Manfred Grund Mitglied des Deutschen Bundestages
„Berlin-Ticker“ Nr. 131 vom 28. Juni 2012 für Bürger, Medien, Verwaltungen und Unternehmen mit aktuellen Infos aus der Bundespolitik Diesen Newsletter online lesen und digital durchblättern: http://www.manfredgrund.de/2012/06/28/ticker-131/
Berlin, 28. Juni 2012
Bild der Woche
Manfred Grund, MdB Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Vorsitzender der Landesgruppe Thüringen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Ich bin der Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis 189 Eichsfeld Nordhausen - Unstrut-HainichKreis I in Thüringen Kontakt Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 30 227-78014 Fax: +49 30 227-76374 manfred.grund@bundestag.de twitter.com/manfred_grund www.facebook.com/manfredgrund Wahlkreisbüros Wilhelmstraße 20 37308 Heilbad Heiligenstadt Telefon: +49 3606-606165 Steinweg 51 99974 Mühlhausen Telefon: +49 3601-405027 Käthe-Kollwitz-Straße 4 99734 Nordhausen Telefon: +49 3631-691100
Deutschland steht international geachtet da. Immer wieder werde ich gefragt, wie Deutschland die Einheit vollbrachte und bemerkenswert stabil durch Wirtschafts- und Währungskrise gekommen ist. Und wie am Dienstag in einem Gespräch mit Abgeordneten aus den Philippinen ist das politische System Deutschlands als starke Demokratie weltweites Vorbild für Schwellenländer.
Inhalte 1.
Mein Ja zum ESM und dem Fiskalpakt.............................. 2
2.
Die Krise bleibt nicht ohne Folgen für Deutschland ......... 4
3.
Zukunft der Solarförderung ............................................... 4
4.
Warndatei gegen Rechtsextremisten .................................. 6
5.
Angehörige pflegen zuhause .............................................. 6
6.
Resozialisierung von Gewalttätern und Opferausgleich.... 6
7.
Neue Kontonummern ab 2016 verpflichtend .................... 8
8.
Mehr Beschäftigung – weniger Minijobber........................ 8
9.
Verantwortung der Länder für Kommunen und Medien... 9
10.
Renten für Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR..... 10
11.
Im Sommer Kino auf Bundestags-Fassade ....................... 11
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Die Woche im Parlament 1.
Mein Ja zum ESM und dem Fiskalpakt
Morgen soll der Bundestag darüber befinden, ob und wie sich Deutschland an der Lösung der Schuldenkrise in Europa künftig beteiligt. Die Bemühungen zur Sicherung der Währungsunion und zur Stärkung der Wachstumskräfte in Europa würden nach dem Abschluss des Europäischen Rates am späten Nachmittag beraten. Dies wird eine der wichtigsten Entscheidungen dieser Wahlperiode. Auch der Bundesrat wird morgen in einer Sondersitzung die Ergebnisse des Europäischen Rates beraten.
Nicht die Gemeinschaftswährung Euro sondern die hohen Staatsschulden sowie eine falsche Immobilienfinanzierung von griechischen oder spanischen Banken haben die aktuelle Krise der europäischen Währung verursacht.
Ich werde dem ESM als auch dem Fiskalvertrag zustimmen. Denn es geht um unseren Wohlstand, es geht um unser Geld! Der Euro nutzt Deutschland (siehe dazu meine 62. Video-Depesche „Die Rettung des Euro“). Niemand konnte mir bisher aufzeigen, dass etwaige Alternativen zu den von der Bundesregierung mit den Euro-Partnern verhandelten Rettungspaketen besser und billiger für Deutschland sind. Ich halte es für richtig, dass Deutschland in dieser Woche die Beratungen über den Fiskalpakt und den Europäischen Stabilisierungsmechanismus mit großer Mehrheit zum Abschluss bringt. Es hat nicht an Hinweisen und Warnungen gemangelt. Ich habe die Stellungnahmen und vielen Briefe sowie eine Menge E-Mails gelesen. Nicht, dass ich keine Gefahren erkennen könnte. Doch bin ich überzeugt, dass Politik diese Gefahren meistern kann. Eine häufige Kritik lautete: Der ESM-Vertrag sehe ein differenziertes Abstimmungssystem vor, das auch Mehrheitsentscheidungen zulässt. Deutschland habe für die wichtigsten Entscheidungen eine Vetoposition. Jedoch sei das deutsche Direktoriumsmitglied an Beschlüsse des Bundestages völkerrechtlich nicht gebunden und könne aufgrund seiner im ESM-Vertrag gewährten uneingeschränkten Immunität nicht für Entscheidungen verantwortlich gemacht werden. Zum ESM ist festzuhalten: Bei den in Artikel 32 und 35 ESMVertrag vorgesehenen Immunitäten für den ESM, sein Vermögen sowie seine Amtsträger und Bediensteten handelt es sich um übliche Regelungen bei Internationalen Finanzinstitutionen. Die Tätigkeit des ESM beinhaltet äußerst komplexe rechtliche Vorgänge, welche regelmäßig mit erheblichen Risiken behaftet sind. Durch die Regelungen soll der ESM und sein Vermögen vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt werden. Das ist im Interesse der ESM-Mitglieder und damit auch des deutschen
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Steuerzahlers. Die persönliche Immunität der Amtsträger und Bediensteten kann durch den Gouverneursrat des ESM, in dem die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind, bzw. den Geschäftsführenden Direktor aufgehoben werden. Dadurch wird Missbrauch entgegengewirkt. Vergleichbare Regelungen gelten u. a. für den IWF, die Weltbank sowie regionale Entwicklungsbanken wie z. B. die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) und die Asiatische Entwicklungsbank (ADB). Befürchtungen sind unbegründet: Deutschland hat im ESM in allen wesentlichen Fragen eine Sperrminorität, und das Stimmverhalten der deutschen ESM-Vertreter wird im Innenverhältnis durch die Beteiligungsrechte im ESMFinanzierungsgesetz klar geregelt. Dass ein deutscher Vertreter im ESM gegen den zuvor geäußerten Willen des Bundestags stimmen könnte, ist für mich eine politisch unrealistische Vorstellung. Die Weiterentwicklung des Euro-Raums benötigt eine stabile demokratische Basis. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat deshalb Volksentscheide vorgeschlagen. Dies ist im Zuge der akut erforderlichen Rettungsmaßnahmen nicht umsetzbar aber für die Vision einer künftigen Steuerung der Euro-Zone anzustreben. Vor der Debatte an diesem Freitag wird die Bundeskanzlerin nach Rückkehr aus Brüssel vom Europäischen Rat in einer Regierungserklärung zur Schaffung einer Stabilitätsunion Stellung nehmen. Der Bundestag hat danach zu entscheiden über das Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschaftsund Währungsunion, das Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus, das ESM-Finanzierungsgesetz – (ESMFinG), das Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes, und das Gesetz zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist. Diese Abstimmungen erfolgen namentlich, so dass später das Bundestagsprotokoll ausweist, wer von den Abgeordneten mit Ja gestimmt hat, wer mit Nein und wer sich enthalten hat oder fehlte (hier im Nachgang abzurufen).
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2.
Die Krise bleibt nicht ohne Folgen für Deutschland
Die deutsche Wirtschaft zeigt sich trotz Krise im Euroraum zwar bemerkenswert stabil, aber die wirtschaftliche Grunddynamik hat sich verlangsamt – aufgrund von Entwicklungen in den USA und China sowie wegen insgesamt wachsender Skepsis. Die Binnennachfrage in Deutschland läuft gut, aber es gibt Anzeichen für eine Abkühlung der Konjunktur. Politik muss weiter konsequent handeln und nötige Strukturreformen umsetzen. Nur dann ist Deutschland in Zukunft gut gewappnet. Die Union kann das! Drei Jahre christlich-liberaler Koalition haben unserem Land gut getan. Deutschland hat seinen wachstumsorientierten Stabilitätskurs gehalten und steht nach der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise besser da als die meisten anderen Staaten. Den Menschen in Deutschland geht es gut. Probleme dürfen zwar nicht verschwiegen, sie sollten jedoch nicht überzeichnet werden. Die Wirtschaftsleistung Deutschlands ist mit einem Wert von 2.570 Mrd. Euro so stark wie nie zuvor. Und dieser Aufschwung kommt bei den Menschen an: Über spürbare Lohn- und Tarifsteigerungen sowie mehr sozialversicherungspflichtige Jobs. Niemals zuvor gab es so viele Arbeitsplätze in Deutschland. Besonders Langzeitarbeitslose profitieren vom Aufschwung.
Deutschlands Wirtschaft zeigt sich so stark wie nie zuvor (hier bei einem Firmenbesuch 2011 in Nordhausen)
Kurs der Unionsfraktion zusammen mit der FDP ist, den Bundeshaushalt zu konsolidieren und gleichzeitig das Wachstum zu stärken. Dieser Weg hat sich als Erfolg erwiesen! Statt immer neue Finanzlöcher stopfen zu müssen, können wir heute über Überschüsse in den Sozialversicherungen reden. Die Stabilisierung der umlagefinanzierten Sozialsysteme in Deutschland hat Wirkung entfaltet. Damit Deutschland weiter im Wohlstand leben kann, steigert die christlich-liberale Koalition die Investitionen des Bundes in Bildung und Forschung – bis zum Jahr 2013 um 12 Mrd. Euro. Mit dem Hochschulpakt II schafft sie bis 2015 zudem 315.000 zusätzliche Studienplätze und gibt den Forschungsinstituten mehr Spielraum bei der Verwendung staatlicher Gelder. 3.
Zukunft der Solarförderung
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat für die Förderung von Solarstrom folgenden Kompromiss erzielt: Die vom Bundestag beschlossene Kürzung der Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen zum Stichtag 1. April 2012 bleibt
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bestehen. Noch in dieser Woche werden Bundestag und Bundesrat dieses Ergebnis beraten. Der Bundestag hat heute zugestimmt. Sofern der Bundesrat keinen Einspruch erhebt wird das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Es tritt rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft. Änderungen gibt es allerdings bei der Einteilung der Leistungsklassen: eine eigene Förderklasse für mittelgroße Dachanlagen mit 10 bis 40 Kilowatt Leistung erhält künftig 18,5 Cent pro Kilowattstunde und damit höhere Zuschüsse als vom Bundestag ursprünglich festgelegt.
Eine Photovoltaikanlage
Kleine Anlagen bis 10 kW werden vom Marktintegrationsmodell ausgenommen, um den technischen Aufwand gering zu halten. Bei Anlagen ab 10 und bis einschließlich 1.000 kW werden 90 % der Jahresstrommenge gesetzlich vergütet. Diese Regelung gilt für alle neu ab dem 1. April 2012 in Betrieb genommenen Anlagen. Die vergütungsfähige Jahresstrommenge wird jedoch erst ab dem 1. Januar 2014 begrenzt. Neu ins Gesetz aufgenommen wird eine absolute Obergrenze von 52 Gigawatt Gesamtleistung. Mit Erreichen des Gesamtausbauziels entfällt sofort jedwede Förderung für dann neue Anlagen. Derzeit laufen rund 28 GW installierte PVLeistung. Der Einspeisevorrang bleibt für zusätzliche neue Anlagen auch nach Erreichen des Gesamtausbauziels gesichert. Nur geringfügige Änderungen sieht der Kompromiss bei Solarparks vor: Für die Zusammenfassung mehrerer Freiflächenanlagen zu einer Gesamtanlage gilt künftig ein Umkreis von 2 statt bisher 4 Kilometern. Die Begrenzung auf 10 Megawatt bleibt erhalten. Im EEG wird eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, die es der Bundesregierung erlaubt, mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag eine Vergütung für Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen mit einer Leistung von mehr als 10 MW einzuführen. Die Übergangsbestimmungen für Dachanlagen, für die vor dem 24. Februar ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde, und Freiflächenanlagen, für die vor dem 1. März ein Planungsverfahren begonnen wurde, bleiben unverändert. In einer Protokollerklärung sichert die Bundesregierung zu, ein neues technologieoffenes Marktanreizprogramm mit zinsverbilligten Krediten für dezentrale Speicher bei der staatlichen KfW-Bank zu initiieren. Spätestens ab 1. Januar 2013
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unterstützt sie dieses Programm mit Bundesmitteln in Höhe von 50 Millionen Euro. Außerdem kündigt sie an, die Mittel zur Erforschung regenerativer Energieversorgungssysteme, anwendungsnaher Photovoltaik-Systemlösungen und Produktionstechnologien substanziell zu erhöhen. 4.
Warndatei gegen Rechtsextremisten
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus besteht die Rechtsgrundlage für die Einrichtung einer gemeinsamen standardisierten zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern. Mit diesem Instrument, das durch das Bundeskriminalamt (BKA) zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus betreut wird, erreicht unsere wehrhafte Demokratie eine deutliche Verbesserung ihrer Möglichkeiten im Kampf gegen den gewaltbereiten Rechtsextremismus. Die Arbeit des schon bestehenden „Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums Rechts“ wird sinnvoll ergänzt. Erkenntnisse, über die eine Behörde bereits verfügt und die bei einer entsprechenden Verknüpfung mit den Erkenntnissen anderer beteiligter Behörden zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus beitragen können, würden durch die Datei leichter zugänglich. Wie aus dem Entwurf weiter hervorgeht, werden die beteiligten Behörden zu diesem Zweck verpflichtet, in der Datei Informationen zu relevanten Personen und Objekten zu speichern. Ein vorgelegter Änderungsantrag der Unions- und der FDP-Fraktion sieht unter anderem vor, die Voraussetzungen für die Speicherung sogenannter Kontaktpersonen noch enger zu fassen als vorgesehen. Die SPD-Fraktion spricht von einem „notwendigen“ und „anständigen“ Gesetz. Sie hat angekündigt, dem Gesetz zuzustimmen, weil damit im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein „Mosaikstein gesetzt“ werde. Die Fraktion begrüßt zugleich, dass in den Beratungen über den Gesetzentwurf Verbesserungen etwa hinsichtlich des Datenschutzes erreicht worden seien. 5.
Resozialisierung von Gewalttätern und Opferausgleich
Das Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung erreicht die Verbesserung und Erweiterung der Möglichkeiten, Straftäter über staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Weisungen im Rahmen von Ermittlungs- bzw. Strafverfahren qualifizierten
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Täterprogrammen zuzuweisen und bei ihnen dadurch Verhaltens- und Wahrnehmungsänderungen herbeizuführen. Damit sollen neuerliche Gewalttaten vermieden, und den Tätern die Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme und zur Selbstkontrolle vermittelt werden. Besondere praktische Bedeutung kommt der Erteilung von Weisungen im Rahmen einer vorläufigen Einstellung gemäß § 153 a der Strafprozessordnung zu, da bei Nichteinhaltung solcher Weisungen die Anklage und Verurteilung droht. Gerade nicht vorbelastete Täter könnten damit in besonderem Maße zu einer Teilnahme an entsprechenden Programmen motiviert werden. 6.
Angehörige pflegen zuhause
Ebenfalls in dieser Woche beschließt der Bundestag über das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz. 500.000 Menschen mit Demenzerkrankung erhalten erstmals Leistungen der Pflegeversicherung. Damit die Pflege zu Hause weiter Vorrang vor der Pflege im Heim hat, setzen wir einen Schwerpunkt bei den pflegenden Angehörigen und ihren Familien. Die Pflegebedürftigen lassen sich lieber in vertrauter Umgebung und von vertrauten Menschen pflegen. Das ist ein Stück Menschlichkeit in unserer Gesellschaft. Wir Unionsabgeordnete verfolgen den Grundsatz „ambulant vor stationär“ seit Einführung der Sozialen Pflegeversicherung Mitte der 90er Jahre. Jetzt ermöglichen wir pflegenden Angehörigen erstmals Auszeiten. Wer mehrere Pflegebedürftige pflegt, darf bei der Rente nicht schlechter gestellt werden. Auch das wird künftig berücksichtigt. Wir erweitern das Leistungsangebot der ambulanten Pflegedienste um häusliche Betreuungsleistungen. Pflegebedürftige und Pflegekräfte werden künftig mitreden, auch bei der Bewertung und Einstufung der Pflege. Pflegebedürftige entscheiden künftig selbstbestimmt, was für sie beste Hilfe und Pflege ist. Der Bundestag schafft mehr Flexibilität, um von einem starren Minutenkorsett in der Pflege wegzukommen. Der Grundsatz „Wiederherstellung vor Pflege“ wird nachhaltig umgesetzt. Neue Wohnformen entstehen. Versicherte werden nicht alleingelassen, sondern frühzeitig beraten – mit verbesserter Rechtssicherheit. In Pflegeheimen wird die ärztliche und zahnärztliche Versorgung auf eine neue, sichere Grundlage gestellt. Die mit der Beitragssatzerhöhung ab 2013 erzielten Mehreinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro sind gut angelegt. Sie werden nicht mit der Gießkanne verteilt, sondern dort eingesetzt, wo das Geld am
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dringendsten gebraucht wird: bei den pflegenden Angehörigen und ihren Familien. 7.
Neue Kontonummern ab 2016 verpflichtend
Bankkunden in Deutschland sollen noch eine Zeit lang ihre vertrauten Kontonummern und Bankleitzahlen für den Zahlungsverkehr nutzen können, obwohl die Europäische Union dies eigentlich nicht mehr zulässt. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz) vor. Banken dürfen danach Verbrauchern eine Möglichkeit anbieten, damit sie inländische Kontonummern und Bankleitzahlen verwenden können und noch nicht die internationale Zahlungskontonummer IBAN (International Bank Account Number) gebrauchen müssen. Bis zum 1. Februar 2016 soll den Verbrauchern in Deutschland ohne zusätzliche Gebühren erlaubt sein, „inländische Zahlungen weiterhin nach dem vertrauten Muster unter Verwendung der bisherigen Kontokennung vorzunehmen“. Bei der Konvertierung handelt es sich um freiwillige Angebote der Banken. Auch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) soll bis zum 1. Februar 2016 weiter möglich sein. Ohne SEPA-Begleitgesetz müsste das ELV zum 1. April 2014 wegen nicht mehr vorhandener EU-Kompatibilität wegfallen. Beim ELV gibt der Kunde der Verkaufsstelle eine Zahlungskarte (zum Beispiel BankCard). Der Verkäufer nutzt die auf der Karte vorhandenen Kontodaten nur zum Erstellen einer Einzugsermächtigung. Die Eingabe einer PIN-Nummer erfolgt nicht. Die Karte dient nicht als Zahlungsauthentifizierungsinstrument. Die Übergangsbestimmung soll auch dazu dienen, den betroffenen Wirtschaftsbereichen Zeit für die Entwicklung eines Nachfolgeinstruments auf Basis des neuen SEPALastschriftverfahrens (Single Euro Payments Area = einheitlicher Europäischer Zahlungsverkehrsraum) zu geben. 8.
Mehr Beschäftigung – weniger Minijobber
Die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten ging in den ersten drei Monaten dieses Jahres um mehr als 140.000 zurück. Wie aus einem noch unveröffentlichten Quartalsbericht der
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Minijobzentrale in Essen hervorgeht, gab es demnach mit 6,99 Millionen geringfügig entlohnten Beschäftigten nur 53.000 mehr Minijobber als im Ausgangsjahr 2004. Damit stieg die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten seit 2004 um 0,8%. Dieser Zuwachs sei vor allem zurückzuführen auf die Zunahme von geringfügig entlohnten Beschäftigten im privaten Haushalt: Immer mehr Arbeitgeber meldeten ihre Haushaltshilfen an. Demgegenüber verzeichnete die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im selben Zeitraum einen Zuwachs von 9 % (2,4 Millionen). Vor allem Frauen üben Minijobs aus. Im gewerblichen Bereich liegt der Anteil der Frauen an den Minijobs bei 62 %, im Privathaushalt bei 92 %. Die stärkste Altersgruppe unter den Minijobbern bilden die über 60-Jährigen mit 1,3 Millionen Beschäftigten. Ihnen folgen mit 1,1 Millionen die unter 25-Jährigen Minijobber. 9.
Verantwortung der Länder für Kommunen und Medien
Im föderalen System der Bundesrepublik haben die Länder eine große Verantwortung inne. Fast alle Rahmenbedingungen für die Kommunen werden von den Ländern gesetzt. Allein bei der Grundsicherung für Langzeitarbeitslose unterhält der Bund Beziehungen zu den Kommunen. Bund und Länder hatten 2011 in einer Protokollerklärung zum Vermittlungsverfahren zu den Hartz-IV-Regelbedarfen vereinbart, die finanzielle Ausstattung der Kommunen zu stärken. Dies geschieht dadurch, dass der Bund seit 2012 seine Beteiligung an den Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schrittweise erhöht. Ab dem Jahr 2014 wird der Bund diese Ausgaben vollständig erstatten. In einem Gespräch der ostdeutschen Abgeordneten der Union mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände wurde diese Woche kritisiert, dass vom Bund gewährte Entlastungen nicht in den Kommunen ankämen. Dies liegt jedoch nicht am Bund: Manche Länder haben durch die eigenen Regeln zum kommunalen Finanzausgleich Festlegungen getroffen, die Entlastungen der Kommunen zu verrechnen. Auch nach vielen Jahren Praxis waren einige der Kommunalbeamten doch überrascht ob der Wirkungen dieser Länderregeln. Ebenso wenig besitzt der Bund eine Mitentscheidung bei Medienthemen. Ab 2015 wird die sogenannte „Haushaltsabgabe“
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die bisherige GEZ-Gebühr ablösen. Jeder Haushalt wird dann zur Rundfunkgebühr verpflichtet, egal ob er Radio- und Fernsehprogramme empfängt. Dies hat viele Vorteile, wie einheitliche Gebühr je Haushalt und Gerät und Wegfall der GEZKontrollen durch Prüfer. Die Auswirkungen für Firmen und Vereine, die auch für Radios in Dienstfahrzeugen sowie für Personalcomputer veranlagt werden, können gravierend sein. Geregelt ist dies in einem Staatsvertrag der Länder, dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dieser wurde von den Ministerpräsidenten verhandelt und von den Landtagen bestätigt. 10.
Renten für Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR
Der Petitionsausschuss spricht sich für eine gesetzliche Neureglung der Rentenansprüche für Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR aus, die nach 1936 geboren wurden. Am Mittwoch beschloss der Ausschuss einstimmig, eine Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. In der Petition wird gefordert, auch für nach 1936 geborene Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR die Tabellenentgelte nach dem Fremdrentengesetz (FRG) anzuwenden. Flüchtlinge und Aussiedler sollen wie Berufskollegen behandelt werden, die immer in den alten Bundesländern rentenversichert waren. Durch die Rentenversicherungsträger erfolgte nach 1990 eine Berechnung wie für Versicherte, bei denen der Verdienst, für den Beiträge zur Sozialversicherung der DDR gezahlt wurden, maßgeblich ist. Die Wiederausgliederung aus dem westdeutschen Rentensystem führt zu teils erheblichen Rentenminderungen und behandle die Betroffenen nachträglich wieder als DDR-Bürger. Der Petitionsausschusses stellte fest, dass im Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) 1991 festgelegt war, dass die Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten nach dem Fremdrentenrecht ihre Legitimation verloren habe und für die Rentenberechnung die tatsächlichen Entgelte maßgeblich sein sollen. Mit dem Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz sei dies aber geändert worden. Anstelle des Rentenbeginns wurde nunmehr auf das Geburtsjahr der Versicherten abgestellt, wodurch eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung erreicht worden sei. Außerdem sollten Renten nicht für mehrere Jahrzehnte nach zweierlei Recht bewertet werden. Aus den Unterlagen zur Gesetzgebung des RÜG geht jedoch nicht hervor, ob die sich für Übersiedler ergebenden Folgen „absehbar und gewollt waren“.
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Nach Auffassung des Ausschusses sollten DDR-Übersiedler und Flüchtlinge in den Bestand der Eingliederung vertrauen können, wie es etwa bei deutschstämmigen Aussiedlern aus Polen der Fall sei. 11.
Im Sommer Kino auf Bundestags-Fassade
Ein besonderes Erlebnis bietet der Bundestag in diesem Sommer. Unter dem Titel „Dem deutschen Volke: Eine parlamentarische Spurensuche. Vom Reichstag zum Bundestag.“ findet in der Zeit vom 28. Juni bis 3. Oktober 2012 mit Beginn der Dunkelheit am Reichstagufer eine abwechslungsreiche Installation von Film-, Licht- und Toneffekten an der Fassade des Marie-ElisabethLüders-Hauses statt. Gezeigt wird ein bewegender Film über unvergessliche historische Momente, die Entwicklung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland und ihre Bedeutung. Eine Vorführung dauert circa 30 Minuten und wird zwei Mal hintereinander ab 22:00 Uhr gezeigt. Die Premiere heute Abend beginnt 15 Minuten nach dem Ende des Halbfinales Deutschland gegen Italien. Der Zuschauerbereich ist auf dem Friedrich-EbertPlatz. Der Besuch ist kostenfrei!
-Herausgeber: Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1 | 11011 Berlin Telefon: +49 30 227-78014 | Fax: +49 30 227-76374 manfred.grund@bundestag.de Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr. Sie dürfen Inhalte des Newsletters mit Quellenangabe gern weiter geben. Newsletter abonnieren: http://www.manfredgrund.de/newsletter/