„Berlin-Ticker“ Nr. 171 vom 2. Oktober 2014

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Manfred Grund, MdB

BERLIN TICKER Nr. 171 vom 2. Oktober 2014

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Inhalte Inhalte .....................................................................................1 Editorial: Das Wählen vereinfachen ..........................................1 Bund verschafft Gemeinden neue Freiräume ............................2 Bundesfreiwilligendienst gesichert ..........................................4 Mittel für Mehrgenerationenhäuser .........................................5 Soforthilfe für Kommunen........................................................5 Asylkompromiss hilft den Kommunen ......................................6 Keine Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge ...................7 Zum Tag der Deutschen Einheit ................................................9

Editorial: Das Wählen vereinfachen Immer weniger Bürger nehmen an Wahlen teil. Bei den Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg lag die Zahl der Wähler unter 50

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Prozent — in Thüringen nur knapp über 50 Prozent. Wir alle – Staat, Politik, gesellschaftliche Gruppen


und Medien – sollten gemeinsam einen Weg finden, wie die schweigenden oft zufriedenen Wähler an die Urne gebracht werden können. Ideen wie Wahlurnen in Einkaufszentren oder an Tankstellen aufzustellen, mögen bezweifelt werden. Ernsthaft zu prüften ist, ob und wie in der modernen Demokratie sichere elektronische Abstimmungsund Wahlverfahren entwickelt werden können. Das Manipulationspotential elektronischer Wahlmöglichkeiten darf dabei kein zwingendes Ausschlussargument sein. Auch die Briefwahl ist nicht

absolut sicher vor Manipulationen — zudem sollte es bei fortschreitender Digitalisierung des täglichen Lebens möglich sein, technisch ausgereifte Lösungen zu entwickeln, die Manipulationen auf ein Minimum senken. Es ist außerdem zu prüfen, einen speziellen Wahltag zu bestimmen, an dem alle Wahlen eines Jahres stattfinden. Diese Bündelung von Wahlen könnte helfen, die Aufmerksamkeit gerade für kommunale Wahlen und Abstimmungen zu erhöhen, meint Ihr

Bund verschafft Gemeinden neue Freiräume Der Bund wird die Kommunen weiter entlasten: in den Jahren 2015 bis 2017 sind jeweils 1 Milliarde Euro vorgesehen, sagte Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble letzten Freitag. Der Bundestag hatte erstmals ein zentrales Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen behandelt. Dies hatten CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Dazu ist geplant, den Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer und die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft sowie für Heizung auf 500 Millionen Euro zu erhöhen. Die Gemeinden können damit – entsprechend ihrer eigenen Prioritäten und Selbstverwaltung – weitere selbstgewählte Aufgaben wahrnehmen. Für Kommunen in Thüringen sind das geschätzt 23 Mio. Euro pro Jahr. Der Bund gibt Milliarden Euro für Krippen, Kindergärten, Schulen und Hochschulen

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Darüber hinaus unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen mit insgesamt 6 Milliarden Euro zusätzlich. Im gleichen Zeitraum erhöht der Bund zudem seine Beteiligung an den Betriebskosten um 100 Millionen Euro. Somit unterstützt der Bund die Länder bei ihrer ureigenen Aufgabe der


Kinderbetreuung nachhaltig. So können weitere 30.000 Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden, die zu den bereits zugesagten 780.000 Kinderbetreuungsplätzen hinzukommen. Dies trägt zu einer bedarfsgerechten und qualitativ guten Kinderbetreuung und -förderung bei. Der Bund unterstützt bereits den U3-Ausbau der Kommunen bis 2014 mit insgesamt 5,4 Mrd. Euro. Thüringen erhält insgesamt über 66 Mio. Euro. Das zeigt erneut: Die Bundesregierung ist für Länder und Kommunen ein verlässlicher Partner. Bis 2018 werden Länder und Kommunen durch das Gesetz um 3,75 Milliarden Euro entlastet. Dies stellt wiederum keinen einmaligen Schritt dar. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat der Bund die Länder und Kommunen unterstützt, beispielsweise durch die vollständige Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung. Thüringen erhält 2014 eine Bundesbeteiligung an der Grundsicherung von 72 Mio. Euro. Die von der Bundesregierung verfolgte Politik hat sich als erfolgreich bewiesen. In den letzten zwei Jahren konnten die Länder Überschüsse in Höhe von 20 Milliarden Euro erzielen. Damit haben die Länder dem Bund sogar eines voraus: fast ausgeglichene Haushalte. Dieses Ziel, welches im Grundgesetz verankert ist, erreicht der Bund erst nächstes Jahr. Dennoch ist die finanzielle Lage in einzelnen Städten und Gemeinden weiterhin schwierig. Der Bund hat keine Möglichkeit, direkt auf kommunaler Ebene Einfluss zu nehmen, da nach dem Grundgesetz der Ausgleich zwischen den Kommunen eine Aufgabe der Länder ist. Diese föderale Ordnung ist auch sinnvoll. Denn die Kommunen sind die Basis einer freiheitlichen, stabilen und lebendigen Demokratie. Ein lebendiger Föderalismus lebt durch seine Kommunen. Wenn Deutschland starke Kommunen haben will, dann brauchen sie eigene Gestaltungsmöglichkeiten bei ihren Einnahmen und Ausgaben. Die Länder sind damit aufgefordert, das vom Bund bereitgestellte Geld auch den Kommunen zuzuweisen. Nur wenn die kommunale Eigenverantwortung gestärkt wird, werden die Kommunen als bedeutende Ebene des Gemeinwesens für Bürgerinnen und Bürger wie für Unternehmen und Investoren auch in Zukunft attraktiv, lebendig und lebenswert bleiben.

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Ich unterstütze die Aktion „Du bist mir wichtig“ der Lebenshilfe > http://qr.net/JDwm

Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode ist vereinbart worden, ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) zu erarbeiten. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird als Leistung der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) von den Ländern und Kommunen finanziert. Sowohl die Anzahl der Empfänger von Eingliederungshilfe insgesamt als auch die Ausgaben der Eingliederungshilfe steigen seit geraumer Zeit deutlich; mit weiteren Steigerungen ist auch künftig zu rechnen. Die Zahl der Empfänger von Eingliederungshilfe insgesamt ist von 478.000 am Jahresende 2005 auf 680.000 am Jahresende 2012 gestiegen. Die Nettoausgaben der Eingliederungshilfe sind von rund 10 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf knapp 14 Milliarden Euro im Jahr 2012 gestiegen. Im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes ist eine Entlastung durch den Bund im Umfang von 5 Milliarden Euro jährlich in der Eingliederungshilfe vorgesehen.

Bundesfreiwilligendienst gesichert Der Bundesfreiwilligendienst hat sich aus kommunaler Sicht zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Die ursprünglich diskutierte Kontingentierung bzw. das Einfrieren der Haushaltsmittel für kommunale Einsatzstellen beim Bundesfreiwilligendienst wäre sowohl für die Kommunen als auch für die betroffenen Freiwilligen ein falsches Signal gewesen und hätte die Arbeit vor Ort unnötig erschwert. Gerade freiwilliges Engagement lebt von einer gewissen Beständigkeit, die durch Schwankungen bei der Zuweisung von Plätzen gefährdet worden wäre. Die Mitglieder der Unionsfraktion freuen sich, dass es gemeinsam mit dem Koalitionspartner gelungen ist, durch Umschichtung im Bundeshaushalt die anfangs fehlenden Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro bereitzustellen und einen Einstellungsstopp beim Bundesfreiwilligendienst zu verhindern.

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Mittel für Mehrgenerationenhäuser Die traditionelle Großfamilie mit vielen Geschwistern, Cousins, Cousinen, Onkeln und Tanten gibt es beinahe nicht mehr. Und heute ist es auch nicht mehr selbstverständlich, dass Großeltern, Eltern und Kinder in unmittelbarer Nähe leben, sich miteinander austauschen und sich gegenseitig helfen und unterstützen können. Wir können die Großfamilie als natürliche Solidargemeinschaft nicht zurückholen, aber wir können uns die gegenseitige Unterstützung in der Familie zum Vorbild nehmen und versuchen, sie durch ein nachbarschaftliches Netzwerk familiennaher Dienstleistungen zu ersetzen.

Kennzeichen des Mehrgenerationenhauses in Nordhausen

Das ist die Idee der Mehrgenerationenhäuser, die 2006 unter Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ins Leben gerufen wurden. Der Bund unterstützt die Mehrgenerationenhäuser finanziell. Da das Programm Ende 2014 ausläuft, die Union aber an ihrem Erfolgsmodell festhalten will, hat sie im Koalitionsvertrag mit der SPD festgeschrieben, dass die Häuser weiter unterstützt werden. Mit dem Entwurf des Bundeshaushalts 2015 ist der erste Schritt zur nachhaltigen Sicherung der Mehrgenerationenhäuser gemacht worden: Für das Jahr 2015 werden im Haushalt des Bundesfamilienministeriums 16,5 Millionen Euro zur Weiterfinanzierung der 450 Häuser eingestellt. Damit die Finanzierung über das Jahr 2015 sichergestellt werden kann, wird der Bund zusammen mit Ländern und Kommunen Gespräche über die Verstetigung der Finanzierung führen.

Soforthilfe für Kommunen Die Zahl der Zuwanderer aus EU-Staaten wie Rumänien und Bulgarien ist auch in diesem Jahr weiter rasant gestiegen: Viele Kommunen sind mit den zusätzlichen Kosten für die Unterkunft und medizinische Versorgung überfordert und kämpfen mit Missbrauchsfällen wie unberechtigter staatlicher Unterstützung bei Arbeitslosigkeit oder Kindergeld für im Ausland lebende Kinder. 25 Millionen Euro bekommen die Kommunen noch in diesem Jahr als Soforthilfe im Rahmen des Hartz IV-Systems. Insgesamt will der Bund die Kommunen in zusätzlichen Programmen und 5

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integrativen Projekten in sozialen Brennpunkten mit insgesamt über 200 Millionen Euro unterstützen. Der Missbrauch von Sozialleistungen wird unterbunden: So können Kindergeldanträge in Zukunft nur noch gegen Vorlage der Steueridentifizierungsnummern für Eltern beantragt werden. Wer die Vorteile der Freizügigkeit in der EU aber ausnutzt und sich mit falschen Angaben bei den Ämtern Sozialleistungen verschafft, muss mit Strafen rechnen.

Asylkompromiss hilft den Kommunen Die Flüchtlingszahlen steigen derzeit rasant. Aber es kommen deutlich mehr Flüchtlinge aus dem Westbalkan als aus Syrien. Von Januar bis August sind in diesem Jahr rund 25.000 Asylbewerber aus Serbien, Mazedonien und BosnienHerzegowina gekommen, während etwa 20.000 Syrer einen Asylantrag gestellt haben. Die Anerkennungsquote für Flüchtlinge aus dem Westbalkan liegt unter 0,3 %, für Syrien praktisch bei 100 Prozent. Am 19. September 2014 hat der Bundesrat dem vom Deutschen Bundestag bereits im Juli verabschiedeten Gesetz zur Einstufung dreier Balkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten (Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina) zugestimmt. Es wird nunmehr gesetzlich vermutet, dass Menschen aus einem dieser Staaten nicht politisch verfolgt werden. Allerdings kann der Betroffene diese Vermutung widerlegen, indem er glaubhaft darlegt, dass in seinem Fall dennoch eine Verfolgung droht. Das individuelle Asylverfahren bleibt also erhalten. Gebäude des Bundesrats in Berlin

Fazit: Unser deutsches Asylsystem muss so weiterentwickelt werden, dass den politisch wirklich verfolgten Flüchtlingen — etwa aus Syrien oder dem Nordirak — geholfen werden kann. Er erscheint möglich, dass wir im Herbst und im Winter eine noch dramatischere Situation bekommen. Darum braucht Deutschland weitere Maßnahmen im Asylbereich: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist personell weiter zu verstärken. Im Haushalt 2014 sind schon 300 zusätzliche Stellen geschaffen worden, weitere müssen folgen. Aktuell liegen über 133.00 offene Asylanträge beim BAMF.

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Um die Zustimmung der Länder zu erreichen, hatte die große Koalition im Vorfeld der Bundesratsentscheidung intensiv mit den Grünen verhandelt und einen vernünftigen Kompromiss erzielt:  

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Die Residenzpflicht für Asylbewerber fällt ab dem 4. Monat ihres Aufenthalts in Deutschland weg. Allerdings bleibt ein bestimmter Wohnsitz auferlegt, damit die Sozialkosten zwischen den Ländern gerecht verteilt werden. Für Personen, bei denen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt geworden sind oder denen die Abschiebung konkret bevorsteht, kann die Residenzpflicht wieder angeordnet werden. Asylbewerber bekommen Geld statt Gutscheine. Das am 19. September 2014 beschlossene Gesetz sieht vor, dass Asylbewerber und geduldete Ausländer künftig bereits nach drei Monaten arbeiten dürfen, allerdings gilt dies nur dann, wenn die Vorrangprüfung für sie positiv ausfällt. Der Wegfall der Vorrangprüfung ist auf drei Jahre befristet.

Das beste Hilfsprogramm für die Städte und Kreise besteht mittelfristig darin, dafür zu sorgen, dass nur die wirklich Verfolgten kommen und die abgelehnten Bewerber zügig in ihre Länder zurückkehren.

Keine Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge Kritiker zum Transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) sehen Gefahren für die kommunale Daseinsvorsorge. Das Abkommen erleichtere es Konzernen, auf Kosten der Allgemeinheit Profite bei der Wasserversorgung, Gesundheit und Bildung zu machen, behaupten die Kritiker. Nach Informationen der Europäischen Kommission sind die Befürchtungen, TTIP könne zur Privatisierung von Wasserdienstleistungen führen, unbegründet. Die EUKommission weist daraufhin, dass die EU das Recht von Gemeinden, die Wasserversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anzubieten, nicht zur Verhandlung stellen werde.

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Das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) ermöglicht es WTO-Mitgliedern, öffentliche Monopole oder privaten Betreibern gewährte ausschließliche Rechte auf kommunaler Ebene aufrechtzuerhalten — einschließlich der kommunalen Wasserversorgung. Die EU hat sich dies zunutze gemacht und sehr breite, sogenannte „horizontale Vorbehalte“ aufrechterhalten. Diese ermöglichen es der EU, Monopole für die öffentliche Daseinsvorsorge auf allen Verwaltungsebenen, einschließlich Gemeinden, zu wahren. Die EU hat die gleiche Art von „horizontalen Vorbehalten“ in all ihren bilateralen und regionalen Freihandelsabkommen verankert. Kein Freihandelsabkommen verpflichtet Mitgliedsstaaten zur Liberalisierung oder Privatisierung der Wasserversorgung oder anderer öffentlicher Dienstleistungen, zum Beispiel des öffentlichen Gesundheitswesens, des öffentlichen Verkehrswesens oder des Bildungswesens.

Die EU verhandelt bei TTIP und CETA nicht über die Wasserversorgung oder das öffentliche Verkehrswesen

Selbst in Bereichen, in denen öffentliche Versorgung privatisiert wird, behält die EU das Recht, bestimmte Sektoren von allen Liberalisierungsverpflichtungen auszunehmen. Dies ist zum Beispiel auch in den FTA-Verhandlungen mit Kanada durchgesetzt worden. Die Freihandelsdirektiven für TTIP beziehen sich ausdrücklich auf die Praxis der EU im GATS und unterstreichen die Sonderstellung der öffentlichen Dienstleistungen unter EU-Recht. Unter der Leitung unseres stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dr. Michael Fuchs hat sich eine Arbeitsgruppe zur Beratung offener Fragen und Bedenken bezüglich der Folgen des Freihandelsabkommens konstituiert. In dieser Runde werden ebenfalls die Bedenken die öffentliche Daseinsvorsorge betreffend behandelt. Dabei werden seitens der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik in der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag weitere Bezugspunkte des Freihandelsabkommens zur kommunalen Selbstverwaltung angesprochen.

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Zum Tag der Deutschen Einheit 25 Jahre nach der Friedlichen Revolution hat sich die Lebensqualität in den neuen und alten Ländern weitgehend angeglichen, die Infrastruktur ist modernisiert und die ostdeutsche Wirtschaft steht auf einem soliden Fundament. Zum 25-jährigen Jubiläum der Friedlichen Revolution zeigt der Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2014 nicht nur die Entwicklung in den neuen Ländern. Er würdigt auch den Mut und die Entschlossenheit der Menschen, die sich in der DDR für Freiheit und Demokratie eingesetzt haben. Die Entwicklung, die der Osten Deutschlands seitdem genommen hat, ist bemerkenswert: 

  Dank der Verkehrsprojekte stieg auch die Wirtschaftskraft

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Die Wirtschaftskraft ist seit dem Anfang der 90-er Jahre beachtlich gewachsen: Das Bruttoinlandsprodukt hat sich mehr als verdoppelt. Die Arbeitslosenquote ist auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken. Die Haushaltslage der Kommunen hat sich in den neuen Ländern in den letzten Jahren weiter verbessert, der Schuldenstand liegt merklich niedriger als in westdeutschen Vergleichsstädten. In der Qualität der Forschungsergebnisse steht Ostdeutschland dem Westen in nichts nach. Die 17 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit sind größtenteils fertiggestellt.

Die teilweise dramatische Abwanderung junger und qualifizierter Menschen ist gestoppt. 2013 verzeichneten die ostdeutschen Länder sogar mehr Zu- als Fortzüge. Die Bundesregierung unternimmt weitere Anstrengungen, um die Lebensverhältnisse in den alten und neuen Ländern anzugleichen. Sie steht daher zu ihren Verpflichtungen aus dem Solidarpakt II, der 2019 endet. Für die Zeit danach werden die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geordnet. Dann soll nicht mehr nach Ost und West differenziert werden. Deshalb geht es bei den jetzigen Verhandlungen zu den Finanzbeziehungen darum, die speziellen Förderprogramme der ostdeutschen Länder nach und nach in ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen 9

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zu überführen. Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland ist und bleibt Ziel der Bundesregierung.

Linksammlung zur Einheit und dem seit 1990 in den neuen Bundesländern Erreichtem:

Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 

Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2014

Die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer 

Die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer

Informationen zur Deutschen Einheit 

Freiheit und Einheit

Broschüre: 25 Jahre Freiheit und Einheit (pdf)

Bildband 25 (pdf)

Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit 2014

Themenseite Neue Länder

Gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen

Ostdeutschland 2020 - Gemeinsames Handlungskonzept der Bundesregierung und der ostdeutschen Länder

Im Wortlaut: 42. Regionalkonferenz der Regierungschefin und der Regierungschefs der ostdeutschen Bundesländer

Fördergrundlagen

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Solidarpakt II

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)


Wirtschaftliche Entwicklung in Ostdeutschland 

Unternehmens- und Innovationsstandort Ostdeutschland stärken

Wirtschaftsdaten neue Bundesländer (Stand: Juli 2014)

Löhne sind im Osten stärker gewachsen als im Westen

Arbeitsmarktbilanz: Positive Entwicklung der neuen Bundesländer

Im Wortlaut: Schäuble. Die neuen Länder holen auf

Ostdeutsche Wirtschaft im Aufwind

Ostdeutschland setzt auf erneuerbare Energien

Atlas der Industrialisierung der neuen Bundesländer (pdf)

Stadtentwicklung Ost 

Stadtumbau Ost

Soziale Stadt

Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

Verkehrsentwicklung in Ostdeutschland 

Sachstandsbericht Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE)

Entwicklung der Autobahnen in Deutschland seit der Wiedervereinigung 1990

Gedenkstätten, Museen, Vereine

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Mauermuseum

Gedenkstätte Berliner Mauer

Zeitgeschichtliches Forum Leipzig

Bürgerkomitee Leipzig e.V. – Erinnerung in Originalräumen

Robert-Havemann-Gesellschaft e.V.

Deutsche Gesellschaft e.V.


Kulturstaatsministerin Grütters fördert bedeutende Kultureinrichtungen in Ostdeutschland mit rund 3,3 Millionen Euro

Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin  (030) 22778014  manfred.grund@bundestag.de  http://www.manfred-grund.de f https://www.facebook.com/manfredgrund Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr. Die Inhalte dieses Angebots stehen unter Creative Commons Lizenz BY-ND 3.0 Deutsch frei zur Verfügung. Sie dürfen die Inhalte (Texte und Bilder, soweit im Einzelfall nicht anders angegeben), teilen — also in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten —, jedoch nicht bearbeiten oder verändern. Namensnennung: Manfred Grund, MdB, „Berlin-Ticker“ Nr. 171.

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