„Berlin-Ticker“ Nr. 142 vom 21. Februar 2013

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Manfred Grund Mitglied des Deutschen Bundestages

„Berlin-Ticker“ Nr. 142 vom 21. Februar 2013

für Bürger, Medien, Verwaltungen und Unternehmen mit aktuellen Infos aus der Bundespolitik Diesen Newsletter online lesen und digital durchblättern: http://www.manfredgrund.de/2013/02/21/ticker-142/

Berlin, 21. Februar 2013

Bild der Woche

Manfred Grund, MdB Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Vorsitzender der Landesgruppe Thüringen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Ich bin der Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis 189 Eichsfeld Nordhausen - Unstrut-HainichKreis I in Thüringen Kontakt Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 30 227-78014 Fax: +49 30 227-76374 manfred.grund@bundestag.de twitter.com/manfred_grund www.facebook.com/manfredgrund Wahlkreisbüros  Wilhelmstraße 20 37308 Heilbad Heiligenstadt Telefon: +49 3606-606165  Steinweg 51 99974 Mühlhausen Telefon: +49 3601-405027  Käthe-Kollwitz-Straße 4 99734 Nordhausen Telefon: +49 3631-691100

Die neue Bundesbildungsministerin Johanna Wanka ist heute im Bundestag vereidigt worden. Die ehemalige Mitstreiterin der Bürgerrechtsbewegung der DDR war Ministerin sowohl in Brandenburg als auch in Niedersachsen. (Foto: Jens Köppen MdB via Facebook) Mehr erfahren > Seite 2

Inhalte 1. Neue Bundesministerin Prof. Johanna Wanka .................... 2 2.

Moped-Führerschein ab 15 im Test ...................................... 2

3.

Leichterer Zugang für Bildungs- und Teilhabepaket.......... 3

4.

Zwischenstand bei Euro-Rettung .......................................... 3

5.

Kosten der Energiewende begrenzen .................................... 6

6.

Bürger-Rechte in Thüringen nach Vorbild Bundestag ....... 8

7.

Kein Fracking in Thüringen................................................... 8

8.

Rohstoffe sichern Wirtschaftsstandort.................................. 9


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1.

Neue Bundesministerin Prof. Johanna Wanka

Am Donnerstag nahm Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert der neuen Ministerin für Wissenschaft und Forschung, Professor Johanna Wanka, den Amtseid ab. Wanka ist Nachfolgerin von Annette Schavan, die ihr Amt niedergelegt hatte, nachdem die Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität ihr den Grad eines Doktors entzogen hatte. Schavan lässt dies vom zuständigen Verwaltungsgericht prüfen.

Professorin Johanna Wanka wurde von Angela Merkel ins Bundeskabinett berufen

Mit Wanka tritt eine anerkannte Wissenschaftspolitikerin in das Amt, die als erste Ostdeutsche Ministerin sowohl in einem neuen wie einem alten Bundesland war. Sie kennt die Hochschulen sowie die außeruniversitäre Forschungslandschaft der neuen Länder genau. Sie war Präsidentin der Kultusministerkonferenz. Beste Voraussetzungen für Impulse in Forschung und Lehre in ganz Deutschland. Ihr Weg in die Politik begann in der Bürgerrechtsbewegung der DDR. Wanka war als CDU-Politikerin auch Kreis- und Landesvorsitzende in Brandenburg. In Niedersachsen war sie zuletzt Ministerin für Wissenschaft und Kultur. Ich wünsche ihr für die Arbeit viel Glück und freue mich auf die Zusammenarbeit. 2.

Moped-Führerschein ab 15 im Test

Mit einem Modellvorhaben ab Mitte März 2013 wird das Bundesverkehrsministerium in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt den Moped-Führerschein ab 15 Jahren wieder einführen. Fünf Jahre läuft das Vorhaben. Das Bundesverkehrsministerium erlässt dazu in diesen Tagen eine Verordnung, die auf der Initiative von CDU/CSU und FDP beruht. Ähnlich wie beim erfolgreichen Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“ gibt es eine befristetet Testphase, die Ende Dezember 2018 ausläuft. In dieser Zeit wird das Modellprojekt wissenschaftlich begleitet. Fahranfänger dürfen bereits mit 15 Jahren Moped fahren, wenn sie eine qualifizierte Ausbildung hinter sich und eine Prüfung für den Moped-Führerschein bestanden haben. Beides hilft, dass sich junge Leute bereits vor dem Autoführerschein mit 17 bzw. 18 Jahren in den Verkehrsalltag eingewöhnen. Sie lernen langsam, aber eben vor allem sicher, Verantwortung für sich


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selbst und für andere Verkehrsteilnehmer zu tragen. Das dient dem Schutz aller im Verkehr. Außerdem hilft die Möglichkeit zur eigenständigen Mobilität insbesondere Schülern und Auszubildenden im ländlichen Raum. Denn nicht immer können die Jugendlichen allerorts mit dem Öffentlichen Nahverkehr oder von den Eltern gefahren werden. 3.

Leichterer Zugang für Bildungs- und Teilhabepaket

Der Bundestag hat die Erfahrungen bei der Anwendung des "Bildungs- und Teilhabepakets" für Kinder und Jugendliche aus Familien mit langzeitarbeitslosen Eltern (Hartz IVBedarfsgemeinschaften) ausgewertet. Die Jobcenter können zusätzliche Mittel freigeben, die direkt an Sportvereine oder Musikschulen gehen, wenn Kinder und Jugendliche aus Bedarfsgemeinschaften diese Angebote nutzen möchten. Die Praxis der vergangenen zwei Jahre hat gezeigt, dass die Regelungen an einigen Punkten die Inanspruchnahme ungewollt erschweren. Deshalb sollen zu den bislang geförderten Bedarfen (Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Kosten für Freizeiten) auch weitere Aufwendungen wie z. B. Ausrüstungsgegenstände berücksichtigt werden können. Zudem wird es Änderungen für Leistungen am Ende des Bewilligungszeitraums geben. Zurzeit können betroffene Familien nicht die gesamten Leistungen bekommen, wenn sie sich erst zum Ende eines Bewilligungszeitraums für ein Angebot entscheiden. Künftig ist eine Rückwirkung des Antrags möglich. 4.

Zwischenstand bei Euro-Rettung

Mehrfach habe ich hier die Maßnahmen zur Rettung für die EuroKrisenländer begründet. Welche Ergebnisse haben die vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen bisher gehabt? Mehrere Anzeichen lassen auf eine tendenzielle Beruhigung der Finanzmärkte in Europa deuten. Es erwies sich als richtig, eine systematische Vergemeinschaftung der Schulden in Europa zu verhindern und den betroffenen Ländern finanzielle Hilfe zu gewähren, gleichzeitig aber den Reformdruck aufrechtzuerhalten. Irland konnte alle relevanten Auflagen erfüllen, was sich in einer Verbesserung des Marktumfelds Irlands widerspiegelt. Trotz guter Aussichten auf eine vollständige Marktfinanzierung nach


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Ablauf des Programms Ende 2013 birgt die Umsetzung des Anpassungsprogramms noch Risiken wie die starke Exportabhängigkeit, welche Irland anfällig für negative externe Schocks macht. Obwohl im vergangenen Jahr Ausgabenüberschreitungen im Sozial- und Gesundheitsbereich zu beobachten waren, konnte das Fiskalziel bis Ende September 2012 übererfüllt werden. Von der Regierung wird im Jahr 2015 eine Senkung des gesamtstaatlichen Defizits unter die 3 %-Grenze des MaastrichtVertrags geplant. Hierfür dienen Kürzungen bei Sozialleistungen, Personalabbau im öffentlichen Dienst, Kürzungen von Pensionen und Gebührenerhöhungen. Darüber hinaus wird es zu einer Verkürzung des Bezugsdauer von Arbeitslosenunterstützung kommen, zu einer schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters sowie zur Privatisierung von Staatsbesitz. Der irische Banksektor ist mittlerweile wieder gut kapitalisiert. Ebenso ist ein wesentlicher Abbau der Finanzierungslücke bei den inländischen Banken zu verzeichnen. Dennoch weisen irische Banken weiterhin eine geringe Rentabilität auf. Im September 2012 waren beispielsweise 15,1 % des gesamten Bestands an Hypothekendarlehen für Wohneigentum säumig. Auch in Portugal verlief das Programm weitgehend nach Plan. Im Januar diesen Jahres ist der Zinssatz für Staatsanleihen aus Portugal mit einer Laufzeit von zehn Jahren erstmals seit Ende 2012 wieder unter 6 Prozent gesunken. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit, der unter anderem durch die stärker als erwartete Konjunktureintrübung hervorgerufen wurde, birgt weiterhin Risiken. Für 2013 sieht Portugal weiteren Personalabbau im öffentlichen Sektor, Einsparungen im Gesundheitswesen und bei den staatlichen Betrieben vor. Bis Ende 2012 sollten umfangreiche Reformen der Steuerverwaltung umgesetzt sein. Im Januar vergangenen Jahres kam es zu einer Einigung über die Streichung von bis zu vier Feiertagen, Lockerungen beim Kündigungsschutz und Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Im Finanzsektor lässt sich das Einhalten der Eigenkapitalstandards der Europäischen Bankaufsichtsbehörde EBA (Kernkapitalquote von mindestens 9 %) durch die großen Banken aufzeigen. Weiterhin steht die Rentabilität der Banken jedoch aufgrund des Anwachsens notleidender Kredite, fortgesetzter Verschuldung und relativ hoher Finanzierungskosten unter Druck.


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Über Griechenlands Reformfähigkeit wurden zunächst erhebliche Zweifel laut, nachdem im Februar 2012 ein zweites Anpassungsprogramm beschlossen werden musste. Im weiteren Verlauf des Jahres kam es jedoch zu einem "Aufholprozess", bei dem der Großteil der Maßnahmen, die eigentlich bis zum Sommer 2012 umzusetzen waren, mittlerweile umgesetzt sind. Einige Reformschritte bleiben deutlich hinter den Erwartungen zurück. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass Griechenland bereits Enormes geleistet hat, daher eine realistische Einschätzung des Programms von Nöten ist. Das Haushaltsdefizit ist seit 2009 um mehr als 13 Prozentpunkte zurückgegangen - eine Leistung, die in den vergangenen 30 Jahren keinem anderen EU-Mitgliedstaat gelungen ist. 2013 wurden 2/3 der zusätzlichen Einsparungen zum Lückenschließen bis 2014 durch Senkung von Personalkosten im öffentlichen Dienst, Senkung von Rentenausgaben, Vorziehen der Rentenreform, Kostensenkungen im Gesundheitswesen, Senkung der Verteidigungsausgaben und Steuererhöhungen umgesetzt. Während der Privatisierungsprozess insgesamt bisher enttäuschend verlief, konnte das Haushaltskontrollverfahren verbessert werden. Die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte haben sich verringert, was durch ein Rückgang der Importe und einem gleichzeitig beginnenden Anstieg der Exporte zu verzeichnen ist. Weiterhin wird die Bekämpfung von Schwarzarbeit intensiviert. Wahr ist aber leider, dass infolge der Kürzungen der staatlichen Ausgaben die vom Staat zu sehr abhängigen Bereiche wie Dienstleistungen und der öffentliche Sektor sowie der Einzelhandel stark gelitten haben. Die Arbeitslosenquote in diesem Winter betrug mehr als 20 Prozent, bei unter 25-jährigen Berufseinsteigern sogar mehr als 60 Prozent. Das ist für die Betroffenen nicht gut und kann zum Hemmnis des gesamten Prozesses werden. Über Spanien wird bestätigt, dass sowohl die vereinbarten bankenspezifischen Auflagen als auch die Vorgaben für den spanischen Finanzsektor gut umgesetzt wurden. Angegangen wurden Auflagen zur Verbesserung der Transparenz, der Regulierung und Aufsicht von Banken, sodass Spanien im Januar 2013 wieder eine Anleihe mit einer Laufzeit von 10 Jahren erfolgreich am Markt platzieren konnte. Spanien hat mit dem Haushaltsplan 2013 / 2014 Konsolidierungsmaßnahmen mit einem Volumen von rund 100


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Mrd. Euro beschlossen, um strukturelle Abbauziele zu erreichen. Dabei lassen sich Fortschritte beispielsweise bei der Erhöhung der Lohnflexibilität, der Dezentralisierung der Lohnfindung und Erleichterungen beim Kündigungsschutz feststellen. Darüber hinaus kam es zu einer Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre und zur Verschärfung der Regelungen beim vorzeitigen Ruhestand. Fortschritte waren ebenso im Bereich der Steuerpolitik zu verzeichnen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Anpassung beim Einkommensteuertarif und eine befristete Wiedereinführungen einer Vermögensteuer sind hierfür nennenswerte Ergebnisse. 5.

Kosten der Energiewende begrenzen

Die Minister für Wirtschaft und Umwelt sind sich einig, dass kurzfristig Anpassungen im EEG erforderlich sind. Denn die Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sind zu dämpfen, damit die Strompreise bezahlbar bleiben. Das EEG von 1999 soll deshalb grundlegend reformiert werden. Zur kurzfristigen Anpassung schlagen Umweltminister Peter Altmaier und Wirtschaftsminister Philipp Rösler folgende Maßnahmen vor: Die Vergütung von Neuanlagen solle in den ersten fünf Monaten ab ihrer Inbetriebnahme auf den Marktwert des Stroms sinken. Dies gelte für alle Anlagen, die ab 1. August 2013 in Betrieb gehen ausgenommen PV-Anlagen. Die Vergütung ab dem sechsten Monat betrage demnach: - Windenergieanlagen an Land: 8 Ct/kWh Der Repowering- und der SDL-Bonus werden gestrichen. Zusätzlich wird das Referenzertragsmodell angepasst (Fristen). - PV-Anlagen: keine Änderung, es bleibt beim Absenken der ESV durch monatlich atmenden Deckel. - alle anderen Anlagen: Die Vergütung wird einmalig in Höhe von 4 Prozent abgesenkt (Einmaldegression). Die Absenkungen würden jeweils für Anlagen gelten, die ab 1. August 2013 in Betrieb genommen werden. Für Wind- und andere EEG-Anlagen soll es ab 1. August 2013 weniger Vergütung geben

Markt- und Netzintegration: - Anlagen, die vor dem 1. August 2013 in Betrieb gehen, könnten weiterhin zwischen fester Einspeisevergütung und direkter Vermarktung des Stroms wählen (optionale Direktvermarktung).


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Beim Einspeisemanagement soll die Entschädigung bei Anlagen, die in der festen Einspeisevergütung einspeisen, deutlich abgesenkt werden. Die Entschädigung von Anlagen in der Direktvermarktung bleibt unverändert. - Anlagen, die ab 1. August 2013 in Betrieb gehen, müssten direkt vermarkten (verpflichtende Direktvermarktung). Ausgenommen sind nur Anlagen mit einer Leistung unter 150 kW. Gleichzeitig soll für Neuanlagen die Managementprämie entfallen. Beim Einspeisemanagement bliebe die Entschädigung unverändert. Beitrag der Bestandsanlagen zur Begrenzung der Kosten: - Der Gülle-Bonus, der mit der EEG-Novelle 2008 auch rückwirkend für damals bereits bestehende Biomasse-Anlagen eingeführt wurde, soll mit Wirkung ab 1. August 2013 gestrichen werden. Dies beträfe Anlagen, die zwischen 2004 und 2008 in Betrieb genommen wurden. - Im Übrigen ist vorgeschlagen, die Vergütungen für Bestandsanlagen im Jahr 2014 pauschal um 1,5 Prozent abzusenken (befristet für ein Jahr). Dies gelte für alle Anlagen, die vor dem 1. August 2013 in Betrieb genommen worden sind. Verteilung der EEG-Differenzkosten: - Die Mindest-Umlage der privilegierten stromintensiven Unternehmen würde ab 1. Januar 2014 angehoben. - Branchen, die nicht im intensiven internationalen Wettbewerb stehen, würden aus der Besonderen Ausgleichsregelung herausgenommen, sind künftig nicht mehr privilegiert. Eigenerzeugung und Selbstverbrauch: Es soll eine Mindest-Umlage für alle Anlagen eingeführt werden. Ausgenommen sind Anlagen mit einer Leistung von weniger als 2 MW sowie KWK-Anlagen. Umsetzung der Sicherung des Strompreises: Die EEG-Umlage soll im Jahr 2014 auf dem Wert für 2013, also auf dem Wert 5,277 Ct/kWh, gesetzlich begrenzt bleiben. In den Folgejahren könnte dieser Wert jährlich um maximal 2,5 Prozent anwachsen. Die Höhe der Umlage wird nach dem Vorschlag jährlich im Monitoringbericht evaluiert, und der Bericht schlägt ggf. erforderliche Handlungsempfehlungen vor. Die Maßnahmen sollen unmittelbar durch eine Änderung des EEG umgesetzt werden, die zum 1. August 2013 in Kraft tritt. Der Bundestag muss die Vorschlägen der Minister beraten, wenn diese in einem Gesetzentwurf zusammengefasst sind. Auch der Bundesrat ist zu beteiligen.


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Bürger-Rechte in Thüringen nach Vorbild Bundestag

Der Thüringer Landtag hat ein neues Petitionsgesetz beschlossen. Möglich sind nun öffentliche Petitionen, wie es sie bisher nur im Bundestag sowie in Rheinland-Pfalz und Bremen gibt. Wenn sich mindestens 1.500 Bürger für eine öffentliche Petition stark machen, müssen sich die Fachausschüsse des Landtags mit dem Anliegen befassen. Zudem können die Bürger Beauftragte benennen und zu Anhörungen im Landtag entsenden. Das neue Petitionsgesetz vollzieht nach Übereinstimmung der Koalition aus CDU und SPD im Freistaat „Änderungen mit Augenmaß“. Es stärkt die Petenten, ohne damit zugleich den Vollzug von Verwaltungsmaßnahmen lahmzulegen. Das Gesetz zielt zudem auf eine stärkere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen ab. So können Petitionen künftig auch in Brailleschrift und in Gebärdensprache eingereicht werden. 7.

Kein Fracking in Thüringen

Die Erkundung von möglichen Lagerstätten für Schiefergas ist vom Unternehmen BNK abgebrochen worden. Dies ist Ergebnis der Proteste in ganz Westthüringen sowie zahlreicher Gespräche von Verwaltungen und Politik mit BNK. Der Rückzug von BNK bedeutet für Thüringen zunächst Klarheit. Dennoch hat die teilweise emotional geführte Debatte der letzten Monate gezeigt, dass viele Menschen sich um ihr Trinkwasser sorgen. Diese Sorge müssen Politik und Verwaltung ernst nehmen. Trinkwasserschutz hat für uns Vorrang. Das gilt auch bei der Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten. Eine Koalitionsarbeitsgruppe aus CDU und FDP hat am 1. Februar 2013 den federführenden Bundesministerien des Umwelt- und Wirtschaftsressorts klare Forderungen für eine entsprechende gesetzliche Regelung vorgelegt. Danach wird es kein Fracking in Trinkwasserschutzgebieten geben. Bei allen weiteren Vorhaben im Bereich nicht-konventioneller Lagerstätten soll eine Prüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. So wird sichergestellt, dass vor jedem Fracking die Umweltauswirkungen geprüft, das Ergebnis der Prüfung dokumentiert und, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Die CDU-Landtagsfraktion hat deutlich gemacht, dass es kein Fracking in Thüringen geben werde. Bundesumweltminister


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Peter Altmaier hatte bereits erklärt: „Wir wollen das Fracking einschränken, wir wollen es nicht ermöglichen.“ 8.

Rohstoffe sichern Wirtschaftsstandort

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gehört das Thema Rohstoffe zu den zentralen Elementen ihrer wirtschaftspolitischen Ausrichtung. Die Förderung heimischer Rohstoffe wie Kohle, Gas oder Baustoffe ist von erheblicher Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Sie leistet einen wichtigen Beitrag für die Sicherung der Rohstoffversorgung, den Erhalt der industriellen Wertschöpfung sowie für die Schaffung von Arbeitsplätzen in unserem Land. Gleichzeitig löst die Rohstoffförderung in den betroffenen Regionen oft heftige öffentliche Debatten aus, wie etwa die jüngste Diskussion zur Förderung von Schiefergas mittels Fracking zeigte. Die CDU/CSU-Fraktion weist auf folgende Veranstaltung hin: Foto: fotolia/blackosaka Veranstaltungsprospekt CDU/CSUFraktion

Kongress „Rohstoffstandort Deutschland“ Mittwoch, 17. April 2013, 14:00 bis 16:30 Uhr, Reichstagsgebäude, Raum 3N001, Berlin. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite: www.veranstaltungen.cducsu.de.

-Herausgeber: Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1 | 11011 Berlin Telefon: +49 30 227-78014 | Fax: +49 30 227-76374 manfred.grund@bundestag.de Zugriff auf meine Web 2.0-Angebote erhalten Sie direkt von meiner Homepage aus. Nutzen Sie dafür auch den nebenstehenden QR-Code. Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr. Der nächste Newsletter erscheint vsl. am 28. Februar 2013. Sie dürfen Inhalte des Newsletters mit Quellenangabe gern weiter geben. Newsletter abonnieren: http://www.manfredgrund.de/newsletter/


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