German Brochure 2018

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20 18

ITALIEN - GRIECHENLAND Ancona - NEU Korfu - Igoumenitsa - Patras Venedig - NEU Korfu - Igoumenitsa - Patras Piräus - Heraklion NEU Piräus - Milos - Heraklion

Preise in Euro

FRÜHBUCHERRABATT

FREUNDE UND FAMILIEN MINOAN LINES BONUS CLUB bis SHOW YOUR CARD

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ΑUSZEICHNUNGEN

Es ist kein Wunder, dass gerade MINOAN LINES, als eine der bekanntesten Reedereien Griechenlands und Europas von angesehenen Organisationen und Fachmagazinen Auszeichnungen und Preise für Ihre Schiffe, Ihren Service und für Ihre Professionalität erhält. Aktuell hat MINOAN LINES 2017 in den Kategorien „Förderung lokaler Gemeinden/ Soziale Verantwortung“ für das Ärzteprojekt „Ärzte der Ägäis“ (PAGNH Hospitäler) und in der Kategorie „Online Verfügbarkeit und Kommunikation“ für das neue MINOAN LINES Reservierungssystem Preise für Ihr Engagement und für das innovativste, funktionalste System erhalten. 2016 und 2005 erhielt die Reederei von der renommierten Fachzeitschrift LLOYD´S LIST die Auszeichnung „Passagierlinie des Jahres“.

2016/2017 und 2011/2012 erhielt MINOAN LINES die Auszeichnung „Corporate Superbrands Greece“ als bekannteste Marke in der Griechischen Passagierschifffahrt. In den Jahren 2008, 2009, 2011 und 2012 erhielt die Reederei die „Gold Medaille“ für die Reederei mit der besten Reputation. Diese Auszeichnungen spiegeln nicht nur die öffentliche Wahrnehmung und Anerkennung unserer Kunden wieder, sondern stehen auch für den exzellenten Service und die Leistung von MINOAN LINES. Gleichzeitig sind diese Auszeichnungen auch Motivation und Antrieb für das zukünftige Wachstum der Reederei, die Entwicklung der Schiffe und die Steigerung des Service. Es ist selbstverständlich, dass diese Auszeichnungen unser Personal an Bord als auch an Land dies mit Freude, Stolz aber vor allem mit Verantwortung erfüllen!

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20% ERMÄSSIGUNG* FÜR PASSAGIERE UND FAHRZEUGE AUF DEN ADRIA ROUTEN 10% ERMÄSSIGUNG* FÜR PASSAGIERE UND FAHRZEUGE AUF DEN INNERGRIECHISCHEN ROUTEN Gratis Tickets bei allen Unterbringungs- und Fahrzeugkategorien 10% Ermäßigung in den Bars und Restaurants an Bord 10% Ermäßigung in allen Bordgeschäften Spezielle Angebote nur für Mitglieder

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*Ausgenommen Hafengebühren. Die o.g. Ermäßigung ist nur mit dem Frühbucherrabatt und der 30% Rückfahrtermäßigung kummulierbar für Adria Routen.

Tel.: +30 2810 399850, Fax: +30 2810 342607 e-mail: bonusclub@minoan.gr

MINOAN LINES KUNDENSERVICE Wir werden Ihnen bei Ihren Bedürfnissen und Wünschen behilflich sein. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf: E-Mail: customer@minoan.gr Tel.: +30 2810 399855, Fax: +30 2810 330276


ROUTEN - FAHRTZIELE

Wichtige Mitteilung Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens während der Sommersaison, empfehlen wir unseren Fahrgästen, die von Italien oder Griechenland reisen, für die Fahrt zum Abfahrtshafen zwei Stunden zusätzliche Fahrtzeit einzuplanen.

HAMBURG POSEN

782

BERLIN

AMSTERDAM 205 CALAIS 285

209

39

LEIPZIG 586 DRESDEN

DÜSSELDORF

FRANKFURT NÜRNBERG 217 166 STUTTGART 229 MÜNCHEN

PARIS 536

BASEL

84 ZÜRICH

GENF LYON

321

440

INNSBRUCK 282

KATTOWITZ PRAG 494

381

287

196

315 BRÜNN

SALZBURG 333 316 187 160 260

246

419

KRAKAU

278

WIEN

157 VERONA116 141 MAILAND 215 154 GENUA

614

426

KÖLN 189

BRÜSSEL

WARSCHAU

441

223

123 BRATISLAVA

79 199

401

BUDAPEST

GRAZ

VILLACH

197 LJUBLIANA ZAGREB 241 142

VENEDIG

BOLOGNA 221

ANCONA

MARSEILLE

ISTANBUL 595

301 505

ROM

BARCELONA

THESSALONIKI

579

226

321

NEAPEL 380

BRINDISI KORFU

ANCONA -

NEU

VENEDIG -

NEU

KORFU - IGOUMENITSA - PATRAS KORFU - IGOUMENITSA - PATRAS

IGOUMENITSA ATHENS PIRÄUS PATRAS

215

HERAKLION

*BRINDISI - IGOUMENITSA - PATRAS *BRINDISI - KORFU - IGOUMENITSA

MILOS

NEU

PIRÄUS - HERAKLION PIRÄUS - MILOS - HERAKLION

NEU

DURCHGEFÜHRT VON GRIMALDI EUROMED S.p.A DURCHGEFÜHRT VON MINOAN LINES *Weitere Informationen bzgl. der Brindisi-Strecke erhalten Sie auf der Website www.grimaldi-lines.com

EUROFERRY CORFU

CRUISE EUROPA

H/S/F KNOSSOS PALACE

EUROFERRY OLYMPIA

CRUISE OLYMPIA

H/S/F FESTOS PALACE

EUROFERRY EGNAZIA

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ANCONA & VENEDIG ROUTEN / CRUISE EUROPA - CRUISE OLYMPIA ITALIEN - GRIECHENLAND

Vom 29/1/2018 bis 18/7/2018 & vom 11/9/2018 bis 31/12/2018 Abfahrt VENEDIG

Abfahrt ANCONA

Ankunft IGOUMENITSA

Ankunft PATRAS

- -

MO 17:30

DI 10:30

DI 16:30

MI 04:30

MI 14:00

DO 08:00

DO 14:00

DO 04:30

DO 14:00

FR 08:00

FR 14:00

- -

FR 16:30

SA 09:30

SA 15:30

- -

SA 16:30

SO 09:30

SO 15:30

- -

SO 17:30

MO 10:30

MO 16:30

Keine Abfahrt am Dienstag.

Vom 19/7/2018 bis 10/9/2018 Abfahrt VENEDIG

Abfahrt ANCONA

Ankunft KORFU

- -

MO 17:30

- -

Ankunft IGOUMENITSA DI 10:30

Ankunft PATRAS DI 16:30

MI 04:30

MI 14:00

DO 08:00

DO 10:00

- -

DO 04:30

DO 14:00

FR 08:00

FR 10:00

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- -

FR 17:00

- -

SA 09:30

SA 15:30

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SA 16:00

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SO 08:30

SO 15:30

- -

SO 17:30

- -

MO 10:30

MO 16:30

Keine Abfahrt am Dienstag.

GRIECHENLAND - ITALIEN

Vom 29/1/2018 bis 18/7/2018 & vom 11/9/2018 bis 31/12/2018 Abfahrt PATRAS

Abfahrt IGOUMENITSA

Ankunft ANCONA

Ankunft VENEDIG

MO 19:00

DI 01:00

DI 15:30

MI 01:30

DI 19:00

MI 01:00

MI 15:30

DO 01:30

DO 17:00

DO 23:00

FR 13:30

- -

FR 17:00

FR 23:00

SA 13:30

- -

SA 18:00

SA 23:59

SO 14:30

- -

SO 18:00

SO 23:59

MO 14:30

- -

Keine Abfahrt am Mittwoch.

Vom 19/7/2018 bis 10/9/2018 Abfahrt PATRAS

Abfahrt IGOUMENITSA

Abfahrt KORFU

Ankunft ANCONA

Ankunft VENEDIG

MO 19:30

DI 01:30

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DI 17:00

MI 01:30

DI 19:00

MI 01:00

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MI 16:30

DO 01:30

- -

DO 21:30

DO 23:30

FR 14:00

- -

- -

FR 20:00

FR 22:00

SA 12:30

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SA 18:00

SA 23:59

- -

SO 14:30

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SO 18:00

SO 23:59

- -

MO 14:30

- -

Keine Abfahrt am Mittwoch. Bemerkung: Die Abfahrts - und Ankunftszeiten sind jeweils Ortszeiten. Die im Fahrplan aufgeführten Ankunftszeiten beziehen sich auf das Erreichen der Lotsenstation vor der Hafeneinfahrt.


SΑΙSONALITÄT & PREISLISTE / CRUISE EUROPA - CRUISE OLYMPIA

Bitte informieren Sie sich über den Fahrplan und aktuelle Angebote:

Abfahrten ab Ancona & Venedig 1

JAN FEB MÄR APR MAI JUN JUL AUG SEP OCT NOV DEZ

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MO MI DO DO FR SA SO DO FR SA SO SO MO MI MI DO FR FR SA SO MO SO MO MI MI DO FR SA SA SO MO MO MI DO DO FR SA SO SA SO MO

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Vor-und Nachsaison

10

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FR SA SO MO MI MO MI DO FR SA MO MI DO FR SA DO FR SA SO MO SA SO MO MI DO MI DO FR SA SO DO FR SA SO MO SO MO MI DO FR MI DO FR SA SO MO FR SA SO MO MI MO MI DO FR SA MI DO FR SA SO MO

DO SO SO MI FR MO MI SA

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FR SA SO MO MI MO MI DO FR SA MO MI DO FR SA DO FR SA SO MO SA SO MO MI DO MI DO FR SA SO DO FR SA SO MO SO MO MI DO FR MI DO FR SA SO MO DO FR SA SO MO MI SO MO MI DO FR SA MI DO FR SA SO MO

DO SO SO MI FR MO MI SA

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Zwischensaison 22

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FR SA SO MO MI MO MI DO FR SA MO MI DO FR SA DO FR SA SO MO SA SO MO MI DO MI DO FR SA SO DO FR SA SO MO SO MO MI DO FR MI DO FR SA SO MO DO FR SA SO MO MI SO MO MI DO FR SA MI DO FR SA SO MO

DO SO SO MI FR MO MI SA

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Hauptsaison 27

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31

FR SA SO MO MI MO MI MO MI DO FR SA DO FR SA SO MO SA SO MO MI DO MI DO FR SA DO FR SA SO MO SO MO MI DO FR MI DO FR SA SO DO FR SA SO MO MI SO MO MI DO FR MI DO FR SA SO MO

Abfahrt auch von Venedig: Jeden Mittwoch & Donnerstag

Abfahrten ab Patras 1

JAN FEB MÄR APR MAI JUN JUL AUG SEP OCT NOV DEZ

MO DO DO SO DI FR SO SA MO DO SA

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DI DO FR FR SA SO MO FR SA SO MO MO DI DO DO FR SA SA SO MO DI MO DI DO DO FR SA SO SO MO DI DI DO FR FR SA SO MO SO MO DI

6

Vor-und Nachsaison 7

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SA SO MO DI DI DO FR SA DI DO FR SA FR SA SO MO DI SO MO DI DO DO FR SA SO FR SA SO MO DI MO DI DO FR DO FR SA SO MO SA SO MO DI DI DO FR SA DO FR SA SO MO

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DO FR SO MO SO MO DO FR SA MO DI DO SA SO DI DO FR SO MO DI

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SA SO MO DI DI DO FR SA DI DO FR SA FR SA SO MO DI SO MO DI DO DO FR SA SO FR SA SO MO DI MO DI DO FR DO FR SA SO MO SA SO MO DI DI DO FR SA DO FR SA SO MO

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DO FR SO MO SO MO DO FR SA MO DI DO SA SO DI DO FR SO MO DI

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Zwischensaison 21

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SA SO MO DI DI DO FR SA DI DO FR SA FR SA SO MO DI SO MO DI DO DO FR SA SO FR SA SO MO DI MO DI DO FR DO FR SA SO MO SA SO MO DI DI DO FR SA DO FR SA SO MO

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DO FR SO MO SO MO DO FR SA MO DI DO SA SO DI DO FR SO MO DI

Hauptsaison 27

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SA SO MO DI DI DI DO FR SA FR SA SO MO SO MO DI DO DO FR SA FR SA SO MO DI MO DI DO FR DO FR SA SO SA SO MO DI DI DO FR DO FR SA SO MO

Abfahrt auch nach Venedig: Jeden Montag und Dienstag

PREISLISTE in € UNTERBRINGUNGSKATEGORIE LUX* JS2* A2* AB2* JS3 A3 AB3 JS4/5 A4 AB4 ABS AES D

LUXUS HYDROMASSAGE DUSCHE / WC / TV JUNIOR SUITE MIT DOPPELBETT DUSCHE / WC / TV 2-BETT AUSSEN DUSCHE WC 2-BETT INNEN DUSCHE WC JUNIOR SUITE MIT DOPPELBETT DUSCHE / WC / TV 3-BETT AUSSEN DUSCHE WC 3-BETT INNEN DUSCHE WC JUNIOR SUITE – FAMILIEN MIT DOPPELBETT DUSCHE / WC / TV 4-BETT AUSSEN DUSCHE WC 4-BETT INNEN DUSCHE WC PULLMANSITZE BUSINESS CLASS PULLMANSITZE ECONOMY CLASS DECKPASSAGE

VOR & NACHSAISON

ZWISCHENSAISON

HAUPTSAISON

Hin- HafengeRück- Hafengefahrt bühren Summe fahrt bühren Summe

Hin- HafengeRück- Hafengefahrt bühren Summe fahrt bühren Summe

Hin- HafengeRück- Hafengefahrt bühren Summe fahrt bühren Summe

259 199 179 159 179 159 139 159 129 119 79 69 57

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

269 209 189 169 189 169 149 169 139 129 89 79 67

181 139 125 111 125 111 97 111 90 83 55 48 40

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

191 149 135 121 135 121 107 121 100 93 65 58 50

299 259 219 199 229 199 169 199 159 139 89 79 69

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

309 269 229 209 239 209 179 209 169 149 99 89 79

209 181 153 139 160 139 118 139 111 97 62 55 48

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

219 191 163 149 170 149 128 149 121 107 72 65 58

359 309 269 245 259 229 209 229 189 169 99 89 79

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

369 319 279 255 269 239 219 239 199 179 109 99 89

251 216 188 172 181 160 146 160 132 118 69 62 55

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

261 226 198 182 191 170 156 170 142 128 79 72 65

79 79 129 229 329 429 139 239 349 459 27

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

89 89 139 239 339 439 149 249 359 469 37

55 55 90 160 230 300 97 167 244 321 19

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

65 65 100 170 240 310 107 177 254 331 29

99 99 199 299 429 539 219 329 469 549 35

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

109 109 209 309 439 549 229 339 479 559 45

69 69 139 209 300 377 153 230 328 384 25

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

79 79 149 219 310 387 163 240 338 394 35

129 129 249 369 505 649 269 399 529 649 39

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

139 139 259 379 515 659 279 409 539 659 49

90 90 174 258 354 454 188 279 370 454 27

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

100 100 184 268 364 464 198 289 380 464 37

FAHRZEUGKATEGORIE 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

FAHRZEUG BIS 6m. LÄNGE & 2m. HÖHE FAHRZEUG/ANHÄNGER BIS 6m LÄNGE & BIS 2m. HÖHE FAHRZEUG/ANHÄNGER BIS 6m. LÄNGE & ÜBER 2m. HÖHE FAHRZEUG/ANHÄNGER VON 6,01m. BIS 8m. LÄNGE FAHRZEUG/ANHÄNGER VON 8,01m. BIS 10m. LÄNGE FAHRZEUG/ANHÄNGER ÜBER 10m. LÄNGE WOHNWAGEN & WOHNMOBILE BIS 6m. LÄNGE & ÜBER 2m. HÖHE -CAMPING ALL INCLUSIVE WOHNWAGEN & WOHNMOBILE VON 6,01m. BIS 8m. LÄNGE-CAMPING ALL INCLUSIVE WOHNWAGEN & WOHNMOBILE VON 8,01m. BIS 10m. LÄNGE-CAMPING ALL INCLUSIVE WOHNWAGEN & WOHNMOBILE ÜBER 10m. LÄNGE-CAMPING ALL INCLUSIVE MOTORRÄDER-MOTORROLLER

HAUSTIERKABINEN (AB2/3/4)

HINFAHRT: € 50 / pro KABINE (max. 2 Haustiere)

RÜCKFAHRT: € 50 / pro KABINE (max. 2 Haustiere)

Die in diesem Katalog aufgeführten Ermäßigungen der Reederei gelten nicht auf die Hafengebühren und den Zuschlag für die Tierbeförderung in Kabinen. - Die Reederei behält sich das Recht der Einführung eines Treibstoffzuschlags ohne vorherige Ankündigung vor. - Preise in Euro pro Person, pro Fahrzeug und pro Strecke ausgenommen Hafengebühren, die unter "Hafengebühren" in den oben aufgeführten Spalten berücksichtigt wurden. - In den Rückfahrtpreisen wurde 30% Rabatt bereits berücksichtigt. - Mahlzeiten und Getränke sind nicht inbegriffen. - “Camping All Inclusive“ wird nur für offiziell als Wohnwagen und Wohnmobile registrierte Fahrzeuge angeboten. “Camping All Inclusive” wird für die Fahrzeuge der Kategorien 7,8,9 & 10 angeboten. - Fahrräder frei. - Kinder von 4-16 Jahren erhalten 50% Ermäßigung auf die obengenannten Katalogpreise. - Haustiere reisen gratis in gesonderten Bereichen auf den Schiffdecks (Tierbox). Auf Cruise Europa und Cruise Olympia ist die Mitnahme von Haustieren in einigen Kabinen gegen Gebühr erlaubt. Bei den für die Mitnahme von Haustieren ausgewiesenen Kabinen handelt es sich um 4-Bettkabinen, die als 4-Bett-, 3-Bett-, 2-Bettkabine oder zur Einzelbelegung gebucht werden können. Diese Kabinen sind nicht bettweise buchbar. - Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Seite 11. *Bei Einzelbelegung 50% Zuschlag auf den Preis der jeweiligen 2-Bettkabine.

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VENEDIG ROUTE / CRUISE EUROPA - CRUISE OLYMPIA ANCONA & VENEDIG ROUTEN Camping All Inclusive... an Bord CRUISE EUROPA / CRUISE OLYMPIA Genießen Sie einen Service, der speziell auf die Personen zugeschnitten ist, die mit ihrem Camper* mit Komfort und Luxus preiswert reisen möchten. Buchen Sie “Camping all Inclusive” und Sie erhalten: • einen Stellplatz für Ihr Fahrzeug* (Wohnmobil oder Wohnwagen) • einen Stromanschluss für Ihr Fahrzeug* (Wohnmobil oder Wohnwagen) • die Unterbringung in einer Innenkabine. • 30% Ermäßigung auf alle Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) und Getränken, die im à-la-Carte und Self-service Restaurant serviert werden.

Sie zahlen lediglich den Preis für eine Deckpassage und den Fahrzeugpreis! Falls Sie Ihr Haustier mit in die Kabine nehmen möchten, bieten wir Ihnen einen Sondertarif an: 25€ pro Kabine / pro Strecke! (max. 2 Haustiere) *‘‘Camping All inclusive’’ gilt nur für offiziell registrierte Campingfahrzeuge, Wohnwagen und Wohnmobile, die mit Schlaf- und Kocheinrichtung ausgestattet sind. Konventionelle Autos, Busse, Minibusse oder Boote werden nicht für ‘‘Camping All inclusive’’ zugelassen.

Berechnen Sie die Maße Ihres Fahrzeugs!


VENEDIG ROUTE / EUROFERRY OLYMPIA

Bitte informieren Sie sich über den Fahrplan und aktuelle Angebote:

ITALIEN - GRIECHENLAND Vom 12/2/2018 bis 31/12/2018 Abfahrt VENEDIG MI 12:00 SA 13:00

Ankunft IGOUMENITSA DO 14:00 SO 20:30

Ankunft PATRAS DO 23:59 MO 06:30

GRIECHENLAND - ITALIEN Vom 12/2/2018 bis 31/12/2018 Abfahrt PATRAS MO 17:00 FR 02:00

Abfahrt IGOUMENITSA DI 02:00 FR 10:00

Ankunft VENEDIG MI 08:30 SA 09:00

Notes: Die Abfahrts - und Ankunftszeiten sind jeweils Ortszeiten. Die im Fahrplan aufgeführten Ankunftszeiten beziehen sich auf das Erreichen der Lotsenstation vor der Hafeneinfahrt.

SΑΙSONALITÄT & PREISLISTE / EUROFERRY OLYMPIA Abfahrten ab Venedig 1

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Vor-und Nachsaison 7

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Zwischensaison 21

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Hauptsaison

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Abfahrten ab Patras 1

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Vor-und Nachsaison 7

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Zwischensaison 21

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Hauptsaison

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JAN FEB MO FR MO FR MO FR MO MÄR FR MO FR MO FR MO FR MO FR APR MO FR MO FR MO FR MO FR MO MAI FR MO FR MO FR MO FR MO JUN FR MO FR MO FR MO FR MO FR JUL MO FR MO FR MO FR MO FR MO AUG FR MO FR MO FR MO FR MO FR SEP MO FR MO FR MO FR MO FR OCT MO FR MO FR MO FR MO FR MO NOV FR MO FR MO FR MO FR MO FR DEZ MO FR MO FR MO FR MO FR MO

PREISLISTE in € UNTERBRINGUNGSKATEGORIE A2* A3 A4 AES D

2-BETT AUSSEN DUSCHE WC 3-BETT AUSSEN DUSCHE WC 4-BETT AUSSEN DUSCHE WC PULLMANSITZE ECONOMY CLASS DECKPASSAGE

VOR & NACHSAISON

ZWISCHENSAISON

HAUPTSAISON

Hin- HafengeRück- Hafengefahrt bühren Summe fahrt bühren Summe

Hin- HafengeRück- Hafengefahrt bühren Summe fahrt bühren Summe

Hin- HafengeRück- Hafengefahrt bühren Summe fahrt bühren Summe

179 159 129 69 57

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189 125 169 111 139 90 79 48 67 40

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219 199 159 79 69

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79 79 129 229 329 429 27

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89 55 89 55 139 90 239 160 339 230 439 300 37 19

10 10 10 10 10 10 10

65 65 100 170 240 310 29

99 99 199 299 429 539 35

10 10 10 10 10 10 10

109 109 209 309 439 549 45

10 10 10 10 10 10 10

79 79 149 219 310 387 35

129 129 249 369 505 649 39

10 10 10 10 10 10 10

139 139 259 379 515 659 49

10 10 10 10 10 10 10

100 100 184 268 364 464 37

FAHRZEUGKATEGORIE 1 2 3 4 5 6 7

FAHRZEUG BIS 6m. LÄNGE & 2m. HÖHE FAHRZEUG/ANHÄNGER BIS 6m LÄNGE & BIS 2m. HÖHE FAHRZEUG/ANHÄNGER BIS 6m. LÄNGE & ÜBER 2m. HÖHE FAHRZEUG/ANHÄNGER VON 6,01m. BIS 8m. LÄNGE FAHRZEUG/ANHÄNGER VON 8,01m. BIS 10m. LÄNGE FAHRZEUG/ANHÄNGER ÜBER 10m. LÄNGE MOTORRÄDER-MOTORROLLER

69 69 139 209 300 377 25

90 90 174 258 354 454 27

Die in diesem Katalog aufgeführten Ermäßigungen der Reederei gelten nicht auf die Hafengebühren. - Die Reederei behält sich das Recht der Einführung eines Treibstoffzuschlags ohne vorherige Ankündigung vor. - Preise in Euro pro Person, pro Fahrzeug und pro Strecke ausgenommen Hafengebühren, die unter "Hafengebühren" in den oben aufgeführten Spalten berücksichtigt wurden. - In den Rückfahrtpreisen wurde 30% Rabatt bereits berücksichtigt. - Mahlzeiten und Getränke sind nicht inbegriffen. - Fahrräder frei. - Kinder von 4-16 Jahren erhalten 50% Ermäßigung auf die obengenannten Katalogpreise. - Es gibt keine entsprechenden Unterbringungen für Tiere und spezielle Tierkabinen an Bord der Euroferry Olympia. - Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Seite 11. *Bei Einzelbelegung 50% Zuschlag auf den Preis der jeweiligen 2-Bettkabine.

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ANGEBOTE* 20% Frühbucherrabatt

Gültig für alle Kabinen- und Fahrzeugkategorien. Gültig für Hin- und Rückfahrten bis 15.01.2019. Gültig für Tickets, die bis zum 28.02.2018 ausgestellt werden. Kumulierbar mit allen weiteren Ermäßigungen/ Standardangeboten gem. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Frühbucher-Tickets werden nicht erstattet.

50% Kinderermäßigung

für alle Kinder zwischen 4 und 16 Jahren, die in Begleitung eines Erwachsenen in einer Kabine reisen. Kinder unter 4 Jahren reisen kostenlos ohne Anspruch auf ein Kabinenbett oder Sitzplatz.

30% Rückfahrtermäßigung

Minoan Lines bietet 30% Rückfahrtermäßigung an, sofern die Hin- und Rückfahrt gleichzeitig gebucht werden. Diese Ermäßigung gilt auch bei Kombination von beiden Routen (Ancona/ Venedig). In den Rückfahrtpreisen ist diese Ermäßigung bereits enthalten.

30% Ermäßigung

20% Freunde- und Familienermäßigung

bei Reise von mind. 3 Personen auf Deck, im Pullmansitz (Business & Economy Class), in einer 3-/4-Bett-Innen- oder Außenkabine mit oder ohne Pkw (nur Fahrzeugkategorie 1). Alle Tickets müssen unter derselben Buchungsnummer ausgestellt werden.

20% Studenten- und Jugendermäßigung

für Passagiere bis einschließlich 26 Jahren: die Ermäßigung wird auf alle Unterbringungskategorien (ausgenommen Luxuskabine) und für Fahrzeuge (nur Fahrzeugkategorie 1 und für Motorräder) gewährt. Das Alter der Personen und/oder der Studentenstatus wird bei Einschiffung gegen Vorlage des Reisepasses, Personalausweises oder des ISIC-Ausweises überprüft.

20% Seniorenermäßigung

für Reisende über 60 Jahre. Gültig für alle Unterbringungskategorien (ausgenommen “All inclusive Camping”). Das Alter der Personen wird bei Einschiffung gegen Vorlage des Reisepasses/ Personalausweises überprüft.

Kostenloses Frühstück

für Passagiere und Fahrzeuge, wenn Minoan Lines und Grimaldi Lines Adria - Service kombiniert wird. Hinfahrtticket muss bei der Buchung vorgelegt und registriert werden, um das Angebot in Anspruch zu nehmen.

30% Ermäßigung auf innergriechische Tickets Dieses Angebot ist gültig für Passagiere und Fahrzeuge (alle Kategorien). Die innergriechischen Tickets und die Adria-Tickets müssen gleichzeitig ausgestellt werden.

MINOAN LINES SERVICES

20%

im à-la-Carte Restaurant (Cruise Europa & Cruise Olympia) für Passagiere die eine Luxuskabine gebucht haben.

Freier Eintritt im Wellnesbereich auf der Cruise Europa oder Cruise Olympia: Passagiere, die eine Junior Suite oder Luxuskabine gebucht haben, erhalten freien Zutritt zum Fitnessstudio, Dampfbad, Jacuzzi und Sauna. Die o. g. Ermäßigungen sind nicht kumulativ. Ermäßigungen werden bei der Buchung der Reise gewährt. Grundsätzlich kann nur eine der aufgeführten Ermäßigungen gewährt werden (Ausnahme: es kann zur Rückfahrtermäßigung eine weitere Ermäßigung gewährt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind). Nach erfolgter Ticketausstellung können nachträglich keine Ermäßigungen / Erstattungen gewährt werden. *Gültig für das gesamte Jahr sofern nicht alles angegeben.

Minoan Lines & “Show Your Card!” Sind Sie Mitglied eines Automobilclubs? Reisen Sie mit einem Camper, Pkw oder Motorrad? Haben Sie dieses Logo auf Ihrer Mitgliedskarte? Dann erhalten Sie 20% Ermäßigung! Minoan Lines bietet ausschließlich für alle Mitglieder des “Show Your Card“ Programms 20% Ermäßigung auf den regulären Tarif für innergriechische und Adria-Tickets (ausgenommen Hafengebühren). 20% Ermäßigung für: • den Karteninhaber. • Personen, die zusammen mit dem Mitglied reisen. • Camper, Pkw oder Motorrad, vorausgesetzt, alle Personen und Fahrzeuge sind unter derselben Reservierungsnummer gebucht. Um die “Show your Card“ Ermäßigung zu erhalten, muss ein Fahrzeug in der Buchung enthalten sein. Wenn Sie mit einem Campingfahrzeug verreisen, können Sie die Show Your Card Ermäßigung für “Camping All Inclusive” in Anspruch nehmen. Für weitere Informationen zu dem “Show your Card”-Programm und den teilnehmenden Automobil- und Touring Clubs besuchen Sie unsere Website www.minoan.gr oder kontaktieren Sie unsere Zentralagenturen.


NAANTALI

HELSINKI

LÅNGNÄS

3 UNTERNEHMEN ZU DIENSTEN ALLER PASSAGIERE

KAPELLSKÄR

MALMÖ

TRAVEMÜNDE

VENEDIG SAVONA

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BARCELONA

CIVITAVECCHIA BRINDISI Rom PORTO TORRES OLBIA

SALERNO

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PIRÄUS - HERAKLION

HERAKLION - PIRÄUS

Vom 01/01/2018 bis 30/06/2018 & vom 01/09/2018 bis 31/10/2018

Vom 01/01/2018 bis 30/06/2018 & vom 01/09/2018 bis 31/10/2018

Abfahrt PIRÄUS

Ankunft HERAKLION

21:00

Abfahrt HERAKLION

06:00

21:30

Vom 01/07/2018 bis 31/08/2018 Abfahrt PIRÄUS

06:00

Vom 01/07/2018 bis 31/08/2018

Ankunft HERAKLION

22:00

Ankunft PIRÄUS

Abfahrt HERAKLION

06:30

Ankunft PIRÄUS

22:00

06:30

ANGEBOTE

50% Kinderermäßigung für alle Kinder zwischen 20 % Rückfahrtermäßigung für Passagiere und 4 und 16 Jahren, die in Begleitung eines Erwachsenen in einer Fahrzeuge bei gleichzeitiger Buchung einer Hin- und Rückfahrt. Kabine reisen. 3+1 Gratis in einer 4-Bettkabine bei Reise von 4 Personen in derselben 4-Bettkabine. Die 4. Person reist kostenlos, vorausgesetzt, dass mindestens 2 voll zahlende Personen zum regulären Tarif reisen. Das Freiticket gilt für den Passagier mit dem niedrigsten Fahrpreis. Alle Personen müssen in derselben Buchung gebucht sein).

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PIRÄUS - MILOS - HERAKLION DIREKTE FÄHRVERBINDUNGEN JEDEN DONNERSTAG & SONNTAG vom 05/07/2018 bis 09/09/2018 Abfahrt PIRAEUS

11:00

Ankunft MILOS

14:15

Ankunft HERAKLION

18:30

AbfahrtHERAKLION

11:00

Ankunft MILOS

15:00

Ankunft PIRAEUS

18:30

Für weitere aktuelle Angebote, Preisinformationen zu unseren innergriechischen Routen und Allgemeine Geschäftsbedingungen besuchen Sie bitte unsere Internetseite www.minoan.gr oder kontaktieren Sie die Zentralagenturen oder Ihr Reisebüro.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND INFORMATIONEN* (*gültig für internationale Verbindungen) Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sind für alle Tickets gültig, die bis zum 31.12.2018 ausgestellt werden. Minoan Lines SA ist als Vertreter des Beförderers Grimaldi Euromed S.p.A. tätig. Der Beförderer der Seeroute ist im Reisedokument ausgewiesen. Passagiere, ihr Gepäck und mitgeführte Fahrzeuge werden ausschließlich nach den Vereinbarungen und Bedingungen des Beförderers transportiert. Der Passagier stimmt mit dem Kauf des Tickets ipso facto den nachfolgend wiedergegebenen Vereinbarungen und Bedingungen zu. Ebenfalls stimmt der Passagier bei der Buchung und/oder beim Ticketkauf ipso facto der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der Gesetzesverordnung 196/2003 und nach den Modalitäten zu, wie sie in der Datenschutzmitteilung am Fuße dieses Dokuments angegeben sind. DEFINITIONEN Unter „Beförderer“ wird der Reeder oder der Schiffseigner verstanden, der den Transport über See durchführt. Unter „Mitgeführtes Gepäck“ wird das zum Passagier gehörende Handgepäck verstanden, das nicht registriert ist oder im eigenen, in der Garage des Schiffs geparkten Fahrzeug aufbewahrt wird oder im Gepäckdepot abgegeben ist, und ausschließlich persönliche Gegenstände des Passagiers enthält. Unter „Mitgeführtem Fahrzeug“ wird jedes motorgetriebene Fahrzeug verstanden (eventuell Anhänger inbegriffen), das für den Personenverkehr, Personen- und Güterverkehr oder Verkehr von Waren genutzt wird, die nicht zum Verkauf bestimmt sind, und zum Eigentum des im Reiseticket ausgewiesenen Passagiers gehören oder diesem zur rechtmäßigen Nutzung überlassen wurde. KAPITÄNSBEFUGNISSE Der Kapitän hat das Recht, ohne Lotsen weiterzufahren, andere Schiffe abzuschleppen oder ihnen zu allen Bedingungen beizustehen, von der Standardroute abzuweichen, jeden Hafen anzulaufen (unabhängig davon, ob er sich auf der Route befindet oder nicht) und Passagiere und ihr Gepäck zur Fortsetzung ihrer Reise auf andere Schiffe zu verlegen. Der Beförderer und für ihn der Kapitän des Schiffs sind berechtigt die Einschiffung aller Personen zu verweigern, die nach seinem unumstößlichen Urteil gesundheitlich nicht in der Lage sind, die Reise anzutreten. Der Beförderer und für ihn der Kapitän des Schiffs sind ferner berechtigt, den Passagier während der Reise in jedem Zwischenhafen auszuschiffen, wenn dieser gesundheitlich nicht in der Lage ist, die Reise fortzusetzen oder er eine Gefahr bedeutet oder andere Gäste oder das Personal stört. Der Passagier unterliegt den maßregelnden Machtbefugnissen des Kapitäns, was die Sicherheit des Schiffs und die Schifffahrt betrifft. Der Beförderer und der Kapitän des Schiffs sind weisungsbefugt, alle Anweisungen oder Vorschriften von Regierungen und Behörden jedes Staates oder von Organen, die in dessen Namen oder mit Zustimmung dieser Regierungen oder Behörden handeln oder sich als dazu handlungsberechtigt erklären, sowie sonstiger Stellen durchzuführen, die aufgrund der Deckung durch die Kriegsrisikoversicherung das Recht haben, diese Anweisungen oder Vorschriften zu erteilen. Alle Handlungen oder Unterlassungen, die seitens des Beförderers oder des Kapitäns bei der Durchführung oder als Folge dieser Anweisungen oder Vorschriften erfolgen, sind nicht als Vertragsbruch anzusehen. Das Ausschiffen der Passagiere und des Gepäcks in Übereinstimmung mit diesen Anweisungen oder Vorschriften befreit den Beförderer von der Verantwortung zur Weiterfahrt oder zur Rückfahrt der Passagiere in ihre Heimatländer. DIE SCHIFFE Die eingesetzten Kombischiffe (Ro/Pax) - oder KREUZFAHRT-Schiffe, die für den Transport von Passagieren und Gütern bestimmt sind. BUCHUNGEN Die Buchungen können über ein Reisebüro, über die Büros und Vertreter von Minoan Lines und Grimaldi Lines oder über die Internetseite www. minoan.gr oder www.grimaldi-lines.com erfolgen. Das Ticket kann bei der Reisebestätigung gezahlt werden. Die Frachtgebühr ist an Minoan Lines bei der Buchung zu entrichten. Bei nicht geleisteter Zahlung des Gesamtbetrags der Frachtgebühr ist die Platzreservierung nicht gewährleistet. Kein Passagierticket darf ohne Bezahlung ausgestellt werden. Im Einklang mit der Sicherheitsrichtlinie müssen der Name des Reisenden, die Daten des Identitätsdokuments, Marke, Typ und Kennzeichen der auf dem Ticket angegebenen Fahrzeuge strikt mit dem Passagier und den mitgeführten Fahrzeugen übereinstimmen. Andernfalls kann der Zugang/die Zufahrt zum Hafen und zur Anlegestelle verweigert werden. EINSCHLÄGIGE VORSCHRIFTEN Der Beförderungsvertrag von Personen, deren Gepäck und mitgeführten Fahrzeugen wird durch die EU-Verordnung Nr. 1177/2010, das Athener Übereinkommen vom 13.12.74, geändert im Londoner Protokoll vom 01.11.2002, vom italienischen Schifffahrtsgesetz in Übereinstimmungsauslegung mit der italienischen Rechtsordnung sowie von etwaigen nachträglichen Änderungen der genannten Richtlinie und/oder etwaiger neuer einschlägiger Richtlinien geregelt. Gemäß und Kraft des Artikels 19, Abs. 6 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 legt der Beförderer fest, dass die Untergrenze, für die ein wirtschaftlicher Ausgleich nicht vorgesehen ist, bei 6 (sechs) Euro liegt. Unberührt davon bleiben die für den Beförderer geltenden Haftungsausschlüsse und -befreiungen gemäß Art. 20 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 sowie nach italienischem Schifffahrtsgesetz und allen nationalen und internationalen anwendbaren Richtlinien. TICKETS (Beförderungsvertrag) Das Passagierticket gilt nur für die Person, auf die es ausgestellt ist. Das Ticket ist nicht übertragbar. Das Ticket kann als Ausdruck, als Fax oder per E-Mail vorliegen. Bei der Einschiffung („Check-In“) wird dem Passagier nach Vorlage des regulären Fahrscheins („Ticket“) und gültiger Ausweispapiere und etwaig mitgeführter Fahrzeuge die „Bordkarte“ („Boarding Pass“) ausgehändigt. Der Passagier muss beide Dokumente („Ticket“ und „Bordkarte“) für die gesamte Überfahrt aufbewahren. Falls er ohne Ticket oder Bordkarte angetroffen wird, muss er den doppelten Preis des Tickets bezahlen. Bei eventuellen Beschwerden muss der Passagier sowohl das Ticket als auch die Bordkarte kopieren. Wenn sie nicht vorliegen, kann die Beschwerde nicht bearbeitet werden. TARIFE Für jede Seeroute werden die nach Unterbringung unterteilten Grundtarife und die Hafengebühren auf der Internetseite der Gesellschaft www. minoan.gr veröffentlicht. Wie auf dieser Seite ausgeführt, können die angegebenen Tarife Variationen unterliegen, die beim Kostenvoranschlag und immer vor Vollendung des Kaufs und der entsprechenden Zahlung des Kunden detailliert angegeben werden. Nach Artikel 33 des Verbraucherschutzgesetzes wird jedoch dem Beförderer die Befugnis zugestanden, die Tarife vor Abfahrt und mit Sicherheit vor Buchungsabschluss durch den Verbraucher zu ändern. Diese Änderungsmöglichkeit betrifft sowohl die Hinreise als auch die Rückreise. Davon wird das Rücktrittsrecht des Verbrauchers nicht berührt, wie im Artikel 33 der Gesetzesverordnung Nr. 206/2005 vorgesehen (sog. Verbraucherschutzgesetz). HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Haftung des Beförderers für Todesfälle oder für körperliche Schäden und/oder für den Verlust oder Schäden am Gepäck, am mitgeführten Fahrzeug, von Wertgegenständen, persönlichen Gegenständen und/oder anderem Eigentum des Passagiers darf nie die vom Athener Übereinkommen vom 13.12.1974, geändert im Londoner Protokoll vom 01.11.2002 und/oder vom italienischen Schifffahrtsgesetz und/oder von einer anderen italienischen und internationalen einschlägigen eventuell anwendbaren Richtlinie vorgesehenen Grenzen überschreiten. VERHALTEN AN BORD Der Passagier muss strikt die Borddisziplin einhalten und sich an die geltenden Beförderungsregeln auf See halten, vor allem solche, die sich auf die Sicherheit auf See beziehen. Das Rauchen ist an Bord in allen überdachten Bereichen verboten. Das Bordpersonal ist rechtmäßig befugt, die Einhaltung dieses Verbots zu überwachen und etwaige Verstöße gemäß Gesetz 3 vom 16.1.03 und der entsprechenden Durchführungsverordnung vom 16.12.04 den zuständigen Stellen anzuzeigen. Der Verstoß gegen eine Gesetzesvorschrift, die Bordordnung, Anordnungen oder Regelungen der Sicherheitsbehörden wird in Übereinstimmung mit den einschlägigen Zivil- und Strafgesetzen geahndet. In Übereinstimmung mit den geltenden Antiterror-Verordnungen (ISPS) dürfen Schiffsoffiziere das Gepäck der Passagiere kontrollieren und/oder sie zur Vorlage der Identitätsdokumente auffordern. EINSCHIFFUNG Der Passagier muss sich zur Einschiffung (Check-In) mindestens zwei Stunden vor Abfahrt einfinden. Danach kann die Einschiffung ver-

weigert werden. In der Hochsaison müssen etwaige Warteschlangen berücksichtigt werden. Sollte der Passagier nicht innerhalb der oben vorgegebenen Zeit eintreffen, verliert er das Recht auf Einschiffung, auch wenn er die Buchung vorweisen kann. Bei der Einschiffung muss er im Besitz eines regulären Reisetickets, eines Identitätsdokuments und aller etwaiger Unterlagen sein, die von den Ländern des Zielhafens und eventueller Anlaufhäfen für die Ausschiffung verlangt werden. Die Fahrzeuge werden zum Einschiffen in der Reihenfolge aufgerufen, wie vom Kapitän und/oder von seinen Unteroffizieren oder Angestellten vorgegeben. Sie können auf jedem beliebigen Garagendeck des Schiffs untergebracht werden. REISEUNTERLAGEN Staatsangehöriger der EU: Gültiger Personalausweis oder Reisepass. Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU: Gültiger Reisepass mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung oder einem Visum für ein Schengenland. Vor der Reise muss sich der Passagier vergewissern, über die notwendigen Unterlagen zum Ausschiffen am Zielhafen zu verfügen. Der Beförderer kann diesbezüglich auf keinen Fall für eine etwaige Untersagung des Ausstiegs durch die zuständigen örtlichen Behörden haftbar gemacht werden, sollten die benötigten Unterlagen für die Einreise in das Zielland mangelhaft sein. EINSCHIFFUNG MINDERJÄHRIGER PASSAGIERE Minderjährige Passagiere müssen ein gültiges Identitätsdokument im Einklang mit den Bestimmungen der EG-Verordnung Nr. 2252/2004 besitzen. (siehe § REISEUNTERLAGEN) Passagiere unter 12 Jahren: Sie dürfen auf keinen Fall ohne die Begleitung eines Erwachsenen reisen. Wenn es sich nicht um einen der beiden Elternteile handelt, muss dem Schiffskapitän / Purser des Schiffs eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden, in der die Eltern erklären, ihr Kind einer bestimmten Person anzuvertrauen, die rechtlich für das Kind verantwortlich ist. Diesem Schreiben müssen zudem auch die gültigen Identitätsdokumente beider Eltern beigelegt werden. Bei Nicht-EU-Bürgern muss die Aufenthaltsgenehmigung der Eltern beigelegt sein, in der auch das Kind eingetragen sein muss. Minderjährige Passagiere über 12 Jahre: Sie dürfen ohne Begleitung reisen, sofern dem Kapitän oder Purser eine von beiden Elternteilen unterschriebene Erklärung zusammen mit den Identitätsdokumenten beider vorgelegt wird, in der die Eltern erklären, für eventuelle Schäden an der Person oder an Dritten verursachte Schäden vollständig zu haften. Auf keinen Fall übernimmt der Schiffskapitän und/oder ein anderes Mannschaftsmitglied die Beaufsichtigung und damit verbundene Verantwortung für den Minderjährigen an Bord des Schiffs. Ferner gilt als vereinbart, dass der Passagier verpflichtet ist, alle vom Zielland geforderten Dokumente mitzuführen und dass der Beförderer keine Haftung übernimmt, sollten diese Dokumente von den Behörden des Zielhafens als unzureichend angesehen werden. EINSCHIFFUNG VON SCHWANGEREN FRAUEN Frauen in fortgeschrittener Schwangerschaft, somit über dem 6. Monat, dürfen nur mitreisen, wenn sie über ein ärztliches Attest verfügen, in dem die Reise genehmigt ist und das nicht früher als 7 Tage vor Abreisedatum ausgestellt wurde. Sollte hingegen eine Schwangerschaft mit Komplikationen vorliegen, muss die Schwangere ein ärztliches Attest mitführen, in dem die Reise genehmigt ist, unabhängig vom erreichten Schwangerschaftsmonat. Auf jeden Fall wird Frauen das Einschiffen verweigert, deren Entbindung in den folgenden 7 Tagen nach Abfahrt vorgesehen ist bzw. die 7 Tage vor Abfahrt entbunden haben. Der Schiffskapitän ist jederzeit berechtigt, nach eigenem Ermessen einer Frau in beliebigem Schwangerschaftsmonat die Einschiffung zu verwehren, die aus gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten darf. Sollte der Schiffskapitän die Einschiffung der Passagiere aus berechtigtem Grund verweigern, ist der Beförderer nur verpflichtet, die Kosten des Reisetickets rückzuerstatten. EINSCHIFFUNG VON PERSONEN MIT BEHINDERUNG (PEM) Unter einer Person mit Behinderung (in der Folge PEM - Personen mit eingeschränkter Mobilität) wird eine Person verstanden, die sich nicht problemlos oder frei bewegen kann oder die einer Betreuung bedarf. Buchungen und Tickets werden PEM zu den gleichen Bedingungen wie allen anderen Passagieren angeboten. Sollten den PEM aus Sicherheitserwägungen, weil dies aufgrund der Bauart des Schiffs oder der Infrastruktur unmöglich ist, die Einschiffung verweigert werden, können diese zwischen Recht auf Rückerstattung und alternativer Beförderung wählen. Es obliegt den PEM, bei der Buchung oder beim Kauf des Tickets schriftlich ihre spezifischen Bedürfnisse hinsichtlich Unterbringung, Sitzplatz, gewünschtem Service oder der Notwendigkeit, medizinische Geräte mitzuführen, bekanntzugeben. Die Betreuungsanfrage muss an die Gesellschaft (unter Beilage der Kopie eines Identitätsdokuments) vor Kauf des Tickets und mindestens 48 Stunden vor der gewünschten Abfahrt an die E-Mail-Adresse customer@minoan.gr gesendet werden. Jede andere Art von Betreuung müssen die PEM dem Beförderer oder Angestellten des Terminals mindestens 48 Stunden im Voraus mitteilen. Für die Einschiffung müssen die PEM an einem vereinbarten Ort und zu einem abgesprochenen Zeitpunkt (vor der allgemeinen Einschiffung) eintreffen. Sollte es nach Art. 8 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 unbedingt notwendig sein, kann der Beförderer fordern, dass eine Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität von einer anderen Person begleitet wird, die der Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität die notwendige Betreuung zukommen lassen kann. Die betreffende Begleitperson reist kostenfrei. Sollte ein Beförderer oder ein Angestellter am Terminal durch eigenes Verschulden oder Nachlässigkeit Mobilitätshilfen oder andere von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität verwendete spezielle Geräte verlieren oder beschädigen, muss den PEM eine Rückerstattung in der Höhe eines entsprechenden Ersatzgerätes oder gegebenenfalls etwaiger Reparaturkosten angeboten werden. Die Betreuung der PEM wird durch den Purser oder eine andere beauftragte Person gewährleistet. Sobald die Ankunft einer PEM an Bord angekündigt wird, stellt der Purser die notwendige Betreuung für die einwandfreie Abwicklung der Reise vom Zeitpunkt der Ein- bis zur Ausschiffung bereit. Der Purser zeichnet im Schiffsplan die den PEM zugewiesenen Kabinen ein und übergibt dem Kapitän eine Kopie davon. Das für die Betreuung der PEM vorgesehene Personal muss gut sichtbar die weiß-blaue Armbinde mit der Aufschrift ASSISTANCE tragen, damit es problemlos von den anderen Passagieren zu erkennen ist. Die Ticketverkaufsstelle an Land, die das Check-In vornimmt, muss den mit eigenem Fahrzeug einschiffenden PEM einen Aufkleber aushändigen, der auf dem Fahrzeug anzubringen ist. Bei Ankunft an Bord werden die genannten Fahrzeuge mit Priorität zu speziellen für diese Personen vorgesehenen Bordparkplätzen geleitet. In den genannten Zonen ist absolute Mobilität der PEM und der problemlose Zugang zu den Passagierbereichen gewährleistet. Vor Ankunft im Zielhafen teilt der Kapitän dem zuständigen Hafenmeister mit, ob gegebenenfalls eine Landbeförderung notwendig ist. Im Notfall hilft die in der Master List bestimmte Person der PEM, zum Treffpunkt und zur Einschiffungsstelle zu gelangen. Der Zugang zu den Schiffdecks ist problemlos, da Aufzüge mit Leuchttasten, Audiovorrichtung und entsprechenden Tasten für blinde Passagiere zur Verfügung stehen. An Bord der Schiffe sind entsprechend ausgestattete behindertengerechte Kabinen im Einklang mit den geltenden einschlägigen Vorschriften vorgesehen. In den öffentlichen Räumen sind die Wege zu den wichtigsten Bordserviceleistungen durch taktile Bodenleitsysteme gekennzeichnet. Zudem sind auch behindertengerechte sanitäre Anlagen vorhanden. An Bord der Schiffe sind nur Personen mit Behinderung vorbehaltene Bereiche vorgesehen, die mit Kennschildern markiert und mit Vorrichtungen zur Befestigung von Rollstühlen versehen sind. KRAFTFAHRER Unter Kraftfahrer wird der Fahrer eines Gewerbefahrzeugs verstanden, das auf das Schiff eingeschifft ist. Es können für ein Fahrzeug auch mehrere Fahrer sein. Der Preis für die Überfahrt wird vom Gewerbebüro Grimaldi festgelegt. Im Frachtbrief muss der Vor- und Nachname des Fahrers eingetragen sein. Letztgenannter muss ein für die Reise und für die Ausschiffung im Zielhafen erforderliches Identitätsdokument besitzen. Im Sinne von SOLAS und der Verordnung vom 13.10.1999 sind Fahrer den Passagieren gleichgestellt. Jeder Fahrer erhält beim Check-In eine reguläre Bordkarte. Jedem Fahrer wird ein Platz in einer Kabine zugewiesen, sofern die Kapazität des Schiffs dies zulässt. Die Fahrer haben Anrecht auf kostenlose Verpflegung. GESUNDHEIT UND IMPFUNGEN Die Passagiere werden unter der Annahme aufgenommen, dass sie körperlich und geistig gesund sind. Eine Erste-Hilfe-Stelle sowie eine Kabine/Krankenstation sind vorhanden.

VERSICHERUNG Der Reeder und der Beförderer verfügen über eine Versicherung, die vom P&I Club allein für Haftungen gegenüber Dritten ausgestellt wurde. Den Passagieren wird nachdrücklich empfohlen, einen externen Versicherungsvertrag zur Deckung der Kosten bei Rücktritt, für das Gepäck, Kosten zur ärztlichen Versorgung und Rückführung in das Heimatland abzuschließen. Für das mitgeführte Fahrzeug siehe folgenden Absatz. MITGEFÜHRTE FAHRZEUGE Unter von Passagieren mitgeführten Fahrzeugen werden nur Fahrzeuge verstanden, die keine für den Handel bestimmten Güter enthalten. Ein Fahrzeug, das neben dem Gepäck für den persönlichen Bedarf andere Gegenstände enthält, ist nicht als mitgeführtes Fahrzeug zugelassen und muss als Ware befördert werden. Wenn die Einschiffung abgelehnt wird, weil das als vom Passagier mitgeführte Fahrzeug Handelsgüter enthält, wird keine Rückerstattung zuerkannt. Für den Transport ist nur ein vom Passagier mitgeführtes Fahrzeug zulässig. Reisebusse, Lastwagen, Anhänger, TIR und Jumbo mit oder ohne Fahrer müssen als Ware befördert werden. Wenn das Fahrzeug zur Einschiffung einen anderen Buchungscode hat, als der, der auf dem Ticket ausgewiesen ist, verliert der Passagier das Einschiffungsrecht (ohne Rückerstattung des Tickets). Für die Bordzulassung muss beim Einschiffen die Differenz zwischen den Kategorien zuzüglich der Kosten für die Abänderung bezahlt werden. Das Ein- und Ausschiffen des mitgeführten Fahrzeugs ist Aufgabe des Passagiers. Wenn das Fahrzeug auf der vom Bordpersonal angezeigten Parkfläche geparkt ist, muss der Passagier dafür sorgen, dass der Gang eingelegt und die Handbremse gezogen ist. Das Fahrzeug muss abgeschlossen werden. Der Zugang zum Garagenbereich ist während der gesamten Überfahrt untersagt. Nicht fahrtüchtige Fahrzeuge dürfen nicht als vom Passagier mitgeführte Fahrzeuge eingeschifft werden, sondern müssen als Ware befördert werden. Bei der Einschiffung muss angegeben werden, ob das Fahrzeug mit einer Kraftstoffanlage für Methan oder LPG ausgestattet ist. Die Methan-Anlage der Fahrzeuge muss mit allen einschlägig geltenden Vorschriften übereinstimmen und diese Zulassung muss zwingend im Fahrzeugschein vermerkt sein. Während der Zeit, in der die Fahrzeuge im Laderaum verstaut sind, muss das Absperrventil des Methantanks geschlossen bleiben. Der Passagier muss alle Unterlagen für die Ausschiffung und die Zollabfertigung des Fahrzeugs im Zielhafen besitzen. Falls diese Unterlagen nicht vollständig sind, ist der Beförderer nicht haftbar zu machen. Alle eventuellen Kosten und Ausgaben aus der Einschiffung, Ausschiffung und Zollabfertigung des Fahrzeugs gehen zu Lasten des Passagiers. Etwaige durch das Fahrzeug verursachte Beschädigungen am Schiff und/oder an Dritten müssen direkt vom Passagier, der sie verursacht hat, oder von seiner Versicherung entschädigt werden. Der Passagier kann dennoch jederzeit vor der Ausschiffung aufgefordert werden, eine Erklärung für die Schadenshaftung zu unterzeichnen. Es wird zudem empfohlen, einen Versicherungsvertrag zur Deckung eventueller Schäden abzuschließen, die während des Seetransports entstehen könnten, für die der Beförderer nicht haftbar ist. Er haftet nur für Schäden, die in seiner direkten Verantwortung und innerhalb der Grenzen des italienischen Schifffahrtsgesetzes oder einer anwendbaren internationalen Übereinkunft liegen. Die Einstufung der Fahrzeugkategorien liegt im Ermessen des Beförderers und wird auf der Internetseite www.minoan.gr veröffentlicht. GEPÄCK Als Freigepäck sind allein Gepäckstücke mit persönlichen Gegenständen zugelassen. Das Gepäck darf keine Güter enthalten, die für den Handel bestimmt sind. Gefährliche oder schädliche Güter sind nicht zugelassen (die Liste mit gefährlichen und schädlichen Gütern umfasst Waffen, Sprengstoffe und Drogen, ist aber nicht darauf beschränkt). Der Passagier wird gebeten, das für die Überfahrt benötigte Gepäck bei sich zu tragen, da die Garagendecks während der Fahrt verschlossen sind. Passagiere mit Kabine dürfen nur einen Koffer in die Kabine mitnehmen. Passagiere mit Sitzplatz oder Deckpassagiere dürfen nur ein nicht zu großes Handgepäckstück mitnehmen. Über die genannten Einschränkungen hinausgehende Gepäckstücke, ausgenommen im oder auf dem eigenen Fahrzeug verstautes Gepäck, müssen im Gepäckdepot durch Zahlung der entsprechenden Gebühr abgegeben werden. Haushaltsgeräte und Hausrat müssen registriert und gegen Bezahlung in der Garage untergebracht werden. Die Haftung des Beförderers reicht in keinem Fall über die Grenzen des Athener Übereinkommens vom 13.12.1974, geändert im Londoner Protokoll vom 01.11.2002 und/oder vom italienischen Schifffahrtsgesetz und/oder einer anderen italienischen und internationalen einschlägigen eventuell anwendbaren Richtlinie hinaus und beträgt maximal 30 kg an nicht registriertem Gepäck pro Person. Darin ist das eventuell im oder auf dem mitgeführten Fahrzeug sowie das im Gepäckdepot des Schiffs abgegebene Gepäck (gemäß Artikel 410 italienisches Schifffahrtsgesetz) enthalten. Der Beförderer ist für Diebstahl, Verlust, Verlegung oder Beschädigung von Schmuck, Geld, Dokumenten, Schriftstücken, Wertgegenständen nicht haftbar, unabhängig davon, wo sie an Bord aufbewahrt werden. WÄHRUNG Die Bordwährung ist €uro. Es gibt keinen Währungsumtausch. Es werden keine Schecks angenommen. KINDER Ermäßigungen für Kinder sind im Tarifverzeichnis oder www.minoan.gr angegeben. Das Alter des Kindes muss belegt werden. Als Stichtag gilt der Tag der Einschiffung jeder einzelnen Überfahrt. HAUSTIERE Unter Haustieren werden all jene Tiere verstanden, die ordnungsgemäß nach den im Zugehörigkeitsland des Passagiers geltenden Vorschriften gehalten werden dürfen. Für Hunde und Katzen sind entsprechende Unterbringungen vorgesehen, andere Tiere wie Kaninchen, kleine Vögel, Hamster usw. müssen in Transportboxen des Passagiers mitreisen. Sie dürfen nicht in die Kabine, in den Sitzplatzraum und in die Gemeinschaftsräume mitgenommen werden. Sie sind zu den Außenschiffsdecks zugelassen, wo sie in Ruhe mit ihren Haltern spazieren können. Zudem muss der Passagier auch für die Verpflegung des Tieres sorgen, da das Bordpersonal nicht verpflichtet ist, Futter bereitzustellen, ausgenommen Wasser. Der Passagier muss sich persönlich um das Tier kümmern und ist verpflichtet, etwaige Exkremente oder andere Reste des Tieres zu entsorgen. Der Passagier ist für das mitgeführte Tier verantwortlich. Schiffs-, Personen- oder Sachschäden müssen vor Ort entschädigt werden. Der Passagier ist ebenso für Impfungen und andere für die Reise oder Ausschiffung am Zielhafen geforderten Maßnahmen verantwortlich. Der Transport von Tieren, die keine Haustiere sind, ist von der Regelung als „vom Passagier mitgeführtes Tier” ausgenommen und muss über eine „Ad Hoc“ - Vereinbarung geregelt werden. Haustiere müssen je nach Verfügbarkeit des entsprechenden Schiffs direkt online auf der Internetseite der Gesellschaft, über das Call Center oder über die Außenstellen angemeldet werden, die direkt auf das computergesteuerte Buchungssystem Zugriff haben. Für Haustiere (Hunde) ist Folgendes verpflichtend: • für internationale Routen und im Nicht-SchengenRaum: EU-Heimtierausweis, Leine und Maulkorb. • für nationale Routen: Eintragung in das Haustierregister (registrierter Mikrochip), vom Tierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis, Leine und Maulkorb. Wenn ein Passagier am Check-In mit einem Tier erscheint, das nicht auf dem Ticket ausgewiesen ist, verfährt der Hafenmeister folgendermaßen: • er prüft die Verfügbarkeit von dafür vorgesehenen Plätzen auf dem Schiff; • nimmt die Gebühr ein, stellt ein Ticket aus. Der Kapitän muss die Regelungen für Tiertransporte einhalten. Die Anwesenheit von Tieren in der Kabine und in den Passagierbereichen oder in Fahrzeugen der Passagiere ist unter keinen Umständen zugelassen. Falls ein Passagier mit einem Tier an Bord angetroffen wird, das nicht auf dem Ticket vermerkt ist, ist dieses von der Regelung „mitgeführtes Tier“ auszunehmen und nach der „Ad Hoc“-Vereinbarung zu verfahren. Nichtsehende Passagiere können in Begleitung ihres Blindenführhundes ohne zusätzliche Kosten verreisen, wie in der italienischen Richtlinie (Gesetz vom 25. August 1988, Nr. 376), internationalen und EU-Richtlinie (Artikel 11.5 der EU-Richtlinie Nr. 1177/2010) festgelegt. Der Blindenführhund darf zusammen mit dem Passagier in der Kabine reisen. Ein vorhandener Blindenführhund muss bei der Einschiffung gemeldet werden. Wird eine Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität von einem anerkannten Blindenführhund begleitet, wird dieser mit der betreffenden Person untergebracht. Dies unter Voraussetzung, dass davon Beförderer, Reisebüro oder Tour Operator verständigt werden, wie es etwaige einschlägige italienische Bestimmungen vorsehen, die für anerkannte Blindenführhunde an Bord von Passagierschiffen anwendbar sind, sofern derartige Bestimmungen vorliegen. Die Einschränkungen und Vorbehalte für den Transport von Haustieren dienen dem Wohlbefinden aller Passagiere.

BEDINGUNGEN BEI RÜCKTRITT SEITENS DES PASSAGIERS Die Rücktritte müssen schriftlich oder direkt oder über das Reisebüro dem Beförderer mitgeteilt werden. Tickets mit Sondertarifen sind nicht rückerstattbar. Für Tickets im Standardtarif fallen folgende Rücktrittskosten auf den Gesamtbetrag des Tickets an, d.h. unter Einschluss der Passagiere, Unterbringungszuschläge und eventuell mitgeführter Fahrzeuge oder Sonstiges: • ab dem Ausstellungsdatum bis 30 Tage vor der Abreise wird das Ticket komplett rückerstattet. • 29 Tage bis 7 Tage vor der Abreise: 75% Ermäßigung. • 6 Tage bis 24 Tage vor der Abreise: 50% Ermäßigung. • für Rücktritte unter 24 Stunden vor der Abreise ist keine Rückerstattung vorgesehen. • die Tickets können nur vom ausstellenden Reisebüro rückerstattet werden. HINWEIS: • NO-SHOW-TICKETS und TICKETS MIT OFFENEM DATUM (auf beiden Linien) werden nicht rückerstattet. • Tickets MIT SONDERTARIFEN (z.B. FRÜHBUCHER) unterliegen speziellen Rücktrittsbedingungen. BEDINGUNGEN BEI ABÄNDERUNGEN SEITENS DES PASSAGIERS Alle Tickets, sowohl Standard- als auch Sondertickets, unterliegen bei einer Änderung Einschränkungen in Form eines eventuellen Bearbeitungsentgelts, falls die Änderung höhere Kosten als die Originalbuchung verursacht. Anfragen zur Hinzufügung/Änderung des Datums, der Uhrzeit, der Route, der Passagiere, Unterbringungen, Fahrzeuge usw. werden angenommen, sofern genügend Passagierplätze und Parkflächen in der Garage des Schiffs vorhanden sind (unterschiedlich je nach Datum und Seeroute) und sind daher von der Verfügbarkeit abhängig. Der Beförderer behält sich das Recht vor, während der Saison zeitlich beschränkte Werbekampagnen zu starten, in denen die Tickets nicht abgeändert und nicht rückerstattet werden können, wie dies aus den entsprechenden Anwendungsbedingungen der Sondertarife hervorgeht. BESCHWERDEN Eventuelle Beschwerden müssen dem Beförderer schriftlich zugehen. Minoan Lines SA und der Beförderer behalten sich vor, die Allgemeinen Bedingungen für Änderungen und Rücktritte für bestimmte Abreisen immer vor dem Passagier Buchung ändern zu dürfen. VERORDNUNG vom 13.10.1999 (Richtlinie 98\41\EG zur Registrierung der Personen an Bord von Passagierschiffen) Bei der Buchung muss der Kunde folgende Angaben machen: Nachname, Vorname, Staatszugehörigkeit, Geburtsdatum, Geschlecht, Nr. des Identitätsdokuments (nur für Routen außerhalb des Schengenabkommens), Nr. des Mobiltelefons, E-Mail-Adresse. Ferner hat der Passagier das Recht, von ihm benötigte besondere Behandlungen und/oder Beistand in Notfällen anzugeben. Die Datenangaben werden unter Einhaltung des Gesetzes Nr. 675 vom 31.12.1996 verarbeitet. MITTEILUNG UND ZUSTIMMUNG GEMÄSS ARTIKEL 13, 23, 26 UND 43 DER GESETZESVERORDNUNG 196/2003 Sehr geehrter Kunde/Sehr geehrte Kundin, nach Art. 13 der Gesetzesverordnung 196/2003 (nachfolgend kurz T.U. genannt) und hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die von Ihnen Minoan Lines SA und Grimaldi Euromed S.p.A. zur Verfügung gestellt werden, informieren wir Sie wie folgt: 1. Verarbeitungszweck der personenbezogenen Daten Die Verarbeitung dient der Abschließung und Durchführung des Beförderungsvertrags und der aus ihm abgeleiteten und eng an ihn gebundenen Leistungen. Aus diesem Grund wird die Zustimmung zur Verarbeitung (Art. 23 der Gesetzesverordnung 196/2003) benötigt, da es bei Zustimmungsverweigerung nicht möglich sein wird, mit dem Abschluss des Vertrages und der Erfüllung der entsprechenden Pflichten fortzufahren. Die Verarbeitung, sofern ausdrücklich vom Betreffenden genehmigt (freiwillige Zustimmung), kann ferner dazu dienen, regelmäßig über eventuelle Angebote und/oder Ereignisse zu unterrichten, geschäftliche Informationen und Werbematerial zuzusenden, d.h. Kundenmarktforschungen durchzuführen. Weder sind Sie verpflichtet, diesen Marketingzwecken zuzustimmen noch wird die Zustimmung zum Abschluss des Beförderungsvertrags benötigt oder hat für Sie sonstige Folgen. 2. Datenverarbeitungsmodalitäten a) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Modalitäten und im Rahmen der Gesetzesverordnung 196/2003 und darin speziell des Artikels 11 dieser Verordnung. Die Verarbeitung wird durch folgende Verfahren und/oder Maßnahmenkomplexe durchgeführt: Erhebung, Speicherung, Strukturierung, Aufbewahrung, Abfragung, Verarbeitung, Änderung, Auswahl, Herausnahme, Gegenüberstellung, Verwendung, Verknüpfung, Sperrung, Mitteilung, Löschung und Vernichtung der Daten. b) Die Maßnahmen können mit oder ohne Zuhilfenahme elektronischer und somit automatisierender Geräte erfolgen. c) Die Verarbeitung wird vom Rechtsinhaber und/oder Verantwortlichen und mit der Verarbeitung beauftragten Personal durchgeführt, deren Liste regelmäßig vom Rechtsinhaber aktualisiert wird, da sie Änderungen unterliegt. 3. Erhebungsmodalitäten Die personenbezogenen und/oder sensiblen Daten werden beim Betroffenen und/oder bei legitimierten Dritten unter Einhaltung der Gesetzesverordnung 196/2003 und für die Zwecke unter Punkt 1 dieser Mitteilung erhoben. Falls der Beförderungsvertrag über einen Vermittler (z.B. Reisebüro, Webportal usw.) zustande kommt, wird diese Mitteilung zur Verarbeitung personenbezogener Daten von diesem zur Zustimmung vorgelegt. 4. Verweigerung der Datenangabe Wie im Unterpunkt 1 vorweggenommen, führt die Verweigerung der Angabe personenbezogener Daten oder Teilen von diesen seitens des Betroffenen dazu, dass der Vertrag nicht abgeschlossen werden kann und/oder einige Dienstleistungen nicht ausgeführt werden können. 5. Mitteilung der Daten Die Beauftragten und Verantwortlichen dürfen die erhobenen personenbezogenen Daten für unter Punkt 1 angegebene Zwecke an jene Geschäftsbeteiligte übertragen, die die besagte Mitteilung benötigen, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen (z.B. Tochterunternehmen und/oder assoziierte Unternehmen, die Teil der Grimaldi-Gruppe sind). Ebenso können Drittbeteiligte, unter Wahrung der Vorschriften der T.U., Kenntnis von personenbezogenen Daten der Kunden erlangen. 6. Verbreitung der Daten Die personenbezogenen Daten werden nicht verbreitet, außer in den Fällen, in denen die Mitteilung und Verbreiterung nach Art. 25 T.U. rechtmäßig ist. 7. Übertragung der Daten ins Ausland Die personenbezogenen Daten können in Länder der Europäischen Union und in Drittländer außerhalb der Europäischen Union gemäß der unter Punkt 1 angegebenen Zwecke und unter Einhaltung der Vorschriften der Art. 42-45 der T.U. übertragen werden. 8. Rechte der Betroffenen Art. 7 der Gesetzesverordnung 196/2003 gewährt dem Betreffenden die Ausübung spezifischer Rechte, darunter: • die Bestätigung seitens des Rechtsinhabers über die Existenz oder Nichtexistenz von personenbezogenen Daten und die Mitteilung darüber in verständlicher Form; • Kenntnis über den Ursprung der Daten, deren Zweck und Verarbeitungsmodalität, die angewandte Verarbeitungslogik, die Identitätsangaben des Rechtsinhabers, der Verantwortlichen und allgemein der Beteiligten zu haben, denen die Daten mitgeteilt werden können oder die als Beauftragte Kenntnis von ihnen erlangen können; • die Mitteilung über Aktualisierungen, Berichtigungen und Ergänzungen zu den Daten; • die Mitteilung über die Löschung, die Anonymisierung der verarbeiteten Daten oder deren Sperrung bei Rechtsverstößen; • sich aus rechtmäßigen Gründen der Verarbeitung der Daten zu widersetzen. In Übereinstimmung mit Art. 8 der Gesetzesverordnung 196/2003 werden die Rechte aus Art. 7 durch einen formlosen Antrag an den Rechtsinhaber der Verarbeitung personenbezogener Daten ausgeübt. Falls nach einem Antrag die Existenz der Daten des Betreffenden nicht bestätigt wird, kann vom Beförderer ein Bearbeitungsentgelt für die spezifisch durchgeführte Suche erhoben werden (Art. 10 T.U.). 9. Rechtsinhaber der personenbezogenen Daten Rechtsinhaber der Datenverarbeitung sind Minoan Lines SA, Grimaldi Euromed S.p.A. und Grimaldi Group S.p.A. mit Rechtssitz in Palermo Via Emerico Amari Nr. 8 und Verwaltungssitz in Neapel in Via Marchese Campodisola Nr. 13.

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ZENTRALAGENTUREN & HAFENBÜROS ANCONA

MINOAN AGENCIES srl - Frittelli Maritime Group (General Sales Agent) Lungomare Vanvitelli 18 - 60121 Ancona Tel.: +39 071 201708 Fax: +39 071 201933 E-Mail: minoan@minoan.it Hafenbüro (tickets & check-in) Ancona Ferries Terminal - Via Einaudi - 60125 Ancona tel. +39 071 56789, fax +39 071 200207 E-mail pax: minoan@minoan.it E-mail cargo: cargo@minoan.it

VENEDIG

AGENZIA MARITTIMA TRIESTE srl Via dell’ Elettronica s.n.c. c/o Terminal Ro-Port MoS S.c.p.a. - 30176 Venedig - Fusina Tel.: +39 041-5470411, Fax: +39 041 5479643 E-Mail pax: minoan@minoan.it E-Mail cargo: cargo.grecia@amt-agency.com

PATRAS

PATRAS SHIPPING AGENCIES S.A. Hafenbüro Check in Terminal: Südhafen Patras Tel.: +30 2610 426000 Fax: +30 2610 461188 E-Mail: info@minoanpat.gr

IGOUMENITSA

MINOAN LINES Check in Terminal, 461 00 Igoumenitsa Tel.: +30 26650 24404 / 23077 / 24911, Fax: +30 26650 25833 E-Mail: igoumenitsa@minoan.gr

SALES AGENTEN DEUTSCHLAND

VOIGT SEEREISEN-AGENTUR GmbH (Premium Sales Agent) Herrenholz 10-12, 23556 Lübeck Tel.:+49 451 88006166, Fax:+49 451 50561710 E-Mail: info@seereisen-agentur.de DERTRAFFIC (Premium Sales Agent) Emil-von-Behring-Str. 6, 60424 Frankfurt am Main Tel.:+49 69 9588 5800, Fax:+49 69 9588 5822 E-Mail: service.dertraffic@dertouristik.com

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ÖAMTC Reisen (Premium Sales Agent) Baumgasse 129, 1030 Wien Tel: +43 1 71199 34041, Fax: +43 1 71199 34030 E-Mail: faehren@oeamtc.at RUEFA BAHN - & FÄHRENCENTER (Premium Sales Agent) Kärntner Ring 10, 1010 Wien Tel: +43 1 503 00 20, Fax +43 1 503 00 20 99 E-Mail: faehren@ruefa.at FANI PIPINIS Travel Consulting (Premium Sales Agent) Liliengasse 6, A-2601 Eggendorf / Maria Th. Sdlg Tel.: / Fax: +43 2628 61797 E-Mail: minoan@pipinis.at

SCHWEIZ

DANAE SHIPPING AG (General Sales Agent) Hottingerstrasse 5, CH-8032 Zürich Tel.:+41 44 262 78 88, Fax:+41 44 262 79 88 E-Mail: minoanschweiz@gmail.com CRUISE & FERRY CENTER AG (Premium Sales Agent) Industrie Nord 9, CH-5634 Merenschwand Tel.: +41 56 675 75 90, Fax.: +41 56 675 75 91 E-Mail: info@ferrycenter.ch

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HERAKLION

Zentralagentur 25th August Str. 17, 712 02 Heraklion, Crete Tel.: +30 2810 399899, Tel.: 801 11 75000 (vom Festnetz)*, Tel.: 18175 (vom Mobiltelefon & Festnetz)*, Fax: +30 2810 399878 E-Mail: reservation@minoan.gr Heraklion Hafenbüro Tel.: +30 2810 330198 Fax: +30 2810 330855

ATHEN

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