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Zinserhöhungen durch EZB
Zinserhöhungen durch EZB: bei variablen Darlehen steigen die Raten
Wer ein variables Darlehen abbezahlt, sollte die Zinsklausel kontrollieren
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Die Europäische Zentralbank (EZB) hat zum dritten Mal in wenigen Monaten (nach einer langen Pause von 11 Jahren) den Leitzins erhöht, und auf insgesamt zwei Punkte; der Markt hat reagiert, und der Euribor (Grundlage für viele Darlehen) ist von unter Null auf aktuell ca. 2,3 Prozent gestiegen. Für all jene, die ein variabel verzinstes Darlehen abbezahlen, zeichnen sich also Zinserhöhungen ab – wann und in welchem Ausmaß legt dabei die Zinsklausel des jeweiligen Darlehensvertrags fest.
WAS GILT ES ZU KONTROLLIEREN?
Die Zinsklausel der variabel verzinsten Darlehen legt genau fest, wie der Zinssatz zustande kommt, also welcher Parameter als Grundlage dient, ob und wie dieser aufgerundet wird, und welcher Spread auf diesen Wert noch aufgeschlagen wird. Des weiteren ist in der Zinsklausel festgeschrieben, wann die Anpassungen vorgenommen werden, und welcher Stichtag des Parameters ausschlaggebend ist. Das liest sich dann z.B.: „Der Zinssatz entspricht dem EURIBOR sechs Monate (365), aufgerundet auf den nächsten Zehntelpunkt und erhöht um „...“ Punkte, und entspricht somit derzeit „...Prozent“ nominal pro Jahr (EURIBOR sechs Monate/365 - Wertstellung 01.07.2022 - entspricht 0,238 Prozent und gilt für den laufenden Sechsmonatszeitraum). Die Anpassung des Zinssatzes erfolgt halbjährlich auf der Grundlage des sechs-Monats-EURIBOR (365) mit Wertstellung am ersten Bankarbeitstag der Monate Januar und Juli eines