rechnungswesen &controlling 4·10 Geld muss arbeiten Oftmals werde ich in Bezug auf Geldanlagen um Rat gefragt. Mal geht es um die Altersvorsorge, mal um Aktienanlagen, Hypothekarzinsen und anderes mehr. Heute beantworte ich – zusammen mit besonders gescheiten Leuten – einige der häufigsten Fragen. Aber denken Sie dabei immer daran: Eine Hand voll Geld ist besser als beide Hände voller Ratschläge. Aber wie kommt man zu Geld? Einigkeit herrscht darüber nicht! Meint John D. Rockefeller: «Es ist wichtiger, einen Tag über sein Geld nachzudenken, als einen Monat dafür zu arbeiten», entgegnet Karl Marx: «Die einzige Quelle des Mehrwerts ist die lebendige Arbeit.» Selbst Goethe mischt sich in diese Diskussion ein: «Mehr Kredit als Geld, so kommt man durch die Welt.» Ich halte es daher heute mit André Gide: «Alles ist schon einmal gesagt worden, da aber niemand zuhört, bleibt uns nichts anderes übrig, als es immer wieder von neuem zu sagen.»
Denn: durch den Zinseszins-Effekt steigt das Vermögen nicht proportional (linear) an, sondern exponentiell, d.h. es wächst immer schneller und nach einiger Laufdauer «explodiert» es regelrecht. Ausser der notwendigen Zeit ist die stete Wiederanlage des Ertrages Voraussetzung. Aber nun kommt ein wesentliches Element hinzu, welches für alle Anlagen gilt: Schenken Sie den Kosten hohe Aufmerksamkeit, denn sie «fressen» die Rendite auf. Das Gemeine: Kosten sind oftmals versteckt und nicht transparent – beispielsweise in Finanzprodukten, die selbst die Berater nicht verstehen. Aber eigentlich habe ich keine Angst um Sie, liebe Leserinnen und Leser, denn schon Bertolt Brecht wusste zu vermelden: «Geldleute lesen gründlicher als Bücherliebhaber – sie wissen besser, was für Nachteile aus flüchtiger Lektüre entstehen können.»
nicht an ihnen vorbei. Aber Achtung: Kein noch so treffsicherer Prophet weiss, welche Aktien Sie wann kaufen – aber auch wieder verkaufen – sollen. Mit zunehmendem Lebensalter sollte die Aktienquote wegen ihrer hohen Volatilität (Schwankungen) gleichzeitig abnehmen. Fonds? In der Regel zu teuer. Dies gilt besonders für aktiv gemanagte Produkte – in Relation zur langfristig nicht erreichten Überrendite gegenüber dem Markt. Das
Werden wir konkret: Gerade beim langfristigen (Alters)sparen spielt der Zinseszins-Effekt eine entscheidende Rolle. Er wird aber meistens unterschätzt oder ist gar nicht bekannt, dabei hielt ihn anscheinend Albert Einstein für die grösste mathematische Entdeckung aller Zeiten.
Fazit: Gerade für die Altersvorsorge ist es wichtig, rechtzeitig mit Sparen zu beginnen und dies am besten mit einem möglichst langweiligen Produkt, beispielsweise mit der steuerlich privilegierten Säule 3a (nur Sparen, ohne Aktien- oder Versicherungsteil). Nicht, dass Sie jetzt denken, ich wäre gegen Aktien. Man kommt ja eigentlich
Erfolgskurs
Alles im Fluss
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Swiss GAAP FER: Immer aktuell und deshalb auch als veb.ch Zertifikatslehrgang besonders gefragt. Und das schon seit 2004.
Abzocker-Initiative, Boni-Fragen: die Aktien- und Rechnungslegungsrechtsreform wird kontrovers diskutiert. Wir betrachten den derzeitigen Stand.
KMUs als Adressaten: veb.ch entwickelt einen neuen Standard für ein einheitliches Controlling in der ganzen Schweiz. Um Feedback wird gebeten!
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Das offizielle Organ des veb.ch, des grössten Schweizer Verbandes für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen
Und wieder 131 Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht täuschen. Wir heissen 131 Kolleginnen und Kollegen willkommen. Sie sind dem veb.ch beigetreten. Philipp E. Achermann · Iskender Akgün · Christian Allenbach · Manuela Ambühl · Joerg Andenmatten · Peter Bachmann · Marco Bachmann · Annina Bearth · Marisa Beeler · Armando Bernasconi · Roland Bischofberger · Judith Blaser · Robert Blaser · Cornelia Boss · Marco Bossi · Kwame Buckman · Ueli Bühler · Daniel Burkhardt · Thomas Cadusch · Arlette Christ · Christian Dällenbach · Sascha Donat · Roger Eberle · Michael Fasel · Roger Fluri · Julia Frank · Beat Friedli · Hans Peter Friedli · Natascha Furrer · Esther Gall · Thierry Gehrig · Sibylle Giesler · Damian Gort · Sabrina Gottier · Barbara Gruenhut · Elsbeth Hauser · Ulrich Heeb · Matthias Hennig · Melanie Heule · Barbara Hodel · Priska Hofer · Stefan Hofstetter · Ursula Hubmann · Sven Hugentobler · Hirsbrunner Irene · René Iten · Claude Jacot-des-Combes · Yvonne Jäger · Mischa Kälin · Reto Kämpf · Christoph Kaufmann · Raphael Keller · Daniel Kneubühler · Snjezana Kresko · Gabriel Kundert · Pia Kunz · Markus Lanter · Lars Laue · Susanne Leuenberger · Cindy Liechti · Helga Lucio · Marijana Luso · Reto Lutz · Sandro Marazzi · Alfred Marti · Jonas Mastel · Ute Maus · Norayk Menevis · Beat Messerli Gafner · Thomas Meyer · Christof Möri · Christoph Müller · Ronny Müller · Beatrice Nagel · Sandrine Neukom · Fatih Özonar · Kathrin Pajarola · Loris Papaleo · Jan Pobuda · Barbara Reber · Anthony Rebmann · Michael Renggli · Petra Renggli-Felix · Marina Rickenbacher · Angela Ritter · Margrith Roth · Timon Rubin · Jsabelle Maria Ruhstaller · Franco Rütti · Martina Rykart · Robert Ryser · Karin Schäfer · Armin Schaller · Michael Scheidegger · Maja Schelling · Franziska Schmid · Carmen Schmid · Klaus Schmidle · Steivan Schmidt · Michael Schwab · Sandra Schwager · Daniel Schweizer · Antonio Sciulli · Patrik Seiz · Erika Sommer · Nicole Steinhauser · Daniel Stoop · Sandra Strub · Erich Suter · Florian Thoma · Fadri Tiefenthal · Christine Todt · Verena Trachsler · Thomas Tschui · Yvonne Ueltschi · Giacomo Vitali · Anita Vollenweider · Tania von Aesch · Verena von Allmen · Nadeem Wain · Marcel Wallimann · Liselotte Walser · Dieter Weisskopf · Monika Wendler · Natalie Wenger · Gabriela Wick · Yves Wunderlin · André Wyler · Reto Zellweger · Michael Zuber · Daniel Zysset
6000 Mitglieder können sich nicht täuschen: Es macht sich jeden Tag bezahlt, beim veb.ch dabei zu sein! Der veb.ch ist der grösste Schweizer Fachverband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen. Der veb.ch ist erfolgreicher Seminaranbieter. Der veb.ch fördert Bekanntheit, Anerkennung und Entwicklung von Fachausweis und Diplom und der dualen Ausbildung in Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik; er ist vom Bund beauftragter Mitträger der eidgenössisch anerkannten Fachausweis- und Diplomprüfung. Der veb.ch bringt seine Mitglieder an den Puls der Wirtschaft und näher zum Erfolg. www.veb.ch
veb.ch · Lagerstrasse 1 · Postfach · 8021 Zürich · 043 336 50 30
Ja, die tiefen Zinsen. Mit Obligationen in Schweizer Franken ist zurzeit wirklich nichts zu verdienen. Aber, und es ist ein grosses Aber: Man lasse sich deshalb nicht dazu verleiten, diese tiefen Zinsen nun langfristig anzubinden oder in höher verzinsliche Fremdwährungsanleihen zu investieren, denn hier ist das Devisenrisiko beträchtlich und kann schlussendlich wesentlich mehr kosten als der Zinsvorteil bringt.
oder alles Kapital schon vorher aufgebraucht sein. Eine Rente bietet mehr Sicherheit. In vielen Fällen dürfte aber auch hier die Lösung in einem sinnvollen Mix liegen. Und zuletzt: Trauen Sie Niemandem, der Ihnen mit hohen Erträgen das Blaue vom Himmel verspricht. Rendite und Risiko stehen immer im Verhältnis 1:1! Anscheinend hat schon Leonardo da Vinci schmerzhafte Erfahrungen gemacht: «Wer in einem Tag reich werden will, wird in einem Jahr hängen.» Und Bernie Cornfeld weiss es aus eigener Erfahrung: «Niemand ist so reich, dass er nicht durch eine falsche Entscheidung arm werden könnte.»
Inhaltsverzeichnis Ausgabe 4.10 / Dezember 2010 Editorial Geld muss arbeiten
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Politik «Im Wahljahr werden zu viele unnötige, oft unsinnige Vorstösse eingereicht.» 4 Persönlich Interview mit Hans Kaufmann
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Controlling Ansätze einer rollierenden Liquiditätsplanung 10 Rechnungslegung
Ihr Geld muss arbeiten, Tag und Nacht, möglichst langweilig und kein Heu fressend. Ihr Lohn: ein bisschen Rendite – hoffentlich mehr als die Inflation – und vor allem ruhiger Schlaf. Denn: Finanzgenie ist man nur bis zum Bankrott.
Aktien- und Rechnungslegungsrechtsreform: Übersicht und Stand 12 IFRS aktuell: Aus der Arbeit des IASB 14 Steuern Privilegierte Liquidationsgewinnbesteuerung 17 MWST-Corner News
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Ausbildung Herbert Mattle, Präsident veb.ch
Executive MBA mit Vertiefung in Controlling & Consulting
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Höhere Berufsbildung: Chance Europa 24 Die seit längerem tiefen Zinsen verleiten überdies auch dazu, sich schnell einmal für Immobilieneigentum zu verschulden. Da fragt man mich natürlich nach meinem Favoriten: Soll es eine variable oder festverzinsliche Hypotheke sein? Ich gebe immer die gleiche Antwort: Je nach Gesamtvermögen und Einkommensverhältnissen ist es wichtig zu wissen, bei welchem Zinsniveau die finanzielle Tragbarkeit nicht mehr gegeben ist und die Existenz gefährdet sein könnte. Diese Tragbarkeit gilt es in erster Linie abzusichern. Persönlich empfehle ich zurzeit, die tiefen Zinsen jetzt langfristig anzubinden oder auf einen Mix von variablen und festverzinslichen Hypotheken zu setzen.
Personalwesen Tipps für die Personalauswahl
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Suisse romande La formation professionelle supérieur: L‘Europe, und Chance 29 Aus dem veb.ch 75. Generalversammlung
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Verschiedenes veBlog 32 Netzwerk veb.ch
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Vernehmlassung Controlling Standard 38 Aus der veb.ch Geschäftsstelle
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Veranstaltungen und Adressen
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Und nun zur letzten häufig gestellten Frage: Stichwort «Pensionierung». Bezug von Rente oder Kapital? Auch dies hängt von der persönlichen Vermögenslage ab und wird zudem von der persönlichen Lebenserwartung bestimmt, und die wird im Durchschnitt immer höher. Um es ganz genau zu sagen: Im Alter von 65 hat ein Mann heute noch 17 Jahre, eine Frau 21 Jahre vor sich. Je nach Lebensstandard kann aus dieser Perpektive auch recht viel
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an und für sich einfache und kostengünstige Instrument der Indexfonds wird leider durch die Innovationsorgien der Finanzbranche zunehmend verkompliziert und für den Anleger intransparenter. Obwohl nicht den Grundsätzen der Diversifikation entsprechend – wobei hier eben nicht nur die Gefahren, sondern auch die Chancen «wegdiversifiziert» werden – empfehle ich Anlagen in langjährig bewährte «Schlachtschiffe» mit guten Perspektiven wie Nestlé oder Roche. Gerade bei tiefem Zinsniveau und korrigierten Märkten sind auch deren Aktienrenditen ansehnlich. Fazit: Setzen Sie auf erstklassige Aktien und lassen Sie Ihr Kapital dann liegen, denn schon in Kostolany’s Zeiten muss es so gewesen sein: «Hin und her macht Taschen leer». Immerhin freut es die Bank.
Politik
«Im Wahljahr werden zu viele unnötige, oft unsinnige Vorstösse eingereicht.» Gespräch mit Hans Kaufmann, SVP, seit 1999 im Nationalrat. Mitglied verschiedener Kommissionen sowie der EFTA-Delegation. Ein Blick hinter die Kulissen der Tagespolitik gefällig? Nationalrat Hans Kaufmann berichtet aus dem Nähkästchen und findet dabei durchaus pointierte Worte. Hans Kaufmann, Sie zählen zu den erfahrensten Parlamentariern im Bundeshaus. Was reizt Sie nach so langer Aktivität noch an der Bundespolitik? Hans Kaufmann: Die politischen Rahmenbedingungen spielen eine wichtige Rolle für unseren Wohlstand. Diese will ich mitgestalten. Dank meiner Erfahrung bin ich heute in der Lage, innerhalb der SVP-Fraktion die Verantwortung und Führung auch für grosse, komplexe Vorlagen zu übernehmen. Ich versuche, mein Fachwissen betreffend Finanzsektor, Wirtschaft und Altersvorsorge zum Wohle unseres Landes zu nutzen. Ich stelle auch fest, dass sich Krisen häufen und da will ich zu praktikablen Lösungen beitragen, damit die Schweiz möglichst keinen Schaden nimmt. Schliesslich will ich mich in Bern für eine liberale, eigentumsfreundliche Wirtschaftspolitik einsetzen.
Ich würde sagen unberechenbarer. Es gibt auch vermehrt unheilige Allianzen, die Vorlagen zu Fall bringen. Den einen geht ein Entscheid zu wenig weit, den anderen zu weit, man kann sich nicht mehr in der Mitte treffen. Das ist ein grosser Unterschied zur Privatwirtschaft. Nicht ein einzelner Chef oder ein Management hat das Sagen. Einzig oft zufällige Mehrheiten im Parlament entscheiden, auch wenn die Beschlüsse unsinnig erscheinen. Und deshalb muss man auch einen Plan B für den Fall haben, dass man überstimmt wird. Dies kann im Extremfall die Ablehnung einer ganzen Vorlage in der Schlussabstimmung bedeuten, wenn zu viele Detailforderungen oder ein Kernanliegen einer Partei nicht erfüllt werden.
Gab es früher mehr Konsens? Heute wird im Nationalrat, wo die eigentlichen politischen Auseinandersetzungen stattfinden, oft keine Sachpolitik mehr betrieben. Vielmehr werden gebetsmühlenhaft Teile der Parteiprogramme heruntergeleiert, vor allem dann, wenn das Fernsehen dabei ist. Dann hat die Selbstdarstellung und die Verbreitung von Ideologien meist mehr Gewicht als die Sachpolitik. Früher konnte man vor allem unter den Bürgerlichen noch eng zusammenarbeiten. Auch diese Zusammenarbeit hat sich leider verschlechtert. Heute sind im Nationalrat rund zwei Drittel der CVP dem linken Lager zuzuordnen, bei der FDP etwa ein Drittel. Dieses Auseinanderdriften innerhalb der bürgerlichen Parteien führt bei Abstimmungen im Nationalrat oft zu einer Pattsituation. Deshalb kommt es immer häufiger auf die Präsenz, auf jede einzelne Stimme an, ob man gewinnt oder verliert.
Welche Parlamentssession hat Sie besonders beeindruckt? Am emotionellsten und interessantesten waren die Krisensitzungen. Ich denke an das Swissair-Grounding, aber auch an die Bankenkrise. Diese Ereignisse haben mich als Zürcher Nationalrat besonders beschäftigt, weil ich aus einem Kanton komme, in welchem jeder fünfte Arbeitsplatz vom Finanzsektor abhängt und wo die Swissair ihren Standort hatte. Nicht zuletzt aus beruflichen Gründen – ich berate auch Pensionskassen – interessiere ich mich auch für die Probleme der Altersvorsorge, weshalb mich die Ablehnung der Korrektur des Umwandlungssatzes schmerzte. Selbstverständlich hat mich auch die unfaire Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher tief getroffen. Für mich persönlich erachte ich als einen der Höhepunkte meiner politischen Karriere, dass ich als Sprecher der Finanzkommission das Budget 2008 mit einem Allzeitrekordüberschuss im Parlament präsentieren durfte. Ich war während acht Jahren Mitglied der Finanzkommission. Dieses Rekordbudget war dann gewissermassen die Krönung. Dann liegt es nahe, dass man zurücktritt und sagt: «Damals, als ich noch dabei war, da haben wir noch Rekordüberschüsse erzielt!»
Ist die Arbeit im Parlament dadurch komplexer und komplizierter geworden?
Was kann das Parlament überhaupt bewirken, wie kommt ein Thema auf die Agenda?
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Die Vorlagen können vom Bundesrat eingebracht werden, von Kantonen oder als Petitionen oder Volksinitiativen von den Bürgern. Die meisten Vorstösse stammen aber aus dem Parlament selber. Volksinitiativen gibt es pro Session vielleicht eine zu behandeln, Vorstösse der Parlaments mehrere hundert. Die Volksinitiativen werden jedoch sehr ernst genommen. Deshalb darf dazu jeder im Rat sprechen, während die Rednerzeit für Parlamentsvorstösse stark eingeschränkt wird. Die meiste Zeit im Parlament benötige ich zur Bekämpfung von Vorstössen. Je früher man unerwünschte Vorstösse ablehnt, umso besser, denn mit jeder Hürde, die ein Vorstoss nimmt, wird der Aufwand grösser, diesen von der Agenda zu bringen. Es beginnt mit den Diskussionen in den Kommissionen, ob ein Handlungsbedarf besteht. Wird dies bejaht, beginnt die Detailberatung. Wird dann eine Vorlage am Schluss dennoch abgelehnt, dann hat man viel Zeit für nichts investiert. Wie bilanzieren Sie Ihre eigene Arbeit im Parlament? Wenn ich auf meine zehn Jahre Parlamentsarbeit zurückschaue, dann liege ich mit meiner Anzahl von Vorstössen etwa im oberen Mittelfeld. Nicht wenige Vorstösse habe ich auch im Namen der SVPFraktion eingereicht, um das Verfahren zu beschleunigen. Fraktions- und Kommissionsvorstösse haben nämlich Vorrang vor persönlichen Anträgen. Ich habe bis jetzt vielleicht mit vier oder fünf EinzelVorstössen Erfolg gehabt. Das ist im Kollegenvergleich ein anständig gutes Ergebnis. Es gibt Parlamentarier, die haben noch keinen eigenen Vorstoss erfolgreich bis in die Schlussrunde gebracht. Ich habe beispielsweise ein Anti-Spam Gesetz entworfen, damit man klagen kann, wenn man über das Internet mit Spams überhäuft wird. Der Gesetzesentwurf wurde ins Fernmeldegesetz eingebaut, dazu habe ich eingewilligt, da ich nicht aus blossen Prestigegründen eine Lex Kaufmann wollte. Kurz vor dem Abschluss steht mein Vorstoss «zollfreies Einkaufen im Tax-free-Shop bei der Rückkehr aus dem Ausland». Unter dem Namen der Fraktion eingegeben habe ich eines der wohl bedeutendsten Geschäfte dieser
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Legislatur, die Einsetzung einer Expertenkommission zum Thema «Too big to fail». Das war meine Idee und ich habe den Vorstoss auch formuliert. Der Vorstoss war zeitgerecht und substanziell und er wird einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Finanzplatzes leisten. Am meisten Vorstösse reichen die Parlamentarier im Wahljahr ein, damit man seinen Wählern verkünden kann: «Seht, das habe ich für euch gemacht!». Und nach den Wahlen sind die meisten dann froh, wenn die Ratskollegen diese Vorstösse schon in der ersten Runde wegräumen, denn sonst kommt Arbeit auf die Initianten der Vorstösse zu. Aber dies hindert die meisten nicht daran, sich auch mit einer Niederlage noch auf Kosten der Kollegen zu profilieren, indem sie behaupten: «Ich habe mich dafür eingesetzt, aber die Mehrheit oder die politischen Gegner im Rat waren dagegen». Frisch gewählte Parlamentsmitglieder müssen zu Beginn einer Legislatur vorerst viele unnötige, oft unsinnige Vorstösse erledigen, die im Wahljahr eingereicht wurden. Woher kommen denn die Themen, die etwas bewegen? Parlamentarier nehmen oft Probleme auf, die das Volk oder einzelne Bürger drücken. Wenn ich heute Morgen meine neu eingegangenen E-Mails anschaue, dann finde ich sicher vier oder fünf Zuschriften von Mitbürgern, die etwas vorschlagen, kritisieren oder fordern. Es gibt auch Leute, die Meinungsverschiedenheiten mit der Justiz oder einer Behörde haben und meinen, man könne über die Politik eingreifen. Anstösse kommen nicht selten auch von Lobbyisten, die den Ratsmitgliedern Probleme ihrer Kunden aufzeigen. Ich bin in dieser Beziehung sehr offen. Es
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gibt etwa 140 Parlamentarier-Clubs und es ist klar, dass die Parlamentarier, die auf irgendeinem Gebiet spezialisiert sind, auch von den entsprechenden Lobbyisten informiert werden. Wenn sich daraus Handlungsbedarf zum Wohle der Branche und des Volkes ergibt, dann macht man gerne einen Vorstoss. Ist der Einfluss der Verwaltung tatsächlich grösser geworden? Er ist gross, Tendenz steigend. Vor allem stört mich, dass über den Weg einer Verordnung, die von der Verwaltung ausgearbeitet wird, ein Gesetz, das im Parlament beschlossen wurde, praktisch auf den Kopf gestellt werden kann. Dagegen ist das Parlament weitgehend machtlos. Noch schwächer ist die Position des Parlamentes bei internationalen Verträgen, wo man zwar gelegentlich konsultiert wird, aber die Verwaltung bzw. der Bundesrat setzen sich oft über diese Empfehlungen hinweg. Deshalb segnen wir nun Gesetze zumindest in den Kommissionen oft erst dann ab, wenn wir die dazugehörige Verordnung gesehen haben. Es heisst immer wieder, grosse Verbände können eigentlich alles bestimmen. Wie sehen Sie das Verhältnis von grösseren und kleineren Verbänden? Wenn jeweils die Sessions-Vorbereitungszeit naht, dann wird man mit Post überhäuft. Mein Briefkasten wird vollgestopft und der Milchkasten meistens auch. Dann sortiere ich die Zuschriften gemäss den Vorlagen, die zur Behandlung anstehen. Wenn ich dann die Geschäfte vorbereite, lese ich durchaus auch die Lobbyisten-Post durch, um zu erfahren, was die Verbände meinen. Aber es ist nicht so, dass wir Parlamentarier einfach die Briefträger der Verbände sind, wie uns immer wieder unterstellt wird. Entscheidend ist, rechnungswesen &controlling
Der veb.ch ist ein klassischer Fachverband mit einem grossen Spezialwissen. Lesen Sie diese Post auch? Ja, Post von Fachverbänden nehme ich besonders ernst, denn deren Mitglieder werden ja durch die Gesetzgebung meist direkt betroffen. Die Verbände vertreten die Praxis, die Bundesverwaltung und die Universitätsgutachten hingegen die Theorie. Wir machen die Gesetze aber für die Praxis und deshalb ist mir die Meinung der Praktiker wichtig. Und dann kriegt man manchmal auch Post von Leuten, die aus ganz anderen Gründen mitreden wollen. Das Rechnungslegungsrecht, würde man beispielsweise denken, sei eine Sache von Revisionsfirmen, veb.ch und ähnlichen. Da kommt plötzlich eine Alliance Sud, die Vereinigung der Entwicklungshilfe-Organisationen, und fordert, dass die Unternehmen für jedes Land eine separate Rechnung mit den Transferbuchungen von der Tochter- zur Muttergesellschaft und untereinander und die Einstandspreise ihrer Rohstoffe offenlegen müssen. Diese Forderungen haben nichts mit Rechnungslegung zu tun, sondern mit Ideologie. Die Entwicklungshilfeorganisationen möchten die Schweizer Multis politisch anprangern, dass sie über manipulierte Verrechnungspreise Steuern sparen und dank Tieflöhnen im Ausland Gewinne erzielen. Aber es fehlen ihnen die Fakten, die nun über detaillierte Rechnungslegungsvorschriften beschafft werden sollen. Was ist Ihr Credo für den politischen Alltag? Es ist mir ein Anliegen, über die Geschäfte, die ich betreue, mehr zu wissen als meine Kollegen und vor allem will ich auch die Meinung der Betroffenen kennen. nnn
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Politik
wie gut die Verbände ihre Anliegen begründen. Aber selbst dann muss man kritisch bleiben. Ich bin zum Beispiel froh, dass ich und meine Fraktion das FINMAG, das Finanzmarktaufsichtsgesetz, abgelehnt haben, weil wir es als untauglich erachteten. Und leider hatten wir Recht. Es braucht jedoch Mut, gegen einen nahestehenden Verband zu politisieren. Deshalb bin ich auch nicht sehr eng mit Verbänden liiert, sonst wird man in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt. Am besten kann man politisieren, wenn man wirtschaftlich unabhängig und nicht auf ein politisches Amt angewiesen ist.
Persönlich
«Jede Bank schaut sich heute die Hypothekarschuldner genau an.» In unserer Rubrik «Persönlich» stellen wir Ihnen heute Nationalrat Hans Kaufmann vor. Er ist ausgewiesener und bekannter Spezialist im Bereich Finanzen und Banken. Das Interview führte Herbert Mattle, Präsident veb.ch. Herr Kaufmann, nach welchen Kriterien beurteilen Sie ein Unternehmen? Wenn ich Aktiengesellschaften analysiere, dann schaue ich zuerst auf die möglichen künftigen Erträge, die wesentlich von der Branche, den Konkurrenten und vom Management abhängen, dann auf den sogenannten finanziellen (Verschuldung) und operationellen (Fixkosten) Leverage und weitere Risikofaktoren. Diese Auswahlkriterien, Chancen und Risiken, gewichte ich subjektiv und ziehe dann die Schlüsse daraus. Ich habe vor Jahren ein mathematisches Modell entwickelt, das ich als bewährtes Hilfsmittel für die Aktienauswahl verwende. Am schwierigsten ist wohl die Beurteilung eines Managements. Manager sind unberechenbare Menschen und deshalb immer ein Risiko. Selbst gute Manager bedeuten eine Gefahr, denn sie könnten ja ein Unternehmen verlassen. Wenn Sie einen Entscheid fällen, Kauf oder Verkauf des Unternehmens, wie viel Anteil ist mathematisches Modell, wie viel Anteil ist Bauchgefühl? Ich erstelle zuerst eine tabellarische Übersicht, die im Wesentlichen die erwähnten Details enthält. Die Resultate beurteile ich aber dann anschliessend mit dem so genannten gesunden Menschenverstand oder dem Bauchgefühl. Dabei spielen sicher auch Erfahrungen und subjektive Einschätzungen eine Rolle. Ich will keine Namen nennen, aber es gibt vielleicht etwa zehn Verwaltungsräte oder Manager in der Schweiz, die ziehen das geschäftliche Unglück förmlich an. Wenn diese Mitglied eines Verwaltungsrates oder einer Geschäftsleitung waren oder neu dazu stiessen, dann hatte ich oft ein ungutes Bauchgefühl und in den meisten Fällen waren meine gefühlsmässigen Bedenken berechtigt. Wie sehen Sie die Zukunft des Bankenplatzes Schweiz beim Offshore
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Private Banking und der Offshore Vermögensverwaltung? Wir werden klar Marktanteile verlieren. Alleine seit dem Höchststand von 2007 haben die Banken in der Schweiz 459 Mrd. ausländische Privatkundengelder verloren. Das Geschäft wird nach Fernost auswandern. Wir haben noch eine Chance mit überdurchschnittlichem Service und bei Anlagen in Franken, aber solche Franken-Engagements müssen nicht zwingend auf dem Finanzplatz Schweiz erfolgen. Das Bevölkerungs- und Wohlstandswachstum spricht für Asien. Und es ist nicht nur die Bank Julius Bär, die dort den neuen Schwerpunkt ihres Private Bankings sieht, auch Herr Grübel, der CEO der UBS, will in den nächsten Jahren vor allem in Asien expandieren. Dort spielen die Steuern bzw. die Steuerhinterziehung keine Rolle bei den Anlegern. Sie wollen ihr Geld vor allem einer sicheren Bank mit umfassendem Finanz-Know-how und einem globalen Netzwerk anvertrauen. In der Schweiz existieren viele Monokultur-Banken, Sparund Hypotheken-Banken. Da darf sich die Immobilienkrise 1992 nicht wiederholen, sonst haben wir erneut ein Problem. Heute kann man nicht mehr damit rechnen, dass sich eine unserer Grossbanken wie 1992 auf Druck der Politik opfern wird, notleidende Regionalbanken oder sogar grössere Banken wie die Volksbank zu übernehmen. Mit den neuen EigenmittelVorschriften wird nicht nur die Rentabilität der Banken zurückgehen, sondern auch der Steuerertrag, was Kantone wie Zürich, Genf, Tessin und Basel besonders treffen wird. Die wachstumsträchtigeren spezialisierten Finanzboutiquen befinden sich hingegen vor allem in den Kantonen Schwyz, Zug und Appenzell. Sehen Sie in der Schweiz beim Wohnbau- und Hypothekarmarkt eine drohende Blase? Noch nicht. Die Preise für Wohnneubauten sind zwar bereits auf dem Krebsgang. Aber wir haben in den letzten 2 Jahren einen kräftigen Nachfrageschub durch den Zuzug von gegen 200‘000 Immigranten erlebt. Deshalb wurden die neuerstellten Wohnungen weitgehend absorbiert und es besteht trotz reger Bautätigkeit kein rechnungswesen &controlling
Hans Kaufmann, Nationalrat (SVP ZH); Herbert Mattle, Präsident veb.ch.
Überhang an Leerwohnungen. Wir haben ja nur 0.9% freistehende Wohnungen, in Amerika spricht man von 10% Leerwohnungsbestand, das sind doch ganz andere Verhältnisse. Es gibt allerdings lokale Exzesse, vor denen auch die SNB warnt. Wenn ich in Crans-Montana 4 ½ - Zimmer-Apartments zu Preisen ab 6 Millionen offeriert sehe, dann hat das damit zu tun, dass es viele reiche Russen und Italiener, und neuerdings auch reiche Inder gibt, die sich mit dem Kauf einer Liegenschaft in der Schweiz Lebensqualität in Form von frischer Luft, Freiheit und Sicherheit sichern wollen. Die Rechtssicherheit ist in der Schweiz grösser als anderswo. Jede Bank, und ich habe mit den Grossen gesprochen, schaut sich aber heute die Hypothekarschuldner genau an. Sie prüfen ob der Schuldner auch in der Lage wäre, 5% Hypothekarzins zu bezahlen. Warum sind Sie so vehement gegen ein Steuerabkommen mit Deutschland? Wir öffnen da doch Tor und Tür für alle anderen Länder. Wir werden eine Ungleichbehandlung der Ausländer gegenüber den Inländern schaffen. Dies wird uns von der EU bereits in Bezug auf die Quellenbesteuerung für die Grenzgänger vorgeworfen, die gegen Sinn und Geist des bilateralen Abkommens verstossen soll. Die vorgesehenen Abkommen zur Einführung einer Abgeltungssteuer und die Lieferung von Kundendaten an die USA hat aber bereits zu einem massiven Abfluss von ausländischen Privatkunden-
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Wenn wir die Schweizer Verrechnungssteuer und die Zahlstellensteuer zugunsten einer Abgeltungssteuer aufgeben, werden wir massive Ertragsausfälle von über 1 Milliarde beim Bund erleiden. Die EU stellt uns quellensteuerbefreite Instrumente zur Verfügung. In der Schweiz kann man deswegen Steuern hinterziehen. Es wäre deshalb für die EU ein Leichtes, ihr Steuersubstrat zu sichern, wenn sie EU-weit eine Verrechnungssteuer einführen würde. Solange die EU selbst Mittel in der Hand hat, die Steuerhinterziehung zu unterbinden, besteht für die Schweiz kein Anlass als souveräner Staat für Drittstaaten Steuern einzutreiben. Ich kenne die Details dieses geplanten Steuerabkommens noch nicht. Aber für mich müsste auch die Reziprozität gesichert sein. Das war bei der Zahlstellensteuer schon nicht der Fall. Ich bin überzeugt, es gibt viele Schweizer, die unterhalten im süddeutschen Raum auch Euro-Konti, weil man dort eine wesentlich höhere Verzinsung anbietet als in der Schweiz. Und vor allem haben die Schweizer Anleger in der EU auch Treuhandgelder in dreistelliger Milliardenhöhe angelegt. Auch davon müssten dann Steuererträge an die Schweiz abgeführt werden. Und schliesslich fordere ich einen freien Zugang für Schweizer Anlagefonds in die EU und einen freien Marktzutritt für Finanzdienstleister. Was würden Sie mit dem starken Schweizer Franken tun, wenn Sie Präsident der Schweizerischen Nationalbank wären? Ich hätte nicht interveniert. Im schlimmsten Falle wird die SNB Milliardenverluste einstecken müssen. Wir befinden uns heute quasi in einem Währungskrieg. Fis-
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kalpolitik und die Geldpolitik haben keine Wirkung mehr, also versuchen Regierungen mit Abwertungen Wachstum über den Export zu erzeugen. Darum haben Länder wie Brasilien und Thailand Restriktionen für Auslandinvestitionen eingeführt und in Fernost drohen Kapitalverkehrskontrollen. Die Schweiz hat wenig Möglichkeiten, dem etwas entgegenzusetzen. Die SNB kann zwar Devisen und Staatsanleihen von Euro-Ländern oder US-Treasuries kaufen. Aber es erscheint mir nicht sinnvoll, mit SNB-Geldern finanziell marode fremde Staaten zu stützen. Wehe wenn es zu einer Schuldenregulierung kommt! Die Wirtschaft wird früher oder später reagieren und weitere Arbeitsplätze ins Ausland verlagern müssen. Die Schweiz soll ein neues Rechnungslegungsgesetz bekommen. Wo stehen wir da im Moment? In meinen Augen herrscht ein Durcheinander. Schon die Ausgangslage für die Revision des Obligationenrechtes war ungünstig. Der Bundesrat hat über 140 Artikel zur Revision vorgeschlagen, eine Kurpackung, die für Laien in der zuständigen Rechtskommission nur schwer zu verdauen war. Dazu kam noch während der Vorbereitung der Revision die Einreichung der „Abzocker-Initiative“, die die Arbeiten im Parlament ungemein erschwerte. Deshalb erscheint es richtig, die Revision des Rechnungslegungsrechtes vorerst einmal von der restlichen, umfangreicheren Revision mit Schwerpunkt Corporate Governance zu trennen. Die Nummerierung des OR ist historisch gewachsen und bereits das bisherige Recht war für KMU-Vertreter sehr schwierig zu lesen, denn die einen Artikel beziehen sich auf börsenkotierte, andere auf grosse Unternehmen, wozu aber auch nichtkotierte zählen und wieder andere Artikel regulieren alle, also auch KMUs. Eine Trennung der Gesetzgebung für kleine und grosse Unternehmen erschien deshalb eine Notwendigkeit. Aber es ist keine leichte Aufgabe, eine Neunummerierung bzw. Aufteilung der Artikel vorzunehmen. Es existieren nämlich viele andere Erlasse, Gesetze und Verordnungen, die auf das bisherige Gesetz Bezug nehmen. Ändert man die Nummerierung des OR, dann müssen auch alle Bezüge in anderen Gesetzestexten geändert werden. Die Detailberatung in den Fachkommissionen des Parlaments führte zu weiteren Verwirrungen und Widersprüchen. rechnungswesen &controlling
Persönlich
geldern aus der Schweiz geführt. Gerade in den ersten acht Monaten 2010 gingen diese Bestände um 62 Milliarden auf noch 619 Milliarden zurück, womit sie weniger als 15% aller bei Banken in der Schweiz deponierten Wertschriftenvermögen ausmachen. Ein bedeutender Teil der ausländischen Privatkundenvermögen wird in der Schweiz bereits besteuert, sei es mit Verrechnungssteuern oder mit der Zahlstellensteuer. Viele Auslandkunden werden nicht zuwarten bis die Verhandlungen über die Abgeltungssteuer abgeschlossen sind, denn sie befürchten, dass 15-20% ihrer Vermögen zur «Regulierung der Altlasten» vom Fiskus beschlagnahmt werden.
Nicht selten wurden internationale Rechnungslegungsstandards mit den bisherigen Vorschriften des Obligationenrechts oder den FER-Rechnungslegungsnormen vermischt. Wenn ein Normalbürger den Gesetzesentwurf liest, weiss er oft nicht, ob er nun beispielsweise das vorsichtige Niedrigstwert-Prinzip einhalten muss oder ob er seine Aktiven und Passiven zu Tageswerten bewerten soll, um den Transparenzvorschriften zu genügen. Ich bin eigentlich froh, dass wir in der September-Session des Nationalrates mit der Revision noch nicht fertig geworden sind. Wir werden zwar in der Fachkommission nicht nochmals darüber beraten, aber der eine oder andere Parlamentarier wird die Pause nutzen, um nochmals über die Bücher zu gehen. Von unserer Partei (SVP) liebäugeln wir sogar mit einer Ablehnung der Gesetzesrevision, sollte sie für die KMUs nicht einfache und kostengünstige Vorschriften bringen. Ein Kompromiss könnte darin bestehen, dass wir die Rechnungslegungsnormen gänzlich aus dem OR verbannen und in Verordnungen regeln. Rechnungslegungsnormen bleiben ja nicht einmal von Jahr zu Jahr konstant. Damit besteht die Gefahr, dass wir schon bald wieder veraltete Standards im Gesetz vorfinden, die erneut revidiert werden müssen. Der Normalbürger sollte das Gesetz problemlos lesen können und verstehen. Was bringt die Revision am Ende noch gegenüber dem alten Rechnungslegungsgesetz? Die Zielsetzung war ja, das veraltete bisherige Gesetz den neuen Usanzen in der
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CIMA Internationale Qualifikation in Management Accounting Speziell für dipl. Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling: berufsbegleitender Studiengang mit Erlass der ersten beiden Level
Als einziges Schweizer Institut bereiten wir Sie in enger Zusammenarbeit mit dem Chartered Institute of Management Accountants CIMA, London, auf die «Strategy Level Paper Exams» und auf die «TOPCIMA»Fallstudie vor. Ab 17. August 2011 in Zürich
Die Controller Akademie ist eine Institution von
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Controller Akademie AG | Altstetterstrasse 124 | 8048 Zürich Telefon 044 438 88 00 | Fax 044 438 88 05
www.controller-akademie.ch | info@controller-akademie.ch
Wie sehen Sie das Spannungsfeld Regulierung-Deregulierung? Es stand zuerst im Entwurf, man könne für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 250‘000 Franken eine Milchbüchlein-Rechnung machen, jetzt sollen es 500‘000 Franken sein. So können
vielleicht kleinere Unternehmen von der Bürokratie entlastet werden, andererseits sind 500‘000 Franken doch schon ein rechter Umsatz. Wenn man als Unternehmer ein ausgefeiltes Rechnungswesen für die Leitung eines Betriebes benötigt, dann ist dies ja nicht verboten. Aber gerade die Grenzwerte beim Umsatz zeigen, worum es letztlich geht. Der Staat will mehr Einblick in die Unternehmen haben. Bei der Mehrwertsteuer liegt die Grenze bei 100‘000 Franken, und damit wird man schon mehr oder weniger buchführungspflichtig. Rechnungslegung und Revisionen sind für alle KMUs bedeutende Kostenfaktoren. Selbst wenn der Jahresbericht nur wenige Seiten umfasst, bezahlt man für die Revision rasch 3000 Franken. Je nach Branchenzugehörigkeit sind auch Kleinunternehmen zusätzlich noch der Gesetzgebung über die Geldwäscherei unterstellt. Da kommen weitere 5000 Franken Revisions- und Aufsichts- und
Ausbildungskosten dazu. Auch wenn man als Kleinunternehmer ohne Fremdkapital auf eine Revision verzichtet und das so genannte Opting-out macht, bezahlt man für diesen Eintrag im Handelsregister und die Revisionsbestätigung rasch weitere 1000 Franken. Es ist unglaublich, wie der Staat die KMUs abkassiert. Deshalb befürworte ich jede Entlastung für die KMUs und dies heisst, dass die Grenzwerte möglichst hoch angesetzt werden sollen. Wie geht es nun im Parlament weiter? Wir werden im Dezember 2010 im Nationalrat die Revision weiterberaten. Dann geht das Geschäft sicher noch einmal an den Ständerat zurück. Wenn wir Glück haben, wird die Überarbeitung im nächsten Jahr fertig sein. Aber es kann auch sein, dass wir das ganze Geschäft kippen. Hans Kaufmann, herzlichen Dank für dieses facettenreiche Gespräch. nnn
Beliebt und sehr bewährt: der veb.ch Zertifikatslehrgang Swiss GAAP FER. diplom-a1
Jeder Profi weiss es: Weiterbildung ist der Schlüssel, um die Karriere in Schwung zu halten. Ensprechend beliebt sind seriös aufgebaute Lernmodule. Der veb.ch hat mit dem Zertifikatslehrgang zu Swiss GAAP FER schon vor Jahren einem starken Bedürfnis entsprochen. Pionierleistungen in der schulischen Branche erweisen sich gelegentlich als Eintagsfliegen. Andere werden oft erst richtig und als wertvoll eingeschätzt, wenn man sie Jahre später betrachtet. Doch manche Angebote schlagen von Anfang voll ein. So war das auch mit der vom veb.ch im Herbst 2004 lancierten Weiterbildung Swiss GAAP FER. Die Nachfrage war so gross, dass gleich vier Lehrgänge durchgeführt werden konnten. 645 Teilnehmende haben sich seither für unseren Lehrgang eingeschrieben, und 371 haben die die freiwillige Prüfung erfolgreich bestanden, was auch durch das Zertifikat von veb.ch «Experte Swiss GAAP FER» bestätigt wird. Wer will, kann sich danach auch noch im veb.ch Zertifikatsregister eintragen lassen und ist dann abrufbar unter www.veb.ch, Zertifikatsregister. Damit kommt der veb.ch
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3.11.2009
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Zertifikat
Experte Swiss GAAP FER
abgegebenen Unterlagen auch eine sehr nützliche Dokumentation für den Alltag, denn nach dem Lehrgang können die Teilnehmenden Swiss GAAP FER in Ihrem Unternehmen einführen.
am veb.college besucht und die Zertifikatsprüfung erfolgreich abgelegt. Im Rahmen dieses Lehrgangs sind die Swiss GAAP FER Standards 1 bis 30 ausführlich interpretiert worden. Der Zertifikatsinhaber ist in der Lage, Swiss GAAP FER Standards einzuführen, anzuwenden und zu analysieren.
veb.ch Schweizerischer Verband der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen. Seit 1936 Lagerstrasse 1, Postfach 1262, 8021 Zürich Telefon 043 336 50 30, Fax 043 336 50 33 www.veb.ch
einem vielfach geäusserten Wunsch von Lehrgangsteilnehmern, Arbeitgebern und Personalberatern nach Transparenz nach. Wir sehen diese Dienstleistung auch als Schutz für Zertifikatsinhaber. Wer bildet aus? Swiss GAAP FER sind die Buchführungsrichtlinien für die KMU. Auch das geplante neue Rechnungslegungsgesetz soll sich an ihnen ausrichten. Die Normen werden von Spezialisten unterrichtet und mit Beispielen aus der Praxis einfach und verständlich erklärt. Auch Fragen der Studenten aus dem Berufsalltag werden beantwortet. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht nötig. Selbstverständlich sind die rechnungswesen &controlling
Von der Praxis für die Praxis Der veb.ch bietet mit dem Lehrgang Swiss GAAP FER einen seit sechs Jahren erfolgreichen und – auch dies immer wieder ein Thema – im Vergleich zu Mitbewerbern preiswerten Weg, sich in dieses teils doch recht komplexe Thema effizient einzuarbeiten. Das Angebot wird auch von den Arbeitgebern als qualifizierte Weiterbildung anerkannt. Für die beständig hohe Qualität der Referenten sorgen die Studierenden übrigens gleich selbst: Nach jedem Kurs bewerten die Teilnehmenden die Leistungen ihrer Referenten. Der veb.ch weiss deshalb nicht nur, wer am besten unterrichtet, sondern hat zudem auch durchs Band von allen Studierenden positive Rückmeldungen. Weitere Infos für den nächsten Lehrgang – beginnend am 9. März 2011 – finden Sie unter www.veb.ch, Veranstaltungen.
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Persönlich
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Praxis anzupassen. Aber ich habe mehr und mehr den Verdacht, da geht es in erster Linie um mehr Informationen für die Steuerbehörden und um versteckte Steuererhöhungen, indem man Unternehmen zwingt, stille Reserven aufzulösen. Die Steuerneutralität der Gesetzesänderung ist für mich keineswegs nachgewiesen. Das Ganze erinnert mich leider etwas an die Lohnausweisdiskussion. Da ging es auch nicht nur um eine Vereinheitlichung und mehr Transparenz, sondern letztlich um mehr Steuersubstrat und per Saldo kassiert der Staat denn heute auch dank der neuen Lohnausweise mehr Steuern ein.
Controlling
«Cash is a fact, Profit is an opinion»: Best Practice Ansätze einer rollierenden Liquiditätsplanung Die Bedeutung ausreichender Liquidität ist vielen Unternehmen im Zuge der Finanzkrise schmerzhaft vor Augen geführt worden. Inzwischen sind Sinn und Zweck einer Liquiditätssteuerung hinreichend thematisiert. Für viele Unternehmen stellt sich in der Praxis jedoch die Frage, wie eine Liquiditätssteuerung sinnvoll aufgebaut und in die bestehenden Planungs- und Berichtsprozesse integriert werden kann. 1. Ausgangssituation und Zielsetzung Neben der kurzfristigen Liquiditätsdisposition besteht in den Unternehmen ein Informationsbedarf hinsichtlich der mittelfristigen Liquiditätsentwicklung über die nächsten Monate. Häufig werden diese Daten indirekt aus der Erfolgsrechnung und der Bilanz abgeleitet. Problematisch daran ist aber die zeitliche Verschiebung zwischen Aufwand und Auszahlung bzw. Ertrag und Einzahlung. Aus diesem Grund sind indirekt abgeleitete Liquiditätspläne tendenziell ungenau. Eine bessere Liquiditätssteuerung kann durch eine direkte Liquiditätsplanung erfolgen, die zukünftige Zahlungsströme mit Hilfe von Informationen z.B. aus Fälligkeitslisten der Buchhaltung oder Zahlungsplänen aus dem Vertragsmanagement ableitet. Das Ziel ist eine rollierende Liquiditätsplanung, die ausreichend zuverlässig Handlungsfelder zur Steuerung der Liquidität aufzeigt.
2. Ansätze zur Ausgestaltung der Liquiditätsplanung Um eine möglichst aktuelle Versorgung mit Liquiditätsdaten sicherzustellen, sollte die Liquiditätsplanung monatlich stattfinden (ergänzend zur kurzfristigen Liquiditätsdisposition). Es bietet sich an, den zeitlichen Horizont der Liquiditätsplanung nicht auf das aktuelle Kalenderjahr zu beschränken, sondern eine rollierende Planung für die nächsten sechs bis zwölf Monate durchzuführen. Aus Gründen einer möglichst präzisen Liquiditätssteuerung sollte der erste Monat der Planungsperiode auf wöchentlicher Basis geplant werden. In der folgenden Abbildung wird ein möglicher Ansatz zur Ausgestaltung der Liquiditätsplanung dargestellt. Ausgangspunkt für die Liquiditätsplanung sind die Ist-Werte der verfügbaren Liquidität zum Periodenanfang (Liquiditätsbestand vom letzten Kalendertag des Vormonats). Diese Position beinhaltet normalerweise die Positionen Banken/ Kasse und Cash-Pool, falls Intercompany-Liquiditätsverbindungen bestehen. Darauf aufbauend werden die nächsten vier oder fünf Wochen des ersten Monats sowie die weiteren fünf bis elf Monate geplant. Für die Planung des ersten Monats kann z.B. auf Fälligkeitslisten aus den Debitoren- und Kreditorensystemen zugegriffen werden, um die Ein- und Auszahlungen abzuschätzen. Als Grundlage
René Linsner ist Principal bei der Managementberatung Horváth & Partners. Dr. Steffen Gross ist Managing Consultant bei Horváth & Partners am Standort Zürich.
für die Planung der Monate 2-12 können dagegen Planumsätze und Planaufwände dienen, sowie Daten des Vertrags- und Projektmanagements (z.B. Zahlungspläne) und historische Zahlungskurven. Falls z.B. auf Planumsätze und Planaufwände zurückgegriffen wird, sind Modifikationen der Werte erforderlich, um die zeitliche Verschiebung zwischen Umsatz und Einzahlung bzw. zwischen Aufwand und Auszahlung zu berücksichtigen. Ein Beispiel ist die Verschiebung der Planumsätze um einen Monat, um die Zahlungssicht zu erzeugen, falls das Zahlungsziel im Durchschnitt 30 Tage beträgt. 3. Inhalt der Liquiditätsplanung
Die Liquiditätsplanung erfolgt in einem rollierenden Prozess mit einer detaillierteren Disposition der ersten Wochen Jahr 1 Q1 Start: Ist-Werte
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Monat 3 Monat 4 Monat 5 Monat 6 Monat 7 Monat 8
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M2 M3 M4 M5 M6 M7 M8 M9 M10 M11 M12
Disposition: Woche 1-4, Monat 1 Monat 2
Jahr 2 Q3
Planung: Monat 2 - 12
M3 M4 M5 M6 M7 M8 M9 M10 M11 M12 M1 M4 M5 M6 M7 M8 M9 M10 M11 M12 M1 M2 M5 M6 M7 M8 M9 M10 M11 M12 M1 M2 M3 M6 M7 M8 M9 M10 M11 M12 M1 M2 M3 M4 M7 M8 M9 M10 M11 M12 M1 M2 M3 M4 M5 M8 M9 M10 M11 M12 M1 M2 M3 M4 M5 M6 M9 M10 M11 M12 M1 M2 M3 M4 M5 M6 M7
rechnungswesen &controlling
Q3
Die Liquiditätsplanung umfasst idealerweise fünf wesentliche Teile, die sich an der Struktur der Kapitalflussrechnung orientieren: 1. Verfügbare Liquidität zum Periodenanfang (Liquiditätsbestand Banken/ Kasse und Cash-Pool zum Periodenanfang) 2. Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit 3. Cash Flow aus Investitionen 4. Cash Flow aus Finanzierung 5. Verfügbare Liquidität am Periodenende (Summe der Positionen 1 bis 4) Daneben wird meist noch die potentiell verfügbare Liquidität betrachtet, die sich
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Die Positionsliste für den Liquiditätsplan, also die einzelnen Positionen der Einzahlungen und Auszahlungen, leitet sich aus dem Geschäftsmodell des Unternehmens ab. Für den Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit können die Einzahlungen z.B. nach den grossen Umsatzblöcken getrennt werden. Die Kostenpositionen lassen sich z.B. nach betrieblichen Auszahlungen (Material, Mieten etc.), Personalzahlungen und nicht betrieblichen Auszahlungen (Ertragssteuern, Mehrwertsteuer etc.) unterteilen. Beim Cash Flow aus Investitionen sind z.B. die Zahlungsströme der grossen Projekte separat zu planen, während kleinere Projekte zusammengefasst werden können. Der Cash Flow aus Finanzierung umfasst u.a. Dividendenzahlungen, Mittelaufnahme und Mittelrückzahlung. Grundsätzlich gilt es, so wenig Einzelpositionen wie möglich zu planen, aber zumindest so viele vorzusehen, dass zum einen Positionen mit hoher Unsicherheit (was die Ein- oder Auszahlung betrifft) transparent gehalten werden, sowie wesentliche Liquiditätstreiber (der Höhe nach) sichtbar werden. Ja nach Position ist dann für die Berechnung eine Extrapolation (z.B. Gehaltszahlungen), eine Durchschnittsplanung (z.B. Zinszahlungen) oder eine Einzelplanung der Zahlungsströme (z.B. Investitionsplanung) angebracht. Der rollierende Liquiditätsplanungsansatz ermöglicht, dass Informationen zur Liquiditätsentwicklung frühzeitig vorliegen und kurzfristige “Sprünge” in der Liquiditätsentwicklung vor dem Hintergrund der langfristigen Entwicklung betrachtet werden können. Ein Vorteil ist zudem die Möglichkeit zur unterjährigen Steuerung ohne Gefahr eines typischen HockeyStick Effekts zum Periodenende. 4. Projektbestandteile bei der Einführung einer Liquiditätsplanung Um eine Liquiditätsplanung im Unternehmen einzuführen, sind folgende Themen im Konzept zu definieren, bevor mit der Umsetzung gestartet wird: n Beschreibung der Liquiditätsplanungspositionen und der Sichten (z.B. Liqui-
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dität aufgeteilt nach Gesellschaften, Plan-/Ist-Vergleiche etc.) n Klärung der Inhalte der Liquiditätsplanung (inhaltliche Ausprägung der Positionen, Herkunft der Information etc.) n Beschreibung erforderlicher Berichte und Erfassungstemplates n Beschreibung des Planungsprozesses und der notwendigen organisatorischen Verankerung n Ausprägung wesentlicher technischer Rahmenparameter (Datenmodell, Stammdaten, Nennung der Schnittstellen, Berechtigungen etc.) n Beschreibung einer sinnvollen Systemarchitektur, welche insbesondere in das Gesamtkonzept der jeweiligen Systemausgestaltung in einem Unternehmen passt 5. Ansatz zur Verzahnung von Ergebnis- und Liquiditätssteuerung In der Praxis lässt sich feststellen, dass die Ergebnis- und Liquiditätssteuerung zwar elementare Bestandteile des Finanzwesens aller Unternehmen sind, aber dennoch nicht ausreichend integriert arbeiten. Den Fokus nur auf die Ergebnisseite zu legen, birgt jedoch die Gefahr von Fehlsteuerungen. So kann zum Beispiel aufgrund einer stark ergebnisorientierten Steuerung die Gefahr bestehen, dass die Cash-Wirkung entsprechender Entscheidungen dem Management zu wenig bekannt ist. Durch ein effektives Liquiditäts-Management lässt sich der Cash Flow signifikant erhöhen, wofür die Liquiditätsplanung einen zentralen Stellhebel darstellt. Eine fehlende Liquiditätsplanung kann dagegen den Gestaltungsspielraum zur Optimierung des Cash Flows beträchtlich reduzieren. Das Risiko einer Liquiditäts-Unterversorgung ist entsprechend höher. Zumindest aber muss eine ungenaue Liquiditätsplanung durch eine höhere Sockelliquidität (hohe Opportunitätskosten für nicht eingesetztes Kapital), oder grössere Refinanzierungsspielräume (hohe Verfügungszinsen) ausgeglichen werden.
n Identifizierte Ergebnis- und Liquiditätskennzahlen und deren Werttreiber als zentraler Bestandteil der Zielvereinbarungen und Managementberichte. Liquiditätskennzahlen werden dann aber nicht nach dem Prinzip «Maximum» oder «Minimum» verfolgt, sondern dienen häufig als Ober- oder Untergrenze in Verbindung mit Ergebniszielen n Regelmässiges (automatisiertes) Reporting des Ist-Cash Flow aus den Zahlungsverkehrs- sowie FI-Systemen n Plan-/Ist-Liquiditäts-Vergleiche zur Abweichungsanalyse n Ergreifung frühzeitiger, zielgerichteter Gegenmassnahmen bei Abweichungen des Cash Flows zur Schliessung der Ziellücke n Klare Definition der Aufgaben von Treasury und Controlling. Steuerungsmassnahmen sollten in Regelterminen zwischen Treasury und Controlling abgestimmt werden. Integrierte Berichtskalender und Prozesse werden dabei idealerweise herausgearbeitet 6. Fazit Eine liquiditätsorientierte Steuerung erfordert die Verankerung von Liquiditätskennzahlen im Managementreporting. Die rollierende Liquiditätsplanung sollte fester Bestandteil im Planungs- und Berichtskalender werden. Wichtig ist eine regelmässige Betrachtung der Liquidität, deshalb muss der Liquiditätsplan immer sehr zeitnah erfolgen. Bei einer Beschränkung der Einzelplanung auf die wesentlichen zahlungswirksamen Positionen lässt sich der Prozess beschleunigen. Wichtig ist weiterhin eine zentrale Verantwortung für die Liquiditätsplanung, welche den Prozess koordiniert und auch inhaltlich unterstützen kann. Durch eine technische Verankerung werden weitere Automatismen geschaffen, welche dann eine effiziente Liquiditätsplanung ermöglichen. nnn
Idealerweise ist die Liquiditätsplanung mit dem Controlling-Regelkreislauf (Planung, Reporting und Steuerung) verzahnt. Dies gelingt über folgende Ansätze: n Abstimmung und Plausibilisierung der Ergebnisse der Budgetierung mit der rollierenden Liquiditätsplanung zur Sicherstellung einer konsistenten Planung rechnungswesen &controlling
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Controlling
aus dem Liquiditätsbestand am Periodenende zuzüglich bestätigter Kreditlimiten bei Banken ergibt.
Rechnungslegung
Aktien- und Rechnungslegungsrechtsreform: Übersicht und Stand der Arbeiten Die Abzocker-Initiative und Boni-Fragen haben dazu geführt, dass heute die Aktienrechtsreform kontrovers diskutiert wird. Der folgende Artikel befasst sich mit den wichtigsten Inhalten und dem derzeitigen Stand. Ein Blick zurück: Gemäss Botschaft zur Aktienrechts- und Rechnungslegungsreform hat sich der Bundesrat folgende Ziele gesetzt 1. Verbesserung der Corporate Governance 2. flexible Kapitalstrukturen 3. Modernisierung Generalversammlung 4. Zeitgemässes Buchführungs- und Rechnungslegungsrecht 1. Verbesserung der Corporate Governance Hier geht es um eine verbesserte und transparentere Unternehmensführung. Dazu gehören auch die Themen Vergütungen und Abzockerinitiative, welche in diesem Artikel nicht behandelt werden. Die Reform erstrebt «harte» Massnahmen, welche den Schutz der Minderheiten und der Aktionäre im Generellen verbessern soll. Die Schwellenwerte für die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte werden gesenkt und zum Teil ganz abgeschafft. Die Informationsrechte der Aktionäre werden verstärkt. Der Art. 725 OR wird ergänzt, wonach bei einer begründeten Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft ein Liquiditätsplan erstellt werden muss. Dieser Liquiditätsplan ist durch einen zugelassenen Revisor zu prüfen. Die übrigen Bestimmungen betreffend Massnahmen zum Kapitalverlust und zur Überschuldung bleiben erhalten. Im Gesetz ist auch vorgesehen, dass bei einer Überschuldung in der zu erstellenden Zwischenbilanz die Veräusserungswerte höher festgesetzt werden dürfen als die gesetzlich vorgesehenen Höchstwerte, sofern beabsichtigt ist, die entsprechenden Vermögenswerte innert der nächsten 12 Monate zu veräussern und eine Veräusserung voraussichtlich möglich ist. Organvertretung und das Depotstimmrecht werden abgeschafft und durch eine
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unabhängige Stimmrechtsvertretung ersetzt, wobei diese nur aufgrund von Weisungen ausgeübt werden darf. Die Klage auf Rückerstattung von nicht gerechtfertigten Leistungen soll mit der Reform erleichtert werden und der Verwaltungsrat kann Genehmigungsentscheide unter dem Vorbehalt des Generalversammlungsbeschlusses fällen. Dies ist ein Novum, wird dabei doch in die Verwaltungsratskompetenz eingegriffen. 2. Flexiblere Kapitalstrukturen Im neuen Aktienrecht soll mittels eines Kapitalbands mehr Flexibilität geschaffen werden. Das Kapitalband wird für mögliche Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen eingesetzt und lässt einen Spielraum von plus/minus 50% des ausgegebenen Aktienkapitals zu. Die Generalversammlung kann den Verwaltungsrat in den Statuten ermächtigen, während einer Dauer von längstens drei Jahren das Aktienkapital im Rahmen des Kapitalbandes zu verändern. Der Gläubigerschutz bei der Kapitalherabsetzung wird auf den Zeitpunkt der Schaffung des Kapitalbandes vorgelegt. Die genehmigte Kapitalerhöhung wird mit der Einführung des Kapitalbands abgeschafft. Der Nennwert der Aktien kann in Rappen angegeben werden und muss grösser als null Rappen sein. Die Reserven werden neu in gesetzliche Kapitalreserven und gesetzliche Gewinnreserven unterteilt. Den gesetzlichen Kapitalreserven werden das Aufgeld (Agio) bei der Ausgabe von Aktien über dem Nennwert, Einlagen und Zuschüsse durch die Aktionäre sowie ein aus einer Kapitalherabsetzung entstandener Buchgewinn zugewiesen. Die Gewinnreserven werden durch die Zuweisung von 5% des Jahresgewinnes geäufnet, bis diese 50% des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals erreicht haben. Die Holdinggesellschaften werden privilegiert behandelt, sie müssen diese Zuweisung nur bis höchstens 20% des eingetragenen Aktienkapitals vornehmen. Die Zuweisung an freie Reserven oder statutarische Reserven ist weiterhin möglich. Eine Zwischendividende soll ebenfalls möglich werden, wobei die Statuten der rechnungswesen &controlling
Michael Annen, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer, Partner der SRG Schweizerischen Revisionsgesellschaft AG und der Buchhaltungs- und Revisions-AG, zugelassener Revisionsexperte RAB, www. srgch.ch / www.brag.ch; Andres Keller, dipl. Treuhandexperte, Partner bei der SRG Schweizerischen Revisionsgesellschaft AG sowie bei der Dutler & Partner Revision AG, zugelassener Revisionsexperte RAB, www.srgch.ch / www.dup.ch
Gesellschaft dies vorsehen müssen. (Art. 675a E-OR). 3. Modernisierung Generalversammlung Generalversammlungen, wie wir sie heute von grösseren Publikumsgesellschaften kennen, könnten wohl bald Geschichte sein. Das Aktienrecht berücksichtigt die neuen technischen Möglichkeiten und Kommunikationsmittel und lässt ein flexibles Abhalten der Generalversammlung zu. Sie kann, sofern die Statuten dies vorsehen, an mehreren Orten im In- und Ausland oder sogar ohne Tagungsort abgehalten werden. Die virtuelle Generalversammlung kann durchgeführt werden, wenn sämtliche Aktionäre sich damit einverstanden erklären und keine Beschlüsse gefasst werden, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen. Sollte die Generalversammlung aufgrund technischer Probleme nicht abgehalten werden können, muss sie wiederholt werden. Bereits beschlossene Traktanden müssen nicht nochmals traktandiert werden. 4. Buchführungs- und Rechnungslegungsrecht Die Basis des neuen Rechts ist eine einheitliche Regelung für alle Rechtsformen.
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ligkeit entsprechend, beginnend mit den kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, aufgeführt werden. Aktiven mit einem Börsenkurs können zum Marktwert bewertet werden, selbst wenn der Anschaffungs- oder Nennwert tiefer liegt. Art. 960b sieht für diese Aktiven vor, dass eine Schwankungsreserve zulasten der Erfolgsrechnung gebildet werden kann. Diese ist gesondert in der Bilanz oder dem Anhang auszuweisen. Dafür wurde der Art. 670 OR, welcher eine Aufwertung der Grundstücke und Beteiligungen im Sanierungsfall ermöglicht, ersatzlos gestrichen. Noch nicht fakturierte Leistungen müssen neu bilanziert werden. Zudem definiert der Gesetzgeber, was ein Anlagegut darstellt und somit zu aktivieren ist. Das Fremdkapital muss in verzinsbare und nicht verzinsbare Verbindlichkeiten unterteilt werden. Die Erfolgsrechnung kann wie bisher nach den bekannten Verfahren erstellt werden. Der Anhang wurde leicht angepasst. Auf den Ausweis der Brandversicherungswerte wird verzichtet. Auch die Risikobeurteilung hatte nur ein kurzes Gastspiel im Anhang zur Jahresrechnung; sie fällt weg für Gesellschaften, welche nicht ordentlich geprüft werden. Dafür müssen nun ausserordentliche, einmalige oder periodenfremde Positionen der Erfolgsrechnung erläutert werden. Ebenso sind im Anhang Angaben zu machen, ob die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt nicht über 10, über 50 bzw. über 200 lag. Speziell ist, dass im Anhang von den Steuerbehörden nicht akzeptierte Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen als Gesamtbetrag offen gelegt werden müssen. Die Offenlegung soll in dem Jahr erfolgen, in welchem die Veranlagung rechtskräftig wurde. Was diese Offenlegung bringen soll, ist nicht klar. Eine Vergleichbarkeit ist aufgrund verschiedener kantonaler Handhabungen sowieso nicht möglich. Zudem wird die Veranlagung Jahre später rechtskräftig und somit werden Aussagen über Sachverhalte gemacht, die weder die aktuelle Berichtsperiode und nur selten die Vorjahresperiode betreffen. Die Auflösung stiller Reserven ist nach wie vor im Anhang aufzuführen. Allerdings ist die Formulierung etwas unglücklich, denn bisher wurde die Nettoauflösung der stillen Reserven umschrieben. Im E-OR ist einzig die Rede, dass der Gesamtbetrag aufgelöster stiller Reserven im Anhang auszuweisen ist. Dass allfällig neugebildete stille Reserven mit den aufgelösten rechnungswesen &controlling
verrechnet werden können, findet keine Erwähnung mehr. Einzelunternehmen und Personengesellschaften können auf die Erstellung des Anhangs verzichten, wenn sie nicht den Rechnungslegungsvorschriften für grosse Unternehmen unterliegen (Art. 959c Abs. 3 E-OR). Für die grossen Unternehmen sind im E-OR zusätzliche Bestimmungen vorgesehen. Im Anhang müssen die Verbindlichkeiten weiter nach Fälligkeiten (1 Jahr, 5 Jahre oder mehr als 5 Jahre) und auch die Revisionshonorare, unterteilt nach Revisionsdienstleistung und sonstige Dienstleistungen, offengelegt werden. Als zusätzlicher Bestandteil der Jahresrechnung ist eine Geldflussrechnung zu erstellen. Zudem ist anstelle des Geschäftsberichtes ein Lagebericht zu erstellen. In diesem sind Angaben über die Anzahl Vollzeitstellen, die Durchführung einer Risikobeurteilung, die Bestellungs- und Auftragslage, die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, aussergewöhnliche Ereignisse und die Zukunftsaussichten zu machen. Eine vorläufige Beurteilung Das neue Aktienrecht bringt notwendige Anpassungen an die veränderten Rahmenbedingungen. Das Gesetz hat wohl zum Ziel, dass die Jahresrechnung ein tatsächliches Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zeigen soll. Mit der Bildung von stillen Reserven entsteht allerdings ein Widerspruch. Die Steuerrechtspraxis hat keinen Eingang in das neue Recht gefunden. Man denke dabei zum Beispiel an die Pauschale für Delkrederebildung, Warendrittel sowie die Einmal- und Sofortabschreibung. Diese pauschalen Wertberichtigungen sind mit den Bewertungsregeln des Gesetzes und insbesondere mit dem Stetigkeitsprinzip nicht konsistent. Zudem führt das neue Gesetz zu Widersprüchlichkeiten im Verhältnis zu anderen Gesetzen: Nach neuem MWST Gesetz ist das MWSTpflichtige Kleinstunternehmen faktisch immer noch verpflichtet, eine ordnungsgemässe Buchhaltung zu führen. Es kann unterm Strich festgehalten werden, dass die Neuregelung zu einer besseren Übersichtlichkeit der Normen führt und das Buchführungs- und Rechnungslegungsrecht adäquat modernisiert wird – ganz im Sinne der heutigen gesellschaftlichen Entwicklung. nnn
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Rechnungslegung
Es soll die rechtsformneutrale Rechnungslegung mit Abstufung nach Grösse und Bedeutung der Unternehmung eingeführt werden. Die Buchhaltung kann in einer Fremdwährung sowie in englischer Sprache (nebst den Landesprachen) geführt werden (Art. 958d E-OR). Das Vorsichtsprinzip bei der Bewertung ist immer noch die oberste Maxime - dies im Gegensatz zu Rechnungslegungsstandards, bei welchen das «true and fair» Prinzip als Grundlage gilt. Die Grundsätze der ordnungsmässigen Rechnungslegung und Buchführung gelten auch beim neuen Gesetz. Der Anhang wird für grössere Unternehmen ausgeweitet. Buchführungspflichtig wird, wer sich im Handelsregister eintragen muss oder gewisse Umsatzschwellen erreicht: Die Mehrheit des Ständerates möchte neu einen Schwellenwert für die Rechnungslegungspflicht bei einem Umsatz von CHF 250‘000 ansetzen und auf das Kriterium Handelsregistereintrag verzichten; der Nationalrat wünscht die Umsatzschwelle bei CHF 500‘000 anzusetzen. Als grosse Unternehmen gelten jene, die der ordentlichen Revision unterliegen (10-2050–Regel). Inzwischen wurde der Schwellenwert vom Stände- und Nationalrat auf 20-40-250 (20 Mio. Bilanzsumme, 40 Mio. Umsatz, 250 Vollzeitstellen) angehoben. Unternehmen die nicht verpflichtet sind, sich im Handelsregister eintragen zu lassen, müssen lediglich Buch führen über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage. Im Art. 958 E-OR wird festgehalten, dass die Rechnungslegung die wirtschaftliche Lage des Unternehmens so darstellen soll, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können. Bedeutet dies, dass alle buchführungspflichtigen Unternehmen nun die Jahresrechnung nach trueand fair view erstellen müssen? Nein! Was nach einem geradezu mutigen Ansatz des Gesetzgebers aussieht, wird im Art. 960a Abs. 4 E-OR wieder relativiert, indem zusätzliche Abschreibungen und Wertberichtigungen für Wiederbeschaffungszwecke und zur Sicherung des dauernden Gedeihens der Unternehmung zugelassen werden. Stille Reserven sind somit weiterhin erlaubt. Die Bilanz, Erfolgsrechnung und der Anhang unterliegen einer Mindestgliederung, wobei sich diese an den internationalen Gepflogenheiten resp. Swiss GAAP FER orientiert. Die Aktiven müssen nach Liquiditätsgrad, beginnend mit den Flüssigen Mitteln und die Passiven ihrer Fäl-
Rechnungslegung
IFRS aktuell: Aus der Arbeit des IASB
Die vorliegende Rubrik gibt einen Überblick über wichtige und aktuelle Informationen zur internationalen Rechnungslegung. Dazu gehören unter anderem die Arbeit und das Arbeitsprogramm des International Accounting Standards Board (IASB) sowie des IFRS Interpretations Committee, die Überarbeitung bestehender und die Entwicklung neuer Standards sowie sonstige Verlautbarungen und aktuelle Informationen in diesem Bereich.
Aktuelle Projekte des IASB Rahmenkonzept Phase A: Das IASB gab zusammen mit dem FASB Ende September 2010 die endgültige Version zur Phase A «Zielsetzung und qualitative Anforderungen» der beiden Rahmenkonzepte heraus. Das gemeinsame Projekt startete 2004 und hat als Ziel, ein einheitliches Rahmenkonzept als Grundlage für beide Rechnungslegungsstandards zu erarbeiten, die prinzipienorientiert, miteinander konsistent und international vergleichbar sind. Das Rahmenkonzept wird in acht Phasen (Phase A bis H) gegliedert, von denen die erste nun abgeschlossen ist. Für Phase D «Berichtseinheit» wird zum Ende des Jahres die finale Version geplant, während für Phase C «Bewertung» voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2011 ein Entwurf publiziert wird. Für die restlichen Phasen ist eine zeitliche Planung noch nicht avisiert (Phase B «Elemente und Ansatz»; Phase E «Ausweis und Angaben»; Phase F «Zweck und Status des Rahmenkonzepts»; Phase G «Anwendbarkeit auf nicht-gewinnorientierte Einheiten»; Phase H behandelt sonstige Sachverhalte, falls diese erforderlich sind). Neue Diskussionspapiere, Entwürfe, Standards und Interpretationen Arbeitsentwurf zum Thema Konsolidierung: Ende September 2010 hat das IASB einen Arbeitsentwurf über das Thema Konsolidierung mit den bisherigen Bestimmungen bereitgestellt. Er ist das vorläufige Ergebnis des Projekts zur Ablösung von IAS 27 «Konzern- und se-
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parate Abschlüsse nach IFRS» und SIC-12 «Konsolidierung – Zweckgesellschaften». Das Ziel ist die Erstellung eines einzigen Standards zum Sachverhalt der Konsolidierung; dieser soll eine Definition des Begriffs «control» sowie dazugehörige Anwendungshinweise beinhalten. Ausserdem soll ein Standard ausgearbeitet werden, der eine umfassende Offenlegung von konsolidierten und nichtkonsolidierten Unternehmen vorgibt. Im vorliegenden Entwurf ist bereits die Definition des wichtigen Begriffs «control» festgelegt, in der auch Zweckgesellschaften (Special Purpose Entities) angesprochen sind. Zugehörige Angabepflichten sind noch nicht aufgeführt, werden jedoch bald folgen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch nicht festgelegt, allerdings wird der finale Standard Ende dieses Jahres erwartet. Das FASB wird sich eventuell ebenfalls dieses Standards bedienen. Standardentwurf zu IFRS 1: Ende September hat das IASB Änderungen am IFRS 1 «Erstmalige Anwendung der IFRS» veröffentlicht, die sich auf eine akute Hyperinflation beziehen. Diese beinhalten Erleichterungen für Unternehmen, deren funktionale Währung von einer massiven Hochinflation beeinflusst ist und die deshalb für eine bestimmte Zeitperiode der Einhaltung der IFRS nicht nachkommen müssen. Der Übergangszeitpunkt auf die IFRS ist dadurch der früheste Zeitpunkt, zu dem sich die funktionale Währung wieder normalisiert. Die Eröffnungsbilanz zum Übergangszeitpunkt soll alle Werte zum Fair Value statt den Anschaffungskosten enthalten. Die Kommentierungsfrist dauerte bis Ende November. Entwurf zu einem neuen Standard für Versicherungsverträge (bisher IFRS 4): Das IASB publizierte Ende Juli 2010 einen Entwurf für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen und führte Anfang August eine öffentliche Internetkonferenz zu dessen Erklärung durch. Bisher regelt IFRS 4 diesen Sachverhalt. Jedoch ist er nur als Übergangslösung gedacht und wird demzufolge in der Zukunft ersetzt. Ein neuer Standard muss sorgfältig ausgearbeitet werden, ist doch mit den rechnungswesen &controlling
Peter Ising, Dipl.-Kfm., IFRS-Accountant, Doktorand und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechnungswesen und Controlling, Universität Zürich
Versicherungsunternehmen eine weltweit bedeutende Branche betroffen. Der bisherige Entwurf macht keinen Unterschied zwischen Leben- und Nicht-Lebenbereich. Er sieht erhebliche Änderungen für die Rechnungslegung von Erst- und Rückversicherern sowie weiteren Unternehmen vor, die als Vertragsemittenten gemäss des Standards zu behandeln sind. Die Gültigkeit würde dadurch – je nachdem was früher ist, mit dem Zeitpunkt von Unterzeichnung des Versicherungsvertrages oder der Gewährung der Deckung entstehen. Das Modell beinhaltet die aktuelle Beurteilung des Vertrages als Erwartungswert, der auf gewichteten Zahlungsströmen, einem Risiko sowie einer Marge basiert. Der neue IFRS verlangt zukünftig quantitative und qualitative Angaben über die Beträge im Abschluss sowie den Risiken aus den Verträgen. Ein endgültiger Standard wird im zweiten Quartal 2011 erwartet. Der Standardentwurf konnte bis Ende November 2010 kommentiert werden.
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Erweiterung des IFRS 9: Ende Oktober 2010 gab das IASB die Erweiterung für IFRS 9 heraus. Anfang November fand dazu eine Internetkonferenz (Webcast) statt. Derartige Informationsveranstaltungen sind seit einiger Zeit etabliert, um die Adressaten besser über Änderungen zu informieren. Wie angekündigt, wurde nun die bilanzielle Behandlung von Finanzverbindlichkeiten geregelt, nachdem die äquivalente Regelung für Vermögenswerte bereits im Jahr 2009 verabschiedet wurde. Zusätzlich wurde nun für beide Arten die Thematik der Ausbuchung dargelegt, die weiterhin denen des IAS 39 entsprechen. Bei finanziellen Verbindlichkeiten muss demzufolge im Rahmen der Fair-Value-Option der Teil der Wertänderung, die durch das unternehmerische Kreditrisiko entstand, im Other Comprehensive Income erfasst werden. In Kraft tritt IFRS 9 verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2013, eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Erwartete Veröffentlichungen von Standards im 1. Quartal 2011: IFRS 1-Änderungen (Entfernung von festen Zeitpunkten) / Standard zur Darstellung des Other Comprehensive Income / Standard mit Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value Measurement Guidance) / IAS 19 – Leistungen an Arbeitnehmer (Überarbeitung des Standards).
nung von interessierten Personen über ihre zukünftige Strategie einzuholen. Diese Überprüfung entstand aus der zweiten Satzungsüberarbeitung, die bereits früher dieses Jahr stattgefunden hat. Stellungnahmen hierzu können noch bis Ende Januar 2011 eingereicht werden.
Entwurf zu einem neuen Standard für Versicherungsverträge (bisher IFRS 4): Der Standardentwurf kann unter folgendem Link eingesehen werden: http:// www.ifrs.org/NR/rdonlyres/508B3E264355-46E6-ACCF-248E76AD3457/0/ED_ Insurance_Contracts_Standard_WEB.pdf
Neuer Vorsitzender des IASB in 2011: Der aktuelle Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, wird zum 30.7.2011 turnusgemäss ausscheiden. Zum Nachfolger wurde der Vorsitzende der niederländischen Finanzmarktaufsicht Hans Hoogervorst ernannt. Der neue Stellvertreter wird Ian Mackintosh sein.
Änderungen an IFRS 7: Die Presseerklärung ist abrufbar unter: http://www.ifrs. org/NR/rdonlyres/1D56E7C7-C93E-400EAE26-3E0BFB58A27F/0/PRDerecognition7October2010.pdf
Handbuch für XBRL: XBRL ist eine erweiterbare, lizenzfreie Sprache, mit der Unternehmen untereinander Informationen kommunizieren können. Dadurch erhalten Unternehmen, Regulierungsbehörden, Investoren, Analysten und weitere Nutzer die Möglichkeit, von einem leichteren Austausch der Rechnungslegungsdaten zu profitieren. Seit Mitte Oktober liegt das weltweit nutzbare Handbuch für XBRL (eXtensible Business Reporting Language) vor. Es enthält Leitlinien zur Erstellung, Einreichung und Validierung von Datensätzen, die in XBRL verfasst sind. Dies gilt sowohl für Daten. die mit der IFRS-Taxonomie, der EDINETTaxonomie als auch mit der US-GAAP-Taxonomie erstellt wurden. Das Handbuch dient damit der weltweiten Harmonisierung der Architekturen. Links
Erweiterung des IFRS 9: Die Presseerklärung kann unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.ifrs.org/ NR/rdonlyres/1408FA90-272C-4CE98423-68EBC725C0EC/0/PRIFRS9FinancialLiabilitiesOct10.pdf Künftige Strategie der IFRS Foundation: Die Presserklärung kann unter folgendem Link eingesehen werden: http:// www.ifrs.org/NR/rdonlyres/D6E8F83A3563-4F97-B56C-105D7261EE0E/0/ PRTrusteesinvitecommentsonstrategyreview.pdf Neuer Vorsitzender des IASB in 2011: Die Pressemitteilung ist abrufbar unter: http:// www.ifrs.org/NR/rdonlyres/F4CF60AFA3DA-4D63-8CAC-9316FDD7A8A1/0/ PRchairappointment2.pdf Handbuch für XBRL: Die Projektübersicht sowie das Handbuch können unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.ifrs.org/News/XBRL/ ITA+GFM+publication.htm nnn
Rahmenkonzept Phase A: Die Pressemitteilung kann abgerufen werden unter: http://www.ifrs.org/NR/ rdonlyres/074DF10F-2DB6-446E-8F78E10489418325/0/conceptualframeworkPRSept20103.pdf Arbeitsentwurf zum Thema Konsolidierung: Weitere Informationen zum Projekt sowie der Arbeitsentwurf können unter folgendem Link bezogen werden: http://www. ifrs.org/Current+Projects/IASB+Projects/ Consolidation/Consol+disclosure/ Staff+draft/staff+draft.htm
Sonstiges Künftige Strategie der IFRS Foundation: Anfang November hat die IFRS Foundation die erste Stufe ihres Konsultationsdokuments publiziert, um die Mei-
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Standardentwurf zu IFRS 1: Der Entwurf ist einsehbar unter: http://www.ifrs. org/NR/rdonlyres/3E73194B-86E7-4C07BB4C-6351FD366EAD/0/EDAmendmentsIFRS1Sept2010.pdf
rechnungswesen &controlling
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Rechnungslegung
Änderungen an IFRS 7: Das IASB veröffentlichte im Oktober 2010 Änderungen zu Angaben bei Ausbuchungen von Finanzinstrumenten. Mit Hilfe der Anpassungen sollen die Finanzberichte künftig übersichtlicher werden und damit Anwendern bei Transaktionen hinsichtlich der Übertragung von Vermögenswerten, bspw. Verbriefungen, mehr Einsicht gewähren. Zusätzlich wird eine wesentliche Vereinheitlichung der Angabepflichten nach IFRS und US-GAAP erreicht. Die veröffentlichten Vorschläge sind Bestandteil der umfassenden Review von off-balance-sheet Transaktionen des IASB und sind für Geschäftsjahre ab dem 1.7.2011 anzuwenden.
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Worum geht es? Mit der Unternehmenssteuerreform II ist es für Selbständigerwerbende bzw. deren Erben möglich, bei einer definitiven Geschäftsaufgabe von einer privilegierten Besteuerung der anfallenden Liquidationsgewinne zu profitieren. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft. Generelles Wurden bisher bei definitiver Beendigung des selbständigen Erwerbs die im Geschäftsbetrieb enthaltenen stillen Reserven dem ordentlichen steuerbaren Einkommen hinzugerechnet, so werden diese ab dem 1. Januar 2011 separat vom restlichen Einkommen zu einem privilegierten Steuersatz von 1/5 des ordentlichen Tarifs besteuert, wenn die Geschäftstätigkeit ab dem Erreichen des 55. Altersjahrs oder infolge Invalidität definitiv beendet wird. Als Liquidationsgewinne gelten: n Realisationsgewinne der aufgedeckten stillen Reserven der letzten zwei Geschäftsjahre n ./. Beitragsüberhänge (Teil des BVGEinkaufs, der nicht mit dem ordentlich besteuerten Einkommen verrechnet werden konnte) n ./. fiktiver Einkauf (vgl. unten) n ./. im Kausalzusammenhang mit den Realisationsgewinnen stehende Aufwendungen n ./. Verluste und Verlustvorträge, die nicht mit dem Einkommen aus selbständigem Erwerb verrechnet werden konnten Die steuerliche Privilegierung des Liquidationsgewinns ist einmalig. Wird ein selbständiger Erwerb nachträglich wieder aufgenommen, unterliegen die Liquidationsgewinne dieser Geschäftstätigkeit der ordentlichen Besteuerung nach den bis jetzt geltenden Normen. Wird die Geschäftstätigkeit im Jahr 2011 aufgegeben, sind die Liquidationsgewinne des Geschäftsjahrs 2010 heranzuziehen. Ist in solchen Fällen diese Steuerperiode schon definitiv veranlagt, sind die
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entsprechenden Steuerfaktoren im Revisionsverfahren zu korrigieren. Weitergehender Erwerb Eine geringfügige selbständige Tätigkeit soll nach der Geschäftsaufgabe dennoch erlaubt sein, ohne das Steuerprivileg zu gefährden. Dies namentlich dann, wenn diese Tätigkeit ohne feste Einrichtung und ohne Personal ausgeübt wird und das resultierende Einkommen nicht höher als die BVG-Eintrittsschwelle ist (heute CHF 19‘890). Zudem kann nach der Geschäftsaufgabe gefahrlos ein unselbständiger Erwerb aufgenommen werden und dies sogar in einer vom ehemaligen Unternehmer selbst beherrschten juristischen Person. Werden die Aktiven und Passiven des ehemaligen Geschäftsbetriebs steuerneutral auf die vom ehemaligen Unternehmer selbst beherrschten juristischen Person übertragen und wird eine Mehrheit dieser Körperschaft innerhalb von fünf Jahren veräussert, so erfolgt eine anteilige privilegierte Besteuerung der stillen Reserven des untergegangenen Geschäftsbetriebs im Zeitpunkt der Aufgabe des selbständigen Erwerbs im Nachsteuerverfahren. Verhältnis zu den neuen Aufschubtatbeständen nach Art. 18a DBG Wird anlässlich einer Geschäftsaufgabe eine Liegenschaft aus dem Geschäftsvermögen ins Privatvermögen übertragen, so unterliegen nur die wiedereingebrachten Abschreibungen der privilegierten Besteuerung. Die Besteuerung des Wertzuwachsgewinns wird bis zur Veräusserung dieser Liegenschaft aufgeschoben. Dieser Gewinn unterliegt dann der ordentlichen Besteuerung. Der Wertzuwachsgewinn wird aber dennoch privilegiert besteuert, wenn eine Veräusserung noch in der Liquidationsphase erfolgt, d.h. im Liquidationsjahr oder im Liquidationsvorjahr. Wird ein verpachteter Geschäftsbetrieb ins Privatvermögen überführt, erfolgt ebenfalls eine privilegierte Besteuerung der entsprechenden stillen Reserven. Die den Betrieb übernehmenden Erben können beantragen, dass die Besteuerechnungswesen &controlling
Martin Loosli, dipl. Steuerexperte, Steuerund Unternehmensberatung rung der stillen Reserven der ausscheidenden Erben bis zur späteren Realisierung aufgeschoben wird. Veräussern oder liquidieren die den Betrieb weiterführenden Erben den Geschäftsbetrieb, können diese dann aber erst wieder von der privilegierten Besteuerung profitieren, wenn sie selbst entweder das 55. Altersjahr erreicht haben oder invalid werden. Die anderen Erben profitieren, anstelle des Erblassers, von der Steuerprivilegierung. Fiktiver Einkauf Auf Antrag kann der geschäftsaufgebende Unternehmer einen fiktiven BVG-Einkaufsabzug vom privilegiert besteuerten Liquidationsgewinn verlangen. Berechnung des fiktiven Einkaufs: Anrechenbare Beitragsjahre * Durchschnittseinkommen * Altergutschriftensatz von 15 % ./. Säule 2 und Säule 3a-Guthaben und etwaige Vorbezüge. Die anrechenbaren Beitragsjahre stellen das Alter des Unternehmers bei Geschäftsaufgabe abzüglich 25 dar. Das Durchschnittseinkommen berechnet sich aus dem Jahresdurchschnitt des AHV-Einkommens aus selbständigem Erwerb der letzten fünf Jahre vor dem Liquidationsjahr, abzüglich der im Vorjahr realisierten stillen Reserven. Der fiktive Einkauf darf weder höher als der Liquidationsgewinn noch höher als der zehnfache Grenzbetrag nach BVG (momentan CHF 795‘600) sein. Dieser Abzug ist separat von jeglichen anderen Einkommensteilen zum Rentensatz gleichzeitig wieder zu versteuern. nnn
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Steuern
Privilegierte Liquidationsgewinnbesteuerung geregelt im neuen Kreisschreiben Nr. 28 vom 3. November 2010
Steuern
MWST-Corner News
CO2-Rückerstattungen Im MWST-Corner der Ausgabe 3.10 des R&C wurde die MWST-Praxis-Info 02 (MPI 02) «Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO2-Emissionsrechten» (Ausgabe vom 28.6.2010) insbesondere die Ziff. 2.3 «Vorsteuerkürzung bei der Verteilung/Rückerstattung der CO2-Abgabe» behandelt. Auf den 24.9.2010 hat die ESTV die Ziff. 2.3 der MPI 02 überarbeitet. Die Verteilung und Rückerstattung der CO2Abgaben haben beim empfangenden steuerpflichtigen Unternehmen keine mehrwertsteuerlichen Folgen mehr. Diese Rückerstattung führt zu keiner Vorsteuerkürzung, ist aber immer noch als Subvention unter Ziff. 900 der Abrechnung zu deklarieren. Steuersatzerhöhungen per 1.1.2011 Ebenfalls in der Ausgabe 3.10 des R&C wurde die Steuersatzerhöhung per 1.1.2011 behandelt. Mit der MWST-Praxis-Info 03 vom 4.10.2010 hat die ESTV zu Ziff. 2.5 «Periodische Leistungen, die teilweise vor und nach der Steuersatzerhöhung erbracht werden» der MWST-Info 19 eine Praxispräzisierung vorgenommen. Eine Aufteilung der Leistungen zum alten und neuen Steuersatz ist dann nicht notwendig, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: n Das Entgelt für die gesamte Leistung wird vollumfänglich bis zum 31.12.2010 in Rechnung gestellt beziehungsweise vereinnahmt; n es handelt sich um eine im Voraus bestimmte Anzahl einzelner, nicht periodischer Leistungen und nicht um Leistungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen wie Abonnemente für Zeitungen, General-, Halbtax-, Strecken- und Ski-Saisonabonnemente oder Service und Wartungsverträge; n der Leistungserbringer weiss im Zeitpunkt des Verkaufs der Leistung nicht, wann einzelne Bezüge von Leistungen durch den Leistungsempfänger erfolgen.
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Wenn diese drei Voraussetzungen erfüllt sind, können die erbrachten Leistungen zum alten Steuersatz abgerechnet werden. Beispiele: Mehrfachkarten des öffentlichen Verkehrs, Mehrfacheintritte ins Hallenbad, Verkauf von Autowaschkarten usw. Publikationen MWST-Infos (MI) Ende November 2010 wurde die MI 08 Privatanteile definitiv durch die ESTV publiziert. Diese MI ist eine wichtige Publikation im Hinblick auf die anstehenden Jahresabschlussarbeiten der Steuerpflichtigen. Fragen: Wie und zu welchen Ansätzen sind die Privatanteile abzurechnen? Wann ist ein Aktionär eine eng verbundene Person? Wie ist die mehrwertsteuerliche Behandlungen von Leistungen, die im Lohnausweis aufzuführen sind? oder Welche Leistungen müssen neu ab 1.1.2010 von Steuerpflichtigen, die mit der Abrechnungsmethode Saldosteuersatz abrechnen, deklariert werden?). Ende Dezember 2010 sollte dann noch die letzte der 19 MI‘s, die MI 09 Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen durch die ESTV publiziert sein. Diese MI beinhaltet u.a. auch detaillierte Ausführungen zum Vorsteuerabzug beim Halten von Beteiligungen und für Holdinggesellschaften. Ebenfalls im Laufe des Monats Dezember 2010 wurden die MI‘s 12 Saldosteuersätze (SSS) und 13 Pauschalsteuersätze im Zuge der Steuersatzerhöhung per 1.1.2011 mit den neuen Saldo- oder Pauschalsteuersätzen publiziert. Auch die «Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten» wurde aufgrund der Steuersatzerhöhung überarbeitet. Einzelne Branchen und Tätigkeiten haben entweder einen tieferen oder höheren SSS zugeteilt erhalten. Die Steuerpflichtigen sollten ihren für das Jahr 2011 gültigen SSS anhand der neuen Publikationen überprüfen.
rechnungswesen &controlling
Uwe Mehrwald, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, MWSTExperte FH, Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung MWST externe Prüfung, Mitarbeit bei den neuen Publikationen, Dozent an verschiedenen Lehrgängen im Finanz- und Rechnungswesen
Publikationen MWST-Branchen-Infos (MBI) Per Ende des Jahres 2010 sollten von den 26 geplanten folgende 15 MBI‘s definitiv publiziert sein: n 01 Urproduktion und nahestehende Bereiche n 02 Gärtner und Floristen n 03 Druckerzeugnisse n 04 Baugewerbe n 06 Detailhandel n 07 Elektrizität und Erdgas in Leitungen n 08 Hotel und Gastgewerbe n 13 Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen n 19 Gemeinwesen n 20 Bildung n 21 Gesundheitswesen n 22 Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen n 23 Kultur n 25 Forschung und Entwicklung n 26 Betreibungs- und Konkursämter Die restlichen MBI‘s werden im Jahr 2011 laufend publiziert. Es gilt zudem noch zu beachten, dass alle Entwürfe der MBI‘s, die ab Juli 2010 von der ESTV publiziert wurden und werden, bis zu definitiven Publikation auf der Website der ESTV verbleiben. Die Entwürfe dieser MBI‘s zeigen die Richtung der zu einem späteren Zeitpunkt (gilt insbesondere für die MBI‘s, die im Jahr 2011 publiziert werden) erscheinenden definitiven
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UID-Nummer Der Bundesrat hat entschieden, dass das UID-Gesetz per 1.1.2011 in Kraft tritt. Jedem Unternehmen in der Schweiz wird eine einheitliche Identifikationsnummer zugeteilt, damit der Datenverkehr, die administrativen Abläufe sowie statistische Auswertungen auf einfache und sichere Art erfolgen können. Die neue UIDNummer (z.B. CHE-123.456.789) wird die alte 6-stellige MWST-Nummer (z.B. 123‘456) ersetzen. Als Referenzregister für die Vergabe der UID-Nummer dient das Betriebs- und Unternehmensregister des Bundesamtes für Statistik (BFS). Die UID-Nummer enthält keine Informatio-
nen, wird unentgeltlich und nur einmal zugewiesen. Zudem kann der Nummernkreis der UID-Nummer nicht ausgewählt werden. Das UID-Register wird durch das BFS betrieben. Gewisse Daten im UIDRegister sind öffentlich und können von Dritten abgefragt werden. Die knapp 320‘000 MWST-Pflichtigen haben mit der letzten MWST-Abrechnung des Jahres 2010 eine erste Information durch die ESTV erhalten.
bis 5 Jahre wird die UID-Nummer alle bisherigen Register-Nummern (AHV, MWST, Handelsregister usw.) ablösen. Wenn ein Unternehmen im MWST- und im Handelsregister eingetragen ist, so muss die UIDNummer beispielsweise wie folgt lauten: CHE-123.456.789 MWST/HR oder CHF-123.456.789 HR/MWST
In der Zeit von Januar bis Juni 2011 wird den knapp 570‘000 Unternehmen mit einem aktivem Handelsregistereintrag eine UID-Nummer zugeteilt, die im UID-Register veröffentlicht wird. Im gleichen Zeitraum werden alle MWST-Pflichtigen (u.a. auch die Unternehmen, die die Gruppenbesteuerung haben) durch die ESTV und das BFS über ihre UID-Nummer und die Ablösung der MWST durch die UID-Nummer informiert. Innerhalb der nächsten 3
Die Anpassungen bei der Informatik, den Rechnungen oder anderen Dokumenten für die UID-Nummer als Ersatz der 6-stelligen MWST-Nummer sollten wenn immer möglich erst ab dem Jahr 2012 erfolgen. Weshalb? Bis dann sollten alle Unklarheiten und/oder offenen Fragen, die aufgrund der Einführung der UID-Nummer entstehen werden oder bestehen, beseitigt sein. nnn
Zum Schluss: Eine Empfehlung zur UID-Nummer
Weiterbildungsangebote MWST 2011 Montag, 7. März bis 20. Juni
Mittwoch, 2. März bis 22. Juni
CH-MWST, Zertifikatslehrgang
EU-MWST, Zertifikatslehrgang
An acht Nachmittagen werden Sie mit den MWST-Broschüren vertraut. Sie kennen die MWST-Vorschriften und wissen, wie die Buchhaltung organisiert werden muss. Die richtigen Steuersätze anwenden, die verschiedenen Umsatzformen unterscheiden oder das ganze Thema Vorsteuer: Nach dieser Ausbildung sind Sie in diesen und vielen anderen Themen für die Praxis gerüstet.
Werden Sie ein Experte in der EU-MWST und lernen Sie an sieben Nachmittagen Grundzüge der Mehrwertsteuerregelungen von mehreren verschiedenen Mitgliedstaaten (z.B. Deutschland, Belgien, Holland, Frankreich, Italien, Tschechische Republik) kennen. Auch die steuerlichen Transaktionen wie innergemeinschaftliche Lieferung, die ZM und Intrastat Meldung oder die Folgen der Incoterm Bestimmungen für die MWST in der EU sind ein Thema und vieles mehr.
Mit der freiwilligen Prüfung bei beiden Lehrgängen erwerben Sie das Zertifikat von veb.ch, welches in der Wirtschaft einen hohen Bekanntheitsgrad hat. Das detaillierte Programm zu diesen Angeboten finden Sie unter www.veb.ch, Veranstaltungen, oder rufen sie uns an: 043 336 50 30
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Steuern
Publikationen auf. Sie sind jedoch nicht als endgültig und rechtsverbindlich anzusehen und können bis zum definitiven Erscheinen der jeweiligen MBI immer noch wesentliche Änderungen erfahren.
Ausbildung · Weiterbildung
Aus der Controller Akademie
Expertin/Experte in Rechnungslegung und Controlling Auftakt für 125 Studierende: Ende Oktober 2010 begann der 11. Studiengang in Brunnen mit einem Kickoff-Seminar. Ebenfalls startete unser Kooperationspartner Bern mit einem Einführungsseminar in Interlaken und auch die Basler führen eine Klasse. CIMA Wer über die Landesgrenzen hinaus und in einem internationalen Konzern tätig ist, für den ist CIMA (Chartered Institute of Management Accountants) die richtige Ausbildung. Als einziges Schweizer Insti-
tut bereitet die Controller Akademie auf die Strategy Level Paper Exams und die TOPCIMA-Fallstudie vor. Der Unterricht erfolgt in englischer Sprache. Die Alternative: Modul-Studiengang Controlling in einem Semester Auch dieser Lehrgang startete zum zweiten Mal. Er vermittelt ausschliesslich Controlling-Wissen für Personen, welche die Experten-Ausbildung (noch) nicht absolvieren wollen.
Für kleinere und mittlere Unternehmen, Verbände, Non-Profit-Organisationen und Krankenversicherer bieten wir einen Studiengang mit Diplomprüfung mit Unterricht an sechs ganzen Tagen an, im Mai und Juni 2011. Dabei werden die Swiss GAAP FER ausgiebig erläutert und an Fallbeispielen eingeübt, so dass die Anwendung und Umsetzung sofort erfolgen kann. Studiengang Wirtschaftskriminalität
Excel für Controller Im März 2011 wird ein zweitägiges Seminar in Excel speziell für Controller durchgeführt. Am PC werden in einer Gruppe von maximal 12 Personen die Spezialitäten von Excel erarbeitet. Spa- und Wellness-Controlling Für leitende Angestellte, Manager und Eigentümer von Spa-, Wellness-, Thermalund Fitnesseinrichtungen bietet die Controller Akademie eine Ausbildung in sechs Modulen an. Behandelt werden das strategische und operative Controlling, die Kostenrechnung, die Kennzahlensysteme und die Praxisanwendungen anhand von Fallstudien.
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Swiss GAAP-FER
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Interessant für Inhaber des Fachausweises und des Diploms und Mitarbeitende von KMU dürfte der Studiengang zur Problematik der Wirtschaftskriminalität werden. In sechs Modulen werden verschiedene Aspekte vermittelt: Mögliche deliktische Handlungen, rechtliche Folgen, Strafrecht, Computer als Tatwaffe, Ermittlung und Prävention. Für genaue Daten, weitere Informationen und Download der Prospekte besuchen Sie unsere Homepage unter www.controller-akademie.ch.
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Controller Akademie AG – 10 Jahre Erfolgsstory Im Jahre 2000 gründeten veb.ch und KV Zürich die Controller Akademie AG in Zürich. Der Gründungsverwaltungsrat mit Peter Vonlanthen (dazumal Geschäftsführer KV Zürich, heute Präsident), Dr. Peider Signorell (Rektor KV Business School Weiterbildung), Prof. Dr. Dieter Pfaff (Uni Zürich und veb.ch Vizepräsident) sowie Herbert Mattle als Präsident von veb.ch waren aufgrund der Ausgangslage vom Erfolg überzeugt: Zwei starke, sich ergänzende Partner mit einem gemeinsamen Ziel! Für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Controller Akademie spricht übrigens auch, dass der Verwaltungsrat seit 10 Jahren in unveränderter Zusammensetzung seine Aufgaben mit grossem Engagement wahrnimmt.
zur Meisen. Nebst Grussbotschaften von Nationalrätin Chantale Galladé, VR-Präsident Peter Vonlanthen und Geschäftsführer Hansueli von Gunten hat Rudolf Strahm, ehemaliger Preisüberwacher und Nationalrat, im Hauptreferat aufgezeigt, wie wichtig unser einzigartiges duales Bildungssystem und insbesondere die höhere Berufsbildung für eine wirtschaftlich gesunde und erfolgreiche Schweiz ist und wie sie uns im internationalen Markt echte Wettbewerbsvorteile bringt.
sichtigen Präsident, unserem Geschäftsführer Hansueli von Gunten und seinen Mitarbeiterinnen und Dozenten und Dozentinnen für die stets angenehme Zusammenarbeit und ihr grosses Engagement. Ich bin überzeugt, dass weitere äusserst erfolgreiche Jahre folgen werden. Ein besonders grosser Dank gehört aber auch allen unseren ehemaligen Absolventen und Studierenden, wobei wir uns immer sehr über deren Feedback freuen, denn nur so kommen wir weiter!
An dieser Stelle danke ich unserem Partner KV Zürich, meinen VR-Kollegen und insbesondere Peter Vonlanthen als um-
Herbert Mattle, Vizepräsident des VR der Controller Akademie AG
Das Angebot der Controller Akademie wird ständig weiterentwickelt: so bietet sie nicht nur die Lehrgänge zum dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling an – übrigens in Kooperationen auch in Basel, Bern, Luzern und St. Gallen – sondern ist u.a. auch Marktführer in der Ausbildung zum IFRS Spezialisten. 10 Jahre müssen gefeiert werden: rund 160 Gäste folgten der Einladung der Controller Akademie in den Zürcher Zunftsaal
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Ausbildung · Weiterbildung
Jubiläum: 10 Jahre Controller Akademie
Ausbildung · Weiterbildung
Erfolg auf der ganzen Linie: Executive MBA mit Vertiefung in Controlling & Consulting erfolgreich abgeschlossen. Am 5. November 2010 konnten 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Executive Master of Business Administration (EMBA)-Studiengangs ihr Diplom von der Berner Fachhochschule entgegennehmen. Sie haben sich ein Jahr lang intensiv mit Strategie, Führung und Consulting auseinandergesetzt und eine Masterarbeit verfasst. Ein Rückblick mit Stimmen der Studierenden.
Der Studiengang Die Absolventinnen und Absolventen begannen ihren einjährigen Studiengang im November 2009. Der EMBA mit Vertiefung in Controlling & Consulting existierte damals zwar bereits seit mehreren Jahren, wurde aber erstmals in dieser kompakten Form angeboten. Die kurze Studiendauer wurde möglich dank einer Anrechnung des Controlling-Fachwissens der Expertinnen und Experten.
Geschafft! Durch Teppich gedämpfte Schritte, Marmorböden und goldene Ränder, dazwischen Gruppen von Menschen in fröhlichem Gespräch. Die Erleichterung und die Freude über das Geschaffte sind spürbar. Die erste Klasse von Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling, welche den EMBA in nur einem Jahr absolviert haben, feiert den Abschluss des Studiums mit der Diplomübergabe. Beim Apéro werden die Erlebnisse der einsamen Masterarbeitsphase ausgetauscht, die Kämpfe mit Literatursuche und die Zweifel an den Schlussfolgerungen Revue passieren gelassen. Erinnerungen an die Stärken und die Schwächen der Dozierenden kommen hoch und die Herausforderungen aus dem durchlaufenen Assessment Center geben Anlass zum Schmunzeln.
Zuerst besuchten die Studierenden ein Unterrichtssemester zu Themen wie Strategisches Management, Leadership und Consulting. Die Themenauswahl folgte dem Leitbild des Studiengangs, wonach Controlling an der Schnittstelle zwischen Management und Finanz-Fachperson stattfindet. Controlling-Fachwissen ist zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für Erfolg in dieser Funktion. Sogenannte «soft skills» wie gewinnendes Auftreten und empfängergerechte Kommunikation, aber auch ein Verständnis für strategische Überlegungen gehören daher im EMBA dazu. Im Anschluss an das Unterrichtssemester verfassten die Teilnehmenden eine Masterarbeit zu einem Thema ihrer Wahl. Im Rahmen dieser Arbeiten wurden Strategien definiert, Budgetprozesse überarbei-
Stephanie Thomet, lic. rer. pol., Berner Fachhochschule, Studienleiterin EMBA Controlling & Consulting.
tet, das Working Capital reduziert oder alternative Finanzierungsmodelle verglichen. Die Studierenden vertieften dabei ihr Fachwissen durch eigenständiges Einlesen in die aktuelle Literatur und übten sich in strukturierter Problemlösung, so dass am Ende praktische Handlungsempfehlungen resultierten. Stimmen der Teilnehmenden Was sagen aber die Absolventinnen und Absolventen selbst im Rückblick zum Executive MBA? Hat es sich gelohnt, nach der Expertenprüfung nochmals die Schulbank zu drücken? Giovanna Rebmann, Finance Director bei der CEA Pharma Systems AG, schätzte die Gelegenheit, bekannte FachtheAbsolventinnen und Absolventen EMBA mit Vertiefung in Controlling & Consulting, Herbst 2010 Bitterli Beat, Lostorf Brönnimann Jürg, Interlaken Christen Priska, Riehen Forster Christophe, Kilchberg Hauri Martin, Thun Jacomet Edmar, Gontenschwil Lörtscher Roger, Elgg Loser Christian, Nürensdorf Möckli Sara-Ida, Ennetbürgen Neff Hans, Zurzach Rebmann Giovanna, Pratteln Schena Karin, St. Pelagiberg Scherer Kurt, Luzern Trepp Martin, Winkel Wegmüller Pia, Wabern Zbinden Thomas, Schenkon
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Knacknuss Masterarbeit Der Masterarbeit blickten etliche Teilnehmende mit gemischten Gefühlen entgegen. Das Verfassen einer umfangreichen, methodisch fundierten, schriftlichen Arbeit stellte für die meisten Neuland dar. Nach der Vertiefung in die Literatur, den geführten Interviews und Umfragen reichten die Studierenden ihre Arbeiten aber mit sichtlichem Stolz ein. Christian Loser, CFO der Amag Leasing AG: «Ich empfand die Masterarbeit als herausfordernde, aber auch sehr wertvolle Erfahrung. Ich konnte ein Problem, welches bei
meinem Arbeitgeber sowieso anstand, analytisch und unter Einbezug aktueller Fachliteratur lösen.» Abgesehen von den Inhalten bot das Studium auch einen stimulierenden Rahmen. Roger Lörtscher, Head Global Controlling Products bei Rieter Textile Systems: «Spannend waren auch die Diskussionen vor und nach dem Unterricht mit Dozenten und Studienkollegen. Diese Begegnungen werden ebenso wie die interessanten Fachdiskussionen im Unterricht positiv in Erinnerung bleiben. Der professionell-kollegiale Rahmen des Studiums hat es mir einfach gemacht, die notwendige Zeit dafür aufzuwenden.»
Es geht weiter Für die Diplomierten hat sich also die Investition von Zeit, Geld und Herzblut gelohnt. Sie konnten sich in komplementären Fachthemen vertiefen, als Führungskräfte weiterentwickeln und eine Masterarbeit auf Hochschulniveau verfassen. Zudem führen sie einen Titel, welcher auch in international ausgerichteten Firmen ein Begriff ist. Und der Studiengang stösst weiterhin auf Interesse: Im November 2010 hat sich eine neue Gruppe von Expertinnen und Experten in Zürich auf den Weg zum Executive Master gemacht. nnn
EMBA mit Vertiefung in Controlling & Consulting Eidg. dipl. Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling können seit 2009 in nur einem Jahr das Executive MBA Studium der Berner Fachhochschule ablegen. Das Studium umfasst ein Unterrichtsemester mit 26 Präsenztagen sowie die Masterarbeit. Eckdaten: Nächster Studienbeginn: November 2011, Anmeldungen ab sofort möglich Dauer: 1 Jahr (inkl. Masterarbeit) Zeitmodell: 14-tägiger Rhythmus, jeweils Freitag (von 13.15 – 19.15 Uhr) und Samstag (von 08.45 – 17.15 Uhr), unter Berücksichtigung der normalen Schulferien. 5 Mal beginnt der Unterricht bereits am Donnerstag Vormittag. Studienort: Zürich, Altstetterstrasse Kosten: CHF 14’600.– Informationen unter: www.wirtschaft.bfh.ch/controlling Auskunft: Karin Kipfer, T +41 31 848 34 11, E-Mail karin.kipfer@bfh.ch
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Ausbildung · Weiterbildung
men zu vertiefen, sie aus einem anderen Blickwinkel zu sehen und miteinander zu verbinden. Das professionelle Assessment-Center hat ihr zudem ein persönliches Weiterkommen ermöglicht. Auch Sara-Ida Möckli, CFO mit langjähriger Führungserfahrung, gefielen die Leadership-Themen: «Dem Dozenten ist es eindrücklich gelungen, die Bedeutung der Kommunikation in der Führungsarbeit zu illustrieren. Zudem profitierte ich von Rhetorik und strategischer Verhandlungsführung.» Neben der Führungsentwicklung sind auch der fallstudienorientierte Unterricht im strategischen Management sowie die spielerische Integration der Führungsfunktionen in der Unternehmenssimulation gut bei den Studierenden angekommen.
Ausbildung · Weiterbildung
Höhere Berufsbildung: Chance Europa
Wie können die Schweizer Berufsabschlüsse international verständlich gemacht, wie kann ihre Qualität für eine schulisch-akademisch geprägte Sichtweise «übersetzt» werden? Solche Fragen prägten eine gemeinsame Fachtagung von BBT, SQUF und dualstark. Wirtschaft und Arbeitsmarkt globalisieren sich, Bologna harmonisiert die akademische Bildungslandschaft europaweit, und vor allem die Höhere Berufsbildung steht vor der Herausforderung, sich in der Konkurrenz mit den Hochschulen und im internationalen Umfeld zu behaupten. Dafür muss sie gleichzeitig zwei Hürden überwinden, um nicht unter Wert gelesen zu werden. Zentral ist dabei die «Übersetzbarkeit» von Schweizer Berufsabschlüssen, die Ende September im Zentrum einer Fachtagung unter dem Titel «Europäische Zusammenarbeit als Chance für die Positionierung der höheren Berufsbildung» stand. Als erste Hürde erweist sich die Landesgrenze: Eine betrieblich basierte Berufsbildung kennen nur vier EU-Mitgliedsstaaten (Deutschland, Österreich, Dänemark und Holland), wie Thomas Mayr, Experte der Wirtschaftskammer Österreich für Europäische Bildungspolitik, in seinem Referat ausführte. Dominant sind schulische Systeme beruflicher Bildung (z.B. Schweden, Frankreich), aber auch informelle Bildung wie in Portugal oder Grossbritannien. Vor allem aber kennt kein anderes Land ein vergleichbares System praxisbasierter höherer Bildung. Weil in den allermeisten Ländern höhere Qualifikationen nur akademisch erworben werden können, wird die Qualität der Schweizer Berufsabschlüsse oft verkannt. Aber auch der akademischen Welt sind die Qualitäten der Höheren Berufsbildung alles andere als vertraut. Diese zweite Hürde führt nicht nur im Ausland, sondern auch auf dem heimischen Markt zu Benachteiligungen: Gerade in multinationalen Konzernen fällt immer häufiger ein ausländisches, akademisch geprägtes Management die Personalentscheide. Was nicht den Titel Bachelor
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oder Master trägt, ist für sie nichts wert. Unterschiedliche Bildungssysteme beinhalten aber auch für Unternehmen einige Brisanz. Mayr führte als Beispiel einen lukrativen Auftrag für Liftanlagen in Tel Aviv an: Die bewerbende österreichische Firma konnte den Zuschlag schon darum nicht erhalten, weil die Ausschreibung eine Mindestakademikerquote enthielt, österreichische Ingenieure aber nichtakademisch ausgebildet werden. Laura Antonelli Müdespacher, Leiterin Europäische Zusammenarbeit, führte als ein wichtiges Ziel des BBT die internationale Anerkennung der Schweizer Bildungsabschlüsse an – wobei Anerkennung nicht im rechtlichen Sinn zu verstehen sei, sondern als faktische Anerkennung im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt. Zentral ist hierfür der Europäische Qualifikationsrahmen (EQF), mit dessen Hilfe ein Nationaler Qualifikationsrahmen (NQF) alle Abschlüsse des Schweizer Bildungssystems – ob schulisch oder praxisbasiert – in die Bildungssysteme anderer Länder «übersetzt». Dabei soll die Berufserfahrung als Kern des Schweizer (Berufs-)Bildungssystems im NQF auch adäquat abgebildet werden: Die höchsten Niveaus 6 bis 8 bleiben nicht wie in anderen Ländern den akademischen Abschlüssen vorbehalten. Und nicht alle gleichartigen Titel (Fachausweise, Diplome) sind zwingend auf dem jeweils gleichen Niveau zu verorten. Der Einreihung werden die Wegleitungen der eidg. Prüfungen bzw. die Rahmenlehrpläne der Höheren Fachschulen zu Grunde gelegt. Sinn und Nutzen dieser aufwändigen Übung waren den Tagungsteilnehmer/ innen klar: der Schieflage zwischen akademischer und berufsbildender Welt entgegenzuwirken: Was zählt, ist das, was jemand kann – und nicht, auf welchem Weg er sich die Kompetenz erworben hat. Dieser Lernergebnis-Ansatz soll den Output bzw. Outcome sicht- und messbar machen. Kein Wunder, meinte Mayr aufgrund seiner Erfahrungen in Österreich etwas maliziös, wehren sich Hochschulen vielerorts gegen unliebsame Konkurrenz, rechnungswesen &controlling
Ralf Margreiter, Stabsstelle Bildungspolitik, Kaufmännischer Verband Schweiz.
die Gleichwertigkeit zu beanspruchen wagt, sobald eine «Übersetzbarkeit» in Reichweite ist. Die Tagungsworkshops bestätigten, wie dringlich die internationale Anschlussfähigkeit der Höheren Berufsbildung beurteilt wird. Ob Marketing, Versicherungswirtschaft oder Höhere Fachschulen: Wer kann und wer dem Druck internationaler Märkte ausgesetzt ist, sucht sektorielle Lösungen für die Anerkennung eigener Bildungsleistungen. Noch sind die Konturen der künftigen Einstufung von Schweizer Berufsabschlüssen nicht scharf erkennbar. Der Wert der Fachtagung lag neben der Vermittlung aktueller Grundlagen nicht zuletzt darin, dass sich die Akteur/innen der Höheren Berufsbildung über das gemeinsame Problemverständnis auf ein Commitment zur intensiven Suche nach praxistauglichen Lösungen verständigt haben, die den Wert der bewährten Schweizer Berufsabschlüsse auch in die Zukunft zu tragen im Stande ist. Ausführliches Glossar zu «Kopenhagen»: http://www.kvschweiz.ch/Bildung/Publikationen nnn
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Die höhere Berufsbildung qualifiziert Berufsleute für anspruchsvolle Tätigkeiten und ermöglicht es ihnen, Fach- oder Führungsverantwortung zu übernehmen. Der Wert dieser Abschlüsse wird jedoch oft verkannt. In Biel hat am 25.10.2010 die von Bundespräsidentin Doris Leuthard einberufene und präsidierte 6. Lehrstellenkonferenz stattgefunden. Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt sind sich einig: Das schweizerische Berufsbildungssystem ist kein «Auslaufmodell». Zwei von drei Jugendlichen setzen auf diesen Weg. Die höhere Berufsbildung ist von grosser Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Die Ausbildungen beruhen auf einer engen Verknüpfung von Theorie und Praxis und stellen den Bedarf an ausgewiesenen Fach- und Führungskräften für die Wirtschaft sicher. Im Jahr 2009 wurden rund 28‘000 Diplome und Fachausweise der höheren Berufsbildung vergeben, davon 550 Fachausweise im Finanz- und Rechnungswesen und 150 Diplome Experte in Rechnungslegung und Controlling. Der Wert der höheren Berufsbildung wird jedoch national und international oft verkannt. Die Titel erfahren nicht die gleiche gesellschaftliche Wertschätzung wie die akademischen Abschlüsse. Vier konkrete Massnahmen: 1. Ein «Nationaler Qualifikationsrahmen» soll die Schweizer Abschlüsse in ein 8-Stufensystem einordnen und europaweit vergleichbar machen. 2. Abschlüsse sollen mit den sogenannten «Diploma Supplements» besser verständlich werden. Wie bei den Hochschultiteln soll künftig auch den Abschlüssen der höheren Berufsbildung ein Beiblatt auf Englisch beigefügt werden, das die erworbenen Qualifikationen beschreibt. Dies erhöht die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt und im internationalen Bildungssystem. 3. Die Vorteile und die Eigenarten des Schweizer Berufsbildungssystems sollen durch eine engere internationale Zusammenarbeit gestärkt werden.
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Eine engere Kooperation ist insbesondere mit den dual ausgerichteten Ländern wie Deutschland, Österreich, Dänemark oder Luxemburg sowie im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD geplant. 4. Die Informationsmassnahmen im Inund Ausland sollen Transparenz bei der Titelvielfalt schaffen. Parallel zu den verabschiedeten Positionierungsmassnahmen verfolgen Bund, Kantone und Verbundpartner die Fragen der Finanzierung sowie der besseren Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit der höheren Berufsbildung zu anderen Bildungsbereichen weiter. veb.ch an vorderster Front Besonders erfreulich für unseren Verband ist, dass unser Präsident Herbert Mattle als einziger Vertreter eines Fachverbandes zur Lehrstellenkonferenz eingeladen wurde. Er konnte in einem 10-minütigen Referat die Anliegen von veb.ch und seinen Mitgliedern darlegen. Dies ist nicht zuletzt der Verdienst der intensivierten Öffentlichkeitsarbeit in Bundesbern, und zeigt auch, dass veb.ch zunehmend zur Kenntnis genommen wird und sich einen guten Namen geschaffen hat.
Unser Verband steht bei der Förderung der höheren Berufsbildung an vorderster Front und sorgt schon seit Jahren mit einem wirkungsvollen Massnahmenpaket für die Stärkung unserer Fachausweise und Diplome. So haben wir unter anderem n die Prüfungen auf 2011 den veränderten Anforderungen aus Wirtschaft und Verwaltung angepasst. n bereits im Jahr 2006 ein Zertifikat auf Deutsch und Englisch für unsere Mitglieder eingeführt (s. Box am Ende des Artikels). n grosse Marketinganstrengungen unternommen zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades und Anerkennung unserer Ausbildung bei Unternehmen, Verwaltung und Politik. n uns unter «Dual stark» mit anderen Verbänden zusammengeschlossen, um unsere Interessen gemeinsam zu vertreten. Fazit: Der veb.ch führt nicht nur äusserst erfolgreich Seminare und Lehrgänge durch. Wir setzen uns auch an vorderster Front – ganz im Interesse unserer Mitglieder – für eine hervorragende Positionierung von Fachausweis und Diplom auf dem nationalen wie aber auch auf dem internationalen Markt ein. HM nnn
Exklusiv für veb.ch-Mitglieder: Wertvolle Ergänzung des offiziellen, eidgenössisch anerkannten Fachausweises und des Diplomes. Es erfüllt die Anforderungen des Arbeitsmarktes, besonders des internationalen. n n n n n
Das Zertifikat ist gültig im Zusammenhang mit Diplom oder Fachausweis. In englischer oder deutscher Sprache. Mit allen Studien- und Prüfungsfächern und Erläuterungen des Prüfungsstoffes. Mit Hinweis auf die ECTS-Punkte. In Übereinstimmung mit dem BBT.
Das persönliche Zertifikat kostet CHF 100. Bestellungen und weitere Informationen: veb.ch · Lagerstrasse 5 · Postfach 1262 · 8021 Zürich Telefon 043 336 50 30 · Fax 043 336 50 33 · www.veb.ch · info@veb.ch
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Ausbildung · Weiterbildung
Mehr Bedeutung für die höhere Berufsbildung – und was macht der veb.ch?
Personalwesen
Gut vorbereitet zum Ziel Tipps für die Personalauswahl Je knapper die spezialisierten Fachkräfte werden, umso intensiver die Anstrengungen der Firmen, bei der Rekrutierung möglichst viele Unwägbarkeiten auszuräumen. Die Mittel? Höchst unterschiedlich. Auf der einen Seite werden komplette Rekrutierungsprozesse ausgelagert, andererseits verlassen sich die verantwortlichen Rekrutierungspersonen einfach auf ihr Bauchgefühl.
Es stellt sich dabei nicht die Frage, was richtig oder falsch ist, sondern wie ich als rekrutierende Person genau diejenige Person finden kann, die meinen Vorstellungen am besten entspricht. Im Dschungel der Angebote ist es unerlässlich, sich genau zu überlegen, welche Methoden und Techniken mir und der Firma helfen, die richtigen Personen zu finden. Oft nur geringe Vorhersagekraft Wenn wir die statistisch erfasste Aussagekraft der unterschiedlichen Instrumente betrachten, fällt auf, dass deren Vorhersagekraft (Korrelationskoeffizient) – einzeln angewendet – zum Teil sehr klein ist: Persönlichkeitstest 0.27 Unstrukturiertes Interview 0.33 Assessment 0.37 Strukturiertes Interview 0.44 Test kognitive Kompetenz 0.62 (Quelle: Kersting M., Qualität in der Diagnostik und Personalauswahl – der DIN Ansatz. Göttingen: Hogrefe, www.kersting-internet.de) Davon ausgehend können wir festhalten, dass ein Instrument, einzeln angewendet, nur einen bedingten Zusatznutzen bei der Personalselektion bietet. Erfahrungsgemäss ist es unerlässlich, verschiedene Instrumente miteinander zu kombinieren. Oft wird dazu ein Erstinterview mit einem Assessment und eventuell einem dritten Element kombiniert. Vor allem Assessments haben in letzter Zeit in der Personalselektion an Bedeutung gewonnen. Personalverantwortliche und operative Linie wollen sich möglichst sicher sein, die richtige Person auszuwählen und einen
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Fehler zweiten Grades ausschliessen (eine abgewiesene Person hätte die bessere Performance gezeigt). Assessment: Wann und wie? Es stellt sich nun die berechtigte Frage: Was genau kann ein Assessment aussagen und wie setze ich es sinnvoll ein? Ein Assessment ist nur so gut, wie es auf Ihre bestimmten Bedürfnisse abgestimmt ist. Es ist einer Unternehmung nicht geholfen, wenn sie ein standardisiertes Assessment einkauft und dieses nun giesskannenartig bei jeder Rekrutierung anwendet. Vielmehr ist es absolut zentral, sich die Frage zu stellen, was das Assessment aussagen soll. Dazu muss sich die verantwortliche Person zusammen mit der Linie die Frage nach den Schlüsselkompetenzen stellen.
Jost Gloor, DAS in Leadership & Management ZHAW/IAP, COO Contaplus Group, Bern
Kompetenzen definieren Die Definition der Kompetenzen für die zu besetzenden Stellen ist aber oft der schwierigste Punkt. Wir definieren ohne weiteres die verschiedenen Aufgaben, sind uns aber nicht bewusst, welche Schlüsselkompetenzen für die Funktion matchentscheidend sind. Nehmen Sie sich die Zeit und definieren Sie fünf bis sechs Kompetenzfelder, die für die Funktion massgeblich sind. In einem zweiten Schritt geht es dann darum, das gewünschte Verhalten in den entsprechenden Kompetenzen zu definieren. Wenn Sie diesen Schritt erfolgreich bewältigt haben, ist ein grosser Teil der Aufgabe erfüllt. Auf Grund der nun definierten Verhaltensmuster können Sie die entsprechenden Übungen auswählen und als Gesamtpaket zu einem Assessment zusammenfügen. Wichtig ist, dass Sie sich wirklich auf die ausgewählten Kompetenzen beschränken und nicht versuchen, zu viel in ein Assessment einzubauen. Breites Angebot Es gibt auf dem Markt viele Anbieter, die Sie in diesen Arbeitsschritten unterstützen können. Es ist aber unabdingbar, dass Sie sich vorgängig die Frage nach den rechnungswesen &controlling
Kompetenzen und dem Verhalten stellen. Für die Umsetzung und die anschliessende Ausgestaltung bieten sich dann externe Partner sehr gut an, denn nicht jede Unternehmung hat die Zeit und das Know-how, die Ausgestaltung eines Assessments selbst in die Hand zu nehmen. Wenn Sie aber die Basisarbeit leisten und damit genau definieren können, was Sie mit einem Assessment erreichen wollen, werden Sie viel Geld, Zeit und Ressourcen sparen. Das Interview als ideale Ergänzung? Nun wird ein Assessment selten als alleiniges Instrument in der Personalauswahl verwendet. Wie die Statistiken zeigen, sind vor allem auch unstrukturierte Interviews wenig aussagekräftig. Sie können die Aussagekraft allerdings erheblich steigern, wenn das Interview «strukturiert» wird. Dazu verwenden Sie dieselben Kompetenzen wie für das Assessment. Da wir aus psychologischer Sicht von einem vergangenen Verhalten auf ein zu-
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1. Warm-up Frage, Hinweis auf die Kompetenz 2. Frage, was die Kompetenz für die Person bedeutet 3. Frage nach Verhalten in der Vergangenheit, bei dem die Person diese Kompetenzen beweisen musste 4. Frage nach Lerneffekt
Frage
Durch das mehrstufige Vorgehen und dank dem behutsamen Herausschälen von vergangenem Verhalten, ist die Wahrscheinlichkeit sehr viel besser, zu einem realitätsnahen Ergebnis zu gelangen, als wenn man unstrukturiert einen bestimmten Interviewbogen abhakt. Wenn Sie nun diese beiden «Puzzleteile» kombinieren, haben Sie zwei zusätzliche Faktoren, die Sie für Ihre Entscheidung einsetzen können. Selbstverständlich sind damit nicht sämtliche Fragen und Unklarheiten aus dem Weg geräumt. Sie haben
Kommunikationsfähigkeit
Was verstehen Sie unter Kommunikationsfähigkeit Wann mussten Sie ihre Kommunikationsfähigkeit besonders unter Beweis stellen Etc.
jedoch die Möglichkeit, mit den Ergebnissen dieser Elemente ihr «Bauchgefühl» zu validieren und sich zu überlegen, worauf dieses Bauchgefühl eigentlich gründet. Fazit Ein Assessment oder ein strukturiertes Interview kann Ihnen nie die hundertprozentige Sicherheit geben, die perfekte Person rekrutiert zu haben. Die beiden, und auch andere, Instrumente ermöglichen es Ihnen aber, Ihre Unsicherheiten zu reflektieren, zu hinterfragen, ob Sie auch die richtigen Kompetenzen gewählt haben. Wenn Sie so diese beiden Punkte klären können, haben Sie schon viel erreicht. Schlussendlich ist die Rekrutierung immer auch ein emotionsbehafteter Vorgang. Sie werden nie absolute Objektivität erreichen. Mit der gezielten Wahl Ihrer Instrumente und dem dafür sorgfältig ausgearbeiteten Hintergrund besteht jedoch die Chance, Ihre Objektivität zu steigern und sicherzustellen, dass die verantwortlichen Personen «über das Gleiche» sprechen. nnn
Wie verändert sich die Nachfrage nach Mitarbeitern? Der Contaplus-Stellenindex misst zuverlässig und regelmässig die Stellenangebote in Rechnungslegung, Controlling, Finanzund Rechnungswesen, die in Schweizer Printmedien und im Internet annonciert werden. Contaplus ist veb.ch- Partnerin und bedeutendste schweizerische Spezialistin für fest angestelltes und temporäres Personal im Finanz- und Rechnungswesen. Seit seinem ersten Erscheinen Anfang 2005 hat sich der Index bei Fachleuten, bei Arbeitgebern und Stellensuchenden als zuverlässiger Spiegel des Arbeitsmarktes etabliert. Er wertet zum einen die Angebote für verschiedene Berufsgruppen aus, zum anderen beobachtet er alle Wirtschafts- und Sprachregionen der Schweiz. «100er-Basis» ist der Durchschnitt der Monate September bis Dezember 2004. Publiziert wird der Index in «rechnungs wesen & controlling» und in der «Finanz und Wirtschaft».
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Stellenindex Finanz- und Rechnungswesen der Contaplus Stand Oktober 2010 1. Alle Berufe, ganze CH
April 10 Mai 10 Juni 10 Juli 10 Aug. 10 Sept. 10 Okt. 10 62.7 66.1 54.5 66.3 70.3 76.3 51.6
2. Einzelne Berufsgruppen, ganze Schweiz Sachbearbeiter 55.9 59.2 54.1 61.1 61.0 64.1 44.9 Buchhalter 64.8 72.3 58.4 62.2 61.0 65.9 58.6 Controller 35.0 33.5 28.0 50.8 84.7 76.4 55.6 Führungskräfte 67.5 68.1 56.3 49.1 55.1 65.4 50.9 Andere 88.0 93.8 73.4 97.7 82.1 101.6 48.0 Alle 62.7 66.1 54.5 66.3 70.3 76.3 51.6 3. Alle Berufsgruppen, Sprachregionen Deutschschweiz 63.4 64.8 53.9 66.9 70.3 78.8 51.9 Suisse Romande (inkl. Tessin) 60.2 70.9 56.8 64.0 70.1 66.6 50.7 Ganze Schweiz 62.7 66.1 54.5 66.3 70.3 76.3 51.6 4. Alle Berufsgruppen, Wirtschaftsregionen Zürich 47.2 48.1 38.8 57.3 61.4 78.9 39.3 Basel 95.1 84.8 68.7 79.4 74.7 76.7 56.9 Bern 81.4 84.4 70.8 70.6 102.3 96.5 73.2 Aargau / Solothurn 85.9 84.9 71.8 90.9 97.5 103.4 86.8 Ost-Schweiz 66.1 73.7 59.0 90.5 61.5 66.0 22.9 Zentralschweiz 71.9 83.8 68.2 66.7 67.1 64.2 44.3 FR / NE / JU / BE 38.1 43.5 33.4 19.6 57.7 36.8 58.7 Waadt / Genf 66.0 80.8 62.2 73.0 71.1 69.8 58.5
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Personalwesen
künftiges Verhalten schliessen können, bietet es sich an, die zu beurteilende Person bezüglich der gewünschten Kompetenzen und Verhaltensweisen zu befragen. Ein mögliches Vorgehen:
Dipl. Leiter/in Finanzen & Dienste NDS HF Die Weiterbildung für die kaufmännische Leitung 4. Durchführung nach erfolgreicher Markteinführung Nächster Start: April 2011
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Comment les diplômes professionnels suisses peuvent-ils être reconnus au niveau européen, comment «traduire» vos capacités et qualités professionnelles? L’OFFT, le SQUF et dualstark ont organisé conjointement un congrès afin de répondre à ce genre de questions. Le secteur économique et le marché du travail se mondialisent. Bologne harmonise dans toute l’Europe le paysage de la formation académique. La formation professionnelle supérieure doit relever le défi de s’imposer face aux grandes écoles et à l’environnement international. A cet effet, elle doit surmonter simultanément deux barrières afin que sa valeur ne soit pas sous-estimée. La «traductibilité» des diplômes professionnels suisses était dès lors le point central de la conférence «Collaboration européenne, une chance pour le positionnement de la formation professionnelle supérieure» qui s’est tenue à fin septembre. Les frontières sont le premier obstacle, relève Thomas Mayr, expert auprès de la chambre économique autrichienne pour la politique professionnelle européenne: seuls quatre états membres de l’UE reconnaissent une formation professionnelle basée sur la pratique (Allemagne, Autriche, Danemark et Pays Bas). Les systèmes scolaires de formation professionnelle que l’on retrouve par exemple en Suède ou en France, et la formation informelle telle qu’elle est donnée au Portugal et au Royaume Uni prédominent. Aucun autre pays de l’UE ne dispose en effet d’un système basé sur la pratique, tel qu’en Suisse. La reconnaissance des qualifications supérieures ne pouvant s’acquérir, dans la majorité des pays, que par la voie académique, la qualité de la formation suisse est souvent méconnue. Il en va de même pour le monde universitaire qui méconnait encore grandement la qualité de la formation professionnelle supérieure. Ce second obstacle, que nous retrouvons tant à l’étranger que dans le marché intérieur, présente un inconvénient majeur: la responsabilité du personnel des entreprises multinationales incombe toujours plus souvent à un manager étranger issu et imprégné du monde
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académique. Qui ne porte pas le titre de «bachelor» ou de «master» n’a aucune valeur! Différents systèmes de formation présentent cependant également d’énormes avantages. Mayr présentait à titre d’exemple un contrat juteux pour une installation d’ascenseurs à Tel-Aviv. Une entreprise autrichienne soumissionnaire n’a pas été retenue car son dossier de mise au concours ne présentait pas le minimum requis en matière de formation. Les ingénieurs étaient reconnus en Autriche mais ne bénéficiaient pas de titre universitaire. Laura Antonelli Müdespacher, responsable de la coopération européenne, souligne l’importance de la reconnaissance des diplômes voulue par l’OFFT. Cette agrégation ne doit cependant pas être comprise au sens juridique, mais comme une reconnaissance de facto dans le système éducatif et le marché du travail. A cette fin, le cadre européen des certifications (CEC) (outil créé par la Communauté Européenne pour favoriser la comparaison des formations et des diplômes) est un point central. Un cadre national de qualifications (CNC) établi sur les mêmes bases et contenant tous les titres délivrés par le système de formation suisse – soit par les écoles, soit basé sur la pratique doit être mis sur pied. Ce cadre présentera pour chaque titre la «traduction» pour les autres pays, à savoir son équivalence au niveau européen. L’expérience professionnelle devra y être le noyau du système de formation professionnelle suisse. Contrairement aux autres pays, les niveaux les plus élevés, de 6 à 8, ne seront pas l’exclusivité des diplômes universitaires. Les titres similaires ne devront en outre pas tous être évalués au même niveau (brevets, diplômes). La classification devra dépendre des instructions des examens fédéraux, respectivement des plans cadres des hautes écoles professionnelles. La signification et l’utilité de cet exercice complexe étaient claires pour tous les participants: contrecarrer le déséquilibre entre les mondes académique et de la formation professionnelle. L’important est la compétence de chacun et non le moyen par lequel les connaissances ont été acquises. Et Mayr de conclure que, sur la base de son expérience en Autriche, il rechnungswesen &controlling
Suisse romande
La formation professionnelle supérieur: L‘Europe, une chance
Ralf Margreiter, politique de formation, sec suisse
n’y aura pas de miracle. Les universitaires continueront de se défendre contre la concurrence indésirable en revendiquant la mise en équivalence dès qu’une «traductibilité» risquera d’aboutir. Les différents workshops qui se sont tenus ont confirmé l’urgence d’une collaboration internationale de la formation professionnelle supérieure. Que ce soit dans le secteur du marketing, de l’assurance ou des écoles supérieures: Quiconque est exposé à la pression des marchés internationaux, et qui en a les moyens, recherche des solutions propres à son secteur pour la reconnaissance de sa formation et de ses titres. Pourtant le canevas de la future classification des niveaux professionnels suisses n’est pas clairement perceptible. Ce congrès avait pour objectif la transmission des principes fondamentaux afin que chaque acteur de la formation professionnelle supérieure comprenne la problématique d’ensemble et s’engage intensivement à la recherche de solutions pratiques pour qu’à l’avenir les diplômes suisses issus de la formation professionnelle supérieure soient reconnus à leur juste valeur. Glossaire détaillé sur «Kopenhagen» (en allemand): http://www.kvschweiz.ch/Bildung/Publikationen nnn
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Aus dem veb.ch
Gisela Widmer und die unbändige Lust am Schreiben
Dass Gisela Widmer eine waschechte Luzernerin ist, beweist ihr lupenreiner Luzerner Dialekt, den sie auch nach vielen Jahren als Zeitungs- und Radiokorrespondentin in Südasien und England nicht verloren hat. Heute schreibt sie Bücher und Theaterstücke und begeistert das Publikum in den Kleintheatern mit ihren Lesungen aus satirischen Texten, die sie für die Sendung «Zytlupe» im Radio verfasst hat. Schreiben wollte sie schon immer, schon als Schulmädchen. Einfach schreiben. Damals. Als 14-jährige schrieb sie Theaterstücke. Was lag mit dieser Lust am Schreiben näher, als Journalistin zu werden? Als 18-jährige wollte Gisela Widmer ein Gespräch mit Jürg Tobler, dem damaligen Chefredaktor der Luzerner Neusten Nachrichten (LNN). Sie bekam den Termin und wollte wissen, ob er ihr «garantieren» könne, dass sie nach der Ausbildung an der Schule für angewandte Linguistik bei der LNN arbeiten dürfe. Das Couvert mit der Anmeldung für die Schule hatte Gisela Widmer in der Tasche. Nach dem Gespräch, das «gefühlte drei Stunden» dauerte, wie sich Gisela Widmer erinnert, teilte ihr der Chefredaktor mit, es sei nicht nötig, dass sie diese Schule besuche. Sie könne sofort als Mitarbeiterin in seiner Redaktion einsteigen. «Und weil ich so wild entschlossen war, zu schreiben und Journalistin zu werden, packte ich die Gelegenheit beim Schopf und begann über alles und jedes zu schreiben, wie das im Lokaljournalismus zum Alltag gehörte», sagt Gisela Widmer. Es gebe keine bessere Ausbildung zum Schreiben als der Lokaljournalismus. Man müsse sich mit den unterschiedlichsten Themen und allen möglichen Menschen befassen und müsse ganz genau und sehr sorgfältig arbeiten. Zudem sei sie von der Redaktion sehr gut betreut worden und habe in jeder Beziehung viel gelernt und den Grundstein für alles Spätere gelegt. Später arbeitete sie auch für die Schweizerische Depeschenagentur, für das Re
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gionaljournal und das Vaterland, das später mit den LNN zur Neuen Luzerner Zeitung fusioniert wurde. Bald lernte sie ihren späteren Mann kennen, den Journalisten Peter Isenegger. Zusammen beschlossen sie 1986, beide jung und unbekümmert, ihren Arbeitsort in die indische Hauptstadt Dehli zu verlegen und Auslandkorrespondenten zu werden. Damit ging ein Traum für beide in Erfüllung. Ausdauer und Beharrlichkeit seien die Grundvoraussetzungen gewesen, damit alles so gut gelaufen sei. Ungefähr ein Jahr habe es gedauert, bis sie sich als Auslandkorrespondenten so richtig etabliert hätten. Da sie bereits Radioerfahrungen gehabt habe, sei später auch Radio DRS als Kunde dazu gekommen. Nach vier Jahren bot sich dem Ehepaar Widmer/Isenegger die Gelegenheit als Korrespondenten für das Schweizer Radio und verschiedene Zeitungen nach London zu ziehen – gerade im richtigen Augenblick. Gisela Widmer: «Als die Berliner Mauer fiel, interessierten sich die Medien nur noch für den Osten Europas. Indien, Pakistan, Afghanistan, Nepal und Sri Lanka, all die Länder, über die mein Mann und ich berichteten, waren plötzlich nicht mehr so wichtig.» Die Jahre in Indien waren für das Ehepaar Widmer/Isenegger in vielen Beziehungen prägend: «Ich hätte diesen Job nie allein und nie mit Kindern machen können», betont Gisela Widmer. Obwohl sie nicht an Glück glaube, müsse sie es doch als Glück bezeichnen, dass sie einen Mann gefunden habe, der auch nie den Wunsch verspürte, Kinder zu haben. «Sonst wäre unser Leben ganz anders verlaufen. Unabhängigkeit ist uns wichtig.» Einmalig war dann die Möglichkeit, dass beide nach England gehen und arbeiten konnten. Gisela Widmer: «Obwohl ich nie auch nicht eine Spur von Anglophilie in mir spürte, mussten wir die Chance packen und die neue Herausforderung annehmen. Dass ich in England für das Radio arbeiten und mein Mann für einen Pool von Zeitungen arbeiten konnte, war eine Chance, die wir packen mussten». rechnungswesen &controlling
Gisela Widmer wurde am 12. November 1958 in Luzern geboren. Sie ist heute freischaffende Autorin, schreibt Bücher und Theaterstücke und tourt durch alle Kleintheater der deutschen Schweiz und liest aus ihren gesammelten Geschichten und ihren Zytlupe vor. 2004 veröffentliche Gisela Widmer den Erzählband Liebesgrund, der es auf die Bestsellerliste schaffte. 2006 führte das Luzerner Theater ihr Stück Atoll vor ständig ausverkauftem Haus auf. Für die Freilichtspiele Tribschen adaptierte sie den Sommernachtstraum und Marlow’s Dr. Faustus in die Luzerner Mundart. Und im Auftrag der Theaterproduktion Annette Windlin schrieb Gisela Widmer die komische Tragödie Notglück. Im März 2011 wird «Biedermanns. umgezogen» – ein «Modernes Drama» über die Islamdebatte am Luzerner Theater uraufgeführt.
Da beide grosse Theaterfans sind, war London für sie ein Paradies. Sie genossen das kulturelle Angebot und die anderen Vorzüge der Weltstadt und das schöne Haus mit Garten während elf Jahren – und freuten sich immer wieder auf die Ferien in Indien. Denn die Menschen, ihre Lebensanschauungen, der Lebensstil, die Farben, die landschaftliche und kulturelle Vielfalt auf dem Subkontinent haben tiefere Spuren hinterlassen als das Kulturangebot Londons und der britische way of life. Ihr Fazit: «Es tönt wie eine Binsenwahrheit, aber erfahren muss man es trotzdem selber. Die Inder beweisen auf Schritt und Tritt, dass es keine ab-
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Gisela Widmer hat ihren Platz trotzdem gefunden. Den redaktionellen Beitrag hat Heinz Eckert, Journalist BR, verfasst. nnn
solute Wahrheiten gibt. Indien hat mich zum permanenten Nachdenken über alles angeregt, auch über mich und unsere eigene Kultur und unser ganzes Leben.» Es sei ihr dabei nie ums Werten oder Vergleichen gegangen, aber sie habe gelernt, dass ein Holztisch nicht nur ein Ort sein könne, an dem sich Menschen zum Essen einfinden, sondern nach hinduistisch-buddhistischer Vorstellung eben auch der Ernährung von Holzwürmern dienen könne. Die indischen Denkweisen seien eine ständige Aufforderung, alles in Frage zu stellen. Eine grosse Bereicherung seien auch die Inder, mit ihrer ehrlichen, offenen und fröhlichen Art. Vor elf Jahren beschloss Gisela Widmer mit dem Journalismus aufzuhören, das schöne Haus in London zu verlassen, in die Schweiz zurückzukehren und neu anzufangen. Sie hatte gemerkt, dass sie in einen Trott, eine Routine geraten war. Als sie merkte, dass sich immer wieder alles wiederholte und sie vieles aus dem Archiv hätte heraus ziehen können, schien ihr und ihrem Mann der Zeitpunkt gekommen, einen kompletten Wechsel zu vollziehen. Gisela Widmer: «Mein Mann und ich waren uns bewusst, dass wir in London ein Leben aufgaben, um das uns viele beneidet hatten. Aber wir mussten der Selbstzufriedenheit einen Riegel schieben und aufhören, uns selber zu zitieren.»
Während ihr Mann weiterhin journalistisch arbeitete, widmete sich Gisela Widmer in Luzern ausschliesslich dem kreativen Schreiben und begann ihre Erntezeit, wie sie das nennt: «Ich habe durch den Journalismus so ungeheuer viel erfahren und gelernt, konnte mit Staatspräsidenten, allein erziehenden Müttern oder Gurus reden, dass diese Jahre wie ein dauerndes bezahltes Studium waren. Ich fühlte mich immer in einer höchst privilegierten Situation und wollte diesen Fundus an Wissen als Autorin in Büchern und Theaterstücken kreativ umsetzen.» Zudem begann sie aus ihren satirischen Texten in Kleintheatern zu lesen und stellte erstaunt fest, wie bekannt sie in der Schweiz durch die Satiresendung «Zytlupe» von Radio DRS geworden war. «Das hat mir den Neustart in der Schweiz sehr erleichtert», bekennt sie. Allerdings stellt Gisela Widmer immer wieder fest, dass es Frauen zwischen vierzig und sechzig nicht einfach haben: «Ein Verleger sagte mir einmal, mein Manuskript sei zwar gut, doch eine Autorin in meinem Alter könne nicht mehr verkauft werden...» Und sie fragt sich: «Wo sind eigentlich die Frauen in meinem Alter? Beim Fernsehen beispielsweise scheinen sie nicht mehr zu existieren. Während Männer wie Kurt Aeschbacher bis zur
Nie und Nimmer Welchen Vorwurf möchten Sie nie hören? Ich hätte mein Leben dem Schicksal überlassen. Was möchten Sie nie erleben? Folter. Flucht. Krieg. Ein totalitäres Regime. Was werden Sie nie vergessen? Die vielen Reisen im Jeep durch Indien. Welche politische Initiative würden Sie nie unterschreiben? Abschaffung der Eigenverantwortung. Was würden sie nie sagen? Das bereue ich. Wohin würden Sie nie reisen? Ins Jammertal. Was würden Sie nie essen? Schlangenfleisch. Hab ich aber schon mal. Leider. Wem möchten Sie nie begegnen? Hey, ich bin im Herzen Journalistin. Da gibt es diese Frage nicht.
Voranzeige Gisela Widmer wird an der Jubiläums GV 2011 von veb.ch die satirische Lesung Zytlupe live vortragen. Reservieren Sie bereits heute in Ihrer Agenda das Datum: 27. Mai 2011, Zürich.
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rechnungswesen &controlling
Was würden Sie nie lesen? Ich lese alles, was mir vor die Augen kommt. Allerdings nicht immer bis zum Schluss.
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Aus dem veb.ch
Pensionierung und darüber hinaus moderieren dürfen, müssen die Frauen auf dem Bildschirm alle jung sein. Ist das gerecht?» Und sie stellt fest, dass viele Frauen erst wieder ab 80, 90 attraktiv werden, wie Stephanie Glaser. Frauen müssen immer entweder lieblich und sexy oder dann uralt sein; und beides trifft auf uns 50-jährige eben nicht zu.
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Schweizer hinken mit Verlagsangeboten auf dem iPad dem Ausland hinterher Schweizer Verleger wittern seit dem Verkauf des iPads wieder Morgenluft. Seit längerer Zeit wird in Schweizer Verlagskreisen nämlich geklagt, dass sich die Online-Inhalte nicht genügend refinanzieren lassen. Allerdings verstecken Schweizer Verlage ihre Inhalte auch nicht hinter Bezahlschranken. Mit dem iPad ist jetzt aber seit einigen Monaten ein Gerät auf dem Markt, auf dem User offensichtlich eher bereit sind, für die Inhalte zu bezahlen. Zwar sind mit den bisher schätzungsweise 60‘000 verkauften iPads noch nicht sehr viele Geräte auf dem Schweizer Markt und damit wird deshalb selbst mit zahlungswilligen Usern noch kein grosser Umsatz generiert. Mit der Zeit, und mehr verkauften Geräten, könnte aber durchaus ein genügend grosser Umsatz erzielt werden. Schweizer Verlagsprodukte auf dem iPad Das Angebot von Schweizer Verlagen im App-Store ist aber noch bescheiden. Zu viele der Angebote sind technisch noch nicht ausgereift. Unterscheiden muss man dabei zwischen dem Angebot von Tageszeitungen und Magazinen. Die Produzenten haben für die Gestaltung der iPad-Inhalte bei Wochenmagazinen deutlich mehr Zeit – deshalb ist es nicht verwunderlich, dass gerade die MagazinAngebote mit neuen Ideen überzeugen, während sich die iPad-Versionen von Tageszeitungen meist auf eine E-ReaderVersion beschränken – also einfach ein PDF der Druckausgabe in einer App verfügbar machen. Diesen Weg geht auch die NZZ, doch die iPad-App der «alten Tante» hat einige gravierende Schwächen. NZZ kann nicht überzeugen Was an der neuen Applikation der «Neuen Zürcher Zeitung» für das iPad auffällt, ist zunächst die Preisgestaltung: 111 Franken für drei Monate. Ein stolzer Preis. Für den gleichen Zeitraum kostet die gedruckte NZZ 154 Franken. Weitaus störender als die hohen Abo-Kosten ist, dass keine einzelne Tagesausgabe gekauft werden kann. Mit dem hochpreisigen
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Abo-Modell will die NZZ ein Geschäftsmodell, wie man es von den Printverlagen kennt, an der digitalen Realität vorbeischleusen. Dabei zeichnet sich das digitale Mediennutzungsverhalten doch gerade dadurch aus, dass selektiv und mit einer grossen internationalen Auswahl je nach Lust und Laune Angebote konsumiert werden können. Tageszeitungen als E-Paper Neben dem hohen Preis und dem AboZwang ist bei der NZZ-App vor allem die Qualität zu bemängeln. Die Zeitung, die als digitales Äquivalent der gedruckten Ausgabe daherkommt, ist qualitativ zu schlecht, um eine angenehme Lektüre zu ermöglichen. Sie lässt sich nicht beliebig vergrössern. Die maximale Grösse ist schlicht zu klein, um sie richtig zu lesen. Dass es auch anders geht, zeigt die französische Sportzeitung «l‘Equipe». Auch bei starker Vergrösserung erscheint die Schrift gestochen scharf, wird also skaliert dargestellt. Obschon viele Nutzer iPad-spezifischere Aufbereitungen erwartet hätten - gegen eine einfache «E-Paper-Version» von Tageszeitungen spricht vorerst nichts. Denn die Anbieter sollen sich ruhig Zeit lassen, um eine ausgereifte, multimediale und anwenderfreundliche Applikation zu programmieren. PDFs sind für den Moment in Ordnung – aber das absolute Minimum ist in einem solchen Fall eine skalierbare Version. Doch auch die anderen Tageszeitungsangebote aus der Schweiz hinterlassen eher ein zwiespältiges Bild. So sind die beiden Sonntagstitel, die «Sonntagszeitung» von Tamedia und der «Sonntag» der AZMedien auch mit E-Paper-Versionen am Start. Insbesondere bei der iPad App der AZ-Medien fehlt wie bei der NZZ eine vernünftige Qualität, weil auch hier der Text nicht stufenlos skaliert werden kann. Best Practice kommt aus Frankreich Wie man es besser macht, zeigt nicht nur die «l’Equipe», die einen tadellosen EReader hat, sondern ein weiteres Angebot aus Frankreich. Radio Monte Carlo (RMC) bietet eine der besten Medien-Apps, die es derzeit auf dem iPad gibt. Bezeichrechnungswesen &controlling
Tobias Kilchör, Projektleiter, www.swisscaster.ch
nend ist, dass ausgerechnet ein Radio alle Printangebote übertrumpft. Gute Beispiele gibt es auch aus der Schweiz, einfach nicht von Tageszeitungen. Magazine mit schönen Umsetzungen International wie national fallen vor allem die Magazin-Angebote auf. Von Spiegel über Stern bis zu Wired gibt es schöne und interessante Magazin-Umsetzungen für das iPad. In der Schweiz sticht im Moment die iPad-Version der «Schweizer Illustrierten» (SI) heraus. Zunächst einmal ist die iPad-Version der SI auch wirklich konsequent für das iPad gedacht. Die Bilderstrecken sind sehr schön aufgemacht und eine Art «Infobox» oder «Mehr zum Thema» bietet weitere Bilder, eigene Videos und sogar externe Links und Videos (YouTube). Das ist eine gute Grundlage für Querverweise. Der Inhalt bleibt nicht abgeschlossen. Schön gelöst ist, dass die Links in der App geöffnet werden und das Programm nicht verlassen wird. Schweizer Illustrierte mit multimedialem Mehrwert Neben der multimedialen Umsetzung haben iPad-Versionen auch die Chance,
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Noch konsequenter geht das «Magazin», die Beilage von Tages-Anzeiger und Berner Zeitung. Die Webseite vom «Magazin» existiert nicht mehr – die einzige elektronische Form des «Magazins» ist die iPad-Version, die zum Preis von 1.10 Franken verkauft wird. Das ist im Moment ein ziemlich radikaler Schnitt und hat entsprechend negative Äusserungen von enttäuschten Nutzern der Webseite hervorgerufen.
Noch weiter will offenbar der Medienmogul Rupert Murdoch gehen. Anfang des nächsten Jahres will er eine neue Tageszeitung herausgeben, die nur noch auf dem iPad erscheint. Zum Preis von 99 Cents kann ein Wochen-Abo der neuen Zeitung «Daily» gekauft werden und über 100 Journalisten sollen schon angestellt sein. Dies ist ein gutes Beispiel, wie mit dem Verzicht auf eine Druckversion hohe Druck- und Vertriebskosten gespart werde, und der Verkaufspreis entsprechen niedrig gehalten werden kann. Allerdings werden hier die Schweizer Angebote mehr Mühe haben, weil sie auf den Schweizer oder maximal den deutschen Sprachraum begrenzt sind. «Daily» wird als englischsprachiges Angebot profitieren können. Denn anders als bei einer Printausgabe sind die Grenzkosten null, wo hingegen jede einzelne Ausgabe einer gedruckten Zeitung Mehrkosten für Druck und Vertrieb generieren. nnn
Der veb.ch Podcast-Tipp Auf der Webseite von veb.ch gibt es unter dem Menüpunkt veblog jeweils ausgewählte Vorträge aus den veb.chSeminaren zum Nachhören. Ab Anfang Jahr gibt es an dieser Stelle Beispiele aus den Seminaren über das MWST-Update. Alle vier Seminare, die Ende Jahr stattgefunden haben, waren innerhalb kürzester Zeit ausgebucht. Deshalb bietet veb.ch allen, die sich nicht mehr anmelden konnten, aber auch für Teilnehmer zum Nachhören, noch einmal die wichtigsten Vorträge in Form von AudioPodcasts.
Die iPad App der «Schweizer Illustrierten»: Gleicher Inhalt, andere Aufmachung und multimedialer Mehrwert.
Die NZZ ist auf dem iPad mit einem E-Paper vertreten und bietet mit der Minimallösung leider keine skalierbaren Texte.
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mit zusätzlichen Inhalten Mehrwehrt anzubieten. Im direkten Vergleich mit der Printausgabe wird schnell deutlich, dass auf dem iPad mehr vorhanden ist. Viele zusätzliche Fotos, Videos und eben, ganz wichtig, weiterführende Links. Die zusätzlichen Fotos, ebenso wie die Videos, machen bei einem People-Magazin sicher Sinn. Und es geht dabei nicht um lieblose Resteverwertung, sondern um echten Mehrwert.
Sind Manager tatsächlich Abzocker, die sich auf Kosten der Mitarbeiter, des Unternehmens und der Gesellschaft insgesamt bereichern? Skandale hat es zweifellos genug gegeben. Zwar wird in solchen Fällen immer wieder ins Feld geführt, dass es nur ein einzelnes schwarzes Schaf gewesen sei. Doch stimmt vielleicht mit den Vergütungssystemen generell etwas nicht? Dieser Frage geht Stephan Hostettler in seinem Buch nach. Die Arbeit und vor allem die gebührende Entlohnung von Managern ist umstritten. Nicht zuletzt im Zuge der Finanzkrise sind viele Diskussionen um das Thema entbrannt. Hohe Zahlungen bei frühzeitigem Ausscheiden aus einer Firma («goldener Fallschirm») sorgen für Unmut, aber auch Antrittszahlungen («goldener Handschlag») sind nicht in jedermanns Sinn – selbst wenn sie, wie argumentiert wird, nur ausgleichen sollen, was einem Neueinsteiger durch die Kündigung beim alten Arbeitgeber an Aktienpaketen entgeht. So oder so: Die Diskussionen über Managergehälter sind nicht folgenlos geblieben. So gibt es in den USA Vergütungsregeln für Banken, die vom Staat unterstützt werden. In der Schweiz wur-
Jusletter
TopakTuelles jurisTisches Wissen
de 2007 für börsennotierte Firmen ein Gesetz eingeführt, das zu mehr Transparenz bei der Höhe von Managergehältern führen soll. Kein Zweifel, Managerlöhne sind ein heißes Eisen und ein ausgesprochen komplexes Thema zugleich. Doch dieses Buch schafft es, die Materie so aufzubrechen, dass Unternehmer nach der Lektüre tatsächlich in der Lage sind, ein gerechtes Belohnungssystem im Unternehmen einzuführen. Das liegt u.a. daran, dass der Autor eindeutig Stellung bezieht und wertet. Hostettler, Unternehmensberater in Zürich und Lehrbeauftragter in St. Gallen, macht klar, was die guten und was die schlechten Seiten einzelner Vergütungsvarianten sind, und er kennt alle Fallstricke, die bei der Einführung eines neuen Modells lauern. Daran erkennt man, dass er aus der Praxis für die Praxis schreibt – wenngleich sein theoretisches Fundament (Stichwort: Homo oeconomicus) nicht mehr ganz zeitgemäß erscheint. Positiv auch, dass jedem Kapitel eine Zusammenfassung vorangestellt ist: Man weiß in Sekundenschnelle, ob etwas lesenswert oder bereits bekannt ist. getAbstract empfiehlt das Buch allen Mitgliedern von Aufsichtsratsgremien, Firmeninhabern sowie Mitarbeitern der Personalabteilung.
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getAbstract
Buchrezension: Managersaläre
«Managersaläre» von Stephan Hostettler, Orell Füssli 2010, 128 Seiten, Rating: 8 (max. 10 Punkte). Eine fünfseitige Zusammenfassung des Buches und 6000 weiterer Titel finden Sie auf www.getAbstract.ch.
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Gli ultimi anni sono stati turbolenti per l’ambiente bancario, e più in generale per tutti gli operatori finanziari. Queste turbolenze hanno caratterizzato anche forti e sostanziali cambiamenti intervenuti nell’ambito della revisione. Evidentemente anche il mondo della contabilità e del controlling non è stato risparmiato da questi eventi, necessitando in concreto di un ammodernamento del settore. La commissione d’esami si è chinata per tempo sui contenuti degli esami di «Specialista in finanza e contabilità» e di «Esperto in finanza e controlling» allestendo nuovi regolamenti e direttive applicabili dall’esame 2011. In realtà, nel complesso, non vi sono stati degli stravolgimenti dell’esame, ma piuttosto una ridefinizione delle competenze. Per questo motivo alcune materie che fino al 2010 erano di competenza dell’esame superiore sono state introdotte, in virtù della definizione professionale, nel curriculum dello specialista, mentre altri ambiti fino ad ora esaminati sono considerati già acquisiti nella formazione di base. In occasione dell’assemblea generale dell’ACF, tenutasi a Bellinzona in data 10.6.2010, il membro di commissione Thomas Ernst ha evidenziato la particolare situazione della Svizzera di lingua italiana. Da un lato la mancanza di documentazione settoriale in lingua italiana e dall’altro lato il cronico ritardo con cui si viene a conoscenza di tendenze e pratiche della contabilità influenzano negativamente i risultati degli esami. Questi fattori non sono sufficienti, però, a giustificare percentuali di quasi il 30% inferiori alla media della Svizzera tedesca (per l’attestato). Inoltre quasi il 60% di coloro che hanno conseguito l’attestato nel 2010 hanno avuto un risultato insufficiente nella materia principale della contabilità.
Svizzera italiana
2011: nuove direttive e vecchie sfide
tenza delle materie «Contabilità» (ponderazione 4) e «Studio casi» (ponderato con 2). Un mero calcolo statistico confermerebbe che la percentuale dei promossi della sessione d’esami 2010, sarebbe, con l’applicazione del regolamento 2011 ulteriormente ridotto ad un misero 15%. Questo dato non deve solo preoccupare ma indurre tutte le parti in causa a una seria riflessione sul futuro di questo importante esame.
Thomas Ernst, e il rappresentante del veb.ch in seno all’ACF
La commissione d’esami e i responsabili di materia hanno un accresciuto compito d’informazione a favore degli enti insegnanti e degli studenti alfine di permettere una sinergia a livello di conoscenze atte a facilitare l’apprendimento delle materie oggetto d’esame. Le scuole hanno il dovere di intensificare gli sforzi per migliorare contenuti e modalità d’insegnamento se non vogliono incorrere a seri problemi di credibilità. In quest’ambito concreti passi sono già stati intrapresi e altri se ne aggiungeranno nel prossimo futuro per favorire un insegnamento mirato ed efficace. Gli studenti infine sono chiamati a maggior impegno e applicazione nello studio. Deve essere evidenziato il concetto che gli istituti scolastici non propongono, in questo caso, una formazione alla quale si può assistere passivamente, bensì delle nozioni di base, da affinare con studi e ricerche personali nonché con conoscenze specifiche acquisite nella pratica professionale. Prerogative queste che vengono ulteriormente concretizzate con l’introduzione dello studio casi anche a livello di esame di specialista. Ho fede che i nostri candidati agli esami sapranno considerare con la dovuta «ponderazione» i cambiamenti intervenuti e che si prepareranno di conseguenza in maniera appropriata. nnn
Con l’introduzione dei nuovi regolamenti 2011 sono state introdotte delle nuove ponderazioni che renderanno ardua la riuscita dell’esame con una nota inferiore al 4 nelle materie contabili; su un totale di 10 note ponderate, 6 sono di compe-
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Einfachheit siegt – auch im Büro!
«Kaizen» heisst das japanische System der ständigen Verbesserung in kleinen Schritten. In den Schweizer Produktionsstätten hat es erfolgreich und vielerorts Einzug gehalten. Doch wie steht es mit den Büros? Ein veb.ch-NetzwerkAnlass propagiert Veränderungen! In der Produktion wird seit Jahrzehnten optimiert, dass sich die Balken biegen. Jeder Handgriff wird dem Menschen vorgeschrieben. Absolut nichts wird dem Zufall überlassen, um Zeit, Material und Kosten einzusparen. Kaizen – die ständige Verbesserung in kleinen Schritten aus Japan – ist der wohl erfolgreichste Lösungsansatz hierfür. Auf der anderen Seite des Unternehmens, im nichtproduktiven Bereich, arbeitet jeder, wie er möchte, und dies betrifft alle Stufen der Hierarchie. Eine beinahe autonome Welt fernab von jeglicher Optimierung und effizientem Arbeiten? Vielleicht! Eine oft gehörte Aussage: «Wir lassen uns nicht vorschreiben, wie wir arbeiten müssen!» Dieses Verhalten der Mitarbeitenden besitzt beinahe schon den Status eines Menschenrechts. Der Kostenfaktor der Ablehnung Seit Langem ist bekannt, dass diese Haltung zu hohen wie unnötigen Kosten führt und gleichzeitig die Effizienz des Unternehmens behindert oder sogar vollständig lähmt. Wir leben heute im Jahr 2010, besitzen moderne Gerätschaften und dennoch arbeiten die Bürolisten oft wie vor mindestens 20 Jahren. Viele Firmen versuchen mit diversen Systemen nachhaltig bessere Resultate zu erreichen. Nicht wenige setzen dabei auf das Office-Kaizen, Synonym für die Anwendung von Kaizen im Büro, und konnten damit massive Einsparungen bei gleichzeitiger Steigerung von Effizienz, Zufriedenheit und Umsatz erreichen. Netwerkanlass mit Grosserfolg «Ist Kaizen ein Wundermittel? Ist das wieder ein Arbeitsplatz-Vernichter? Wie kann ich so etwas für mich oder meine Firma nutzen?» Diese oder ähnliche Fragen stellten sich über 300 Kolleginnen und Kollegen und besuchten schweizweit den Netzwerkan-
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lass «Office-Kaizen – Radikal aber genial!». Offenbar drückt bei diesem Thema der Schuh. Das besagt zumindest der unerwartete Andrang. In Zürich war der Abend gar ausgebucht. Jede der sechs veranstaltenden Regionalgruppen zeigte dabei unverwechselbar ihr Profil. Von der Lokalität über die Zusammensetzung der anwesenden Personen: Überall war die Atmosphäre der jeweiligen Region spürbar. Verändern oder im alten Still weiter arbeiten? Die Gespräche der einzelnen Abende bestärkten mich in der Meinung, dass das Interesse an nachhaltiger positiver Optimierung der Schweizer Bürolandschaft vorhanden ist. Trotzdem ergeben sich «die Leute» oft lieber dem täglichen Schicksal, anstatt etwas zu verändern. Wäre es aber nicht angenehmer, die Arbeit ginge einfacher und sorgenfreier von der Hand? Auf humorvolle und provokative Art wurden die Teilnehmenden dazu bewegt, ihre eigene Haltung zu überdenken und zu hinterfragen. Etliche Teilnehmende begannen in den darauffolgenden Tagen ihre Büroräumlichkeiten neu zu organisieren oder das eigene Team auf Missstände hinzuweisen. Ziel erreicht! Danke! Den Regionalpräsidenten bzw. deren Vertretungen gilt mein besonderer Dank. Sie haben massgeblich dazu beigetragen, dass die Anlässe nicht nur stattfanden, sondern einen bleibenden Eindruck bei allen Beteiligten hinterlassen haben. Für mich persönlich war diese Netzwerkveranstaltung keiner der üblichen Anlässe, bei welchen vor allem neue Kontakte gewonnen werden. Vielmehr erinnere ich mich an diesen Anlass als interessante Reise voller Überraschungen und spannenden Diskussionen. Office-Kaizen für die Daheimgebliebenen Das Wichtigste in Kürze: n Kaizen ist nicht «dasjenige» Wundermittel, kann aber dennoch kleine Wunder vollbringen. rechnungswesen &controlling
Frédéric Jordan, eidg. FA im Finanz- und Rechnungswesen, Spezialgebiet Optimierung und Effizienzsteigerung.
n Nicht die Arbeitsplatzreduktion, sondern die Reduktion von Verschwendung ist das oberste Ziel. n Der Mitarbeitende wird als Experte betrachtet. n Office-Kaizen steht für die Anwendung der Kaizen-Philosophien innerhalb der Administration, Verwaltung und Büro. Vor Jahrzehnten übernahmen westliche Firmen, zuerst die Automobilhersteller, von Japan den Ansatz für Verbesserungen in kleinen Schritten. Die daraus resultierenden Erfolge füllten jahrelang Bücher und Zeitschriften. Vor 10 bis 15 Jahren wurden Stimmen laut, dass die administrative Seite der steigenden Geschwindigkeit der Veränderung in der Produktion nicht nachkomme. Würden nicht bald dementsprechende Massnahmen getroffen, so hiess es, verliere das einzelne Unternehmen in der Administration grosse Teile der Einsparung aus der Produktion. Getan wurde gegen diese Misere bislang meist nichts, von löblichen Ausnahmen auf der Unternehmenslandkarte einmal abgesehen. Was für Zustände treffen wir im Büro an? Chaos, unnötige Lagerbestände, übervolle Terminkalender, zugemüllte E-Mail-Boxen, überfüllte Archive, Dreifachablagen, Strukturlosigkeit elektronischer Daten, überflüssige Sitzungen, demotivierte Mitarbeitende, permanenter Platzmangel, fehlende Nachschubregelungen von Verbrauchsmaterial, Gärtchen-Denken, erschreckend schlechte IT-Kenntnisse … Das ist vielerorts der Büroalltag. Es werden keine Fragen gestellt, wie Probleme
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Das Problem aus der Sicht der Wissenschaft n 150 Stunden im Jahr verbringen wir nur mit Suchen n die Bearbeitung von E-Mails kostet mindestens 1 Stunde pro Tag n schlechte Selbst- und Arbeitsorganisation n 70% aller Beschwerdeursachen entstehen am Bürotisch n mangelhafte IT-Kenntnisse n Meetings aufgrund schlechter Datenaufbewahrung und Weitergabe n nur gerade 1% der Zeit wird für die Wertschöpfung genützt Die Bilanz: 70 Arbeitstage pro Jahr gehen dadurch verloren. Dabei handelt es sich wohlgemerkt um jene Tage, an denen die Mitarbeitenden anwesend sind. Was ist nun zu tun? Es gibt praxiserprobte Systeme, wie solche Probleme gezielt angegangen werden können. Nachfolgend die ersten vier Schritte eines Sechs-Stufen-Systems. 1. Selbst- und Arbeitsorganisation 2. Zusammenarbeit verbessern 3. Prozessoptimierungen 4. Optimierung im Team Der erste Schritt auf neuen Wegen Zu allererst wird der eigene Arbeitsplatz und die Umgebung aufgeräumt, gereinigt und neu organisiert. Dafür eignet sich eine 5A-Aktion im Teamverbund. Überflüssiges, wie zu viel oder veraltetes Büromaterial, gelesene Zeitungen/Zeitschriften, veraltete Anleitungen, defekte Gerätschaften und anderes wird entfernt. Beim Rest muss überlegt werden, ob es wirklich benötigt wird. Wenn ja, wo wird es verstaut. Beliebt ist die Cockpit-Anordnung für die wichtigsten Dinge auf dem Tisch. Jede
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Person entscheidet frei, was sie täglich benötigt. Gegenstände, die selten genutzt werden, gehören grundsätzlich nicht auf den Tisch. Anschliessend sind eigene Arbeitsstandards zu definieren. Wie erstelle ich meine Ablage? Wann beantworte ich meine E-Mails? Wie wird der Terminkalender organisiert? Die genannten Punkte müssen regelmässig wiederholt werden. Nur so wird die Nachhaltigkeit gewährleistet. Merke: Wer Freiraum und Ordnung um sich hat, arbeitet ruhiger, schneller und sorgenfreier, denn Chaos belastet den Menschen. Und weiter gehts Der zweite Schritt beschäftigt sich mit der Zusammenarbeit. Diese wird durch das Erstellen von Standards verbessert. Ein Standard ist die einfachste, schnellste und sicherste Methode, eine Arbeit zu erledigen. Beispiel: Ein in der Nähe der Türe stationiertes Ablagefach pro Person ist nützlicher, als wenn jeder eines auf dem Arbeitstisch stehen hat. Der Arbeitsplatz erhält sofort Freiraum für Wichtigeres. Als Nebeneffekt nehmen die Störungen rapide ab. Die Frage: «Wo kann ich die Post hinlegen?», entfällt. Wie kommuniziert oder informiert wird, kann ebenso wie Regelungen für den Nachschub von Papier oder Toner als Standard gesetzt werden. Merke: Standards müssen periodisch überprüft werden. In aller Munde: die Prozessoptimierung
Prozesse können mittels Wertstromdesign gründlicher auf den Verbrauch von Durchlaufzeiten und die dahinterstehenden Kosten untersucht werden. Merke: Der Mensch steht über dem Prozess, denn der Mensch definiert ihn. Teamwork und Führung Der vierte Schritt handelt von der Optimierung innerhalb des Teams und beinhaltet Punkte wie: Kennzahlen, Visuelles Management und Führen mit Zielen. Zuerst werden klare Kennzahlen gebildet, welche zwingend messbar sind. Kennzahlen müssen allen in visueller Art sichtbar und zugänglich gemacht werden (z. B. Teamboard). Die entstehenden Abweichungen, Erkenntnisse und Fehleraufdeckung sind die Grundlage für gute Ziele. «Du musst Dein Budget besser in den Griff kriegen» – ist kein sinnvolles Ziel. Merke: Schlechte Ziele binden Mitarbeitende zeitlich und kosten das Unternehmen zusätzliches Geld. Was zu erreichen ist Seit Jahren untersuchen renommierte Institute die Zahlen im Zusammenhang mit den angestrebten Verbesserungen. Das brachliegende Potential ist gewaltig. Nicht ausgeschöpfte Potentiale: n 20% allgemeine Effizienzsteigerung n Zeitgewinn bis zu 40% n Raumgewinn bis 50% n Senkung Verwaltungskosten bis zu 40%. Das Ich als Blockade
Nun erst kommt es zur Prozessoptimierung. Wird gleich mit dieser Stufe begonnen, schliesst man jedoch die Hauptursache für Fehler – den Menschen – von Beginn weg aus. Sind die ersten beiden Stufen durchlaufen, so haben sich automatisch unzählige Kleinigkeiten in den Prozessen bereits verändert. Mittels Prozessmapping werden zu untersuchende Abläufe möglichst simpel erfasst (z.B. Zettel an Wand) und sogleich vor Ort der ersten Analyse im Plenum unterzogen. Ist es korrekt, was wir machen? Braucht es diesen Schritt? Bereits mit diesen einfachen Fragen können Prozesse verändert werden. Selten benötigt es vertiefte Analysetechniken, die durchschnittliche BüroMitarbeitende weder erfassen können noch wollen oder sollen. Sehr komplexe rechnungswesen &controlling
Widerstände wie «Wofür etwas ändern, wir machen das schon immer so?» zeigen, wo das eigentliche Problem «sitzt». Es liegt am eigenen Willen, ob man eine transparente sowie effiziente Arbeit schätzt und damit einen angenehmen Arbeitsalltag erhält. Oder ob zugunsten der Intransparenz der ständig wachsende Druck stillschweigend angenommen und deswegen auf Verbesserungen verzichtet wird. Sie haben es selber in der Hand, welche Seite Sie wählen und was Sie verändern wollen. Wann beginnen Sie damit?
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Netzwerk veb.ch
beseitigt werden könnten, es wird lieber diskutiert, wie neuer Platz für Ablagen geschaffen werden kann. Sinnfreie Meetings werden nicht weggelassen, lieber wird eine Umfrage darüber erstellt und man bespricht die Resultate auf allen Ebenen ausführlich. Der Leser mag darüber lachen, es sei jedoch bedacht, dass solche Zustände je nach Firmengrösse locker Millionenbeträge verschlingen können. Nicht eingerechnet sind all die Kundenaufträge, welche aufgrund der genannten Probleme zusätzlich verlorengehen.
Regionalgruppen
Regionalgruppen
Die veb.ch Regionalgruppen bilden, neben ihren gesellschaftlichen Aufgaben, für die Mitglieder einen wichtigen fachlichen Treffpunkt in der Region. Dieses Netzwerk ist für die Kontakt- und Beziehungspflege sowie für den gesellschaftlichen und fachlichern Erfahrungsaus-
tausch auf hohem Niveau von hohem Nutzen. Ein exklusives Angebot sind die Veranstaltungen unter dem Titel netzwerk veb.ch, welche das Networking aktiv unterstützen gemäss dem Leitsatz: «Wer alleine arbeitet addiert, wer gemeinsam arbeitet multipliziert».
Jedes Mitglied von veb.ch ist automatisch einer Regionalgruppe angeschlossen. Die Regionalgruppe kann mit dem persönlichen Login auf www.veb.ch, Menüpunkt Daten aktualisieren, geändert werden. Ohne Angabe erfolgt die Zuteilung aufgrund des Wohnortes.
Bern Espace Mittelland
Ostschweiz-Fürstentum Liechtenstein
Zürich
Andrea Hostettler Landoltstrasse 95 3007 Bern Telefon P 031 387 72 10 bern@veb.ch
Franz J. Rupf, Präsident Quaderstrasse 5, 7000 Chur Telefon 081 252 07 22 Fax 081 253 33 73 ostschweiz@veb.ch
Peter Herger, Präsident Adetswilerstrasse 8a, 8344 Bäretswil Telefon G 081 710 56 00 zuerich@veb.ch
Nordwestschweiz
Zentralschweiz
Aktuelle Veranstaltungen Zürich
Roland Vannoni, Präsident Mischelistrasse 37 4153 Reinach Telefon 061 267 92 68 nordwestschweiz@veb.ch
Karl Gasser, Präsident Türlacherstr. 18, 6060 Sarnen Telefon 041 660 63 85 zentralschweiz@veb.ch
n Anlass Steuern, 20. Januar, Achtung neue Lokalität: Zunfthaus zur Schmiden, Zürich
Ein neuer Controlling-Standard für die Schweiz!
Markus Speck entwickelt. Jährlich soll in der Folge mindestens ein Standard zu ausgewählten Bereichen geschaffen werden. Was meinen Sie dazu?
veb.ch setzt sich nicht nur für seine Mitglieder oder Prüfungen in Öffentlichkeit und Wirtschaft ein, sondern hat gemäss seinen Statuten auch den Auftrag, nachhaltig und sichtbar Einfluss auf die Entwicklung und Einführung neuer, zweckmässiger Formen des Rechnungswesens und Controllings in der Schweiz zu nehmen. Kürzlich hat der Vorstand von veb.ch beschlossen, für das Controlling in der Schweiz einen eigenen Standard zu schaffen. Zielrichtung: KMU. Grossen Wert legte man dabei auf den erfolgreichen Grundsatz «Von der Praxis für die Praxis». Was will man erreichen? Der neue Standard soll der heutigen Praxis in der Schweiz und im aktuellen
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Umfeld gerecht werden und dem Anwender – wie aber in der Folge auch den verschiedenen Empfängern und Stakeholdern – durch seine klaren Grundsätze eine wertvolle Hilfe sein. veb.ch ist überzeugt, damit für die Schweizer Wirtschaft ein wertvolles, einheitliches Instrument für die finanzielle Führung zu schaffen und sie dadurch in ihrer Wettbewerbskraft weiter zu stärken. Aus diesem Grunde plant unser Verband eine breite Verteilung der Standards in der Schweizer Wirtschaft und in Fachkreisen. Von Beginn weg professionell Der vorliegende Entwurf des 1. Standards zum Thema «Investitionsrechnung» wurde von der beauftragten Arbeitsgruppe mit den veb.ch Vorstandsvertretern Dieter Pfaff und Herbert Mattle sowie den Kollegen André Meier, Niklaus Meier und rechnungswesen &controlling
Ihre Meinung ist veb.ch sehr wichtig. Falls Sie Stellung nehmen möchten – Sie finden den Entwurf unter www.veb.ch, Publikationen, Controlling –, senden Sie Ihren Input bitte bis 10. Januar 2011 an herbert.mattle@veb.ch oder per Post an veb.ch, Lagerstrasse 1, 8004 Zürich. Von Interesse sind dabei insbesondere die folgenden beiden Themenkreise: 1. Fachlicher Input zum Entwurf «Investitionsrechnung». Entspricht er der Praxis? Was fehlt? Was ist Ihrer Meinung nach nicht korrekt? Würden Sie damit arbeiten? Oder entspricht der Entwurf schon ganz Ihren Vorstellungen? 2. Welchen Teilbereich des Controllings sollten wir für den 2. Standard angehen? Der veb.ch dankt Ihnen bereits jetzt für Ihre Stellungnahme – auch im Namen aller zukünftiger Anwender!
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Wer kann Mitglied werden? Diese Frage wird uns sehr oft gestellt. In unseren Statuten steht folgendes: Aktivmitglieder sind diplomierte Experten in Rechnungslegung und Controlling, Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen mit Fachausweis sowie alle gemäss gültigem Reglement der eidgenössischen Diplomprüfung für Experten in Rechnungslegung und Controlling zur Prüfung zugelassenen Personen. Dazu gehören Inhaber eines Fachausweises oder eines Diploms einer höheren Fachprüfung (Beispiel: Treuhandexperten, Steuerexperten, Wirtschaftsprüfer) oder eines Diploms einer Fachhochschule. Weiter zählen dazu Inhaber eines Bachelor-Abschlusses einer Hochschule oder Fachhochschule. Passivmitglieder sind natürliche und juristische Personen, welche dem veb.ch fachlich und gesellschaftlich verbunden sind. Als Passivmitglied hat man kein Stimmrecht an der Generalversammlung und das Logo veb.ch darf nicht für die Werbung verwendet werden (Briefschaft, Internetaufritt).
eine andere Rechnungsadresse erfassen. Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie eine solche Mutation bis am 10. Januar 2011 vornehmen, damit dann die Beitragsrechnung auch richtig adressiert wird. Selbstverständlich nehmen wir Ihre gewünschte Rechnungsadresse auch mit einem E-Mail an info@veb.ch entgegen. Anerkennung Weiterbildung gem. RAG Im Revisionsgesetz Art. 12 ist geregelt, dass staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen Massnahmen für die Qualitätssicherung ihrer Revisionsdienstleistungen treffen müssen. Dazu zählt unter anderem die Aus- und Weiterbildung in Revisionsthemen. Die Revisionsaufsichtsbehörde erteilt den Weiterbildungsanbietern keine pauschale Anrechnung in Tagen oder Stunden, welche die Qualitätssicherung bestätigen könnten. Wenn Sie sich für ein Weiterbildungsangebot entscheiden, dann müssen Sie persönlich bei der RAB anfragen, ob diese Weiterbildung im Sinne der Qualitätssicherung durch die RAB anerkannt wird. Titel in Fremdsprachen
Der Mitgliederbeitrag beträgt für die natürlichen Personen beider Kategorien CHF 120.
Immer wieder fragen Fachausweis- und Diplominhaber, wie die Titel in Englisch heissen.
Jahresbeitrag 2011
Fachfrau/Fachmann im Finanz und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis heisst Swiss certified specialist for finance and accounting
In der zweiten Januarhälfte 2011 versenden wir die Beitragsrechnungen. In Ihren persönlichen Mitgliederdaten ist festgehalten, an welche Adresse Sie diese Rechnung wünschen. Mit Ihrem persönlichen Login (E-Mailadresse und Passwort) können Sie die Daten mutieren und so auch
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Aus dem veb.ch
Aus der veb.ch-Geschäftsstelle
Expertin/Experte in Rechnungslegung und Controlling heisst Swiss certified expert for accounting and controlling
rechnungswesen &controlling
Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin und Mitglied des veb.ch-Vorstandes.
Die Titelbezeichnungen in französich und italienisch finden Sie auf www.veb.ch unter dem Menüpunkt Ausbildung. getAbstract Seit dem 1. August 2007 haben alle Mitglieder Zugriff auf die weltweit grösste Plattform von Businessbuch-Zusammenfassungen. Aktuell stehen über 6000 Abstracts zum Herunterladen bereit. Die Zutrittsberechtigung erfolgt über den geschützten Bereich auf www.veb.ch, Login. Das Angebot ist exklusiv für unsere Mitglieder. Seit der Aufschaltung haben wir bereits mehr als 2000 aktive Benutzer dieser Dienstleistung. Haben Sie Fragen zu Ihrem Login? Rufen Sie an, wir unterstützen Sie gerne. Zum Jahresabschluss Ihnen, unseren vielen langjährigen und neuen Mitgliedern und Lesern unserer Fachzeitschrift, danke ich herzlich für das Interesse an unseren Dienstleistungen. Wir freuen uns, Ihnen auch im neuen Jahr wieder einige, wie immer praxisorientierte Angebote unterbreiten zu dürfen. Auch ein herzliches Dankeschön für die vielen sympathischen und bereichernden Kontakte, sei es am Telefon oder an unseren Veranstaltungen. Ich wünsche Ihnen für das Jahr 2011 alles Gute, und mögen Ihre Wünsche in Erfüllung gehen. nnn
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Aus dem veb.ch
Veranstaltungen und Adressen
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Controller Akademie AG Zürich
veb.ch demnächst
Lagerstrasse 1, Postfach 1262 8021 Zürich Telefon 043 336 50 30 Fax 043 336 50 33 www.veb.ch, info@veb.ch
n 17.01.2011: 2. Tag des Rechnungswesens, Zürich n 09. + 23.03. oder 10. + 24.03.: Excel für Controller, Zürich n 08.04.2011: Beginn Studiengang Spaund Wellness-Controlling, div. Orte n 11.05.2011: Beginn Modul-Studiengang Wirtschaftskriminalität, Zürich n 11.05.2011: Beginn Diplom-Studiengang , in Swiss GAAP FER, Zürich n 17.08.2011: Beginn Vorbereitung CIMA: Strategy Level Papers und TOPCIMA, Zürich n 07.09.2011: Beginn 17. Durchführung Studiengang «Diploma as IFRSAccountant, Certified by Controller Akademie and Ernst&Young», Zürich n 23.10.2011: Beginn Studiengang für Expertinnen/Experten in Rechnungslegung und Controlling (in 5 oder 3 Semestern), Zürich n 26.10.2011: Beginn Controlling-Praxisstudium in sechs Modulen (Dauer 1 Semester), Zürich n 26.+27.10.11: IFRS Update, Zürich
veb.college, Sihlhof, Zürich
acf.ch Ass. dei contabili-controller diplomati federali – Gruppo della svizzera italiana Ines Guarisco, Presidente 6963 Lugano-Cureggia Telefono/Fax 091 966 03 35 www.acf.ch, iguarisco@acf.ch swisco.ch Chambre des experts en finance et en controlling Rue de Neuchâtel 1 1400 Yverdon-les-Bains Tél. 024 425 21 72, Fax 024 425 21 71 www.swisco.ch, info@swisco.ch
Tagesseminare Jahresabschlussplanung 2010: 20. Januar 2011 Englische Fachbegriffe: 12. Mai 2011 Lehrgänge EU-Mehrwertsteuer: Start am 2. März 2011 Nachfolgeregelung, Unternehmensbewertung: Start am 2. März 2011 IFRS Überblick: Start am 3. März 2011 CH-Mehrwertsteuer: Start am 7. März 2011 Experte Swiss GAAP FER: Start am 9. März 2011 IKS und Risikobeurteilung: Start am 6. April 2011 Das Veranstaltungsangebot wird laufend ergänzt. Besuchen Sie uns auf www.veb.ch.
Impressum «rechnungswesen & controlling», Fachinformationen des Schweizerischen Verbandes der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen veb.ch
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Erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 9500 Exemplaren Redaktion: Herbert Mattle, Präsident, Obfelden; Dieter Pfaff, Vizepräsident, Wettswil; Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin Inserate und Auskünfte: Geschäftsstelle veb.ch, Lagerstrasse 1, 8004 Zürich, Telefon 043 336 50 30, Fax 043 336 50 33, info@veb.ch, www.veb.ch Layout, Druck und Versand: Druckzentrum AG, Zürich Süd, Rainstrasse 3, 8143 Stallikon Bezug: «rechnungswesen & controlling» kann kostenlos bezogen werden bei veb.ch oder steht zum Download zur Verfügung (www.veb.ch/Publikationen/Fachzeitschriften) Rechtlicher Hinweis: Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion gestattet. Adressänderungen: Bitte melden Sie Mutationen der Geschäftsstelle.
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rechnungswesen &controlling
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