„Berlin-Ticker“ Nr. 163 vom 8. Mai 2014

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Manfred Grund, MdB

BERLIN TICKER Nr. 163 vom 8. Mai 2014

Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de

Inhalte Editorial ...................................................................................1 Interessen Ostdeutschlands wirkungsvoll vertreten .................3 Erleichterung bei EEG-Umlage für Recycling-Unternehmen .....4 EEG-Ausbau mit kostengünstigen Techniken ............................5 Wahleinsprüche abgelehnt .......................................................7 Infos zur größten Punkte-Reform .............................................8 Seit 1. Mai gilt neue Energieeinsparverordnung .......................9 Kasachische Praktikanten besuchen Thüringen ........................9 Kurzumfrage .......................................................................... 12

Editorial Dieser Newsletter soll Sie schnell informieren: Was macht der Abgeordnete in Berlin? Was passierte im Bundestag? Was wird für Thüringen wichtig?

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Für dieses Ziel suche ich nach der passenden Form. Schon heute können Sie den „Berlin Ticker“ als PDF zum Ausdrucken oder für das Lesen auf einem Tablet-Computer laden sowie im Volltext auf


meiner Homepage lesen. Dabei bin ich sicher, dass immer mehr mobile Geräte zum Einsatz kommen. Welche Erwartungen haben Sie? Was soll bei der Gestaltung berücksichtigt werden? Wie könnten Sie den „Berlin Ticker“ leichter und besser nutzen?

Auf der letzten Seite finden Sie dazu einen kleinen Fragebogen. Darf ich um Ihre kurze Rückantwort bitten? Vorab Danke sagt Ihr

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Ihr direkt gewählter Abgeordneter für das Eichsfeld, Nordhausen und den nördlichen UnstrutHainich-Kreis. Foto: Laurence Chaperon BERLIN TICKER


Interessen Ostdeutschlands wirkungsvoll vertreten In Potsdam haben die ostdeutschen CDUBundestagsabgeordneten am Wochenende Stand und Perspektiven der Entwicklung der neuen Länder und weitere aktuelle Themen erörtert. Gäste waren die Ministerpräsidenten der Union, die CDU-Parteivorsitzenden sowie Kanzleramtsminister Peter Altmaier. In der zum Abschluss der Tagung veröffentlichten „Potsdamer Erklärung“ bekräftigen wir das Ziel der vollständigen Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West. Gerade im 25. Jahr der friedlichen Revolution in der ehemaligen DDR ist nicht nur für uns Ostdeutsche die Erinnerung an die bewegende Zeit von vor 25 Jahren für die künftige Politik bedeutsam, als viele ostdeutsche Bürger für Freiheit, Demokratie und ein besseres Leben gekämpft haben. Vor 25 Jahren haben mutige Menschen in Ostdeutschland die friedliche Revolution eingeleitet, die am 9. November 1989 im Fall der Berliner Mauer gipfelte. Die CDU unter Führung von Bundeskanzler Helmut Kohl hat damals die historische Stunde erkannt und den Willen der Bevölkerung zur Wiedervereinigung Deutschlands unterstützt. Ein besonderes Anliegen bleibt uns deshalb die Anerkennung für die Opfer der SED-Diktatur. Wir werden in der laufenden Legislaturperiode die SED-Opferrente erhöhen und die medizinische Begutachtung für SED-Opfer, die haftbedingte Gesundheitsschäden erlitten haben, verbessern. Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist aus ostdeutscher Sicht von besonderer Bedeutung, weil im Jahr 2019 der Solidarpakt II auslaufen wird. Ab dem Jahr 2020 wird zudem auch für die Länder die Schuldenbremse bindend sein. Aus Sicht der ostdeutschen CDU-Abgeordneten muss es darum gehen zu verhindern, dass der Mindestlohn Fehlanreize zur Aufnahme unqualifizierter aber mit Mindestlohn vergüteter Arbeit setzt. Gerade in Hinblick auf die Bedeutung einer berufsqualifizierenden Ausbildung von Jugendlichen aus sozial

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schwächeren Familien fordern wir, dass der Mindestlohn eine Mindestqualifikation voraussetzt. Das geltende Rentenrecht stellt sicher, dass mit steigenden Löhnen und Gehältern auch die Renten steigen. Auch in diesem Jahr steigen die Renten in Ostdeutschland starker als in Westdeutschland. Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt ab 1. Juli 92,24 Prozent des aktuellen Rentenwerts der alten Länder. Die Entwicklung zeigt, dass die Rentenanpassungsformel wirkt und folglich kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Auch die digitale Infrastruktur ist für den Wirtschaftsstandort Ostdeutschland von zentraler Bedeutung. Der von der Bundesregierung beschlossene Breitbandausbau ist insbesondere für die Weiterentwicklung der strukturschwachen Gebiete Ostdeutschlands essentiell. Die Reformierung des EEG muss die Versorgungsicherheit gewährleisten und den Markt als ordnungspolitisches Leitprinzip wieder in den Mittelpunkt rücken. Mehr erfahren Meine Pressemitteilung vom Montag Die Potsdamer Erklärung im Original unter: www.cducsu.de

Erleichterung bei EEG-Umlage für Recycling-Unternehmen Die Bundesregierung hat mit der EU-Kommission in Brüssel einen Kompromiss ausgehandelt, wonach auch in Zukunft einer Reihe besonders energieintensiver Branchen ein Nachlass bei der EEGUmlage eingeräumt wird. Unter den Unternehmen aus 68 Wirtschaftszweigen, die wegen des hohen Strombedarfs für ihre Produktionsabläufe auch weiterhin im Rahmen des EEG-Gesetzes privilegiert werden, ist auch eine Firma in Niedergebra. Die Beibehaltung der Umlage-Rabatte für die Recyclingbranche trägt dazu bei, wettbewerbsfähige Industriearbeitsplätze in Nordthüringen zu sichern. Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU, CSU und SPD dazu bekannt, auch im Rahmen der Energiewende die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie, insbesondere der energieintensiven Unternehmen, nicht zu gefährden und sich für den dauerhaften Erhalt industrieller Arbeitsplätze einzusetzen, so der Abgeordnete. 4

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Mehr erfahren Meine Pressemitteilung vom Dienstag Siehe auch: Mitteilung im „Berlin Ticker“ Nr. 160 vom 13. März 2014

EEG-Ausbau mit kostengünstigen Techniken Die Bundesregierung verfolgt das Ziel einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energien planvoll fortzuführen. Der Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare EnergienGesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts ging gerade dem Bundestag zu (Drucksache 18/1304). Bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Zugleich soll diese Novelle die Preisspirale beim Ausbau der erneuerbaren Energien durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen. Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien soll mittels kostengünstiger Technologien erfolgen. Die installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land kann um 2.500 Megawatt pro Jahr erhöht werden, auf See auf insgesamt 6.500 Megawatt im Jahr 2020 und 15.000 Megawatt im Jahr 2030.

Geförderter Zubau begrenzt Für die künftig erlaubte Leistung von Sonne, Wind und Biomasse hat die Bundesregierung Obergrenzen vorgeschlagen. 5 BERLIN TICKER


Die Steigerung der Erzeugung von Solarstrom (Photovoltaik) soll 2.500 Megawatt pro Jahr nicht überschreiten, und der Zuwachs an installierter Leistung der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse auf 100 Megawatt pro Jahr begrenzt werden. Dies begründet die Regierung mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt. In Thüringen hat sich die Biogasproduktion als erfolgreiches Standbein vieler landwirtschaftlicher Betriebe erwiesen, so dass diese Deckelung kritisch hinterfragt werden muss. Keine Mengensteuerung ist auf Grund der Marktentwicklung bei Geothermie und Wasserkraft vorgesehen. Das gelte auch für die Förderung der Stromerzeugung aus Deponie-, Klär- und Grubengas. Spätestens 2017 soll die finanzielle Förderung und ihre Höhe für die erneuerbaren Energien wettbewerblich über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt werden. Um Erfahrungen mit Ausschreibungen zu sammeln, wird die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Pilotmodell auf ein Ausschreibungssystem umgestellt. Außerdem soll die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien verpflichtend werden ab einer Leistung von 500 Kilowatt ab 1. August 2014. Zum 1. Januar 2016 sinkt die Grenze auf 250 Kilowatt und ab 1. Januar 2017 auf 100 Kilowatt. An den Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) sollen alle Stromverbraucher „in adäquater Weise“ beteiligt werden, ohne dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie gefährdet würde. Daher sieht der Entwurf eine „ausgewogene“ Regelung für eigenerzeugten und selbst verbrauchten Strom vor. Nach dem Entwurf werden Eigenversorger grundsätzlich Elektrizitätsversorgungsunternehmen gleichgestellt und damit zur Zahlung der EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet. Eine Zahlungspflicht soll jedoch in bestimmten Fällen nicht bestehen, zum Beispiel, wenn die Anlage bereits vor dem 1. August 2014 genutzt wurde. Auch bei einer völlig autarken Eigenversorgung, für die zu keinem Zeitpunkt Strom aus dem Netz für die allgemeine Versorgung bezogen wird, besteht keine Zahlungspflicht. Im Übrigen sieht der Entwurf vor, dass die EEGUmlage um 50 Prozent reduziert wird, wenn es sich um eine Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder hocheffizienten Kraft-Wärme6

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Kopplungsanlagen handelt. Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ist eine Reduzierung um 85 Prozent vorgesehen. Trotzdem soll die EEG-Umlage in den nächsten Jahren auf dem heutigen Niveau stabilisiert werden. 2013 wurden an die Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen Vergütungen in Höhe von 22,8 Milliarden Euro gezahlt. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher EEG-Vergütungssatz von 17 Cent pro Kilowattstunde für den Bestand, während für Neuanlagen 14,6 Cent angegeben werden. Dieser Vergütungssatz soll für 2015 ans Netz gehende Neuanlagen auf zwölf Cent sinken. Alle diese Vorschläge stammen von der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat werden bis Ende Juni beraten, so dass vor dem 1. August die Beschlüsse gefassten werden können. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat gestern eine öffentliche Anhörung zum Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Die Anhörung soll am Montag, dem 2. Juni 2014, stattfinden und insgesamt viereinhalb Stunden dauern. Mehr erfahren Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/1304

Wahleinsprüche abgelehnt 223 Einsprüche wurden zur Bundestagswahl 2013 eingereicht. Der Bundestag selbst muss über diese Wahleinsprüche entscheiden (gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes). Einspruchsführer kritisierten die Ausgabe von Bleistiften in Wahllokalen, die Namen von Kandidaten oder den ihrer Ansicht nach fehlenden Nachweis, dass nur Deutsche an der Wahl hatten teilnehmen können. Nach einem 189-seitigen öffentlichen Dokument des Wahlausschusses (Drucksache 18/1160) waren 84 bis jetzt behandelte Einsprüche unzulässig oder unbegründet. Drei Verfahren werden eingestellt.

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Infos zur größten Punkte-Reform Anfang Mai trat die größte Reform in der über 50-jährigen Geschichte der Flensburger Verkehrssünderkartei in Kraft. Punkte bekommen Verkehrsteilnehmer nur, wenn sie als Auto- oder Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger die Verkehrssicherheit gefährden. Der Führerschein wird künftig bei acht statt bisher 18 Punkten entzogen. Bußgelder für leichtere Ordnungswidrigkeiten steigen, etwa für Fahrten ohne Plakette in einer Umweltzone oder das Nutzen von Handy und Smartphone am Steuer oder auf dem Fahrrad. Fragen? Das Verkehrsministerium hat eine Hotline geschalten und zwar montags bis freitags zwischen 09:00 und 15:00 Uhr unter der Rufnummer 030-20082345.

Zudem finden interessierte Bürger ausführliche Informationen in dieser Linkliste:            

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Weniger Punkte, mehr Verkehrssicherheit Die wichtigsten Änderungen im Überblick Regelungen über die Erfassung im Fahreignungsregister (FAER) Auszug aus dem Punktekatalog Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems Auszug aus dem Bußgeldkatalog Neuerlass der Straßenverkehrs-Ordnung Überführung des bisherigen Punktestandes Wie baue ich Punkte ab? So werden Altpunkte umgerechnet Auskunft aus dem Fahreignungsregister Video: Wie geht das neue Punktesystem?


Seit 1. Mai gilt neue Energieeinsparverordnung Am 1. Mai trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Kernelement ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent. Diese gelten ab 1. Januar 2016. Das schreibt die EnEV 2014 vor:  Energieausweise für Wohngebäude gibt es ab Mai 2014 in den Klassen A+ bis H. Wohngebäude mit einem gültigen Energieausweis, die vermietet oder verkauft werden sollen, können ohne Angabe einer Energieeffizienzklasse inseriert werden.  Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, müssen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen und bei Vertragsabschluss übergeben. Bislang erfolgte dies nur auf Verlangen. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bestraft – im Einzelfall bis zu 15.000 Euro.  Ab 2015 müssen veraltete Heizkessel ausgetauscht werden, die vor 1985 erbaut wurden oder seit mehr als 30 Jahren in Betrieb sind. Ausgenommen sind selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Das Bundesumweltministerium hat zur EnEV 2014 eine Liste mit häufigen Fragen und den Antworten online gestellt.

Kasachische Praktikanten besuchen Thüringen Viele Jahre schon gebe ich jungen Leuten aus Osteuropa und Zentralasien für mehrere Monate einen Praktikumsplatz. Seit März gehört Nelli Smirnova aus Kasachstan zu meinem Berliner Team. Sie nimmt am Internationalen Parlaments-Stipendium teil, das der Bundestag für rund 120 Teilnehmer ausschreibt. Die Teilnehmer kommen aus den USA, Frankreich und Großbritannien, Russland, den Mittel- und Osteuropäischen Staaten, Zentralasien, Israel und einigen arabischen Ländern.

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Nelli Smirnova auf der Tribüne Bundestags-Stipendiatin Nelli Smirnova (hintere Sitzreihe, Mitte) verfolgt eine Sitzung des Bundestages. Sie befasst sich auch mit deutscher Geschichte.

Mit dem IPS fördert der Bundestag die Beziehungen zwischen Deutschland und den Teilnehmerländern, festigt demokratische Werte und Toleranz, vertieft das Verständnis für kulturelle Vielfalt und sichert damit das friedliches Zusammenleben in der Welt. Viele der Teilnehmer übernehmen nach ihrer Rückkehr in ihre Heimatländer wichtige Aufgaben in Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Ihre Erfahrungen und Bindungen nach Deutschland werden sich für uns alle auszahlen. Ende Mai werden Frau Smirnova und eine weitere kasachische Stipendiatin auch meinen Wahlkreis in Thüringen besuchen und mich zu Terminen begleiten. Auf dem Programm stehen Gespräche beim Kreisbauernverband zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und der Besuch im wiedereröffneten Kloster Münchenlohra. Schon in April besuchte Nelli Smirnova Thüringen und war Gast der Gedenkfeier zur Befreiung des KZ Buchenwald bei Weimar.

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Aus dem Besuch folgte großes Interesse an Geschichte. Ihr Artikel ist Ergebnis der Beschäftigung mit einem deutschen Jubiläum: 95 Jahre der Demokratie aus Weimar Am 6. Februar 1919 trat die Deutsche Nationalversammlung zum ersten Mal in Weimer zusammen, um eine neue Verfassung zu gestalten. Am 31 Juli 1919 stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für eine neue Reichsverfassung. Das war der erste Schritt zur Demokratie nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem Zusammenbruch der Monarchie. Weimar war nicht zufällig ausgewählt. Die Stadt befand sich im Zentrum des Deutschen Reiches. Man brauchte in der Provinz keine Angst vor revolutionären Unruhen zu haben. Außerdem gab es in Weimar viele Hotellerie, Gastronomie und verschiedene Kulturangebote. Seit Februar 2014 findet im Stadtmuseum Weimar eine Sonderausstellung zum 95. Jahrestag des Beginns der Weimarer Nationalversammlung statt. Im Museum gibt es seit kurzer Zeit eine originalgetreue Kopie eines bekannten Porträts von Reichspräsident Friedrich Ebert, das von Emil Orlik gemalt wurde. Es ist auch möglich durch zahlreiche zeitgeschichtliche Originalobjekte, Filme, Plakate, Modelle, Medaillen und Dokumente die Ereignisse von 1919 kennen zu lernen. Das Stadtmuseum Weimar möchte durch diese Ausstellung einen Beitrag zur Vorbereitung des 100-jährigen Jubiläums im Jahre 2019 leisten.

Nationaltheater in Weimar 1919 berieten die Abgeordneten des Reichstages im Deutschen Nationaltheater Weimar die neue Reichsverfassung – die erste demokratische unserer Geschichte. Diese Reichsverfassung 11 1919 BERLIN TICKER von setzte den Beginn der parlamentarischen Demokratie.


Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin  (030) 22778014  manfred.grund@bundestag.de  http://www.manfred-grund.de f https://www.facebook.com/manfredgrund Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr. Sie dürfen Inhalte des Newsletters mit Quellenangabe gern weiter geben.

Kurzumfrage Wie möchten Sie den PDF-Newsletter „Berlin Ticker“ künftig gestaltet wissen?  Querformat wie „Berlin Ticker“ 160

 Hochformat wie „Berlin Ticker“ 161 und 162

 Im neuen Stil dieser Ausgabe 163 im Hochformat

 Ich nutze die PDF-Version nicht.

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