rechnungswesen &controlling 1·11 «Die ich rief, die Geister, werd’ ich nun nicht los.» Üblicherweise jammern in der Schweiz die Bauern. Neuerdings sind es aber die Wirtschaftsprüfer. Mindestens habe ich diesen Eindruck aus der Lektüre des Schweizer Treuhänder gewonnen und auch aus den in letzter Zeit zunehmend veröffentlichten Interviews mit Partnern der Big 4. Es scheint, als lasse sie das Grünbuch der EU-Kommission zur Zukunft der Wirtschaftsprüfung erblassen. Doch um was geht es in diesem Diskussionspapier? Im Wesentlichen um die generelle Rolle der Big 4, um die Unabhängigkeit, die Beaufsichtigung, die Frage eines spielenden Wettbewerbes, denn die grossen vier Player beherrschen 80% des europäischen Marktes. Heftig wehren sie sich nun gegen das Konzept von «Auditonly-Gesellschaften», welches bedeutet, dass die EU den Prüfungsgesellschaften das Beratungsgeschäft verbieten will. Voraus schicken will ich, dass ich die Schweizer Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer für kompetent und lösungsorientiert halte und sehr schätze. Als Auftraggeber, sei es als Leiter von Unternehmen oder Verwaltungsräten, habe ich in den letzten Jahren immer gute Erfahrungen gemacht. Wir haben immer gemeinsam Lösungen gefunden. Vielleicht kommt mir aber auch zugute, dass ich selbst zugelassener Revisionsexperte und Mitglied der Treuhandkammer bin. Der Stand der Wirtschaftsprüfer leidet seit Jahren unter dem Expectation Gap (Erwartungslücke). Die geschürten Erwartungen werden aus Sicht von Wirtschaft, Öffentlichkeit, Politik und Kunden nicht erfüllt. Aber was wird denn erwartet? Gut be-
schreibt dies die Headline eines kürzlich in der NZZ erschienenen Artikels: «Die Sehnsucht nach dem alles sehenden Abschlussprüfer.» Dass diese Sehnsucht nicht erfüllt wird, zeigt die Tatsache, dass auch in der Schweiz Klagen gegen Wirtschaftsprüfer in Milliardenhöhe hängig sind. Die heutigen Probleme des Standes sind meines Erachtens eng mit der unseligen Entwicklung der Rechnungslegungsstandards verquickt. Sie versprechen die absolute Wahrheit, «true and fair». Aber – vielleicht eine subjektive Wahrnehmung meinerseits – standen da nicht, zumindest am Anfang, die Wirtschaftsprüfer Pate für diese Entwicklung? Sind nicht sie in den entsprechenden Gremien (über) vertreten? Es kommt ja wohl nicht von ungefähr, dass die meisten Artikel zu IFRS aus der Feder von Wirtschaftsprüfern stammen. Die Anwender haben zum Schreiben leider gar keine Zeit. Mit dem Berufsstand bin ich der Meinung, dass der Wirtschaftsprüfer keine Prognosen über die Zukunft eines Unternehmens abgeben muss – es reicht festzustellen, ob die Anforderungen an das Going-Concern-Prinzip erfüllt sind. Denn, wenn der Stand schon keine klaren Stellungnahmen zur Vergangenheit abgeben kann (siehe beispielsweise Text der Berichterstattung der eingeschränkten Revision), wie will er das dann um Himmels willen für die Zukunft tun? Kann er klüger sein als die Märkte? Kann er es besser wissen als die Konzerne, die heute in die IFRS-Jahresrechnungen Hinweise aufnehmen wie: «Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, welche die
Zukunft betreffen. Die hieraus abgeleiteten Schätzungen werden naturgemäss in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.» Haben wir den Mut, keine Genauigkeit mehr vorzugaukeln und beispielsweise in unserer kurzlebigen Wirtschaftszeit ewige Renten als heisse Luft auf 2 Kommastellen genau zu diskontieren. Doch vielleicht verbindet der Laie bereits mit dem Begriff «Wirtschaftsprüfer» höchste Erwartungen, nämlich jene, dass ein Unternehmen, die Wirtschaft vom Prüfer in all seinen Facetten eingehend kontrolliert und für rechtens befunden wird? Früher hatten wir den Bücherexperten. Er testierte die Darstellung des betrieblichen Geschehens des abgelaufenen Geschäftsjahres, zusammen mit den an einem bestimmten Stichtag vorhandenen Aktiven und Passiven, und er bestätigte die RichFortsetzung auf Seite 3
Das offizielle Organ des veb.ch, des grössten Schweizer Verbandes für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen
Aus dem veb.ch
75. Generalversammlung veb.ch: 27. Mai 2011
Einladung für veb.ch-Mitglieder Sehr geehrte Damen und Herren Im Namen des Vorstandes laden wir Sie herzlich ein zur 75. Generalversammlung des veb.ch Datum
Freitag, 27. Mai 2011
Ort
Zürich Marriott Hotel, Neumühlequai 42, 8006 Zürich
Programm
ab 15.30 Uhr Eintreffen und Registrierung der veb.ch-Mitglieder und der Gäste 16.15 Uhr 17.00 Uhr 17.15 Uhr 17.35 Uhr 17.45 Uhr
Generalversammlung Jubiläumsansprache Herbert Mattle, Präsident Grusswort Hans Kaufmann, Nationalrat Grusswort Maja Menn, Finanzdirektorin Zürich Gastreferat Prof. Dr. Conrad Meyer
18.15 Uhr 19.15 Uhr 20.15 Uhr
Stehlunch Unterhaltungsteil mit Gisela Widmer Dessert und Kaffee
Anträge an die Generalversammlung müssen bis spätestens am 18. Mai 2011 schriftlich der Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Veranstaltung ist für Mitglieder kostenlos. Aus organisatorischen Gründen benötigen wir Ihre Anmeldung bis am 14. April 2011. Mit der Anmeldekarte, auf www.veb.ch, netzwerk, oder per E-Mail an info@veb.ch können Sie sich anmelden. Die Anmeldungen werden bestätigt. Haben Sie eine Frage zur Generalversammlung? Telefonische Auskünfte erteilt Ihnen gerne die veb.ch-Geschäftsstelle: Telefon 043 336 50 30.
Wir grüssen Sie freundlich veb.ch
Herbert Mattle Präsident
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Melitta Bischofberger Geschäftsführerin
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Könnte diese Erwartungslücke aber nicht durch die Fokussierung auf die Wirtschaftsprüfung und das Abspalten der Beratungstätigkeit reduziert werden? Wenn sich also die grosse Prüfungsgesellschaft nicht mehr als Alleskönner verkaufen würde auf Gebieten wie – tief einatmen, bitte – Steuerberatung (Unternehmenssteuern und internationale Steuerstrukturen, Steuerberatung für Finanzdienstleister, Tax Management & Accounting Services, Mehrwertsteuer- und Zollberatung, Company Administration Services, Private Clients Solutions), Rechtsberatung (Internationalisierung, Börsenkotierte Unternehmen und Finanzdienstleister, Transaktionen, Lokale Unternehmen, Private und Stiftungen, Vorsorgeeinrichtungen, Privatrechtliche Beratung für öffentliche Verwaltungen und Unternehmen), Consulting (Business Restructuring Services, Business Technology Management, Finance, ForensicGovernance, Risk & Compliance, Operations, People & Change, Shared Services und Outsourcing, Stakeholder Value Management, Strategie, Sustainability, Umsatzwachstum), Deals (Corporate Finance, Immobilienberatung, Mehrwert durch Deals,Transaction Services, Valuation) und schliesslich Human Resources (Internationale Mobilität, Vergütung, HR Prozesse & Organisation, Talent Management, Change Management). Zeit zum Ausatmen und für die Frage: Warum nicht einfach «nur» Wirtschaftsprüfung? Ganz im Sinne von: «an audit is an audit is an audit». Perfektion ist nicht dann erreicht, wenn man nichts mehr hinzufügen, sondern wenn man nichts mehr weglassen kann (Antoine de Saint Exupéry). Ich glaube nicht, dass der Nachwuchs in einer reinen Prüfungsgesellschaft weniger Spass und Chancen hat, wenn ich beispielsweise an die Herausforderung denke, einen massgeschneiderten mehrseitigen Management Letter zu verfassen und beim Kunden zu vertreten. Zudem: Wäre die Unternehmenskultur nicht noch besser und auf den Unternehmenszweck zugeschnitten, wenn die Revisionsgesellschaft von einem Wirtschaftsprüfer geführt wird, die Steuerberatungsgesellschaft von einem Steuerexperten und die Rechtsberatung vom Juristen? Ob es wirklich so ist, dass in den grossen Treu-
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handgesellschaften die Wirtschaftsprüfung quersubventioniert wird, kann ich nicht beurteilen. Ist es aber so, dann wäre diese ja wirklich nur zum einem Akquisitionsinstrument für Beratungsleistungen degradiert – das kann doch wohl nicht sein. Auch aus Kundensicht könnte diese Fokussierung Sinn ergeben. Einerseits ist es ja «bequem» die Revisoren zu bitten, beispielsweise ein steuerliches Bewertungsproblem gleich «in house» zu lösen – mit der Sicherheit, dass es bei der nächsten Revision keine Probleme gibt. Andererseits wäre der Blickwinkel einer Zweitmeinung durch «fremde» Steuerberater unter Umständen auch sehr interessant. Er könnte zu noch besseren Lösungen für das Unternehmen führen, vielleicht aber unter Eingehen eines möglichen Konfliktes mit den Abschlussprüfern. An einer weiteren Zunahme der Regulierungsdichte hat niemand Interesse, sie bringt auch der Vielzahl der Stake Holder keine zusätzliche Sicherheit. Eben diese müssen sich aber darauf verlassen können, dass die Rechnungslegung dem Gesetz und dem gewählten Standard entspricht, mit einem am Ende doch möglichst den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendem Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Ob jemand schlussendlich in ein Unternehmen investiert oder Kredite gewährt? Diese Entscheidung kann kein Wirtschaftsprüfer abnehmen. Ebenso können die Organe einer Gesellschaft Verantwortung nicht an den Prüfer abschieben. Herr Häfeli meint am Ende seines Editorials im Schweizer Treuhänder: «Ich hoffe, dass unser Beruf durch regulatorische Vorschriften nicht derart belastet wird, dass der Revisor zum seelenlosen Checklisten-Ausfüller verkommt.» Einerseits kann ich ihn beruhigen, die Revisoren haben eher zwei Seelen in ihrer Brust als keine, eine davon sicherlich für den Kunden. Andererseits ist die Wahrnehmung des Revisors als Checklisten-Ausfüller durch Aussenstehende teilweise leider bereits da. nnn
Inhaltsverzeichnis Ausgabe 1.11 / März 2011 Editorial Die ich rief, die Geister, werd‘ ich nun nicht los
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Controlling Wie rentabel ist «König»-Kunde?
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Rechnungslegung IFRS aktuell
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Rahmenkonzept für die öffentliche Rechnungslegung nimmt Gestalt an
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Steuern MWST-Corner News
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Das Kapitaleinlageprinzip gemäss Unternehmenssteuerreform II
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Persönlich Interview mit Ständerat Paul Niederberger
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Personalwesen Wie die Personalberatung die Suche nach optimalen Profilen unterstützt
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Ausbildung Aus der Controller-Akademie
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Personaladministration
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Eidg. Prüfungen 2011
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Verschiedenes veBlog
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Buchrezension
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Wichtiges für Ihren Berufsalltag
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Suisse romande
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Regionalgruppen
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Aus der veb.ch-Geschäftsstelle
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Veranstaltungen und Adressen
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Herbert Mattle, Präsident veb.ch rechnungswesen &controlling
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rechnungswesen & controlling
tigkeit der Zahlen – und all das ohne meine Unterschrift als Verwaltungsrat unter eine 10-seitige Vollständigkeitserklärung.
Controlling
Wie rentabel ist «König»-Kunde? Ansätze zur Kundenrentabilitätssteuerung Bedingt durch verstärkten Konkurrenzdruck sind Kundenbeziehungen immer deutlicher durch das Angebot vielfältiger Zusatzleistungen geprägt, um die Bindung des Kunden an das Unternehmen zu stärken. Daraus ergeben sich zwei wesentliche Herausforderungen: Die Investitionen in Kundenbeziehungen müssen möglichst effizient erfolgen und andererseits müssen sie einen positiven Ergebnisbeitrag leisten. Dazu sind die Kundenleistungen zu identifizieren und zu bewerten, um Kenntnis über die anfallenden Kosten zu erlangen. Dadurch werden die Auswirkungen erbrachter Kundenleistungen auf die Profitabilität einzelner Kunden oder Kundengruppen transparent, so dass die Kundenservices zielgerichtet gesteuert werden können. 1. Wert für den Kunden und Wert eines Kunden gehen Hand in Hand «Der Kunde ist König» ist nicht ohne Grund zur bildhaften Beschreibung von Kundenbeziehungen geworden. Für viele Unternehmen sind Kundenbeziehungen immer stärker durch die Erbringung von zusätzlichen (teils gebührenfreien) Serviceleistungen geprägt, welche als Alleinstellungsmerkmale gegenüber der Konkurrenz verwendet werden. Für den Kunden verschwimmt die Grenze zwischen dem Kauf des eigentlichen Produktes und den angebotenen Serviceleistungen. Doch in welchem Umfang können es sich Unternehmen leisten, zusätzliche Services anzubieten, ohne dass sich die damit verbundenen Kosten negativ auf den Gewinn auswirken? Um diese Frage zu beantworten, müssen Kosten und Erlöse auf einzelne Kunden oder Kundengruppen zugeordnet werden. Besonders aussagekräftig ist dies in Verbindung mit einer Prozesskostenrechnung, bei der Prozesskosten für Kundenleistungen mittels Kostentreibern auf die Kunden umgelegt werden. Ziel der Kundenwertsteuerung ist die Steigerung des Unternehmensergebnisses. Einerseits können die profitablen Kunden durch Segmentierung und Analyse der Kundendaten identifiziert und
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gezielt gehalten werden. Andererseits können Massnahmen ergriffen werden, um die Profitabilität der weniger attraktiven Kundensegmente zu steigern. Viele Unternehmen stehen jedoch vor der Herausforderung, dass Kosteninformationen nach der Kundensicht nur unzureichend verfügbar oder identifiziert sind und eine kundenbasierte Kostenanalyse somit nicht durchgeführt werden kann. 2. Ausgangssituation und Projektauftrag Im vorliegenden Beitrag sollen typische Problemstellungen und Lösungsansätze der Kundenrentabilitätssteuerung anhand eines Projektbeispiels vorgestellt werden. Ausgangssituation. Im Verlauf der letzten Jahre hat das betreffende Unternehmen ein stetiges Wachstum erfahren. In Kombination mit einer dezentralen Steuerungsphilosophie hat sich in den einzelnen Ländergesellschaften ein hoher Grad an Intransparenz im Bezug auf die Rentabilität der Kunden entwickelt. Dies verhindert eine effiziente Planung und Preisgestaltung von zusätzlichen Kundenleistungen wie z.B. Call-Center, ProduktTraining oder Marketing-Support. Da dieser Zustand in den Ländergesellschaften zunehmend als unbefriedigend wahrgenommen wurde, sind bereits mehrmals Versuche zur Entwicklung einer Lösung unternommen worden. Diese Aktivitäten blieben jedoch auf einzelne Ländergesellschaften beschränkt und ein koordinierter, unternehmensweiter Lösungsansatz fehlte. Projektauftrag. Um in den Ländergesellschaften das Verständnis für den Wertbeitrag des Einzelkunden zu fördern und Möglichkeiten zur Profitabilitätssteuerung aufzuzeigen, sollten in Rahmen eines Projektes folgende Zielsetzungen realisiert werden: n Etablierung eines gemeinsamen Verständnisses zum Begriff der Kundenrentabilität n Erhöhung der Kostentransparenz durch Identifikation relevanter Kostenpositionen und -treiber rechnungswesen &controlling
Patrick Riepl ist Consultant bei Horváth & Partners Schweiz; Ulrich Teuscher ist Principal und verantwortlich für den Bereich Controlling & Finance bei Horváth & Partners Schweiz.
n Bestimmung der Rentabilität des Einzelkunden und Segmentierung der Kundenstruktur n Ausarbeitung von Strategien und Massnahmen zur Steigerung der Kundenrentabilität 3. Projektvorgehen Für das Projekt wurde ein klar strukturiertes, pragmatisches Vorgehen in vier sukzessiven Schritten gewählt (siehe Grafik). Kundenleistungen identifizieren. Als erster Schritt wurde mit dem Unternehmen eine klare Definition des Begriffs «Kundenleistung» erarbeitet, damit diese von denjenigen Kosten unterschieden werden konnte, welche nicht direkt durch die Kundenbeziehung entstehen. Danach wurde in ausgewählten Tochtergesellschaften eine Analyse durchgeführt, um alle Unternehmensbereiche zu identifizieren, die an der Erbringung von Kundenservices beteiligt sind. Informationslücken bezüglich bestehender Kundenservices konnten in dieser Phase adressiert und geschlossen werden. Anschliessend wurden strukturierte Interviews mit Vertretern aus den identifizierten Unternehmensbereichen durchgeführt. Durch die Interviews wurden über hundert unterschiedliche Kundenservices identifiziert. Die hohe Anzahl war jedoch für eine weiterführende Analyse erschwerend. Deshalb wurden die Kun-
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Grafik - RuC Artikel: Kundenrentabilitätssteuerung Kundenleistungen identifizieren
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Kundenleistungen bewerten
Kundenrentabilität ausweisen
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Controlling
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Kundenleistungen steuern
Definition Kundenleistung
Prozesskostenrechnung
Voll- vs. Direktkosten
Kundensegmentierung
Datenanalyse und Interviews
Preis- & Mengengerüst
Aufbau DB-Rechnung
Strategien und Massnahmen
Identifikation Kundenleistungen
Zuordnung zu Einzelkunden
Kundenrentabilitätsanalyse
Ressourcensteuerung
Abbildung: Vorgehen bei der Einführung einer Kundenrentabilitätssteuerung denservices zunächst nach thematischer Verwandtschaft gegliedert und zu Leistungsbündeln gruppiert. Für jedes dieser Leistungsbündel wurden in Zusammenarbeit mit der Controlling-Abteilung die verfügbaren Daten gesammelt und hinsichtlich Kostenvolumen und -struktur analysiert. Leistungsbündel mit geringem Kostenvolumen oder ähnlicher Kostenstruktur wurden vereinheitlicht und zusammengefasst. Abschliessend wurden die resultierenden Kundenleistungen in Form von Steckbriefen dokumentiert. Kundenleistungen bewerten. Die Bewertung der Kundenleistungen wurde dadurch erschwert, dass die direkten Kosten nur einen relativ geringen Anteil zum gesamten Kostenvolumen beitrugen. Um trotzdem die Kundenprofitabilität messen zu können, wurde eine einfache und pragmatische Prozesskostenrechnung aufgebaut. Die Hauptprozesse der Kundenbetreuung und die zugehörigen Kostentreiber wurden identifiziert und dafür genutzt, die Vertriebs-Gemeinkosten verursachergerecht den einzelnen Kundenleistungen zuzuweisen. Über das Mengengerüst der erbrachten Kundenleistungen je Kunde konnten diese Kosten anschliessend den einzelnen Kunden zugeordnet werden. Damit wurde die Datenbasis geschaffen, um die Profitabilität einer Kundenbeziehung auszuweisen. Kundenrentabilität ausweisen. Um ein transparentes Bild der Kundenrentabilität zu erhalten, wurde eine nach der Beeinflussbarkeit der Kosten gegliederte Kunden-Deckungsbeitragsrechnung (DB-Rechnung) aufgebaut. Ausgehend vom Kunden-Umsatz wurden zunächst die Produkt-Vollkosten abgezogen, um eine kundenbezogene Bruttomarge zu errechnen. Davon wurden die Einzelkosten der Kundenleistungen abgezogen, um einen direkt beeinflussbaren DB I auszuweisen. Die über prozessorientierte Kostentreiber auf die Kunden zurechenbaren Vertriebs-Gemeinkosten wurden im DB II abgebildet. Die verbleibenden
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Fixkosten des Vertriebs wurden als Zuschlag ebenfalls den Kunden zugerechnet und in einem DB III abgebildet, um eine Vollkostensicht der Kundenprofitabilität zu erhalten. Innerhalb jeder Deckungsbeitragsstufe wurden die Kosten nach Kundenleistungen gegliedert dargestellt, um eine klare Identifikation der Kostenursachen zu ermöglichen. Die gesamte Deckungsbeitragsrechnung konnte sowohl für Einzelkunden als auch konsolidiert für Kundengruppen oder Verkaufskanäle ausgewertet werden. Das Unternehmen im geschilderten Projektbeispiel entschied sich bewusst dafür, Vollkosten auf den einzelnen Kundenleistungen und Kunden auszuweisen. Dies ermöglicht eine Steuerung der langfristigen Profitabilität der Kundenbeziehung, birgt aber auch das Risiko von Fehlentscheidungen auf Basis von nicht verursachergerechten Zuschlägen. Alternativ kann die Kunden-DB als stufenweise Fixkosten-Deckungsbeitragsrechnung ausgestaltet werden, in welcher die Vertriebsgemeinkosten stufenweise und verursachergerecht auf die Kunden, Kundengruppen und Verkaufskanäle zugeordnet werden. Kundenleistungen steuern. Auf Basis der Kundenrentabilitätsrechnung kann eine Segmentierung der Kunden, Kundengruppen und Vertriebskanäle erfolgen. Daraus können wiederum segmentspezifische Standardstrategien und Massnahmen abgeleitet werden. Im geschilderten Projektbeispiel wurden beispielsweise konkrete Massnahmen zur Kundenretention für Schlüsselkunden mit hohem Volumen und hoher Profitabilität definiert und umgesetzt. Bei weniger profitablen Kunden wurden demgegenüber Reduktionen des Servicegrads sowie eine systematische Konditionenüberprüfung in die Wege geleitet. Die Kundenrentabilitätsanalyse liefert somit wichtige Informationen als Grundlage für Managemententscheidungen und ermöglicht einen zielgerichteten Einsatz der unternehmerischen Ressourcen. rechnungswesen &controlling
4. Erfolgsfaktoren bei der Kundenrentabilitätssteuerung Die Erfahrung zeigt, dass eine systematische Kundenrentabilitätssteuerung einen positiven Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten kann. Voraussetzung dafür ist aber, dass bei der Einführung einige wesentliche Erfolgsfaktoren beachtet werden: n Bündelung der Kundenservices / Fokus der Analyse auf eine überschaubare Anzahl volumenmässig relevanter Kundenleistungen n Klare Definition der Begriffe und der Inhalte der untersuchten Kundenleistungen n Pragmatische, aber verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten auf die Kunden, Kundengruppen und Geschäftsfelder n Nutzung der Kundenprofitabilitätsrechnung für die Kundensegmentierung und die Ableitung segmentspezifischer Ergebnisverbesserungsmassnahmen n Enge Zusammenarbeit mit dem Marketing und Vertrieb – diese müssen das Instrument der Kundenprofitabilitätsrechnung nutzen (wollen), um die Profitabilität der Kundenbeziehung nachhaltig zu steigern 5. Fazit Die Identifikation und Bewertung von kundenbezogenen Aktivitäten und Zusatzdienstleistungen ermöglicht eine bessere Kostenkontrolle. Durch die gewonnene Kostentransparenz lassen sich Kunden nach Kostenintensität und Rentabilität segmentieren und für die einzelnen Segmente Standardstrategien und Massnahmen ableiten. Marketing- und Vertriebsaktivitäten für Einzelkunden, Kundengruppen oder Vertriebskanäle lassen sich somit besser planen, durchführen und steuern. Letztlich wird damit ein zielgerichteter Einsatz von unternehmerischen Ressourcen ermöglicht. nnn
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Rechnungslegung
IFRS aktuell: Neues rund um die internationale Rechnungslegung Die vorliegende Rubrik gibt einen Überblick über wichtige und aktuelle Informationen zur internationalen Rechnungslegung. Dazu gehören unter anderem die Arbeit und das Arbeitsprogramm des International Accounting Standards Board (IASB) sowie des IFRS Interpretations Committee, ausserdem die Überarbeitung bestehender und die Entwicklung neuer Standards sowie sonstige Verlautbarungen und aktuelle Informationen in diesem Bereich. Aktuelle Projekte des IASB Leitlinien zum Management Commentary: Das IAS publizierte am 08.12.2010 Leitlinien für die Erstellung eines Management Commentary («Lagebericht») und führte Mitte Dezember dazu eine Internetkonferenz (Webcast) durch. Grundlage für den Management Commentary ist die internationale Praxis. Diverse Gesetzgebungen beinhalten die Pflicht zu dessen Erstellung. Im Lagebericht soll stehen, wie sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Vergleich zu den von der Geschäftsleitung des Unternehmens verfolgten Zielen und Strategien darstellt. Die IFRS beinhalten – voraussichtlich auch in Zukunft – keine verpflichtende Erstellung eines Lageberichts. Jedoch helfen die herausgegebenen Leitlinien denjenigen Unternehmen bei der Erstellung, die gemäss ihrer Gesetzgebung den IFRS-Abschluss um einen Lagebericht erweitern müssen. Die Leitlinien sollen zur Homogenität von Lageberichten beitragen und damit die Vergleichbarkeit verbessern. Konvergenzbestrebungen von FASB und IASB: Ende November 2010 publizierten das FASB und das IASB ihren Fortschrittsbericht zu den Konvergenzbestrebungen. Seit der letzten Vorstellung ihrer Zusammenarbeit Mitte 2010 haben die Boards unter anderem gemeinsame Entwürfe zu Leasing und zur Umsatzrealisierung veröffentlicht. Ebenso wurde die Fertigstellung diverser Projekte in das zweite Halbjahr 2011 verschoben und wichtigere Projekte wurden stattdessen vorgezogen.
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Neue Diskussionspapiere, Entwürfe, Standards und Interpretationen Standardentwurf zum Hedging: Ende 2010 publizierte das IASB den Standardentwurf zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und führte Mitte Dezember dazu eine Internetkonferenz (Webcast) durch. Dies ist die dritte Phase der umfassenden Überarbeitung von IAS 39 bzw. nun IFRS 9. Dadurch soll die Darstellung des Risikomanagements in den Abschlüssen verständlicher und auch die Auswirkung auf künftige Kapitalflüsse für Investoren nachvollziehbarer werden. Der Entwurf enthält unter anderem Modifikationen zum Bilanzierungskonzept sowie dem anzuwendenden Modell, das auf Prinzipien basiert ist. Die bilanzielle Abbildung von Fair Value-Hedges beinhaltet neuerdings, die Wertanpassung des Grundgeschäfts als separaten Posten in der Bilanz auszuweisen und den Effekt aus der Bewertung der Grund- und Sicherungsinstrumente – soweit effektiv – erfolgsneutral zu erfassen. Risikopositionen sollen in Zukunft häufiger als gesicherter Bestandteil einer Hedgebeziehung gebilligt werden. Ebenso fällt die quantitative Untergrenze weg, die der qualitativen Effektivitätsanforderung weicht. Die Anpassungen werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2011 als weitere Vervollständigung von IFRS 9 verabschiedet. Der Entwurf kann noch bis zum 09.03.2011 kommentiert werden. Standardentwurf zur Wertminderung von Finanzinstrumenten: FASB und IASB haben gemeinsame Empfehlungen zur Wertminderung von Finanzinstrumenten herausgegeben. Diese ergänzen den im November 2009 publizierten Standardentwurf zur Wertminderung von Finanzinstrumenten. Bei den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf wurde der Wertminderungsansatz trotz der Auffassung befürwortet, dass der Ansatz praktisch nur schwer implementierbar sei. Über den bisherigen Entwurf hinaus wird empfohlen, dass die Modelle der eingetretenen Verluste in IAS 39 und in USGAAP durch ein Modell der erwarteten Verluste zu ersetzen seien. Die Erfassung erwarteter Verluste für leistungsbringenrechnungswesen &controlling
Dipl.-Kfm. Peter Ising, IFRS-Accountant, Doktorand und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und Controlling, Institut für Betriebswirtschaftslehre, Universität Zürich
de Vermögenswerte sowie beeinträchtigte Vermögenswerte soll getrennt geschehen. Zusätzlich zur Version des FASB hat das IASB im Entwurf einen Anhang publiziert, der separate Vorschläge zur Wertminderung beinhaltet. Das FASB hat sich damit noch nicht beschäftigt und wird gegebenenfalls im ergänzenden Entwurf unabhängig Darstellungs- und Angabevorschriften in Bezug auf die Vorschläge einbringen. Die Kommentierung zu den Ergänzungen ist bis zum 1. April 2011 möglich. Standardentwurf zur Aufrechnung in der Bilanz: FASB und IASB haben im Januar 2011 gemeinsam einen Vorschlag zur Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden in der Bilanz veröffentlicht. Der Entwurf «Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden» beinhaltet, die Aufrechnung verpflichtend anzuwenden, wenn ein Unternehmen das Recht auf Aufrechnung eines finanziellen Vermögenswerts und einer finanziellen Schuld hat, sowie beabsichtigt, diese entweder netto oder synchron zu erfüllen. Damit
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Formale Korrekturen an den IFRS: Das IASB veröffentlichte auf seiner Internetseite einige formale Korrekturen an seinen Publikationen. Dabei handelt es sich unter anderem um n das Bound Volume rot 2010 n das Bound Volume blau 2011 n jährliche Verbesserungen an den IFRS (vom Mai 2010) n Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung (vom September 2010) n IFRS 1 – Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRSs): feste Umstellungszeitpunkte und ausgeprägte Hochinflation (vom Dezember 2010) n IFRS 7 – Finanzinstrumente: Angaben – Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten (vom Oktober 2010) n IFRS 9 – Finanzinstrumente (vom Oktober 2010) n IAS 12 – Ertragsteuern – Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte (vom Dezember 2010). Erwartete Veröffentlichungen von Standards im 2. Quartal 2011 IFRS 9: Neu sind Wertberichtigung, Sicherungsbeziehungen und Aufrechnung in der Bilanz. Der Standard tritt zum 1.1.2013 in Kraft, ist jedoch bereits früher anwendbar und ersetzt IAS 39 / Standard zu Leasinggeschäften / Standard zur Umsatzrealisierung / Standard zu Versicherungsverträgen. Sonstiges Überwachungsgremium veröffentlicht Bericht zur Überprüfung der Struktur des IASB: Das Überwachungsgremium (Monitoring Board) der IFRS-Stiftung hat einen Konsultationsbericht zur Überprüfung der Führung der IFRS-Stiftung publiziert. Eine öffentliche Stellungnahme ist bis zum 8. April 2011 erwünscht. Im April 2010 hatte das Überwachungsgremium eine Inspektion der Führungsstruktur eröffnet. Ziel ist es zu ermitteln, ob die
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vorhandene Führungsstruktur die Hauptaufgabe des Standardsetters in Bezug auf das Entwerfen von hochwertigen, weltweit akzeptierten Standards – wie in der Satzung der IFRS-Stiftung festgelegt – fördert und ob der Standardsetter angemessen unabhängig und gleichwohl rechenschaftspflichtig ist. Ab April 2011 soll ein Aktionsplan für die Umsetzung der Vorschläge unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen entwickelt werden. Im dritten Quartal 2011 wird beabsichtigt, den finalen Aktionsplan herauszugeben. IFRS-Taxonomie 2011: Die IFRS-Stiftung hat am 18. Januar 2011 einen Entwurf zur IFRS-Taxonomie 2011 für die öffentliche Stellungnahme publiziert und am 27. Januar 2011 einen Webcast dazu angeboten. Aus struktureller Sicht ist die Taxonomie 2011 konsistent mit derjenigen aus 2010, um bisherige Anwender der Taxonomie und Softwareentwickler zu unterstützen. In Sachen Inhalt wurde die Version 2011 erweitert und enthält nun die IFRS Anwendungshinweise und Umsetzungsempfehlungen sowie anschauliche Beispiele, die üblicherweise von den Unternehmen genutzt werden. Dadurch sollen die IFRS umfassender dargestellt sowie die Verwendung von XBRL für IFRS erleichtert werden. Die herausgegebene Taxonomie ist eine Übersetzung der IASBVerlautbarungen in die Unternehmensberichtserstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language) und steht in Übereinstimmung mit den IFRS, den IAS und den IFRS für KMU. Enthalten sind die Verlautbarungen, die bis zum 1. Januar 2011 herausgegeben wurden. Stellungnahmen zur IFRS-Taxonomie 2011 können bis zum 18. März 2011 abgegeben werden. XBRL ist auf gutem Weg, die bevorzugte Art der elektronischen Datenübermittlung zu werden, insbesondere in Ländern, die IFRS vorschreiben. Das Format erleichtert und beschleunigt die Übertragung und den Vergleich von Finanzinformationen gemäss IFRS für Unternehmen, Aufsichtsbehörden, Investoren, Analysten und weitere Anwender.
Konvergenzbestrebungen von FASB und IASB: Der Bericht mit den aufgezeigten Fortschritten ist einsehbar unter: http://www.ifrs.org/NR/rdonlyres/ 26FA84E8-631D-44A8-AAAB-AA60F40B647E/0/MoUStatusUpdateNov2010. pdf Standardentwurf zum Hedging: Der Entwurf kann abgerufen werden unter: http://www.ifrs.org/Current+Projects/ IASB+Projects/Financial+Instruments+ A+Replacement+of+IAS+39+Financia l+Instruments+Recognitio/Phase+III+ -+Hedge+accounting/edcl/ed.htm Standardentwurf zur Aufrechnung in der Bilanz: Der Entwurf kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.ifrs.org/Current+Projects/ IASB+Projects/Financial+Instruments+A+ Replacement+of+IAS+39+Financial+Instr uments+Recognitio/ALO/ED/ED.htm Standardentwurf zur Wertminderung von Finanzinstrumenten: Die Presseerklärung kann abgerufen werden unter: http://www.ifrs.org/NR/rdonlyres/ 679AD3D7-2017-4DD3-9BDC-A42C061 F7D84/0/PRImpairmentJanuary2011.pdf Formale Korrekturen an den IFRS: Ein Überblick der Korrekturen ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.ifrs.org/IFRSs/Internation al+Accounting+Standards+Board++IASB+Editorial+Corrections.htm Überwachungsgremium veröffentlicht Bericht zur Überprüfung der Struktur des IASB: Die englischsprachige Presseerklärung findet sich unter: http://www.iosco.org/monitoring_board/ pdf/Review_of_the_IFRS_Foundation_ Governance_Report.pdf IFRS-Taxonomie 2011: Die englischsprachige Presseerklärung zur Taxonomie ist abrufbar unter: http://www.ifrs.org/ News/XBRL/Draft+2011+taxonomy.htm Die Projektseite über IFRS in XBRL ist unter folgendem Link einsehbar: http://www. ifrs.org/The+organisation/About+XBRL/ About+XBRL.htm nnn
Links Leitlinien zum Management Commentary: Die Leitlinien können unter folgendem Link bezogen werden: http://www.ifrs.org/News/Press+Releases/ Management+Commentary+Practice+St atement.htm rechnungswesen &controlling
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Rechnungslegung
würden die entsprechenden Vorschriften in IAS 32 - Finanzinstrumente: Darstellung ersetzt. Es findet eine Klarstellung bezüglich der Aufrechnungskriterien statt. Des Weiteren sind mit dem Vorschlag verbesserte Angaben zu den aufgerechneten Vermögenswerten und Schulden mit den entsprechenden Vereinbarungen verbunden. Der Standardentwurf kann bis zum 28. April 2011 kommentiert werden.
Rechnungslegung
Rahmenkonzept für die öffentliche Rechnungslegung nimmt Gestalt an Die aktuelle finanzielle Situation verschiedener Länder verlangt wie nie zuvor eine Optimierung der Finanzberichterstattung der öffentlichen Hand sowie eine Verbesserung des Umgangs mit den Ressourcen des öffentlichen Sektors. Sie macht auch deutlich, dass wir alle von finanziellen Entscheidungen der öffentlichen Hand betroffen sind. Eine starke Finanzberichterstattung kann solche Entscheidungen optimieren und erhöht zugleich die Verantwortung der Regierungen gegenüber ihren Bürgern, Steuerzahlern, Bediensteten, Auftragnehmern und Gläubigern. Seit Beginn seiner Tätigkeit hat das IPSASB – ein unabhängiger Standardsetter, der von der IFAC getragen wird – zum Ziel, eine Sammlung von International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) zu entwickeln, welche dem Konzept der Periodenabgrenzung (Accrual-Basis) folgen. Diese IPSAS werden entweder direkt von Einheiten des öffentlichen Sektors angewendet oder aber als Grundlage für die Entwicklung nationaler Standards verwendet. Seit 1997 hat das IPSASB insgesamt 31 Standards zur periodengerechten Rechnungslegung entwickelt und herausgegeben. Zu den Anwendern gehören mittlerweile fast alle internationalen Regierungsorganisationen, unter anderen die Europäische Union und die Vereinten Nationen, aber auch rund ein Viertel aller Nationalstaaten sowie eine noch grössere Anzahl Einheiten auf den unteren Staatsebenen. Viele Regierungen arbeiten allerdings nach wie vor nach dem Zahlungsprinzip (Cash-Basis) und legen keine Rechenschaft ab hinsichtlich bedeutsamer Vermögenswerte wie Infrastrukturbauten oder hoher Verpflichtungen wie Altersrenten der öffentlichen Hand. Das IPSASB ermutigt Einheiten des öffentlichen Sektors, die Rechnungslegung nach dem Konzept der Periodenabgrenzung auszurichten. Dies trägt einerseits zur Optimierung des finanziellen Managements bei und reduziert zugleich die Gefahr des Missmanagements staatlicher Vermögenswerte. Zusätzlich schafft die periodengerechte Rechnungslegung einen
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verständlicheren und klareren Überblick über die finanzielle Gesundheit eines öffentlichen Haushalts. Die Konzepte, die zur Entwicklung der IPSAS herangezogen werden, entsprechen weitgehend denjenigen der zu Grunde liegenden International Financial Reporting Standards (IFRS). Einige Standards wurden spezifisch für die öffentliche Hand entwickelt und beschäftigen sich mit Sachverhalten, die in nur in öffentlichen Haushalten vorkommen. Dazu gehören beispielsweise die Rechnungslegung für Erträge aus Transaktionen ohne zurechenbare Gegenleistung (Steuern, Transfers), die Darstellung von Budgetinformationen sowie die Darstellung von finanzstatistischen Informationen des Sektors Staat. Die Mehrzahl der Standards basieren jedoch auf den IFRS, mit kleineren Anpassungen an die wirtschaftlichen Sachverhalte und Begrifflichkeiten des öffentlichen Sektors. Die ersten 26 Standards liegen auch in einer deutschen Übersetzung vor, für die fünf neuesten Standards wird eine solche durch eine grosse Prüfungsgesellschaft im Jahr 2011 erstellt und publiziert. In den letzten Zeit hat sich nun das IASB auf einen eng definierten Kreis von Nutzern, die Finanzinvestoren, fokussiert. Investoren gehören zwar auch zu den Nutzern der Finanzinformationen der öffentlichen Hand, aber andere Zielgruppen wie die Steuerzahler, Parlamente oder Leistungsbezüger, sind zumindest gleich wichtig. Es bedarf deshalb eines Rahmenkonzepts, welches dieser grösseren Zielgruppe Rechnung trägt. Der Zweck des Public Sector Conceptual Framework Project besteht darin, den Prozess der Entwicklung von Standards für die Finanzberichterstattung im öffentlichen Sektor zu strukturieren und sicherzustellen, dass die Standards auf kohärenten Prinzipien basieren. Das Ziel ist es, Konzepte, Definitionen und Prinzipien zu entwickeln, welche die Grundsätze, das Umfeld und die Rahmenbedingungen von Regierungen und anderen Einheiten des öffentlichen Sektors berücksichtigen und folglich dazu dienen, die Entwicklung rechnungswesen &controlling
Andreas Bergmann, Prof. Dr., Leiter der Abteilung Public Sector an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur. Vorsitzender des International Public Sector Accounting Standard Board (IPSASB).
von IPSASs zu lenken. Das Projekt wird gemeinsam mit nationalen Standardsettern durchgeführt, um der Verschiedenheit der sozialen und kulturellen Traditionen gebührend Rechnung zu tragen. Die Arbeiten der IASB wurden berücksichtigt, sofern sie für den öffentlichen Sektor bereits zugänglich und anwendbar waren. Die Entwicklung eines für den öffentlichen Sektor tauglichen Rahmenkonzepts für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen hat für das IPSASB in den Jahren 2010-2013 erste Priorität. Unser sehr herausforderndes Ziel ist es, alle vier Phasen des Rahmenkonzepts in der ersten Hälfte 2013 abzuschliessen. Projektphasen und Status Das Public Sector Conceptual Framework Project gliedert sich in 4 Phasen. In jeder Phase gibt es zwei Vernehmlassungen, eine erste auf Grund eines Diskussionspapiers und eine zweite auf Grund eines Entwurfs des Rahmenkonzepts. Mit allen 4 Phasen wurde bereits begonnen, wobei Phase 1 am weitesten vorangeschritten ist.
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Der Vernehmlassungsentwurf behandelt: n Zielsetzung und Nutzer allgemeiner Abschlüsse des öffentlichen Sektors; n die Bereiche der Finanzberichterstattung; n die Qualitätsmerkmale für Informationen als Bestandteile der General Purpose Financial Reports; n berichterstattende Einheiten für Einzel- und Gruppenberichte. Wie erwähnt, geht das IPSASB von einer breiten Definition der Zielgruppe der Finanzberichterstattung aus. Das hat eine Reihe von Konsequenzen, so zum Beispiel die Notwendigkeit der Publikation von Finanzinformationen, die über allgemeine Abschlüsse hinaus gehen. Ein solches ergänzendes Berichtselement ist beispielsweise die Berichterstattung über die langfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen. Phase 2: Im Dezember 2010 erschien auch das Diskussionspapier «Elemente der Finanzberichterstattung». Als Elemente werden die grundlegenden Bausteine des Finanzabschlusses, wie zum Beispiel Vermögenswerte oder Verpflichtungen definiert. Sie dienen der
Befriedigung des Informationsbedürfnisses der Nutzer der Finanzberichterstattungen. Das Konsultationspapier behandelt verschiedene Schlüsselfragen: n Welche Vermögenswerte werden in den Finanzabschlüssen des öffentlichen Sektors behandelt? n Welche Verpflichtungen werden in den Finanzabschlüssen des öffentlichen Sektors berücksichtigt? n Welche Einnahmen und Ausgaben werden in den Finanzabschlüssen des öffentlichen Sektors berücksichtigt? n Sind weitere Elemente in den Finanzabschlüssen des öffentlichen Sektors zu behandeln? n Welches sind die Erfassungskriterien für Vermögenswerte und Verpflichtungen? Phase 3: Gleichzeitig mit Phase 2 erschien auch ein Konsultationspapier zur Bewertung. Das Konsultationspapier nimmt sich der Frage an, wie Bewertungsgrundlagen klassifiziert werden können; abhängig davon, ob sie: n vergangene oder aktuelle Werte von Vermögenswerten bzw. Verpflichtungen berücksichtigen n eine Erwerbs- oder Veräusserungsperspektive einnehmen n eine markt- oder einheitsspezifische Perspektive berücksichtigen.
Phase 4: Die Erstellung eines Konsultationspapiers «Präsentation und Darstellung» ist im Gange. Voraussichtlich wird der erste Entwurf des Konsultationspapiers anlässlich des Board-Meetings im März 2011 zur Diskussion vorgelegt. Die Vernehmlassungen zu den Phase 1 bis 3 laufen bis Mitte Juni 2011. Anschliessend wird das IPSASB die Rückmeldungen auswerten. In jedem Falle folgt eine weitere Vernehmlassung im Jahr 2012, bevor das definitive Rahmenkonzept erlassen wird. Es ist davon auszugehen, dass einzelne Standards in der Folge angepasst werden. Grössere Auswirkungen sind jedoch in Bereichen zu erwarten, die bisher nicht geregelt sind, beispielsweise hinsichtlich der Berichterstattung über die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen. Damit schliesst sich der Kreis zur Tagesaktualität. Es ist zweifellos im Interesse aller, dass wir über vollständige und zuverlässige Informationen über die finanzielle Leistung und den Zustand der öffentlichen Haushalte verfügen. Eine gekürzte Fassung dieses Beitrages ist am 15. Januar 2011 erschienen als Editorial in der Zeitschrift «Die Wirtschaftsprüfung» (WPg) Heft 2/2011, S. I. nnn
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Rechnungslegung
Phase 1: Im Dezember 2010 erschien der Entwurf der ersten Teile des künftigen Rahmenkonzepts.
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Publikationen MWST-Infos (MI) Ende Dezember 2010 waren alle 19 MI‘s – mitsamt den infolge der Erhöhung der Steuersätze per 1. Januar 2011 neu erschienenen MI 12 und 13 (Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze) – durch die ESTV publiziert. Gemäss Informationen der ESTV wird an einer neuen MI gearbeitet. Diese MI setzt sich mit der zeitlichen Wirkung von publizierten Praxisfestlegungen auseinander, d.h. es wird geregelt, in welchem Zeitpunkt die seit dem Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes per 1.1.2010 (MWSTG) von der ESTV publizierten Praxisfestlegungen (MWST-Infos, MWSTBranchen-Infos sowie MWST-Praxis-Infos) gemäss Art. 65 MWSTG gelten. Diese neue MI ist zu begrüssen, denn dadurch wird die nötige Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen, und zwar sowohl für die ESTV wie auch für die steuerpflichtigen Personen. Publikationen MWST-Branchen-Infos (MBI) Im Moment sind von den 26 geplanten MBI‘s deren 18 publiziert. Ausstehend sind somit noch die folgenden MBI‘s: n 09 Transportwesen n 10 Transportunternehmungen des öffentlichen und touristischen Verkehrs n 11 Luftverkehr n 14 Finanzbereich* n 15 Vorsteuerpauschale für Banken n 16 Versicherungswesen* n 17 Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien* n 18 Rechtsanwälte und Notare* *Entwurf auf der Internetseite der ESTV aufgeschaltet, Stand per 2.3.2011 Jahresabschlussarbeiten und «Finalisierung» Viele Unternehmen haben bereits ihre Arbeiten für die Erstellung des Jahresabschlusses u.a. aufgrund der handelsrechtlichen Grundsätze und Bestimmungen in Angriff genommen resp. die definitiven Jahresabschlüsse liegen bereits vor. Zu den Jahresendarbeiten gehört neu auch
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Steuern
MWST-Corner News
die Abstimmung der eingereichten Abrechnungen mit der Buchhaltung gemäss Art. 72 MWSTG. Was versteht die MWST eigentlich unter «Abstimmung»? Die Umsatzabstimmung wird in Art. 128 Abs. 1 Bst. d der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) erwähnt. Art. 128 Abs. 2 MWSTV umschreibt, welchen Anforderungen die Umsatzabstimmung genügen muss. Aus der Umsatzabstimmung muss ersichtlich sein, wie die Deklaration für die Steuerperiode (als Steuerperiode gilt das Kalenderjahr, vgl. Art. 34 Abs. 2 MWSTG) unter Berücksichtigung der verschiedenen Steuersätze beziehungsweise der Saldo- oder Pauschalsteuersätze mit dem Jahresabschluss in Übereinstimmung gebracht wird. Aus einer Vorsteuerabstimmung (vgl. Art. 128 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 MWSTV) muss ersichtlich sein, dass die Vorsteuern gemäss Vorsteuerkonti (= gemäss Buchhaltung) oder sonstigen Aufzeichnungen mit den deklarierten Vorsteuern (= gemäss Abrechnungen) abgestimmt wurden. Zur Vorsteuerabstimmung gehören zudem die geltend gemachten Vorsteuern im Zusammenhang mit der in den Ziffern 380/381 der Abrechnung deklarierten Bezugsteuer sowie die detaillierten Aufzeichnungen über die Berechnungen der vorgenommenen Vorsteuerkorrekturen beziehungsweise -kürzungen (vgl. Art. 126 Abs. 1 Bst. e und f MWSTV). Wie eine Vorsteuerabstimmung konkret auszusehen hat, wird in der MWSTV nicht näher aufgezeigt. In der MI 16 «Buchführung und Rechnungsstellung» befindet sich im Anhang eine MWST-Checkliste für die Arbeiten, die am Ende des Geschäftsjahres in Bezug auf die Umsatz- und Vorsteuerabstimmung vorgenommen werden müssen. Zudem sind in der MI 16 noch zwei Beispiele einer Umsatzabstimmung aufgeführt. Bei den Abschlussarbeiten sowie der Erstellung der Abrechnungen sind die Ausführungen in den Art. 126 und 127 MWSTV (d.h. für Abrechnende nach der effektiven resp. nach der Saldo- oder Pauschalsteuersatz-Methode) zu beachten. Wenn die steuerpflichtige Person im Rahmen der Erstellung ihres Jahresabrechnungswesen &controlling
Uwe Mehrwald, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, MWSTExperte FH, Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung MWST externe Prüfung, Mitarbeit bei den neuen Publikationen, Dozent an verschiedenen Lehrgängen im Finanz- und Rechnungswesen
schlusses Mängel und/oder Differenzen feststellt, so muss sie wie folgt vorgehen: Unternehmen mit Geschäftsjahr = Kalenderjahr, also 1.1. – 31.12.2010 Die festgestellten Differenzen aufgrund der gesetzlich zu erstellenden Umsatzund Vorsteuerabstimmung sind innerhalb von 240 Tagen (d.h. 180 Tage für die Erstellung der sog. Jahresabstimmung gemäss Art. 72 Abs. 1 MWSTG und danach noch 60 Tage für die Einreichung und Zahlung bei einem Saldo zu Gunsten der ESTV) zu korrigieren. Für die Korrektur der festgestellten Differenzen ist ausschliesslich das am 21.1.2011 neu aufgeschaltete Formular «Jahresabstimmung/Berichtigungsabrechnung» (Form. Nr. 550 für die effektive Abrechnungsmethode und 551 für die Saldo- / Pauschalsteuersatzmethode; vgl. dazu auch Art. 129 MWSTV) zu verwenden. Die beiden Formulare können von der Internetseite der ESTV heruntergeladen und am Bildschirm elektronisch (ohne automatische Rechenoperationen) ausgefüllt werden. Es sind nur die Differenzen zu den bereits eingereichten Abrechnungen zu deklarieren. Eine Abspeicherung des jeweiligen Formulars mit den Differenzen ist jedoch nicht möglich. Die beiden
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Steuern
Formulare zur Jahresabstimmung haben den gleichen Aufbau wie die ordentlichen Abrechnungsformulare. Sie können nur einmal eingereicht werden. Ist nach Ablauf von 240 Tagen, d.h. bei Unternehmen mit Geschäftsjahr = Kalenderjahr am 30.8.2011, keine Jahresabstimmung eingegangen, geht die ESTV davon aus, dass die von der steuerpflichtigen Person eingereichten Abrechnungen vollständig und korrekt sind und somit die Steuerperiode 2010 finalisiert ist. Unternehmen mit Geschäftsjahr ≠ Kalenderjahr, beispielsweise 1.6.2009 – 31.5.2010 Die Bestimmungen und Ausführungen zur Finalisierung (u.a. Art. 72 MWSTG) finden für ein Geschäftsjahr beginnend 2009 und endend 2010 keine Anwen-
dung, d.h. die Jahresabstimmung für das Geschäftsjahr 2009/10 kann durch die steuerpflichtige Person nicht eingereicht werden. Werden Mängel und/oder Differenzen im Geschäftsjahr 2009/10 festgestellt, so ist im genannten Beispiel wie folgt vorzugehen: Für den Zeitraum vom 1.6. – 31.12.2009 und vom 1.1. – 31.5.2010 ist eine Korrektur mit der jeweiligen separaten Korrekturabrechnung (Form. Nr. 535 oder 536) vorzunehmen. Demgegenüber ist ab dem Geschäftsjahr 2010/11 (z.B. 1.6.2010 – 31.5.2011) eine Finalisierung gemäss Art. 72 MWSTG vorzunehmen. Die Finalisierung ist in diesem Beispiel bis zum 30.11.2011 zu erstellen und bis zum 30.1.2012 bei der ESTV einzureichen. Wichtig: Die Jahresabstimmung/Berichtigungsabrechnung ist kein Ersatz für die
Monats-, Quartals- oder Semesterabrechnungen, d.h. die Steuer muss weiterhin periodengerecht deklariert und entrichtet werden. Fazit zur Finalisierung Die Umsatz- und Vorsteuerabstimmung ist neu gesetzlich vorgeschrieben und gibt der steuerpflichtigen Person eine gewisse Sicherheit, ihre Umsätze und Vorsteuern korrekt deklariert und allfällige Differenzen bereinigt zu haben. Dadurch besteht ein geringeres Risiko einer Nachbelastung (samt Verzugszinsen) bei einer MWST-Kontrolle. In einer der nächsten Ausgaben von «r&c» wird die «Finalisierung» noch anhand von Praxis-Beispielen näher betrachtet. nnn
Die Spital Thurgau AG umfasst die beiden Kantonsspitäler Frauenfeld und Münsterlingen, die Psychiatrischen Dienste Thurgau und die Klinik St. Katharinental. Zur Verstärkung unseres Controlling-Teams suchen wir nach Vereinbarung eine/einen
Controllerin/Controller (100%) Aufgaben: Als Mitglied des Controllingteams, welches für die ganze Spital Thurgau AG zuständig ist, arbeiten sie mit an der Erstellung von Jahresrechnungen und Budgets, an der Aufbereitung und Interpretation der Führungskennzahlen und führen bereichsweise vertiefte Analysen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch. Sie helfen mit bei der Weiterentwicklung und Pflege der Kostenträgerrechnung nach REKOLE, erarbeiten Datengrundlagen für Tarifverhandlungen und unterstützen die Codierungsabteilung bei der Aufbereitung und Auswertung von Daten für das Medizincontrolling. Für einzelne Bereiche werden sie innerhalb des Teams die Verantwortung übernehmen. Primärer Arbeitsort ist Frauenfeld, teilweise arbeiten sie auch in Münsterlingen. Profil: Wir suchen eine initiative, kommunikative und leistungsorientierte Persönlichkeit mit Fachhochschulabschluss oder gleichwertiger Ausbildung oder Erfahrung. Neben fundiertem Controllingfachwissen ist ein ausgeprägtes Flair für Informatik unabdingbar, wobei SAP CO und QlikView Kenntnisse von Vorteil sind. Die Stelle bietet viel Gestaltungsspielraum mit entsprechendem Entwicklungspotenzial. Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Isabel Guerrero, Leiterin Controlling STGAG, Telefon 052 723 77 54, E-Mail isabel.guerrero@stgag.ch Ihre Bewerbung senden Sie bitte an das Kantonsspital Frauenfeld, Frau Carola Moor, Personaldienst, Postfach, 8501 Frauenfeld oder per Email an carola.moor@stgag.ch
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Per 1. Januar 2011 wurde das Kapitaleinlageprinzip eingeführt. Die Ausschüttungen von Kapitaleinlagen sind ab diesem Zeitpunkt von der Einkommens- und Verrechnungssteuer befreit. Falls Kapitaleinlagen ab dem 31. Dezember 1996 geleistet wurden, sind sie als solche auszuweisen. Wichtig: Zur Steuerbefreiung einer zukünftigen Auszahlung muss bereits jetzt gehandelt werden.
Umfangreiche Detailbestimmungen
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen
Die laufenden und thesaurierten Gewinne wie auch verdeckte Kapitaleinlagen und offene Kapitaleinlagen, welche nicht direkt von den Beteiligungsinhabern stammen, gelten steuerlich als übrige Reserven.
Im Rahmen des Unternehmenssteuerreformgesetzes II wurde die Rückzahlung von Einlagen, Aufgeldern und Zuschüssen von Inhabern der Beteiligungsrechte neu geregelt. Durch das Kapitaleinlageprinzip werden Kapitaleinlagen der Inhaber dem Grund- und Stammkapital gleichgesetzt. Diese Gleichstellung bewirkt, dass die Rückzahlung von Einlagen welche nach dem 31. Dezember 1996 geleistet wurden von der Einkommensund Verrechnungssteuer befreit werden. Die Definition solcher Einlagen in der Vergangenheit kann einmalig erfolgen. In späteren Jahren ist keine Korrektur bzw. Nachmeldung der privilegierten Reserven erlaubt. Handlungsbedarf bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften Bereits im laufenden Jahr 2011 sind Aktiengesellschaften und Genossenschaften gefordert, jene Einlagen, welche nach dem 31. Dezember 1996 erfolgten, als solche zu qualifizieren. Damit eine spätere steuerfreie Rückzahlung erfolgen kann, müssen die Einlagen auf einem gesonderten Konto und spätestens in der Schlussbilanz des Geschäftsjahres ausgewiesen werden, das im Kalenderjahr 2011 endet. Erfolgt kein separater Ausweis in den Reserven, werden zukünftige Ausschüttungen so behandelt wie die übrigen Reserven.
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Im Kreisschreiben Nr. 29 vom 9. Dezember 2010 werden die Details behandelt. So können offene Kapitaleinlagen der Beteiligungsinhaber steuerneutral den Reserven aus Kapitaleinlagen gutgeschrieben werden und sind damit dem Grund- oder Stammkapital gleichgestellt. Werden Verluste den Reserven aus Kapitaleinlagen belastet, vermindern sich diese damit definitiv.
Steuern
Neu per 1.1.2011: das Kapitaleinlageprinzip gemäss Unternehmenssteuerreform II
Armin Suppiger ist Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, MWST-Experte FH und Inhaber des MWST-Beratungsunternehmens VATAR AG in Luzern.
Ausführliche Informationen sind im Kreisschreiben im Weiteren zu verschiedenen Spezialfällen betreffend der Handhabung der Kapitaleinlagereserven festgehalten, wie n Gratisaktien und Gratisnennwerterhöhung n Direkte Teilliquidation n Rückkauf eigener Beteiligungsrechte n Indirekte Teilliquidation n Transponierung. Unter Kapitel 5 sind detaillierte Umschreibungen betreffend der Direkten Bundessteuer (Einkommenssteuer) und Verrechnungssteuer bei folgenden Umstrukturierungstatbeständen enthalten: n Übertragung eines Betriebes oder Teilbetriebes einer Personenunternehmung auf eine juristische Person n Zusammenschluss (Fusion) n Umwandlung n Spaltung n Ausgliederung n Übertragung zwischen inländischen Konzerngesellschaften Im Weiteren gibt das Kreisschreiben Auskunft über die Bedingungen für den Ausweis der Kapitaleinlagereserven im Jahresabschluss und die Meldepflichten bei deren Veränderung.
rechnungswesen &controlling
Fazit Für zahlreiche Unternehmen bedeutet die Festlegung der steuerlich privilegierten Reserven aus einer Kapitaleinlage eine einmalige Chance für allfällige zukünftige steuerbefreite Auszahlungen. Die kurze Frist für die Bestimmung und der gesonderte Ausweis der Kapitaleinlagereserven müssen wahrgenommen werden!
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Chancenpacker? Was macht Ihre Arbeit bei PwC in jeder Beziehung wertvoll? Es sind unsere Kunden. Wir helfen ihnen, die Ziele zu erreichen, die für sie und ihre Unternehmen wichtig sind. Es sind die inspirierenden Kollegen in der Schweiz und in internationalen Projekten. Und es sind Sie. Sie erreichen, was Ihnen wichtig ist, dank den vielen Möglichkeiten und der gezielten Förderung in der Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- und Wirtschaftsberatung. Zum Beispiel in Bern als
Experte/Expertin in Finanz- und Rechnungswesen im Treuhandbereich Ihre Tätigkeit: • Externe Einsätze im Finanz- und Rechnungswesen bei nationalen und internationalen Firmen in der Region Bern (allenfalls auch Westschweiz) • Abschlusserstellung und Beratung für KMU verschiedener Branchen nach OR oder Swiss GAAP FER • Abschlusserstellung für Zweigniederlassungen internationaler Kunden nach IFRS Ihre Qualifikationen: • Dipl. Experte/Expertin in Rechnungslegung und Controlling oder in Ausbildung dazu • Mehrjährige Erfahrung im Treuhandbereich • Stilsicher in Deutsch, gute Englischkenntnisse, gute Französischkenntnisse von Vorteil • Erfahrung in Swiss GAAP FER oder IFRS von Vorteil Sie sind eine offene Persönlichkeit, die über ein ausgeprägtes Zahlenflair verfügt und kundenorientiert arbeitet. Ihre Zuverlässigkeit haben Sie bereits unter Beweis gestellt. Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung über www.pwc.ch/careers. PwC, Esther Nicolet, Telefon 058 792 75 08, Bahnhofplatz 10, 3001 Bern
In unserer Rubrik «Persönlich» stellen wir Ihnen heute Ständerat Paul Niederberger vor. Das Interview führte Herbert Mattle, Präsident veb.ch.
Herr Ständerat Niederberger, wie war Ihr beruflicher Werdegang, wie wurden Sie diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling? Die Berufswahl fiel mir etwas schwer. Schreiner war für mich noch ein Thema. Ich arbeitete als Schnupperlehrling in einer Möbelfabrik, aber ich merkte schnell, dass ich nicht geeignet war. Danach durfte ich zum Glück bei derselben Fabrik eine kaufmännische Lehre absolvieren. Ich konnte in alles hineinsehen, und dies gefiel mir sehr gut. Eine Lehre als Ständerat gibt es ja nicht? (lacht) Nein, das gibt es nicht. Nach der kaufmännischen Lehre absolvierte ich noch Militärdienst bis zum Grad des Fouriers. Anschliessend begann ich mit der berufsbegleitenden Weiterbildung für diplomierte Buchhalter bei der AKAD. Damals arbeitete ich bei Landis & Gyr in Zug, in der Abteilung Rechnungswesen. Herr A.C. Brunner war Konzernchef. Diese Firma hatte seinerzeit eine sehr neuzeitliche Firmenkultur. Es gab für alle Angestellten eine Gewinnbeteiligung. Die Bilanz und Erfolgsrechnung wurde offengelegt. Das war damals sensationell. Das gab es nur bei wenigen Firmen. Dann wechselte ich mit 28 Jahren zur Giesserei Emmenbrücke. Dort kam ich ins innerbetriebliche Rechnungswesen, welches ich nur in der Theorie – noch von der Berufsausbildung her – kannte. Das gefiel mir sehr gut. Zuerst lernte ich den ganzen Betriebsablauf während eines Monats kennen. Später bekam ich dann aufgrund personeller Wechsel die Chance, in die Geschäftsleitung aufzusteigen. Ich hatte das Rechnungswesen, also Finanzen und Einkäufe, unter mir. Das war eine schwierige Situation, da in der Geschäftsleitung nur Ingenieure sassen und ich alleine von der betriebswirtschaftlichen Seite herkam. Ich war viel jünger als die übrigen Geschäftsleitungsmitglieder, was es zu-
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sätzlich erschwerte, mich durchzusetzen. Ich blieb insgesamt vier Jahre lang und konnte viele Erfahrungen sammeln. Dann wechselte ich zur BDO AG, damals noch Visura-Treuhandgesellschaft. Da war ich zuerst in Luzern tätig und konnte dann nach Stans wechseln. Das war eine Branche, die mir gut gefiel, weil die Beratung im Vordergrund steht. Man hat stets Kontakt mit Geschäftsleitungen und KMU-Betrieben. Man kann tatsächlich als guter Berater etwas bieten. Es ist zudem eine krisenresistente Branche. Man ist auf diese Branche angewiesen sowohl in guten als auch in schlechten Zeiten. Da bin ich nun seit 30 Jahren. Ich behielt immer ein kleines Pensum, auch als Regierungsrat. Im Kanton Nidwalden ist dies ein Hauptamt mit einem 80 Prozent Pensum. Politik ist einfach unberechenbar. Es muss nur etwas Dummes passieren oder ein Chefangestellter verhält sich nicht korrekt, da muss man den Kopf hinhalten und ist weg. Doch ich hatte Glück. Wie sieht Ihre Freizeit aus? Ich bike gerne. Ich wandere und fahre im Winter Ski. Früher ging ich viel auf Skitouren. Jetzt habe ich drei Grosskinder, mit denen ich mich viel beschäftige. Für sie habe ich fast mehr Zeit, als für die eigenen Kinder früher. Dies ist ein guter Ausgleich. Jetzt bin ich als Ständerat in der Legislative. Man ist eines von vielen Mitgliedern und nicht mehr so stark gefordert wie in der Exekutive. Dies ist auch ein wesentlicher Unterschied. Kam Ihre Liebe und Ausprägung zum Rechnungswesen relativ früh? Schon während der Ausbildung? Die kam schnell und ich hatte das Glück, dass ich in jenem Betrieb, der Möbel und Schlafzimmer produzierte, alles machen konnte. Ich erstellte Kalkulationen. Da sah ich auch, wie das Ganze vor sich geht. Die Kalkulationen haben mir sehr gut gefallen, da diese ja eigentlich die Basis sind für den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Wenn jemand falsch kalkuliert, dann muss er sich nicht fragen, wenn danach schlechte Ergebnisse folgen. rechnungswesen &controlling
Ständerat Paul Niederberger (CVP, NW)
Würden Sie die Ausbildung zum diplomierten Experten wieder machen? Was hat sie Ihnen gebracht? Ja, die würde ich wieder machen. Im Treuhandbereich ist es ein Vorteil, wenn man einen Titel hat. Dadurch konnte ich als Mandatsleiter einsteigen und wurde Vizedirektor. Ich hätte auch die Leitung von Stans übernehmen können, was ich aber ablehnte, da ich bereits in der Politik tätig war. Für mich war immer klar, auch schon während der Lehre, dass eine Weiterbildung ein absolutes Muss ist. Als kaufmännischer Angestellter bleibt man sonst auf der unteren Etage sitzen. Wäre auch ein Universitätsstudium für Sie in Frage gekommen? Oder hat gerade die Nähe zum Gewerbe viel mehr gebracht? Im Studium wäre ich wohl überfordert gewesen, und es hätte mir nicht gefallen. Auch war der Weg über den diplomierten Buchhalter eher praxisbezogen, wobei ich schon sagen muss, dass es auch dort viel Theorie gab. Aber dies ist natürlich eine notwendige Basis für den Praxiseinstieg. Ist das, was man in der Ausbildung zum diplomierten Buchhalter lernt, auch anwendbar in der Verwaltung? Gibt es da grosse Unterschiede zur Privatwirtschaft? Nein, grosse Unterschiede gibt es nicht. Man muss einfach die Prozesse kennen, die überall grundsätzlich gleich ablaufen. Der Inhalt ist jedoch unterschiedlich. Als Finanzdirektor in der Verwaltung legte ich ein Schwergewicht darauf, an verschiedenen Orten ein Controlling einzuführen.
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Persönlich
«Wir sollten uns bewusst sein, dass es uns gut geht in der Schweiz.»
Persönlich
In der öffentlichen Verwaltung haben wir das zum Teil noch viel zu wenig gemacht. Wenn ich das mit der Bundesstufe vergleiche, ist man sehr weit, aber dieser Ausbau kam auch erst in den letzten Jahren. Das bringt tatsächlich etwas und ist jetzt auch Voraussetzung für die neue Ausrichtung im ganzen Management: Wirkungsorientierte Verwaltungsführung. Man spricht zwar weniger davon, aber es war eine Zeit lang in aller Munde und auch der Bund hat das seither eingeführt. Es ist heute selbstverständlich. Im Kanton Nidwalden ist mir dies nicht gelungen. Es scheiterte am Widerstand des Parlaments. Ich merkte schon, worum es ging: Das Parlament wollte in verschiedensten Bereichen bis ins Detail das letzte Wort haben. Gerade heraus gesagt: Sie wollten lieber bei den rund 2 000 Budgetpositionen bleiben, die wir hatten - und den Betrag der einzelnen Positionen selber festlegen. Der Kulturwandel kam zu früh. Die Zeit war noch nicht reif. Wie ist die Finanzdirektion im Kanton Nidwalden aufgebaut? Welche Abteilungen und Gruppen gibt es? Der Aufbau ist vergleichbar mit einem grossen Kanton. Angefangen bei der Finanzverwaltung, dem Personalamt bis zum Steueramt. Als ich anfing, gab es noch die Informatik. Die hat man aber ausgelagert und mit jener vom Kanton Obwalden als öffentlich-rechtliche Anstalt zusammengelegt. Dann ist da noch die administrativ angegliederte Finanzkontrolle. Zum Teil ist diese auch bei den Staatskanzleien, aber in Nidwalden bewährte sich das. Das ist eigentlich genau gleich wie bei grossen Kantonen - nur kleiner. Wie viele Mitarbeiter sind beim Finanzdepartement in Nidwalden tätig? In der Finanzdirektion ca. 70 Personen. Der grösste Teil gehört zur Steuerverwaltung. Obwohl wir eben noch dezentral organisiert sind, das heisst, dass jede Gemeinde selber veranlagt. Wieso braucht es so viele Angestellte in der Steuerverwaltung im Kanton Nidwalden, wenn man ja so wenig Steuern bei Ihnen bezahlt? Wenn man dies ins Verhältnis setzen würde zur Einwohnerzahl, hätten wir wahrscheinlich eine gute Quote, bezogen auf die Steuereinnahmen hingegen weniger.
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Wie sah bei Ihnen ein Durchschnittstag als Finanzdirektor aus? Das wichtigste ist die Führung. An allen Orten, ob in der Politik oder im Gewerbe ist die Führung das A und O. Damit verbunden sind die Planung und dann auch klare Zielsetzungen und klare Aufträge ans Personal. Bei der Finanzdirektion mit ihrer Querschnittsfunktion ist es wichtig, dass man alle Akten und alles Finanzrelevante kennt, damit man mitreden und Berichte machen und auch von Anfang an Einfluss nehmen kann. Ein Beispiel ist das riesige Steuergefälle zwischen Hergiswil und Emmetten. Dort mussten wir eine Balance finden. Das sind anspruchsvolle und sehr interessante Projekte. Ist der Finanzdirektor auch eine Art Integrationsfigur für die Regierungsratskollegen? Der Finanzdirektor ist oft Ansprechperson, und das Wort des Finanzdirektors hat schon Gewicht. Man hat zum Teil auch unangenehme Funktionen. Da gab es zum Beispiel das Projekt «Sparmassnahmen». Wir sahen, dass wir im Bereich der Finanzplanung in rote Zahlen kommen würden. Dann ging es darum, eine Verzichtsplanung zu erstellen, die Aufgaben zu hinterfragen, auch zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Da wollte ich, dass man das Steuerwesen zentralisiert. Diese Diskussion wurde sehr emotional geführt. Wir hatten null Chancen, da gewisse Ängste vorhanden waren. Natürlich hatte dies eine Auswirkung auf die Gemeindeverwaltung selbst, da wir zum Teil auch sehr kleine Gemeinden haben. Die Gemeinde Emmetten zum Beispiel hat 1200 Einwohner. Diese hätten sich anders organisieren müssen. Wie weit im Voraus oder wie langfristig plant der Kanton? Wir haben ein Budget und dann haben wir die rollende Planung, also das Budget plus zwei Jahre. Das ist so aufgrund der Schulden- oder Ausgabenbremse. Dort werden die Planzahlen mit einbezogen. Ein sehr gutes Instrument, das gewisse Abweichungen vom Steuerertrag zulässt. Wenn dies aber nicht erreicht wird, gibt es zwei Massnahmen: Die erste Möglichkeit ist, dass man bei den Ausgaben oder Leistungen reduziert. Die zweite Möglichkeit ist, dass man bei den Einnahmen korrigiert, folglich also die Steuern erhöht. Da ist es ein wichtiger Punkt, dass man alle im Boot hat, vor allem auch das Parlament. Bei gewissen Themen beschliesst rechnungswesen &controlling
das Parlament kurzerhand die Ausgaben und wenn man aufzeigt, welches die Zusatzkosten sind, kümmern sie sich keineswegs darum. Mit diesen Möglichkeiten haben wir ein «griffiges» Instrument und somit in den letzten Jahren keine roten Zahlen mehr. Zurück zur Politik: Wie wird man Ständerat? Erstens: Man muss es wollen. Zweitens muss der Zufall mitspielen, und drittens braucht man die Akzeptanz und das Vertrauen der Bevölkerung. Man muss auch gewisse Voraussetzungen mitbringen. Bei mir spielte der Zufall auch mit, da meine Vorgängerin, Frau Slongo, zurücktreten wollte. Ich war zu diesem Zeitpunkt schon zwölf Jahre im Regierungsrat tätig. Ich sagte immer, eine Amtsdauer von zwölf Jahren sei optimal. Dann öffnete sich dieses Türchen. Ich sagte sofort zu, da es mich interessierte. So klappte es eben, mit Zufall und Glück. Ich hatte auch den Vorteil, dass man sich in einem kleinen Kanton kennt. Man kannte mich als Regierungsrat und ich hatte stets ein grosses Vertrauen seitens der Bevölkerung. Als Folge gab es keine Mitbewerber. In letzter Zeit gibt es Entwicklungen, die zeigen, dass in gewissen Kantonen die Ständeräte nicht mehr wirklich Vertreter der einzelnen Stände sind. Was sagen Sie zu dieser Kritik? Wir müssen im Ständerat aufpassen, dass wir den Weg der bisherigen Kultur nicht verlassen. Das macht das Zweikammernsystem aus, dass der Ständerat nicht Vertreter einer einzelnen Partei ist, sondern die Interessen des eigenen Kantons wahrt und vertritt. Wir müssen aufpassen, dass der Kanton und die Gemeinden nicht reine Vollzugsstellen werden. Nehmen wir als Beispiel die Steuern: Das Steuerharmonisierungsgesetz macht formelle Vorgaben. Da liegt der Spielraum nur noch in der Tarifhoheit. Wir müssen wirklich aufpassen, dass die Ständeräte die Interessen der Kantone wahren, ohne Instruktionen entgegenzunehmen. Für welche persönlichen Werte steht der Ständerat Paul Niederberger in der Politik ein? Wichtig sind mir eine gute Umgangskultur und der Zusammenhalt in der Schweiz. Dann ist für mich der Föderalismus ein wichtiger Wert. Das ist ein System, welches sich seit Jahrzehnten
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Gibt es nicht einen zunehmenden «Röstigraben» oder «Gotthardgraben» in der Schweiz? Nein. Wichtig ist einfach, eine Schweiz zu haben mit dem Ziel, gute Lösungen zu finden. Im Parteiprogramm CVP steht: « Massvolle Steuern, attraktives Steuerklima». Was heisst das? Wann sind die Steuern massvoll? Man muss immer die Leistungen betrachten. Die Leistungen für die Bevölkerung in einem Kanton wie Nidwalden müssen vergleichbar mit den Leistungen in anderen Kantonen sein. Auch muss man diese Leistungen mit ausgeglichener Rechnung finanzieren können. Daher ist auch eine gesunde Steuerpolitik sehr sinnvoll, in der schlussendlich der Mitbürger und die Mitbürgerin bestimmen, was in Bezug auf die Leistungen und die Steuerhöhe Sache ist. Damit es einen Ausgleich gibt, haben wir einen nationalen und kantonalen Finanzausgleich. Den kleinen Kantonen wird oft von den grossen Agglomerationen vorgeworfen, dass sie parasitär seien. Was sagt der kleine Kanton Nidwalden dazu? Gerade im Kulturbereich haben wir auch einen Schritt nach vorne gemacht, indem wir Kulturbeiträge leisten. Dies hat mit dem Neuen Finanzausgleich (NFA) zu tun, in welchem die verschiedenen Finanzbeitragsbereiche vorgeschrieben sind. Auch der Kanton Nidwalden leistet jetzt einen Kulturbeitrag an Luzern und auch an den Kanton Zürich. Dass man in allen Bereichen ausgleicht, ist aber nicht
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Persönlich
bewährt hat. Auch eine hohe Wertschöpfung in der Schweiz ist für mich zentral und für den Wirtschaftsstandort Schweiz enorm wichtig. Das heisst für die Menschen, die hier wohnen, dass sie Arbeit und eine Existenz haben. Dazu kommt Sicherheit in allen Belangen. Also selbstverständlich die militärische Sicherheit, aber auch die Sicherheit im freien Umgang und im freien Verkehr, so dass wir uns wohlfühlen und dass wir den hohen Level bezüglich Wohlstand behalten können. Ein Wert ist auch, dass wir in internationalen Auslandsbeziehungen weit vorausdenken und die Eigenständigkeit wahren können. Dies ist eine grosse Herausforderung in einer globalisierten Welt. Hier merken wir, dass wir vor einer riesigen Aufgabe stehen. notwendig. Gleichzeitig dürfen wir nicht vergessen, dass es nicht nur den Steuerwettbewerb gibt, sondern auch andere Politikbereiche, etwa eine gute Infrastruktur und Anschluss an den Verkehr. Das heisst, die Autobahn war und ist ein schwerer Einschnitt für den Kanton Nidwalden. Sie bringt Emissionen, an denen wir heute noch arbeiten, aber es machte uns bekannter, brachte Arbeitsplätze und Unternehmen. Hat der Kanton ein finanzielles Klumpenrisiko oder sind die Einnahmen schön verteilt? 90% der Einnahmen sind von den natürlichen Personen und 10% von juristischen Personen. So gesehen kann man also nicht von einem Klumpenrisiko sprechen. Wenn man aber die Firmen anschaut, dann haben wir die Pilatus Flugzeugwerke, die für uns mit ihren 1200 Arbeitsplätzen sehr wichtig sind. Wenn man dies etwa mit der Einwohnergrösse des Kanton Zürichs vergleicht, dann wäre das in Zürich ein Betrieb mit 40‘000 Beschäftigten. Man muss also stets die Relationen betrachten. Was geschieht mit der Pauschalbesteuerung in Zukunft? Die muss überleben und bleiben. Dafür setze ich mich persönlich ein. Teilweise hat man einfach falsche Vorstellungen von dieser Pauschalbesteuerung, wenn man nur aus einem Gefühl heraus sagt, dass sie nicht gerecht ist. Warum machte man diese Pauschaloder, eigentlich richtiger, Aufwandsbestimmung? Weil es Menschen gibt, die sich auf der ganzen Welt bewegen und rechnungswesen &controlling
nirgends richtig zu Hause sind. Sie zahlen an ganz verschiedenen Orten Steuern. Es ist ein Hilfsmittel, damit man diese ganze Sache viel einfacher handhaben kann, da alles andere viel komplizierter wäre. Dann wird auch immer der Vergleich gemacht, wie die Pauschalbesteuerung zum effektiven Einkommen aussieht. Es wird immer ausgeblendet, dass die meisten auch im Ausland Steuern bezahlen. Dann sollte man nicht vergessen, dass diese Personen sehr viel im Bereich des Sponsorings leisten und für Projekte zum Teil anonym namhafte Beiträge spenden. Auch da muss man sich fragen, was die Folgen einer Abschaffung der Pauschalbesteuerung wären. Einige würden hierbleiben und ihr Einkommen normal versteuern. Dann gäbe es plötzlich einen AHA-Effekt, da diese Leute am Schluss weniger Steuern bezahlen müssten als bisher und einige ins Ausland abwandern würden. Die Schweiz ist ja nicht das einzige Land, das dieses System hat. Für mich ist dies auch ein wichtiger Punkt für die Bergregionen. In Nidwalden hat es ca. neunzig Pauschalbesteuerte und auch im Wallis, in Waadt und in Graubünden hat es viele Pauschalbesteuerte.
Ein schwieriges Thema ist auch die Mehrwertsteuer, die unterschiedlichen Ansätze sind gar nicht KMUfreundlich!? Meiner Meinung nach sollte man sich fragen, wie wir die Mehrwertsteuer ausgestalten würden, wenn wir nochmals von vorne beginnen könnten. Persönlich war ich immer für einen Einheitssatz und ich finde es schlecht, wenn man mit Ausnah-
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Persönlich
men zu arbeiten beginnt. Wenn man an einem Ort anfängt, dann kommen immer weitere Sonderregelungen hinzu. Aber die Schwierigkeit liegt darin, dass wir im aktuellen System gefangen sind und nicht loskommen, weil starke LobbyingVertreter um Ihre Vorteile kämpfen. Und wenn man sagt, dass für die Grundnahrungsmittel auch der normale Satz gelten sollte, dann heisst es wieder, man belaste die unteren Einkommen oder den Mittelstand! Ich bin jedoch nicht so überzeugt, dass diese Rechnung stimmt. Aber die gesamte Mehrwertsteuer zu ändern ist schwierig. Es gibt zu viele, welche an diesen «Gärtchen» festhalten. Ich hatte stets eine pessimistische Einstellung, wenn ich den Zeitplan von Bundesrat Merz sah. Die Einführung des ersten Teils der Mehrwertsteuer ging relativ «schlank» durch, aber der zweite Teil ist eine Knacknuss. Hat es nicht auch damit zu tun, dass das Parlament zwar ein gutes Gesetz beschliesst, aber die Verwaltung wieder alles auf den Kopf stellen kann? Das ist zum Teil so. Es ist an vielen Orten ein Problem. Darauf muss man vor allem auch bei den Verordnungen achten. Es ist so, dass der Bundesrat für die Verordnungen zuständig ist, aber die zuständigen Kommissionen haben Einsicht in die Verordnungen. Hier müssen wir bei den wichtigen Vorlagen bewusst schauen, dass man nicht mit Verordnungen das Gesetz umgehen kann oder versucht, es zu verschärfen.
Wo steht das Rechnungslegungsgesetz aktuell? Momentan liegt es wieder beim Nationalrat. Es geht darum, dass wir das Rechnungslegungsgesetz und das Aktienrecht, vor allem wenn es um die Schwellenwerte geht, vereinheitlichen. Aber ich kann nicht sagen, in welche Richtung es gehen könnte. Vielleicht wird man die Schwellenwerte erhöhen. Das würde aber die Revisionsgesellschaften treffen. Insgesamt haben wir bereits einen starken Bürokratismus in diesem Bereich. Wenn man früher etwas über das Aktienrecht wissen wollte, konnte man im Obligationenrecht nachschauen. Jetzt muss man das Obligationenrecht, das Sachenrecht, das Börsengesetz, das Fusionsgesetz und die Rechnungslegung konsultieren. Mir gefällt diese Entwicklung nicht. Eine Frage als Treuhänder: Es ist fraglich, ob es von Vorteil ist, dass Politiker Revisionsstellen abschaffen. Es gibt zunehmend Konkurse. Hilft man wirklichen den KMU, wenn man ihnen freien Lauf lässt? Aus meiner Sicht muss man unterscheiden zwischen einer Publikumsgesellschaft oder einem KMU, wo der Inhaber oft Alleinbesitzer ist. Falls er Alleinbesitzer ist, kann die Aufsicht weniger streng geführt werden, da es andere Mittel gibt, um zum Ziel zu kommen. In diesem Punkt spreche ich jetzt nicht im Interesse einer Revisionsgesellschaft, aber es geht auch um eine gute Beratung, ohne dass man stets einen derartigen Formalismus betreiben muss. Ausserdem ist in die-
sem Zusammenhang auch das Gespräch wichtig und die Offenlegung gegenüber Kreditgebern, zum Beispiel gegenüber der Hausbank. Banken können zum Teil mehr Druck ausüben als Treuhänder, was sie auch machen. Welches ist Ihre Hauptbotschaft als Ständerat? Meine Botschaft als Politiker ist, dass wir uns auf diejenigen Punkte konzentrieren sollten, die unsere Bevölkerung beschäftigen. Noch einmal: der Wirtschaftsstandort Schweiz, die Wertschöpfung, die Arbeitsplätze, die Sicherheit und die Sozialversicherungen. Die ganzen Sozialleistungen sind ein Fass ohne Boden, die uns in nächster Zeit stark beschäftigen werden. Darauf sollten wir wirklich hinarbeiten und nicht auf alles rundherum. Bei all den parlamentarische Initiativen und Motionen frage ich mich manchmal, ob das alles wirklich dem Wohl der Bevölkerung und der Schweiz dient. Viele Vorstösse leisten keinen Beitrag. Man muss sich auf das Wesentliche konzentrieren. Aber man braucht Zeit, um grundlegend analysieren, diskutieren und Wissenschaft und Praxis miteinbeziehen zu können. Das gibt in der Regel gute Ergebnisse. Schlussendlich muss die Lösung auch immer mehrheitsfähig sein. Es bringt nichts, wenn wir Vorlagen bringen, die dann vom Souverän abgelehnt werden. So kommen wir keinen Schritt vorwärts. Paul Niederberger, herzlichen Dank für dieses interessante Gespräch. nnn
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Das Thema «War for Talent» ist aktuell ein oft genannter Begriff. An Absolventenmessen sieht man dies daran, dass viele Firmen versuchen, sich in einem möglichst positiven Licht zu präsentieren, um sich als attraktiver Arbeitgeber darzustellen. Beste Karten im Wettbewerb um herausragende haben dabei jene, welche einem potentiellen Kandidaten bereits vor seiner ganz konkreten Suche nach einer neuen Herausforderung ein Begriff sind. In diesem Punkt kann eine professionelle Personalberatung den Rekrutierungsprozess unterstützen. Bei Beratungsunternehmungen mit einer Datenbank können innert kürzester Zeit «latent» suchende Personen angesprochen werden, die auf dem aktuellen «Markt» noch gar nicht verfügbar sind. Weiter kann eine Personalberatung zusätzliche Entlastung in zahlreichen weiteren Belangen bieten: Aufwand reduzieren Grundsätzlich gilt in Zeiten gestiegener Nachfrage nach Fach- und Führungskräften: Je höher das Profil des gesuchten Kandidaten, desto grösser der Rekrutierungsaufwand. Der Anstieg der zeitlichen und personellen Ressourcen in den HRAbteilungen ist immens. In dieser Situation können Personalberatungen Unternehmen entlasten und ihnen helfen, Kosten zu sparen. Sie können nahezu alle Arbeiten bei der Besetzung einer Position übernehmen: die Formulierung der Zeitungsanzeige, die Bewerberauswahl sowie die Beratung der Unternehmen hinsichtlich Lohnniveau und optimalem Organisationsaufbau. Zeitliche Flexibilität Vor allem Personalberatungen mit Datenbanken bereits interviewter Kandidaten, reagieren auf dringende Anfragen schnell und mit geeigneten Profilen. Essenziell ist dabei, dass bereits vor der Erstauswahl ein persönliches Gespräch zwischen Berater und Kandidat stattgefunden hat. Der Kunde erhält so einen Überblick über Charaktereigenschaften sowie Lohn- und
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Personalwesen
War for Talent: Wie die Personalberatung die Suche nach optimalen Profilen unterstützt. Zielvorstellung der Kandidaten. Die Gefahr enttäuschender Erstgespräche wird kleiner und der gesamte Rekrutierungsprozess schneller, effizienter und günstiger. Voraussetzung dafür ist jedoch ein klares Briefing der Personalberatung. Neutralität und Sachlichkeit Die Zusammenarbeit mit einer Personalberatung empfiehlt sich auch, wenn der Firmenname aus branchen- und hausinternen Gründen verschwiegen werden muss oder ein Unternehmen unter zeitweiligen Imageproblemen leidet. Personalberatungen können in diesen Fällen die Bewerber gezielt angehen und ihnen die Stelle und das Firmenumfeld neutral und sachlich darstellen. Unternehmen können durch die Einschaltung einer externen Personalberatung in der Regel eine grössere Zahl von Bewerbern, beispielsweise auch bei der unmittelbaren Konkurrenz, evaluieren.
Jost Gloor, DAS in Leadership & Management, COO der Careerplus Group AG (Contaplus, Conciliat, William Elliot, Umeo, Interimplus, SCAN, Careerworld, Serendi)
Es gibt keine Standardantwort auf die Frage, wann sich die Zusammenarbeit mit einer Personalberatung lohnt. Jedes Unternehmen muss von Fall zu Fall entscheiden, ob ein Rekrutierungsunternehmen eingeschaltet werden soll. In der heutigen Marktsituation, mit ihrem Mangel an gut qualifizierten Kandidaten, kann es sich lohnen, eine Beratung für ein erstes unverbindliches Gespräch zu kontaktieren. Dabei lohnt es sich, auf die folgende Checkliste einzugehen:
n Softwarekenntnisse: Müssen sie vorhanden sein, oder können sie erworben werden? n Lohn: In welcher Bandbreite liegt der Lohn, und welche Nebenleistungen werden angeboten? n Verfügbarkeit: Wann soll der Arbeitnehmer seine neue Stelle antreten? n Alter: Wird eine jüngere Person gesucht, oder eine reifere Persönlichkeit? n Weiterbildung: Wie steht das Unternehmen zur Weiterbildung? Ist zum Beispiel die Reduktion des Arbeitspensums möglich? n Ausschlaggebende Faktoren: Welche drei Punkte geben den Ausschlag, einen Kandidaten anzustellen?
n Der Aufbau des Teams zeigt der Personalberatung Aufgabenverteilung, Ausbildungsniveau und Persönlichkeiten. n Welche Charaktereigenschaften («soft skills») werden vom zukünftigen Mitarbeiter erwartet? n Detaillierte Angaben zum Aufgabengebiet: Aufbau der Tätigkeiten; welche Kenntnisse muss der Kandidat bereits haben, welche kann er an der neuen Stelle erwerben? n Sprachkenntnisse: Wie werden Mutter- und Fremdsprachen benötigt?
Ein zentraler Faktor für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist zudem die gegenseitige Verbindlichkeit. Der Kunde muss genau wissen, was er von einer Beratungsunternehmung erwarten kann und welche Leistung er für das Honorar erhält. Die Beratungsunternehmung muss sich auf der anderen Seite darauf verlassen können, dass die gemachten Angaben und Zusagen eingehalten werden. Wenn diese Punkte und die Checkliste beachtet werden, steht einer erfolgreichen und zeiteffizienten Zusammenarbeit nichts mehr im Wege. nnn
Welche Infos braucht eine Personalberatung?
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Controlling-Praxisstudium in sechs Modulen mit überschaubarem Aufwand Der berufsbegleitende Wissensausbau im Controlling für sofortige Anwendung im Beruf
Sechs frei wählbare und einzeln belegbare ControllingModule als praxisbetonte Weiterbildung nach dem Fachausweis im Finanz- und Rechnungswesen und nach ähnlichen Ausbildungsgängen. Ab 26. Oktober 2011 in Zürich, Dauer ein Semester
Die Controller Akademie ist eine Institution von
Experten-Studiengang
Diplom-Studiengänge
Controller Akademie AG | Altstetterstrasse 124 | 8048 Zürich
Seminare und Workshops
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IFRS-Ausbildung
Telefon 044 438 88 00 | Fax 044 438 88 05
Der Contaplus-Stellenindex misst zuverlässig und regelmässig die Stellenangebote in Rechnungslegung, Controlling, Finanzund Rechnungswesen, die in Schweizer Printmedien und im Internet annonciert werden. Contaplus ist veb.ch-Partnerin und bedeutendste schweizerische Spezialistin für fest angestelltes und temporäres Personal im Finanz- und Rechnungswesen. Seit seinem ersten Erscheinen Anfang 2005 hat sich der Index bei Fachleuten, bei Arbeitgebern und Stellensuchenden als zuverlässiger Spiegel des Arbeitsmarktes etabliert. Er wertet zum einen die Angebote für verschiedene Berufsgruppen aus, zum anderen beobachtet er alle Wirtschafts- und Sprachregionen der Schweiz. «100er-Basis» ist der Durchschnitt der Monate September bis Dezember 2004. Publiziert wird der Index in «rechnungswesen & controlling» und in der «Finanz und Wirtschaft». nnn
Stellenindex Finanz- und Rechnungswesen der Contaplus Stand Februar 2011 1. Alle Berufe, ganze CH
Aug. 10 Sept. 10 Okt. 10 Nov. 10 Dez. 10 70.3 76.3 51.6 76.9 87.4
Jan. 11 Feb. 11 53.7 68.0
2. Einzelne Berufsgruppen, ganze Schweiz Sachbearbeiter 61.0 Buchhalter 61.0 Controller 84.7 Führungskräfte 55.1 Andere 82.1 Alle 70.3
64.1 65.9 76.4 65.4 101.6 76.3
44.9 58.6 55.6 50.9 48.0 51.6
52.3 75.0 43.0 58.7 135.6 76.9
64.1 63.6 40.3 57.8 113.7 87.4
77.5 66.8 34.9 85.9 39.9 53.7
109.3 74.3 66.1 65.1 32.2 68.0
3. Alle Berufsgruppen, Sprachregionen Deutschschweiz 70.3 Suisse Romande (inkl. Tessin) 70.1 Ganze Schweiz 70.3
78.8 66.6 76.3
51.9 50.7 51.6
80.4 63.4 76.9
95.2 57.3 87.4
58.2 36.3 53.7
73.7 46.2 68.0
4. Alle Berufsgruppen, Wirtschaftsregionen Zürich 61.4 78.9 Basel 74.7 76.7 Bern 102.3 96.5 Aargau / Solothurn 97.5 103.4 Ost-Schweiz 61.5 66.0 Zentralschweiz 67.1 64.2 FR / NE / JU / BE 57.7 36.8 Waadt / Genf 71.1 69.8
39.3 56.9 73.2 86.8 22.9 44.3 58.7 58.5
75.8 91.0 110.7 110.1 40.9 73.7 33.0 72.8
93.7 89.5 121.5 108.4 96.7 94.9 27.6 69.0
45.8 71.2 81.6 64.2 55.8 80.8 41.7 41.9
60.9 52.6 99.4 95.0 85.2 99.2 18.1 60.9
Endlich ein Studium, das sich auszahlt. MAS Accounting & Finance MAS Controlling
ende tionsab.00 Informa. Ap Uhr ril 2011, 18 Mittwoch, 13 11, 18.00 Uhr Montag, 23. Mai 20
Karrierebegleitend studieren: fh-hwz.ch
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Personalwesen
Wie verändert sich die Nachfrage nach Mitarbeitern?
Ausbildung · Weiterbildung
Aus der Controller-Akademie
Auf der Zielgeraden: Expertin/Experte in Rechnungslegung und Controlling Der 9. Studiengang mit rund 65 Absolventinnen und Absolventen tritt im März und April 2011 zur eidgenössischen Höheren Fachprüfung (= Diplomprüfung) an - und zwar erstmals nach der neuen Prüfungsordnung 2011. Im letzten Semester wurde zielgerichtet auf die Diplomprüfung vorbereitet. Dabei brauchte es von jeder einzelnen Person ein grosses Mass an eigenständiger Vorbereitungsarbeit und viel Ausdauer, die Beispiele früherer Prüfungen und Fallstudien zu lösen. Ab Herbst 2011 (Beginn 23. Oktober) wird der Studiengang Expertin/Experte in Rechnungslegung und Controlling wieder in zwei Varianten angeboten: normal in 5 Semestern oder intensiv in 3 Semestern. Die erste Intensivklasse läuft bereits und kommt im Mai ins 2. Semester. Wir wünschen uns, dass mehr Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen die Ausbildung zum Experten in Rechnungslegung und Controlling in Angriff nehmen. Es ist keine Hexerei und mit etwas Fleiss durchaus machbar! Kooperationen mit Bern, Basel, Luzern und Vevey/Lausanne Aktuell werden die Experten und Expertinnen in Rechnungslegung und Controlling auch in Bern, Basel, Luzern und Vevey/Lausanne nach dem gleichen Lektionenplan ausgebildet. Es finden gemeinsame Zertifikatsprüfungen statt und die Dozierenden kooperieren untereinander. Damit ist die Controller Akademie Schweizer Marktführerin. Diploma as IFRS/IAS Accountant Der 16. Studiengang zum Diploma as IFRS-Accountant, den die Controller Akademie zusammen mit Ernst+Young anbietet, hat bereits zwei Module zu je 5 Tagen hinter sich. Behandelt wurden zahlreiche Themen aus der IFRS-Welt, präsentiert von erstklassigen Referentinnen und Referenten. Im April und Mai 2011 folgt das dritte Modul und im Juni 2011 die Diplomprüfung.
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Bereits stehen die folgenden Daten fest: n Start des nächsten 17. Studiengangs am 7. September 2011 n Jedes Jahr findet ein IFRS Update statt, wo alle Neuerungen im Bereich IFRS besprochen werden, dieses Jahr am 26. und 27. Oktober 2011 mit zahlreichen spannenden Berichten. Neben den beiden Haupt-Studiengängen bietet die Controller Akademie auch andere Studiengänge an:
Hansueli von Gunten, lic. und mag. rer. pol. Geschäftsleiter der Controller Akademie AG in Zürich.
Controlling-Praxisstudium in sechs Modulen Am 26. Oktober 2011 beginnt zum dritten Mal das Controlling-Praxisstudium. Es gliedert sich in sechs Module, jeweils mittwochs, 14.00 – 19.10 Uhr und dauert insgesamt ein Semester. Jedes Modul schliesst mit einer Prüfung ab. Vermittelt werden die wichtigen Themen aus dem Controlling. Diese Ausbildung ist zugeschnitten auf Inhaber/innen des Fachausweises und Fachleute mit ähnlicher Ausbildung. Weiterführend für Experten in Rechnungslegung und Controlling: CIMA und EMBA Die Ausbildung zum dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling kann gezielt ergänzt werden. Im Moment gibt es zwei Möglichkeiten, sich weiter auszubilden: CIMA ist ein internationales Diplom, bekannt in 165 Ländern. Experten in Rechnungslegung und Controlling müssen die beiden ersten Level nicht mehr machen. Sie können bei uns in Zürich die Vorbereitung auf das dritte Level und die TOPCIMA-Fallstudie besuchen und die Prüfung in Zürich ablegen. Der Unterricht erfolgt auf Englisch. Das EMBA in Controlling und Consulting wird unter Federführung der Berner Fachhochschule in Zürich an 25 Tagen durchgeführt. Das erste Jahr wird angerechnet, es bleiben also noch ein halbes Jahr und eine Masterarbeit. Vermittelt werden Themen aus Strategie, Leadership und Consulting. rechnungswesen &controlling
Diplomstudiengang Swiss GAAP FER Speziell für Krankenversicherer (mit FER 41), für KMU, Verbände und Non-ProfitOrganisationen startet am 11. Mai 2011 ein Studiengang (freiwillige Diplomprüfung) mit Unterricht an sechs Tagen. Dabei werden die Swiss GAAP FER ausgiebig erläutert und an Fallbeispielen eingeübt, so dass die Anwendung und Umsetzung sofort erfolgen kann. Wirtschaftskriminalität / Forensic Accounting Ebenfalls am 11. Mai 2011 startet der Studiengang zur Problematik der Wirtschaftskriminalität, welcher nach sechs Modulen mit einem Diploma Forensic Accounting abschliesst. Es werden verschiedene interessante Aspekte vermittelt: Mögliche deliktische Handlungen, rechtliche Folgen, Strafrecht, Computer als Tatwaffe, Ermittlung und Prävention. Die Referentinnen und Referenten kommen alle aus der Praxis. Excel für Controller Dieses Zweitagesseminar findet regen Zuspruch. Sechs Kurse sind nahezu ausgebucht. Jetzt anmelden! Sie sehen, bei der Controller Akademie läuft einiges. Mehr Informationen und Prospekte unter www.controller-akademie.ch. nnn
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Für wen ist dieser neue Lehrgang geeignet? Kurz gesagt: Für alle Treuhänder, Buchhalter, sowie Verantwortliche, die mit Personalfragen und Lohnabrechnungen beschäftigt sind. Dazu für alle, die sich für den Aufbau einer Personaladministration und deren buchhalterische Aspekte interessieren.
Ferner wissen Sie Bescheid über die gesetzlichen Grundlagen, die ein KMU beachten muss sowie allfällige steuerliche Folgen. Sie sind in der Lage, die Risiken für KMU deutlich zu reduzieren und die Abläufe in der Buchhaltung richtig zu erfassen. Zertifikatsprüfung Alle Teilnehmer, die mind. 80% am Lehrgang anwesend sind, erhalten eine Lehrgangsbestätigung.
Zusätzlich können sie an der freiwilligen Zertifikatsprüfung (in der Gebühr inbegriffen) teilnehmen. Sämtliche Unterlagen (Dozenten, eigene Notizen, Fachbücher) sowie netzunabhängige, geräuscharm arbeitende Taschenrechner dürfen zur Lösung der Prüfung benützt werden. Elektronische Kommunikationsmittel sind nicht erlaubt. veb.ch führt auf www.veb.ch ein öffentliches Register aller erfolgreichen Prüfungsabsolventen. Der Eintrag ist freiwillig. nnn iStockphoto.com
Sie kennen veb.ch als Anbieter zeitgerechter, etwas modischer ausgedrückt: topaktueller Fortbildungsthemen. Neu im Angebot: der Zertifikatslehrgang «Personaladministration». Hier ein erster Überblick.
Nutzen und Ziele Aus dem Kursprogramm: Sie kennen die obligatorischen Sozialversicherungen und deren Wichtigkeit in der Lohnadministration und erhalten Sicherheit in der Lohnbuchhaltung und dem Erstellen der korrekten Lohnabrechnung. Sie wissen über die Dokumentationspflicht Bescheid und wie eine Revision organisiert und dokumentiert werden muss. Der Zertifikatslehrgang «Personaladministration» beginnt am Dienstag, 10. Mai 2011 in Zürich.
In English, please! Fachbegriffe verstehen und richtig anwenden Donnerstag, 12. Mai 2011: «Financial Accounting» und «Management Accounting»
Ohne englische Fachbegriffe geht heute auch im Finanz- und Rechnungswesen, im Controlling und in der Rechnungslegung nichts mehr. Da ist es für alle ein Muss, die wichtigsten Begriffe zu verstehen und korrekt anzuwenden. Der veb.ch bietet einen Nachmittagskurs zu den Themen «Financial Accounting» und «Management Accounting» an. Unterrichtssprache ist Deutsch. Reservieren Sie gleich einen Platz auf www.veb.ch, Veranstaltungen.
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Ausbildung · Weiterbildung
Neue Weiterbildung bei veb.ch: Personal und Löhne, Versicherungen und Lohnausweis und alles, was Sie dazu im Rechnungswesen wissen müssen
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Ausbildung · Weiterbildung
Es ist soweit: Die ersten Prüfungen im 2011 nach neuer Prüfungsordnung Alljährlich finden die eidg. Prüfungen im Rechnungswesen und Controlling in den Monaten März und April statt. In diesem Jahr wird sowohl bei der Berufs- wie auch bei der Höheren Fachprüfung nach zwei Reglementen geprüft. Der Übergang zur neuen Prüfungsordnung Ab 2011 werden die Prüfungen nach den neuen Prüfungsordnungen geschrieben, und in den Jahren 2011 und 2012 werden die letzten Repetitionsprüfungen nach den Reglementen von 1999 durchgeführt. Die aktuellen Prüfungsordnungen und Wegleitungen können auf der Website www. examen.ch heruntergeladen werden.
Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechungswesen n Repetenten 180 (PO1999) Aus der Deutschschweiz 124, aus der Romandie 34 und aus dem Tessin 22. n Neukandidierende 817 (PO2011) Aus der Deutschschweiz 551, aus der Romandie 226 und aus dem Tessin 40. Höhere Fachprüfung für Experte/in in Rechungslegung und Controlling n Repetenten 33 (PO1999) Aus der Deutschschweiz und der Romandie 16 und aus dem Tessin 1.
Nicole Graber hat im Prüfungssekretariat Verstärkung für die Organisation und Administration der Höheren Fachprüfung erhalten. Neu im Team: Marielène Löhrer. Sie bringt gezielte Erfahrungen mit und war bereits für die Organisation anderer Prüfungen zuständig, die vom KV Schweiz betreut werden. Ab sofort leitet sie die Vorbereitung und Durchführung der Höheren Fachprüfung in die Wege.
Jörg Ochsenbein, Teamleiter Prüfungsorganisation Verein für Höhere Prüfungen im Finanz- und Rechnungswesen.
Die Verantwortung der Prüfungsleitung und somit auch die Rolle als Ansprechperson der Prüfungskommission liegt neu bei Jörg Ochsenbein. Er leitet bereits die höhere Fachprüfung für Steuerexperten und kennt das Prüfungsgeschäft sehr gut. Dieser Wechsel erfolgt, da Sandra Gerschwiler ihre neue Funktion als Abteilungsleiterin übernimmt. Gut zu wissen: Sandra Gerschwiler bleibt dem veb.ch als Vertreterin des KV Schweiz in der Trägerschaft der Rechnungswesenprüfungen eng verbunden.
16:51 Uhr
Weitere Infos und detaillierter Ablauf 2011 Auf unserer Website www.examen.ch finden Sie viele Informationen zu den Prüfungen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 044 283 45 46 (Berufsprüfung) 044 283 45 90 (Höhere Fachprüfung) oder per E-Mail, rechnungswesen_controlling@kvschweiz.ch zur Verfügung. nnn
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E+S ASW
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Personelle Ergänzungen
Informationen von der Prüfungsleitung
Stand der Anmeldungen
Ins_AbaWeb_Treuh_210x90_rechn
n Neukandidierende 143 (PO2011) Aus der Deutschschweiz 111, aus der Romandie 32 und keiner aus dem Tessin.
AbaWebTreuhand Die fortschrittliche, kundenfreundliche Software-Lösung Ein Computer mit Windows, Linux oder Mac OS, ein PostZertifikat und ein Browser genügen – und der Treuhandkunde kann seine Daten bequem via Internet direkt in der ABACUS Finanzbuchhaltungs- oder Lohnsoftware des Treuhänders eingeben.
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Seit 25 Jahren auf Erfolg programmiert
Facebook, Twitter und YouTube sind drei der bekanntesten und populärsten Social Media Angebote. Es sind Begriffe, die mittlerweile jeder kennt, und es sind Begriffe, die auch jedes Unternehmen kennt. Auch die Unternehmen wollen dabei sein bei Social Media und sich so neue eigene Publikationsmöglichkeiten schaffen, als Ergänzung zu der klassischen Medienarbeit. Social Media wird als Chance gesehen, neben der klassischen PR neue Nutzer und Kunden ansprechen zu können. Mehrwert schaffen Allerdings funktioniert diese Kommunikation anders als die klassische Medienarbeit. Denn hier geht es nicht mehr um die Publikation von stromlinienförmigen Inhalten. Unternehmenskommunikation in Social Media Kanälen bedeutet nämlich häufig direktes Feedback und erfordert schnelle Reaktion. Social Media bedeutet also vor allem Dialog. Und dieser Dialog bietet Chancen, eine wichtige Funktion der Unternehmenskommunikation zu verstärken. Für Journalismus-Professor Thomas Pleil hat Unternehmenskommunikation und Public Relation nämlich eine wichtige Funktion – die Schaffung von Mehrwert für den Kunden, wie auch für das Unternehmen. In diese Richtung zielt auch der Journalist und Essayist Thomas Friedmann, wenn er sagt, dass die Schaffung von Mehrwert nur mit Zusammenarbeit möglich ist. Und eine mögliche Art von Zusammenarbeit ist der Austausch mit Nutzern und Kunden. Neben der Schaffung von Mehrwert sieht Pleil zwei weitere essenzielle Ziele, die mit Public Relations erreicht werden sollen, und zwar die Stärkung der Reputation des Unternehmens und die Stärkung sowie Konsolidierung von Marken. Alle drei Ziele lassen sich mit SocialMedia-Aktivitäten bestens erreichen – und weil Social Media immer auch Austausch bedeutet, bekommt der Begriff «Public Relations» eine konkretere Bedeutung. Vertrauen schaffen Die Gründe für eine Ergänzung der klassischen Public Relations durch OnlineKommunikation liegen auf der Hand. Aber selbst wenn die Vorteile nicht erkannt wer-
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den, fühlen sich Unternehmen häufig gezwungen, zum Beispiel «irgend etwas auf Facebook zu machen.» Grund dafür ist einerseits das Mediennutzungsverhalten der Rezipienten, das sich von klassischen Medien wie Fernsehen und Zeitungen immer mehr Richtung Online verlagert. Und dazu kommen die Aktivitäten der Konkurrenz, die zum Beispiel auf einem YouTube-Kanal eigene Videos veröffentlicht oder einen Facebook Auftritt betreibt. Ein weiterer Grund für Social-Media-Aktivitäten von Unternehmen sind die Nutzer, die sich über das Unternehmen äussern. Das können positive Äusserungen über einen bestimmten Markenartikel sein, aber auch negative Diskussionen über schlechten Kundenservice. Und hier bietet sich die Chance, dass sich Unternehmen in Diskussionen, bei denen es um sie selber geht, mindestens teilnehmen können. Es wäre allerdings blauäugig anzunehmen, dass negative Diskussionen einfach ins Gegenteil umzukehren sind. Aber eine offene, persönliche und transparente Kommunikation kann ein erster Schritt sein, das Vertrauen in das Unternehmen zu stärken.
Tobias Kilchör, Projektleiter, www.swisscaster.ch
Solche offenen und transparenten Kommunikationsansätze finden sich leider noch viel zu selten. Offenbar ist es für Unternehmen und Medienabteilungen noch zu schwierig, sich von einer scheinbar kontrollierten Kommunikation, von geschliffenen Texten und x-fach gegengelesenen Medienmitteilungen zu lösen. Denn klar ist: im Web geht die Kontrolle über die
Kommunikation teilweise verloren. Allerdings wird über das Unternehmen im Web sowieso diskutiert und kritisiert. Mit einer Social-Media-Strategie können solche Diskussionen jedoch erkannt und zum Teil auch beeinflusst werden. Aber die Zeiten, als nur privilegierte Kanäle wie zum Beispiel eine TV-Sendung wie Kassensturz oder Zeitungen kritisch über Unternehmen berichten konnten, sind endgültig vorbei. Und hier schliesst sich auch der Kreis zur Geschichte der Public Relations, die ihren Beginn in den USA um 1880 haben. Richtig etabliert hat sich die PR mit der Wirtschaftskrise 1904, als in Zeitungen die Industrieunternehmer heftig kritisiert wurden. Damals wurden die Public Relations als Instrument eingesetzt, um auf Kritik und Anschuldigungen zu antworten. Die Ziele, um mit dem Publikum in Kontakt zu treten, sind heute noch die gleichen wie vor 100 Jahren. Geändert haben sich die Kanäle. nnn
Social Media in Unternehmen In den vier r&c-Ausgaben 2011 schreibt Tobias Kilchör über die Online-Aktivitäten von Unternehmen. Kurz beleuchtet werden dabei gute und schlechte Beispiele aus der Praxis. Schliesslich sollen aktuelle Zahlen und Resultate aus Studien zeigen, wie Unternehmen in der Schweiz das Internet und speziell Social-Media-Angebote wie YouTube, Twitter oder Facebook nutzen. Tobias Kilchör ist Journalist, Produzent von multimedialen Web-Inhalten und Kommunikationsberater.
Der veb.ch Podcast-Tipp Experten der Steuerverwaltung und Unternehmensberater haben beim veb.ch-Seminar «MWST-Update» die Auswirkungen der Änderung des Mehrwertsteuer-Gesetzes auf die Praxis gezeigt und Fragen beantwortet, die sich aus den kürzlich publizierten offiziellen Broschüren der Steuerverwaltung ergeben haben. Alle Referate des «MWST-Updates» wurden als Podcast veröffentlicht. Das Seminar gibt es in sieben Folgen zum Nachhören, inklusive den Slides der entsprechenden Referate.
Dialog und Kontrollverlust
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Social Media in Unternehmen – Chancen und Mehrwert
Die Weiterbildung für die kaufmännische Leitung
Dipl. Leiter/in Finanzen & Dienste NDS HF Eidgenössisch anerkannt 4. Durchführung nach erfolgreicher Markteinführung Nächster Start: April 2011
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Wer von Strukturen, Standards und Systemen nichts hält, der sollte einfach weitermachen wie bisher – solange es noch geht. Wer dagegen seine Firma fit für die Zukunft machen will, muss sie komplett durchstrukturieren, sagt Systematiker Jochen Sommer. Sommers Konzept, mit dem man innerhalb weniger Tage das gesamte Unternehmen auf Schwachstellen durchleuchten soll, nennt er «Firmenscan». Dabei handelt es sich keineswegs um eine ITLösung, sondern um die systematische Strukturierung und Analyse der wichtigsten Geschäftsprozesse. Das Konzept ist auf zahlreiche Branchen anwendbar. Gemäß Sommer lässt sich ein Unternehmen durch die konsequente Einführung von Standards und Prozessen sowie durch die Identifizierung von Routineereignissen so formen, dass sich rund 95% aller Aufgaben und Tätigkeiten quasi automatisch ausführen lassen. Dem Unternehmer oder Topmanagement bleibt damit mehr Zeit, sich um seine eigentliche Aufgabe zu kümmern: die strategische Entwicklung der Firma. Die meisten Unternehmer, so Sommer, arbeiten zu viel und an den falschen Stellen. Sie sehen sich als beste Fachkraft der Fir-
Jusletter
TopakTuelles jurisTisches Wissen
getAbstract
Buchrezension: Der 4-Tage-Firmenscan
ma, als Topverkäufer oder patriarchische Alleskönner. Besser wäre es, sich von der Gründung an Gedanken zu machen über die strategische Ausrichtung, über spätere Verkaufsmöglichkeiten, über die Vision, die Werte des Unternehmens und die Zeit, die man ihm widmen möchte. Ein echter Unternehmer ist nicht zugleich Mitarbeiter in seiner Firma; vielmehr sollte er sich einzig auf die Planung, die Kommunikation und die Kontrolle der festgelegten Ziele konzentrieren. Die Geschäftsprozesse und Regelwerke, die Sommer in seinem Buch vorstellt, mögen auf den ersten Blick unnötig streng wirken, aber je länger man sich damit beschäftigt, desto attraktiver werden sie – mehr System bedeutet weniger Anweisungen, weniger Missverständnisse und damit mehr Zeit und Lebensqualität. Das Buch kann dazu motivieren, die Ärmel hochzukrempeln und das eigene Unternehmen mit einem Röntgenblick zu durchleuchten. Zunächst wird viel Arbeit mit Neusortieren und Ordnen anfallen, aber danach besteht die Aussicht auf eine Firma, die wie geölt funktioniert und die sich weiterentwickeln kann. getAbstract empfiehlt den Leitfaden allen Firmeninhabern, Geschäftsführern und Jungunternehmern.
«Der 4-Tage-Firmenscan» von Jochen Sommer, Redline 2010, 342 Seiten, Rating: 8 (max. 10 Punkte). Eine fünfseitige Zusammenfassung des Buches und Tausender weiterer Titel finden Sie auf www. getAbstract.ch.
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Aus dem veb.ch
Wichtiges für Ihren Berufsalltag
Arbeitsrecht
UID am 1. April 2011 in Kraft – Recht
Probezeit: Unbezahlter Urlaub verlängert Probezeit nicht Die Probezeit darf vom Arbeitgeber nicht verlängert werden, wenn der Angestellte in dieser Phase unbezahlten Urlaub genommen hat. Das Bundesgericht hat einer jungen Genfer Mutter Recht gegeben. (BGE 4A_406/2010)
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV) verabschiedet und deren Inkrafttreten auf den 1. April 2011 festgelegt. Die neuen Bestimmungen regeln die Modalitäten in Bezug auf die Einführung und den Betrieb der UID und definieren den Inhalt des UID-Registers. Sie setzen zudem die Normen und Vorschriften für den Austausch, die Verwendung, die Bekanntgabe sowie den Schutz der UIDDaten fest.
Keine missbräuchliche Kündigung Ein Informatik-Ingenieur wurde aufgrund seiner impulsiven Art und ungehobelten Sprache gekündigt. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Ingenieurs ab. Die Kündigung war laut Bundesgericht nicht missbräuchlich. (BGE 4A_408/2010)
Wirtschaftsrecht
Beim RAV schlecht beraten
Neue Geldwäschreiverordnung Die FINMA vereinheitlicht die drei bisherigen Geldwäschereiverordnungen und führt diese in einer einzigen Verordnung zusammen. Die neue Verordnung tritt per 1. Januar 2011 in Kraft. Sie richtet sich an alle Finanzintermediäre, die dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind und legt fest, wie die Finanzintermediäre die Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung umsetzen müssen. Für die Umsetzung der neuen Bestimmungen sind Übergangsfristen vorgesehen.
Weil er beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum schlecht beraten worden ist, behält ein Zürcher seinen an sich erloschenen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das Bundesgericht hat dem Mann Recht gegeben. (Urteil 8C_383/2010)
Strafprozessordnung Das Inkrafttreten der eidgenössischen Strafprozessordnung per 1. Januar 2011 wird sich auch auf Unternehmen auswirken, welche mit Strafverfahren konfrontiert sind. Der Beitrag untersucht, was
Arbeitszeugnis Im Arbeitszeugnis darf und muss eine Krankheit erwähnt werden, die einen starken Einfluss auf Leistung oder Verhalten des Angestellten hatte. Bemerkungen zu geheilten Gesundheitsproblemen, die keine Auswirkungen hatten, sind laut Bundesgericht dagegen verboten. (BGE 4A_187/2010)
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sich auf Grund der neuen StPO in praktischer Hinsicht ändern wird. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Beweismittel gelegt, in deren Erhebung Unternehmen in vielfältiger Hinsicht involviert sein können. Steuern Steuerhinterziehung Der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bleibt es laut Bundesstrafgericht verwehrt, Vermögenswerte zu beschlagnahmen, um eine Nachforderung für hinterzogene Steuern sicherzustellen. Das Gericht hat die Beschwerde eines Ehepaars gutgeheissen. (Urteil BV.2010.56) MWST-Pflicht Die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) muss auf den erhaltenen Gönnerbeiträgen Mehrwertsteuer zahlen. Da die Rega ihren Gönnern im Gegenzug kostenfreie Rettung verspricht, liegt laut Bundesverwaltungsgericht keine steuerbefreite Spende vor. Laut den Richtern in Bern steht den Gönnerbeiträgen mit dem Versprechen der Rega auf kostenfreie Rettung eine Gegenleistung in Form einer Art von Versicherung gegenüber. Damit finde ein steuerpflichtiger Leistungsaustausch statt, was bei einer blossen Spende nicht der Fall sei. Nichts zu ihren Gunsten kann die Rega zudem daraus ableiten, dass die Gönner ihren Beitrag bei der Einkommensteuer als Spende abziehen können. (Urteil A-8058/2008 vom 13.1.2011) nnn
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Le 1er janvier 2011 a vu l’introduction du principe de l’apport en capital. A partir de cette date, le remboursement des apports en capital est exempté de l’impôt sur le revenu et de l’impôt anticipé; ce pour autant que ces apports aient été effectués après le 31.12.1996 et qu’ils aient été comptabilisés séparément. Important : afin que chaque futur versement puisse bénéficier de cette exonération, il est nécessaire de prendre certaines mesures aujourd’hui déjà. Amélioration de l’environnement fiscal Dans le cadre de la loi sur la réforme de l’imposition des entreprises II, le remboursement d’apports, d’agios et de versements supplémentaires effectués par les détenteurs des droits de participation est traité de la même manière que le remboursement du capital actions ou du capital social. Cette égalité de traitement signifie que le remboursement de tout apport en capital effectué après le 31 décembre 1996 sera exempté de l’impôt sur le revenu et de l’impôt anticipé. Les apports en capital réalisés après cette date devront être identifiés et comptabilisés séparément, déjà lors de l’établissement du prochain bilan. Par la suite, aucune correction de ces réserves privilégiées ne sera plus autorisée. Mesures à prendre par les sociétés anonymes et les coopératives Les apports, les agios et les versements supplémentaires effectués après le 31 décembre 1996 ne sont traités comme un remboursement du capital-actions ou du capital social que s’ils ont été comptabilisés dans un compte spécial du bilan commercial. Ces apports peuvent être portés en compte au plus tard dans le bilan commercial final de l’exercice qui se termine en 2011. Si de tels apports n’étaient pas présentés sous cette forme, les remboursements futurs seraient assimilés à toute autre distribution de réserves.
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Dispositions détaillées La circulaire No 29 du 9 décembre 2010 du Département fédéral des finances traite de tous les détails. Il y est notamment mentionné comment virer les apports en capital opérés par les détenteurs de droits de participation dans les réserves afin qu’ils soient traités de façon analogue au capital actions ou au capital social. Ainsi, les pertes qui ont compensé des réserves issues d’apports de capital réduisent définitivement le montant de ces réserves. Les bénéfices de l’exercice en cours, les bénéfices accumulés, les apports dissimulés de capital ainsi que les apports ouverts de capital qui ne proviennent pas directement des détenteurs de droits de participation font partie, au regard du droit fiscal, des «autres réserves». D’autres informations y sont en outre détaillées, notamment quant au traitement de cas spéciaux tels : n les actions gratuites et augmentations gratuites de la valeur nominale n les liquidations partielles directes n le rachat par la société de ses propres droits de participation n les liquidations partielles indirectes n les transpositions Le chapitre 5 est quant à lui consacré au traitement réservé par l’impôt fédéral direct et l’impôt anticipé à toute restructuration d’entreprises, à savoir : n le transfert d’une exploitation ou d’une partie d’exploitation d’une entreprise de personnes à une personne morale n la concentration (fusion) n la transformation n la scission n le démembrement n le transfert entre sociétés suisses d’un groupe Enfin, cette circulaire donne tous renseignements sur les conditions requises afin que les réserves provenant d’apports en capital soient fiscalement reconnues. Elle mentionne également les conditions relatives à leur présentation dans les comptes annuels ainsi que les déclarations et communications à effectuer en matière d’impôt fédéral direct et d’impôt anticipé.
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Armin Suppiger est expert diplômé en finance et en controlling, expert HE en TVA et détenteur de la Société de conseils en TVA VATAR AG à Lucerne.
Conclusion De nombreuses entreprises pourront bénéficier de cette réforme pour procéder à des remboursements de capital totalement franc d’impôts. Une attention toute particulière devra cependant être portée au délai relativement court pour l’identification, la reconnaissance et la présentation des apports en capitaux nnn
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Suisse romande
Nouveauté à partir du 1.1.2011 : Le principe de l’apport en capital dans la réforme de l’imposition des entreprises II
Regionalgruppen
Regionalgruppen
Die veb.ch Regionalgruppen bilden, neben ihren gesellschaftlichen Aufgaben, für die Mitglieder einen wichtigen fachlichen Treffpunkt in der Region. Dieses Netzwerk ist für die Kontakt- und Beziehungspflege sowie für den gesellschaftlichen und fachlichern Erfahrungsaus-
tausch auf hohem Niveau von hohem Nutzen. Ein exklusives Angebot sind die Veranstaltungen unter dem Titel netzwerk veb.ch, welche das Networking aktiv unterstützen gemäss dem Leitsatz: «Wer alleine arbeitet addiert, wer gemeinsam arbeitet multipliziert».
Jedes Mitglied von veb.ch ist automatisch einer Regionalgruppe angeschlossen. Die Regionalgruppe kann mit dem persönlichen Login auf www.veb.ch, Mitglieder, meine Daten, Profil anpassen, geändert werden. Ohne Angabe erfolgt die Zuteilung aufgrund des Wohnortes.
Bern Espace Mittelland
Ostschweiz-Fürstentum Liechtenstein
Zürich
Andrea Hostettler, Präsidentin Landoltstrasse 95 3007 Bern Telefon 031 387 72 10 bern@veb.ch
Franz J. Rupf, Präsident Quaderstrasse 5, 7000 Chur Telefon 081 252 07 22 Fax 081 253 33 73 ostschweiz@veb.ch
Peter Herger, Präsident Adetswilerstrasse 8a, 8344 Bäretswil Telefon G 081 710 56 00 zuerich@veb.ch
Nordwestschweiz
Zentralschweiz
Roland Vannoni, Präsident Mischelistrasse 37 4153 Reinach Telefon 061 267 92 68 nordwestschweiz@veb.ch
Karl Gasser, Präsident Türlacherstr. 18, 6060 Sarnen Telefon 041 660 63 85 zentralschweiz@veb.ch
Aktuelle Veranstaltungen Zürich n netzwerk veb.ch Politisches Lobbying am 13. April im Zunfthaus zur Schmiden, Zürich
Aktuelle Veranstaltungen n netzwerk veb.ch Politisches Lobbying am 14. April im Hotel Victoria, Basel
veb.ch begrüsst Massnahmen zu Änderung Bankengesetz «too big to fail» veb.ch hält die vorgesehenen Massnahmen wirtschaftlich wie politisch für notwendig und angemessen.
Die geplante Stärkung der Eigenmittelbasis und die Erhöhung der Liquiditätsanforderungen sind für die Schweizer Banken längerfristig gegenüber ausländischen Mitbewerbern von Vorteil, auch wenn diese unter Umständen strenger ausfallen werden als im Ausland. Sie werden letztendlich das Vertrauen von Kunden und Gegenparteien zu einer Schweizer Bank bzw. dem ganzen Bankenplatz Schweiz weiter – oder wieder – stärken. Bekanntlich ist Vertrau-
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en eine der elementaren, unabdingbaren Voraussetzung im Finanzgeschäft. Die Sicherstellung systemrelevanter Bankfunktionen wie Zahlungsverkehr oder Kreditgeschäft ist für die Schweizer Wirtschaft( über)lebenswichtig, insbesondere für die KMU. Die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs (In- und Ausland) sind wenig problematisch, da bereits heute eine Anzahl Alternativen besteht wie nicht systemrelevante Banken, insbesondere aber auch Postfinance. Hingegen müssen vorsorgliche Überlegungen und Massnahmen im Sinne einer Notfallplanung zum Bereich der Kreditversorgung angestellt werden. Die Fälligstellung von rechnungswesen &controlling
Krediten (insbesondere auch auf Kontokorrentbasis) in Unzeiten dürfte für viele Schweizer Unternehmen das Aus bedeuten. Den Unternehmen ist deshalb heute schon zu empfehlen, über mindestens zwei Bankverbindungen zu verfügen. Die Schaffung des Instruments der bedingten Pflichtwandelanleihe (CoCos) ist ein effektives Instrument zur Stärkung der Eigenmittel systemrelevanter Banken. Wichtig ist, dass infolge des gleichzeitigen Eigen- und Fremdkapitalcharakters die Bilanzierung sowohl bei Schuldner wie Gläubigern klar geregelt wird und auch bezüglich der steuerlichen Komponente von Anfang an Klarheit besteht. nnn
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30‘000 Mal bestellt, online weiterhin aktuell: IKS-Leitfaden 2008 hat der veb.ch Empfehlungen zum Internen Kontrollsystem IKS und zu den Angaben über die Risikobeurteilung im Anhang publiziert. Mit dem Leitfaden wollten wir die Unsicherheit der Unternehmen reduzieren, indem Hinweise zur Ausgestaltung des IKS und der RBU gegeben wurden. Die 24-seitige Broschüre im A5-Format wurde an alle interessierten Personen kostenlos abgegeben. Bis Ende 2010 wurden ca. 30‘000 Stück nachgefragt. Die Broschüre in gedruckter Form ist nun nicht mehr verfügbar. Wer sich aber für den Leitfaden interessiert, kann diesen als PDF-Datei nach wie vor auf unserer Webseite herunterladen (Publikationen, Rechnungslegung). Auf gutem Weg: Controlling Standards In der letzten Ausgabe haben wir Sie aufgefordert, uns Ihre Meinung zum ersten Controlling Standard «Investitionsrechnung» mitzuteilen. Es freut uns, dass sich verschiedene Leser die Zeit genommen haben, diesen Standardentwurf kritisch zu hinterfragen. Die eingetroffenen Stellungnahmen werden nun von der Arbeitsgruppe geprüft und in den Standard eingearbeitet. Auf jeden Fall wird der erste Standard in diesem Jahr in gedruckter Form publiziert. Fehlende Seminarbestätigungen Für den Besuch von Veranstaltungen bei veb.ch erhalten die Teilnehmer eine Seminarbestätigung. Oftmals wird diese benö-
tigt, um bei einem Verband die verlangten Weiterbildungstage nachzuweisen. Sollten Sie einmal die Seminarbestätigung nicht mehr auffinden, können Sie selber eine Seminarbestätigung im geschützten Bereich generieren. Für den Eintritt in diesen vertraulichen Bereich benötigen Sie Ihr persönliches Login (E-Mailadresse und Passwort). Bestätigungen für das Kalenderjahr 2010 können bis am 30 Juni 2011 abgerufen werden. Ich freue mich, wenn Sie dieses Angebot nutzen.
Aus dem veb.ch
Aus der veb.ch-Geschäftsstelle
Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin und Mitglied des veb.ch-Vorstandes.
Typisch schweizerisch und sehr beliebt: die Regionalgruppenmitgliedschaft Die Mitgliedschaft bei veb.ch beinhaltet automatisch die Mitgliedschaft bei einer Regionalgruppe. Diese Mitgliedschaft kann nicht ausgeschlossen werden. Die geografischen Zugehörigkeiten sind wie folgt geregelt: n Bern Espace Mittelland: BE, Teile FR, SO, VS n Nordwestschweiz: Teile AG, BL, BS, Teile SO n Ostschweiz/Fürstentum Liechtenstein: AI, AR, GL, GR, SG, Teile TG, FL n Zentralschweiz: Luzern, NW, OW, Teile SZ, UR, ZG n Zürich und Umgebung: SH, Teile SZ, Teile TG, ZH Sie können aber selber entscheiden, welcher Regionalgruppe Sie angehören wollen. Zweck der Regionalgruppen ist vor allem die Förderung der regionalen Netzwerke, die Weiterbildung zu regionalen Themen (z.B. kantonale Steuern) und natürlich die Pflege des gesellschaftlichen Teils.
Mitgliederbeitragsrechnungen Zusammen mit der Einladung zur Generalversammlung 2011 wurde die Rechnung für den Jahresbeitrag 2011 versandt. Ein ganz grosses Dankeschön an diejenigen Personen, welche die Zahlungsfrist eingehalten haben. Ich empfinde das als Wertschätzung und Anerkennung für unseren täglichen, motivierten Einsatz für die Verbandsarbeit. Trotzdem zählen wir noch sehr viele offene Beitragsrechnungen. Für die baldige Bezahlung danke ich Ihnen zum Voraus. Selbstverständlich senden wir Ihnen gerne eine Rechnungskopie, sollten Sie die Originalrechnung vermissen. Ein E-Mail an info@veb.ch genügt. nnn
Neue Führungsposition für Prof. Dr. Dieter Pfaff Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass unser Verbands-Vizepräsident Prof. Dr. Dieter Pfaff – seit 1994 Ordinarius für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Zürich und Autor verschiedener bewährter Fachbücher – neu auch als Direktor des Instituts für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Zürich amtiert. Prof. Dr. Pfaff beweist damit einmal mehr: Fachwissen wird in unserer Branche geschätzt und anerkannt.
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Veranstaltungen und Adressen
veb.ch
Controller Akademie AG Zürich
veb.ch demnächst
Lagerstrasse 1, Postfach 1262 8021 Zürich Telefon 043 336 50 30 Fax 043 336 50 33 www.veb.ch, info@veb.ch
08.04.2011: Beginn Studiengang Spaund Wellness-Controlling, div. Orte 11.05.2011: Beginn Modul-Studiengang Wirtschaftskriminalität, Zürich 11.05.2011: Beginn Diplom-Studiengang , in Swiss GAAP FER, Zürich 17.08.2011: Beginn Vorbereitung CIMA: Strategy Level Papers und TOPCIMA, Zürich 07.09.2011: Beginn 17. Durchführung Studiengang «Diploma as IFRSAccountant, Certified by Controller Akademie and Ernst&Young», Zürich 23.10.2011: Beginn Studiengang für Expertinnen/Experten in Rechnungslegung und Controlling (in 5 oder 3 Semestern), Zürich 26.10.2011: Beginn Controlling-Praxisstudium in sechs Modulen (Dauer 1 Semester), Zürich 26.+27.10.11: IFRS Update, Zürich
veb.college, Sihlhof, Zürich
acf.ch Ass. dei contabili-controller diplomati federali – Gruppo della svizzera italiana Ines Guarisco, Presidente 6963 Lugano-Cureggia Telefono/Fax 091 966 03 35 www.acf.ch, iguarisco@acf.ch swisco.ch Chambre des experts en finance et en controlling Rue de Neuchâtel 1 1400 Yverdon-les-Bains Tél. 024 425 21 72, Fax 024 425 21 71 www.swisco.ch, info@swisco.ch
Tagesseminare Englische Fachbegriffe: 12. Mai 2011 Verrechnungspreise für KMU: 16. Juni 2011 Immobilien für KMU: 5. Juli 2011 IKS und Risikobeurteilung: 14. September 2011 Lehrgänge Personaladministration: Start am 10. Mai 2011 CH-Mehrwertsteuer: Start am 22. August 2011 Konzernrechnung: Start am 24. August 2011 Nachfolgeregelung, Unternehmensbewertung: Start am 24. August 2011 Experte Swiss GAAP FER: Start am 31. August 2011 IKS und Risikobeurteilung: Start am 15. September 2011 Das Veranstaltungsangebot wird laufend ergänzt. Besuchen Sie uns auf www.veb.ch.
Impressum «rechnungswesen & controlling», Fachinformationen des Schweizerischen Verbandes der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen veb.ch
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Erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 11‘000 Exemplaren Redaktion: Herbert Mattle, Präsident, Obfelden; Dieter Pfaff, Vizepräsident, Wettswil; Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin Inserate und Auskünfte: Geschäftsstelle veb.ch, Lagerstrasse 1, 8004 Zürich, Telefon 043 336 50 30, Fax 043 336 50 33, info@veb.ch, www.veb.ch Layout, Druck und Versand: Druckzentrum AG, Zürich Süd, Rainstrasse 3, 8143 Stallikon Bezug: «rechnungswesen & controlling» kann kostenlos bezogen werden bei veb.ch oder steht zum Download zur Verfügung (www.veb.ch/Publikationen/r&c) Rechtlicher Hinweis: Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion gestattet. Adressänderungen: Bitte melden Sie Mutationen der Geschäftsstelle.
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