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Klima und Mobilität im Fokus des Landtags
Einige seit Jahren diskutierte Themen beschäftigen die Landtagsabgeordneten in ihrer April-Sitzung. So geht es um die oft diskutierte Direktwahl der Regierung oder einmal mehr um die verstärkte Nutzung erneuerbaren Energien. Auch die Gebühren für Pässe und Identitätskarten stehen zur
Debatte. Text: Heribert Beck
25 Traktanden sind es, mit denen sich die Abgeordneten ab Mittwoch befassen – vorausgesetzt, dass die Aktuelle Stunde abgehalten wird und kein Zusatztraktandum auf die Liste gesetzt wird. Auf dieser befinden sich Dauerbrenner wie die Information der Regierung zur Corona-Pandemie, erneut auch die Information zum Krieg in der Ukraine und seinen Auswirkungen. Ausserdem reicht die Opposition drei Motionen ein, während fast der gesamte Landtag hinter einem Postulat steht.
Mehr Photovoltaik und günstigere Pässe gefordert Beide Motionen der Freien Liste befassen sich mit der Photovoltaik. Möglichst auf jedem Dach – Wohnhaus, Industrie- und Gewerbebau, Landwirtschafts- und Dienstleistungsgebäude – wollen die Unterzeichner Solaranlagen sehen. Private Bauherren sollen bei neuen Projekten ab 2025 dazu verpflichtet sein, aber auch bei Dachsanierung soll eine Pflicht zum Nachrüsten eingeführt werden, wenn die technischen Umstände es einigermassen erlauben. Alle anderen Gebäude der Kategorie «Nicht-Wohnbauten», egal ob bestehend oder Neubau, sollen ab 2035 mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet sein. Das Fernziel ist es, den Solarstromanteil in Liechtenstein von 7,4 auf 40 Prozent zu steigern und einen Beitrag zu einer möglichst CO2-freien Versorgung zu leisten. Während dies für einen grossen Teil der Bevölkerung nicht ohne zusätzliche Investitionskosten zu haben sein dürfte, möchten die Demokraten pro Liechtenstein jene Einwohner entlasten, welche Liechtensteiner Reisedokumente benötigen. Die beiden Abgeordneten stören sich an den von der Regierung vor Jahren festgelegten Gebühren von 250 Franken für einen Pass und 150 Franken für eine Identitätskarte, die mit der kleinen Stückzahl und entsprechenden Produktionskosten zusammenhängen – und für Erwachsene wohlgemerkt lediglich alle zehn Jahre anfallen, während die Dokumente für Kinder günstiger sind. Die DpL möchten jedoch erreichen, dass es künftig in der Kompetenz des Landtags liegt, die Gebühren für Reisedokumente festzulegen. Ihr Ziel ist eine Anpassung an die Preise der Schweiz.
Schulterschluss in Sachen Mobilität und Raumplanung Bereits bestens bekannt ist das Postulat von 24 Abgeordneten mit der Stossrichtung, ein nachhaltiges und ganzheitliches Raumplanungs- und Mobilitätskonzept zu schaffen. «Mobilität ist nicht einseitig eine Verkehrsplanung, auf deren Grundlage die Menschen auf althergebrachten Infrastrukturen von A nach B geführt werden, bei der Entwicklungen mit Geboten und Verboten erreicht werden wollen. Es geht vielmehr um eine ganzheitliche Betrachtung, um die Lebensraumplanung und die Erreichung einer positiven Transformation, bei der der Gewinn erkannt und begrüsst wird, statt sich über einen allfälligen, kurzzeitig erkennbaren Verlust zu beklagen», betonten die Postulanten bei der Präsentation ihrer parlamentarischen Eingabe. Grosse, in dieser Form noch nie dagewesene Herausforderungen und Aufgabenstellungen – gepaart mit weiteren, seit längerem drängenden Themenfeldern wie Ressourcenknappheit und Klimawandel – könnten nur gemeinsam bewältigt und gelöst werden. «Das überfraktionell unterzeichnete Postulat dokumentiert dieses breitgetragene Verständnis und den politischen Willen sowie die gemeinsame überparteiliche Verantwortung für unser Land und dessen Menschen. Es ist ein Zukunftsprogramm von allen – von der Politik und vom Volk gemeinsam.»
Direktwahl der Regierung birgt grosse Risiken Auf weniger einheitliche Meinungen als das Raumplanungs- und Mobilitätskonzept stiess das Postulat der DpL, mit dem sie eine Direktwahl der Regierung anstrebten. Im März 2020 erhielt es 15 Stimmen. Insbesondere sollte die Regierung verschiedene Varianten der Direktwahl einander gegenüberstellen und dabei deren Vor- und Nachteile beleuchten. Die Regierung beauftragte in der Folge das Liechtenstein-Institut, die im Postulat aufgeworfenen Fragenstellungen sowohl aus politik- als auch aus rechtswissenschaftlicher Sicht zu beantworten. Inzwischen liegen diese Studie und die Beantwortung der Regierung vor. Sie dürften nicht zur Zufriedenheit der DpL ausfallen. Die Exekutive hält fest, dass die Einführung einer Direktwahl weitreichende Konsequenzen für das politische System Liechtensteins hätte und sich nicht darin erschöpfen würde, dass sich nur das Wahlorgan ändert. Des Weiteren ist aus der Studie des Liechtenstein-Instituts ersichtlich, dass für die Einführung einer Direktwahl der Regierung durch das Volk die Abänderung mehrerer Verfassungsbestimmungen notwendig wäre. Zudem müsste eine Anpassung des Volksrechtegesetzes erfolgen. Das Fazit der Regierung und des Instituts lautet, dass «die erhofften Effekte einer Direktwahl der Regierung wohl kaum im gewünschten Ausmass eintreten würden. Eine Direktwahl […] würde aber grosse Veränderungen mit sich bringen, den Landtag tendenziell schwächen und weitere Risiken enthalten.»
1,15 Millionen Franken Nachtragskredite Die Erweiterung des Schengener Informationssystems sieht die Schaffung einer biometrischen Abfragemöglichkeit vor. Da das bestehende Abfragesystem der Landespolizei die zusätzlichen Anforderungen nicht erfüllen kann, ist die Entwicklung einer neuen Abfrageplattform notwendig. Um die zusätzlichen Kosten für eine termingerechte Umsetzung der Vorgaben zu decken, beantragt die Regierung beim Landtag einen Nachtragskredit im Umfang von 900’000 Franken. Weitere 250’000 Franken als Nachtragskredit gehen an den Verein für Betreutes Wohnen. Er soll dieses Geld zusätzlich zu einem Verpflichtungskredit von 2,1 Millionen Franken erhalten,
womit die 50-prozentige Subvention für das Therapiehaus Guler in Mauren erreicht ist, wo ein Um- sowie ein Ergänzungsbau geplant sind. Dort werden sozialtherapeutische Dienste für Menschen mit psychischen Erkrankungen und in Krisensituationen angeboten. Neben tagesklinischen Behandlungen ist die stationäre Aufnahme in die Therapeutische Wohngemeinschaft möglich. Die vielfältigen, individuell auf die Klientinnen und Klienten ausgerichteten Therapieformen zielen auf rasche Genesung, die berufliche, familiäre und gesellschaftliche Wiedereingliederung und das Erreichen einer guten Lebensqualität. Die Regierung erkennt das landesweite Interesse des Projekts explizit an, welches gemäss Subventionsgesetz einem allgemeinen Bedürfnis entspricht.
Verminderungsverpflichtung verlängern Gemäss einer Vereinbarung zum Vertrag zwischen Liechtenstein und der Schweizer betreffend die Umweltabgaben ist Liechtenstein verpflichtet, die entsprechenden Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung in sein Landesrecht zu übernehmen und dadurch die gleichen Wettbewerbsbedingungen sowie eine einheitliche Anwendung der Gesetzgebung zu schaffen. Im Frühjahr 2020 hat die Regierung daher analog zur Totalrevision des schweizerischen CO2-Gesetzes die Totalrevision des Liechtensteiner CO2-Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Neuerungen hätten das geltende Recht auf dieses Jahr hin ablösen sollen. Das Schweizer Stimmvolk hat die Totalrevision des Schweizer Gesetzes jedoch am 13. Juni 2021 abgelehnt. Somit wurde auch die Liechtensteiner Vernehmlassungsvorlage nicht weiterverfolgt. Als befristete Zwischenlösung hat die Schweiz am 17. Dezember 2021 eine Teilrevision ihres CO2-Gesetzes erlassen, um zumindest das geltende System ohne Regelungslücken bis Ende 2024 weiterführen zu können. Mit der kommende Woche im Landtag behandelten Vorlage werden jene Änderungen der schweizerischen Teilrevision in das liechtensteinische Recht übernommen, welche notwendig sind, um die Weiterführung der bereits geltenden Instrumente auch in Liechtenstein und somit eine einheitliche Rechtslage mit der Schweiz sicherzustellen. Konkret soll die Möglichkeit der bis Ende 2021 befristeten Verminderungsverpflichtungen, die eine Rückerstattung der CO2-Abgaben zulässt, bis Ende 2024 verlängert werden. Die Änderungen sollen wie in der Schweiz rückwirkend auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Regierung beantragt daher, die Gesetzesvorlage abschliessend in Behandlung zu ziehen.