Rechnungswesen & Controlling 02/16

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Das Fachmagazin von veb.ch kurz ∙ praxisorientiert ∙ aktuell

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rechnungswesen & controlling

EBC löst EBIT ab! In meinem Editorial vom September 2001 hatte ich noch Illusionen: Schafft die internationalen Rechnungslegungsstandards ab! Denn die täuschen eine hohe Transparenz vor, dienen heute aber oft nur noch erfolglosen Managern dazu, missliche Ergebnisse zu manipulieren und zu vernebeln. Da sind mir die traditionellen, bewährten Prinzipien eines vorsichtigen Kaufmanns doch viel lieber. Für «GAAP Generally Accepted Accounting Principles» wäre GAP der ehrlichere und zutreffende Begriff. Immerhin sind wir Schweizer einmal mehr sehr selbstkritisch und haben unseren Standard schon immer FER und nicht FAIR genannt… Zur Kreativität von erfolglosen Managern gehört auch, dass gegenüber interessierten Kreisen willkürlich Erfolgsausweiskennzahlen erfunden werden, wie etwa der «normalisierte Gewinn». »»» Fortsetzung Seite 4

Controlling Die neue Business Suite S/4HANA von SAP revolutioniert nicht die ganze Welt des Data Warehousing Rechnungslegung Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt flicken Löcher – in ihrer Rechnungslegung Steuern Enthüllungen um die Panama Papers und die steuerlichen Folgen Bildung Förderung der Berufstitel Persönlich Interview mit Peter Petrin, zukünftiger Direktor der HWZ


Wir heissen 77 Kolleginnen und Kollegen willkommen. Sie sind dem veb.ch beigetreten. Olga Akratos Erich Ammann Batikan Bahceli Katalin Baumgartner Ueli Bichsel Sandra Brunschwiler Angel Bujones Couce Mathis Annegret Buol Gianni Di Iorio Diana Duss Birrer Belinda Eble Marcel Fabbri Patrick Fabbri Karin Farr Marcel Frei Matthias Gantner Marcel Gerber Alexander Golini Roman Good Letizia Grande Sandro Gröflin Iris Günthard Beat Hausmann Manuela Heilmann Lilian Heimgartner

Daniel Herkommer Sabrina Höppeler Annelies Howald Marius Hubacher Marius Huber Valérie Isoz Doris Keller Claudia Lang Kilian Lötscher Nicolas Masson Cornelia Matthys Rebecca Maute Jeanette Menzi Elvira Meyrat Nicole Moser Michel Moser Janine Müller Jacqueline Murpf Maria Navarro David Oesch Manuela Oppliger Nadia Pietroboni-Studer Barbara Reutlinger Huber Samanda Ruggeri Monika Schadegg-Hartlieb Benno Schaffhauser

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Christian Schallberger Marius Schindler Giorgio Schnorf Stefan Schöning Daniel Schüepp Patricia Sekinger Rosalba Sgroi Maggie Sommer Steve Steffen Lea Steinmann Andreas Stopp Martin Stumpf Adrian Stüssi Marcel Sutter Sabina Tschabold Manuela Vedana Mathias Vetsch Heinz Vogt Marc von Felten Natascha Voser Kevin Walliser Marisa Wehrli Simon Winistörfer Barbara Zehnder Rolf Zellweger Sara Zwyer

veb.ch Talacker 34 I 8001 Zürich 043 336 50 30

8000 Mitglieder in der ganzen Schweiz können sich nicht täuschen: Es macht sich jeden Tag bezahlt, beim veb.ch dabei zu sein! Der veb.ch ist der grösste Schweizer Fachverband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen. Der veb.ch ist erfolgreicher Seminaranbieter. Der veb.ch fördert Bekanntheit, Anerkennung und Entwicklung von Fachausweis und Diplom und der dualen Ausbildung in Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik; er ist vom Bund beauftragter Mitträger der eidgenössisch anerkannten Fachausweis- und Diplomprüfung. Der veb.ch bringt seine Mitglieder an den Puls der Wirtschaft und näher zum Editorial Erfolg. www.veb.ch


Inhaltsverzeichnis Interview mit Buchhalter und Gastronom

Editorial EBC löst EBIT ab!

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Michel Péclard

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Professionelle Verhandlungsführung

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Schlussfeier in Bern

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Controlling Swisco

S/4HANA von SAP: Reporting – Data Warehousing im Fokus

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Rechnungslegung IFRS Update: Die finalen Klarstellungen zu IFRS 15

Hommage à la formation continue

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ACF 9

Un plauso alla formazione

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Swiss GAAP FER Update: Erfahrung mit Swiss GAAP FER 31 im Jahresabschluss

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Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt flicken Löcher – in ihrer Rechnungslegung

15

Interview mit Peter Petrin, Direktor SIB

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getAbstract

Schweizer Kontenrahmen veb.ch Bestseller zur Rechnungslegung

Persönlich

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Bildung braucht Persönlichkeit

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Neues zu Schweizer Kontenrahmen KMU und Rechnungslegung nach OR

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Steuern Effektive- oder Saldosteuersatzmethode

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Aus dem veb.ch Politischer Beirat

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Regionalgruppen

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Aktuelle Veranstaltungen

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Enthüllungen um die Panama Papers und die steuerlichen Folgen

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Sozialversicherungen: Datenaustausch CH – EU

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Inkraftsetzung FABI: … drum prüfe, wer sich mit einem Geschäftsauto bindet …

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Recht Aktuelle Gerichtsentscheide / Gesetzesänderungen

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Bildung veb.ch-Empfehlungen für Weiterbildung im Personalbereich

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Diplomlehrgang IFRS mit e-Learning Unterstützung

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Von der Cash-Badewanne

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Aktuelles aus der Controller Akademie

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Vorbereitungsseminare an der Controller Akademie waren ein Riesenerfolg

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Förderung der Berufstitel

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Publireportage: Gemeinsam Bildung, Familie und Karriere angepackt

Inhaltsverzeichnis

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«Earnings Before Interest and Taxes» hat also ausgedient. Ich plädiere für EBC: «Earnings before cheating». Und heute? Da bin ich 15 Jahre älter – das ist schon tragisch genug – und alles ist noch schlimmer gekommen als befürchtet. So befasste sich vor kurzem die Finanz und Wirtschaft in einem ausführlichen Artikel zur Thematik «Trügerische Gewinne – Aufgeblasen mit warmer Luft: das sind manchmal auch die Gewinne der Unternehmen.» Insbesondere werden die sogenannten «adjustierten Gewinne» kritisiert. Dabei zeigt die testierte Erfolgsrechnung einen Verlust, das Unternehmen – eigentlich sind es ja die Manager und Verwaltungsräte – besteht aber darauf, dass es «bei richtigem Licht betrachtet» Gewinne geschrieben hat. Diese adjustierten (ich meine manipulierten) Gewinne sollen aufzeigen, wie die Lage aussähe, wenn alles «normal» verliefe, also Sondereffekte (natürlich nur die negativen) herausgerechnet würden. Als Beispiel wird unter anderen die kotierte Dufry genannt, welche notabene nach IFRS bilanziert. Sie hat sich den «EBITDA before other operational result» geschaffen, welcher unter anderem Abschreibungen, Wertberichtigungen, akquisitons-, projekt- oder restrukturierungsbezogene Kosten, Ausgaben für Start-ups und offensichtlich schlecht zuordenbare «übrige Betriebsausgaben» ausgeklammert. Dadurch errechnet sie einen bereinigten Gewinn pro Aktie von CHF 3.99, gegenüber dem «unbereinigten» von minus CHF 1.73! In den USA sollen gemäss einer Studie von Citi Research die sogenannten Kernergebnisse im Durchschnitt 30 % höher ausfallen als die unbereinigten Gewinne. Es ist sicherlich nicht falsch anzunehmen, dass sich die Manager ihre Boni und Optionsprogramme aufgrund der adjustierten und nicht der tatsächlichen Gewinne auszahlen lassen.

men weitere Aufgaben wie Stellung zu nehmen zu bereinigten Kennzahlen, und ihr Persilschein erhöht den Expectation Gap vieler Stakeholder. So bleibt mir zum Abschluss, etwas desillusioniert, die etwas abgewandelte Wahrheit von Hermann Josef Abs: Die internationale Rechnungslegung ist wie eine Laterne im Hafen. Sie dient dem betrunkenen Seemann mehr zum Halt als zu Erleuchtung.

Ihr Präsident, Herbert Mattle

Seit Jahren interessiert mich bei der Beurteilung der Erfolgsrechnung eines Unternehmens eigentlich nur noch die Zahl «unter dem Strich», ergänzt um die Geldflussrechnung. Man sollte alle ausserordentlichen Positionen abschaffen, denn für mich ist jedes Geschäftsjahr «ausserordentlich»: Einmal ist es die Vogelgrippe, dann der starke Schweizer Franken, dann politische Wirren irgendwo auf dieser Welt oder der Verlust eines wichtigen Kunden (seine seinerzeitige Gewinnung war bestimmt nicht ausserordentlich) oder ganz einfach auch Missmanagement. Es reicht, wenn über die spezifischen Einflüsse auf den Geschäftsgang während eines Jahres im Anhang oder Lagebericht hingewiesen wird. Diese Teile des Geschäftsberichtes bieten immer noch genügend Raum für die Ausreden des Managements. Ebenso halte ich nichts von betriebsfremden Positionen in der Bilanz mit entsprechendem Ergebnisausweis in der Erfolgsrechnung. Das Unternehmen hat Investitionen bewusst getätigt oder nicht veräussert. Und diese sind ja mit «betrieblichem» Fremd- oder Eigenkapital finanziert. Wie weiter? Die internationalen Standards werden weiterwuchern, manipuliert wird weiterhin, die Revisoren bekom-

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Editorial


S/4HANA von SAP: Reporting – Data Warehousing im Fokus Die neue Business Suite S/4HANA von SAP revolutioniert nicht die ganze Welt des Data Warehousing, ist aber doch ein Meilenstein hin zu mehr und noch besseren Analysemöglichkeiten im Unternehmen. Unternehmen haben die Qual der Wahl.

Christina Eilers

Ralf Stärk

Mit der Business Suite S/4 HANA hat SAP sein neues ERP System, basierend auf der In-Memory-Technologie HANA, vorgestellt. Es handelt sich um den Nachfolger der bisherigen SAP Business Suite, wobei S für Simple steht und die 4 für die vierte Produktgeneration. Kernpunkte sind die In-Memory-Datenbank HANA, ein optionales Betriebsmodell als gehostete Cloud-Lösung sowie moderne, mobilfähige Benutzeroberflächen. Doch was bedeutet das für Unternehmen in der Praxis, insbesondere für das zukünftige Berichtswesen einschliesslich der bestehenden Berichtsprozesse?

onen – meist während der Nacht – aggregiert in ein Data Warehouse extrahiert werden und stehen dort für Auswertungen am nächsten Tag zur Verfügung. Dieser Prozess geschieht meist für Finanz- und Controlling-Daten separat. Da die Daten auf dem Weg in das Reporting-System meist noch für das Berichtswesen optimiert werden, und der Zeitpunkt der Datenbeladung nicht identisch ist, ist es fast nicht möglich, übereinstimmende Werte zu erhalten. Das bringt umfangreiche Abstimmungsaufwände mit sich. Mit S/4HANA ändert sich dies grundlegend, da ein leistungsstarkes Reporting nun auch direkt im Quellsystem möglich ist. Da es nur noch einen Beleg gibt, in dem eine unbeschränkte Anzahl von Dimensionen zur Verfügung steht und dieser in Echtzeit ausgewertet werden kann, wird das Reporting einfacher, flexibler und schneller. Da liegt die Vermutung nahe, dass Unternehmen künftig auf den Aufbau und die Nutzung eines separaten, unternehmensweiten Systems für Reporting und Planung verzichten können und den Zugriff auf die Unternehmensdaten direkt im ERP ermöglichen.

Reporting einfach gemacht Im ersten Schritt wurden die klassischen Module für Controlling und Finanzen vereinfacht und in S/4HANA Finance gebündelt. Eine zentrale Rolle spielt dabei der integrierte Buchungsbeleg, der Finanzdaten mit Informationen aus dem Controlling verknüpft. Diese Verknüpfung führt dazu, dass Daten aus den beiden Bereichen in Zukunft nicht mehr aufwändig abgeglichen werden müssen, internes und externes Rechnungswesen sind also jederzeit abgestimmt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Einkreissystem. Durch diese Änderung wird auch ein schnellerer Monatsabschluss möglich, da die meisten Abschlussaufgaben entfallen. Eine Simulation kann jederzeit während der Periode auf Knopfdruck erfolgen. Dadurch ergeben sich auch weitreichende Änderungen für das Reporting in Unternehmen. Bislang müssen Informati-

Controlling

Data Warehouse im Fokus Insofern sollten Anwender eigentlich davon ausgehen können, dass die Systemarchitektur und auch die Anwendungsszenarien durch den Einsatz von S/4HANA extrem vereinfacht und flexibel werden. Grundsätzlich stimmt das auch. Jedoch schafft genau diese Flexibilität eine nur schwer überschaubare Vielzahl möglicher Optionen und Szenarien, welche bei der Architekturentscheidung in Betracht gezogen werden müssen. Es ist daher elementar, frühzeitig und sorgfältig eine Grundsatzentscheidung zu fällen, welche die Basis für alle weiteren Überlegungen ist: Setzt das Unternehmen auf ein separates Data Warehouse oder will es die Berichte direkt in der S/4HANA Business Suite aufbauen? Zur Beantwortung dieser Kernfrage gibt es keinen, für alle Unternehmen funktionierenden BestPractice-Ansatz. Grundsätzlich lassen sich jedoch drei un-

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terschiedliche Optionen des Datenzugriffs unterscheiden (siehe Abbildung 1). Option 1: Vollständige Integration der Berichtslösung in die Business Suite (direkter Zugriff auf die Daten in Echtzeit über Core Data Services, CDS), ohne Einsatz eines zusätzlichen Data Warehouse. Diese Option bietet alle Vorteile der neuen Technologie (bspw. real-time, hohe Datengranularität und -integrität, Einbindung in die transaktionalen Prozesse) und ermöglicht so eine schnellstmögliche Reaktion auf Veränderungen im Reporting. Planungsfunktionalitäten mittels CDS werden aktuell noch nicht angeboten, sind jedoch in der Roadmap der SAP. Die Ausrichtung des Berichtswesens ist stark operativ. Option 2: Nutzung des Embedded BW (Daten werden mit Hilfe der CDS über das Embedded BW zur Verfügung gestellt). Diese Option ist dann von Vorteil, wenn kein eigenständiges Data Warehouse zur Verfügung steht und der spezifische, von der SAP ausgelieferte Content für die operative Planung genutzt werden soll. Es zeichnet sich jedoch ab, dass der technologische Fokus auf der Anbindung mittels CDS liegt. Option 3: Hybrides Szenario, bei dem die operativen Daten in Echtzeit aus der Business Suite zur Verfügung gestellt und mit aggregierten Informationen im Data Warehouse verknüpft werden. Diese Option ermöglicht die Realisierung weiterer Potenziale und adressiert sowohl das strategische als auch operative Reporting. Unabhängig von der Architekturoption stellen die Anwender während der Bedienung in ihrem Arbeitsalltag keinen Unterschied fest, da die Werkzeuge einheitlich sein können. Mit der neuen Business Suite stellt SAP auch

die sog. Fiori Apps als zentralen Einstiegspunkt für den Anwender zur Verfügung. Es gibt Fiori Apps sowohl für operative Transaktionen, wie beispielsweise die Buchung von Hauptbuchbelegen, als auch für analytische Anwendungen. Die Grenzen zwischen Transaktion und (Management) Reporting verschwimmen dabei immer mehr. Architekturrelevante Entscheidungskriterien Für eine fundierte Entscheidung sollten zunächst die grundlegenden Vorteile eines eigenständigen Data Warehouse sowie die zukünftigen Reportinganforderungen betrachtet werden. Es gilt, eine Zielarchitektur zu entwickeln und für bestehende Systeme zu entscheiden, ob diese nach einer S/4HANA-Einführung noch Bestand haben werden. Hierzu können verschiedene Entscheidungskriterien herangezogen werden, die im Folgenden beschrieben werden: Bestehende Data Warehouse Strukturen & Berichts-/Planungslösungen Wichtige Entscheidungskriterien stellen die Grösse des bestehenden Data Warehouse, die Anzahl und Komplexität der bereits produktiv genutzten Berichts- und Planungslösungen sowie die Aktualität der Technologie dar. Daher empfiehlt es sich im Sinne einer Kosten-/ Nutzenabwägung, erst die bestehenden Berichts- und Planungslösungen zu analysieren, ehe das Management die Zielarchitektur und die Roadmap festlegt. Grad der System- und Datenharmonisierung Ein wichtiger Aspekt ist der Grad der Harmonisierung: Kommen die Daten aus dem Finanzbereich aus unter-

Abbildung 1:

Optionen des Datenzugriffs

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Controlling


schiedlichen Systemen, das heisst, hat das Unternehmen nicht nur ein einziges S/4HANA System im Einsatz? So ist weiterhin eine (separate) Plattform erforderlich, die ein unternehmensweites Reporting und gegebenenfalls auch die Konsolidierung sicherstellt. Eine einheitliche Definition von Kennzahlen und die Harmonisierung aller erforderlichen Stammdaten in einer zentralen Berichtsplattform, wie beispielsweise ein unternehmensweit gültiger Kontenplan, Kostenstellenhierarchien, Funktionsbereiche etc. ermöglicht es, die Informationen aus mehreren Quellen zusammenzuführen. Insbesondere für die Übergangsphase, bis alle Gesellschaften auf dem neuen S/4HANA System integriert sind, spielt eine solche zentrale Plattform eine wichtige Rolle. Verfügbarkeit historischer Daten / Versionen im Reporting Sollen Veränderungen von Informationen im Zeitverlauf dargestellt werden und nicht nur die aktuell gebuchte Wahrheit, so müssen die Informationen zu bestimmten Zeitpunkten als sogenannter Snapshot bzw. als Version dauerhaft gespeichert werden. Diese Anforderung wird, aufgrund der grossen Datenmengen, optimal von einem separaten Data Warehouse unterstützt. Zudem liegen die historischen Daten i.d.R. nicht in der gewünschten Granularität bzw. neuen Datenstruktur vor. Integration externer und unstrukturierter Daten Eine zunehmende Bedeutung bekommt die Anreicherung von Berichten mit externen und teilweise unstrukturierten

Informationen, zum Beispiel aus der Marktforschung oder den sozialen Netzwerken (Stichwort: Big Data). Diese Verknüpfung von internen und externen Berichtsdaten gelingt nur dann, wenn diese auch im gleichen System verfügbar sind. Generell sollten solche externen Daten nur beschränkt in das HANA-System eingespielt werden – etwa um operative Prozesse zu unterstützen. Das separate Data Warehouse ist hier also die klügere Wahl. Unternehmensweite Data-Governance Hinsichtlich der Governance kann es besser sein, beide Systeme getrennt zu halten – zum Beispiel wenn der Zugriff auf die Business Suite nicht für alle Anwender von Berichten und Planungsanwendungen möglich sein soll. Dies kann zum einen lizenzrechtliche Gründe haben oder aber auch im Hinblick auf Sicherheit relevant sein. Neue S/4HANA Funktionalitäten & deren Auswirkung auf Prozesse Bedacht werden sollte auch, dass mit der Einführung von S/4HANA gleichzeitig zahlreiche neue Funktionen – zum Beispiel für Accounting – mit ausgeliefert werden. Um diese Funktionen vollumfänglich nutzen zu können, ist in den meisten Fällen eine Restrukturierung der Finanzprozesse erforderlich. Diese Restrukturierung wirkt sich natürlich auch auf die bestehenden Strukturen der Datengewinnung und die darauf basierenden Berichte aus. In diesem Fall können die Anpassungsbedarfe so gross sein, dass ein kompletter Neuaufbau erforderlich wird oder die

Abbildung 2:

Zusammenfassung der Architekturoptionen

Controlling

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Änderungen so umfangreich sind, dass ein Wechsel auf S/4HANA als Berichtssystem sinnvoller ist. Zukünftige Innovationen der SAP Einen weiteren Einfluss werden auch die Innovationen der SAP haben. Mit S/4HANA Finance wurden im ersten Schritt die Funktionen im Bereich Buchhaltung und Controlling vereinfacht, mit dem Update der Lösung im November 2015 kamen zahlreiche Neuerungen im Bereich Logistik hinzu, zum Beispiel für Supply Chain, Sales, Sourcing und Procurement. Man kann also davon ausgehen, dass mit jeder Neuerung auch ein gewisser Anpassungsbedarf an bestehenden Berichts- und Reporting-Lösungen entsteht und neue Anwendungsszenarien aufgrund der vereinfachten Datenstrukturen und der leistungsfähigeren Verarbeitung von Informationen möglich werden. Getätigte Investitionen in Berichtslandschaften & Schulungsmassnahmen

Unter dem Strich lässt sich festhalten: Die neue In-Memory-Technologie und die S/4HANA Plattform revolutionieren sicher nicht die ganze Welt des Data Warehousing. Sie ermöglichen eher einen weiteren Evolutionsschritt auf dem Weg der Data Warehouse-Architektur hin zu analytischen Services. Mit der neuen Datenbanktechnologie HANA wird nun der tatsächliche Zugriff auf Informationen in Echtzeit möglich und bietet die Verknüpfung von Daten aus den unterschiedlichsten Funktionsbereichen auf unterster Belegebene. Dabei sind die Berichtstools wesentlich interaktiver und flexibler und bieten dabei auch neue Funktionalitäten, unter anderem Predictive Analytics. Vor einem Umbau bestehender Berichtslandschaften sollten auf jeden Fall Vor- und Nachteile sorgfältig gegenübergestellt werden und die Veränderungen in einer sogenannten BI Roadmap geplant werden. Literaturhinweis: DSAG e.V. (2015): DSAG-Positionspapier – Bedeutet S/4HANA das Aus für das Business Warehouse? Eine Einschätzung des DSAG-Gremiums HANA Analytics (Version 1.0)

Hinzu kommt, dass die Anwender von Berichten sich an die bestehenden Berichtswerkzeuge gewöhnt und umfangreiche Schulungen stattgefunden haben. Je nachdem, wie beliebt diese Tools im Unternehmen sind, wird es schwer fallen, diese sofort durch neue zu ersetzen. Da die SAP HANA Plattform jedoch offen ist, gibt es bereits jetzt eine Vielzahl von Drittanbietern von Reporting-Tools, wie beispielsweise ArcPlan, Cognos, MicroStrategy, die für SAP HANA zertifiziert und auf der neuen Plattform lauffähig sind. Weitere Anbieter werden folgen. Eine Umgewöhnung der Berichtsempfänger an eine neue Oberfläche ist also nicht immer erforderlich. Fazit Es wird klar, dass der alleinige Einsatz von Reportinglösungen in S/4HANA nicht in allen Fällen die richtige Entscheidung ist – so leistungsstark sie auch sind. Eine Nutzung der integrierten Berichte mittels Core Data Services ohne Einsatz eines zusätzlichen Data Warehouse, erscheint insbesondere bei einem stark operativ ausgerichteten Berichtswesen sinnvoll. Im Gegensatz dazu erscheint bei einer strategischen Ausrichtung des Management Reporting ein eigenständiges Enterprise Data Warehouse zielführend, wobei hier über das hybride Szenario ebenfalls Daten in Echtzeit verfügbar gemacht werden können. Auch die DSAG kommt in ihrem Positionspapier zum Schluss, dass die Kombination der bestehenden Möglichkeiten (S/4 HANA, BW, HANA Live bzw. S/4HANA Analytics und HANA Native) ein Potenzial besitzt, das in der reinen S/4HANA-Ausrichtung nicht geboten wird [siehe DSAG e.V., 2015, S. 9]. Abbildung 2 soll die generelle Zusammenfassung nochmals verdeutlichen.

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Christina Eilers ist Leiterin Kompetenzfeld Business Intelligence im Competence Center Controlling & Finance bei der Managementberatung Horváth & Partners in Stuttgart. CEilers@horvath-partners.com Ralf Stärk ist Experte für Management Reporting im Competence Center Controlling & Finance bei der Managementberatung Horváth & Partners in Zürich. RStaerk@horvath-partners.com

Controlling


IFRS Update: Die finalen Klarstellungen zu IFRS 15 Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 12. April 2016 Änderungen zu «IFRS 15: Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden» veröffentlicht, welche vier Bereiche des neuen Umsatzlegungsstandards betreffen. Der vorliegende Beitrag behandelt die wesentlichen Punkte.

Die Veröffentlichung ist das Resultat von 6 Sitzungen der «Transition Resource Group». An den Sitzungen wurden 73 Sachverhalte aus 43 Schriften erörtert und 74 Anfragen, die das IASB als Reaktion auf den veröffentlichten Standardentwurf erhalLaura Galbiati ten hatte, mitberücksichtigt. Die Änderungen enthalten Klarstellungen in vier Schlüsselbereichen von IFRS 15, welche im Wesentlichen die Vorhaben des Standardentwurfs bestätigen: I)

Identifizierung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen – IFRS 15 wurde angepasst und um neue illustrative Beispiele erweitert. Diese zeigen auf, dass Waren und Dienstleistungen eines Vertrages nur dann zusammengefasst werden können, wenn es sich um die Übertragung eines Leistungsbündels handelt. Damit der Output eines Vertrages als eine einzige Leistungsverpflichtung eingestuft werden kann, muss zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen ein hoher Grad an Verbundenheit bestehen. Betrachtet am Beispiel einer handelsüblichen Software, welche mit oder ohne Routine-Installationsservice gekauft werden kann, würde das bedeuten, dass der Vertrag in zwei Leistungsverpflichtungen aufgeteilt wird (Software und Installation). Im Gegenteil dazu resultiert der Kauf einer Software, welche erheblich auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten sowie um neue Komponenten und Schnittstellen zum bestehenden System erweitert werden muss, in einer Leistungsverpflichtung.

II)

Rechnungslegung für Umsatzerlöse aus Lizenzvereinbarungen – Es wurden weitergehende Richtlinien als Basis für die Beurteilung erlassen, ob der

Rechnungslegung

Umsatzerlös aus Lizenvereinbarungen über einen Zeitraum hinweg oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst werden muss. Als Beispiel wird die Lizenz für das Recht an einer freigegebenen Arzneimittelrezeptur herangezogen. Der Produktionsprozess für das Arzneimittel ist nicht komplex und kann ohne weitere Unterstützung durch den Lizenzgeber aufgenommen werden. Es wird dem Kunden das Recht gewährt, das geistige Eigentum in der Form zu nutzen, in der es zum Gewährungszeitpunkt besteht. Der Kunde kann ohne weitere Leistung des Lizenzgebers bestimmen, wie er das Recht nutzt. Der Umsatzerlös wird deshalb zum Gewährungszeitpunkt erfasst. Im Gegensatz dazu kann das Beispiel des Verkaufs einer Lizenz für das Recht an einer freigegebenen Arzneimittelrezeptur, welche aufgrund des spezifizierten Produktionsprozesses gemeinsam mit dem Produktionsprozess erworben werden muss, herangezogen werden. Da der Kunde das geistige Eigentum nur in Kombination mit dem Produktionsprozess nutzen kann, werden die beiden Vertragskomponenten als eine Leistungsverpflichtung eingestuft. Der Umsatzerlös muss über den vertraglich definierten Zeitraum erfasst werden. Des Weiteren wurden zusätzliche Richtlinien in Bezug auf die Ausnahmeregelung zu verkaufs- und nutzungsbasierten Lizenzgebühren veröffentlicht. Diese sind beispielsweise relevant für Softwarelizenzen mit dazugehörigen Implementierungsdienstleistungen oder Franchiselizenzen mit dazugehörigen Schulungen. Die zusätzlichen Richtlinien verlangen, dass der Umsatz in Fällen, in denen die Lizenz die vorherrschende Komponente des Vertrags bildet, im Zeitpunkt des Verkaufs erfasst wird.

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III)

Prinzipal-Agent-Betrachtung – Die Klarstellungen beinhalten ergänzte Indikatoren, welche sich eher auf die Identifikation einer Prinzipal-Beziehung als auf die Identifikation einer Agent-Beziehung, wie dies im ursprünglichen Standard der Fall war, konzentrieren. Sie enthalten zusätzliche Richtlinien für die Beurteilung, ob ein Unternehmen die spezifizierten Güter oder Dienstleistungen kontrolliert.

IFRS Foundation Konferenz in Zürich Die IFRS Foundation wird vom 30. Juni bis 1. Juli 2016 in Zürich eine Konferenz veranstalten. Der Kreis der Referenten setzt sich aus Mitgliedern des IASB, hochrangigen IASB Mitarbeitenden sowie anderen anerkannten Rechnunglegungsexperten zusammen. An der Konferenz werden in Form von Referaten und

Nehmen wir als Beispiel ein Unternehmen, das mehrere Flugtickets in der Absicht erwirbt, diese weiter zu verkaufen. Das Unternehmen ist nicht zuständig für den Flug an sich und leitet alle Anfragen im Zusammenhang mit dem Flug und alle Beschwerden direkt an die Fluggesellschaft weiter. Die Rechte am Flug liegen beim Unternehmen, da es die Kontrolle darüber hat, ob das Flugticket an einen Kunden weiterverkauft wird oder nicht. Deshalb wird das Unternehmen in diesem Beispiel als Prinzipal eingestuft, auch wenn es nicht für die Ausführung des Flugs verantwortlich ist. Die Frage, ob das Unternehmen einem Kreditrisiko ausgesetzt ist, fliesst übrigens nicht mehr in die Beurteilung ein, ob dessen Leistungsverpflichtung darin besteht, Güter oder Dienstleistungen selbst zu liefern oder diese nur zu vermitteln. IV) Übergangsvorschriften – Die Klarstellungen gewähren zwei zusätzliche praktische Erleichterungen, welche bei der erstmaligen Anwendung in Anspruch genommen werden können. Die erste Übergangserleichterung erlaubt einem Unternehmen, das IFRS 15 vollständig retrospektiv anwendet, die Darstellung eines aggregierten Effekts, der aus Vertragsanpassungen resultiert, die vor der frühesten dargestellten Berichtsperiode vorgenommen wurden. Bei der Ermittlung dieses Effekts müssen nachträglich gewonnene Erkenntnisse berücksichtig werden («hindsight»). Diese praktische Erleichterung bewahrt das Unternehmen aber nicht davor, eine Identifikation der Leistungsverpflichtungen durchzuführen und zu beurteilen, ob diese erfüllt sind. Die zweite Übergangserleichterung ermöglicht den Anwendern, IFRS 15 nur auf Verträge anzuwenden, die zu Beginn der frühesten dargestellten Berichtsperiode noch nicht erfüllt waren. Die Bezeichnung «erfüllte Verträge” bezieht sich darauf, ob ein Unternehmen alle Güter und Dienstleistungen geliefert bzw. geleistet hat. Die Beurteilung wird basierend auf den derzeitig gültigen Richtlinien (z.B. IAS 11 Fertigungsaufträge, IAS 18 Umsatzerlöse und den sich darauf beziehenden Interpretationen) gemacht. Die Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.

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Diskussionsrunden Themen wie die Implementation neuer Standards (z.B. IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden sowie IFRS 16 Leasingverhältnisse), die konsistente Anwendung der IFRS und die Zukunft der Unternehmensberichterstattung gemeinhin aufgenommen. An Workshops wird auf bedeutende Projekte eingegangen, welche auf der aktuellen Agenda des IASB stehen.

Dies korrespondiert mit dem Datum des Inkrafttretens des im Mai 2014 veröffentlichten IFRS 15. Das IASB hat angekündigt, dass es keine weiteren TRG-Sitzungen abhalten wird. Es wird aber die Implementierung von IFRS 15 weiterhin verfolgen und bei Identifikation von kritischen Sachverhalten zusätzliche Klarstellungen in Betracht ziehen. Es bleibt zu hoffen, dass kein weiterer Klärungsbedarf entsteht, damit die Anwender die nötigen Prozess- und Systemänderungen für die Erstanwendung von IFRS 15 auf einer stabilen Plattform vornehmen können.

Laura Galbiati, MBA, Member of the Institute of Chartered Accountants of Australia and New Zealand, Director and Head of the IFRS International Accounting and Reporting Group of KPMG Switzerland, lgalbiati@kpmg.com.

Rechnungslegung


Erfahrung mit Swiss GAAP FER 31 im Jahresabschluss In diesem Artikel geben wir eine Übersicht über die Erfahrung der erstmaligen Anwendung der Swiss GAAP FER 31 «Ergänzende Fachempfehlung für kotierte Unternehmungen» aufgrund einer Auswertung diverser Geschäftsberichte am Kotierungs-Segment Swiss Reporting Standard.

Patrick Balkanyi

Der Standard Swiss GAAP FER 31 wird ab dem Geschäftsjahr beginnend per 1. Januar 2015 verpflichtend für alle kotierten Unternehmen angewendet. Gewisse Unternehmen haben diesen Standard bereits freiwillig frühzeitig angewendet. In der Regel waren dies diejenigen Gesellschaften, die von dem Rechnungslegungsstandard International Financial Reporting Standard (IFRS) auf den Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER gewechselt haben.

Im Folgenden werden diese vier Themengebiete beurteilt, nämlich die Offenlegung betreffend: ³ Aktienbezogene Vergütungen: Swiss GAAP FER 31.3 ³ Aufzugebende Geschäftsbereiche: Swiss GAAP FER 31.4 ³ Ertragssteuern: Swiss GAAP FER 31.6 ³ Segmentberichterstattung: Swiss GAAP FER 31.8.

Insgesamt gibt es 58 Swiss GAAP FER-Anwender, die dem Kotierungs-Segment Swiss Reporting Standard der SIX Swiss Exchange AG zugeteilt sind und Swiss GAAP FER anwenden. Von den genannten Anwendern haben zwei ihre Geschäftsberichte zum Zeitpunkt dieses Artikels noch nicht veröffentlicht. Drei Anwender haben ein abweichendes Geschäftsjahr zum Kalenderjahr und haben Swiss GAAP FER 31 nicht frühzeitig angewendet. Drei Unternehmen sind zurzeit operativ nicht tätig. Somit wurden 49 Swiss GAAP FER-Anwender berücksichtigt. Aktienbezogene Vergütungen Offenzulegen sind die allgemeinen Vertragsbedingungen, die Berechnungsgrundlage für die Tageswerte sowie der im Periodenergebnis erfasste Aufwand. Rund 57 % aller Gesellschaften haben entweder einen Aktien- und / oder Optionsplan. Die verlangten Angaben gemäss Swiss GAAP FER sind offengelegt, allerdings unterscheidet sich die Ausführlichkeit der Beschreibungen des Planes wesentlich voneinander. Mit zwei Ausnahmen hat die erstmalige Anwendung dieses Standards zu keiner Änderung der Rechnungslegung geführt, sondern nur zu zusätzlichen Offenlegungsangaben.

Anzahl offengelegte Segmente

Anzahl Unternehmen, die ihre Segmente nach Geschäftsbereichen ausrichten

1

9

2

13

4

17

3

10

1

11

4

6

2

8

5

3

1

4

Total

41

8

49

Anzahl Unternehmen, die ihre Segmente nach geografischen Märkten ausrichten

Total

9

Abbildung 1: Offenlegung der Segmenterlöse in der Konzernrechnung

Rechnungslegung

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Aufzugebende Geschäftsbereiche Unterschiedlich wird die Definition eines aufzugebenden Geschäftsbereiches definiert. Im massgebenden Zeitraum dieser Analyse gab es vier Unternehmen mit offengelegten aufgegebenen Geschäftsbereichen. Das Minimum der Offenlegung beinhaltet die Beschreibung des aufzugebenden Geschäftsbereiches, der Umsatz und das ordentliche Ergebnis sowie der Gewinn/Verlust aus dem Verkauf. Zusätzlich gibt es Unternehmen, die entweder in der Konzernerfolgsrechnung oder im Anhang mit drei Kolonnen pro Geschäftsjahr arbeiten, in welchen jeweils der fortgeführte und der nichtfortgeführte Geschäftsbereich als auch das Gesamttotal pro Erfolgsrechnungsposition offengelegt wird. Ertragssteuern Der Standard verlangt, dass einerseits der durchschnittlich anzuwendende Steuersatz im Anhang offenzulegen ist und andererseits der Einfluss aus dern Veränderungen der Verlustvorträge auf die Ertragssteuern ausgewiesen wird. Dabei sollte der durchschnittlich anzuwendende Steuersatz auf der Basis des ordentlichen Ergebnisses berechnet werden.

Alle Gesellschaften weisen den durchschnittlichen anzuwendenden Steuersatz aus. Eine grössere Anzahl der Unternehmen zeigen nebst den verlangten Angaben von Swiss GAAP FER zusätzlich eine Überleitung vom erwarteten Steueraufwand bzw. Steuersatz zum effektiven Steuersatz. Dabei handelt es sich in der Regel um Unternehmen, die von IFRS auf Swiss GAAP FER gewechselt haben. Swiss GAAP FER verlangt, dass der Totalbetrag der nicht aktivierten Verlustvorträge offengelegt wird. Diese Information wird von den Unternehmen offengelegt, wobei 23 Unternehmen zusätzlich die Fälligkeitsstruktur der nicht aktivierten Verlustvorträge ausweisen. Segmentberichterstattung Swiss GAAP FER verlangt die Offenlegung der Segmenterlöse als auch der Segmentergebnisse. Massgebend ist dabei die für die Unternehmenssteuerung verwendete Segmentrechnung, wobei wirtschaftlich ähnliche Sparten zusammen offengelegt werden können. Wie aus der Abbildung 1 erkennbar, legen die Unternehmen zwischen ein bis fünf Segmente offen. In der Regel werden dabei die Segmenterlöse nach Geschäftsbereichen ausgewiesen.

Swiss GAAP FER Refresher Haben Sie vor einiger Zeit einen Zertifikatslehrgang zum Thema Swiss GAAP FER bei veb.ch absolviert und sich dabei ein fundiertes Wissen in dem Schweizer Reporting Standard angeeignet? Frischen Sie Ihr Wissen auf und halten Sie sich betreffend Swiss GAAP FER auf dem neuesten Stand. Eine gute Gelegenheit dazu bietet unser House of Accounting «Swiss GAAP FER Refresher» am Mittwoch, 7. September 2016 von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr Das Seminar gibt Ihnen einen Einblick in die Neuerungen nach Swiss GAAP FER. Zudem werden häufig gestellte Fragen sowie Praxiserfahrungen aufgezeigt. Besonderes Augenmerk legen wir auf FER 21 (Rechnungslegung für gemeinnützige NPO), FER 31 (Ergänzungen für kotierte Unternehmen), Neuregelungen zur Umsatzerfassung (Rahmenkonzept, Darstellung und Gliederung, Anhang) sowie aktuelle Anwendungsfragen (Fragen zu Step Acquisition, Acquisition Accounting allgemein, Impairment etc.): ³ Welches sind die Neuerungen in FER 21 (anzuwenden per 1.1.2016)? ³ Wie wird ein schrittweiser Unternehmenserwerb nach Swiss GAAP FER abgebildet? ³ Was sind weitere typische Fragestellungen von Unternehmenstransaktionen? ³ Was sind die Erfahrungen aus der Umsetzung von FER 31? ³ Welche Auswirkungen sind aus den Neuregelungen zur Umsatzerfassung zu erwarten? ³ Was sind weitere aktuelle FER Auslegungsfragen? Die Themen werden anhand von Fallbeispielen vertieft. Melden Sie sich noch heute an. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.veb.ch, Seminare und Lehrgänge, House of Accounting

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Rechnungslegung


40 von 49 Unternehmen legen ihre Segmentergebnisse offen. Das offengelegte Segmentergebnis ist in der Regel das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern). Neun Unternehmen weisen darauf hin, dass die Offenlegung zu Wettbewerbsnachteilen fĂźhrt und deshalb die Segmentergebnisse nicht offengelegt werden. Unterschiedlich werden die Corporate Aufwendungen behandelt, ein Teil der Unternehmen weisen diese separat nebst den Geschäftssegmenten aus, andere Unternehmen integrieren die Corporate Aufwendungen in die offengelegten Segmentergebnisse. Schlussfolgerung Swiss GAAP FER 31 wurde von allen Unternehmen umgesetzt. Dabei gibt es betreffend Offenlegung unterschiedliche Ansätze. Segmentergebnisse wurden von der Mehrheit der Unternehmen offengelegt. Ebenso weisen die meisten Unternehmen mindestens zwei oder mehr Segmente aus. Bei den Ertragssteuern gibt es betreffend der freiwilligen und nicht von Swiss GAAP FER angeforderten Offenlegung der Ăœberleitung des Steueraufwandes als auch der

Offenlegung der Fälligkeit der nicht aktivierten Verlustvorträge wesentliche Unterschiede zwischen den Unternehmen. Eine der wesentlichen Ursachen dßrfte der Umstand sein, dass der Anwender ursprßnglich IFRS angewendet hat und auf Swiss GAAP FER gewechselt ist. 57 % aller untersuchten Unternehmen verfßgen ßber einen Aktien und/oder Optionsplan. Die Offenlegung der einzelnen Elemente ist unterschiedlich geregelt. Verschiedene Unternehmen erklären ausfßhrlich Ihre Pläne, vor allem Unternehmungen die von IFRS auf Swiss GAAP FER gewechselt haben. Interessant dßrfte die zukßnftige Entwicklung des Ausweises von aufgegebenen Geschäftsbereichen sein. Mangels Erfahrungswerten ist diesbezßglich noch keine Praxisentwicklung erkennbar.

Patrick Balkanyi, lic. oec.publ., eidg. dipl. WirtschaftsprĂźfer, Partner PwC Schweiz, Mitglied Fachkommission und Fachausschuss der Swiss GAAP FER, patrick.balkanyi@ch.pwc.com

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Rechnungslegung

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Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt flicken Löcher – in ihrer Rechnungslegung Jahrelang haben diese beiden KKW ihre Ansprüche gegenüber dem Stilllegungs- und dem Erneuerungsfonds zu hoch angesetzt. Im Geschäftsbericht 2015 wurde diese Praxis aufgegeben. Die Begründung dafür überzeugt nicht und weitere Fragen bleiben offen.

Stephan Glanz

Rechnungslegung ist vielfach Ermessenssache und nicht immer gibt es nur eine Art, etwas richtig zu bilanzieren oder darzustellen. Immerhin gelten sowohl nach internationalen Standards wie auch nach Schweizer Obligationenrecht (OR) ein paar unumstössliche Grundprinzipien – darunter jenes, dass Aktiven nicht über ihrem Verkehrswert angesetzt werden dürfen.

Solche Grundprinzipien gelten für alle Unternehmen – oder für fast alle: Eine Sonderbehandlung geniessen offenbar die beiden KKW Gösgen und Roger Nötzli Leibstadt, deren Betreiber das Regelwerk Swiss GAAP FER anwenden (bisher «kumulativ» in der Jahresrechnung nach OR). Diese KKW haben zwischen 2002 und 2014 ihre Ansprüche gegenüber dem Stilllegungsfonds für Kernanlagen und dem Entsorgungsfonds für KKW nicht zu ihrem jeweiligen Anteil am Reinvermögen der Fonds bewertet (nach dem sich die Ansprüche bemessen und das auf Marktwerten der getätigten Investments basiert), sondern via eine «kalkulatorische Verzinsung» ihrer jeweiligen Einzahlungen mit 5 % (ab Mitte 2014 3.5 %). Per Ende 2014 hat dieser Wert beim KKW Gösgen um CHF 225 Mio. über dem tatsächlichen Anspruch gelegen, beim KKW Leibstadt um CHF 97 Mio. – bei Eigenkapitalien von CHF 351 Mio. (Gösgen) respektive CHF 511 Mio. (Leibstadt) keine unwesentlichen Beträge! Das Vorgehen haben die jeweiligen Wirtschaftsprüfer als konform mit OR und Swiss GAAP FER testiert. Deren Prüfungsberichte für 2011 haben die Staatsanwaltschaften der Kantone Aargau und Solothurn veranlasst, Verfah-

Rechnungslegung

ren einzustellen, die sie aufgrund einer vom Trinationalen Atomschutzverband und von Greenpeace eingereichten Strafanzeige wegen Urkundenfälschung eingeleitet hatten. «Die Bilanzierung der Ansprüche der Kernkraftwerk Gösgen AG gegenüber den Fonds wurde nie beanstandet und dies obwohl […] im Anhang jeweils der Marktwert der anteiligen Wertpapiere ausgewiesen worden ist», heisst es in der Einstellungsverfügung des Verfahrens gegen das KKW Gösgen. Die Staatsanwaltschaft hat zudem festgehalten, dass aus ihrer Sicht das Gesetz für KKW nicht gültig ist: «Das damals ausgewiesene Eigenkapital […] wäre zu beinahe 80% aufgebraucht gewesen; Sanierungsmassnahmen gemäss Art. 725 Abs. 1 OR wären unumgänglich gewesen. Da es sich jedoch ausschliesslich um Buchverluste gehandelt hat […], machen die vom Obligationenrecht vorgesehenen Sanierungsmassnahmen schlicht keinen Sinn.» Irgendwie schon merkwürdig. Leser dieser Zeitschrift mögen sich vorstellen, ihre Pensionskasse würde, um keine Unterdeckung auszuweisen, die Vermögensanlagen nicht zum Verkehrswert, sondern zu einem fiktiven, höheren Wert bewerten – das ist schlicht undenkbar. Bei den genannten KKW scheinen andere Massstäbe angewandt, akzeptiert und geschützt zu werden. Über die Gründe kann man nur spekulieren – und gleichzeitig hoffen, ausserhalb der Rechnungslegung, speziell in sicherheitsrelevanten Bereichen, möge es anders laufen. Überraschenderweise haben die beiden KKW am 16. Dezember 2015 darüber informiert, dass die Methode im Geschäftsbericht 2015 rückwirkend gewechselt werde, indem fortan die Fondsansprüche zum Verkehrswert bilanziert werden (wie dies notabene jene KKW tun, die nach IFRS bilanzieren). Der Wechsel wird damit begründet, dass so die Jahresrechnung eine höhere Aussagekraft aufweise und den Zielen des neuen – erstmals zwingend anwendbaren – OR-Rechnungslegungsrechts entspreche. So meint man wohl das Gesicht zu wahren, denn dass sich

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Auswirkung des Methodenwechsels beim KKW Gösgen (Beträge in Mio. CHF) Bilanz per 1. Januar 2014 Stilllegungs- und Entsorgungsfonds Aktive Rechnungsabgrenzungen Erfolgsrechnung 2014 Jahreskosten zulasten der Partner Finanzertrag Bilanz per 31. Dezember 2014 Stilllegungs- und Entsorgungsfonds Aktive Rechnungsabgrenzungen

bisher

Anpassung

angepasst

1’711 1

– 313 313

1’398 314

361 75

–89 89

272 164

1’822 1

– 224 224

1’598 225

Eigene Darstellung

das neue OR hier in keinster Weise vom bisherigen unterscheidet, wissen die meisten Leser der Geschäftsberichte nicht. Bei Swiss GAAP FER heisst es seit je knapp, aber eindeutig: «Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Abzug allfälliger Wertbeeinträchtigungen bewertet. In den Finanzanlagen ausgewiesene Wertschriften können auch zu aktuellen Werten bilanziert werden.» Das neue Vorgehen wäre also schon bisher angebracht gewesen; in Tat und Wahrheit handelt es sich um eine Fehlerkorrektur. Im Geschäftsbericht 2015 publiziert wurde am 26. (Gösgen) respektive 29. April 2016 (Leibstadt) nur noch der jeweilige Abschluss nach Swiss GAAP FER mit Restatement per 1. Januar 2014, die «statutarische» OR-Jahresrechnung hingegen nicht mehr. Den Verantwortlichen muss zwischenzeitlich klar geworden sein, dass ein Restatement nach OR Probleme schafft, weil es eine Neugenehmigung der geänderten Vorjahresrechnung durch die Generalversammlung bedingt, für Steuerzwecke nicht vorgesehen ist und von Wirtschaftsprüfern gar als gesetzwidrig erachtet wird. Nach OR wäre die Wertberichtigung der Fondsansprüche via einen exorbitanten Jahresverlust 2015 prima vista unumgänglich. Die Verantwortlichen können diese Konsequenz elegant umschiffen, indem sie den Effekt des Methodenwechsels zeitgleich und vertragskonform ihren Aktionären – grosse Energieversorger, die im Verwaltungsrat einsitzen – weiterbelasten. Im Swiss GAAP FER-Abschluss geschieht dies rückwirkend dergestalt, dass in Höhe der Wertberichtigungen der Fondsansprüche Abgrenzungsposten aktiviert werden, die sich per 31. Dezember 2015 in Forderungen an die Aktionäre «verwandeln», welche in 2016 zu begleichen sind (siehe Tabelle). Die Zeche zahlen folglich die Aktionäre der genannten Energieversorger. Eine Überleitungsrechnung zum Methodenwechsel sucht man in beiden Geschäftsberichten vergebens. In Sachen

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Governance und Compliance blinken noch weitere rote Lämpchen. So basieren die Wertansätze von Gebäuden, Kraftwerksanlagen, zu amortisierenden Kosten für Nachbetrieb, Stilllegung sowie Entsorgung und der entsprechenden Rückstellungen auf einer angenommenen Nutzungsdauer der beiden KKW von 60 Jahren. Weil das Stimmvolk nächstens eine Laufzeitbeschränkung auf 45 Jahre beschliessen könnte, ist es erstaunlich, dass dieses Risiko im Geschäftsbericht nirgends erwähnt wird, obwohl die Folgen für die Wertansätze der Bilanz und so auch für die Produktionskosten des Stroms einmal mehr massiv wären. Vermutlich verfolgt man hier ebenfalls eine Strategie des «Beschweigens», solange es geht.

Dr. Stephan Glanz und Roger Nötzli sind beide dipl. Wirtschaftsprüfer und als Berater auf dem Gebiet der Finanzberichterstattung tätig. Roger Nötzli ist zudem Stiftungsratsmitglied und Mitglied der Finanzkommission von Greenpeace Schweiz. stephan.glanz@glanz-partner.com, roger.noetzli@fincomp.ch

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Neues zu Schweizer Kontenrahmen KMU und Rechnungslegung nach OR Fragen zum neuen Rechnungslegungsrecht: Immer wieder erreichen uns Fragen zum neuen Rechnungslegungsrecht, die wir gerne an dieser Stelle aufgreifen.

Der Aktionär einer AG weist in der Bilanz in den Passiven ein Kontokorrent «Aktionäre» aus. Die Ehefrau des Aktionärs hält ebenfalls Anteile des Unternehmens und verfügt in der AG über ein Guthaben. In der Jahresrechnung wird die Verbindlichkeit des Aktionärs mit dem Guthaben der Ehefrau verrechnet. Die Revisionsstelle bemängelt die Vorgehensweise und möchte einen entsprechenden Vorbehalt im Revisionsbericht anbringen. Der Aktionär vertritt jedoch die Meinung, dass er und seine Ehefrau – was Vermögen und Schulden anbetrifft – als Einheit zu betrachten seien und die Vorschriften von Art. 959a Abs. 4 damit nicht verletzt seien. Wie ist der Fall zu beurteilen? Art. 959a Abs. 4 fordert, dass Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber direkt oder indirekt Beteiligten und Organen sowie gegenüber Unternehmen, an denen direkt oder indirekt eine Beteiligung besteht, jeweils gesondert in der Bilanz oder im Anhang ausgewiesen werden müssen. Nicht ganz offensichtlich ist, ob damit zugleich eine Verrechnung der Verbindlichkeit des Aktionärs mit der Forderung seiner Frau unzulässig ist. Es ist daher hilfreich, auch das Verrechnungsverbot gemäss Art. 958c bei der Beurteilung des Falls zu berücksichtigen. In Art. 958c Abs. 1 Ziff. 7 heisst es: «Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag dürfen nicht miteinander verrechnet werden». Im veb.ch Praxiskommentar zu Art. 958c findet sich unter den Randziffern 68 ff. (S. 180 – 181) der Hinweis, dass das Verrechnungsverbot nicht absolut gilt (N 69) und in Randziffer 71 steht:

Forderung, der Ehemann eine Verbindlichkeit, woraus ein Verrechnungsverbot resultiert, auf das sich auch die Revisionsstelle bezieht. Wie könnte man aber das Problem im nächsten Abschluss allenfalls für alle Beteiligten zufriedenstellend lösen? Die Ehefrau tritt ihre Forderung gegenüber der AG an den Ehemann ab.

Nach der diesjährigen Generalversammlung erklärt der Verwaltungsratspräsident dem für die Rechnungslegung zuständigen Finanzchef, dass sie beide neu die Vollständigkeitserklärung wie auch jede Seite der Jahresrechnung unterzeichnen müssten. Der Finanzchef, der an der Generalversammlung nicht anwesend war, fragt sich, ob dies mit dem neuen Rechnungslegungsrecht in Zusammenhang stehen könne und ob er wirklich unterschreiben müsse. Tatsächlich bestimmt das neue Rechnungslegungsrecht, das erstmals für Geschäftsjahre beginnend mit oder nach dem 1. Januar 2015 zwingend anzuwenden ist, in Art. 958 Abs. 3 OR Folgendes: «Der Geschäftsbericht muss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellt und dem zuständigen Organ oder den zuständigen Personen zur Genehmigung vorgelegt werden. Er ist vom Vorsitzenden des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans und der innerhalb des Unternehmens für die Rechnungslegung zuständigen Person zu unterzeichnen». Diese Regelung ist durchaus sinnvoll: Die Unterzeichnung durch die für die Rechnungslegung verantwortliche Person bestätigt die buchhalterisch korrekte Erfassung der Salden und Transaktionen, wozu der Verwaltungsratspräsident, Eigentümer etc. regelmässig nicht in der Lage wäre.

«Verrechnungen sind in folgenden Fällen zulässig: ³ Die allgemeinen Voraussetzungen in der Verrechnung gem. Art. 120 ff. OR sind gegeben. Das heisst, dass die Forderungen zwischen den gleichen Parteien bestehen, dass beide Forderungen fällig bzw. klagbar sind und dass beide Forderungen gleichartig sind (d.h. z.B. zwei CHF-Geldforderungen sich gegenüberstehen). ³ …»

Was gilt nun aber in Kleinstverhältnissen, z. B. bei einer Einzelfirma, und wer unterschreibt, wenn der Treuhänder für die Buchhaltung und den Abschluss zuständig ist? Ist der Eigentümer zugleich die für die Rechnungslegung verantwortliche Person, kann nur eine Unterschrift geleistet werden.

Ginge man davon aus, dass die allgemeinen Voraussetzungen im vorliegenden Fall gegeben wären, könnte man in der Tat grundsätzlich verrechnen. Nun sind die Parteien aber verschieden: Die Ehefrau hat gegenüber der AG eine

Ein extern Beauftragter (z.B. die Treuhandfirma) kann die Jahresrechnung nicht unterzeichnen, da der Gesetzgeber über den Wortlaut klar zum Ausdruck gebracht hat, dass er die im Unternehmen zuständige Person meint.

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Schweizer Kontenrahmen KMU


E+S ASW

Nach bisherigem OR war der Gesamtbetrag der nichtbilanzierten Leasingverbindlichkeiten im Anhang auszuweisen. Gemäss neuem Rechnungslegungsrecht (Art. 959c Abs. 2 Ziff. 6) hat sich die Formulierung geändert: Neu muss der «Restbetrag der Verbindlichkeiten aus kaufvertragsähnlichen Leasinggeschäften und anderen Leasingverpflichtungen» angegeben werden, «sofern diese nicht innert zwölf Monaten ab Bilanzstichtag auslaufen oder gekündigt werden können». Was bedeutet das neu für den Ausweis? Das alte Recht zielte vor allem auf sog. Finanzierungsleasing; neu werden auch alle anderen Leasingverhältnisse erfasst. Dazu gehören auch langfristige Mietverträge (wie z.B. von Büroräumen), die wirtschaftlich den Leasingverbindlichkeiten im engeren Sinn gleichzusetzen sind. Der veb.ch Praxiskommentar (siehe Kommentierung Kessler zu Art. 959c N 62-65) erläutert zudem: «Wenn Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing bilanziert werden, erübrigt sich deren zusätzliche Offenlegung: Gemäss Art. 959c Abs. 2 sind Angaben nur dann in den Anhang aufzunehmen, wenn sie nicht bereits aus der Bilanz ersichtlich sind. Eine doppelte Angabe wäre sogar verwirrend – ausser wenn im Anhang ausdrücklich darauf hingewiesen würde, dass diese Sachverhalte bereits in der Bilanz erfasst wurden. Leasingverpflichtungen, die innert zwölf Monaten ab Bilanzstichtag auslaufen oder gekündigt werden können, müssen nicht im Anhang offen gelegt werden. Ist aufgrund der längeren Laufzeit eine Offenlegung erforderlich, so muss der volle Restbetrag (d. h. alle noch geschuldeten Beträge einschliesslich Zinsen und Kosten) angegeben werden und nicht bloss derjenige Teil, der erst nach Ablauf von zwölf Monaten fällig ist. Gem. Art. 958 (zuverlässiger Einblick in die wirtschaftliche Lage) empfiehlt es sich, zusätzlich zum Restbetrag der Verpflichtungen noch die Fälligkeiten anzugeben, zumindest in der Form, in der sie für langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten verlangt werden (1 – 5 Jahre und > 5 Jahre). Eine Verpflichtung zu dieser zusätzlichen Angabe besteht jedoch bei rechtlicher Betrachtungsweise nicht.»

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Dieter Pfaff Quellenhinweis Pfaff Dieter / Glanz Stephan / Stenz Thomas /Zihler Florian (Hrsg.), Rechnungslegung nach Obligationenrecht – veb.ch Praxiskommentar, Zürich 2014.

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Gesellschaftsrecht für Treuhänder und Wirtschaftsprüfer: Grundlagen und Praxiswissen. Neu in 2. Auflage

Dieses Handbuch bietet Treuhändern und Wirtschaftsprüfern eine umfassende Darstellung der Rechnungslegung im Gesellschaftsrecht nach den Vorschriften des neuen Rechnungslegungsrechts, die zwingend seit dem Geschäftsjahr 2015 für den Einzelabschluss und für das Geschäftsjahr 2016 für die konsolidierte Konzernrechnung vorgeschrieben sind. Die praxisorientierte Darstellung orientiert sich am Ablauf der Rechnungslegung. Zu jeder Fragestellung werden die neuen OR-Vorschriften und die entsprechenden Swiss GAAPFER und IFRS-Normen konsolidiert dargestellt. Das Werk behandelt nicht allein die Rechnungslegung, sondern auch die Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht, z. B. das Eigenkapital und den Kapitalschutz (vor allem im Zusammenhang mit der Überschuldungsanzeige gemäss Art. 725 OR) und die Frage der Haftung für «falsche» Rechnungslegung. Die Meinungen der Literatur werden umfassend dargestellt, weiter ist es eine zusätzliche Quelle bei Lücken im HWP. Die 2. Auflage ist grundlegend aktualisiert und überarbeitet. Ein neues Kapitel zur Unternehmensbewertung und Ausführungen zum Bankenrechnungslegungsrecht sind hinzugekommen. Eingearbeitet wurde die zahlreiche Literatur zum neuen Rechnungslegungsrecht, insbesondere der neue HWP-Band «Buchführung und Rechnungslegung». Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur sind durchgehend auf dem Stand 1. Januar 2016 berücksichtigt.

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Autor Prof. Dr. iur. Lukas Handschin ist Ordinarius für Privatrecht an der Universität Basel und Rechtsanwalt in Zürich

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Schweizer Kontenrahmen KMU


Effektive- oder Saldosteuersatzmethode

Wird ein Unternehmen steuerpflichtig, stellt sich die Frage nach der Wahl der Abrechnungsmethode. Dabei müssen die daraus entstehenden Konsequenzen beurteilt werden. Auch ein nachfolgender Wechsel ist möglich. Die richtige Handhabung kann bedeutende Steuerplanungsmöglichkeiten bieten.

Beim Eintritt in die Steuerpflicht haben die Steuerpflichtigen die Möglichkeit zur Wahl der Abrechnungsmethode. Im Normalfall ist die effektive Abrechnungsmethode vorgesehen. Das heisst, auf den erzielten Umsätzen muss die UmsatzArmin Suppiger steuer bezahlt und auf den Aufwendungen und Investitionen kann die MWST als Vorsteuer zurückgefordert werden. Auf Gesuch hin kann das vereinfachte Verfahren der Saldosteuersatzmethode gewählt werden. Sind die gesetzlichen Bedingungen dazu erfüllt (Umsatz max. CHF 5’020’000 oder max. Steuerzahllast von CHF 109’000 p.a.), muss der Steuerpflichtige die MWST halbjährlich aufgrund des erzielten Umsatzes multipliziert mit dem bewilligten Steuersatz bezahlen. Wechsel der Abrechnungsmethode Wird die eine oder andere Abrechnungsmethode gewählt, kann in der Folge ein Wechsel unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen vorgenommen werden: ³ von Saldosteuersatz zu effektiv: 1 Jahr ³ von effektiv zu Saldosteuersatz: 3 Jahre Der Wechsel muss innert 60 Tagen nach Ende der Steuerperiode, das heisst nach Ablauf eines Kalenderjahres, schriftlich bei der ESTV beantragt werden. Ein Wechsel von der Saldosteuersatz- zur effektiven Methode kann insbesondere dann interessant sein, wenn höhere Investitionen anstehen. Beispiel: Ein Schreinereibetrieb rechnet mit einem Saldosteuersatz von 3,7% ab. Die Betriebsräumlichkeiten waren bisher gemietet. Im kommenden Jahr ist geplant, ein eigenes Betriebsgebäude mit Werkstatt und Büros von CHF 2.5 Millionen (ohne Land) zu bauen und selbst zu nutzen. In diesem

Steuern

Fall empfiehlt sich, dass der Steuerpflichtige bis spätestens am 28. Februar des Folgejahres einen schriftlichen Antrag an die ESTV stellt zum Wechsel auf die effektive Abrechnungsmethode. Somit ist es möglich, dass im kommenden Jahr die Vorsteuern auf die Baukosten von rund CHF 185’000 zurückgefordert werden können. Eine Rückkehr zur Abrechnung nach der Saldosteuersatzmethode kann frühestens nach 3 Jahren beantragt werden. Exportleistungen Wird nach der Saldosteuersatzmethode abgerechnet, werden häufig die Exporterträge unter Ziffer 220 in der MWST-Abrechnung vom Gesamtumsatz in Abzug gebracht und nicht versteuert. Dieses Vorgehen wird von der ESTV akzeptiert und ist grundsätzlich richtig. Demgegenüber steht die Variante zur Wahl, dass die Gesamtumsätze (inkl. Exportertrag) zu den bewilligten Saldosteuersätzen abgerechnet und auf dem erzielten Exportumsatz 8% als Vorsteuern zurückgefordert werden. Dazu muss zwingend das Formular 1050 ausgefüllt und der MWST-Abrechnung beigelegt werden. Die einmal getroffene Wahl muss mindestens ein Jahr beibehalten werden. Fazit Die Abrechnung nach der Saldosteuersatzmethode führt oft zu Vereinfachungen und zur Vermeidung von grösseren Aufrechnungsrisiken. Mit der Wahl oder dem fristgerechten Wechsel zur effektiven Abrechnung kann die Steuerzahllast reduziert werden, vor allem bei grösseren Investitionen. Eine rechtzeitige Kalkulation und der Zuzug eines MWST-Spezialisten sind dabei zu empfehlen.

Armin Suppiger, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, MWST-Experte FH, VATAR AG, Luzern, Vorstandsmitglied veb.ch, armin.suppiger@veb.ch

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Enthüllungen um die Panama Papers und die steuerlichen Folgen Das ICIJ veröffentlichte einen Monat nach den Enthüllungen um die Panama Papers eine Datenbank im Internet. Die durch die Kanzlei Mossak Fonseca gehaltenen Grunddaten zu rund 320’000 Firmen und Stiftungen in 21 Rechtssystemen sind seither der Öffentlichkeit bekannt.

Katja Lötscher

Nicht lange nach den sogenannten «Lux leaks» aus dem Jahre 2014, die durch die pwc gehaltenen Daten öffentlich wurden, wurden vertrauliche Informationen der Öffentlichkeit zugespielt. Leaks oder Papers – öffentliche Diskussionen um Informationsaustausch, Briefkastenfirmen, Steueroasen, sind einmal mehr entfacht; auf nationaler und internationaler Ebene werden diese Themen im Rahmen von Aktionsplänen oder Gesetzen adressiert. Doch – sind diese Themen so brandneu?

Reto Giger

Heutige Rechtslage in der Schweiz Das Bundesgericht hat sich bereits vor über 20 Jahren der Thematik «Briefkastenfirma» angenommen und sich in aktuelleren Entscheiden auch zum Thema «Substanz» geäussert. Hierzu seien zwei Entscheide aufgeführt: ³ «Panama-Entscheid» (BGE 2A.346/1992 vom 9. Mai 1995 in ASA 65 51/57): Die Erträge der ausländischen Tochtergesellschaft wurden der CH-Muttergesellschaft hinzugerechnet, da das Auftragsverhältnis fraglich und das Risiko sowie das Interesse bei der Muttergesellschaft waren. Dies mitunter, weil die Tochtergesellschaft wegen ihrer vergleichsweise tiefen Bilanzsumme nicht als Garantin des für den Beteiligungskauf notwendigen Kredits auftreten konnte. Daher war der Beteiligungskauf der CH-Muttergesellschaft zuzurechnen. Die Substanz wurde bereits damals als nicht ausreichend beurteilt und daher der effective place of management

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aus Steuersicht der Schweiz zugerechnet. Mit anderen Worten hat das Bundesgericht schon vor Jahrzehnten korrigierend gegen künstliche Strukturierungen eingegriffen. ³ Weitere «Offshore-Entscheide» (BGE 2C_1086/2012, BGE 2C_1087/2012): Der Ort der tatsächlichen Verwaltung (sog. effective place of management) einer X Ltd mit Sitz in Guernsey befand sich gemäss Rechtsprechung in der Schweiz. Dies, weil die Darlehensvergabe durch die Konzernleitung in der Schweiz erfolgte, drei Personen in der Holding als auch in der X Ltd angestellt waren. Zudem verfügte die X Ltd. über eine zu geringe Infrastruktur (u.a. tiefer Mietzins) im Ausland. Auch die Verwaltungsräte mit Wohnsitz in Guernsey und Generalversammlungen in Guernsey änderten nichts an der Beurteilung. Wesentlich scheint uns zu unterscheiden, zu welchem Zweck und unter welchen Konstellationen Gesellschaften errichtet werden. Es ist auch ein falsches Verständnis, davon auszugehen, alle Panama-Gesellschaften hätten einen verwerflichen Hintergrund. Wir haben bereits in Heft 4/2013 dieser Zeitschrift auf Minimalsubstanzerfordernisse von Auslandsgesellschaften mit entsprechendem Handlungsbedarf hingewiesen. Entwicklungen Auf Druck des internationalen Umfeldes laufen in der Schweiz verschiedene Gesetzesänderungen: ³ Unternehmenssteuerreform III in der Schweiz: Die kantonalen Steuerregime der Verwaltungs- und Domizilgesellschaften wird es voraussichtlich frühestens per 1. 1. 2019 nicht mehr geben. ³ Der automatische Informationsaustausch (AIA) tritt im Verhältnis der Schweiz zu zahlreichen Jurisdiktionen auf

Steuern


den Januar 2017 in Kraft. Gestützt darauf werden Daten mit ausländischen Behörden künftig ausgetauscht. Auf die Konsequenzen für die inländischen Kunden haben wir in Heft 2/2014 dieser Zeitschrift hingewiesen. Verantwortlichkeiten Lux leaks und panama papers können diverse Verantwortlichkeiten tangieren, wie beispielsweise Nach- und Strafsteuerfolgen (falls die Struktur nicht gesetzeskonform aufgesetzt worden ist), Verantwortlichkeits- und / oder Haftpflichtfragen für involvierte Personen wie Verwaltungsräte, Berater, Geschäftsführer etc.

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Nicht erst seit der Publikation der Panama Papers auf der Internetadresse https://offshoreleaks.icij.org/ und der jüngsten Gesetzesinitiativen ist klar, dass künftige Gesellschaftsstrukturen so aufzusetzen sind, dass in Jurisdiktionen eine steuerliche Ansässigkeit (tatsächliche Verwaltung / Funktionen / Mitarbeiter) vorliegt. Für in Vergangenheit aufgesetzte Strukturen wird den Beratern dringend empfohlen, das Klientenportfolio auf Risiken hin zu analysieren und Klienten entsprechend zu informieren sowie allenfalls notwendige Schritte zu unternehmen.

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Sozialversicherungen: Datenaustausch CH – EU In vielen Bereichen sorgt die elektronische Vernetzung für einen schnellen Informationsaustausch. Im Gebiet der sozialen Sicherheit wird ein automatischer Informationsaustausch teilweise bereits angewendet – dieser ersetzt die unübersichtlichen Papierformulare zwischen den Sozialversicherungseinrichtungen.

Rafael Lötscher

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Seit dem 1. Mai 2010 wenden die Staaten der EU die Gemeinschaftsverordnungen zur Koordinierung der Systeme der nationalen Sicherheit an (Vo (EG) Nr. 883/2004, Vo (EG) Nr. 988/2009 und Vo (EG) Nr. 987/2009). Mit Wirkung per 1. April 2012 wurden diese EU-Verordnungen auch von der Schweiz übernommen beziehungsweise eingeführt. Die EFTA-Staaten (LIE, NOR, ISL) haben diese EU-Verordnungen per 1. 1. 2016 ebenfalls übernommen. Der elektronische Datenaustausch im Bereich der sozialen Sicherheit betrifft vor allem folgende Bereiche:

³ anwendbare Rechtsvorschriften (Entsendungsverfahren, Unterstellungsbescheinigung) ³ Rentenantragsverfahren (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) ³ Familienleistungen ³ Krankheit ³ Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ³ Arbeitslosenversicherung Entsendungsverfahren Verschiedene Pilot-Firmen und Pilot-Ausgleichskassen konnten über die zentrale Plattform Applicable Legislation Platform Switzerland (ALPS) bereits seit einiger Zeit die elektronische Erfassung von Anträgen auf langfristige Entsendungen (länger als zwei Jahre) und Entsendungsverlängerungen abwickeln.

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Seit November 2015 ermöglicht «ALPS» neu auch Anträge auf kurzfristige Entsendungen elektronisch einzureichen bzw. zu genehmigen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, Fälle von Mehrfachtätigkeiten in ALPS zu bearbeiten. Damit entfällt in absehbarer Zeit generell auch im Rahmen des Entsendungs- und Unterstellungsverfahrens der heutige Papieraustausch zwischen der Schweiz, den EU/ EFTA-Staaten sowie den übrigen Vertragsstaaten. Wichtig für die Beratung: 1. Für die Bescheinigung der Entsendung wurde im Rahmen von ALPS ein neues einheitliches Dokument entwickelt. Die diversen, bisher im Verkehr mit den Vertragsstaaten verwendeten Entsendungsbescheinigungen werden durch die Pilot-Ausgleichskassen nicht mehr ausgestellt und durch das mehrsprachige Formular «Certificate of Coverage (Posting)» ersetzt. 2. In welchem Land jemand der Sozialversicherung unterstellt werden muss, führt regelmässig zu vielen Fragen. Zwecks Klärung der Unterstellung bei Mehrfachtätigkeit in der Schweiz sowie EU- und EFTA-Staaten und der Ausstellung einer korrekten Unterstellungsbescheinigung (Formular A1) wurde vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ein Hilfsblatt erarbeitet. Mit diesem Hilfsblatt wird die Zusammenarbeit von Firmen mit den für sie zuständigen Ausgleichskassen vereinfacht. Das Formular steht auf der Internetseite des BSV zur Verfügung, zu finden unter www.bsv.admin.ch > Praxis >Vollzug >International >Formulare >CH-EU/EFTA: Bescheinigungen >A1: Unterstellung > Mehrfachtätigkeit. Konnte die Unterstellung eines Mitarbeitenden mit dem Hilfsblatt geklärt werden und kommt die zuständige AHV-Ausgleichskasse bspw. zum Schluss, dass die schweizerischen Rechtsvorschriften anwendbar sind, stellt sie das Formular A1 dementsprechend aus.

Steuern


Zeigt sich aufgrund der Sachverhaltsklärung mittels Hilfsblatt, dass die AHV-Ausgleichskasse respektive die Schweiz nicht zuständig ist, erfolgt eine elektronische Übermittlung an die zuständige Verbindungsstelle im Ausland. Rentenantragsverfahren In den in vielerlei Hinsicht sehr wichtigen EU-Verordnungen ist zwingend vorgesehen, dass das zwischenstaatliche Rentenantragsverfahren zwischen der Schweiz und den EU/EFTA-Staaten künftig elektronisch durchgeführt werden muss. Die eingesetzten Papierformulare werden nun laufend abgeschafft und durch elektronische Dokumente ersetzt. Europäische Wanderarbeiter können mit den auch von der Schweiz angewendeten EU-Verordnungen bspw. den Rentenantrag für sämtliche EU-Staaten in ihrem Wohnsitzland stellen. Bisher war dies allseits mit hohem Papierkram und vielen Schnittstellen, Postversand, Wartezeit und Unsicherheit verbunden. Mit den neuen Datenaustausch-Plattformen innerhalb der EU-Staaten und der Schweiz werden bspw.

Rentenanträge künftig durch die Ausgleichskassen und IV-Stellen über die Web-Plattform Swiss Web Application Pension (SWAP) erfasst. Die Daten werden daraufhin elektronisch an die Zentrale Ausgleichskasse in Genf (ZAS) übermittelt. Von Genf aus werden die Daten in die EU übermittelt. Von einem zentralen «Speicherort» werden die Daten über das europäische Verwaltungsnetzwerk an die entsprechend involvierten Länder weiter verteilt. Wichtig für die Beratung: 1. Wanderarbeiter, welche in verschiedenen Ländern innerhalb EU/EFTA/CH einen Rentenanspruch haben, müssen nur einen sog. Renten auslösenden Antrag im Wohnsitzland stellen. Die Person muss sich damit nicht selbst mühsam in allen Ländern melden und durch die Verwaltungen kämpfen. Sicherlich eine enorme Vereinfachung, basierend auf den bilateralen Verträgen der Schweiz mit der EU. 2. Ein wichtiges Prinzip im Rahmen der Sozialen Sicherheit Schweiz / EU ist die Koordination der Sozialversicherungsunterstellung jeweils nur in einem einzigen Land. Das heisst vereinfacht, wer gleichzeitig in zwei Ländern einer Tätigkeit nachgeht, ist für sämtliche Ein-

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2 I 2016 rechnungswesen & controlling I 25


künfte entweder da oder dort versichert. Viele angehende Rentner schliessen daraus, dass sie später auch nur noch eine einzige grosse Rente aus einem einzigen Land erhalten. Dem ist nicht so! Jedes Land resp. jede Sozialversicherungsanstalt berechnet nach wie vor seine eigene «Rentenschuld». Es kann also gut sein, dass eine rentenberechtigte Person aus zehn verschiedenen Länder ganz kleine und grössere Rentenzahlungen überwiesen erhält. Zu beachten gilt, dass bei Wohnsitz Schweiz auch ausländische Renten fast ausnahmslos der Steuerpflicht unterliegen. Ausländische Renten werden übrigens auch im Rahmen der Berechnung von allenfalls geschuldeten AHV-Nichterwerbstätigenbeiträge vollumfänglich berücksichtigt. Letzteres kann vor allem bei vorzeitiger Pensionierung beachtenswert sein. Fazit Der elektronische Datenaustausch macht auch bei den Sozialversicherungen keinen Halt. Der Datenaustausch soll und wird vor allem Sicherheit schaffen, in dem eine Person stets beim richtigen Sozialversicherungsträger angeschlossen und damit versichert ist. Rentenanträge sollen einfacher abgewickelt werden können. Ebenso soll mit dieser Plattform verhindert werden, dass die gleiche

Leistung von verschiedenen Ländern bezogen werden können. Einkommens- oder Vermögensdaten werden nicht ausgetauscht. Vieles wird bestimmt einfacher in der Handhabung, aber auch einfacher in der Überwachung! veb.ch führt auch im Herbst 2016 wieder einen Zertifikatslehrgang «Personaladministration für ausländische Mitarbeitende» durch. Start des Lehrgangs: 8. November 2016. Weitere Details zur Ausschreibung erfahren Sie unter www.veb.ch, Seminare und Lehrgänge.

Rafael Lötscher, Sozialversicherungs-Fachmann und Treuhänder mit eidg. FA Leiter Fachgruppe Sozialversicherungen BDO Schweiz BDO AG, Steinhausen-Zug Tel. 041 757 50 05, rafael.loetscher@bdo.ch Cyrill Habegger, MLaw, dipl. Steuerexperte, Leiter Fachgruppe Expatriates BDO Schweiz BDO Steinhausen-Zug Tel. 041 368 12 83, cyrill.habegger@bdo.ch

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26 I rechnungswesen & controlling 2 I 2016

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Inkraftsetzung FABI: … drum prüfe, wer sich mit einem Geschäftsauto bindet … Soll das Auto privat oder als Geschäftsauto gehalten werden? Wie sieht die Situation nach Inkrafttreten von FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) aus? Betrachtung der Gesamtkosten eines Autos unter Berücksichtigung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen.

Urs Steffen

Die Begrenzung der abzugsfähigen Arbeitswegkosten in der Folge der Umsetzung der FABIVorlage gilt bei der Direkten Bundessteuer und in einigen Kantonen seit dem 1. Januar 2016 (FABI-Begrenzung). Aus diesem Anlass erhält die Frage, welche Abgaben (Steuern und Sozialversicherungen) durch ein Geschäftsfahrzeug und welche durch ein Privatfahrzeug verursacht werden, neue Aktualität.

Dieser Frage nachzugehen, ist Inhalt des folgenden Aufsatzes. An einem Grundsachverhalt, der eine modellhafte Verwendung eines Mittelklasse-FahrHans-Peter Bühler zeugs abbildet, wird gezeigt, welche unterschiedlichen Kosten entstehen, je nachdem, ob es sich um ein Geschäftsoder um ein Privatfahrzeug handelt. Ermittlung der Kosten eines privat gehaltenen Fahrzeuges Ausgehend vom Anschaffungspreis abzüglich eines geschätzten Restwertes sowie der laufenden Kosten eines Fahrzeuges wurden die Gesamtkosten während einer bestimmten Nutzungsdauer ermittelt. Dabei wurde eine angenommene geschäftliche Nutzung des Fahrzeuges mitberücksichtigt, welches die Privatperson der Gesellschaft mit CHF 0.70 pro km in Rechnung stellt, welche sich somit kostenreduzierend auswirkt. Diese Gesamtkosten wurden durch die Steuerbelastung (mit oder ohne Berücksichtigung der FABI-Begrenzung) und die Sozialversicherungskosten (Arbeitgeber, Arbeit-

Steuern

nehmer) erhöht, um so das notwendige Bruttoeinkommen zu ermitteln. Auch die Steuerermässigung bei der Gesellschaft, welche durch das ergebnismindernde Bruttoeinkommen erfolgt, wurde berücksichtigt. Ermittlung der Kosten eines Geschäftsautos Beim Geschäftsauto wurden, mit Ausnahme der Abgeltung der geschäftlichen Nutzung des Fahrzeuges, die oben geschilderten Kostenelemente sowie zusätzlich die MWST-Folgen (Vorsteuerabzug, Privatanteil) berücksichtigt. Ergebnis bezüglich FABI In der Abbildung 1 wurden die Resultate dieser Berechnungen dargestellt, sowohl einerseits unter Berücksichtigung einer FABI-Begrenzung von CHF 3000 bei der direkten Bundessteuer wie auch bei den Staats- und Gemeindesteuern, sowie andererseits ohne FABI-Begrenzung. Die Gesamtkosten bei diesen zwei Varianten zeigen den gleichen Kostenvorteil des Geschäftsautos mit oder ohne FABI-Begrenzung, dies bedeutet, dass eine FABI-Begrenzung keinen Einfluss auf den Entscheid «Geschäftsauto ja oder nein» hat. Weitere Erkenntnisse aus den Berechnungen Die Berechnungen zeigen, dass der Entscheid, ob ein Fahrzeug als Geschäftsfahrzeug gehalten oder privat angeschafft und finanziert werden soll, von verschiedenen Aspekten sehr unterschiedlich beeinflusst wird, unter anderem können folgende Informationen/Annahmen sehr wichtig sein: ³ Höhe des Anschaffungspreises des Fahrzeuges ³ Nutzungsdauer ³ Aufteilung private vs. geschäftliche Nutzung etc.

2 I 2016 rechnungswesen & controlling I 27


Abbildung 1 Kostenvergleich

mit FABI 3000/3000

Kosten Privatfahrzeug

Privat

ohne FABI

Firma

Privat

Firma

Autokosten: Total Autokosten / Nutzungsdauer

-69'300

Autospesen Total Autokosten privat / Nutzungsdauer Steuern: Autokosten Steuerbelastung

-69'300

28'000

-28'000

28'000

-28'000

-41'300

-28'000

-41'300

-28'000

41'300 8'767

Abzug Arbeitsweg km / Nutzungsdauer Kosten Steueransatz / Nutzungsdauer

27'500 19'250

Arbeitsweg DBSt. (FABI) Arbeitsweg Kanton

15'000 15'000

41'300 7'350

27'500 19'250 -15'000 -15'000

Steuerbares Einkommen vor Steuern DBSt. Steuerbares Einkommen vor Steuern Kanton

35'067 35'067

Steuern Privat DBSt. Steuern Privat Kanton Sozialversicherungsbeiträge Steuern Firma

29'400 29'400 -2'805 -5'961

-2'352 -4'998 -8'119 14'364

Total Kosten Privat / Firma

-50'067

Total Kosten Privatfahrzeug

-71'821

Kosten Geschäftsfahrzeug

Privat

Autokosten: Total Autokosten (brutto) / Nutzungsdauer MWST Vorsteuern Privatanteil 9.6 % (exkl. MWSt.) / Nutzungsdauer MWST auf Privatanteil

8.00% -26'667 8.00%

Steuern: Privatanteil Auto Aufrechnung Arbeitsweg Steuerbelastung

Arbeitswegabzug DBSt. / Nutzungsdauer Arbeitswegabzug Kanton / Nutzungsdauer

-19'250 -19'250

-7'889 14'090

-21'755

-48'650 -70'449

Firma

Privat

-69'300 5'133 26'667 -2'133

8.00% -26'667 8.00%

26'667 19'250 10'306

-69'300 5'133 26'667 -2'133

-19'250 -19'250 41'222 41'222

Steuern Privat DBSt. Steuern Privat Kanton Sozialversicherungsbeiträge Steuern Firma

35'556 35'556 -3'298 -7'008

-2'844 -6'044 -5'995 13'767

-36'972

Total Kosten Geschäftsfahrzeug

-68'834

-67'462

2'987

2'987

Vorteil Variante Halten eines Geschàftsfahrzeuges (- = Nachteil)

Berechnungsbeispiele: In den folgenden Berechnungsanalysen haben wir einige Beispiele dargestellt, die auf realistischen Annahmen basieren. Grundsätzlich kann abgeleitet werden, dass ein mehrheitlich geschäftlich genutztes Fahrzeug in der Regel von Vorteil als Geschäftsauto gehalten wird. Je nach Art des Fahrzeuges und Haltedauer sowie des Anteils der

-31'862

-5'766 13'492

Total Kosten Privat / Firma

28 I rechnungswesen & controlling 2 I 2016

Firma

26'667 19'250 8'889

-15'000 -15'000

Steuerbares Einkommen vor Steuern DBSt. Steuerbares Einkommen vor Steuern Kanton

-21'799

-35'556

-31'907

geschäftlichen Fahrten kann es sinnvoller sein, ein Auto privat zu halten. Informationen an Steuerbehörde Für die Ermittlung der FABI-Begrenzung werden den Steuerbehörden bei Geschäftsautos zusätzliche Informationen über die Nutzung des Geschäftsautos zufliessen. Damit werden zusätzliche Angaben vorliegen, die es erleichtern,

Steuern


Abbildung 2

Kostenvergleich privates Auto vs. Geschäftsauto, Kaufpreis CHF 40‘000, tiefer Treibstoffverbrauch, Nutzungsdauer 5 Jahre, Darstellung Kostenentwicklung

ϳϬΖϬϬϬ ϲϬΖϬϬϬ ϱϬΖϬϬϬ ϰϬΖϬϬϬ ϯϬΖϬϬϬ

ŐĞƐĐŚćĨƚůŝĐŚ ŐĞĨĂŚƌĞŶĞ <ŝůŽŵĞƚĞƌ ͬ :ĂŚƌ

ϮϬΖϬϬϬ

hŶƚĞƌŚĂůƚ͕ sĞƌƐŝĐŚĞƌƵŶŐĞŶ͕ ^ƚĞƵĞƌŶ ͬ :ĂŚƌ

ϭϬΖϬϬϬ

<ŽƐƚĞŶ 'ĞƐĐŚćĨƚƐĂƵƚŽͬ EƵƚnjƵŶŐƐĚĂƵĞƌ <ŽƐƚĞŶ ƉƌŝǀĂƚĞƐ ƵƚŽͬ EƵƚnjƵŶŐƐĚĂƵĞƌ

Ͳ

sŽƌƚĞŝů 'ĞƐĐŚćĨƚƐĂƵƚŽ ;Ͳ с EĂĐŚƚĞŝůͿ

ͲϭϬΖϬϬϬ ͲϮϬΖϬϬϬ

Abbildung 3

Kostenvergleich privates Auto vs. Geschäftsauto, Kaufpreis CHF 70‘000, normaler Treibstoffverbrauch, Nutzungsdauer 8 Jahre, Darstellung Kostenentwicklung

ϭϲϬϬϬϬ ϭϰϬϬϬϬ ϭϮϬϬϬϬ ϭϬϬϬϬϬ ϴϬϬϬϬ ϲϬϬϬϬ ϰϬϬϬϬ ϮϬϬϬϬ Ϭ ͲϮϬϬϬϬ

ŐĞƐĐŚćĨƚůŝĐŚ ŐĞĨĂŚƌĞŶĞ <ŝůŽŵĞƚĞƌ ͬ :ĂŚƌ hŶƚĞƌŚĂůƚ͕ sĞƌƐŝĐŚĞƌƵŶŐĞŶ͕ ^ƚĞƵĞƌŶ ͬ :ĂŚƌ <ŽƐƚĞŶ 'ĞƐĐŚćĨƚƐĂƵƚŽͬ EƵƚnjƵŶŐƐĚĂƵĞƌ <ŽƐƚĞŶ ƉƌŝǀĂƚĞƐ ƵƚŽͬ EƵƚnjƵŶŐƐĚĂƵĞƌ sŽƌƚĞŝů 'ĞƐĐŚćĨƚƐĂƵƚŽ ;Ͳ с EĂĐŚƚĞŝůͿ

ͲϰϬϬϬϬ

festzustellen, ob ein Geschäftsauto tatsächlich mehrheitlich geschäftlich genutzt wird. Fazit Ob die Gesamtkosten eines Privat- oder eines Geschäftsfahrzeugs günstiger ausfallen, ist von unterschiedlichen Parametern wie Anschaffungswert, Nutzungsdauer und Nutzungsart abhängig. So kann bei einem Anschaffungspreis von CHF 40’000 bei einer geschäftlichen Nutzung von ca. 11’000 Kilometern ein Privatfahrzeug günstiger sein, wogegen bei einem Anschaffungspreis von CHF 70’000 bereits ab ca. 6000 geschäftlich genutzten Kilometern das Privatfahrzeug gesamthaft geringere Kosten verursacht. In den besprochenen Varianten wurden gewisse Parameter konstant gehalten (Unterhalt, private Nutzung). Die Veränderung dieser Kostenelemente hat aber ebenfalls Einfluss auf die Gesamtkosten. Es sollten deshalb für jedes Fahrzeug individuell, aufgrund der konkreten Verhältnisse, die Gesamtkosten ermittelt und der Entscheid für oder gegen ein Geschäftsfahrzeug getroffen werden.

Steuern

Im Hinblick auf die FABI-Begrenzung ist Folgendes zu berücksichtigen bzw. sind folgende Daten zu erfassen: ³ Bei einem Arbeitsweg bis rund 10 km hat die FABIBegrenzung keine Auswirkung, da der Betrag von CHF 3000 pro Jahr nicht überschritten wird ³ Anzahl Tage pro Jahr, an welchen der Arbeitsweg in die Firma zurückgelegt wird, sowohl am Morgen wie am Abend ³ Anzahl Tage pro Jahr, an welchen direkt zu Kunden/ Lieferanten/Geschäftsterminen gefahren wird ³ Anzahl Tage pro Jahr, an welchen direkt von Kunden/ Lieferanten/Geschäftsterminen nach Hause zurückgekehrt wird.

Urs Steffen, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, RIS PARTNER Treuhand AG, Zürich, Partner SRG Schweiz. Revisionsgesellschaft AG, Zürich, steffen@ris.ch Hans-Peter Bühler, dipl. Steuerexperte, RIS PARTNER TREUHAND AG, Zürich, buehler@blp.ch

2 I 2016 rechnungswesen & controlling I 29


Controller Akademie AG l Sihlpostgasse 2 l Postfach l 8021 Zürich Telefon 044 438 88 00 l info@controller-akademie.ch

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Aktuelle Rechtsprechung, die auch Sie betreffen könnte Arbeitsrecht Verlust der Arbeitsstelle trotz Freispruch Beim Freispruch eines Beschuldigten müssen die Strafbehörden grundsätzlich auch für den Schaden aufkommen, den die betroffene Person aus dem Verlust der Arbeitsstelle als Folge des geführten Strafverfahrens erlitten hat. Voraussetzung ist allerdings, dass die Entlassung tatsächlich von den Strafbehörden zu verantworten ist. (Urteil 6B_1061/2014) Kein Arbeitslosengeld für getrenntlebende Ehefrau Arbeitet die Gattin in der Firma des von ihr getrennt lebenden Ehemannes, hat sie kein Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung, solange die Scheidung nicht erfolgt ist. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Damit soll Missbräuchen vorgebeugt werden. (Urteil 8C_639/2015)

Allgemeines Recht Skuril und dennoch wahr Ein Autofahrer muss seinen Fahrausweis wegen eines Vogels abgeben. Das Bundesgericht hat einen mindestens zweijährigen Führerausweisentzug für einen Mann bestätigt, der versucht hatte, beim Fahren einen Vogel aus seinem Wagen zu verscheuchen. (Urteil 1C_656/2015)

sig, wenn diese ohne weiteres, bspw. auf Grund eines amtlichen Entscheids, eindeutig bestimmbar ist. (Bundesgerichtsentscheid 5A_644/2015 vom 24. November 2015; publiziert am 16. März 2016) Besonders wichtig: Echtheit eines Dokuments bei elektronischer Aufbewahrung Wird die Echtheit einer Urkunde bestritten, ist unter Umständen ein Schriftgutachten einzuholen. Ein solches lässt sich nur anhand des Originals erstellen. Ist dieses nicht mehr vorhanden, weil Geschäftsunterlagen ausschliesslich digitalisiert aufbewahrt werden, trägt die beweisbelastete Partei die Rechtsfolgen der Beweislosigkeit. (Bundesgerichtsentscheid 9C_634/2014 vom 31. August 2015; publiziert am 30. März 2016) Arztzeugnis Die Sozialhilfebehörde ist für die Prüfung der Arbeitsfähigkeit im Rahmen der wirtschaftlichen Sozialhilfe nicht an ein Arztzeugnis gebunden, wenn sie Zweifel an dessen Aussagekraft oder Wahrheitsgehalt hat. (Verwaltungsgerichtsentscheid Luzern 18.4.2016)

Wirtschaftsrecht Überwachungskamera für Mietwohnungen: heikel Eine Videoüberwachung im allgemein zugänglichen Bereich von Liegenschaften mit Mietwohnungen kann die Privatsphäre der Mieter in unzulässiger Weise verletzen. Ob ein Vermieter ohne Einwilligung der Mieter aus Sicherheitsgründen Überwachungskameras einsetzen darf, muss jeweils aufgrund der Umstände im Einzelfall entschieden werden. In einem ersten entsprechenden Urteil weist das Bundesgericht die Beschwerde der Vermieter eines Mehrfamilienhauses im Kanton Basel-Landschaft ab. (Urteil 4A_576/2015)

Steuerrecht Steuerbetrug gilt neu auch als Geldwäschereivortat Gemäss Art. 305bis Ziff. 1bis StGB gilt ein Steuerbetrug für den Fall der Hinterziehung von mehr als CHF 300‘000 pro Steuerperiode als qualifiziertes Steuervergehen und Geldwäschereivortat. Der Steuerbetrug ist ein Tätigkeitsdelikt, während das qualifizierte Steuervergehen als Erfolgsdelikt ausgestaltet ist. Dies wirft Fragen zur speziellen Übergangsbestimmung auf, wonach das vor dem 1. Januar 2016 begangene qualifizierte Steuervergehen nicht als Geldwäschereivortat gilt. Für die Abgrenzung ist der Zeitpunkt der Verwendung von Urkunden zur Begehung des Steuerbetrugs massgeblich und nicht etwa der Eintritt der Rechtskraft von Veranlagungen.

Willensvollstrecker Die Einsetzung eines Willensvollstreckers ist stets eine testamentarische und damit frei widerrufliche und nach dem Willensprinzip auszulegende Klausel, also auch dann, wenn sie in einem Erbvertrag enthalten ist. Die Einsetzung einer nicht individuell bestimmten Person, namentlich eines Nachfolgers des primären Willensvollstreckers, als Ersatzwillensvollstrecker ist ferner jedenfalls dann zuläs-

Steuerliche Qualifikation von Kosten einer Altlastensanierung Erst die Sanierung des Baugrundes schuf die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit des Grundstücks, und die liegenschaftliche Ertragsquelle wurde erst durch die Überbauung geschaffen. Die Sanierungskosten stellen daher keine Liegenschaftsunterhaltskosten dar. (Verwaltungsgerichtsentscheid Luzern 29.4.2016)

Recht

2 I 2016 rechnungswesen & controlling I 31


veb.ch-Empfehlungen für Weiterbildung im Personalbereich veb.ch steht für Erfolg, Wissen und Fachkompetenz. Wer Karriere machen will, für den gehört Weiterbildung zum Berufsalltag. Hier lesen Sie in loser Reihenfolge veb.ch-Empfehlungen zu verschiedenen Weiterbildungsangeboten: dieses Mal zum Thema Personal.

Unsere beliebten Tagesseminare im Hotel Marriott in Zürich sind eine ideale Weiterbildung für Ihren Berufsalltag. Im Bereich Personal bietet veb.ch gleich zwei Tagesseminare an: Im Seminar Personalwesen erfahren Sie durch unsere Referenten die wichtigsten Fakten zu den Verschärfungen im Arbeitsrecht für KMU. Das nächste Tagesseminar «Personalwesen» findet im März 2017 statt. Am 11. November 2016 wird das Tagesseminar «FABI, Lohnausweis, Begrenzung der Fahrtkosten, und Sozialversicherungen» durchgeführt. Die Veranstaltung richtet sich an Buchhalter/Treuhänder, die mit arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert werden. Ausserdem ist sie für Personen geeignet, die das Personalwesen in einem KMU betreuen. In unseren Zertifikatslehrgängen vertiefen Sie ihr Wissen und ziehen sofortigen Nutzen bei Ihrer täglichen Arbeit. So lernen Sie im Lehrgang «Personaladministration» die ob-

ligatorischen Sozialversicherungen und deren Wichtigkeit in der Lohnadministration kennen und erhalten Sicherheit in der Lohnbuchhaltung und dem Erstellen der korrekten Lohnabrechnung. Oder: Beschäftigen Sie ausländische Mitarbeiter? Dann dürfte sie unser Lehrgang «Personaladministration für ausländische Mitarbeiter» interessieren. Kompaktes Wissen in Kürze erfahren? Das können Sie in unseren Halbtages-Kursen im Rahmen von «House of Accounting». Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen praktische Tipps direkt aus der Praxis zu Themen wie «Professionelle Verhandlungsführung» oder «Lohnausweis, Privatanteile, Spesen und die Auswirkungen auf FABI». Beachten Sie die aktuellen Ausschreibungen.

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Zertifikatslehrgang • Personaladministration • Personaladministration für ausländische Mitarbeiter

32 I rechnungswesen & controlling 2 I 2016

Knacknüsse in einem halben Tag House of Accounting • Professionelle Verhandlungsführung • Lohnausweis, Privat anteile, Spesen und die Auswirkungen auf FABI

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Diplomlehrgang IFRS mit e-Learning Unterstützung IFRS umfasst 1400 Seiten Regelwerk und nochmals doppelt so viele Seiten mit offiziellen Verlautbarungen des IASB. Unmöglich, das in einem Diplomlehrgang zu lernen, der so kurz und knackig ist wie ein Swiss GAAP FER Lehrgang? Doch es ist möglich, mit e-Learning Unterstützung.

Das IFRS Knowhow hat sich in der Schweiz in den letzten zehn Jahren enorm verbessert. Wer sich jedoch nicht ständig weiterbildet, wird den Anschluss schnell verlieren. Insbesondere die wichtigen neuen Standards zur Miet- und LeasingbilanzieMartin Welser rung (IFRS 16), dem Standard zur Erlöserfassung aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15) oder der neue Finanzinstrumente-Standard (IFRS 9) haben weitreichende Auswirkungen für die nach IFRS berichtenden Unternehmen. Anstatt sich nur auf Spezialisten zu verlassen, investieren Sie besser in Ihr eigenes Wissen und das Ihres Teams. Ganz abgesehen davon – oftmals fehlt auch das Basiswissen. Oder wüssten Sie als IFRS

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Anwender spontan, warum Sie eher das blaue IFRS Buch und unter welchen Umständen Sie das rote IFRS Buch benötigen? Oder warum Schweizer BVG-Pläne immer als leistungsorientierte Pläne gelten, auch wenn sie unter dem Beitragsprimat organisiert sind? Dieser neu konzipierte Diplomlehrgang bietet im Präsenzunterricht (insgesamt acht Tage) eine «best of» Auswahl aus einer Fülle von Lehrmaterial an, insbesondere auch in Form von Praxisbeispielen. Das Basiswissen wird dabei anhand von E-Learning Modulen im Selbststudium erworben. Der Lernaufwand wird somit individuell auf Ihre Bedürfnisse und zeitliche Verfügbarkeit flexibel angepasst. Während des Präsenzunterrichts gibt es auch die Möglichkeit, Ihre konkreten Anwendungsprobleme zu besprechen. Unterschiede zu anderen Accounting Frameworks (Swiss GAAP FER und US GAAP) werden ebenfalls behandelt. Grossen Wert wird auch darauf gelegt, die Teilnehmer auf kontinuierliches Lernen vorzubereiten, um nicht schon bald wieder den Anschluss zu verpassen. Die grosse Welle der Erneuerungen mit IFRS 9, 15 und 16 ist zwar vorläufig abgeschlossen, aber die ständigen «Verbesserungen» halten auch Spezialisten auf Trab. Eine freiwillige Diplomprüfung mit einem Zertifikat schliesst den Kurs ab. Für die E-Learning Module sind Englischkenntnisse erforderlich.

Interessenten aus den Bereichen Banking und Finanzanalyse. Der Kurs beginnt am 17. Oktober 2016 und die Präsenzveranstaltungen finden im 2-Wochenrythmus (immer montags) bis Ende November und nach der Winterpause im März und April 2017 statt. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.veb.ch.

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Martin Welser, Dipl. Wirtschaftsprüfer, IFRS Consultant, ehemaliger Partner und Leiter des IFRS Desk bei Deloitte. martin.welser@bluewin.ch

2 I 2016 rechnungswesen & controlling I 33


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Von der Cash-Badewanne

«Stell dir das Working Capital Management als Kapitalbadewanne vor – und achte darauf, dass mehr Cash zu- als abfliesst», sagte einst ein Kollege zu mir. Als Unternehmensleiter sind wir mit dieser Situation gefordert und gehen sie mit den Cash-to-Cash Cycle systemisch an.

Im Wesentlichen geht es um die Elemente Forderungslaufzeit, Bestandesreichweite und Kreditorenlaufzeit. Je kürzer der ganze Zyklus ist, je weniger Zeit verstreicht zwischen Geld Zuund Abfluss desto weniger Kapital ist gebunden. Schaffen wir Peter Wehrli es, die Forderungen schneller einzubringen, die Lagerdauer zu verkürzen, verlängern dafür die Zahlungsziele der Verbindlichkeiten, ist Kapital freigesetzt, das anderweitig eingesetzt werden kann. Oder eben: Die Badewanne ist etwas mehr gefüllt.

Teilprozess ist zu durchleuchten und auf seine Effektivität und Effizienz hin zu prüfen. Hier versickert, um beim Bild der Badewanne zu bleiben, schon einiges an Kapital. Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, stehen einerseits die präventiven und anderseits die reaktiven Massnahmen zur Verfügung, die wiederum aufeinander abgestimmt eingesetzt werden sollten. Wir stellen im Sinne der Prävention sicher, dass mit standardisierten Verträgen, rechtzeitiger (wenn möglich elektronischer) Rechnungsstellung und vor allem mit einer Bonitätsprüfung die möglichen Risiken minimiert werden. Gerade im Bereich der Bonitätsprüfung stellte die Universität St. Gallen in einer Studie, die sie in Zusammenarbeit mit der Postfinance 2014 erarbeitet und 2015 fortgeführt hatte, erhebliche Schwächen fest.

Der Prozess ist gesamthaft anzugehen, da wir uns in einem Spannungsfeld befinden: Der Debitor ist auch ein Kunde, den wir pflegen wollen, die Lieferbereitschaft ist ein wichtiges Verkaufsargument und die Kreditoren sind auch Lieferanten, mit denen wir oft in einer gewissen Abhängigkeit stehen.

Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen ordnet ihren Kunden keine und nur unvollständige Risikowerte zu. Die Massnahmen, die im Falle von Zahlungsverzögerungen ergriffen werden (reaktiv), sind im Alltag besser verankert, wenn auch ihre Wirksamkeit noch zu wenig systematisch ausgewertet wird. Zu diesen Massnahmen zählen wir insbesondere ein klar geregeltes und konsequent eingesetztes Mahn- und Inkassoverfahren.

Am Beispiel des Debitorenmanagements sei hier ein mögliches Vorgehen skizziert. Dabei betrachten wir das Debitorenmanagement als umfassenden Prozess von der Auftragsabwicklung bis zum Zahlungseingang. Jeder

Das Netzwerk für Absolventinnen und Absolventen von AKAD Business Unsere nächsten Anlässe: 29. August 2016, Sommerevent beim Schweizer Radio und Fernsehen 26. Oktober 2016, Internationale Rechnungslegung mit Paul Sidiropoulos Telefon: 044 307 32 28, E-Mail: vediba@akad.ch

Bildung

Das systemische Management des Working Capitals ist für KMU genauso anzugehen, wie für Grossbetriebe – oder mit den Worten meines Kollegen gesprochen: Es ist an der Zeit, die Cash-Badewanne zu popularisieren.

Peter Wehrli, Betriebswirtschafter FH und Schulleiter CAS UniSG wechselte nach seiner Tätigkeit in der Privatwirtschaft in den Lehrberuf und war seit 2004 Rektor an Kaufmännischen Berufsschulen. Auf 1. August übernimmt er die Schulleitung für Rechnungswesen, Treuhand und Inkasso bei AKAD Business AG. p.wehrli@akad.ch

2 I 2016 rechnungswesen & controlling I 35


Aus der Controller-Akademie

Die Controller Akademie hat an den eidgenössischen Prüfungen für Expertin / Experte in Rechnungslegung und Controlling, die im März und April stattfanden, wiederum sehr erfolgreich abgeschlossen.

Hansueli von Gunten

Die Bestehensquote in der deutschen Schweiz lag bei guten 70 Prozent. Von der Controller Akademie haben 95 Prozent mit internem Diplom bestanden. Zusätzlich haben noch vier ohne internes Diplom die eidgenössische Prüfung geschafft. Das entspricht einer Erfolgsquote von 80 Prozent. Das zeigt, dass das Unterrichtsniveau der Controller Akademie sehr anspruchsvoll ist.

An der internen Diplomfeier der Controller Akademie trafen sich die Diplomanden und Diplomandinnen in den neuen Räumlichkeiten im Bildungszentrum Sihlpost zu anregenden Gesprächen.

Zweite Durchführung Repetentenkurs Die Controller Akademie führt zum zweiten Mal den Repetentenkurs für den Fachausweis im Finanz- und Rechnungswesen durch, nach dem Grosserfolg des ersten Kurses. Der Kurs richtet sich an Repetentinnen und Repetenten, welche die eidgenössische Prüfung im Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen nicht bestanden haben. Der Unterricht wird in zwei eigenen Klassen durchgeführt. Das hat den Vorteil, dass die Referenten direkt auf die Bedürfnisse der Repetenten eingehen können. Wir haben die besten Referenten verpflichtet, die wissen, auf was es an der Prüfung drauf ankommt.

Auch an unseren Kooperationsschulen in Bern (100 %), Basel, Luzern (100 %) und St. Gallen gab es sehr gute Resultate, die meisten über dem Durchschnitt. Am 23. Oktober 2016 beginnt der nächste Studiengang mit einem Kickoff-Seminar in Brunnen. Vorgesehen ist neben der normalen fünfsemestrigen Ausbildung auch wieder eine Intensivklasse in drei Semestern. Debitoren-Risiko-Management In Kooperation mit dem Verein für Credit Management bieten wir ab 27. Oktober 2016 zum vierten Mal eine Ausbildung an, die zum Fachmann bzw. zur Fachfrau im Debitorenmanagement führt. Sie dauert acht Halbtage und kann mit einer freiwilligen Prüfung abgeschlossen werden. Das Debitoren-Risiko-Management umfasst alle Prozesse rund um die Entstehung und Bearbeitung von Kundenforderungen. Von der Bonitätsprüfung und -überwachung, um mögliche Zahlungsausfallrisiken frühzeitig zu erkennen, bis hin zum Mahnwesen und zur Realisierung von Forderungen. Damit Sie noch mehr erfahren können über unsere Studiengänge und Seminare, besuchen Sie unsere Website unter www.controller-akademie.ch.

Der Kurs startet am 25. August 2016 in Zürich beim Hauptbahnhof in der Sihlpost. Er findet immer donnerstags von 13.45 bis 19.45 Uhr statt und dauert bis Mitte März 2017. Inbegriffen sind auch zwei zweitägige Prüfungsvorbereitungsseminare. Ziel ist es, die Erfolgsquote der Repetentinnen und Repetenten deutlich zu erhöhen. Anmeldungen sind bereits möglich unter www.controller-akademie.ch.

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Hansueli von Gunten, lic. und mag. rer. pol., Geschäftsleiter der Controller Akademie AG in Zürich, hansueli.vongunten@controller-akademie.ch

Bildung


Vorbereitungsseminare an der Controller Akademie waren ein Riesenerfolg Bei der erstmaligen Durchführung der Prüfungsvorbereitungsvorbereitungs-Seminare für die angehenden Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen haben 363 Personen insgesamt rund 1700 Seminartage besucht. Referenten und Teilnehmer waren begeistert.

Mit dem Ziel, die Erfolgsquote an der eidgenössischen Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen zu verbessern, hat die Controller-Akademie eine dreiteilige Seminarreihe aufgebaut, welche alle wichtigen Themen der Andreas Winiger Wegleitung abdeckt. Die erfreuliche Zusammenarbeit mit den verschiedenen Schulen hat es ermöglicht, dass Spitzendozenten aus der ganzen Deutschschweiz für dieses Projekt gewonnen werden konnten. Das seit mehreren Jahren erfolgreich durchgeführte Steuerseminar sowie verschiedene Einzelseminare von veb.ch wurden in die neue Seminarreihe integriert und in einen Gesamtrahmen gebracht. Dadurch entstanden separat buchbare Seminare (2-Tagesblöcke) mit diesen Themen: ³ Seminar Steuern: Mehrwertsteuern, direkte Steuern, Verrechnungs- und übrige Steuern ³ Seminar RW 1: Recht, Sozialversicherung und Löhne, besondere Fälle FIBU sowie Geldflussrechnung und Bilanz-/Erfolgsanalyse ³ Seminar RW 2: Konzernrechnung, Kostenrechnung, Swiss GAAP FER sowie Investitionsrechnung und Kalkulation

Seminar RW 1: Seminar RW 2: Steuerseminar:

2 Durchführungen mit total 219 Teilnehmenden 3 Durchführungen mit total 296 Teilnehmenden 2 Durchführungen mit total 329 Teilnehmenden

Die Reaktionen der Studierenden waren sehr positiv, auch deshalb, weil nebst den fachlichen Leckerbissen auch sehr gut für das leibliche Wohl gesorgt war. Nachfolgend ein paar typische Äusserungen: ³ «Die sehr kompetenten Dozenten haben sich auf die Schwerpunkte der Berufsprüfung fokussiert.» ³ «Super-Dozenten, welche den Prüfungsstoff mal anders vermitteln und andere Tipps geben.» ³ «Diese Seminare sind das Geld wert.» Zukunft Nach der Durchführung ist vor der Durchführung. Die Daten sowie die Räumlichkeiten sind bereits reserviert. Alle Seminare werden an der neu ausgebauten Sihlpost durchgeführt. Die Daten sind: ³ Freitag / Samstag, 10. / 11. Februar 2017 ³ Freitag / Samstag, 17. / 18. Februar 2017 ³ Freitag / Samstag, 24. / 25. Februar 2017 Ab dem 1. Oktober 2016 können sich Interessierte für diese Seminare anmelden, die Platzzahl ist beschränkt.

Durchführung Die erste Durchführung im Februar 2016 wurde durch das Team der Controller-Akademie unter der Leitung von Reto Thumiger organisiert. Die Teilnehmerzahlen zeigen, dass es sich um ein echtes Bedürfnis handelte, konnten doch die Seminare gleich mehrere Male durchgeführt werden:

Bildung

Andreas Winiger war Projektleiter der Seminare. Er war mehrere Jahre Finanzchef eines internationalen Konzerns und Unternehmensberater. Heute arbeitet er als Dozent und ist Mitautor von Fachbüchern in Kostenrechnung und Konzernrechnung. winigera@bluewin.ch

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Förderung der Berufstitel

Unter dem Motto «Gesucht, geprüft, gemacht.» setzt der Verein für die höheren Prüfungen in Rechnungswesen und Controlling Massnahmen zur Stärkung der Berufsabschlüsse mit Fachausweis und Diplom um. Kernidee ist ein Storytelling: Berufsleute erzählen ihre spannenden Erfolgsgeschichten.

«Mein Fachausweis zählt. Meine Meinung zählt. Und mein Know-how ist eine super Ergänzung zu unserem Geschäftsführer, der aus dem technischen Bereich kommt», sagt Florian Thoma, Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis. Er ist einer der portraitierten Absolventen der höheren Berufsbildung, die von einer rasanten Karriere dank Abschluss berichten. Sein Werdegang zeigt exemplarisch das Potenzial der dualen Bildung, das ihn knapp sechs Jahre nach Lehrabschluss in die Geschäftsleitung eines Industriebetriebs mit 70 Mitarbeitenden befördert hat. Er ist damit in guter Gesellschaft: Jährlich legen einige Hundert Profis die höheren Prüfungen ab. Ein Beleg dafür, wie gut der Fachausweis und das Diplom in der Arbeitswelt verankert und anerkannt sind. Ein Blick auf die Jobportale zeigt, dass solche Profis in Wirtschaft und Verwaltung gesucht sind.

Storytelling «Gesucht, geprüft, gemacht.» Der Prüfungsverein hat im Mai ein Storytelling-Konzept unter dem Motto «Gesucht, geprüft, gemacht.» lanciert und will damit die Berufsabschlüsse mit Fachausweis und Diplom weiter stärken. «Absolventen sind die besten Botschafter für ihren Berufsstand. Sie zeigen mit ihren Geschichten, dass der Titel im Arbeitsmarkt zählt und sich eine Investition in die Bildung auszahlt», sagt Sandra Fickel, Geschäftsführerin examen.ch, die mit ihrem Team für die Prüfungsorganisation zuständig ist. Wer die Prüfung meistert, zeigt Kompetenz und Durchhaltewillen und ist bestens gerüstet für neue berufliche Herausforderungen – der Weg an die Spitze von Beruf und Hierarchie ist geebnet. Die Broschüre «Gesucht, geprüft, gemacht.» kann unter www.veb.ch bestellt werden.

Gesucht, geprüft, gemacht. Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis Eidg. dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling

«Mein Fachausweis zählt. Meine Meinung zählt. Und mein Know-how ist eine super Ergänzung zu unserem Geschäftsführer, der aus dem technischen Bereich kommt.»

Lesen Sie die ganze Story zu Florian Thoma auf zahlenmeister.ch

Verein für die höheren Prüfungen in Rechnungswesen und Controlling

Florian Thoma, Amden

Neben Florian Thoma erzählen momentan drei andere erfolgreiche Absolventen ihre Storys auf zahlenmeister.ch, weitere werden laufend dazu kommen. Informationen zu den Prüfungen: www.examen.ch/rc

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Bildung


Aktuelle PrĂźfungsresultate Eine erfolgreiche Berufs- oder HĂśhere FachprĂźfung in unserer Branche ist und bleibt fĂźr viele aus der ganzen Schweiz ein hohes und begehrtes Ziel. Insgesamt nahmen rund 1200 Kandidatinnen und Kandidaten an der BerufsprĂźfung und der HĂśheren FachprĂźfung teil. Die PrĂźfungsresultate der Berufs- und der HĂśheren FachprĂźfung sind wie folgt ausgefallen:

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Sämtliche Statistiken ďŹ nden Sie unter www.examen.ch/rc, dort auch noch detaillierter mit den Durchschnitten pro PrĂźfungsfach. Unsere eidgenĂśssischen PrĂźfungen im grossen Umfang zu organisieren, braucht neben viel Organisationstalent und Termintreue genĂźgend Durchhaltewillen und sicher eine Portion Gelassenheit. Ein grosses DankeschĂśn allen Verantwortlichen fĂźr ihr grosses Engagement!

veb.ch und Kaufmännischer Verband als Träger der Prßfungen Hinter dem Verein fßr die hÜheren Fachprßfungen in Rechnungswesen und Controlling stehen mit veb.ch und dem Kaufmännischen Verband zwei Organisationen mit hoher Praxisnähe. Die Massnahmen zur Stärkung der Berufstitel sind in ihrem Auftrag erfolgt. Als Trägerverein von grossen Berufsprßfungen mÜchte er somit eine gewisse Vorreiterrolle einnehmen. Fßr das Konzept / Idee und die Umsetzung von Gesucht, geprßft, gemacht. sind Bettina Kriegel (kriegel-kommunikation.ch) und Marion Tarrach (tarrachpr.ch) verantwortlich.

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«Wenn man in gewissem Mass Karriere machen will, dann ist der Expertentitel das Richtige. Er zeigt Fachwissen, Kompetenz, Biss. Und wir brauchen heute im Beruf so viel von dem, was wir gelernt haben.» Letitia und Patrick Caminada, Wallisellen

Direttissima – auf direktem Weg zum Ziel In der Schweiz lernte die gebürtige Rumänin Letitia Caminada die Möglichkeiten der dualen Bildung kennen: via KV-Lehre und Fachausweis auf eine höhere Fachprüfung hinzusteuern. Heute ist sie Leiterin Controlling in der Klinik Seeschau, Kreuzlingen.

Zum Experten via Studium und Lehre Patrick Caminada ist als Manager Business Customers & Wholesale Controlling bei Sunrise in Oerlikon tätig. Sein Bildungsweg führte an die ETH, von dort via elterlichen Betrieb zu einer KV-Lehre, bis er Betriebsökonomie studierte und danach das Controlling-Diplom in Angriff nahm.

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Erfolg zu zweit

Gemeinsam Bildung, Familie und Karriere angepackt Beide sind diplomierte Experten in Rechnungslegung und Controlling, beide haben eine Kaderfunktion. Aber erst durch ihre gemeinsame Lebensplanung fanden Letitia und Patrick Caminada beruflich den Weg ins Rechnungswesen.

Wie lief ihre Berufs- und Bildungswahl ab? Sie: Nach der Schulzeit in Rumänien hatte ich im Service gelernt und gearbeitet. Dass ich mich weiterbilden will, war aber immer klar. Als wir beschlossen, dass ich in der Schweiz bleibe, ging ich zum Berufsberater. Es zeigte sich eine Neigung zu Zahlen und strukturierter Arbeit. Ich sehe noch das Blatt Papier mit dem dualen Bildungsweg im Rechnungswesen vor mir. Je drei Jahre für das KV, den Fachausweis und die Höhere Fachprüfung. Das wollte ich sofort. Dass ich das in neun Jahren durchziehe, hat mir allerdings niemand geglaubt. Er: Ich hatte bis zum Vordiplom an der ETH studiert. Dann bin ich in die Berge zurück, habe bei meinen Eltern im Detailhandel mitgewirkt und das KV absolviert. Der Umgang mit Zahlen gefiel mir, weshalb ich Betriebsökonomie studierte. Danach haben wird die Controlling-Weiterbildung gemeinsam gemacht und 2012 abgeschlossen. Mit unmittelbar folgender Familienplanung? Er: Wie gute Controller – sorgfältig geplant und konsequent umgesetzt ... Schule, Kind und Karriere angepackt ... (lacht) Es passt wunderbar, so wie es jetzt ist. Ihre Tochter ist mittlerweile dreijährig. Lässt sich Ihr Beruf gut mit anderen Lebenszielen vereinbaren? Er: Vieles lässt sich dank der Digitalisierung zu jeder Zeit an jedem Ort machen, auch mal abends, wenn unsere Tochter im Bett ist. Sie: Vor einem Jahr habe ich die Stelle gewechselt und auf 60 Prozent reduziert. Mehrheitlich ist dies Homeoffice-Arbeit. Bei Bedarf fahre ich ins Spital. Mein Pensum gilt als Jahresarbeitszeit. Manchmal wird daraus mehr als eine Vollzeitstelle, wenn Abschlüsse und Statistiken aufbereitet werden müssen. Dies ist aber alles planbar. In den Sommermonaten arbeite ich deutlich weniger. Und natürlich: Wir haben keinen SchichtPublireportage

betrieb – das ist bei anderen Berufen im Gesundheitswesen ganz anders. Worum, ausser um Zahlen, geht es in Ihrem Beruf? Er: Ein Controller, der nur am Arbeitsplatz sitzt, macht etwas falsch. Der spürt nicht und weiss nicht, was im Unternehmen wie abläuft. Wir helfen den Stellen, ihre Ziele zu erreichen. Da geht es nicht um Kontrolle, sondern um Befähigung und Unterstützung. Wir brauchen die Zahlen als Basis, um etwas beurteilen zu können. Daraus ergibt sich eine Interpretation. Daraus werden Handlungsempfehlungen, sobald man mit den Units zusammenarbeitet. Ohne gesunden Menschenverstand, ohne Auseinandersetzung, ohne Ideen führen die Zahlen zu keiner Entwicklung. Wenn Sie an Ihre Lernzeit und die Prüfungen zurückdenken: Welche Erinnerungen sind geblieben? Sie: Die Vorbereitung zu zweit war Druck, hat uns aber auch angespornt. Wir haben uns gesagt: Noch ein Jahr und dann profitieren wir ein Leben lang. Noch sechs Monate, jetzt Gas geben und nachher profitiert man ein Leben lang ... Er: Wir haben beide zur gleichen Zeit das Gleiche durchgemacht. Abends lernen, am Wochenende lernen, mit unterschiedlichem Lernstil und anderen inhaltlichen Stärken, aber mit dem gleichen Ziel. Sie: Es gibt kein Buch, das ich nicht zusammengefasst habe. Darauf greife ich auch heute noch zurück. Ich brauche so viel von dem, was wir gelernt haben. Das hätte ich vorher nicht gedacht. Er: Eine berufsbegleitende Ausbildung ist ziemlich hart. Man hat einen Job, ein Privatleben und parallel dazu die Schule. Da zeigt der Abschluss dann neben Fachkompetenz und Erfahrung auch Leistungsbereitschaft und Biss. Weitere spannende Storys lesen Sie auf zahlenmeister.ch. 2 I 2016 rechnungswesen & controlling I 41


«Ich mache nie ein Budget»

Michel Péclard ist kein gewöhnlicher Gastronom. Der Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen bezeichnet sich selber als «enfant terrible», kann nicht kochen und ist kein Weinkenner. Doch seine neun Gastronomiebetriebe führt er mit grossem Erfolg. Sein Kredo: Mut haben, Neues auszuprobieren.

Herr Péclard, bei Ihnen kann ein Servicemitarbeiter im Monat bis zu 10’000 Franken verdienen, wie ist so etwas möglich? In der Pumpstation, in einem unserer neun Betriebe, hatt n ein Servicemitarbeiter keinen ch Fixlohn. Jeder erhält jedoch en neun Prozent vom gesamten iter Umsatz. So ist jeder Mitarbeiter quasi seine eigene Firma. Du verdienst also nur gutes Geld, wenn aben du anwesend bist. Seither haben e und wir viel weniger Krankheitsfälle er. Eindie Mitarbeiter sind motivierter. mal machte einer einen Umsatz atz von 110’000 Franken im Monat und nd das ganz alleine! Der Branchendurchndurchschnitt liegt bei 32’000 Franken. n. Dieser Unterschied ist wahnsinnig. Aber man muss zuerst den Mut haben, so etwas umzusetzen. Dieses Konzept führen wir durch bei aber nur in der Pumpstation durch, Banketten ist so etwas nicht möglich. Auch im Marketing sind Sie kreativ. Neu verkaufen Sie flüssigen Luxus, was steckt dahinter? Wir hörten immer wieder, dass wir in unseren Betrieben eher «Pfütze» verkaufen als guten Wein. Da hatte ich eine Idee, um von diesem Image wegzukommen. Ich habe eine Weinkarte kreiert mit Hausweinen aus den besten Hotels der Schweiz. Auf dieser Karte stehen Weine von Hotels wie dem Gstaad Palace, The Chedi Andermatt, Hotel CERVO Zermatt, Tschuggen Grand Hotel Arosa, Carlton Hotel St. Moritz und Hotel Eden Roc Ascona. Die Hotels waren vom Konzept begeistert und haben sofort zugesagt. Jetzt verkaufen wir in unseren Betrieben diese ausgezeichneten Luxusweine. Das ist reine Psychologie.

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Die Weine Wein verkaufen sich bereits sehr gut. Oft lernt man, man solle mit der Konkur Konkurrenz nicht zusammenarbeiten. Da bin ich ganz anderer Meinung. Aktue Aktuell führen Sie neun Betriebe. Wie b behalten Sie den Überblick? Es ist is die eine Frage, die wir uns imm immer wieder stellen: Wie viele Betrie triebe können wir managen? Im Hin Hintergrund sind wir nur zu dritt fü für 180 Mitarbeiter zuständig. Bei u gibt es für jeden einzelnen uns B Betrieb ein detailliertes Konzept, auf dessen Umsetzung wir grossen Wert legen. Deshalb sind mein Geschäftspartner Florian Weber und ich einmal pro Woche in einem Lokal vor Ort und kontrollieren, ob die Vorgaben eingehalten werden. Unsere Lokale sollen d r ein Erlebnis sein, da spielt la c é lP Miche neben dem Essen auch die Dekoration und die Ausstattung eine grosse Rolle. Wir haben letztes Jahr vier Restaurants neu eröffnet. Da kamen wir an unsere Grenzen. Dieses Jahr sind keine Neueröffnungen geplant. Ausser es kommt «die» Location, bei der wir nicht wiederstehen können. (lacht) Als versierter Buchhalter haben Sie die Zahlen in Ihren Betrieben sicherlich im Griff? Ja, ich kenne alle Zahlen ganz genau. Wir machen immer am 10. jedes Monats einen Abschluss und vergleichen ihn mit den Ergebnissen des Vorjahres. Ein Vorjahresvergleich hat den Vorteil, dass man immer besser sein will, als im Jahr zuvor. Was bei uns vielleicht etwas ungewöhnlich ist: Ich mache nie ein Budget für ein neues Lokal. Ich fin-

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de Budgets etwas starr und unkreativ. Ich habe so viele Ideen, ein Budget würde mich nur bremsen. Was ist Ihr Erfolgsrezept? Wir polarisieren, wir machen Konzepte, die nicht ganz gewöhnlich sind. Unser Rezept ist die einfache Küche. Mein Ziel ist es: Bringe den Koch dahin, dass er selber will! Zu viele Köche wollen sich selber verwirklichen und kochen nicht für den Gast, sondern für sich selber. Ich reise mehrere Monate im Jahr nach New York, Nizza, St. Tropez, Miami, Paris, London, Tokio oder Neapel. Dort besuche ich Lokale, um zu sehen, was es Neues gibt und was beim Gast gut ankommt. Wollten Sie nie selber kochen? Ich kann es nicht. Und es interessiert mich auch nicht! Sie unterrichten seit vielen Jahren Buchhaltung an der Hotelfachschule in Luzern. Was bringen Sie Ihren Schülern bei? Ich zeige Ihnen die Realität auf und versuche sie anhand einer Rechnung zu veranschaulichen: Nehmen wir an, die Warenkosten machen 33 Prozent, die Personalkosten 50 Prozent (in einem 18 Punkte Restaurant) und die Miete 10 Prozent vom Umsatz aus. Wenn man alles ausrechnet, kommt man auf eine Marge von 7 Prozent. Noch sind aber kein Strom, kein Abfall und keine Versicherungen bezahlt. In der Hotelfachschule lernst du eigentlich, dass du später Verlust machen wirst, wenn du dich selbstständig machst. Das klingt sehr negativ. Wie motivieren Sie denn Ihre Schüler? Ich zeige ihnen, dass sie vor Buchhaltung keine Angst haben müssen. Ich finde den Bezug zur Praxis enorm

wichtig. Deshalb dürfen die Schüler von einem unserer Betriebe selbständig während eines Monats das Budget machen, so sehen sie 1:1, was wie viel kostet. Manche sind sehr erstaunt und auch etwas naiv. Ich habe die letzten 20 Jahre unterrichtet, doch irgendeinmal hat man auch genug. Heute unterrichte ich nur noch wenig. Aber Sie referieren immer noch gerne? Ich halte extrem gerne Vorträge. Zudem liebe ich es, vor einem kritischen Publikum aufzutreten, das mich in Frage stellt. Dann laufe ich zur Höchstform auf. Sie haben eine kaufmännische Lehre abgeschlossen und sind Buchhalter. Wären Sie als Akademiker auch so weit gekommen? Nie (lacht). Ich bin total überzeugt von diesem Weg. Eigentlich spielt die Ausbildung aber keine so wichtige Rolle. Es kommt darauf an, was du daraus machst. Mut haben, etwas Neues zu tun, finde ich viel wichtiger. Was kann schon passieren, wenn es nicht klappt. Auch ich stand schon zwei Mal beinahe vor dem Konkurs. Das war meine beste Lehre. Aber: Ich hatte immer den Mut, neue Wege zu gehen. Wann kam Ihr Interesse für die Buchhaltung? Ich war ein extremes «enfant terrible», ich bin zwei Mal von der Schule geflogen. Ich wollte eigentlich nie in die Gastronomie, da mein Vater ein Hotel in Zürich besass. Mein Ziel war es, möglichst schnell unabhängig zu sein. Meine KV-Lehre machte ich bei der KATAG in Luzern, einer Treuhandfirma für Gastronomie. In der Lehre wurde ich geformt und gefördert. Ich habe am Ende der Lehre fünf Buchhaltungen alleine gemacht, und das von Gross-

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Die Betriebe von Michel Péclard Michel Péclard betreibt gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Florian Weber neun Lokale, acht davon in Zürich und eines in Arosa. Angefangen hat alles mit

Die Unternehmenssoftware für PC, Mac und Linux

dem Restaurant Pumpstation in Zürich, das er 1998 eröffnete. Heute gehören dazu auch Coco Grill&Bar, Fischer’s Fritz, Restaurant Kiosk, Péclard Schober, Milchar, Rooftop Restaurant, The Beach Thalwil und das Alpenblick Arosa.

NUMMER

Weitere Informationen unter: www.peclard.net

betrieben. Ich sehe einfach jeden Fehler, den es in einer Buchhaltung hat. Es hat mich interessiert und fasziniert.

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Crésus ist bei über 16 000 Kleinunternehmen und 500 Treuhänder im täglichen Einsatz. Die Referenz für Finanzbuchhaltung, Faktura und Lohn.

Gibt es einen Traum, den Sie noch verwirklichen möchten? Florian und ich würden gerne einmal ein Hotel in Zürich eröffnen. Wir wollen zeigen, dass unsere Art Gastronomie zu machen, auch in einem Hotelbetrieb möglich ist. Wir sind überzeugt, dass es in Zürich noch Platz hat für ein etwas anderes Hotel. Was wäre denn so anders an Ihrem Hotel? Als erstes stelle ich mir die Frage: Warum braucht ein Hotel eine Rezeption? Weil es schon immer so gemacht wurde? Weshalb kann man sie nicht mit der Gastronomie verschmelzen? Sind wir ehrlich: Wenn man in ein Hotel kommt, möchte man als erstes sein Zimmer beziehen und unter die Dusche. Danach gönnt man sich etwas Gutes im Restaurant. Man will nicht noch 20 Minuten an der Rezeption warten und einen Zettel ausfüllen. Daher braucht es ein Konzept, in dem Gastronomie und Rezeption verschmolzen sind. Den Zimmercode bekommt der Gast als QR Code direkt auf sein Handy. Dokumente werden ins Zimmer gelegt und der Gast gibt sie unterschrieben ab, wenn er Zeit und Lust dazu hat. Durch die Zusammenlegung von Gastronomie und Rezeption können zudem Personalkosten gesenkt werden. Und wo steht Michel Péclard in zehn Jahren? Ich habe einmal gesagt, mit 50 Jahren mache ich etwas Neues und verkaufe alles. Das mache ich aber mit Sicherheit nicht – die Lokale sind meine Babies. Ich bin so glücklich momentan, ich mache mir gar keine Gedanken über die Zukunft.

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Interview / Text: Stephanie Federle / Herbert Mattle

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Professionelle Verhandlungsführung

Unter dem Label «House of Accounting» bietet veb.ch einen Tageskurs zum Thema «Professionelle Verhandlungsführung» an. Die Teilnehmenden erhalten dabei praktische Tipps, um schwierige Verhandlungen selbstbewusst zu führen. Referent ist Hansjörg Schwartz, Dipl. Psychologe, Mediator und Coach.

Herr Schwartz, wie verhandelt man erfolgreich? 90 Prozent des Erfolges basieren auf einer guten Vorbereitung. Die meisten Verhandler haben oder besser nehmen sich nicht die Zeit für eine systematische Vorbereitung. ZuHansjörg Schwartz nächst gilt es zu antizipieren, welche Themen zu klären sind. Darauf aufbauend, gelingt es erfolgreichen Verhandlern zu erarbeiten, worum es den beteiligten Parteien bei den jeweiligen Punkten «wirklich» geht. Während dies bei den eigenen Interessen noch relativ leicht fällt, ist es schon anspruchsvoller sich in die Perspektive des Verhandlungspartners zu begeben und sich aus seiner Sicht Gedanken über die massgeblichen Motive zu machen. Dies erfordert ein hohes Mass an Empathie. Hat man einen guten Überblick über die Interessen gewonnen, gilt es, Ideen zu entwickeln, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie auch die wesentlichen Beweggründe reflektieren. Was sind die grössten Stolpersteine? Die grössten Herausforderungen stellen die beteiligten Personen dar. Zum einen hat jeder Verhandler seine Stärken und Schwächen. Der eine beharrt zu stur auf seinem Standpunkt und achtet zu wenig auf die Beziehung zum Verhandlungspartner, der andere setzt sich zu niedrige

Professionelle Verhandlungsführung Wann:

Ziele oder macht zu früh Zugeständnisse. Professionelle Verhandler sind sich selber gegenüber ehrlich, machen sich den eigenen Verhandlungsstil bewusst, nutzen die Stärken und versuchen die individuellen Risiken zu minimieren. Ein weiterer Stolperstein besteht im Verhandlungsprozess, das heisst in der Interaktion zwischen den Verhandlungspartnern. Aufgrund der hohen Anspannung und den starken Emotionen kann es leicht zu destruktiven Dynamiken kommen. Aus diesen finden die Verhandlungspartner alleine nur schwer heraus. Professionelle Verhandler sind darin geschult zu erkennen, wenn es schwierig wird, um früh genug gegen zu steuern. Warum ist Verhandlungsführung im Geschäftsalltag so wichtig? Wir verhandeln jeden Tag und das an vielen verschiedenen Stellen. Ob mit Mitarbeitern, Kunden, Vertragspartnern oder Banken. Häufig ist uns gar nicht bewusst, dass wir uns in einer Verhandlungssituation befinden. Gelungene Verhandlungen erhöhen die Wertschöpfung des Unternehmens und wirken sich direkt auf das Ergebnis aus. Umso erstaunlicher ist es, dass in keiner Ausbildung das professionelle Verhandeln zentraler Lehrgegenstand ist. Was genau lernen die Teilnehmer in Ihrem Seminar? Sie lernen, was die wesentlichen Grundlagen für wertschöpfendes Verhandeln sind. Sie erfahren, wie sie die eigene Verhandlungsmacht durch eine gelungene Gesprächsführung ausbauen können. Zudem erhalten sie einen Überblick über die schwerwiegendsten Manipulationsmöglichkeiten und wie sie sich dagegen schützen können. Interview: Stephanie Federle

Freitag, 21. Oktober 2015, 8.30 bis 17 Uhr

Kosten: CHF 590 inkl. MWST Ort:

veb.ch, Talacker 3, 8001 Zürich

Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter www.veb.ch, Seminare und Lehrgänge, House of Accounting oder per Mail info@veb.ch

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Hansjörg Schwartz, dipl. Psycholog. Seit 1995 tätig als Mediator und vor allem als Verhandlungscoach und Berater für Führungskräfte in Unternehmen und Kanzleien in Deutschland, Österreich und der Schweiz, mediatorhs@aol.com

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Weiterbildung lohnt sich

Weiterbildung hat ihren Preis, doch ihr Wert ist um ein Mehrfaches höher: Darin waren sich die Redner an der Schlussfeier für die höheren Prüfungen im Rechnungswesen und Controlling einig. Entsprechend stolz nahmen die erfolgreichen Absolventen ihre Diplome und Fachausweise in Bern entgegen.

Dass sich Weiterbildung auszahlt, betonte auch Thomas Ernst als Präsident der Prüfungskommission: «Sie haben für die Prüfungsvorbereitungen einen grossen Teil Ihrer Freizeit geopfert und damit einen hohen Preis bezahlt». «Doch der Wert des Ausweises oder Diploms ist um ein Mehrfaches höher». Ehre, wem Ehre gebührt Damit war es an den besten Absolventinnen und Absolventen der Prüfungen, die Bühne des prunkvollen Saals zu betreten und für ihren Aufwand belohnt zu werden: Die beste höhere Fachprüfung hatten Sandra Freitag und David Engler mit einem Notendurchschnitt von 5,6 abgelegt. Ihre Leistung ist umso höher einzuschätzen, als der Durchschnitt in diesem Jahr nur bei 4,0 lag und deutlich weniger Kandidaten die Diplomprüfung bestanden als im Vorjahr. Lediglich vier weitere Absolventen erreichten einen Notendurchschnitt von 5,3 oder mehr. Gratulation durch Urs Prochinig, Mitglied der Prüfungskommssion: Melanie Pfranger absolvierte den Fachausweis mit der Note 5.9.

Herbert Mattle, Präsident von veb.ch und des Prüfungsvereins, brachte es auf den Punkt: «Weiterbildung lohnt sich», rief er in den bis auf den letzten Platz besetzten Saal des Kulturcasinos Bern. 1200 Absolventen sowie Angehörige und Freunde waren an diesem Freitagabend zusammengekommen, um den erfolgreichen Abschluss der Höheren Fachprüfung oder Berufsprüfung zu feiern, deren Träger veb.ch und der Kaufmännische Verband sind. Und Herbert Mattle führte der Festgemeinde gleich vor Augen, dass seine Aussage auch in finanzieller Hinsicht ihre Berechtigung hat: «Mit einem eidgenössischen Diplom verdienen Sie heute im Durchschnitt rund 160’000 Franken, mit einem Fachausweis 110’000 Franken im Jahr“, erklärte er. «Sie sehen: Ein zusätzlicher Aufwand von zwei bis drei Jahren und Sie können sich alle Wünsche und Träume erfüllen.»

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Ganz ein anderes Bild dafür bei der Fachausweisprüfung: 55 Frauen und Männer drängten sich auf die Bühne, um ein Präsent entgegenzunehmen und den Applaus der Menge zu geniessen. Eine überstrahlte dabei alle: Melanie Pfranger hatte bei der Prüfung einen unglaublichen Notendurchschnitt von 5,9 erreicht.

Die besten Absolventen der Berufsprüfungen.

Bildung


Die besten Absolventen der Höheren Fachprüfung 2016.

Die Absolventen dürfen ihre Diplome und Ausweise abholen.

Frauen über und unter dem Schnitt Dass die Frauen überdurchschnittlich gut abschlossen, bewies auch ihr grosser Anteil auf der Bühne: Von den Personen mit Noten von 5,3 und mehr gehörten rund 60 Prozent dem weiblichen Geschlecht an. Doch Herbert Mattle liess sich von diesem schönen Anblick nicht täuschen: «Gerade die höhere Fachprüfung legen leider immer noch viel zu wenig Frauen ab», gab er zu bedenken. «Dabei eignen sich Frauen ausgezeichnet für unsere Berufe!»

Er rief die anwesenden Frauen und Männer nochmals dazu auf, in die Weiterbildung zu investieren. Aber auch dem veb.ch beizutreten, der sich für die Qualität der gesamtschweizerischen Prüfungen und damit für die hohe Anerkennung der geschützten Titel stark macht: «Schliesslich», so Mattle, «ist es genau unser Verband, welcher dafür sorgt, dass Sie dank der vielseitigen Weiterbildungs- und Netzwerkanlässe auch in Zukunft am Ball bleiben.» Text: Barbara Schluchter / Fotos: Armin Grässl

Herbert Mattle,

Martin Häfliger,

Thomas Ernst,

Präsident Prüfungsverein

Mitglied der Prüfungskommission

Präsident Prüfungskommission

Bildung

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Controlling nach internationalen Standards

Dipl. Controller/in NDS HF Eidgenössisch anerkannt Start 29. Durchführung: August 2016 Die Weiterbildung für die kaufmännische Leitung

Dipl. Leiter/in Finanzen & Dienste NDS HF Eidgenössisch anerkannt Start 9. Durchführung: September 2016 Neu! In Zusammenarbeit mit veb.ch

Dipl. Steuerberater/in NDS HF In eidgenössischer Anerkennung Start 2. Durchführung: Oktober 2016

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Bildung


Hommage à la formation continue

Si la formation continue a son prix, sa valeur est cependant bien plus élevée: sur ce point, tous les intervenants de la fête de remise des diplômes supérieurs en comptabilité et controlling étaient du même avis. Les nouveaux lauréats ont reçu avec fierté leur diplôme ou brevet à Berne.

«La formation continue est très avantageuse», s’exclame Herbert Mattle, président de veb.ch, devant l’impressionnant parterre de la salle du Kulturcasino, remplie jusqu’aux dernières places. Environ 1200 diplômés, accompagnés de leurs proches, sont venus ce vendredi soir fêter le couronnement des plus hauts examens professionnels et professionnels supérieurs, dont veb.ch et SEC Suisse sont les organismes faîtiers. Herbert Mattle poursuit en rendant l’assemblée attentive au caractère financier de sa déclaration: «avec un diplôme fédéral, vous gagnez aujourd’hui environ 160’000 francs par année, avec un brevet fédéral, 110’000 francs. Un effort supplémentaire de deux à trois ans vous permet d‘exaucer tous vos souhaits et rêves». Thomas Ernst, président de la commission des examens, met lui aussi en exergue les avantages de la formation continue: «Vous avez sacrifié une grande partie de vos loisirs pour la préparation de vos examens, payant ainsi un prix élevé. Mais la valeur du brevet ou du diplôme, que bientôt vous tiendrez dans vos mains, est bien plus élevée». À qui revient l’honneur? Durant cette cérémonie, c’est aux meilleurs diplômés-es que revenait l’honneur de monter sur la scène de cette fastueuse salle et d’être récompensés pour leurs efforts: les meilleurs examens professionnels supérieurs ont été réalisés par Sandra Freitag et David Engler, avec une moyenne de 5,6. Leur prestation est d’autant plus impressionnante que la moyenne, cette année, ne dépassait pas 4,0 et que seul un nombre restreint de candidats, clairement inférieur à celui de l’année passée, a réussi les examens de diplômes. En effet, seuls quatre autres diplômés ont obtenu une moyenne de 5,3 ou plus. La situation est tout autre en ce qui concerne le brevet: 55 femmes et hommes se sont frayés un passage jusqu’à

Swisco

Ivan Progin, membre de la commission des examens félicite les meilleurs lauréats.

la tribune afin de recevoir un présent et d’apprécier à leur juste valeur les applaudissements du public. L’une des diplômées, Melanie Pfranger, a, grâce à son incroyable moyenne de 5,9, particulièrement brillé sur la scène. Femmes sur et sous la section Le grand nombre de femmes présentes sur scène a permis de renforcer la thèse selon laquelle ces dernières, en moyenne, terminent avec de bons résultats: 60 % des personnes appelées sur scène – à savoir les lauréats ayant réalisé une note de 5,3 et plus – étaient du sexe féminin. Herbert Mattle pourtant relativise ces résultats encourageants: «s’agissant avant tout du brevet, un nombre toujours trop restreint de femmes y participe ». Et de rajouter: «et pourtant, les femmes sont tout aussi aptes à exercer nos métiers!». Il rappela à nouveau à chacun l’importance de la formation continue, mais également d’adhérer à veb.ch, qui s’investit beaucoup pour la qualité des examens suisses et par conséquent pour une importante reconnaissance du titre protégé: «Enfin», comme le dit Mattle, «c’est exactement le but de notre association, qui se soucie que vous puissiez rester dans le jeu, grâce aux occasions polyvalentes de formation continue et de réseau». Ivan Progin

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Un plauso alla formazione

La formazione ha un prezzo, ma il suo valore è molto superiore all’investimento effettuato. Stare al passo con la realtà del mondo lavorativo impone l’adozione del concetto di formazione continua. Queste sono state le unanimi espressioni degli oratori, indirizzate agli esperti e specialisti convenuti alla festa dei diplomi.

Herbert Mattle, presidente del veb.ch, ha puntualizzato, davanti alla gremita sala del Casino Culturale di Berna, che la formazione è pagante, non solo dal punto di vista della soddisfazione personale, ma soprattutto dal punto di vista economico, potendo gli Esperti in finanza e controlling beneficiare di stipendi di ca. il 40 % superiori rispetto a quelli degli Specialisti in finanza e contabilità. Un investimento limitato nel tempo, per un netto miglioramento, costante, durante tutta la rimanente carriera professionale.

5.6, Egon Modesti. Erano anni che non si ottenevano risultati simili nella nostra regione. Speriamo che siano di buon auspicio e non un’effimera apparizione, come le stelle nella notte di San Lorenzo.

Che la formazione sia pagante, lo ha affermato pure Thomas Ernst, presidente della commissione d’esami: «Per la preparazione degli esami voi avete investito una buona parte del vostro tempo e pagato quindi un caro prezzo; il valore dell’attestato o del diploma che avete conseguito è molto superiore a quanto investito. Sta a voi ora non perdere questo valore aggiunto acquisito, interpretando al meglio il concetto di formazione continua. Stare al passo con i tempi è oggi una realtà nel mondo del lavoro, altrimenti si rischia di rimpiangere il prezzo pagato». Il presidente ha poi proseguito nel suo discorso evidenziando i valori della categoria professionale che sono: l’onestà, la rettitudine, l’integrità, la devozione e l’aiuto a chi lo necessita; valori ripresi nel codice etico approvato dall’Associazione dei Contabili-Controller diplomati federali.

Il presidente dell’Associazione dei Contabili-Controller diplomati federali ha invitato i neodiplomati ad aderire al sodalizio, che è attivo nella formazione di base e nel perfezionamento, nella difesa della categoria professionale e nel miglioramento delle condizioni quadro del settore.

Particolarmente positivi sono stati, in questa sessione, i risultati della Svizzera Italiana. A livello del diploma di Esperto in finanza e controlling sono stati promossi il 44 % dei candidati esaminati. Il miglior risultato è stato conseguito da Maurizio Gregorio. A livello dello Specialista in finanza e contabilità vi è stato un esito ancor più ragguardevole. Ben il 56 % dei candidati ha potuto festeggiare il conseguimento dell’attestato. Fabrizio Ruscitti, presidente dell’ACF, ha potuto congratularsi personalmente con chi ha conseguito le migliori medie: Valentina Piccioni e Patrick Pittaluga (5.3), Salvatore Luca Piccolo (5.4), Paolo Brenna (5.5) e, con l’eccezionale media del

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Le donne sono sempre di più protagoniste a livello di specialista. Delle migliori note dell‘attestato, oltre il 60 % è di sesso femminile, confermando una tendenza in atto ormai da anni. Purtroppo la loro presenza nell’esame superiore scema in maniera preoccupante.

Fabrizio Ruscitti, presidente ACF, (destra) si congratula con i nuovi diplomati.

Svizzera italiana


«Ich blicke mit grosser Freude und gebührendem Respekt auf meine neue Stelle» Ab dem 1. Januar 2017 wird Peter Petrin Rektor der HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich. Der aktuelle Direktor des SIB Schweizerisches Institut für Betriebsökonomie berichtet über Meilensteine des SIB, seine neuen beruflichen Herausforderungen, und wie er die Bildungslandschaft Schweiz sieht.

Herr Petrin, wollten Sie schon immer Rektor werden? Als Kind habe ich mir ehrlich gesagt wenig Gedanken über einen Traumjob gemacht. Ich wusste aber immer, was ich nicht werden wollte: Und das war Arzt. Mein Vater war Arzt Peter Petrin und ich habe hautnah miterlebt, wie er im Rahmen zahlreicher Notfalldienste in der Nacht ausrücken musste. Kaum war er zu Hause, musste er häufig gleich wieder los. Als Kind dachte ich: Das ist viel zu anstrengend, das möchte ich nicht. Ich wusste damals nicht, dass man als Betriebswirtschaftler auch viel arbeitet (lacht). Erst im Gymnasium fand ich heraus, in welche Richtung ich mich bewegen möchte. Sie haben gleich mehrere Studiengänge belegt. Was waren die Gründe dafür? Ich habe an der HSG in St. Gallen Betriebswirtschaftslehre studiert. Ich fand damals Betriebswirtschaft fast zu abstrakt, um es zu studieren; vieles lernt man ja in der Praxis bzw. ohne Praxis ist es schwer zu lernen. Deshalb entschied ich mich, nochmals ein Studium von Inhalten anzuhängen, die man sich wirklich am besten an einer Uni aneignet. So schrieb ich mich für Philosophie, Psychologie und Politologe an der Universität Zürich ein. Nach zwei Jahren habe ich jedoch ein so verlockendes Jobangebot erhalten, dass ich das Studium nicht beendete. Sie haben insgesamt elf Jahre bei der AKAD gearbeitet. Wie kam es dazu? Gleich nach dem Studium hatte ich die Möglichkeit, in der damaligen Tschechoslowakei in einer Organisation zu arbeiten, die Management Trainings durchführte. Das war 1991, kurz nach der Wende. Während dieser Tätigkeit habe ich auch die AKAD kennengelernt, weil die Schule die Organisation mit Lernmaterial und Unterlagen unterstützte.

Persönlich

Was genau war Ihre Aufgabe bei der AKAD? Angefangen habe ich als Assistent des Gruppen-CEOs. Ich beschäftigte mich hauptsächlich mit Integrationsprojekten. Ein grosses Projekt war der Aufbau einer österreichischen Fachhochschule. Schon bald konnte ich in die Geschäftsleitung der AKAD aufsteigen. Dort initiierte ich die AKAD Hochschule für Berufsstätige und wurde gleichzeitig auch Gründungsrektor. Später habe ich AKAD Business geleitet und damit die Höhere Berufsbildung kennengelernt. Während meinen elf Jahren bei der AKAD habe ich viel Aufbauarbeit leisten können. Das mache ich auch heute noch sehr gerne. Das macht mich als Typ aus.

«Die Schweiz hat das beste Bildungssystem auf der Welt, und ich überzeugt von unserer dualen Bildung und von der höheren Berufsbildung.»

Was sind Sie denn für ein Typ? Ich bin sehr loyal. Das zeigen auch meine zwei langjährigen Engagements, ich war elf Jahre bei der AKAD und jetzt elf Jahre beim SIB. Ich bin sportlich, aber nicht im körperlichen Sinne (lacht). Ich schätze es einfach, mich in einem Wettbewerbsumfeld bewegen zu dürfen. Das spornt mich an. Zudem bin ich ehrgeizig. Ich spiele gerne in der obersten Liga. Was war damals der Anreiz zum SIB zu wechseln? Da gab es zwei Gründe: Zum einen war ich bereits elf Jahre bei der AKAD. Ich hatte dort zwar immer wieder neue Aufgaben, aber ich hatte das Gefühl, nach dieser langen Zeit müsse man sich wieder einmal neu orientieren. Zudem war der Anreiz am SIB sehr gross. Das SIB war damals im 2005 etwas in Vergessenheit geraten. Es stand im Schatten der HWZ. Der Zentralvorstand des Kaufmännischen Verbands, der ja Eigentümer des SIB ist, wollte aus dem SIB etwas Grösseres und Schöneres machen,

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Der zukünftige HWZ Rektor Peter Petrin (rechts) im Gespräch mit veb.ch-Präsident Herbert Mattle.

und ich wurde eingeladen, mich für die Stelle des Direktors zu bewerben. Das SIB war eine Marke mit einer grossen Geschichte. Ich war der Überzeugung, dass genug Glut vorhanden war, um das Feuer neu zu entfachen. Was haben Sie in den elf Jahren beim SIB erreicht? Wir sind heute mit Abstand der grösste Anbieter des dipl. Betriebswirtschafters HF mit circa 600 Studierenden. Zudem sind wir erster und grösster Anbieter des dipl. Marketingmanager HF mit rund 160 Studierenden. Wir verfügen über die breiteste Palette an Nachdiplomstudiengängen, wie der sich in der eidg. Anerkennung befindenden dipl. Steuerberater NDS HF in Kooperation mit veb.ch. Mit unserem Angebot sind wir Marktführer. Darüber freue ich mich sehr. Was ist Ihnen im operativen Geschäft besonders wichtig? Für mich muss die Servicequalität sehr hoch sein. Ich habe sehr viel Wert daraufgelegt, dass unsere Studierenden immer zuvorkommend behandelt werden. Gleichzeitig habe ich sie aber darauf aufmerksam gemacht, dass wir als Schule zwei Rollen haben. Wir sind einerseits Dienstleister, aber auch Schiedsrichter, wenn es um Prüfungen geht. Besonders wichtig ist es mir, stets gute Führungskräfte und Studiengangsbetreuer zu engagieren. Ich hatte immer das Glück, dass ich Leute für das SIB gewinnen konnte, die weit mehr leisten wollten als der Durchschnitt. Mittlerweile sind wir eine grosse Schule geworden, aber wir haben es geschafft, kein Massenbetrieb zu sein. Das ist die Kunst. Und jetzt, mit 50 Jahren, kommt die Berufung zur HWZ: ein Aufstieg für Sie? Ich bin der Ansicht, dass die Berufung an die HWZ keine höhere Aufgabe ist als an einer höheren Fachschule. Ich finde, die Fachhochschulen können bei den höheren Berufsbildungen in vielen Belangen etwas lernen. Viele haben mir zum Aufstieg gratuliert. Ich persönlich empfinde es eher als eine Seitwärtsbewegung. Ich war Direktor und

52 I rechnungswesen & controlling 2 I 2016

werde jetzt Rektor; beide Male geht es um die Geschäftsführung in einer AG. Einen Aufstieg kann man es nennen, weil die HWZ grösser ist. Was wird der grösste Unterschied sein? Im Hochschulbereich spielt die Forschung eine wichtige Rolle. Ich erwarte einen spannenden Mix aus Vertrautem und Neuem. Wo sehen Sie die grössten Herausforderungen? Die HWZ war ja die unbestrittene Nummer 1 im berufsbegleitenden Bachelor-Studium für Betriebswirtschaft. Mittlerweile führt auch der Staat solche Programme. Das spürt eine HWZ. Die Aufgabe wird dort sein, sich neu zu erfinden, um sich im Markt positiv zu differenzieren. Die HWZ hat weiter eine Academy lanciert, in der sie das Life Long Learning des oberen Kaders unterstützen möchte. Damit steigt sie in das Firmenkundengeschäft ein. Dieser Bereich muss noch ausgebaut werden; das wird sicherlich auch ein Teil meiner Arbeit sein.

«Ich schätze es, mich in einem Wettbewerbsumfeld bewegen zu dürfen. Das spornt mich an.»

Die HWZ und das SIB sind ja im gleichen Haus. Gibt es trotzdem kulturelle Unterschiede? Es gibt natürlich kulturelle Unterschiede. Die Kultur ist meiner Meinung nach immer massgeblich von der Spitze her geprägt. Ich bin nicht gleich wie der heutige HWZ Rektor. Sie sind ein profunder Kenner der Schweizer Berufsbildung. Können Sie eine kleine Auslegeordnung machen, in welche Richtung es in Zukunft gehen könnte? Die Schweiz hat das beste Bildungssystem auf der Welt, und ich bin überzeugt von unserer dualen Bildung und von der höheren Berufsbildung. Aber: Die höhere Berufsbil-

Persönlich


dung ist so gut, wie sie die Berufspraxis abbildet und auf Veränderungen reagiert bzw. diese sogar vorwegnimmt. Da liegt eine Gefahr. Reformen in der kaufmännischen höheren Berufsbildung dauern oft zu lange. Bis ich eine Prüfungsordnung und Wegleitung geändert und umgesetzt habe, dauert es gut und gerne drei bis vier Jahre. Es gibt zudem verschiedene Branchen, die zu stark auf die Hochschulen geschielt und einige Elemente abgeschaut haben. Ich bin überzeugt, dass das nicht richtig ist. Eine Kopie kann nie besser sein als das Original. Die Höhere Berufsbildung ist ein Original und muss eines bleiben.

«Ich wünsche mir, dass in der Bildungslandschaft viel mehr fairer Wettbewerb herrscht und dass sich der Staat, wo es geht, rausnimmt.»

Wie kann man Abschlüsse der Höheren Berufsbildung attraktiver machen? Das ist insbesondere auf Diplomstufe schwierig, wo auch Hochschulangebote bestehen. Ich denke die eidgenössischen Prüfungen funktionieren, wenn sie eine hohe Akzeptanz im Markt haben. Das erreicht man mit Absolventen, die im Alltag bestehen und ihr Können erfolgreich umsetzen. Wenn ich beispielsweise einen Experten in Rechnungswesen und Controlling einstelle, dann weiss ich, der kann eindeutig mehr als ein Hochschulabsolvent. Das ist bekannt. Aber sobald das nicht mehr sicher ist, wird es schwierig.

ternationalen Gebieten. Ich bevorzuge ein mir nahes kulturelles Umfeld wie Nordamerika, Australien und Europa. Meine Hobbies und mein Beruf vermischen sich oft, ich habe zum Beispiel verschiedene nebenberufliche Mandate in der höheren Berufsbildung und bin in mehreren Gremien aktiv. Stellen Sie sich vor, Bundespräsident Johann Schneider Ammann gewährt Ihnen drei Wünsche in Bezug auf die Weiterbildung: Welche wären das? Ich wünsche mir als erstes, dass in der Bildungslandschaft viel mehr fairer Wettbewerb herrscht und dass sich der Staat, wo es geht, rausnimmt. Nur das fördert Innovationen auch in der Bildung. Zweitens sollte es weniger Subventionen im Giesskannenprinzip geben und stattdessen zum Beispiel Nullzinskredite für Menschen, die sich eine Weiterbildung wirklich nicht leisten können. Und mein dritter Wunsch ist: die Höhere Berufsbildung neben der Fachhochschulbildung als Fortsetzung der dualen Grundbildung noch mehr zu stärken. Damit fordere ich nicht mehr Geld, sondern mehr Wertschätzung. Sie fangen am 1. Januar 2017 als Rektor der HWZ an. Gönnen Sie sich noch eine Pause dazwischen? Ja, ich versuche im Oktober einen Monat lang nicht zu arbeiten. Mit welchen Gefühlen blicken Sie auf Ihre neue Aufgabe? Mit grosser Freude und gebührendem Respekt.

Hat man als Rektor auch Freizeit? Wie verbringen Sie diese? Ich reise sehr gerne. Da ich beruflich in der Binnenwirtschaft tätig bin, verbringe ich meine Freizeit gerne in in-

Interview: Herbert Mattle Text / Foto: Stephanie Federle

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Politischer Beirat von veb.ch mit neuem Mitglied Am 24. März 2016 traf sich der politische Beirat von veb.ch zur jährlichen Sitzung im Hotel Schweizerhof in Luzern. Im Zentrum des Gedankenaustausches standen erneut aktuelle Gesetzgebungsvorhaben, welche für den veb.ch von Bedeutung sind.

Zu Beginn der Beiratssitzung begrüsste veb.ch-Präsident Herbert Mattle Ständerat Erich Ettlin, (CVP, Kt. OW) als neues Mitglied des politischen Beirates für den zurückgetretenen Nidwaldner Ständerat Paul Niederberger. In seiner Einführung erwähnte Herbert Mattle, dass veb.ch in den letzten Jahren bei zahlreichen politischen Fragen zur Lösungsfindung beitragen konnte. Gleichzeitig nannte er neue Baustellen, bei denen Handlungsbedarf bestehe: So bei der Konzernrechnung nach einem anerkannten Regelwerk, bei der Internationalen Anerkennung der Fachausweise, beim Bürokratie-Abbau und der Entlastung der KMU sowie im Bildungsbereich «Dualstark». Was hat den Verband 2015 beschäftigt? In der kurzen Auslegeordnung hob Herbert Mattle eingangs die 7 Vernehmlassungsvorlagen hervor, zu denen der Verband im Jahr 2015 Stellung bezog und zählte danach jene Themen auf, welche den Verband besonders gefordert haben.

«Betroffen sind nämlich die Aussendienstmitarbeiter, Installateure, Monteure und nicht nur die Geschäftsinhaber mit den grossen teuren Autos, wie viele glauben.» Ständerat Erich Ettlin Nebst dem Standard zur Eingeschränkten Revision war es die Umsetzung der FABI-Vorlage, welche die Komplexität für die KMU massiv erhöht habe. Erich Ettlin bedauerte, dass die Vorlage zwischen den zuständigen Stellen hinund hergeschoben wurde und der Status Quo nach wie vor unbefriedigend sei. Aus diesem Grund habe er Vorstösse eingereicht, damit die Unsicherheit für die KMU ein Ende hat: «Betroffen sind nämlich die Aussendienstmitarbeiter, Installateure, Monteure und nicht die Geschäftsinhaber mit den grossen teuren Autos, wie viele glauben», hob

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Erich Ettlin hervor. Albert Vitali doppelte nach und zeigte sich ebenfalls unzufrieden mit dem jetzigen Zustand. Er bemängelte den Betrag von 3000 Franken, die fehlende Umsetzung und die damit verbundene Unsicherheit für die Betriebe. Gleichstellungsgesetz Viel zu diskutieren gaben auch die Änderungen des Gleichstellungsgesetzes (GlG). Herbert Mattle erläuterte die Position von veb.ch: «Wir sind gegen die Durchführung einer Lohnanalyse alle vier Jahre für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden. Damit entsteht noch mehr Bürokratie». Die Beiratsmitglieder waren sich einig, dass die Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau verschiedene Ursachen haben. Dieter Pfaff unterstrich, dass man bei Lohnanalysen sehr genau hinschauen müsse, da zum Teil Äpfel mit Birnen verglichen würden: «Oftmals werden Erwerbsunterbrüche bei Frau und Mann nicht adäquat erfasst. Richtigerweise müsste man die Geschlechter mit gleich langer Berufserfahrung vergleichen», erklärte er. Unterschiede seien oft auch damit zu erklären, dass Frauen mehr Teilzeit arbeiten als Männer. Teilzeitstellen seien nicht per se schlechter bezahlt, könnten aber Auswirkungen auf das Lohnwachstum und andere Komponenten der Entlöhnung haben. Daniel Jositsch betonte, dass der abnehmende Frauenanteil bei höheren Karrierestufen, kein wirtschaftliches, sondern vielmehr ein gesellschaftliches Problem sei: «Eine Teilzeitkarriere ist heute kaum mehr möglich. Dies war aber nicht immer so». Erich Ettlin ortete bei der Teilzeitarbeit ein weiteres Phänomen: «Teilzeitarbeit ist nicht mehr eine Frage der Geschlechter, denn immer mehr jüngere Männer suchen heute Teilzeit-Jobs». Wie sein Ratskollege macht Konrad Graber dieselben Erfahrungen, stellt der Wirtschaft aber

Aus dem veb.ch


Angeregter Austausch zwischen veb.ch und dem Politischen Beirat (hinten von links): Ständerat Daniel Jositsch, veb.ch-Vizepräsident Dieter Pfaff, Nationalrat Pirmin Schwander und veb.ch-Präsident Herbert Mattle. Vorne von links: Ständerat Konrad Graber, Ständerat Erich Ettlin und Nationalrat Albert Vitali. Es fehlt: Ständerat Fabio Abate.

ein positives Zeugnis aus: «Angesichts der vielfältigen Erwartungen in der heutigen Berufs- und Arbeitswelt löst die Wirtschaft dieses Problem gar nicht so schlecht». Der Beirat war sich einig, dass die Politik bei der Gleichstellung und allfälliger Lohnanalysen vorsichtig agieren und bei den Ursachen ansetzen müsse. Steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen Beim nächsten – ebenso spannenden – Diskussionspunkt ging es um die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen. Herbert Mattle gab zu verstehen, dass sich der Verband bei der Frage der Nichtabzugsfähigkeit von Bussen, Geldstrafen und finanziellen Verwaltungssanktionen mit Strafcharakter sowie den damit verbundenen Prozesskosten schwer tue. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von gewinnabschöpfenden Sanktionen ohne Strafcharakter erachtet der veb.ch hingegen als sinnvolle Regelung, da es sonst zu einer Doppelbestrafung komme.

Aus dem veb.ch

Herbert Mattle gab zu verstehen, dass der veb.ch bei der vorliegenden Vernehmlassung generell das bewährte Prinzip der Massgeblichkeit vermisse. Es gebe immer mehr Korrekturvorschriften und alles werde unnötig kompliziert. Nach den Ausführungen des veb.ch-Präsidenten folgte eine angeregte Diskussion.

«Eine Teilzeitkarriere ist heute kaum mehr möglich. Dies war aber nicht immer so.» Ständerat Daniel Jositsch

Unterwandert die Verwaltung das Parlament? Viele offene Fragen stellen sich auch beim neuen Rechnungslegungsrecht, wie Herbert Mattle ausführte. Neu sei es erlaubt, Aktien zum Börsenkurs oder einem anderen Marktpreis in einem aktiven Markt zum Kurs oder Markt-

2 I 2016 rechnungswesen & controlling I 57


preis am Bilanzstichtag zu bewerten. Auf diese Weise dürfe eine Wertberichtigung zulasten der Erfolgsrechnung gebildet werden, um Schwankungen im Kursverlauf Rechnung zu tragen. «Weil die Steuerbehörden und die Kantone die angesprochenen Punkte jedoch unterschiedlich definieren, ist eine grosse Unsicherheit entstanden», stellten die Beiratsmitglieder übereinstimmend fest.

«Angesichts der vielfältigen Erwartungen in der heutigen Berufs- und Arbeitswelt löst die Wirtschaft das Problem der Teilzeitarbeit gar nicht so schlecht.» Ständerat Konrad Graber

Für Dieter Pfaff ist es ein schönes Beispiel, wenn der Gesetzgeber zu viel gleichzeitig will: «Beim Rechnungslegungsgesetz hatte man ursprünglich zwei Ziele. Einerseits wollte man eine Berichterstattung nach dem Grundsatz ‹true and fair›, also zumindest für bestimmte Aktiven die

Bilanzierung zum Marktwert ermöglichen. Dadurch kam die Schwankungsreserve hinein.» Auf der anderen Seite war die Vorgabe, dass das Rechnungslegungsrecht steuerneutral sein sollte. «Was jetzt herausgekommen ist, ist eine unglückliche Lösung. Manchmal ist es besser, nur ein Ziel zu verfolgen», meinte Dieter Pfaff. Abschliessend diskutierte der Beirat noch die Aktienrechtsrevision. Pünktlich gegen Mittag schloss Herbert Mattle die Beiratssitzung mit dem besten Dank an die Beiratsmitglieder für den angeregten Gedankenaustausch. Text: Fredy Müller

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Aus dem veb.ch

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Das neue MWST-Gesetz: die bevorstehende Revision kurz und bündig. Das Tagesseminar richtet sich an Interessierte, die sich über Wichtiges aus der MWST orientieren wollen. Ebenso an alle, die wissen möchten, wie es mit den PDF Rechnungen steht oder ob die Abrechnung mit Saldosteuersatz für die KMU wirklich vorteilhaft ist. Der Bundesrat und das Parlament haben eine Teilrevision des MWSTG beschlossen. Verschiedene Änderungen bzw. Neuerungen werden entweder auf den 1. 1. 2017 oder auf den 1. 1. 2018 in Kraft treten. Unsere Referenten bringen Sie auf den neusten Stand.

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Kompakt und konkret: Tipps für den Praxisalltag von NPO. Das Seminar richtet sich an alle, die mit Nonprofit Organisationen zu tun haben und aus den Bereichen Verwaltung, Rechnungswesen, Treuhand oder Revision kommen. In diesem Tagesseminar werden unter anderem die 21 ZEWO Standards, die neuen Bestimmungen für NPO, die Steuern sowie wichtige Gerichtsentscheide behandelt.

Dieser Tageskurs soll die Teilnehmenden mit praktischen Tipps unterstützen, schwierige Verhandlungen selbstbewusst zu führen und die eigenen Verhandlungsergebnisse zu optimieren.

Controlling | Budgetierung | Reporting 3 0. N O V E M B E R 2 016

In diesem Halbtageskurs werden Themen wie Grundlagen für die strategische Planung, Kriterien für eine erfolgreiche Budgetierung sowie Budgetaufbau, Vorgehen und Stolpersteine behandelt. Die Weiterbildung eignet sich für Buchhalter / Treuhänder, die für die Budgetierung und/oder das Reporting und/ oder das Controlling verantwortlich sind.

Weitere Informationen unter: www.veb.ch

Zertifikatslehrgänge

FABI, Lohnausweis, Begrenzung der Fahrtkosten, und Sozialversicherungen

S TA R T: 2 2 . A U G U S T 2 0 16

Transfer Pricing Experte S TA R T: 2 3 . A U G U S T 2 0 16

Die Transferpreise spielen im beruflichen Alltag der KMU eine immer wichtigere Rolle. Transaktionen zwischen Aktionären, Schwestergesellschaften und Tochtergesellschaften stehen im Fokus der Verrechnungspreise. In diesem Lehrgang werden Sie mit dem Thema Verrechnungspreise von Grund auf vertraut gemacht.

Personaladministration S TA R T: 2 6 . A U G U S T 2 0 16

Löhne, Sozialversicherungen und Lohnausweis: Was man im Rechnungswesen wissen muss. In diesem Lehrgang lernen Sie die obligatorischen Sozialversicherungen und deren Wichtigkeit in der Lohnadministration kennen und erhalten Sicherheit in der Lohnbuchhaltung und dem Erstellen der korrekten Lohnabrechnung.

11 . N O V E M B E R 2 0 1 6

Zum Thema FABI gibt es viele offene Fragen: Wie müssen die KMU vorgehen, um die Privatanteile richtig anzugeben? Was müssen die KMU auf dem Lohnausweis deklarieren? Antworten erhalten Sie in unserem Tagesseminar. Zudem erörtern wir die Auswirkungen für die Mitarbeiter bezüglich der FABI Regelung und weshalb die Aussendienst-Tage neu im Lohnausweis deklariert werden müssen. Das Programm wird demnächst publiziert.

Erbrecht S TA R T: 1. S E P T E M B E R 2 0 16

In diesem Lehrgang erhalten Sie den Überblick über die gesetzlichen Grundlagen des Testaments, Erbvertrag, Vermächtnis, Erbverzichtsvertrag und vieles mehr. Die Weiterbildung richtet sich an Buchhalter/Treuhänder, die für einen Kunden die Nachfolge regeln oder Interessierte, die ihren eigenen Nachlass planen.


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