„Berlin Ticker“ Nr. 179 vom 5. Februar 2015

Page 1

Manfred Grund, MdB

BERLIN TICKER Nr. 179 vom 5. Februar 2015

Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de

Inhalte Bürokratie beim Mindestlohn senken! ................................................. 2 Klarstellungen zu TTIP von Handels-Direktor der EU........................ 3 Einstellungen bei Facebook kritisch prüfen ........................................ 4 Mehr Flüchtlinge werden anerkannt .................................................... 5 Mobilität im Alter ..................................................................................... 6 2014 keine kalte Progression ................................................................. 6 Existenzminimum und Steuern .............................................................. 7 Strengere Vorschriften für Versicherungen ........................................ 8 Gasteltern für US-Schüler gesucht ....................................................... 9 Aus erster Hand: das Portal der Bundesregierung ........................... 10

1

BERLIN TICKER


Bürokratie beim Mindestlohn senken! Seit Jahresanfang gilt der allgemeine flächendeckende Mindestlohn. Doch bei der Umsetzung haben sich bereits Schwierigkeiten zu erkennen gegeben. Die CDU/CSUBundestagsfraktion hat deshalb letzte Woche einen Antrag des „Parlamentskreises Mittelstand“ (PKM) angenommen, der Nachbesserungen beim Mindestlohn durchsetzen will. Für viele Menschen ist der Mindestlohn wichtig und richtig. Aber er darf Unternehmen nicht unnötig viel Bürokratie auflasten und sie damit überfordern. Bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern entstand Verunsicherung über die Dokumentationspflicht, besonders für Mini-Jobber und beim Mindestlohn im Amateursport. Weiteres Beispiel Arbeitszeiten: Welche Tätigkeiten dürfen in welchem Zeitrahmen absolviert werden und den Mindestlohn möglicherweise unterschreiten? Die Bundesregierung stellte diese Woche klar: Aufgrund der Vielgestaltigkeit der Entgeltsysteme ist es nicht praktikabel, Entgeltbestandteile abschließend aufzuzählen. Das Mindestlohngesetz sagt nicht, ob Zeiten der Arbeitsbereitschaft oder des Bereitschaftsdienstes, Anfahrtswege und Wartezeiten bei der Berechnung des Mindestlohns berücksichtigt werden. Zeiten sind mit dem Mindestlohn zu vergüten, soweit sie nach der Rechtsprechung als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen sind. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Sie können dies an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übertragen. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht oder der Zwang an Untergebene, falsche Zeitangaben festzuhalten, ist mit Geldbuße bis zu 30.000 Euro bedroht. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag drängt darauf, dass die Dokumentationspflichten für geringfügig Beschäftigte entfallen, deren Arbeitsvertrag den Stundenlohn sowie die Arbeitszeit bereits festschreibt.

2

BERLIN TICKER


Klarstellungen zu TTIP von Handels-Direktor der EU Für die Ratifizierung des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA (TTIP) ist die Zustimmung des Bundestages erforderlich. Das bestätigte Rupert Schlegelmilch von der Generaldirektion Handel der EU-Kommission bei einem Besuch im Bundestag. Er wies darauf hin, dass TTIP ein „gemischtes Abkommen“ werde, dem alle 28 Mitgliedsstaaten zustimmen müssten. Das Verhandlungsmandat und auch die Position der EUKommission in den Verhandlungen ist seit Anfang 2015 öffentlich zugänglich. Die Forderung nach mehr Transparenz ist erfüllt, sagte der EU-Vertreter. Zugleich wies er die Kritik zurück, dass es um den Handel als reinen Selbstzweck gehe. Vielmehr würden bei TTIP Ziele der nachhaltigen Entwicklung verfolgt.

Der Handel mit den USA (im Bild: Rockefeller Center in New York City) ist kein Selbstzweck

Der EU-Handelsdirektors betonte, es werde keine Absenkung europäischer Schutzniveaus geben. Zur Erläuterung sagte er, es gehe zuallererst um die gegenseitige Anerkennung von Standards. Man könne den Amerikanern nicht die europäischen Vorgaben vorschreiben. Die USA müssten aber akzeptieren, wenn die EU höhere Standards setze. Was den geplanten Investorenschutz angeht, so bemühte sich Rupert Schlegelmilch Befürchtungen zu zerstreuen, FrackingVerbote in der EU könnten zu Investorenschutzklagen amerikanischer Unternehmen führen. Wenn es ein FrackingMoratorium gebe, könne niemand darauf klagen, seine Investitionen ersetzt zu bekommen. Der Investorenschutz, sagte Schlegelmilch weiter, sei als eine Art Minimalschutz gedacht und beruhe durchaus auf europäischen Interessen. Schließlich seien die Europäer die größten Investoren weltweit. Angesprochen auf Pressemeldungen, wonach die Amerikaner als Folge der regulatorischen Zusammenarbeit ein Mitspracherecht bei der Gesetzgebung in der EU erhalten sollten, sagte der EUVertreter, diese stimmten nicht. Es gehe vielmehr um eine „vernünftige Transparenz“. Der gesetzgeberische Prozess werde nicht verändert. „Es wird nicht so sein, dass die Amerikaner plötzlich mit am Tisch sitzen“, betonte der EU-Direktor.

3

BERLIN TICKER


Einstellungen bei Facebook kritisch prüfen Facebook hat letzten Freitag neue Nutzungsbedingungen in Kraft gesetzt. Zwei Tage zuvor musste Richard Allan, der für Europa zuständige Policy Director von Facebook, dem Bundestags-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Rede und Antwort stehen. Facebook wird vorgeworfen, europäische Datenschutzbestimmungen zu umgehen. Allerdings hat das Landgericht München schon 2006 anerkannt, dass Facebook das „virtuelle Hausrecht“ besitzt und die Regeln aufstellen darf, die in seiner Netzgemeinde gelten sollen (Az. 30 O 11973/05). Allerdings unterliegen die Facebook-Nutzungsbedingungen der AGB-Kontrolle nach deutschem Recht. Die von deutschen Nutzern preisgegeben Daten gehen an die Facebook Ireland Ltd., somit gilt das deutsche Datenschutzrecht nicht (OVG SchleswigHolstein, 22.04.20143, Az.: 4 MB/10/13 und 4 MB 11/13), Quelle: Kanzlei BARTSCH Rechtsanwälte / rechtzweinull.de. Richard Allen begründete die aktuellen Änderungen damit, dass sich die angebotenen Dienste des Unternehmens weiterentwickelt hätten und somit neue Nutzungsbedingungen sinnvoll seien. In Hinblick auf die in den neuen Nutzungsbedingungen enthaltenen Regelungen zur personalisierten Werbung sowie zu Standortdiensten verwies Allan auf sogenannte „Opt-Out“-Regeln, die dem Nutzer ermöglichen, diese Funktionen auszuschalten. Jeder Nutzer muss allerdings selbst aktiv werden. Facebook-Director Allan verwies auf eine Funktion, die es Nutzern ermögliche, sämtliche über sie gespeicherte Daten herunterzuladen und einzusehen. Ein Vertreter der Fraktion CDU/CSU fragte nach dem Datenaustausch zwischen Unternehmen, die inzwischen zu Facebook gehören, etwa WhatsApp oder Instagram, und der Nutzung der jeweiligen Inhalte. Allan betonte, dass insbesondere die WhatsApp-Daten derzeit nicht im Rahmen der FacebookDienste von dem Unternehmen genutzt werden könnten, da hierzu WhatsApp erst seine Nutzungsbedingungen ändern müsste. Hinsichtlich des Zugriffs durch staatliche Stellen betonte Allan, dass sich Facebook für Transparenz einsetze und das, was rechtlich zulässig ist, dazu veröffentliche, zum Beispiel die Zahl der Anfragen seitens der Behörden der jeweiligen Länder. Da die 4

BERLIN TICKER


Daten der Nutzer auf US-Servern gespeichert würden, fielen sie auch unter US-Recht. Das Unternehmen setze sich gemeinsam mit anderen Internetfirmen für mehr Transparenz bei der USRegierung ein. Vorwürfen von Edward Snowden, Bürgerrechtlern und Datenschützern, das „Prism“-Programm erlaube USGeheimdiensten Zugriff auf Daten, widersprach Allan. Seit letzter Woche nutzt Facebook die Standortdaten von mobilen Nutzern (also bei Smartphone-, Tablet- und LaptopZugriffen von unterwegs) für lokal bezogene Werbung. Außerdem wird das Surfen im Internet verfolgt, ebenfalls um thematische Werbung, die auf das Nutzungsverhalten des Besitzers abzielt, anzeigen zu können. Die Unionsfraktion empfiehlt für die Nutzung von Facebook mittels Smartphone und Tablet-Computer, den Zugriff auf das GPS-Modul zu untersagen und die App nicht verwenden. Wer keine personalisierten Daten preisgeben möchte, sollte nur über den mobilen Browser Facebook besuchen. Dazu sollten entweder zwei unterschiedliche, mobile Browser eingesetzt werden oder immer vor und nach dem Benutzen von Facebook alle Cookies gelöscht werden. Auch das jeweilige Abmelden und NeuAnmelden ist unbequem, aber für mehr persönlichen Datenschutz zu empfehlen.

Mehr Flüchtlinge werden anerkannt Wie bekannt, stieg die Zahl der Asyl- und Flüchtlingssuchenden deutlich an. Auch die Anerkennungsquote stieg: Lag sie 2013 noch bei 24,9 %, erhöhte sie sich 2014 auf 31,5 % aller Anträge von Schutzsuchenden. Der größte Anteil entfiel auf Asylbewerber und Flüchtlinge aus Syrien (23.859), Irak (3.389) und Iran (2.127). Wie aus einem Bericht Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zur „Asylstatistik 2014“ hervorgeht, wurde 31.025 Menschen 2014 Flüchtlingsschutz nach § 3 I AsylVfG gewährt, wobei 61,1 % der Anerkennungen auf staatlicher Verfolgung im Herkunftsland beruhen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Asylantragsstellern aus Pakistan: 15,7 Monate, BosnienHerzegowina: 3,9 Monaten. Nach der Einstufung der drei Westbalkanländer Serbien, Mazedonien und Bosnien-

5

BERLIN TICKER


Herzegowina als sichere Herkunftsstaatengeht die Bundesregierung davon aus, dass die Novellierung mittel- und langfristig zu einem Rückgang der Asylanträge aus diesen Staaten führt.

Mobilität im Alter Für Gesundheit, Wohlbefinden und gesellschaftliche Teilhabe ist Mobilität bis ins hohe Alter hinein von entscheidender Bedeutung. Sie erhält Selbstständigkeit und ermöglicht älteren Mitbürgern soziales Engagement. Wer mobil ist, kann selbstbestimmt leben und Verantwortung übernehmen. Mit der Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs für bessere Mobilität im Alter will die Robert-Bosch-Stiftung einen Beitrag dazu leisten, dass ältere Menschen in ihrer Lebenswelt mobil bleiben oder wieder mobil werden. Gesucht sind praxisorientierte Ideen, die von der konkreten Lebenssituation älterer Menschen ausgehen und dazu geeignet sind, räumliche, soziale und virtuelle Barrieren zu vermindern oder ganz zu beseitigen. Dazu bedarf es nicht immer großer Lösungen, sondern einer Vielzahl kleiner Schritte. Einzelpersonen, Vereine, Wissenschaft und Institutionen sind aufgerufen, ihre Projektideen zu entwickeln, die Impulse und Lösungsansätze für eine seniorengerechte Mobilität ohne Barrieren bieten. Die 20 vielversprechendsten Konzepte werden von der Robert-Bosch-Stiftung mit bis zu 10.000 Euro unterstützt. Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Beteiligung Älterer (60+) an der Planung. Bewerbungsschluss ist der 22. März 2015. Mehr Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie unter www.bosch-stiftung.de/kleineschritte.

2014 keine kalte Progression Eine kalte Progression bei der Einkommensteuer hat es im Jahr 2014 nicht gegeben. Dies teilt die Bundesregierung im „Ersten

6

BERLIN TICKER


Steuerprogressionsbericht“ mit. „Im Jahr 2014 hat die niedrigere Preissteigerungsrate in Verbindung mit der Anhebung des Grundfreibetrages zu Jahresbeginn dazu geführt, dass in diesem Jahr keine zusätzliche kalte Progression entstanden ist“, schreibt die Regierung in dem Bericht. Im Jahr 2013 habe das Volumen der Steuereinnahmen durch die kalte Progression bei 640 Millionen Euro gelegen. In diesem Jahr werden bei einer angenommenen Inflationsrate von einem Prozent durch die kalte Progression Steuermehreinnahmen von 690 Millionen Euro erwartet. Dieser Betrag würde 2016 auf 800 Millionen Euro ansteigen. Bei einer Inflationsrate von 1,5 Prozent lägen die Steuermehreinnahmen in diesem Jahr bei 1,8 Milliarden Euro und im kommenden Jahr bei 1,95 Milliarden Euro. Die jährliche Belastung des einzelnen Steuerzahlers durch die kalte Progression soll in diesem Jahr je nach Inflationsrate bei 17 Euro (ein Prozent Inflationsrate), 45 Euro (1,5 Prozent Inflationsrate) oder 73 Euro (zwei Prozent Inflationsrate) liegen. Für 2016 lauten die entsprechenden Werte 20 Euro, 49 Euro und 78 Euro. Als kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unverändertem Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbesteuerung kommt. Einkommenssteigerungen, die über die Inflationsrate hinausgehen, erhöhen die steuerliche Leistungsfähigkeit.

Existenzminimum und Steuern Die Bundesregierung hat gerade den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern beschlossen. Im Ergebnis ist ab 2015 sowohl der Grundfreibetrag (derzeit 8.354 EUR) als auch der Kinderfreibetrag (derzeit 4.368 EUR) zu erhöhen. In dem Umfang, wie Erwerbseinkommen zum Bestreiten des notwendigen Lebensunterhalts notwendig ist, darf es in Deutschland nicht besteuert werden.

7

BERLIN TICKER


Die verfassungsrechtlich gebotenen Anhebungen wird die Koalition zügig umsetzen. Zu erwarten ist, dass auch das Kindergeld angehoben wird, um das Äquivalent zum Kinderfreibetrag zu halten. Das Bundesfinanzministerium sieht das Ziel eines ohne Neuverschuldung ausgeglichenen Bundeshaushalts 2015 und 2016 nicht gefährdet. Dies teilt sie dem Bundestag auf Drucksache 18/3813 mit.

Strengere Vorschriften für Versicherungen 2014 sicherte der Bundestag stabile und faire Leistungen für Lebensversicherte (siehe „Berlin Ticker“ 166 vom 26. Juni 2014). Nun folgt die Anpassung im Versicherungsaufsichtsrecht. Zugleich wird die Solvency-II-Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Das stärkt den Versichertenschutz im EUBinnenmarkt. Wie schon im Bankwesen wird es bei Versicherungen strengere Eigenmittelvorschriften geben. Denn Markt-, Kredit- und operationelle Risiken müssen stärker mit Eigenkapital abgedeckt sein. Zudem sind für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Marktwerte anzusetzen. Es gelten höhere Anforderungen an das Risikomanagement sowie zusätzliche Berichtspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit. Im Gegenzug fallen für große und mittlere Versicherungsunternehmen die starren Quoten, zu denen sie in bestimmte Anlageklassen wie Aktien oder Anleihen investieren dürfen. So sind den Unternehmen neue Möglichkeiten zur Kundengeldanlage eröffnet, etwa für Investitionen in Infrastrukturprojekte wie Straßen oder Stromnetze. Das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft. Die Versicherer haben bis zu 16 Jahre Zeit für die Umsetzung, gerade wegen der für sie schwierigen Niedrigzinsphase. Die Kunden können darauf setzen, dass ihre Versicherer gestärkt werden und auch in Zukunft zuverlässige Partner sind.

8

BERLIN TICKER


Amerikanische Schüler an ihrem Abschlusstag vor dem Weißen Haus in der Hauptstadt Washington D.C.: einige finden auch den Weg nach Deutschland. Für ein Austauschjahr werden Gasteltern in und um Nordhausen gesucht

Gasteltern für US-Schüler gesucht Als Pate betreue ich jedes Schuljahr Jugendliche, die ein Jahr in den USA leben und lernen. Der Bundestag und der US-Congress fördern mit einem Parlamentarischen Patenschaftsprogramm seit 30 Jahren diesen Schüleraustausch sowie ein Gastjahr junger Erwachsener an einem US-amerikanischen Community-College. Das Patenschaftsprogramm ist aber zweiseitig angelegt. Zuletzt konnte ich für drei US-Schülerinnen in Heiligenstadt die Patenschaft übernehmen. Auch dieser Weg fördert die Begegnung und den interkulturellen Dialog. Die Jugendlichen aus den USA wohnen ein Jahr lang bei Familien idealerweise mit eigenen schulpflichtigen Kindern, aber auch Alleinerziehende oder Paare ohne Kinder können teilnehmen. Der Partnership International Köln e.V., der für den Deutschen Bundestag die Organisation des Programms unterstützt, sucht in

9

BERLIN TICKER


Stadt und Landkreis Nordhausen ein oder zwei Gastfamilien, die vom September 2015 bis Juni 2016 eine US-Schülerin oder einen US-Schüler aufnehmen. Die Schüler sind im Rahmen des Programms kranken-, unfall- und haftpflichtversichert. Das Programm basiert auf dem Gedanken der Gegenseitigkeit. Geld verdient wird als Gastfamilie nicht! Als Gegenleitung für Unterkunft und Verpflegung dürfen Gastfamilien Hilfe im Haushalt, interessante Einblicke in eine andere Kultur und meist auch langjährige Freundschaften mit gegenseitigen Besuchen erwarten. Taschengeld für Schulbedarf, Hygieneartikel oder Freizeiten bringt der US-Gast mit. Gesucht werden Familien, die die Jugendlichen wie eigene Kinder aufnehmen und einen geregelten Tagesablauf mit Schule, Sport, Freizeit und gemeinsamen Aktivitäten ermöglichen können. Dazu gehört auch, an Elternabenden in der Schule teilzunehmen, den Gast an Ausflügen und Feiern teilhaben zu lassen. Jeder Schüler und jede Gastfamilie erhält einen geschulten, ehrenamtlichen Ansprechpartner vor Ort, der mit Rat und Tat zur Seite steht. Weitere Informationen finden Sie beim Partnership International e. V.: Viele gute Gründe, eine Gastfamilie zu werden

Aus erster Hand: das Portal der Bundesregierung Mein Newsletter und die vielen Informationswege des Bundestages sind nicht die einzige Möglichkeit, auf dem Laufenden zu bleiben. Auch die Angebote des Bundespresseamtes sind vielfältig. Auf www.bundesregierung.de und www.bundeskanzlerin.de finden Sie rund um die Uhr aktuelle Informationen zu Entscheidungen und Vorhaben, Stellungnahmen, Reden, Interviews und Pressemitteilungen. Dazu exklusive Fotos, Videos und Livestreams. Wer lieber Broschüren lesen möchte: Unter dem Stichwort „Infomaterial der Bundesregierung“ sind auf www.bundesregierung.de etwa 4.000 Broschüren, Flyer und andere Infomaterialien zu finden – zur Ansicht, zum Download und zur kostenfreien Bestellung.

10

BERLIN TICKER


Informationen zur Arbeit der Bundeskanzlerin 

Kalender der Kanzlerin, ihre Biographie und ihr politischer Werdegang in Bildern

www.bundeskanzlerin.de

Die Kanzlerin direkt 

Jeden Samstagmorgen spricht die Kanzlerin über ihre Positionen und ihre Erwartungen an bevorstehende politische Ereignisse.

Die Woche der Kanzlerin 

Das Online-Videoformat bietet einen spannenden und informativen Einblick

Live aus dem Kanzleramt 

Die Bundeskanzlerin begrüßt Staatsgäste aus aller Welt im Kanzleramt. Die Pressekonferenzen werden per Livestream übertragen.

Der Regierungssprecher auf Twitter 

Hier twittert Steffen Seibert

Die Regierungs-App 

11

BERLIN TICKER

Per Smartphone immer aus erster Hand informiert.


Infomaterialien im Web 

Zentraler Überblick über alle Infomaterialien der Bundesregierung

Mediathek 

Exklusive Fotos und Videos über die Kanzlerin, das Kabinett und Veranstaltungen der Bundesregierung

Fotos zu aktuellen politischen Themen und Bildmotive von 1949 bis heute

Der YouTube-Kanal der Bundesregierung

Sonderseiten 

Digitale Agenda: Mitmachen!

G7: Informationen zum G7-Gipfel in Elmau

Freiheit und Einheit: Die Internetseite zur Friedlichen Revolution und zur Wiedervereinigung Deutschlands vor 25 Jahren

Erinnern und Gedenken: Zum Gedenken an den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und des Zweiten Weltkriegs

Erfahrung ist Zukunft: Impulse für die Generation Plus

Schekker: Das Jugendmagazin!

Themenseiten 

12

BERLIN TICKER

Hightech-Strategie


Newsletter und Abos 

Bundesregierung Aktuell: Topthemen der Woche, Termine, neue Informationsangebote und weitere Informationen jeden Freitagnachmittag per E-Mail

Fakten zur Regierungspolitik: Informationen zu Entscheidungen der Bundesregierung mit Zahlen, Daten, Fakten und den Originalquellen

Nachrichten: Immer auf dem neuesten Stand der deutschen Politik

„Angela Merkel - die Kanzlerin direkt“: Wöchentlich Beiträge im Audio- und Videoformat

Rundbrief Ausbildung: Eine gute berufliche Ausbildung ist entscheidend für die Sicherung des Fachkräftebedarfs

Stichworte zur Sicherheitspolitik

RSS-Feedreader: Lassen Sie sich schnell über Neuigkeiten informieren.

Das Bundespresseamt 

13

BERLIN TICKER

Mehr über die Regierungssprecher und das Bundespresseamt mit beruflichen Perspektiven, Ausbildung und Praktika


Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin  (030) 22778014  manfred.grund@bundestag.de  http://www.manfred-grund.de f https://www.facebook.com/manfredgrund Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr. Die Inhalte dieses Angebots stehen unter Creative Commons Lizenz BY-ND 3.0 Deutsch frei zur Verfügung. Sie dürfen die Inhalte (Texte und Bilder, soweit im Einzelfall nicht anders angegeben), teilen — also in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten —, jedoch nicht bearbeiten

14

BERLIN TICKER

oder verändern. Namensnennung: Manfred Grund, MdB, „Berlin-Ticker“ Nr. 179.


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.