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Erneuerung einheitliches Familiengeld ab Januar 2023

PATRONAT

Erneuerung einheitliches Familiengeld ab Januar 2023

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Ab Januar kann das einheitliche Familiengeld (assegno unico) für den Zeitraum März 2023 bis Februar 2024 beantragt werden.

WORUM HANDELT ES SICH BEIM EINHEITLICHEN FAMILIENGELD?

Der Ministerrat hat am 18.11.2021 das Gesetzesvertretende Dekret, welches das einheitliche Familiengeld zum Inhalt hat, genehmigt. Dabei handelt sich um eine Unterstützung für Familien, welche die bis dahin geltenden Familienunterstützungen (u.a. Familienzulage, Steuerfreibetrag) ersetzt. Die Ausschüttung der entsprechenden Beträge, die über die ISEE-Erklärung berechnet werden, startete bereits mit März 2022.

WER HAT ANRECHT AUF DAS EINHEITLICHE FAMILIENGELD?

Anspruchsberechtigt sind Familien ab dem 7. Schwangerschaftsmonat bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Das Familiengeld kann unter gewissen Voraussetzungen bis zum 21. Lebensjahr des Kindes beantragt werden. Bei Invalidität des Kindes steht das einheitliche Familiengeld ohne Altersgrenze zu. Das einheitliche Familiengeld ist mit den lokalen Unterstützungsmaßnahmen für zu Lasten lebende Kinder kumulierbar.

ISEE-ERKLÄRUNG

Das Ansuchen ist jährlich ab 10. Januar zu stellen. Anträge bis 30. Juni desselben Jahres werden rückwirkend ab März ausbezahlt.

Unter www.asgb.org unter dem Link

https://app.no-q.info/de/asgb-locator/locator#/

können sich Interessierte online einen Termin für die Abfassung der ISEE Erklärung buchen.

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