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2023: Erstmals wieder höhere Renten von 30 bis 60 Franken

Die Zustimmung des Landtags am 4. November 2022 zur FAIRNESS-Initiative, welche die «Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung» zum Ziel hatte, darf als historischer Moment betrachtet werden. Anfang Januar 2023 wird die Rentenauszahlung nach bald zwölfjährigem Stillstand erstmals wieder angehoben, und zwar monatlich um 30 bis zu 60 Franken.

Text: Die Initianten und Landtagsabgeordneten Johannes Kaiser und Manfred Kaufmann

«Wie geht es nach dem positiven Beschluss des Landtages zur FAIRNESS-Initiative weiter?», werden wir immer wieder gefragt. So ist es uns ein Anliegen, den Terminablauf und die gesetzlichen Umsetzungsschritte aufzuzeigen. Fix ist, dass die AHV- und IV-Renten auf Januar 2023 erhöht werden. Der Landtag hat am 4. November 2022 entschieden, vom alleinigen Preisindex auf den ehemals praktizierten Mischindex zu wechseln bzw. zu ihm zurückzukehren. Die Regierung wird demnächst den offiziellen Beschluss fassen, den Eckwert der Mindestrente von aktuell 1160 Franken auf 1190 Franken sowie der Maximalrente von aktuell 2320 Franken auf 2380 Franken zu erhöhen. Dazwischen gibt es je nach Anzahl der Beitragsjahre und der Beitragsleistungen eine Reihe von Zwischenstufen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Regierung dabei am Entscheid des Schweizer Bundesrates orientiert. Jedenfalls war dies in der gemeinsamen Mischindex-Vergangenheit – wie dies in der Tabelle aufgezeigt ist – stets der Fall.

Rückkehr zum Mischindex von essenzieller Bedeutung Für die Rentnerinnen und Rentner ist die Rückkehr zum Mischindex, bei dem die Renten

Es ist uns Initianten ein inniges Anliegen, allen, die uns auf dem Weg der Umsetzung und Inkraftsetzung der FAIRNESS-Initiative unterstützt haben, herzlich zu danken. Wir danken für die vielen Unterstützungen in Form von persönlichen Kontakten, Zuschriften und öffentliche Meinungsäusserungen. Unser Dank gilt auch all jenen Landtagsabgeordneten, die der Initiative für künftig nachhaltige Rentenerhöhungen zum erfolgreichen Gelingen entscheidend verholfen haben.

Johannes Kaiser (FBP) und Manfred Kaufmann (VU), Landtagsabgeordnete

gemäss dem arithmetischen Mittel der Entwicklung des Lohnindexes und Preisindexes berechnet werden, von essenzieller Bedeutung, da es auf diese Weise in der Regel im Zweijahresrhythmus Rentenerhöhungen gibt. Deshalb war bei unserer FAIRNESS-Initiative die Rückkehr zum Mischindex, wie dies bis 2011 gleich wie in der Schweiz die bewährte Systematik war, eminent wichtig. In diesem Sinne ist die Rückkehr zum Mischindex ab dem 1. Januar 2023 und damit die Auflösung des bald zwölfjährigen Stopps der Rentenentwicklung als historischer Meilenstein zu werten.

Erste höhere Auszahlung der Monatsrente Anfang Januar 2023 Die Rentnerinnen und Rentner werden von der AHV im Dezember über ihre persönliche Rentenerhöhung schriftlich informiert. Die erste Auszahlung mit der höheren monatlichen Rente erfolgt in den ersten Tagen des neuen Jahres. Dem Kompetenzzentrum der AHV gilt bei der Implementierung dieser neuen gesetzlichen Basis des Rentenauszahlungs-Managements ein spezielles Dankeschön.

Historie

der Entwicklung der Rentenerhöhungen mit dem «Mischindex»:

Mind.Rente in CHF

Max.- Rente in CHF

2003 1’055 2’110 2005 plus 20 1’075 plus 40 2’150 2007 plus 30 1’105 plus 60 2’210 2009 plus 35 1’140 plus 70 2’280 2011 plus 20 1’160 plus 40 2’320

Aufgrund von Sparmassnahmen zur Staatshaushaltsanierung: Liechtenstein verlässt den «Mischindex»

(Abkehr von der RentenBerechnung des Lohn- und Konsumentenpreis-Indexes)

seit 2011

Keine Rentenerhöhung

bis 2022

Erste Rentenerhöhung ab dem 1. Januar 2023 nach zwölf Jahren Rentenstillstand dank der FAIRNESSInitiative mit der Rückkehr zum «Mischindex»

2023 plus 30 1‘190 plus 60 2‘380

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