Manfred Grund Mitglied des Deutschen Bundestages
„Berlin-Ticker“ Nr. 114 vom 20. Oktober 2011
für Bürger, Medien, Verwaltungen und Unternehmen mit aktuellen Infos aus der Bundespolitik Diesen Newsletter online lesen und digital durchblättern: http://www.manfredgrund.de/2011/10/20/ticker-114/
Berlin, 20. Oktober 2011
Bild der Woche
Manfred Grund, MdB Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Vorsitzender der Landesgruppe Thüringen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Ich bin der Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis 189 Eichsfeld Nordhausen - Unstrut-HainichKreis I in Thüringen Kontakt Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 30 227-78014 Fax: +49 30 227-76374 manfred.grund@bundestag.de twitter.com/manfred_grund www.facebook.com/manfredgrund Wahlkreisbüros Wilhelmstraße 20 37308 Heilbad Heiligenstadt Telefon: +49 3606-606165 Steinweg 51 99974 Mühlhausen Telefon: +49 3601-405027 Käthe-Kollwitz-Straße 4 99734 Nordhausen Telefon: +49 3631-691100
Den Bundestag in die Tasche stecken: Verbessert wurde das Online-Angebot für Besitzer von Smartphones, also modernen Mobiltelefonen mit Internetzugang. Alle Plenarsitzungen und öffentlichen Ausschusssitzungen können live als Video mitverfolgt werden. Unterstützt werden alle gängigen Betriebssysteme. Lesen Sie dazu: „Aktuelles Angebot für Smartphone-Nutzer“.
Inhalte 1. Vereinbarkeit von Beruf und Pflege...................................... 1 2.
Vorreiter bei Finanzmarktregulierung .................................. 2
3.
Neue Ist-Besteuerung ab 500.000 Euro................................. 3
4.
Besucher ab Montag ................................................................ 4
5.
Aktuelles Angebot für Smartphone-Nutzer ......................... 4
1.
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
CDU und CSU setzen sich mit Nachdruck für die Familien in unserem Land ein. Gleich zu Beginn der Wahlperiode haben wir durch eine deutliche Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge ihre finanzielle Situation gestärkt. Mit dem
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Ausbau der Kindertagesbetreuung unterstützen wir berufstätige Eltern. In dieser Woche wird der Deutsche Bundestag auf unsere Initiative mit der „Familienpflegezeit“ ein weiteres Gesetz zur Stärkung der Familie verabschieden. Erwerbstätigen sollen ohne große finanzielle Einbußen ihre Arbeitszeit zu verringern, um Angehörigen pflegen zu können. Von dem Modell profitieren alle: die Pflegenden und ihre pflegebedürftigen Angehörigen sowie die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber – und zwar ohne Milliardenausgaben und ohne einen ungedeckten Scheck auf die Zukunft unserer Kinder. Beschäftigte werden ihre Arbeitszeit maximal zwei Jahre bis zu 50 Prozent reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen – bei einem Gehalt von 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin 75 Prozent des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist. Um die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gerade für kleinere und mittlere Unternehmen zu minimieren, muss jeder Beschäftigte in der Familienpflegezeit eine entsprechende Versicherung abschließen. Die Prämien sind gering. Damit durch die Lohnaufstockung für die Arbeitgeber keine Belastungen durch eine familienbewusste Arbeitsgestaltung entstehen, können sie zudem beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen im Umfang der Lohnaufstockung beantragen. 2.
Vorreiter bei Finanzmarktregulierung
Zu den Lehren der Finanzmarkt- und der europäischen Staatsschuldenkrise gehört es, dass kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt ohne angemessene Regulierung und Aufsicht sein darf! Wir in Deutschland haben unseren nationalen Regulierungsrahmen gestrafft. Unter den zahlreichen Maßnahmen sind nachfolgende Beispiele hervorzuheben:
Aufgrund des Restrukturierungsgesetzes können deutsche Banken nicht mehr auf die Rettung durch den Steuerzahler vertrauen über die Bankenabgabe wird die Finanzwirtschaft erstmals für die Kosten zur Krisenbewältigung herangezogen ungedeckte Leerverkäufe sind seit Sommer 2010 generell verboten die Bankenaufsicht hat stärkere Eingriffsrechte
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Verbraucher müssen mit verständlicheren Informationen über Finanzprodukten aufgeklärt werden Vertriebspersonal wird stärker beaufsichtigt.
Weitere Maßnahmen müssen jetzt auf internationaler Ebene durchgesetzt werden. Analog zum deutschen Restrukturierungsgesetz muss vor allem ein Instrumentarium entwickelt werden, das die Stabilität global systemrelevanter Institute stärkt und für den Krisenfall ihre geordnete – auch grenzüberschreitende – Restrukturierung oder Abwicklung ermöglicht. Überdies müssen die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für Banken gemäß Basel III-Abkommen weltweit umgesetzt werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Bundesregierung, bei der effektiven Regulierung der Finanzmärkte weiterhin konsequent und mit Augenmaß vorzugehen und dauerhaft für ein stabileres und widerstandsfähigeres Finanzsystem zu sorgen. Die Einhaltung bereits beschlossener Reformen muss überwacht und im Hinblick auf die Regulierungsziele regelmäßig überprüft werden. 3.
Neue Ist-Besteuerung ab 500.000 Euro
Am 31. Dezember drohte eine Erleichterung auszulaufen, die als Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise mittelständischen Unternehmen bundesweit gewährt worden war. Die sogenannte Ist-Besteuerung ab 500.000 Euro leistet aber einen signifikanten Beitrag zur Liquiditätssicherung, sorgte also dafür, dass Unternehmen weniger häufig pleite gehen mussten, was auch Arbeitsplätze gekostet hätte. Heute wird die dauerhafte Beibehaltung der Umsatzgrenze von 500.000 Euro über 2011 hinaus beschlossen. Dazu hat die Koalition das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes formuliert. Dank eines verkürzten Gesetzgebungsverfahrens entscheidet der Bundesrat bereits am 4. November. Zusammen mit der 2007 erfolgten Anhebung der Grenze der Buchführungspflicht auf einen Umsatz von mehr als 500.000 Euro können Einsparungen an Bürokratiekosten in den Unternehmen erreicht werden. Das ist aktive Wirtschaftspolitik! Ist-Besteuerung Mit der Ist-Besteuerung haben Unternehmen die Möglichkeit, die Umsatzsteuer nach Bezahlung einer Rechnung durch den
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Auftraggeber ans Finanzamt abzuführen. Liefe die jetzige Regelung aus, würde die Grenze bundesweit von 500.000 Euro auf 250.000 Euro zurückfallen. Soll-Besteuerung Bei der Soll-Besteuerung erhält das Finanzamt die Steuer bereits bei Ausfertigung einer Rechnung. Der Unternehmer muss in Vorleistung treten und riskiert dabei, dass seine Rechnung nicht bezahlt wird. 4.
Besucher ab Montag
Morgen will ich an der Feierstunde zur Erinnerung des 300. Jahrestages der Grundsteinlegung der Kirche in Vollenborn teilnehmen. Später treffe ich die Teilnehmer der Herbstwanderung des Bischöflichen Kommissarius, Propst Heinz Durstewitz. Am Wochenende besuche ich die Kaiserkirmes der Sudetendeutschen Volksgruppe in Mühlhausen. Und für Montag freue ich mich auf eine Besuchergruppe aus Nordthüringen, u. a. mit Mitgliedern der ChristlichDemokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA). Sie werden am Montag den Reichstag besichtigen und mich zu einem Gespräch treffen. Am Dienstag folgt eine Diskussion im Arbeitsministerium zu Mindestlöhnen und Rentenfragen. Den Abschluss des Programms bildet am Mittwoch ein Besuch in der Gedenkstätte Hohenschönhausen, der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt der Staatssicherheit. In Berlin ist auch kommende Woche Plenarsitzung des Bundestages. Die Unionsfraktion empfängt den Fraktionsvorstand der ÖVP aus Wien. Die Kollegen nehmen auch an den Sitzungen der Arbeitsgruppen teil. Im Plenum wird es um die Stärkung der Finanzkraft der Kommunen, um das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie die Universaldienstleistung im Telekommunikationsbereich gehen, also die Frage der Internetanschlüsse auf dem Lande. 5.
Aktuelles Angebot für Smartphone-Nutzer
Ab sofort ist es möglich, alle Plenarsitzungen und öffentlichen Ausschusssitzungen live auf Smartphones als Video mitzuverfolgen. Der Livestream aus dem Parlament ist unter m.bundestag.de zu erreichen.
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Die Adresse m.bundestag.de wird in die Adresszeile des Browsers eingegeben. Tippt man auf den Reiter „Parlaments-TV“, so erscheint ein Videoplayer mit der Liveübertragung. Unterstützt werden alle gängigen Betriebssysteme, also Android (Samsung, HTC, Motorola), Windows Phone 7, iOS (iPod Touch, iPhone, iPad) und 3 GP (Blackberry, Palm, Nokia N97). Das jeweilige Gerät sucht sich selbst den passenden Datenstrom heraus. Wichtig: iPhone- und iPad-Besitzer nutzen für die Videostreams nicht die Bundestags-App, sondern die mobile Internetseite m.bundestag.de. Neben den TV-Übertragungen des Parlamentsfernsehens gibt es hier ebenfalls umfangreiche Zusatzinformationen zum Plenargeschehen: Den aktuellen Redner und die Debatte, Links zu Drucksachen, die Vorschau auf die Sitzungswoche, Termine im Parlament, Hinweise für Besucher der Reichstagskuppel und Biografien aller Abgeordneten. Wer eine Plenardebatte verpasst hat, kann diese mittels Computer oder Laptop in der Internet-Mediathek des Bundestages unter http://www.bundestag.de/mediathek abrufen. -Herausgeber: Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1 | 11011 Berlin Telefon: +49 30 227-78014 | Fax: +49 30 227-76374 manfred.grund@bundestag.de Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr. Der nächste Newsletter erscheint voraussichtlich am 27. Oktober 2011. Sie dürfen Inhalte des Newsletters mit Quellenangabe gern weiter geben. Newsletter abonnieren: http://www.manfredgrund.de/newsletter/