„Berlin-Ticker“ Nr. 146 vom 18. April 2013

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BERLIN-TICKER Nr. 146 vom 18. April 2013 Als elektronische Version unter: http://www.manfred-grund.de/inhalte/1023156/berlin-ticker/index.html

INHALTE 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.

Enquete schließt Arbeit ab............................................................................... 3 Etwas weniger Bürokratie ................................................................................ 3 Freibetrag im Freiwilligendienst bei ALG II steigt ........................................ 3 Gegen unseriöse Geschäftspraktiken............................................................. 4 Mit Darlehen Zypern helfen ............................................................................ 4 Auslaufen von zwei Hilfsprogrammen ........................................................... 6 Klausurtagung ................................................................................................... 7 Presse zu Nordkorea-Reise .............................................................................. 7 Wie Korruption bekämpfen?............................................................................ 7

MANFRED GRUND MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES


EDITORIAL

Kleine innovative Unternehmen beackern auch aus unserer Heimat heraus erfolgreich den Markt. Sie stärker in den Blick zu nehmen ist Ziel des „20. Innovationstages Mittelstand“ des Bundeswirtschaftsministeriums.

Innovative Forschung in Blick nehmen

Mehr als 300 Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Netzwerke aus ganz Deutschland werden am 16. Mai in Berlin ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte präsentieren. Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, das die INTROS GmbH aus Heilbad Heiligenstadt vertreten sein wird. Das Unternehmen hat ein LaserKombinationssystem entwickelt, mit dem Nagelpilzinfektionen mittels lasergestützter Ablation (ein medizinischer Begriff für das Entfernen von Gewebe) bei begleitender antimikrobieller photodynamischer Therapie bekämpft werden. Die Heiligenstädter konnten von der Förderung durch den Bund profitieren. Hier zeigt sich, dass die vom Bundestag beschlossenen Fördermittel für die Forschung in klein- und mittelständischen Unternehmen gut angelegt sind. Auf der Veranstaltung am

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16. Mai 2013 wird auch der „ZIM-Preis 2013“ verliehen. ZIM steht für „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“. Ich drücke dem Thüringern die Daumen. Mit dem Ziel der Erhöhung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelgroßen Unternehmen wurde ZIM vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) 2008 ins Leben gerufen. Es fasst die Programme zur Kooperations- und Netzwerkförderung (PRO INNO II, NEMO, InnoNet, INNO-WATT) zusammen. Außerdem sollen wirtschaftsnahe Forschungsaktivitäten ausgelöst werden, die von Hochschulinstituten und anderen Forschungsstellen durchgeführt werden. Der 20. Innovationstag zeigt den Erfolg!

Ihr Manfred Grund


1.

Enquete schließt Arbeit ab

Die Arbeit der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ geht heute Nachmittag erfolgreich zu ende. Die Mitglieder stellen im Plenum die Ergebnisse der 12 Arbeitsgruppen vor. Insgesamt hat die Enquete-Kommission deutlich gemacht, dass die digitale Gesellschaft Veränderungen in unser aller Leben mit sich bringt und daher viele Bürger anspricht. Die OnlineBürgerbeteiligung eröffnet Chancen zur besseren Partizipation, wenn die Technik, nicht Hürde sondern Instrument dafür ist. Die Enquete-Kommission hat es vorgemacht: die Öffentlichkeit kann Dank Internet in politische Prozesse einbezogen werden. In die Beratungen der Dokumente konnten sich Interessierte einklicken und mitdiskutieren.

Das Internet, seine Angebote und die Freiheit des Zugangs zum Netz waren Themen der Enquête-Kommission

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Der Bundestag bekennt sich zur Freiheit des Internets. Der Staat muss Rahmenbedingungen setzen, um die Funktionsfähigkeit und Integrität des Netzes zu fördern. Für Bürgerinnen und Bürger, für Wirtschaft und Wissenschaft ist ein freier, ungehinderter Zugang zum Internet von großer Bedeutung und entscheidet mit über den Wohlstand eines Landes. Die Entfaltung der Freiheitsrechte, im besonderen Maße das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, müssen im digitalen Zeitalter gewahrt und ihre Durchsetzbarkeit gesichert werden.

2.

Etwas weniger Bürokratie

Das „Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ soll noch in dieser Legislaturperiode für weniger Bürokratie sorgen. Aufbewahrungsfristen nach der Abgabenordnung, dem Umsatzsteuergesetz und dem Handelsgesetzbuch werden verkürzt. Dies spart Unternehmen rund 2,5 Mrd. Euro jährlich. Zu den weiteren entlastenden Maßnahmen gehören eine Steuerbefreiung des Taschengeldes bei zivilen Freiwilligendiensten.

3.

Freibetrag im Freiwilligendienst bei ALG II steigt

Wer als langzeitarbeitsloser Bezieher von Arbeitslosengeld II (sogenanntes Hartz IV) im Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst tätig ist, kann ab sofort 200 Euro Taschengeld abzugsfrei behalten (bisher 175 Euro). Dies besagt das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“, das inzwischen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Verträge, die ein geringeres Taschengeld vorsehen, müssen von Einsatzstelle und freiwillig Dienst leistendem Bürger neu verhandelt werden.


4.

Gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Vorgestellt in erster Lesung wird heute Abend im Plenum ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz von Verbrauchern und Kleinunternehmern gegen unseriöse Praktiken im Bereich Inkasso, in der Telefonwerbung oder dem Abmahnwesen. So halten wir etwa eine deutliche Anhebung des Bußgeldhöchstsatzes für nötig. 5.

Mit Darlehen Zypern helfen

Hinterfragt wurde die Systemrelevanz. Die Hilfe der Hilfe ist unabdingbar, um die Finanzstabilität der Währungsunion insgesamt und seiner Mitgliedstaaten zu wahren. Diese Gefahr für die Finanzstabilität war von der Europäischen Kommission (KOM) im Benehmen mit der Europäischen Zentralbank (EZB) festgestellt worden. Demnach bestehe eine hohe Gefahr der systemischen Ansteckung für die Währungsunion insgesamt im Falle eines ungeordneten Zahlungsausfalls Zyperns. In der aktuellen KOM-Mitteilung heißt es:

Zwei wichtige Beschlüsse zur Abwendung der Schuldenkrise in Zypern wurden diese Woche vom Bundestag erwartet. Die Beschlüsse fielen heute mit großer Mehrheit, auch ich habe zugestimmt. Die Entscheidung war notwendig wegen steigender Schulden und sinkendem Wirtschaftswachstum. Prognosen sehen für 2013 und 2014 insgesamt 12,5 Prozent weniger Wirtschaftsleistung als 2012, als das BIP bereits um 2,4 zu 2011 gefallen war. Gleichzeitig steigt die Arbeitslosigkeit seit mehreren Jahren (aktuell etwa 15 Prozent). Zypern weist ein besonders hohes Maß an Zahlungsverpflichtungen auf, insbesondere im Rentensystem. Die Regierung zweifelte an der langfristigen Tragfähigkeit ihres Haushaltes und stellte deshalb einen Antrag auf ein ESMDarlehen.

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„Mit seinem BIP von weniger als 18 Mrd. EUR ist Zypern, gemessen am Euro-Währungsgebiet, in jeder Hinsicht eine kleine Volkswirtschaft. Unter normalen Umständen wäre daher zu erwarten, dass ein Zahlungsausfall sich nur begrenzt auf das Euro-Währungsgebiet insgesamt auswirken würde. Die Situation in Bezug auf die Bankenfinanzierung und die Märkte für Staatsanleihen ist jedoch weiterhin sehr fragil.“ Die KOM zieht ferner das Fazit: „Die […] erstellten Prognosen legen nahe, dass die Staatsverschuldung Zyperns zwar eine Herausforderung darstellt, aber tragfähig bleiben kann, sofern das Anpassungsprogramm konsequent umgesetzt wird.“ Damit sind die Kriterien für die Finanzhilfe erfüllt. Das jetzige Verhandlungsergebnis bestärkt die europäischen Werte der Eigenverantwortung.


Die Gewährung der Stabilitätshilfe erfolgt unter strengen Auflagen, festgehalten in einem „Memorandum of Understanding“: I. Wiederherstellung der Solidität des zypriotischen Bankensektors Ursache ist eine Überexpansion des Immobilienmarktes auf der Insel als Folge unzureichenden Risikomanagements sowie Lücken in der Bankenaufsicht. Deshalb hat das zyprische Abgeordnetenhaus am 22. März 2013 Maßnahmen zur Rettung und Abwicklung von Banken beschlossen. Der Bankensektor wird von 550 auf 350 Prozent des BIP verkleinert. Bankkunden unterliegen im In- und Ausland Verfügungsbeschränkungen für Abhebungen, Überweisungen und Kreditkartenzahlungen. Guthaben über 100.000 Euro werden einbehalten. 37,5 Prozent werden in Aktien der Bank of Cyprus umgetauscht, 22,5 Prozent für drei Monate eingefroren. Die übrigen 40 Prozent werden nur dann ausgezahlt, wenn sich die Bank wieder positiv entwickelt.

Anlagewerte der Bank of Cyprus und der Cyprus Popular Bank werden an die PiräusBank in Griechenland übertragen. Die Cyprus Popular Bank wird abgewickelt, ihre Aktiva gehen auf die Bank of Cyprus über. II. Fortsetzung des laufenden Steuerkonsolidierungsprozesses Bis 2017 soll Zyperns Haushalt wieder 3 % seines BIP und 2018 4 % des BIP als Überschuss erwirtschaften. Alle Steuern, Bankabgaben, Gebühren für öffentliche Leistungen und die Goldreserven Zyperns sind für eine bessere Einnahme-Situation zu konsolidieren. Bei den Ausgaben sind die Zuschüsse zum Gesundheitswesen, das Sozialsystem sowie Bezüge, Leistungen und Stellen im öffentlichen Sektor zu reduzieren. Trotz deutlicher Fortschritte im Rentensystem sind auch dort Einsparungen zu erreichen: Das Rentenalter steigt und ein Frührentenabzug wird eingeführt, so wie das z. B. in Deutschland auch Rechtslage ist. III. Umsetzung struktureller Reformen

Zyperns Tourismuswirtschaft soll einen Beitrag zur Behebung der Staatsschuldenkrise leisten

Alle Banken werden strenger überwacht und vierteljährlich sind jetzt Finanzierungsund Kapitalpläne vorzulegen. Ein zentrales Kreditregister wird eingeführt. Banken unterliegen einem jährlichen Stresstest. Mehr Transparenz wird durch die Stärkung des „Antigeldwäsche-Rahmens“ erreicht. Alle Banken müssen bis zum 31. Dezember ihre Mindestkernkapitalquote von 8 auf 9 Prozent anheben. Alle griechischen

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Aus Privatisierungen müssen 1 Milliarde Euro bis 2018 von Zypern selbst erwirtschaftet werden. Die Effektivität und Effizienz der Steuerverwaltung ist zu erhöhen, ebenso die Wettbewerbsfähigkeit der zyprischen Tourismuswirtschaft. Die Erschließung von OffshoreErdgasvorkommen soll Energieimporte drosseln und Zypern bald zum ErdgasExport befähigen. Außerdem sind im


Energiepakt Maßnahmen zur Erschließung von Kohlenwasserstoffvorkommen vereinbart. Die Beschlüsse des Bundestages erlauben ein rückzahlbares Darlehen an Zypern in Höhe von 10 Milliarden Euro. Das Geld wird vom ESM und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) gemeinsam zur Verfügung gestellt. Der Kredit läuft 15 Jahre mit der Option, ihn allerhöchstens auf 20 Jahre zu strecken. Eine baldige Stabilisierung Zyperns ist möglich. Die Brüsseler Denkfabrik Bruegel verweist auf das vergleichsweise geringe Haushaltsdefizit und die vereinbarten Strukturreformen und Kontrollen. 6.

Auslaufen von zwei Hilfsprogrammen

Die europäischen Rettungsschirme haben Irland und Portugal den teilweisen Wiedereinstieg am Kapitalmarkt ermöglicht (siehe auch „Berlin-TICKER“ Nr. 142 vom 21. Februar 2013). Eine Gewährung von Laufzeitverlängerungen begünstigt die weitere Refinanzierung über den Markt, weil der jährliche Refinanzierungsbedarf deutlich gesenkt würde und Rückzahlungsspitzen besser aufgefangen werden können. Damit verbessern sich auch die Perspektiven, keine weiteren Hilfsprogramme für diese beiden Länder auflegen zu müssen. Sowohl die Euro- als auch die EUFinanzminister schlagen daher eine Verlängerung der durchschnittlichen Kreditlaufzeit um sieben Jahre vor. Das ESM6 | „Berlin Ticker“ des Abgeordneten Manfred Grund

Kreditvolumen und die Reformauflagen bleiben völlig unverändert.


7.

Klausurtagung

Unter Leitung ihres Sprechers Arnold Vaatz haben die Abgeordneten der CDU aus den neuen Bundesländern am 14. und 15. April 2013 in Berlin eine weitgehend positive Bilanz der zuende gehenden Legislatur gezogen und Maßnahmen für die Positionierung der neuen Länder im 18. Deutschen Bundestag definiert. Die Abschlusserklärung vom 15. April 2013 hat diesen Wortlaut:

8.

Presse zu Nordkorea-Reise

Deutschland geht es immer besser. Das gilt gerade für uns im Osten. Die Menschen profitieren von der auf Wachstum, Wohlstand und sozialen Zusammenhalt ausgerichteten Politik der unionsgeführten Bundesregierung.

Vor Ostern besuchte ich erstmals Nordkorea. Obwohl ich nur drei Tage in dem kommunistischen Land war, fand die Reise ein breites Medieninteresse, seitdem die nordkoreanische Nachrichtenagentur Fotos und einen eigenen Bericht veröffentlichte. Schon in Peking auf der Rückreise interessierten sich deutsche und japanische Journalisten für meine Reiseeindrücke und die Ergebnisse von zahlreichen Gesprächen. Mehr dazu lesen Sie unter: http://qr.net/kiqb. Im Pressespiegel auf meiner Homepage (Bereich „Aktuelles“, dann rechts den zweiten blauen Button) finden Sie eine Auswahl von Artikeln und Interviews.

Ausführlich: http://qr.net/kip1

Zur Presseschau: http://qr.net/kip8

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9.

Wie Korruption bekämpfen?

Per Telefon und auf Abgeordnetenwatch wurde ich diese Woche zur Korruptionsbekämpfung befragt. Dabei stand offenbar die Tatsache, dass Deutschland ein UN-Abkommen von 2003 unterzeichnet aber nicht umgesetzt hat, in der Kritik. Diese Kritik teile ich nicht. Nicht nur, dass es nicht einen einzigen Fall gibt, der unter diese Richtlinie fallen würde. Ich habe geantwortet, dass das deutsche Strafrechtsystem korrupte Handlungen umfassender sanktioniert als das UN-Antikorruptionsabkommen. Ein aktueller Antrag kann wegen rechtlicher Mängel keine Lösung darstellen. Warum, lesen Sie bei abgeordnetenwatch.de


Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin  (030) 22778014  manfred.grund@bundestag.de  http://www.manfred-grund.de f https://www.facebook.com/manfredgrund Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr. Sie dürfen Inhalte des Newsletters mit Quellenangabe gern weiter geben.


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