Manfred Grund, MdB
BERLIN TICKER Nr. 177 vom 18. Dezember 2014
Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de
Inhalte Inhalte ........................................................................................................ 1 Editorial: Ein gutes Jahr ........................................................................... 2 Zahl der Woche: 1 Milliarde ................................................................... 3 Mit 65 Jahren muss das Arbeitsleben nicht enden ............................. 3 Für eine Zukunft strukturschwächerer Regionen .............................. 4 Praxissterben in Thüringen? ................................................................... 6 Erneuerbare sind größter Energieerzeuger ......................................... 7 Gesetzentwurf zum Fracking für 2015 angekündigt ......................... 8 Bessere Anerkennung für Wahlhelfer geplant .................................... 8
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Letztes Wochenende zum Landesparteitag der CDU Thüringen in Mengersgereuth-Hämmern
Editorial: Ein gutes Jahr In 20 Jahren Bundestag habe ich kaum ein so spannendes aber auch arbeitsreiches Jahr erlebt wie 2014. Aber: das erste volle Jahr der Großen Koalition in Berlin war ein gutes Jahr für Deutschland und seine Menschen! Vor genau einem Jahr wurde der Koalitionsvertrag von Union und SPD unterschrieben. Die Bilanz heute ist ordentlich:
Berlin, 16. Dezember 2013
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Wir haben die Mütterrente versprochen und umgesetzt. Die Union hat die Menschen vor Steuererhöhungen bewahrt.
Eine wichtige Zeitenwende im Sinne von Generationengerechtigkeit und wirtschaftlicher Vernunft: Unser Bundeshaushaltsplan für 2015 kommt ohne neue Schulden aus. Wir helfen den Ländern und Kommunen bei der Bewältigung der hohen Zahlen an Flüchtlingen und Asylbewerbern! Jene Menschen, die vor Krieg und Verfolgung oder vor dem Terror des Islamischen Staats fliehen, werden in unserem Land aufgenommen. Wir Christdemokraten kommen damit nicht nur humanitären
Verpflichtungen nach. Dies hat auch sehr viel mit dem christlichen Menschenbild zu tun, das Maßstab unseres politischen Handelns ist. Uns allen ist aber klar, dass wir uns im Jahr 2015 wegen der eingetrübten wirtschaftlichen Lage und besonderen außenpolitischen Situation deutlich mehr auf Sicherung und Stärkung von Wachstum und Beschäftigung konzentrieren müssen.
Wir in der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag werden weiterhin nüchtern, pragmatisch und entschlossen für die Zukunft unseres Landes und seiner Menschen eintreten. Ich wünsche Ihnen allen eine gute Adventszeit, gesegnete Weihnachten und schon jetzt alles Gute für das neue Jahr. Ihr
Zahl der Woche: 1 Milliarde Es gibt eine Statistik, die hat einen ganz besonderen Knick im Jahre 1990. Das ist die Kurve der durchschnittlichen Lebenserwartung. Die Lebenserwartung von 65-jährigen Männern aus der DDR ist mit der Wiedervereinigung von ursprünglich 12 Jahren auf 17,5 Jahre, also um 45 Prozent, angestiegen. Wenn man dies über alle Generationen hochrechnet, so sind nach der deutschen Wiedervereinigung den Ostdeutschen ungefähr eine Milliarde neue Lebensjahre geschenkt worden. Das ist eine ungeheure Sache. Die Lebenserwartung ist mit der Wiedervereinigung gestiegen
Von 1980 bis 1989 in der DDR gab es keine Steigerung der Lebenserwartung. Ich finde das ganz wichtig, denn ohne gesteigerte Lebenserwartung sind die anderen großen Segnungen überhaupt nicht genießbar.
Mit 65 Jahren muss das Arbeitsleben nicht enden Das durchschnittliche Rentenzugangsalter hat sich seit dem Jahr 2000 um knapp zwei Jahre erhöht und lag im Jahr 2013 bei 64,1 Jahren (Quelle: Rentenversicherungsbericht 2014). Die Hälfte der 55- bis 64-Jährigen in Deutschland geht einer Beschäftigung nach. Keine Sorge: Die Politik will jedem Arbeitnehmer den Ruhestand gönnen. Zu der bereits 2007 beschlossenen stufenweisen 3
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Anhebung des Renteneintrittsalters seit 2012 bis 2029 auf dann 67 Jahre ist keine weitere Anpassung geplant. Mancher Arbeitnehmer möchte aber länger arbeiten. Bislang endet ein Arbeitsverhältnis aber automatisch, wenn die Regelaltersgrenze zum Bezug der Rente erreicht ist. Die UnionsBundestagsfraktion fordert die Tarifparteien auf, diese Passagen aus Tarifverträgen und Musterarbeitsverträgen zu streichen. Wenn Sie die Altersrente nach Erreichen des gesetzlichen Mindestalters nicht beantragen sondern weiter arbeiten und damit auch neue Rentenversicherungsbeiträge einzahlen, erhöht sich Ihr Rentenanspruch nach zuvor 40 zurückgelegten Versicherungsjahren pro Jahr um etwa 2,5 Prozent, mit Zuschlägen sogar bis 6 Prozent. Details müssen bei der individuellen Rentenberechnung erfragt werden. Bevor Sie den Rentenantrag stellen, lassen Sie sich unbedingt beraten. Wer länger arbeitet, soll trotzdem gesund bleiben dürfen: Wir werden demnächst den Entwurf eines Präventionsgesetzes im Deutschen Bundestag beraten.
Für eine Zukunft strukturschwächerer Regionen Es ist falsch, wenn Bürgermeister in NRW beklagen, der Osten würde schuld sein an ihren verarmten Städten. Denn in NRW zahlen die Städte an das eigene Land, nicht an die fünf jungen Länder. Gleichwohl habe ich großes Verständnis für den Unmut der Steuerzahler, die auf ausgebaute Straßen und grundsanierte Altstadtkerne im Osten schauen, während in ihren Heimatorten die ein oder andere Straße eine Schlaglochpiste bleiben soll, Bibliotheken und Schwimmhallen geschlossen werden müssen. 40 Jahre Planwirtschaft und Sozialismus haben maßgeblich dafür gesorgt, dass der Bund nach der deutschen Wiedervereinigung zum „Soli“ greifen musste. Alle Steuerzahler in Deutschland waren und sind beteiligt, die Folgen der Teilung bei der Infrastruktur, den sozialen Sicherungssystemen, der Umweltbelastung und des gesamtgesellschaftlichen Umbruchs zu mildern. Ein Kraftakt, für den wir alle dankbar sein dürfen. Zwar hat der „Soli“ als Einnahme für den allgemeinen Finanzhaushalt mit dem Solidarpakt als Ausgabe keine
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zwingende unmittelbare Verbindung. Aber das Auslaufen des Solidarpakts 2019 eröffnet jetzt die Chance für eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Mittlerweile liegt die Wirtschaftskraft je Einwohner in allen deutschen Regionen deutlich über 75 Prozent des EUDurchschnitts. Das hat Konsequenzen: Es fließen weniger Mittel aus dem Europäischen Struktur- und Investitionsfonds nach Deutschland. Auch darauf muss die Bundespolitik reagieren. Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Regionale Wirtschaftspolitik – die richtigen Weichen für die Zukunft stellen“ heben wir hervor, dass wir strukturschwache Regionen in ganz Deutschland systematisch fördern wollen. Auch mittel- und langfristig werden wir Wachstumspotenziale gezielt erschließen und damit einen Beitrag für mehr Wirtschaftskraft und Beschäftigung auch dort leisten, wo die Investoren nicht zuerst hinschauen. Die Regionalpolitik ab 2020 wird wie im Koalitionsvertrag vereinbart auf strukturschwache Regionen konzentriert, die es in Nord, Süd, West und Ost gibt.
Investitionen in Infrastruktur (hier A 71) oder Unternehmensansiedelungen sollen künftig nicht mehr nach Himmelsrichtungen gesplittet sein 5 BERLIN TICKER
Praxissterben in Thüringen? Mit einer nach meinem Empfinden unverantwortlichen Informationspolitik hat die Kassenärztliche Vereinigung Thüringens jüngst für Verunsicherung bei Ärzten und Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen gesorgt. So behauptete die KV, dass in Thüringen wegen des Versorgungsstärkungsgesetzes 431 Arztpraxen unnötig seien und schließen müssten. Leider hat die „Thüringer Allgemeine“ diese Verunsicherung befördert. Auf einem ganzseitigen Artikel wurde die These der KV transportiert. Und zwar unwidersprochen, als ob sich die Politik wegducken würde. Dabei lag der Redaktion meine Stellungnahme sowie ein Statement des Bundesgesundheitsministeriums rechtzeitig vor Redaktionsschluss vor. Gedruckt wurde diese erst neun Tage später (siehe „700 Praxen sollen schließen“ auf meiner Homepage). Thüringen hat nicht zu viele Ärzte. Aber die Verteilung der Praxen führt zu „überversorgten“ und „unterversorgten“ Gebieten. Es gehört zur Aufgabe der Selbstverwaltung, an der die Kassenärztliche Vereinigung maßgeblich beteiligt ist, diesen Ausgleich zwischen Stadt und Land zu organisieren. Das Versorgungsstärkungsgesetz wird dabei helfen. Die Politik wird eine flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung sicherstellen und den Versicherten einen schnellen und sektorenübergreifend durchgehenden Zugang zur medizinischen Versorgung verschaffen. Dazu zählt insbesondere, die Wartezeiten auf Facharzttermine zu verringern und die psychotherapeutische Versorgung durch eine Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zu verbessern. Deshalb soll das Gesetz den Verantwortlichen vor Ort mehr Möglichkeiten geben, stärkere Anreize für eine Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen. Dazu wird beispielsweise die Einrichtung eines Strukturfonds zur Förderung der Niederlassung erleichtert. Gleichzeitig geht es darum, die Versorgung klug weiterzuentwickeln. Mit dem neuen Innovationsfonds sollen gezielt Projekte gefördert werden, die neue Wege in der Versorgung beschreiten.
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Das Gesetz wurde diese Woche vom Bundeskabinett behandelt und zunächst dem Bundesrat zugewiesen. Nach Beteiligung der Länder wird der Gesetzentwurf Anfang 2015 dem Bundestag zugeleitet und schätzungsweise bis Ende April ausführlich beraten. Was sich zum 1. Januar 2015 für gesetzlich Versicherte ändert, hat das Gesundheitsministerium auf der Internetseite http://www.das-aendert-sich-2015.de/ übersichtlich dargestellt.
Erneuerbare sind größter Energieerzeuger Von Jahresanfang bis August 2014 kam der meiste in Deutschland erzeugte Strom (kumulierte Bruttostromerzeugung) erstmals aus erneuerbaren Energien: 109 Terawattstunden bilanziert die Bundesregierung im „Ersten Fortschrittsbericht Energiewende“ (PDF 468 Seiten). Erfreulich: Die Kostendynamik bei der von den Stromverbrauchern zu zahlenden Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist gebrochen. Die EEG-Umlage werde 2015 erstmals sinken – und zwar von 6,24 Cent pro Kilowattstunde in diesem Jahr auf 6,17 Cent im Jahr 2015. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch lag 2013 bei 25,3 Prozent. Der Anteil der Windenergie betrug 2013 8,7 Prozent, der Anteil der Biomasse 7,9 Prozent, der Anteil der Photovoltaik 5,2 und der Anteil der Wasserkraft 3,5 Prozent.
Erneuerbare Energien erzeugen inzwischen den meisten Strom
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Weiter teilt die Bundesregierung mit, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Wärmeverbrauch auf 134,4 Terawattstunden erhöht habe. Der Wärmemarkt (Raumwärme, Warmwasser, Prozesswärme) stelle mit über der Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs den bedeutendsten Verbrauchssektor in Deutschland dar. Bei den Wärmequellen aus erneuerbaren Energien dominiert die Biomasse, aber Solarthermieanlagen und Wärmepumpen würden an Bedeutung gewinnen Der Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor betrage 5,5 Prozent.
Gesetzentwurf zum Fracking für 2015 angekündigt Ein Gesetzentwurf zur Regelung der Erdgasförderung nach der Fracking-Methode soll im ersten Quartal des kommenden Jahres in den Bundestag eingebracht werden. Dies teilte die Regierung am Mittwoch mit. Bei der Neuregelung werde der Schutz der Natur und des Trinkwassers an erster Stelle stehen. Im Gebiet von National -und Naturparks soll es ebenso wenig Genehmigungen geben wie in Trink- und Heilwasserreservoiren. Zu den geplanten Neuregelungen gehört auch, dass die Beweislast für Schäden auf die Unternehmen verlagert werden soll. In einer ersten Stellungnahme zeigte sich die CDU/CSU-Fraktion froh, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung grundsätzlich vorgeschrieben werden soll.
Bessere Anerkennung für Wahlhelfer geplant Der Petitionsausschuss spricht sich für eine verbesserte Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit des Wahlhelfers aus. Einstimmig wurde eine Petition dem Bundesministerium des Innern als Material überwiesen. In der Vorlage wird u. a. eine Erhöhung des sogenannten Erfrischungsgeldes gefordert. Zur Begründung der Eingabe verwiesen die Petenten darauf, dass es zunehmend schwieriger werde, Freiwillige für das Ehrenamt des Wahlhelfers zu gewinnen. Dies liege zum einen an der sehr geringen Aufwandsentschädigung sowie zum anderen an der fehlenden oder unzureichend kommunizierten Anerkennung und Wertschätzung durch die politischen Repräsentanten. Die Petenten machen zugleich deutlich, dass es nicht darum gehe, mit diesem Ehrenamt Geld zu verdienen. Angesichts der Tatsache, dass die von den Wahlhelfern aufzubringende Zeit bei mindestens zwölf Stunden – teils sogar deutlich länger - liege, solle das Erfrischungsgeld lediglich als Aufwandsentschädigung dienen.
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Die Arbeit von Wahlhelfern soll besser anerkannt werden
Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, kann derzeit den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag gemäß Paragraf 10 Absatz 2 der Bundeswahlordnung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 21 Euro gewährt werden. Der Betrag sei 2008 von seinerzeit 16 Euro angehoben worden. Aus Sicht des Petitionsausschusses sollte nun geprüft werden, ob eine „moderate Erhöhung“ des seit 1989 erst einmal angehobenen Erfrischungsgeldes in Betracht käme, „um zumindest die Inflationsrate auszugleichen“. Wie schon die Petenten so stellt auch der Petitionsausschuss fest, dass ein vollständiger finanzieller Ausgleich des mit dem Einsatz als Wahlhelfer verbundenen Zeitaufwandes „weder haushälterisch in Betracht kommt, noch dem Charakter eines Ehrenamtes gerecht würde“. Gleichzeitig sprechen sich die Abgeordneten für eine Stärkung und Verbesserung der Anerkennungskultur aus, die das bürgerschaftliche Engagement – wie etwa die ehrenamtliche Tätigkeit des Wahlhelfers – in angemessener Weise wertschätzt und attraktiv gestaltet.
Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin (030) 22778014 manfred.grund@bundestag.de http://www.manfred-grund.de f https://www.facebook.com/manfredgrund Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr. Die Inhalte dieses Angebots stehen unter Creative Commons Lizenz BY-ND 3.0 Deutsch frei zur Verfügung. Sie dürfen die Inhalte (Texte und Bilder, soweit im Einzelfall nicht anders angegeben), teilen — also in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten —, jedoch nicht bearbeiten oder verändern. Namensnennung: Manfred Grund, MdB, „Berlin-Ticker“ Nr. 177.
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