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MAGAZIN
Die Uni Gießen und das Universitätsklinikum bitten Medizinstudierende mit Berufsausbildung zur Pflegekraft um Unterstützung bei der Patientenversorgung. Foto: Pixabay
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Für die Nutzung der Stadtbusse besteht trotz Corona-Krise weiterhin eine Fahrscheinpflicht. Foto: Georg Kronenberg
Aufruf an Medizin-Studierende Studierende werden um Mithilfe in der Corona-Krise gebeten: Die Medizin-Dekanate der Unis in Marburg und Gießen sowie das Universitätsklinikum Gießen & Marburg bitten Medizinstudierende um Unterstützung bei der Patientenversorgung. „Angesichts der sich abzeichnenden Mehrbelastungen des Gesundheitswesens bitten wir alle Studierenden mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Pflegekraft, sich umgehend zu melden“, heißt es in einem Aufruf, der von Studiendekan Prof. Dieter Körholz und dem Ärztlichen Direktor des UKGM (Standort Gießen), Prof. Andreas Böning, unterzeichnet wurde. Sollte sich die Situation weiter verschärfen, werden auch Studierende ab dem abgeschlossenen zweiten klinischen Semester (unabhängig von einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Pflegekraft) für die Patientenversorgung benötigt. Wer dazu bereit ist, wird ebenfalls geben, sich zu melden (mit Angabe des Fachsemesters und der bisher durchgeführten Famulaturen sowie möglichen Zusatzqualifikationen - zum Beispiel eine Ausbildung als Rettungsassistent oder -assistentin). Die Kontaktadresse für das Klinikum in Gießen in beiden Fällen lautet gunhild.flemmer@uk-gm.de. An das Marburger Uniklinikum wenden sich interessierte Studierende unter der E-Mailadresse Studentenhilfe.C19.MR@uk-gm.de. Anzugeben ist dabei der Vor- und Nachnamen, die Matrikelnummer, das Semester und vorhandene Qualifikationen, die Anschrift samt Telefonnumern, E-Mailadresse und mögliche Einsatzzeiten. Entsprechend dem eingesetzten Bereich werden Studierende spezifische Schulungen erhalten.
Einschränkungen für die Öffentlichkeit
Um das Corona-Virus einzudämmen und mögliche Infektionsketten vorbeugend zu unterbrechen, hat die Stadt Marburg alle Bürgerhäuser geschlossen. Das gilt auch für private Veranstaltungen und Feiern, für die bereits Mietverträge geschlossen sind. Das gilt mindestens bis zum 19. April. Sportkurse und andere Kurse können nicht mehr stattfinden, ebenso wenig Veranstaltungen oder anderweitige private Nutzungen. Ebenfalls sind die Spiel- und Sportplätze bis auf Weiteres geschlossen. Von Schließungen betroffen sind außerdem die Friedhofkapellen. Beerdigungen finden nur noch auf dem Friedhof, außerhalb der Kapellen, und im engsten Kreis statt. „Wir stehen aktuell vor großen Herausforderungen, die für uns alle so noch nicht dagewesen sind. Gemeinsam sind wir gefordert, die Ausbreitung des Corona-Virus soweit es geht einzudämmen. Das erfordert auch große Einschnitte in unser Leben“, sagt Oberbürgermeister Thomas Spies. „Diese Einschnitte in unser Privatleben sind aber notwendig, um die Menschen zu schützen, die durch eine Erkrankung mit dem Corona-Virus besonders gefährdet sind. Wir bitten alle Marburger*innen um Verständnis und Unterstützung.“
Notbetreuung: Neue berechtigte Berufsgruppen
Das Land Hessen hat die Berufsgruppen, deren Kinder in der Notbetreuung untergebracht werden können, erweitert. Betreut werden können jetzt auch die Kinder von Fachkräften in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie die Kinder von Beschäftigten beim Arbeitsamt, im Jobcenter und in den Ausländerbehörden, die für die Auszahlung von Leistungen zuständig sind.
Einschränkungen in der Abfallentsorgung
Die städtische Abfalleinsammlung erfolgt wie geplant nach dem Abfallkalender. Restmüll, Altpapier, Bioabfall und Gelbe Säcke werden dementsprechend abgeholt. Ab sofort geschlossen ist der Servicehof des Dienstleistungsbetriebs Marburg (DBM) Am Krekel. Das bedeutet, dort ist keinerlei Annahme von Müll mehr möglich. Auch auf der Kompostierungsanlage in Cyriaxweimar ist keine Anlieferung durch Privatpersonen mehr möglich.
Fahrscheinpflicht trotz Virus
Um die Mitarbeitenden der Stadtwerke und die Kunden vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, wurde die Mobilitätszentrale des kommunalen Unternehmens vergangene Woche für den Publikumsverkehr geschlossen. Trotz der besonderen Situation bleibt der Service der Mobilitätszentrale bestehen. „Damit wir in der Krisensituation unsere Serviceleistungen möglichst aufrechterhalten können, stellen wir auf telefonische Beratung und E-Mailverkehr sowie Online-Fahrkartenverkäufe um. Wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt bearbeitet werden können“, so Birgit Stey, Geschäftsführerin der Stadtwerke Marburg Consult. Fahrscheine (ab Tageskarte aufwärts) können per Mail oder telefonisch bestellt werden. „Wir bitten unsere Fahrgäste, sich rechtzeitig um einen Fahrschein zu bemühen, da die Lieferung eines Fahrscheins auf dem Postweg bis zu drei Tage benötigt“, so Birgit Stey. „In Ausnahmefällen können unsere Mitarbeitenden Fahrkarten auch nach Hause liefern“. Ein Fahrscheinkauf im Bus ist aktuell aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Für die Nutzung der Marburger Stadtbusse besteht dennoch weiterhin eine Fahrscheinpflicht. Die Stadtwerke Marburg bieten unterschiedliche Möglichkeiten an, Fahrkarten zu erwerben: Über die RMV-App, an den Fahrkartenautomaten am Hauptbahnhof und Südbahnhof, alle Fahrkarten (Tages-, Wochen-, Monats-, Jahreskarten) können auf Rechnung direkt in der Stadtwerke-Mobilitätszentrale telefonisch unter 06421/205-228 oder per E-Mail unter mobilitaetszentrale@swmr.de bestellt werden.
Finanzhilfen vom Land
Die Corona-Pandemie stellt viele große und kleine Unternehmen vor immense Herausforderungen. Umsatzrückgänge oder -ausfall sind an vielen Stellen unvermeidbar infolge unterbrochener Lieferketten, abgesagter Veranstaltungen, Absagen von Reisen etc. Neben der Gewährung von Kurzarbeitergeld gibt es zur finanziellen Überbrückung von Liquiditätsengpässen eine Reihe an Liquiditätshilfen, die das Land Hessen zur Verfügung stellen kann in Form von Darlehen, Betriebsmittelkrediten oder Bürg- schaften. Im Detail finden sich hier Informationen zu den Angeboten des Landes Hessen zur der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise: https://www.wibank.de/wibank/corona
Infos zu den Angeboten des Landes für Firmen zur der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise gibt es auf der Webseite der Wibank. Foto: Pixabay
Was machen Sportvereine in der Corona-Krise? Der Landessportbund beantwortet auf seiner Webseite häufig von Vereinen gestellte Fragen. Foto: Pixabay
Arbeit an Sonnund Feiertagen
Das Regierungspräsidium Gießen (RP) hat wegen der Corona-Krise die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Regierungsbezirk Gießen an Sonn- und Feiertagen mit sofortiger Wirkung gestattet. Ziel ist es, die medizinische Versorgung sowie der Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Verfügung gilt bis 30. Juni 2020. Zu den für die Versorgung wichtigen Gütern zählen insbesondere Lebensmittel, Medikamente, Medizinprodukte, Schutzausrüstung und Hygieneartikel.
Nachbarschaftshilfe Die vor rund einer Woche gestartete Nachbarschaftshilfe in Marburg, um Betroffenen der CoronaKrise zu unterstützen, hat die Webseite covidmr.de mit umfangreichen Infos und Kontaktmöglichkeiten eingerichtet. Die freiwilligen Helfer wollen bei Einkäufen, bei der Kinderbetreuung, dem Austausch/Ausleihen von Alltagsgegenständen oder auch dem Auslauf für das Haustier unterstützen. Telefonisch ist die Nachbarschaftshilfe jeweils von 10 bis 14 Uhr erreichbar unter folgenden Nummern: montags 01573 228 1334, dienstags 01573 336 0918, mittwochs 01573 336 0915, donnerstags 01573 336 0918, freitags 01573 336 0915.
Sportvereine in der Corona-Krise
Die Bundesregierung hat „Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ...“ verboten und die Einstellung des Sportbetriebs auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie die Schließung von Schwimmbädern und Fitnessstudios angeordnet. Diese Verbote und die vielen weiteren Einschränkungen, die die Ausbreitung des Coronavirus mit sich bringt, verunsichern auch die Sportvereine in hohem Maß. Der Landessportbund Hessen hat deshalb auf seiner Internetseite unter der Adresse yourls.lsbh.de/corona eine Rubrik angelegt, in der häufig von Vereinen gestellte Fragen beantwortet werden. Themen: Können Vereinsmitglieder Mitgliedsbeiträge kürzen oder zurükkfordern, weil aufgrund der momentanen Situation keine Vereinsangebote stattfinden? Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit Kursgebühren aus, wenn der Kurs nicht oder nur teilweise zustande gekommen ist? Haftet ein Sportverein, wenn sich ein Mitglied im Rahmen einer Vereinsveranstaltung mit dem Corona-Virus infiziert hat? Und letztlich: Gerät ein Verein in Schwierigkeiten, weil er die in der Vereinssatzung auf das erste Jahresquartal festgelegte Mitgliederversammlung nicht durchführen konnte? Hilfestellungen können die Mitgliedsvereine vom Landessportbund Hessen auch in der momentanen Krisenzeit erwarten. Zwar hat die Dachorganisation des Sports in Hessen ihre Sportschule in Frankfurt sowie die Bildungsstätte Wetzlar und das Camp Edersee der Sportjugend geschlossen und arbeitet mit stark reduziertem Personal. Trotzdem sind die lsb h-Geschäftsbereiche montags bis freitags telefonisch erreichbar. Eine Liste mit relevanten Telefonnummern ist im Internet unter yourls.lsbh.de/telefonliste veröffentlicht.
kro