„Berlin-Ticker“ Nr. 164 vom 22. Mai 2014

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Manfred Grund, MdB

BERLIN TICKER Nr. 164 vom 22. Mai 2014

Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de

Inhalte Editorial ...................................................................................1 Jetzt für ein Schuljahr in den USA bewerben .............................3 Höhere Opferpension für politisch Verfolgte ...........................4 Gefahren bei zu stringenten Vorgaben beim Mindestlohn ........5 Fortschritte bei den EFSF/ESM-Hilfsprogrammen ....................9 Keine Absenkung europäischer Standards .............................. 12

Editorial Im letzten Herbst hat die Mehrheit der BundestagsWähler im Wahlkreis 189 mir das Vertrauen geschenkt. Dafür sage ich heute nochmals Danke.

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Am kommenden Sonntag stehen erneut Wahlen an. Dieses Mal werden Sie zur Stimmabgabe für das Europaparlament sowie für die Gremien in den Kommunen in Thüringen – das sind die Kreistage, Stadtverordneten-


Versammlungen, Gemeinderäte sowie Ortschaftsräte – an die Wahlurnen gerufen. Als Abgeordneter weiß ich, dass verantwortungsvolles Wirken in Ihrem Auftrage nur mit einer entsprechenden Legitimität möglich ist. Sie vergeben diese Legitimität, indem Sie wählen gehen.

Darum bitte ich Sie, am kommenden Sonntag (oder zuvor per Briefwahl) von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Vorab Danke sagt Ihr

„Verantwortungsvolles Wirken in Ihrem Auftrage ist nur mit einer entsprechenden Legitimität möglich. Das gilt auch für die Kreistage, Stadtverordneten-Versammlungen und Gemeinderäte. Darum am Sonntag wählen gehen!“ Manfred Grund 2

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Foto: Laurence Chaperon


Für 1 Jahr in den USA zur Schule gehen Deutscher Bundestag und US-Congress fördern seit 32 Jahren den Schüleraustausch. Jetzt starten die Bewerbungen für 2015/2016.

Jetzt für ein Schuljahr in den USA bewerben Gerade in Zeiten von wachsendem Misstrauen auf beiden Seiten des Atlantiks kann der menschliche Kontakt dem Entstehen von Vorurteilen vorbeugen. Schüler und Lehrlinge sollten deshalb den Schüleraustausch in Erwägung ziehen. Jugendliche Interessenten mit Spaß an der englischen Sprache und fundiertem Wissen über das politische System Deutschlands können am Patenschaftsprogramm von Bundestag und US-Congress teilnehmen. Die Unterbringung wird in einer amerikanischen Familie organisiert und die Schul- oder Lehrausbildung wird in den USA fortgesetzt. Los geht’s jetzt mit der Bewerbung bis zum 12. September. Wer sich bewirbt, wird um einen „Letter of Recommendation“ seines Englisch-Lehrers gebeten sowie um Zeugnisse und ein Motivationsschreiben. Es schließen sich mehrere Auswahltests an. Der Abflug wird Ende Juli 2015 sein. Angesprochen sind  erstens Schülerinnen und Schüler, die im Juli 2015 zum Zeitpunkt der Abreise nicht jünger als 15 und nicht älter als 17 Jahre alt sind und  zweitens Auszubildende, die im Sommer 2015 ihre Ausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt

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sind. Einige Gesundheitsberufe sind aufgrund des amerikanischen Lizenzrechts ausgeschlossen. Ausführlich informiert das Faltblatt, das in meinen Wahlkreisbüros ausliegt und die erforderliche Bewerbungskarte enthält. Mehr erfahren Meine Pressemitteilung zum PPP 2015/2016 lesen

Höhere Opferpension für politisch Verfolgte Die Opfer der SED-Diktatur sind nicht vergessen. Die Koalitionsspitzen haben sich darauf verständigt, noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein Gesetzgebungsverfahren zur finanziellen Besserstellung der Opfer politischer Verfolgung in der DDR zu beginnen. Das Bundeskabinett soll am 3. Juli 2014 einen Gesetzentwurf beschließen und dem Bundestag zuleiten. Die sogenannte SED-Opferpension soll ab 1. Januar 2015 um monatlich 50 Euro steigen. Auch wer seine Ausbildung aus politischen Gründen zu DDR-Zeiten abbrechen musste, kann auf höhere Leistungen hoffen. Mehr erfahren Meine Pressemitteilung vom Dienstag

Gedenkstätte Andreasstraße in Erfurt Die frühere Untersuchungshaftanstalt der DDR-Staatssicherheit in Erfurt ist heute eine Gedenkstätte. Anerkannte politische Gefangene, die sechs Monate oder länger in Haft saßen, 4 BERLIN bekommen abTICKER 2015 monatlich 50 Euro mehr sogenannte SED-Opferpension.


Gefahren bei zu stringenten Vorgaben beim Mindestlohn Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird kommen. Das begrüße ich. Noch verhandelt wird über das genaue Wie. Vor allem die ostdeutschen Abgeordneten in der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sehen die vom SPD-geführten Arbeitsministerium vorgelegten Formulierungen für ein Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie aber skeptisch. Dies haben wir diese Woche in den Gesprächen der Kommission „Aufbau Ost“ sowie der Landesgruppen Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit dem Mitteldeutschen Handelsverband (HDE) deutlich gemacht. Die Bundesregierung hat am 2. April 2014 diesen Gesetzentwurf verabschiedet. Er wird Anfang Juni in den Bundestag eingebracht. Wir planen derzeit, das Gesetzgebungsvorhaben noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Im Koalitionsvertrag haben wir uns dazu bekannt, die Tarifautonomie zu stärken. Sichere und gute Arbeit mit einer fairen Bezahlung sind uns wichtige Anliegen. Dies setzt eine starke Sozialpartnerschaft der Tarifparteien voraus. Deshalb wollen wir hierfür die Rahmenbedingungen stärken. Der Gesetzentwurf besteht aus drei Teilen:  der Öffnung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für alle Branchen,  der Reform und Erleichterung der AllgemeinverbindlichErklärung von Tarifverträgen im Tarifvertragsgesetz (TVG) sowie  der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. Eine interministerielle Arbeitsgruppe der Bundesregierung prüft, ob eine vierte, gesetzliche Regelung der Tarifeinheit im Einklang mit Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz ohne Verfassungsänderung sowie ohne Eingriffe in das Streikrecht möglich ist. Diese Regelung würde in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommen. Allgemeiner Mindestlohn (Mindestlohngesetz) Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2015 mit 8,50 Euro brutto je Zeitstunde vor. Diese Höhe und gesetzliche Fixierung war eine der Haupt-bedingungen für den Eintritt der SPD in die Koalition mit der CDU/CSU. Für die Union sollte ein Mindestlohn durch die Tarifpartner vorgegeben werden. Nun bestimmt einmalig der Gesetzgeber die Höhe des Mindestlohns, danach

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ist es Aufgabe einer Kommission aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern über die Mindestlohn-Höhe zu befinden. Der Mindestlohn soll für alle Arbeitnehmer in Deutschland gelten. Nicht vom Mindestlohn umfasst sind nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung:  Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung  Auszubildende  Behinderte in Einrichtungen nach dem SGB IX  Ehrenamtlich Tätige  Praktikanten, die ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium absolvieren oder ein Schnupper-bzw. Orientierungspraktikum von maximal sechs Wochen für die Wahl einer Ausbildung machen. Gleiches gilt für freiwillige Praktika mit Ausbildungsbezug im Studium oder in der Ausbildung von bis zu sechs Wochen, aber nur wenn das Praktikum nicht mehrfach bei der gleichen Stelle stattfindet.  Langzeitarbeitslose, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen (für sie gilt der Anspruch auf den Mindestlohn für die ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nicht).

Übergangsregelungen beim Mindestlohn nötig Gegenüber den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Mindestlohn will die Union für besonders betroffene Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, den Gartenbau, die Saisonarbeit in der Landwirtschaft sowie das Friseurgewerbe eine längere Übergangszeit.

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Übergangsregelung für laufende Mindestlohntarifverträge: In der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2016 sind tarifliche Abweichungen nach dem Gesetzentwurf allein auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (wg. Lohnuntergrenze Leiharbeit) erlaubt. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der allgemein verbindliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung, spätestens dann müssen überall 8,50 Euro gezahlt werden. Die CDU/CSU wird sich im parlamentarischen Verfahren für flexible Übergangsregelungen für vom Mindestlohn besonders betroffene Branchen einsetzen. Unserer Auffassung nach sollte jeder von einer repräsentativen Branchengewerkschaft abgeschlossene Tarifvertrag, der eine Entlohnung unter 8,50 Euro vorsieht, geeignet sein, vom gesetzlichen Mindestlohn in der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2016 abzuweichen. Damit würden auch regionale Branchentarifverträge für die Übergangszeit erfasst werden. Gerade für besonders betroffene Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, den Gartenbau, die Saisonarbeit in der Landwirtschaft sowie das Friseurgewerbe gäbe es damit eine längere Übergangszeit. Mindestlohn-Verfahren: Die Höhe des Mindestlohns wird nach dem Gesetzentwurf der Regierung jährlich, erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2018 überprüft. Von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassungen des Mindestlohns werden durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung erlassen. Wir in der CDU/CSU unterstützen den Vorschlag von DGB und BDA, die Anpassung des Mindestlohns nicht jährlich, sondern in einem Zweijahresrhythmus vorzunehmen. Altersgrenze: Die Union hat sich in den Verhandlungen mit der SPD für eine höhere Altersgrenze als 18 Jahre eingesetzt. Angesichts langer Schulzeiten und spätem Ausbildungsbeginn wäre es sinnvoll, den Mindestlohn erst für Jugendliche ohne Ausbildung ab einer Altersgrenze von 23 Jahren wirken zu lassen. Wir sehen die Gefahr, dass der Mindestlohn Fehlanreize setzt: Es muss verhindert werden, dass Jugendliche eine besser bezahlte Aushilfstätigkeit annehmen und sie von Ausbildung und Studium abgehalten werden. Ob im parlamentarischen Verfahren Änderungen hinsichtlich der Altersgrenze erreicht werden können, werden die Verhandlungen zeigen.

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Arbeitszeit-Konten und Mindestlohn Bestehen Tarifvereinbarungen zu Arbeitszeitkonten sollen nach Ansicht der Union im Falle des flächendeckenden Mindestlohns die Tarifpartner über die Nutzung angesparter Arbeitsstunden entscheiden. Die genaue Regel bleibt dem parlamentarischen Verfahren vorbehalten.

Arbeitszeitkonten: Nach dem Gesetzentwurf sollen in ein Arbeitszeitkonto eingestellte Arbeitsstunden spätestens innerhalb von zwölf Kalendermonaten durch bezahlte Freizeitgewährung oder Zahlung eines Mindestlohnes ausgeglichen werden. Zudem dürften die auf das Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden monatlich jeweils 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen. Diese Regelung halten wir für zu starr und unflexibel. Sie gilt für alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Aufgrund der Vielfalt und Komplexität in der Arbeitswelt muss es den Tarifpartnern überlassen werden, weitere Ausgleichslösungen im Rahmen des Gesetzes zu finden. Ebenso sollte es den Tarifpartnern überlassen bleiben, anderweitige Regelungen zur Verwirkung und zum Ausschluss des Mindestlohns zu finden. Saisonarbeitnehmer Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir mögliche Probleme, z. B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung des Mindestlohns berücksichtigen werden. Die Union setzt sich dafür ein, dass die regionalen Tarifverträge in der Landwirtschaft in der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin gelten und nicht durch den allgemeinen Mindestlohn verdrängt werden. Ebenso arbeiten wir an einer Regelung, die die Besonderheiten bei Erntehelfern als kurzfristig Beschäftigte in der Landwirtschaft berücksichtigt. Weitere Details ergeben sich aus den parlamentarischen Verhandlungen. Weitere Punkte: Die Einführung einer Generalunternehmerhaftung für die Zahlung des Mindestlohns soll nach dem Gesetzentwurf für die gesamte

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deutsche Wirtschaft gelten. Hier sagt die Union Stopp! Die Vorschrift ist uferlos, da sie sich nicht auf den unmittelbaren Geschäftspartner beschränken soll, sondern sich auch auf einen (oder mehrere) Nachunternehmer erstrecken würde. Auch hier werden wir uns für Änderungen im parlamentarischen Verfahren einsetzen. Wir halten es ebenso für erforderlich, dass es auch weiterhin möglich sein muss, als Student freiwillige Praktika abzuleisten. Die Einführung eines Mindestlohns auch für diese Praktika wird praktisch dazu führen, dass solche Praktikumsplätze nicht mehr angeboten werden. Das ist aber in einigen Bereichen wie zum Beispiel in kultur- und geisteswissenschaftlichen Fachrichtungen sehr problematisch. Hier wollen wir die Vielfalt erhalten. Arbeitnehmer-Entsendegesetz Die bewährten tariflich vereinbarten Branchen-Mindestlöhne sollen mit einem erweiterten Geltungsbereich des ArbeitnehmerEntsendegesetzes künftig allen Branchen zur Verfügung stehen. Diese Öffnung ist von den Sozialpartnern gewünscht. Mindestarbeitsbedingungen würden damit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, auch für aus dem Ausland Entsandte. Allerdings sieht der Gesetzentwurf für die Zeitarbeitsbranche vor, dass es allein auf die vom Zeitarbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit ankommen soll. Der Betrieb des Entleihers selbst muss nicht dem fachlichen Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages oder einer Rechtsverordnung unterfallen. Wir von CDU und CSU werden uns im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass dieses Prinzip auch weiterhin gilt.

Fortschritte bei den EFSF/ESM-Hilfsprogrammen Die Erfolge bei der Stabilisierung des Euro zeigen, dass Europa den richtigen Weg eingeschlagen hat: Spanien, Irland und Portugal konnten den Rettungsschirm wieder verlassen. Der Euro wird, nicht wie noch zur Bundestagswahl 2013 von bestimmten Kräften, derzeit nicht mehr in Frage gestellt. Gleichwohl ist noch einiges an Reformarbeit zu leisten. Die Staatsschuldenkrise ist noch nicht überwunden. Wo stehen wir?

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Irland Irland ist nach Ende des Programms erfolgreich an die Finanzmärkte zurückgekehrt. Das Wachstum des irischen Bruttosozialprodukts kann in diesem Jahr schon 1,7 Prozent und nächstes Jahr 3,0 Prozent betragen. Für 2015 wird die Einhaltung der 3 Prozent-Defizitgrenze des Maastrichter Vertrages prognostiziert. Auf dem Arbeitsmarkt wurden viele Maßnahmen zur Aktivierung von Arbeitslosen umgesetzt. Das Renteneintrittsalter steigt bis 2028 auf 68 Jahre. Der Bankensektor ist von 740 % des BIP Ende 2010 auf 450 % des BIP Ende 2013 geschrumpft. Die irischen Banken kommen bei der Bewältigung notleidender Kredite voran. Die Ende 2013 durchgeführten Bilanzanalysen haben keinen weiteren akuten Kapitalbedarf ergeben. Portugal Portugal hat am 17. Mai 2014 sein EFSF-Hilfsprogramm beendet. Das Defizitziel für 2013 ist mit 4,9 % des BIP deutlich unterschritten. 2015 soll wieder die 3 %-Defizitgrenze des Maastricht-Vertrags unterschritten werden. Portugals Exporte wachsen stärker als erwartet. Reformen auf dem Arbeitsmarkt betreffen einen gelockerten Kündigungsschutz, die Kürzung der Überstundenvergütung und die Streichung von Feier- und Urlaubstagen. Die Lage der Banken ist geprägt vom voranschreitenden Schuldenabbau bei allerdings schwacher Rentabilität. Der Bestand notleidender Kredite ist 2013 weiter gestiegen. Griechenland Im April gelang die Emission einer fünfjährigen Anleihe am freien Markt, also ohne Hilfsfonds. Griechenland hat substanzielle Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung vorzuweisen. 2013 dürfte Griechenland die 3%-Grenze des Stabilitätspakts unterschritten sowie mit 1,3 % des BIP einen größer als erwarteten Primärüberschuss erwirtschaftet haben. Die Exportentwicklung ist anhaltend schwach. Aber das Leistungsbilanzdefizit geht – aufgrund sinkender Importe – zurück. Das BIP-Wachstum Griechenlands soll 2014 nur 0,6 Prozent Plus betragen, 2015 aber 2,9 Prozent. Erreicht wird dies z. B. durch sinkende Personalausgaben im Öffentlichen Dienst (Abschaffung 10

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der dreizehnten und vierzehnten Monatsgehälter). Nur einer von fünf wegen Erreichen der Altersgrenze ausscheidenden Staatsbediensteten wird ersetzt. Der Mindestlohn wurde erheblich abgesenkt. Das tatsächliche Renteneintrittsalter wurde um zwei Jahre auf 65 Jahre erhöht und die Mindestbeitragszeit zum Erhalt einer vollständigen Rente auf 40 Jahre festgelegt. Zudem wurde ein Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt. Zypern Die Troika bescheinigt Zypern in ihrem dritten Überprüfungsbericht vom Februar 2014, dass das Programm insgesamt zufriedenstellend umgesetzt wird trotz Verzögerungen. Das Haushaltsdefizit lag deutlich unter den Erwartungen. Die Frist zur Beendigung des übermäßigen Defizits wurde auf das Jahr 2016 verlängert. Der hohe Anteil notleidender Kredite bei den Banken bleibt eine zentrale Herausforderung. Bei den Genossenschaftsbanken wurden Fusionen fortgesetzt. Zypern hat die Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung der Geldwäsche fortgesetzt.

Zypern hat noch viele Hausaufgaben Zyperns Wirtschaft schrumpft auch 2014 im dritten Jahr und wird 2015 nur magere 1 Prozent Plus beim BIP ausweisen können. Die Banken haben noch zu viele notleidende Kredite im 11Portfolio. BERLINDie TICKER Bekämpfung der Geldwäsche – insbesondere von Ausländern – wird fortgesetzt.


Spanien Der spanische Bankenrettungsfonds begleitet die Restrukturierung von Banken und die Beteiligung von privaten Kapitalgebern. Sektorweite Auflagen dienen der Transparenz, der Regulierung und der Aufsicht von Banken. Die Liquiditäts- und Finanzierungssituation spanischer Banken hat sich entspannt. Im Arbeitsmarkt kommen viele neue Maßnahmen zur Anwendung. Die Flexibilität dient dem Zweck, Stellen in der freien Wirtschaft auf dem freien Markt zu erzeugen. Deshalb soll die Einstellung unbefristet Beschäftigter für Unternehmen attraktiver werden.

Keine Absenkung europäischer Standards Europa und die USA sind sich gegenseitig der jeweils wichtigste Handelspartner. Für Deutschland sind die USA der wichtigste Exportmarkt außerhalb Europas und wichtigster Investitionsstandort deutscher Unternehmen. In einer Erleichterung des gegenseitigen Waren- und Dienstleistungsverkehrs liegen daher Potentiale für weiteres Wirtschaftswachstum. Im Vorfeld der Europa-Wahlen am kommenden Sonntag rückte das TTIP, ein neues Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union sowie den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) in den Blickpunkt. Mit den Stichworten „Chlorhühnchen“, „Genfleisch“ und „Konzernmacht“ wird von besorgten Bürgern die Frage gestellt, warum Europa ein solches Abkommen verhandelt. Was ist dran an den Vorwürfen? Bei der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (kurz TTIP) handelt es sich um ein Freihandelsabkommen. In dieser Woche (19. – 23. Mai 2014) läuft die fünfte Verhandlungsrunde.

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Wie ist der Stand zu den TTIP-Verhandlungen? Handelsministerium der USA in der Hauptstadt Washington D. C.

Zwar sind die US-Zölle verhältnismäßig niedrig. Täglich werden aber Waren und Dienstleistungen im Wert von 2 Milliarden Euro gehandelt. Schon kleine Zollerleichterungen hätten eine enorme wirtschaftliche Hebelwirkung für deutsche Unternehmen. Hohe US-Zollschranken für Branchen, in denen EU-Unternehmen besonders wettbewerbsfähig sind, wie im Textilsektor, der Keramikbranche oder im Bereich der verarbeiteten landwirtschaftlichen Produkte, sollen sinken. Der Abbau von Handelshemmnissen würde sowohl den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen als auch Investitionen im jeweils anderen Wirtschaftsgebiet erleichtern. Schätzungen gehen von einem jährlichen Wachstumsimpuls von 119 Milliarden Euro auf europäischer und 95 Milliarden Euro auf amerikanischer Seite sowie einem zusätzlichen Wachstumsimpuls für das europäische Bruttoinlandprodukt von etwa einem halben Prozentpunkt aus. Bis zu 400.000 neue Arbeitsplätze können so in Europa entstehen. Gerade für Südeuropa bietet das neue Chancen. Das Abkommen hat drei zentrale Elemente:  Marktzugang: Abbau von Zollschranken für Güter und Beschränkungen für Dienstleistungen, verbesserter Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt und für Investitionen 13

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Verbesserte regulative Kohärenz und Zusammenarbeit, etwa durch den Abbau unnötiger regulativer Barrieren wie bürokratische Doppelanforderungen

Verbesserte Zusammenarbeit im Bereich internationaler Regelsetzung

Ein einfacher Rechtsrahmen stellt für den europäischen und den deutschen Mittelstand, der nicht auf große juristische Abteilungen zurückgreifen kann, eine erhebliche Erleichterung dar.

Weitere diskutierte Punkte Neben Zöllen und Standards wird es in den Verhandlungen auch um einen besseren Zugang zu den Märkten für das öffentliche Beschaffungswesen gehen, sowie um eine höhere Transparenz entsprechender Regelungen. Für viele europäische Unternehmen wäre es zum Beispiel wichtig, an den öffentlichen Ausschreibungen in den USA teilnehmen zu können. Weiterhin spielt der Schutz von Investitionen im jeweils anderen Wirtschaftsraum eine wichtige Rolle in den Verhandlungen. Hier besteht mit TTIP eine wichtige Möglichkeit, entsprechende Chancengleichheit herzustellen. Müssen Standards in Deutschland sinken? Nein! Meistens verfolgen Regulierungsbehörden in den USA und in Europa sogar die gleichen Ziele: Sie wollen Menschen vor Gesundheitsrisiken schützen, für Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen, die Umwelt schützen oder die finanzielle Stabilität von Firmen garantieren. Trotz dieser gemeinsamen Ziele haben wir auf beiden Seiten des Atlantiks unterschiedliche regulatorische Strukturen und Traditionen. Dadurch entstehen unterschiedliche Regelungen, die Firmen den Zugang zum jeweils anderen Markt oft deutlich erschweren. Über Standards und Regulierungen spricht die EU mit den USA allerdings nur unter einer strikten Bedingung: dass wir unsere in Europa erreichten Schutzmechanismen nicht aufgeben oder verwässern. Das gilt für Gesundheit und Umwelt genauso wie für den Verbraucherschutz; so ist beispielsweise Hormonfleisch in der EU nicht zugelassen, und daran wird sich auch mit dem geplanten Handelsabkommen nichts ändern. Rechtsangleichungen und gegenseitige Anerkennung werden nur dann möglich sein, wenn

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auch eine echte Übereinstimmung in den erforderlichen Sicherheits- und Umweltstandards garantiert ist. Um es deutlich zu sagen: Eine Absenkung europäischer Standards, die dem Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen dienen, wird es nicht geben. Bekannteste Angstbeispiele: Chlorhühnchen, Hormonfleisch und Genmais. „Chlorhühnchen sind heute in Europa nicht zugelassen und werden es auch künftig nicht sein“, versichert Bundeswirtschaftsminister Gabriel diese Woche. Vielmehr geht es darum, Standards in den USA und in Europa zu vergleichen. Wer bestimmt am Ende über TTIP? Die Verhandlungen sind schon über vier Verhandlungsrunden geführt worden, stehen dennoch derzeit im Status von Sondierungen. In den bisherigen Verhandlungen ging es neben der Auslotung der jeweiligen Positionen um die Modalitäten der Verhandlungen selbst. Es wurde besprochen, welche Wirtschaftssektoren vom TTIP betroffen sein sollen und wie die künftigen Kapitel formuliert und erarbeitet werden sollen. Die hoheitliche Zuständigkeit für die Ratifizierung wird aber anhand des endgültigen Verhandlungsergebnisses zu bewerten sein. Die Zuordnung richtet sich daran aus, ob der endgültige Vertragstext Bereiche der alleinigen Zuständigkeit der EU oder auch Zuständigkeiten umfasst, in denen die EU-Mitgliedsstaaten eine Mitsprache geltend machen können. Der zuständige Kommissar Karel de Gucht hat eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes vorgeschlagen. Heute wird er in Berlin vor dem Bundesrat zum TTIP Stellung nehmen. Seine Amtszeit endet aber am Sonntag mit der Neuwahl der Europäischen Institutionen. Ist es möglich, europäische Standards zu sichern? Ich bin der Überzeugung ja. Denn Europa und die USA teilen nicht nur eine transatlantische Wirtschafts-, sondern auch eine Wertegemeinschaft. Auf Basis dieser Werte sollten beiderseitige Vorteile in gleichberechtigten Verhandlungen vereinbart werden können, ohne dass eine Seite Nachteile hinnehmen muss. Wir Europäer dürfen selbstbewusst genug sein, etwaige andere Vorstellungen der amerikanischen Seite zurück zu weisen.

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Interessierte beachten auch diese Linkliste zu TTIP: Themenseite der Europäischen Kommission:  http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/aboutttip/index_de.htm Artikelsammlung der Bundesregierung: Mythen und Tatsachen TTIP: Was ist das eigentlich? Irrtümer und Fakten über TTIP EU-US-Handelsabkommen: Hier sind die Fakten Antworten auf häufig gestellte Fragen Deutschland und TTIP: Zahlen und Fakten Aktueller Stand der Verhandlungen Einzelaspekte des Partnerschaftsabkommens Verhandlung einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA Aspekte der regulatorischen Zusammenarbeit EU-Position zum Investitionsschutzabkommen Haltung der Bundesregierung zum Investitionsschutz Schutzstandards für Umwelt, Arbeit und Verbraucher Transparenz der Verhandlungen Dialogforum zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft BMWi-Internetforum zu TTIP: Diskutieren Sie mit! Reden und Interviews Podcast der Bundeskanzlerin vom 10. Mai 2014 Pressestatement von Bundesminister Gabriel zum Dialog über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft am 5. Mai 2014 Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel und Präsident Obama am 2. Mai 2014 Rede der Bundeskanzlerin vor der U.S. Chamber of Commerce am 2. Mai 2014 Rede der Bundeskanzlerin zur Eröffnung der HANNOVER MESSE am 6. April 2014

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Weitere Informationen Broschüre „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ Broschüre „Neue Chancen für Verbraucher und Unternehmen“ Themenseite der EU-Kommission Themenseite des Bundeswirtschaftsministeriums Themenseite des Auswärtigen Amtes Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen

Die Deutsch-Atlantische Gesellschaft wird am 3. Juni zum TTIP in Erfurt ein Forum anbieten: Dienstag 03. Juni 2014, 19:00 Uhr Thüringer Landtag, Raum F 101 Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt Um eine Anmeldung zur Veranstaltung bis 27. Mai 2014 wird gebeten. Das Einladungsschreiben finden Sie hier.

Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin  (030) 22778014  manfred.grund@bundestag.de  http://www.manfred-grund.de f https://www.facebook.com/manfredgrund Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr. Sie dürfen Inhalte des Newsletters mit Quellenangabe gern weiter geben.

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