„Berlin-Ticker“ Nr. 175 vom 7. November 2014

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Manfred Grund, MdB

BERLIN TICKER Nr. 175 vom 7. November 2014 Homepage http://www.manfred-grund.de

Motiv aus der Ausstellung zur Geschichte des deutschen Parlaments im Tunnel zwischen Reichstag und Paul-Löbe-Haus

Inhalte Inhalte ..................................................................................................................... 1 Editorial: 25 Jahre Öffnung der innerdeutschen Grenze ............................... 2 25 Jahre Mauerfall: Sieg der Freiheit! ................................................................ 2 Lichtermeer in Erfurt ............................................................................................ 5 Förderung berufstätiger Eltern ........................................................................... 6 Beschlüsse zur Zuwanderung ............................................................................. 7 Makler: Was meint Bestellerprinzip? ................................................................. 8 Abschaffung der Sommerzeit? .......................................................................... 10

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Editorial: 25 Jahre Öffnung der innerdeutschen Grenze Der friedlichen Revolution in der DDR 1989 verdanken wir mit dem Fall der Mauer und des Eisernen Vorhanges die glücklichste historische Stunde in der jüngeren deutschen Geschichte. Die meisten von uns durften diese Zeit bewusst miterleben und verbinden damit auch besondere persönliche Erinnerungen. In Berlin und auch in Nordthüringen, so in Teistungen und Heringen/Helme, finden zahlreiche Ausstellungen und Veranstaltungen statt. Allen, die sich mit der Mehrheit der Deutschen in Ost und West freudig an diesen Tag erinnern und an diesem Wochenende feiern wollen, wünsche ich eindrucksvolle, frohe Stunden. Am 7. November 2014 werden die Abgeordneten des Bundestages den 25. Jahrestag der Grenzöffnung

am 9. November 1989 gedenken. Was ich am 10. November 1989 gemacht habe, können Sie in einem Video der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag auf YouTube ansehen. Ich werde in wenigen Tagen in Mönchengladbach vor CDUVerbänden von den Tagen der Wende und dem Weg zur Einheit berichten dürfen. Ich will dabei zunehmender Verharmlosung und Schönfärberei entschieden entgegentreten. Und wir alle sollten die jüngere Generation, die keine eigenen Erfahrungen mit Krieg und Diktatur machen musste, stärker für den Wert von Frieden, Freiheit und Demokratie sensibilisieren. Lassen Sie uns dafür gemeinsam einen Beitrag leisten.

Ihr

25 Jahre Mauerfall: Sieg der Freiheit! Wir Deutschen erinnern uns im Gedenkjahr 2014/2015 vieler historischer Ereignisse. Dabei gilt es zu vermitteln, dass der Prozess der europäischen Einigung der einzig richtige Weg gegen Krieg, Diktatur und Terror ist. Der 9. November 1989 ist einer der glücklichsten Tage in der deutschen Geschichte. In dieser einen Nacht verlor die Mauer

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ihren Schrecken und ihre Macht. Mehr als 28 Jahre lang diente dieses menschenverachtende Sperrwerk nur einem einzigen Zweck: Es sollte Menschen in der DDR ein- und die Freiheit aussperren. Am 9. und 10. November siegten schließlich der Freiheitswille und die Vernunft der Vielen über die Machtversessenheit und die Realitätsverweigerung der Wenigen. Unser Dank gilt vor allem den zahllosen mutigen Frauen und Männern, deren Furchtlosigkeit und Beharrlichkeit die Unrechtsherrschaft der SED zum Einsturz brachte.

Ausstellungsstücke im Museum der Gedenkstätte Hohenschönhausen

„Die Grenzöffnung war für mich überfällig und die Konsequenz aus dem völligen Scheitern des Sozialismus‘ in der DDR und im Ost-Block.“ Zitat für „Thüringer Allgemeine“ zum 25. Jahrestag der Grenzöffnung

Die DDR verlor in den späten 80er Jahren ihr Staatsvolk, auch im wahrsten Sinne des Wortes durch immer mehr Ausreisen. Der Reformdruck stieg täglich. Aus dem trotzigen Ausruf der Demonstrierenden „Wir sind das Volk“ wurde rasch „Wir sind ein Volk“. Die Erinnerung daran hilft, nicht ablenken zu lassen von den ebenso irrigen wie beharrlichen Versuchen, das SED-Regime zu einem Staat wie jeden anderen umzudeuten. Gleichwohl gilt: Wir Politiker haben Respekt vor jeder Biografie, jedem Leben, das unter den gegebenen Bedingungen in der DDR gestaltet werden musste. Doch darf man darüber nicht das Wesen des SED-Staates vergessen machen. Die DDR, der Staat der SED, war ein Unrechtsstaat, den die mutigen Bürger auf den Straßen in Worbis, Mühlhausen, Nordhausen, Leipzig und vielen anderen Städten überwinden wollten. Die Menschen hatten neben den Ergebnissen jahrzehntelanger Misswirtschaft genug von Gängelung, Günstlingswirtschaft und Bespitzelung. In einem großartigen Akt der Emanzipation und Selbstermächtigung haben wir Ostdeutschen dieses System der Unfreiheit zum Einsturz gebracht. Die Grenze war plötzlich offen. „Wie war das damals?“ Wie andere Personen auch gebe ich Antwort auf die Frage „Wo warst Du als in Berlin die Mauer fiel?“ per Video. Auch Sie können mitmachen, eine Story erzählen unter dem Hashtag #wowarstdu Zum Video: youtu.be/nN9sfCFU-90 Der Mut zur Freiheit war auch Mut zur Zukunft! 25 Jahre nach der Friedlichen Revolution stehen die neuen Länder gut da: Die Wirtschaftskraft ist beachtlich gewachsen, die Infrastruktur ist modernisiert und die Lebensqualität hat sich in den neuen und alten Ländern weitgehend angeglichen. Das zeigt der Jahresbericht 2014 zum Stand der Deutschen Einheit.

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Diese Internetseiten bieten ausführliche Informationen:

Sonderseite CDU/CSU Bundesstiftung Aufarbeitung Demokratie statt Diktatur Twitter-Projekt Mauerfall 1989 Bürgerfest am Brandenburger Tor Mut zur Freiheit Programm Lichtgrenze Zeitreise - 100 Jahre Deutsche Geschichte Informationen zur Deutschen Einheit Internetangebot Freiheit und Einheit Broschüre: 25 Jahre Freiheit und Einheit (pdf) Bildband 25 (pdf) Deutschland aktuell: Als der Mut zur Freiheit siegte Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit Gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen Ostdeutschland 2020 - Gemeinsames Handlungskonzept der Bundesregierung und der ostdeutschen Länder Beauftragte der Bundesregierung Die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

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Gedenkstätten, Museen, Vereine, Institutionen Bundesstiftung Aufarbeitung Bundeszentrale für politische Bildung Gedenkstätte Berliner Mauer Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen Mauermuseum Robert-Havemann-Gesellschaft e.V. Deutsche Gesellschaft e.V. Chronik der Mauer

Lichtermeer in Erfurt Mauer und Teilung, an die wir in diesen Tagen auch erinnern müssen, zeigen ganz deutlich: Die DDR war ein Unrechtsstaat! Ein Unrechtsstaat, der durch die Kraft der friedlich demonstrierenden Menschen zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Menschen in der DDR ließen sich weder durch die Zersetzungsarbeit der Stasi brechen noch durch die bewaffneten Organe der DDR aufhalten. Nichts an dieser Entwicklung war selbstverständlich, aber sie war auch nicht zufällig. Die Geschichte liegt in der Hand der Menschen, sie ist eben keine Abfolge von Ereignissen, deren Konsequenzen von vorneherein feststehen. Vielmehr sehen Menschen Chancen und nehmen ihr eigenes Schicksal in die Hand, sie wagen etwas. In ihrem Wagemut haben die Bürger der DDR eines deutlich zu Tage treten lassen: Der Staat der SED und die Teilung Deutschlands waren keinesfalls die zwingende Antwort auf die Entwicklung der deutschen Geschichte. Das Jahr 1989 hat stattdessen bewiesen: Niemand brauchte die DDR. Ohne die sowjetische Armee, ohne den Zwang der SED war ein zweites Deutschland weder zu halten noch zu erklären.

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Foto: Facebook-Gruppe „Wir verwandeln den Domplatz in ein Lichtermeer gegen rot-rot-grün“

Am kommenden Sonntag möchten viele Thüringer neben der Freude ein Zeichen der Mahnung setzen: 25 Jahre nach der friedlichen Revolution soll der Freistaat künftig nicht von der Partei regiert werden, die in der Nachfolge der SED steht. Auf dem Erfurter Domplatz sind alle willkommen, die ihren Protest gegen eine rot-rot-grüne Regierung unter Führung der Linken ausdrücken möchten. Ich selbst werde zwar in Heiligenstadt und in Teistungen die Veranstaltungen zur Grenzöffnung sowie zum Gedenken an die Progromnacht vom 9. November 1938 besuchen, ermutige aber alle interessierten Bürger, an der angemeldeten Demonstration ab 17 Uhr auf dem Erfurter Domplatz teilzunehmen. Mehr Informationen auf Facebook: https://www.facebook.com/events/391141104370634/?fref=ts

Förderung berufstätiger Eltern Die Neuregelung des Elterngeldes soll die Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit attraktiver gestalten. Zukünftig können Eltern, die früh nach der Geburt ihrer Kinder wieder beruflich in Teilzeit einsteigen, das Elterngeld Plus

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doppelt so lange erhalten wie das Elterngeld. Zudem ist ein Partnerschaftsbonus vorgesehen, der eine zeitweilige gemeinsame Sorge der Eltern für das Kind bei gleichzeitiger reduzierter Berufstätigkeit der Eltern berücksichtigt. Eine Klarstellung zu den Möglichkeiten der Aufteilung der Elternzeitmonate auf bis zu drei Abschnitte wird ebenfalls geregelt. Schließlich wird festgehalten, dass bei Mehrlingsgeburten nur ein Anspruch auf Elterngeld, allerdings bei einem Zuschlag von 300 Euro je Mehrlingsgeschwisterkind, besteht.

Beschlüsse zur Zuwanderung Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist ein wesentlicher Gewinn für die Bürger der Gemeinschaft. Um aber die Freizügigkeit als Kernbestandteil der europäischen Integration zu wahren, müssen gesetzliche Präzisierungen auf den Weg gebracht werden: So soll Missbrauch im Bereich des Freizügigkeitsrechts wirkungsvoller bekämpft werden. Bei den Familienleistungen, insbesondere dem Kindergeld, sollen Missbrauch und Doppelzahlungen ebenso rasch aufgedeckt und vermieden werden wie Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit. Bei Aufdeckung eines missbräuchlichen Verhaltens soll künftig als Sanktion beispielsweise eine befristete Wiedereinreisesperre verhängt werden können. Auch durch eine verbesserte Behördenzusammenarbeit lassen sich Missbräuche der Freizügigkeit leichter aufdecken. Neben diesen Maßnahmen streben wir auch eine Entlastung von betroffenen Kommunen, etwa im Bereich der Impfkosten für Kinder und Jugendliche, an. Mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes setzt der Bundestag eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Im Wesentlichen wird der Sachleistungsvorrang verändert, der nach diesem Gesetz nun auf die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen beschränkt bleibt. Im Anschluss an die Aufnahmephase soll künftig ein Vorrang für Geldleistungen gelten. Die Regelsätze sollen anlog zu den Regelungen im Sozialgesetzbuch anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt werden. Die Wartefrist bis zu den Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII wird auf 15 Monate abgesenkt. Mit dem Änderungsgesetz soll deutlich gemacht werden, dass es keine komplette Aufhebung des AsylbLG gibt.

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Mit einem in dieser Woche vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zu Änderungen im Bauplanungsrecht soll ein Betrag zur Entlastung der Kommunen geleistet werden. Es erlaubt als zeitlich befristetes Maßnahmengesetz Erleichterungen und Vereinfachungen im Bereich des Bauleitplanungsrechts und der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Möglich sind danach etwa die Umwidmung von Büro- oder Geschäftsgebäuden zu Unterkünften oder die Unterbringung von Flüchtlingen auf solchen Flächen, die unmittelbar an einen bebauten Ortsteil anschließen bzw. in Gewerbegebieten.

Makler: Was meint Bestellerprinzip? Die Ankündigung, dass künftig das Bestellerprinzip bei der Beauftragung von Maklern für Immobilien gelten soll, hat zu erheblichen Verunsicherungen geführt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (siehe „Berlin Ticker“ 170 vom 25. September 2014) hat jedoch nicht zum Ziel, redlichen Maklern zu schaden oder ihnen gar die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Bekannt ist, dass die Einführung des Bestellerprinzips eine Forderung war, die die SPD bereits in der letzten Wahlperiode wiederholt erhoben hat. Im Kern geht es darum, dass das in anderen Rechtsbereichen geltende Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ auch im Maklerrecht umgesetzt wird. Diese Forderung hat letztlich Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. Die Union hat dabei stets auf eine marktwirtschaftliche Regelung gedrungen. Deswegen heißt es im Koalitionsvertrag ausdrücklich, dass sowohl Vermieter als auch Mieter als mögliche Auftraggeber in Betracht kommen müssen. Das bedeutet, dass die Pflicht zur Zahlung der Courtage ebenso beim Vermieter wie beim Mieter liegen kann. Am 1. Oktober 2014 hat das Bundeskabinett beschlossen, den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip in den Bundestag einzubringen. Bei Wohnungsvermittlungen nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz – also nicht bei Immobilienkaufgeschäften – haben Makler gegen den Wohnungssuchenden künftig nur dann einen Anspruch auf

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Courtage, wenn sie „ausschließlich“ aufgrund des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden hin tätig werden und einen Auftrag vom Vermieter einholen, die Wohnung anzubieten. Der Gesetzentwurf reagiert auf die Praxis vieler Vermieter, die die Kosten insbesondere auf angespannten Wohnungsmärkten üblicherweise dem Mieter auferlegen. In der Praxis haben Wohnungssuchende, die sich auf ein vom Vermieter veranlasstes Inserat melden, nämlich oftmals nur dann eine Chance, die Wohnung zu bekommen, wenn sie zuvor einen Maklervertrag mit dem eingeschalteten Wohnungsvermittler abgeschlossen haben bzw. die Übernahme der Maklercourtage zusagen. Dies widerspricht dem Grundsatz, „wer bestellt, bezahlt“. Dies wird von weiten Teilen der Bevölkerung unbestreitbar als ungerecht empfunden. Künftig wird es in aller Regel der Vermieter sein, der die Courtage entrichten muss. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird den Gesetzentwurf in den anstehenden parlamentarischen Beratungen genau prüfen. Wir werden sicherstellen, dass die Sorgen und Kritikpunkte der Makler im Rahmen der öffentlichen Sachverständigenanhörung, die im Bundestag durchgeführt werden wird, in vollem Umfang vorgetragen und anschließend bewertet werden können. Dabei werden auch verfassungsrechtliche Gesichtspunkte eine wichtige Rolle spielen. In der Sache müssen aus unserer Sicht unter anderem solche Fallkonstellationen besonders beleuchtet werden, in denen der Makler einem Wohnungssuchenden eine Wohnung vermittelt, die er aufgrund eines früheren Suchauftrags bereits in seinem Bestand hatte. Hier ist eine Provisionspflichtigkeit des Wohnungssuchenden aus unserer Sicht zumindest dann interessengerecht, wenn der frühere Suchauftrag von einem Wohnungssuchenden ausging. Denn in solchen Fällen wurde die Dienstleistung des Maklers nicht vom Vermieter veranlasst, sodass diesem bei einem richtig verstandenen, marktwirtschaftlichen Bestellerprinzip auch keine Courtage abverlangt werden kann. Vielmehr sollte hier der Wohnungssuchende provisionspflichtig sein.

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Abschaffung der Sommerzeit? Weil immer wieder zur Umstellung der Uhren von Sommer- auf Winterzeit und umgekehrt viele Menschen den Sinn dafür in Frage stellen, hat sich der Petitionsausschuss des Bundestages erneut mit dem Thema befasst. Der Petitionssauschuss zeigt Verständnis für Forderungen nach Aufhebung der zweimaligen Zeitumstellungen in Sommer- und Winterzeit. Zugleich verweist er jedoch darauf, dass eine Änderung nur im europäischen Rahmen möglich sei. Einstimmig wurde beschlossen, eine dahingehende Petitionen sowohl den Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu überweisen als auch dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Statt erwarteten Energieeinsparungen erzeuge die Umstellung nach den Worten der Absender der aktuellen Petition höhere Kosten für Staat und Wirtschaft und sei mit zahlreichen Nachteilen für Mensch und Tier verbunden. Genannt werden erhebliche biorhythmische Störungen, Konzentrationsschwächen, Schlafstörungen und dadurch eine Häufung von Verkehrsunfällen. Wie aus der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, wurde die Sommerzeit in Deutschland 1980 zur besseren Ausnutzung der Tageshelligkeit im Sommer eingeführt. Mit einer EU-Richtlinie seien die Regelungen zur Sommerzeit ab 2002 „dauerhaft, EU-weit und für alle Mitgliedstaaten verbindlich“ eingeführt worden. Die Harmonisierung der Sommerzeit, so heißt es weiter, habe insbesondere ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes sicherstellen sollen. Ausdrücklich hervorzuheben sei, dass die Richtlinie den Staaten kein Wahlrecht lasse. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass eine Initiative zur Änderung der Rechtslage „nur im Wege einer Initiative auf europäischer Ebene zielführend ist“. Zwar habe die Europäische Kommission in ihrem letzten Bericht vom 23. November 2007 zu den Auswirkungen der Zeitumstellung, die positive Wirkung der aktuellen Regelung bestätigt. Zudem hätte seinerzeit keiner der Mitgliedstaaten eine Änderung der geltenden Regelung gefordert. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, eine europäische Bürgerinitiative mit dem Ziel einzuleiten, die Zeitumstellung abzuschaffen, heißt es in der Vorlage.

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In diesem Zusammenhang macht der Petitionsausschuss auch darauf aufmerksam, dass vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ein TAB-Forschungsprojekt „Bilanz der Sommerzeit“ beschlossen worden sei. Hintergrund dessen sei, dass sich viele Rahmenbedingungen für die Bewertung der Zeitumstellung seit dem Bericht der EUKommission 2007 zum Teil verändert hätten. Zentrale Fragestellung des Projektes sei, „ob gegenüber der Einschätzung der EU-Kommission von 2007 eine substanzielle Neubewertung der Auswirkungen der Sommerzeit angezeigt ist“.

Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin  (030) 22778014  manfred.grund@bundestag.de  http://www.manfred-grund.de f https://www.facebook.com/manfredgrund Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr. Die Inhalte dieses Angebots stehen unter Creative Commons Lizenz BY-ND 3.0 Deutsch frei zur Verfügung. Sie dürfen die Inhalte (Texte und Bilder, soweit im Einzelfall nicht anders angegeben), teilen — also in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten —, jedoch nicht bearbeiten oder verändern. Namensnennung: Manfred Grund, MdB, „Berlin-Ticker“ Nr. 175.

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