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600 Euro für Familien und

ENTLASTUNGSPAKET

600 Euro für Familien und 500 Euro für Haushalte

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Die Südtiroler Landesregierung hat aufgrund der anhaltenden Inflation Entlastungsmaßnahmen für Familien und Einzelpersonenhaushalte beschlossen.

Familien mit minderjährigen Kindern erhalten 600 Euro, die anderen Haushalte erhalten 500 Euro. Für beide Kategorien ist für den Erhalt der Entlastungszahlungen ein ISEE-Wert, der 40.000 Euro nicht übersteigt, Voraussetzung.

NACHFOLGEND DAS ENTLASTUNGSPAKET IM DETAIL

600 EURO FÜR FAMILIEN MIT MINDERJÄHRIGEN KINDERN

Familien mit minderjährigen Kindern erhalten 600 Euro an Unterstützung, sofern sie einen ISEE-Wert vorweisen können, der 40.000 Euro nicht übersteigt. Familien, welche im Zeitraum Oktober bis Dezember 2022 das Landeskindergeld erhalten, und den Antrag fürs Landeskindergeld innerhalb 31/12/2022 eingereicht haben, bekommen den einmaligen Bonus in der Höhe von 600 Euro automatisch ausbezahlt. Jene Familien, die für das Landeskindergeld nicht angesucht haben, aber die notwendigen Kriterien erfüllen, müssen online oder über ein Patronat das Ansuchen stellen. Der ASGB erstellt gerne die ISEE-Erklärung und stellt das entsprechende Ansuchen.

500 EURO FÜR HAUSHALTE

Diese Leistung steht allen anderen Haushaltsformen zu, sofern ihr ISEE-Wert 40.000 Euro nicht überschreitet. Für den Erhalt der Leistung ist ab 1. Dezember 2022 online oder über ein Patronat ein eigenes Ansuchen zu stellen. Der ASGB erstellt gerne die ISEE-Erklärung und stellt das entsprechende Ansuchen.

Um den Landesbeitrag angesucht werden kann voraussichtlich bis Ende März 2023.

ASGB-Mitglieder können auf der ASGB-Homepage online unter dem Link https://app.no-q.info/de/asgb-locator/locator#/ einen Termin für die Abfassung der ISEE vereinbaren.

Nicht-Mitglieder müssen für die Abfassung der ISEE das entsprechende Bezirksbüro kontaktieren.

Das anschließende Ansuchen kann im Zeitraum 01/12/2022 bis 31/03/2023 im Patronat SBR eingereicht werden. Termine können diesbezüglich telefonisch im Provinzialbüro Bozen oder in den verschiedenen Bezirksbüros vereinbart werden.

• Ausweis

• Steuernummer (aller Familienmitglieder) • ISEE

• POD Kodex (findet man auf Rechnung bzw. Vertrag) • IBAN

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