Rechnungswesen & Controlling 03/10

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rechnungswesen &controlling 3·10 Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm! Ach, waren das noch Zeiten, als Apple sich als freundlicher Underdog gegen Microsoft präsentierte! Und heute? Der sympathische Computerkonzern von einst setzt ungeniert auf Marktmacht und Kontrolle. Beispiel iPhone 4: Kunden, welche sich über die Empfangsprobleme des neuen Gadgets beklagten, wurden zuerst ignoriert und dann wurde abgewiegelt, bis die PR-Abteilung ein Softwareproblem für die ungenaue Empfangsanzeige diagnostizierte. Dabei hat die in das Gehäuse integrierte Antenne schlicht einen Designfehler. Schlussendlich kam das Eingeständnis des grossen Meisters Steve Jobs, verbunden mit der ach so kundenfreundlichen Botschaft: Wenn dir das iPhone 4 nicht gefällt, dann kauf es nicht. Und nach einiger Zeit wurde dann doch ein zuständiger Manager entlassen. Hatte Apple früher einmal gegen die Software- und PC-Giganten Microsoft oder IBM gekämpft – und damit die Sympathien vieler Informatikuser gewonnen –, nutzt die Firma heute ihre Marktmacht genau so ungeniert aus wie ihre Mitbewerber, schafft genauso abgeschlossene Systeme und Abhängigkeiten, ändert Geschäfts- und Datenschutzbedingungen genauso unbemerkt ab. Man

möchte meinen: In der Firmenkultur wurden Freiheit und Kreativität durch Macht und Arroganz abgelöst. Einmal mehr deshalb meine These: Erfolg macht oft schläfrig und ist mit Verlust der Bodenhaftung verbunden. Diese haben immerhin noch die Fans, welche morgens früh Schlange stehen, um als erste ein neues Gerät zu erwerben. Ab und zu gehöre auch ich zu den Opfern solchen Geschäftsgebahrens. Als mittelbegabter Nutzer von PC- und Internet ist für mich heute beinahe jeder grössere Versionswechsel immer noch ein nerviges Abenteuer, welches viel Zeit verschlingt. Ein Beispiel von vielen: Beim kürzlichen Wechsel vom absturzgeplagten Vista auf Windows 7 war auch ein Produkt von Apple betroffen: MobileMe, welches die Synchronisation zwischen dem iPhone und dem Outlook bewerkstelligen soll. Nichts ging mehr, was vorher ging. Also: Apple anrufen! Aber oha lätz: Das geht nicht mehr. Anstelle einer freundlichen Stimme eines netten Callcenters – irgendwo auf dieser Welt – gibts jetzt nur noch Kontakte per Chat! Damit Sie verstehen,

was ich meine, habe ich diesen Chat für Sie aufgezeichnet. Und – mal vorausgesetzt Sie halten bis zum Ende durch – wenn Sie sich beim Lesen nerven, habe ich mein Ziel erreicht. Sie chatten mit Wolfgang S., einem MobileMe Experten. Bitte beachten Sie, dass Apple die Chat Konversation zu Qualitätszwecken aufnehmen wird.

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Im Blickpunkt

Mehr Transparenz Seien Sie echt!

Sie wissen es, wir wissen es: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Gedanken zum Internen Kontrollsystem mit einer massgeschneiderten Software.

Die Einführung der Swiss GAAP FER 41 ist ein Schritt zu einem transparenteren Rechnungslegungsstandard für Krankenversicherer. Welche Ausnahmen gelten?

Als Vorgesetzter können Sie niemanden zu Motivation zwingen. Aber Ihr Vorbild und Ihre Klarheit in allen Kommunikationssituationen prägen die Atmosphäre in Ihrer Firma wesentlich mit.

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Das offizielle Organ des veb.ch, des grössten Schweizer Verbandes für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen


Und wieder 95 Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht täuschen. Wir heissen 95 Kolleginnen und Kollegen willkommen. Sie sind dem veb.ch beigetreten. Katrin Aegerter · René Aerne · Simone Annaheim · Jürgen Apitz · Eveline Bannwart · Hubert Baumgartner · Rolf Bill · Martin Brenner · Simon Brogli · Nicole Bryner · Denise Büchler · Martin Caduff · Alena Cagalj · Massimiliano Caramel · Denise Centorame · Brigitte De Coi · Andreas Dünser · Roman Eichenberger · Arthur Erni · Thomas Ernst · Felix Fankhauser · Katja Fölmli · Linus Furrer · Maurizio Galilei · Patrik Galli · Marco Gasparro · Dominik Gassmann · Esther Haller · Sandra Hartmann · Miriam Hegetschweiler · Nicole Hunziker · Marianne Kaiser · Fabienne Kälin · Urs Karlen · Christian Kobler · Peter Küchler · Claudia Kühni Eggenberger · Pierre-Alain Kummer · Stephan Kurt · Silvia Lenz · Kathrin Lieberherr · Pia Liechti · Alexandra Lilg · Rainer Linsbauer · Dominique Lipp · Andreas Luder · Joel Lüscher · Ursula Lüthi-Kalberer · Monika Maag · Daniel Marty · Stefan Mathys · Myrta Mayer · Dominik Meli · Benno Mock · Sonja Müller · Bruno Nagel · Eduardo Noser · Claudio Pozzy · Philipp Quilitzsch · Hansjörg Rathgeb · Hugo Reichlin · Massimo Ripa · Maryann Rohner · Monika Rüegg · Marika Ryser · Gianna Sangiorgio Bischof · Sara Saxer · Yves Schenk · Patricia Scheurer · Peter Schmid · Nadine Schnyder · Erich Schreier · Brigitte Schweizer · Patrick Schwyn · Beat Spörri · Beat Strasser · Chantal Nadine Suter · Gregor Taeschler · Urban Tschuor · Natascia Tuttobene · Markus Uhl · Nurten Uzungelis · Andreas von Bergen · Werner von Niederhäusern · Beat Wälti · Simone Wenger · Roger Widmer · Alexander Widmer · Beat Wiederkehr · David Winter · Barbara Wyss · Christian Zanettin · Dieter Zubler · Michael Zurbrügg · Fabienne Zurmühle

6000 Mitglieder können sich nicht täuschen: Es macht sich jeden Tag bezahlt, beim veb.ch dabei zu sein! Der veb.ch ist der grösste Schweizer Fachverband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen. Der veb.ch ist erfolgreicher Seminaranbieter. Der veb.ch fördert Bekanntheit, Anerkennung und Entwicklung von Fachausweis und Diplom und der dualen Ausbildung in Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik; er ist vom Bund beauftragter Mitträger der eidgenössisch anerkannten Fachausweis- und Diplomprüfung. Der veb.ch bringt seine Mitglieder an den Puls der Wirtschaft und näher zum Erfolg. www.veb.ch

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Der Synch mit MobileMe sollte eigentlich schon mit Outlook 2010 funktionieren. Dazu brauchen Sie nur die neueste Version von iTunes und das MobileMe Controlpanel. Anscheinend geht das nicht. Offiziell wird Outlook 2010 noch nicht von Apple unterstützt, das sollte jetzt aber nicht heissen, dass das nicht funktionieren kann. Es funktioniert wirklich nicht, finde es aber auch keine super Leistung von Apple/ MobileMe für Outlook 2010 nicht bereit zu sein, soooo überraschend war der Erscheinungstermin ja nicht. Wir hatten aber auch schon Kunden, wo es auch mit der 2010 Betaversion funktioniert hat. Haben sie eventuell eine Firewall die das blockieren könnte? Nein, alles schon probiert, und mit Outlook 2007 funktionierte es ja // ich kann mir übrigens nicht vorstellen, dass ich der einzige bin, der dieses Problem hat. Ich habe bis jetzt noch keine Meldung gehabt, dass es mit Outlook 2010 nicht funktioniert. Auf dem Internet finden sich erste Diskussionen darüber … Ich sehe gerade nach, ob ich in unserer Datenbank etwas dazu finde Danke Kleinen Moment. Leider, ich kann dazu noch nichts finden

... (später)

Inhaltsverzeichnis Ausgabe 3.10 / September 2010

Das würde ich doch stark annehmen, denn Outlook 2010 wird bald der gängige Standard sein. Mich wundert das trotzdem doch sehr, dass das bei Ihnen nicht mehr funktioniert. Mit der Beta Version von Office 2010 gab es keine Probleme. Ja, ist aber so, ich mache eine Wette mit ihnen, dass es auch bei anderen nicht funktioniert ... (noch später) Stimmt, da gibt es einige Einträge in Foren. Genau ... könnten sie sich auf herbert. mattle@mattle.com melden, wenn Sie mehr wissen? Ich habe nur eine interne Mail Adresse und kann Sie daher nicht kontaktieren. Alle Neuerungen werden aber auf der MobileMe Support Seite angekündigt. Auch wenn z.B. Probleme behoben wurden. Ok. Gut wäre wirklich, wenn auf der MobileMe Supportseite auch Infos über solche Probleme wie meines wären. Stimmt, da haben Sie natürlich Recht. Ok. Mache mir aber keine Hoffnung … besten Dank und einen schönen Tag! Danke sehr, ebenfalls Chatten Sie schon oder kommunizieren Sie noch? Eines kann ich Ihnen versprechen: Wir werden bei veb.ch für Ihre Anliegen weder ein Call-Center in Timbuktu noch ein Chat-System einführen – und überhaupt haben wir auf der Geschäftsstelle gar keine Chatterboxes!

... (einige lange Minuten später) Wie gesagt, im Moment wird von Apple nur Outlook 2003 und 2007 unterstützt. 2010 sollte aber auch funktionieren, bei den Kalendern und den Kontakten ist da ja kein Unterschied zur vorigen Version. Geht aber nicht. Ab wann wird dann Apple Outlook 2010 unterstützen? Das ist ja die entscheidende Frage. Darüber habe ich leider keine Informationen Da sie bei Apple oder MobileMe arbeiten, sollten Sie sich diese doch besorgen können ... oder wen kann ich fragen, wenn nicht den Support?

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Editorial Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm! 1 Controlling Controllinginstrumente erfolgreich einführen 4 Rechnungslegung EDV gestützte Durchführung der Kontrollaktivitäten in einem Internen Kontrollsystem IFRS

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Swiss GAAP FER 41

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Aus dem veb.ch Wichtiges für Ihren Berufsalltag

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Steuern MWST-Corner News

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Hallo, ich heisse Wolfgang S. Willkommen bei Apple! HM: Wann wird der Synch zwischen «MobileMe» und «Outlook 2010 klick und-los» funktionieren?

Ausbildung CIMA Qualifikation Aus dem Prüfungssekretariat Berufsprüfung 2011

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Persönlich Interview mit Peter Herger

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Personalwesen Motivierte Mitarbeitende auch in schwierigen Zeiten

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Suisse romande Nouvelle exigence pour les examens professionnels 2011

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Verschiedenes getAbstract

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veBlog

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Aus der veb.ch Geschäftsstelle

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Veranstaltungen und Adressen

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Herbert Mattle, Präsident veb.ch

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Controlling

Controllinginstrumente erfolgreich einführen: Best Practice Ansätze für die Softwareauswahl Vielfältige Herausforderungen wie beispielsweise steigende Informationsansprüche des Managements oder veränderte organisatorische Rahmenbedingungen erfordern eine stetige Weiterentwicklung der Controllinginstrumente im Unternehmen. Damit geht oft auch die Ablösung bestehender IT-Systeme einher. Wir stellen Erfolgsfaktoren und Fallstricke bei der Softwareauswahl von Controllinginstrumenten dar und veranschaulichen die wesentlichen Prozessschritte.

Strukturiertes und transparentes Vorgehen einer Softwareauswahl Eine Best Practice Softwareauswahl muss einem klar strukturierten und transparenten Vorgehen folgen. Am Anfang steht eine Marktanalyse, um potenzielle IT-Produkte vorauszuwählen. Die Longlist wird unter Berücksichtigung von wenigen K.O.-Kriterien definiert. Danach wird an die Longlist-Anbieter ein Kriterienkatalog versendet, der inhaltliche, prozessuale und technische Anforderungen beinhaltet. Nach dessen Rücklauf werden die Fragebögen ausgewertet. Die Ableitung der Shortlist basiert auf einem Ranking nach dem Kosten- und Nutzen-Index. Die verbleibenden Softwareanbieter werden dann zu einem Showcase eingeladen, bei dem die Shortlist-Anbieter die Lösung erfolgskritischer Aufgaben präsentieren. Für eine Softwareempfehlung sind schliesslich die Vor- und Nachteile der Softwarelösungen transparent darzustellen und zu dokumentieren.

Ausgangssituation und Zielsetzung Ein häufiger Ausgangspunkt bei der Einführung eines neuen Controllingsystems ist die Unzufriedenheit im Controllingbereich mit den bestehenden Softwarelösungen: Prozesse werden nicht adäquat unterstützt oder der Wartungsaufwand ist schlicht zu hoch. In der Praxis besteht im Controlling-Fachbereich jedoch meistens keine oder eine mangelnde Marktkenntnis über potenzielle Lösungsanbieter. Des Weiteren hat der Fachbereich in der Regel keine Kenntnis über Lizenzmodelle und laufende Kosten einer Softwarelösung. Um eine objektive Vergleichbarkeit der ITLösungen vorzunehmen, muss entweder eine Informationsbeschaffung durch die Fachabteilung erfolgen oder es wird ein unabhängiger Berater hinzugezogen, der die Softwareauswahl fachlich begleitet.

Der Prozess in der Praxis Marktanalyse. Als Basis der Marktanalyse findet die grundlegende Software-Leistungsanforderung Anwendung. Oft handelt es sich dabei schlicht um die Funktion der Software (z.B. Reporting-, Planungsoder Konsolidierungsinstrument). Die Markanalyse dient zur Identifikation relevanter Softwarelösungen und Erstellung von Kurzprofilen der Software-Anbieter. Obwohl die Marktanalyse auch erst nach der Definition eines Kriterienkataloges erfolgen kann, hat sich das Voranstellen dieses Prozessschrittes in der Praxis als hilfreich bei der nachfolgenden Findung von Leistungsanforderungen erwiesen.

Das Ziel ist die Auswahl einer geeigneten IT-Lösung für das Controlling (z.B. neues Management Informationssystem, Planungssystem etc.). Dabei dient die Softwareauswahl zugleich als Aufsatzpunkt für die IT-Konzeption sowie die spätere Implementierungsphase. Die Softwareauswahl folgt einem klar strukturierten und transparenten Vorgehen

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Marktanalyse

Definition Kriterienkatalog

Ableitung Longlist

Auswertung Kriterienkatalog

Ableitung Shortlist

Durchführung Showcase

Finale Evaluation

Entscheid

Kriterienkatalog, K.O.-Kriterien

Longlist

Shortlist

Durchgeführter Showcase

Empfehlung einer Software

Software ist ausgewählt

Liste relevanter Anbieter im Markt

Ausgewerteter Kriterienkatalog

Strukturiertes und transparentes Vorgehen der Softwareauswahl. rechnungswesen &controlling

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Softwareauswahl

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Dr. Steffen Gross ist Managing Consultant im Competence Center Controlling und Finanzen bei der Managementberatung Horváth & Partners in Zürich. Patrick Riepl ist Consultant bei Horváth & Partners am Standort Zürich.

Definition Kriterienkatalog. Bei der Definition des Kriterienkataloges empfiehlt sich ein Vorgehen in zwei Schritten. Zuerst werden K.O.-Kriterien bestimmt, welche zwingend zu erfüllende Leistungsanforderungen darstellen. In der Praxis haben sich ca. fünf bis zehn K.O.-Kriterien als hinreichend scharfes Selektionsinstrument bewährt. Danach werden dem Kriterienkatalog weitere entscheidungsrelevante Kriterien hinzugefügt. Um eine rasche Auswertung zu gewährleisten und eine Überforderung der Anbieter bei der Beantwortung des Kriterienkataloges zu vermeiden, sollte der Katalog nicht mehr als 50 Kriterien umfassen. Die einzelnen Kriterien erhalten unterschiedliche Punktegewichtungen, die Relevanzunterschiede zwischen den einzelnen Kriterien verdeutlichen. Wichtig beim Aufbau einer derartigen Evaluationsmatrix ist die Berücksichtigung sowohl fachlicher als auch technischer Kriterien. Die folgenden Punkte stellen eine Auswahl zu berücksichtigender Themen dar: n Allgemeine Anbieteranforderungen (z.B. Anzahl der Software-Installationen in den letzten zwei Jahren, Branchenerfahrung)

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Ableitung Longlist. Die in der Marktanalyse gefundenen Softwarelösungen werden anhand der K.O.-Kriterien selektioniert. Die verbleibenden Softwarelösungen stellen die Longlist dar, welche aus maximal zehn Produkten besteht. Aufgrund der oftmals unzureichenden Produktinformation kann während dieses Prozessschrittes die Beteiligung eines neutralen Softwaremarkt-Experten sinnvoll sein, um mögliche Produkte nicht fälschlicherweise auszuschliessen. Auswertung Kriterienkatalog und Ableitung Shortlist. An die SoftwareAnbieter der Longlist wird der Kriterienkatalog versandt. Anhand des Wissens über die Softwareanbieter und der beantworteten Kriterienkataloge lassen sich nach formaler Punktevergabe ein Nutzenindex und zusammen mit den Informationen zu Lizenz-, Investitions- und Betriebskosten ein Kosten-Nutzen-Index bestimmen. Nebst diesen „harten“ Bewertungskriterien lässt der Rücklauf der beantworteten Kriterienkataloge auch Rückschlüsse auf die Interessenslage der einzelnen Software-Anbieter zu. In der Praxis zeigt sich ein Zusammenhang zwischen der Qualität des Rücklaufs bzw. der beantworteten Kriterien und der späteren Performance des Software-Anbieters. Dieser Punkt muss nebst dem rein formalen Ranking bei der Identifikation der attraktivsten Softwarelösung berücksichtigt werden. Die Shortlist sollte nicht mehr als fünf Kandidaten beinhalten. Durchführung Showcase. Die verbleibenden Anbieter werden zur Showcase-Präsentation eingeladen. Um zu

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gewährleisten, dass dem suchenden Unternehmen nur relevante Punkte demonstriert werden, wird ein Präsentationsleitfaden für den Showcase erstellt, welcher mit ausreichendem Vorlauf den eingeladenen Anbietern als Vorbereitungshilfe zur Verfügung gestellt wird. Die Aufgabe des Anbieters ist die Demonstration der im Showcase geforderten Aufgaben. Der Showcase umfasst vereinfachte aber dennoch typische, businessrelevante Aufgaben (z.B. Abbildung eines Berichts mit einem vorgegebenen Datenmodell). Die im Präsentationsleitfaden beschriebenen Aufgaben werden wie beim Kriterienkatalog zu Evaluationszwecken mit einem Punktesystem hinterlegt. Finale Evaluation und Entscheid. Das Ergebnis der Kriterienkatalog- und Showcase-Evaluation erlaubt ein Ranking der verbleibenden Softwarelösungen. Als Ergänzung können Referenzbesuche bei Unternehmen durchgeführt werden, die bereits Erfahrung mit der möglichen Lösung gesammelt haben. Um eine valide und finale Evaluation zu erreichen ist eine kooperative Prüfung durch die Fachabteilung sowie die IT-Abteilung unverzichtbar. Aus gleicher Überlegung sollte der finale Entscheid für eine Softwarelösung von alle beteiligten Abteilungen gemeinsam getragen werden.

Im Sinne der Transparenz ist eine Fokussierung auf möglichst wenige, aussagekräftige Auswahlkriterien vorzunehmen. Bei den Showcase-Aufgaben (Präsentation der Software durch den Anbieter) sollte ebenfalls eine Konzentration auf die Anforderungen an die IT-Lösung erfolgen, die für das Unternehmen erfolgsentscheidend und erfahrungsgemäss problematisch sind. Am Ende des Projekts sollte das Projektteam eine eindeutige Empfehlung gegenüber den Entscheidungsgremien abgeben. Nach der Softwareauswahl folgt die Implementierung des Controllingsystems. Mit einem sauberen Fachkonzept kann der Aufwand in der Implementierungsphase deutlich gesenkt werden. Ausserdem sollten möglichst Standard-Funktionalitäten der Software genutzt werden, denn Modifizierungen von Standardsoftware sind meist teuer und wartungsaufwändig. nnn

Erfolgsfaktoren bei der Software­ auswahl Aus der praktischen Erfahrung ergeben sich wesentliche Erfolgsfaktoren bei der Softwareauswahl von Controllingsystemen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass fachliche Anforderungen die Ausgangsbasis für die Wahl einer Softwarelösung darstellen, da die Geschäftsprozesse die Software bestimmen und nicht umgekehrt. Die Fachabteilung muss als «Eigentümer» und Treiber im Prozess agieren, ein IT-getriebener Ansatz birgt die Gefahr von Fehlentwicklungen und Akzeptanzproblemen. Zudem muss sich die ausgewählte Lösung gut in die Gesamt-IT-Architektur des Unternehmens einbetten. Sowohl die IT als auch die Fachabteilung des Unternehmens sind frühzeitig in den Softwareauswahlprozess einzubinden. Zweckmässig ist ein sauber strukturierter und dokumentierter Softwareauswahlprozess, so dass politisch geprägte Interessenkonflikte im Projekt minimiert werden.

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Controlling

n Fachliche Detailanforderungen (z.B. Simulationsmöglichkeiten bei Planungs- und Budgetierungssoftware, grafische Anforderungen bei Reportingsoftware) n Workflowanforderungen (z.B. Statusmonitoring der Intercompany-Abstimmung) n Modellierbarkeitsanforderungen (z.B. Skalierbarkeit und Weiterentwicklungsmöglichkeiten) n Technische Rahmenbedingungen (z.B. Integrationsfähigkeit in die Systemlandschaft) n Verfügbarkeit von Implementierungspartnern n Mengengerüst als Basis der Lizenzkosten, Implementierungs- und Betriebskosten


Rechnungslegung

EDV gestützte Durchführung der Kontrollaktivitäten in einem Internen Kontrollsystem Die Verschärfung der gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften zur internen Kontrolle im Jahr 2008 hat die Thematik des Internen Kontrollsystems (IKS) wieder in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gebracht. Ein guter Grund, über den Einsatz einer massgeschneiderten Software nachzudenken. Prozesse, welche einem Internen Kontrollsystem unterliegen, haben oft die Eigenart, dass sich deren Aufgaben und Kontrollen in zeitlichen Abständen immer wieder wiederholen und zudem meistens von denselben Mitarbeitern in der Organisation ausgeführt werden. Ein gutes Beispiel dafür ist der Monatsabschluss in der Buchhaltung. Sämtliche Aufgaben werden monatlich wiederholt, von denselben Mitarbeitern erledigt und stehen zeitlich in fixen Abständen zu einem zeitlichen Referenzpunkt im Prozess. Das kann das Monatsende sein oder z.B. der Rapportierungs-Termin an eine Muttergesellschaft. In sich wiederholenden Prozessen mit vordefinierten Ankerpunkten und zeitlich davon abhängigen Aufgaben und Kontrollen bietet sich der Einsatz der Informationstechnologie besonders an. Ein Fall für einen elektronischen Assistenten In einer IKS-Software werden sämtliche Prozesse, Aufgaben und Kontrollen in einer Vorlage einmalig definiert. Zur Definition gehören die relevanten Termine einer Aufgabe, wer die Aufgabe ausführen muss und an welche Personen die Aufgabe eskaliert werden soll, wenn ein relevanter Termin überschritten wird. In der Folge eröffnet die IKS-Software automatisch – ausgehend von der definierten Vorlage für den gewünschten Monat – einen produktiven Prozess und rechnet dabei selbständig die relevanten Termine jeder einzelnen Aufgabe durch. Schliesslich teilt sie die Aufgaben den vordefinierten Mitarbeitern zu. Bei der Berechnung der Termine können im System Wochenenden und Feiertage be-

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rücksichtigt werden. Da ein Ankerpunkt (z.B. Rapportierungs-Zeitpunkt) in jedem Monat unterschiedlich liegt, richtet die IKS-Software sämtliche Aufgaben in den vordefinierten Abständen am jeweiligen monatlichen Referenzpunkt aus. Die IKSSoftware übernimmt somit das gesamte Scheduling der Aufgaben und Kontrollen und ersetzt das mühsame Planen der Aufgaben und gezielte Ausrechnen von Fristen unter Berücksichtigung von Wochenenden in Excel-Listen. Zugriff für alle Beteiligten Jeder Mitarbeiter, der am Prozess teilnimmt, erhält in der IKS-Software einen eigenen User und ein eigenes Login. Mit diesem kann er auf die IKS-Web-Applikation zugreifen und über ein individuelles Cockpit Aufgaben und Kontrollen analysieren, für welche er direkt oder indirekt verantwortlich ist. Mittels mächtiger Suchfunktionen und Filter-Kriterien kann der Mitarbeiter selbständig beliebige Auswertungen vornehmen. Diese Auswertungsfunktion ist besonders für Vorgesetzte interessant, welche indirekt viele Prozesse und Aufgaben überwachen können müssen. Mit einer Selektion der überfälligen Aufgaben in sämtlichen Prozessen kann sich ein leitender Mitarbeiter z.B. aus der Vielzahl von Aufgaben einen schnellen Überblick verschaffen, welche Aufgaben in seinem Wirkungsbereich zeitlich kritisch sind und wo er allenfalls eingreifen muss. Dies ersetzt ein ständiges Nachfragen bei Mitarbeitern, wo diese mit Ihrer Arbeit stehen oder die Durchsicht von unübersichtlichen Excel-Aufgabenplänen. Wenn ein Mitarbeiter eine Kontrolle oder Aufgabe abgeschlossen hat, setzt er diese in der IKS-Applikation auf erledigt. Zeitgleich wird in der Software ein Zeitstempel gesetzt und gespeichert, wer die Aufgabe erledigt hat. An die elektronischen Aufgaben können Dokumente beliebiger Formate angehängt und später auch wieder aufgerufen werden. Lässt ein Mitarbeiter relevante Termine verstreichen, wird er per E-Mail umgerechnungswesen &controlling

Roman Kalberer, lic. oec. HSG, Eigentümer der Karoka AG, Braunau (Consulting im Accounting & Controlling, Entwicklung von Business Software, Excel-Kurse für Buchhalter & Controller); www.karoka.ch. Doktorand, Dozent an der KV Zürich Business School.

hend erinnert. Bei Überschreitung von Dead-Line Terminen werden zusätzlich auch die im Eskalationsprozedere definierten Vorgesetzen per E-Mail informiert. Täglich erhält jeder Mitarbeiter per E-Mail eine Übersicht sämtlicher überfälligen Aufgaben, welche direkt oder indirekt in seinem Aufgabengebiet liegen. Dies stellt sicher, dass sämtliche Aufgaben & Kontrollen zuverlässig, systematisch und rechtzeitig durchgeführt werden. Der IKS-Report In einem vordefinierten IKS-Report werden sämtlich IKS-relevanten Kontrollen rekapituliert. Ersichtlich sind auf diesem Report zu jeder Kontrolle z.B. der Erledigungs-Zeitpunkt, wer die Kontrolle durchgeführt hat sowie sämtliche im System an eine Kontrolle angehängten Dokumente. Der Bericht kann anlässlich der Jahresabschluss-Revision an die Revisoren abgegeben werden. Performance-Auswertungen Da bei Erledigung zu jeder Aufgabe ein Zeitstempel gesetzt wurde, kann die zeitliche Einhaltung von Terminen auf der Ebene von einzelne Aufgaben, Prozessen, aber auch Mitarbeitern analysiert

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Der Report kann jedoch auch für den Nachweis der Termintreue gegenüber einem Kunden eingesetzt werden. Hat man z.B. periodisch fixe Termine gegenüber einem Kunden einzuhalten, kann man diese in einer Jahresübersicht auswerten und dem Kunden zum Nachweis der Erfüllung der vertraglichen Pflichten übergeben. Sparpotential und Nutzen Die Einhaltung der regulatorischen Vorschriften rund um ein Internes Kontrollsystem erzeugt einen nicht zu vernachläs-

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Bei der Implementierung einer IKS-Applikation verbirgt sich das grösste Sparpotenzial im operativen und administrativen Bereich der Lösung. Erfahrungen in der Praxis haben gezeigt, dass die Betriebskosten durch den Einsatz einer IKS-Applikation gegenüber einer Excel-basierten Lösung um 40% reduziert werden konnten. Limitationen Ein Einsatz einer IKS-Software macht jedoch erst wirklich Sinn, wenn eine kritische Unternehmensgrösse erreicht ist und aufgrund von Mitarbeiter-übergreifenden Abläufen und Kontrollen ein ge-

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wisses Mass an Koordinations-Aufwand entsteht. Je umfangreicher und komplexer die Prozesse, desto besser gestaltet sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer IKS-Software. Gleichzeitig gilt es auch anzumerken, dass ein alleiniger Einsatz einer IKS-Software noch kein Allheilmittel ist. Basis für ein gut funktionierendes Kontrollsystem ist immer noch ein intelligentes und wirksames Design von Kontrollen, welche von den Mitarbeitern akzeptiert und mit Motivation umgesetzt werden. Fazit Eine IT-gestützte Prozesskontrolle bietet zahlreiche Vorteile und ist herkömmlichen, manuellen Kontrollen (z.B. mit Excel-Unterstützung) klar überlegen. Software Applikationen zur Internen Kontrolle sind heute auch für kleinere Unternehmen erschwinglich. Auf die IKSApplikationen wird mit sicherer Verbindung über das Internet zugegriffen. So vermeidet man eine ressourcenintensive Installation und kostenintensiven Unterhalt. nnn

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E+S ASW

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sigenden Aufwand. Einerseits generiert die Einführung eines IKS Einmalkosten für den Set-Up, anderseits muss das System ständig up-to-date gehalten werden, da sich die anfangs angetroffenen Prozesse und Kontrollen im Laufe der Zeit verändern können. Zudem sind die definierten Kontrollen periodisch durch die Mitarbeiter der Organisation operativ umzusetzen.

Rechnungslegung

werden. Die Applikationen arbeiten hier mit Scores. So kann für individuelle Mitarbeiterbewertungen und Ziel-ErreichungsAnalysen mittels Report die Einhaltung der Termintreue objektiviert werden oder die Termineinhaltung eines Prozesses mittels eines Overall-Scores gemessen werden. Diese Prozess- Overall-Scores eignen sich z.B. hervorragend für die Einbindung in eine Balance Score Card. Über die Monate hinweg kann analysiert werden, wie sich der Overall-Score der Prozesse entwickelt.

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Rechnungslegung

International Financial Reporting Standards (IFRS): Aktuelle Projekte des IASB Die vorliegende Rubrik gibt einen Überblick über wichtige und aktuelle Informationen zur internationalen Rechnungslegung. Dazu gehören unter anderem die Arbeit und das Arbeitsprogramm des International Accounting Standards Board (IASB) sowie des IFRS Interpretations Committee, die Überarbeitung bestehender und die Entwicklung neuer Standards sowie sonstige Verlautbarungen und aktuelle Informationen in diesem Bereich.

Aktuelle Projekte des IASB Konvergenzbestrebungen von FASB und IASB: Im Juni 2010 haben die Boards des FASB und des IASB das weitere gemeinsame Vorgehen zur Konvergenz der beiden Standards veröffentlicht. Es beinhaltet die Verschiebung des Abschlusses bestimmter Projekte in das zweite Halbjahr 2011. Dafür werden relevantere Projekte bzgl. der Konvergenz früher bearbeitet. Dies geschieht aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen zum gemeinsamen Fortschrittsbericht im März 2010 bzgl. der Konvergenzbestrebungen. Die Adressaten waren unsicher, ob durch die Vielzahl an neuen Standardentwürfen ein angemessenes Feedback geleistet werden könnte. Demnächst wird der neue Ablaufplan publiziert. Übungsmodule zu IFRS für KMU: Die IFRS Foundation veröffentlicht unregelmässig Schulungsunterlagen der IFRS für KMU, damit die Anwender ein besseres Verständnis sowie Anwendungshinweise erhalten. Für jeden Abschnitt der neuen Standards soll ein Modul bereitgestellt werden. Mittlerweile sind 20 von 35 Übungseinheiten erhältlich. Eine Präsentation zu den Modulen wurde Mitte Juli vom IASB-Mitglied Paul Pacter gehalten und ist als Webcast abrufbar. Innerhalb dieses Jahres werden die restlichen Module fertiggestellt. Die Übungseinheiten sollen die IFRS für KMU für Anwender verständlicher machen und sie bei der Anwendung der Standards unterstützen. Integriert sind Fallbeispiele sowie Selbsttests mit Lösungen, damit Anwender

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ihren Kenntnisstand prüfen können. Ein kürzlich erschienenes Buch stellt den IFRS für KMU anschaulich und strukturiert in deutscher Sprache dar; das Buch ist über die Geschäftsstelle von veb.ch erhältlich (s. Links). Neue Diskussionspapiere, Entwürfe, Standards und Interpretationen Entwurf zur Änderung des IFRS 1: Das IASB hat Ende August 2010 einen Standardentwurf mit Änderungen zum IFRS 1 herausgegeben. In diesem sollen die Verweise auf das feste Übergangsdatum «1. Januar 2004» durch den Ausdruck «Datum des Übergangs auf die IFRS» ersetzt werden. Dadurch würden – bei erstmaliger Anwendung der IFRS – jene Ausbuchungstransaktionen nicht länger neu dargestellt werden müssen, die vor dem Datum des Übergangs auf IFRS stattgefunden haben. Tag-1-Differenzen haben Erstanwender beim erstmaligen Ansatz von Finanzinstrumenten nicht mehr neu zu berechnen. Voraussetzung ist, dass der entsprechende Geschäftsvorfall vor dem Datum des Übergangs auf IFRS stattfand. Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert: Ende Juni publizierte das IASB einen Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Measurement Uncertainty Analysis Disclosure for Fair Value Measurements). Schon Mitte letzten Jahres veröffentlichte das IASB einen Entwurf zum Fair Value Measurement. Der Standardentwurf war jedoch nicht in angemessener Übereinstimmung mit den US-amerikanischen Vorschriften. Die beiden Boards des FASB und IASB haben daraufhin Unterschiede ausgeräumt und befürworten nun einheitliche Regelungen. Der Standardentwurf schreibt unter anderem vor, dass eine Untersuchung von Bewertungsunsicherheiten durchzuführen ist. Hierüber sind Angaben in Tabellenform darzulegen. Darüber hinaus hat die Tabelle für alle Vermögenswerte und Schulden zum Fair Value mögliche Wertänderungen aufzuzeigen, die im Falle einer Veränderung der verwendeten nicht-beobachtbaren Bewertungsfaktorechnungswesen &controlling

Peter Ising, Dipl.-Kfm., IFRS-Accountant, Doktorand und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechnungswesen und Controlling, Universität Zürich

ren eintreten würden. Angaben müssen ausschliesslich zu Fair Values des Levels 3 gemacht werden. Eine umfassende Übersicht des gesamten Projekts zum beizulegenden Zeitwert ist seit Anfang Juli 2010 auf den Seiten des IASB abrufbar. Darin sind Informationen zum Hintergrund und Verlauf des gesamten Projekts sowie des weiteren Vorgehens enthalten. Das FASB hat ebenfalls einen Änderungsentwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert publiziert (Amendments for Common Fair Value Measurement and Disclosure Requirements in U.S. GAAP and IFRSs). Stellungnahmen zum Entwurf konnten bis zum 07.09.2010 abgegeben werden. Arbeitsentwurf zur Darstellung des Abschlusses: Im dritten Quartal 2010 haben FASB und IASB einen gemeinsamen Arbeitsentwurf zur Darstellung des Abschlusses (Financial Statement Presentation) publiziert. In diesem Standardentwurf sind alle relevanten Ergebnisse enthalten, welche die Boards bisher in ihrem gemeinsamen Projekt zur «Financial Statement Presentation» zusammengetragen haben. Bevor ein endgültiger Standard-

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Entwurf zum Other Comprehensive Income: Ende Mai 2010 hat das IASB einen Entwurf mit Änderungen zum IAS 1 veröffentlicht (Presentation of Items of Other Comprehensive Income: Proposed Amendments to IAS 1). Die Änderungsvorschläge im Standardentwurf wurden gemeinsam vom FASB und IASB entwickelt. Diese beinhalten unter anderem: n Sowohl Gewinne und Verluste als auch sonstiges Gesamtergebnis sind in getrennten Teilabschnitten einer fortlaufenden Darstellung anzugeben. Bisher besteht gemäss IAS 1 ein Wahlrecht, das Gesamtergebnis in einem Abschlussbestandteil «Gesamtergebnisrechnung» oder in zwei Abschlussbestandteilen «Gewinn- und Verlustrechnung» und «Gesamtergebnisrechnung» darzustellen. n Der Begriff «Gesamtergebnisrechnung» soll in «Darstellung der Gewinne oder Verluste und sonstiges Ergebnis» geändert werden. Die Unternehmen selbst hingegen haben die Möglichkeit, eine andere Begrifflichkeit zu wählen. n Die Kommentierungsfrist endet am 30.09.2010. Entwurf zur Ertragserfassung: Ende Juni 2010 publizierten das FASB und das IASB den gemeinsamen Entwurf zur Ertragserfassung (Revenue from Contracts with Customers). Zusätzlich fand Anfang Juli ein IASB-Webcast statt. In dieser online-Konferenz konnten interessierte Personen einen Überblick erhalten sowie online Fragen stellen. Im Standardentwurf wird die Umsatzrealisierung zu dem Zeitpunkt vorgeschrieben, in dem Güter übertragen oder Dienstleistungen an Kunden erbracht werden. Die Höhe der Erlöse bemisst sich nach der erhaltenen oder erwarteten Gegenleistung. Der Entwurf soll unter anderem folgende Ziele erreichen:

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n Elimination von Inkonsistenzen in bisherigen Vorschriften n Elimination von unklaren Gesichtspunkten der Umsatzrealisierung durch Schaffung eines stabileren Rahmenkonzepts n Verbesserung der Abschlussvergleichbarkeit n Verdeutlichung der Auftragskostenbehandlung. Der Standardentwurf soll die Standards IAS 18 «Umsatzerlöse», IAS 11 «Fertigungsaufträge» sowie zugehörige Interpretationen ersetzen. In den US-GAAP würden demzufolge der Grossteil der Regelungen zur Ertragserfassung substituiert werden. Der Entwurf kann noch bis zum 22.10.2010 kommentiert werden. Sonstiges IFRS-Stiftung veröffentlicht Einführung in die IFRS für Führungskräfte: Ende August hat die IFRS-Stiftung die Version 2010 der zusammengefassten Einführung in die IFRS für Führungskräfte, Prüfungsausschüsse und Verwaltungsräte (IFRSs – A Briefing for Chief Executives, Audit Committees and Boards of Directors) publiziert. Diese enthält Zusammenfassungen aller bis zum 1. Juli 2010 herausgegebenen IFRS in allgemein verständlicher Sprache. Die Publikation wird insbesondere für Führungskräfte ohne Finanzhintergrund, für Mitglieder von Prüfungsausschüssen und für Verwaltungsräte sowie für alle anderen erstellt, die einen allgemeinen Überblick über die IFRS und die geschäftlichen Auswirkungen ihrer Einführung gewinnen wollen. Das Dokument ist bisher nur im Abonnentenbereich des IASB abrufbar, da eine gedruckte Fassung noch nicht verfügbar ist. Links

Resources/4152117-1276630882791/ ifrs-webcast1.html. Das Buch «IFRS für KMU – strukturiert» kann bei veb.ch bestellt werden unter: http://veb.ch/publikationen/buchtipp. html#c1087. Entwurf zur Änderung des IFRS 1: Der Standardentwurf kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.ifrs. org/NR/rdonlyres/A8A0112B-941F-4BC0B05B-165C0A832E2C/0/EDAmendsIFRS1Aug10.pdf Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert: Die Presseerklärung ist abrufbar unter: http://www.iasb.org/ NR/rdonlyres/6EC240AB-5D34-424DA881-A3F7B403092A/0/PRFVMreexposure29June2.pdf. Die Zusammenfassung des Projekts zum beizulegenden Zeitwert finden Sie unter: http://www.iasb.org/NR/ rdonlyres/5179C9D9-F7D8-4742-939C2B6677F75FF7/0/FVMprojectsummaryJuly2010.pdf Arbeitsentwurf zur Darstellung des Abschlusses: Der Arbeitsentwurf ist abrufbar unter: http://www.iasb.org/NR/ rdonlyres/1CCDE163-47FF-4563-A6DD5A7EFFA80E08/0/FSP_standard_BC_ and_guidance.pdf. Entwurf zum Other Comprehensive Income: Der Entwurf kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: http:// www.iasb.org/NR/rdonlyres/58DEA5EA8CFC-45A7-910E-A55F9B7EA04F/0/ ED_OCI_May10.pdf. Entwurf zur Ertragserfassung: Die Presseerklärung kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www. iasb.org/NR/rdonlyres/927E5877-62934D1C-888C-25D42BC9D4D0/0/PREDRevRec24June2.pdf. nnn

Konvergenzbestrebungen von FASB und IASB: Die gemeinsame Erklärung von FASB und IASB ist hier abrufbar: http://www.iasb.org/NR/rdonlyres/ C0AE62AD-1BD3-486A-B7AF-A028F302B47B/0/IASBFASBjointstatement.pdf Übungsmodule zu IFRS für KMU: Die Unterlagen können unter folgendem Link bezogen werden: http://www.ifrs. org/IFRS+for+SMEs/Training+modules. htm. Die Präsentation von Paul Pacter ist abrufbar unter: http://siteresources.worldbank.org/EXTCENFINREPREF/ rechnungswesen &controlling

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entwurf publiziert wird, sind noch weitere Analysen geplant, die zu Änderungen am bisherigen Arbeitsentwurf führen können. Die Veröffentlichung ist für Anfang 2011 geplant. Die geplanten Analysen beinhalten unter anderem die Untersuchung der erwarteten Kosten und Nutzen der Vorschläge und die Effekte auf die Finanzberichterstattung durch Finanzinstitute. Stellungnahmen zum Arbeitsentwurf werden von den Boards nicht ausdrücklich erwünscht, sind aber dennoch gern gesehen.


Rechnungslegung

Fondsaccounting für Nonprofit-Organisationen nach Swiss GAAP FER 21 Geldspenden stellen für viele Nonprofit-Organisationen (NPOs) eine wichtige Ertragsquelle dar. Aus Rechnungslegungssicht stellen sich zwei bedeutsame Herausforderungen: Erstens führt die entsprechende Vermögensanlage zur Frage der Behandlung von Anlageverlusten und der Bildung von Wertschwankungsreserven. Diese beiden Aspekte wurden bereits von Neubert/Zöbeli behandelt (rechnungswesen und controlling, Heft 4/09). Zweitens ergibt sich die Frage, wie zweckgebundene Spenden buchhalterisch behandelt werden sollen. Diese Frage wird im vorliegenden Beitrag näher beleuchtet. 1. Zweckgebundene Geldspenden Zweckgebundene Geldspenden führen einerseits zu liquiden Mitteln und andererseits zu einer Leistungsverpflichtung, die gemäss FER 21 als eigenständige Passivposition, nämlich als sog. «Fonds», auszuweisen ist. Die Zweckbindung resultiert entweder aus klaren Auflagen des Gebers hinsichtlich der Verwendung seiner Spende oder es wurde von der NPO eine öffentliche Sammelaktion für einen bestimmten Zweck durchgeführt. Die Organisation selbst kann den Zweck eines Fonds nicht ändern – ausser dieser wurde im Nachhinein unmöglich oder sinnlos. Inwiefern in solchen Fällen berechtigte Zweckänderungen zugelassen sind, wird in FER 21 nicht näher ausgeführt. Ebenso wenig ist festgelegt, wie allfällig übrige Mittel nach Abschluss eines Projekts oder einer vorzeitigen Erreichung des vorgesehenen Zwecks zu verwenden sind. Deshalb ist es besonders wichtig, dass in der Kapitalveränderungsrechnung über sämtliche Zweckänderungen Rechenschaft abgelegt wird (vgl. unten Punkt 4). FER 21 unterscheidet zwischen Erlös- und Stiftungsfonds. Da deren buchhalterische Behandlung grundsätzlich gleich ist, wird hier nicht weiter auf diese Unterscheidung eingegangen. Die Frage, ob eine NPO eine Präferenz für freie oder zweckgebundene Spenden hat, hängt unserer Erfahrung nach auch vom

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zugrunde liegenden Finanzierungsmodell ab: Empfänger von staatlichen Beiträgen (z.B. Taggelder, Subventionen) ziehen meistens zweckgebundene Spenden vor, da diese im Gegensatz zu freien Spenden erfolgsunwirksam sind und deshalb kein Risiko von Beitragskürzungen beinhalten. Des Weiteren dürfte eine klare Zweckbestimmung für ein erfolgreiches Fundraising hilfreich sein. Zwar ist nach FER 21 ein Fondsreglement nicht vorgeschrieben, dennoch scheint ein solches im Sinne der zweckentsprechenden Mittelverwendung unerlässlich zu sein. Hier nur einige wichtige Punkte, welche im Fondsreglement festgelegt sein sollten: n Zweck: Welche Destinatäre werden unter welchen Bedingungen (nicht) unterstützt? Was passiert, wenn der Zweck des Fonds erfüllt sein sollte? n Vermögen und Äufnung: Aus welchen Mitteln wurde der Fonds ursprünglich gebildet? Ist eine interne Verzinsung festgeschrieben, und inwiefern muss ein anteiliger (realisierter oder buchmässiger) Wertschriftengewinn gutgeschrieben werden? n Fondsverwaltung: Welche Personen bzw. Organe sind mit der Mittelgutsprache und der Vermögensverwaltung beauftragt? Wie sind die finanziellen Kompetenzen sowie die Vertretung des Fonds gegen aussen geregelt? Dürfen/müssen dem Fonds anteilige Verwaltungskosten belastet werden? n Vermögensanlage: Ist das Fondsvermögen separat zu bewirtschaften? Nach welchen Grundsätzen ist dieses anzulegen? n Berichterstattung: Wie gestaltet sich die Berichterstattung über die Fondsaktivitäten und die damit erzielte Wirkung sowohl stiftungsintern als auch gegebenenfalls in der Jahresrechnung und im Leistungsbericht? 2. Buchhalterische Behandlung FER 21 stellt Regelungen über die Darstellung und Offenlegung auf. Allerdings obliegt deren regelkonforme Umsetzung der NPO selbst, worin unseres Erachtens rechnungswesen &controlling

Beatrice Meyer, lic. oec. publ., dipl. Wirtschaftsprüferin, Dozentin und Forschungsfeldleiterin im Bereich Accounting & Controlling an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW); Daniel Zöbeli, Prof. Dr. rer. pol., dipl. Handelslehrer, Forschungsfeldleiter im Bereich Accounting, Controlling & Finance an der Fernfachhochschule Schweiz (FFHS) der Tessiner Fachhochschule (SUPSI)

häufig die Krux liegt. Von den verschiedenen Behandlungsarten zweckgebundener Geldspenden sollen im Folgenden eine nicht FER 21-konforme («altmodische») sowie eine konforme («moderne») Buchungsart vorgestellt werden. Letztere orientiert sich an einem strengen Bruttoprinzip, welches aus Sicht des Spenders die notwendige Transparenz sicherstellt. Die tabellarische Darstellung der buchhalterischen Behandlung am Schluss dieses Artikels richtet sich nach der jeweiligen Prozessphase, also z.B. Spendeneingang und -verwendung sowie Berichterstattung. Die am Ende dieses Beitrags gezeigten Geschäftsvorfälle werden bewusst in Anlehnung an das in FER 21, Anhang 1, dargestellte Beispiel konstruiert. Die auf dem Post- respektive Bankkonto eingegangenen Spenden in Höhe von CHF 7’805 werden im nachfolgenden Beispiel monatlich verbucht, wobei eine Unterteilung in freie und zweckgebundene Beträge zu erfolgen hat. Viele Organisa­ tionen geben bereits auf dem Einzahlungsschein die mögliche Zweckbestimmung an, um eine möglichst lückenlose und genaue Zuordnung sicherzustellen. Die zweckgebundenen Spenden und

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Zweckgebundene Spenden haben i.d.R. keinen Einfluss auf den Jahresgewinn: Im Sinne der Transparenz schlägt FER 21 nämlich vor, die Fondsäufnung sowie die -verwendung ebenfalls in der Betriebsrechnung auszuweisen (vgl. Musterbetriebsrechnung in FER 21, Anhang 2). 3. Offenlegung Die dargestellte regelkonforme Verbuchung («modern») ist die Grundlage für eine Offenlegung nach FER 21. Das Fondskapital ist als eigenständige Passivposition zwischen dem Fremdkapital (Verbindlichkeiten + Rückstellungen) und dem Organisationskapital (im Rahmen des Organisationszwecks frei verwend-

bare Mittel) auszuweisen, die Betriebsrechnungspositionen mit Zuweisung und Verwendung sind in der Position «Fondsergebnis» darzustellen. Die Rechnung über die Veränderung des Kapitals beinhaltet als dritte Rechnung nebst der Veränderung des Organisa­ tionskapitals auch diejenige des Fondskapitals. Die einzelnen Fonds sind unter Angabe der Zweckbestimmung darzustellen. Die Ursachen der Veränderungen (Zuweisung, Verwendung, interne Transfers, interne Erträge) sind separat offenzulegen, wobei die Gründe von internen Transfers zu erläutern sind. FER 21 äussert sich nicht über die Zulässigkeit von Zweckänderungen. Jedoch kann aus dem Transparenzgebot geschlossen werden, dass etwaige Änderungen im Jahresabschluss auszuweisen und zu begründen sind. 4. Fazit FER 21 bildet eine moderne Sichtweise des Fondsaccounting ab, welche die für den Spender notwendige Transparenz gewährleistet.

Die bisherigen Resultate einer noch unveröffentlichten Studie zu FER 211 lassen prima vista drei Schlüsse zu: (i) Zweckgebundene Spenden sind in operativen Wohltätigkeitsorganisationen eine wichtige Ertragsquelle, (ii) die Grundgedanken des Fondsaccounting werden auch von NPOs ohne FER 21 übernommen, und (iii) die Umsetzung könnte bei den meisten dieser Organisationen mit relativ geringem Aufwand deutlich verbessert werden. Optimierungspotenzial besteht in folgenden Bereichen: klare Fondsdefinition, Offenlegung der Veränderung anhand verschiedener Ursachen, Beschreibung der Zweckbestimmung einzelner Fonds sowie Erstellung eines Fondsreglements. Eine kurze, am Prozessverlauf orientierte Buchungsweisung fehlt häufig, obwohl diese eine notwendige Grundlage wäre, um die Richtigkeit und Vollständigkeit zu gewährleisten und um die oben beschriebenen Verbesserungspotenziale umsetzen zu können. nnn PricewaterhouseCoopers (Hrsg.), Meyer/Schuler/ Zöbeli: Zwischenbericht zum KTI-Projekt «Bedarfsgerechte Rechnungslegung und Berichterstattung von schweizerischen Nonprofit-Organisationen», erscheint im Frühjahr 2011.

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Buchhalterische Behandlung der Geschäftsfälle Prozessphase Altmodisch Modern Soll Haben Soll Haben Betrag Periodizität in CHF 1 7’805 Monatlich Spenden- Flüssige Mittel Spendenertrag Flüssige Mittel Spendenertrag eingang 2 Fondskapital 7’820 Monatlich Spendenertrag Fondskapital Zuweisung3 Flüssige Mittel 7’840 Auftreten Spenden- Fondskapital Flüssige Mittel x-Aufwand4 verwendung 7’840 Jährlich Fondskapital Verwendung3

Anmerkung

Ressourcengenerierung: Zweckgebundene und Freie Zweckgebundene: Fondsäufnung Zweckgebundene: Ressourceneinsatz Zweckgebundene: Fondsentnahme

1 Spendenertrag insgesamt CHF 7‘805 (Betriebsrechnung), davon CHF 7‘800 (Berechnung) zweckgebunden. 2 Zuweisung zweckgebundene Spenden und Gewinnzuweisung von insgesamt CHF 7‘820 (Betriebsrechnung). 3 Betriebsrechnungskonti für Fondsbildung und -entnahme. 4 Die Aufwandbezeichnung richtet sich nach dem Ressourceneinsatz (z.B. Personal, externe Leistung, Büromaterial), die während des Jahres getätigten Einsätze sind in geeigneter Form zu sammeln (z.B. Liste, Innenauftrag, Kostenträger) und zu überwachen (z.B. Soll-Ist-Vergleich, Projektcontrolling).

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die Gewinnzuweisungen von CHF 7‘820 führen zu einer Äufnung des Fondskapitals (siehe Abbildung «Buchhalterische Behandlung»). Für die Zweckverfolgung werden Ressourcen von CHF 7’840 eingesetzt, die Verbuchung erfolgt bei Auftreten des Geschäftsfalls. Im Kontext des Jahresabschlusses ist eine Fondsentnahme in Höhe des Ressourceneinsatzes zu berücksichtigen (siehe Abbildung «Buchhalterische Behandlung»).


Rechnungslegung

Swiss GAAP FER 41 für Krankenversicherer Eine empirische Untersuchung der erwarteten Auswirkungen auf die Rechnungslegung

Per 1.1.2012 tritt «Swiss GAAP FER 41: Rechnungslegung für Gebäudeversicherer und Krankenversicherer» in Kraft. Der vorliegende Artikel beleuchtet die wichtigsten Elemente der Swiss GAAP FER 41 für Krankenversicherer und erläutert die Ergebnisse der Studie zur Einführung dieser Fachempfehlung, welche KPMG in Zusammenarbeit mit der Universität Zürich durchgeführt hat. Die Krankenversicherer im Fokus der Öffentlichkeit und der Politik Die Schweizer Krankenversicherer befinden sich in einem anspruchsvollen Umfeld: Das Schweizer Gesundheitswesen kostet immer mehr, trotz Sparmassnahmen. Rund 60 Milliarden Franken sind es heute jährlich, wovon mehr als ein Drittel zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung geht. Diese finanziert sich im Umlageverfahren, doch die notwendigen Prämienerhöhungen, die eine nachhaltige Finanzierung ermöglichen könnten, stossen zunehmend auf Widerstand in der Bevölkerung. Zusätzlich haben die Verluste auf den Kapitalanlagen während der Finanzkrise zu einer Reduktion der KVG Sicherheitsreserven vieler Gesellschaften geführt. Die Krankenversicherer stehen zunehmend im Fokus der Politik, und das Thema «Gesundheitswesen» befindet sich nach «Arbeitslosigkeit» auf Rang 2 des Schweizer Sorgenbarometers. Mehr Transparenz gefordert Angesichts dieses schwierigen Umfelds ist das Bedürfnis nach Transparenz und Vergleichbarkeit der finanziellen Lage einzelner Krankenversicherer sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei den Aufsichtsbehörden stark gestiegen. Die aktuellen Vorschriften zur Rechnungslegung der Krankenversicherer vermögen diesen Ansprüchen nicht mehr gerecht zu werden. Die Fachkommission Swiss GAAP FER hat in Zusammenarbeit mit Vertretern der kantonalen Gebäudeversicherer und Krankenversicherer die Fachempfehlung «Swiss GAAP FER 41: Rechnungslegung für Gebäudeversicherer und Krankenver-

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sicherer» entwickelt, mit dem Ziel, den hohen Erwartungen an Transparenz der Aufsichtsbehörden, der Versicherten, der Politik sowie weiterer Anspruchsgruppen zu genügen. Swiss GAAP FER 41 Die wichtigste Neuerung der Swiss GAAP FER 41 ist der Übergang vom derzeit noch gültigen Vorsichtsprinzip zum «Fair Presentation»-Grundsatz, der – bei konsequenter Anwendung – für die Krankenversicherer grosse Veränderungen in der Rechnungslegung erwarten lässt. Dies bedeutet, dass alle Aktiven und Passiven grundsätzlich zu aktuellen Werten bilanziert werden müssen.

Christian Fleig ist dipl. Wirtschaftsprüfer und Director bei KPMG AG im Bereich Audit Financial Services und hat sich auf die Prüfung und Beratung von Versicherungsgesellschaften spezialisiert; Dieter Pfaff, Prof. Dr. rer. pol., ist Ordinarius für Betriebswirtschaftslehre und Direktor am Institut für Rechnungswesen und Controlling (IRC) der Universität Zürich.

Swiss GAAP FER 41 sieht gegenüber den aktienrechtlichen Bestimmungen bzw. den Vorgaben des KVG zusätzliche Elemente der Jahresrechnung vor. Die Krankenversicherer müssen neu zwingend eine Geldflussrechnung, einen Eigenkapitalnachweis und eine Segmenterfolgsrechnung als Teil des Anhangs zur Jahresrechnung erstellen. Swiss GAAP FER 41 wird per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt, wobei zum aktuellen Zeitpunkt die Fachempfehlung noch nicht als der verbindliche Rechnungslegungsstandard für KVG-Versicherer erklärt worden ist. Die Bewertung der Kapitalanlagen Im Gegensatz zu den handelsrechtlichen Vorschriften (Niederstwertprinzip) erfolgt die Bewertung der Kapitalanlagen nach Swiss GAAP FER 41 zu aktuellen Werten. Darunter werden Marktwerte verstanden. Eine Wahlmöglichkeit besteht für festverzinsliche Anlagen, die nach der Kostenamortisationsmethode bewertet werden können; allerdings müssen dann die aktuellen Werte im Anhang offen gelegt werden. Für Grundstücke und Bauten muss der aktuelle Wert im Rahmen der Vorgaben ermittelt werden. Wertveränderungen auf Kapitalanlagen sind in der Erfolgsrechnung im Ertrag bzw. Aufwand aus Kapitalanlagen als nicht realisierte Gewinne bzw. Verluste zu erfassen. rechnungswesen &controlling

Für die Krankenversicherer bedeutet die Anwendung der Swiss GAAP FER 41 eine Umstellung der Bewertung der Kapitalanlagen. Teilweise sind zwar aktuelle Werte schon vorhanden; diese sind aber bisher nicht für die Rechnungslegung verwendet worden. Die technische Ergänzung dürfte daher in der Regel kein Problem darstellen. Hingegen stellt die mit der Verwendung von aktuellen Werten einhergehende Zunahme der Ergebnisvolatilität in der Wahrnehmung der Gesellschaften eine grössere Herausforderung dar. Eine Ausnahme vom «Fair Presentation»Prinzip stellt die Möglichkeit, Rückstellungen für Risiken in den Kapitalanlagen zu bilden, dar. Diese Rückstellungen können gebildet werden, um marktspezifischen Risiken Rechnung zu tragen und müssen mittels eines definierten Bewertungsansatzes ermittelt werden. Die Idee dieser Rückstellung ist, dass die höhere Ergebnisvolatilität, welche die Bilanzierung zu aktuellen Werten verursacht, teilweise entschärft werden kann.

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Swiss GAAP FER 41 unterscheidet zwischen versicherungstechnischen Rückstellungen und versicherungstechnischen Schwankungs- und Sicherheitsrückstellungen. Die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen hat mittels eines aufsichtsrechtlich anerkannten versicherungsmathematischen Verfahrens zu erfolgen. Die versicherungstechnischen Schwankungs- und Sicherheitsrückstellungen müssen mit einem definierten Bewertungsansatz bestimmt werden und der gewählte Bewertungsansatz ist im Anhang offen zu legen. Darüber hinaus sind aufgrund des «Fair Presentation»-Prinzips grundsätzlich keine weiteren versicherungstechnischen Rückstellungen vorgesehen. Studie zur Einführung der Swiss GAAP FER 41 Im Rahmen einer Studie untersuchte KPMG in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Dieter Pfaff vom Institut für Rechnungswesen und Controlling (IRC) der Universität Zürich die möglichen Auswirkungen der Einführung der Swiss GAAP FER 41 auf die Krankenversicherungsbranche und die Meinungen der zukünftigen Anwender im Sinne einer Standortbestimmung. Für die Studie wurden sämtliche in der Schweiz vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zugelassenen Krankenversicherer nach KVG berücksichtigt. In einem ersten Schritt wurde allen Gesellschaften ein standardisierter Fragebogen zugestellt. In einem zweiten Schritt wurden Interviews mit für das Rechnungswesen verantwortlichen Personen durchgeführt. Insgesamt deckt die Datengrundlage der Studie 35 der 82 Krankenversicherer oder rund 63% des gesamten Versichertenbestandes ab.

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Die Studie zeigt, dass sich die befragten Krankenversicherer mehrheitlich für eine Einführung der Swiss GAAP FER 41 gut vorbereitet fühlen. Ein Grossteil der befragten Unternehmen steht dem neuen Rechnungslegungsstandard positiv gegenüber, wobei die Zustimmung bei grösseren Unternehmen oder Konzernen höher ausfällt. Vorbehalte gegen die Einführung bestehen vor allem im Zusammenhang mit der erhöhten Volatilität der finanziellen Ergebnisse aufgrund der Bewertung zu aktuellen Werten. Es wird befürchtet, dass bei steigenden KVG Sicherheitsreserven infolge der im Ergebnis enthaltenen unrealisierten Gewinne auf Kapitalanlagen politischer Druck auf eine Senkung der Prämien ausgeübt werden könnte. Ein Grossteil der befragten Unternehmen hofft, dass Swiss GAAP FER 41 die Transparenz und Vergleichbarkeit der Jahresrechnungen der einzelnen Krankenversicherer erhöhen wird. Damit verbunden ist der Wunsch einer Gleichbehandlung der Gesellschaften durch das BAG, insbesondere im Zusammenhang mit den jährlichen Diskussionen über die Festlegung der Prämien. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Krankenversicherer Swiss GAAP FER 41 konsequent anwenden. Die nach diesen Empfehlungen aufgestellte Jahresrechnung sollte im Idealfall die Basis für nachhaltige und kostendeckende Versicherungsprämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bilden. Allerdings ist man sich bewusst, dass der Vergleichbarkeit auch unter Swiss GAAP FER 41 Grenzen gesetzt sind, zum Beispiel in den Bereichen der Rückstellung für Risiken in den Kapitalanlagen sowie den versicherungstechnischen Schwankungs- und Sicherheitsrückstellungen. Hier lässt Swiss GAAP FER 41 bewusst Handlungsspielraum in der Bewertung zu; jedoch sind die vom Versicherer gewählten Bewertungsansätze im Anhang zu beschreiben. Dem Leser der Jahres-

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rechnung ermöglicht diese Offenlegung zumindest Rückschlüsse bezüglich des Grads der Vorsicht der gewählten Bewertungsansätze. Zudem gilt auch unter Swiss GAAP FER 41 das Prinzip der Stetigkeit in Darstellung und Bewertung, was die Transparenz und Vergleichbarkeit weiter verbessert. In welchem Umfang aber die gesetzten Ziele einer höheren Transparenz und Vergleichbarkeit erfüllt werden können, wird entscheidend davon abhängen, wie die auch unter Swiss GAAP FER 41 bestehenden Bilanzierungsspielräume von den Krankenversicherern ausgenutzt werden. In Kürze Die Einführung der Swiss GAAP FER 41 bringt in erster Linie einen Wechsel vom aktuell gültigen Vorsichtsprinzip zum «Fair Presentation»-Prinzip mit sich. Dies bedeutet, dass alle Aktiven und Passiven zu aktuellen Werten zu bilanzieren sind. Ausnahmen von diesem Prinzip bilden die Möglichkeiten, festverzinsliche Kapitalanlagen mittels der Kostenamortisationsmethode zu bewerten sowie Rückstellungen für Risiken in den Kapitalanlagen und versicherungstechnische Schwankungsund Sicherheitsrückstellungen zu bilden. Die Krankenversicherer fürchten eine mit dem Prinzipienwechsel einhergehende Zunahme der Ergebnisvolatilität, welche in Zeiten hoher, möglicherweise unrealisierter Gewinne, Druck auf die Prämienhöhe verursachen könnte. Daher werden die oben erwähnten Abweichungen vom «Fair Presentation»-Prinzip von den Krankenversicherern grossmehrheitlich befürwortet. Die Einführung der Swiss GAAP FER 41 ist ein Schritt zu einem transparenteren Rechnungslegungsstandard für Krankenversicherer. Die Ausnahmen vom «Fair Presentation»-Prinzip fördern die Akzeptanz der Anwender, limitieren gleichzeitig jedoch das Ausmass der gewünschten Transparenz und Vergleichbarkeit. nnn

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Die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen


Aus dem veb.ch

Wichtiges für Ihren Berufsalltag

Steuern Steuerbefreiung von Stiftungen nur bei ehrenamtlicher Tätigkeit der Stiftungsräte In der Schweiz sind unzählige Personen in Stiftungsräten gemeinnütziger Stiftungen engagiert. Sie arbeiten zumeist ehrenamtlich, d.h. unentgeltlich. Nach der Praxis der Steuerbehörden ist Ehrenamtlichkeit unabdingbare Voraussetzung für die Gewährung einer Steuerbefreiung der Stiftung. Diese Praxis verkennt die heutige Realität in vielen Stiftungen und ist zugunsten einer angemessenen und formalisierten Honorierung unter Kontrolle der Stiftungsaufsichtsbehörden aufzugeben (Aufsatz von Dr. Roman Baumann Lorant, Jusletter vom 9. August 2010). Massgebende Buchhaltung als steuerlicher Beweis Verraten durch seine Buchhaltung, bei welcher der Verkauf von Fleisch deutlich über den gekauften Mengen angegeben wurde, muss ein Metzger eine Rechnung von knapp 400‘000 Franken an den Zoll zahlen. Die Beweiswürdigung erfolgte aus der Differenz in der Buchhaltung zwischen den eingekauften und verkauften Fleischmengen. (Urteil A-4812/2007) Schuldzinsen steuerlich nicht immer abzugsfähig Es ist festzuhalten, dass die Barabwicklung der Zinszahlung von CHF 32’000 nach allgemeiner Lebenserfahrung unüblich und nicht nachvollziehbar sind. Damit der Schuldzinsabzug steuerlich in möglich ist, wären einerseits nachvollziehbare Angaben über den wirtschaftlichen Hintergrund des Geschäftes bzw. über die genannten unüblichen Umstände von dessen Vollzug und Ausgestaltung erforderlich. Anderseits ist eine Bestätigung der Tatsachen seitens der Darlehensgeberin in geeigneter Form, beispielsweise durch deren Steuererklärung bzw. durch Bankauszüge notwenig, dass die Schuldzinsen vereinnahmt wurden bzw. die Darlehenssumme bezahlt wurde. Dabei ist nicht eine lückenlose Steuerdeklaration erforderlich, es würde ein teilweiser Auszug genügen, aus dem der Sachverhalt hinreichend hervorgeht. (Verwaltungsgericht SG, B 2009/203 vom 11.05.2010).

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Berufsauslagen bei gekündigtem Arbeitsverhältnis Die Kosten, welche einer in gekündigtem Arbeitsverhältnis stehenden Person für die Suche einer neuen Stelle anfallen, dienen nicht der Sicherung der bisherigen, sondern der Erschliessung einer neuen Einkommensquelle und stellen deshalb mit Bezug auf das bisherige Erwerbseinkommen keine abzugsfähigen Gewinnungskosten dar. Hingegen sind Bewerbungskosten im Verhältnis zu Arbeitslosentaggeldern als Gewinnungskosten zu qualifizieren (Entscheid DBG von kantonaler Steuerkommission Kt. SZ, StKE148/08) Wirtschaftsrecht Post-Konto für dubiose Kunden Die Post muss auch dubiosen Kunden ein Konto zur Verfügung stellen. Das in den Geschäftsbedingungen der Post verankerte jederzeitige Kündigungsrecht ist laut Bundesgericht gesetzeswidrig. Ob eine Kündigung bei Straftaten erlaubt wäre, ist hingegen offen (Urteil 4A_417/2009). Diebstahl und Urkundenfälschung Der Angeklagte hat in seiner Funktion als Kassier einerseits Gegenstände nicht mit der Registrierkasse gescannt, andererseits gescannte Gegenstände wieder storniert und die eingenommenen Verkaufsbeträge an sich genommen und für eigene Bedürfnisse verwendet. Da die Geschädigte gegenüber dem Angeklagten übergeordneten Gewahrsam inne hatte, wird auf Diebstahl und nicht auf Veruntreuung erkannt. Durch den nicht gescannten Verkauf bzw. den tatsachenwidrig stornierten Verkauf sind die jeweiligen Kassenjournale, welche Teil der Kassenabrechnungen sind, verfälscht worden, weshalb zudem Urkundenfälschung vorliegt. (Züricher Obergericht, SB100157 vom 10.05.2007)

ein Verlustschein, ist der Gläubiger daher berechtigt, unter Berufung auf Art. 149 Abs. 3 SchKG die Fortsetzung der Betreibung zu verlangen (Obergericht Kt. LU, vom 03.02.2010, SK 09 109). Sozialversicherungen Taggelderkürzung wegen rassistischer Beschimpfung erlaubt Ein Berner muss sich die Kürzung seiner SUVA-Taggelder gefallen lassen. Er war von einem dunkelhäutigen Mann niedergeschlagen worden, den er zuvor als «Neger» oder «Nigger» beschimpft hatte. Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Berner Justiz aufgehoben. (Urteil 8C_877/2009) Anspruchauf Arbeitslosenentschädigung Die Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit greift nur, wenn der versicherten Person rückblickend nicht bekannt war, dass ihr eine erwerbliche Verwertung einer leidensangepassten Tätigkeit objektiv zumutbar war, und sie damit nicht erkennen konnte, dass sie sich auf die gegenteilige Einschätzung einiger anderer Ärzte nicht verlassen durfte. Vorliegend erfuhr der Versicherte erst mit Vorbescheid der IV-Stelle vom 28. März 2008 vom Vorliegen seiner seit dem 1. Juli 2007 attestierten Verwertbarkeit einer Verweistätigkeit, durfte folglich bis zum 28. März 2008 von einer von den bisher involvierten Ärzten bestätigten 100%igen Arbeitsunfähigkeit ausgehen und war somit infolge Krankheit von der Erfüllung der Beitragszeit befreit (Urteil Kt. BL vom 17.03.2010, E. 4.2 - 6). nnn

Pfandausfallschein Der Pfandausfallschein ist kein Verlustschein. Die an die Ausstellung eines Pfandausfallscheins anschliessende Betreibung ist kein Fortsetzungsverfahren im Sinn von Art. 149 Abs. 3 SchKG, sondern eine neue Betreibung. Resultiert daraus rechnungswesen &controlling

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Auf einem orientalischen Basar ist es allgemein üblich, die Preise durch Feilschen zu bestimmen. Wenn überhaupt Preisschilder vorhanden sind, dienen diese lediglich der Orientierung bzw. als Einstiegsgebot des Verkäufers. Es ist sicherlich überspitzt beim Unternehmenskauf- oder verkauf von einem Basar zu sprechen. Und trotzdem hilft geschicktes Verhandeln vielfach, einen besseren Preis zu erzielen.

Unternehmenswert für Nachfolgelösung In der Schweiz stehen in den kommenden fünf Jahren rund 77 000 Unternehmensnachfolgen an. Die traditionelle Verpflichtung, dass der Nachfolger aus der eigenen Familie kommen muss, sinkt zunehmend. In der heutigen Multioptionsgesellschaft verfügen familieninterne Nachfolger in der Regel über vielfältige Alternativen. Somit rückt der externe Verkauf und damit die Bestimmung des Verkaufspreises immer mehr ins Zentrum des Interesses. Dabei ist feststellbar, dass der ermittelte Unternehmenswert nicht zwingend dem erzielbaren Kauf- oder Verkaufspreis entspricht.

Unternehmenswert in Theorie und Praxis Eine allgemein gültige, einheitliche Vorgehensweise für die Bestimmung des Unternehmenswertes existiert nur in der Theorie. Man kennt zahlreiche, unterschiedliche Bewertungsmethode für die Bestimmung des Unternehmenswertes. Jedoch ist jede Unternehmung individuell, mit einer unterschiedlichen Markt-, Produkt-, Konkurrenzsituation, Organisation, Führung und entsprechend auch unterschiedlichen Chancen, Risiken und Zukunftsaussichten. Es ist Aufgabe des Bewerters, seine Vorgehensweise den individuellen Gegebenheiten anzupassen, um einen möglichst objektiven und praxisbezogenen Wert zu ermitteln.

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Fünffach uneinheitlich: Bewertungsmethoden Die Wahl der korrekten Bewertungsmethode ist aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsansätze nicht immer einfach. Die heute gängigen Bewertungs­me­ tho­den sind: n Substanzwertmethode n Ertragswertmethode n Praktiker- oder Mittelwertmethode n Discounted Cashflow Methode (DCF) n Leistungs- und Marktwertvergleiche (market multiples)

Stephan Vollenweider, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer, ist Partner bei der Balmer-Etienne AG und Leiter der Wirtschaftsberatung.

Knackpunkte einer Unternehmensbewertung Neben der «richtigen» Wahl der Bewertungsmethode gibt es noch zahlreiche andere Knackpunkte bei der Unternehmensbewertung: n Abschätzung der zukünftigen Entwicklung n Mangelnde Informationen / Datenbasis (qualitativ / quantitativ) n Beurteilung eines angemessenen Unternehmerlohns n Ermittlung des nachhaltigen Investi­ tionsvolumens n Herleitung des «richtigen» Kapitalisierungszinssatzes n Beurteilung von Abschlägen bei Minderheitsanteilen Höher oder tiefer? Preisfindung Wie bereits erwähnt entspricht der ermittelte Unternehmenswert nicht zwingend dem erzielbaren Kauf- oder Verkaufspreis. Die Bewertung bildet lediglich eine Grundlage für die Preisfindung. Im Vergleich zum Unternehmenswert ist der Preis das Ergebnis aus Verhandlungen. Geschicktes Verhandeln hilft vielfach, einen besseren Preis zu erzielen. Die Grundregel dabei ist: Erfolgreicher ist, wer die besseren Informationen besitzt. Wirkliche Verhandlungskunst besteht darin, ein für beide Seiten subjektiv gutes Ergebnis zu erzielen. rechnungswesen &controlling

Der erzielbare Preis ist auch von der gewählten Verkaufsstrategie abhängig. Für familieninterne Nachfolgen, Management buy out (MBO) oder -buy in (MBI) wird im Normalfall weniger gelöst als bei einem Börsengang (IPO) oder bei einem Verkauf an einen Finanzinvestor. Der höchste Preis wird in der Regel bei einem Verkauf an einen strategischen Investor/ Mitbewerber erzielt. Unter dieser Optik ist auch das Argument zu verstehen, dass es vor allem beim Unternehmensverkauf nicht nur um den Preis geht. Vielfach wiegt eine ausgewogene, nachhaltige Nachfolgelösung schwerer als der maximal erzielbare Profit. nnn

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Kritische Kalkulation: Unternehmenswert und -preis bei Unternehmensnachfolgen


Auf den neuesten Stand: Intensiv-Workshop IFRS-Update 2010 IFRS: Was ist neu? Was müssen Sie 2011 wissen?

Konzentriertes Wissen für Anwenderinnen und Anwender der International Financial Reporting Standards IFRS, vermittelt von praxiserfahrenden Referenten Mittwoch und Donnerstag, 27. und 28. Oktober 2010, Hotel Courtyard, Zürich

Experten-Studiengang Diplom-Studiengänge

Controller Akademie AG | Altstetterstrasse 124 | 8048 Zürich

Seminare und Workshops

www.controller-akademie.ch | info@controller-akademie.ch

IFRS-Ausbildung

Telefon 044 438 88 00 | Fax 044 438 88 05


CO2-Rückerstattungen Ende Juni 2010 hat die ESTV eine MWSTPraxis-Info Nr. 2 (Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO2-Emissionsrechten) publiziert. Darin ist unter Ziffer 2.3 folgendes festgehalten: «Die Verteilung des Abgabeertrages an Bevölkerung und Wirtschaft gemäss Artikel 10 Absatz 2 CO2-Gesetz gilt bei steuerpflichtigen Unternehmen als Subvention im Sinne von Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a MWSTG und führt nach Artikel 33 Absatz 2 MWSTG zu einer Vorsteuerkürzung. Da dieser Mittelfluss dem Unternehmen allgemein zufliesst, eignet sich für die vorzunehmende Vorsteuerkürzung der Umsatzschlüssel am besten. Von einer Vorsteuerkürzung kann aus Vereinfachungsgründen dann abgesehen werden, wenn der Mittelfluss den Betrag von 2‘000 Franken pro Jahr nicht übersteigt. Auch besteht anstelle einer Kürzung des Vorsteuerabzugs im Sinne einer Vereinfachung die Möglichkeit einer freiwilligen Versteuerung der Subvention (inkl. MWST) zum Normalsatz. Keine Vorsteuerkürzung ist vorzunehmen, wenn einem Unternehmen, welches sich zur Begrenzung von CO2-Emissionen verpflichtet hat, die von ihm bezahlte CO2Abgabe gestützt auf Artikel 9 Absatz 5 CO2-Gesetz zurückerstattet wird.» Dieser Passus in der MWST-Praxis-Info Nr. 2 ist praktisch für alle Steuerpflichtigen relevant, weil alle Rückerstattungen erhalten. Die Qualifikation im Sinne der ESTV unterbleibt in den meisten Fällen, da die Rückerstattung aufgrund der AHVLohnsumme berechnet wird und es dementsprechend vielen Steuerpflichtigen gar nicht auffällt, dass hier eine Subvention

Steuern

MWST-Corner News

(Ziffer 910) mit vorzunehmender Vorsteuerkürzung (Ziffer 420) vorhanden ist. Festzuhalten bleibt aber auch, dass die Qualifikation als Subvention durch die ESTV auf deutliche Kritik gestossen ist und zu Interventionen geführt hat. Den Steuerpflichtigen bleibt aber bis zu einer allfälligen Änderung dieser MWST-PraxisInfo nichts anderes übrig, als sich daran zu halten oder diese Qualifikation offensichtlich anzuzweifeln. Steuersatzerhöhung per 01.01.2011 Mit der Publikation der MWST-Info-Nr. 19 hat die ESTV bereits im Februar 2010 die konkreten Regeln für die Umsetzung der Steuersatzerhöhung publiziert. Ausserdem wurden in dieser Information bereits die neuen Abrechnungssätze (Saldobzw. Pauschalsteuersätze) ab 01.01.2011 bekannt gegeben. Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist weder das Datum der Rechnungsstellung noch das Datum der Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung. Wird die Leistung teilweise vor und teilweise nach der Steuersatzerhöhung erbracht, so ist der auf die Zeit nach dem 31. Dezember 2010 entfallende Teil der Leistung zu den neuen Sätzen steuerbar. Damit sind Rechnungen, die im 2010 gestellt werden, aber – auch – Leistungen im 2011 umfassen (wie bspw. Abo-Rechnungen, Vorauszahlungen usw.) zumindest teilweise jetzt schon mit den neuen Steuersätzen auszustellen und abzurechnen. Dementsprechend werden auch die MWST-Abrechnungen ab dem 3. Quartal

Markus Metzger, Betriebsökonom FH, MWST-Experte FH, dipl. Steuerexperte, Partner und Niederlassungsleiter BDO AG Zug und Produktleader MWST BDO AG Schweiz, Dozent für MWST-Recht an verschiedenen Lehrinstitutionen und Fachautor 2010 bereits Spalten für die Abrechnung mit den neuen Steuersätzen aufweisen. Für Leistungen, die ab dem 1. Januar 2011 erbracht werden, sind die neuen Steuersätze zu fakturieren. Leistungen, die zu den alten Sätzen steuerbar sind, und Leistungen, die zu den neuen Sätzen steuerbar sind, dürfen in der gleichen Rechnung aufgeführt werden. Das Datum oder der Zeitraum der Leistung muss jedoch aus der Rechnung klar ersichtlich sein. Werden die Leistungen der beiden betroffenen Jahre nicht klar auseinander gehalten, so ist die Gesamtleistung zum neuen Satz steuerbar. Ein Tipp zum Schluss In vielen Fällen (insbesondere aus Software-technischen Gründen) wird den Steuerpflichtigen nichts anderes übrig bleiben, als Ende 2010 die angefangenen Arbeiten abzurechnen und so das Risiko einer Aufrechnung mit dem neuen Steuersatz zu minimieren. nnn

MWST-Update: klar und pragmatisch! Wegen grosser Nachfrage 2. Wiederholung am 15. Dezember 2010 Sie erhalten an einem Tag ein grosse Fülle von Informationen, die Sie fit machen und Ihnen Sicherheit geben im MWST-Thema. Auch zu der Steuersatzerhöhung erhalten Sie die notwendigen Hinweise für die korrekte Abrechnung und Einrichtung der Buchhaltung. Melden Sie sich schnell an unter www.veb.ch oder schreiben Sie ein E-Mail an info@veb.ch.

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5. WEKA Finanzkongress

Beschleunigung des Jahresabschlusses Erfolgsfaktoren für die zeitnahe und sichere Umsetzung Ihres Abschlusses in der Praxis Der Jahresabschlussprozess ist für alle Unternehmen anspruchsvoll und bindet jedes Jahr viel Zeit und Ressourcen. Dabei ist es das Ziel, die Abschluss- und Berichtserstellung g möglichst effizient umzusetzen und zugleich g eine hohe Datenqualität q sicher zu stellen. An diesem WEKA Fachkongress zeigen Ihnen Fachexperten die besten Vorgehensweisen, g , Methoden und Praxistipps pp zur Umsetzung g eines beschleunigten g Jahresabschlusses. Für den sogenannten «Fast Close» müssen Sie Ihre Einzelabschluss- und Konsolidierungsprozesse optimieren. Sie lernen, wie Sie unternehmensintern wie auch konzernweit Engpässe gp und «Zeitfresser» identifizieren und verringern. g Durch die zeitnahe finanzielle Berichterstattung g und grössere g Transparenz p stärken Sie zudem das Vertrauen der verschiedenen Anspruchsgruppen in Ihr Unternehmen.

WEKA Fachkongress Beschleunigung des Jahresabschlusses vom Mittwoch, 3. November 2010, World Trade Center Zürich, 9.00–16.45 Uhr

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Weitere Informationen zum Kongress finden Sie auf www.fachkongresse.ch

Melden Sie sich gleich an – die Teilnehmerzahl ist beschränkt! Einfach auf www.fachkongresse.ch, per Telefon unter 044 434 88 34 oder per E-Mail an info@weka.ch. WEKA Business Media AG Hermetschloostrasse 77 8010 Zürich

Tel. 044 434 88 34 T Fax 044 434 89 99

info@weka.ch www.weka.ch

www.fachkongresse.ch www.weka-finanzen.ch


CIMA Qualifikation – Ein künftiges Angebot der Controller Akademie Die zunehmende internationale Verflechtung von Unternehmen erfordert von Experten in Rechnungslegung und Controlling die Fähigkeit, sich überzeugend in einem internationalen Umfeld bewegen zu können. Das «Chartered Institute of Management Accountants – CIMA» deckt dieses Bedürfnis nach Führungskräften in Rechnungswesen und Controlling seit Jahren in eindrücklicher Art und Weise ab. In enger Abstimmung mit den Anforderungen multinationaler Arbeitgeber werden die Inhalte der CIMA-Qualifikationsprogramme alle vier bis fünf Jahre weiterentwickelt und angepasst. Die modular aufgebauten Studiengänge werden in 165 Ländern angeboten, die Prüfungen für jede Stufe können halbjährlich abgelegt werden. Wer kann sich qualifizieren? Erfolgreiche Absolventen der Prüfung für Experten in Rechnungslegung und Controlling können direkt auf der Stufe «Strategic Level» einsteigen und sich auf die drei «Exam Papers» in Enterprise Strategy, Performance Strategy und Financial Stra-

tegy vorbereiten. Jedes Exam Paper hat eine Zeitvorgabe von drei Stunden und inhaltlich eine hohe Praxisorientierung. Interpretationen, Beurteilungen, Aufzeigen von Szenarien und Handlungsempfehlungen sind erwartete Anspruchsniveaus dieser Prüfungen.

Entwicklungschancen auf einer wesentlich grösseren Skala. CIMA lebt einen «Code of Ethics for Professional Accountants» und fördert aktiv die permanente berufliche Weiterentwicklung seiner Mitglieder. Angebot der Controller Akademie

Nachdem die Strategic Level Exam Papers erfolgreich abgelegt sind, folgt die letzte Qualifikationsstufe: n TOPCIMA Fallstudie n Nachweis und Dokumentation der beruflichen Qualifikation und Erfahrung

Die Controller Akademie Zürich wird ab August 2011 CIMA Lehrgänge für die Strategic Level Papers anbieten. Diese Lehrgänge werden in englischer Sprache angeboten und über drei Monate in zwei Blöcken «Preparation Phase» und «Practice & Revision Phase» geführt. Ab Beginn 2012 ist die Erweiterung des Angebots auf eine TOPCIMA-Vorbereitung geplant.

Mit dieser Qualifikationsstufe wird die Anerkennung als Mitglied des Chartered Institute of Management Accountants erreicht. Was sind die Vorteile, CIMA-Mitglied zu sein?

10 Jahre Controller Akademie Expertinnen und Experten mit CIMAQualifikation geniessen in internationalen Geschäftsbeziehungen eine hohe Wertschätzung. CIMA steht in multinationalen Unternehmen als Gütesiegel für Persönlichkeiten, die in Führungsmannschaften auf Stufe Unternehmensleitung eingesetzt werden können. Ein Netzwerk von über 170‘000 Kolleginnen und Kollegen ermöglichen berufliche Kontakte und

Die Controller Akademie wird dieses Jahr 10jährig. Sie ist im Mai 2000 als Ak­ tiengesellschaft vom KV Zürich und veb.ch gegründet worden. Ihr Hauptzweck ist die Ausbildung von eidgenössisch diplomierten Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling. Zusätzlich bietet sie weitere Studiengänge wie den IFRS-Accountant und das PraxisControlling in sechs Modulen sowie Seminare und Workshops an. Am 8. November 2010 um 18 Uhr findet im Zunfthaus zur Meisen in Zürich ein Jubiläumsanlass statt mit einer Grussbotschaft von Nationalrätin Chantal Galladé, einem Referat von Ex-Preisüberwacher Rudolf Strahm und einem Apéro riche, an welchem sich viele Leute treffen werden. Die Absolventinnen und Absolventen der Controller Akademie werden alle persönlich eingeladen. nnn

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Ausbildung · Weiterbildung

Aus der Controller Akademie


Ausbildung · Weiterbildung

Why CIMA stands out from the crowd

We may be coming out of one of the worst recessions in living memory but there has probably never been a better time to be a management accountant. Despite the turbulent conditions, it is universally accepted that there is still a shortage of skilled professionals around the world. This ongoing ‘war for talent’ means that those who attain the highest levels of excellence in their chosen field are still highly prized. One of the most sought-after groups is this battle for the best is the experienced business finance professional. As the downturn continues, organisations are increasingly turning to their financial experts – and chartered management accountants in particular – to help drive them through the downturn and on to sustainable success in the future. CIMA offer a unique skill set Why are chartered management accountant so popular? Member of the Chartered Institute of Management Accountants (CIMA) offer a unique set of skills. The CIMA syllabus is designed to deliver a strong understanding of all aspects of business – from a financial perspective. This means our members can contribute in many different areas of an organisa­ tion. Rather than studying how an organisation has performed in the past, CIMA students are provided with the tools to analyse performance, assess business possibilities, grasp opportunities and shape the future. In short, they are equipped with the essential tool kit to add value to an organisation and help drive it towards greater success – whether it’s in industry, commerce, not-for-profit or the public sector. Underpinning the quality of the CIMA qualification is the institute’s commitment to ensuring that its members adhere to business excellence and a clear ethical code. Once qualified, all our members must take part in our scheme for continuing professional development (CPD). This ensures that they keep up-to-date with

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the latest technical and commercial developments in their field and provide their employers with cutting-edge skills. The first choice for employers The institute also requires members to comply with its code of ethics. This ensures that chartered management accountants put principles before expediency. Our research has shown that ethics is becoming increasingly important to companies, particularly in the wake of the subprime mortgage scandal. With all these factors combined, it is not surprising that CIMA members are the first choice for a growing number of employers around the world. CIMA’s international reputation for excellence is another reason why many multinational companies prefer to develop CIMA members as their future business leaders. Indeed global brands such as Unilever, Shell, HSBC, UBS, IBM and Fujitsu incorporate the CIMA qualification into their graduate training programmes. We also consult closely with leading businesses to ensure that our syllabus remains relevant to the needs of an ever-changing market place. For this reason, the CIMA syllabus is updated every four to five years.

finance professionals. Once qualified, chartered management accountants can take their knowledge and skills anywhere in the world and utilise them in many different types of organisation. A doorway to career flexibilty Another attraction is career flexibility. The skills acquired by CIMA members are not limited to the finance function. Career opportunities can be found in a variety of ‘business partner’ roles including: project manager, business analyst, forensic accountant, director of change, director of operations, director of business planning, group treasurer, chief executive officer and company chairman. It also provides an excellent financial foundation for anyone wanting to start up their own business venture. The CIMA professional qualification also offers flexibility in terms of study options. The syllabus is designed to fit in with an individual’s lifestyle. If you are working, you can study for the qualification in your spare time, either independently or with a training provider. If you are fortunate, you may be able to persuade your employer to help you cover the costs of your studies. Or you may find an employer who provides a full graduate training programme which includes the CIMA qualification.

An international reputation for excellence

Studying in Switzerland

The institute’s first class reputation means that CIMA can provide a passport to a global career. CIMA students are trained to the same high standard wherever in the world they are based. This means that employers can always rely on the quality of the qualification. Moreover, as the business world now works in a global marketplace it is essential for professional qualifications to reflect this international outlook.

Whichever method you choose, you can study at your own speed and adapt your study routine to suit any changes in your personal circumstances. Finance professionals in Switzerland can access CIMA’s syllabus and support services online. The CIMA website offers a wealth of information including past papers and exam guides. CIMAstudy.com gives access to the full syllabus with study support packs and mock tests.

The CIMA syllabus itself is designed to transcend borders. Because it aims to train business focused accountants who analyse, advise and influence corporate strategy, the qualification provides a complete toolkit to create well-rounded

CIMA’s online student magazine, Velocity, is published six times a year and provides a range of articles to help improve study and exam performance. CIMA students and members can also share their experiences through the institute’s online

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The interests of Swiss CIMA students are represented by CIMA Switzerland. The board’s priorities for 2010/2011 are to build a networking community for local CIMA members, students and supporters and to forge new relationships with local partners to support the development of CIMA in Switzerland. CIMA also provides an accelerated route towards membership for students who already have a relevant qualification. Swisco/VEB/ACF members holding the Certificate in Accounting and Financial Control will be exempt from five CIMA papers (the certificate in business accounting papers C1 to C5). Those holding the Diploma in Accounting and Financial Control are exempt from a further six papers (the three operational and three management level papers).

Jusletter

TopakTuelles jurisTisches Wissen

An elite group of business professionals A finance professional who has successfully completed the CIMA qualification and can prove that they have three years of relevant, practical experience can become a member of CIMA. A CIMA member is referred to as an Associate Chartered Management Accountant and is entitled to use the letters (ACMA) after their name. ACMAs who have gained at least three years of senior, strategic experience can apply for CIMA fellowship and have the letters FCMA after their name. As a CIMA fellow you will be part of an elite group of business professionals. To complete the full CIMA professional qualification in management accounting, Swisco/VEB/ACF Diploma students will have to complete the strategic level of the qualification and the final Test of Professional Competence in Management Accounting (TOPCIMA), both part A and part B (see diagram for more details). For successful Diploma students, the Controller Akademie Zurich, will offer strategic level preparation courses as well as practice and revision as from August 2011. Training courses for the TOPCIMA preparation will follow subsequently.

Certificate holders will need to complete the operational and management level papers before moving on to the strategic level and Test of Professional Competence. Being a CIMA student or member means that you will never be alone. Besides our support services, CIMAsphere, allows our 172,000 students and members in 165 countries to become part of a global network of world class finance professionals. Closer to home, you’ll also be able to share your experiences with our 270 members and 238 students living in Switzerland.

Ausbildung · Weiterbildung

community, CIMAsphere.com. Printed versions of CIMA’s distance learning training guides written by the CIMA examiners take students from the very basics through to full exam practice and are available at www.cimapublishing.com Examinations centres are available in both Geneva (www.cdl.ch) and Zürich (www. hullschool.ch).

In today’s marketplace, qualified finance professionals are more in demand than ever. This should be an encouragement to anyone who is considering the next step in their career development. With CIMA under your belt, the world is yours. For further details of exemptions for veb. ch / ACF members go to: www.cimaglobal.com/exemptions-ag To contact CIMA Switzerland go to: www.cimaglobal.com/our-locations/Switzerland nnn

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Ausbildung · Weiterbildung

Aus dem Prüfungssekretariat

Berufsprüfung Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen: Prüfungsordnung und Wegleitung Die Prüfungsordnung 2011 wurde im Februar 2009 vom BBT nur befristet bewilligt. Damit diese Befristung aufgehoben wird, definierte das BBT im Herbst 2009 folgende Anforderungen: 1. die Anrechenbarkeit von Teilen der Berufsprüfung für Treuhänder/-innen muss geprüft werden 2. ein fachübergreifender Prüfungsteil – im Klartext: eine Fallstudie – muss eingebaut werden Anrechenbarkeit gewährleistet Die Anrechenbarkeit der TreuhänderBerufsprüfung konnte in der Wegleitung ohne grossen Aufwand berücksichtigt werden. Die abgeschlossenen Prüfungsteile Steuern, Recht, Löhne und Sozialversicherung der Berufsprüfung für Treuhänderinnen und Treuhänder werden angerechnet und müssen nicht mehr absolviert werden.

Dies bedeutet, dass im 2010 die letzte ordentliche Prüfung nach Reglement, Ausgabe 1999 durchgeführt wurde und in den Jahren 2011 und 2012 nur noch Repetentinnen und Repetenten eine mündliche Prüfung absolvieren werden. Die überarbeitete Prüfungsordnung wurde am 25. Juni 2010 vom BBT genehmigt und ist am 2. Juli 2010 in Kraft getreten. Sandra Gerschwiler, Geschäftsführerin Verein für Höhere Prüfungen im Finanzund Rechnungswesen

Personelles Im Prüfungssekretariat sind Nicole Graber (Berufsprüfung) und Ilona Nussberger (Höhere Fachprüfung) für die Organisation und Administration der beiden Prüfungen und Sandra Gerschwiler für die Führung der Geschäftsstelle des Trägervereins und die Prüfungsleitung zuständig. Beratung in allen Belangen der Berufs- und höheren Fachprüfungen erhalten Sie über Telefon 044 283 45 46/47 oder rechnungswesen_controlling@ kvschweiz.ch. Viele Informationen finden Sie auch auf unserer Website www.examen.ch. nnn

Herausforderung Prüfungsteile Die Überarbeitung der Prüfungsteile in der Prüfungsordnung hingegen stellte eine grössere Herausforderung dar. Die Vorgabe des BBT, dass eine Fallstudie oder etwas ähnliches eingeführt werden müsse und die Ansicht der Prüfungskommission, dass die Prüfungszeit und somit auch die Ausbildungszeit aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit nicht verlängert werden dürfe, ergaben einen Zielkonflikt. Keine mündlichen Prüfungsteile mehr Da die Vorgabe des BBT definitiv und unumgänglich war, sah die Prüfungskommission keine andere Möglichkeit, als die Prüfungszeit in den anderen Prüfungsteilen zu kürzen und zudem auch die mündliche Prüfung zu streichen. Diese Neuerung tritt bereits für die Prüfung 2011 in Kraft. Der schnelle Wechsel war wünschenswert, da sonst innerhalb von 3 Jahren nach 3 verschiedenen Reglementen geprüft würde. Dies wäre auch aus Sicht des BBT nicht sinnvoll.

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Prüfungssituation Fachausweis 2010, fotografiert von Matthias Koch, welcher die Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat. rechnungswesen &controlling

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Mit der Wegleitung 2011 zur Berufsprüfung für Fachmann/Fachfrau im Finanzund Rechnungswesen werden die Anforderungen im Gebiet der Kostenrechnung erstmals um die Anwendungen der Plankostenrechnung erweitert: Standardkostenrechnung und Grenzplankostenrechnung (Punkt 5.1 der Wegleitung). Als Kompetenz-Ausprägung werden «Vertiefte Kenntnisse» erwartet, d.h. die Fähigkeit, Gelerntes sinngemäss abzubilden und anzuwenden, sowie gelernte Systeme erklären und übertragen zu können. Die beiden Gebiete Standardkosten und Grenzplankosten stellen eine Erweiterung der bekannten (und schon bisher geprüften) Verfahren zu Normal-Vollkosten und Normal-Teilkosten dar. Mit dem Einbezug von Mengeneinheiten und der Budgetperspektive gilt es jedoch eine zusätzliche Komplexität zu beherrschen. Typische Herausforderungen in einer Aufgabenstellung zu Standard- oder Grenzplankosten sind: n Erstellen von Grundplänen mit den Mengengerüsten aus der Absatzplanung sowie Angaben aus Stücklisten und Operationsplänen. n Berechnen von Kostensätzen aus der Grundplanung. n Ableiten von Vorkalkulationen (Gesamt sowie pro Mengeneinheit) auf Basis der geplanten Kostensätze und Verrechnungspreise. n Analyse der Verkaufserlöse nach den Einflüssen Preisabweichung und Mengenabweichung. n Analyse der Materialkosten nach den Einflüssen Einkaufspreisabweichung und (Verbrauchs)Mengenabweichung. n Abrechnung und Analyse der Kostenstellen im Vergleich zu starren oder flexiblen Budgets. Leistungsgutschriften auf die Kostenstellen nach Istoder Standardstunden. n Abweichungsanalyse von Produktionsaufträgen. n Gesamte Betriebsabrechung und Ergebnisrechnungen mit sinngemässer Darstellung der Abweichungen zwischen Plan und Ist. n Beurteilung und Kommentierung von einfachen Sachverhalten Was ist die praktische Bedeutung dieser erweiterten Verfahren für die Studieren-

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den und welches Kostenrechnungsverfahren ist eigentlich das «Richtige»? Um es gleich vorwegzunehmen: es gibt kein «richtiges» Kostenrechnungsverfahren. Ein Verfahren zur Kosten- und Leistungsrechnung muss wirksam und hinreichend sein und immer auf den Zweck einer Unternehmung und die Art des Geschäftes ausgerichtet werden. Im Zentrum steht der Auftrag, die notwendigen und verfügbaren Ressourcen so wirtschaftlich wie möglich einzusetzen und zu steuern. Unabhängig von der jeweiligen Branche werden folgende Fragen untersucht und beantwortet: Kalkulation und Leistungsbewertung: Stellen die Kalkulationsverfahren einen eindeutigen Bezug zu den strategischen Geschäftsfeldern her? Sind die Kalkulationsparameter nachvollziehbar und verständlich aus der Betriebsabrechnung abgeleitet? Werden durch die Kalkulation rasche und wirksame Führungsentscheide unterstützt? Wird eine zeitnahe und korrekte Leistungsbewertung der strategischen Geschäftsfelder ermöglicht? Erlöse: Welche Preise können oder müssen auf dem Markt gefordert werden? Welchen Einfluss haben die tatsächlich verkauften Mengen bzw. die tatsächlich erzielten Preise auf den Ist-Erlös im Vergleich zum Plan? Wie können sich preistaktische Massnahmen auswirken? Beschaffung und Verbrauch an Material und Vorleistungen: Welchen Anteil nehmen Material und Vorleistungen an der gesamten Wertkette ein? Werden diese Leistungen im Vergleich zu Plan günstiger oder teurer eingekauft? Entspricht der Verbrauch solcher Leistungen den mengenmässigen Vorgaben? Was sind die Ursachen von Mehr- oder Minderverbrauch? Eigene Wertschöpfung: Haben die einzelnen Unternehmungsfunktionen einen klaren Leistungsauftrag mit eindeutigen Vorgaben? Werden diese Aufträge im Vergleich zu Plan mit tieferen oder höheren Kosten erfüllt? Welche Einflüsse auf das Leistungsergebnis lassen sich durch Schwankungen in der Beschäftigung oder durch Effizienz-Unterschiede erklären? Welches Verfahren ist nun in der Lage diese Fragen zu beantworten: Normalrechnungswesen &controlling

Markus Speck, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, Speconsult GmbH, Jona, Dozent, Fachbuchautor, Fachexperte für höhere Fachprüfungen im Rechnungswesen und Controlling

Vollkostenrechnung, Teilkostenrechnung, Standard- oder Grenzplankostenrechnung, Prozesskostenrechnung? In der praktischen Umsetzung trifft man oft auf Kombinationen dieser Verfahren. Einzelne Elemente werden so in einem Controlling-System verknüpft, dass damit ein verständliches und wirksames Führungsinstrumentarium betrieben werden kann. Fazit Praktisches und gelebtes Kosten- und Leistungscontrolling setzt das fachliche Rüstzeug in allen klassischen Kostenrechnungsmethoden voraus. Dies kommt vor allem dann zum Tragen, wenn nicht ein «System in seiner reinen Form» eingeführt wird, sondern die wirksamsten Elemente aus verschiedenen Verfahren zu einem Ganzen verknüpft werden. In diesem Sinn ergänzen Standard- und Grenzplankosten die fachliche Kompetenz von Fachleuten im Finanz- und Rechnungswesen auf eine wertvolle, wenn auch herausfordernde Art und Weise. Darüber hinaus sind jedoch vor allem gesunder Menschenverstand, Überzeugungskraft und Konsequenz in der Umsetzung gefragt. Letztlich zählt nur das, was bei den Führungskräften ankommt: ein Controlling-System das deren Auftrag optimal unterstützt! nnn

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Ausbildung · Weiterbildung

Berufsprüfung 2011: Plankostenrechnung als erweiterte Anforderung


Persönlich

«Wer aufhört, besser zu werden, hat verloren.» Interview mit Peter Herger In unserer Reihe «Persönlich» stellen wir Ihnen heute Peter Herger vor. Er ist Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis, Geschäftsführer der PROFFIX Software AG und Präsident der veb.ch-Regionalgruppe Zürich und Umgebung.

Peter Herger, wer sind Sie? Ich bin ein bodenständiger Schweizer. Meine Mutter wuchs auf einem Hof in Root LU auf, mein Vater kommt aus Romoos im Entlebuch. Das hat mich geprägt. Meine Eltern zogen zwar dann nach Basel, wo sie sich auch kennen lernten, und dann gings nach Zürich – und hier in Zürich bin ich immer irgendwie e chli urchiger. Wenn man sich so mit Ihnen unterhält: Sie sind sehr kommunikativ. Woher haben Sie das? Mein Vater war ein sehr guter Kommunikator. Ich selbst habe meine Vorliebe für Teamarbeit im Sport entdeckt. Ich bin früher Skirennen gefahren. Ein Einzelsport. Ich wollte aber – im Gegensatz zu manchen Kollegen – immer im Team trainieren. Das hat mich besser motiviert. Aber grundsätzlich ist es so: Nur, wenn ich etwas vom Gesagten verstehe, bin ich kommunikativ. Sonst werde ich ruhiger. Sind Sie Buchhalter oder Unternehmer? Beides! Beides. Die Ausbildung als Buchhalter ist die beste Grundlage für mich als Unternehmer. Das habe ich gelernt, und das bin ich. Warum der Fachausweis? Ursprünglich wollte ich Journalist werden. Ich habe auch eine KV-Lehre beim Zürcher Oberländer gemacht und kam dabei in alle Abteilungen. Unter anderem war ich ein Jahr in der Buchhaltung. Ich mochte Zahlen schon immer. Beim Oberländer ging es dann oft um Kalkulationen, zum Beispiel in der Druckvorstufe. Danach ging ich als Kreditorenbuchhalter in ein kleines Unternehmen. Da war einiges im Argen. So kannte man die Margen im Detail nur aus Umsatzlisten, nicht effektiv aus der Buchhaltung. Also habe

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ich eine Warengruppenbuchhaltung geschaffen und Excel Files eingeführt. Parallel dazu habe ich in der Abendschule den Fachausweis gemacht. Wie gesagt: Ich bin der Meinung, dass alle, die etwas von Buchhaltung verstehen, auch die Abläufe in KMUs verstehen. Und wenn man den Fachausweis hat, sollte man doch etwas daraus machen, denn so mancher Buchhalter hat mit seinem breiten Wissen dem typischen Betriebswirtschafter einiges voraus. Der Fachausweis ist daher ein guter Anfang, auch wenn man später einmal ins Management möchte. Was halten Sie aus Ihrer Sicht für die schlimmsten Fehler in KMUs? Wenn man nicht «à jour» ist, weil die Buchhaltung unterbesetzt ist – oder ausgelagert. Liquidität ist das Wichtigste und diese muss man jederzeit im Griff haben. Aber natürlich auch jederzeit über die auflaufenden Kosten Bescheid wissen, ist entscheidend. Ich habe unter anderem ein Unternehmen erlebt, das zwar Rechnungen ausstellte, aber es kontrollierte niemand, ob sie auch bezahlt wurden. Mahnungen gab es nicht. Was brachte Sie auf den Weg zum Unternehmer? Mein damaliger Arbeitgeber brauchte eine Software, welche ich zusammen mit einem IT-Programmierer konzipierte und wir dann zusammen entwickelten. Es war eine Individual-Lösung nur für diesen Kunden Danach lebte ich einige Monate lang in den USA für Software-Einführungen – bis zu einem Anruf meines vorherigen Chefs. Seine Firma brauchte eine massgeschneiderte Fibu. Zu viert – ich war noch in den USA und habe von da aus meinen Teil gemanagt – haben wir die angefragte Software konzipiert und entwickelt. Dann ging ich zurück in die Schweiz und organisierte bei Micro Mobility Systems (das ist die Firma mit den Mini-Trottinetten) als CFO die Administration in der hektischen Boom-Zeit. Da habe ich sehr viel gelernt und immer mit dem Background als Buchhalter. Parallel entstand die PROFFIX Software AG, für welche ich jetzt seit 8 Jahren auf rechnungswesen &controlling

Peter Herger, Geschäftsführer PROFFIX Software AG, Wangs

dem Markt Software verkaufe. Es ist eh so: Ich kann nur Produkte verkaufen, hinter denen ich auch stehe. PROFFIX simply business als KMU-Software ist so eins. Erzählen Sie uns bitte etwas über die Unterschiede zwischen der Schweiz und den USA. Da geht es vor allem um die Effizienz. In den USA gibt es keinen klassischen Mittelstand. Es gibt diejenigen die bis 30 studieren und dann im Büro arbeiten. Die sitzen dann in der Buchhaltung, haben aber nie gelernt, zu arbeiten. Und dann noch dieses veraltete System mit den Zahlungen per Scheck! Ein Beispiel: In der Firma, in der ich arbeitete, wurden zwei Mal pro Woche Schecks zur Zahlung verpackt. Ich hatte tote Zeit und fragte die damit beschäftigten Mitarbeiter – es waren zwei – ob ich mithelfen solle. Nach 10 Minuten schickten sie mich wieder weg mit der Begründung: «Du bist viel zu schnell, geh weg, sonst haben wir keinen Job mehr!» Vorhin haben wir von PROFFIX gehört. Was ist das? In der Schweiz gibt es etwa 200 Finanzbuchhaltungen die Software PROFFIX ist

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Stichwort Swissdec... Swissdec ist ein nicht gewinnmorientiertes Gemeinschaftsprojekt, ein unabhängiges Qualitätslabel für Lohnbuchhaltungen. Das alles läuft im Bereich des E-Government. UVG-, BVG- und MwStDaten sollen mittelfristig elektronisch übermittelt werden. Alles, was elektronisch ist, reduziert die Fehlerquellen. Das ist die Zukunft, und sie bedeutet auch: weniger Papier. Kürzlich haben Sie sich entschieden das Präsidium der Zürcher Sektion von veb.ch zu übernehmen. Ja, Buchhalter sind ja von Natur aus eher konservativ. Das geht nach dem Motto: Es lief schon immer so, warum sollen wir es ändern. Es ist mir ein Anliegen, in dieser Beziehung etwas zu bewegen – sowohl in der Branche als auch im Kontakt mit einzelnen Mitgliedern. Was sind denn Ihre persönlichen Ziele? Ich bin erst dabei, mich frei zu schwimmen. Ich muss das spüren. Ich will begonnene Arbeit weiterführen, aber auch viel informieren. So gibt es einen TwitterAccount vebZH, über den ich wesentliche Meldungen und Nachrichten rund um mein Amt, Job und generell Buchhaltung kommunizieren möchte. Sicher ist: Ich möchte gerne jüngere Leute motivieren, ihnen zeigen, was auf sie zukommt, ihnen klar machen, dass sie mit dem Fachausweis eine Top-Ausbildung haben und ihnen weiterhelfen bei der Frage: «Was jetzt?» Und wie bewegt man? Kommunizieren, informieren, die Netzwerk- und Abendveranstaltungen fördern. Das sind die Stichworte. Ich selbst sehe mich als Kontakt zu allen Seiten. Wenn man das zusammenfasst, möchte ich die Mitgliedschaft im Durchschnitt

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Persönlich

eine davon und mehr. PROFFIX ist eine umfangreiche Betriebssoftware, eine komplette Administrationslösung mit Betonung auf Lösung. Dabei ist zu sagen: Ich bin Minimalist. Wenn ich zu viel klicken muss, ist das nicht effizient. Ich lege Wert auf Automatismen, z.B. bei Bankbewegungen. Was natürlich dazu kommt: Technologien verändern sich. Wir haben zum Beispiel keine Browser-Lösung, aber man kann via Remote-Applikation jederzeit und überall online auf Daten zugreifen.

jünger machen, aktiver machen und immer wieder dafür sensibilisieren, dass der Buchhalter eine gute Grundlage ist, um beruflich weiter zu kommen. Und Buchhaltung auch wenn sie noch in 100 Jahren aus Soll und Haben besteht, sich verändert und lebt. Wie bringt man denn die Leute dazu, sich «netzwerkiger» zu verhalten? Die kommen doch und gehen und reden immer mit den gleichen Leuten!? Ich will auffordern, dass sich die Leute kennen lernen, sich zum Beispiel mal an einen anderen Tisch setzen. Ich finde auch Namenstäfeli mit Firmennamen wichtig. Man könnte auch mal zusammen einen Sportanlass besuchen; das gibt Gesprächsstoff. Hat Peter Herger auch ein Privatleben? Ja, natürlich, ich arbeite 40 Stunden pro Woche und mache jährlich drei Wochen Ferien und gerne längere Ausflüge – zum Beispiel nach Barcelona, Lissabon oder London. Auch meine Beziehung und Gesellschaft sind mir wichtig. Ausserdem trinke ich gerne guten Wein und schaue mir im Kino oder zu Hause auf Blue-Ray aktuelle Blockbuster an. Und dann ist da der Sport: Ich spiele montags selber Fussball beim FC Bäretswil, donnerstags spiele ich Eishockey und am Weekend bin ich meist irgendwo in einem Stadion und schaue Fussball und Eishockey. Was ich auch mag, ist meine rechnungswesen &controlling

Zeit auf dem Mountain Bike, aber das mache ich leider viel zu wenig. Arbeiten Sie zuhause? Ich bin Unternehmer und oft unterwegs. Da lohnt sich auch nicht täglich der Abstecher ins Büro, so arbeite ich oft zu Hause. Wichtig ist, dass ich überall Zugriff auf die aktuellsten Daten habe und für jedes Meeting und Gespräch die richtigen Informationen jederzeit zur Hand. Ich bin Buchhalter und brauche Fakten. Zum Schluss dies: Sie sehen gar nicht aus wie ein Buchhalter. Und wie sieht der aus? Wer ist der typische Buchhalter? Da geht es doch wohl eher um allgemeine Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit oder Diskretion. Ich glaube diese Attribute gehören zu einem Buchhalter und sind äusserst wichtig, den der Buchhalter ist eine Vertrauensperson. Wo Sie recht haben, haben Sie recht. Herzlichen Dank fürs Gespräch! nnn

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Personalwesen

Motivierte Mitarbeitende auch in schwierigen Zeiten

Wir sind uns alle einig: Die Märkte weltweit waren schon stabiler und die Voraussagen der Analysten auch schon erfreulicher. Richten wir daher unser Augenmerk auf jene Ressource, deren Beständigkeit wir selbst positiv beeinflussen können: Die Mitarbeitenden.

Gerade in unsicheren Zeiten ist es wichtig, dass wir uns auf die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft unserer Mitarbeitenden verlassen können. Gleichzeitig wollen wir aber die Effizienz steigern. Wir verzichten darauf, natürliche Abgänge zu ersetzen. Und wir haben auch selber weniger Zeit, um Unstimmigkeiten zu schlichten und uns Sorgen anzuhören. Ganz klar: Die meisten Mitarbeitenden sind verunsichert, wenn in Krisenzeiten alle möglichen Sparmassnahmen ergriffen werden. Jeder spürt, dass etwas im Gange ist, die Gerüchteküche brodelt, und jedes Wort vom Vorgesetzten wird auf die Goldwaage gelegt. Da erstaunt es eigentlich nicht, dass Motivation und Leistung sinken. Was kann man dagegen tun? Wie motiviert man «seine Leute» in Krisenzeiten? Und wie erhöht man das Gefühl der Betriebszugehörigkeit nach der Krise? Die Stichworte dazu heissen Authentizität, Transparenz und bewusster Umgang mit Informationen.

Der Ton macht die Musik Es ist nicht nur wichtig, was wir kommunizieren, sondern wann und wie wir es tun. Dazu gehört auch die Überlegung, wie viel Druck wir weitergeben, und wie sehr wir unsere Mitarbeitenden einbinden. Es ist wichtiger, wie der kommunizierte Inhalt verstanden wird, als was man als vorgesetzte Person effektiv sagt. Gerade dies ist aber eine heikle Sache: Man ist im Zeitdruck und schreibt noch schnell ein Email mit einer kurzen Information – und schon hat man die Bescherung! Der eigentliche Inhalt ist plötzlich irrelevant, nur noch das Wie und Wann zählen.

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Klarheit überzeugt Eigentlich klar: Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden so, dass sie möglichst das verstehen, was Sie mitteilen wollen. Sorgen Sie dafür, dass keine Gerüchte aufkommen und Unsicherheiten entstehen. Erklären Sie die momentane Situation. Informieren Sie über den aktuellen Stand der Dinge, und was als nächstes geplant ist. Wenn Sie keine Lösungen oder Schritte zur Problemlösung präsentieren können, dann tun Sie das auch nicht! Aber informieren Sie über den Zeitplan, bis wann weitere Informationen folgen werden. Das Fatalste ist, nicht zu kommunizieren, sich zurückzuziehen und den Druck komplett abzufedern und entsprechend selber zu leiden. Denken Sie daran: Ihre Mitarbeitende arbeiten nicht nur für den Lohn oder das Unternehmen, sondern auch für Sie! Binden Sie sie ein, schaffen Sie eine Atmosphäre von gemeinsamer Stärke. Setzen Sie erreichbare Ziele Erklären Sie Ihrem Team, was Sie von ihm erwarten. Vergessen Sie nicht, den Mitarbeitenden auch zu zeigen, was sie im Gegenzug von Ihnen erwarten dürfen. Setzen Sie erreichbare Ziele, denn sie dienen ebenfalls der Motivation. Ihre Mitarbeitenden wollen ihre Ziele erreichen, sich über ein Danke freuen können und auch belohnt werden. Eigentlich eine Binsenwahrheit: Auch in schwierigen Zeiten, darf man den Spass an der Sache nicht verlieren. Honorieren Sie erreichte Ziele und Erfolgserlebnisse. Nutzen Sie diese Gelegenheiten, um Teamgeist und das Vertrauen, das Ihr Team in Sie hat, zu stärken. Seien Sie aber auch weiterhin kritisch und fordern Sie Ihre Mitarbeitenden. Fördern und fordern sollen sich nicht ausschliessen, sondern ergänzen.

Jost Gloor, DAS in Leadership & Management ZHAW/IAP, COO Contaplus Group, Bern

Emotionen zeigen und in ihrem Team ein gewisses Mass an Emotionalität zulassen. Dies bedeutet nicht, dass jeder und jede seine aktuelle Laune kundtun soll, aber dass man auch einmal auf persönliche Situationen Rücksicht nehmen soll. Indem Sie dies vorleben, wirken Sie echt und daher überzeugend. Besinnen Sie sich zudem auf Ihre Unternehmenswerte. Achten Sie darauf, sie im Alltag auch wirklich zu leben. Für den Fall, dass dies in Ihren Firmenstrukturen schwierig ist oder schlicht kein Leitbild existiert, fokussieren Sie sich auf Ihre Werte, die Sie in Ihrem Team umgesetzt sehen möchten. Es ist weniger relevant, ob Sie die Unternehmenswerte oder Ihre eigenen Vorstellungen umsetzen. Wichtig ist allein, das Sie als vorgesetzte Person mit Werten arbeiten. Gerade dadurch werden Sie authentisch.

Seien Sie echt Warum tun Sie, was Sie tun? Gerade, wenn Sie natürliche Abgänge im Team hatten, die nicht ersetzt wurden, zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden auf, dass Sie wissen, wer diese Arbeit nun erbringt. Bleiben Sie menschlich und lassen Sie Humor zu. Sie dürfen auch einmal Ihre rechnungswesen &controlling

Stellen Sie sich die Frage, was Ihnen an ihrem Job gefällt! Was fasziniert Sie an der Firma, am Produkt oder an der Dienstleistung? Weshalb haben Sie zu dieser Unternehmung ja gesagt? Stellen Sie sich

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Zum Schluss noch etwas Theorie Der Amerikanische Motivationsforscher Frederick Herzberg definierte in den 50er Jahren zwei Seiten der Motivationstheorie, die sich darauf begründet, dass wir Menschen einerseits nach der Vermeidung von Schmerzen/Unbehagen und andererseits nach psychologischer Weiterentwicklung streben. Er definierte Faktoren, welche die Zufriedenheit der Mitarbeitenden beeinflussen (Hygienefaktoren) und solche, die die Motivation beeinflussen (Motivatoren).

Stimmen die Hygienefaktoren nicht, sind die Mitarbeitenden also unzufrieden, können sie gar nicht motiviert sein. Und die Motivatoren sind demzufolge irrelevant. Die Hygienefaktoren sind die Grundlage der Entscheidung für oder gegen eine Firma. Bringen Sie Ihre Mitarbeitende dazu, sich diese Überlegungen wieder zu machen und arbeiten Sie aktiv daran, Ihren Teil beizutragen, damit diese Überlegungen auch in der heutigen Zeit wieder zur Hygienefaktoren: Unternehmenspolitik/Verwaltung Überwachung/Kontrolle Beziehung zu Vorgesetzen Arbeitsbedingungen Lohn/Einkommen Beziehung zu Kollegen Eigenes Leben Beziehung zu Untergebenen Status Sicherheit

Entscheidung für die Unternehmung, den Job und nicht zuletzt für Sie als Vorgesetzten führen. Bedenken Sie: Sie können die Mitarbeitenden nicht direkt motivieren. Sie können niemanden zu Motivation zwingen. Aber unter Berücksichtigung der Motivatoren können Sie die Voraussetzungen und Anreize schaffen, die es den Mitarbeitenden ermöglichen, ihre innere Motivation zu spüren und sich zu entfalten. nnn Motivatoren: Leistung Anerkennung Arbeit selbst Verantwortung Persönliche Entwicklung Fortschritt/Wachstum

Wie verändert sich die Nachfrage nach Mitarbeitern? Der Contaplus-Stellenindex misst zuverlässig und regelmässig die Stellenangebote in Rechnungslegung, Controlling, Finanzund Rechnungswesen, die in Schweizer Printmedien und im Internet annonciert werden. Contaplus ist veb.ch-­Partnerin und bedeutendste schweizerische Spezialistin für fest angestelltes und temporäres Personal im Finanz- und Rechnungswesen. Seit seinem ersten Erscheinen Anfang 2005 hat sich der Index bei Fachleuten, bei Arbeitgebern und Stellensuchenden als zuverlässiger Spiegel des Arbeitsmarktes etabliert. Er wertet zum einen die Angebote für verschiedene Berufsgruppen aus, zum anderen beobachtet er alle Wirtschafts- und Sprachregionen der Schweiz. «100er-Basis» ist der Durchschnitt der ­Monate September bis Dezember 2004. Publiziert wird der Index in «rechnungs­ wesen & controlling» und in der «Finanz und Wirtschaft». 

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Stellenindex Finanz- und Rechnungswesen der Contaplus Stand Juli 2010 1. Alle Berufe, ganze CH

Jan 10 Feb 10 März 10 April 10 Mai 10 Juni 10 65.5 64.4 64.6 62.7 66.1 54.5

Juli 10 73.4

2. Einzelne Berufsgruppen, ganze Schweiz Sachbearbeiter 54.8 Buchhalter 60.4 Controller 40.4 Führungskräfte 84.7 Andere 89.7 Alle 65.5

52.3 69.3 45.7 66.8 85.1 64.4

58.9 69.0 35.7 73.6 85.7 64.6

55.9 64.8 35.0 67.5 88.0 62.7

59.2 72.3 33.5 68.1 93.8 66.1

54.1 58.4 28.0 56.3 73.4 54.5

61.1 61.8 75.5 49.1 105.9 73.4

3. Alle Berufsgruppen, Sprachregionen Deutschschweiz 62.7 Suisse Romande (inkl. Tessin) 76.4 Ganze Schweiz 65.5

64.2 65.2 64.4

63.5 68.9 64.6

63.4 60.2 62.7

64.8 70.9 66.1

53.9 56.8 54.5

74.6 68.9 73.4

4. Alle Berufsgruppen, Wirtschaftsregionen Zürich 43.5 52.3 Basel 76.1 63.3 Bern 116.9 99.0 Aargau / Solothurn 105.1 112.0 Ost-Schweiz 64.2 53.9 Zentralschweiz 59.3 57.0 FR / NE / JU / BE 63.8 68.2 Waadt / Genf 74.3 64.5

47.1 96.6 103.3 85.3 48.9 63.6 65.3 70.1

47.2 95.1 81.4 85.9 66.1 71.9 38.1 66.0

48.1 84.8 84.4 84.9 73.7 83.8 43.5 80.8

38.8 68.7 70.8 71.8 59.0 68.2 33.4 62.2

74.2 79.4 70.6 90.9 90.5 66.7 17.8 81.2

rechnungswesen &controlling

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Personalwesen

selbst diese Fragen, denn Ihre aktuellen und Ihre zukünftigen Mitarbeitenden werden sich diese Gedanken ebenso machen. Wenn Sie an Ihre Firma und auch an die Aufgabe Ihres Teams darin glauben, können Sie dies auch weitergeben. Der Einzelne wird zum Teil des Ganzen und dies stärkt wiederum das Team und dessen Leistungsfähigkeit.


Dipl. Leiter/in Finanzen & Dienste NDS HF Die Weiterbildung für die kaufmännische Leitung 4. Durchführung nach erfolgreicher Markteinführung Nächster Start: April 2011

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Les directives 2011 pour l’examen professionnel de spécialiste en finance et comptabilité élargissent les exigences dans le domaine de calcul des coûts aux systèmes des coûts standards et des coûts variables (point 5.1. des directives). Les compétences en la matière devront désormais correspondre à « des connaissances approfondies », c’est-à-dire que les aptitudes et les enseignements devront pouvoir être reproduits de façon fidèle au contenu et pouvoir être utilisés comme tels. Chacun devra en outre être à même de pouvoir expliquer ces systèmes et d’en faire les reports. Les coûts standards et la planification des coûts variables constituent une extension au système actuel de calcul des coûts complets et partiels normaux. Ces deux derniers domaines faisaient déjà partie des matières exigées à ce jour. L’introduction des nouvelles évaluations et des perspectives budgétaires exigera dès lors la maîtrise d’une matière supplé­ mentaire. Une nouvelle donnée de pro­ blème pourrait typiquement être la résolution de la planification de coûts standards ou coûts variables : n Elaboration de plans de base fondés sur le lancement au moyen de listes de pièces et de plans d’opérations. n Détermination de calculs préétablis (total et par unité) au moyen de taux de coûts prévus et de taux de prix de cession (imputation). n Analyse des produits sur vente ensuite d’écarts de prix et de quantité. n Analyse des coûts sur matières ensuite d’écarts de prix et de quantité. n Décompte et analyse des centres de coûts comparés aux budgets fixes ou flexibles. Imputations des prestations sur les centres de coûts en fonction des heures réalisées ou des heures standards. n Analyse des écarts d’activité. n Présentation du décompte d’exploi­ tation et du compte de profits et pertes avec signification des écarts entre le budget et le réalisé. n Appréciation et explication de cas simples. Quelle est la signification pratique de ces nouvelles exigences pour les étudiants et

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quelle méthode de calcul des coûts est finalement «la bonne» ? Précisons d’emblée qu’il n’existe aucune «bonne» méthode. Une méthode de calcul des coûts et des prestations doit être efficiente, satisfaire aux exigences, correspondre aux objectifs d’une entreprise et être liée à son activité. L’accent doit être mis sur la commande ainsi que sur le controlling et l’utilisation aussi économique que possible des ressources nécessaires et disponibles. Indépendamment du secteur d’activité, les questions suivantes devront être soulevées et résolues : Détermination et évaluation des prestations : Le système de circulation corres­ pond-il univoquement aux domaines d’activité stratégiques ? Les paramètres de calculation sont-ils compréhensi­ bles et accessibles aux autres secteurs d’exploitation ? Le système de calculation permettra-t-il des prises de décision rapide et efficace ? Ce système sera-t-il à même de permettre une évaluation à jour et correcte des prestations des divers secteurs stratégiques d’exploitation ? Produits: Quels prix peut-on et doit-on exiger du marché ? Quelle influence les quantités réellement vendues ou les prix réellement atteints ont-ils sur le compte de résultat en comparaison du budget ? Quel est l’impact de mesures tactiques sur le prix ? Approvisionnement et utilisation des matières premières et des en-cours: Quelle part du total des coûts représente la valeur imputée de la matière première et des en-cours ? Comparées au budget, ces prestations ont-elles été acquises plus cher ou moins cher ? L’utilisation de ces prestations correspond-elle quantitativement aux objectifs ? Quelles sont les raisons des écarts constatés ? Propres valeurs ajoutées : Chaque unité de production dispose-t-elle d’ordres de mission précis ainsi que d’objectifs explicites ? Ces ordres respectent-ils les coûts préétablis ? Les fluctuations de productivité et de rendement influencent le résultat; ces dernières sont-elles connues ? Les procédures mises en place sont-elles à même de procurer les données sur les points suivants : calcul des coûts complets et partiels, avec coûts normaux, standards ou marginaux, processus de calcul des coûts ? rechnungswesen &controlling

Suisse romande

Nouvelle exigence pour les examens professionnels 2011 : la planification des centres de coût

Markus Speck, Expert diplômé en finance et en controlling, chargé de cours, auteur d‘ouvrages spécialisés, SPEconsult sàrl – Jona, chargé de cours, auteur d‘ouvrages spécialisés, expert aux examens supérieur en comptabilité et controlling

Dans la pratique, la mise en œuvre de ces processus fait souvent appel à une combinaison de différents systèmes. Certains éléments sont ainsi liés à un système de controlling, de sorte qu’un outil de gestion globale compréhensible et efficace puisse être mis en place. Faits Un système de controlling adapté et modulable de calcul des coûts et des prestations fournit un outil de travail adéquat pour toutes les méthodes classiques de calcul des coûts. Cela est particulièrement vrai lorsqu’une méthode n’est pas simplement introduite telle quelle, mais adaptée en fonction des processus en combinant les éléments les plus efficients. En ce sens, les nouvelles compétences en matière de calcul de coûts standards et variables, exigées pour le brevet en finance et en comptabilité, viennent apporter un complément précieux. Avant tout, il est important de s’en tenir au bon sens, à la conviction et à la cohérence dans la mise en œuvre d’un système de calcul de coût de revient. En fin de compte, seul importe ce que les gestionnaires en retirent : un système de controlling qui leur apporte un soutien optimal. nnn

29 16.09.10 09:41


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«Zu teuer!» – zwei Wörter nur, doch der Albtraum aller Verkäufer. Wie Sie daraus wieder erwachen, lesen Sie in diesem Buch. Aus jedem Winkel spriessen heute Konkurrenzangebote, und immer mehr Marktteilnehmer greifen über den Preis an. Diese Art von Wettbewerb muss jedoch keine Sackgasse sein. Auch unter verschärften Bedingungen kann man akzeptable Preise durchsetzen, wenn man überzeugend seine Qualitäten anführt, die Nerven behält und bei Verhandlungen die strategischen Tricks des Gegenübers kennt. Zudem lässt sich Ansehen gewinnen, wenn man standhaft und gut begründet seinen Preis verteidigt. Die Angst frisst den Erfolg auf, sagen die Autoren Thieme, Fischer und Sostmann: Je mehr man einen Auftrag ersehnt, desto geringer ist die Chance, dass man ihn tatsächlich erhält. Vor Rabatten wird gewarnt: Denn einmal Rabatt, immer Rabatt – und zwar nicht nur bei diesem speziellen Kunden, bei dem man nachgegeben hat: Die Verhandlungsschwäche spricht sich in Windeseile herum. Anstatt schmerzhafte Prozente einzuräumen und in die unweigerliche Rabattspirale zu geraten, sollte der Verkäufer lieber einen so genannten

Naturalrabatt gewähren. Das heisst, er besteht auf dem geforderten Preis, fügt aber dem Produkt noch etwas bei, etwa Zusatzausstattung, Service, Garantieverlängerung usw. Damit wird nicht der Preis gesenkt, sondern die Leistung erhöht – ein psychologischer Gewinn. Gerade im Umgang mit Stammkunden ist diese Methode unverzichtbar, will man nicht zum ewigen Rabatt-Heini werden. Mit «Preisdruck? Na und!» setzen die Autoren nicht nur ein markantes Ausrufezeichen gegen den Trend, alles über den Preis zu verkaufen, sie ermutigen auch zum Anderssein und -handeln, und das in höchst unterhaltsamer Form. Ihr taktischer Ratgeber passt in jede Tasche und liest sich bei jeder Gelegenheit, vielleicht sogar unmittelbar vor der nächsten Verkaufsverhandlung. In kurze Kapitel, lebendige Sprache und wirklichkeitsnahe Dialogbeispiele verpackt, präsentieren die Autoren eine übersichtliche Sequenz von psychologischen Einblicken, strategischen Manövern und Verhaltensmustern für erfolgreiche Verkäufer. Wunder werden hier keine versprochen. Die wichtigste Botschaft lautet: Verlieren können gehört beim Verkaufen einfach dazu. getAbstract rät allen Verkäufern zum Kauf dieses Buches, notfalls auch ohne Rabatt!

getAbstract

Buchrezension: Preisdruck? Na und!

«Preisdruck? Na und!» von Kurt H. Thieme, Rainer Fischer, Michael Sostmann, Avance 2010, 208 Seiten, Rating 9 (max. 10 Punkte). Eine fünfseitige Zusammenfassung des Buches und 6000 weiterer Titel finden Sie auf www.getAbstract.ch.

94. Plankosten-Seminar 2010 der PLAUT Methoden zur Unternehmensplanung und -steuerung

PLAUT steht für Kompetenz und Erfahrung seit über 60 Jahren.

Theorie und Praxis auf Basis SAP

Im Jahr 1946 wurde die Unternehmensberatung Plaut von Dr. Hans-Georg Plaut gegründet. Durch seine Entwicklung der Grenzplan- und Deckungsbeitragsrechnung einer der Gestalter der modernen Betriebswirtschaftslehre.

Moderne Controlling-Instrumente – Inhalte und Anwendung Geschäfts- und Steuerungsmodell des integrierten Ergebniscontrolling Integrierte Unternehmensplanung Gemeinkosten & Produktkosten -Controlling Ergebnis- und Marktsegment-Controlling Controlling der Geschäftsprozesse Abweichungsermittlung und Ursachenanalyse SAP Bezug durch Demonstration der SAP-CO Funktionen zur Realisierung, Hilfestellung zum Customizing sowie Möglichkeit zur Diskussion.

Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Controller und Mitarbeiter im internen Rechnungswesen produzierender Unternehmen.

Wallisellen/Zürich Teil I 28. / 29. Oktober 2010 Teil II 11. / 12. November 2010 Anmeldung unter www.plaut.ch

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Management- & IT-Consulting

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veBlog

Geistiges Eigentum in der nächsten Gesellschaft

Computer prägen unser Leben, viel mehr als es auf den ersten Blick den Anschein macht. Denn die Auswirkungen gehen über die alltäglichen Themen hinaus. Diskussionen über computergestütztes Trading, Streit über die Verwendung von Wikipedia zwischen Studenten und Professoren, Forderungen nach Leistungsschutzrecht der Verlage oder von der Verschärfung des Urheberrechts der Musikindustrie – dies sind die aktuellen Themen, wenn es um die unmittelbaren und aktuellen Auswirkungen des Internets geht. Es sind aber alles Nebenkriegsschauplätze, auch wenn diese Fragen einen grossen Teil der Bevölkerung, im Privaten wie im Beruf, beschäftigen. Wikipedia, illegale Downloads von Musik und Filmen oder schwarze Freitage an den Börsen wegen des Herdentriebs von Computern sind aber ein Produkt der «nächsten Gesellschaft» – eine Gesellschaft, welche die Buchdruckgesellschaft, in der wir bisher gelebt haben, ablöst. So auf jeden Fall, wenn man der Theorie des deutschen Soziologen Dirk Baecker folgen will. Er sagt, dass neue, revolutionäre Verbreitungsmedien, wie Schrift, Buchdruck und Computer jeweils eine neue Gesellschaftsordnung hervorgebracht haben, genauer sogar nötig gemacht haben. In diesem Sinne unterteilt Baecker die historische Entwicklung der Gesellschaftsformen in nur vier Abschnitte, und unterscheidet sie nach den entsprechenden Verbreitungsmedien. Zuerst existierte die Stammesgesellschaft, deren Verbreitungsmedium sprachliche Äusserungen waren. Diese wurde abgelöst, respektive ergänzt, durch die antike Hochkultur mit der Schrift, und die bisher letzte, eindeutige Form war die moderne Gesellschaft mit dem Verbreitungsmedium Buchdruck. Und jetzt sind wir mitten in der Transformation zur vierten Gesellschaftsform, der sogenannten «nächsten Gesellschaft», die nötig wurde und wird durch das neue Medium Computer. Diese vier Verbreitungsmedien haben nach der Theorie von Baecker jeweils Überschuss-Sinn hervorgebracht, der durch neue Kulturformen verarbeitet werden muss. Deutlich wird dies auch am

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Medium Computer und Internet. Wenn man sich die Diskussionen anschaut so wird schnell klar, dass Computer und Internet unsere Gesellschaft überfordern. Wir wissen nicht genau, wie damit umzugehen. Dies ist aber auch die Kernthese von Dirk Baecker, nämlich dass das Aufkommen der neuen Verbreitungsmedien die Gesellschaft zuerst einmal überfordert – und dann Wege gesucht werden, die neuen Möglichkeiten anzuwenden, also mit dem «Überschuss-Sinn» umzugehen. Die vier Gesellschaften, Stammesgesellschaft, antike Gesellschaft, moderne Gesellschaft und jetzt, die nächste Gesellschaft, waren jeweils Antworten auf ein neues Medium, um mit dessen Überschusssinn umzugehen. Am Anfang sei das typische Verhalten der Gesellschaft auf die neuen Verbreitungsmedien Ablehnung. So habe schon Platon das Aufkommen der Schrift negativ bewertet, weil die Einführung der Schrift das Erkalten des Menschen, das Erkalten der menschlichen Gesellschaft zur Folge gehabt habe. So zitierte Baecker den griechischen Philosophen im Interview mit Roger de Weck in der Sendung «Sternstunde Philosophie». Ein neues Medium wurde schon früher als eine Bedrohung angesehen. Man hatte Angst vor den negativen Folgen, weil ein neues Medium ein funktionierendes System durcheinander zu bringen schien. Neuerungen wurden und werden als Bedrohung, sogar als Katastrophe angesehen. Neue Medien haben nicht nur Systeme und Systematiken verändert, sondern auch handfest ganze wirtschaftliche Grundlagen verändert. Kein Wunder sehen die Produzenten von Kartenmaterial in der seit neustem freien Verfügung von digitalen Karten des Bundesamtes für Landestopographie eine (wirtschaftliche) Bedrohung; die durchaus Realität werden kann. Aber, um beim Beispiel des neuen Mediums Computer und Internet in einem grösseren Kontext zu bleiben: Wie sieht denn nun «unsere» Antwort auf das Aufkommen von Computer und Internet aus? Wie gehen wir mit dem neuen Problem um, das nicht zu unseren gelernten, überlieferten und gelebten sozialen rechnungswesen &controlling

Tobias Kilchör, Projektleiter, www.swisscaster.ch

Strukturen passen will? Ein Beispiel, das Dirk Baecker im Gespräch mit Roger de Weck anfügt, ist das Urheberrecht, genauer, der Schutz von geistigem Eigentum. Geistiges Eigentum, in Form von Text, ist digital, also in der vorherrschenden Form im Computerzeitalter, kaum mehr zu schützen. Die Antwort auf die «Schutzlosigkeit» ist zuerst einmal Verteidigung. Dies äussert sich im Ruf nach besserem Schutz und höheren Strafen bei Verletzung dieser Rechte. Das geht soweit, dass in Deutschland Zeitungsverlage den Schutz auf Zitate und einzelne Formulierungen wie Titel von Artikeln (!) schützen wollen. Wenn man aber, wie Baecker, die Antwort, respektive die Verarbeitung des sogenannten Überschusssinns als Prozess in einem temporären Umfeld sieht, dann wird klar, dass sich der Begriff vom geistigen Eigentum in dieser Form nicht mehr wird halten können. Baecker fügt als Beispiel seinen Lehrer Niklas Luhmann an. Dieser habe seine Manuskripte jeweils seiner Sekretärin gegeben, mit der Anweisung, sie den Studenten oder Kollegen bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Auf die Frage, ob er keine Angst vor Kopien und Aneignungen seiner Ideen habe antworte Luhmann, dass solche «geklauten Ideen» nach der Neubearbeitung sowieso anders aussehen werden, weil sie in einem anderen Denkzusammenhang verarbeitet

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werden, und er (Luhmann) bereits einen nächsten Schritt mache. Schliesslich muss aber auch Baecker eingestehen, dass Geschäftsmodelle mit der Ware ÂŤgeistiges EigentumÂť Ăźberdacht werden mĂźssen. Das heisst, analog zum oben geschilderten Bedrohungszenario der Kartenhersteller, werden es Schriftsteller, aber auch Musiker, schwerer haben, ihre Ware zu hohen Preisen zu verkaufen. Geschäftsmodelle wurden und werden abgelĂśst. Waren verlieren auf einmal komplett ihren Wert, oder lohnen den Herstellungsaufwand nicht mehr. DafĂźr treten an ihre Stelle neue MĂśglichkeiten. Wo es Verlierer gibt, wird es Gewinner geben. Geistiges Eigentum wird seinen Wert in traditioneller Form von BĂźchern und Zeitungen stĂźckweise verlieren. Dies wird nicht aufzuhalten sein, weil die Gesellschaft den ÂŤĂœberschusssinnÂť verarbeiten und nutzen muss. Und dies wird immer in anderer, neuer und ungewohnter Form sein.

Buchtipp Passend zum im Artikel zitierten Soziologen Dirk Baecker gibt es heute keinen Podcast-Tipp, sondern den Hinweis auf das Buch von Baecker, ÂŤStudien zur nächsten GesellschaftÂť. Die nächste Gesellschaft ist die Computergesellschaft. Sie wird sich von der Buchdruckgesellschaft der Moderne so dramatisch unterscheiden wie diese von der Schriftgesellschaft der Antike. Hatte es die Antike mit einem Ăœberschuss an Symbolen zu tun und die Moderne mit einem Ăœberschuss an Kritik, so wird sich die nächste Gesellschaft durch einen Ăœberschuss an Kontrolle auszeichnen. Auf die Struktur eines Ăœberschusses an Sinn, so hat Niklas Luhmann spekuliert, muss eine Kultur mit der selektiven Handhabung dieses Ăœberschusses antworten, wenn die Gesellschaft die EinfĂźhrung eines neuen Kommunikationsmediums Ăźberleben kĂśnnen soll. Die in diesem Band versammelten Studien arbeiten diese These aus

und zeigen, wie die Soziologie mit relativ einfachen Ideen vielfach vernetzte und scheinbar opake Phänomene anschaulich werden lassen kann. „„„

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Regionalgruppen

Regionalgruppen

Die veb.ch Regionalgruppen bilden, neben ihren gesellschaftlichen Aufgaben, für die Mitglieder einen wichtigen fachlichen Treffpunkt in der Region. Dieses Netzwerk ist für die Kontakt- und Beziehungspflege sowie für den gesellschaftlichen und fachlichern Erfahrungsaus-

tausch auf hohem Niveau von hohem Nutzen. Ein exklusives Angebot sind die Veranstaltungen unter dem Titel netzwerk veb.ch, welche das Networking aktiv unterstützen gemäss dem Leitsatz: «Wer alleine arbeitet addiert, wer gemeinsam arbeitet multipliziert».

Jedes Mitglied von veb.ch ist automatisch einer Regionalgruppe angeschlossen. Die Regionalgruppe kann mit dem persönlichen Login auf www.veb.ch, Menüpunkt Daten aktualisieren, geändert werden. Ohne Angabe erfolgt die Zuteilung aufgrund des Wohnortes.

Bern Espace Mittelland

Nordwestschweiz

Zentralschweiz

Andrea Hostettler Landoltstrasse 95 3007 Bern Telefon P 031 387 72 10 bern@veb.ch

Roland Vannoni, Präsident Mischelistrasse 37 4153 Reinach Telefon 061 267 92 68 nordwestschweiz@veb.ch

Karl Gasser, Präsident Türlacherstr. 18, 6060 Sarnen Telefon 041 660 63 85 zentralschweiz@veb.ch

Aktuelle Veranstaltungen n Anlass Mehrwertsteuer, 10. November, Hotel Kreuz, Bern

Ostschweiz-Fürstentum Liechtenstein

Zürich

Franz J. Rupf, Präsident Quaderstrasse 5, 7000 Chur Telefon 081 252 07 22 Fax 081 253 33 73 ostschweiz@veb.ch

Peter Herger, Präsident Adetswilerstrasse 8a, 8344 Bäretswil Telefon G 081 710 56 00 zuerich@veb.ch

veb.ch gratuliert seinen Jubilaren Jeder Verband freut sich über treue Mitglieder. So auch wir, und darum danken wir heute 82 Jubilaren gerne und ganz offiziell für zusammen 2 630 Jahre Mitgliedschaft bei veb.ch. Dieses Jahr auf unserem Kalender: 25 Jahre veb.ch Ruedi Adler, Markus Affolter, Jost Barmettler, Hans Baumgartner, Jachen Bezzola-Camichel, Christine Blättler, Heinz Brandenberger, Armin Brändli, Heinz Brun, Christine Büchler, Giorgio Cappellin, Bruno Christen, Renato De Conto, Peter Estermann, Giancarlo Fossa, Benno Frei, Gerd Friedrich, Stefan Gasser, HansJörg Gerber, Andreas Gervasoni, Peter Hausammann, Christian Hofstetter, Markus Humm, Andreas Hurt, Charles O. Iff, Eugen John, Walter Kempf, René Kistler,

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Peter Kopp, Joseph Kuhn-Veit, Christian Kunz, Hans-Peter Meier, Erwin Meier, Bernhard Meister, Rolf Muff-Staehli, Roger Müller, Ralph Odermatt, Armin Ottiger, Hansjörg Pfranger, Rolf Räss, Peter Rosenberger, Hans Rüedi, Werner Saegesser, Erich Schindler, Hugo Schlatter, Thomas Schrepfer, Kathrin Schweizer, Daniel Siegenthaler, Charlotte Specht, Alois Steiger, Peter Temperli, Roland Vannoni, Peter Wiedmer, Adrian Wyss

50 Jahre veb.ch Curt Binggeli, Walter Bosshard, Rudolf Hauri, Leo Hoby, Engelbert Langenegger, Walter Oechsli, Toni Oesch, Hermann Pfammatter, Werner Rüfenacht, Ferdinand Somma 60 Jahre veb.ch Bernhard Gassmann, Werner Brunold, Ernst Forster

40 Jahre veb.ch Hans Rudolf Brand, James Egli, Hans-Ulrich Gerber, Jost Häfliger, Ernst Kindhauser, Erich Kleiser, Erwin Müller, Hanspeter Müller, Marcel Rauber, Hans-Rudolf Schaer, Franz Schmid, Hans Sigrist, Urs Städeli, Andreas von Allmen, Martin Wiget

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Auskunft nur beim BBT In regelmässigen Abständen gelangen Anfragen an uns, um den rechtmässigen Besitz eines Fachausweises oder eines Diplomes abzuklären. Wir können keine Auskunft geben. Die Fachausweise und Diplome werden vom BBT vergeben und die Inhaberinnen und Inhaber werden in ein vom BBT geführten Register eingetragen. Aus Datenschutzgründen ist das Register nicht online zugänglich. Für Fragen und Auskünfte wählen Sie bitte die Telefonnummer BBT: 031 322 21 29. Netzwerken mit Branchenkolleginnen und -kollegen Netzwerken ist bei vielen Personen oft der Schlüssel zum Erfolg. Mit dem Networking können Kontakte und Begegnungen aktiv herbeigeführt werden. Es können interessante Gespräche mit anderen geführt und dadurch gegenseitig Informationen gesammelt werden. Damit Sie sich für Fachfragen auch mit Kolleginnen und Kollegen in derselben Branche vernetzen können, müssen Sie aber wissen, wo diese tätig sind. Neu können Sie in Ihrem Mitgliederprofil auf www.veb.ch auch die Branche eingeben und selbstverständlich bei der Mitgliedersuche nach diesem Kriterium suchen. Wir freuen uns, wenn unsere Mitglieder eine weitere Gelegenheit nutzen, um Beziehungen zu pflegen und vielleicht in der einen oder anderen Form sogar zusammenarbeiten. Darum mein Aufruf: Bitte erfassen Sie die Branche, in der Sie tätig sind. Ein herzliches Dankeschön. Auch politisch höchst aktiv: veb.ch Seit einigen Jahren beteiligen wir uns regelmässig an Vernehmlassungen bei Themen, welche unser Fachgebiet betreffen. Analog unserer politischen Forderung «Gefordert wird die volle steuerliche Abzugsfähigkeit von beruflich veranlassten und vom Steuerpflichtigen getragenen Kosten für Aus- und Weiterbildung» haben wir unsere Stellungnahme zur steuerlichen Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten eingereicht. Sie können den vollständigen Text im Inter-

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Aus dem veb.ch

Aus der veb.ch-Geschäftsstelle

net lesen: www.veb.ch, Politische Posi­ tion, Vernehmlassungen Keine Schädlinge möglich! USB-Sticks veb.ch Als Dankeschön für die Abgabe der Seminar- oder Lehrgangsbeurteilung schenken wir unseren Kunden einen Datenstick mit den vollständigen Unterlagen im PDF-Format. Vereinzelt kommen Fragen, ob der Datenstick auch garantiert keine Schadsoftware enthalte, da dies bei Werbegeschenken manchmal vorkommen kann. Wir können Sie beruhigen: Jeder veb.chDatenstick wird vor dem Beladen mit den für Sie wichtigen Daten formatiert. Mit diesem Vorgang werden allenfalls vorin­ stallierte Schadprogramme vernichtet. Der Aufwand dafür ist erheblich, aber das sind Sie uns wert!

Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin und Mitglied des veb.ch-Vorstandes.

Einladung mit der richtigen Adresse: Regionale Veranstaltungen Jedes Mitglied veb.ch ist automatisch einer Regionalgruppe angeschlossen. Die Regionalgruppen organisieren gesellschaftliche Anlässe und Veranstaltungen zu regionalen Themen wie z.B. kantonale Steuern. Damit die Mitglieder unkompliziert und schnell zu solchen Anlässen eingeladen werden können, setzen die Regionalgruppen vermehrt das E-Mail für den Versand ein. Um dabei die Mitgliederdaten auf einem aktuellen Stand zu halten, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bitte melden Sie uns Adressänderungen – und im Besonderen den Wechsel Ihrer E-Mailadresse. Selbstverständlich können Sie in Ihrem Profil auf der Webseite www.veb.ch jederzeit diese Mutationen selber vornehmen. Das Einzige, was Sie benötigen, ist eine bereits registrierte E-Mailadresse in Ihren Stammdaten. Das Passwort können Sie über unsere Startseite ganz einfach elektronisch anfordern. Für allfällige Unterstützung sind wir gerne für Sie da: Telefon 043 336 50 30. nnn

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Aus dem veb.ch

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Controller Akademie AG Zürich

veb.ch demnächst

Lagerstrasse 1, Postfach 1262 8021 Zürich Telefon 043 336 50 30 Fax 043 336 50 33 www.veb.ch, info@veb.ch

n 24.10.2010: Beginn Studiengang für Expertinnen/Experten in Rechnungslegung und Controlling (in 5 oder 3 Semestern), Zürich n 27.10.2010: Beginn Controlling-Praxisstudium in sechs Modulen (Dauer 1 Semester), Zürich n 28.10.2010: Beginn Studiengang Projekt-Controlling in sechs Modulen (Dauer 1 Semester), Zürich n 27.+28.10.10: IFRS Update, Zürich n 08.11.2010: 10 Jahre Controller Akademie, Jubiläumsanlass, Zürich n 17.01.2011: Zweiter Tag des Rechnungswesens, Zürich 

veb.college, Sihlhof, Zürich

acf.ch Ass. dei contabili-controller diplomati federali – Gruppo della svizzera italiana Ines Guarisco, Presidente 6963 Lugano-Cureggia Telefono/Fax 091 966 03 35 www.acf.ch, iguarisco@acf.ch swisco.ch Chambre des experts en finance et en controlling Rue de Neuchâtel 1 1400 Yverdon-les-Bains Tél. 024 425 21 72, Fax 024 425 21 71 www.swisco.ch, info@swisco.ch

Tagesseminare  MWST-Update: 15. Dezember 2010  Jahresabschlussplanung 2010: 11. Januar 2011 Lehrgänge  EU-Mehrwertsteuer: Start am 2. März 2011  Nachfolgeregelung, Unternehmensbewertung: Start am 2. März 2011  IFRS Überblick: Start am 3. März 2011  CH-Mehrwertsteuer: Start am 7. März 2011  Experte Swiss GAAP FER: Start am 9. März 2011  IKS und Risikobeurteilung: Start am 6. April 2011 Das Veranstaltungsangebot wird laufend ergänzt. Besuchen Sie uns auf www.veb.ch.

Impressum «rechnungswesen & controlling», Fachinformationen des Schweizerischen Verbandes der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen veb.ch

Unsere Partner

Erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 9500 Exemplaren Redaktion: Herbert Mattle, Präsident, Obfelden; Dieter Pfaff, Vizepräsident, Wettswil; Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin Inserate und Auskünfte: Geschäftsstelle veb.ch, Lagerstrasse 1, 8004 Zürich, Telefon 043 336 50 30, Fax 043 336 50 33, info@veb.ch, www.veb.ch Layout, Druck und Versand: Druckzentrum AG, Zürich Süd, Rainstrasse 3, 8143 Stallikon Bezug: «rechnungswesen & controlling» kann kostenlos bezogen werden bei veb.ch oder steht zum Download zur Verfügung (www.veb.ch/Publikationen/Fachzeitschriften) Rechtlicher Hinweis: Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion gestattet. Adressänderungen: Bitte melden Sie Mutationen der Geschäftsstelle.

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rechnungswesen &controlling

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