Manfred Grund Mitglied des Deutschen Bundestages
„Berlin-Ticker“ Nr. 118 vom 1. Dezember 2011
für Bürger, Medien, Verwaltungen und Unternehmen mit aktuellen Infos aus der Bundespolitik Diesen Newsletter online lesen und digital durchblättern: http://www.manfredgrund.de/2011/12/01/ticker-118/
Berlin, 1. Dezember 2011
Bild der Woche
Manfred Grund, MdB Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Vorsitzender der Landesgruppe Thüringen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Ich bin der Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis 189 Eichsfeld Nordhausen - Unstrut-HainichKreis I in Thüringen Kontakt Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 30 227-78014 Fax: +49 30 227-76374 manfred.grund@bundestag.de twitter.com/manfred_grund www.facebook.com/manfredgrund Wahlkreisbüros Wilhelmstraße 20 37308 Heilbad Heiligenstadt Telefon: +49 3606-606165 Steinweg 51 99974 Mühlhausen Telefon: +49 3601-405027 Käthe-Kollwitz-Straße 4 99734 Nordhausen Telefon: +49 3631-691100
Wer sich für den Sitzungsplan des Bundestages im kommenden Jahr interessiert, findet die Termine ab sofort auf meiner Homepage unter: http://www.manfredgrund.de/bundestag/sitzungswochen/
Inhalte 1. Beitrag heute Abend zur Debatte um OSZE......................... 2 2.
Arbeitsmarkt stabil und robust.............................................. 2
3.
Bessere Versorgung für Patienten.......................................... 3
4.
Gerichtsurteil zum persönlichen Budget ............................. 5
5.
Ausschreibung zum Lokaljournalistenpreis ........................ 6
6.
DDR-Rentenunterlagen bis Jahresende anfordern............... 6
7.
Weißbuch Altersversorgung der EU: Keine Rente mit 70.. 7
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1.
Beitrag heute Abend zur Debatte um OSZE
Heute Abend steht auf Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein Antrag zur Zukunft der OSZE auf der Tagesordnung. Die OSZE ist die multinationale Organisation, die sich in ihrer Arbeit den Bereichen Frühwarnung, Konfliktverhütung, Krisenmanagement und Konfliktnachsorge in Europa und den Nachbarregionen widmet. Die Organisation hat 56 Teilnehmerstaaten, welche über drei Kontinente verteilt liegen – Nordamerika, Europa und Asien – und somit mehr als eine Milliarde Menschen mit einbezieht.
Mobilversion m.bundestag.de
Als Berichterstatter für Zentralasien werde ich heute als Redner für die CDU/CSU-Fraktion zu dem Antrag Stellung nehmen. Etwa ab 19:30 Uhr schließt sich die OSZE-Debatte an die Aussprache zum 1. Untersuchungsausschuss (Kundus) an. Über Parlaments-TV auf der Homepage des Bundestages (http://www.bundestag.de/index.jsp) kann die Debatte verfolgt werden, dies funktioniert auch für mobile Geräte wie Smartphones oder das iPad über m.bundestag.de. Einen Mitschnitt wird es kommenden Woche auf meiner Homepage und bei YouTube geben. 2.
Arbeitsmarkt stabil und robust
Der deutsche Arbeitsmarkt präsentierte sich auch im November kräftig und robust. Dessen Zahlen sind positiver als erwartet. Die Meldung der Bundesagentur für Arbeit ist gut für die Beschäftigten, denn es gibt für sie sichere Arbeitsplätze und damit sichere Einkommen. Diese Meldung ist gut für die Rentner, die wegen steigender Löhne auch eine höhere Rente erwarten dürfen. Und diese Meldung ist gut für die Konjunktur, also für die Firmen, weil die Menschen Einkommen also Kaufkraft besitzen. Der Arbeitsmarkt zeigt: Deutschlands Wirtschaft hat die Krise überwunden. Diese Entwicklung belegt in ihrer Länge und Intensität einmal mehr die erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik der christlich-liberalen Koalition. Eine Entwicklung, die sich auch in anderen Bereichen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik positiv bemerkbar macht. So sinkt die Zahl der Menschen, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Die sog. Mindestsicherungsquote hat nach neuesten Angaben des statistischen Bundesamtes in 2010 mit 9,2 Prozent einen
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vorläufigen Tiefststand erreicht. Angesichts der starken Arbeitsmarktentwicklung dieses Jahres wird diese Zahl für 2011 noch deutlicher zurückgehen. Diese Gesamtentwicklung gilt es nachhaltig zu verfestigen. Zwei wesentliche Faktoren dabei sind Qualifikation und Weiterbildung. Beide werden noch stärker der Schlüssel für künftige Erfolge am Arbeitsmarkt werden. Qualifikation und Bildung erhöhen für die noch Arbeitslosen die Chance auf eine nachhaltige Rückkehr ins Erwerbsleben. Dem Fachkräftemangel muss in besonderem Maße mit der Nutzung und Qualifizierung der vorhandenen, eigenen Potentiale begegnet werden! Gute Nachrichten vom Arbeitsmarkt
Aus Sicht der Arbeitsmarktpolitik der Union wird sich der Kurs „Erst Qualifikation, dann Zuzug“ als wirkungsvoll und sinnvoll für Arbeitsmarkt und sozialen Frieden erweisen. Die Nutzung eigener Potentiale und der gesteuerte Zuzug schließen sich dabei nicht aus, sie müssen klug koordiniert werden. Die Union wird diesen Prozess aktiv und umsichtig gestalten. Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg kommt 2011 ohne das geplante Darlehen von 5,5 Milliarden aus und wird wohl einen ausgeglichenen Haushalt erzielen. Die Bundesagentur für Arbeit erwartet im kommenden Jahr Einnahmen von 37,8 Milliarden Euro. Die Beitragseinnahmen sollen davon 26,3 Milliarden Euro betragen. Die Ausgaben sind mit insgesamt 37,2 Milliarden Euro veranschlagt. Daraus ergibt sich ein Überschuss von rund 550 Millionen Euro. Die Prognose geht davon aus, dass im kommenden Jahr das Bruttoinlandsprodukt um ein Prozent und die Anzahl der Arbeitnehmer um 0,4 Prozent steigen wird. Demgegenüber soll die Zahl der Arbeitslosen von durchschnittlich 2,97 Millionen Euro in diesem Jahr auf 2,85 Millionen sinken. 3.
Bessere Versorgung für Patienten
Spürbar verbessern soll sich der konkrete Versorgungsalltag vieler Patientinnen und Patienten. Mit dem GKVVersorgungsstrukturgesetz fallen bürokratische Hemmnisse für die Niederlassung von Ärzten und der Zugang zu erforderlichen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln wird sichergestellt. Auch sollen Behandlungsabläufe für Patientinnen und Patienten zwischen Krankenhäusern, Ärzten und anderen Einrichtungen zukünftig besser abgestimmt werden. Der Sicherung einer flächendeckenden, wohnortnahen medizinischen Versorgung
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dient auch, dass das System der vertragsärztlichen Vergütung durch Zurücknahme zentraler Vorgaben flexibilisiert und regionalisiert wird. Darüber hinaus sind Regelungen zur Reform des vertragszahnärztlichen Vergütungssystems, zur Weiterentwicklung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung, zur Weiterentwicklung der Strukturen des gemeinsamen Bundesausschusses, zu den medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sowie zur Entbürokratisierung in verschiedenen Bereichen enthalten. Erklärtes Ziel des auch „Landärztegesetz“ genannten Vorhabens der Koalition ist es, mehr Ärzte in ländliche Regionen zu locken. Ein Kernpunkt ist die Überarbeitung der so genannten Bedarfsplanung, die sicherstellen soll, dass es nicht zu viele, aber auch nicht zu wenige Vertragsärzte, -zahnärzte und -psychologen gibt. Die Koalition rechnet damit, dass der Gemeinsame Bundesausschuss, also das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, dazu bis Ende 2012 eine neue Richtlinie vorlegt. Zudem sind in dem Entwurf finanzielle Anreize für Mediziner vorgesehen, sich in unterversorgten Gebieten neu niederzulassen oder Praxen zu übernehmen. Unter anderem sollen Landärzte von Maßnahmen der Budgetbegrenzung ausgenommen werden. Sie können Preiszuschläge für ihre Leistungen erhalten und von den Kassenärztlichen Vereinigungen über einen Strukturfonds gefördert werden. Wenn sich junge Ärzte in einer ländlichen Region niederlassen, sollen sie dies nicht als unabänderliche Lebensentscheidung empfinden. Deshalb sollen diese Ärzte später bei der Nachbesetzung von Arztsitzen in überversorgten Bereichen, also vorwiegend in Städten, besonders berücksichtigt werden. Um die medizinische Unterversorgung auf dem Land abzubauen, sollen darüber hinaus die Länder mehr Mitwirkungsrechte bei der Bedarfsplanung erhalten. Über die Verteilung der ambulanten ärztlichen Honorare sollen künftig wieder mehr als bisher die Kassenärztlichen Vereinigungen vor Ort entscheiden. So werden die regionalen Gestaltungsspielräume verbessert. Viele bisher stationär erbrachte Behandlungen sollen künftig von ambulanten Fachärzten vorgenommen werden können. Schrittweise wird eine „ambulante spezialfachärztliche Versorgung“ eingeführt, die gleichermaßen von Krankenhausärzten sowie niedergelassenen Fachärzten erfüllt werden soll. Der neue Versorgungszweig, dessen Leistungen ohne Abstaffelung und Mengenbegrenzung erbracht werden kann, umfasst „die Diagnostik und Behandlung komplexer,
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schwer therapierbarer Krankheiten“. Dazu zählen unter anderem Krebserkrankungen, HIV/Aids, rheumatologische Erkrankungen, bestimmte Formen der Herzinsuffizienz, Multiple Sklerose, Mukoviszidose, aber auch schwerwiegende immunologische Erkrankungen. Den gesamten Bereich ambulanter Operationen hat die Koalition dagegen aus der „ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung“ gestrichen. Insbesondere die Länder hatten hier Bedenken geäußert, die Kosten könnten explodieren. Auf Wunsch des Bundesrates wurde im Gesetzentwurf zudem ergänzt, dass die Auswirkungen dieses Gesetzesteils fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden soll. Mit dem Gesetzentwurf strebt die Koalition zugleich an, die ärztliche Überversorgung etwa in einigen Großstädten abzubauen. Anders als ursprünglich vorgesehen sollen die kassenärztlichen Vereinigungen jedoch kein Vorkaufsrecht erhalten, wenn in einem überversorgten Gebiet die Nachbesetzung einer Praxis ansteht. Vielmehr erhält nach dem Willen der Koalition dort der mit Kassen- und Ärztevertretern besetzte Zulassungsausschuss die Aufgabe, auf Antrag zu entscheiden, ob ein Arztsitz nachbesetzt wird. Wird ein solcher Antrag abgelehnt, hat die kassenärztliche Vereinigung dem Vertragsarzt oder seinen Erben den Angaben zufolge eine Entschädigung „in der Höhe des Verkehrswertes der Arztpraxis“ zu zahlen. Neu eingeführt wird eine bundesweit einheitliche NotdienstRufnummer. Wer außerhalb der Sprechzeiten dringend einen Arzt braucht, kann künftig die Nummer 116 117 wählen. Darüber hinaus verbessert die Koalition die zahnärztliche Versorgung von pflegebedürftigen und behinderten Menschen, die nicht selbst eine Zahnarztpraxis aufsuchen können. Zum Wegegeld wird „das Aufsuchen“ der entsprechenden Patienten extra honoriert. Verbessert werden die Auskunftsrechte für Versicherte über abgerechnete Kosten für Behandlungen. Auf Antrag der Versicherten müssen die gesetzlichen Krankenkassen diese „über die in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten“ in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten unterrichten. 4.
Gerichtsurteil zum persönlichen Budget
Menschen mit Behinderungen können nach der Klarstellung des Bundessozialgerichts damit rechnen, zukünftig Werkstattleistungen ohne Anbindung an eine Werkstatt für behinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können. Diese Klarstellung ist wegweisend für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben. Sie verdeutlicht auch, dass
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im Rahmen des Persönlichen Budgets Leistungen dem Menschen folgen und nicht umgekehrt. Das Bundessozialgericht stellte klar, dass Werkstattleistungen nicht deshalb verweigert werden dürften, weil ein behinderter Mensch eine Einrichtung wählt, die keine anerkannte Werkstatt ist. Es betonte hierbei den Zweck des Persönlichen Budgets, behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Kostenträger sind jetzt aufgerufen, der Klarstellung des Bundessozialgerichts zu folgen und Werkstattleistungen auch ohne Anbindung an Werkstätten für behinderte Menschen zu gewähren. 5.
Ausschreibung zum Lokaljournalistenpreis
Eine gute lokale und regionale Presse sollte uns etwas Wert sein. Es geht nicht nur um das Kaufen oder Abonnieren von Zeitungen, sondern auch um das Wertschätzen der Arbeit guter Journalisten. Deshalb sind auch die Leser aufgerufen, jetzt gute Beiträge für den begehrten Lokaljournalistenpreis der KonradAdenauer-Stiftung anzumelden. Zur Teilnahme berechtigt sind Beiträge, die 2011 im Lokalteil einer in Deutschland erscheinenden Zeitung veröffentlicht worden sind. Auf dieser Seite können Sie die Ausschreibung herunterladen: http://www.kas.de/wf/doc/4536-1442-1-30.pdf 6.
DDR-Rentenunterlagen bis Jahresende anfordern
Vormalige Beschäftigte in DDR-Betrieben können nur noch bis zum Jahresende 2011 ihre alten Lohnunterlagen einsehen. Diese werden unter anderem benötigt für die Rentenberechnung. Wer seine Rentenkonten in der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht geklärt hat und dafür auf alte Unterlagen zurückgreifen muss, sollte deshalb schnellstmöglich in seinem alten Betrieb einen Antrag stellen. Für Lohnkonten und sämtliche Bescheinigungen zum Lohnkonto gilt eine normale Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren. Abweichend hiervon gilt eine spezielle Aufbewahrungsfrist für Entgeltunterlagen, die am 31.12.1991 in Ostdeutschland vorlagen: Diese Entgeltunterlagen sind nach geltendem Recht mindestens bis zum 31. Dezember 2011 aufzubewahren.
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Angehörige sollten insbesondere jetzt tätig werden, wenn es sich um Opfer der SED-Diktatur handelt. Typischerweise stellt es für diesen Personenkreis eine erhebliche psychische Belastung dar, sich nochmals der damaligen Situation zu stellen. Die Betroffenen sind oft erst Jahrzehnte später fähig sich auf diese Herausforderung einzulassen. Auch nach 2011 werden viele Unterlagen nicht sofort vernichtet. Doch steht es den Firmen frei, für die Bereitstellung der Unterlagen dann Auflagen zu machen oder den Aufwand in Rechnung zu stellen. 7.
Weißbuch Altersversorgung der EU: Keine Rente mit 70
Wie aus der Kommission der Europäischen Union zu hören ist, möchte diese noch im Jahr 2011 das Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ vorlegen. In dem wahrscheinlich nur zehn Seiten umfassenden Papier wird die Kommission einen Rahmen für notwendige Reformen und private Vorsorge vorschlagen. Die Kommission setzt auf Nachhaltigkeit. Dabei ist für sie eine längere Lebensarbeitszeit der Schlüssel für angemessene Renten. Diesen Weg geht Deutschland vorbildhaft mit der stufenweisen Einführung der Rente mit 67 Jahren ab 2012. In ihren Jahreswirtschaftsberichten hatte die EU-Kommission bereits länderspezifische Empfehlungen zum Renteneintrittsalter gegeben. Anzustrebende Rentenreformen müssen darauf abzielen, Frühpensionssysteme auslaufen zu lassen, ein höheres Renteneintrittsalter festzusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, die älteren Arbeitnehmern den Zugang zu Arbeit ermöglichen sowie ihren Verbleib in Arbeit sichern (z. B. durch lebenslanges Lernen und Maßnahmen des Gesundheitsschutzes). Anders aber als in einigen Printmedien berichtet, soll das Weißbuch keine Empfehlung enthalten, das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre zu erhöhen. Geplant ist, die Vorbereitung der notwendigen Reformen auch finanziell zu unterstützen, etwa durch vorbereitende Studien. Außerdem möchte die Kommission im Jahr 2013 Empfehlungen zur Abschaffung von Frühverrentungsprogrammen veröffentlichen. Vorab zu vernehmen war, dass sie befürworten wird, starre und verpflichtende Altersgrenzen für den Renteneintritt ganz abzuschaffen, damit ältere Arbeitnehmer nicht vom Arbeitsmarkt
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ferngehalten werden und Arbeitnehmer ihre Rentenansprüche erhöhen können. Im Hinblick auf die Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer beabsichtigt sie, im Jahr 2012 im Rahmen des Europäischen Jahres zu aktivem Alter und der Solidarität zwischen den Generationen einen Erfahrungsaustausch (BestPractice-Austausch) anzuregen und den Verbleib von älteren Arbeitnehmern im Arbeitsprozess durch Förderung des lebenslangen Lernens und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen. Im Rahmen der Europa-2020Strategie will sie auch die Mobilität von erfahrenen Arbeitnehmern in der EU fördern. Die Sozialpartner sollen Standards erarbeiten, damit Arbeitsplätze an die Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer angepasst werden. Die Kommission wird sich wohl für eine Abschaffung von in der Europäischen Union noch vorhandenen unterschiedlichen Renteneintrittsaltersgrenzen für Männer und Frauen aussprechen und möchte dies im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Höhe von Renten und Pensionen für Männer und Frauen thematisieren. Sie sieht hierin eine Möglichkeit, die durchschnittlichen Renten von Frauen zu erhöhen. Für das Jahr 2013 plant sie, diesbezügliche Empfehlungen an die Mitgliedstaaten auszusprechen.
Herausgeber: Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1 | 11011 Berlin Telefon: +49 30 227-78014 Fax: +49 30 227-76374 manfred.grund@bundestag.de Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr. Der nächste Newsletter erscheint voraussichtlich am 15. Dezember. Sie dürfen Inhalte des Newsletters mit Quellenangabe gern weiter geben. Newsletter abonnieren: www.manfredgrund.de/newsletter/
Um angemessene Rentenzahlungen im Alter zu erreichen, muss nach Auffassung der EU-Kommission die Lebensarbeitszeit erhöht und eine private Vorsorge aufgebaut werden. Dies könne in Form von privaten Lebensversicherungen geschehen, aber auch durch Betriebsrentensysteme. Da Zusatzrenten eine immer größere Rolle spielen, möchte die Kommission die Mitgliedstaaten bei dem Design von effizienten Zusatzrentensystemen unterstützen und auch den regulatorischen Rahmen (insbesondere Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers) verbessern. Ebenso werden in der Kommission Überlegungen angestellt, im Zusammenhang mit der privaten Vorsorge steuerliche Diskriminierungen abzuschaffen, damit Arbeitnehmer und Selbstständige für die private Vorsorge die Freiheit des Binnenmarktes nutzen können. Nach der Veröffentlichung des Weißbuches wird Deutschland über die Umsetzung in nationales Recht beraten. Ich werde hier informieren.