Entwurf Kooperationsvereinbarung TVe Meckl. Schweiz/Seenplatte

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2. Entwurf Vereinbarung der Tourismusverbände Meckl. Seenplatte und Meckl. Schweiz KOOPERATIONSVEREINBARUNG zwischen dem Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e.V., Turnplatz 2 · 17207 Röbel/Müritz, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, Herrn Wolf Dieter Ringguth, ebenda - nachfolgend der TVMSP und

dem Tourismusverband Mecklenburgische Schweiz e.V., Am Bahnhof 4, 17139 Malchin, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, Herrn Alexander Winter, ebenda - nachfolgend der TVMS -

Präambel Die Tourismusverbände Mecklenburgische Seenplatte und Mecklenburgische Schweiz sind zwei von acht regionalen Tourismusverbänden, die zusammen ca. 17% Marktanteil in der Tourismuswirtschaft des Urlaubslandes Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Beide Verbände arbeiten in gewachsenen Strukturen über 20 Jahre, haben touristische Marken aufgebaut und weiterentwickelt auf der Grundlage der Landestourismuskonzeptionen und eigener Leitbilddefinitionen und konnten seit 1990 die gleiche Entwicklungsdynamik verzeichnen wie die Ostseeküste. Beide Verbände verbinden die territoriale Nähe, touristische Quellmärkte und Angebote, wie auch Aufgabenstellungen und Herausforderungen aus den Satzungen und Leitbildern zur Förderung der Tourismusentwicklung. Beide Verbände sind erst in engster Verbindung in der Lage, notwendige Kompetenzen und Spezialisierungen aufzubauen (z.B. Pressearbeit, Online-Marketing, Reiseveranstaltervertrieb, Auslandsmarketing, Markenmanagement, Qualitätsmanagement, Finanzierungsmanagement), die in Zukunft die Potenziale der Regionen in Marktanteilen sichern und erweitern können. Der Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte hat sich auf das Dachmarkenmanagement Mecklenburgische Seenplatte konzentriert und will in Zukunft mit der Übernahme des Marketingmanagements für Teilregionen stärker daran arbeiten, den Dialog zwischen Dachmarke und Marken der Teilregion aktiv crossmedial, themenstark und zielgruppenorientiert zu gestalten. Der Tourismusverband Mecklenburgische Schweiz hat in den letzten drei Jahren sein Marketing zugespitzt, die Professionalität der Vermarktung über crossmediale Kampagnen deutlich ausgebaut, und ist seit 2003 als Reiseveranstalter aktiv am Markt tätig. Zur Ausweitung des Reiseveranstaltergeschäftes und der vertriebsorientierten Vermarktung sucht der Tourismusverband Mecklenburgische Schweiz den Kontakt zum stärkeren Nachbarn Mecklenburgische Seenplatte, um gemeinsam eine Geschäftsgröße zu erreichen, die den Ausbau des Vertriebs erst effizient und über die Kopplung von Angeboten für Gäste interessant macht. Beide Tourismusverbände sind Mitglied im Landestourismusverband, haben getrenntes und damit doppeltes Stimmrecht, gesicherte Vorstands- und Gremiensitze, werden als zwei Regionen und touristische Marken kommuniziert, finanziert, gefördert, angesprochen und finden sich als solche auch im touristisches Marken- und Kommunikationskonzept Mecklenburg-Vorpommern wieder. Beide Verbände sprechen sich für eine kooperative Arbeitsteilung der Tourismusstrukturen von der Orts- über die Kreis- und Regional- bis in die Landesebene aus (Anlage 1) und setzen die kooperative Arbeitsweise selbst proaktiv und vernetzt um. Langfristig geht es auch darum, dass öffentliche Träger sich angesichts der erheblichen Bedeutung des Tourismus - als Wirtschafts- und Standortfaktor für den ländlichen Raum - weiter eindeutig zur freiwilligen Aufgabe Tourismus bekennen und sowohl Infrastruktur als auch die Aufgaben im Sinne des Standortmarketings verantwortlich mitfinanzieren. Darüber hinaus sind möglichst alle Profiteure Stand 18.04.2012

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2. Entwurf Vereinbarung der Tourismusverbände Meckl. Seenplatte und Meckl. Schweiz des Tourismus stärker als bisher am Marketing und deren Finanzierung zu beteiligen und mit der stärkeren Partizipation der Unternehmen die öffentlicher Haushalte zunehmend zu entlasten, mindestens jedoch nicht weiter zu belasten. Beide Verbände sind von den jeweiligen Finanzämtern steuerlich nicht als gemeinnützig anerkannt. Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt, Mitgliedsbeiträge sind bis auf Widerruf beim TVMS zu 100% steuerbefreit (Finanzamt Malchin), beim TVMSP zu 30% besteuert (Finanzamt Waren/Müritz). Das Destinationenmanagement umfasst alle Prozesse zur markenorientierten strategischen und operativen Gestaltung, Entwicklung und Führung der beiden Reiseregionen. Dabei ist das Destinationsmarketing eine Managementmethode. Dies vorangestellt, wird zwischen den Parteien folgendes vereinbart:

§1

Ziele

Die Dimensionen lang-, mittel- und kurzfristige Ziele werden hier komplett abgebildet, da sie ein Zielsystem darstellen, aufeinander aufbauen und entscheidungsrelevant sind für eine Fusionsvorbereitung beider Partner in einer neuen Organisationsform. Nur die kurzfristigen Ziele werden in der Vertragslaufzeit vollständig umgesetzt und als Handlungsfelder in §2 näher beschrieben. 1) In Mecklenburg-Vorpommern wird sich durch die Kooperation beider Partner die Wahrnehmung für die Tourismusdestinationen im zentralen Binnenland insgesamt verbessern. Es werden zusätzliche touristische Potenziale gehoben und die unter den Namen Mecklenburgische Seenplatte und Mecklenburgische Schweiz vorhandene Marktpositionen weiter ausgebaut. Beide Destinationen spitzen dafür ihr Marketing spezifisch auf ihr USP (Alleinstellungsmerkmal) zu, spezialisieren arbeitsteilig ihre Marketingmanagementressourcen und praktizieren immer dort ein gemeinsames Crossmarketing, wo es Urlaubsthemen, Zielgruppen und Märkte ermöglichen. 2) Hauptziel des Vertrages ist es, mit einer gemeinsamen strategischen Neuausrichtung des regionalen Tourismusmanagements beider Partner auch zu einer neuen gemeinsamen und verbindenden Struktur zu gelangen im Sinne einer Fusion. Dabei ist dringend zu berücksichtigen, dass über die Mitgliedschaft im Landestourismusverband der verbandspolitische Einfluss und die Partizipierung am Marketing beider Destinationen in vollem Umfang weiter geführt und ausgebaut werden kann. 3) Langfristige strategische Ziele (bis 2020) a) Markenarchitektur differenziert aufbauen und implementieren unter Einbeziehung des Markenund Kommunikationskonzeptes für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern b) Feste und nachweisliche Positionierung beider Destinationen am Tourismusmarkt unter Anwendung des entwickelten spezifischen Kennzahlensystems nach § 1 Pkt. 4d c) Fortschreibung der Leitbilder beider Destinationen über 2020 hinaus nach Mitwirkung an der Fortschreibung der Konzepte des Landestourismusmarketings und in Abstimmung mit diesen 4) Mittelfristige strategische Ziele (bis 2016) a) Professionalisierung und Spezialisierung des Destinationenmanagements zur effizienten Erschließung neuer Vermarktungsmöglichkeiten und –partner b) Marktpotenziale in Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland und dem Ausland über zielgruppenspezifische Basis- und Kernthemen erschließen unter Einbeziehung der Leistungskraft touristischer Unternehmen in crossmediale Marketingkampagnen und dem Aufbau von Vertriebsstrukturen c) Wettbewerbsvorteil Qualitätstourismus stärker nutzen und ausbauen d) Festlegung eines spezifischen touristischer Kennzahlensystems, Implementierung und Anpassung über eine begleitende Evaluation

5) Kurzfristige strategische Ziele (bis 2013)

Stand 18.04.2012

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2. Entwurf Vereinbarung der Tourismusverbände Meckl. Seenplatte und Meckl. Schweiz a) Fortführung des Kooperationsmarketings unter Berücksichtigung des touristischen Markenund Kommunikationskonzeptes Mecklenburg-Vorpommern, koordiniert und basisfinanziert vom Landestourismusverband für 2013 b) Bewusstsein für die Kraft der Verbindung von zwei themenstarken Destinationen stärken, die neben der Ostseedestination eine eigene und weitere Urlaubattraktivität bietet c) Erarbeitung und Verabschiedung eines gemeinsamen Fusionskonzeptes (incl. Finanzierung des Fusionsaufwandes) und Vereinbarung eines Vertrages zur Umsetzung der Fusion durch beide Partner d) Planung der Aufbau- und Ablauforganisation einer gemeinsamen neuen Struktur zum Destinationenmanagement, strategisch und operativ und Start der Planungsumsetzung

§2

Handlungsfelder zur Umsetzung der kurzfristigen strategischen Ziele

1) Maßnahmen zur Fortführung des Kooperationsmarketings für 2013 wer Tourismusverbände

Tourismusverbände

Experten aus den Regionen Tourismusverbände

Geschäftsführerberatung beim TMV Vorstand TMV Mitgliederversammlung TMV Geschäftsführerberatung beim TMV Vorstand TMV Mitgliederversammlung TMV

was Markenworkshop zur Positionierung in den vier Urlaubswelten MV Benennung der Vertreter in den Expertenteams zu den vier Urlaubswelten MV Aufnahme der Arbeit in den Expertenteams zu den vier Urlaubswelten MV Vorbereitung der Klausurtagung beim TMV mit Entwurf Maßnahmekatalog Kooperationsmarketing Klausurtagung Marketing TMV 2013 Start Satzungsinitiative

Festlegung des Maßnahmekataloges Kooperationsmarketing Satzungsänderung, Wirtschaftsund Marketingplan TMV 2013

bis wann Feb-April 2012

verantwortlich Geschäftsführer der Verbände

März/April 2012

Vorstand

April/Mai 2012

Geschäftsstelle TMV

Juni 2012

Geschäftsführer der Verbände

14./15. Juni 2012 28. Juni 2012

Geschäftsführer der Verbände Vertreter der Verbände im TMV (Vorstand und Mitgliederversammlung) Geschäftsführer der Verbände Vertreter der Verbände im TMV (Vorstand und Mitgliederversammlung

Aug/Sep 2012 Okt/Nov 2012

2) Maßnahmen zur Bewusstseinsstärkung für die Kraft der Verbindung von zwei themenstarken Destinationen wer Marketingausschüsse der Verbände

was Konzentration auf die Leistungsstärke der Themen, Angebote und Anbieter im Marketingplan 2012/13

bis wann Mai/Nov 2012

verantwortlich Geschäftsführer der Verbände

Marketingausschüsse der Verbände, Projekte Tourismus für alle (TVMSP), MitwanderZentrale MV (TVMS)*, Land der Schlösser und Herrenhäuser (TVMS)**

bewusste Erschließung der Ostseeküste als nahes Quellgebiet zur Gewinnung von Tages- und Übernachtungsgäste

lfd. * April 2012März 2013 ** April 2012März 2014

Geschäftsführer der Verbände, Projektleiter

Stand 18.04.2012

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2. Entwurf Vereinbarung der Tourismusverbände Meckl. Seenplatte und Meckl. Schweiz wer Geschäftsstellen der Verbände Geschäftsstellen der Verbände

Geschäftsstellen der Verbände

was Das Innenmarketing ist geprägt von Transparenz, Teilhabe und Innovation. Mitglieder und Partner profitieren durch Planung von Spezialisierung und Arbeitsteilung der Mitarbeiter/innen in den Geschäftsstellen der Destinationen. Beide Geschäftsstellen planen, entwickeln sich zu einem Kompetenzzentrum

bis wann lfd.

verantwortlich Geschäftsführer der Verbände

Juni-Nov 2012

Geschäftsführer der Verbände

Juni-Nov 2012

Geschäftsführer der Verbände

3) Maßnahmen zur Erarbeitung und Verabschiedung eines gemeinsamen Fusionskonzeptes und Vertrages zur Umsetzung der Fusion wer Vorstände der Verbände

Vorstände der Verbände

was Gemeinsame Vorstandsberatung zur „Vereinbarung der TVMSP und TVMS“ Befürwortung der „Vereinbarung der TVMSP und TVMS“ und Beauftragung der Vorstände mit der Umsetzung der Vereinbarung Bildung AG Fusion

AG Fusion

Erarbeitung Fusionskonzept

Juli-Sep 2012

Landkreise

Erklärung, das sich die LKe langfristig zur finanziellen Unterstützung des Destinationenmanagements im Rahmen ihrer Mitgliedschaft verpflichten Gemeinsame Vorstandsberatung zur Verabschiedung des Fusionskonzeptes mit der Entscheidung für die Option Kooperation oder die Option Fusion. Im Falle der Entscheidung für die Option Kooperation gelten alle nun folgenden Formulierungen analog für den Zweck Kooperation. Entwurf Fusionsvertrag

Aug 2012

Mitgliederversammlungen der Verbände

Vorstände der Verbände

AG Fusion

Vorstände der Verbände

Mitgliederversammlungen der Verbände

Stand 18.04.2012

Gemeinsame Vorstandsberatung zum Entwurf des Fusionsvertrages Beschluss zum Fusionsvertrag

bis wann April/Mai 2012 Mai/Juni 2012

Juni 2012

verantwortlich Vorsitzende und Geschäftsführer der Verbände Vorstände der Verbände

Vorstände der Verbände Vorsitzende und Geschäftsführer der Verbände Landräte

Sep 2012

Vorsitzende und Geschäftsführer der Verbände

Sep/Okt 2012

Vorsitzende und Geschäftsführer der Verbände Vorsitzende und Geschäftsführer der Verbände Vorstände der Verbände

Okt/Nov

Nov/Dez)

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2. Entwurf Vereinbarung der Tourismusverbände Meckl. Seenplatte und Meckl. Schweiz 4) Maßnamen zur Planung der Aufbau- und Ablauforganisation einer gemeinsamen neuen Struktur zum Destinationenmanagement, strategisch und operativ und Start der Planungsumsetzung wer Geschäftsstellen der Verbände Geschäftsstellen der Verbände Geschäftsstellen der Verbände Geschäftsstellen der Verbände Geschäftsstellen der Verbände Geschäftsstellen der Verbände

§3

was Workshop: Vision Destinationsmanagement 2020 gemeinsame Analyse von Kompetenzen Aufbau- und Ablauforganisation und Ermittlung von Raum- und Ausstattungsbedarfen Personalentwicklungskonzept Standort- und Objektwahl

Kostenermittlung und Finanzierungsmodell(e) einer Fusion (Steuern, Mieten, Ausstattung, Dienstfahrten, …)

bis wann Juni 2012 Juli-Sep 2012 Juli-Sep 2012

verantwortlich Geschäftsführer der Verbände Geschäftsführer der Verbände Geschäftsführer der Verbände

Juli-Sep 2012 Juli-Sep 2012

Geschäftsführer der Verbände Geschäftsführer der Verbände

Juli-Sep 2012

Geschäftsführer der Verbände

Beginn und Dauer des Vertrages

(1) Diese Vereinbarung beginnt am 07.06.2012 und endet am 31.12.2012 mit Abarbeitung aller Maßnahmen lt. §2. Der Vertrag kann maximal bis zum 30.06.2013 verlängert werden, wenn durch ausstehende Mitwirkung von Dritten, wie z.B. dem TMV, wesentliche Fusionsvoraussetzungen in der Vertragsregellaufzeit nicht eingehalten werden können. (2) Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung dieser Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (3) Bei Beendigung dieser Vereinbarung sind beide Partner verpflichtet, alle für die Fortführung der Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Unterlagen, Datenbestände und Vollmachten zum Ende des Vertragszeitraumes zentral zu dokumentieren oder einen von beiden Partnern benannten Dritten zu übergeben, sowie alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen zu erbringen, um eine nahtlose Fortführung der vertragsgegenständlichen Aufgaben zu ermöglichen.

§4

Mitwirkungspflichten/Berichtswesen

(1) Die Partner werden alle für die ordnungsgemäße Erfüllung der nach Maßgabe dieser Vereinbarung beschriebenen Maßnahmen erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbringen, die erforderlichen Informationen, Dokumente, Daten und sonstigen Unterlagen zur Verfügung stellen, sowie sich gegenseitig von allen wesentlichen Veränderungen unverzüglich benachrichtigen. (2) Die Partner stellen unter Beachtung der Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes DSchG MV für die Laufzeit dieses Vertrages relevante Personal-, Kunden- und Lieferantendaten, Statistiken, Arbeitsanweisungen und sonstige betriebliche Unterlagen und Daten zur Verfügung. (3) Die Partner werden sich gegenseitig im Rahmen des betriebsüblichen Berichtswesens maßnahmebezogen über Art und Umfang der von ihnen erbrachten und beabsichtigten Leistungen, sowie über alle für die Beurteilung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Arbeitsstände lt. §2 unterrichten. Die Partner sind verpflichtet, sich gegenseitig über unerwartete Entwicklungen, welche sich auf die Abarbeitung der Maßnahmen lt. §2 auswirken können, unverzüglich zu unterrichten.

§5

Schlussbestimmungen

(1) Sollten während der Vertragsdauer Umstände eintreten, insbesondere Satzungen, Gesetze oder sonstige Verwaltungsmaßnahmen erlassen werden oder Mitglieder der Partner ihren VerStand 18.04.2012

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2. Entwurf Vereinbarung der Tourismusverbände Meckl. Seenplatte und Meckl. Schweiz bandsaustritt erklären, welche die wirtschaftlichen oder rechtlichen Auswirkungen dieser Vereinbarung wesentlich berühren, oder erweisen sich Bestimmungen dieser Vereinbarung für einen Partner als unzumutbar, so soll diesen Umständen nach Vernunft und Billigkeit Rechnung getragen werden. (2) Änderungen und/oder Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst. (3) Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder zum Teil unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung hiervon nicht berührt. Gleiches gilt auch für den Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem Willen der vertragsschließenden Partner sowie Sinn und Zweck dieser Vereinbarung entsprechen würde, sofern die Partner bei Abschluss dieser Vereinbarung den Punkt bedacht hätten. Im Zweifel bzw. bei Problemen, die durch diese Vereinbarung nicht angesprochen werden, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe von Treu und Glauben.

Röbel/Malchin, den 07. Juni 2012

............................................................................. (Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte)

Stand 18.04.2012

................................................................... (Tourismusverband Mecklenburgische Schweiz)

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2. Entwurf Vereinbarung der Tourismusverb채nde Meckl. Seenplatte und Meckl. Schweiz Anlage 1 Kooperative Arbeitsteilung der Tourismusstrukturen

Stand 18.04.2012

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