Rechnungswesen & Controlling 01/12

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rechnungswesen &controlling 1·12 Entschleunigung 5. Januar 2012, 19.05 Uhr. In Grächen, gelegen auf einer Sonnenterrasse 1600 m.ü.M. in der Nähe von Zermatt und erst seit 60 Jahren durch eine Strasse mit dem im Mattertal gelegenen St. Niklaus verbunden, gehen auf einen Schlag alle Lichter aus. Wir schauen zum Fenster hinaus, zu den umliegenden Chalets: Betrifft der Stromausfall nur uns oder alle, Einzelschicksal oder Schicksalsgemeinschaft? Dunkelheit überall. Das ist ja schon einmal beruhigend, wir sind nicht alleine, sind glücklich, Teil des Problems und später dann hoffentlich auch Teil der Lösung zu sein. Rund 1‘500 Einwohner und Hunderte von Touristen in Ferienwohnungen und Hotels ohne Strom, ohne Telefon. Kein Mobile, kein Festnetz, kein TV, keine Haushaltgeräte. Nichts funktioniert. Später wird ein vom Sturm Andrea umgestürzter Baum als Ursache der Störung ermittelt. Fast 24 Stunden ohne jeglichen Strom. Von einer Sekunde auf die andere sind wir nicht nur von der globalisierten Welt abgeschnitten und noch viel schlimmer: von der Üsserschwiiz. Zuerst dachten wir: Das hatten wir schon öfters, dauert maximal eine halbe Stunde. Aber diesmal bleibt es einfach dunkel. Aber zum Glück sind Frauen Sammlerinnen: Teelichter und Kerzen sind dutzendfach vorhanden – wenigstens etwas Licht. Man gewöhnt sich langsam an Dunkelheit und Ruhe, arrangiert sich. Gegen 22 Uhr gehe ich mit unseren Hunden durchs Dorf, Mondlicht erhellt die frisch verschneiten Strassen und Wege. Alles

wie ausgestorben. Absolute Stille und Ruhe, ein wahres Wintermärchen. Zum Schlafen eine Decke mehr – etwas kälter als sonst, aber es geht. Der Radiowecker wird ja dann morgens um Sechs wieder laufen. Von wegen. Zähneputzen geht, fürs Duschen ist das Wasser einfach zu kalt – wenigstens für mich. Nach 7 Uhr wieder mit den zwei besten Freunden durchs Dorf. Beim Tourist Office hat es ein paar Leute. Ein Anschlag informiert, dass es im Gemeindesaal heissen Tee und Suppe gibt (Notstromversorgung!). Einige holländische Urlauber wollten an diesem Freitagmorgen wie geplant früh abreisen. Aber die Skikästen an der Talstation lassen sich – da diese Saison neu mit modernstem Badgesystem ausgestattet – nicht öffnen. Wir sind immer mehr von der Technik abhängig, sind verletzlich wie nie zuvor. Die Ruhe, die Stille ist wohltuend. Man unterhält sich mit Unbekannten, hat Zeit für ein Gespräch, rätselt darüber, wann es wieder Strom gibt, tauscht Tipps, bietet Hilfe an. Alle sind zuversichtlich, froh, dass sie in der Schweiz sind, da wird es schon jemanden geben, der schaut, dass es bald wieder läuft. Der Erholungseffekt ist grossartig, keine SMS, keine Telefonate, kein Internet, kein TV, Radio nur mit Batterie – wenn denn im Vorrat vorhanden. Stunden der Ruhe, nicht erreichbar, die Hektik ist weg, die Welt muss ohne uns auskommen, ob sie es schafft?

Zürich 27. Januar 2012. 11.06 Uhr. Ein Stromausfall wegen eines Kabelbrandes legt rund ums Zürcher Bellevue alles

lahm: Ampeln, Trams, NZZ und Blick, Hunderte von Geschäften und 10‘000 Haushalte. Dunkle Gänge, blockierte Lifte und Rolltreppen, klemmende Ladenkassen, nichts geht mehr. McDonald geschlossen, der Marronistand macht das Geschäft des Lebens. Die Betroffenen nehmen es in der Regel gelassen – Zwangspause. Um 13.41 Uhr wird die Stadt wieder mit Strom versorgt. In Zürich ist halt alles anders, viel schneller als im Rest der Welt. In Zürich dauert die uns geschenkte Entschleunigung nur knapp 3 Stunden. Entschleunigung statt Beschleunigung. Beschleunigung! Alles jetzt und sofort, bitte sehr!! Ein Zustand, der die Leute immer kränker macht. Dass die psychische Belastung am Arbeitsplatz in den letzten Jahren zugenommen hat, ist wissenschaftlich unbestritten. 2010 ergab eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), dass sich 34 Prozent der

Das offizielle Organ des veb.ch, des grössten Schweizer Verbandes für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen


Und wieder 126 Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht täuschen Wir heissen 126 Kolleginnen und Kollegen willkommen. Sie sind dem veb.ch beigetreten. Ammann Christoph · Anderegg Pascal · Baeriswyl Michael · Bänninger Thomas · Baumann Lorant Roman · Baumann Daniel · Beck Fritz · Bernet Urs · Bertschy Michael · Besmer Rolf · Bhend Willi · Breider Julia · Brejza Katharina · Bucheli Markus · Buffa Jesús · Caprez Reto · Di Caprio Franziska · Egger Eliane · Eigenmann Gabi · Erden Ayhan · Filippidis Nikolaos · Fischer Andreas W. · Fluri Andreas · Frick Anna · Füglistaler Denis · Furrer Barbara · Gehrig Luzia · Geisser Paul · Germann Eveline · Germann Sabine · Gerwer Corinne · Gfeller Christiane · Gilomen Yvonne · Griss Silvie · Gschwend Jakob · Güntert Christian · Hahn Notburga · Hartmann Martin · Häusermann Claude · Hauser Ursula · Henz Michael · Hocher Cornelia · Hug Marcel · Hürlimann Ruth · Jelic Linda · Jenni Franziska · Joss Lorenz · Kämpf Jürg · Karpf Heinz · Kathe Boris · Kaufmann Dario · Kissling Françoise · Knüsel Jacqueline · Koller Beat · Kradolfer Martin · Kühni Daniel · Landolt Rodolfo · Lehmann Regine · Lucas Marc · Lupica Maurizio · Mäder Urs · Marjanovic Zana · Marxer Bert · Marxer Sabine · Mauritz Karin · Meier Hans-Peter · Meier Maya · Mesinovic Indira · Michel Patrick · Mitschuinig Harald · Monn Franziska · Montavon Claudine · Müller Albert · Mura Christian · Näf Markus · Neidhardt Bellizio Carla · Niederberger Irène · Osterwald Michelle · Ottiger Beni · Pally Reto · Partin Susanne · Persiali Gérald · Pezzoli Pietro · Pfister Dieter · Pirozzi Anna · Rautenstrauch Thomas · Rebsamen Jürg · Rosebrock Frank · Röthlisberger Marc · Rüegsegger Evelyne · Rutishauser Christoph · Rüttimann Simon · Rychen Bernhard · Schaller Herbert · Schaub Jolanda · Scheidegger Sailom · Schenkel Dominic · Schmidhalter Iris · Schnetzer David · Schnurrenberger Michel · Schönholzer Simon · Schweizer Adrian · Schwertfeger Marc · Sekinger Daniela · Sottas-Riedo Daniela · Spahr Sabine · Stäheli Michael · Stalder Martin · Steiner Fabian · Steiner Patrick · Stutz Sibylle · Suter Melanie · Talarek Maciek · Ulrich Nicole · Vetter Hanspeter · Vogt Hans-Ueli · Vogt Tatsiana · Weber Martin · Widmer Sven · Wiget Remo · Ziegler Marcel · Zimmerli Romina · Zinner René · Zollinger Anita · Zurlinden Anita · Zysset Charlotte

7000 Mitglieder können sich nicht täuschen: Es macht sich jeden Tag bezahlt, beim veb.ch dabei zu sein! Der veb.ch ist der grösste Schweizer Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen. Der veb.ch ist erfolgreicher Seminaranbieter. Der veb.ch fördert Bekanntheit, Anerkennung und Entwicklung von Fachausweis und Diplom und der dualen Ausbildung in Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik; er ist vom Bund beauftragter Mitträger der eidgenössisch anerkannten Fachausweis- und Diplomprüfung. Der veb.ch bringt seine Mitglieder an den Puls der Wirtschaft und näher zum Erfolg. www.veb.ch veb.ch · Lagerstrasse 1 · Postfach · 8021 Zürich · 043 336 50 30


Meines Erachtens sind für die Beschleunigung verschiedene Gründe verantwortlich, welche sich gegenseitig verstärken. n Tempo, Tempo, Tempo: Unser Leben wird immer schneller, stressiger. Die zunehmende Globalisierung hat den Wettbewerbsdruck erhöht, die Unternehmen sind gezwungen «just in time» zu liefern und ihre Produktivität zu steigern, ein Kostensenkungsprogramm folgt dem anderen, tiefgreifende Strukturwandel finden statt. Manager des Typs «Geht nicht, gibt’s nicht» geben sich in immer kürzeren Zeitintervallen die Klinke, zurück bleiben jedes Mal noch mehr verunsicherte und frustrierte Mitarbeiter. Einziges Gegenmittel: innerliche Kündigung. Dazu kommt die Matrixorganisation, wie sie in den letzten Jahrzehnten in der Unternehmenswelt Eingang gefunden hat. Die Vorteile sind unbestritten. Die Nachteile allerdings auch: Mehrfachunterstellung schafft Kompetenzkonflikte, Machtkämpfe, Zurechnungsprobleme von Erfolgen und Misserfolgen, hohen Kommunikationsaufwand und unvereinbare Anforderungen aus der Projekt- und Basisorganisation sowie von weiteren Vorgesetzten. Überforderung und Angstzustände pur. n Neue Kommunikationsmittel: SMS, MMS, WhatsApp, Emails, Skype, Apps, Siri, Wikipedia. Ja nichts verpassen – 24 Stunden im Tag, 7 Tage die Woche erreichbar sein! Aktions- und Reaktionszeiten wurden massiv gesenkt, Mitarbeiter müssen in immer kürzeren Fristen immer mehr Informationen verarbeiten. Hinzu kommt, dass die neuen Technologien die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit zusehends verwischen. Viele rufen auch in der Freizeit Informationen ab, die ihre Arbeit betreffen. Die ständige Erreichbarkeit und die permanente Über-

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flutung mit Informationen führen zu Stress: E-Mails im Postfach werden nur noch flüchtig oder gar nicht gelesen, geschweige denn beantwortet – das schlechte Gewissen darüber aber ist da. n Gegenwartsverlust: Die Kommunikationsforscherin Miriam Merkel prognostiziert dem vernetzten Menschen eine düstere Zukunft: Er werde sich in der digitalen Welt verlieren. Da über neue Möglichkeiten immer mehr Daten über Dich und mich erhoben und verknüpft werden, befürchtet sie: Der Mensch der Zukunft wird zum Ergebnis seiner extrapolierten Vergangenheit. Wahrlich beängstigend! Ihr Rat: sich selektiv abschirmen, um in dieser Welt nicht verloren zu sein. n Keine Zeit zum Ausatmen: Während die alte Dame alle Musse der Welt hat, um eine Briefmarke aufzukleben, werden in der Arbeitswelt die Prozesse mit der Stoppuhr «durchstrukturiert» und für jede Verrichtung eine oftmals kaum einzuhaltende Zeiteinheit festgelegt. Sei es beim Pöstler, wo kein kleiner Schwatz mit dem Kunden mehr drin liegt oder im Gesundheitswesen, wo nun manche Verrichtungen mit dem Barcode-Lesegerät erfasst und abgerechnet werden. Es muss immer mehr erledigt werden mit immer gleichviel Zeit. Aus Dienstleistungen werden Performances. Da bleibt der persönliche Kontakt doch ganz logisch auf der Strecke. Was wir dann fühlen? Mangelnde Wertschätzung als Mitarbeiter, Kunden, Patienten. Trotz anderslautenden Leitbildern. n Existenzangst: Weniger Jobsicherheit, mehr Druck. Das Hamsterrad dreht unerbittlich. Was kann der Einzelne von uns gegen Auswüchse der Beschleunigung tun? Der technische Fortschritt schenkt uns an und für sich mehr Freizeit. Nur gehen wir mit dieser zunehmend frevelhaft um, schauen süchtig alle 3 Minuten nach neuen Nachrichten. Wir fühlen uns minderwertig, verlieren unser Selbstvertrauen, wenn wir einmal für 10 Minuten keine Mitteilung erhalten haben. Also: Freizeit bewusst nutzen und geniessen, dabei Mobiles und PC einfach abstellen. Warum nicht einen persönlichen Entschleunigungstag einführen im Sinne des früherechnungswesen &controlling

Inhaltsverzeichnis Ausgabe 1.12 / März 2012 Controlling Rollierende Forecasts

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Rechnungslegung Goodwill-Impairment-Testing 9 IFRS aktuell

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Immobilien Leistung und Gegenleistung beim Grundstückkaufvertrag 13 Steuern Update zur MWST

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Ausbildung Feedbackprozess 17 vebjob Stellenvermittlung von veb.ch

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Personalwesen Sozialversicherungen 23 Persönlich Interview mit Markus Speck

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vebmedia Wird Werbung überflüssig?

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ren «casual Friday»? In der Tat – selektive Abschirmung scheint eines der Rezepte gegen die Beschleunigung zu sein. Und bereits haben grosse Unternehmen wie Siemens und viele Banken (diese aber auch aus Risikogründen, insbesondere bei Händlern) begonnen, den Zugang zu den Firmenhandys ausserhalb der Arbeitszeit der Mitarbeiter zu sperren. Einzelne Mitarbeiter, wie Kweku Adoboli, ex-UBS-Mitarbeiter in London – mit einem verursachten Verlust von über USD 2 Milliarden – entschleunigen sich bereits erfolgreich selbst, im Gefängnis. Von dieser Methode rate ich aber eher ab. Und denken Sie daran: Sie können nur sich selbst ändern, nicht die anderen! Beginnen Sie am besten noch heute damit.

Herbert Mattle, Präsident veb.ch

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Schweizer Erwerbsbevölkerung häufig oder sehr häufig gestresst fühlen. Im Jahr 2000 betrug der Anteil erst 27 Prozent. 80 Prozent der Befragten gaben an, häufig unter Termindruck zu stehen – fünf Jahre zuvor waren es noch 69 Prozent. Immer mehr Arbeitnehmer scheiden mit einem Burn-out aus dem Arbeitsleben aus. Die Schätzung des volkswirtschaftlichen Schadens beläuft sich auf etwa 10 Milliarden Franken pro Jahr.


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Aufgrund der hohen wirtschaftlichen Dynamik sind Plandaten oftmals schnell veraltet. Für die Führungskräfte steht mit solchen Plandaten kein aktueller Ausblick über den Geschäftsverlauf zur Verfügung. Eine aktuelle Informationsbasis zur unterjährigen Steuerung von Unternehmen liefern dagegen rollierende Forecasts, um rechtzeitig Massnahmen bei Planabweichungen ergreifen zu können.

Notwendigkeit der Planergänzung durch einen Forecast Die kalenderjahrorientierte Budgetierung reicht zur Steuerung des Unternehmens häufig nicht aus, so dass die Planung um einen regelmässigen Forecast ergänzt werden muss. Hierbei ist es wichtig, den Steuerungszweck der beiden Instrumente «Budgetierung» und «Forecast» zu unterscheiden. Die Budgetierung (Jahresplanung) ist ein Zielsetzungsinstrument und damit eine «Willensäusserung» des Managements in Bezug auf das nächste Geschäftsjahr. Der unterjährige Forecast stellt dagegen keine Zielsetzung dar, sondern bildet den Wissensstand im Unternehmen über die aktuelle Geschäftsentwicklung ab. Ein Beispiel zeigt den Unterschied zwischen Budget und Forecast: Im Oktober 2011 wird ein Gewinn von 100 TCHF für das Jahr 2012 budgetiert; der aktuelle Forecast im März 2012 zeigt dagegen an, dass in 2012 voraussichtlich nur ein Gewinn von 90 TCHF erzielt wird. Das Ziel der Geschäftsleitung bleibt nach wie vor ein Gewinn von 100 TCHF für 2012. Der Forecast liefert zeitnah die Information, dass zur Zielerreichung Massnahmen notwendig sind (z.B. die vorgezogene Einführung einer neuen Produktlinie). Nicht alle Unternehmen trennen strikt zwischen Budget und Forecast: Solche Unternehmen verwenden die Budgetzahlen nicht nur als Zielsetzung, sondern passen diese unterjährig mehrmals an die neuen Realitäten an. Dies widerspricht jedoch dem Sinn einer Zielfestlegung, denn Ziele sollten nicht laufend verändert werden. Dies zeigt sich auch in den jährlichen Zielvereinbarungen für die Mitarbeiter.

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Zeitnahe Informationen für die unterjährige Geschäftssteuerung durch rollierende Forecasts Hinzu kommt der hohe Ressourcenaufwand einer ständigen Plananpassung, vor allem, wenn die Budgetierung sehr detailliert ausgestaltet ist (z.B. bis auf Kostenstellenebene, einzelne Kunden, Vertriebswege etc.).

Grenzen des klassischen Jahresend-Forecast Auf die genannte Problematik wird reagiert, indem ein vom Budget losgelöster unterjähriger Forecast erstellt wird. Im klassischen Forecast ist der Betrachtungshorizont das Kalenderjahr. Damit werden zwar Änderungen des Marktumfelds unterjährig erkannt (als Massnahme ergibt sich z.B. die Anpassung der ProduktionsEinsatzplanung an die Auslastungsentwicklung). Nachteilig ist jedoch, dass sich der Forecasthorizont im Lauf des Jahres stetig verkürzt, da immer nur bis zum Jahresende prognostiziert wird. Die Folgemonate nach dem Kalenderjahresende werden ausgeblendet. Zudem werden in der Praxis bei einem Jahresend-Forecast häufig negative Meldungen über Fehlentwicklungen bis zum letzten Forecast des Jahres (z.B. Forecast im Oktober) zurückgehalten, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden. Auf diese Weise verstreicht unnötig Zeit für Gegenmassnahmen. Im dynamischen Umfeld stösst der klassische Jahresend-Forecast daher an seine Grenzen. Dieser Nachteil wird durch einen rollierenden Forecast vermieden. Die Gestaltung eines solchen rollierenden Forecasts wird im Folgenden anhand eines Praxisbeispiels vorgestellt.

Dr. Steffen Gross ist Senior Project Manager im Competence Center Controlling und Finanzen bei Horváth & Partners in Zürich. Christian Offenhammer ist Consultant von Horváth & Partners in Zürich und Lehrbeauftragter der Universität St. Gallen.

Praxisbeispiel zur Ausgestaltung eines rollierenden Forecast Das Beispielunternehmen ist in einem sehr dynamischen Markt tätig. Für die Einführung des rollierenden Forecasts wurde zuerst der Steuerungszweck festgelegt. Darauf aufbauend wurden die Inhalte, Prozesse, Verantwortlichkeiten und die systemtechnische Ausgestaltung definiert. 1. Festlegung des Steuerungszwecks Der wesentliche Steuerungszweck des rollierenden Forecast liegt für dieses In-

Abbildung 1: Praxisbeispiel – Ausgestaltung eines rollierenden Forecast rechnungswesen &controlling

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dustrieunternehmen darin, durch die Umsatzprognose frühzeitig Fertigungsengpässe oder Ressourcenüberhange in der Produktion zu erkennen. Dadurch können die Personal-Ressourcen und die Disposition (Material, Lager) rechtzeitig angepasst werden. Zudem zeigt sich unterjährig, in welchen Bereichen kurzund mittelfristige Investitionsbedürfnisse bestehen und in welchen Bereichen die Kostenvorgaben nicht eingehalten werden können. 2. Definition der Forecastinhalte Ein wesentliches Merkmal des rollierenden Forecast ist der gleichbleibende Zeithorizont. Für dieses Unternehmen wurde ein Horizont von 5 Quartalen gewählt. Dies hat den Vorteil, dass zu Beginn des vierten Quartals das nächste Kalenderjahr vollständig durch den Forecast abgedeckt wird. Für die Produktions- und Einkaufsplanung (Personal-, Maschineneinsatz-, Verbrauchsgüterplanung) stehen insbesondere die ersten drei Forecast-Monate im Fokus, daher werden diese detaillierter ausgestaltet (Monatsdaten) als die weiteren vier Quartale (Quartalsdaten). Jeder Forecast-Beteiligte muss maximal 10 Kennzahlen prognostizieren (auf Basis von Umsatz, Kosten, EBIT, Auslastung). Einerseits reicht dies im Beispielunternehmen als Informationsgrundlage für die Geschäftsleitung völlig aus, andererseits kann damit der Aufwand für die Forecast-Erstellung begrenzt werden. In diesem Fall werden die Daten nur pro Geschäftseinheit, Produktgruppe und Land abgefragt. Eine weitere Detaillierung (z.B. auf Ebene eines einzelnen Produkts) ist für den Unternehmens-Forecast nicht notwendig.

3. Integration in den Gesamtplanungsprozess Der Forecast wird jedes Quartal rollierend aktualisiert. Dabei wird auf die Basisdaten aus dem letzten Forecast zurückgegriffen, die gemäss den neuen Entwicklungen durch die Verantwortlichen anzupassen sind («Delta»-Betrachtung). Das erste Quartal (im letzten Forecast entspricht dies dem zweiten Quartal) wird detailliert (Forecast für die einzelnen Monate 1, 2 und 3), ein neues fünftes Quartal wird hinzugefügt. Der Forecast wird innerhalb von einer Woche erstellt und schliesst mit einer Präsentation und Massnahmenableitung in der Geschäftsleitung.

Der rollierende Foercast hilft nicht nur für die unterjährige Steuerung, sondern stellt zugleich eine aktuelle Datengrundlage bei der Erstellung des Mehrjahresplans und des Budgets dar. Für die Budgetierung im Herbst kann der September-Forecast verwendet werden, denn aufgrund des 5 Quartals-Zeithorizonts umfasst dieser Forecast das gesamte nächste Geschäftsjahr. So sind mögliche Differenzen zwischen der prognostizierten Geschäftsentwicklung im Forecast und der Zielsetzung (Budgetierung) frühzeitig erkennbar. 4. Klärung der Verantwortlichkeiten Im Gegensatz zur Budgetierung, welche als «top-down»-Zielsetzungsprozess ausgestaltet ist, wird der rollierende Forecast «bottom-up», d.h. von den Mitarbeitern in den Geschäftseinheiten vor Ort erstellt. Für das Beispielunternehmen sind dies die Vertriebs- und Produktionsleiter sowie die Leiter der Geschäftseinheiten in den einzelnen Ländern. Der Vertrieb prognosti-

ziert zuerst die Umsätze; danach werden die notwendigen Ressourceneinsätze und Produktionskosten durch das Produktions- und Supply Chain-Management abgeleitet. Die Leiter der Geschäftseinheiten validieren den Forecast ihres Verantwortungsbereichs. Parallel dazu werden die Kosten der zentralen Servicebereiche auf Gruppenebene prognostiziert. 5. IT-Unterstützung der Forecasterstellung Basierend auf den Marktinformationen ist der Umsatz-Forecast durch die Verantwortlichen in den einzelnen Geschäftseinheiten und Ländern manuell einzugeben. Dies erfolgt über eine webbasierte Erfassungsmaske in das zentrale Planungssystem des Unternehmens. Umsatzabhängige Kostenpositionen werden bei der rollierenden Forecast-Aktualisierung dagegen teilweise automatisiert fortgeschrieben (z.B. umsatzabhängige Materialkosten). Andere Kostenpositionen sind relativ stabil und müssen nicht jedes Quartal angepasst werden (z.B. Mietkosten). Im Unternehmen werden die Geschäftseinheiten mit den aggregierten Planwerten gesteuert; daher werden nur aggregierte Daten manuell eingegeben. Zur Abbildung einer vollständigen Ergebnisrechnung werden die auf aggregierter Stufe erhobenen Forecastdaten mit einem Verteilschlüssel heruntergebrochen (z.B. Aufteilung einer Kostenartengruppe in die einzelnen Kostenarten). Dies erfolgt automatisch durch das IT-Planungssystem, indem Ist-Vorjahresdaten als Verteilschlüssel für die Forecastdaten herangezogen werden. Durch eine konsequente IT-Unterstützung wird der Forecast-Erstellungsaufwand signifikant reduziert.

Fazit

Abbildung 2: Praxisbeispiel – Rollierender Forecast mit 5 Quartals-Zeithorizont

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Der rollierende Forecast stellt in wirtschaftlich dynamischen Zeiten ein Steuerungsinstrument dar, mit dem sich abzeichnende Entwicklungen abgebildet und entsprechende Massnahmen zeitnah initiiert werden können. Der Forecast ergänzt die im Vorjahr fixierte Zielsetzung (Budgetierung). Der Gesamtaufwand für Budget und Forecast kann dabei durch die Fokussierung auf die entscheidungsrelevanten Kennzahlen und eine Verringerung des Detaillierungsgrads vermindert werden. nnn

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veb.ch, der grösste Schweizer Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen, informiert in einem Seminar über das nRLG. Dozentenmeinungen und Kurzinterview mit Prof. Dr. Dieter Pfaff, Vizepräsident von veb.ch: Dieter Pfaff, ist das nRLG gut? Ganz kurz: Stille «Willkürreserven» bleiben zwar zulässig, aber die Mindestvorschriften sind systematischer und detaillierter als bisher, was gut ist. Unternehmen mit ordentlicher Revision müssen zusätzlich eine Geldflussrechnung und einen Lagebericht erstellen. Die Anwendung des neuen Rechts will daher gründlich geplant sein. Ihr Verband hat dazu ein Seminar im Programm. Reicht ein Tag für dieses Thema? Wir verfolgen die Entwicklung seit Jah-

ren. Um die wesentlichen Änderungen und Knacknüsse darzustellen, reicht ein Tag. Unsere Dozenten garantieren für den praktischen Nutzen. Drei Daten sind ausgebucht. Der nächstmögliche Anlass findet im September statt. Welche Unterlagen empfehlen Sie zum anschliessenden Weiterarbeiten? Jedes unserer Seminare wird von den Vortragenden ausführlich dokumentiert. Was raten Sie jenen, die sich erst einmal «einlesen» möchten? Informieren Sie sich via Internet, zum Beispiel durch die Artikel unserer Referenten Peter Böckli und Florian Zihler auf www. treuhaender.ch. News gibts auch immer auf www.veb.ch und in unserer Zeitschrift «Rechnungswesen & Controlling». Prof. Dr. Pfaff, Danke für dieses Gespräch. nnn

Dieter Pfaff, Prof. Dr., Ordinarius für Rechnungslegung und Controlling, Direktor des Instituts für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Zürich; Partner des Center of Excellence in Accounting, Zürich

Anmelden? Details zum nRLG-Seminar inkl. Daten, Veranstaltungsort und die Möglichkeit zur Anmeldung finden unsere Leserinnen und Leser auf www.veb.ch, Veranstaltungen.

veb.ch – Referenten zum neuen Rechnungslegungsgesetz. Erich Ettlin, dipl. Wirtschaftsprüfer, dipl. Steuerexperte, Leiter Produktbereich Steuern und Recht, Mitglied der Geschäftsleitung und Partner BDO AG, Mitglied der Fachgruppe Steuern der Treuhandkammer:

Pirmin Schwander, Nationalrat und Unternehmer:

«Das neue Rechnungslegungsrecht – ein Werk zwischen den fachlichen Ansprüchen und der politischen Machbarkeit.»

«Das nRLG bringt viele Neuerungen, über die man Bescheid wissen sollte.» Thomas Rautenstrauch, Prof. Dr. rer. pol., Leiter Center for Accounting & Controlling, HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich:

«Das neue Regelwerk verlangt buchhalterisch noch mehr Fachwissen. Einarbeiten lohnt sich.» Daniel Rentsch, Dr. rer. pol., Dozent an der Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ) und an anderen Fachhochschulen, Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg Schweiz, Dozent in verschiedenen Ausbildungsgängen zu höheren Fachprüfungen und in verschiedenen Weiterbildungsgängen, Mitglied des Schweizerischen Instituts für die Eingeschränkte Revision von Treuhand Suisse:

«Das neue Rechnungslegungsrecht bringt viel Bekanntes und Gewohntes. In verschiedenen Einzelheiten ist jedoch ein Umdenken und Erneuern nötig.»

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Thomas Stenz, dipl. Wirtschaftsprüfer, Präsident des Verwaltungsrates von Ernst & Young, Mitglied der Fachkommission Swiss GAAP FER:

«Die allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden geeignet angepasst und modernisiert.»

Florian Zihler, Rechtsanwalt, Dr. iur., LL. M. Eur., Eidgenössisches Amt für das Handelsregister (EHRA), Bundesamt für Justiz (BJ), Bern:

«Das neue Rechnungslegungsrecht: enttäuschender als der Entwurf, aber besser als sein Ruf?»

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Rechnungslegung

Bereits in vierter Auflage: veb.ch-Seminar zum neuen Rechnungslegungsrecht nRLG


Die Weiterbildung für die kaufmännische Leitung

Dipl. Leiter/in Finanzen & Dienste NDS HF Eidgenössisch anerkannt 5. Durchführung nach erfolgreicher Markteinführung Nächster Start: April 2012

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Einleitung Aufgrund von M&A-Aktivitäten vieler Unternehmen haben sich deren Bilanzen stark ausgeweitet. Vor Einführung von IFRS 3 im 2004 wurde ein erworbener Goodwill im Durchschnitt über 16 Jahre abgeschrieben. Seit 2004 hat sich dieser Wert jedoch nahezu verzehnfacht. Häufig werden heutzutage erworbene GoodwillPositionen nur abgeschrieben, wenn sich dies nicht mehr vermeiden lässt (z.B. infolge veralteter Technologie oder Konkurrenz durch Ersatzprodukte). Insbesondere in Zeiten einer Wirtschaftskrise wird davon ausgegangen, dass ein im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener Goodwill dem Risiko der Wertminderung ausgesetzt ist. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass in Rezessionsphasen (2008/09) die Goodwill-Impairments gegenüber wirtschaftlich starken Jahren (2006/07) deutlich ansteigen müssten. Dieser Beitrag untersucht, ob sich diese Erwartung mit der Praxis deckt und ob sich Unterschiede zwischen der Schweiz, Europa und Nordamerika beobachten lassen. Goodwill-Impairment bei SPI-Unternehmen Die Analyse der Geschäftsberichte für die Jahre 2006 bis 2009 hat gezeigt, dass über die Zeit nicht nur die Anzahl der Unternehmen zugenommen hat, die ein Goodwill-Impairment verbucht haben, sondern zugleich auch deren Höhe im Verhältnis zum Buchwert in den Jahren 2008/09 über den Werten der beiden Vorjahre lag. Sowohl die Höhe der Goodwill-Impairments als auch die Anzahl der Unternehmen, die ein solches verbucht haben, bewegen sich jedoch auf einem nach wie vor tiefen Niveau (vgl. Abb. 1 und 2). Für die nur geringfügig angestiegenen Goodwill-Impairments gibt es verschiedene Interpretationsmöglichkeiten. Eine Erklärung wäre, dass die Unternehmen bei der seinerzeitigen Akquisition keine aussergewöhnlich hohen Transaktionspreise bezahlt hatten und eine realistische Einschätzung bezüglich der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung vertraten.

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Folglich hatten sie auch keine allzu hohen Goodwill-Impairments auszuweisen. Ein weiterer Grund könnte darin liegen, dass bei dem erworbenen Unternehmen entsprechende Synergieeffekte realisiert werden konnten, sodass die Ertrags- bzw. Profitabilitätsbasis des Übernahmeobjektes auch zu Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise höher lag als zum Transaktionsstichtag. Eine weitere mögliche Interpretation wäre, dass das Management von Firmen die Verbreitung schlechter Nachrichten vermeiden möchte, da ein Goodwill-Impairment ein Eingeständnis wäre, dass das Unternehmen seinerzeit zu

Rechnungslegung

Goodwill-Impairment-Testing in der Schweizer Praxis

Dr. Jörg Altmann; Martin Schilling, Valuation Services, PricewaterhouseCoopers Zürich / Corporate Finance Advisory

Abb. 1: Goodwill-Impairment in % vom Goodwill-Buchwert bei SPI-Unternehmen

einem überhöhten Preis erworben wurde. Vor diesem Hintergrund lässt sich oftmals beobachten, dass Goodwill-Impairments erst dann vorgenommen werden, wenn ein neues Management eingesetzt wird.

Besonders auffällige Verschiebungen hinsichtlich Goodwill-Impairments gab es insbesondere im Bereich Detailhandel und Konsumgüter. Jedes vierte Unternehmen hat in den Jahren 2008/09 Abschrei-

Abb. 2: Anteil an SPI-Unternehmen, die zum Jahresanfang einen Goodwill in den Büchern hatten und diesen am Jahresende abgeschrieben haben rechnungswesen &controlling

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Rechnungslegung

bungen auf den Goodwill vorgenommen, wobei dies in den Jahren 2006/07 nur bei rund jedem 15. Unternehmen der Fall war. Ebenfalls auffällig – wenn auch nicht überraschend – war, dass im 2009 jedes rund dritte Unternehmen im Finanzdienstleistungsbereich eine Wertberichtigung des Goodwills vorgenommen hat. Im Weiteren kann man festhalten, dass der Anteil des Goodwills in % der Bilanzsumme auch während den letzten Jahren eher angestiegen ist. Den prozentual höchsten Wert in den Büchern weisen im Untersuchungszeitraum die Branchen Life Sciences und Gesundheitswesen sowie Technologie, Telekommunikation und Medien auf. Insbesondere im Bereich Technologie, Telekommunikation und Medien ist der Goodwill-Anteil in den Jahren 2006 bis 2009 von 8% der Bilanzsumme auf 13% angestiegen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in dieser Branche auch während der letzten Jahre Transaktionen durchgeführt wurden und damit der Anteil des Goodwills an der Bilanzsumme kontinuierlich angestiegen ist. In den meisten Branchen beläuft sich die Höhe des Goodwills auf rund 20% des ausgewiesenen Eigenkapitals. Diese Kennzahl kann als Indikator dafür gesehen werden, wie stark im Falle eines Goodwill-Impairments die Auswirkungen auf das Eigenkapital sein können. Unternehmen in den Bereichen Technologie, Telekommunikation und Medien sowie Detailhandel und Konsumgüter weisen dabei im Untersuchungszeitraum mit bis zu knapp 30% den höchsten GoodwillAnteil in Relation zum Eigenkapital aus. Goodwill-Impairments im internationalen Vergleich Im grenzüberschreitenden Vergleich von PwC zeigt sich für den europäischen Raum ein ähnliches Bild wie in der Schweiz: Im 2009 lag der Goodwill bei 322 europäischen Firmen mit IFRS-Rechnungslegung im Durchschnitt bei EUR 3.6 Mrd. (2007: EUR 3.2 Mrd.). Darauf wurden trotz Finanz- und Wirtschaftskrise während des Jahres 2009 im Durchschnitt lediglich EUR 179 Mio. (2007: EUR 76.9 Mio.) Goodwill-Impairments vorgenommen, was einer prozentualen Höhe von rund 5% (2007: 2.4%) entspricht und somit leicht höher liegt als der entsprechende Wert für das Jahr 2009 in der Schweiz. Eine Studie von Duff & Phelps, die insgesamt 5‘175 US-amerikanische Unternehmen untersucht hat, kam zu folgendem

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Resultat (jeweils Medianwerte): In den Jahren 2006/07 haben lediglich 2.9% bzw. 5.4% aller Unternehmen mit Goodwill in den Büchern eine Wertkorrektur vorgenommen, während im 2008 ein markanter Anstieg auf 19.4% beobachtet werden konnte. Im 2009 ging der Anteil an Unternehmen mit Wertkorrekturen auf ihren Goodwill-Positionen auf 9.3% zurück. Die Branchen mit der höchsten Anzahl an Unternehmen mit einem Goodwill-Impairment waren im Finanzdienstleistungsbereich (19.2% im 2008 bzw. 21.4% im 2009) sowie im Bereich Konsumgüter (27.2% im 2008 bzw. 12.2% im 2009) zu beobachten. Der Goodwill-Anteil in % der Bilanzsumme belief sich bei denselben Unternehmen auf rund 13% während des gesamten Zeitraumes 2006 bis 2009 (Medianwerte). Die Industrien mit dem höchsten Goodwill-Anteil waren Gesundheitswesen (20.8%), Basiskonsumgüter (21.2%), Informationstechnologie (18.1%) sowie Telekommunikation (14.7%). Hinsichtlich des Verhältnisses der Goodwill-Impairments in % der Goodwill-Höhe zeigt dieselbe Studie folgendes Bild (Medianwerte): In den Jahren 2006 sowie 2007 bewegten sich die Goodwill-Abschreibungen auf einem sehr tiefen Niveau (0.2% im 2006 bzw. 1.6% im 2007). Im 2008 war ein deutlicher Anstieg auf 6.6% zu verzeichnen, während im 2009 bereits wieder ein Rückgang auf 1.0% zu beobachten war. Fazit Der Goodwill-Anteil in den Bilanzen der Unternehmen sowohl in der Schweiz als auch im europäischen bzw. US-amerikanischen Raum ist seit der Einführung von IFRS 3 deutlich angestiegen. Untersuchungen von PwC zur Schweiz wie auch zum europäischen Raum sowie eine entsprechende Untersuchung von Duff & Phelps für den US-amerikanischen Raum haben gezeigt, dass zwar in den Jahren 2008 und 2009 die Wertberichtigungen auf Goodwill-Positionen gegenüber den Vorjahren angestiegen sind, diese sich jedoch noch immer auf einem tiefen Niveau bewegen. Ausblick

in rund der Hälfte der Fälle als Fehlentscheidungen erweisen, weshalb davon auszugehen sei, dass Impairments auf vorhandenen Goodwill-Positionen zwingend kommen werden. Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass Goodwill-Impairments aus Unternehmensübernahmen in den Krisenjahren 2008/09 im Vergleich zu den Jahren 2006/07 nur geringfügig gestiegen sind. Ein solches Resultat mag zunächst überraschend sein, da der Schluss naheliegt, dass sich die Wertverluste am Aktienmarkt und die Verschlechterung der wirtschaftlichen Perspektiven zwingend auch in einer Abwertung von Goodwill-Positionen widerspiegeln müssen. Die während der Jahre 2008/09 nicht signifikant gestiegenen Goodwill-Impairments dürfen jedoch nicht dahingehend interpretiert werden, dass Unternehmen fehlerhaft vorgegangen sind bzw. falsch bilanziert haben. Es gilt vielmehr zu berücksichtigen, dass IAS 36 nicht direkt das Ziel verfolgt, die Wertentwicklung von Akquisitionen und des damit verbundenen Goodwills im Verlaufe der Zeit zu überwachen. Vielmehr müssen Unternehmen lediglich untersuchen, ob der bilanzierte Goodwill durch Erlöse aus einem möglichen Verkauf eines Akquisitionsobjektes oder durch die erzielbaren Wertbeiträge aus der weiteren Nutzung im eigenen Unternehmen gedeckt ist. Der aus einer Akquisition resultierende Goodwill ist auf die operativen Geschäftseinheiten eines Unternehmens (CGUs) zu verteilen, die von den erwarteten Vorteilen einer Transaktion profitieren sollen. Dadurch kann sich der Goodwill aus einer Unternehmensakquisition mit dem selbst geschaffenen Goodwill von solchen CGUs vermischen. Ein solcher selbst geschaffener Goodwill kann somit einen Puffer für einen allfälligen künftigen Abschreibungsbedarf bilden. Literatur Duff & Phelps (2010): 2010 Goodwill Impairment Study. PwC (2011): Making Acquisitions Transparent. Goodwill Accounting in Times of Crisis. PwC (2011): Wie viel ist Ihr Goodwill wert? Purchase-Price-Allocation und Goodwill-Impairment in der Schweizer Praxis. nnn

Von verschiedenen Seiten wird der noch immer sehr hohe Goodwill in den Büchern mit Sorge beobachtet. Es wird argumentiert, dass sich Akquisitionen rechnungswesen &controlling

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Regelmässig in r&c: wichtige und aktuelle Informationen zur internationalen Rechnungslegung. Dazu gehören unter anderem die Arbeit und das Arbeitsprogramm des International Accounting Standards Board (IASB) sowie des IFRS Interpretations Committee, die Überarbeitung bestehender und die Entwicklung neuer Standards sowie sonstige Verlautbarungen und aktuelle Informationen in diesem Bereich. Aktuelle Projekte des IASB IFRS 9 – Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung (Financial Instruments: Classification and Measurement): In dem umfassenden Projekt zu Finanzinstrumenten streben IASB und FASB die Harmonisierung ihrer beiden Standards an. Da die Klassifizierungen und Bewertungen teilweise voneinander abweichen, wird durch gemeinsame Besprechungen versucht, wichtige Unterschiede gesondert auszuräumen. Diese beinhalten vor allem vertragliche Cash Flow Eigenschaften eines Instruments, die Aufspaltung von finanziellen Vermögenswerten und eine mögliche dritte Klassifikation (Schuldtitel zum Fair Value, die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden). Die beiden Boards haben übereinstimmend entschieden, die kritischen Punkte zu diskutieren und – falls sich Änderungen zum bisherigen Stand ergeben – einen Entwurf mit den jeweiligen Vorschlägen zu erstellen. IFRS 9 – Finanzinstrumente: Wertminderung (Financial Instruments: Impairment): Bestandteil des Harmonisierungsprojekts von FASB und IASB ist auch die Wertminderung von Finanzinstrumenten. Auf der letzten gemeinsamen Sitzung wurde die Behandlung von erworbenen finanziellen Vermögenswerten mit einer expliziten Verlusterwartung des Kredits beim Kauf besprochen. Das IASB befürwortete den Nettoausweis (keine zugehörige Risikovorsorge) für erworbene finanzielle Vermögenswerte, wohingegen das FASB mehrheitlich für einen Bruttoausweis plädierte. Beide Boards haben sich schliesslich auf einen Nettoausweis mit zusätzlichen Angaben geeinigt, die

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einen Rückschluss auf den Bruttoausweis zulassen. Die Stabsmitarbeiter werden einen Vorschlag zu den verpflichtenden Angaben erstellen. IFRS für KMU: Ende Januar 2012 diskutierten die Arbeitsgruppe der IFRS für KMU und die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) diverse Sachverhalte der IFRS für KMU. Der Standard wurde im Juli 2009 publiziert. Seit September 2010 beschäftigt sich die Arbeitsgruppe mit der Einführung. Bis dato wurden drei Einführungshinweise als Fragen und Antworten (F&A) veröffentlicht. Weitere elf stehen zur öffentlichen Stellungnahme aus. Diese F&A’s unterliegen keinem Konsultationsprozess (Due Process), haben aber dennoch implizit verbindlichen Charakter. Anhand des geplanten dreijährigen Turnus zur Überprüfung des IFRS für KMU sollen dieser Sachverhalt sowie weitere offene Punkte im zweiten Halbjahr 2012 analysiert werden. Der endgültig überarbeitete IFRS für KMU soll im ersten Quartal 2014 publiziert werden und frühestens 2015 zur Anwendung kommen. Neue Diskussionspapiere, Entwürfe, Standards und Interpretationen Änderungen in IAS 32 – Finanzinstrumente: Ausweis (Financial Instruments: Presentation) sowie IFRS 7 – Finanzinstrumente: Angaben (Financial Instruments: Disclosures): IASB und FASB haben Änderungen an IAS 32 und IFRS 7 publiziert, die den Ausweis der Finanzinstrumente vereinheitlichen. Dabei soll es möglich sein, die Auswirkungen einer Aufrechnung von Vermögen und Schulden auf die finanzielle Lage des Unternehmens besser nachvollziehen zu können. Im IAS 32 wurde einerseits die Bedeutung von „hat gegenwärtig das gesetzlich durchsetzbare Recht auf Aufrechnung“ („currently has a legally enforceable right of set-off”) klargestellt und wurden andererseits die Saldierungsvorschriften erörtert. Die Änderungen werden gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen und müssen einen Vorjahresausweis enthalten. Die neuen Offenlegungspflichten in IFRS 7 verlangen u.a., die Bruttobeträrechnungswesen &controlling

Rechnungslegung

IFRS aktuell: Neues aus dem Programm des IASB im 1. Quartal 2012

Dipl.-Kfm. Peter Ising, IFRS-Accountant, Doktorand und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Accounting, Institut für Betriebswirtschaftslehre, Universität Zürich

ge auszuweisen. Hieraus entsteht eine bessere Vergleichbarkeit zwischen Jahresabschlüssen nach IFRS und Abschlüssen nach US-GAAP. Die Veröffentlichungsanforderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine Darstellung der Vorjahresergebnisse ist verpflichtend, um eine möglichst gute Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Perioden zu gewährleisten. Zeitpunkt des Inkrafttretens und Offenlegungen des IFRS 9 – Finanzinstrumente (Financial Instruments): Das IASB hat die verpflichtende Anwendung des IFRS 9 um zwei Jahre nach hinten auf den 1. Januar 2015 verschoben und die Angaben zum Übergang geändert. Eine frühere Anwendung ist gestattet. Zusätzliche Änderungen betreffen den Verzicht auf die verpflichtende Anwendung der Neudarstellung von Vergleichsperioden. Dies betrifft die erste Verwendung der Klassifikation und Bemessung der Anforderungen nach IFRS 9. Stattdessen werden angepasste Offenlegungen zum Übergang von IAS 39 auf IFRS 9 verlangt. Entwurf der IFRS-Taxonomie 2012: Die IFRS-Foundation publizierte einen Entwurf zur IFRS-Taxonomie 2012. Diese steht im Einklang mit den IFRS, den IAS und dem IFRS für KMU. Die Taxonomie dient der Übertragung dieser Standards in die Berichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language). Enthalten sind alle bis zum 1. Januar 2012 veröffentlichten Verlautbarungen

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Rechnungslegung

sowie Interimsveröffentlichungen aus dem Jahr 2011, damit Anwender diese bei Gebrauch schon vorzeitig im XBRLFormat berichten können. Die neue Taxonomie beinhaltet erstmals auch die von den Unternehmen verwendeten Erweiterungen für die IFRS-XBRL-Taxonomie, die der Analyse von ungefähr 200 Jahresabschlüssen entnommen wurden. Dadurch wird der Aufwand der Anwender vermindert, die Taxonomie an ihre persönlichen Anforderungen anzupassen. Der Entwurf kann bis zum 17. März 2012 bei der IFRSStiftung kommentiert werden. Erwartete Veröffentlichungen von Standards im Jahr 2012: 1. Halbjahr 2012: Jährliche Verbesserungen an den IFRS – 2009-2011 (Annual Improvements); davon sind betroffen: IFRS 1, IAS 1, IAS 16, IAS 32 und IAS 34. Des Weiteren werden die Übergangsleitlinien in Bezug auf IFRS 10 (Transition Guidance – Proposed amendments to IFRS 10) publiziert. 2. Halbjahr 2012: IFRS 9 – Finanzinstrumente: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (General Hedge Accounting) Sonstiges: Zusammenfassung der Beschlüsse des Trustees Due Process Oversight Committee (DPOC): Das DPOC ist zuständig für die Genehmigung des Konsultationsprozesses, der Überwachung seiner Einhaltung sowie der Kontrolle der Funktion der Trustees gemäss Satzung der IFRS Foundation. Auf der letzten Zusammenkunft wurde besprochen, wie das IASB eingeführte Standards analysiert. Die nachträgliche Analyse von eingeführten Standards ist ein verpflichtender Vorgang für alle neuen IFRS sowie bei wichtigen Änderungen an bestehenden Standards. Die Stabsmitarbeiter erstellen eine vollständige Vorgehensweise zur Bewertung des IFRS 8. Des Weiteren wurde die Effektivität des IFRS Interpretations Committee bewertet. Bereits vom DPOC gestellte Anforderungen wurden erfüllt, jedoch sind weitere Änderungen nötig. Das DPOC

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hat dazu die Vorsitzenden des IASB und des Interpretations Committee aufgefordert, diese Anpassungen im April 2012 anzugehen. Weitere Analysen betreffen die Kommunikation mit Dritten sowie die Entwicklung eines DPOC-Protokolls. Links IFRS 9 – Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung (Financial Instruments: Classification and Measurement): Die Informationen zum gemeinsamen Meeting sind unter folgendem Link einsehbar: http://media.iasb. org/IASBupdateJanuary2012.html#1 IFRS 9 – Finanzinstrumente: Wertminderung (Financial Instruments: Impairment): Die Informationen zum gemeinsamen Meeting sind unter folgendem Link einsehbar: http://media.iasb. org/IASBupdateJanuary2012.html#1 IFRS für KMU: Die Projektseite ist abrufbar unter: http://media.iasb.org/smeJan12.htm#5. Änderungen in IAS 32 – Finanzinstrumente: Ausweis (Financial Instruments: Presentation) sowie IFRS 7 – Finanzinstrumente: Angaben (Financial Instruments: Disclosures): Die Projektseite ist einsehbar unter: http://www.ifrs. org/Current+Projects/IASB+Projects/Finan cial+Instruments+A+Replacement+of+IA S+39+Financial+Instruments+Recognitio/ ALO/ALO.htm Zeitpunkt des Inkrafttretens und Offenlegungen des IFRS 9 – Finanzinstrumente (Financial Instruments): Die Projektseite ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/ IFRS9+effective+date+Dec+2011.htm Entwurf der IFRS-Taxonomie 2012: Die Pressemitteilung ist abrufbar unter: http:// www.ifrs.org/NR/rdonlyres/6876A869FD76-469D-9EB4-8A700D155D2C/0/ PR_XBRL_ED2.pdf Zusammenfassung der Beschlüsse des Trustees Due Process Oversight Committee (DPOC): Die ausführlichen Berichte können unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.ifrs.org/Alerts/ Governance/DPOC+summary+Jan+2012. htm nnn

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21.02.12 09:05


Der Grundstückkaufvertrag: Die Grundstücksübertragung zu Eigentum gegen Geld. Bei der Redaktion des Vertrags gilt es durch die Aufnahme von zweckdienlichen vertraglichen Bestimmungen sicherzustellen, dass einerseits der Verkäufer den gesamten Kaufpreis erhält und andererseits dem Käufer der Vertragsgegenstand frei von unvorhergesehenen dinglichen Forderungen zu Eigentum übertragen wird. Des Weiteren soll gewährleistet werden, dass die Forderungen beider Parteien konkursgesichert sind. Eine Übersicht. I. Sicherung der Kaufpreiszahlung zu Gunsten des Verkäufers

b) Die gesetzliche Grundlage der Bürgschaft ist in Art. 492 ff. OR geregelt. Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge dem Gläubiger des Hauptschuldners für die Erfüllung der Schuld einzustehen. Bei Zahlungsunfähigkeit (bei der Solidarbürgschaft schon bei Zahlungsverzug) muss der Bürge bis zum vereinbarten Höchstbetrag die Schulden des Hauptschuldners bezahlen. Die Bürgschaft ist vollständig vom Hauptschuldverhältnis abhängig (Akzessorietät) und setzt eine zu Recht bestehende Hauptschuld voraus. Die Bürgschaft ist eher selten, da es sich beim Bürgen häufig um einen am Grundgeschäft unbeteiligten Dritten handelt, welcher ein erhebliches finanzielles Risiko eingeht.

1. Zeitpunkt des Eigentumsübergangs Die Parteien können vereinbaren, dass der Käufer erst im Grundbuch eingetragen wird, wenn er den gesamten Kaufpreis bezahlt hat. Bei diesem Vorgehen ist wichtig, dass die Anzahlung des Käufers gemäss einer der in Ziff.I./2. ff. beschriebenen Massnahmen gesichert wird (vgl. auch Ziff. II./1.). Ist hingegen ein Eigentumsübergang nach Eingang einer Teilzahlung nötig oder gewollt (z.B. weil das Grundstück als Sicherheit für neu zu errichtende Grundpfandrechte dienen soll), muss darauf geachtet werden, dass die Forderung des Verkäufers (Kaufpreisrestanz) mittels der in Ziff. I./2. bis 4. beschriebenen Instrumente gesichert wird.

2. Unwiderrufliches Zahlungsversprechen / Bürgschaft / Bankgarantie a) Mit einem unwiderruflichen Zahlungsversprechen verpflichtet sich eine Bank, Versicherung oder Pensionskasse, nach Erfüllung gewisser Bedingungen oder zu einem vordefinierten Zeitpunkt die Auszahlung des zugesicherten Betrages vorzunehmen. Entsprechen nicht alle Bedingungen vollständig den Anforderungen der Vereinbarung, kann dieses Zahlungsversprechen hinfällig und die Zahlung verweigert werden.

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c) Bei der Bankgarantie handelt es sich – im Unterschied zur Bürgschaft – um eine abstrakte und somit vom Grundgeschäft losgelöste Verpflichtung. Einreden aus dem Grundgeschäft können folglich nicht erhoben werden. Der Garant resp. die Bank hat auf erste Anforderung des Begünstigten hin zu bezahlen. Von diesen drei Instrumenten zur Sicherung der Kaufpreiszahlung bietet die Bankgarantie die grösste Sicherheit. Entsprechend hoch sind die von den Banken für derartige Garantien verlangten Gebühren. Überdies lassen sie im Zusammenhang mit der Vergabe derartiger Garantien bei der Überprüfung der Garantienehmer nachvollziehbarerweise ein erhöhtes Mass an Sorgfalt walten, weshalb Bankgarantien nur eingeschränkt gewährt werden.

Recht Immobilien

Leistung und Gegenleistung beim Grundstückkaufvertrag: So sichern Sie sich ab

Dr. Thomas Aebersold, Notar und Rechtsanwalt, v. Fischer & Cie, Bern; Rahel Leimer, Notarin und Rechtsanwältin, v. Fischer & Cie, Bern.

ges und ohne Zustimmung des Verkäufers möglich ist. Bezahlt der Käufer den Kaufpreis nicht, kann der Verkäufer die Verwertung des Grundstücks im Rahmen einer Betreibung zu verlangen, um auf diesem Wege seinen Anspruch zu befriedigen.

4. Sicherung der Kaufpreiszahlung mittels Rückbehalt von Schuldbriefen Falls auf dem Grundstück, welches verkauft wird, Schuldbriefe lasten, kann vereinbart werden, dass diese Zug um Zug mit der Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer übertragen werden. Zahlt der Käufer den Kaufpreis bzw. die Kaufpreisrestanz nicht, bleiben die Schuldbriefe beim Verkäufer. Er hat die Möglichkeit, die Verwertung des Grundstücks im Rahmen einer Betreibung zu verlangen und auf diesem Wege seinen Anspruch zu befriedigen. II. Sicherung der unbelasteten Übertragung des Eigentums bzw. Investitionsschutz zu Gunsten des Käufers

3. Verkäuferpfandrecht Der Verkäufer eines Grundstücks hat gemäss Art. 837 Abs. 1 Ziffer 1 ZGB für seine Kaufpreisforderung ein mittelbares gesetzliches Pfandrecht am verkauften Grundstück. Die Eintragung des Pfandrechtes des Verkäufers muss spätestens drei Monate nach der Übertragung des Eigentums erfolgen (vgl. Art. 838 ZGB), was auch nach Abschluss des Kaufvertrarechnungswesen &controlling

1. Übertragung von Eigentum nach Anzahlung des Kaufpreises / Massnahmen zur Sicherung der Kaufpreisanzahlung Wird der Käufer bereits nach geleisteter Anzahlung als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, kann ihm ein allfälliger Konkurs des Verkäufers – zumindest im Hinblick auf seine Anzahlung – nichts mehr

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Immobilien

anhaben. Der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung der Kaufpreisrestanz wird in diesem Fall gemäss einer der oben in Ziff. I./2.ff. beschriebenen Massnahmen gesichert. Entscheiden sich die Parteien dafür, den Käufer erst später im Grundbuch als Eigentümer eintragen zu lassen (z.B. erst dann, wenn der gesamte Kaufpreis bezahlt ist), sollte die Anzahlung des Käufers durch ein in Ziff. I./2. beschriebenes Instrument (Bürgschaft oder Bankgarantie), gesichert werden.

tativer Hinsicht dem abgeschlossenen Werkvertrag entsprechen und auch termingerecht erfolgt sind. Ist dies der Fall, sorgt er für die termingerechte Zahlung der entsprechenden Rechnungen.

b. Erfüllungsgarantie

2. Investitionsschutz

Die Erfüllungsgarantie ist die Garantie eines Finanzinstitutes (i.d.R. einer Bank oder Versicherung) und dient der Sicherung allfälliger Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer wegen nicht ordnungsgemässer bzw. nicht vertragsgemässer Lieferung oder Leistung (z.B. Bau, Montage oder Ausführung).

Bei einem Kaufvertrag über ein noch zu erstellendes Vertragsobjekt will der Käufer, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht werden und dass der dem Verkäufer bzw. dem Totaloder Generalunternehmer überwiesene Betrag für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten verwendet wird, so dass das Kaufobjekt nicht mit unvorhergesehenen dinglichen Forderungen (wie z.B. einem Bauhandwerkerpfandrecht) belastet wird. Um derartigen Konflikten vorzubeugen, empfiehlt sich der Abschluss einer Bautreuhandschaft und/oder Erfüllungsgarantie als Präventivmassnahme/n.

Der Abschluss derartiger Garantien kann bei General- bzw. TotalunternehmerKauf-/Werkverträgen sinnvoll sein. Die Erfüllungsgarantie wird oftmals mit einem unwiderruflichen Zahlungsversprechen, einer Bürgschaft oder Bankgarantie gekoppelt und vom gleichen Institut ausgestellt. Sollte in einem solchen Verhältnis der General- oder Totalunternehmer Konkurs gehen, kann sich der Besteller (Bauherr) an den Solidarbürgen bzw. die Bank oder die Versicherungsgesellschaft halten, der/die die Garantie ausgestellt hat. In der Praxis ist beispielsweise eine Garantiesumme von 10 Prozent der Werkvertragssumme denkbar.

a. Bautreuhandschaft Durch eine Bautreuhandschaft kann insbesondere sichergestellt werden, dass n die vergebenen Bauaufträge – nach erfolgter An- oder Teilzahlung – vertragsgemäss ausgeführt werden; n die vom Bauherr vertragsgemäss geleistete Zahlung vom beauftragten Empfänger ausschliesslich für das vorgesehene Bauwerk verwendet wird – zumal ansonsten Doppelzahlungen oder auf das Bauwerk eingetragene Pfandrechte drohen; n bei Konkurs des General- oder Totalunternehmers bzw. dessen Zulieferanten der Bauherr keinen finanziellen Schaden erleidet und die Bauarbeiten weitergeführt werden. Der mit der Bautreuhandschaft Beauftragte kontrolliert daher den Werkvertrag und überprüft die eingehenden Rechnungen auf deren Rechtmässigkeit. Weiter prüft er, ob die Bauleistungen in quali-

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Die Kosten im Zusammenhang mit den Vorkehren betreffend den Investitionsschutz (Erfüllungsgarantie und Bautreuhandschaft) können je nach Art der Garantie und Aufgaben des Bautreuhänders mehr oder weniger hoch ausfallen und sind vom Käufer zu übernehmen. Deshalb empfiehlt es sich im Einzelfall zu prüfen, ob solche Massnahmen zu treffen sind oder nicht.

3. Treuhandkonto für Grundstückgewinnsteuern Schliesslich sollte der Vertrag zum finanziellen Schutz des Käufers eine Klausel enthalten, wonach der vom Verkäufer mutmasslich geschuldete Grundstückgewinnsteuerbetrag auf einem Treuhandkonto sichergestellt wird. Wird die geschuldete Grundstückgewinnsteuer vom Verkäufer nämlich nicht bezahlt, kann der Kanton von seinem Recht auf Eintragung eines gesetzlichen Pfandrechtes, welches allen anderen Pfandrechten rechnungswesen &controlling

vorgeht, Gebrauch machen (vgl. z.B. Art. 241 BE-StG oder Art. 208 ZH-StG i.V.m. Art. 834 ZGB). III. Verzug Auf den Verzug wird in diesem Artikel nicht näher eingegangen. Der Vollständigkeit halber wird er aber an dieser Stelle erwähnt. Haben die Parteien untereinander nichts vereinbart, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln des Schweizerischen Obligationenrechts (OR): Befindet sich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises im Verzug, hat der Verkäufer Anspruch auf einen Verzugszins (Art. 213 i.V.m. Art. 104 OR). Befindet sich demgegenüber der Verkäufer beim Übergabetermin im Verzug, kommt die gesetzliche Regelung nach Art. 221 i.V.m. Art. 190 f. OR zum Zuge. Möglich ist in diesem Zusammenhang auch die Aufnahme einer zusätzlichen Klausel, wonach der Käufer bei Verzug des Verkäufers berechtigt ist, mit der Leistung der Schlusszahlung bis zur definitiven Übergabe des Vertragsobjektes zuzuwarten. IV. Fazit Es existieren zahlreiche Möglichkeiten, um die Leistungen des Käufers bzw. des Verkäufers zu sichern. Da die Praxis der Abwicklung der Kaufpreiszahlung mitunter auch kantonal unterschiedlich gehandhabt wird und sich die Frage, welche Sicherungsinstrumente zum reibungslosen Vollzug des Grundstückkaufvertrags beitragen können und daher angewendet werden sollten, nicht pauschal beantworten lässt, sind die zur Verfügung stehenden Instrumente und Massnahmen im Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Die Urkundsperson oder die mit der Vertragsredaktion betraute Person (z.B. ein Rechtsanwalt) hat dabei den Vertragsparteien deren Vor- und Nachteile sowie die (finanziellen) Auswirkungen aufzuzeigen. nnn

Dieser Artikel ist ein ergänzter Auszug aus den Seminarunterlagen des Zertifikatslehrgangs Immobilien vom Herbst 2011. Für weitere Infos zu diesem und anderen Lehrgängen: www.veb.ch

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Die meisten Broschüren der ESTV über die Praxisweisungen zur MWST sind inzwischen publiziert. Aber bereits seit dem 1. Januar 2012 sind wieder Neuerungen in Kraft, die es zu beachten gilt. Demgegenüber sind die für den Bereich Immobilien einschneidenden Regelungen bei der Liegenschaftserstellung und insbesondere beim -verkauf bis auf weiteres gültig.

Publikationen der ESTV Von der ESTV werden neben der gesetzlichen Bestimmungen (MWST-Gesetz und -Verordnung) diverse Praxisweisungen veröffentlicht: n MWST-Info (20) n MWST-Branchen-Info (26) n 3 MWST-Praxis-Info (bisher 3) Mit Ausnahme von vier Branchen-Infos (Luftverkehr, Finanzbereich, Vorsteuerpauschale für Banken, Liegenschaftsverwaltung/Vermietung und Verkauf von Immobilien) sind sämtliche obgenannten Broschüren publiziert. Sie können diese online unter der Homepage www.estv. admin.ch abrufen oder gratis bei der ESTV bestellen. Kontrolle auf Verlangen Seit dem 1. Januar 2012 können Steuerpflichtige eine Kontrolle bei der ESTV verlangen. Dabei ist zu beachten, dass der Zeitpunkt über die Durchführung der Behörde freigestellt ist. Bspw. wird bei einem Unternehmensverkauf im Zusammenhang mit der Due Diligence diskutiert, ob eine MWST-Kontrolle bei der ESTV verlangt werden soll. Da keine Fristen an die ESTV gestellt werden können, ist gut zu überlegen, wie sinnvoll diese Massnahme ist – zum Beispiel, wenn es bei den Kaufverhandlungen einen Zeitplan einzuhalten gilt. Vermutlich kann den Auflagen der Käufer durch eine vertragliche Regelung und/oder die Prüfung durch einen MWST-Experten ebenfalls entsprochen werden.

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Steuern

Seit 1.1.2012 ist (schon) wieder manches anders: Update zur Mehrwertsteuer (MWST) Die UID-Nummer in der Schweizer MWST Alle Unternehmen haben seit dem 1. Januar 2011 ihre neuen Schweizer UIDNummern erhalten. Bis zum 31. Dezember 2013 können die Steuerpflichtigen wahlweise die bisherige 6-stellige MWSTNummer oder bereits die neue UID-Nummer auf ihren Rechnungen bei der ESTV verwenden. Danach ist nur noch die UIDNummer erlaubt. Die UID-Nummer kann von sämtliche Unternehmen unter www. uid.admin.ch abgefragt werden. Daraus ist auch ersichtlich, ob die Gesellschaft bei der MWST registriert ist.

ACHTUNG! Die Schweizer UID-Nummer ist nicht zu verwechseln mit der in der EU bekannten UmsatzsteuerIdentifikationsnummer. Diese ist auch als UID-Nummer bekannt und wird für Zwecke der Umsatzsteuer im Warenund Dienstleistungsverkehr in Europa verwendet.

Verzugs-/Vergütungszinsen Für verspätete Zahlungen seitens der Steuerpflichtigen oder seitens der ESTV (Rückzahlung Steuerguthaben innert 60 Tagen nach Abrechnungseingang bei der ESTV) kommen folgende Verzugs- bzw. Vergütungszinsen zur Anwendung: n ab 01.01.1995: Zinssatz 5.0% n ab 01.01.2010: Zinssatz 4.5% n ab 01.01.2011: Zinssatz 4.0% (NEU!) Erstellung und Verkauf von Immobilien Mit dem Inkrafttreten des neuen MWSTGesetzes per 1.1.2010 hat die ESTV die Kriterien betreffend der Abgrenzung Werkvertrag/Kaufvertrag neu geregelt. Mit der MWST-Praxis-Info 01 «Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01» gewährt die Steuerverwaltung eine Übergangsfrist (mit Wahlrecht für die alte oder neue Variante) bis am 30. Juni 2010. Danach gilt nur noch die neue Variante:

rechnungswesen &controlling

Armin Suppiger, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, MWSTExperte FH, VATAR AG, Luzern

Sofern der Boden dem Bauunternehmer (Generalunternehmer, Investor) gehört, liegt nur eine von der Steuer ausgenommene Grundstücklieferung vor, wenn die folgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind (detaillierte Umschreibung in der MWSTBranchen-Info 04): a) Käufer erwirbt ein fertig geplantes und projektiertes Objekt; b) es wird ein zuvor festgesetzter Pauschalpreis für Boden und Gebäude bezahlt; c) der Käufer kann auf den Bau nur beschränkten Einfluss nehmen; d) es liegt nur ein Vertrag vor (Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer von Boden und Gebäude); e) Nutzen und Schaden gehen erst nach der Fertigstellung an den Käufer über; f) die Bezahlung erfolgt erst nach bezugsbereiter Fertigstellung. Insbesondere die Bedingungen c) und d) führen in zahlreichen Fällen zur Abrechnungspflicht bei der MWST. Zur Definition des «beschränkten Einflusses» des Käufers (Bst c) bezieht sich die ESTV auf die Mehrkosten gegenüber dem festgelegten Pauschalpreis. Übersteigen die Mehrkosten (bedingt durch die Änderungswünsche des Käufers) den Pauschalpreis um nicht mehr als 5%, ändert die Qualifikation des von der Steuer ausgenommen Tatbestandes nicht. Sind die Kosten jedoch höher, ist eine werkver-

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Steuern

tragliche Lieferung gegeben und der Liegenschaftsverkauf unterliegt der Steuer (ohne Wert des Bodens). Dabei wird jedes Projekt (z.B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) einzeln betrachtet. Die Zahlungsbedingung gemäss Bst. d) ist auch eingehalten, wenn eine Anzahlung von max. 30% erfolgt. Dabei können hingegen Zahlungsversprechen, wie sie bei den Immobilienverkäufen üblich sind, zum Killerkriterium werden. Liegt ein Zahlungsversprechen von 70 – 100% auf den Zeitpunkt der bezugsbereiten Fertigstellung vor, ist der Liegenschaftsverkauf dennoch von der Steuer ausgenommen. Sofern ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen die Zahlung eines bestimmten Betrages auf den Zeitpunkt vor bezugsbereiter Fertigstellung der Liegenschaft sichert, liegt hingegen in jedem Fall eine steuerbare werkvertragliche Lieferung vor. Die Praxiserfahrung zeigt, dass die neuen Kriterien bei Immobilienverkäufen häufig zur Abrechnungspflicht bei der MWST führen. Oftmals löst die Erstellung von Immobilien mit dem anschliessenden Verkauf sogar die Steuerpflicht aus: Beispiel: Ein Investor (z.B. Privatperson, Einfache Gesellschaft) erstellt eine Überbauung. Dabei werden sämtli-

che Arbeiten durch Dritte (Architekt, Bauunternehmer, Handwerker etc.) ausgeführt. Zur Finanzierung (bspw. Auflage der Bank) vereinbaren die Verkäufer im Kaufvertrag die Zahlung der Stockwerkeigentumswohnung nach Baufortschritt (10% beim Vertragsabschluss, 20% nach Erstellung Grundgeschoss, 40% nach Rohbauende und 30% bei Bezug). Der Verkauf der Wohnungen wird somit steuerpflichtig, d.h. die Verkäufer müssen sich bei der MWST registrieren lassen!

Fazit Die Steuerpflichtigen sind gefordert, die aktuellen Weisungen zu beachten und die Änderungen zu berücksichtigen. Die MWST-Verantwortlichen müssen laufend über die Betriebsabläufe und Projekte orientiert sein, damit die erforderliche Umsetzung im Rechnungswesen erfolgen kann. Auch (bisher) nicht Steuerpflichtige müssen über die MWST-Gesetzgebung und Praxis informiert sein, damit rechtzeitig allfällige Konsequenzen (z.B. Preiszuschläge bei MWST-Abrechnungspflicht) erkannt oder Gegenmassnahmen (z.B. Änderung Zahlungsplan bei Immobilienverkäufen) ergriffen werden können. nnn

Am 01.01.2010 ist das total revidierte MWST-Gesetz in Kraft getreten. Der neu erschienene, bisher einzige MWST-Kommentar stellt nicht nur die Grundzüge des neuen Rechts in kompakter Form dar, sondern erläutert auch die einzelnen Gesetzes- sowie die entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Zudem setzt sich das Werk mit der publizierten Verwaltungspraxis (bis 31.12.2011) und der bisherigen Rechtsprechung auseinander. Als aussagekräftiges Arbeitsinstrument soll es Lösungsansätze für die in der täglichen Praxis auftretenden mehrwertsteuerlichen Fragestellungen anbieten. Der Kommentar richtet sich insbesondere an die MWST-Verantwortlichen in den Unternehmen, an Berater sowie an Mitarbeiter der MWST-Verwaltung und der Gerichte. Aber auch Personen, die nicht so häufig mit mehrwertsteuerlichen Fragestellungen konfrontiert sind, soll dieser Kommentar den Zugang zum neuen MWST-Gesetz erleichtern.

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Herausgeber: Felix Geiger, Regine Schluckebier, März 2012, 999 Seiten, gebunden, CHF 139.–, ISBN 978-3-280-07225-7

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Letztes Jahr hat veb.ch die Erhebung und Auswertung der Teilnehmerrückmeldungen grundlegend überarbeitet. Nachfolgend präsentieren wir Ihnen den neuen Feedbackprozess und gleich auch erste Resultate. Teilnehmerrückmeldungen sind das zentrale Mittel zur Evaluation der Kundenzufriedenheit und der Qualität von Bildungsveranstaltungen. Es sind die subjektiven Qualitätseinschätzungen der Teilnehmenden, welche über den Erfolg eines Bildungsangebots entscheiden. Auch spiegeln sie tatsächlich gemachte Erfahrungen von Teilnehmenden, die häufig jede Minute des Bildungsangebots selbst erlebt haben. Zwei Ziele, eine zentrale Auswertung Für veb.ch standen bei der Neukonzeption des Instruments «Teilnehmerfeedback» zwei Ziele im Vordergrund. Erstens sollten alle Lehrpersonen aussagekräftige Ergebnisberichte erhalten. Zweitens sollten die Teilnehmerrückmeldungen verstärkt zu Erkenntnissen auf der konzeptionellen und strategischen Ebene führen. Die Rückmeldungen waren also nicht nur für die Lehrpersonen, sondern auch für die Bildungsleitung des veb.ch in geeigneter Weise aufzubereiten. Das passende Konzept dazu entwickelte die edumendo GmbH, welche auf Feedbackprozesse spezialisiert ist. Das Unternehmen erfasst und wertet die Daten der veb.ch Bildungsveranstaltungen seit dem 1. Juni 2011 aus. Diese Qualitätskriterien werden abgefragt Aussagekräftige Ergebnisberichte für die Lehrpersonen bedingen, dass die Teilnehmenden zu jeder Lehrperson separat Feedback geben. Nun sind aber bis zu zehn verschiedene Referenten an einem Bildungsangebot des veb.ch beteiligt. Um die Teilnehmenden zeitlich nicht übermässig mit Evaluationsaufgaben zu belasten, sind die Befragungsinhalte auf die wichtigsten Qualitätskriterien beschränkt. Anhand einer von 1 (sehr schlecht) bis

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6 (sehr gut) reichenden Skala bewerten die Teilnehmenden das Engagement der Lehrperson, die Klarheit der Gliederung (roter Faden), die Verständlichkeit der Erläuterungen, den Praxisbezug sowie die Dokumentation. Die Rückmeldungen zu den einzelnen Lehrpersonen können zudem mit einem Kurzkommentar ergänzt werden. Zusätzlich zu den lehrpersonenbezogenen Inhalten werden weitere Aspekte der Bildungsqualität wie die Kursorganisation vor Ort, die administrative Kursabwicklung, die Infrastruktur sowie die Zufriedenheit mit dem Bildungsangebot insgesamt abgefragt. Auch zu diesen lehrpersonenübergreifenden Qualitätskriterien kann eine Bemerkung verfasst werden.

Christoph Kobler, lic. rer. publ., Geschäftsleiter, edumendo GmbH, Zürich

Mehr Rücklauf dank Papier und Bleistift Um eine möglichst hohe Rücklaufquote zu ermöglichen, hat sich der veb.ch bewusst für «Paper & Pencil» und gegen eine Online-Erhebung entschieden. Die Fragebogen werden vom Sekretariat des veb. ch mit einem Barcode versehen und den Teilnehmerunterlagen beigelegt. Der Rücklauf ist beeindruckend: Jährlich werden von den Teilnehmenden der Weiterbildungsveranstaltungen des veb. ch rund 2000 Fragebogen mit ca. 11000 einzelnen Lehrpersonenbewertungen abgegeben. Die digitale Erfassung und Auswertung der ausgefüllten Fragebogen übernimmt die edumendo GmbH. Die Bewertungen der geschlossenen Fragen werden elektronisch mit Hilfe einer OMR (Optical Mark Recognition) Software erkannt. Die Texterfassung der handschriftlichen Kommentare erfolgt trotz Softwareunterstützung von Hand. So funktioniert die Auswertung Die Art und Weise, wie die erhobenen Daten ausgewertet und visualisiert werden, ist wesentlich mitverantwortlich dafür, ob und in welchem Ausmass die Daten zu Erkenntnissen führen. Zwei unterschiedliche Auswertungsformate tragen den unterschiedlichen Bedürfnissen des Bildungsmanagements und der Lehrpersonen Rechnung. veb.ch nutzt rechnungswesen &controlling

dazu eine Softwareanwendung, die unter anderem folgendes bietet: n sorgfältig abgestimmte Ergebnisvisualisierungen, welche sowohl den raschen Überblick als auch vertiefende Analysen ermöglichen n Darstellung von Mittelwerten, Vergleichswerten und Verteilungen n Darstellung zeitlicher Entwicklungen n beliebige Wechsel und Filtermöglichkeiten zwischen den Auswertungsebenen veb.ch insgesamt, Lehrgangs-/ Seminararten, einzelnen Bildungsveranstaltungen und Lehrpersonen (drilldown & drill-up) n farbliche Hervorhebung von besonders hohen und tiefen Ergebnissen n Möglichkeit, nach beliebigen Zeiträumen zu filtern. Der veb.ch erhält mehrmals jährlich aktualisierte Daten, welche jeweils alle bisher erfassten Teilnehmerrückmeldungen enthalten.

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Ausbildung · Weiterbildung

Wissen, was für Wissenshungrige zählt.


Ausbildung · Weiterbildung Abbildung 1: Beispiel einer Ergebnisvisualisierung für das Bildungsmanagement Die Auswertungssoftware für das Bildungsmanagement beinhaltet unter anderem die in Abbildung 1 dargestellte

Heatmap, welche mittels Einfärbungen und Mittelwerten einen schnellen Überblick über die nach den einzelnen Bil-

dungsveranstaltungen aufgeschlüsselten Ergebnisse ermöglicht. Die grauen Kreise stehen für Mittelwerte, welche dem vom

Berner Fachhochschule Wirtschaft Executive Master of Business Administration mit Vertiefung in

Controlling & Consulting

einjähriger Studiengang für Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling Studiendauer: 1/2 Jahr Studium plus 1/2 Jahr Masterarbeit Unterrichtszeiten: 14-täglich, Freitagnachmittag und Samstag Studienort: Zürich Altstetten Infoveranstaltung Zürich: Au Premier, Hauptbahnhof, Mittwoch, 18. April 2012, 18.00 bis 19.00 Uhr Weitere Informationen und Anmeldung unter www.wirtschaft.bfh.ch/controlling oder Telefon 031 848 34 02

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Ausbildung · Weiterbildung

Abbildung 2: Beispiel einer Ergebnisvisualisierung des Lehrpersonenberichts veb.ch auf einer 6-er Skala von 1 bis 6 definierten Zielwert von 5 entsprechen oder mit 4.9 und 5.1 nur geringfügig darunter, bzw. darüber liegen. Durchschnittswerte unter 4.9 werden in drei Abstufungen rot eingefärbt. Bei Werten über 5.1 werden ebenfalls in drei Abstufungen Blaufarben vergeben. Ergebnisse für die Bildungsleitung Die seit dem 1. Juni 2011 vorliegenden Daten zeigen, dass der Zielwert von 5 im Durchschnitt aller Bildungsveranstaltungen für jedes Kriterium erreicht wurde. Innerhalb der einzelnen Seminare und Lehrgänge wird dieser Zielwert – abgesehen von einigen Rotbereichen, welche auf Verbesserungspotentiale hinweisen – ebenfalls erreicht oder übertroffen. Zudem fallen die hohen Bewertungen für die Kursorganisation vor Ort und die administrative Kursabwicklung auf. Eine weitere Aufschlüsselung dieser Daten nach Lehrpersonen (drill-down), macht oft deutliche Unterschiede sichtbar.

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Zusätzlich zur Heatmap kann die Bildungsleitung mit weiteren Ergebnisvisualisierungen Zeitverläufe, Streuungen, Vergleiche mit beliebigen Auswertungseinheiten, offene Kommentare sowie soziodemografische Unterschiede auswerten.

Zusätzlich zu den in Abbildung 2 visualisierten Ergebnissen erhalten die Lehrpersonen in ihren Berichten auch die Rücklaufquote, die sie betreffenden Kurzbemerkungen sowie eine Aufschlüsselung der Ergebnisse nach den einzelnen Bildungsveranstaltungen.

Die Ergebnisberichte für die Lehrpersonen

Aussagekräftige Resultate

Die Ergebnisberichte für die Lehrpersonen werden im PDF erstellt und enthalten unter anderem die in Abbildung 2 visualisierten Daten. In der mit «Ihr MW» bezeichneten Spalte werden die arithmetischen Mittelwerte der betreffenden Bildungsveranstaltung dargestellt. «Vergleich I» zeigt die eigenen Resultate in Bezug zu den Mittelwerten aller Lehrpersonenbewertungen dieser Bildungsveranstaltung. «Vergleich II» präsentiert die durchschnittlichen Ergebnisse der Lehrpersonenbewertungen aller Bildungsveranstaltungen innerhalb der letzten 12 Monate. Ausserdem sind die Verteilung und zeitliche Entwicklung der Bewertungen abgebildet. rechnungswesen &controlling

Mit den neuen Evaluationsinstrumenten des veb.ch werden Teilnehmerrückmeldungen sorgfältig erfasst und systematisch ausgewertet. Sowohl die Bildungsleitung als auch die Lehrpersonen erhalten aussagekräftige Auswertungen, welche eine konsequente Nutzung der Teilnehmerrückmeldungen für die Optimierung der Bildungsqualität ermöglichen. Das Fazit der bisherigen Auswertungen: Die vom veb.ch gesetzten Zielwerte werden im Gesamtdurchschnitt erreicht. Auf der Stufe der einzelnen Bildungsveranstaltungen oder Lehrpersonen zeigen die Ergebnisse konkrete Möglichkeiten für weitere Verbesserungen der Bildungsqualität. nnn

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Ausbildung · Weiterbildung

Eine Ära geht zu Ende: letzte Prüfungen nach den alten Reglementen. Alljährlich im März und April: die eidg. Prüfungen im Rechnungswesen und Controlling. Die Vorbereitungen laufen natürlich auf Hochtouren, zumal dieses Jahr nochmals nach den alten und neuen Reglementen geprüft wird. Neue Prüfungsordnungen Seit 2011 werden die Prüfungen nach den neuen Prüfungsordnungen (PO) abgelegt. Die aktuellen Versionen und Wegleitungen finden Sie auf www.examen.ch. Immer mehr Anmeldungen Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen n Repetenten 73 (Reglement 1999) (Deutschschweiz: 50, Romandie: 14, Tessin: 9) n Kandidaten 1’042 (PO 2010) 34% mehr als 2011 (Deutschschweiz: 694, Romandie: 289, Tessin: 59) Höhere Fachprüfung für Experte/in in Rechnungslegung und Controlling n Repetenten 12 (Reglement 1999) (Deutschschweiz/Romandie: je 6, Tessin: keine) n Kandidaten 225 (PO 2008) 58% mehr als 2011 (Deutschschweiz: 160, Romandie: 48, Tessin: 17) Klare Antworten zu einer oft gestellten Frage Das Prüfungssekretariat spürt die steigende Nervosität der Kandidatinnen und Kandidaten – es kommen Anfragen zu den erlaubten Hilfsmitteln und Fragen betreffend Absenzen infolge Krankheit oder Unfall. Eine ganz typische Frage: «Was passiert, wenn ich vor dem ersten Prüfungstag krank werde oder am ersten Tag einen Unfall erleide?» Die Prüfungsordnung Art. 4.2 sagt klar aus, wie Rücktritte geregelt werden.

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Prüfungs-Absenz und die Folgen Grundsätzlich: Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Kann ein Kandidat die Prüfung überhaupt nicht antreten, ist sie für ihn oder sie in diesem Jahr vorbei. Die nächste Gelegenheit kommt dann erst 12 Monate später. Wenn ein Kandidat aus entschuldbaren Gründen während der Prüfung zurücktreten muss, absolviert er beim nächsten Termin nicht mehr die ganze Prüfung. Er vervollständigt lediglich die noch ausstehenden Tests. Aber auch das ist erst ein Jahr später möglich. Entschuldbare Gründe gemäss Reglement sind Mutterschaft, Krankheit und Unfall, Todesfall im engeren Umfeld, unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst. Bricht ein Kandidat während der Prüfung ohne gemäss Reglement entschuldbaren Grund ab, gilt die Prüfung als nicht bestanden und als ein Prüfungsversuch. Auch im letzten Prüfungsjahr sind Rücktritte vor oder während der Prüfung infolge von Krankheit vorgekommen. Für die Betroffenen verlängert sich die Vorbereitung um ein Jahr. Eine andere Regelung ist bei einer Gesamtprüfung, gemäss Normtext des BBT, nicht vorgesehen. Mehr Kandidaten – Mehr Experten! Bis zu 58% mehr Prüfungs-Anmeldungen. Das ist erfreulich. Und es bedeutet natürlich, dass wir die Zahl der Experten und Expertinnen in der ganzen Schweiz entsprechend erhöhen – sowohl für die Korrekturen wie auch die mündlichen Tests. Ein Einsatz als Expertin oder Experte lohnt sich aus verschiedenen Gründen: Die Tätigkeit als Prüfungsexperte/-expertin motiviert, fachlich à jour zu bleiben. Gleichzeitig ist sie eine kostenlose Weiterbildung. Und nicht zuletzt entsteht durch den Kontakt zu anderen Fachleuten ein interessantes Netzwerk. Kommen und gehen: Personelles. Prüfungssekretariat Frau Marielène Löhrer hat sich entschieden, den KV Schweiz per Ende Januar zu verlassen. Seit Anfang 2011 hatte sie die rechnungswesen &controlling

Jörg Ochsenbein, Teamleiter Prüfungsorganisation Verein für Höhere Prüfungen im Finanz- und Rechnungswesen

Organisation der Höheren Fachprüfung umsichtig organisiert und geführt. Wir danken ihr für ihren grossen Einsatz. Mit Frau Dalya Abo El Nor haben wir bereits eine Nachfolgerin gefunden. Sie arbeitet seit 1. September 2011 beim KV Schweiz in der Abteilung Berufsbildung. Neben der Organisation der Höheren Fachprüfung für Experten in Rechnungslegung und Controlling zeichnet sie auch verantwortlich für die kaufmännische Grundbildung. Bis Ende Januar erfolgte die Einarbeitung; damit wurde ein reibungsloser Übergang sichergestellt. Prüfungslogistik Da unser langjähriger Mitarbeiter Dave Bär im letzten Jahr in Pension ging, sind nun unsere geplanten «neuen Männer» im Einsatz: Martin Sommer und Maurizio Sensi, beide schon länger beim KV Schweiz, amten ab 2012 als unsere Koordinatoren und teilweise auch als Aufsichtsverantwortliche am Prüfungsort. Weitere Infos und detaillierter Ablauf 2012 Informationen zu den Prüfungen finden Sie unter www.examen.ch. Frau Nicole Gretler (Berufsprüfung 044 283 45 46) und Frau Dalya Abo El Nor (Höhere Fachprüfung 044 283 45 46) stehen Ihnen telefonisch oder per E-Mail unter rechnungswesen_controlling@ kvschweiz.ch zur Verfügung. nnn

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Prüfungen und neue Studiengänge: Expertin/Experte in Rechnungslegung und Controlling Schon ist es wieder soweit: 85 Absolventinnen und Absolventen treten im März und April 2012 zur eidgenössischen Höheren Fachprüfung an, und zwar zum zweiten Mal nach der neuen Prüfungsordnung 2011. Im letzten Semester haben wir die Kandidaten zielgerichtet auf die Diplomprüfung vorbereitet. Gefragt war aber auch viel eigenständige Vorbereitungsarbeit. Es braucht schon etwas Ausdauer, die diversen früheren Prüfungen und Fallstudien zu lösen. Ab 21. Oktober 2012 wird der Studiengang Expertin/Experte in Rechnungslegung und Controlling erneut in zwei Varianten angeboten: normal in 5 Semestern oder intensiv in 3 Semestern. Die beiden ersten Intensivklassen laufen bereits, die erste Klasse schliesst in diesem Frühjahr ab. Es wäre für unsere Branche gut, wenn mehr Fachleute in Finanz- und Rechnungswesen die Ausbildung zum Experten in Rechnungslegung und Controlling in Angriff nehmen. Es ist keine Hexerei und mit etwas Fleiss durchaus machbar.

Kooperationen mit Bern, Basel, Luzern, St. Gallen und Vevey Aktuell werden die Experten und Expertinnen in Rechnungslegung und Controlling auch in Bern, Basel, Luzern, St. Gallen und Vevey nach dem gleichen Lektionenplan ausgebildet. Es finden gemeinsame Zertifikatsprüfungen statt und die Dozierenden kooperieren untereinander. Damit ist die Controller Akademie Marktführerin in der Schweiz.

Diploma as IFRS-Accountant

zwei Module zu je 5 Tagen hinter sich. Erstklassige Referenten bieten im Diplomkurs viel wertvolles Wissen aus der IFRSWelt, das nächste Mal im April und Mai 2012, bevor es im Juni 2012 zur Diplomprüfung geht. Eine Vorankündigung: Der nächste Studiengang beginnt am 5. September 2012, und der jährliche IFRS-Update mit Infos zu allen Neuerungen – und dieses Jahr sind es viele! – ist für 24. und 25. Oktober 2012 geplant.

Hansueli von Gunten, lic. und mag. rer. pol. Geschäftsleiter der Controller Akademie AG in Zürich.

Jetzt anmelden: ControllingPraxisstudium in sechs Modulen

Excel, insbesondere für Fortgeschrittene: Controlling mit MS Access und MS Excel

Am 24. Oktober 2012 beginnt zum vierten Mal das Controlling-Praxisstudium in sechs Modulen (jeweils mittwochs, 14.00 – 19.10 Uhr). Es dauert ein Semester. Jedes Modul schliesst mit einer Prüfung ab. Vermittelt werden die wichtigen Themen aus dem Controlling, zugeschnitten auf Inhaber/innen des Fachausweises und ähnlicher Ausbildungen.

Controlling für Nicht-Betriebswirtschafter Machen Sie bitte Nicht-Betriebswirtschafter in Ihrem Unternehmen auf diesen Kurzstudiengang (3 Tage: 31. Mai, 7. und 14. Juni 2012) aufmerksam. Es werden praxisorientierte Wege zum wirksameren Controlling vermittelt.

Weitere durchgeführte und laufende Veranstaltungen Sehr erfolgreich: unser Seminar «Geschäftsberichte». Die Teilnehmenden lernten ausführlich, wie man einen Geschäftsbericht verfasst und gestaltet. Im Moment laufen «Fachdidaktik Rechnungswesen» und «Finanzielle Führung für Verwaltungsräte».

Um was geht es? Controller arbeiten häufig mit Daten aus Vorsystemen wie SAP oder Abacus als Basis für Analysen und Planungsaktualitäten und setzen dafür praktisch nur MS Excel ein. Excel bietet eine sehr hohe Flexibilität, die allerdings Fluch und Segen zugleich ist. In jeder Zelle könnte sich ein Fehler verstecken; somit können grössere Excel-Projekte – wie z.B. die Erstellung eines Budgets – zu einer Zitterpartie werden. Je grösser die Komplexität der Excelmodelle und je höher die Anzahl der Beteiligten, umso zahlreicher die Fehlerquellen. Die Lösung hierfür ist der kombinierte Einsatz von MS Access und MS Excel. Die intelligente Kombination beider Werkzeuge ermöglicht eine sehr leistungsfähige Arbeitsumgebung für Controller mit der Integrität einer Datenbank und der Flexibilität und Darstellungskraft von MS Excel. Der Aufwand für die Planungsund Reportingabläufe einer Organisation kann so stark reduziert werden. Sie sehen, bei der Controller Akademie läuft (wie immer) einiges. Mehr Informationen und Prospekte unter www.controller-akademie.ch. nnn

Die Teilnehmenden des 17. Studiengangs zum Diploma as IFRS-Accountant, den die Controller Akademie zusammen mit Ernst+Young anbietet, haben bereits

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Regen Zuspruch finden unsere diversen Excel-Seminare. Die Feedbacks sind jeweils sehr gut, die Gruppengrösse mit max. 12 Teilnehmenden hat sich als ideal erwiesen.

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Ausbildung · Weiterbildung

Aus der Controller-Akademie


vebjob

Karriere fördern? Den richtigen Kandidaten finden? vebjob ist gestartet! Es ist soweit: «Unsere» Personalvermittlung vebjob ist nun täglich für Sie da. Wir bringen Unternehmen auf der Suche nach hochqualifizierten Spezialisten und Führungskräften im Finanzund Rechnungswesen mit veb.ch Mitgliedern zusammen, die sich beruflich verändern bzw. aufsteigen möchten. Das dürfen Sie von vebjob erwarten: die Fokussierung auf unsere Branche, alle Vorteile des veb.ch Netzwerks mit schweizweit über 7000 Mitgliedern und dazu natürlich detaillierte Kenntnisse über Berufsbilder und Lohnstrukturen. Wir vermitteln, wer zusammenpasst! Herbert Mattle und Roland Vannoni, zwei der Mitinitianten und Leiter des Projektes haben sich «Vermitteln, wer zusammenpasst» auf die Fahne geschrieben! Sie werden für Kandidaten wie Unternehmen die Ansprechpartner bzw. Berater sein – vorerst in Zürich und in Basel, bei Bedarf auch in anderen Städten.

Herbert Mattle

als unabhängiger Verwaltungsrat sowie bei der Vermittlung von Führungskräften. Zuvor war er unter anderem Chief Accountant einer internationalen Bank und hatte eine leitende Stellung im internationalen Treuhand- und Rechtswesen. Herbert Mattle war ausserdem B-Lizenzträger der Zürcher Börse. Er hat sich laufend im In- und Ausland beruflich weitergebildet, u.a. mit einem Intensivstudium «Marketing- und Verkaufsmanagement» mit Zertifikatsabschluss an der Uni St. Gallen. Als aktiver, langjähriger Präsident von veb.ch und des Trägervereins der höheren Prüfungen im Rechnungswesen und Controlling sowie als Mitglied der Prüfungskommission und Vorstandsmitglied von Dual Stark engagiert er sich leidenschaftlich für die Schweizer Weiterbildungsszene und kennt die verschiedenen Berufsbilder unserer Branche bestens. Seine Stärken in der Personalvermittlung beruhen auf langjähriger Erfahrung als Bereichsverantwortlicher HR auf Geschäftsleitungsebene. Er absolvierte eine Coaching-Ausbildung und ist zertifizierter Identity Compass-Consultant. Umfangreiche Führungserfahrung sammelte er ausserdem als Stabsoffizier (Major). Seit 2009 verfügt Herbert Mattle über die Bewilligung zur privaten Arbeitsvermittlung.

Roland Vannoni

Herbert Mattle ist eidg. dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling sowie zugelassener Revisionsexperte. Nach einer langjährigen Karriere im Bankwesen, zuletzt 15 Jahre Aufbau und Gesamtführung einer Vermögensverwaltungsbank, stellt er heute seine Erfahrung und sein professionelles Wissen ausgewählten Unternehmen und Kunden zur Verfügung, insbesondere im Bereich strategische Unternehmens- und Vermögensberatung,

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Roland Vannoni ist eidg. dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling. Nach der kaufmännischen Lehre als Speditions-

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kaufmann lernte er die verschiedenen Abläufe in der chemischen Industrie und im Grosshandel kennen – zuletzt als Prokurist und Leiter Finanz- und Rechnungswesen. Bevor er in einer Basler Privatbank als Vizedirektor die Leitung Personal und Interne Dienste übernahm, leitete er in einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft des öffentlichen Verkehrs den Bereich Administration und Finanzen. Die gleiche Funktion nahm er als Geschäftsleitungsmitglied und Vizedirektor bei den Industriellen Betrieben einer grossen Schweizer Stadt wahr. Danach baute er ein Shared Service Center für Finanzen und Controlling auf. Roland Vannonis grosse Berufserfahrung bringt er als Verwaltungsrat in ein auf Wirtschaftsstudien spezialisiertes Institut ein. Alle beruflichen Entwicklungsschritte förderte er mit entsprechenden Weiterbildungen. Seit 1999 ist Roland Vannoni Mitglied des Vorstandes von veb.ch. In dieser Zeit hat er einige Aufbau- und Ablaufprojekte erfolgreich geleitet, beispielsweise das Projekt «Regionalgruppen» sowie die Verselbstständiung der Geschäftsstelle veb.ch. In der Regionalgruppe Nordwestschweiz leitet er seit 1997 die Geschicke als Präsident. Für die Personalvermittlung bringt Roland Vannoni langjährige Erfahrung als Verantwortlicher des HR mit. Aufgrund seiner breiten Führungskompetenz und der Umsetzung diverser Aufbau- und Organisationsprojekte mit starker personeller Komponente ist er bestens gerüstet und freut sich darauf, Unternehmen auf dem Weg zu den besten Kandidaten und veb.ch Mitglieder beim nächsten Karriereschritt zu begleiten. www.vebjob.ch: Warten Sie nicht länger, kontaktieren Sie uns! nnn

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Immer wieder zum Jahresbeginn: Neuerungen im Sozialversicherungsrecht für Arbeitgeber und Selbständigerwerbende. Auch Änderungen grosser Tragweite erfolgen meist bloss durch Anpassung der Vollzugsverordnungen – ohne vorangehende grosse politische Diskussionen. So ist man dann jeweils im Januar mit Gegebenheiten konfrontiert, die man gar nicht erwartet hat. Hier die wichtigsten Neuerungen und ihre Auswirkungen.

Revision des AHV-Gesetzes (Minirevision 2011) 2011 haben die Eidg. Räte der Revision des AHV-Gesetzes insofern zugestimmt, als eine Reihe eher technischer Massnahmen beschlossen worden ist – unter dem Motto «Verbesserung der Durchführung». Drei Änderungen werden indessen grosse Auswirkungen auf die Praxis haben und möglicherweise auch nicht der Verbesserung, sondern der Verkomplizierung der Durchführung dienen. 1. Die Beiträge der Nichterwerbstätigen Nur bei genauem Studium der geänderten Gesetzesbestimmung von Art. 10 AHVG ersichtlich: Seit 1.1.2012 bezahlen Nichterwerbstätige nach Massgabe des Reinvermögens und des mit dem Faktor 20 kapitalisierten Renteneinkommens Beiträge, die nicht mehr bei CHF 10‘300.– die Obergrenze erreichen, sondern im Maximum (bei einem rechnerischen massgebenden Vermögen von CHF 8.3 Mio.) auf den Betrag von CHF 23‘750.– anwachsen können. Was in Betracht zu ziehen ist: Bei einem nichterwerbstätigen Ehepaar (noch keiner der Partner im Rentenalter) werden die Beiträge je separat berechnet. Ausserdem ziehen die Behörden AHV-Renten (Witwen-, Waisenrenten, einfache Altersrenten des Ehegatten, ev. vorbezogene eigene AHV-Renten) mit in die Berechnung ein. So ergeben sich gerade für vorzeitig pensionierte Personen recht hohe Abgaben. (Vgl. Beispiel im Kasten 1).

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Die Erweiterung der Beitragsskala hat auch Auswirkungen auf die Abgrenzung von Nichterwerbstätigen zu nur teilweise und nicht voll erwerbstätigen Personen. Der im Beispiel in Kasten 1 dargestellte vorzeitig Pensionierte könnte der NEBeitragspflicht für sich entrinnen, wenn er eine Erwerbstätigkeit annehmen würde, welche ein Einkommen von CHF 59‘000.– einbrächte. Dann zahlt er als Erwerbstätiger halb so viele Beiträge wie als Nichterwerbstätiger und gilt demzufolge als Erwerbstätiger.1 Eine erfreuliche Neuerung bringt dagegen die Ergänzung von Art. 3 Abs. 4 AHVG. Demnach gelten die Beiträge eines nichterwerbstätigen Ehegatten als bezahlt, wenn der andere Ehegatte als erwerbstätig gilt (s. oben) und mindestens den doppelten Mindestbeitrag aus Erwerbstätigkeit bezahlt. Dies gilt auch, wenn der erwerbstätige Ehegatte bereits im Rentenalter ist, obwohl systematisch dessen Beiträge für die Berechnung der Rente des nichterwerbstätigen Ehegatten nicht herangezogen werden. Als Ergebnis bleibt eine nichterwerbstätige Ehefrau auch dann beitragsfrei, wenn ihr weiterarbeitender Ehemann das Rentenalter bereits erreicht hat. Diese Situation war bekanntlich in vielen KMU-Unternehmen problematisch, wenn mit dem Eintritt des Ehemannes ins Rentenalter trotz unveränderter Weiterführung des Betriebes die nichterwerbstätige Ehefrau plötzlich zur Beitragspflicht gebeten wurde. 2. Arbeitnehmer ohne beitragspflichtige Arbeitgeber Viele Arbeitnehmer sind in der Schweiz erwerbstätig, obwohl sie in der Schweiz gar keinen Arbeitgeber haben. Repräsentanten, Berater, Service-Fachleute, Dienstleister, die im Auftrag ihrer ausländischen Arbeitgeber in der Schweiz tätig sind – und oft auch hier Wohnsitz haben –, bilden die Gruppe der Arbeitnehmer ohne beitragspflichtige Arbeitgeber, im Fachchargon «AnobAg» genannt. Wegen der neuen Koordinationsregeln zur Sozialversicherungsunterstellung nach den Vorschriften der innereuropäischen Personenfreizügigkeit kommen noch viele neue Personen zu dieser Gruppe rechnungswesen &controlling

Personalwesen

Sozialversicherungen – jedes Jahr umfangreiche Neuerungen

Orlando Rabaglio, Rechtsanwalt und dipl. Steuerexperte bei Bühler & Lienert Steuer- und Rechtsberatung, Zürich

dazu: Arbeitnehmende mit Schweizer Wohnsitz und hier möglicherweise nur geringer Erwerbstätigkeit, die daneben in einem EU-Land (z.B. als Grenzgänger) die übrige Erwerbstätigkeit ausüben. Auch diese Personen sind ausschliesslich in der Schweiz der Sozialversicherung unterstellt und haben in der Regel ihre Beiträge an die Sozialversicherung von ihrem Erwerbseinkommen zu bezahlen. Bislang hat man in Art. 6 AHVG vorgesehen, dass diese Personen ihre Beiträge nach Massgabe der in den Steuererklärungen ausgewiesenen Erwerbseinkommen wie Selbständigerwerbende und nach Bemessungsmodus und Tarif für Selbständigerwerbende zu leisten haben. Damit sind sie in den Genuss eines niedrigeren Tarifes und allenfalls auch der sog. sinkenden Beitragsskala gekommen. Neu sieht der Gesetzgeber nun vor, dass auch diese Arbeitnehmer ihre Beiträge wie Arbeitnehmer (5.15% + 5.15% AHV/IV/EO; 1.1% + 1.1% ALV) zu bezahlen haben. Zusätzlich müssen nach der neuen Gesetzgebung zu den Familienzulagen die AnobAg auch noch Beiträge (wie Arbeitgeber) an die Familienausgleichskassen bezahlen.2 Sitzt der Arbeitgeber im EU-Raum, ergeben sich für die in der Schweiz tätigen (und oft auch hier wohnhaften) Arbeitnehmer weitere Komplikationen, weil sie nicht nur sich selbst der AHV unterstellen müssen, sondern weil der EU-Arbeitgeber eigentlich aufgrund der anwendbaren EU-Koordinationsnorm3 in der Schweiz unterstellt wäre. In der Praxis

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Personalwesen

ist das kaum durchführbar. Stellen Sie sich einfach vor, ein EU-Arbeitgeber in Finnland müsste mit einer Ausgleichskasse in der Schweiz paritätische Lohnbeiträge abrechnen und jeweils auf deutschsprachige AHV-Verfügungen reagieren! Deshalb gestattet das Koordinationsrecht, dass der Arbeitgeber seine Verpflichtung gegenüber den Schweizer Behörden an seinen Arbeitnehmer delegieren kann. Dieser rechnet dann als AnobAg mit der zuständigen Ausgleichskasse ab.4 Folge dieses Vorganges ist dann aber auch, dass der AnobAg sich auch einer BVGEinrichtung anschliessen muss, was mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden ist.5 Problematisch sind solche AnobAg-Verhältnisse immer dann, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die paritätische Beitragstragung nicht vereinbart worden ist. Unser Beispiel in Kasten 2 zeigt, dass aus einem als Arbeitnehmereinkommen gedachten Jahreseinkommen von CHF 100‘000.– nach allen Abzügen noch gerade ein solches von CHF 77‘400.– resultiert, wenn sich der Arbeitgeber nicht an seiner Quote (CHF 10‘400.–) beteiligt.

gehen also von der Hypothese aus, dass das von den Steuerbehörden gemeldete Einkommen ein Netto-Einkommen sei.8 Wenn das nicht zutrifft – und das wird oft der Fall sein – können sich in der Beitragsfestsetzung grosse Fehler ergeben. Es ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht mehr klar, ob diese dann noch korrigiert werden können. Betrachten wir ein konkretes Beispiel (Kasten 3): Dr. Johann Medicus rechnet nach Ist-Methode ab. Er weist in seinem Jahresabschluss ein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in der Höhe von CHF 230‘000.– aus. Seine persönlichen Beiträge hat er als Akonto-Zahlungen geleistet und verbucht; es sind dies CHF 16‘000.–.

Nach systematisch korrekter Betrachtungsweise würde somit sein für die AHV-Bemessung massgebendes Einkommen CHF 246‘000.– betragen. Die Ausgleichskasse ermittelt das AHV-pflichtige Einkommen nun aber nach der Fomel: 230‘000 x 100 100 - 9.7

= 254‘706.–

Es werden also auf einem fiktiven Einkommen von CHF 8‘706.– Beiträge erhoben (845 Franken). Kann Herr Medicus bei der Ausgleichskasse die Korrektur beantragen und darauf hinweisen, dass nur jene Beiträge aufzurechnen sind, welche er auch abgezogen hat? Oder beruft sich die Ausgleichskasse auf den Gesetz-

Kasten 1

3. Beitragsaufrechnung für Selbständigerwerbende – eine Leidensgeschichte ohne absehbares Ende Bekanntlich ist das Brutto-Erwerbseinkommen AHV-beitragspflichtig, während für Steuerzwecke die AHV-Beiträge ja in Abzug gebracht werden können. Wenn nun der Selbständigerwerbende seine persönlichen Akonto-Beiträge des Jahres zusammen mit Nachzahlungen für vergangene Jahre bezahlt und seiner Erfolgsrechnung belastet, ist das steuerrechtlich sehr in Ordnung.6 Das steuerbare Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist indessen nicht die AHV-Basis, weshalb die vorweg in Abzug gebrachten AHV-Beiträge wieder aufzurechnen sind.7 Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung dieses Artikels einen Grundsatz der Bemessung richtig festgehalten, dann aber gleich im zweiten Satz einen Methodenentscheid gewählt, der in der Praxis seine Tücken haben wird. Mit der Umrechnung des von den Steuerbehörden gemeldeten Einkommens auf 100% trifft die Ausgleichskasse die richtige Einkommenshöhe nur dann, wenn eben auch die Beiträge in der Erfolgsrechnung in richtiger Höhe abgezogen und/oder zurückgestellt worden sind. Die Ausgleichskassen

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Kasten 2

Kasten 3

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lifiziert werden und vorgängig gar keine Abzüge gemacht bzw. keine Beiträge geleistet worden sind. Dann wird der ganze geschuldete AHV-Beitrag als fiktives Einkommen aufgerechnet! (Vgl. Beispiel in Kasten 3). Konfliktpotential liegt auch in der Übergangsbestimmung welche lautet: «Art. 9 Abs. 4 gilt für alle Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, die nach dem Inkrafttreten dieser Änderung von den Steuerbehörden gemeldet werden.» Wenn nun die Steuerverwaltung heute eine Meldung über ein Einkommen 2009

erstattet, und dieses von der Ausgleichskasse unbesehen als Nettoeinkommen behandelt wird, obwohl der Steuerpflichtige gar nicht wissen konnte, dass er sorgfältig hätte abgrenzen müssen, sind die Diskussionen vorprogrammiert – nota bene alles zulasten des Steuer- und Beitragspflichtigen, der sich in dieser komplexen Sache durch eine Fachperson bei entsprechender Kostenfolge vertreten lassen muss. Wir sind gespannt auf die Praxisumsetzungen dieser Neuerungen. nnn

) Vgl. zum Ganzen Art. 28bis Abs. 1 AHVV mit folgendem Wortlaut: «1Personen, die nicht dauernd voll erwerbstätig sind, leisten die Beiträge wie Nichterwerbstätige, wenn ihre Beiträge vom Erwerbseinkommen zusammen mit denen ihres Arbeitgebers in einem Kalenderjahr nicht mindestens der Hälfte des Beitrages nach Artikel 28 entsprechen. Ihre Beiträge vom Erwerbseinkommen müssen auf jeden Fall den Mindestbeitrag nach Artikel 28 erreichen.» Weitere Beispiele zur Berechnung finden sich auch im AHV-Merkblatt 2.03 (http://www.ahv-iv.info/andere/00134/00139/index.html?lang=de)

1

) Art. 11 Abs. 1 lit. b des Bundesgsetzes über die Familienzulagen, FamZG, SR 836.2)

2

) Vgl. Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern. In der Fassung von Anhang II zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (mit Anhängen), SR 0.831.109.268.1

3

) Das hierzu verwendete Formular nach Art. 109 der Durchführungsverordnung EU 574/72 findet man auf der Homepage jeder Ausgleichskasse, insbesondere bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich unter folgendem Link: http://www.svazurich.ch/pdf/art109d.pdf

4

) Die Grundlagen für den Anschluss an eine BVG-Einrichtung sind auf der Homepage der Stiftung Auffangeinrichtung zu finden: http://www.chaeis.net/bvg-berufliche-vorsorge/einzelpersonen/anmeldung.html

5

) Art. 33 lit. d DBG

6

) Art.9 Abs. 4 AHVG formuliert diesen Grundsatz nun wie folgt: «Die steuerrechtlich zulässigen Abzüge der Beiträge nach Artikel 8 des vorliegenden Gesetzes sowie nach Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung (IVG) und nach Artikel 27 Absatz 2 des Erwerbsersatzgesetzes vom 25. September 1952 sind von den Ausgleichskassen zum von den Steuerbehörden gemeldeten Einkommen hinzuzurechnen. Das gemeldete Einkommen ist dabei nach Massgabe der geltenden Beitragssätze auf 100 Prozent aufzurechnen.»

7

) Vgl. dazu die neuen Rz. 1169 ff. in der Wegleitung über die Beiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen (WSN) http://www.bsv.admin.ch/vollzug/storage/documents/2921/2921_7_de.pdf

8

) Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom 12. Mai 2009 (9C_880/2008) klar festgehalten, dass nur jene Beiträge aufzurechnen sind, welche vorgängig abgezogen worden sind, was zweifellos mit der neuen Praxis nicht mehr respektiert würde. In der WSN (zit. oben) ist indessen keine Korrekturmöglichkeit vorgesehen, wenn ein fiktives Einkommen aufgerechnet werden sollte. Man scheint dem Pflichtigen nicht einmal den Nachweis zu gestatten, dass nur das aufzurechnen ist, was einmal abgezogen worden ist.

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) Art. 958b Abs. 2 OR nach der Fassung in der Novelle vom 23. Dezember 2011 sieht die Pflicht zu Abgrenzungen in zeitlicher und sachlicher Hinsicht vor, sobald die Nettoerlöse CHF 100‘000.– übersteigen.

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Personalwesen

eswortlaut, der bei strenger Auslegung keine Korrektur mehr zulässt, weil er diese systematisch falsche Methode vorschreibt?9 Nun wird man sich in Zukunft vielleicht mit dieser Praxis anfreunden müssen und eben die Beiträge korrekt verbuchen und zurückstellen. Die Ist-Methode für die Rechnungslegung der Freiberufler wird ohnehin bald sterben.10 Völlig unsinnig wird die vorgeschlagene Methode aber, wenn einem Selbständigerwerbenden nachträglich Einkommen (z.B. Gewinne aus Liegenschaftenveräusserung) umqua-


Persönlich

«Die Ausbildung zum eidg. Dipl. Experten ist praxisorientiert, und das soll so bleiben.» In unserer Rubrik «Persönlich» stellen wir Ihnen heute Markus Speck vor. Er ist eidg. Dipl. Experte für Rechnungswesen & Controlling, berät und coacht Unternehmen im Bereich finanzieller Führung und amtet auch als Leiter der Fachkommission Controlling für die Höhere Fachprüfung. Das Interview führte Herbert Mattle.

Herr Speck, ich kenne Sie als Berufskollegen mit einem spannenden Ausbildungsweg. Bitte berichten Sie unseren Leserinnen und Lesern über Ihren Werdegang. Gerne. Als Toggenburger machte ich das KV bei der Gemeindeverwaltung EbnatKappel und entschied mich dann, Buchhalter zu werden. Ich erinnere mich dabei an einen Berufsschullehrer, der uns sagte: «Wenn Ihr die Buchhaltung der ersten drei Monate verstanden habt, könnt Ihr der Lehre gelassen entgegensehen.» Was mir sicher auch entgegenkam: Komplexe Themen spornen mich an, sie bereiten mir Freude. Wie ging es weiter? Mein Oberstift schwärmte damals oft von Zürich. Da wollte ich auch hin und «landete» in der Treuhandbranche, wo ich fünf Jahre blieb. Den Fachausweis – ich glaube, das war damals der zweite überhaupt durchgeführte Lehrgang – erwarb ich mir bei der AKAD. Ganz wesentlich für meine weitere Karriere: Ich entwickelte eine Vorliebe fürs betriebliche Rechnungswesen. Also wechselte ich nach dem Fachausweis die Seite und ging zur Staefa Control System AG – zumal ich Erfahrung für meine Ausbildung zum Dipl. Experten sammeln wollte. Staefa Control, damals Teil des Elektrowatt-Konzerns, stand für Produkte und Lösungen im Bereich Heizung, Lüftung und Klima. Wars gut? Es war zu Beginn ziemlich ernüchternd! Meine Aufgabe war viel enger definiert, als ich mir das vorgestellt hatte. Meine erste Aufgabe waren Controlling und Kostenstellenrechnung. Ich war viel im Betrieb, redete mit den Leuten, eignete mir viel Wissen über Prozesse und be-

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triebliche Zusammenhänge an und gewann IT-Wissen. Das war zweite Hälfte der 80er-Jahre. Aber ehrlich gesagt: Mir wurde es bald langweilig. Ich war unterfordert. Einzig die Ausbildung zum Dipl. Experten glich das noch in etwa aus. So erwog ich die Rückkehr in den Treuhandbereich. Der damals neu eingetretene CFO wollte mich aber nicht ziehen lassen. Sein Angebot: «Du übernimmst die Verantwortung für die Einführung einer neuen Rechnungswesen-Lösung». Sie sagten zu. Zahlte sich die Ausbildung zum Experten dabei aus? Auf jeden Fall. Die Ausbildung und meine praktische Arbeit ergänzten sich prima. Ab Anfang der 90er führte ich das Betriebliche Rechnungswesen. Später konnte ich die Verantwortung für das gesamte Rechnungswesen des Stammhauses übernehmen. Internationales Controlling mit Planung, Analyse und lokalen Review-Meetings ergänzten meinen Aufgabenkatalog. Als dann die Vertriebsorganisation Schweiz – bislang ein Teil des Stammhauses – zum eigenen Buchungskreis bestimmt wurde, übernahm ich für drei Jahre die kaufmännische Leitung und implementierte die ERP-Lösung zur vollständigen Abbildung des entsprechenden System- und Servicegeschäfts. Umbrüche gabs, als Elektrowatt Ende 1995 das Traditionsunternehmen Landis & Gyr übernahm. Landis & Gyr war im vergleichbaren Geschäft rund drei Mal grösser als Staefa Control. Als börsenkotiertes Unternehmen hatte Landis & Gyr Rechnungswesen und Controlling äusserst professionell organisiert. Die «Gravitationskräfte» waren somit klar und ich unterstützte während einem Jahr die Integration in das gemeinsame Unternehmen «Landis & Staefa». Natürlich stellte sich im Verlauf des Jahres auch die Frage, ob und wie ich mich nach einer neuen Stelle orientieren soll. Aber Sie blieben bei Ihrem Arbeitgeber. Eine Vergleich der Produktionsstandorte hatte gezeigt, dass sich Zug und Stäfa in vielen Belangen überlappten. Ein grosser Teil der Serienfertigung wurde nach rechnungswesen &controlling

Markus Speck, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, Dozent, Fachbuchautor, Speconsult GmbH, Jona, Dozent, Fachbuchautor, Fachexperte für höhere Fachprüfungen im Rechnungswesen und Controlling

Zug verlagert, was einen Stellenabbau in der Produktion von rund 40% zur Folge hatte. Nach 11 Jahren Herzblut für das Unternehmen war dieser Entscheid auch für mich recht schmerzhaft. Nüchtern betrachtet war aber klar, dass eine Neuausrichtung von Prozessen und Strukturen nötig war. Der Landis & Staefa CEO lud mich zu einem Gespräch ein und bot mir die Standortleitung in Stäfa an. Dies war verbunden mit dem Auftrag, gemeinsam mit einem Führungsteam die Neuausrichtung der Organisation durchzuführen. Was haben Sie unternommen? Wir holten für das anspruchsvolle Projekt einen externen Berater. Ich erinnere mich an seine Aussage: «Wenn euer Anspruch 10% Optimierung ist, dann trinken wir jetzt noch einen Kaffee und das war‘s dann. Wir werden mindestens 30% Verbesserung in Durchlaufzeiten und Umlaufbeständen erreichen.» Das war radikal, aber wir schafften es. Mit dem Wechsel zur nachfragegesteuerten Produktion und Kanban-Kreisläufen gelang es innerhalb von etwas mehr als einem Jahr, die Zeiten von der Kundenbestellung bis zur Auslieferung von bisher rund 20 Tagen auf unter 5 Tage zu senken. Ich habe in dieser Zeit einmal mehr viel gelernt übers unternehmerische Denken und Handeln. Im Rechnungswesen führte ich ein kleines aber hochmotiviertes Team. Wir haben SAP eingeführt und die ganzen Abläufe sowie den Informationsfluss standardisiert.

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Keine Probleme? Oh doch, zum Beispiel im Thema Informatik. Die IT gilt ja oft als zu teuer. Motto: «Was machen die denn, das so viel kosten soll?» Die Einführung der Balanced Scorecard richtete uns stärker auf die internen Kunden aus. Ein eigenes Kosten- und Leistungs-Controlling für die IT half uns, Transparenz zu schaffen, diese unseren Stakeholdern aufzuzeigen und auch Kosten zu senken. Im Rahmen eines Benchmarkings mit externen Anbietern stellten wir fest, in welchen Belangen wir kompetitiv waren und wo Handlungsbedarf angezeigt war. Was geschah nach der Übernahme durch Siemens? Siemens hatte die industriellen Aktivitäten der Elektrowatt 1997 übernommen und ab 1998 in den Konzernverbund integriert. Unser weltweites Geschäft – bisher nach drei geografischen Einheiten geführt – wurde im Jahr 2000 nach Business Units mit globaler Verantwortung aufgestellt. Ich übernahm die Leitung Controlling für die Business Unit «Building Automation». In einer siebenköpfigen Geschäftsleitung gingen wir die Herausforderung an, das Lösungs- und Servicegeschäft auf die angestrebte Profitabilität zu trimmen und ein Geschäftsfeld (Energie-Optimierung in Gebäuden) zu entwickeln. Unser Führungsteam war «multikulturell»: neben drei Schweizern der CEO aus Italien, zwei Amerikaner sowie ein Australier. Der Titel unserer Strategie lautete «369»: in 36 months to 9% EBIT. Diese Strategie war auf wenigen Seiten erklärt und die Organisation setzte den Auftrag dank der klaren Aussagen sehr gut um. Wie gingen Sie das an? Erst einmal: die professionellen Controlling-Strukturen der ehemaligen Landis & Gyr halfen uns, wir verfügten jederzeit über ausgezeichnete Berichtsdaten. Dazu verwendeten wir die Software Hyperion. Dies war glücklicherweise eine etablierte Lösung, wir haben aber viel Zeit investiert, beispielsweise um die Begriffe und Inhal-

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te des Berichtswesens für alle verständlich zu machen. Ich habe in jener Zeit zudem drei skandinavische Organisationen als Ländercoach betreut und arbeitete dabei eng mit dem lokalen General Manager und seinen Führungsteams zusammen. Ende 2004 wechselte ich auf die Konzerngruppenstufe Building Technologies. Ich erhielt den Auftrag, eine Abteilung aufzubauen, die verschiedene regionale Einheiten in laufenden Organisationsoder Verbesserungsprogrammen unterstützt. Innerhalb von sechs Monaten rekrutierte ich 20 Mitarbeitende aus 10 verschiedenen Ländern. In Teams von jeweils drei bis vier Personen haben wir Projekte in Deutschland, England, China, Belgien, Kanada, Holland, Norwegen und Australien durchgeführt. Diese Aufgabe wurde dann erweitert mit der Verantwortung für die Funktion Business Excellence & Quality. Dabei ging es um eine weltweite Harmonisierung der Arbeitsprozesse im Lösungs- und Servicegeschäft. Diesen Job machte ich bis zu meinem Entscheid für den Schritt in die Selbstständigkeit. Aha! Wie kam es denn dazu? Ich wäre schon als Treuhänder gerne selbstständig geworden und machte mir Gedanken über meine berufliche Laufbahn. Ich bin jetzt Ü-50 und wäre vielleicht immer noch bei Siemens, wenn nicht die Anfrage vom Unternehmensberater und Coach Bruno Röösli gekommen wäre. Ich habe ihn seinerzeit als Dozent während meiner Fachausweis-Weiterbildung kennengelernt und er hat mich mit seiner Leidenschaft für betriebliches Rechnungswesen stark geprägt. Mittlerweile hat er mich als Partner gewonnen und mir einen Zugang zu seinem Netzwerk ermöglicht. Innerhalb von Siemens habe ich mir viel Erfahrung im Bereich Coaching und Mitarbeiterführung aufgebaut. Eines meiner letzten Projekte war die Entwicklung eines internationalen Projekt-Controlling-Lehrgangs. In diesem Zusammenhang bin ich immer noch sehr gut mit Siemens vernetzt und führe jährlich mehrere Trainings weltweit durch. Arbeiten Sie immer noch mit Bruno Röösli? Ja, im Bereich von Lehraufträgen und bei den Lehrbüchern. Bruno Röösli, Andreas Wolfisberg und ich bilden das Autorenteam, das die «Röösli-Lehrbuchklassiker» zum betrieblichen Rechnungswesen weiterentwickelt. Mitte März erscheint unser rechnungswesen &controlling

neustes Werk «Controlling für Manager und Unternehmer» im Versus Verlag. Welche potentiellen Kunden sind bei Ihnen an der richtigen Adresse? Wer soll für was anrufen? Ich kann bei Fragen zu Organisation und Inhalten von Betrieblichem Rechnungswesen und Controlling ein grosses Fachwissen und langjährige Erfahrung anbieten. Wer seine Controlling-Organisation, die dazu nötigen Funktionen und Fähigkeiten entwickeln will, hat mit mir einen kompetenten und engagierten Partner – nicht nur für die Beratung sondern vor allem auch in der Umsetzung. Für mich zählt, ob der Kunde seine gesetzten Ziele erreicht. Aus dieser Perspektive: Was sind die drei grössten Fehler im Controlling? (denkt nach) Erstens: Zu wenig Klärung der Bedürfnisse der Führungskräfte im Unternehmen. Was sind die wesentlichen Einflussfaktoren des Unternehmens? Welche Führungsinformationen brauchen CEO, Produktionsleiter, Vertriebsmanager und so weiter? Zweitens: Den Nutzniessern des Controlling werden unnötige Komplexität respektive ein Zuviel an Information zugemutet. Das Controlling-System muss Daten liefern können. Die Komplexität muss jedoch im Hintergrund bewältigt werden. Zu komplexe und zu umfangreiche Auswertungen schiessen über das Ziel hinaus. Ja, die werden nicht gelesen. Eben. Dritter Fehler: Der Controller nimmt seine Rolle nur teilweise wahr. Er oder sie muss die Fähigkeit entwickeln, faktenbasiert zu argumentieren, Klartext zu reden und aktiv den Dialog mit den Managern zu suchen. Beurteilungen müssen verständlich begründet werden, Fehlentwicklungen festgehalten werden und Empfehlungen zur Korrektur diskutiert werden. Anderes Thema: Sie unterrichten Kandidaten vor der Expertenprüfung und arbeiten als Vertreter von veb.ch in der Prüfungskommission. Was können wir uns darunter vorstellen? Ich bin Leiter der Fachkommission Controlling. Wir sind besorgt fürs operative Jahresgeschäft. Zusammen mit acht Kommissionsmitgliedern entwickeln wir zum Beispiel jeweils die drei Prüfungsaufgaben zum Thema.

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Persönlich

Zweieinhalb Jahre später wurde ich zum Leiter F&C/IT von Landis & Staefa Europe ernannt. Meine Führungsspanne umfasste rund 200 Personen, ich durfte ein ausgezeichnetes Team von Managern führen. In dieser Aufgabe habe ich vor allem die Vernetzung gefördert, abteilungsintern aber auch übergreifend.


Persönlich

Ah! Da würden manche unserer Leser gerne mehr zu den einzelnen Aufgaben wissen... (lacht) Das kann ich mir vorstellen! Alles, was ich sagen darf und will: Wir achten darauf, dass die drei Aufgaben vielfältig sind und sich im Rahmen der Wegleitung bewegen. Inhaltlich ist es uns wichtig, nicht nur reine Rechenaufgaben zu stellen. Vielmehr sollen die Aufgaben zeigen, ob ein Controller in der Lage ist, Informationen richtig zu deuten, Ursachen von Abweichungen zu ermitteln, zu kommentieren und konkrete Handlungsempfehlungen abzugeben. Die Prüfungsaufgaben planen wir jeweils weit im voraus. Im September 2011 haben wir schon den Rahmen für 2013 abgesteckt. Im Mai 2012 werden die konkreten Ideen gesammelt, bis Ende August die Aufgaben formuliert und im September wird alles im Rahmen einer Kommis-

sionssitzung kritisch beurteilt. Über eine Prüfungsaufgabe gehen somit immer wesentlich mehr als nur zwei paar Augen. Warum soll man denn das Diplom machen? Es gibt ja viele Abschlüsse, aber der «Experte» kann in der Schweiz sicher als die höchste Qualifikationsstufe für Rechnungswesen und Controlling bezeichnet werden. Wir haben in den Studiengängen viele Fachhochschüler, die «den Controller» als weiterführende Ausbildung machen. Die Controller-Ausbildung ist praxisorientiert, und das soll unbedingt so bleiben. Wo sehen Sie die Dipl. Experten aus Ihrer Perspektive beruflich? Zum Beispiel als kaufmännischen Spartenleiter innerhalb eines Grossunternehmens oder als CFO in KMU.

Und wie stehts um die ExpertenAusbildung im Vergleich zu ausländischen Abschlüssen? Ich denke, dass wir absolut wettbewerbsfähig sind. Inhaltlich und bezüglich Qualifikation bestehen grosse Ähnlichkeiten. Der modulare Aufbau unserer beruflichen Qualifikation hat viele Vorteile. Keine Unterschiede? Doch, schon. Nehmen wir CIMA. Da wird die praktische Anwendung noch stärker gefordert. Eine Prüfungsaufgabe in den Strategy Level Exams verlangt vielleicht 10 bis 15% rechnerische Aufgaben. Der Rest: sichtbar machen, interpretieren, sich eine Meinung bilden, empfehlen. Ist das finanzielle Rechnungswesen bedeutender als das betriebliche? Nicht wirklich. Ich sehe bei meinen Kunden den Druck zu mehr Transparenz in

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Persönlich

der betrieblichen Leistungserstellung. Ich bin auch überzeugt, dass Schweizer Unternehmen – Profit-orientiert oder NonProfit – in der aktuellen wirtschaftlichen Situation ihr betriebliches Rechnungswesen ausbauen sollten, um Kosten und Leistungen jederzeit messen zu können. Ein Wort zur Standardkostenrechnung? Sie hat dort Bedeutung, wo standardisierte Produkte oder Leistungen hergestellt und verkauft werden. Für die Produktivitätssteuerung liefert eine Standardkostenrechnung wertvolle Informationen. Oft können auch Elemente aus der Standardkostenrechnung wirksam eingesetzt werden, beispielsweise zur Analyse von Preis- und Mengeneinflüssen im Verkaufsumsatz oder zur Auswertung von Kostenstellenleistungen. Nehmen wir ein nicht-industrielles Beispiel: Viele Automarken bieten beim Kauf eines Neuwagens «kostenlose» Wartung über drei Jahre oder 100‘000 km. Diese Kosten sind natürlich schon in den Preis einkalkuliert. Die Vertragshändler werden vom Grosshändler für die Wartungsstunden und das Ersatzmaterial nach genauen mengenmässigen Vorgaben entschädigt. Für den Vertragshändler ist es also wichtig, Standardstunden und tatsächliche benötigte Stunden gut zu kennen. Ist die Balanced Scorecard noch ein Thema? Ende der 90er war das ja der grosse Hype. Die BSC wird oft zu komplex umgesetzt und die Anzahl Ziele wird unrealistisch hoch angesetzt. Wir haben die BSC bei Siemens erfolgreich verwendet, und sie wird immer noch eingesetzt. Wichtig ist: Augenmass halten! Als Instrument in der Umsetzung einer Strategie ist die BSC für mich immer noch sehr empfehlenswert. Und was ist jetzt gerade in Mode? Business Intelligence. Wissen, Verfahren, Datenarchitektur und Datenhandling, damit Komplexität bewältigt werden kann. Dies ist eine Voraussetzung, Manager mit den richtigen Informationen und in der verdaubaren Dosis zu versorgen.

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So, jetzt haben wir viel über Ihre Arbeit geredet. Gibts denn auch Freizeit? Ja, klar, mit meiner Familie. Wir haben habe zwei Töchter – 19 und 17 – und einen 14 jährigen Sohn. Wir sind viel in der Natur, fahren Ski im Engadin oder auch im Toggenburg, wenn es genug Schnee hat. Ausserdem koche ich sehr gerne, bekoche meine Familie zum Beispiel mit Voressen und Risotto, selbst gemachter Pizza und mehr. Ich würde auch sehr gern einmal einem renommierten Koch eine Zeitlang über die Schulter schauen!

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Das tönt angenehm nach Bodenhaftung – ein Begriff, den Sie zusammen mit «Kopf, Herz und Hand» auch auf Ihr Arbeit anwenden. Ein Wort dazu zum Schluss? Als Controller kann man viel bewirken, wenn man sich in den Geschäftspartner und seine Situation hineinversetzt. Es geht eben nicht nur ums passive Messen, es geht ums aktive Helfen. Und das macht Freude. Markus Speck, herzlichen Dank für dieses spannende Gespräch. nnn

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getAbstract

Buchrezension: Der Social-Media-Rausch

Social Media ist ein Hype: Jeder will unbedingt dabei sein. Wie sinnvoll das überhaupt ist, darüber denkt man gar nicht nach. Für Unternehmen ist das gefährlich: Es gibt bereits genügend Beispiele ausgewachsener Social-Media-Fiaskos. Im Buch «Der Social-Media-Rausch» ist zu lesen, warum Facebook und Co. überbewertet sind und welche Aktivitäten für Unternehmen wirklich sinnvoll sind. Soziale Netzwerke haben eine ähnliche Goldgräberstimmung ausgelöst wie seinerzeit die Dotcom-Blase: Nur wer drin ist, ist in. Tatsächlich können die sozialen Netzwerke den Kontakt mit dem Kunden massiv verbessern: Schneller, unmittelbarer, ungefilterter und dabei noch preisgünstiger geht es kaum. Doch wo viel Licht ist, ist eben auch Schatten: Gerät ein Unternehmen erst einmal in die Negativwahrnehmung, wird es also von den Nutzern massiv kritisiert oder sogar aufs Übelste beschimpft, ist dieser so genannte «Shitstorm» noch nach Jahren im Netz nachzulesen. Er beschädigt das Unternehmen und führt es im schlimmsten Fall in den Ruin. Das Grundprinzip von Social Media ist ein alter Hut: Mundpropaganda. Damit die gelingt, braucht es authentische Kommu-

nikation auf Augenhöhe, faires, zivilisiertes Verhalten und natürlich eine ordentliche Produktqualität. Genau das macht jede erfolgreiche Dorfmetzgerei schon immer so, denn jeder weiss, dass sich Dinge nirgends so schnell herumsprechen wie in einem Dorf. Dasselbe passiert auch bei Social Media, nur dass das Dorf eben sehr, sehr gross und das Tempo sehr, sehr hoch ist. Im Übrigen hängen die Aktivitäten auf Twitter, Facebook usw. nicht besonders eng mit dem wirtschaftlichen Erfolg zusammen. Das beweisen die ziemlich simplen und auf dem angeblich veralteten Einbahnstrassenprinzip basierenden Social-Media-Aktivitäten von Marketing-Titanen wie Google und Apple. Helmut van Rinsum und Frank Zimmer räumen mit falschen Erwartungen und Mythen auf und erklären einfach, unterhaltsam und kompetent, was Social Media im Marketing tatsächlich leisten können, wo die Fallstricke liegen und – besonders wichtig – wozu Social Media nicht taugen. Weder hysterischer Mitmach-Hype noch technikfeindliches Dauermeckern, stattdessen Infos, Fakten und klare Ansagen. getAbstract meint: Pflichtlektüre für alle, die wissen wollen, was Facebook und Co. dem Unternehmen bringen können. nnn

«Der Social-Media-Rausch» von Helmut van Rinsum, Frank Zimmer, BusinessVillage 2011, 164 Seiten, Rating: 8 (max. 10 Punkte). Eine fünfseitige Zusammenfassung des Buches und Tausender weiterer Titel finden Sie auf www.getAbstract.ch.

Wer passt zusammen? Diese Frage ist bei der Besetzung von offenen oder neuen Stellen und bei der Jobsuche zentral. vebjob ist die Stellenvermittlung von veb.ch und führt Kandidaten und Unternehmen erfolgreich zusammen. Unternehmen finden auf vebjob.ch erfahrene und qualifizierte Spezialisten sowie Führungskräfte im Finanz- und Rechnungswesen. Mitglieder von veb.ch finden interessante Jobs mit Karrierechancen.

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Kommunikation und Werbung dienen dazu, ein Produkt oder eine Marke präsent zu halten und ihren Wert zu steigern. Unternehmen setzen jeweils hohe Budgets ein, um diese Ziele mit konkreten Kommunikationsmassnahmen zu erreichen. Allerdings sind klassische Modelle der Massenkommunikation aus dem Tritt geraten. Einfache Modelle wie beispielsweise die Lasswellsche Formel gelten schon lange nicht mehr uneingeschränkt. Sie basieren auf der Annahme, dass ein Sender seine Botschaft mittels (Massen)-Kommunikation einseitig an eine gezielte Gruppe von Empfängern vermittelt. Diese vereinfachte Sichtweise wurde schon seit längerem von komplexeren Modellen der Massenkommunikation abgelöst. Besonders seit dem Aufkommen von Social Media sind Einbahnmodelle der Massenkommunikation definitiv hinfällig geworden. Die Empfänger schlagen zurück: Mit Kommentaren zu Artikeln, mit ironischen YouTube-Videos oder mit «Anti-Seiten» auf Facebook, auf denen sich Gegner zu einem bestimmten Thema formieren.

Antikampagnen Regierungsgegner in Russland haben jüngst Propagandamaterial der Putin-Administration zum Chodorkowski-Prozess gegen den Absender selbst verwendet. Statt des einstigen Konkurrenten Michail Chodorkowski sitzt in einem «gefakten» Video nun auf einmal Wladimir Putin im Gerichtssaal hinter Gittern und muss einen demütigenden Prozess über sich ergehen lassen. Für das Video wurden Originalszenen des Prozesses verwendet, der angeklagte Regierungsgegner Chodorkowski aber durch Putin ersetzt. Das YouTube-Video wurde in den ersten 14 Tagen weltweit über fünf Millionen Mal angeschaut. Ein anderes Beispiel: Das französische Erdöl-Unternehmen Total begann nach dem Unfall des Öltankers «Erika» 1999 vor der bretonischen Küste sofort mit der Krisenkommunikation – und liess verlauten, dass es für den Unfall nicht ver-

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antwortlich und auch juristisch als völlig unschuldig anzusehen sei. Das hat zwar die eigentliche Zielgruppe, die Investoren und Aktionäre, vielleicht im ersten Moment erfolgreich beruhigt. Trotzdem wurde die Kommunikationsmassnahme für Total zum Fiasko. Die Unschuldsbeteuerungen aus der Total-Kommunikatonsabteilung wurden von Umweltaktivisten ins Gegenteil umgekehrt. Gegen Total wurde mit seinen eigenen, leicht veränderten Worten zurückgeschlagen. Total wurde übrigens zehn Jahre später vor Gericht schuldig gesprochen und musste Schadenersatz bezahlen. Diese Beispiele zeigen, dass es auch mit den ausgeklügeltsten Kommunikationskonzepten nicht mehr einfach ist, eine Botschaft planmässig an die Zielgruppen zu bringen. Und wenn beim Beispiel des Erdölunternehmens Total von den Gegnern noch hohe Investitionen für die Gegenkampagne – etwa für Plakate und Inserate – verlangt waren, ist es heute im Internet wesentlich einfacher und günstiger, mit Anti-Botschaften eine Message zu verändern. Die Frage stellt sich natürlich, ob vor diesem Hintergrund klassische Kommunikations- und Werbemassnahmen überhaupt noch sinnvoll sind. Soll ein Unternehmen versuchen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, wenn es so einfach ist, den Spiess einfach umzudrehen? Lohnt es sich noch, in Werbung zu investieren, wenn selbst ausgeklügelte Werbekampagnen wirkungsvoll ins Lächerliche gezogen werden können?

Kunden auch nach dem Kauf begleiten Was diese Frage in Bezug auf die Werbung angeht, vertritt der Markenstratege Dietmar Dahmen eine interessante Meinung. Im österreichischen Branchenmagazin «Extradienst» vom Januar 2012 sagt er, dass Werbung alleine nicht mehr ein geeignetes Mittel sei, um Vertrauen zu einer Marke oder einem Produkt zu stärken. Tatsächlich ist auch für Dahmen negativer Konsumenten-Response rechnungswesen &controlling

vebmedia

Wird Werbung überflüssig?

Tobias Kilchör, Geschäftsführer mezzo | media Gmbh, Mürren

im Internet zu einem grossem Hindernis geworden. Er plädiert für eine neue Herangehensweise, um Vertrauen zu bilden. Werbung müsse von der Konzentration auf die Pre-Shopping-Phase hin zur Kommunikation in der Post-Shopping-Phase bewegen. Verkaufen sei zu einem Prozess geworden, der nicht mehr mit dem Verkauf ende, sondern mit der Weiterempfehlung durch zufriedene Käufer weiterreiche. Werbung oder PR werden sicher nicht obsolet – gerade die Stärkung einer Marke bleibt das zentrale Ziel der Werbung. Doch gleichzeitig sind moderne Strategien gefragt, mit denen gleichzeitig Herausforderungen des Anti-Campaigning bewältigbar und der von Dahmen angesprochenen Post-Shopping-Prozess miteinbezogen werden.

Service und Mehrwert mit digitalen Mitteln Auf einen konkreten Post-Shopping-Prozess lassen sich Unternehmen beispielsweise ein, wenn sie ihren Kunden Mehrwert und Informationen in einem neuen technologischen Umfeld bieten. Für die digitalen Avantgardisten twittern die SBB News und Störungsmeldungen. Diese Informationen sind zwar auch über andere Kanäle, zum Beispiel per Telefon, abrufbar. Aber Kommunikation via Twitter erreicht zusätzliche Kunden, bietet in diesem Fall sogar einen Antwortkanal – und zeichnet so letztlich ein positives, glaubwürdiges und modernes Bild der SBB. Im Tourismusbereich kann ein Hotel einen kurzen Imagefilm produzieren, der auf

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der Webseite potenzielle Gäste anspricht. Mit demselben Video kann aber der Betrieb dank neuer Kommunikationstechniken auch auf YouTube Werbung machen. Oder es wird von zufriedenen Gästen via Facebook an Freunde weitergegeben. Die Gäste drücken damit nicht nur ihre

Zufriedenheit aus, sondern betreiben gleichzeitig wirkungsvoll (und kostenlos) Empfehlungsmarketing – auch Word-ofMouth-Marketing genannt. Ein Verband wie veb.ch wiederum spielt seine Kompetenz als Experte in Semina-

ren aus und bereitet Experten-Referate im eigenen Medienportal vebmedia digital auf. Mit Videos und Audio-Podcasts bietet veb.ch damit eine Service-Leistung und Mehrwert für Verbandsmitglieder, macht gleichzeitig aber auch Werbung für neue Mitglieder. nnn

Das Schweizerische Institut für die Eingeschränkte Revision von TREUHAND|SUISSE lädt ein zum Halbtagesseminar Eingeschränkte Revision

WIEDERZULASSUNG RAB / QS UND UNABHÄNGIGKEIT Die Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) erteilt die Zulassung für Revisions­ unternehmen jeweils für 5 Jahre. Revisionsunternehmen haben daher be­ reits in Kürze bei der RAB ein Gesuch um Zulassungserneuerung zu stellen. Dabei werden die Aspekte Qualitätssicherung und Unabhängigkeit eine wesentliche Rolle spielen. Mit diesem Seminar bereiten wir Sie auf das anstehende Wiederzulassungsverfahren vor. Referenten Frank Schneider, Direktor RAB / Olivier Devaud, RAB Christian Nussbaumer, Leiter Schw. Institut für die Eingeschränkte Revision Christian Feller / Roberto Di Nino, Peter Anderegg / Daniel Rentsch, Mitglieder des Schw. Instituts für die Eingeschränkte Revision

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Weiter kommen

Daten und Orte Chur | 30. Mai 2012 | Calvensaal Zürich | 31. Mai 2012 | STS AG Basel | 5. Juni 2012 | Ramada Plaza Hotel St.Gallen | 12. Juni 2012 | Congress Hotel Einstein Luzern | 14. Juni 2012 | Hotel Radisson Blue Bern | 29. Juni 2012 | Hotel Allegro/ Kursaal Bern Informationen und Anmeldung www.sts.edu und www.treuhandsuisse.ch

www.treuhandsuisse.ch Schweizerischer Treuhänderverband

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La quasi totalité des brochures de l’AFC concernant la pratique de la TVA sont actuellement publiées. Des changements sont néanmoins entrés en vigueur au 1er janvier 2012. Les instructions drastiques portant sur le secteur immobilier, notamment la vente et la construction d’immeubles, demeurent en revanche valables.

Publications de l‘AFC En plus des dispositions légales (LTVA/ OTVA) l’AFC publie diverses instructions concernant la pratique, dont: n Infos TVA (20) n Infos TVA par branche (26) n Infos TVA concernant la pratique. Exception faite de quatre infos par branche (trafic aérien, finance, forfait d’impôt préalable pour les banques, administration, location et vente d’immeubles) toutes ces publications sont disponibles sur le site de l’AFC http://www.estv.admin.ch. Contrôle TVA volontaire Depuis ce début d’année, l’assujetti a la possibilité de demander un contrôle à la TVA. Ce contrôle ne pourrait cependant être réalisé que dans un délai de deux ans. Dans le cadre de due diligences, par exemple lors d’une remise d’entreprise, la question d’un contrôle volontaire pourrait se poser. En raison des délais relativement longs, ne serait-il en effet pas plus judicieux de faire vérifier les comptes par un expert fiscal plutôt que par la TVA; la révision fiscale ne pourrait en effet intervenir qu’après la vente de la société. Numéro d’identification des entreprises (IDE) Chaque entreprise s’est vu attribuer une IDE au 1er janvier 2011 et bénéficie d’une période transitoire de trois ans pour remplacer l’ancien numéro TVA par le nouveau. Le registre IDE est accessible sous www.uid.admin.ch et permet à chacun de vérifier l’assujettissement TVA d’une entreprise.

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Suisse romande

Mise à jour de la TVA: encore du nouveau dès 2012!

NOTICE! l’IDE suisse ne doit pas être confondu avec le numéro d’identification TVA de l‘UE. L’abréviation utilisée en allemand (UID) est en effet identique et peut prêter à confusion.

Taux de l’intérêt moratoire et de l‘intérêt rémunératoire Les taux d’intérêts arrêtés par l’AFC pour tout retard dans le paiement de la TVA due ou à rembourser sont les suivants: n dès le 01.01.1995: 5.0% n dès le 01.01.2010: 4.5% n dès le 01.01.2011: 4.0% (nouveau)

Armin Suppiger, expert dipl. en finance et en controlling, Expert TVA, VATAR AG, Luzern

Construction et vente d‘immeubles

La pratique démontre néanmoins que la majorité des constructions d’immeubles destinés à la vente sont, en fonction des nouveaux critères, soumises à la TVA:

Les critères pour la délimitation entre contrat d’entreprise et contrat de vente sont clairement définis dans l’info TVA concernant la pratique 01 (précisions concernant la transition 01). A partir du 1er juillet 2010, seule cette nouvelle pratique est applicable. Si le terrain appartient à l’entrepreneur de construction (entrepreneur général, investisseur), la livraison d’un bien immobilier n’est exclue du champ de l’impôt que si les critères suivants sont cumulativement remplis (cf Infos TVA 4): a) l’acheteur acquiert un objet dont la planification et l’étude de projet sont terminées; b) le terrain et le bâtiment sont vendus à un prix forfaitaire; c) l’acheteur ne peut en aucune manière influencer la construction; d) il n’y a qu’un seul contrat (contrat de vente entre l’entrepreneur de la construction et l’acheteur, concernant le terrain et le bâtiment); e) les profits et les risques ne passent à l’acheteur qu’après l’achèvement des travaux; f) le paiement n’a lieu qu’après l’achèvement de l’ouvrage et sa remise. Pour toute précision, veuillez vous référer aux chiffres 1.1.ss de la brochure «Précisons relatives à l’info TVA concernant la transition 01. rechnungswesen &controlling

Exemple: Un investisseur (société simple) construit un immeuble. Différents tiers interviennent dans la construction (architecte, entreprise de construction, artisans, etc.). Le financement est assuré par le paiement échelonné en fonction de l’avancement des travaux: 10% à la signature du contrat, 20% constr. hors-sol, 40% à l’achèvement du grosœuvre, et 30% à la remise. Une telle vente sera en la matière soumise à la TVA et le vendeur devra s’inscrire dans le registre des contribuables.

Conclusion Les contribuables sont tenus de se conformer aux instructions en vigueur et de tenir compte des changements. Le responsable TVA au sein de chaque entreprise doit être informé de la marche des affaires et des projets afin d’être à même d’adapter la comptabilité. Il en va de même pour les non-assujettis qui doivent s’informer sur la législation et la pratique TVA afin de pourvoir à temps aux conséquences éventuelles (p.ex. majoration des coûts en cas d’assujettissement) resp. d’opter pour des contre-mesures (telle la modification du plan de paiement pour les ventes immobilières). nnn

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Die veb.ch Regionalgruppen bilden, neben ihren gesellschaftlichen Aufgaben, für die Mitglieder einen wichtigen fachlichen Treffpunkt in der Region. Dieses Netzwerk ist für die Kontakt- und Beziehungspflege sowie für den gesellschaftlichen und fachlichern Erfahrungsaus-

tausch auf hohem Niveau von hohem Nutzen. Ein exklusives Angebot sind die Veranstaltungen unter dem Titel netzwerk veb.ch, welche das Networking aktiv unterstützen gemäss dem Leitsatz: «Wer alleine arbeitet addiert, wer gemeinsam arbeitet multipliziert».

Jedes Mitglied von veb.ch ist automatisch einer Regionalgruppe angeschlossen. Die Regionalgruppe kann mit dem persönlichen Login auf www.veb.ch, Menüpunkt Daten aktualisieren, geändert werden. Ohne Angabe erfolgt die Zuteilung aufgrund des Wohnortes.

Bern Espace Mittelland

Ostschweiz-Fürstentum Liechtenstein

Zentralschweiz

Andrea Wyss, Präsidentin Landoltstrasse 95 3007 Bern Telefon P 031 387 72 10 bern@veb.ch

Franz J. Rupf, Präsident Quaderstrasse 5, 7000 Chur Telefon 081 252 07 22 Fax 081 253 33 73 ostschweiz@veb.ch

Karl Gasser, Präsident Türlacherstr. 18, 6060 Sarnen Telefon 041 660 63 85 zentralschweiz@veb.ch

Aktuelle Veranstaltungen n Hauptversammlung 3. Mai 2012

Aktuelle Veranstaltungen n netzwerk veb.ch: MWST und Zoll 12. April 2012, St. Gallen n Business Apéro bei der Firma SFS services AG, Heerbrugg: Effektives Debitoren Management 8. Mai 2012 n 30. GV und Jubiläumsfeier Regionalgruppe Ostschweiz/FL am 25./26. August 2012

Nordwestschweiz Roland Vannoni, Präsident Brühlgasse 11 4153 Reinach Telefon 061 711 50 36 nordwestschweiz@veb.ch Aktuelle Veranstaltungen n netzwerk veb.ch: MWST und Zoll 30. April 2012

Aktuelle Veranstaltungen n Bergwandern 16. Juni 2012 n Swiss Controller Ride 8. September 2012, Treffpunkt um 9.00 Uhr im Hotel Tell, Gisikon Zürich Peter Herger, Präsident Adetswilerstrasse 8a, 8344 Bäretswil Telefon G 081 710 56 00 zuerich@veb.ch Aktuelle Veranstaltungen n 67. Generalversammlung und Referat zum Maya Kalender 17. Mai 2012

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Regionalgruppen

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Auf gutem Weg: Controlling Standard Budgetierung In der letzten Ausgabe haben wir Sie aufgefordert, uns Ihre Meinung zum Controlling Standard «Budgetierung» mitzuteilen. Es freut uns, dass sich verschiedene Leser die Zeit genommen haben, diesen Standardentwurf kritisch zu hinterfragen. Die eingetroffenen Stellungnahmen wurden in der Zwischenzeit von der Arbeitsgruppe geprüft und in den Standard eingearbeitet. Der zweite Controlling Standard «Budgetierung» wird anfangs Juni an unsere Mitglieder und weitere interessierte Personen kostenlos abgegeben. Ergänzend wird im Herbst ein Tagesseminar zum Thema Budgetierung durchgeführt. Die Informationen erhalten Sie rechtzeitig. Übrigens: Der Schweizer Controlling Standard Nr. 1 «Investitionsrechnung» ist auch in französisch erhältlich. Bestellungen bitte direkt an info@swisco.ch. Die Broschüre ist kostenlos. Jetzt downloaden: Fehlende Seminarbestätigungen Für den Besuch von Veranstaltungen bei veb.ch erhalten die Teilnehmer eine Seminarbestätigung. Oftmals wird diese benötigt, um bei einem Verband die verlangten Weiterbildungstage nachzuweisen. Sollten Sie einmal eine Seminarbestätigung nicht mehr auffinden, können Sie im geschützten Bereich selber ein neues Exemplar generieren. Für den Eintritt in diesen vertraulichen Bereich benötigen Sie Ihr persönliches Login (E-Mailadresse und Passwort). Bestätigungen für das Kalenderjahr 2011 können bis am 30. Juni 2012 abgerufen werden. Ich freue mich, wenn Sie dieses Angebot nutzen.

Aus dem veb.ch

Aus der veb.ch-Geschäftsstelle

Adressen gekauft werden können. Kurz und bündig: Das ist ausgeschlossen! Für den veb.ch ist es selbstverständlich, dass wir alle Daten in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandeln. Zum Zwecke der Leistungserbringung müssen wir zwar Ihre Daten speichern, jedoch erfolgt niemals eine Herausgabe der Daten. Ihre E-Mailadresse für das Login So wie alle Personen eine Postadresse haben, ist es heute üblich, dass man auch eine E-Mailadresse für den Empfang von elektronischer Post besitzt. Am Anfang wurden als E-Mailadresse oft noch Fantasienamen gewählt. Je länger je mehr hat sich aber die Wahl der E-Mailadresse auf Vorname und Nachname konzentriert. Als Folge wird die E-Mailadresse bei sehr vielen Web-Anbietern zugleich als sogenannter Benutzername für das Login verwendet. Auch wir von veb.ch haben uns vor einigen Jahren für diesen Weg entschieden. Das dazugehörende Passwort wird automatisch generiert und ist anonym. Selbstverständlich können Sie dieses Passwort im geschützten Bereich nach Belieben ändern. Wichtig: Wenn Sie Ihre E-Mailadresse wechseln, können Sie sich auf unserer Webseite mit Ihrem bestehenden Login anmelden und in Ihren Daten die neue E-Mailadresse erfassen. Natürlich können Sie uns die neue E-Mailadresse auch mitteilen, und wir nehmen die Änderung für Sie vor. Das Passwort bleibt bei dieser Mutation unverändert. Wenn Sie Fragen zum Login haben, rufen Sie uns einfach an unter 043 336 50 30.

Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin und Mitglied des veb.ch-Vorstandes.

Kursräume von veb.ch: 5 Gehminuten vom HB Zürich Die Redewendung «Zeit ist Geld» greift auch, wenn man sich für eine Weiterbildung entscheidet. Neben der Präsenzzeit ist auch die Reisezeit ein wichtiges Entscheidungskriterium für oder gegen ein Angebot. Die sehr gefragten Zertifikatslehrgänge von veb.ch finden an acht bis elf Nachmittagen in Zürich statt. Grundsätzlich ist die Anreise nach Zürich aufgrund des knappen Parkplatzangebotes mit den öffentlichen Verkehrsmitteln empfehlenswert. Ein ganz grosser Vorteil ist dabei der Standort unserer Kursräume. Diese befinden sich im Sihlhof an der Lagerstrasse 5. Dieses moderne Gebäude steht unmittelbar gegenüber der Sihlpost. In maximal fünf Gehminuten sind Sie vom Hauptbahnhof Zürich im Unterrichtszimmer und natürlich bei Kursende auch genauso schnell wieder beim Bahnhof. nnn

Datenschutz ohne Einschränkungen Als grösster Verband in Rechnungslegung und Controlling mit über 7‘000 Mitgliedern verfügen wir über sehr viele Daten. Unsere Mitglieder stellen eine interessante Zielgruppe für Dritte dar, beispielsweise andere Seminarveranstalter oder Produkteanbieter. Dementsprechend erhalten wir auch viele Anfragen, ob die

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Aus dem veb.ch

Veranstaltungen und Adressen

veb.ch

Controller Akademie AG Zürich

Lagerstrasse 1, Postfach 1262 8021 Zürich Telefon 043 336 50 30 Fax 043 336 50 33 www.veb.ch, info@veb.ch

n 18. + 25.4.2012: Excel für Treuhänder und Buchhalter, Zürich n 19. + 26.4.2012: Effizientes Controlling mit MS Access, OLAP Cube und MS Excel, Zürich n 3.5.2012: Excel für Einsteiger im Rechnungswesen, Zürich n 4. 5. 2012: Excel zur Darstellung von Zahlen im Reporting, Zürich n 31.5.2012: Beginn Kurzstudiengang in 3 Tagen: Controlling für NichtBetriebswirtschafter, Zürich n 28.8 + 4.9.2012: Excel für Controller, Zürich n 5.9.2012: Beginn 18. Studiengang IFRS-Accountant in Kooperation mit Ernst & Young, Zürich n 21.10.2012: Beginn Studiengang für Expertinnen/Experten in Rechnungslegung und Controlling (in 5 oder 3 Semestern), Zürich n 24. + 25.10.2012: IFRS Update, Zürich n 24.10.2012: Beginn ControllingPraxisstudium in sechs Modulen (Dauer 1 Semester), Zürich

acf.ch Ass. dei contabili-controller diplomati federali – Gruppo della svizzera italiana Lorenzo Fontana, Presidente 6963 Lugano-Cureggia Telefono/Fax 091 966 03 35 www.acf.ch, iguarisco@acf.ch swisco.ch Chambre des experts en finance et en controlling Rue de Neuchâtel 1 1400 Yverdon-les-Bains Tél. 024 425 21 72, Fax 024 425 21 71 www.swisco.ch, info@swisco.ch Politischer Beirat Nationalrat Daniel Jositsch (SP) Nationalrat Hans Kaufmann (SVP) Nationalrat Pirmin Schwander (SVP) Ständerat Fabio Abate (FDP) Ständerat Konrad Graber (CVP) Ständerat Paul Niederberger (CVP)

veb.ch demnächst Tagesseminare  Das Ende der Firma 25. April 2012  Die eingeschränkte Revision 5. Juni 2012  Das neue Rechnungslegungsgesetz nRLG 25. September 2012 Lehrgänge / Kurse  EU-Mehrwertsteuer: Start am 22. August 2012  Personaladministration: Start am 28. August 2012  Nachfolgeregelung, Unternehmensbewertung: Start am 29. August 2012  Experte Swiss GAAP FER: Start am 29. August 2012  Immobilien: Start am 6. September 2012  Englische Fachbegriffe: 15. Mai 2012 Das Veranstaltungsangebot wird laufend ergänzt. Besuchen Sie uns auf www.veb.ch.

Unsere Partner

Impressum «rechnungswesen & controlling», Fachinformationen des Schweizerischen Verbandes der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen veb.ch Erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 11‘000 Exemplaren Redaktion: Herbert Mattle, Präsident, Obfelden; Dieter Pfaff, Vizepräsident, Wettswil; Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin Inserate und Auskünfte: Geschäftsstelle veb.ch, Lagerstrasse 1, 8004 Zürich, Telefon 043 336 50 30, Fax 043 336 50 33, info@veb.ch, www.veb.ch Layout, Druck und Versand: Druckzentrum AG, Zürich Süd, Rainstrasse 3, 8143 Stallikon Bezug: «rechnungswesen & controlling» kann kostenlos bezogen werden bei veb.ch oder steht zum Download zur Verfügung (www.veb.ch/Publikationen/r&c) Rechtlicher Hinweis: Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion gestattet. Adressänderungen: Bitte melden Sie Mutationen der Geschäftsstelle.

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