rechnungswesen &controlling 3·11 Eine Hand voll Geld ist besser als beide Hände voller Ratschläge – Ihr Weg zu Reichtum. Gerne gebe ich Ihnen heute weiter, wie Sie – wie ich den letzten Wochen - endlich und verdientermassen zu Reichtum kommen. Lag früher das Geld auf der Strasse (Duden schweiz. für: Baustellen), so liegt es heute im Internet. Meine ersten GBP 300’000 verdiente ich dank Mr. David Musa, Representative Officer des West Africa Office von Fedex Delivery Company. Er kontaktierte mich freundlicherweise per Email und informierte mich, dass er nur noch einige persönliche Informationen über mich benötige, damit er mir eine Sendung mit einem Check in besagter Höhe zustellen könne. Endlich einmal Glück im Spiel! Und es kam unverhofft, ein Email mit der Ankündigung meines Gewinnes von E 750‘000 in einer spanischen Lotterie – so kam es mir dann auch zuerst vor. Aber nach Zahlung einer Kaution für die Zustellung des Gewinnes (und anschliessend einer Bearbeitungsgebühr) rief ein Mitarbeiter einer spanischen Bank an mit der Information, dass das Geld zur Überweisung bereit liege und ich nun nur noch einen Steuerbetrag zum Voraus überweisen müsse, da ich keinen Wohnsitz in Spanien hätte. Mein Gewinn sollte nächstens eintreffen, olé! Und dann – endlich Millionär! Der liebe Freed Huisman, verantwortlich für die Rechnungsprüfung der ausländischen Kontoinhaber in allen Banken in den Niederlanden, fand während der letzten jährlichen Inspektionen ein ruhendes Konto mit einer enormen Summe von US $ 19,500,000.00 (Nineteen Millionen
fünfhunderttausend US-Dollar), die von einem verstorbenen Mr. Jerry R. Williams hinterlegt wurde. Und: From his Untersuchung fand er heraus, «dass der verstorbene Jerry R. Williams keine Begünstigten oder nächsten Angehörigen mit Anspruch auf dieses Geld haben. Ich möchte Ihnen versichern, dass ich alle nützlichen Informationen und Unterlagen, die uns ermöglichen Transfer dieser Fonds auf Ihr Bankkonto rechtlich kein Problem geben. Ich würde erklären, besser, Sie auf unser Telefongespräch auf eine Nachricht von Ihnen, wie ich von Ihnen zu hören bald warten. Bitte schreiben Sie mir direkt mit Ihren Kontakten auf meiner privaten E-Mail.» Oh, gerade kommt ein neues Mail herein! From: Eveline Widmer-Schlumpf, Confederaziun Svizra / Sehr geehrter Herr Mattle, von meinem Vorgänger habe ich im Merz beim Aufräumen einige Milliarden gefunden. Zurzeit sind sie als Eurölis bei der SNB angelegt, also, es hat, solange es hat. Répondez S.V.P. Ich sage ja immer: wenn’s läuft, läuft’s. Und Sie werden verstehen, wenn dieses Editorial für einmal etwas kürzer ausfällt, denn schlussendlich muss ich mich nun um mein Vermögen kümmern!
Inhaltsverzeichnis (Auszug) Ausgabe 3.11 / September 2011 vebjob
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Controlling
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Controlling Standard
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Vernehmlassung FER
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Verein XBRL
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IFRS
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Erneuerung Zulassung Revisionsunternehmen
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IT im Griff, netzwerk
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Interview Konrad Graber, SR
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vebmedia
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Jubilare
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Herbert Mattle, Präsident veb.ch
Das offizielle Organ des veb.ch, des grössten Schweizer Verbandes für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen
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vebjob
Neu ab Januar 2012: Fürs Brot zum Bäcker – für die Karriere zu vebjob. Im Januar 2012 startet veb.ch mit einer neuen professionellen Dienstleistung für seine Mitglieder: Wir bringen Unternehmen auf der Suche nach hochqualifizierten Spezialisten und Führungskräften im Finanz- und Rechnungswesen mit alle jenen veb.chMitgliedern zusammen, die sich beruflich verändern bzw. aufsteigen möchten. Warum, was bringts, wie funktionierts, und wohin geht die Reise? Unser Bericht schafft Klarheit. Warum steigt veb.ch in das Geschäft der Personalvermittlung ein? Mit unserem neuen Angebot entsprechen wir einem ausgewiesenen Bedürfnis: Einerseits werden wir immer wieder von Unternehmen mit offenen Stellen um mögliche Kandidaten angefragt, konnten aber bisher – abgesehen vom Vorschlag für ein Inserat in unserer Zeitschrift «rechnungswesen & controlling» – nicht weiterhelfen. Andererseits hören wir laufend von Mitgliedern, die sich beruflich verändern möchten. Mit vebjob schaffen und fördern wir: die Besetzung von interessanten Stellen im Finanz- und Rechnungswesen, möglichst durch Inhaberinnen und Inhaber von Fachausweis und Diplom. verbesserte Vermittlungschancen für hochqualifizierte Kolleginnen und Kollegen der Generation 50+. eine wertvolle professionelle Dienstleistung nur für unsere Mitglieder. weitere Dienstleistungen, welche für unsere Mitglieder im Jahresbeitrag enthalten sind. Klar, dass wir dabei auch die langfristige Stärkung unserer Verbandsziele im Auge haben: Wir stärken auf dem Stellenmarkt die Position von Inhaberinnen und Inhabern von Fachausweis und Diplom und werben gleichzeitig für unsere Ausbildungen. Innovation macht attraktiv! Wir sorgen für einen weiteren Image- und Reputationsgewinn unseres Verbandes in Wirtschaft und Verwaltung. Was wollen wir den suchenden Unternehmen bieten? Wir sind als grösster Schweizer Fach-
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verband mit über 7‘000 Mitglieder auf unserem Gebiet der glaubwürdige Spezialist für die Vermittlung von ausgewiesenen Kandidaten im Finanz- und Rechnungswesen und leben den Grundsatz «von der Praxis für die Praxis». Wir bieten ein attraktives Preismodell ohne progressive Staffelung und nach oben und unten «gedeckelt». Wir bestätigen schriftlich, dass wir die eidg. Ausweise geprüft, Strafregisterauszug und Betreibungsauskunft eingeholt und eine Referenz eingehend verifiziert haben. Auf Wunsch erhalten Unternehmen individuelle Beratung bezüglich Aufbauorganisation des Finanzbereiches sowie Anforderungsprofile und finanzielle Einwertung. Was dürfen die Kandidaten erwarten? Wir wollen unsere Mitglieder mit Fachausweis und Diplom (sowie in Ausbildung dazu) oder mit gleichwertiger Ausbildung gezielt und erfolgreich vermitteln. Dabei wenden wir uns insbesondere an KMU, Tochtergesellschaften von in- und ausländischen Konzernen, die Öffentliche Verwaltung und ihre Betriebe, an mittlere Treuhandunternehmen und nicht zuletzt internationale Grossfirmen, welche ausgewiesene Spezialisten im Bereich Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen suchen. Zusätzlich zur Feststellenvermittlung bieten wir auch Laufbahnberatung sowie Beratung bezüglich Aufbauorganisation im Finanzbereich für KMU an. Zu prüfen wäre in einem späteren Zeitpunkt die Vermittlung von Spezialisten auf Zeit. Dies dürfte vor allem auch für Berufskolleginnen und Kollegen über 50 interessant sein.
Herbert Mattle, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, Präsident veb.ch; Roland Vannoni, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, Mitglied Vorstand veb.ch
So sieht unsere Personalvermittlungslösung aus: Alle Mitglieder haben auf der XeeboPlattform die Möglichkeit, jederzeit ihre sämtlichen beruflichen Unterlagen wie Diplome, Zeugnisse oder Fotos auf einem externen, hochgesicherten Server einzustellen, um so jederzeit über ein Bewerberdossier zu verfügen – übrigens auch in der Form des normierten «Europass»! Die Datenkontrolle bleibt beim einzelnen Mitglied. Niemand sonst kann diese Angaben freigeben.
Für das Zusammenführen von Kandidaten und Unternehmen setzen wir die neueste Technik bezüglich e-recruiting ein. Für die technische Umsetzung/Dienstleistung haben wir mit der Firma Refline, Muri/AG, einen innovativen und erfahrenen Partner gefunden. Die neu entwickelte XeeboPlattform wird bis Ende 2011 in einem gemeinsamen Projekt auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten. rechnungswesen &controlling
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Die SuchproďŹ le (speziell auf unser Berufsfeld massgeschneidert) von Unternehmen mit offenen Jobs werden mit den vorhandenen ProďŹ len der Interessierten abgeglichen. Die ausgewählten Dossiers – bis zu diesem Zeitpunkt immer noch
anonym – werden nun per E-Mail angefragt, ob sie an einer Vermittlung interessiert wären. Bei einem Ja wird das suchende Unternehmen kontaktiert, nicht ohne dass vorher ein Vertrag zur Vermittlung mit ihm abgeschlossen wurde, und selbstverständlich gibt nun der Kandidat seine Anonymität auf. Man sieht: Bis hierher konnten sehr viele Prozesse von der ÂŤMaschineÂť gehandhabt werden. Nun ist aber der Mensch bzw. der Berater gefragt fĂźr: Kontaktaufnahme, Beratung beider Parteien und anderes mehr. Als Berater ďŹ gurieren – regional verteilt – erfahrene Berufskollegen mit langjähriger Praxis und FĂźhrungserfahrung. Sie fĂźhren auch Laufbahnberatungen oder Firmenberatungen bezĂźglich Aufbauorganisation im Finanzbereich und der Schaffung von AnforderungsproďŹ len durch.
Der Vorstand von veb.ch ist von diesem Projekt Ăźberzeugt und begeistert. Als Fachverband haben wir viele Vorteile auf unserer Seite, von denen unsere Mitglieder und die rekrutierenden Firmen laufend proďŹ tieren kĂśnnen. Einige Beispiele: „ Wir sprechen die ÂŤgleiche SpracheÂť wie die Kandidaten und die Unternehmen. „ Wir haben detaillierte Kenntnisse Ăźber die Berufsbilder, die Salärstrukturen und die verschiedenen Ausbildungen. „ Wir kennen bestens die BedĂźrfnisse der Praxis. „ Unsere Mitglieder sind in vielen Unternehmen in FĂźhrungspositionen und suchen ihrerseits Mitarbeiter.
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Wichtig: veb.ch hat keinen Zugang zu den Daten und weiss nicht, welche Mitglieder ihre Daten auf dem Server verwalten. Dieses ständige Bereithalten eines Bewerberdossiers mitsamt der sicheren Speicherung von Dokumenten ist eine kostenlose Dienstleistung von veb.ch fĂźr alle Mitglieder. Ist das Mitglied an Jobangeboten interessiert, setzt es einen entsprechenden Code, bleibt aber vorläuďŹ g immer noch anonym. Es hat aber auch die MĂśglichkeit, Ăźber den Berater von vebjob, aktiv – aber fĂźr die Ă–ffentlichkeit immer noch anonym – ein Suchinserat in die Job-Datenbank stellen zu lassen.
Fßr den Erfolg brauchen wir eigentlich nur eines: Sie! „„„
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Die Weiterbildung für die kaufmännische Leitung
Dipl. Leiter/in Finanzen & Dienste NDS HF Eidgenössisch anerkannt 5. Durchführung nach erfolgreicher Markteinführung Nächster Start: April 2012
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Unternehmen oder Unternehmensteilbereiche können branchenunabhängig über Center gesteuert werden. Center sind Verantwortungsbereiche der Unternehmensorganisation, die sich durch unterschiedliche Ziele, Steuerungsansätze und -kennzahlen auszeichnen. Man unterscheidet verschiedene Center-Typen wie z.B. Cost, Service oder Profit Center. Doch wie geht man bei der Einführung eines Centers methodisch vor? Bei der Einführung einer Center-Steuerung stellen sowohl die Strukturierung der Center, als auch die Definition der Steuerungsansätze, der damit verbundenen Werteflüsse und das passende Berichtswesen den Controller vor grosse Herausforderungen. Eine methodische Vorgehensweise, die unabhängig von bestehenden Unternehmensstrukturen als Ergebnis einen Sollzustand aufzeigt, bietet dem Controlling eine Hilfestellung, solch ein Projekt zu realisieren. Ein Beispiel aus der Praxis: 1. Ausgangssituation und Projektauftrag Im Rahmen eines Projektes sollten die internen Leistungsbeziehungen zwischen und innerhalb der Hauptabteilungen ei-
nes regionalen Energieversorgers untersucht werden. Das Unternehmen versorgt rund 2.5 Millionen Menschen, Industrie, Handel und Gewerbe mit Energie und Trinkwasser und hat ca. 3’000 Mitarbeiter. Das Ziel war, die Komplexität der internen Leistungsverrechnung – unter der Prämisse der Sicherstellung der notwendigen Genauigkeit der Kosten- und Leistungsrechnung – zu reduzieren. Des Weiteren sollte die Steuerungswirkung der Kosten- und Leistungsrechnung verbessert werden. 2. Projektvorgehen Die methodische Vorgehensweise beinhaltet die folgenden Schritte: Bereitstellung von vier standardisierten Kategorien zur Erfolgsmessung inkl. deren Steuerungsansätze. Auf ihrer Basis erfolgt die Zuordnung der Hauptabteilungen des Unternehmens zu den Erfolgsmessungskategorien und Center-Typen. Erarbeitung und Vereinbarung von unternehmensweit gültigen Grundsatzentscheiden für die zukünftigen, internen Verrechnungen. Konzeption einer einheitlichen Bereichserfolgsrechnung mit fest definierten, primären Steuerungsgrössen für jeden Center-Typ.
Controlling
Übersicht schaffen und behalten: Methodische Vorgehensweise zur Einführung einer Center-Steuerung
Frank Zimmermann, Senior Project Manager/Prokurist bei Horváth & Partners Schweiz, Lehrbeauftragter Rechnungswesen & Controlling an der Westsächsischen Hochschule Zwickau; Ulrich Teuscher, Principal bei Horváth & Partners Schweiz
Zuordnung der Erfolgsmessungskategorien und Festlegung der CenterTypen. Als erster Schritt wurden die in Abbildung 1 dargestellten standardisierten Erfolgsmessungskategorien mit dem Unternehmen vereinbart und anschliessend eine Zuordnung der Hauptabteilungen zu den Kategorien vorgenommen. Je Kategorie wurde ein Center-Typ gebildet.
Erfolgsmessungskategorien
Abbildung 1: Erfolgsmessungskategorien
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Controlling
Die Kategorie «Wertbeitrag» stellt die betriebswirtschaftlich anspruchsvollste Kategorie dar. Sie hat als finanzielle Steuerungsgrösse die Maximierung des Ergebnisses unter Berücksichtigung risikoadäquater Kapitalverzinsungen und beinhaltet auch die Steuerung von Investitionen für das Unternehmen. Die Steuerung der Leistungsabnahme erfolgt durch den Empfänger. Dabei werden im Rahmen der Planung (auf Basis einer Leistungsaufnahmeplanung des Empfängers) die Kapazitäten des Senders ermittelt und entsprechende Ressourcen für das kommende Geschäftsjahr bereitgestellt. Im laufenden Geschäftsjahr werden dann die Leistungen zu Marktpreisen verrechnet. Als Center-Typ wurde das «Investment Center» gewählt und pro Vorstandsbereich des Kunden ausgeprägt. Da die im Projektfokus gestandenen Hauptabteilungen eine Managementstufe unter den Vorstandsbereichen liegen, war das Investment Center in diesem Projektbeispiel nicht im Projektfokus. Die Erfolgsmessungskategorie «Ergebnis» entspricht weitestgehend der vorherigen Kategorie. Ausnahme: Die finanzielle Steuerungsgrösse beinhaltet lediglich ein maximales Ergebnis ohne Kapitalverzinsung. Die Leistungsabnahme kann, wie bei der vorherigen Kategorie «Wertbeitrag», unternehmensextern und -intern erfolgen. Als wichtige Steue-
rungsansätze wurden die Themen Marktpreisbildung, Absatzmenge, Kapazitätssteuerung, Kostenbeeinflussung und Kostenkontrolle festgelegt. Es befinden sich keine Investitionen unter den Steuerungsansätzen, und es wurde aufgrund der Profit-Orientierung der Center-Typ «Profit Center» gewählt. Die Center der Kategorie «Kostendeckung» konzentrieren sich primär auf die Deckung ihrer Kosten und verrechnen ihre erbrachten Leistungen nur unternehmensintern auf Basis eines Planpreises. Eine Leistungsverrechnung zu Marktpreisen entspräche hier nicht der angestrebten Steuerungsphilosophie, da durch die Bildung von Gewinnen Kostenineffizienzen beim Sender verdeckt werden können: Letztlich ist nicht klar ersichtlich, ob die Kostendeckung durch gutes KostenManagement oder durch generierte Gewinne entstanden ist. Der Center-Typ ist hier das «Service Center». Bei der vierten Erfolgsmessungskategorie «Budgeteinhaltung» kommen «Cost Center» zum Einsatz. Dieser Center-Typ verrechnet keine Leistungen, sondern verrechnet sich zum Periodenabschluss lediglich durch Umlagen und muss primär das vorgegebene Budget einhalten. Zur Bestimmung der kundenspezifischen Zuordnung der Hauptabteilungen zur Er-
folgsmessungskategorie respektive Center-Typ wurde das folgende Fragemodell herangezogen: Die aus den Fragestellungen entsprechenden Zuweisungen zu Erfolgsmessungskategorien basieren auf der betriebswirtschaftlichen Lehre und sichern somit eine fundierte Grundlage für alle folgenden Schritte. Als Ergebnis konnten fünf Hauptabteilungen der Kategorie «Ergebnis» zugeordnet werden, zwei der Kategorie «Kostendeckung» und neun der Kategorie «Budgeteinhaltung». Somit war der Grossteil der Hauptabteilungen als Cost Center kategorisiert, was zu einer deutlichen Komplexitätsreduktion durch zukünftige Kostenverrechnungen per Umlage führt und die bisherigen Leistungsverrechnungen für diese Hauptabteilungen ablöst. Treffen unternehmensweiter Grundsatzentscheide für die zukünftigen, internen Verrechnungen. Neben den festgelegten Faktoren aus den Ergebnismessungskategorien wurden Grundsatzentscheide bezüglich zukünftiger Verrechnungen getroffen. Sie sind aus einem vordefinierten Fragenkatalog entnommen und wurden kundenspezifisch zur Diskussion gestellt. Bei dem hier betrachteten Projekt traf man folgende Entscheide:
Kernfragen zur Bestimmung der Erfolgsmessungskategorie
Abbildung 2: Kernfragen zur Bestimmung der Erfolgsmessungskategorie
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Konzeption einer einheitlichen Bereichserfolgsrechnung mit fest definierten primären Steuerungsgrössen je Center-Typ. Die folgende Abbildung 3 zeigt die standardisierte Basisvariante der
Bereichserfolgsrechnung, die im Projektverlauf mit kundenindividuellen Zeilen ergänzt werden konnte. Von der Grundstruktur hinsichtlich Steuerbarkeit darf sich allerdings nichts ändern, d.h. es sollten beispielsweise keine Kostenarten in den Bereich der beeinflussbaren Kosten gesteuert werden, die nicht beeinflussbar sind. Für die Cost Center und deren Erfolgsmessungskategorie «Budgeteinhaltung» sind im Rahmen der Deckungsbeitragsrechnung nur die Summe der beeinflussbaren Kosten die zentrale Steuerungsgrösse. Bei Service und Profit Centern ist das Bereichsergebnis die primäre finanzielle Steuerungsgrösse, wobei das Service Center lediglich die Kosten decken muss, sprich ein Nullergebnis erzielen sollte, wohingegen Profit Center zumindest einen Ertrag generieren sollten.
zwischen nicht-beeinflussbaren und beeinflussbaren Kostenpositionen in der Ergebnisrechnung der jeweiligen Abteilung. Höhere Transparenz und Benutzerfreundlichkeit durch der Verwendung von Umlagen zur Verrechnung bei Cost Centern.
Controlling
Zwischen Cost Centern finden möglichst wenige Verrechnungen statt und diese sollten nur unidirektional sein. Ein sehr pragmatischer Ansatz, da diese Umlagen für den Empfänger nicht beeinflussbar und damit auch nicht steuerbar sind. Die interne Leistungsverrechnung erfolgt immer zu Plan-Vollkosten, ohne Istkosten-Nachverrechnung. Durch eine Istkosten-Nachverrechnung würde bei den Leistungsempfängern eine nicht steuerbare Kostengrösse erscheinen, da sich der Leistungserbringer bei Kostenineffizienzen in Richtung Leistungsempfänger entlastet. Dies ist im Sinne einer funktionellen Kostensteuerung zu unterbinden. Die Anzahl interner Leistungen ist zu reduzieren. Dies steigert die Transparenz und vermindert den Verrechnungsaufwand. Im Einzelfall ist an dieser Stelle zwischen Benutzerfreundlichkeit und möglichst genauer Kostenverteilung abzuwägen. Es finden nur Leistungsverrechnungen statt, die auch vom Leistungsempfänger gewünscht bzw. geplant waren. Sie werden im Gegensatz zu den Umlagen im Reporting-Block der beeinflussbaren Kosten ausgewiesen.
Diese Vorgehensweise hat sich auch in späteren Projekten anderer Branchen als praktikabel erwiesen. Sie kann mit weiteren Steuerungskennzahlen ergänzt werden.
3. Fazit Durch die hier dargestellte, standardisierte Vorgehensweise wurden in einer viermonatigen Projektlaufzeit folgende Lösungen erarbeitet: Reduktion und Neugestaltung der Verrechnungen innerhalb und zwischen den Hauptabteilungen durch eine Verminderung der Anzahl interner Leistungen (Reduktion um 50%). Bessere Steuerbarkeit der Hauptabteilungen durch die klare Trennung
Zeilenschema der Bereichsergebinisrechnung
Abbildung 3: Zeilenschema der Bereichsergebnisrechnung
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Ausbildung · Weiterbildung
Ihr Wunsch ist uns Befehl: Wiederholung Tagesseminar «IKS und Risikobeurteilung» am 20. Dezember 2011 Referenten Gehören Sie auch zu unseren Leserinnen und Lesern, die das IKS-Tagesseminar vom 14. September 2011 verpassten oder aufgrund der grossen Nachfrage gar keinen Platz bekommen haben? Hier kommt Ihre zweite Chance.
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Der veb.ch Podcast-Tipp Auf unserer Seite veb.ch/vebmedia steht das Referat vom 14. September von Prof. Dr. Dieter Pfaff als Podcast zur Verfügung. Nutzen Sie diese Gelegenheit und lassen Sie sich in das Thema einstimmen.
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Dieter Pfaff Prof. Dr., Ordinarius für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Zürich, Direktor des Instituts für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Zürich Thomas Rautenstrauch Prof. Dr. rer. pol., Leiter Center for Accounting & Controlling, HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich
«Wir zeigen wir Ihnen, welche Risiken entstehen können, wenn das IKS oder die Risikobeurteilung (RBU) fehlen oder unzureichend sind. Im Weiteren werden wir Ihnen den Aufbau eines IKS und einer Risikobeurteilung für Verwaltungen und Non Profit Organisationen skizzieren und darlegen, was dabei die Aufgaben eines Buchhalters/Treuhänders sind. Nicht zuletzt werden IKS und die Risikobeurteilung auch aus der Sicht der Wirtschaftsprüfung beleuchtet. Unsere Referenten erklären, was die Revisionsstelle prüft und was die häufigsten Fehler sind. Schliesslich werden wir das Ganze auf dem Hintergrund des neuen Rechnungslegungsrechts beleuchten. Wir zeigen, welche Buchführungsvorschriften für KMU neu dazu kommen und welche aufgehoben werden. Ebenfalls werden wir auf die Punkte Kapitalband, stille Reserven, Aktienwert, Sanierung, Fusion und Umstrukturierung eingehen.»
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Pirmin Marbacher dipl. Wirtschaftsprüfer, Betriebsökonom FH, Vizedirektor, BDO AG, Luzern
Martin Nay dipl. Wirtschaftsprüfer, Mitglied der Geschäftsleitung und Partner bei BDO AG Zürich, Mitglied Kompetenzzentrum Internationale Rechnungslegung bei BDO AG Schweiz
Deshalb freuen wir uns auch sehr, das kürzliche und völlig ausgebuchte Tagesseminar «IKS und Risikobeurteilung» hier noch einmal für Sie ins Programm aufzunehmen! Am 20. Dezember 2011 begrüssen Sie im Zürich Marriott Hotel acht Top-Referenten, welche Ihnen in acht Stunden (inkl. Mittagessen) vorstellen, wie ein IKS und eine Risikobeurteilung systematisch aufzubauen sind. Wir arbeiten mit Checklisten, geben Tipps zur Vermeidung typischer Schwachstellen und vieles mehr. Aus dem Programm:
Roland Furger lic. oec., dipl. Wirtschaftsprüfer, Partner BalmerEtienne-Gruppe
Thomas Stenz dipl. Wirtschaftsprüfer, Mitglied Geschäftsleitung und Leiter Bereich Wirtschaftprüfung Industrie von Ernst & Young AG, Präsident des Verwaltungsrates von Ernst & Young Adriano Toma dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, Bachelor of Law, Inhaber Toma Consulting GmbH, Muri b. Bern, Dozent Sikander von Bhicknapahari lic. iur., dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, Dozent an verschiedenen Fachhochschulen für die Themen Planung, Risk Management, Investitionsrechnung und Recht
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Schweizer Controlling Standard
veb.ch, der grösste Schweizer Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen, unterstützt die Schweizer KMU ab sofort mit der Herausgabe von durchdachten Standards. Ziele sind die Stärkung der finanziellen Führung und der Wettbewerbskraft. Der erste Standard widmet sich dem Thema «Investitionsrechnung».
Nr.1 Investitionsrechnung
«Wie kann ich den Wert einer Investition bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung beurteilen?» Mit dieser Frage sowie ähnlichen Problemen und der Wahl der passenden Beurteilungsmethode beschäftigt sich der seit kurzem vorliegende erste Controlling Standard aus dem Hause veb.ch.
Spezialisten im Dienst des Fachpublikums. Verfasst hat den Standard eine Arbeitsgruppe von veb.ch. Um lösungsorientiert auf brennende Fragen eingehen zu können, haben wir unserer «Kundschaft» vorab auf den Zahn gefühlt und im Vorfeld eine Vernehmlassung durchgeführt. Wir beabsichtigen, diesem Standard jährlich mindestens einen weiteren folgen zu lassen. Immerhin haben wir gemäss unseren Statuten auch den Auftrag, nachhaltig und sichtbar Einfluss auf die Entwicklung und Einführung neuer, zweckmässiger Formen des Rechnungswesens und Controllings in der Schweiz zu nehmen. Unterm Strich entsteht nun ein einheitliches Nachschlagewerk, welches die Finanzverantwortlichen von KMU-Betrieben jederzeit bei Controlling-Fragen konsultieren können. Gratis, aber keinesfalls umsonst. Vom vorliegenden Standard wurden 33‘000 Exemplare gedruckt. Empfänger sind unter anderem die veb.ch-Mitglieder, die Schweizer KMU, verschiedene Ausund Weiterbildungseinrichtungen sowie weitere Fachkreise.
Fachbücher
Soeben erschienen: der erste Schweizer Controlling Standard. Günstiger lesen: 15% Mitglieder-Rabatt beim Verlag SKV. Einmal mehr zahlt sich Ihre Mitgliedschaft bei veb.ch ganz konkret aus: Seit dem 1. September 2011 erhalten Sie beim Verlag SKV auf das ganze Sortiment 15% Rabatt. Der Verlag SKV – eine Abteilung des KV Schweiz – publiziert hochwertige Lehrbücher für die Grundbildung, für die Weiterbildung und Ratgeber im kaufmännischen Bereich. Vier Titel aus dem umfangreichen und ausgesprochen vielseitigen Programm: «Swiss GAAP FER – Erläuterungen, Illustrationen und Beispiele – Lehrbuch» von Conrad Meyer, «Neue Wege der Korrespondenz» von Angelika Ramer, «Arbeit und Recht» von Hans Ueli Schürer, «Der Jahresabschluss» von Max Boemle und Ralf Lutz. Appetit auf Lesestoff? Viel Spass beim Auswählen! Damit Sie vom Rabatt profitieren, bestellen Sie bitte direkt beim Verlag SKV. Sie finden das komplette, lieferbare Programm unter www.verlagskv.ch, wo Sie auch gleich bestellen können. Bitte unbedingt vermerken, dass Sie Mitglied beim veb.ch sind.
Gut zu wissen: Die Broschüre ist für Sie kostenlos und kann bei uns in gedruckter Form bezogen werden. Alternativ empfehlen wir Ihnen den Download via www.veb.ch, Publikationen.
Die Zielgruppe: Führungskräfte in KMUBetrieben, welche bereits über grundlegendes Controlling-Wissen verfügen. Das gesamte Werk ist nach dem Grundsatz «von der Praxis für die Praxis» aufgebaut. Es enthält in erster Linie Empfehlungen zu ausgewählten Problemstellungen und hebt sich damit klar von der Fachliteratur ab, welche die entsprechenden Themengebiete meist umfangreicher und daher oft auch auf weniger eingängige Weise behandelt.
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Die FER-Fachkommission schlägt im Rahmen dieser Vernehmlassung vor folgende, nicht mehr zeitgemässe oder von den Anwendern nicht beanspruchte Wahlrechte zu streichen und die Kern-FER in zwei Punkten zu ergänzen: Percentage of Completion-Methode (POCM) (Swiss GAAP FER 2 «Bewertung»): Die Anwendung der POCM für langfristige Aufträge war bisher für Kern-FER-Anwender nicht vorgesehen und daher auch nicht zulässig. Falls die Voraussetzungen, die jenen von Swiss GAAP FER 22 entsprechen, erfüllt sind, kann die POCM auch von Kern-FER-Anwendern angewendet werden. Damit wird das Anliegen von beispielsweise Handwerksbetrieben aufgenommen, deren Jahresrechnung sonst keine betriebswirtschaftliche Rechnungslegung erlaubte. Im Finanzanlagevermögen ausgewiesene Wertschriften (Swiss GAAP FER 2 «Bewertung»): Gemäss Ziffer 11 von Swiss GAAP FER 2 sind Finanzanlagen zu Anschaffungskosten (abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigungen) zu bewerten sind. Neu soll es möglich sein, Wertschriften des Finanzanlagevermögens zu aktuellen Werten zu bewerten. Wertveränderungen sind erfolgswirksam zu erfassen. Verbrauchsfolgeverfahren (Swiss GAAP FER 17 «Vorräte»): Insbesondere beim namentlich in Swiss GAAP FER 17 erwähnten LIFO (last in, first out)-Verfahren besteht die Gefahr von nicht marktnahen Bewertungen, indem steigende Preise zu Bewertungsreserven, sinkende Preise zu Überbewertungen führen können. Aus diesem Grund soll die Anwendung der LIFO-Methode untersagt werden. Bewertung von Nicht-Renditeliegenschaften zu aktuellen Werten (Swiss GAAP FER 18 «Sachanlagen»): Die Folgebewertung von Sachanlagen, welche zur Nutzung gehalten werden, kann zu aktuellen Werten (abzüglich der kumulierten Abschreibungen) erfolgen. Aufwertungen werden erfolgsneutral als Neubewer-
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tungsreserve im Eigenkapital erfasst. Weil aber diese Sachanlagen weiter abgeschrieben werden müssen, ist die Anwendung dieser Methode kompliziert und nur sehr wenig verbreitet. Daher soll dieses Wahlrecht abgeschafft werden. Alle Sachanlagen, die zur Nutzung gehalten werden, dürften nur noch zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen bilanziert werden. Kategorien von Derivaten (Swiss GAAP FER 27 «Derivative Finanzinstrumente»): Die bestehenden Vorschriften unterscheiden zwischen drei Kategorien von Derivaten: zu Handelszwecken, zu Absicherungszwecken und zu anderen Motiven. Diese Kategorisierung hat in der Praxis zu Abgrenzungsschwierigkeiten geführt. Neu soll nur noch unterschieden werden zwischen Derivaten zu Absicherungszwecken und Derivaten zu spekulativen Zwecken. Die bisherigen Bewertungsvorschriften haben sich bewährt. Diskutiert werden kann eine noch weiter führende Vereinfachung, indem Derivate zu Absicherungszwekken zwingend gleich bewertet werden sollen wie das Grundgeschäft. Umrechnung von in fremder Währung erstellten Abschlüssen für die Konzernrechnung (Swiss GAAP FER 30 «Konzernrechnung»): Die Verwendung eines Durchschnittskurses für die Umrechnung der Bilanzpositionen (des in Fremdwährung erstellten Abschlusses) ist nicht mehr zeitgemäss, weil Stichtagskurse ohne Weiteres erhältlich sind. Hingegen ist die Verwendung des Tageskurses für Positionen der Erfolgs- und Geldflussrechnung nicht praktikabel. Aus der Umrechnung der Erfolgsrechnung entstandene Fremdwährungsdifferenzen sollen nur noch im Eigenkapital verbucht werden können.
cken, die Qualität des FER-Regelwerkes weiter zu erhöhen, unter Wahrung eines weiterhin günstigen Verhältnisses von Kosten und Nutzen. Stellungnahme und Vernehmlassungsfrist
Rechnungslegung
Vernehmlassung zu Wahlrechten in verschiedenen FER-Standards
Die Vernehmlassungsfragen sind auf www.fer.ch, Medienmitteilung – 58. Sitzung der Fachkommission, abrufbar. Es ist der FER-Fachkommission ein Anliegen, Stellungnahmen von möglichst vielen Interessierten, vor allem aber auch von möglichst vielen Anwendern zu erhalten. Sie haben bis zum 21. Oktober 2011 Gelegenheit, Ihre Antwort auf die Vernehmlassungsfragen einzureichen an: FER, Postfach 1477, 8021 Zürich, fachsekretaer@fer.ch
Diese Anpassung beinhalten keine grundlegenden Änderungen. Die daraus resultierenden Auswirkungen für die Anwender sind im Allgemeinen klein. Die vorgeschlagenen Präzisierungen bezwerechnungswesen &controlling
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Rechnungslegung
Geschäftsberichte: Vom Datenfriedhof zum Datenspeicher Die im Rechnungswesen produzierten Daten sind Bestandteil eines ERP (Enterprise Resource Planning), lassen sich aber aufgrund des heutigen Stands der Technik weder systematisch noch fehlerfrei im ERP eines Dritten, einer Datenbank oder im Verkehr mit Banken und Steuerbehörden verwenden. Ein gemeinsames Projekt des Vereins XBRL CH, der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften sowie dem Softwareanbieter Abacus zeigt Wege zur Schliessung dieser Lücke auf. Vom Accounting generierte Daten sind in Form von Salden und Beständen auf Konti verfügbar. Im Rahmen der Abschlusserstellung können daraus Bilanz, Erfolgsund Geldflussrechnung erstellt werden. Der Umgang mit solchen Daten wird dann umständlich, wenn diese an Dritte (z.B. Banken und Steuerbehörden) weitergeleitet werden müssen – nicht selten müssen die Empfänger Zahlen und Textinformationen neu editieren oder sogar abschreiben (lassen). XBRL – ein innovativer Lösungsansatz
GAAP; ebenso für das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) und viele andere Anwendungsfälle. Im Sinne eines Pilotprojektes haben der Verein XBRL CH, die ZHAW sowie Abacus eine auf dem OR-konformen Kontenrahmen KMU aufgesetzte nationale Kodierung entwickelt und in eine öffentliche Vernehmlassung gegeben, die eine Reihe von qualifizierten Reaktionen ausgelöst hat, darunter eine Stellungnahme des veb. ch. Diese Taxonomie wurde an der letzten schweizerischen XBRL-Tagung vom 9. September 2011 in Bern in der finalen Fassung vorgestellt (nähere Informationen dazu sind unter xbrl-ch.ch/taxonomy ersichtlich). Die Taxonomie ist ein eigentliches Paket, bestehend aus einer Repräsentation des Kontenrahmens im engeren Sinne sowie einer internationalen Standards entsprechenden Global Common Data (GCD) Taxonomie, welche die Identifikation der Rechenschaft ablegenden Entität ermöglicht, unter anderem mit UID. Tagung sowie Pilotprojekt sind im Kontext einer fortschreitenden Digitalisierung des Datenflusses zwischen Behörden und Anwendern zu würdigen.
XBRL steht für eXtensible Business Reporting Language. Es ist eine auf dem Internet-Standard XML aufbauende Sprache, die v.a. der Finanzberichterstattung dient. Der unhandliche «Datenfriedhof» Geschäftsbericht wird mit XBRL so in seine einzelnen Bedeutungselemente zerlegt, dass diese für eine medienbruchsfreie, schnelle, fehlerlose, automatische Weiterverarbeitung zur Verfügung stehen. Durch die Trennung der technischen Spezifikation von der Geschäftslogik kann der Standard sowohl auf technischer wie auch inhaltlicher Ebene von unterschiedlichen Anspruchsgruppen weiterentwickelt werden. XBRL ist als Open-Source Standard frei verfügbar und lässt sich an individuelle Bedürfnisse adaptieren.
Verbreitung von XBRL
Bestehende XBRL-Taxonomien
Ein offener Standard
Zum heutigen Zeitpunkt existiert bereits eine entsprechende Taxonomie für die Accountingstandards IFRS, IFRS for SME (Small and Medium Entities) und US
Die Rechte an XBRL befinden sich unter Kontrolle von XBRL International Inc., einem im US Bundesstaat Delaware ansässigen Non-Profit Konsortium, das die
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Heute sind bereits über 60% der globalen Börsenkapitalisierung von einem XBRL Obligatorium erfasst, d.h. börsenkotierte Firmen in einer Reihe von Ländern (darunter die USA, Indien und Singapur) müssen ihre Finanzberichte im XBRL-Format abliefern. Darunter fallen auch bekannte Schweizer Namen wie ABB, Credit Suisse, Novartis, Syngenta oder UBS.
Marco Passardi, Dr. oec. publ., Professor für Financial Accounting an der ZHAW/ Zürcher Fachhochschule, Lehrbeauftragter der Universität Zürich; Christian Dreyer, CFA, Präsident von XBRL CH und Mitglied des Strategischen Beirats XBRL der IFRS Foundation Verbreitung des Standards zum Ziel hat. Dieses Ziel wird in Zusammenarbeit mit sogenannten Jurisdiktionen angestrebt: Dabei handelt es sich um Non-Profit Organisationen in den wichtigsten Ländern und Märkten, welche die Verbreitung und Vertiefung des Standards vor Ort zur Aufgabe haben. Mit XBRL CH existiert in der Schweiz seit 2008 eine Jurisdiktion, die eine Reihe von Informationsveranstaltungen und Konferenzen durchgeführt und im Rahmen einer breit abgestützten Arbeitsgruppe eine Taxonomie für Unternehmensabschlüsse nach Schweizer Obligationenrecht entwickelt hat. XBRL CH ist ein Verein nach ZGB und steht somit allen Interessenten offen. Seit 2011 ist XBRL CH ebenfalls aktives Mitglied bei eCH, dem Koordinationsgremium von Bund und Kantonen für eGovernment. Wie geht es weiter?
Nebst diesen bereits erwähnten IFRS-Anwendungsfällen ist auch auf die bereits laufende obligatorische Einreichung der Unternehmensabschlüsse an die britische Steuerbehörde oder an die deutschen Steuerbehörden ab 2013 hinzuweisen.
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Die gemeinsam entwickelte Taxonomie lässt sich beliebig verfeinern oder auch an ein sich änderndes Recht anpassen. Spannend dürfte zudem sein, darauf aufbauend eine analoge Taxonomie für die in der Schweiz renommierten Swiss GAAP FER zu entwickeln. Es ist davon auszugehen, dass diese technische Innovation auch vor der Schweiz nicht Halt machen wird und insbesondere auch Behörden und Aufsichtsgremien eine Verbreitung prononciert forcieren können.
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Die vorliegende Rubrik gibt einen Überblick über wichtige und aktuelle Informationen zur internationalen Rechnungslegung. Dazu gehören unter anderem die Arbeit und das Arbeitsprogramm des International Accounting Standards Board (IASB) sowie des IFRS Interpretations Committee, die Überarbeitung bestehender und die Entwicklung neuer Standards sowie sonstige Verlautbarungen und aktuelle Informationen in diesem Bereich.
Aktuelle Projekte des IASB IFRS 9 – Finanzinstrumente Phase 2 – Wertminderung (Impairment): Das Ziel dieser Phase ist die Verbesserung der Entscheidungsnützlichkeit der Finanzberichte für Anwender. Verbessert werden soll das Wertminderungsmodell, insbesondere die Transparenz von Rückstellungen für Verluste aus Krediten sowie der Kreditqualität von Finanzinstrumenten. Ein erster Entwurf wurde im vierten Quartal 2009 verabschiedet, der den Cash-FlowApproach für die Wertminderung von Finanzinstrumenten enthielt. Jedoch wurde im Januar 2011 ein zusätzliches Dokument zur Wertminderung vom Board erstellt. Die Kommentarfrist endete im April 2011, ein weiterer überarbeiteter Entwurf wird für das vierte Quartal 2011 erwartet. Erlöserfassung (Revenue Recognition): Die Umsätze sind eine wichtige Grösse im Jahresabschluss eines Unternehmens, um die Leistung und die Zukunftsaussichten zu beurteilen. Die beiden Boards von FASB und IASB haben dieses Projekt gemeinsam ins Leben gerufen, um die Prinzipien des Ansatzes von Umsätzen aus Verträgen mit Kunden festzulegen. Gültig ist dies grundsätzlich für alle Verträge, ausgenommen Leasing, Finanzinstrumente und Versicherungsverträge. Das Projekt wurde schon 2002 auf die Agenda genommen und in 2008 schliesslich ein Diskussionspapier vorgelegt. Der zugehörige Entwurf wurde Mitte 2010 herausgegeben. Da noch ungeklärte Fragen bestehen, ist ein
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Rechnungslegung
IFRS aktuell: Neues rund um die internationale Rechnungslegung neuer Entwurf im letzten Quartal dieses Jahres zu erwarten, bevor ein Standard in 2012 herausgegeben werden soll. Der kommende Entwurf soll eine rückwirkende Anwendungspflicht enthalten, die jedoch einige Erleichterungen gewähren wird. Konsolidierung – Investmentgesellschaften (Consolidation – Investment Companies): Das Projekt wird in zwei Phasen mit dem Ziel durchgeführt, die Definition von Kontrolle zu überarbeiten sowie die zugehörige Offenlegung zu verbessern. Aus zeitlichen Gründen wurde der Teil über Investmentgesellschaften und deren Konsolidierungsbehandlung vom Hauptprojekt getrennt behandelt. Gleichzeitig mit dem FASB will das IASB den zugehörigen Entwurf herausgeben, der ursprünglich schon für das zweite Quartal 2011 geplant war, jedoch aus Gründen der gemeinsamen Vorgehensweise der beiden Boards noch zurückgehalten wird.
Dipl.-Kfm. Peter Ising, IFRS-Accountant, Doktorand und Wissenschaftlicher Mitarbeiter Lehrstuhl für Accounting, Institut für Betriebswirtschaftslehre, Universität Zürich
Sonstiges
Neue Diskussionspapiere, Entwürfe, Standards und Interpretationen
Überblick der Anwendung von IFRS in ausgewählten Ländern:
IFRS 9 – Finanzinstrumente: Zeitpunkt des Inkrafttretens (Deferral of mandatory effective date of IFRS 9): Das IASB hat Anfang August 2011 einen Entwurf veröffentlicht, der vorsieht, die Anwendungspflicht des IFRS 9 vom 1. Januar 2013 auf den 1. Januar 2015 zu verschieben. Dadurch sollen die Daten des Inkrafttretens für alle abgeschlossenen und laufenden Phasen des Projektes vereinheitlicht werden. Die Änderung betrifft nur die Pflichtanwendung, weiterhin können die Unternehmen bereits jetzt freiwillig den IFRS 9 anwenden. Die Kommentierungsfrist endet am 21. Oktober 2011.
China: Die IFRS an sich sind nicht gestattet, jedoch wurden im Wesentlichen die nationalen Standards angeglichen und werden in Zukunft weiterhin mit den IFRS konvergieren.
Erwartete Veröffentlichungen von Standards im 4. Quartal 2011 IFRS 9 – Finanzinstrumente: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) / IFRS 9 – Finanzinstrumente: Aufrechnung in der Bilanz (Asset and Liability Offsetting).
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Hongkong: Die nationalen Standards stimmen mit den IFRS überein, die allerdings zum Teil andere Daten des Inkrafttretens sowie abweichende Übergangsvorschriften haben. Die Anwendung von IFRS ist teilweise für ausserhalb von Hongkong registrierte Unternehmen erlaubt. Speziell die IFRS für KMU sind zur Anwendung gestattet, eine Ausnahme bilden dagegen bestimmte Steuervorschriften. Indien: Die nationalen Standards werden mit den IFRS konvergieren. Indonesien: Bisher sind keine IFRS zugelassen, der Konvergenzprozess läuft jedoch. Eine Entscheidung über ein zukünftiges Datum zur gänzlichen Konvergenz mit IFRS wird in 2012 erwartet.
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Rechnungslegung
Japan: Die Anwendung von IFRS ist seit 2010 fĂźr bestimmte internationale Unternehmen erlaubt. Im Jahr 2012 wird eine Entscheidung zur verpichtenden Anwendung fĂźr 2016 erwartet. SĂźdkorea: Verpichtet die Unternehmen zur Anwendung der IFRS seit dem Jahr 2011. Russland: Die IFRS sind ab 1. Januar 2012 verpichtend fĂźr Banken und andere Institutionen, die Wertschriften herausgeben. Vereinigte Arabische Emirate: Die IFRS sind seit 2003 verpichtend fĂźr Unternehmen, die an den BĂśrsen von Abu Dhabi und Dubai registriert sind. Die Banken sind unabhängig davon landesweit zur Anwendung verpichtet. Bestimmten nicht-kotierten Unternehmen ist es gestattet, die IFRS anzuwenden. Saudi-Arabien: Die IFRS sind verpichtend fĂźr alle Banken und Versicherungen, deren Aktien an der saudischen BĂśrse kotiert sind, fĂźr andere kotierte Unternehmen jedoch nicht zugelassen. Konsultation zum zukĂźnftigen Arbeitsprogramm des IASB: Alle drei Jahre ďŹ ndet eine Ăśffentliche Konsultation statt, welche die Meinungen der Adressaten zur strategischen Orientierung und zur Ausgewogenheit des zukĂźnftigen
Arbeitsprogramms des IASB einholt. Am 26. Juli 2011 wurde das Konsultationspapier zum Arbeitsprogramm verĂśffentlicht, dessen Kommentierungsfrist am 30. November 2011 endet. Das Dokument enthält fĂźnf Schwerpunkte, die Beachtung ďŹ nden sollen. Erstens wird die Bandbreite der IFRS-Anwender zunehmend umfangreicher, zweitens das Marktumfeld komplexer. Des Weiteren gibt es eine Reihe von Ă„nderungen, die implementiert werden mĂźssen. Der vierte Aspekt ist die nachzuweisende Qualität und Relevanz der Standards. Letztlich steigt das Risiko, dass die Praxis bei der Implementierung und Ăœbernahme zunehmend divergiert. Das IASB sieht deshalb seine zukĂźnftige Arbeit in zwei Gebieten. Einerseits in der Fortentwicklung der Finanzberichterstattung sowie andererseits in der Bearbeitung der bestehenden IFRS. Voraussichtlich im ersten Quartal 2012 wird das IASB die ErĂśrterungen aufnehmen und schliesslich die Stellungnahmen zusammenfassen sowie einen Bericht Ăźber deren BerĂźcksichtigung herausgeben. Links IFRS 9 – Finanzinstrumente Phase 2 – Wertminderung und Risikovorsorge: Die Projektseite ist unter folgendem Link einsehbar: http://www.ifrs.org/Current+Projects/ IASB+Projects/Financial+Instruments+A+ Replacement+of+IAS+39+Financial+Instr
uments+Recognitio/Financial+Instrument s+Impairment+of+Financial+Assetseplac ement+of+IAS+39+Financial+Instrument s+Recog/Financial+Instruments+Impairm ent+of+Financial+Assets.htm. ErlĂśserfassung (Revenue Recognition): Die Projektseite kann unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.ifrs.org/Current+Projects/ IASB+Projects/Revenue+Recognition/ Revenue+Recognition.htm. Konsolidierung – Investmentgesellschaften (Consolidation – Investment Companies): Die Projektseite ist einsehbar unter: http://www.ifrs.org/ Current+Projects/IASB+Projects/Consolidation/Consolidation.htm IFRS 9 – Zeitpunkt des Inkrafttretens: Der Standardentwurf kann unter folgendem Link eingesehen werden: http:// go.ifrs.org/IFRS9+effective+date+ED. Ăœberblick der Anwendung von IFRS in ausgewählten Ländern: Die Quelle zu den Länderangaben kĂśnnen unter folgenden Links abgerufen werden: http:// www.ifrs.org/Use+around+the+world/ Use+around+the+world.htm sowie http://www.iasplus.de/country/useias. php. Konsultation zum zukĂźnftigen Arbeitsprogramm des IASB: Die Projektseite ist einsehbar unter: http:// www.ifrs.org/News/Press+Releases/ agenda+consultation+July+2011.htm. „„„
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Ab Ende 2012 laufen die ersten Zulassungen von Revisionsunternehmen aus. Was gilt es, in diesem Zusammenhang zu beachten?
Die Zulassung eines Revisionsunternehmens ist im Unterschied zur Zulassung einer natürlichen Person zeitlich begrenzt. Die RAB hat die Aufgabe, die Zulassung von Revisionsunternehmen alle fünf Jahre zu überprüfen. Der vorliegende Artikel beschreibt die voraussichtliche Vorgehensweise der RAB in diesem Erneuerungsprozess.
1. Einleitung Das Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) sieht vor, dass Revisionsunternehmen für die Dauer von fünf Jahren zugelassen werden (Art. 3 Abs. 2 RAG ). Die erteilten Zulassungen laufen nach Ablauf dieser fünf Jahre automatisch aus. Die Erneuerung ist aus diesem Grund rechtzeitig, d.h. frühzeitig vor Ablauf der Frist, an die Hand zu nehmen. Die betroffenen Revisionsunternehmen werden im Sinne einer Dienstleistung rund ein halbes Jahr vor Ablauf der Zulassung durch die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) aufgefordert, die notwendigen Informationen und Dokumente einzureichen . In diesem Zusammenhang ist die aktive Mitwirkung der Revisionsunternehmen besonders wichtig um eine effiziente und rechtzeitige Erledigung der Erneuerungsgesuche zu gewährleisten. Welches sind die Gründe des Gesetzgebers, die Zulassung von Revisionsunternehmen zu befristen? Nach der Botschaft des Bundesrates werden Revisionsunternehmen lediglich für jeweils fünf Jahre zugelassen, weil die Erfüllung der entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen von den natürlichen Personen abhängt, die für das Unternehmen arbei-
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ten, und weil Revisionsunternehmen zusätzliche organisatorische Massnahmen zu erfüllen haben . Beides kann sich im Verlauf der Zeit verändern. Die RAB kann mittels wiederkehrender Gesuchprüfung dauerhaft ein griffiges Zulassungssystem gewährleisten und wiederholt auf die Qualität der Revisionsdienstleistungen einwirken. Die Zulassungen der insgesamt 3‘478 zugelassenen Revisionsunternehmen (Stand 2. August 2011; inkl. Einzelunternehmen) verfallen wie folgt:
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Frank Schneider, Dipl. Wirtschaftsprüfer, Direktor, Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB; Sébastien Derada, Leiter Zulassung und Support, Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB.
Abbildung 1 Verfalldatum 2013 2014 2015 2016 Total
Revisor/in 130 714 316 57 1‘217
Die RAB hat die ersten definitiven Zulassungen für Revisionsunternehmen Anfang 2008 erteilt. Dies bedeutet, dass die ersten Zulassungen bereits Anfang 2013 ablaufen. Damit genügend Zeit für die Bearbeitung der Erneuerungsgesuche besteht, werden die ersten Unternehmen von der RAB vor Ende 2012 kontaktiert und aufgefordert, die notwendigen Angaben im Register vorzunehmen und die geforderten Gesuchunterlagen einzureichen (siehe Ziff. 3) Wird die Zulassung vor Ablauf der aktuellen Zulassung frühzeitig erneuert, hat dies keinen Einfluss auf den Beginn der Laufzeit der neuen Zulassung. Mit anderen Worten beginnt die neue Fünfjahres-Frist erst mit dem Ablauf der alten Frist.
Revisionsaufsichtsgesetz vom 16. Dezember 2005 (RAG; SR 221.302). Die notwendigen Informationen und Dokumente sind nur auf Aufforderung der RAB hin einzureichen. Die Revisionsunternehmen werden ausschliesslich über Email kontaktiert. Die Nachführung der Kontaktan-gaben im online-Eintrag ist somit äusserst wichtig, damit die Revisionsunternehmen ohne Verzug von der RAB kontaktiert werden können. Um die Lesbarkeit nicht zu beeinträchtigen, erscheinen in diesem Text die Personenbezeichnungen in der maskulinen Form. Werden darunter natürliche Personen verstanden, sind stets solche beiderlei Geschlechts gemeint Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Obligationenrechts vom 23. Juni 2004, BBl 2004 3969, 4062.
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Revision
Erneuerung der Zulassung von Revisionsunternehmen
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Revisionsexpert/in 359 1‘327 495 80 2‘261
Gesamt 489 2‘041 811 137 3‘478
Die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung von Revisionsunternehmen sind in Art. 6 RAG geregelt und gelten unabhängig davon, ob es sich um ein erstmalige oder um eine zu erneuernde Zulassung handelt (siehe Abbildung 2). Die Zulassungsvoraussetzungen unterteilen sich einerseits in personenbezogene Anforderungen für die Leitungs- und Geschäftsführungsorgane des Revisionsunternehmens (lit. a), für die an der Revisionsdienstleistung beteiligten Personen (lit. b) sowie für die Mandatsleiter (lit c.) und andererseits in organisatorische Vorgaben für das Revisionsunternehmen (lit. d) . Die Ausführungen in diesem Artikel sind primär für Revisionsunternehmen mit Zulassungen als Revisionsexperten oder Revisoren relevant. Für staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen, welche Publikumsgesellschaften prüfen, gelten weitergehende Anforderungen (vgl. Art. 9 ff. RAG). So besteht beispielsweise auch eine Regelung zur Versicherungsdeckung von Haftungsrisiken. Die Erneuerung der Zulassung von staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen wird jeweils im Rahmen der wiederkehrenden Überprüfungen vor Ort behandelt. Diese Überprü-
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Abbildung 2 Damit ein Revisionsunternehmen als Revisionsexperte oder als Revisor nach Art. 6 RAG (erneut) zugelassen werden kann, sind vier Anforderungen kumulativ zu erfüllen: a) Die Mehrheit der Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorganes (z.B. Verwaltungsrat bei einer Aktiengesellschaft) und die Mehrheit des Geschäftsführungsorgans verfügt über die entsprechende Zulassung; b) Mindestens ein Fünftel (20%) der Personen, die an der Erbringung von Revisionsdienstleistungen beteiligt sind, haben über die entsprechende Zulassung zu verfügen; c) Alle leitenden Revisoren müssen über die entsprechende Zulassung verfügen; d) Eine Führungsstruktur gewährleistet, dass die einzelnen Mandate genügend überwacht werden bzw. ein angemessenes System zur internen Qualitätssicherung besteht (siehe dazu auch Art. 9 Abs. 1 Bst. b und Art. 49 RAV)
fungen finden mindestens alle drei Jahre statt (vgl. Art. 16 RAG). Die vorliegenden Ausführungen sind als Ausblick zu verstehen. Der Anmeldeprozess wird aktuell überarbeitet. Es sind daher grundsätzlich noch Änderungen möglich. 2. Was überprüft die RAB bei der Erneuerung der Zulassung? Die Tiefe der Überprüfung der von den Gesuchstellern erhaltenen Angaben und Unterlagen erfolgt grundsätzlich risikoorientiert. Ein risikoorientierter Ansatz ermöglicht eine zielgerichtete, wirkungsvolle und effiziente Tätigkeit der RAB. Eine ordentliche Revision ist in der Regel erheblich komplexer als eine eingeschränkte Revision. Die Regelungsdichte der Berufsstandards und das damit verbundene Risiko von Fehlern sind bei der ordentlichen Revision deutlich höher. Daneben ist auch das öffentliche Interesse an ordentlichen Revisionen grösser, da die wirtschaftlichen Ausfallwirkungen von Fehlern in der Revision von Gesellschaften oberhalb der Schwellenwerte gravierender sind.
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Der risikoorientierte Ansatz der RAB führt dazu, dass die Angaben von Revisionsunternehmen, welche ordentliche Revisionen durchführen, grundsätzlich vertiefter überprüft werden. 2.1. Quoren Die Überprüfung der notwendigen Quoren mit Bezug auf die Führungsorgane (Art. 6 Abs. 1 Bst. a RAG) und die Mitarbeitenden (20%-Klausel nach Art. 6 Abs. 1 Bst. b RAG) erfolgt primär systemgestützt aufgrund der Daten im RAB-Register und fällt im Normallfall weniger komplex aus. Im Zusammenhang mit der 20%-Klausel ist zu berücksichtigen, dass pro Kalenderjahr mindestens 20% der Stunden aller gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsdienstleistungen von Personen mit entsprechender Zulassung erbracht werden müssen. Die RAB beabsichtigt die Einhaltung der Quoren auf der Basis von Stichproben vertieft zu überprüfen. In den voraussichtlich seltenen Fällen, in denen ein Verdacht auf Gesetzesumgehungen wahrscheinlich erscheint, kann die RAB zusätzliche Abklärungen vornehmen. Zu denken ist in diesem Zusammenhang an Revisionsunternehmen, welche zugelassene Personen lediglich proforma anstellen, um die Einhaltung der Quoren vorzutäuschen.
Vgl. auch URS BERTSCHINGER, in: Watter/Bertschinger (Hrsg.), Basler Kommentar, Revisionsrecht, Basel 2011, Art. 6 RAG N 4 Eine Ausnahme besteht nur für den Fall, in dem das Organ aus zwei Personen besteht: Weil hier keine ma-thematische Mehrheit möglich ist, hat der Bundesrat in der Botschaft ausgeführt, dass es genügt, wenn nur eine Person über die entsprechende Zulassung verfügt (Bundesblatt 2004, 4064). Im Zuge der Revision des Rechnungslegungsrechtes wurden die Schwellenwerte zur Abgrenzung der eingeschränkten von der ordentlichen Revision erhöht. Als grösseres und ordentlich zu prüfendes Unternehmen gilt, wer in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei der drei kritischen Grössen überschritten hat: Bi-lanzsumme CHF 20 Mio. (bisher CHF 10 Mio.); Umsatzerlös CHF 40 Mio. (bisher CHF 20 Mio.); Vollzeitstel-len 250 (bisher 50). Die neuen Schwellenwerte 20-40-250 gelten frühestens für die Revision der Jahres- und Konzernrechnung zum Geschäftsjahr 2012. Siehe dazu das FAQ der RAB: http://www.revisionsaufsichtsbehoerde.ch/docs/content_blau.asp?id=31 268&domid=1063&sp=D&addlastid=&m1=30479&m2=30487&m3=31256&m4=31268
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2.2. Qualitätssicherungssystem 2.2.1. Allgemeines Der Kern der Zulassungserneuerung betrifft die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an das interne Qualitätssicherungssystem . Ziel eines solchen Systems ist die laufende Erhöhung der Qualität von Revisionsdienstleistungen und die damit einhergehenden Minimierung von (Haftungs-)Risiken. Die Anforderungen an das interne Qualitätssicherungssystem haben sich seit Inkraftsetzung des RAG im Jahr 2007 nicht verändert: Für Revisionsunternehmen, welche ordentliche Prüfungen durchführen, ist der Prüfungsstandard 220 der Treuhand-Kammer (PS 220 – Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung) massgebend. Revisionsunternehmen, welche ausschliesslich eingeschränkt revidieren, haben die Anleitung von Treuhand-Kammer und Treuhand|Suisse zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen zu beachten. Die erwähnten Berufsstandards setzen jedoch lediglich einen minimalen Rahmen. Die konkrete Ausgestaltung des Qualitätssicherungssystems ist letztlich eine unternehmerische Aufgabe, welche die strategischen Ziele des Unternehmens und konkreten Umstände (z.B. Risiken, Grösse und Komplexität der Revisionsmandate) zu berücksichtigen hat. Die Revisionsunternehmen haben die konkrete Ausgestaltung des internen Qualitätssicherungssystems durch Ausfüllen eines von der RAB bereitgestellten Fragebogens darzulegen. Die RAB wird bei der Erneuerung der Zulassung die im Fragebogen enthaltenen Angaben zum Qualitätssicherungssystem plausibilisieren und bei Unklarheiten oder Widersprüchlichkeiten zusätzliche Informationen und Unterlagen einverlangen. Dabei wird die RAB insbesondere die Bereiche Unabhängigkeit, Weiterbildung und interne Nachkontrolle vertieft überprüfen. Daraus ergibt sich, dass ungenügende und unklare Angaben zu Nachfragen und höherem Aufwand für alle Beteiligten führen können. Im Zusammenhang mit dem Qualitätssicherungssystem sind im Fragebogen auch die wichtigsten Kontrollen zu beschreiben, mit denen überwacht wird, ob die Vorgaben des Gesetzgebers und des Berufsstands eingehalten werden (präventiv) bzw. eingehalten wurden (nach-
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2.2.2. Unabhängigkeit Die Unabhängigkeit der Revisionsstelle bildet eine zentrale Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit der Revision. Die RAB hat in den letzten Jahren wiederholt Verstösse gegen die Unabhängigkeit der Revisionsstelle aufgedeckt (vgl. Art. 728 und Art. 729 OR) und geahndet . Die RAB wird der Einhaltung der Unabhängigkeitsvorschriften unverändert hohe Beachtung schenken. Die RAB beabsichtigt daher insbesondere auch, mittels Fragebogen zu überprüfen, ob das Qualitätssicherungssystem die Einhaltung der Vorschriften zur Unabhängigkeit ausreichend sicherstellt. Auch in denjenigen Fällen, in denen ein Revisionsunternehmen bei der Erbringung von eingeschränkten Revisionen bei der Buchführung von geprüften Unternehmen mitwirkt oder andere Dienstleistungen erbringt (siehe dazu Art. 729 Abs. 2 OR), wird die RAB die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen vertieft überprüfen. Da die RAB letzthin vermehrt angefragt wurde, wie weit eine eingeschränkt prüfende Revisionsstelle bei der Buchführung mitwirken oder Dienstleistungen erbringen darf, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, wurde am 18. Juli 2011 ein entsprechendes FAQ durch die RAB publiziert. Es ist zu hoffen, dass das FAQ und der entsprechende Prüfschwerpunkt bei der Erneuerung der Zulassungen dazu beitragen werden, dass die Mitwirkung in der Buchführung nur noch im erlaubten Umfang erfolgt.
2.2.3. Weiterbildung Der Gesetzgeber hat im Gegensatz zum Berufsstand keine expliziten Vorschriften zur Weiterbildung von natürlichen Personen bzw. von zugelassenen Revisoren und Revisionsexperten aufgestellt . Ein zugelassenes Revisionsunternehmen hat jedoch mittels geeigneten Massnahmen sicherzustellen, dass sich ihre Revisionsmitarbeitenden angemessen weiterbilden. Die Anforderungen an die Weiterbildung werden einerseits durch die kürzlich aktualisierten Richtlinien zur Weiterbildung der Treuhand-Kammer (RzW) und durch das Weiterbildungsreglement der Treuhand|Suisse definiert. Ist ein zugelassenes Revisionsunternehmen nicht Mitglied einer der beiden Verbände, so geht die RAB dennoch davon aus, dass die berufsständischen Anforderungen umgesetzt werden. Die RAB wird bei der Erneuerung der Zulassung überprüfen, mit welchen Massnahmen und Prozessen das Revisionsunternehmen die Einhaltung der Vorgaben der Berufsverbände intern überwacht und ob die Einhaltung der Anforderungen bereits durch einen Berufsverband kontrolliert wurde. Ist ein Revisionsunternehmen weder Mitglied der TreuhandKammer noch bei Treuhand|Suisse, wird überprüft, wie das Revisionsunternehmen intern Vorgaben zur Weiterbildung definiert und überwacht. Die RAB behält sich vor, in Ausnahmefällen auch Nachweise auf Stufe der Mitarbeitenden (Weiterbildungsnachweise der Kursanbieter) einzufordern. Verantwortlich für die Weiterbildung der Mitarbeiter bleibt aber immer das zugelassene Revisionsunternehmen. Revisionsunternehmen, welche die Vorgaben der Berufsverbände einhalten und überwachen, haben grundsätzlich keine weiteren Anforderungen zu berücksichti-
gen. Die RAB versteht die Anforderungen der Berufsverbände so, dass für Prüfer jeweils ein Minimum an Weiterbildung in den Bereichen Rechnungslegung und Revision erforderlich ist. Konkrete Anforderungen an die Anzahl Stunden bestehen hingegen nicht. Das Revisionsunternehmen hat die entsprechenden Vorgaben für seine Mitarbeitenden unter Berücksichtigung der individuellen Umstände intern zu definieren. Diese Vorgaben sollten dabei auch Änderungen in den jeweiligen Fachgebieten berücksichtigen (z.B. neue Anforderungen an Rechnungslegung etc.). So genügt es zum Beispiel nicht, wenn eine Person über Jahre ausschliesslich Kurse im Steuerbereich besucht, auch wenn dieses Thema ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung eines Revisors bzw. Revisionsexperten darstellt.
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trägliche Aufdeckung). Zu diesem Zweck sind nur die explizit von der RAB verlangten Dokumente beizulegen und nicht ganze Handbücher einzureichen. Die RAB behält sich in einem zweiten Schritt vor, selektiv weitere Dokumente einzuholen.
2.3. Interne Nachkontrolle Revisionsunternehmen, welche ordentliche Revisionen durchführen, haben gemäss PS 220 und FAQ der RAB vom Oktober 2008 zu beachten, dass bei allen ordentlichen Revisionsmandaten neben den arbeitsbegleitenden Kontrollen auch eine stichprobenweise Nachkontrolle durch einen zugelassenen Revisionsexperten erfolgt, der nicht selber an den entsprechenden Revisionsarbeiten beteiligt war (siehe dazu auch PS 220, Anhang G). Im Rahmen der Erneuerung der Zulassung wird die RAB die aktuelle Berichterstattung zur internen Nachkontrolle einfordern, um sicherzustellen, dass die interne Nachkontrolle periodisch durchgeführt wird. Die RAB wird ferner darauf achten, ob der durch die interne Nachkontrolle festgestellte Verbesserungsbedarf mit entsprechenden Massnahmen adressiert wird. Die Tatsache, dass die interne Nachkontrolle Verbesserungsbedarf identifiziert, wird von der RAB im Normalfall als positiv gewertet, da dies zur dauernden Weiterentwicklung der Qualität beiträgt. 3. Welche Unterlagen sind einzureichen?
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Vgl. auch FRANK SCHNEIDER, Qualitätssicherung in KMU-Revisionsunternehmen. TREX 5/2009, S. 270 ff. Der Fragebogen wird direkter Bestandteil des elektronisch auszufüllenden Gesuches sein. Vgl. auch RAB Tätigkeitsbericht 2010, Seite 16 Siehe: http://www.revisionsaufsichtsbehoerde.ch/docs/content_blau.asp?id=31492&domid=1063&sp =D&addlastid=&m1=30479&m2=30487&m3=31280&m4=31492 vgl. aber für staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen Art. 12 Abs. 2 Bst. a RAG. RzW siehe: http://www.treuhandkammer.ch/mm/RzW2007Anpassung2011d.pdf Reglement über die Verpflichtung der Verbands-Mitglieder zur Weiterbildung (Weiterbildungsreglement) vom 24. Oktober 2009: Siehe: http://www.treuhandsuisse-be.ch/documents/Weiterbildungsreglement1297345600912.pdf Siehe: http://www.revisionsaufsichtsbehoerde.ch/docs/content_blau_right.asp?id=31260&domid=106 3&sp=D&addlastid=&m1=30479&m2=30487&m3=31256&m4=31260
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Die einzureichenden Unterlagen umfassen insbesondere: Gesuchformular mit integriertem Fragebogen zum Qualitätssicherungssystem; Bericht über die interne Nachkontrolle von Revisionsunternehmen, welche ordentliche Revision durchführen; Betreibungsregisterauszug
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Weiter hat das Revisionsunternehmen zu bestätigen, dass die im online-Registereintrag gemachten Angaben aktuell und richtig sind. Insbesondere ist auch die Vollständigkeit und Richtigkeit der Verlinkungen der natürlichen Personen durch das Revisionsunternehmen zu bestätigen . Weiter ist im Gesuch zu bestätigen, dass die Meldepflichten nach Art. 15 Abs. 3 RAG und Art. 13 Abs.1 Revisionsaufsichtsverordnung (RAV) eingehalten wurden. Zur Erinnerung: Alle Personen und Revisionsunternehmen sind ab der Gesuchstellung verpflichtet, der RAB unverzüglich jede Tatsache mitzuteilen, die für die Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen von Belang ist (Art. 13 Abs. 1 RAV). Die Mitteilungspflicht gilt nicht nur für das eigentliche Zulassungsverfahren, sondern zeitlich unbegrenzt bis zu demjenigen Zeitpunkt, in dem keine Zulassung mehr besteht. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Rundschreiben 1/2007 vom 27. August 2007 über die Angaben im Gesuch zur Zulassung und die einzureichenden Unterlagen. 4. PEER REVIEW Die RAV sieht vor, dass Revisionsunternehmen, in denen nur eine Person über die notwendige Zulassung verfügt, sich bis zum 31. August 2013 einem Peer Review-System anzuschliessen haben (Art. 9 Abs. 2 und Art. 49 RAV). In einem solchen Peer Review-System übernehmen gleichrangige Berufsleute die Aufgabe der Qualitätssicherung. Die Ausgestaltung dieses Systems wird aktuell überdacht. Es ist daher unsicher, ob das System per August 2013 eingeführt werden kann. Die von der Übergangsbestimmung (Art. 49 RAV) betroffenen Einpersonen-Revisionsunternehmen haben bis zur Klärung dieser Fragen keine weiteren Schritte zu unternehmen. Die RAB wird die betroffenen Unternehmen zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen informieren.
Revisionsunternehmen, welche die Übergangsbestimmung von Art. 49 RAV in Anspruch nehmen, weisen kein vollständiges internes Qualitätssicherungssystem auf. Die Überprüfung der RAB wird dies bei der Erneuerung der Zulassung entsprechend berücksichtigen und den Prüfungsumfang reduzieren. Die RAB ist allerdings der Auffassung, dass zumindest bei der ordentlichen Revision das Revisionstestat auf das fehlende Qualitätssicherungssystem hinweisen sollte. 5. Zusammenfassung Die Zulassung von Revisionsunternehmen läuft nach fünf Jahren automatisch aus und wird nur auf Gesuch erneuert. Damit ein Revisionsunternehmen nicht plötzlich ohne Zulassung dasteht, empfiehlt die RAB den betroffenen Revisionsunternehmen die Zulassungserneuerung frühzeitig zu planen. Die RAB wird die Revisionsunternehmen rechtzeitig auffordern, die Unterlagen einzureichen, ist aber auf die aktive Mitwirkung der Gesuchsteller angewiesen. Kern der Zulassungserneuerung bildet die risikoorientierte Überprüfung des Qualitätssicherungssystems, wobei berücksichtigt wird, ob ein Revisionsunternehmen eingeschränkte und/oder ordentliche Revisionen durchführt. Neben einer generellen Beurteilung werden durch die RAB insbesondere die Themen Unabhängigkeit, Weiterbildung und interne Nachkontrolle zu ordentlichen Revisionen schwerpunktmässig überprüft. Mit der Zulassungserneuerung verfolgt der Gesetzgeber primär den Zweck, die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen durch die zugelassenen Revisionsunternehmen sicherzustellen. Daneben soll die Überprüfung der Systeme zur Qualitätssicherung aber auch einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Qualität von Revisionsdienstleistungen leisten.
18 Revisionsunternehmen können künftig die Verlinkungen ihrer Mitarbeitenden einsehen und mutieren. 19 Revisionsaufsichtsverordnung vom 22. August 2007 (RAV; SR 221.302.3). 20 Siehe: http://www.revisionsaufsichtsbehoerde.ch/bausteine.net/file/showfile.aspx?downdaid=7368&sp =D&domid=1063&fd=2
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«Gelungene Infomatikprojekte – Strategien und Massnahmen, damit IT-Projekte und -kosten nicht aus dem Ruder laufen.»
veb.ch freut sich, alle Mitglieder regelmässig zu spannenden und praxisbezogenen Netzwerkveranstaltungen einladen zu dürfen. Diesmal geht es um die vielen Fallstricke auf dem Weg zu erfolgreichen IT-Projekten. Referentin Margarete Nuber gibt uns an dieser Stelle einen Ausblick auf ihr Netzwerk-Referat. Als Finanz-Fachperson haben Sie sicherlich auch schon erlebt, dass ein wichtiges Informatik-Projekt in Ihrem Unternehmen nicht wie geplant umgesetzt werden konnte. Das bedeutete dann nicht nur Mehrkosten im Projekt, sondern auch, dass die geplanten Einsparungen, die durch das Projekt hätten erzielt werden sollen, nicht oder nur verspätet realisiert werden konnten. Obwohl etliche Studien immer wieder aufzeigen, dass etwa zwei Drittel aller Projekte scheitern oder zumindest in Schieflage geraten, glaubt und hofft man doch, dass das eigene Projekt zum anderen Drittel gehören wird. Im Verlauf des Projektes gibt es natürlich gewisse Schwierigkeiten, einige lassen sich umgehen, manche ignorieren und zu anderen entwickelt man Lösungsideen. Der Projektstatus wird daher weiterhin als «grün» gemeldet. Erst, wenn Zeit und Budget bereits sehr knapp und immer noch Probleme offen sind, muss der Status doch auf «rot» gesetzt werden. Im Steuerungsausschuss werden Abstriche an der geplanten Funktionalität, ein späterer Einführungstermin und höheres Budget beantragt. De-Eskalation als Lösung Welche Alternativen gibt es? Vielleicht schlägt jemand vor, den Projektleiter auszutauschen, aber Sie ahnen wahrscheinlich schon, dass das keine wirklich effiziente und effektive Lösung ist. Ist es bereits zu einer Schieflage gekommen, kann man das Projekt durch eine professionelle De-Eskalation wieder in die Spur zurückbringen. Dabei werden die problematischen Punkte einem erfahrenen, unabhängigen De-Eskalations-Manager zugeordnet, der sich nicht nur der technischen Probleme annimmt, sondern auch
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Missverständnissen in der Kommunikation und zwischenmenschlicher Disharmonien, da diese mit zu den Ursachen der Schieflage zählen.
Netzwerk
IT im Griff mit dem Herbsttermin von netzwerk veb.ch:
Mehrkosten, die sich jedoch rechnen Das De-Eskalations-Vorgehen bringt zwar gewisse Mehrkosten mit sich, rechnet sich aber, wenn man die Alternative kalkuliert, bei der nicht nur die direkten Mehraufwände des Projektes zu berücksichtigen sind, sondern auch entgangener oder erst später zu realisierender Nutzen aus dem Projekt. Funktioniert die Lösung nur mangelhaft, fallen noch zusätzliche interne Kosten durch Mehrarbeit an. Im schlechtesten Fall sind sogar die Kunden betroffen und es kommt zu Umsatzrückgang. In den allermeisten Fällen führt das De-Eskalationsmanagement dazu, dass die Lösung doch noch erfolgreich umgesetzt werden kann und sich damit auch der finanzielle Nutzen des Projektes einstellt. Präventive Massnahmen Da die Behebung von Fehlern ja umso teurer ist, je später die Probleme entdeckt werden, ist es besser, es gar nicht erst bis zur Schieflage kommen zu lassen. Man sollte deshalb nicht nur auf die Feuerwehr
Margarete Nuber, Informatikerin und Mediatorin SDM, Geschäftsführerin Mitigo GmbH www.mitigo.ch
setzen, sondern bereits in den Brandschutz investieren. Weiterbildung und Coaching von Projekt-Verantwortlichen sind wichtige Bausteine, um ProjektSchieflagen vorzubeugen. Ein weiterer Baustein ist, das Projekt regelmässig – auch bereits in frühen Phasen – von einer unabhängigen Fachperson prüfen zu lassen. Dabei gilt es, auch die weichen Faktoren untersuchen zu lassen, denn gerade die tragen erfahrungsgemäss einen grossen Teil zu späteren Schieflagen bei. So können Sie die Projekt-Statusberichte besser einschätzen und bei Bedarf recht zeitig gegensteuern.
Reservieren Sie sich jetzt Ihren Platz an dieser Netzwerkveranstaltung: Sie beginnt jeweils um 18.15 Uhr und wird abgerundet mit dem beliebten Regionalgruppen-Apéro um 19.15 Uhr. Die Teilnahme (exklusiv für veb.ch-Mitglieder) ist kostenlos. Hier sind Sie dabei: Dienstag, 25. Oktober 2011 Hotel Victoria, Basel, www.victoria.balehotels.ch Mittwoch, 26. Oktober 2011 Restaurant Kreuz Bern, www.hotelkreuz-bern.ch Montag, 7. November 2011 Romantik Hotel Stern, Chur, www.stern-chur.ch Montag, 14. November 2011 Klubschule Migros, Bahnhofplatz 2, St. Gallen Dienstag, 15. November 2011 Hotel Continental-Park, Luzern, www.continental.ch Donnerstag, 17. November 2011 Zunfthaus zur Schmiden, Zürich, www.schmiden.ch Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung unter www.veb.ch, netzwerk veb.ch oder per Fax an 043 336 50 33. rechnungswesen &controlling
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Personalwesen
Unsere Mitarbeiter, unser Unternehmen, unsere Leistungsfähigkeit: Wie Sie das Beste aus Ihren HR-Kennzahlen holen. Die Kosten für das Personal, insbesondere die Löhne, gehören in jeder Organisation zu den relevanten und somit auch zu den geschäftskritischen Kostenblöcken. Aus diesem Grund ist es entscheidend, auch hier eine gute Übersicht und Transparenz zu erlangen. Die genaueren Kenntnisse der Zusammensetzung der Kosten und der verschiedenen Einflussfaktoren ermöglichen es, steuernd auf die Organisation einzuwirken. Das HumankapitalProfil unterstützt diese Aktivitäten, weil es erlaubt, mit einem geringen Aufwand einen guten Überblick über die massgeblichen Kennzahlen zu erlangen. Grundsätzlich gilt es bei dem Personalcontrolling zu unterscheiden, ob Aussagen für die gesamte Organisation, oder ausschliesslich für die Personalabteilung gemacht werden sollen. Für beide Bereiche gibt es spezifische Kennzahlen, wobei aufgrund der Kostenverteilung (in der Regel bewegen sich die Kosten für die Personalabteilung im Bereich von 0.3% bis 1.0% der Gesamtkosten) der Fokus klar auf die Gesamtorganisation gelegt wird. Im Zentrum steht somit beispielsweise die Fragestellung, welchen Leistungsanteil ein Mitarbeiter zum Unternehmensgewinn beiträgt, oder wie hoch die jeweiligen operativen Kosten sind. Dies ist einerseits im Vergleich unterschiedlicher Bereiche innerhalb einer Organisation interessant, anderseits vor allem auch im externen Vergleich mit Unternehmen derselben Branche oder derselben Region. Da sich die Kostenstrukturen der Unternehmen, abhängig von der Branche und dem Unternehmenszweck, unterscheiden können, ist es entscheidend, dies bei externen Vergleichen zu berücksichtigen.
Diese Gegenüberstellungen und Vergleiche erlauben der Organisation eine Positionierung, bestätigen allenfalls bereits vorhandene Vermutungen oder zeigen neue Handlungsfelder auf. Die zusätzlich gewonnenen Erkenntnisse unterstützen das Management-Team dabei Schwerpunkte festzulegen und leisten so einen wesentlichen Beitrag zum Strategieumsetzungsprozess. Kritische Erfolgsfaktoren Neben der sorgfältigen Auswahl allfälliger Vergleichsunternehmen gibt es weitere Erfolgsfaktoren, welche für eine erfolgreiche Auseinandersetzung mit den Personalkennzahlen beachtet werden müssen. Da insbesondere in der Schweiz die Thematik bisher nur wenig strukturiert bearbeitet wird, geraten viele Projekte ins Stocken oder verschwinden nach beträchtlichem Ressourceneinsatz ganz von der Agenda. Eine sorgfältige Auswahl der Kennzahlen, Sicherstellung der Datenqualität und benutzergerechte Darstellung der Ergebnisse unterstützen dagegen die erfolgreiche Umsetzung jeweiliger Projekte. So muss zu Beginn festgelegt werden, welche Personalkennzahlen für die Unternehmung relevant sind. Gewisse Parameter können als „Kern-Metrics“ definiert werden (z.B. Personalintensität, Kosten-Ratios), andere Werte (z.B. Fluktuationswerte) sind nur für gewisse Organisationen von speziellem Interesse. Des weiteren gilt es zu beachten, dass die festgelegten Kennzahlen auf Daten basieren, die in der Organisation im Ideal-
Umsatz Kosten
Ebit
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Löhne
PK
Fringe Benefits
rechnungswesen &controlling
EVA
HEVA
Kapital
Infrastruktur
Produktion / Material
Personal
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Fabian Emmenegger, Consultant für Compensation und Performance Management Projekte, klingler consultants ag.
fall einfach verfügbar sind. Hier ist eine hohe Standardisierung zwingend, damit Messfehler vermieden werden können. Eine einheitliche Mess-Systematik ist von besonderer Relevanz, wenn auch externe Vergleiche gemacht werden. Zudem ist eine übersichtliche Darstellung der Ergebnisse notwendig, damit die wichtigsten personalrelevanten Kennzahlen nachhaltig in der Organisation beachtet werden. Ohne den Inhalt zu reduzieren muss auf den ersten Blick erkennbar sein, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht und wo vorhandene Stärken gepflegt werde sollen.
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mankapital-Profil gibt aufgrund der Analyse von firmenspezifischen Daten Aufschluss über die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Es ermöglicht fundierte Aussagen und stellt die Veränderung über die Zeit dar. Das Instrument erfüllt die Anforderungen, um strategierelevante Entscheide abzustützen, sowie deren Wirksamkeit zu überprüfen. Der Überblick über die wichtigsten Personalkennzahlen ermöglicht zudem weiterführende Analysen, sowohl innerhalb der Organisation, als auch in einem definierten externen Vergleichsmarkt.
Personalwesen
Das Humankapitalprofil fasst 16 Kennzahlen zusammen. Nebst einem einseitigen Executive Summary beinhaltet es für jede Kennzahl eine detaillierte Definition, zeigt auf wie der Wert berechnet wurde und fasst die Vor- und Nachteile der jeweiligen Kennzahl zusammen. Somit wird sichergestellt, dass die notwendigen Informationen für Management-Teams rasch ersichtlich sind. Zudem beinhaltet das Profil ausreichend Detailinformation um Fachexperten in ihren Tätigkeiten zu unterstützen. Fazit
Literaturhinweis: «100 Personalkennzahlen», Urs Klingler, erschienen bei cometis, 2009
E+S ASW
Die Gesamtheit aller Mitarbeitenden gehört zwar zu den strategischen Ressourcen einer Organisation, wird aber oft nur oberflächlich analysiert und kaum mittels fundierter Kennzahlen geführt. Das Hu-
AbaWebTreuhand Die fortschrittliche, kundenfreundliche Software-Lösung Ein Computer mit Windows, Linux oder Mac OS, ein PostZertifikat und ein Browser genügen – und der Treuhandkunde kann seine Daten bequem via Internet direkt in der ABACUS Finanzbuchhaltungs- oder Lohnsoftware des Treuhänders eingeben. www.abacus.ch
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Personalwesen
«Qualifizierte Fachleute sind ebenso rar wie begehrt»
Contaplus ist die führende Schweizer Personalberatung im Bereich Finanzund Rechnungswesen und seit 2002 Partner des veb.ch. Im vergangenen Jahr schloss sich das Unternehmen mit acht weiteren versierten Spezialisten aus unterschiedlichen Bereichen zur Careerplus Group zusammen. Jacqueline Scheuner, CEO der Careerplus Group, spricht im Interview über das Erfolgsrezept von Contaplus sowie über die Chancen und Herausforderungen der Branche.
Worauf gründet das Erfolgsrezept von Contaplus? Es basiert auf einer fokussierten Spezialisierung, einer bewährten Methodik sowie auf einem erstklassigen, persönlichen Service. Aber auch unser breites schweizweites Netzwerk bei gleichzeitiger starker lokaler Verankerung ist ein tragendes Element unseres Erfolgs. All diese Faktoren haben dazu beigetragen, dass Contaplus heute in der Schweiz führend bei der Personalberatung und Stellenvermittlung im Bereich Finanzund Rechnungswesen ist.
Jacqueline Scheuner, wie kam es zur Partnerschaft zwischen Contaplus und dem veb.ch? Sowohl Contaplus wie auch der veb. ch standen 2002 in einer wichtigen Entwicklungs-Phase. Wir strebten beide ein gezieltes Wachstum an. Unser Unternehmen hatte sich seit der Gründung 1995 in der Westschweiz bestens etabliert. Da wir seit 1999 auch in Bern präsent sind und unseren Aufbau in der Deutschschweiz optimal gestalten wollten, waren Synergien sehr erwünscht. Im veb.ch fanden wir schliesslich einen idealen Partner.
Welche Überlegungen waren ausschlaggebend für den Zusammenschluss zur Careerplus Group? Die Gründer von Contaplus haben im Laufe der Jahre weitere spezialisierte Personalberatungen eröffnet, die sich erfolgreich positionieren konnten. Hierzu gehören Conciliat für den HR-Bereich und William Elliot für Verkaufs- und Marketingstellen. Mit dem Zusammenschluss zur Careerplus Group festigen wir ganz einfach Partnerschaften, die sich bereits seit geraumer Zeit bestens bewähren. Nun können wir mit vereinten Kräften am Markt auftreten, aber auch interne Ressourcen gezielt nutzen, Fachwissen bündeln und eine gemeinsame Arbeitsweise fördern.
Wie hat sich Contaplus in den vergangenen neun Jahren entwickelt? Es hat sich sehr viel getan, und wir dürfen eine ausgesprochen positive Entwicklung vermelden. Zu den damaligen vier Standorten kamen seit 2002 neun weitere hinzu. Contaplus beschäftigt gegenwärtig 70 Mitarbeiter. Natürlich haben wir auch die Dienstleistungen für unsere Kunden und Kandidaten kontinuierlich weiterentwickelt. Unsere heutige Marktposition verdanken wir aber nicht zuletzt einer ausgezeichneten Teamarbeit und einem überdurchschnittlichen Leistungsniveau. Unsere Berater verfügen allesamt über fundierte berufliche Qualifikationen und zugleich über eine hohe Sozialkompetenz. Hinzu kommen innovative Kandidatensourcing-Methoden, ein sorgfältig strukturierter Rekrutierungsprozess und eine umfangreiche Datenbank. So sind wir in der Lage, für unsere Kunden sehr schnell überzeugende Kandidaten zu finden.
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Die Talentknappheit ist in verschiedenen Branchen ein Thema. Wie beurteilen Sie als Spezialistin den aktuellen Stellenmarkt im Bereich Finanz- und Rechnungswesen? Die Talentknappheit zeigt sich ganz besonders im Finanz- und Rechnungswesen. Der Rekrutierungsmarkt ist hier in der Tat angespannt. Zahlreiche Studien und Analysen belegen, dass – neben Ingenieuren und IT-Experten – auch ausgewiesene Finanzspezialisten gesucht, aber schwer zu finden sind. Besonders gefragt sind vom veb.ch unterstützte Ausbildungen wie etwa Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen (Fachausweis) und Expertin/Experte in Rechnungslegung und Controlling (Diplom). Der zu beobachtende Trend, dass hoch qualifizierte und erfahrene Fachleute ebenso rar wie begehrt sind, wird sich langfristig fortsetzen. rechnungswesen &controlling
Jacqueline Scheuner ist seit 2002 bei Contaplus als Regionalleiterin und Geschäftsführerin tätig und seit vergangenem Jahr CEO der Careerplus Group. Ursprünglich aus der Finanzbranche kommend, erwarb sie ihr umfangreiches Know-how bei verschiedenen Tätigkeiten im In- und Ausland.
Worin liegen die Chancen und die Herausforderungen der Branche? Qualifizierten Fachleuten bietet sich eine breite Palette an interessanten Karriereoptionen. Dies beschränkt sich nicht nur auf den gegenwärtigen Moment: Aufgrund der fachlichen Komplexität sind Spezialisten im Bereich Finanz- und Rechnungswesen in jeder Marktlage gefragt. Da sich die Talentknappheit verschärfen wird, sieht die Situation für Stellensuchende in dieser Branche sehr gut aus. Unternehmen hingegen sind mit grossen Herausforderungen konfrontiert. Sie müssen einerseits gute neue Mitarbeiter finden und andererseits bestehende Kräfte im Unternehmen halten. Auch bei den KMU ist deshalb Employer Branding gefordert. Hierbei kommt den Social Media eine zentrale Bedeutung zu, die nicht länger ignoriert werden kann. Die Careerplus Group ist in diesem Bereich bereits stark engagiert. Und wir werden unsere dortige Präsenz mit Sicherheit weiter stärken.
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reich Banking. Contaplus wird sich innerhalb der Careerplus Group auch künftig ideal positionieren. Des Weiteren sind wir überzeugt, dass die Nachfrage nach unsere Dienstleistungen nicht zuletzt durch die Talentknappheit und andere Marktentwicklungen weiter wachsen wird.
haben wir uns gemeinsam entschlossen, getrennte Wege zu gehen. Zusammen haben wir seit 2002 zahlreiche wegweisende Schritte getan, und der veb.ch war für uns immer ein wertvoller Partner. Im Namen von Contaplus möchte ich dem veb.ch an dieser Stelle herzlich für die langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit danken und zugleich alles Gute für die Zukunft wünschen.
Nach neun intensiven Jahren endet schliesslich auch die Zusammenarbeit mit dem veb.ch. Aus strategischen Gründen
Personalwesen
Wie sieht die Zukunft von Contaplus aus? Aufgrund unseres anhaltenden Erfolges und der guten Marktlage werden wir die schweizweit bestehenden Teams von Contaplus massiv aufstocken. Dasselbe gilt für die ganze Gruppe. Wir werden bestehende Divisionen ausbauen, aber auch neue lancieren, wie etwa unlängst Umeo. Unser jüngstes Gruppenmitglied ist spezialisiert auf die Stellenvermittlung im Be-
Für den veb.ch waren die vielen Jahre der Partnerschaft mit Contaplus eine wertvolle Zeit. Es war ein gegenseitiges «Nehmen und Geben». Die Zusammenarbeit war angenehm und gestaltete sich immer unkompliziert. Wir wünschen der Contaplus und der ganzen Gruppe anhaltenden Erfolg und danken herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen. Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin veb.ch
Wie verändert sich die Nachfrage nach Mitarbeitern? Der Contaplus-Stellenindex misst zuverlässig und regelmässig die Stellenangebote in Rechnungslegung, Controlling, Finanzund Rechnungswesen, die in Schweizer Printmedien und im Internet annonciert werden. Contaplus ist veb.ch-Partnerin und bedeutendste schweizerische Spezialistin für fest angestelltes und temporäres Personal im Finanz- und Rechnungswesen. Seit seinem ersten Erscheinen Anfang 2005 hat sich der Index bei Fachleuten, bei Arbeitgebern und Stellensuchenden als zuverlässiger Spiegel des Arbeitsmarktes etabliert. Er wertet zum einen die Angebote für verschiedene Berufsgruppen aus, zum anderen beobachtet er alle Wirtschafts- und Sprachregionen der Schweiz. «100er-Basis» ist der Durchschnitt der Monate September bis Dezember 2004. Publiziert wird der Index in «rechnungswesen & controlling» und in der «Finanz und Wirtschaft».
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Stellenindex Finanz- und Rechnungswesen der Contaplus Stand August 2011 1. Alle Berufe, ganze CH
Feb. 11 März 11 April 11 68.0 36.4 50.6
Mai 11 36.8
Juni 11 45.4
Juli 11 Aug. 11 66.3 70.3
2. Einzelne Berufsgruppen, ganze Schweiz Sachbearbeiter 109.3 Buchhalter 74.3 Controller 66.1 Führungskräfte 65.1 Andere 32.5 Alle 68.0
48.5 37.6 34.1 39.1 25.9 36.4
74.6 64.6 39.1 57.0 25.1 50.6
82.1 28.7 40.5 22.5 12.1 36.8
68.1 48.5 53.0 35.8 23.4 45.4
123.7 62.2 50.8 49.1 97.7 66.3
61.0 61.0 84.7 55.1 82.1 70.3
3. Alle Berufsgruppen, Sprachregionen Deutschschweiz 73.7 Suisse Romande (inkl. Tessin) 46.2 Ganze Schweiz 68.0
40.3 21.4 36.4
54.2 36.7 50.6
42.0 16.7 36.8
53.9 13.0 45.4
66.9 64.0 66.3
70.3 70.1 70.3
4. Alle Berufsgruppen, Wirtschaftsregionen Zürich 60.9 Basel 52.6 Bern 99.4 Aargau / Solothurn 95.0 Ost-Schweiz 85.2 Zentralschweiz 99.2 FR / NE / JU / BE 18.1 Waadt / Genf 60.9
38.3 48.5 51.9 70.3 49.5 14.6 9.6 26.1
44.1 36.1 80.0 74.8 51.2 72.3 29.0 45.0
42.9 29.7 65.4 77.3 17.2 23.2 9.8 18.5
46.3 55.5 68.2 86.1 26.6 67.7 9.6 15.7
57.3 79.4 70.6 90.9 90.5 66.7 19.6 73.0
61.4 74.7 102.3 97.5 61.5 67.1 57.7 71.1
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Impressionen aus dem EMBA mit Vertiefung in Controlling & Consulting für Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling. Im November 2010 hat die zweite Gruppe von Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling den EMBA-Studiengang in Angriff genommen. Durch Besuch eines Unterrichtssemesters und Verfassen einer Masterarbeit gelangen die Teilnehmenden in einem Jahr zum Master-Titel der Berner Fachhochschule. Diese kompakte Studienform wurde in Zusammenarbeit mit der Controller Akademie entwickelt, welche ihren Abgängern so einen attraktiven Weg zu einem international bekannten Titel eröffnete. Inhaltlich geht es im Studium um Strategisches Management, Leadership und Consulting. Die Themenauswahl folgt dem Leitbild des Studiengangs, wonach Controlling an der Schnittstelle zwischen Management und Finanz-Fachperson stattfindet. Im EMBA wird daher Wert gelegt auf «soft skills» wie gewinnendes Auftreten und empfängergerechte Kommunikation, aber auch ein Verständnis für strategische Überlegungen. Im Anschluss an das Unterrichtssemester verfassen die Teilnehmenden eine Masterarbeit zu einem Thema ihrer Wahl. Die Studierenden vertiefen dabei ihr Fachwissen durch eigenständiges Einlesen in die aktuelle Literatur. Gestützt auf betriebswirtschaftliche Forschungsmethoden erarbeiten sie fundierte Lösungen für Praxisprobleme.
Join the club Im November 2011 startet die nächste Durchführung des einjährigen EMBA Controlling & Consulting. Wer an einer Verbreiterung seines Fachwissens und an der Pflege seiner Führungs- und Beratungskompetenzen interessiert ist, liegt mit diesem Studiengang richtig. Weitere Informationen unter www.wirtschaft. bfh.ch/controlling, Reiter «Angebot Experten».
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Stimmen der Teilnehmenden Was sagen nun die (ehemaligen) Teilnehmenden zum Executive MBA? Hat es sich gelohnt, nach der Expertenprüfung nochmals die Schulbank zu drücken?
Hanspeter Streule, Group Refinery Controller, Petroplus Marketing AG. «In den Gruppenarbeiten konnten die von den Dozierenden vermittelten Inhalte sofort praktisch und interaktiv angewandt werden. Dies war nicht nur wertvoll für die Verinnerlichung des Gelernten, sondern hat auch den Zusammenhalt der Klasse gefördert.»
Ausbildung · Weiterbildung
«Endlich mal nicht nur Zahlen beigen»
Marion Schweizer, Financial Manager, SCA Packaging Switzerland AG «Das strategische Management und die Unternehmenssimulation stellten eine anspruchsvolle Herausforderung an das vernetzte Denken dar und forderten einen generalistischen Handlungsansatz. Daneben hat die Unternehmenssimulation auch einfach Spass gemacht. Im individuellen Leadership-Coaching hatte ich einen Coaching-Partner, welcher die richtigen Fragen gestellt hat. Davon kann ich in meinem beruflichen Alltag als Führungsperson profitieren.»
Michael Brunner, Stv. Geschäftsführer Identitas AG «Die Betonung der Soft Skills wie Kommunikation, Verhandlungsführung und Leadership waren für mich einer der Hauptgründe, diesen Studiengang zu belegen. Die gut ausgewählten, aktuellen Themen im Consulting-Teil wurden von ausgezeichneten Referenten auf eine spannende Art vermittelt. Ich bin voll auf meine Kosten gekommen.» rechnungswesen &controlling
Thomas Zbinden, Group Senior Financial Controller, Grundfos Holding AG «Obschon ich mit dem eidgenössischen Diplom als Experte in Rechnungslegung und Controlling bereits über eine hervorragende Ausbildung im Rechnungswesen und Controlling verfüge, habe ich mich 2009 entschlossen, den EMBA in Controlling und Consulting zu machen. Einer meiner Motivationsgründe war, dass in einem internationalen Konzern ab einer gewissen Stufe ein Hochschulabschluss verlangt oder zumindest gern gesehen ist. Da war das EMBA eine super Ergänzung zu meiner Expertenausbildung. Inzwischen habe ich wirklich eine neue Herausforderung angenommen. Ich bin überzeugt, dass mir das EMBA dabei von grossem Wert war. Für die Masterarbeit habe ich mit dem Thema «Transferpricing der Biral Gruppe» rasch ein praktisches Thema gefunden, welches mich wirklich fesselte. Der Arbeitgeber und die Experten waren mit dem Resultat mehr als zufrieden. Dank meiner gewonnenen Fachkompetenz konnte ich seit dem EMBA-Abschluss diverse Referate zu meinem Masterarbeitsthema halten.»
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Ausbildung · Weiterbildung
Aus der Controller-Akademie
War gut, ist gut, bleibt gut: Expertin/ Experte in Rechnungslegung und Controlling
ren und anschliessend eine Masterarbeit verfassen. Der Start ist am 3. November 2011 in Zürich.
Ende September enden das 2. und 4. Semester der aktuellen Lehrgänge. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer stehen nun vor der Zertifikatsprüfung. Diese Tests sind mit unseren Kooperationspartnern in Bern, Basel und Luzern koordiniert.
Modul-Studiengang Controlling
Derweil trafen sich am 26. August 2011 in Zürich zahlreiche Lehrkräfte der Controller Akademie aus der ganzen Schweiz zur zweiten schweizerischen Dozentenkonferenz. Inhaltlich wurde in den einzelnen Fachbereichen intensiv über die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung der neuen Wegleitung diskutiert. Am 23. Oktober 2011 beginnen der 12. Studiengang und der 2. Kurs der Intensivklasse (Ausbildung in 3 Semestern) mit einem Kickoff-Seminar in Brunnen. Seminar für Ehemalige zum neuen Rechnungslegungsrecht Am 22. November 2011 führen wir von 15.00 bis 17.30 Uhr ein aktuelles Seminar für Ehemalige durch. Daniel Rentsch, Dozent an der Controller Akademie, referiert über das neue Rechnungslegungsrecht nach der parlamentarischen Behandlung im Juni 2011. «Es drittelet»: Erfolgreicher EMBA in Controlling und Consulting Die diplomierten Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling können einen Executive Master of Business Administration (EMBA) in Controlling und Consulting im Kurzverfahren absolvieren. Die Fachhochschule Bern bietet den EMBA in Kooperation mit veb.ch und der Controller Akademie bereits zum dritten Mal an. Diese Weiterbildung ist geeignet für alle, die einen international bekannten Abschluss und einen akademischen Titel wünschen. Den EMBA gibt es schon in bewährter Form. Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling müssen nur noch ein Semester zu 25 Tagen Unterricht absolvie-
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Für alle, die mit dem Fachausweis im Finanz- und Rechnungswesen oder mit ähnlichen Ausbildungen die eidgenössisch diplomierte Expertenausbildung nicht oder noch nicht absolvieren wollen: der Modul-Studiengang Controlling der Controller-Akademie. Dieses Praxisstudium beinhaltet sechs Module zu je 7 Lektionen. Jedes Modul kann freiwillig mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Inhaltlich sind die Module klar voneinander abgegrenzt. Sie beinhalten ausschliesslich Controlling-Themen und können auch einzeln besucht werden. Der Studiengang dauert ein Semester. Nächster Beginn ist am 26. Oktober 2011. Kurz und effizient: Projekterfolg mit richtigem und wirksamem Controlling Ein 10 Halbtage dauernder Kurzlehrgang mit Beginn am 3. November 2011 lehrt ein praxistaugliches Projekt-Controlling und Projektportfolio-Management von den Grundlagen bis zum ausgefeilten Erfolgsprojekt. Methodisch ist der Studiengang auf der Basis von Blended Learning aufgebaut. Unter anderen sind unsere Dozenten Bruno Jenny von SPOL und Markus Speck als Referenten vorgesehen.
Hansueli von Gunten, lic. und mag. rer. pol. Geschäftsleiter der Controller Akademie AG in Zürich.
Diploma as IFRS/IAS Accountant und Jahres-Update Der Studiengang zum Diploma as IFRS/ IAS-Accountant, den die Controller Akademie zusammen mit Ernst+Young anbietet, ist und bleibt beliebt. Start des mittlerweile bereits 17. Kurses war am 7. September 2011. Ebenfalls ausgesprochen populär: der jährliche IFRS Update. Hier – dieses Jahr am 26. und 27. Oktober - werden von verschiedenenen Referenten jeweils alle Neuerungen im Bereich IFRS vorgestellt. Dazwischen sind auch Workshops eingeplant. Exzellent: unsere Excel-Kurse
Für KMU und Vereine: Seminar Geschäftsberichte In diesem Seminar lernen die Teilnehmenden, einen Jahresbericht verständlich und attraktiv zu gestalten. Der Workshop wird mit höchstens 20 Personen durchgeführt und zeigt Ihnen, wie Sie die notwendigen Arbeiten vom Auftrag bis zum Gut-zumDruck effizient abwickeln und Ihre Shareund Stakeholder umfassend informieren. Erste Durchführung: 29. November 2011, zweite Durchführung: 8. Dezember 2011 in Zürich. rechnungswesen &controlling
Die beliebten Kurse „Excel für Controller“ werden weiterhin durchgeführt – dieses Jahr noch zwei Mal: am 26. Oktober und 9. November sowie am 15. und 22. Dezember 2011. Für das Jahr 2012 soll das Angebot in Kooperation mit KAROKA erweitert werden. Es wird fünf verschiedene Arten von Excel-Kursen für verschiedene Zwecke und Niveaus geben. Weiteres erfahren Sie wie immer unter www.controller-akademie.ch.
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In dieser Ausgabe finden Sie einen aktuellen Flyer des Vereins «dualstark», des Dachverbands der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen. Acht Prüfungsträgerorganisationen haben sich als «dualstark» zu qualitativ hochstehender Berufsbildung bekannt, darunter auch veb.ch.
hende Profis auf eidgenössischer Ebene über ihr berufliches Wissen ausweisen.
Wir sind stolz darauf: Der Schweizerische Verband der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises in Finanz- und Rechnungswesen veb.ch (immer noch ein langer Name und nach wie vor genau auf dem Punkt!) ist und bleibt mit seinen gut 7000 Mitgliedern der grösste schweizerische Fachverband für ausgewiesene Führungskräfte in Rechnungswesen und Controlling.
Die logische Konsequenz: unsere Mitgliedschaft bei «dualstark», der Konferenz der Berufs- und höheren Fachprügungen. Denn die duale Bildung in der Schweiz ist wahrlich meisterlich! Nicht umsonst betont veb.ch seit Jahren, dass die qualitativ hochstehende Berufsbildung viel dazu beiträgt, die Schweiz als eines der wirtschaftlich erfolgreichsten Länder der Welt zu positionieren. Und dafür beneiden uns viele europäische Nachbarländer. Denn die höhere Berufsbildung – bestehend aus Berufs- und höheren Fachprüfungen (Fachausweis und eidg. Diplom) und höheren Fachschulen – bringt hoch qualifizierte Berufsleute hervor.
Praxis und Verantwortung
Einfach Spitze!
Als Praktiker, die leidenschaftlich gern für Praktiker arbeiten, übernehmen wir deshalb als Mitträger auch aus Überzeugung viel Verantwortung für die anspruchsvollen Fachprüfungen, mit denen sich ange-
Auf diese Weise ist gewährleistet, dass schweizerische Spitzenleistungen in der Wirtschaft auch wirklich standortgerecht und beschäftigungswirksam umgesetzt werden können. Sie ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
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rechnungswesen &controlling
Das Erfolgsrezept ist einfach: Praxis und Theorie finden sich zur wirksamen TopKombination. Absolventinnen und Absolventen von Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen («Meisterprüfungen») sind ausgewiesene und in der Wirtschaft gefragte Fach- und Führungskräfte. Ihr Know-how basiert auf Weiterbildung und Praxis. Mit diesen «professional Bachelors» und «professional Masters» holen Sie sich die typisch schweizerische Stärke in Ihr Unternehmen.
Ausbildung · Weiterbildung
Die Schweiz hat die wahren Meister.
Klares Fazit Treffen Sie die richtige Wahl bei der Mitarbeiterselektion: Mit dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und den Inhabern des eidg. Fachausweises in Finanz- und Rechnungswesen veb.ch setzen Sie auf umsetzungsstarke und kompetente Persönlichkeiten, die tatkräftig mithelfen den Erfolg Ihres Unternehmens zu sichern. Mehr Informationen finden Sie unter www.veb.ch und www.dualstark.ch.
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Persönlich
«Ich würde der Schweiz wünschen, dass sie eine gewisse Offenheit gegenüber internationalen Themen hat und sich nicht unter Druck setzen lässt.» In unserer Reihe «Persönlich» stellen wir Ihnen heute Konrad Graber vor. Er ist dipl. Wirtschaftsprüfer, Partner, Mitglied VR BDO AG und CVP-Ständerat. Das Interview führte Herbert Mattle, Präsident veb.ch Herr Graber, wie wird man Ständerat? Grundsätzlich durch eine Wahl! Bei mir war das eine längere Entwicklung. Ich war im Einwohnerrat in Kriens, dann 20 Jahre im Kantonsparlament und dann auch noch Kantonalpräsident. Die Politik hat mich seit Beginn stark fasziniert. Auf der anderen Seite war ich beruflich aktiv und kam dadurch auch in Kontakt mit der Politik. Seitdem ich bei BDO AG arbeite, war ich auch einige Zeit zuständig für den Bereich «Öffentliche Verwaltungen und Non-Profit-Organisationen». Dies hat vermutlich den Reiz der Politik noch erhöht. Im Kanton Luzern war die grösste Hürde die Delegiertenversammlung. Wenn die CVP jemanden nominiert, bestehen gute Chancen, diesen Sitz zu gewinnen, vorausgesetzt dass dies auch eine Mehrheit der Wahlberechtigten so sieht. An der Delegiertenversammlung der CVP standen insgesamt vier Ständeratskandidaten zur Verfügung, was zu einer spannenden Ausmarchung führte. Sie haben eine langjährige politische Karriere innerhalb der CVP hinter sich, angefangen von der Jung-CVP. Die JCVP politisierte damals sehr lokal, was sehr spannend war. Als eigene Partei konnten wir etwas bewegen. Wer als junge Person in eine etablierte Partei eintritt, hat in der Regel nichts oder nicht viel zu sagen. Bei der JCVP haben wir dann auch politische Erfolge erzielt und einen Sitz im Einwohnerrat erlangt. Später konnten wir sogar einen zweiten Sitz gewinnen, was auf eine Parlamentsgrösse von 30 Sitzen schon eine kleine Revolution war. Wäre ich direkt in die CVP eingetreten, wäre es für Junge vermutlich schwieriger gewesen, etwas zu bewegen. Also spricht eigentlich alles dafür, dass die Jung-Parteien möglichst selbstständig bleiben sollten. Ja, das ist so. Das passt natürlich manchmal der grossen Partei nicht. Wir haben
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damals als JCVP nicht von der MutterPartei CVP, sondern von der Schwester-Partei gesprochen. Wir bildeten zusammen mit der CVP eine Fraktionsgemeinschaft, haben uns dort aber als JCVP zu den Geschäften separat geäussert. Oft waren wir anderer Meinung als unsere Schwester-Partei. Heute bestehen auch Seniorengruppen, die vergleichbar sind. Gerade gestern war ich an einer solchen Veranstaltung von CVP 60plus. Die Anwesenden zeigten sich sehr interessiert. Das Alter gibt eine gewisse Gelassenheit und Ruhe. Trotzdem ist ein grosses Interesse punkto Politik feststellbar. Ich schätze solche Anlässe, weil die Leute alles Gesagte wie ein Schwamm aufsaugen, aber sich trotzdem eine eigene Meinung bilden. Wie gross ist Ihr Zeitaufwand für Politik? Ich sage immer 60% der Arbeitstage, 50% der Abende und 50% der Wochenenden. Wenn man dies in Stunden zusammen rechnet, kommt man allerdings schnell einmal auf 40 Stunden pro Woche. Stundenmässig umgerechnet ergibt das bald einmal 70% bis 80%. Zum Teil ergeben sich aber auch Überlappungen mit der beruflichen Aktivität. Und wie gross ist die «Rendite»? Was kann man gestalten, was kann man beeinflussen, wie kann man sich selbst einbringen? Bevor ich das Amt antrat, habe ich mit meinem Vorgänger (Ständerat Franz Wicki) gesprochen. Dieser war ganz überrascht über meine ähnlich lautende Frage und sagt überzeugt: «Man sitzt am Nabel der Welt!» Und dies trifft zu. Bei den Entscheiden, die die Schweiz betreffen oder in der Schweiz getroffen werden, sind wir als Mitglieder des Ständerates bereits sehr frühzeitig informiert bzw. involviert. Wenn wir beispielsweise an die Massnahmen zur Schwächung des Schweizer Franken denken, darf ich feststellen, dass wir die letzte Woche eine Aussprache mit dem zuständigen Bundesrat SchneiderAmmann und dem Vize-Präsidenten der Nationalbank hatten. Da vernimmt man frühzeitig ein oder zwei Punkte mehr, als das, was in den Medien steht. rechnungswesen &controlling
CVP-Ständerat Konrad Graber, dipl. Wirtschaftsprüfer, Partner, Mitglied VR BDO AG
Sie wirken frisch und dynamisch, trotz langjähriger Parteiarbeit. Ist das eine Frage der inneren Einstellung oder auch der Organisation? Es ist eine Kombination davon. Erstens muss es Freude bereiten. Selbstverständlich gehört eine gute Organisation dazu. Insgesamt ist ein grosses Engagement gefordert und man will seine Aufgabe auch richtig machen. Unter dem Mandat leidet die Spontanität. Viele Termine für Kommissionssitzungen werden vorgegeben, und in der Regel müssen wir den ganzen Tag reservieren. Wenn es dann vorkommt, dass eine Sitzung etwas kürzer ist, ist dies dann eine positive Überraschung. Aber die Fremdbestimmung ist relativ gross. Als Kantonsrat konnte ich noch Einfluss auf die Sitzungstermine nehmen. Im Ständerat geht das nun natürlich nicht mehr. Aber noch einschränkender ist es für ein Mitglied des Bundesrates. Manchmal kriegt man den Eindruck, dass unsere Bundesräte «herumgeschupft» werden. Sie sind in verschiedenen Kommissionen, u.a. in der Rehabilitierungs-, der Begnadigungskommission. Was macht man dort? Also das sind nicht wahnsinnig gewichtige Kommissionen. Das sind Pflicht-Kommissionen. Das kann zwischendurch aber auch sehr spannend sein. Wir hatten dieses und letztes Jahr keine Sitzung. Aber
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es die Parlamentarische Verwaltungskontrolle. Diese besteht aus sieben bis acht Personen, die eine Art verlängerter Arm der GPK darstellen. Diese können dann für vertiefte Untersuchungen beigezogen werden.
Und was tun Sie in der Geschäftsprüfungskommission (GPK)? Die GPK hat die Oberaufsicht über die ganze Bundesverwaltung. Die GPK kann in alles Einblick nehmen. Wenn also irgendein Thema nicht in Ordnung ist, ein Missstand entdeckt wird, überprüft die GPK diesen Fall vertieft. Das habe ich in der letzten Zeit nun verschiedene Male miterlebt. Dabei gelingt es in den meisten Fällen, Klarheit zu schaffen. Zwei Fälle waren besonders gross und politisch brisant: Einerseits wurden die UBS und die Finanzkrise im Nachgang im Detail aufgearbeitet. Es wurde analysiert, was alles falsch lief. Insgesamt wurden rund 40 Anhörungen durchgeführt mit dem Bundesrat, der Nationalbank, der Finma und der UBS. Das ist sehr spannend, denn man vernimmt 1:1, wie die damals Beteiligten diesen Fall aus ihrer Sicht erlebten. Der zweite grosse Fall war das ganze Thema Lybien. In diesem Zusammenhang erhielten wir ebenfalls einen vertieften Einblick und mussten leider feststellen, dass das Klima in der damaligen Zusammensetzung des Bundesrates sehr schlecht war.
Ein anderes Gebiet, wo Sie nicht locker lassen, stellen die Roaming-Gebühren dar? Dieses Thema wird jetzt in der Herbstsession behandelt. Mit meinem Vorstoss habe ich immerhin bewirkt, dass jemand mindestens eine SMS erhält, wenn er über längere Zeit Daten herunter lädt. Dies stellt allerdings keine Ursachenbekämpfung dar. Die Lösung liegt in einer vertraulichen Regelung zwischen den einzelnen Kommunikationsanbietern oder letztlich über einen bilateralen Vertrag. Das ist für die Schweiz keine einfache Situation. Deshalb ist es auch erforderlich, dass die Politik Druck macht. Damit spüren die Telecomunternehmen bei Verhandlungen Druck im Nacken und gelangen damit eher zu einer Lösung.
Wie muss man sich die administrative Arbeitsweise vorstellen? Hatten Sie da Mitarbeiter oder einen Stab? Jede Kommission verfügt über ein Kommissionssekretariat. Das sind gut qualifizierte Leute, meistens Juristen oder Staatsrechtler. Diese übernehmen gewisse Aufträge für die nächste Sitzung, erstellen Berichtsentwürfe usw. Zudem gibt
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Ein ganz anderes Thema, das Sie beschäftigt, ist die Post! Es ging um das Monopol der Post und das wurde ja bis zu 20 Gramm aufrecht erhalten. Gleichzeitig unternahm die Post dann Versuche, die Post erst am Nachmittag zuzustellen. Für Städtische Kantone ist dies eher ein kleines Problem, aber von der Landbevölkerung haben wir dazu sehr viele Reaktionen erhalten. Niemand will die Post erst am Nachmittag. Deshalb habe ich mich dagegen gewehrt und hatte mit meiner Intervention auch Erfolg. Der Versuch wurde abgebrochen. Jetzt wird die Post wieder bis am Mittag zugestellt.
Diese zwei Themen zeigen, dass Sie sehr bevölkerungsnah politisieren. Ist das Ihr Credo? Es ist kein Zufall. Ich will kein Ein-Themen-Politiker sein. Mir gefällt an der Politik die Vielfalt. Wer ein politisches Amt ausübt, erhält im Nebeneffekt auch eine der besten Ausbildungen. Die Politik gibt Einblick in ganz unterschiedliche Themen. Im Luzerner Kantonsrat war ich Mitglied der Kommission, die sich mit dem JagdGesetz beschäftigte. Vor der Beratung hiess es, dass sei eine Sache eines halben Tages. Schlussendlich setzten wir aber fünf ganze Tage für dieses Thema ein. Anschliessend war ich ein kleiner JagdSpezialist. rechnungswesen &controlling
Zum neuen Rechnungslegungsgesetz: Glauben Sie, dass in dieser Session die Differenzen zwischen Ständerat und Nationalrat bereinigt werden können? Ja, bei der Rechnungslegung glaube ich schon. Das ist ja auch weniger bestritten. Die grössere Diskussion gab es im Zusammenhang mit dem ganzen CorporateGovernance-Teil, der Abzocker-Initiative und dort ist natürlich die Ambition, beides gleichzeitig in Kraft zu setzen. Das verzögert die ganze Geschichte. Würde nur die Rechnungslegung behandelt, wäre das Geschäft bereits erledigt. Die Abzocker-Initiative wird wahrscheinlich erst in einem Jahr abstimmungsreif sein. Das wird bedeuten, dass die neue Rechnungslegung erst 2015/16 in Kraft gesetzt wird. Das ist zwar spät. Mit der jetzigen Rechnungslegung leben wir auf der anderen Seite nicht so schlecht. Das Problem ist damit auch nicht so dringend.
Persönlich
in der Anfangsphase behandelten wir in der Rehabilitierungkommission noch Ereignisse aus dem 2. Weltkrieg, aus der Holocaust-Geschichte. Die Schweiz hatte sich verpflichtet, diese Fälle nochmals anzuschauen. Wir haben uns dort mit Gerichtsfällen beschäftigt, wo beispielsweise ein Schweizer seinen Pass einem Flüchtling für den Grenzübertritt zur Verfügung gestellt hatte. Weil diese Flüchtlinge an der Grenze erwischt wurden, wurde der Eigentümer des Passes beispielsweise mit einer Geldbusse von 40 Franken bestraft. Wir beschäftigten uns mit Gerichtsurteilen in der damaligen Amtssprache und dem damaligen Schriftbild der Schreibmaschinen. Das war eine ganz andere Zeit, sehr eindrücklich. Die betroffenen Personen waren zwar verstorben, aber ihre Verwandten wollten, dass diese Personen rehabilitiert werden. Daraus wurde ersichtlich, dass unter solchen Urteilen zum Teil ganze Familien gelitten haben.
Das kommt darauf an wie man es anschaut. Also ich finde die Vorlage zur Rechnungslegung gut, sie gibt eine gewisse Grundstruktur von Bilanz und Erfolgsrechnung. Ich bin deshalb der Meinung, dass das ganze Gesetz auf einmal in Kraft gesetzt werden soll. Nachteile von schrittweisen Inkraftsetzungen haben wir gerade jetzt vor Augen geführt erhalten: mit der vorgezogenen Anpassung der Schwellenwerte bei der eingeschränkten Revision. Inhaltlich kann ich mich mit der Erhöhung der Schwellenwerte anfreunden. Nun stellen wir aber fest, dass die Schwellenwerte für Vereine und die Konzernrechnung noch nicht erhöht wurden. Diese Anpassung erfolgt nun erst, wenn der Rest der Rechnungslegung in Kraft gesetzt wird. Dies war nicht beabsichtigt. Durch die Auftrennung wurde nicht an alles gedacht. Dies setzt nun Diskussionen ab, ob bei Vereinen und bei Konzernen andere Schwellenwerte zur Anwendung gelangen als bei Aktiengesellschaften. Und was ist Ihr persönlicher Lösungsansatz bezüglich Abzockerei? Ja gut, ich habe mich dort sehr stark für die Drei-Millionen-Grenze eingesetzt. Das heisst, die Generalversammlung kann bei über drei Millionen darüber befinden, ob das der Geschäftsleitung oder dem Verwaltungsrat als Lohn bezahlt werden soll. Die General-versammlung hat auch die Kompetenz zu sagen, dies bleibt in der Gesellschaft oder wir nehmen das als
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Persönlich
Dividende. Das sind eigentlich die drei Varianten. Heute ist diese Möglichkeit nicht mehr gegeben. Wir waren im Ständerat der Auffassung, dass ab drei Millionen irgendwie kein Zusammenhang mehr zwischen Geld und Leistung besteht. Ich erinnere daran, dass die sieben Bundesräte zusammen eine Lohnsumme von rund drei Millionen aufweisen. Der Betrag von drei Millionen ist relativ hoch angesetzt. Wir taten dies bewusst, ab diesem Betrag soll die Generalversammlung mitentscheiden können. Ich habe viele Echos erhalten von Wirtschaftsführern, die diesen Vorschlag unterstützen. Die Frage ist ja auch, inwiefern dies auch die Wirtschaftsführer so sehen? In der Kommission stellten wir fest, dass es nicht die drei Millionen sind, die stören, sondern die Tatsache, dass die Generalversammlung darüber eine Diskussion führen kann. Dies wirkt natürlich auch präventiv. Dies stellt für Leute, die eine Generalversammlung zum Teil leiten oder vorne sitzen, eine unangenehme Situation dar. Es gibt in dieser Frage aber auch andere Meinungen. Die Economiesuisse beispielsweise befindet sich auf einer anderen Schiene. Letztlich ist es aber eine Frage der Abstimmungstaktik. Man kann eine Initiative nur bekämpfen mit einem Gegenvorschlag, der auch Fleisch und Knochen hat. In einem Abstimmungskampf interessiert niemanden, wer über die VR-Honorare befindet und ob die Generalversammlung über einen Rechenschaftsbericht abstimmen muss. Die Leute wollen etwas Handfestes. Wenn der Gegenvorschlag nichts Handfestes beinhaltet, wird die Minder-Initiative Erfolg haben. Sie haben auf Ihrer Homepage auch die Sicherung der Sozialwerke erwähnt. Was ist da zu machen? Richtig, ich habe formuliert, dass es mir ein wichtiges Anliegen ist und zwar deshalb, weil die Sozialwerke alle irgendwo finanziell instabil sind. Wir haben in der IV-Vorlage und AHV-Vorlage zwar eine Besserung, aber in kleinen Schritten. Das Finanzierungsproblem der AHV kommt unausweichlich. Und je länger gewartet wird, desto schlimmer wird es. In der Schlussabstimmung wurde die Reform nach mehreren Jahren Arbeit abgelehnt. Das wird uns einholen. Wenn die AHV am Ende ein Politikum wird, das nicht mehr lösbar ist, dann sind die Sozialwerke in Frage gestellt. Die Ausschreitungen
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in den Vororten von Paris und kürzlich in London zeigen auf, was bei sozialpolitischen Verwerfungen geschieht. Letztlich geht es bei der AHV auch um einen Generationenvertrag und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Wenn es beispielsweise Deutschland gut geht, geht es dank Exportmöglichkeiten auch der Schweiz gut. Ich denke, die Schuldenbremse war eine ganz gute Erfindung. Sie wird jetzt zum Teil auch kopiert von anderen Ländern.
Die Schweiz hat heute eher die Tendenz, sich auseinander zu entwickeln. Die Diskrepanz zwischen reich und arm ist grösser geworden. Es gibt mehr gesellschaftliche Konflikte, und dies wird zum Teil durch die politischen Pol-Parteien noch geschürt. Das scheint mir nicht schweizerisch. Wenn wir an unseren Werten festhalten wollen, müssen wir dafür Sorge tragen, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt erhalten bleibt. Der Umwandlungssatz zeigt dies plakativ. Für unsere Generation stellt der Erfolgsentscheid wohl kaum ein Problem dar. Die jüngere Generation wird dafür aber einmal die Zeche bezahlen. Das sind alles Fragen, die letztlich die Schweiz stark tangieren.
Kommen wir noch zum persönlichen Teil. Ihr Werdegang, beruflich? Also beruflich habe ich die Handelsschule in Luzern gemacht und bin danach bei der damaligen Fides (heute KPMG) im Bereich internationale Gesellschaften eingetreten mit dem Berufsziel «Wirtschaftsprüfer». Ich war dann zwei Jahre im Revisionsbereich bei KPMG in Genf tätig. Eigentlich wollte ich länger dort bleiben. Ich wurde dann aber vom neuen Sitzleiter Luzern zurück berufen. Gleichzeitig kam ich damals auch in den Einwohnerrat. Ich war dann lange in der Wirtschaftsprüfung tätig, ein halbes Jahr davon auch für KPMG in Melbourne, Australien. Schliesslich wurde ich Partner und auch Ausbildungsverantwortlicher der KPMG. Vom Kanton Bern wurde ich dann im Auftragsverhältnis zum Grossratsrevisor gewählt. Dieses Mandat war eine Art Entscheidung, im Bereich der öffentlichen Verwaltung tätig zu werden. Da KPMG den Bereich der öffentlichen Verwaltungen nicht als strategische Stossrichtung kannte, wechselte ich zu BDO AG. Dort erhielt ich die Möglichkeit, den Bereich Öffentliche Verwaltung und Non-Profit-Organisationen zu leiten. Später wurde mein Aufgabengebiet ergänzt mit Unternehmensberatung und Informatik. Darauf wurde ich auch Mitglied der Geschäftsleitung. Im Zusammenhang mit der Wahl in den Ständerat haben wir vereinbart, dass ich nun «nur noch» im Verwaltungsrat mitwirke.
Und einen gesunden Finanzhaushalt, wie schafft man den? Also, ich denke da haben wir in der letzten Zeit keine schlechte Politik gehabt. Schuldenbremse, das war das grosse Thema. Wenn wir jetzt das Konjunkturprogramm vor zwei Jahren beurteilen, so stellen wir fest, dass es insgesamt weniger als zwei Milliarden gekostet hat. Andere Staaten haben das Zehnfache investiert. Wir haben uns nicht einmal verschuldet. Wir haben die Krise mit einer Schuldenreduktion durchgestanden. Das ist eine Leistung. Alle anderen Länder haben Schulden in Kauf genommen. Vermutlich haben wir auch von einigen Konjunkturprogrammen der EU profitiert. rechnungswesen &controlling
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Wie hat sich die Berufsbildung verändert? Ja das hat sich stark verändert, aus meiner Sicht allerdings nicht ins Positive. Leider ist heute alles viel zu stark reguliert und die Vielfalt wird eingeschränkt. In Gesellschaften wie BDO AG und andere Treuhandgesellschaften besteht die Vielfalt zum Glßck noch.
JUSLETTER
TOPAKTUELLES JURISTISCHES WISSEN
Als Ständerat, Verwaltungsrat bei Emmi und BDO AG ... haben Sie noch Freizeit? Jaja, die habe ich schon, aber auch die Freizeit will geplant sein. Auf der Homepage entdeckt man auch Ihre sportliche Seite: OL, Ski-Marathon, Skating. Ja das macht wirklich Spass, aber es ist auch anspruchsvoll. Beispielsweise letzten Sonntag, da war ich an einem Orientierungslauf im Muotathal. Die Anmeldung erfolgt einen Monat vorher. Und dann kommt dieser Sonntag, plÜtzlich realisiert man den langen Anfahrtsweg kumuliert mit einer Stunde Marsch und dann nochmals einer halben Stunde an den Start. Die Laufzeit beträgt zwei Stunden und die Rßckkehr braucht dann auch nochmals seine Zeit. Aber am Abend stelle ich jeweils fest, dass es trotzdem gut getan hat. Selbstverständlich ist dann meistens noch Arbeit angesagt. Diese wird vielleicht manchmal auch etwas speditiver erledigt, wenn der Kopf durchlßftet ist. Wie sind Sie zu OL gekommen? Durch meine Frau. Eigentlich konnte ich mir nicht vorstellen OL-Sport zu betreiben. Ich hatte vom Militär schlechte Erfahrungen. Bei meinem ersten Probe-OL im SÜrenberg (Kt. Luzern) bin ich mit normalen Sportschuhen gelaufen und habe mich geärgert, dass alle anderen mit ihren Nagelschuhen den Weg schneller laufen konnten. Als ich nach dem OL dann ebenfalls OL-Schuhe kaufte, stellte dies
eine Art Durchbruch dar. Ein ÂŤTriumphÂť fĂźr meine Frau. Dann kann Ihre Frau besser die Karte lesen? Ja, das ist so, sie liest viel besser Karten als ich. Sie liest auch die Rangliste von oben und ich muss sie von unten nach oben lesen.
PersĂśnlich
Warum wollten Sie Wirtschaftsprßfer werden? Weshalb? Da gibt es einige Grßnde. Einerseits, weil ich selber erlebte, damals in der Fides-Zeit, wie die Revisoren die von mir erstellten Buchhaltungen prßften. Ich arbeitete zwanzig Tage. Die Revisoren beurteilten in einem Tag, ob alles ok ist. Dabei konzentrierten sie sich auf Abschlussbuchungen. Dazu kommt, dass es spannend ist, in viele Betriebe hineinzusehen. Dies war auch von der Ausbildung her eine sehr lehrreiche Zeit. Ich habe viele Branchen und etwa 500 Gesellschaften von innen gesehen. Auf der anderen Seite ist es auch von der Arbeitssystematik her interessant. Das hilft mir auch beim Mandat der Geschäftsprßfungskommission, wo es ja auch um eine Art Prßfung geht. Die Vielfalt und die Wirtschaftsnähe sind auch Punkte, die mich faszinierten. Man kommt in eine Gesellschaft, wo eine Buchhaltungsabteilung das ganz Jahr arbeitet und man kann sich mit den Rosinen auseinander setzen.
Und die Familie macht alles mit? Ihre Belastungen? Ja, meine Frau macht mit, Kinder haben wir keine. Von dort her muss ich eigentlich nur auf die Frau Rßcksicht nehmen. Wir haben ähnliche Freizeitaktivitäten, und das ist sehr ideal. Diese Nacht besucht Sie eine Fee und Sie haben drei Wßnsche fßr die Schweiz frei? Ich wßrde der Schweiz wßnschen, dass sie eine gewisse Offenheit gegenßber internationalen Themen hat und sich nicht unter Druck setzen lässt. Ein zweiter Wunsch wäre, dass wir mit dem Euro wieder irgendwo bei 1.40 landen, das heisst, dass die ganze Währungsproblematik entschärft ist. Der dritte Wunsch ist der soziale Frieden und gesellschaftliche Zusammenhang, dass wir uns nicht auseinander dividieren lassen, sondern die Ureigenschaften der Schweiz bewahren: Kompromissfähigkeit, Solidarität, dass wir fßr einander schauen, und zwar auf freiwilliger Basis und nicht durch staatliche Intervention. „„„
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Politik
Erfolgreiche erste Sitzung des politischen Beirats Der im Mai 2011 gegründete politische Beirat des veb.ch hat am Mittwoch, 7. September 2011, zum ersten Mal in Luzern getagt. Der politische Beirat fördert den Informations- und Meinungsaustausch zwischen Rechnungslegungs-Experten des veb.ch und Fachpersonen aus dem eidgenössischen Parlament. So erarbeiten sich Parlamentarier zusätzliches Fachwissen aus erster Hand und können bei Expertenfragen direkt mit dem veb.ch in Kontakt treten. Dies ist für die Parlamentarier deshalb wertvoll, weil der veb.ch keine politische Organisation darstellt und auch nicht politische Interessen vertritt, sondern fachbezogen denkt und handelt. Handkehrum kommt der veb.ch im Rahmen von wichtigen Gesetzesprojekten einfacher und direkt mit Parlamentariern ins Gespräch, um Fachwissen zur Verfügung zu stellen - zum Beispiel im Rahmen von Vernehmlassungen, Kommissionshearings und anderem mehr. dualstark.ch: der Sonderfall Schweiz als Vorteil unserer Wirtschaft. Anlässlich der ersten Beiratssitzung wurde zunächst das Thema «dualstark.ch» vorgestellt und diskutiert. Herbert Mattle betonte einleitend, dass die berufliche Fortbildung nicht nur für den veb.ch sehr zentral ist, sondern für das gesamte Bildungssystem in der Schweiz. Wegen der Bologna-Reform sei die berufsbegleitende Ausbildung etwas verblasst und erhalte nicht mehr jene Beachtung, welche sie verdiene. In der anschliessenden Diskussion herrschte Einigkeit: Die duale Ausbildung ist entscheidend für die Qualität des Schweizer Bildungssystems. Entsprechend wird der veb.ch. als Ausbilder auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Folgerichtig unterstützt der veb.ch die Informationskampagne «dualstark.ch», weil in der Schweiz immer mehr HR-Chefs und ausländische CEO’s die Vorzüge des dualen Bildungssystems überhaupt nicht kennen. Dieter Pfaff betonte zudem, dass unser «Schweizer Modell» auch im Ausland sehr oft nicht richtig wahrgenommen
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werde. Dies, weil die allermeisten Länder die Berufsausbildung wie sie in der Schweiz existiert, nicht kennen und die Schweiz daher auch bei internationalen Konferenzen oft auf wenig Verständnis stosse. Deshalb sei es wichtig, dass ausländische Firmenchefs in der Schweiz wenigstens die grossen Vorteile der Berufsausbildung kennen. Ein klares Votum gegen mehr Bürokratie, höhere Steuern und höhere Kosten. Als zweites Thema diskutierte der Beirat das Rechnungslegungsgesetz. Dieter Pfaff erläuterte, ausgehend von der aktuellen Gesetzesvorlage, die Positionen des veb.ch. Das Thema Konzernrechnung im Obligationenrecht und die Gründe für eine geregelte Konzernrechnung stiessen dabei auf besonderes Interesse und wurden ausführlich besprochen. Wie von den Parlamentariern zu vernehmen war, soll das Rechnungslegungsgesetz noch dieses Jahr abschliessend beraten werden. Auch hier war man sich auf beiden Seiten einig, denn egal wie die Debatte und ihr Ausgang in den Eidgenössischen Räten ausfallen werden: Das neue Rechnungslegungsgesetz darf nicht dazu führen, dass mehr Bürokratie, höhere Steuern und höhere Kosten für die Unternehmen anfallen. Abschliessend wurde noch das Thema «too big to fail», welches ebenfalls in der Herbstsession ansteht, aus verschiedenen Perspektiven betrachtet. Danach ging es zum gemeinsamen Lunch.
Wir empfehlen zur Wiederwahl Kandidat
Name und Liste
Chantal Galladé SP, Zürich Nationalrätin (SP-Liste, Nummer 2, Platz 6) rechnungswesen &controlling
Hans Kaufmann SVP, Kanton Zürich Nationalrat (SVP-Liste, Nummer 1)
Pirmin Schwander SVP, Kanton Schwyz Nationalrat (Wahlliste Nr. 6)
Konrad Graber CVP, Kanton Luzern Ständeratskandidat (Wahlzettel Ständerat)
Fabio Abate FDP, Kanton Tessin (Wahlzettel Ständerat) Wir gratulieren unserem veb.ch-Mitglied Nachdem Herr Ständerat Paul Niederberger als einziger Kandidat im Kanton Nidwalden für den Ständerat aufgestellt wurde und keine Gegenkandidatur eingereicht wurde, konnte ihn die Regierung von Nidwalden bereits anfangs September für weitere 4 Jahre bestätigen. Wir gratulieren herzlich.
Paul Niederberger CVP, Kanton Nidwalden Ständerat (bereits gewählt!)
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Der veb.ch feiert in diesem Jahr seinen 75. Geburtstag. Der Verband hat aber mit seinem Angebot schon längst problemlos den Sprung ins neue Jahrtausend geschafft. Dies unter anderem auch mit dem neuen Medienportal, www.vebmedia.ch, das seit einigen Tagen online ist. Was hat das neue Medienportal alles zu bieten? Das Herzstück von vebmedia sind sicher die Seminaraufnahmen, die zwei Mal pro Jahr aufgenommen und dann jeweils als Audio-Podcasts veröffentlicht werden. Die Referate kann man direkt auf der neuen Seite hören oder sie zum Beispiel mit dem Musikprogramm iTunes abonnieren und auf einem iPod oder iPhone erleben. Ausserdem gibt es zu den Aufnahmen auch noch Zusatzmaterial, meistens in Form von Handouts. Diesen Service bietet veb.ch einerseits für die Seminarteilnehmer, denn an einem solchen Tag wird viel Wissen vermittelt. Die Podcasts bieten den Teilnehmern die Möglichkeit, einzelne Referate noch einmal nachzuhören. Zum anderen gibt www.vebmedia.ch uns als Verband eine gute Möglichkeit, auch Nicht-Mitglieder auf unsere Seminare aufmerksam zu machen.
vebmedia
Audio, Video, Buchtipps und mehr: Das neue veb-Medienportal ist online! mit Podcasts werden ausgewählte Fachartikel aus unserer Fachzeitschrift «rechnungswesen & controlling» publiziert, was unsere Webpräsenz weiter profiliert. Schliesslich werden auch alle Veranstaltungen des veb.ch sowie Buchtipps auf vebmedia.ch publiziert. Für den Besucher der Website bedeutet dies: schneller und umfassender Informations-Download eigens zusammengestellter Dossiers. So werden bei einem Podcast, in dem es um die steuerlichen Aspekte von Immobilien geht, gleich das entsprechende Buch, eine dazu passende Veranstaltung oder andere ähnliche Artikel angezeigt. Leichter kann man die Recherche aktueller Schwerpunktthemen kaum gestalten! vebmedia ist auch mobil Als logische Abrundung steht die neue Medienseite auch ganz im Zeichen des mobilen Nutzungsverhaltens. Die Artikel sind so in einer Spalte dargestellt, dass sie selbst auf einem kleinen SmartphoneBildschirm gut lesbar sind. Podcasts können direkt auf einem Mobilgerät abgespielt werden. Selbst die Videos sind auf den meisten mobilen Geräten direkt ab-
Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin und Mitglied des veb.ch-Vorstandes.
spielbar. Nicht jeder hört nun aber gerne Sendungen im Internet-Browser die eine Stunde oder länger dauern. Deshalb sind die veb-Podcasts auch leicht via iTunes abrufbar: Einfach auf den iTunes-Link unten auf der Seite klicken oder auf einem iPhone oder iPad direkt in der iTunesStore-App nach «veb Podcast» suchen. iPhone und iPad bieten zudem die Möglichkeit, Zusatzmaterial (wie zum Beispiel passende Folien zu einem Podcast) in der iBook-App auf dem Gerät zu speichern und darzustellen. Und schon steht dem mobilen Genuss eines Referats samt Ergänzungsmaterial nichts mehr im Wege.
Neben Podcasts auch Video Die Seminarinhalte werden in einer optimalen Form digital präsentiert, mit allen multimedialen Vorteilen. Nicht zuletzt werden da und dort kurze Videos gedreht und online veröffentlicht. Auch damit haben Nicht-Teilnehmer die Möglichkeit, «Seminar-Luft» zu schnuppern und einmal einen Referenten, der ihnen bis dahin vielleicht nur als Autor bekannt war, in einer kurzen Filmsequenz zu sehen. Die neue Medienseite ist übrigens Googleoptimiert. Das heisst: Die Inhalte sind mit entsprechenden Suchbegriffen weit oben bei den Suchergebnissen zu finden. Bücher und Veranstaltungen passend zum Artikel Das neue vebmedia bietet aber noch mehr. Neben den Schwerpunktthemen
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Das neue Medienportal www.vebmedia.ch präsentiert sich aufgeräumt, in einem modernen Kleid und benutzerfreundlich. rechnungswesen &controlling
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vebmedia vebmedia ist auch auf einem Smartphone gut lesbar.
Downloads wie Folien zu einem Referat kĂśnnen auf einem iPhone oder iPad gespeichert werden.
Der veb.ch-Podcast kann direkt auf einem iPhone in iTunes abonniert werden.
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Il 1 gennaio 2011 è stato introdotto il principio dell’apporto in capitale. La distribuzione di dividendi su apporti in capitale è da subito esente dalle imposte sul reddito e dall’imposta preventiva. Nel caso questi apporti di capitali dovessero essere stati eseguiti dopo il 31 dicembre 1996, questi apporti sono da indicare separatamente. Importante è che per beneficiare dell’esenzione d’imposta bisogna operare già sin d’ora. Miglioramento delle condizioni quadro fiscali Nell’ambito della riforma II dell’imposizione delle imprese sono stati disciplinati in una nuova forma i rimborsi degli apporti, degli aggi e dei versamenti suppletivi forniti dai titolari dei diritti di partecipazione. Tramite il principio dell’apporto in capitale questi versamenti sono parificati al capitale azionario o sociale. Questa parificazione permette il rimborso di apporti effettuati dopo il 31 dicembre 1996 in esenzione delle imposte sul reddito e dell’imposta preventiva. La definizione degli apporti negli anni passati può essere determinata una sola volta. In futuro non saranno più possibili correzioni di questa posizione o notifiche di riserve privilegiate. Necessità di agire per le società anonime e le cooperative Nel corso del 2011 le società anonime e le cooperative sono tenute a qualificare e quantificare gli apporti effettuati dal 31 dicembre 1996. Per essere considerati rimborsi di capitale, questi importi devono essere esposti in un conto separato. La mancata separazione degli importi a bilancio implica che in futuro le distribuzioni di apporti in capitale saranno trattate alla stessa maniera come le altre riserve. Disposizioni di dettaglio Nella circolare no. 29 del 9 dicembre 2010 sono trattati esaustivamente i dettagli della nuova normativa. Versamenti effettuati dai titolari dei diritti di partecipazione possono essere accreditati senza
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conseguenze fiscali alle riserve da apporti di capitale e sono quindi considerati alla stregua del capitale azionario o sociale. L’ammontare delle riserve da apporti di capitale si riduce per contro definitivamente se vengono addebitate delle perdite. Gli utili tesaurizzati e gli apporti palesi e nascosti di capitale effettuati da persone che non sono titolari dei diritti di partecipazione sono trattati fiscalmente come le altre riserve.
Svizzera italiana
Novità in vigore dal 1.1.2011: il principio dell’apporto in capitale secondo la legge sulla riforma II dell’imposizione delle imprese
Armin Suppiger è Esperto diplomato in finanza e controlling, Esperto-FH IVA e titolare dello Studio di consulenza aziendale IVA VATAR AG a Lucerna.
Informazioni dettagliate su casi particolari sono contenute nella circolare menzionata, come ad esempio il trattamento di Azioni gratuite e aumenti gratuiti del valore nominale Liquidazione parziale diretta Riacquisto dalla società di propri diritti di partecipazione Liquidazione parziale indiretta Trasposizione. Al capitolo 5 sono descritte in maniera esaustiva le rilevanze per l’imposta federale diretta (imposta sul reddito, sull’utile e imposta preventiva) delle seguenti fattispecie di ristrutturazione aziendale: Trasferimento di un’attività o di un ramo di attività da una società di persone a una persona giuridica Concentrazione (fusione) Trasformazione Scissione Smembramento Trasferimento tra società Svizzere di un gruppo Parimenti la circolare informa sulle condizioni per l’esposizione nel conto annuale e comunicazione delle variazioni degli apporti in capitale. Conclusione Per innumerevoli aziende l’accertamento e l’esposizione corretta degli apporti in capitale quali riserve privilegiate rappresenta un’occasione unica per usufruire di rimborsi esenti da imposizione. Per poterne trarre beneficio, dovranno però essere rispettati i termini ristretti per la determinazione dell’ammontare di queste riserve privilegiate! rechnungswesen &controlling
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Suisse romande
Dès janvier 2012, veb.ch investit dans la carrière de ses membres ! En janvier 2012, une nouvelle prestation professionnelle sera mise à disposition des membres de veb.ch. Nous mettrons en relation les entreprises – à la recherche de spécialistes qualifiés et de dirigeants dans le domaine de la finance et de la comptabilité – avec nos membres – désireux de modifier leur statut professionnel ou simplement de changer de poste de travail. Pourquoi veb.ch veut devenir opérationnelle dans le monde du conseil et de la recherche de cadres et de dirigeants ? Pour répondre aux besoins multiples exprimés par les membres : De plus en plus d’entreprise nous abordent dans le but de repourvoir des postes vacants. Nous ne sommes actuellement pas en mesure de leur apporter notre aide, si ce n’est par l’insertion d’une annonce dans le R&C. A l’inverse, nous sommes interpellés par des membres désireux de modifier leur statut professionnel. Les places de travail intéressantes dans le monde de la finance et de la comptabilité devraient pouvoir être repourvues par des titulaires du brevet ou du diplôme. Augmentation des chances de trouver un nouvel emploi pour les personnes hautement qualifiées (50+). Mise à disposition d’un service professionnel précieux pour nos membres. Ces prestations seront incluses dans la cotisation annuelle de nos membres. Renforcement des objectifs à long terme de notre association. Nous consolidons la position des titulaires du brevet et du diplôme dans le marché du travail et, renforçons par la même occasion l’image et la réputation de notre formation dans le monde de l’économie et de l’administration. Veb.ch se démarquera ainsi comme association innovatrice. Que voulons-nous offrir aux entreprises à la recherche de personnel ? Avec plus de 7‘000 membres, nous sommes la plus importante organisation professionnelle suisse dans not-
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re domaine. Nous sommes ainsi les conseillers les plus crédibles pour le conseil et le placement de candidats expérimentés dans le domaine de la finance et de la comptabilité. Notre devise reste « de la pratique pour la pratique ». Un modèle de prix attractif, sans barème progressif ou de pratique de plafonnement vers le haut ou le bas. Une confirmation de la véracité des certificats fédéraux professionnels, de la production des extraits du casier judiciaire, de l’office des poursuites, ainsi que de l’examen sérieux des références. Sur demande, nous prodiguerons des conseils relatifs à la structure opérationnelle du secteur financier.
Herbert Mattle, Experte diplômée en finance et en controlling, Président veb. ch; Roland Vannoni, Experte diplômée en finance et en controlling, Membre du comité veb.ch
Par le biais de veb.job, nous tenons à conseiller nos membres, titulaires du brevet fédéral et du diplôme (également ceux en formation) ou de formation équivalente, en particulier les membres actifs dans les PME, sociétés filles de sociétés multinationales helvétiques ou étrangères, dans les institutions publiques et leurs services, de fiduciaires de moyennes importances, de grandes entreprises internationales à la recherche de spécialistes reconnus dans le domaine de la comptabilité et du controlling.
Quel sera l’aspect de notre solution de recrutement ?
En plus du conseil en placement de personnel, nous offrons également des conseils en planification de carrière ainsi que des conseils sur l’organisation du département des finances pour les PME. Ultérieurement, nous pourrions également prodiguer nos conseils aux spécialistes œuvrant dans des missions déterminées, ce qui intéressera tout particulièrement nos collègues de 50 ans et plus.
Tous nos membres auront en tout temps la possibilité de saisir et de déposer leurs données et documents professionnels sur un serveur externe hautement sécurisé, tels leurs certificats, diplômes, attestations professionnelles, photos etc. Chacun disposera ainsi en tout temps d’un dossier de candidature, respectant la présentation selon les normes européennes « Euro Pass ». Ces données seront dépo-
Afin de mener à bien la mise en relation des candidats et des entreprises, nous disposons de la dernière technique dans le domaine de l’e-recrutement. Nous avons en effet trouvé en l’entreprise Refline à Muri/AG, un partenaire expérimenté et innovateur, à même de gérer et de mettre en œuvre techniquement nos exigences. Début 2012, la nouvelle plateforme Xeebo sera en effet développée et adaptée à nos besoins. rechnungswesen &controlling
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Le profil de candidats recherchés par les entreprises, spécialement élaboré en fonction de notre profession, est mis en relation avec le profil des candidats intéressés par une offre d’emploi. Les candidats ainsi sélectionnés seront contactés via e-mail par l’entreprise Refline (toujours de façon anonyme pour veb.ch) afin de savoir s’ils
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seraient intéressés par un entretien de recrutement. Dans l’affirmative, contact sera pris avec l’entreprise et un contrat de conseil en ressources humaines sera conclu; bien entendu, l’anonymat du candidat cessera à ce moment-là. Jusque-là, de nombreuses opérations ne s’effectuent qu’informatiquement. A partir de ce stade, le conseiller en RH interviendra pour les prises de contact, les conseils dispensés aux deux parties etc. Ces consultants, issus des rangs de veb.ch et répartis sur tout le territoire suisse, seront également expérimentés dans le domaine de la conduite du personnel. Ils seront aussi actifs dans les recommandations de planification de carrière et d’organisation structurelle dans le domaine de la finance et dans l’élaboration de profils de candidature. Le comité de veb.ch est convaincu et enthousiasmé par ce projet. En tant qu’association professionnelle, nous pouvons ainsi profiter de nombreux avantages. Notamment : Nous parlons la «même langue» que les candidats et les entreprises.
Nous connaissons de façon approfondie notre profession, la structure salariale et des différentes formations. Nous maîtrisons les besoins de notre profession. De nombreux membres de notre association, occupant une fonction dirigeante, sont à la recherche de collaborateurs actifs dans leur domaine. La réussite de notre projet n’a besoin que d’une chose : Vous !
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sées sur un serveur externe à veb.ch et leur propriété reste bien entendu exclusivement réservée aux membres, et seuls ces derniers pourront les libérer – veb.ch n’y aura aucun accès et n’en assumera pas la gestion; elle ne saura en outre pas qui de ses membres aura saisi ses données sur cette plafe-forme. Cette mise à disposition permanente d’un dossier de candidature, sécurisée sur un serveur de Refline, est une offre gratuite pour nos membres. Dès qu’un membre est intéressé par une offre d’emploi, il lui suffira de saisir un code donné; à ce stade cependant, il restera encore anonyme. Par l’intermédiaire du conseiller de veb.job, il a également l’option de déposer anonymement une recherche d’emploi dans la base de données.
Pour du pain, nous nous adressons au boulanger Pour des lunettes, nous faisons confiance à l’opticien Pour une carrière professionnelle, nous nous tournons vers veb.job. Note pour les membres de swisco.ch Le comité analyse la mise en place d’une page de connexion afin que tous les membres de la chambre puissent également avoir accès à cette nouvelle plateforme, laquelle sera également disponible en français.
t: 043 466 22 22 f: 043 466 22 01
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Regionalgruppen
Regionalgruppen
Die veb.ch Regionalgruppen bilden, neben ihren gesellschaftlichen Aufgaben, für die Mitglieder einen wichtigen fachlichen Treffpunkt in der Region. Dieses Netzwerk ist für die Kontakt- und Beziehungspflege sowie für den gesellschaftlichen und fachlichern Erfahrungsaus-
tausch auf hohem Niveau von hohem Nutzen. Ein exklusives Angebot sind die Veranstaltungen unter dem Titel netzwerk veb.ch, welche das Networking aktiv unterstützen gemäss dem Leitsatz: «Wer alleine arbeitet addiert, wer gemeinsam arbeitet multipliziert».
Jedes Mitglied von veb.ch ist automatisch einer Regionalgruppe angeschlossen. Die Regionalgruppe kann mit dem persönlichen Login auf www.veb.ch, Menüpunkt Daten aktualisieren, geändert werden. Ohne Angabe erfolgt die Zuteilung aufgrund des Wohnortes.
Bern Espace Mittelland
Nordwestschweiz
Zentralschweiz
Andrea Wyss, Präsidentin Landoltstrasse 95 3007 Bern Telefon P 031 387 72 10 bern@veb.ch
Roland Vannoni, Präsident Mischelistrasse 37 4153 Reinach Telefon 061 267 92 68 nordwestschweiz@veb.ch
Karl Gasser, Präsident Türlacherstr. 18, 6060 Sarnen Telefon 041 660 63 85 zentralschweiz@veb.ch
Aktuelle Veranstaltungen Familienplausch in der Präriebar Belp 12. November 2011
Ostschweiz-Fürstentum Liechtenstein
Zürich
Franz J. Rupf, Präsident Quaderstrasse 5, 7000 Chur Telefon 081 252 07 22 Fax 081 253 33 73 ostschweiz@veb.ch
veb.ch gratuliert seinen Jubilaren Jeder Verband freut sich über treue Mitglieder. So auch wir, und darum danken wir heute 145 Jubilaren gerne und ganz offiziell für zusammen 4 775 Jahre Mitgliedschaft bei veb.ch. Dieses Jahr auf unserem Kalender: 25 Jahre veb.ch Jürg Bächtold, Hans Baumgartner, Adolf Beeler, Franz Bianchi, Daniel Brändli, Peter Burla, Stephan Cathrein, Andrea Fluri, Rico Frick, Peter Friedli, Josef Gantenbein, Reto Gebs, Franco Ghilardelli, Werner Haab, Hansheinrich Hefti, Christian Kaiser, Bruno Keller, Mario Laffranchi, Ernst Luchsinger, Urs Luethi, Joachim Mathys, Lucas Monn, Irene Morandi, Peter Müller, René Peier, Urs Peter, Otto Rauber, Rudolf Rautenkranz, Armando Resegatti, Josef Riechsteiner, Ferdinand Schurti, Martin Schweizer, Martin Sedlmayer, Fritz Steiner, Hans Steiner, Hanspeter Stübi, Markus Traber, Roman Walliser, Thomas Wehrli, Roland Wiedmer, Heinz Woessner
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30 Jahre veb.ch Ursula Arnold-Bühlmann, Eugen Baumberger, Otto Baur, Willi Benz, MarieLouise Bion, Roland Birrer, Thomas Blatter, Werner Blatter, Mario Brühlmann, Georg-Anton Buchli, Ferdinand Christen, Hans Deflorin, Anton Ebener, Thomas Eng, Walter Enz, Urs Fluder, Max Furrer, Dominik Gasser, Werner Gautschi, Annelies Gerber, Hermann Gerber, Peter Glaus, Marie-Luise Graf, Edwin Graf, Bruno Grob-Breitschmid, Daniel Gübeli, Peter Hartmann, Jürg Horn, Gerhard Huber, Max Hürlimann, Hans-Rudolf Jäggli, Beat Jeker, Irène Kalbermatten, Heinz Kaufmann, René Koch-Kretz, Hansruedi Kolb, Herbert Kuhn, Eugen Landmesser, Rolf Lang, Christian Loher, Hansulrich Märki, Josef Mazenauer, Marcel E. Menzi, Guido Mettenleiter, Elsa Meyer-Gäumann, Thomas Morger, Max Müller, Kurt Niederhauser, Peter Nydegger, Kurt Pauli, Peter Riedweg, Urs Ruckstuhl, Kristian Rüegger-Roth, Bruno Ruh, Esther Schäfer-Wisler, Regina Schärer, Hans-Jörg Scheiwiller, rechnungswesen &controlling
Peter Herger, Präsident Adetswilerstrasse 8a, 8344 Bäretswil Telefon G 081 710 56 00 zuerich@veb.ch
Georges Schorderet, Leonhard Schweizer, Ueli Siegenthaler, Judith Sigrist, Alexander Steiner, Robert Stöckli, Walter Truninger, Kurt Vögeli, Heinz Weber, Werner Werder-Bürkli, Hans-Jürg Witschi, Franz Wohlgensinger, Benno Zehnder 40 Jahre veb.ch Hans-Jürg Allenspach, Walter Althaus, Rolf Bächler-Gerig, Heinz Bigler, Ernst Bronner, Bruno Fatzer, Viktor Frey, Gilbert Gabriel, Werner Häring-Hauptlin, Josef Huber, Pierre Hugentobler, Karl John, Walter K. Kälin, René Kaufmann, Christian Keller, Ewald Lüscher, Ernst Maeder, August Mattle, Karl Meier-Zoller, Raymond Melly, Joseph Riedo, Willi Rosenberg, Werner Rosser, Roland Rutz, Arthur Sigrist, Hans-Rudolf Tellenbach, Melchior Vogler, Ernst Vogt, Othmar Willi, Ginette Zwicker-Mamie 50 Jahre veb.ch Karl Baur-Kappeler, Paul Eggli-Venzin, René Horisberger, Albert Hug, Friedrich Moos, Hans Trachsler, Kurt Vetterli, Ernst Weiler, Georges André Winkler
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Neuer Mitgliedervorteil: 15% Vergünstigung beim Verlag SKV
Gezielt nachbestellen: Fachpublikationen von veb.ch
Die Mitglieder von veb.ch erhalten ab sofort auf dem ganzen Sortiment beim Verlag SKV einen Rabatt von 15%. Bei der Bestellung über die Webseite muss im Feld «Wünsche» notiert werden, dass man Mitglied des veb.ch ist. Achtung: Der Rabatt wird nicht auf die im Buchhandel erhältlichen Bücher des Verlag SKV gewährt sondern nur bei der direkten Bestellung beim Verlag SKV.
Seit 2007 hat der veb.ch zusammen mit dem Orell Füssli Verlag verschiedene Publikationen herausgegeben. Bei der 1. Auflage besteht jeweils eine Abnahmeverpflichtung. Dementsprechend konnten Sie die verschiedenen Fachbücher bei der Geschäftsstelle veb.ch bestellen. In der Zwischenzeit sind einige Bücher über den veb.ch nicht mehr lieferbar. Sollten Sie also ein gewünschets Buch auf unserem Bestellformular nicht vorfinden, dann bestellen Sie dieses Buch bitte direkt beim Orell Füssli Verlag. Alle Mitglieder erhalten 20%, wenn die Bestellung mit dem speziellen Talon vorgenommen wird. Dieser Talon kann mit dem persönlichen Login im geschützten Bereich unter Dokumente heruntergeladen werden. Achtung: Der Rabatt wird nicht im Orell Füssli Buchladen gewährt sondern nur beim Orell Füssli Verlag.
Täglich profitieren: Mitgliederleistungen
Einfluss nehmen: Beurteilungsbogen
Gerade als Fachleute in Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen sind wir in der Regel noch mehr darauf erpicht bei Investitionen einen Kosten/ Nutzen Vergleich anzustellen. Wie sieht das nun beim Mitgliederbeitrag für Ihre Verbandsmitgliedschaft von veb.ch aus? Eine Rendite von rund 650% ist bestimmt ein überzeugendes Argument, dass sich eine Mitgliedschaft beim veb.ch auf jeden Fall lohnt. Ein herzliches Dankeschön an Sie und alle anderen rund 5 600 Mitgliedern für ihr Vertrauen.
Für die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung bitten wir Sie regelmässig, an den Seminarien und Lehrgängen den Beurteilungsbogen auszufüllen. Diese Informationen werden erfasst und ausgewertet. Jeder Referent erhält seine persönliche Beurteilung zugestellt. Zur differenzierten Beurteilung dieser quantitativen Erhebung werden verschiedene Kennzahlen berechnet. Sie finden aber auf dem Bogen auch genügend Platz für qualitative Bemerkungen und persönliche Meinungen. Auffallend ist bei allen Semi-
Ihre Investition Unsere Leistungen getAbstract Business 3 Veranstaltungen netzwerk veb.ch Generalversammlung 20% Rabatt beim orell füssli Verlag (Annahme: Kauf für CHF 75) 15% Rabatt beim Verlag SKV (Annahme: Kauf für CHF 150) 2 Seminarvergünstigungen à CHF 80 (Annahme: Besuch 2 Seminare) Total
CHF
120.00
CHF CHF CHF CHF
448.00 150.00 100.00 15.00
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Ihr Gewinn
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Aus dem veb.ch
Aus der veb.ch-Geschäftsstelle
Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin und Mitglied des veb.ch-Vorstandes.
narhotels die immer wieder angebrachte Kritik wegen der Klimaanlage. Da ist der Handlungsspielraum für uns als Veranstalter sehr gering. Wir können vor Ort nur immer wieder darauf hinweisen und die Teilnehmer-Feedbacks weitergeben. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wissen beweisen: Weiterbildungsanerkennung Verschiedene Verbandsmitgliedschaften verlangen von ihren Mitgliedern einen jährlichen Weiterbildungsnachweis. Die Veranstaltungen von veb.ch werden sowohl von Treuhand Suisse sowie bei der Treuhandkammer als fachliche Weiterbildung anerkannt. Für den Nachweis erhalten die Seminarteilnehmer eine detaillierte Bestätigung über den Inhalt des besuchten Seminars. Als ideale Ergänzung zum Sammeln aller Weiterbildungsbestätigungen ist der Bildungspass, herausgegeben vom SVEBDachverband für allgemeine und berufliche Weiterbildung, bestens geeignet. Die veb. ch-Mitglieder erhalten dieses praktische Testatheft in der Grösse von 10.5 x 15 cm kostenlos. Bestellungen auf www.veb.ch, Publikationen, Fachzeitschriften
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Aus dem veb.ch
Veranstaltungen und Adressen
veb.ch
Politischer Beirat
Lagerstrasse 1, Postfach 1262 8021 Zürich Telefon 043 336 50 30 Fax 043 336 50 33 www.veb.ch, info@veb.ch
Nationalrätin Chantal Galladé (SP) Nationalrat Fabio Abate (FDP) Nationalrat Hans Kaufmann (SVP) Nationalrat Pirmin Schwander (SVP) Ständerat Konrad Graber (CVP) Ständerat Paul Niederberger (CVP)
acf.ch Controller Akademie AG Zürich Ass. dei contabili-controller diplomati federali – Gruppo della svizzera italiana Lorenzo Fontana, Presidente 6963 Lugano-Cureggia Telefono/Fax 091 966 03 35 www.acf.ch, iguarisco@acf.ch swisco.ch Chambre des experts en finance et en controlling Rue de Neuchâtel 1 1400 Yverdon-les-Bains Tél. 024 425 21 72, Fax 024 425 21 71 www.swisco.ch, info@swisco.ch
23.10.2011: Beginn Studiengang für Expertinnen/Experten in Rechnungslegung und Controlling (in 5 oder 3 Semestern), Zürich 26.10.2011: Beginn Controlling-Praxisstudium in sechs Modulen (Dauer 1 Semester), Zürich 26.+27.10.2011 IFRS Update, Zürich 3.11.2011: Beginn Studiengang Projekt-Controlling Projekterfolg durch richtiges und wirksames Controlling (Dauer 10 Halbtage), Zürich 3.11.2011: Beginn EMBA in Controlling und Consulting, Zürich 22.11.2011: Seminar für Ehemalige «Neues Rechnungslegungsrecht», Zürich 29.11. oder 8.12.2011 Seminar «Geschäftsberichte effizient erstellen», Zürich 26.10./9.2011 oder 15./22.11.2011: Excel für Controller, Zürich
veb.ch demnächst Tagesseminare Aktuelle Steuerfragen – Lösungsansätze bei KMU 8. November 2011 Arbeitsrecht und Sozialversicherungen: 23. November 2011 IKS und Risikobeurteilung 20. Dezember 2011 (Wiederholung vom 14.9.) Lehrgänge Nachfolgeregelung, Unternehmensbewertung: Start am 6. März 2012 Personaladministration: Start am 6. März 2012 Experte Swiss GAAP FER: Start am 7. März 2012 IFRS – Das Anwenderwissen: Start am 8. März 2012 CH-Mehrwertsteuer: Start am 12. März 2012 IKS und Risikobeurteilung Start am 14. März 2012 Transfer Pricing Start am 28. März 2012 Das Veranstaltungsangebot wird laufend ergänzt. Besuchen Sie uns auf www.veb.ch.
Unsere Partner
Impressum «rechnungswesen & controlling», Fachinformationen des Schweizerischen Verbandes der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen veb.ch Erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 11‘000 Exemplaren Redaktion: Herbert Mattle, Präsident, Obfelden; Dieter Pfaff, Vizepräsident, Wettswil; Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin Inserate und Auskünfte: Geschäftsstelle veb.ch, Lagerstrasse 1, 8004 Zürich, Telefon 043 336 50 30, Fax 043 336 50 33, info@veb.ch, www.veb.ch Layout, Druck und Versand: Druckzentrum AG, Zürich Süd, Rainstrasse 3, 8143 Stallikon Bezug: «rechnungswesen & controlling» kann kostenlos bezogen werden bei veb.ch oder steht zum Download zur Verfügung (www.veb.ch/Publikationen/r&c) Rechtlicher Hinweis: Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion gestattet. Adressänderungen: Bitte melden Sie Mutationen der Geschäftsstelle.
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