Manfred Grund, MdB
BERLIN TICKER Nr. 166 vom 26. Juni 2014
Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de
Inhalte „Thüringentag“ in Berlin ......................................................................... 2 Strukturell ausgeglichener Bundeshaushalt ....................................... 3 Rettung für die Lebensversicherungen ................................................ 4 Grundlegende Reform der EEG-Förderung ......................................... 6 Schnell und sicher: Internet für jeden .................................................. 8 Gesundheitsminister in Erfurt ............................................................... 9 Türen öffnen, die sonst verschlossen bleiben ................................... 11 Junger Medien-Workshop zu Europa .................................................. 11
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Mühlhäuser Künstlerin überraschte in Berlin Zum Thüringer Jahresfest am Montag überraschte Marion Schreiber aus Mühlhausen unsere Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht mit einem Porträt als Geschenk.
„Thüringentag“ in Berlin Eine gelungene Werbeveranstaltung für den Freistaat war das traditionelle „Thüringer Jahresfest“ am Montag in Berlin. Ein lauer Berliner Abend mit milden Temperaturen und Sonnenschein lockte hunderte Gäste zur Thüringer Landesvertretung, unter ihnen einige Nordthüringer Besucher, aber vor allem Ministerialbeamte, Verbandsvertreter, Künstler, Journalisten und Politiker der Bundeshauptstadt. Ehrengast war Bundeskanzlerin Angela Merkel (Seite 1), die herzlich empfangen wurde. Die in Mühlhausen beheimatete Künstlerin Marion Schreiber überraschte die Ministerpräsidentin mit einem aus der Erinnerung gezeichneten Porträt. Christine Lieberknecht war beeindruckt von der Detailfülle und Detailtreue des Bildnisses. Marion Schreiber hatte bereits Ehrengäste des Mittelstands-Schlachteessens in Birkungen mit ihren Porträts begeistert.
Liebe Thüringer Gäste in der Dienstagsrunde der Kommission „Aufbau Ost“ von CDU/CSU.
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Mit beim Sommerfest dabei war auch mein Heiligenstädter Kollege aus dem Landtag, Gerold Wucherpfennig. Mit weiteren Mitgliedern des Arbeitskreises Bund und Europa der CDULandtagsfraktion besuchte er Dienstagmorgen die Sitzung der Kommission „Aufbau Ost“ der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, während die Thüringer Landesregierung eine Kabinettssitzung in Berlin abhielt.
Strukturell ausgeglichener Bundeshaushalt Viel wurde über den Haushalt 2014 geschrieben und gesagt. Eine ganze Woche lang hat der Bundestag nochmals das Werk debattiert, bevor es morgen Nachmittag in Namentlicher Abstimmung beschlossen wird. Die Nettokreditaufnahme sinkt auf den niedrigsten Wert seit 40 Jahren – 6,5 Mrd. Euro. 2015 soll der Bund dann keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Äußerst erfreulich für die Bürger: Wir schaffen das ohne neue Steuern und ohne Steuererhöhungen! Der Bundestag hat den vom Finanzminister im März vorgelegten Entwurf geändert. Die Union bestand darauf, dass flexibilisierte Ausgaben nur bis maximal 95 Prozent des Soll-Ansatzes geleistet werden dürfen. Die Zahlen und Fakten des Haushalts 2014: Gesamtübersicht (jeweils in Mio. Euro) I. Ausgaben Entwurf Veränderung gegenüber Soll 2013 Veränderung durch Bundestag Ausgaben neu Veränderung gegenüber Soll 2013 Investitionen Entwurf Veränderung durch Bundestag Investitionen neu
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298.500 -3,7 -2.000 296.500 -4,4 30.148 -295 29.853
II. Einnahmen 1. Steuereinnahmen Entwurf Veränderung durch Bundestag Steuereinnahmen neu
268.920 -723 268.197
2. Sonstige Einnahmen Entwurf Veränderung durch Bundestag Sonstige Einnahmen neu
23.080 -1.277 21.803
3. Nettokreditaufnahme Entwurf Veränderung durch Bundestag Nettokreditaufnahme neu 4. Nach der Schuldenregel maximal zulässige Nettokreditaufnahme Maximal zulässige Nettokreditaufnahme
6.500 +/- 0 6.500
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Die einzelnen Etats hat Fraktionsvorsitzender Volker Kauder am Montag bereits analysiert: Erfolgreiche Haushaltsberatungen
Rettung für die Lebensversicherungen „Die niedrigen Zinsen bedürfen der Aufmerksamkeit von Politik und Geldaufsicht“, schrieb ich im letzten „Berlin Ticker“. Niedrige Zinsen bringen die Lebensversicherer in Schwierigkeiten. Wie darauf reagieren? Die Versicherungsaufsicht BaFin und die Deutsche Bundesbank empfehlen, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Lebensversicherungen weiterhin das finanzielle Risiko tragen und trotzdem am Markt bestehen können. Mit einem Lebensversicherungsreformgesetz, das der Bundestag bis zum 4. Juli berät, sollen sich Versicherungen für die Kunden weiterhin lohnen. Beteiligt werden aber alle Seiten: also Versicherer, Aktionäre und Kunden. Ziel ist, sicherzustellen, dass auch in Zukunft alle Versicherten die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen. Versicherungsunternehmen sind zu Kostensenkungen im Vertrieb verpflichtet. Sie müssen sich intensiver mit ihren möglichen Unternehmensrisiken auseinandersetzen. Wir wollen außerdem, dass die Kunden stärker davon profitieren, wenn Lebensversicherer Risikoüberschüsse erwirtschaften, also wenn die Versicherer vorsichtig kalkulieren und daraus einen Gewinn erzielen. Bewertungsreserven von Staatsanleihen dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn sichergestellt ist, dass den bisherigen Versicherten ihr garantierter Zinssatz auch ausgezahlt werden kann.
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Ist der garantierte Zinssatz nicht sichergestellt, müssen auch die Aktionäre des Lebensversicherers auf Ausschüttungen zugunsten der Versicherten verzichten. Was passiert mit den Bewertungsreserven? Verträge, die jetzt oder in Kürze auslaufen, würden nach den geltenden Vorschriften noch von alten höheren Zinsen stark profitieren. Gewinne aus der Anlage der angesparten Beiträge der Versicherten müssen aber allen Versicherten zur Verfügung stehen und nicht nur jenen, die jetzt oder schon bald eine Auszahlung erwarten. Versicherte, deren Verträge noch lange laufen, müssten ohne Änderung nicht nur damit rechnen, dass sie deutlich geringer bzw. gar nicht an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Grundsätzlich bestünde sogar die Gefahr, dass auch die garantierten Leistungen von den Versicherungen nicht mehr gezahlt werden könnten. Die bisherige Regelung zur Beteiligung an den Bewertungsreserven führt zu einem Ungleichgewicht in der Verteilung von Überschüssen und Bewertungsreserven. Dieses Ungleichgewicht wollen wir generationengerecht im Interesse der gesamten Versichertengemeinschaft ausgleichen. Was bedeutet das konkret für meine Lebensversicherung? Bei bestehenden Verträgen ändert sich nichts an dem von der Versicherung garantierten Zins. Bei der sogenannten Überschussbeteiligung kann es Änderungen geben: Die Neuregelung verpflichtet die Versicherungen, in Zukunft einen höheren Anteil als bisher an den Risikoüberschüssen auszuzahlen. Außerdem werden etwaige Bewertungsreserven bei Staatsanleihen nur insoweit ausgezahlt, als die Ansprüche der verbleibenden Versicherungskunden dadurch nicht gefährdet werden. Sollen Versicherte noch vor der Neuregelung aus ihrem Vertrag aussteigen? Bei Kündigung entfällt die Garantieverzinsung für die Zukunft und auch die Beteiligung an den Schlussüberschüssen. Entscheidend sind die Lebenssituation des Versicherungskunden und auch die
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konkrete Ausgestaltung des Vertrages. Daher ist eine gründliche Beratung sinnvoll.
Grundlegende Reform der EEG-Förderung Seit Monaten wird diskutiert, wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien fortgesetzt werden kann aber die Kosten für die Allgemeinheit zu begrenzen sind. Morgen sollen die grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie Änderungen weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts abschließend behandelt und dem Bundesrat überwiesen werden. Ziel ist das Inkrafttreten des neuen EEG zum 1. August 2014. Die Nutzung der sogenannten Erneuerbaren Energien, also von Windstrom, Photovoltaik, Wasserkraft und Anlagen der KraftWärme-Kopplung (KWK), hat so rasant zugenommen, dass die Ziele des ersten EEG der damaligen Rot-Grünen-Bundesregierung im Jahre 2000 vielfach übertroffen worden sind. Das EEG war als Anschubfinanzierung gedacht. Jetzt, da die Erneuerbaren Energien ganz selbstverständlich weit verbreitet sind, die Förderung also Erfolg hatte, muss der Markt den weiteren Ausbau regeln. Die Förderung kann abgebaut werden. Darum geht es bei der EEGNovelle 2014. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Dienstag in einer Sondersitzung der EEG-Novelle zugestimmt. Mit einem Änderungsantrag nahm die Koalition auch eine letzte Neuausrichtung der Eigenversorgung vor. Wer seinen selbst erzeugten EEG-Strom selbst nutzt, muss im Grundsatz 40 Prozent EEG-Umlage bezahlen. Anlagen, die weder mit erneuerbaren Energien noch als KWK betrieben werden, müssen die volle Umlage zahlen. Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen wird hierdurch ein einfaches, nicht-diskriminierendes und gleiches Regelungssystem für den Eigenverbrauch eingeführt.
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Öffnungsklausel für die Länder Welcher Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung im jeweiligen Bundesland gelten soll, können die Länder künftig selbst entscheiden
Der Einstieg in die Umlagepflicht erfolgt gleitend: Bis Ende 2015 soll eine EEG-Umlage von 30 Prozent gelten, die später ansteigt. Kleine Anlagen werden zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwands nicht einbezogen, und auch Bestandsanlagen werden nicht mit der Umlage belastet. 2017 soll diese Regelung aber überarbeitet werden. Mit Blick auf die Bedenken der EU-Kommission muss diese Neuregelung 2017 mit dem Beihilferecht vereinbar sein. Die Koalition will außerdem die verpflichtende Direktvermarktung der erneuerbaren Energien schneller einführen. Ab 2016 müssen alle Anlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt direkt vermarkten. Bisher sind die regionalen Netzbetreiber zur Abnahme und Einspeisung gegen einen Festpreis für 20 Jahre verpflichtet. Der letzte Änderungsantrag der Koalition aus CDU/CSU und SPD enthält Bestimmungen zur Stärkung des Vertrauensschutzes für Biomasse-Bestandsanlagen sowie Änderungen für Biomethananlagen, Wasserkraftanlagen, die Windenergie auf See und die Geothermie. Die Fördersätze für Grubengas werden leicht abgesenkt. Erörtert wurde auch die EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen. Als Mittelstandskomponente gelten bei einem Stromverbrauch von unter fünf Gigawattstunden künftig geringere Anforderungen an Energiemanagementsysteme.
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Schnell und sicher: Internet für jeden Im Globalisierungs- und Technologiezeitalter benötigen Unternehmen und Kunden schnelle Zugänge zum Internet. Soweit sich ein Ausbau von Breitbandnetzen wirtschaftlich nicht rentiert (z. B. in ländlich geprägten Regionen), können Fördermittel eingesetzt werden. Beispiel Eichsfeld: Hier wurden die Bürgermeister seitens des Landkreises früh ermutigt, finanzielle Unterstützung für den zukünftigen Internetausbau in ihren Haushalten einzustellen, damit alle Orte des Landkreises Eichsfeld gleichermaßen über einen schnellen Internetzugang verfügen können. Dabei hatte das Beratungsunternehmen MICUS Management Consulting Düsseldorf den Landkreis Eichsfeld bei der Planung, Finanzierung und Umsetzung einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandinternet unterstützt. Der Freistaat Thüringen beteiligte sich im Landkreis Eichsfeld mit über 1,8 Millionen Euro Fördermitteln. Drei Telekommunikationsanbieter, die Telekom Deutschland GmbH, die Arche NetVision GmbH aus Wilhelmshaven und die Thüringer Netkom GmbH Weimar investierten mit den Gemeinden fast 5,4 Mio. Euro in die digitale Infrastruktur. Bis Mitte des Jahres 2013 konnten 37 Orte bzw. Ortsteile davon profitieren. Mit der Förderung im Rahmen des „Landesprogramms Breitband“ in Thüringen kann in fast allen Gemeinden im Landkreis Eichsfeld eine Standortsicherung für Unternehmen und Arbeitsplätze gewährleistet werden. Die Lebensqualität für die Bewohner im ländlichen Raum wird sich verbessern. Die Internetgeschwindigkeit innerhalb des Landkreises erreicht gegenwärtig 6 bis 50 Mbit/s. In drei Gemeinden ist sogar eine Geschwindigkeit bis zu 100 Mbit/s möglich. Auch künftig werden Fördermittel von EU und Bund für Breitbandnetze zur Verfügung stehen. Mein thüringischer EUKollege Dieter-Lebrecht Koch berichtete gerade von den Anstrengungen der EU. Im November 2010 nahm das Breitbandbüro der Bundesregierung die Arbeit auf. Dessen Leiter wird nächste Woche Gast der Kommission „Aufbau Ost“ sein. Die Regierungskoalition arbeitet an einer digitalen Agenda. Wichtig ist dabei, dass die Teilhabe aller an den Chancen und 8
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Möglichkeiten der digitalen Zukunft gegeben ist. Wir müssen auch die Sicherheitsaspekte beachten. Beim Thema Sicherheit im Netz ist jeder Einzelne und jedes Unternehmen selbst stark gefordert. Die Taskforce „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ steht den Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zur Seite. Nationale Gesetzgebung stößt dabei an Grenzen. „Deshalb werden wir die tiefgreifende Diskussion über das, was informationelle Selbstbestimmung im 21. Jahrhundert bedeutet, führen. Wir brauchen zumindest europäische Standards, aber wir brauchen auch globale Regelungen“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel gestern im Bundestag. Hier gilt genauso wie bei den Finanzmärkten: Wir müssen dicke Bretter bohren und immer weitermachen. Nur wenn sich die globalen Rahmenbedingungen verbessern, wird man das sicherstellen können, was die Bürgerinnen und Bürger mit Recht erwarten.
Gesundheitsminister in Erfurt Der Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, wird am 25. August 2014 ab 18 Uhr bei meiner Kollegin Antje Tillmann in Erfurt Gast des „Gesundheitsstammtischs“ sein. Wenn Sie als Mediziner, Pfleger, Sanitäter oder Apotheker an dem Gespräch teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte im Erfurter Büro unter antje.tillmann.ma03@bundestag.de oder 0361/ 6447857 an.
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Das Gesetz wird am 24. Juni erstmals im Bundestag vorgestellt 10
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Türen öffnen, die sonst verschlossen bleiben Der Bundestag öffnet auch dieses Jahr seine Türen! Gehen Sie auf Erkundungstour durchs Parlament zum Tag der Ein- und Ausblicke! Besucherinnen und Besucher können am Sonntag, dem 7. September 2014, Abgeordneten am Ort ihres Wirkens in Berlin begegnen und sich über die Arbeitsweise des Parlaments, den Arbeitsalltag des Parlaments und der Bundestagsverwaltung informieren. Daneben locken Architektur und Kunst des Reichstagsgebäudes, des Paul-Löbe-Hauses und des MarieElisabeth-Lüders-Hauses zu einem Besuch. Die Gäste können an diesem Tag in Räume schauen, die für die Öffentlichkeit sonst nicht zugänglich sind. Öffnungszeiten: 9 bis 20 Uhr (letzter Einlass 19 Uhr). Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen und ein ausführliches Programm online auf der Homepage des Deutschen Bundestages: http://www.bundestag.de/tea
Junger Medien-Workshop zu Europa
Der Deutsche Bundestag lädt gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland mittlerweile zum elften Mal 30 junge Journalistinnen und Journalisten zu einem Workshop nach Berlin ein.
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Das Programm richtet sich an junge Medienmacher zwischen 16 und 20 Jahren und läuft vom 5. bis 11. Oktober 2014. Die Teilnehmer hospitieren in Redaktionen, lernen HauptstadtJournalisten kennen, diskutieren mit Abgeordneten aller Fraktionen, besuchen Plenarsitzungen im Deutschen Bundestag und erstellen eine eigene Veranstaltungszeitung. „Generation grenzenlos – Welche Chancen eröffnet uns Europa?“ lautet der Titel. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich mit Chancen und Herausforderungen in der Europäischen Union auseinandersetzen und die Antworten der Politik aus Sicht einer jungen Generation hinterfragen. Bewerben können sich interessierte Jugendliche im Alter zwischen 16 und 20 Jahren mit einem journalistischen Beitrag zum Thema des Workshops. Eingereicht werden können Artikel, Video- / Audiobeiträge oder Fotoarbeiten. Nähere Informationen: http://www.jugendpresse.de/bundestag. Bewerbungsschluss ist der 21. Juli 2014.
Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin (030) 22778014 manfred.grund@bundestag.de http://www.manfred-grund.de f https://www.facebook.com/manfredgrund Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr. Sie dürfen Inhalte des Newsletters mit Quellenangabe gern weiter geben.
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