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BVMW startet Panama-Initiative

Matthias Lefarth (BVMW Leiter Studien, Wissenschaft und Programme) und Panamas Botschafter S. E. Enrique Alberto Thayer Hausz. n  Webimpuls(e) mit Botschafter Thayer Hausz und Wirtschaftsattaché Alejandro Ferrer mit BVMW-Mitgliedern zu aktuellen

Investitionsmöglichkeiten in Panama n  Road Shows des Botschafters in 2021 an diversen

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BVMW-Standorten n  Eröffnung einer permanenten BVMW-Repräsentanz in

Panama-City n  Delegationsreisen von BVMW-Mitgliedern nach Panama

Überdurchschnittliches Wachstum Panama ist trotz Corona wieder auf Wachstumskurs: n  Alle Wirtschaftssektoren sind wiedereröffnet. Seit dem 12. Oktober ist der internationale Flughafen Panama City wieder im Betrieb, nachdem er knapp sieben Monate geschlossen war. n  Das Vertrauen der Verbraucher steigt, die Weltbank rechnet für 2021 erneut mit überdurchschnittlichem Wachstum. n  Laut Regierung wird es trotz Corona-Pandemie, die weitestgehend überwunden ist, auch weiterhin nicht zu Steuererhöhungen kommen. n  Es werden neue Investoren-Visa angeboten. n  Ein neues milliardenschweres Wasser-Projekt am Panamakanal, der Bau der Metro-Linie 3 und vier weitere große Investitionsprojekte für öffentliche Bauvorhaben sollen die Wirtschaft wieder ankurbeln. n  Die Kupfermine, eine der größten weltweit, läuft auf voller Produktion. Sie befindet sich 120 Kilometer westlich von Panama City.

Panama, der Staat auf der Landbrücke zwischen Mittel- und Südamerika, bietet mittelständischen Unternehmen gute Geschäftsmöglichkeiten. Der BVMW hat den Besuch des neuen Botschafters von Panama in Deutschland, S. E. Enrique Alberto Thayer Hausz, in der Bundeszentrale zum Anlass für eine PanamaInitiative des deutschen Mittelstands genommen. Im Gespräch mit Bundesgeschäftsführer Markus Jerger und dem neuen Panama-Beauftragten des BVMW, Matthias Lefarth, vereinbarte Botschafter Thayer Hausz einen Kooperationsplan von BVMW und der Botschaft Panamas. Die Freihandelsabkommen Panamas mit den USA als auch der EU, der gemeinsame US-Dollar-Währungsraum sowie die stabilen politischen Verhältnisse sind optimale Voraussetzungen für den deutschen Mittelstand. Diese Chance sollte man nutzen und jetzt in Panama investieren.

Agenda 2021 Diesem Ziel dient die gemeinsame Agenda 2021 von BVMW und der Botschaft Panamas, unter anderem mit folgenden Maßnahmen: n  Gründung einer deutsch-panamesischen Business Group n  Regelmäßiger Länder-Investitionsreport

Gut zu wissen

Business Group Panama:

Unternehmen, die Mitglied der Business Group Panama des BVMW werden wollen oder an einem Austausch mit der Botschaft Panamas in Berlin interessiert sind, wenden sich bitte an: n  Matthias Lefarth, Panama-Beauftragter des BVMW

matthias.lefarth@bvmw.de

n  Alejandro Ferrer, Wirtschaftsattaché der Botschaft Panamas in Deutschland (Botschaft der Republik Panama)

aantonioferrer@mire.gob.pa

Delegationsreisen Panama:

n  Matthias Lefarth wird Mitte Januar 2021 in Panama-City vor Ort sein und Gespräche mit Vertretern der Regierung und der deutschpanamesischen Business Community führen. n  Die nächste Unternehmer-Delegationsreise soll im März/April 2021 stattfinden. Interessenten wenden sich bitte direkt an Matthias Lefarth.

MEHR UNTERNEHMEN: DIE ÜBERBRÜCKUNGSHILFE II

FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN SOWIE SOLOSELBSTÄNDIGE

NEU: VERBESSERTE ANTRAGSBEDINGUNGEN, HÖHERE FÖRDERSÄTZE UND ZUSCHUSS ZU HYGIENEMASSNAHMEN Die Corona-Pandemie stellt Gesellschaft und Wirtschaft weiterhin vor immense Herausforderungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat deshalb die Überbrückungshilfen verlängert und unterstützt damit betroffene Unternehmen aller Branchen von September bis Dezember 2020. Wir haben die Zugangskriterien für Unternehmen erleichtert und die Fördersätze erhöht, um noch mehr Unternehmen mit der Überbrückungshilfe II zu unterstützen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Soloselbständige und Freiberu er, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Förderzeitraum September bis Dezember 2020 sowie Umsatzeinbußen von: – 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch Hilfe schon ab 30 % Umsatzeinbruch erhalten. Außer-

– mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und August 2020 gegenüber den

Vorjahresmonaten

oder

– mindestens 30 % im Durchschnitt der Monate April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum

Ihr Unternehmen muss vor dem 31. Oktober 2019 gegründet worden und dauerhaft am Markt tätig sein.

Wie stellen Sie den Antrag?

Den Antrag können Sie über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer stellen. Die Kosten dafür werden bezuschusst. NEU: Mit der Überbrückungshilfe II bezuschussen wir auch Corona-bedingte Hygiene-Maßnahmen, wie z. B.

Was ist mit der aktuellen Wirtschaftshilfe für November?

Die Bundesregierung gewährt eine außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) in Form von Zuschüssen von den für November 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Diese wird zusätzlich zu den laufenden Überbrückungshilfen angeboten. Die von den aktuellen Schließungen betroffenen Unternehmen können in jedem Fall die Überbrückungshilfe II beantragen. Diese wird auf die Novemberhilfe angerechnet. Weitere Informationen dazu auf www.bmwi.de

Was und wie wird gefördert?

Je größer Ihre Umsatzeinbußen im Förderzeitraum September bis Dezember, desto höher ist der Anteil an Fixkosten (z. B. Mieten und Pachten, Kreditzinsen, Leasingraten, Strom), die erstattet werden:

– 60 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 % – 40 % der Fixkosten bei mehr als 30 % Umsatzeinbruch

Die Förderung beträgt maximal 50.000 Euro pro Monat.

Damit haben wir den Fixkosten-Zuschuss bei der Überbrückungshilfe II nochmal erhöht. Und: Sie können die dem wird eine Personalkostenpauschale in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten erstattet.

Sie können die Überbrückungshilfe II auch beantragen, wenn Sie bereits Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe I erhalten haben.

für Unternehmen, Selbständige und Einrichtungen, die Desinfektionsmittel, mobile Luft lteranlagen sowie Außenzelte und Wärmestrahler im Gastronomiebereich.

Beispiel: Überbrückungshilfe II für Hotel

Ein Hotel hat kaum noch Gäste und daher einen Umsatz- einbruch von über 70 %. Trotzdem müssen weiterhin Miete, Strom und Versicherungen gezahlt werden – pro Monat etwa 10.000 Euro. Die Überbrückungshilfe II übernimmt 90 % dieser Fixkosten. Der Zuschuss beträgt also 9.000 Euro pro Monat für den Zeitraum September bis Dezember 2020.

Jetzt über Ihren Steuerberater beantragen!

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