Die Auslegung des Merkmals „Sicherstellen“ in § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV unter besonderer Berücksichtigung des Altersverifikationssystems „ueber18.de“
Rechtsgutachten erstattet im Auftrag des Interessenverbands Neue Medien von Prof. Dr. H. Schumann, M.C.L. unter Mitarbeit von Wiss. Mitarbeiterin Ass. A. Schumann Institut für Strafrecht und Jugendschutzrecht der Medien Universität Leipzig - Juristenfakultät