Abfallwirtschaftskonzept: HAK Mattersburg
Index Da in diesem AWK-Tool diverse LINKS zu Hintergrundinformationen auf externen Websites führen, wird empfohlen, einen Internetanschluss sicherzustellen. Präambel 1. Allgemeine Angaben zum Betrieb 1.1. Betriebsbeschreibung 1.1.1. Kurze Beschreibung der Schule als Bildungseinrichtung 1.2. Beschreibung der Betriebsanlage 1.2.1. Kurze Beschreibung der Schule als Betrieb 1.2.2. Gebäudeliste 1.2.3. Raumaufteilung 1.2.4. Maschinen und Geräte 2. Verfahrensbezogene Darstellung 2.1. Darstellung der abfallrelevanten Verfahren (Tätigkeiten) und Zuordnung der dabei entstehenden Abfälle 2.2. Aufstellung der abfallrelevanten Einsatzstoffe und Mengen, Zuordnung zur Abfallart 3. Abfallrelevante Darstellung 3.1. Beschreibung der anfallenden Abfälle 3.2. Beschreibung der schulinternen Abfalllogistik 3.3. Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -verwertung 4. Organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung der abfallwirtschaftlichen Rechtsvorschriften 4.1. Liste von Entsorgern bzw. Abgabestellen 4.2. Abfallrechtsregister 4.3. Dokumentation der abfallrelevanten Unterlagen 5. Abschätzung der zukünftigen Entwicklung 6. Durchgeführte Überprüfungen 7. Kennzahlen
Abfallwirtschaftskonzept für Schulen - Präambel Gemäß dem Bundes-Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002, BGBl.Nr. 102/2002 i.d.g.F.,) sind alle Betriebe ab dem/der 21. MitarbeiterIn verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Dies gilt auch für Schulen (als MitarbeiterInnen gelten hier sowohl Lehrende wie auch nicht lehrendes LINK Personal, aber nicht die SchülerInnen). Dabei sind zusätzlich die von den Bundesländern beschlossenen Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, -pläne und -verordnungen zu berücksichtigen: Burgenland: Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz 1993 (LGBl. Nr. 10/1994 i.d.g.F.)
LINK
Kärnten: Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 (LGBl. Nr. 17/2004 i.d.g.F.)
LINK
Niederösterreich: NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 (LGBl. Nr. 8240 i.d.g.F.)
LINK
Oberösterreich: OÖ Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (LGBl. Nr. 71/2009 i.d.g.F.)
LINK
Salzburg: Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998 (LGBl. Nr. 35/1999 i.d.g.F.) LINK Steiermark: Stmk. Abfallwirtschaftsgesetz 2004 (LGBl. Nr. 65/2004 i.d.g.F.)
LINK
Tirol: Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz 2007 (LGBl. Nr. 3/2008 i.d.g.F.) Vorarlberg: Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetz 2006 (LGBl. Nr. 1/2006 i.d.g.F.) Wien: Wiener Abfallwirtschaftsgesetz 1994 (LGBl. Nr. 13/1994 i.d.g.F.)
LINK LINK LINK
Grundlegende Bestimmungen Schulen produzieren wie alle Betriebe verschiedenste Abfälle. Ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) gibt zunächst Aufschluss über Art, Menge, Herkunftsort sowie Verbleib aller in der Schule anfallenden Abfälle. Dazu werden in einem AWK alle organisatorischen Vorkehrungen dargestellt, die von der Schule zur Einhaltung der abfallwirtschaftlichen Rechtsvorschriften getroffen werden. Weiters muss das AWK auch eine Abschätzung über die zukünftige Entwicklung sowie Maßnahmen zur Abfallvermeidung beinhalten. Das AWK sollte bei allen abfallrelevanten Änderungen (z.B. Renovierungen, Schulzubau), spätestens aber alle fünf Jahre aktualisiert werden. Sinnvoll ist eine jährliche Aktualisierung. Das AWK ist auf Verlangen der jeweiligen Behörde vorzulegen.
Vorteile für Schulen Mit der Erstellung und Fortschreibung des AWK kann die Schule nicht nur die eigenen Schwachstellen identifizieren, sie kann auch die ganze Schulgemeinschaft in die Erfüllung der abfallwirtschaftlichen Ziele mit einbeziehen. Durch den Überblick über Abfälle und/oder Materialflüsse werden Verbesserungen bei der Sammellogistik sowie strategische Ansätze zur qualitativen und quantitativen Abfallvermeidung erkennbar. Damit können nicht nur Entsorgungskosten eingespart, sondern auch organisatorische Maßnahmen (z.B. Optimierung der Entsorgungswege für das Reinigungspersonal) getroffen werden. Über die Einbeziehung der SchülerInnen in die Erstellung des AWK, die Fortschreibung, die Analysen (z.B. Kennzahlenbildung) sowie die Umsetzung der ausgearbeiteten Abfalllogistik wird der Bewusstseinsbildungsprozess unterstützt. Damit wird eine Multiplikationswirkung aus der Schule hinaus in die Familien bzw. das Umfeld der Schule möglich. Umsetzung Die für das AWK erforderlichen Daten müssen menügeführt Schritt für Schritt in das AWK-Tool eingeben werden. Dieses erstellt daraus automatisch das AWK der Schule, das gespeichert, weiterbearbeitet und ausgedruckt werden kann. Außerdem erstellt das AWK-Tool automatisch die Kennzahlen und Grafiken über Mengen sowie die Kostenentwicklung der Abfälle und erleichtert damit ohne weiteren Aufwand ein Abfallcontrolling. Das AWK muss folgende Angaben umfassen: Beschreibung der Betriebsanlage (Gebäude, Flächen, Raumaufteilung, Maschinen- und Gerätelisten, Fuhrpark) Verfahrensbezogene Darstellung (alle Tätigkeiten, die von MitarbeiterInnen ausgeführt werden inkl. Zuordnung der dabei entstehenden Abfälle) Auflistung aller abfallrelevanten Einsatzstoffe und Mengen Abfallrelevante Darstellung (Beschreibung aller anfallenden Abfälle) Beschreibung der schulinternen Abfalllogistik Beschreibung der schulinternen Maßnahmen zur Abfallverwertung bzw. Abfallvermeidung Dokumentation über Nicht gefährliche Abfälle (inkl. Entsorgerliste) Dokumentation über Gefährliche Abfälle (inkl. Entsorgerliste) Abfallrechtsregister Abschätzung der zukünftigen Entwicklung durchgeführte Überprüfungen (durch Verwaltungsbehörden, bei Zertifizierungen)
Quellenhinweis Die Ausarbeitung dieses digitalen "AWK-Tools" wurde unter-stützt durch den Bildungsförderungsfonds für Gesundheit und Nachhaltige Entwicklung des BMUKK.
Dieses AWK-Tool ist ein Produkt des UBZ-Steiermark, alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung des UBZ-Steiermark ist ausgeschlossen. Bei abfallwirtschaftlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Abteilungen der Ämter der Landesregierungen bzw. an die Wirtschaftskammern Ihrer Bundesländer. Das gesamte Konzept finden Sie unter www.bmv.at.