„Berlin-Ticker“ Nr. 173 vom 16. Oktober 2014

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Manfred Grund, MdB

BERLIN TICKER Nr. 173 vom 16. Oktober 2014 Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de

Der „Chef des Kanzleramtes“, Bundesminister Peter Altmaier, besucht Anfang 2015 Nord-Thüringen > Seite 2

Inhalte Inhalte ........................................................................................................ 1 Kanzleramtsminister beim Schlachteessen dabei .............................. 2 Vertrauen in die Wirtschaft .................................................................... 3 Zukunft der finanziellen Basis der Länder ........................................... 4 TTIP: Keine Aufweichung der Daseinsvorsorge .................................. 5 EEG-Umlage wird erstmals sinken ........................................................ 9

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Kanzleramtsminister beim Schlachteessen dabei Das traditionelle Schlachteessen der Mittelstandsvereinigung Eichsfeld (MIT) erlebt am Freitag, dem 16. Januar 2015, in Birkungen seine Fortsetzung. Meiner Einladung folgt Peter Altmaier, der Bundesminister für besondere Aufgaben im Kanzleramt von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Hauptreferent Altmaier war zuvor Bundesumweltminister. In der CDU/CSU-Fraktion diente er 2009 bis 2012 als Erster Parlamentarischer Geschäftsführer. Als Gastland präsentiert sich beim Schlachteessen 2015 die Republik Armenien. Sie wird vertreten vom

Gesandten Botschaftsrat Ashot Smbatyan. Seit 1991 bildet die weit in die Region ausstrahlende Veranstaltung den Auftakt des politischen Jahres. Gäste waren unter anderem die Bundesminister Rudolf Seiters, Michael Glos, Ilse Aigner, Hans-Peter Friedrich und Franz-Josef Jung sowie die bekannten Politiker Peter Gauweiler und Philipp Mißfelder. Die Einladungen werden vom MIT-Kreisvorstand ab Anfang Dezember verschickt. Die Veranstaltung beginnt am 16. Januar 2015 um 19:30 Uhr in der „Siechenhalle“ in Birkungen.

Das nächste MIT-Schlachteessen findet am 16. Januar 2015 in Birkungen statt. 2

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Kanzleramtsminister Peter Altmaier wird sich bei seinem Besuch in das Goldene Buch der Stadt Leinefelde-Worbis eintragen.

Ich freue mich über die Zusage von Minister Altmaier und ebenso über zahlreiche Besucher aus ganz Thüringen. Also Sie!

Vertrauen in die Wirtschaft Ein ausgeglichener Haushalt, der Verzicht auf Steuererhöhungen sowie sinkendende Rentenbeitragssätze bleiben die Eckpunkte verlässlicher Politik der CDU/CSU im Bundestag. Wir sehen, dass sich die konjunkturellen Aussichten eintrüben – nicht wegen der Beschlüsse, die die Koalition umgesetzt hat, sondern wegen der unsicheren Lage in der Weltpolitik. Natürlich bleiben Sanktionen nicht ohne Folgen für unsere exportorientierte Wirtschaft. Die Sanktionen gegen Russland sind politisch gewollt wegen dessen völkerrechtswidrigen Vorgehens auf der Krim und der Destabilisierung der Ostukraine. Sie sind eine klare Antwort der EU und haben natürlich auch Auswirkungen. Deswegen ist für die Unionsabgeordneten im Bundestag klar: Wir stehen zum Koalitionsvertrag! Jetzt ist nicht die Zeit, die Wirtschaft zu verunsichern und Arbeitsplätze durch neue Belastungen zu gefährden. Als Partei mit wirtschaftspolitischem Sachverstand, als Partei des Mittelstandes, steht die Union für verlässliche Rahmenbedingungen und die Sicherung der Grundlagen der deutschen Wettbewerbsfähigkeit.

Archivbild: Präsentation der Logistikbranche in Nordhausen

Es geht jetzt um Vertrauen in die Zukunft und um die notwendigen Investitionen. Was wir als Politik dazu beitragen können, wird am besten durch konkrete Projekte deutlich: Die Tarifeinheit kommt, die Rentenversicherungsbeiträge werden abgesenkt, Steuererhöhungen erteilen wir eine klare Absage und wir bekennen uns klar zum ausgeglichenen Haushalt. Und: Wir müssen zu konkreten Entlastungen für die Wirtschaft kommen. Botschaft der Union: Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben setzen wir um. Aber dann muss es auch gut sein.

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Zukunft der finanziellen Basis der Länder Haushaltspolitik steht nicht gerade im Fokus des öffentlichen Interesses. Und doch sind solide finanzierte, langfristig angelegte Haushalte die wichtigste Voraussetzungen für unseren Wohlstand, den Sozialstaat mit Rente, Gesundheitswesen und Pflege, für Bildung, intakte Infrastruktur, Warenverkehr und Mobilität, für den Aufbau Ost und für eine einsatzfähige Armee. Ende 2019 treten die Regelungen zum bundestaatlichen Finanzausgleich planmäßig außer Kraft. Dies fällt zusammen mit dem Ende des Solidarpakt II – fast 30 Jahre nach der Wiedererlangung der staatlichen Einheit Deutschlands. Ab 2020 gilt zudem das Neuverschuldungsverbot auch für die Länder. Wie soll es also in Thüringen weiter gehen, das einen finanziell sehr anstrengenden Anpassungsprozess hinter sich hat und trotz steigender Wirtschaftskraft erst rund 54 Prozent des Pro-KopfSteueraufkommens der alten Länder erreichen konnte? Neue Regeln müssen jetzt diskutiert und rechtzeitig beschlossen werden. Antworten sind nötig zu einem neuen Länderfinanzausgleich, zu den Altschulden und Zinslasten sowie zur Zukunft des Solidaritätszuschlags. Deshalb tagt seit gestern die Ministerpräsidenten-Konferenz, um Lösungen für einen neuen horizontalen Finanzausgleich vorzubereiten. Es geht um nicht weniger als die finanzielle Leistungsfähigkeit der nächsten Jahrzehnte. Am Dienstag war Finanzminister Dr. Wolfgang Voß aus Erfurt in die Kommission „Aufbau Ost“ der Unions-Bundestagsfraktion gekommen. Er fand Zustimmung bei dem Ziel, dass die noch zu definierenden Finanzbeziehungen des Bundes zu den Ländern und der Länder untereinander die jungen Bundesländer wie Thüringen in die Lage versetzen sollen, möglichst bald das Niveau der westdeutschen Länder erreichen zu können. Die Mitglieder der Kommission „Aufbau Ost“ machten deutlich, dass es keine einseitigen Belastungen für den Bund geben darf. Einen dritten Solidarpakt wird es nicht geben. Denn der Bund hatte 1995 bei der letzten großen Reform des Länderfinanzausgleichs 7-Umsatzsteuerpunkte (entsprach 1995 ca. 8,5 Milliarden Euro, heute 12,5 Mrd. Euro) an die Ländern gegeben. Dies deckt in der Summe die Überweisungen der Westländer für den Aufbau Ost.

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Deshalb war es auch falsch und ärgerlich, als letzte Woche im Plenum beim Bericht zum Stand der Deutschen Einheit eine Abgeordnete aus NRW die hohe Verschuldung von Städten in NRW wie Dortmund mit dem Aufbau Ost erklärte. Der Bund hat diese Lasten getragen! Der Ausgleichsfond, in den die Städte in NRW einzahlen müssen hat mit den neuen Ländern nichts zu tun, sondern mit den rot-grünen Landesregierungen unter Wolfgang Clement, Peer Steinbrück und Hannelore Kraft. Und trotzdem: Der Länderfinanzausgleich muss von den Ländern allein getragen werden. Auch nach 2019. Wahrscheinlich sei, dass der Solidaritätszuschlag ab 2020 als normaler Bestandteil der Einkommensteuer seinen Sonderstatus verliere. Er würde damit Bund, Ländern und Kommunen zugleich zufließen. Dieser Punkt wird generell sowie zur etwaigen Verteilung intensiv debattiert. Die „Finanzreform 2020“ soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 gesetzgeberisch beschlossen werden.

TTIP: Keine Aufweichung der Daseinsvorsorge Wiederholt habe ich im „Berlin Ticker“ die Position der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag betont: Kein Freihandelsabkommen verpflichtet Mitgliedstaaten zur Liberalisierung oder Privatisierung der Wasserversorgung oder anderer öffentlicher Dienstleistungen. Selbst in Bereichen, in denen öffentliche Versorgung privatisiert wird, behält die EU das Recht, bestimmte Sektoren von allen Liberalisierungsverpflichtungen auszunehmen. Wegen Verunsicherungen in den Kommunen fasse ich gern den aktuellen Sachstand zusammen: Öffentliche Dienstleistungen stehen mit TTIP nicht zur Disposition

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Zu öffentlichen Dienstleistungen gehören die Bereiche Wasserversorgung / Wasserentsorgung / öffentliches Gesundheitswesen / Rettungsdienste / soziale Dienstleistungen / öffentliches Bildungswesen / interkommunale Zusammenarbeit / Abfall / ÖPNV / Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich.


Nach vorliegenden Informationen der Europäischen Kommission sind die Befürchtungen, das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) könne zur Privatisierung von Wasserdienstleistungen führen, unbegründet. Die EUKommission weist darauf hin, dass die EU das Recht von Gemeinden, die Wasserversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anzubieten, nicht zur Verhandlung stellen werde. Dies habe sie in der Vergangenheit nicht getan und werde es auch in der Zukunft nicht tun. Das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) ermöglicht es WTO-Mitgliedern, öffentliche Monopole oder privaten Betreibern gewährte ausschließliche Rechte auf kommunaler Ebene aufrechtzuerhalten – einschließlich der kommunalen Wasserversorgung. Die Freihandelsdirektiven für TTIP beziehen sich ausdrücklich auf die Praxis der EU im GATS und unterstreichen die Sonderstellung der öffentlichen Dienstleistungen unter EU-Recht. In den EU-Leitlinien für die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft heißt es: „Die hohe Qualität der öffentlichen Versorgung in der EU sollte im Einklang mit dem AEUV, insbesondere dem Protokoll Nr. 26 über Dienste von allgemeinem Interesse, und unter Berücksichtigung der Verpflichtungen der EU in diesem Bereich, einschließlich des GATS-Abkommens, gewahrt werden. Dienstleistungen gemäß Artikel I Absatz 3 des GATSAbkommens, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht werden, sind von den Verhandlungen ausgeschlossen.“ Die Aussagen der EU-Kommission sind für diesen Bereich der kommunalen Selbstverwaltung ermutigend. Dies wird gestützt durch vorliegende Informationen zum Freihandelsabkommen CETA. Dort sind Öffnungsverpflichtungen zur öffentlichen Daseinsvorsorge eindeutig ausgeschlossen. CETA enthält darüber hinaus eine Generalausnahme für die kommunale Ebene, so dass etwa Marktöffnungsverpflichtungen im Dienstleistungsbereich nicht für die Kommunen gelten. Ebenso enthält CETA (und auch andere Handelsabkommen) keine Verpflichtung zur Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen. Handelsabkommen sind nach einhelliger Auffassung der EUMitgliedstaaten kein Mittel zur Privatisierung, daher enthält 6

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auch kein Abkommen der EU solche Pflichten. Auch eine Rekommunalisierung wird durch CETA nicht versperrt. Deutschland übernimmt durch CETA keine Verpflichtungen im Bereich der Daseinsvorsorge. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort vom Ende September 2014 auf eine Kleine Anfrage darauf, dass die Sonderstellung der Daseinsvorsorge ausdrücklich im Verhandlungsmandat für TTIP erwähnt werde. Zur Daseinsvorsorge enthalte das von der EU an die USA übermittelte Dienstleistungsangebot eine Ausnahmeregelung. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, sei über Eingriffe in die kommunale Daseinsvorsorge weder verhandelt worden noch gebe es Verhandlungsdokumente dazu. Die Bundesregierung hat gegenüber der Europäischen Kommission deutlich gemacht, dass Verpflichtungen nach TTIP im Bereich der öffentlichen Beschaffung nicht über die nach dem geltenden EU-Vergaberecht bestehenden Verpflichtungen hinausgehen sollen. Das gelte insbesondere auch für Konzessionen im Bereich der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung. Ausschreibungspflichten und Auftragsvergaben für Kommunen und ihre Unternehmen: Das Bundeswirtschaftsministerium weist hierzu ausdrücklich darauf hin, dass öffentliche Auftraggeber ihre Vergabekriterien im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weiterhin selbst bestimmen dürfen. Wenn ausgeschrieben wird, soll ein Anbieter aus den USA nach den gleichen Bedingungen teilnehmen können wie ein Anbieter aus Deutschland. Die Ausschreibungsbedingungen können wie bisher von den Kommunen oder anderen ausschreibenden Stellen festgelegt werden. Bei öffentlichen Vergabeverfahren können schon jetzt Anbieter aus Drittstaaten diskriminierungsfrei teilnehmen. Investitionsschutzklauseln und Schiedsgerichte: Sofern Investoren mit kommunalem Verwaltungshandeln oder Ratsentscheidungen nicht einverstanden sind, darf abgesehen vom bestehenden Verwaltungsgerichtsweg kein außergerichtlicher Klageweg eröffnet werden.

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Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage darauf, dass sie sich zur Frage der Einbeziehung von Investitionsschutz einschließlich Investor-StaatSchiedsverfahren in das Abkommen von Anfang an kritisch geäußert habe. Die Bundesregierung sehe grundsätzlich keine Notwendigkeit für die Einbeziehung von Regelungen zum Investitionsschutz und zu Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) in das Abkommen, da amerikanische Investoren in der EU sowie EU-Investoren in den USA hinreichenden Schutz vor nationalen Gerichten genießen. Die Europäische Kommission hat die zunehmenden Bedenken in der europäischen Öffentlichkeit gegen ein Investitionsschutzkapitel mit ISDS aufgegriffen und zum Investitionsschutz und zu Investor-Staat-Schiedsverfahren im Rahmen des TTIP eine dreimonatige öffentliche Konsultation durchgeführt. Die Verhandlungen zum Investitionsschutz wurden zunächst ausgesetzt. Die Europäische Kommission will nach Abschluss der Konsultation die Ergebnisse auswerten und dann ihre Verhandlungsposition mit den Mitgliedstaaten abstimmen. Ein aktuelles Rechtsgutachten des Max-Planck-Instituts für das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt, dass der durch CETA gewährte Schutz ausländischer Investoren deutlich hinter dem Investitionsschutz des Grundgesetzes zurück bleibt. Mit anderen Worten: Das deutsche Verfassungsrecht bietet für ausländische Investoren bereits heute einen wesentlich stärkeren Schutz gegen staatliche Maßnahmen als CETA. Je transparenter die Zwischenergebnisse der Verhandlungen kommuniziert werden, umso eher kann es gelingen, die Diskussion über das Für und Wider, über die Chancen und Risiken des Freihandelsabkommens TTIP zu versachlichen und die Verunsicherung in den Kommunen zu beheben. Die EUKommission informiert die Mitgliedstaaten und die nationalen Parlamente regelmäßig über den Stand der Verhandlungen und bindet die Öffentlichkeit auf vielfältige Weise in die Findung der Verhandlungsposition ein. Weitere Informationen: Die neue Ausgabe der Auslandsinformationen der Konrad-Adenauer-Stiftung widmet sich Handelsbeziehungen und Handelsabkommen. Das wissenschaftliche Heftchen ist online verfügbar unter http://www.kas.de/wf/de/35.409. 8

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EEG-Umlage wird erstmals sinken Die Übertragungsnetzbetreiber senken die EEG-Umlage ab dem 1. Januar 2015 ab: 6,17 Cent/kWh fallen ab dem kommenden Jahr an. Der erstmalige Rückgang der EEG-Umlage zeigt, dass die Kostendynamik der vergangenen Jahre erfolgreich durchbrochen werden konnte. Es zeigt sich, dass die mit der EEG-Reform eingeleiteten Veränderungen ein Schritt in die richtige Richtung sind. Um die Kosten für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu senken, konzentriert sich das neue EEG, das zum 1. August in Kraft getreten ist, auf günstige Technologien wie Windenergie und Photovoltaik.

Das senkt den Strompreis für alle Haushalte.

Weitere Informationen zur Umlage nach dem ErneuerbareEnergien-Gesetz finden Sie in der Linksammlung: EEG-Umlage 2014/2015 Pressemitteilung der Bundesnetzagentur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Berechnung der EEG-Umlage Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Eine Chronik der EEG-Reform 10-Punkte-Agenda zur Energiewende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) EEG 2014 EEG 2012 Photovoltaik-Novelle von 2012 EEG-Novelle von 2009 (EEG 2009)

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Daten und Fakten So setzt sich der Strompreis zusammen Erneuerbare Energien in Zahlen Erneuerbare Energien im Überblick Themenseite Energiewende

Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin  (030) 22778014  manfred.grund@bundestag.de  http://www.manfred-grund.de f https://www.facebook.com/manfredgrund Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr. Die Inhalte dieses Angebots stehen unter Creative Commons Lizenz BY-ND 3.0 Deutsch frei zur Verfügung. Sie dürfen die Inhalte (Texte und Bilder, soweit im Einzelfall nicht anders angegeben), teilen — also in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten —, jedoch nicht bearbeiten oder verändern. Namensnennung: Manfred Grund, MdB, „Berlin-Ticker“ Nr. 173.

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