BERLIN-TICKER Nr. 159 vom 13. Februar 2014 Als elektronische Version unter: http://www.manfred-grund.de/inhalte/1023156/berlin-ticker/index.html
INHALTE 1. 2. 3. 4.
Umsetzung der UN-Korruptionsrichtlinie...................................................... 3 Was Sie zum Rentenpaket wissen m체ssen..................................................... 3 Meine Berichterstattungen im Ausw채rtigen Ausschuss .............................. 4 Unionsfraktion am diszipliniertesten ............................................................. 5
MANFRED GRUND MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES
EDITORIAL
Zum traditionellen Schlachteessen des Mittelstands hat sich für den kommenden Freitag, 21. Februar 2014, der Niedersachse David McAllister angesagt. Er ist soeben in Erfurt zum Spitzenkandidaten der CDU zur Europawahl im Mai bestellt worden. Dr. Carsten Linnemann nimmt als Bundestagskollege und Sprecher für den Mittelstand teil. Ehrengast ist der Botschafter der Ukraine, Pavlo Klimkin. Das Schlachteessen findet jährlich seit 1991 statt. Namhafte Unionspolitiker wie die Minister Michael Glos, Rudolf Seiters, Ilse Aigner und Franz-Josef Jung, Mittelstandspolitiker wie Hartmut Schauerte oder den Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Länder Rudi Geil und viele andere Gäste habe ich in mehr als zwanzig Jahren ins Eichsfeld geholt.
David McAllister
2 | „Berlin Ticker“ des Abgeordneten Manfred Grund
Neben deftigen Reden spielt gutes Essen immer auch eine Rolle. Aufgetischt werden
Schlachteplatte und Eichsfelder Bier. Das Schlachteessen ist vergleichbar mit dem Passauer Aschermittwochsbrauch der CSU in Bayern. Die Veranstaltung beginnt am 21. Februar 2014 um 18:30 Uhr in der Siechenhalle in Birkungen. An die 600 Gäste werden erwartet. Sind Sie auch dabei? Noch sind einige Plätze verfügbar. Ein Unkostenbeitrag von 10 Euro für die Schlachteplatte wird mit der Anmeldung fällig. Interessenten können sich noch in meinem Wahlkreisbüro Heiligenstadt anmelden: (03606) 606165. Ich freue mich auf ein Wiedersehen! Ihr Manfred Grund
1.
Umsetzung der UN-Korruptionsrichtlinie
Im Koalitionsvertrag haben CDU und CSU mit der SPD vereinbart, dass der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung neu geregelt werden soll. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen schon diese Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt. Morgen findet die erste Plenarberatung dazu statt. Ziel ist, den Straftatbestand Bestechung so auszugestalten, dass er im Einklang mit internationalen Vorgaben steht, die in dem Strafrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption vom 27. Januar 1999 und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31. Oktober 2003 enthalten sind. Gleichzeitig muss dem Grundsatz des freien Mandats und den Besonderheiten des politischen Prozesses Rechnung getragen werden. Zugleich wird das oft kritisierte Verfahren zur Bestimmung der Diäten der Bundestagsabgeordneten geändert. Eine 2011 vom Bundestag eingesetzte unabhängige Kommission hatte am 18. März 2013 ihren Bericht vorgelegt, mit dem sie Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung und für die zukünftige Regelung der Altersversorgung von Abgeordneten nach Art. 48 Abs. 3 GG abgab. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung werden die Empfehlungen der Kommission aufgegriffen. Meine ausführliche Darlegung vom Montag finden Sie auf meiner Homepage. 2.
Was Sie zum Rentenpaket wissen müssen
Das Rentenpaket soll am 1. Juli in Kraft treten. Vier Punkte umfasst das Rentenpaket: Nach 45 Beitragsjahren können Beschäftigte ab dem genannten Stichtag bereits mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Mit der abschlagsfreien Rente ab 63 werden die Menschen belohnt, die durch ihre lange rentenversicherungspflichtige Beschäftigung mit Beitragszahlung das Rentensystem gestützt haben. Achtung: wer vor dem 1. Juli 2014 einen Rentenantrag stellt, kann die Rente mit 63 nicht nutzen! Sollten Sie bereits einen Antrag abgegeben haben, stellen Sie ihn ruhend oder legen Sie zum Rentenbescheid fristgerecht Widerspruch ein. Eine einmal per Bescheid festgesetzte und bestandskräftige Rente gilt für den Rest Ihres Lebens! Aus der Rente ab 63 wird schrittweise die Rente ab 65. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze langsam an, mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Diese Systematik folgt der Regelrente, die bis 2029 auf 67 Jahre ansteigt. Denn wir alle werden älter und beziehen länger Rente. 3 | „Berlin Ticker“ des Abgeordneten Manfred Grund
Für alle Mütter (auf Antrag bzw. Beschluss der Familiengerichte auch Väter), die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, werden die Kindererziehungszeiten auf ein weiteres Jahr angerechnet. Ein zusätzlicher Rentenpunkt je Kind ist die Folge. Für künftige Neurentner errechnet sich der Entgeltpunktwert individuell aus dem jeweiligen Verdienst und der Kindererziehungszeit, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bestandsrentner erhalten einheitlich einen Punkt als Rentenzuschlag. Die neue Mütterrente beginnt am 1. Juli 2014. Sie gilt nicht rückwirkend für die Zeiten seit dem Rentenbeginn! Die Auszahlung erfolgt technisch bedingt etwa ab Januar 2015, rückwirkend für Juli 2014. Achtung: Für Frauen, die bislang keinen eigenen Rentenanspruch besitzen, kann durch anerkannte Erziehungszeiten ab Juli 2014 einen eigener Anspruch entstehen. Wer eine Rente beziehen will, muss 5 Beitragsjahre vorweisen. Bei 3 Kindern (künftig je 2 Rentenpunkte je Erziehungsjahr) entsteht so ein eigener Rentenanspruch. Durch Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen bis maximal 5 Jahre vormals beitragsfreier Zeit kann der Anspruch auf Mütterrente gesichert werden. Anträge bei den Rentenversicherern für die Mütterrente können schon jetzt gestellt werden. Dazu ist Formular V800 zu nutzen. Die Erwerbsminderungsrenten werden ebenfalls aufgebessert. Durch leichtere Anerkennung und Ausweitung der Zurechnungszeit kann die Abhängigkeit von ergänzender Grundsicherung verringert werden. Mit einem erhöhten Reha-Budgets soll den Herausforderungen des demographischen Wandels angemessen begegnet werden. Ziel ist, Arbeitnehmer bis 67 Jahre fit zu halten.
Für Kindererziehung vor 1992 gibt es künftig bessere Renten
Weitere Informationen finden Sie auf meiner Homepage. Ab 2018 plant der Bundeshaushalt eine jährliche Finanzspritze von anfänglich 2 Milliarden Euro, um das Paket langfristig zu garantieren und stabile Beitragssätze sicherzustellen. 3.
Meine Berichterstattungen im Auswärtigen Ausschuss
Die Abgeordneten des Bundestages werden zu Beginn einer Legislatur von ihren Fraktionen zur Facharbeit in spezielle Ausschüsse entsandt. Dies erfolgt durch eine protokollarische Mitteilung an den Präsidenten des Deutschen Bundestages. Die Mitgliedschaften werden auch veröffentlicht (z. B. im Adress- und Aufgabenverzeichnis meiner Thüringischen Landesgruppe). Neben den Ständigen
4 | „Berlin Ticker“ des Abgeordneten Manfred Grund
Ausschüssen, die der Bundestag spiegelbildlich zu den Ministerien der Bundesregierung bildet, werden weitere Ausschüsse eingesetzt, wie diese Woche ein Ausschuss „Digitale Agenda“. Ich werde wie seit 2005 wieder im Auswärtigen Ausschuss mitarbeiten. Ich bleibe auch der Länderbeauftragte für Moldau. Meine weiteren Schwerpunkte liegen in den Zentralasiatischen Republiken, den Kaukasus-Republiken, China und Taiwan, in der Sicherheitspolitik und Energieaußenpolitik. Nicht mehr vordergründig kümmere ich mich um die Mongolei sowie die Ukraine. Diese Länder bleiben jedoch in meinem Blick, nicht nur, weil sie an die zuständigen Regionen heranreichen. Die Ukraine wird ihr Botschafter Pavlo Klimkin in einer Woche beim Schlachteessen in Birkungen vorstellen (siehe EDITORIAL). 4.
Unionsfraktion am diszipliniertesten
Die gemeinsame Fraktion von CDU und CSU im Deutschen Bundestag ist wieder die Größte im Parlament. Die Mitglieder erfüllen auch am zuverlässigsten ihre Pflichten. Ablesen kann man das z. B. an der Teilnahme an Abstimmungen im Plenum: Bei den ersten fünf namentlichen Abstimmungen in dieser Wahlperiode wies die CDU/CSU-Fraktion eine Nichtteilnahmequote (wegen Krankheit usw.) von 4,6 Prozent auf. Es folgen Linke und Grüne mit je 6,9 Prozent und die SPD mit 7,8 Prozent Nichtteilnahme. Auch bei den insgesamt 267 namentlichen Abstimmungen der vergangenen Wahlperiode belegte die Union mit 5,1 Prozent den niedrigsten Wert, gefolgt von der FDP (6,3 Prozent), den Grünen (7,2 Prozent), der SPD (9,7 Prozent) und den Linken, deren Abgeordnete eine unglaubliche Nichtteilnahmequote von im Schnitt 14,1 Prozent aufwiesen – was wohl kaum mit dem Krankenstand zu begründen sein dürfte.
Namentliche Abstimmung mit Stimmkarte
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Bleibt für den weiteren Verlauf der Wahlperiode zu hoffen, dass Linke und Grüne nicht nur lautstark mehr Rechte für Oppositionsfraktionen einfordern, sondern vor allem auch ihre Pflichten gewissenhafter als bisher erfüllen.
Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin (030) 22778014 manfred.grund@bundestag.de http://www.manfred-grund.de f https://www.facebook.com/manfredgrund Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr. Sie dürfen Inhalte des Newsletters mit Quellenangabe gern weiter geben.