rechnungswesen & controlling 3·12 Man muss lesen können. Manchmal passt es einfach: Auf meine Ferienzeit hin habe ich von Conrad Meyer sein neuestes Werk erhalten: Accounting – Ein Leitfaden für das Verständnis von Finanzberichten (Schriftenreihe der Treuhand-Kammer/ISBN 978-3-908159-964). Schon lange habe ich kein Fachbuch mehr von vorne bis hinten gelesen. Aber bereits der Einstieg hat mich begeistert, da ich seit Jahren selbst überzeugt bin: «Es ist eine weit verbreitete Illusion, dass Accounting eine exakte Wissenschaft sei. Die Aufbereitung der Daten ist subjektiv geprägt. Trotz anerkannter Grundsätze und Standards der Rechnungslegung verbleibt ein erheblicher Spielraum.» Das Buch ist spannend, dank den vielen illustrativen Beispielen gut verständlich und leicht lesbar. Es ist ein ausgezeichnetes Werk für den Praktiker, eine aktuelle Standortbestimmung der Rechnungslegung, ein Vergleich der wesentlichen Unterschiede von Swiss GAAP FER, IFRS und US GAAP, ein gelungener Wiederholungskurs in Konsolidierung und eine Aufbereitung fundamentaler Themen. Interessant ist auch der «kreative» Teil: Die aktive Gestaltung der Ergebnisse (earnings management) – zur Nachahmung nicht empfohlen. Für den Schweizer Praktiker, der mit internationalen Rechnungslegungsstandards noch wenig in Berührung gekommen ist, sind beispielsweise die Erläuterungen zum Eigenkapitalnachweis mit seiner wachsenden und zentralen Bedeutung und diejenigen zum Segmentreporting interessantes Neuland. Im Gegensatz dazu hat sich die Geldflussrechnung durchgesetzt, denn: Pro-
fit is an option but cash is a fact. Eine solche Rechnung korrekt zu erstellen, scheint aber nicht so einfach zu sein, liegt sie doch seit einigen Jahren an erster Stelle der Beanstandungen bei an der Schweizer Börse kotierten Gesellschaften. Cashflow-Komponenten sind übrigens auch zunehmend Bestandteile von Kennzahlen, beispielsweise wenn es um die Finanzkraft eines Unternehmens geht, Schulden in den nächsten Jahren zurückzuzahlen. Am Schluss des Buches listet der Autor akribisch erkannte Schwachstellen im Accounting kotierter Unternehmen auf; insbesondere werden die durch die SIX (Schweizer Börse) festgestellten Verstösse in der Berichterstattung dargestellt, die in der Regel mit Verweisen oder Bussen geahndet werden. Meine Empfehlung: Buch kaufen – lesen! Gerne füge ich an dieser Stelle ein paar eigene Gedanken zur Entwicklung der internationalen Rechnungslegung an. Dass es Standards für die Rechnungslegung braucht, bestreite ich nicht; sie sorgen unter anderem für wertvolle Vergleichbarkeit und Transparenz im Interesse der verschiedenen Stakeholder. Nehmen sie aber ein Ausmass wie die prinzipienorientieren IFRS mit ca. 3‘000 Seiten oder die auf Einzelfallregelungen basierten US GAAP mit über 25‘000 Seiten an, muss ich an die Aussage von Rudolf Augstein denken: «Die Zahl derer, die durch zu viel Informationen nicht mehr informiert sind, wächst.» Leider führt Regulation oftmals dazu, dass man nicht mehr denkt, sondern «funktioniert». Immerhin scheint der
Schweizer Rechnungsleger noch zu funktionieren, weist Swiss GAAP FER doch nur einen Umfang von ca. 200 Seiten aus. Kein Wunder, wechseln viele Schweizer Unternehmen, sofern sie nicht an der Hauptbörse kotiert sind, auf den einheimischen Standard, mit dem überdies noch kreativ Bilanzpolitik betrieben werden kann. Und hier sei etwas ketzerisch angefügt: Ihre unternehmerische Leistung bleibt mindestens so gut wie vorher mit IFRS – die Kosten und die Management Attention auf das Accounting sind sogar geringer. Und ich glaube auch nicht, dass für die finanzielle Führung der Unternehmen trotz einfacherem Standard Informationen fehlen – höchstens, dass die unterschiedlichen Ansätze der Bewertung zu Missverständnissen führen können.
Das offizielle Organ des veb.ch, des grössten Schweizer Verbandes für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen
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veb.ch gratuliert seinen Jubilaren
veb.ch – grösster Schweizer Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen. Seit 1936.
Jeder Verband freut sich über treue Mitglieder. So auch wir, und darum danken wir heute 141 Jubilaren gerne und ganz offiziell für zusammen 4355 Jahre Mitgliedschaft bei veb.ch. Dieses Jahr auf unserem Kalender:
25 Jahre Baur Bruno | Bechtiger Andreas | Beck Jürgen | Beerli Andre Begert Susi | Bigler Thomas | Büchel Horst | Christen Peter | Derungs Marco | Donada Bruno | Fischer Nikolaus | Frei Rolf | Fritsche Beat | Gehring Urs | Gisler Marcel | Grübel Rene | Guntli Pius | Gygax Hanspeter | Gysin Carlo Haller Kurt | Hubschmid Rene | Inderbinen Barbara | Jauch Armin | Kaufmann Martine | Koch Markus | Leu Werner | Limacher Paul | Lüthi-Zürcher Marietta Mann Herbert | Maurer Rudolf | Meier Heiner | Meier Hans-Peter | Meier Marianne Mercanton Eric | Moser Titus | Moser Jürg | Neff Hans | Ottenburg Guido | Rauer Armin | Rostetter Andrea Christian | Schaller Oscar | Schärli Josef | Schmidt Claudia | Steiner Jürg | Suppiger Kurt | Tanner Elisabeth | Widmer Rudolf | Wipf Andreas | Wolf Hans 30 Jahre Antenen Peter | Bachmann Kurt | Baumann Kurt | Baumann Beat | Betschart Peter | Binkert Peter | Blum Toni | Böhler Rudolf | Broennimann Walter | Caviezel-Seglias Margrith | Felder Hans-Peter | Germann Josef | Gisiger Roland | Glaus Marie-Rose | Gobbo Gallus | Graf-Ganz Rolf | Habisreutinger Kurt | Häfeli-Wiederkehr Hans | Holzer Martin | Huwyler-Hürlimann Karl C. Inderkum Michel Ursula | Isler Paul | Jambé Walter | Jeker Erich | Kaufmann Walter | Kaufmann Kurt | Kaufmann-Wachuda Suse | Kobelt Peter | Kohler Hanspeter | Kreiliger Urs | Kreis-Hofer Suzanne | Kummer Urs | Kündig Herbert Kurmann Hans-Ruedi | Lemm Josef | Lisser Walter | Mader Alfred | Mathieu Roland | Maurer Rolf | Rosser Ueli | Rüdisüli Stefan | Rüegg Jean | Schädler Robert | Schmalzl Marlis | Schwarz Willi | Schwarzenbach Robert | Senn Hans | Spori Alfred | Spörri Stanislaus | Steck Robert Michel | Stettler Beat | Stritmatter Bernhard | Tschäni Thomas | Vogel Urs | Wälti Jürg | Wegener Alex | Weiss Hans Peter | Wohlkinger Norbert | Würmli Karl | Zandonella Roland Zegg Dietmar | Zellweger Jakob | Zurfluh Erwin 40 Jahre Aregger Bernhard | Bermann Rolf | Besmer Bruno | Egli Fred | Finger Markus | Geiser Edgar | Hochuli Hans | Kuhn Josef | Kurz Ulrich | Mäder Peter | Mangold Peter | Moser Eugen | Oehrle Fritz | Schwaninger Werner Spuhler Josef | Suter Josef | Suter Reinhard | Vogelsang Ernst | Wagner Alfred Wälchli Willy | Walser Kurt | Wirczakowski Karl-Heinz 50 Jahre Gloor-Kopp Erwin Zaugg Peter | Zürcher Heinz
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Schmid Guido
60 Jahre Mosimann-Meyer Hans
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Schmid Ernst
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Stebler Rudolf
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Dass ich die Arbeit der Wirtschaftsprüfer grundsätzlich schätze, schicke ich voraus. Ist es aber nicht schon sehr bedenklich, dass viele der vorgängig erwähnten festgestellten Verstösse in der Berichterstattung aus testierten Abschlüssen stammen? Irgendwie kommen mir die Wirtschaftsprüfer wie die Zauberlehrlinge von heute vor: Sie riefen die Geister und werden sie nun nicht mehr los. So dürften sie mit grossem Enthusiasmus eine tragende Rolle in der Entwicklung der ausufernden Rechnungslegungsstandards gespielt haben und immer noch spielen; ebenso haben die Prüfungsstandards eine ähnliche Entwicklung genommen. Sie haben Komplexität geschaffen, die sie heute oftmals selbst nicht mehr beherrschen. Zudem konzentrieren sie sich auf die Blätter der Bäume (Checklisten, Arbeitspapiere, interne Richtlinien) und sehen dabei ab und zu den Wald – das Wesentliche – nicht mehr. Ein weiteres Problemfeld kommt hinzu: Revision ist gerade im Bereich der börsenkotierten Gesellschaften zu einer jederzeit austauschbaren Commodity geworden, der Preisdruck entsprechend gross – wobei ich nicht davon ausgehe, dass dieser zu einem (zu) grosszügigen Verhalten gegenüber dem Kunden führt. Ich hoffe nur, dass die eingeschränkte Revision so bleibt wie sie ist – die vermehrten Fachartikel mit akademischen Spitzfindigkeiten zeigen aber leider bereits eine andere Tendenz auf. Dass ich nicht viel vom Begriff «true and fair» halte, gebe ich ja zu. Erfrischenderweise kommt übrigens im neuen Werk von Conrad Meyer dieser Begriff nie vor, sondern nur ab und zu «fair» wie in fair values – wie Zeiten sich ändern. Dass es kein «Bild tatsächlicher Verhältnisse entsprechenden Vermögens-, Finanz- und Ertragslage» gibt, zeigt ja nur schon
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die unterschiedliche Handhabung von Bewertungen der verschiedenen Standards. Dies lässt sich sehr schön am Beispiel des Goodwills aufzeigen. Von der direkten Saldierung mit dem Eigenkapital und Führung einer Schattenrechnung (immerhin muss da irgendwo in der Nähe ein Licht leuchten) über die planmässige Abschreibung bis zu Impairmenttests ist vieles möglich, mit entsprechenden, unterschiedlichen Auswirkungen auf Kapital, Erfolg und Kennzahlen. Und dabei segeln alle Standardsetter unter «true and fair»!
Inhaltsverzeichnis Ausgabe 3.12 / September 2012 Controlling Abbildung von Konzernherstellkosten
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Rechnungslegung IFRS aktuell
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Internationale XBRL-Konferenzen
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Steuern MWST
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Steuerwettbewerb in der Schweiz
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Informatik Persönlich habe ich mit diesen Impairmenttests meine Mühe. Die Gefahr ist gross, dass das herauskommt, was für das Management zu beweisen war. Aber ob ich warme Luft mit 10% oder mit 5% abzinse, warme Luft bleibt immer warme Luft. Ein interessantes Beispiel finde ich Swiss Life mit ihrer Beteiligung AWD. Viele Aussenstehende fragen sich, ob der anfänglich mit rund 1,3 Mrd. Fr. verbuchte Goodwill werthaltig ist. Ich biete Ihnen hier zwei Überlegungen an: a) Finanzjournalist: Umso erfreulicher ist, dass anlässlich der Bilanzmedienkonferenz näher erläutert worden ist, warum die Revisionsgesellschaft PwC auch Ende 2011 die Werthaltigkeit für gesichert befunden hat. Ende Jahr sei gegenüber dem Buchwert von AWD eine positive Bewertungsmarge von rund 270 Mio. Fr. ermittelt worden; wenn AWD in den nächsten fünf Jahren das Betriebsergebnis (Ebit) – es betrug letztes Jahr bereinigt 54,2 Mio. – um jährlich 6% steigere, liege alles im grünen Bereich. Laut den abgegebenen Unterlagen, welche die sicherlich komplexe Berechnungsmethode nur kursorisch wiedergeben können, wird infolge der gesunkenen Zinsen mit Kapitalkosten von noch 9,4% (früher: 10,7%) kalkuliert. b) Mattle: Segmentergebnisse AWD: 2008 -41 Mio. / 2009 -92 Mio. / 2010 43 Mio. / 2011 – 13 Mio. // Ertrag AWD: 2008 767 Mio. / 2009 804 Mio. / 2010 760 Mio. / 2011 698 Mio. Aus der Finanzpresse entnehme ich seit Monaten, dass der Vertrieb und die Marke in einigen Ländern stark beschädigt ist, Prozesse hängig rechnungswesen & controlling
Software aus der Cloud
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Ausbildung Weiterbildung im Risikomanagement
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Prüfungssekretariat
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Aus der Controller Akademie
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1 h
Dass die Rechnungslegungsstandards Wahlmöglichkeiten offerieren, macht Sinn. Ein grosser Dorn in meinen Augen ist aber die Möglichkeit, gerade in Bewertungsfragen unternehmenseigene, individuelle Methoden und Modelle zu Hilfe zu nehmen – Intransparenz und Manipulation pur. Dann lieber gleich wie Groucho Marx: «Those are my principles; if you don’t like them, I have others.»
Persönlich Interview mit Rico Roth
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Swisco XBRL, in concept novateur
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veb.ch Angebot SuisseID
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vebmedia Mobiles Internet: App oder mobile Webseite
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sind, der Absatz stockt. Aber die Swiss Life interessiert immer noch das Geschwätz von gestern: «Der Erwerb der AWD Holding AG führte 2008 zur Erfassung des Markennamens «AWD» mit unbegrenzter Nutzungsdauer im Wert von CHF 120 Millionen. Es wird erwartet, dass die Markennamen «Proventus» und «AWD» für unbegrenzte Zeit Mittelzuflüsse generieren werden, ohne rechtliche oder ähnliche Beschränkungen.» Meines Erachtens sind substantielle Abschreibungen auf Goodwill und Marke schon längst
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fällig – und auch hier kann man sich fragen, wo die Revisionsstelle eigentlich hinschaut? Und hier noch die NZZ vom 18.8.2012: Gemäss ursprünglichen Zielen sollte AWD 2012 einen Vorsteuergewinn von gegen 100 Millionen erwirtschaften, dieses Ziel wird man klar verfehlen … man habe die Pläne revidiert. Dass auch ich lernfähig bin, versteht sich von selbst. Komme ich doch aus einer Zeit von neutralem Erfolg, der sich aus ausserordentlichen, perioden- und betriebsfremden Positionen zusammensetzte (sofern mein Gedächtnis noch funktioniert). Heute bin ich aber wie die internationale Rechnungslegung der Meinung, dass es keinen ausserordentlichen Erfolg gibt. Ich bin heute sogar soweit, dass in der Erfolgsrechnung, die ja explizit die finanziellen Geschehnisse einer bestimmten Zeitperiode misst, weder ein ausserordentliches noch ein periodenfremdes Ergebnis geben kann (ausser Restatements wegen offensichtlichen Fehlern), auch nicht betriebsfremd, denn es passiert ja alles innerhalb des Unternehmens. Schlussendlich interessiert mich nur, was unter dem «Strich» bleibt – alles andere hat einen grossen Manipulationsfaktor. Für Analysen des Unternehmens sind diese Faktoren selbst-
verständlich zu berücksichtigen, aber das sollte ja situativ und nach Fragestellung geschehen. Dass die Standardsetter auch lernfähig sind, erkenne ich gerne an. So sollen die Option von IAS 39/IFRS 9, eigene Schulden zum aktuellen Wert (fair value) abzubilden, und die daraus resultierende Wertveränderung zukünftig nicht mehr als Erfolg, sondern nur noch im Eigenkapital gezeigt werden. Noch besser wäre meines Erachtens allerdings, Schulden würden nur nominell bilanziert. Denn irgendwie ist es doch auch ein Paradox: Sinkt die Kreditwürdigkeit des Unternehmens, nimmt der Wert der Schulden ab; der Standardsetter geht davon aus, dass diese am Markt günstiger zurückgekauft werden können, aber: Wenn die Kreditwürdigkeit schon schlechter ist, hat dann das Unternehmen die notwendigen Mittel dazu? Die Standards führen zu Geschäftsberichten mit vielen Informationen. Man muss sie lesen. Man muss sie verstehen. Man muss sie interpretieren können. Man muss sich die richtigen Fragen stellen, die richtigen Schlüsse ziehen. Wir machen immer wieder den Fehler, dass wir – gerade auch im Umgang und der Interpretation mit Kennzahlen – alles «eindimensional» erklären und begründen wollen. Warum das meistens falsch ist, hat
Tolstoi wunderbar begründet: «Wenn der Apfel reif geworden ist und fällt, warum fällt er? Weil er von der Erde angezogen wird? Weil sein Stengel dürr geworden ist? Weil sein Fleisch von der Sonne getrocknet ist? Weil er zu schwer geworden ist? Weil der Wind ihn schüttelt? Oder weil der unten stehende Knabe ihn essen möchte?» Und eigentlich wissen wir doch auch schon lange: Das Ganze ist mehr als die Summe der einzelnen Teile. Das neue Schweizer Rechnungslegungsrecht ist über das Ganze gesehen einigermassen gelungen, auch wenn man als Fachmann das eine oder andere bemängeln kann, da es nicht «State of the Art» entspricht. Aber was soll’s – die Rechnungslegung ist ja nur die finanzielle Abbildung des unternehmerischen Geschehens und nicht Hauptzweck! Fazit: Je mehr Informationen, desto besser muss der Empfänger sie lesen, verstehen und interpretieren können – und vor allem mit genügend grossem, gesundem Menschenverstand!
Herbert Mattle, Präsident veb.ch
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Die Ermittlung der Herstellkosten über mehrere Wertschöpfungsstufen in verschiedenen Produktionsgesellschaften ist im Rahmen des Konzern-Controllings eine bedeutsame Aktivität. In vorliegendem Erfahrungsbericht wird gezeigt, wie unter Nutzung von SAPStandardprozessen eine Lösung für die Abbildung von Plan-Konzernherstellkosten konzipiert und umgesetzt wurde. Dabei werden die Anforderungen und die Lösungsschritte bis zur kostenartengenauen, gesellschaftsübergreifenden Kalkulation dargestellt. Ebenfalls werden die Faktoren genannt, die wesentlich zum Erfolg dieses Projektes beigetragen haben. Der Beitrag kann daher als Leitfaden für die Umsetzung in Unternehmen genutzt werden, die vor einer ähnlichen Aufgabe stehen.
In 2010 wurde bei MedTec ein Projekt aufgesetzt, um ein unternehmensübergreifendes Produktions-Controlling aufzubauen, das folgende Anforderungen abdecken sollte: Abbildung der lokalen Herstellkosten zur Werkssteuerung Abbildung der Konzernherstellkosten über die gesamte Wertschöpfungskette, inkl. aller Werke und Gesellschaften, zur Abbildung der durchgerechneten Kosten Aufteilung der Herstellkosten aus lokaler und Konzernsicht in deren Kostenelemente (Materialkosten, Fertigungskosten, Zuschläge), unterteilt in fixe und proportionale Kostenbestandteile, u.a. zur Bestimmung kurzfristiger Preisuntergrenzen.
Controlling
Abbildung von Konzernherstellkosten im SAP ERP: die gesellschaftsübergreifende Kalkulation - ein Praxisbeispiel
Uwe Haack, Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Director Controlling eines internationalen Medizintechnikherstellers; Frank Zimmermann, MBA, Dipl.-Betriebswirt (FH), Senior Project Manager bei der Managementberatung Horváth & Partners in Zürich, Lehrbeauftragter Rechnungswesen und Controlling an der Westsächsischen Hochschule Zwickau
2. Voraussetzungen 1. Ausgangslage und Anforderungen Die Firma MedTec (anonymisiert), ein international operierender Medizintechnikhersteller mit einem geschätzten Umsatz von 2,4 Mrd. CHF und ca. 6.000 Mitarbeitern, stellt seine Produkte über mehrere Produktionsstufen in verschiedenen Werken her. Die Produktionsstandorte sind rechtlich selbständige Gesellschaften, teilweise in unterschiedlichen Ländern. Zwischen den einzelnen Produktionsstandorten erfolgen die Lieferungen der Halbfabrikate zu Transferpreisen, die in die lokale Materialbewertung der empfangenden Standorte als fremdbeschaffte Güter mit „Einkaufspreisen“ eingehen. Die Transferpreise basieren auf dem Prinzip des Cost-plus-Pricing, d.h. auf den Planherstellkosten des produzierten Gutes wird ein Aufschlag erhoben, der dem jeweiligen Werksleiter die Möglichkeiten geben soll, seine Produktion im Rahmen seines Handlungsspielraumes wirtschaftlich zu führen. Die Entscheidung, das Cost-plus-Pricing zu verwenden, liegt darin begründet, dass von den Produktionsgesellschaften ausschliesslich MedTec-interne Leistungen erbracht werden (vgl. Pichler et al, 2010, in: Controlling, S. 631 f.). Der Zugang zum externen Markt erfolgt ausschliesslich über Vertriebsgesellschaften.
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Eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung des Projektes war die Festlegung von Konzern-Standards im Bereich der Organisation und des SAP ERP-Systems, mit Gültigkeit für alle Gesellschaften. IT-seitig wurden zunächst die SAPModule Finance (FI), Controlling (CO), Production Planning (PP) und Material Management (MM) in allen beteiligten Werken eingeführt und ausgeprägt, um die lokale Kalkulation als Basis der Werkssteuerung zu ermöglichen. Für die gesellschaftsübergreifende Kalkulation, die für die Umsetzung der Konzernkalkulation notwendig ist, waren zusätzlich folgende Punkte notwendig: Nutzung eines einheitlichen Kostenrechnungskreises Der Kostenrechnungskreis ist eine Organisationseinheit im SAP, die eine in sich geschlossene Kostenrechnung repräsentiert. Dies bedeutet, dass beispielsweise Verrechnungen innerhalb der Kostenrechnung (z.B. von Kostenstelle auf einen Kostenträger) nur innerhalb eines Kostenrechnungskreises stattfinden können. Da MedTec zum Projektstart noch mehrere Kostenrechnungskreise verwendete, mussten diese im Rahmen eines Vorprojektes zu einem unternehmensrechnungswesen & controlling
übergreifenden Kostenrechnungskreis konsolidiert werden. Aktivierung der buchungskreisübergreifenden Kalkulation Der Buchungskreis ist analog dem Kostenrechnungskreis ebenfalls eine Organisationseinheit im SAP und stellt eine in sich abgeschlossene Buchhaltung dar. Dies entspricht einer eigenständig bilanzierenden Unternehmung. Als entscheidendes Element bei der Abbildung einer Konzernkalkulation muss die Funktionalität der sogenannten «buchungskreisübergreifenden Kalkulation» im SAP-System aktiviert werden. Einstellung einer entsprechenden Kalkulationsvariante «Konzern» Eine Kalkulationsvariante fasst im SAP-System sämtliche Steuerungsdaten einer Kalkulation zusammen. Dies beinhaltet beispielsweise Bewertungsinformationen von Leistungen oder Materialien oder auch Kalkulationszeiträume. Zur Abbildung der lokalen und der konzernweiten Kalkulation ist jeweils eine eigene Kalkulationsvariante anzulegen. Bei der Konzernkalkulation ist dann ebenfalls die Funktion «buchungskreisübergreifende Kalkulation» zu aktivieren. Nutzung von Konzernmaterialien Jedes Material hatte über alle Produktionsstandorte hinweg dieselbe
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Materialnummer, sofern es nicht im Rahmen der WertschĂśpfung physisch verändert wurde. Dies erforderte die zentrale Vergabe von (Konzern-)Materialnummern fĂźr alle im Konzern anzulegenden Materialien. „ Nutzung des SonderbeschaffungsschlĂźssels Kalkulation SonderbeschaffungsschlĂźssel sind Parameter im SAP, welche die Beschaffung und Lagerung eines Materials steuern. In unserem Beispiel wurden in jedem Werk die Materialien identiďŹ ziert, die in einem anderen Werk gefertigt oder beschafft und dann von dort bezogen wurden. Der hierfĂźr notwendige SonderbeschaffungsschlĂźssel Kalkulation wurde dann im Materialstamm entsprechend gepegt.
3. Erfolgsfaktoren Im Projektverlauf stellten sich einige Faktoren als wesentlich fĂźr den Erfolg heraus. So wurden z. B. die Standort-Controller dadurch motiviert, dass sie von Beginn an mit in den Projektablauf einbezogen wurden. Es wurde ein gemeinsamer Kick-off-Workshop mit Controllern und Produktionsleitern durchgefĂźhrt, damit die Zielsetzung und die Vorteile der neuen Kalkulation einem mĂśglichst grossen Teilnehmerkreis von Anfang an bewusst waren. Die gemeinsamen Veranstaltungen fanden ausschliesslich in der Unternehmenszentrale statt, um die hohe Bedeutung des Projektes zu signalisieren und den Teilnehmern aus den Standorten eine Fokussierung ohne StĂśrung durch operatives Geschäft zu gewährleisten. Während des Rollouts der LĂśsung in die einzelnen Standorte wurden spezielle Teams gebildet, die vor Ort ihre Erfahrungen aus den sequentiell durchgefĂźhrten Rollouts in anderen Standorten anwenden konnten und dadurch die Akzeptanz der neuen Prozesse erhĂśhten und fĂźr efďŹ ziente Umsetzung sorgten. FĂźr die konzeptionelle Arbeit und die Schulungen wurde ein sogenanntes „Sandbox-System“ genutzt, ein separates SAP-ERP-System, das die wesentlichen Stammdaten (Kostenstellen, StĂźcklisten, Arbeitspläne etc.) und Bewegungsdaten aufgrund einer Spiegelung oder Kopie des produktiven SAP-Systems enthielten. Dieses System wurde exklusiv fĂźr die Forschungs- und Entwicklungsarbeit des Projektteams eingerichtet. Wie bei fast jedem ERP-Projekt spielten auch bei MedTec die Stammdaten eine gewichtige Rolle. HierfĂźr wurde ein
Um auf unternehmensweit vergleichbare Kalkulationen zu kommen, wurden in den einzelnen Produktionsstandorten organisatorische Konzernstandards deďŹ niert. Dies betrifft den kompletten Planwerteuss der leistenden Kostenstellen, von der Ermittlung der geplanten Leistungsaufnahme der Empfängerkostenstellen bis hin zur automatischen Kostensatzermittlung der Senderkostenstellen, den Umgang mit Ausschuss, die Verwendung und Erhebung von Planpreisen und PlanWährungskursen, der zentralen DurchfĂźhrung der Konzernkalkulation zu deďŹ nierten Zeitpunkten und der Anlage und Qualität der (Konzern-)Materialstammdaten. In dem folgenden Kasten sind die Unterschiede der lokalen Kalkulation und der Konzernkalkulation schematisch dargestellt:
Allerdings stiess das Projektteam an seine Grenzen, als im Rahmen weiterer AnalysemÜglichkeiten der Versuch unternommen wurde, die Abweichungsanalyse der Produktion auf Basis der Konzernherstellkostenkalkulation durchzufßhren – dies bietet das SAP-System leider nicht im Standard.
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Von der lokalen zur konzernweiten Kalkulation
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Die hier dargestellte LÜsung zur Abbildung einer Konzernherstellkostenkalkulation hat sich in der Praxis als pragmatisch und schnell umsetzbar erwiesen - die in Kapitel zwei erwähnten Punkte vorausgesetzt. Somit konnten die von der Konzernleitung an das Projekt gestellten Anforderungen anhand der ausschliesslichen Nutzung von Standardeinstellungen des SAP ERP erfßllt werden. Zusätzliche Programmierungen waren nicht notwendig.
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4. Fazit
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Stammdaten-Management eingerichtet. Es wurden zentrale Richtlinien geschaffen und in den jeweiligen Werken Stammdatenverantwortliche festgelegt. Ausserdem wurden monatlich durchzufßhrende Prßf-Routinen mit entsprechenden Handlungsanweisungen entwickelt, die regelmässig in der Konzernzentrale durchgefßhrt werden.
rechnungswesen & controlling
Literatur Pichler, Rosemarie/Zimmermann, Frank/ Stengel, Wolfram, Konzeption einer Bereichsergebnisrechnung auf Basis einer Werteussanalyse. Beschreibung einer Methodik am Beispiel der Demag Cranes & Components GmbH, in: Controlling, 2010, Heft 11, S. 625-632 (download mÜglich unter http://www. horvath-partners.com/fileadmin/media/ PDF/de/04_Publikationen/L_Controlling_11-2010_Konzeption%20Bereichsergebnisrechnung_Pichler-ZimmermannStengel.pdf) „„„
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Die vorliegende Rubrik gibt einen Überblick über wichtige und aktuelle Informationen zur internationalen Rechnungslegung. Aktuelle Projekte des IASB Leasingverhältnisse nach IFRS und US-GAAP: Das IASB und das FASB erörtern gemeinsam das Projekt Leasingverhältnisse zur Verbesserung des bisherigen Standards. Dies geschieht aufgrund der begründeten Vermutung, dass viele Leasingtransaktionen nicht bilanziert werden und dass die bisherige Erfassung der Transaktionen nicht den ökonomischen Sachverhalt widerspiegelt. Die beiden Boards haben sich nun auf einen gemeinsamen Bilanzansatz verständigt. Dieser besagt, dass Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in der Bilanz ausgewiesen werden sollen. Jedoch wurde die Klassifizierung und Systematik der Ausgabenerfassung in der Erfolgsrechnung weiterhin diskutiert. Im Juni haben die Boards entschieden, dass Leasingverhältnisse entweder durch eine lineare Aufwandserfassung über die Jahre oder ähnlich der Methode wie im bestehenden Standardentwurf aus 2010 erfasst werden. Der gemeinsame Entwurf des Projektes wird im 4. Quartal 2012 erwartet. Anwendung der Equity-Methode: Das IASB hat auf seiner letzten gemeinsamen Sitzung erörtert, wie ein Investor seine Anteile an Änderungen der Nettovermögenswerte des assoziierten Unternehmens erfassen soll, die das assoziierte Unternehmen nicht in der Erfolgsrechnung oder der sonstigen Gesamtergebnisrechnung erfasst, sondern in einer Position «andere Vermögenswertänderungen» (bspw. anteilsbasierte Zahlungen in einem assoziierten Unternehmen). Das Board entschied vorläufig, dass der Investor diese Änderungen im Eigenkapital darzulegen hat. Das Board sieht diese pragmatisch gefasste Entscheidung als eine kurzfristige Lösung zu verschiedenartigen Behandlungen in der Praxis und nicht als konzeptionelle Antwort. Es wird ein Standardentwurf
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Rechnungslegung
IFRS aktuell
zu den Änderungen an IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen) herausgeben, da diese Anpassungen eine grosse Bedeutung für die Praxis besitzen. IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der IFRS) bleibt davon unberührt. Das Board entschied auch, dass die Änderungen rückwirkend gültig sein werden und die Kommentierungsperiode mindestens 120 Tage zu betragen hat. Neue Diskussionspapiere, Entwürfe, Standards und Interpretationen Änderungen an IFRS 10 (Konzernabschlüsse), IFRS 11 (Gemeinsame Vereinbarungen) und IFRS 12 (Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen): Das IASB hat die neuen Übergangsleitlinien für die drei Standards IFRS 10 bis 12 herausgegeben. Diese sollen die Klarheit der bisherigen Leitlinien ergänzen sowie Erleichterungen in den drei Standards einräumen. Dies geschieht aufgrund der Stellungnahmen vieler Adressaten zum bisherigen Standard. Die Änderungen beinhalten in IFRS 10 den Zeitpunkt der Umstellung zum 1.1.2013 sowie die Aufhebung von rückwirkenden Anpassungen für Tochterunternehmen, die im Vergleichszeitraum veräussert wurden. Zusätzliche Erleichterungen betreffen die Angabe von Vergleichszahlen für nur ein Vorjahr. Die Änderungen in IFRS 11 und IFRS 12 sehen ebenfalls diese Erleichterung vor. Zusätzlich wurde in IFRS 12 die bislang eingeforderte Information für nicht-konsolidierte Zweckgesellschaften (Special Purpose Entities, SPEs) wieder aufgehoben. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2013 in Kraft. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist gestattet. Erwartete Veröffentlichungen von Standards und Entwürfen im 4. Quartal 2012: Standards: IFRS 9 (Finanzinstrumente: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen). Entwürfe: IFRS 9 (Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung) rechnungswesen & controlling
Dipl.-Kfm. Peter Ising, IFRS-Accountant, Doktorand und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Accounting, Institut für Betriebswirtschaftslehre, Universität Zürich
IFRS 9 (Finanzinstrumente: Wertminderungen) Entwurf zu Leasingverhältnissen Entwurf oder Diskussionspapier zu Versicherungsverträgen. Sonstiges Formale Änderungen an den IFRS: Das IASB hat turnusmässig redaktionelle Korrekturen oder Änderungen an den IFRS vorgenommen. Dies geschieht dreimal pro Jahr und dient der Übersichtlichkeit. Wichtige (inhaltliche) Änderungen werden weiterhin innerhalb von Standardanpassungen bekannt gegeben. Zu den Standards mit formalen Änderungen gehören: IFRS 5 (Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) IFRS 10 (Konzernabschlüsse) IFRS 11 (Gemeinsame Vereinbarungen) IFRS 13 (Bemessung des beizulegenden Zeitwerts) IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) IAS 27 (Separate Abschlüsse) verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 Übergangsbestimmungen und die Ausgabe der «Jährlichen Verbesserungen des Zyklus 2009–2011».
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Die Weiterbildung für die kaufmännische Leitung
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In der Schweiz kommt man sich als XBRL-Botschafter oft vor wie der einsame Rufer in der Wüste. Und obwohl die Arabische Halbinsel im Vergleich zu unserem Alpenland wüstenmässig zweifellos die Kamelnase vorn hat, sind dort XBRL-Aficionados keineswegs auf sich alleine gestellt. Ganz besonders galt das im vergangenen März, als die Vereinigten Arabischen Emirate nach Abu Dhabi zur 24. Internationalen XBRL-Konferenz luden. Schauen wir zunächst etwas zurück: 22. XBRL-Konferenz, Brüssel Im Frühling 2011 erlebte ich meinen ersten Kontakt mit der weltweiten XBRLKonferenz-Gemeinschaft, die mit jeweils rund 350 Teilnehmern relativ überschaubar ist. Darunter befinden sich viele, die XBRL von Anfang an mit aufgebaut haben, wie etwa Liv Watson, die zusammen mit Charles Hoffman die ursprüngliche XBRL-Idee entwickelt hatte. Ob Professoren, Behördenvertreter, Softwareanbieter oder Berater – die XBRL-Community verbindet ein überraschender Enthusiasmus für das an sich trockene Thema. Zugegeben, die Vorträge (zugänglich unter http://archive.xbrl. org) bleiben in der Regel akademisch nüchtern. Plötzlich Pessimismus: 23. XBRL-Konferenz, Montreal In der kanadischen Hafenstadt Montreal beschwor man im Oktober 2011 ein Zerschellen des gemeinsamen Standards an den Klippen des Babylonismus herauf. Denn in der Konferenzgemeinde wurde darauf hingewiesen, dass sich zwar einerseits Schwierigkeiten mit anderen Alphabeten elegant umschiffen, andererseits Begriffe selbst in der gleichen Sprache nicht vergleichen liessen: Je nach länderspezifischem Gesetz könne ein und derselbe Begriff für zwei verschiedene Vorgänge stehen. Dies würde bedeuten, dass man weltweit ausschliesslich einen einzigen Accountingstandard anwenden dürfte. In der Diskussion konnten die Skeptiker beruhigt werden. Denn länderübergrei-
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fende Vergleiche zwischen kleinen und grossen, sehr unterschiedlichen Unternehmen, seien ja wohl die Ausnahme. Abgesehen davon, dass dies via IFRS ohnehin einfacher gehen würde und IFRS auf dem Vormarsch sei. Kein Grund also, den XBRL-Standard anzuzweifeln oder ihm – à la Blu-ray Disc vs. DVD – einen weiteren Standard entgegenzusetzen. Der Staat Nevada hatte genau diese Absicht, um dann festzustellen, dass bereits etwas erfunden wurde, das den Anforderungen entspricht: XBRL. Falls auch in Schweizer Studierstuben mit ebensolchem Eifer, wie er in Nevada gerade noch gestoppt werden konnte, an eigenen Lösungen herumgetüftelt würde, wäre von diesem Tun abzuraten. Denn in einem waren sich die Experten einig: XBRL ist unumstösslich als Standard gesetzt, und dessen Bedeutung wird weltweit noch schneller wachsen. Zudem ist die Zeit vorbei, in der ausschliesslich Regulatoren die Standardisierung vorwärts getrieben haben. Ein letzter grosser regulatorischer Anschub war die Ausdehnung der SEC-XBRLAnforderungen auf alle kotierten USUnternehmen – ein Ereignis, das von der XBRL-Community in Montreal als Meilenstein gefeiert wurde. Und nun zurück in die Wüste: 24. XBRL-Konferenz, Abu Dhabi, März 2012 Wo vor gut 40 Jahren gerade mal ein paar Zelte gestanden hatten, breitet sich nun eine Art Science-Fiction-City aus. Dafür gesorgt hat die Herrscher-Familie Al Nahayan, genauso wie für die rekordverdächtig schnelle Einführung von XBRL an der Börse der VAE: Von Beschlussfassung bis Projektende vergingen eher Monate denn Jahre. Während dreier Tage konnten sich nun also Interessierte aus aller Welt (Teilnehmerzahl aus der Schweiz: 1, womit wir wieder beim Thema einsamer Wüstenwolf wären) über die neusten Tendenzen in Sachen XBRL informieren lassen. Vieles erfährt man natürlich nicht nur bei den unzähligen Seminaren und Vorträgen (zum Beispiel «A Framework of Management Assertions in the Interactive Data rechnungswesen & controlling
Rechnungslegung
Internationale XBRL-Konferenzen
Gerhard Reinecke, Management Digital Data AG, Lenzburg. MDD automatisiert die Produktion von Finanz- und Geschäftsberichten, ohne Unterbruch ab Konsolidierung bis Publikation.
Environment» von Rajendra Srivastava, University of Kansas), sondern etwa auch an der Bar. Da wird einem unter anderem auch verraten, weshalb es den Vereinigten Emiraten so wichtig war, XBRL schnell einzuführen: «Dank XBRL lassen sich unsere Angaben einfacher übersetzen, damit verbreitert sich unsere Investorenbasis markant.» (Abishet Kumat von der National Bank of Abu Dhabi). Dann wieder hörte ich, dass das traditionelle Reporting für Unternehmensanalysen offenbar ein Auslaufsmodell sei: «Weshalb soll sich ein Unternehmenswert über (vergangene!) Finanzerfolge definieren? Immer stärker wird die Unternehmensbewertung auf weichere Faktoren abstellen.» (Stefano Zambon, Universität Ferrara, von ihm erscheint Ende Jahr ein Buch zu diesem Thema.) Die nächste XBRL-Konferenz: Yokohama 6. bis 8. November 2012 «The next Level of Business Reporting. And beyond.» Das Motto des nächsten Treffens tönt es an: XBRL wird nicht nur beim Finanzbericht die Standardisierung vorwärts treiben. Wo XBRL sonst noch eingesetzt werden kann, ist natürlich ein spannendes Thema. Und wo eine der übernächsten XBRL-Konferenzen stattfinden könnte, ebenfalls. Vielleicht in der Schweiz? Dann wäre ich für einmal bestimmt nicht der einzige Schweizer Teilnehmer.
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Steuern
Mehrwertsteuer im Fokus: Saldo- und Pauschalsteuersätze
Rund ein Drittel der MWST-Steuerpflichtigen rechnen nach der Saldosteuer- oder der Pauschalsteuersatzmethode ab. Oft wird nur beim Eintritt in die Steuerpflicht die Frage nach der Abrechnungsmethode grundsätzlich behandelt, jedoch in den Folgejahren vielfach vergessen bzw. nicht erkannt, dass ein Wechsel möglich ist.
Unterstellung Saldosteuersatzmethode Die detaillierten Ausführungen zur Abrechnungsmethode mit der Saldosteuersatzmethode sind in der MWST-Info 12 geregelt. Diese Methode kann grundsätzlich von allen Steuerpflichtigen gewählt werden, wenn folgende Limiten (kumulativ) eingehalten werden: steuerbarer Jahresumsatz darf nicht mehr als CHF 5.02 Mio. betragen; geschuldete Steuer darf nicht höher als CHF 109‘000 p.a. ausfallen. Wird eine dieser Limiten in der Folge überschritten, muss ein Wechsel zur effektiven Abrechnungsmethode vorgenommen werden (s. Ziff. 3.2.1 MWSTInfo 12). Die MWST-Abrechnung muss bei der Saldosteuersatzmethode lediglich halbjährlich erstellt werden. Die Steuer wird durch Multiplikation des gesamten Umsatzes mit dem für die betreffende Branche geltenden Saldosteuersatz ermittelt. Es können maximal zwei Steuersätze beantragt werden. Die entsprechenden Abrechnungssätze können ebenfalls aus der MWST-Info 12 entnommen werden. Ein freiwilliger Wechsel von der Saldosteuersatz- zur effektiven Methode ist natürlich auch möglich. Insbesondere stellt sich diese Frage, wenn a) grössere Investitionen geplant sind; b) mit Änderungen bei einzelnen Aufwandpositionen zu rechnen ist, wie – vermehrter Einsatz TemporärAngestellter – Erhöhung der Leistungen von Dritten (Subunternehmer) – Option durch Vermieterin auf gemieteten Geschäftsräumlichkeiten.
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Je nach Aufwandstruktur kann die eine oder andere Abrechnungsmethode zu einer Reduktion der Steuerzahllast führen. Wurde bisher nach der Saldosteuersatzmethode abgerechnet, kann ein Wechsel nach Ablauf eines Jahres schriftlich bis spätestens 60 Tage nach Beginn der Steuerperiode bei der ESTV beantragt werden. Ein Wechsel von der Methode der effektiven Abrechnung zur Saldosteuer ist frühestens nach drei ganzen Jahren und immer auf Beginn einer Steuerperiode möglich.
Armin Suppiger, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, MWSTExperte FH, VATAR AG, Luzern
Unterstellung Pauschalsteuersätze Steuerpflichtige wie das Gemeinwesen und verwandte Bereiche (private Schulen und Spitäler, Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs, Wassergenossenschaften usw.), Vereine und Stiftungen haben die Möglichkeit ungeachtet der Höhe ihrer Umsätze mittels Pauschalsätzen abzurechnen. Die Abrechnung mit der Steuerverwaltung ist wie bei der effektiven Methode vierteljährlich vorzunehmen. Diese Steuersätze sowie die Spezialbestimmungen zur Pauschalsteuersatzmethode sind in der MWST-Info 13 festgehalten. Auch ist ein Wechsel von der einen zur anderen Methode möglich. Dabei sind folgende Fristen zu beachten: Wechsel von der Pauschalsteuer- zur effektiven Methode: 3 Jahre Wechsel von der effektiven – zur Pauschalsteuersatzmethode: 10 Jahre Die Pauschalsteuersatzmethode ist vor allem im Gemeinwesen bekannt und kommt dort zur Anwendung. Bei Vereinen und Stiftungen sollte überprüft werden, inwiefern mit der Unterstellung allenfalls Steueroptimierungen erzielt werden könnten. Zum einen sind die Anzahl der Abrechnungssätze nicht beschränkt und zum anderen bestehen keine Limiten beim Umsatz und der Steuerzahllast. Allgemeine Bemerkungen Beachtet werden muss, dass Steuerpflichtige, welche für ausgenommene Umrechnungswesen & controlling
sätze für die Versteuerung optieren wollen (z.B. Liegenschaftsvermietung, Schulung), nach der effektiven Methode abzurechnen haben. Im Weiteren ist bei einem Wechsel der Abrechnungsmethode nicht zu vergessen, dass allfällige Korrekturen beim Anlagevermögen, bei den Debitoren und Kreditoren sowie beim Warenlager vorgenommen werden müssen. Fazit Beim Eintritt in die Steuerpflicht kann die Wahl der Abrechnungsmethode von grosser Bedeutung sein. Auch ein allfälliger Wechsel der Abrechnungsmethode sollte periodisch geprüft werden. Durch eine gezielte Steuerplanung können bei grösseren Investitionen oder veränderten Aufwandstrukturen durch die richtige Abrechnungsmethode Steueroptimierungen erreicht werden. Im Weiteren stellt die Abrechnung nach der Saldosteuersatzund Pauschalsteuersatzmethode Vereinfachungen im administrativen Bereich dar und die Aufrechnungsrisiken (z.B. formelle Anforderungen Vorsteuerbelege) werden reduziert.
MWST-Neuigkeiten Die Fristerstreckung für die Einreichung der MWST-Abrechnungen und der Zahlungsfristen können neu über ein OnlineFormular abgewickelt werden. Dabei können die Einreichungs- und Zahlungsfristen bis 3 Monate nach Ablauf des ordentlichen Abgabe- bzw. Zahlungszeitpunkts verlängert werden.
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Gemäss Gabler Lexikon ist unter Wettbewerb das Streben von zwei oder mehr Personen bzw. Gruppen nach einem Ziel zu verstehen, wobei der höhere Zielerreichungsgrad des einen i.d.R. einen geringeren Zielerreichungsgrad des (der) anderen bedingt. Gilt das genau so auch für den eidgenössischen Steruerwettbewerb?
Steuern
Gewinnen, verlieren, ausgleichen: Steuerwettbewerb in der Schweiz Fällen zu erhöhten Steuereinnahmen geführt, weil dadurch vermögende Privatpersonen oder Unternehmen angelockt werden konnten. Dabei soll der Finanzausgleich erhebliche Ungleichgewichte vermindern. Ausgeprägt ist der Steuerwettbewerb in der Schweiz nicht nur zwischen den Kantonen, sondern auch innerhalb eines Kantons zwischen den Gemeinden. Als Steuerexperte wird man oft beauftragt, eine steueroptimale Beratung unter Berücksichtigung der Standortfrage zu erbringen. Dabei ist die Steuerbelastung immer nur einer von verschiedenen Faktoren für das Finden der besten Lösung. Als Hilfe für die tägliche Beratung nützen oft erste Anhaltspunkte, die wir in tabellarischer Übersicht liefern. Der Einzelfall sollte aber immer im Detail begutachtet und berechnet werden.
Steuerwettbewerb bedeutet das Ziel, möglichst viel Steuerertrag mit möglichst geringen Ressourcen zu erzielen, da die Steuererträge zur Finanzierung des Staatshaushalts dienen. Im Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen 2012 hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF festgehalten, dass es in einem schwierigen Umfeld die internationale Zusammenarbeit zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes, und damit letztlich auch der Gesamtwirtschaft, zu wahren gilt. Staat und Unternehmen tragen hier eine gemeinsame Verantwortung.
Peter Happe, Dr., dt. Steuerberater, C.P.A. und Fachberater für internationales Steuerrecht; Reto Giger, lic. iur., eidg. dipl. Steuerexperte: beide Partner bei GIGER Tax AG, Zug und Stans, www.gigertax.ch ist die Steuerbelastung selbst vom Gewinn abziehbar, was in den meisten anderen Ländern nicht der Fall ist. Mithin sollte der Gewinn vor Steuern international verglichen werden. Angesichts einer Unternehmenssteuerbelastung von rd. 31% auf dem Unternehmensgewinn vor Steuern respektive von rd. 50% auf dem steuerbaren Einkommen ab EUR 500.000 für verheiratete Personen respektive ab EUR 250.000 für Alleinstehende in Deutschland ist steuerlich weiterhin mit einem erheblichen Zustrom in die Schweiz zu rechnen.
Tabellen Auch im internationalen Verhältnis hat sich der Steuerwettbewerb verschärft. Weil die Bemessungsgrundlagen für die Steuerberechnung sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, ist ein direkter Vergleich jeweils schwierig. In der Schweiz beispielsweise
Kantone und Gemeinden: Wo ist der beste Standort? Innerhalb der Schweiz haben Steuersenkungen in Gemeinwesen in zahlreichen Steuerübersicht Schweiz 2012
AG
1 Kapitalgesellschaften 1.1 Ordentliche Gewinnbesteuerung Steuerbelastung maximal auf Gewinn nach Steuern bei CHF 1 Mio. – Günstigste Gemeinde (in %) 22.5 – Teuerste Gemeinde (in %) 1.2 Ordentliche Kapitalsteuerbelastung CHF 1 Mio. EK Kantonshauptort (in CHF) 2050 1.3 Kapitalsteuer Holding CHF 1 Mio. EK Kantonshauptort (in CHF) 164 2 Privatpersonen (unverheiratet, konf.los) 2.1 Steuerbares Einkommen (nach Abzügen) CHF 1 000 000, Steuerbelastung: – Günstigste Gemeinde (in %) 29.6 – Teuerste Gemeinde 36.7 2.2 Dividendenprivileg auf Einkommen Kanton/Gemeinde (qualifizierte Bet. im Privatvermögen, exklusive Bund) Umfang der Besteuerung Kanton/Gemeinde (in %) 40 Teilsatz- (S) oder Teilbesteuerungsverfahren (B) S 2.3 Steuerbares Vermögen (nach Abzügen) CHF 1 000 000 (Hauptort), Belastung in % 0.37 3 Grundstückgewinnsteuersystem (beim monistischen System werden Grundstückgewinne auch beim Geschäftsvermögen mit der separaten Grundstückgewinnsteuer erfasst, beim dualistischen nur beim Privatvermögen). – (mehrheitlich) dualistisch x – (mehrheitlich) monistisch – Mischsystem Angaben ohne Gewähr.
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Informatik
Unternehmenssoftware aus der Cloud?
Wer mit Unternehmenssoftware zu tun hat, sei es in den Bereichen Rechnungswesen und Controlling oder anderswo, kommt zur Zeit kaum an den Begriffen «Cloud-Computing», «Software-as-aService» und «On-Demand» vorbei. Manche sind überzeugt, es handle sich dabei nur um die neuste und bald vorübergehende Marketing-Mode der IT-Branche, andere sehen darin eine Transformation der ganzen IT-Industrie ähnlich der Ablösung der Grossrechner durch die PC- und Client-Server-Welt vor 25 Jahren. Werden Unternehmen in Zukunft überhaupt noch Server kaufen und IT-Administratoren beschäftigen, oder ist das «On-Demand»-Modell für die Produktion und Konsumation von IT-Services in Kosten und Leistung derart überlegen, dass es sich allgemein durchsetzen wird? Das On-Demand Modell ... Das On-Demand-Modell unterscheidet sich radikal von der herkömmlichen Weise, IT-Services zu produzieren und zu konsumieren. Anstatt Softwarelizenzen zu kaufen und auf einer eigenen IT-Infrastruktur zu betreiben, wird die Software vom Hersteller selbst in einer hoch automatisierten und industrialisierten Weise für tausende von Kunden betrieben, die für die Nutzung einen monatlichen festen Mietpreis entrichten, der in der Regel von der Anzahl der Benutzer abhängt.
steigt dabei um das 10- bis 100-fache. Die durchschnittliche Auslastung der Server, die in konventionellen Rechenzentren in der Regel unter 10% liegt, steigt gleichzeitig auf bis zu 80%, und weitere typische Skaleneffekte kommen noch hinzu. Führt man sich all dies vor Augen, ist es ökonomisch kaum vorstellbar, dass Unternehmen in 5-10 Jahren noch eigene Server kaufen bzw. besitzen werden. Neben der Infrastruktur verursacht bei konventioneller IT aber auch das Applikationsmanagement erhebliche Kosten. In der Praxis stellt sich häufig heraus, dass diese sogar höher sind als die Infrastrukturkosten. Zum Applikationsmanagement gehören die Installation und Konfiguration der Unternehmenssoftware, das Einspielen von Updates, die Migration auf neue Releases, die anfängliche und fortlaufende Anpassung an die Bedürfnisse des Unternehmens sowie die entsprechende Schulung der Anwender, die Überwachung und Optimierung der Anwendungsperformance und die Anpassung der benötigten Kapazitäten der IT-Infrastruktur. Wird eine Unternehmenssoftware durch den Hersteller der Applikation für eine grosse Zahl von Kunden auf einer CloudInfrastruktur betrieben, eröffnet dies die Möglichkeit, die Prinzipien der Industrialisierung und Automation auch auf das Applikationsmanagement anzuwenden, und damit auch hier erheblich die Kosten
Christoph Burkhardt ist Managing Director der CFP Business Consulting AG in Baar und war bis 2011 verantwortlich für den F&E-Bereich bei einem internationalen Hersteller von Unternehmenssoftware. Er ist Absolvent der HSG Executive School sowie der Technischen Universität Karlsruhe (KIT).
zu senken und gleichzeitig die Agilität zu erhöhen. Um diese Ziele zu erreichen, reicht es allerdings nicht aus, einfach eine herkömmliche Unternehmenssoftware im Sinne konventionellen Hostings in die Cloud zu befördern. Die kontinuierliche Anpassung der Applikation an die sich ändernden betrieblichen Anforderungen muss weitgehend von externen Spezialisten auf die Key-User des Unternehmens selbst verlagert werden, und dazu ist eine modellbasierte Softwarearchitektur der Schlüssel. Zur Automatisierung der restlichen Aspekte des Applikationsma-
... eine substanzielle Innovation? Das neue Modell basiert auf drei grundlegenden Innovationen: Virtualisierung von IT-Infrastruktur, Automatisierung von Applikationsmanagement und modellbasierter Applikationsarchitektur. Die Infrastruktur herkömmlicher komplexer IT-Systeme benötigt normalerweise viele Tage manueller Arbeit für Installation und Inbetriebnahme sowie für die nachfolgenden Wartungsarbeiten während des Betriebs. Durch Virtualisierung laufen diese Vorgänge in einer Cloud-Infrastruktur dagegen vollautomatisch und innerhalb von wenigen Minuten ab. Die Produktivität eines Systemadministrators
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Total Cost of Ownership: konventionell vs. On-Demand
rechnungswesen & controlling
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On-Demand in der Praxis In der betrieblichen Praxis ergeben sich eine Reihe wesentlicher Konsequenzen aus dem On-Demand Modell, die im folgenden dargestellt werden. Kapitalbindung und Investitionsrisiko: An die Stelle des einmaligen Erwerbs einer unbefristeten Nutzungslizenz für Software und Hardware und den jährlichen Wartungskosten tritt eine monatliche Mietpauschale. Dies reduziert die Kapitalbindung und das Investitionsrisiko. Der Cash-Flow der IT-Kosten wird zeitlich besser mit dem betrieblichen Nutzen des Systems synchronisiert. Aus Investitionskosten (CapEx) werden operative Kosten (OpEx). Die Kosten für externe Dienstleistungen zur Implementierung des Systems bleiben allerdings als einmalige Investitionskosten bestehen. Elastizität der Betriebskosten: Da der monatliche Mietpreis von der Anzahl der Mitarbeiter abhängt, die das System nutzen, lassen sich die Betriebskosten bei schrumpfendem oder wachsendem Geschäft leichter anpassen. Auch für junge, schnell wachsende Unternehmen ist dieses Modell attraktiv. Dazu muss man die Möglichkeit zur flexiblen Anpassung der Benutzeranzahl allerdings im Vertrag mit dem Anbieter verankern. Betriebswirtschaftliche Standardfunktionalität: Die Funktionalität einer Unternehmenssoftware ist derart umfassend und variantenreich, und bei ihrer Entwicklung auf das Feedback aus dem Produktiveinsatz bei Kunden angewiesen, dass eine funktionale Reife oft erst nach 10 Jahren und mehr erreicht wird. Handelt es sich bei der On-Demand Lösung um eine moderne, neu entwickelte Applikation, die all die beschriebenen Vorteile im Bereich des Applikationsmanagements bietet, ist daher besonders sorgfältig zu prüfen, ob alle wesentlichen betrieblichen Anforderungen abgedeckt werden. Auf der anderen Seite ermöglichen es die
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weniger kapitalintensive Implementierung und die günstigeren Betriebskosten auch kleineren Unternehmen, von den Vorteilen einer vollintegrierten und globalen Unternehmenslösung zu profitieren, die bisher grösseren und finanzstarken Unternehmen vorbehalten war. Unternehmensspezifische Funktionalität: Bisher wurde Unternehmenssoftware häufig durch individuelle Programmierung stark auf ein einzelnes Unternehmen angepasst. Dies stellt sich langfristig meist als problematisch heraus: Releasewechsel werden sehr teuer, der Hersteller kann die Software nur noch schlecht warten, Qualitätsprobleme und Konflikte mit Updates vom Hersteller treten auf, etc. Oft liegt das Motiv für individuelle Programmierung in fehlender Flexibilität der Standardsoftware; hier bietet eine moderne modellbasierte Softwarearchitektur meist bessere Lösungen ohne individuelle Programmierung. Ein weiteres Motiv kann fehlende Standardfunktionalität sein; hier gilt das im vorigen Abschnitt Gesagte. Oft ist es aber auch der fehlende Wille der Anwender, ihre gewohnte Arbeitsweise zu ändern. In diesem Fall ist es wichtig, im Implementierungsprojekt gegenzusteuern. Generell gilt für On-DemandSoftware, dass auf individuelle Programmierung so weit wie möglich verzichtet werden sollte, da sonst die Gefahr besteht, die grossen Vorteile des automatisierten Applikationsmanagements zu verlieren. Anpassung an betriebliche Veränderungen: Handelt es sich bei der On-Demand Lösung um eine moderne modellbasierte Softwarearchitektur, können diese Anpassungen in der Regel ohne externe Spezialisten vorgenommen werden. Reports und Analysen können durch «Drag & Drop» erstellt werden, das Organisationsmodell und Prozesse durch intelligente Konfiguratoren angepasst werden. Durch das On-Demand-Modell entfällt in der Regel auch der Aufwand, für grössere Veränderungen ein eigenes Testsystem vorzuhalten, da dies über das automatisierte Applikationsmanagement jederzeit vom Anbieter ohne Aufwand bereitgestellt werden kann. Benötigte interne IT-Kompetenz: Der Bedarf für interne IT-Kompetenz schrumpft erheblich. Das hilft dem Unternehmen und der Unternehmensleitung, sich auf das eigentliche Geschäft zu konzentrieren. rechnungswesen & controlling
Updates und Releasewechsel: Dies stellt bei kleinen KMU mit nur wenigen Mitarbeitern und relativ einfacher Unternehmenssoftware meist keine besondere Herausforderung dar. Bei grösseren KMU und komplexerer Software ändert sich das allerdings erheblich. Oft sind Releasewechsel derart aufwändig, dass sie über Jahre hinweg aufgeschoben werden. Dadurch wird die Hürde für einen Releasewechsel aber immer höher, mit dem Resultat, dass diese Unternehmen von der Weiterentwicklung des Herstellers vollkommen abgeschnitten sind, obwohl sie dafür jedes Jahr Wartungsgebühren bezahlen. Hier liegt einer der grössten Vorteile des On-Demand Modells. Da der Softwarehersteller die Software für eine grosse Anzahl von Kunden selbst betreibt, hat er ein grosses Interesse, dass die Kunden das jeweils aktuelle Release einsetzen. Er hat auch die Möglichkeit, dies durch entsprechende Änderungen in der Softwarearchitektur und automatisierte Update- und Releasewechsel-Prozesse der Betriebsplattform zu unterstützen. In der Praxis bedeutet das zum Beispiel, dass ein Kunde alle 6 Monate über ein bevorstehendes Upgrade informiert wird, und sich dann aus verschiedenen vorgeschlagenen Wartungsfenstern bzw. Wochenenden eines aussucht, an dem das Upgrade dann vom Anbieter automatisiert vorgenommen wird. Im Vorfeld stellt der Anbieter eine Dokumentation aller Neuerungen und gegebenenfalls auch ein Testsystem des neuen Releases mit einer Kopie der Kundendaten zur Verfügung. Nach dem Releasewechsel können neue Funktionalitäten dann vom Kunden gezielt aktiviert werden, sofern er diese benutzen will. Auf diese Weise kann ein Kunde relativ leicht von Verbesserungen und Innovationen des Herstellers profitieren, wie z.B. der Möglichkeit, mit Tablet und Smartphone auf Unternehmensdaten zuzugreifen.
Informatik
nagements muss die Applikation zudem um entsprechende Automatisierungsmechanismen ergänzt werden. Beides kann aus technischen Gründen nur der Softwarehersteller selbst in vollem Umfang leisten. Nur wenige Hersteller von Unternehmenssoftware haben aber den technologischen Weitblick und die finanziellen Mittel dazu.
Servicequalität und Verfügbarkeit: Durch die professionelle «Rund-um-dieUhr»-Überwachung, die permanente automatische Anpassung der IT-Infrastrukturkapazität an die Nutzung des Systems und durch Hochverfügbarkeitsmechanismen, die sich ein KMU normalerweise nicht intern leisten kann, bietet das OnDemand Modell höhere Servicequalität und Verfügbarkeit. Allerdings kann ein Anbieter dies alles immer nur bis zum «Ausgangstor» seines Rechenzentrums garantieren. Für den Weg dorthin benutzt
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Compliance: Durch die Nutzung einer On-Demand Lösung verliert ein Unternehmen die direkte Kontrolle über Compliance-relevante Bereiche und muss sich daher durch entsprechende Garantien des Anbieters absichern. Ab einer bestimmten Unternehmensgrösse wird im Rahmen der Jahresabschlussprüfung regelmässig auch überprüft, ob bestimmte Standards im IT-Bereich eingehalten werden. Die Lösung besteht darin, den On-Demand Anbieter vertraglich zu verpflichten, sich regelmässig gemäss dem internationalen Audit-Standard ISAE 3402 («inclusive»-Variante) zertifizieren zu lassen. Die Vorlage dieses Zertifikats reicht bei einer Abschlussprüfung aus. Betreibt der On-Demand Anbieter sein Rechenzentrum im Ausland, so ist zu prüfen, ob Handels- und Steuerrecht die Speicherung der Daten im Ausland zulassen. Das schweizerische Handels- und Steuerrecht stellt hier kein Hindernis dar, sofern «der Zugriff, die Wiedergabe und die Verfügbarkeit der für die Steuererhebung relevanten Daten jederzeit gewährleistet bleiben» (Art. 10 Abs. 4 ElDI-V, sowie Art. 957ff OR und GeBüV). Bei einer Auslagerung der Datenverarbeitung an einen On-Demand Anbieter im In- oder Ausland muss auch die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sichergestellt werden. Das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz bietet hier mit dem rechtlichen Konstrukt der «Auftragsdatenverarbeitung» eine vertraglich gut
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umsetzbare Lösung, sofern die Daten in der Schweiz oder im EU-Raum (hingegen nicht in den USA) aufbewahrt und verarbeitet werden. Für bestimmte Branchen wie z.B. Banken, öffentliche Institutionen, Pharmaindustrie und Gesundheitswesen existieren zusätzliche Bestimmungen, die zu berücksichtigen sind. Auch hier ist aber der Einsatz von On-Demand Lösungen möglich, sofern der Anbieter die entsprechenden Zertifizierungen besitzt.
se schwer zu quantifizieren. Ebenso die Möglichkeit, jederzeit beliebige Analysen und Reports ohne Programmierung erstellen zu können, jederzeit Innovationen neuer Softwarereleases nutzen zu können, eine moderne komfortable Benutzeroberfläche zu haben, und die höhere Sicherheit des Betriebs in rund um die Uhr überwachten und geografisch getrennten Rechenzentren mit gespiegelten Daten.
Sicherheit: Häufig wird der mit dem OnDemand Modell einhergehende Kontrollverlust über Systeme und Daten als Sicherheitsrisiko empfunden. Rein rational betrachtet reduziert das On-Demand Modell aber viele Sicherheitsrisiken. Ein grosser Teil der Sicherheitsmassnahmen, die für On-Demand Anbieter Standard sind, kann sich ein KMU intern schlicht nicht leisten. Hinzu kommt, dass für OnDemand Anbieter Sicherheitsvorfälle aufgrund des Reputationsschadens extrem geschäftskritisch sind. Durch regelmässige Zertifizierungen nach dem internationalen Standard für Informationssicherheit ISO/IEC 27001 weisen On-Demand Anbieter nach, dass ihre Sicherheitsvorkehrungen dem aktuellen Standard entsprechen. Hierzu sollte man den Anbieter vertraglich verpflichten. Ebenso wichtig ist eine vertragliche Garantie, jederzeit einen vollständigen Export aller Daten erhalten zu können, sei es als zusätzliche Sicherheit oder für den Fall einer Vertragsbeendigung.
Konsumenten-Cloud und Unternehmens-Cloud
Gesamtbetriebskosten (TCO / Total Cost of Ownership): Aufgrund der oben beschriebenen Automatisierungs- und Skaleneffekte sind diese im On-Demand Modell in der Regel niedriger als im konventionellen Modell. Ein direkter Kostenvergleich kann in der Praxis allerdings leicht in die Irre führen, weil die wahren Kosten des konventionellen Applikationsmanagements schwer zu ermitteln sind und daher beim Vergleich nicht berücksichtigt werden. Der Vorteil, eine Software aufgrund ihrer modernen Architektur leichter an betriebliche Veränderungen anpassen zu können, ist beispielswei-
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Informatik
der Kunde in der Regel das Internet. Fällt die Internet-Anbindung des Kunden aus, oder ist sie überlastet, wirkt sich das entsprechend auf die Verfügbarkeit bzw. Servicequalität einer On-Demand Unternehmenssoftware aus. Im Rahmen der Einführung muss daher die InternetAnbindung überprüft und deren Kapazität und Verfügbarkeit gegebenenfalls angepasst werden. Für die On-Demand Lösung selbst müssen Verfügbarkeit und Reaktionszeiten vertraglich vereinbart und mit Bussen versehen werden; für die Service-Hotline müssen Servicezeiten, Sprache, maximale Reaktions- und Lösungszeit definiert werden.
In der öffentlichen Diskussion über Cloud-Computing wird häufig keine saubere Trennung zwischen KonsumentenCloud und Unternehmens-Cloud vorgenommen. Es gibt zwar aus technischer Sicht eine Reihe von Gemeinsamkeiten, aber die beiden Modelle unterscheiden sich grundlegend durch die vertraglichen Garantien eines On-Demand Anbieters gegenüber seinen Kunden. Nur die vertraglichen Vereinbarungen einer Unternehmens-Cloud sichern dem Kunden handels-, steuer- und datenschutzrechtliche Compliance, eine Festlegung des Orts der Datenverarbeitung und Speicherung, und mit Vertragsstrafen hinterlegte Zusagen bzgl. Verfügbarkeit und Performance des Systems. Fazit Cloud-Computing bzw. das On-Demand Modell sind dabei, die IT-Industrie im grossen Stil nachhaltig zu transformieren. Das dahinter liegende Produktionsmodell für IT-Services ist dem konventionellen Modell ökonomisch in ähnlicher Weise überlegen, wie die industrielle Massenproduktion der handwerklichen Einzelfertigung überlegen ist. In den letzten 5 Jahren haben sich die ersten On-Demand Lösungen zur Marktreife entwickelt. Unternehmen, die sich mit der Einführung einer neuen Unternehmenssoftware beschäftigen, sollten daher jetzt auch OnDemand Lösungen in ihre Auswahl mit einbeziehen.
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Aus dem veb.ch
Von Zollerleichterungen bis zur abgelehnten Sonderprüfung: neue Verordnungen und Entscheide. Steuern Mitarbeiterbeteiligungsverordnung Der Bundesrat hat am 27. Juni 2012 die Mitarbeiterbeteiligungsverordnung (MBV) erlassen, welche die Pflichten der Arbeitgeber bei der Abgabe von Mitarbeiterbeteiligungen umschreibt. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Grundstückgewinnsteuer muss bezahlt werden Wer mit dem Erlös aus einem Liegenschaftsverkauf ein Ersatzobjekt finanziert, entgeht der Grundstückgewinnsteuer nicht zwingend. Laut Bundesgericht kann kein Steueraufschub beansprucht werden, wenn das verkaufte Haus schon Jahre nicht mehr selbst bewohnt wurde (BGE 2C_497/2011). Generalabonnement 1. Klasse Die Mehrkosten eines Billets oder eines Generalabonnements 1. Klasse sind abzugsfähig, wenn die steuerpflichtige Person die effektiven Kosten nachweist und darzutun vermag, dass die Benutzung der 1. Klasse nicht bloss einem persönlichen Bedürfnis entspricht sondern beruflich begründet werden kann. Letzteres trifft insbesondere dann zu, wenn dank der 1. Klasse mit der Berufstätigkeit zusammenhängende Arbeiten effizient erledigt werden können, sodass sich daraus ein wesentlicher Zeitgewinn ergibt (vorliegend bejaht für zwei wöchentliche Fahrten Freiburg - St. Gallen). Entscheid des Steuergerichtshofes Freiburg vom 16. Februar 2011 (607 2010-20 und 21). Wirtschaftsrecht Gefälligkeitsrechnungen sind Urkunden Ein Rechnungssteller kann sich strafbar machen, wenn er inhaltlich unwahre Rechnungen ausstellt, die für die Buchhaltung des Rechnungsadressaten bestimmt sind. Darunter fallen sogenannte Gefälligkeitsrechnungen, wo der Rechnungsaussteller mit der buchführungspflichtigen Rechnungsempfängerin zusammenwirkt und auf deren Geheiss oder Anregung hin eine inhaltlich unwahre Rechnung erstellt. Buchhaltungsbelege sind Urkunden, weshalb der Ausstel-
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ler der Gefälligkeitsrechnung in die Pflicht genommen wird. Dieses Verhalten ist ebenso strafwürdig, wie dasjenige des Buchhalters, der diese verbucht. Gefälligkeitsrechnungen gelten laut Bundesgerichtsentscheid (6B_571/2011 vom 24.05.2012) als inhaltlich unwahr, da darin andere als die tatsächlich erfolgten Leistungen in Rechnung gestellt wurden. Mit diesen inhaltlich unwahren Rechnungen wird die Buchhaltung verfälscht, namentlich wenn private Auslagen als geschäftsmässig verbucht werden und dadurch der Gewinn geschmälert wird. Das Bundesgericht sah es als erwiesen, dass Gefälligkeitsrechnungen den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen. Zudem hält das Gericht fest, dass die inhaltlich unwahre Urkunde bereits mit deren Erstellung und nicht erst mit der Verbuchung in der Buchhaltung der Rechnungsempfängerin entsteht. Dieses wegweisende Urteil ist für die Buchführung von enormer Wichtigkeit. Mit diesem Entscheid hat das Bundesgericht seine Rechtsprechung betreffend Falschbeurkundung dahingehend präzisiert, dass es das Ausstellen einer Gefälligkeitsrechnung, welche als Buchhaltungsbeleg bestimmt ist, als Falschbeurkundung qualifiziert und es damit den Rechnungsaussteller in die Pflicht nimmt. Konkurrenzverbot Gemäss OR 464 I darf der Prokurist bzw. der Handlungsbevollmächtigte, der zum Betrieb des ganzen Gewerbes bestellt ist oder in einem Arbeitsverhältnis zum Inhaber des Gewerbes steht, ohne Einwilligung des Geschäftsherrn weder für eigene Rechnung noch für Rechnung eines Dritten Geschäfte machen, die zu den Geschäftszweigen des Geschäftsherrn gehören. Der Prokurist bzw. der Handlungsbevollmächtigte darf also nicht die gleichen Produkte oder Dienstleistungen anbieten wie der Geschäftsherr. Bei Übertretung des Konkurrenzverbots von OR 464 I kann der Geschäftsherr Ersatz des verursachten Schadens fordern und die betreffenden Geschäfte auf eigene Rechnung übernehmen (OR 464 II). Hat der Prokurist bzw. Handlungsbevollmächtigte das fragliche Geschäft in eigenem Namen abgeschlossen, kann rechnungswesen & controlling
der Geschäftsherr die Ablieferung aller daraus tatsächlich erlangten Vermögenswerte verlangen. OR 464 II beinhaltet somit einen Anspruch auf Abschöpfung des erzielten Gewinns. BGE 137 III 607 (4A_345/2011); BGer, 28.4.2011. Anforderungen an die Berufserfahrung des Revisors X war von der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) als Revisor abgelehnt worden, da seine Berufserfahrung als ungenügend betrachtet wurde. Gegen dieses Urteil erhob X Beschwerde beim BVGer. RAG 43 VI (Übergangsbestimmungen) erlaubt es der Aufsichtsbehörde, in Härtefällen auch Fachpraxis anzuerkennen, die den gesetzlichen Anforderungen von RAG 5 nicht genügt, sofern eine einwandfreie Erbringung von Revisionsdienstleistungen aufgrund langjähriger praktischer Erfahrung nachgewiesen wird. Damit steht der Aufsichtsbehörde ein gewisses Ermessen zu. Die von der RAB als geeignet bezeichnete Dauer einer nötigen Berufspraxis von 12 Jahren ist jedoch zu lange. Die Qualität eines Revisors kann nicht anhand einer allgemein bestimmten Anzahl Jahre Berufserfahrung gemessen werden. Eine Tätigkeit als Unterrichtskraft schliesst das Sammeln von Berufserfahrung nicht vollkommen aus. Falls X für die Zeit seiner Tätigkeit als Unterrichtender parallel zu seinen Unterrichtsaktivitäten Mandate im Bereich des Rechnungswesens oder der Rechnungsrevision vorweisen kann, sind die in diesen Jahren gewonnenen Berufserfahrungen zu berücksichtigen. Der Gesetzestext des RAG unterscheidet nicht zwischen internem und externem Rechnungswesen. Es gibt keinen Grund, diesbezüglich von einem Versäumnis des Gesetzgebers auszugehen, da für eine ausreichende Erfahrung als Revisor Kenntnisse sowohl des internen als auch des externen Rechnungswesen erforderlich sind. Die von der RAB trotzdem vorgenommene Unterscheidung ist folglich unzulässig (B-639/2010; BVGer, 7.7.2011).
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Viele Beschäftigte im Finanz- und Rechnungswesen tragen grosse Verantwortung. Fundiertes Fachwissen wird vorausgesetzt. Mit kontinuierlichem Wissensmanagement können Mitarbeitende befähigt werden, Risiken zu reduzieren. Training oder Weiterbildungen bringen jedoch nichts, wenn das erworbene Wissen nicht im Betrieb integriert wird. Wissensmanagement ist Teil des Risikomanagements «Was zurzeit bei der Erdöl-Service-Gesellschaft abläuft, ist der Albtraum eines jeden Buchhalters.» so leitete Ende Juli 2012 die NZZ einen Artikel über das in der Schweiz domizilierte Unternehmen Weatherford ein. Im Bericht wird ausgeführt, wie Steuern in dreistelliger Millionenhöhe falsch verbucht wurden, Kontrollen über Jahre versagt haben und die Revisionsstelle Ernst & Young die Falschbuchungen über die gesamte Zeit absegnete. Tragisch an der Geschichte ist, dass dies kein Einzelfall darstellt. Hört man sich bei Fachkollegen um, so werden – hinter vorgehaltener Hand – regelmässig solche Geschichten erzählt. Im Vergleich zu anderen Branchen verfügen wir im Finanz- und Rechnungswesen mit all den Rechnungslegungs-Standards, Prüfungsvorschriften und internen Kontrollsystemen über eine gute Basis im Risikomanagement, die dem Unternehmen, der Geschäftsleitung und den Aktionären Sicherheit geben – würde man meinen – und doch kommt es zu Unregelmässigkeiten in der Buchführung. Das Rechnungswesen ist in der quantitativen Risikokontrolle sehr gut ausgebaut, der menschliche Faktor wird jedoch zu wenig beachtet. Fehlerquellen aus der Sicht der Wissenschaft Der Risikoforscher James Reason unterscheidet drei Arten von Fehlleistungen des Menschen: Skill based: Schnitzer und Patzer (zum Beispiel Flüchtigkeitsfehler). Sie sind das kleinste Übel, meist einfach zu fin-
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den und stellen ein kleines Risiko dar. Die häufigste Fehlerart. Rule based: Regelwerke können falsch ausgelegt werden oder sind schon unzulänglich geschrieben. Ein Beispiel: Mitarbeitende verstehen eine Rechnungslegungsvorschrift aufgrund von fehlender Ausbildung falsch oder diese ist so kompliziert geschrieben, dass sie von den Anwendern falsch ausgelegt wird. Knowledge based: Das grösste Risiko birgt falsch angewendetes Wissen, sei dies vorsätzlich (mit krimineller Energie) oder das Wissen kann nicht adäquat angewendet werden. Ein Beispiel: Der Sachverhalt einer Buchung ist so komplex, dass er die Problemlösungsfähigkeit des Buchenden übersteigt. Der «Human Factor» Wissensmanagement Eine Umfrage in Schweizer Unternehmen deckte auf, dass börsenkotierte Unternehmen jährlich Opfer eines grösseren Falls von Gesetzesverletzung durch Angestellte werden. Unregelmässigkeiten oder Zwischenfälle entstehen selten durch technisches Versagen, in den häufigsten Fällen sind sie auf den Faktor Mensch zurückzuführen. In Hochrisikobereichen wie beispielsweise der Flugsicherung, im Bahnbetrieb oder in Kernkraftwerken werden schon seit über 20 Jahren Bestrebungen unternommen, mehr über den Faktor Mensch als Risikoverursacher zu erfahren. Das Wissensmanagement im Betrieb wurde dabei als einer der Bestandteile des «Human Factors» identifiziert. Ein Aspekt des Wissensmanagements ist Training und Weiterbildung von Mitarbeitenden. Gut ausgebildetes Personal, welches das in der Ausbildung erhaltene Wissen im Betrieb einsetzt, verringert Risiken und bringt der Unternehmung Sicherheit. So zum Beispiel eine Mitarbeiterin der Debitorenbuchhaltung einer multinationalen Unternehmung: Ihr Manager setzte sie unter Druck, nicht realisierte Umsätze zu buchen. Da sie über rechnungswesen & controlling
Gabriela Suter M.Sc., Expertin für Human Factor im Risikomanagement, Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis, Suter & Co Teamwork, Eglisau, www.suter.com.
Ausbildung · Weiterbildung
Nur gut integriert wirklich wirksam: Weiterbildung im Risikomanagement
das entsprechendes Wissen mit Argumenten verfügte, konnte sie der Forderung entgegentreten. Nettes Erlebnis statt gutes Ergebnis Wissen besteht aus einzelnen Informationen, die vernetzt werden. Erst durch die Umsetzung in der Handlung entsteht jedoch jene Kompetenz, welche der Unternehmung einen Wettbewerbsvorteil bringt. Soweit die Theorie. Wie sieht es jedoch in der Praxis aus? Dieser Frage sind 2002 zwei Forscher nachgegangen – mit ernüchternder Erkenntnis: Satte 78% der Mitarbeitenden waren sehr zufrieden mit der Weiterbildung – der Inhalt der Veranstaltung sei interessant, der Anlass gut organisiert, der Trainer kompetent und die Atmosphäre lernförderlich. So die Antworten auf dem sogenannten «Happy Sheet», welches regelmässig am Ende von Veranstaltungen verteilt wird. Nur noch 32% konnten jedoch einen Lernerfolg verbuchen, worunter ein Wissenszuwachs und eine Einstellungsänderung verstanden werden. Wissenszuwachs wird in der Regel mit Wissenstests geprüft. Wissenstests sind jedoch nicht für alle Fortbildungsformen anwendbar.
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Ausbildung · Weiterbildung
Bei verhaltensorientierten Trainings ist z.B. weit mehr als die Kenntnis bestimmter Techniken zu testen. Kommt dazu – und hier wird es nun wahrlich prekär: Ein Rechnungslegungsstandard, wiedergegeben an einer Prüfung, bedeutet noch nicht, dass er auch verstanden wird und in die Praxis transferiert werden kann. So gaben nur noch 9% der Befragten in besagter Studie an, dass sie das Gelernte auch am Arbeitsplatz anwenden können. Immerhin wies man dafür bei 7% der Beteiligten nach, dass ihr neues Wissen auf der Organisationsebene den Unternehmenserfolg verbesserte. Risiken wurden reduziert, Kosten gesenkt sowie Qualität und Quantität verbessert werden.
Ein Grund könnte die Risikokultur im Unternehmen sein. Wenn es nicht üblich ist, Anweisungen eines Vorgesetzten auch zu hinterfragen und zur Diskussion zu stellen, wird sich wohl selten jemand melden, wenn riskante oder falsche Anweisungen gegeben werden. Das Motto ist dann: «Der Chef hat immer recht». Unsere Debitorenbuchhalterin dürfte in so einem Umfeld still bleiben und die angewiesene Arbeit erledigen, um die Jobsicherheit nicht zu gefährden. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass sie mit der Zeit nicht mehr aktiv mitdenkt. Direktiven werden unreflektiert umgesetzt – das Hirn wird in den Standby Modus gesetzt – mit der Folge, dass nach einiger Zeit ein Kompetenzverlust stattfindet, da das Wissen im Alltag nicht mehr angewendet wird.
Zufriedenheitserfolg (Happy-Sheet) 78%
Transfererfolg 9%
Unternehmenserfolg 7%
Vier Ebenen der Erfolgskontrolle, in Anlehnung an Kirkpatrick (1967, 1994); dazu die Angabe zur Häufigkeit der Messung von van Buren und Ersine (2012)
Fazit aus dieser und weiteren Studien: Die Zufriedenheit mit einem Training korreliert kaum mit dem Lernerfolg. Zusammenhänge zum Transfererfolg im beruflichen Alltag sind nicht gegeben, d.h. gut ausgebildete Mitarbeitende setzen ihr Wissen im Beruf nicht unbedingt um. Eine Beobachtung, die wohl der Praktiker schon lange gemacht hat. Allerdings steht sie konträr zum gegenwärtigen Kredo, dass lebenslange Schulung unumgänglich und für Unternehmen überlebenswichtig ist. Warum wird erworbenes Wissen nicht umgesetzt? Vielleicht haben sich einige Leser bei der obigen Geschichte der Debitorenbuchhalterin gefragt, ob das Beispiel wirklich aus der Praxis entnommen ist? Die Zweifel sind aus der Sicht vieler Betriebe berechtigt. Die Mitarbeitenden verfügen wohl über fundiertes Wissen, aber sie können es nicht anwenden. Der Transfer misslingt.
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Besucht ein Mitarbeitender eine Weiterbildung, sollte im Anschluss sichergestellt sein, dass das gelernte Wissen im beruflichen Alltag umgesetzt wird und zwar unter Einbindung des ganzen Teams. Dies kann mit verschieden Methoden geschehen. Einige Optionen: Präsentation an einer Teamsitzung mit anschliessender Diskussion zur Integration des Gelernten in die Arbeitsroutine. Jobrotation oder Hospitation, worunter das zeitweise Schnuppern an einem andern Arbeitsplatz verstanden wird. Schulungsunterlagen können zirkulieren oder Erfahrungsgruppen zum Austausch gebildet werden. Eine einfache Kaffeepause hat früher schon viel dazu beigetragen. Wenig Aufwand, hoher Ertrag
Erfolgskontrolle Weiterbildung Lernerfolg 32%
Gelerntes in der Unternehmung anwenden
Ebenso kann das Teamverhalten beim Wissenstransfer in den Betrieb von Bedeutung sein. Menschen sind soziale Wesen, sie orientieren sich am Umfeld. Das Wissen aus der Weiterbildung wird untergeordnet, wenn die Gewohnheit im Team in eine andere Richtung geht, Gruppendruck wird erzeugt. Regeln können im Team gut eingeführt sein, dann wird zum Beispiel unter Zeitdruck die erste Ausnahme gemacht, im Folgenden gewöhnt man sich an die Ausnahmen und mit der Zeit schleicht sich eine geänderte Routine ein. Als Beispiel könnte man IKSRegeln nehmen, die langsam umgangen werden, der Fachausdruck dazu ist Drift to failure.
Der Vorteil dieser Methoden ist, dass sie wenig bis nichts kosten. Dennoch fördern sie die einzelnen Mitarbeitenden, was die Bindung zum Unternehmen erhöht und folgerichtig das Risikoverhalten reduziert. Falls – das soll hier angemerkt sein – Bindung überhaupt gewünscht wird. Denn leider leiden Mitarbeitende immer häufiger unter Jobunsicherheit oder fehlenden Arbeits-Perspektiven. Da wundert es dann nicht, wenn Angestellte nicht mehr bereit sind, Wissen zu teilen und es in der geförderten Isolation zu Fehlverhalten kommt. Fazit: Der Massnahmen-Fächer zur gelungenen Integration von Weiterbildung im Unternehmen ist reichhaltig, und schon relativ wenig Aufwand verbessert das Risikomanagement nachhaltig – sofern man dies unternehmsintern wirklich will.
Wenn eine Arbeitsabfolge in einem Team üblich ist, wird sie kaum geändert, nur weil ein Teammitglied eine Weiterbildung besucht hat. Eine gemeinsame Vorstellung (mentales Modell) der Arbeitsprozesse fehlt. Da braucht es mehr um eine Verhaltensänderung zu verankern. rechnungswesen & controlling
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Normalerweise stehen die Prüfungsorganisatorinnen und -organisatoren des KV Schweiz nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit. Sie wirken eher im Hintergrund. Und zwar nicht nur vor Ort während der Prüfungen, sondern das ganze Jahr hindurch. Umso spannender: ein Blick hinter die Kulissen. Ruhe herrscht nie für die Prüfungsorganisation des KV Schweiz: Kandidatinnen und Kandidaten treten gerade während des Anmeldeprozesses mit unterschiedlichen Anliegen an sie heran. «Wir erhalten in dieser Zeit sehr viele Anrufe. Die Kandidatinnen und Kandidaten wollen wissen, was sie der Anmeldung alles beilegen müssen», erzählt Nicole Gretler, die für die Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen verantwortlich ist. Hunderte von Details checken in kurzer Zeit Die Organisation nimmt pro Prüfung jeweils ein ganzes Jahr in Anspruch. Jeder Zyklus beginnt mit der Prüfungsausschreibung, die Anmeldungen erfolgen online. Die Kandidaten reichen daraufhin ihre Dossiers ein. Diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen ist eine aufwendige Sache, denn es können bei der Berufsprüfung in der Deutschschweiz bis zu 1’000 sein. Layout, Druck und Versand Sind die Dossiers in beste Ordnung gebracht, werden die Zulassungsbestätigungen und Rechnungen verschickt. Gleichzeitig gehen die Aufgaben der schriftlichen Prüfungen ein. Sie werden von den Prüfungsorganisatorinnen auf Vollständigkeit überprüft und gelayoutet. Danach werden die Aufgaben wieder an die Fachkommissionen weitergeleitet, die das Gut zum Druck geben. Die Prüfungsorganisatorinnen veranlassen dann Übersetzungen, denn die Prüfungen finden grundsätzlich in den drei Landesteilen in der jeweiligen Landessprache statt. Sobald die Aufgaben zurück kommen, stellen die Verantwortlichen die Prü-
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fungsdossiers – Aufgaben/Lösungsblätter, Lösungsvorschlag und Punkteblatt – zusammen. «Diese zu layouten ist eine grosse Arbeit», sagt Dalya Abo El Nor, Organisatorin der höheren Fachprüfung für Experten in Rechnungslegung und Controlling. Am Stichtag X müssen die Dossiers dann in die Druckerei. Druck und Spedition werden lange vorher organisiert. An den Schriftlichen dabei Mindestens vier Wochen vor der Prüfung müssen die Kandidatinnen und Kandidaten ihr Aufgebot erhalten, auch dies eine Aufgabe von Nicole Gretler und Dalya Abo El Nor. Nicht immer geht alles nach Plan: Eine Kandidatin bittet zum Beispiel um eine andere Kandidatennummer, weil die ihr zugeteilte sie an eine traurige Begebenheit erinnert. Andere möchten ihre persönlichen Stühle und Lampen mitbringen. Bereits im Vorfeld bieten die Organisatorinnen nach Rücksprache mit den Fachverantwortlichen Expertinnen und Experten auf und erstellen Pläne, in welchen Zimmern welche Fächer von wem korrigiert werden. Die Räumlichkeiten müssen sie ein Jahr oder zwei Jahre im Voraus buchen. Für die Prüfungs- und Korrekturtage stellen sie zusammen mit den LogistikZuständigen die ganze Infrastruktur auf die Beine, wählen und bestellen die Verpflegung der Teilnehmenden und garantieren Parkplätze. Es sei ein Massenevent, dementsprechend werde organisiert, sagt Nicole Gretler. «Ich kläre jeweils auch ab, ob es grössere Baustellen in der Umgebung gibt oder Umfahrungen.» Sie erinnert sich noch lebhaft an das Schweinegrippe-Szenario vor einigen Jahren. Sie und ihre Kollegin sind während der Prüfungen vor Ort. Sie sorgen mit den Verantwortlichen dafür, dass Beschriftungen und klimatische Bedingungen stimmen, schaffen Pausen- und Aufenthaltsmöglichkeiten und kümmern sich um nicht vorhersehbare Probleme, improvisieren etwa Stehpulte für Personen mit Rückenbeschwerden. rechnungswesen & controlling
Jörg Ochsenbein, Teamleiter Prüfungsorganisation Verein für Höhere Prüfungen im Finanz- und Rechnungswesen
Ausbildung · Weiterbildung
Prüfungsorganisation als Jahresgeschäft
An der Mündlichen Notfälle lösen Nach den Prüfungen machen sich einige hundert Experten und Expertinnen ans Korrigieren – und auch unsere Organisierenden sind vor Ort von 7 Uhr morgens bis spät abends im Einsatz. «Es gibt tausend Details zu beachten», sagt Dalya Abo El Nor, «und die Tage sind hektisch.» Dennoch findet sie diese Zeit «sehr lässig». Wieder im Büro zurück, dürfen die Organisatoren die Ergebnisse in einem für die eidgenössischen Prüfungen angepassten Online-Notentool erfassen. Zugleich nahen die mündlichen Prüfungen. Es gilt, die letzten Details abzuklären. Die Einsatzpläne für Experten und Kandidatinnen sind erstellt. Kurzfristige Änderungen aufgrund von Interessenkonflikten oder Spezialwünsche von Kandidaten gilt es aber möglichst bis zur letzten Minute, zu berücksichtigen. Bei jeder Prüfung ist zusätzliches Personal für Aufsichten und anderweitige Unterstützung vor Ort nötig. «Man ist immer am Rechnen, ob genug Leute für alles da sind», sagt Nicole Gretler. Auf sie und ihre Kollegin Dalya Abo El Nor warten erneut anstrengende Tage vor Ort. Sie müssen alles im Auge haben, den Überblick bewahren. Denn es gibt immer wieder Abmeldungen wegen Krankheit oder Unfall. Aufgelöste Menschen wollen beruhigt, Kopierer geflickt, Heizungen zum Laufen gebracht oder nicht aufgetauchte Experten ersetzt werden.
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Nach den Prüfungen findet die Notenvergabe statt. Notensitzungen sind zu organisieren, an denen Grenzfälle behandelt werden. Sind die Noten erwahrt, landen sie bei Nicole Gretler und Dalya Abo El Nor. Jetzt auf dem Programm: die Notenblätter erstellen, Resultate verschicken, Briefe an nicht Erfolgreiche senden, Honorare auszahlen und gleichzeitig die Schlussfeier vorbereiten. «Zu diesem Zeitpunkt aber fühlt man eine Riesenerleichterung, der strengste Teil des Jahres ist vorbei», sagt Dalya Abo El Nor – das Nächste beschäftigt sie jedoch bereits. Zusätzlich gibt es Beschwerden zu behandeln. An der Schlussfeier verteilen Nicole Gretler und Dalya Abo El Nor Notenund Fachausweise – und ernten viel Lob. Jörg Ochsenbein ist sehr froh, mit Nicole Gretler und Dalya Abo El Nor ein sehr zuverlässiges und optimal eingespieltes Team von Prüfungsorganisatorinnen zu haben. «Gestützt auf unsere internen Prozesse und unser geplantes und klares Vorgehen, muss ich selten intervenieren.»
Die fast gleiche Arbeit fällt auch in den Prüfungssekretariaten in der Westschweiz und im Tessin an. Der Informationsaustausch untereinander ist sehr wichtig und stellt auch immer wieder eine Herausforderung dar. Wer muss was, wann wissen. Aber gerade auch die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen in Neuchâtel und Lugano rundet den Job im Prüfungssekretariat ab. Wechsel in der Trägerschaft Per Ende September wird Sandra Gerschwiler ihre Tätigkeit als Leiterin Dienstleistungen Berufsbildung beenden. Nach fast 8 Jahren hat sie sich für eine berufliche Neuorientierung entschlossen. Wohin der Weg sie führen wird, ist noch offen.
Ihre Nachfolgerin Sandra Fickel hat Anfang August ihre Stelle beim KV angetreten. Sandra Fickel wirkte nach ihrem Studium der Diplom-Kulturwirtschaft in verschiedenen Funktionen für die Klett Bildungsgruppe und war während der letzten sechs Jahre Geschäftsführerin der Klett Akademie in Zürich, einem Bildungsanbieter für die flexible Weiterbildung im Fernunterricht. Sie wird von Sandra Gerschwiler in ihre Funktion eingeführt und leitet den Bereich nach einer Einarbeitungsphase ab September 2012. Sie hat Einsitz in die verschiedenen Gremien, wie auch in die Trägerschaft des Vereins für höhere Prüfungen in Rechnungswesen und Controlling. Sandra Fickel freut sich auf die Zusammenarbeit im Verein und mit den jeweiligen Kommissionen.
Ausbildung · Weiterbildung
Anerkennung inklusive
Prüfungen 2012 / Terminplan 2013 Auf unserer Website www.examen.ch finden Sie viele Informationen zu den Prüfungen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 044 283 45 46 (Berufsprüfung), 044 283 45 90 (Höhere Fachprüfung) oder per E-Mail an rechnungswesen_controlling@kvschweiz.ch zur Verfügung.
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Wie in jeder Ausgabe bringt Ihnen r&c gerne die News und Angebote der Controller Akademie vom «Controlling Refresher» bis zu «Wirtschaftskriminalität». Praxisstudium Chef/in Finanz- und Rechnungswesen Die Controller-Akademie bietet für alle, die nach dem Fachausweis oder ähnlichen Ausbildungen noch eine kurze Weiterbildung (Dauer ein Semester) machen wollen, ein Praxisstudium an, das zum Chef bzw. zur Chefin Finanz- und Rechnungswesen qualifiziert. Es beinhaltet sieben Module: Steuerplanung/MWST/Zoll, Abschlussgestaltung/ Jahresabschlussanalyse, Risikomanagement/IKS, Finanzierung/Unternehmensbewertung, Swiss GAAP FER, Controlling und Führung. Alle Module können auch einzeln besucht werden. Start ist am 23. Oktober 2012. Expertin/Experte in Rechnungslegung und Controlling Ende September enden das 2. und 4. Semester. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen die Zertifikatsprüfung absolvieren. Diese Prüfungen sind mit unseren Kooperationspartnern in Bern, Basel, St. Gallen und Luzern koordiniert. Am 21. Oktober 2012 beginnen der 13. Studiengang und der 3. Kurs der Intensivklasse (Ausbildung in 3 Semestern) mit einem Kickoff-Seminar in Brunnen. Refresher-Seminar für Ehemalige im Fach Controlling Am 2. November 2012 führen wir ganztägig ein aktuelles Seminar für Ehemalige durch. Engagiert sind vier Referenten, die aktuelle Entwicklungen im Controlling praxisbezogen aufzeigen. Wirtschaftskriminalität Ob Falschbilanzierung, Geldwäsche, Korruption oder Insolvenzdelikt: Wirt-
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schaftskriminalität ist eine alltägliche Bedrohung für Unternehmen jeder Grösse. Wie erkennen Sie die Gefahr? Wie schützen Sie sich vor Angriffen und Verlusten? Dazu gibt der Studiengang, der in überarbeiteter Form zum zweiten Mal durchgeführt wird, ab 6. November 2012 an 17 Halbtagen nützliche Antworten, präsentiert von erfahrenen Persönlichkeiten aus der Praxis. Modul-Studiengang Controlling
Hansueli von Gunten, lic. und mag. rer. pol. Geschäftsleiter der Controller Akademie AG in Zürich.
Ausbildung · Weiterbildung
Aus der Controller-Akademie
Für alle, die mit dem Fachausweis im Finanz- und Rechnungswesen oder mit ähnlichen Ausbildungen die eidgenössisch diplomierte Expertenausbildung nicht oder noch nicht absolvieren wollen, bietet die Controller Akademie einen Modul-Studiengang Controlling an. Dieses Praxisstudium beinhaltet sechs Module zu je 7 Lektionen. Jedes Modul kann freiwillig mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Inhaltlich sind die Module klar voneinander abgegrenzt, beinhalten ausschliesslich Controlling-Themen und können auch einzeln besucht werden. Der Studiengang dauert ein Semester. Nächster Beginn ist am 24. Oktober 2012. Projektmanagement für Buchhalter und Controller Diese kurze, aber intensive Ausbildung mit Beginn am 6. November 2012, macht Sie an 7 Halbtagen mit Projekt-Management von den Grundlagen bis zum ausgefeilten Erfolgsprojekt vertraut. Gute Referenten mit viel Praxiserfahrung sind garantiert. Seminar Geschäftsberichte, geeignet für KMU und Vereine In diesem Seminar lernen Sie, einen Jahresbericht verständlich und attraktiv zu gestalten. Der Workshop wird mit höchstens 20 Personen durchgeführt und zeigt Ihnen, wie Sie die notwendigen Arbeiten vom Auftrag bis zum Gut-zum-Druck effizient abwickeln und Ihre Share- und Stakeholder umfassend informieren. Durchführung am 21. November 2012. rechnungswesen & controlling
Diploma as IFRS/IAS Accountant und IFRS Update Der Studiengang zum Diploma as IFRS/ IAS-Accountant, den die Controller Akademie zusammen mit Ernst+Young anbietet, stösst weiterhin auf grosses Interesse. Start des 18. Kurses war am 5. September 2012. IFRS Update 2012 Immer topaktuell: Jedes Jahr findet ein IFRS Update statt, während dem alle Neuerungen im Bereich IFRS von namhaften Referenten für Sie besprochen werden, diesmal am 24. und 25. Oktober 2012. Auch Workshops sind eingeplant. Excel-Kurse Die beliebten Kurse Excel für Controller, Buchhalter und Treuhänder werden weiterhin durchgeführt, jetzt auch mit Excel 2010. Es sind vier verschiedene Kurse im Angebot. Wenn Sie mehr erfahren wollen: Willkommen auf unserer Homepage unter www.controller-akademie.ch.
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getAbstract
Buchrezension: Networking fĂźr Networking-Hasser
Rumstehen wie bestellt und nicht abgeholt? Den anderen beim Small Talk zuhÜren und warten, bis der Weisswein warm wird? Zu guter Letzt auch noch von einem wildfremden Menschen angequatscht werden? Networking-Anlässe sind fßrchterlich! Wie man sich ßberwindet, oder vielmehr: wie auch Networking-Hasser die Lust am Netzwerken entdecken, schreibt Devora Zack in ihrem Buch. Es gibt Business-Veranstaltungen, auf denen nichts passiert, ausser dass Menschen mit Namensschildern umherirren, sich gegenseitig die Hände schßtteln und Visitenkarten austauschen. Devora Zack teilt die Menschheit in jene, die sich auf solche Events stßrzen, und jene, denen schon bei der blossen Vorstellung kalte Schauer ßber den Rßcken laufen. Letztere gehÜren zur Gruppe der Introvertierten, und an sie richtet sich dieses Buch. Entgegen dem Vorurteil mßssen Schßchterne kein einsames Berufsleben mit verwahrlostem Netzwerk fßhren. Zack zeigt, wo die Stärken des introvertierten Menschentyps liegen und wie sie sich aufs Networking anwenden lassen. HerkÜmmliche Networking-Ratgeber richten sich an Leser, die sich ohnehin
wohlfĂźhlen, wenn sie in einem Raum voller Fremder auf Kontaktfang gehen dĂźrfen. Solche BĂźcher von Extrovertierten fĂźr Extrovertierte sind fĂźr NetworkingHasser vĂśllig unverständlich – als wären sie in einer fremden Sprache verfasst. Das ist schade, denn Networking ist der SchlĂźssel zum Erfolg, egal ob es darum geht, einen Job zu ďŹ nden, befĂśrdert zu werden, ein Produkt auf den Markt zu bringen oder einer guten Sache zu mehr GehĂśr zu verhelfen. Was in den bisherigen Ratgebern nicht steht: Auch introvertierte Personen kĂśnnen das Netzwerken lernen, und zwar problemlos. In Wahrheit sind sie sogar dazu prädestiniert, ein aktives Leben zu fĂźhren und auch in der Ă–ffentlichkeit zu stehen. Sie mĂźssen nur anders vorgehen als die Extrovertierten. Ăœbrigens: Auch Letztere kĂśnnen von Zacks Werk proďŹ tieren, denn: Man ist nicht automatisch ein besserer Netzwerker, nur weil man gerne mit Fremden spricht. Das Buch ist im typisch amerikanischer Ratgeberstil verfasst: So versucht Zack ein, zwei Kapitel lang, dem Leser ein Werk zu verkaufen, das er bereits in Händen hält. Trotzdem empďŹ ehlt getAbstract das Buch allen echten NetworkingMuffeln, die sich auf unbekanntes Terrain vorwagen wollen. „„„
ÂŤNetworking fĂźr Networking-HasserÂť von Devora Zack, Gabal 2011, 188 Seiten. Eine fĂźnfseitige Zusammenfassung des Buches und Tausender weiterer Titel ďŹ nden Sie auf www.getAbstract.ch.
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rechnungswesen & controlling
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In unserer Rubrik «Persönlich» stellen wir Ihnen heute Rico Roth vor. Das Interview führte Herbert Mattle.
Rico Roth, berichten Sie uns doch bitte zuerst einmal über Ihren Werdegang. RR: Gerne – aber er ist ziemlich unspektakulär. Nach der Grundschule absolvierte ich eine Lehre in der Verwaltung der Gemeinde Mettmenstetten. Der Dienstleistungssektor gefiel mir, und so bin ich während meiner ganzen Karriere immer in der Öffentlichen Verwaltung geblieben. Anfangs war ich beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich tätig, wechselte dann ins Steueramt der Stadt Zürich und machte die klassische Ausbildung als Steuersachbearbeiter. Dank einer Weiterbildung in Management und Führung in der damaligen IMAKA konnte ich mich kontinuierlich weiterentwickeln. Und wen oder was haben Sie dann geführt? Während gut 8 Jahren führte ich die Abteilung für juristische Personen in der Stadt Zürich. Diese Aufgabe brachte viele Kontakte mit Verwaltungsräten. Es war eine spannende Tätigkeit, denn wie heute gab es auch in den 90er Jahren viele Veränderungen, auch im Steueramt. Mir gefiel es, beim Aufbau unserer Abteilung mitzuhelfen. Keine Probleme? Nicht wirklich. Aber ab und zu erfolgte ein Umbruch im Steueramt. Ich bekam die Möglichkeit zum Hauptabteilungsleiter aufzusteigen und übernahm die Gesamtleitung für eine der zwei Hauptabteilungen. Für beide Abteilungen waren dies damals immerhin gut 220‘000 Steuerpflichtige natürliche Personen. Wie ich weiss, hatten Sie da immer wieder mal einen neuen Chef... Ja, das stimmt und immer gab es Änderungen. Man kennt das: Viele neue Topmanager haben das Gefühl, sie müssten grundlegend etwas ändern. Und? Es wurde nicht immer besser.
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Persönlich
«Wir müssen auf internationaler Ebene wirken, um unsere Schweizer Abschlüsse besser zu positionieren.» Gut, wir fragen nicht nach den Details und vermuten: zeitweise wenig Plausch an der Arbeit. Aber nein, das stimmt nicht, denn ich bekam die Chance, die Leitung des Bereichs «Kunden» zu übernehmen, also eigentlich den Kundendienst vom Steueramt der Stadt Zürich. Und das ist noch heute meine Aufgabe. Können Sie den «Kundendienst» für unsere Leserschaft quantifizieren und vielleicht auch die häufigsten Anfragen nennen? Unser Team bearbeitet etwa 40‘000 Kontakte pro Jahr. Mal betrifft es das Inkasso oder wie wir es nennen, das Steuerbezugsverfahren. Ein anderes Mal das Ausfüllen der Steuererklärung mit den vielfältigsten Fragestellungen. Am meisten angefragt werden wir bezüglich Renten, IV-Nachzahlungen und Krankheitskosten. Das Dienstleistungsangebot ist breit. Wie erleben Sie die Arbeitswelt Ihres Teams? Es macht Spass, mit so vielen Menschen in Kontakt zu kommen. Wobei ich natürlich gerne zugebe – und das wissen auch meine Leute: Wenn wir unsere Sache als Beraterinnen und Berater gut machen, haben unsere Mitarbeitenden im Backoffice weniger zu tun. Aber wir WOLLEN unterstützen und wir WOLLEN helfen und bilden unsere Mitarbeitenden entsprechend aus. Es ist natürlich anders als bei den Juristischen Personen: Im persönlichen Kontakt sehen wir auch die sogenannten Randständigen und viele ältere Menschen. Das braucht grosses Einfühlungsvermögen. Auch mit Studenten haben wir oft zu tun, besonders wenn es um Steuerdomizilabklärungen geht. Wochenaufenthalter? Ja, meistens. Und wie geht das Steueramt solchen Fällen nach? (Lacht) Also, ich verrate doch nicht alle unsere Tricks! Aber im Ernst: Es ist aus der Sicht des Steueramtes natürlich wichtig abzuklären, wer «bei uns» Steuern zahlen muss. Da geht es um ordentlirechnungswesen & controlling
Rico Roth, Bereichsleiter Kunden und Mitglied Geschäftsleitung Steueramt Zürich, Präsident KV Zürich, Mitglied Zentralvorstand KV Schweiz, Gemeinderat Knonau
che Geldsummen. Auf der anderen Seite haben wir im Stadthaus einige Leute, die vor allem mit Abmeldungen ins Ausland, also mit Wegzügern zu tun haben. Macht summa summarum? Das Steueramt insgesamt umfasst etwas mehr als 200 Stellen. Im Bereich Kunden sind gut 50 festangestellte Mitarbeitende und in Spitzenzeiten eine grössere Anzahl befristet angestellte Mitarbeitende tätig. Merken Sie den Einfluss der elektronischen Steuerklärung? Auf jeden Fall. Etwa 60% unserer Kunden benutzen die elektronische Steuererklärung, aber das Dokument muss ja nach dem Ausfüllen nach wie vor noch auf Papier eingereicht werden. Immerhin: Es ist besser als die von Hand ausgefüllten Exemplare, denn die eingesetzten Werte werden maschinell eingelesen und digitalisiert. Aber trotzdem: Viel zu viel Papier! Es gilt, diese Flut einzudämmen. Ein nobles Vorhaben, aber ... Derzeit läuft eine ausgeklügelte InternetLösung, allerdings erst in der Pilotphase. Aber sie wird künftig eingesetzt, denn es MUSS sich etwas ändern, dann wird es für unsere Klienten einfacher – und für uns erst recht, denn via Weblösung hat der Kanton sofort die Daten und kann
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Persönlich
beispielsweise entsprechend schneller und präziser budgetieren. Machen wir eine Querverbindung: Seit 2011 sind Sie ja auch der Präsident vom KV Zürich. Wie beurteilen Sie als Steuerprofi UND KV-Vertreter die Abzüge für Aus- und Weiterbildungen? Als KV-Präsident bin ich natürlich für Abzüge. Als Steuerbeamter will ich erreichen, dass das ganze System einfacher wird. Klare Regeln sind gefragt: Ist es Ausbildung? Ist es Weiterbildung? Es braucht deutliche Zeichen, «was Weiterbildung ist». Sie sagen einfacher und meinen die berühmte Steuererklärung auf dem Bierdeckel... Klar, ich bin absolut dafür. Aber Sie wissen so gut wie ich: Das ist hierzulande sicher nicht möglich. Aktuelles Thema: Wie sieht es mit Zuzügern aus anderen Ländern aus? Die sprechen oft Englisch, daher unterstützen wir unsere Leute mit entsprechenden Weiterbildungen und verlangen vor einer Einstellung vermehrt entsprechende Kenntnisse. Aber mit den Deutschen haben sie das Problem ja nicht. Mit diesen Staatsangehörigen bestehen keine Probleme. Die meisten informieren sich vorab sehr gut oder lassen sich gleich durch einen Steuer-Fachmann vertreten. Bevor wir auf Ihre Rolle im KV Zürich eingehen: Sie haben ja noch eine Art «Nebenjob» in Knonau. Ja. Als Gemeinderat bin ich zuständig für die Finanzen. Es ist meine erste Amtsperiode. Und wie kommt man zu so einer Aufgabe? Ich bin in Knonau aufgewachsen. Als Vater von 2 Kindern war ich lange in der Schulpflege. Ich nehme auch gerne aktiv am Dorfleben teil. Und dann – wie das ja wohl den meisten geht – hat man mich motiviert, «mehr» zu machen. Ich bin überzeugt, dass ich durchaus etwas einbringen und bewirken kann und so habe ich mich als Parteiloser «beworben». Der Beginn einer steilen Politkarriere? Das glaube ich nicht. Ich werde das kaum ewig machen. Zudem gibt es bei
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uns wegen der Zusammenlegung von Primarschule und Politischer Gemeinde zur Einheitsgemeinde früher oder später zu viele Leute für zu wenige Sitze. Ich klebe dann sicher nicht an meinem Sessel. Können Sie als Parteiloser gut im Gemeinderat wirken? Absolut. Es ist spannend und fruchtbar, denn alle Parteien arbeiten sehr gut zusammen. Sonst würde ich das gar nicht machen. Aber wir können im Rat sehr konstruktiv diskutieren – es gibt keine Querschläger aus Prinzip. Wie sieht denn der Aufwand für so ein Amt aus? Wir treffen uns alle 14 Tage zur Gemeinderatssitzung. Ausserdem bin ich ja für die Finanzen zuständig. Allgemein investiere ich etwa 5 Stunden pro Woche fürs Aktenstudium und Ressortarbeiten etc. Anders ist es allerdings naturgemäss in der Zeit der Budgetierung oder des Rechnungsabschlusses. Da gibt es periodisch sehr viel zu tun. Zu guter Letzt wirke ich auch noch als Spitaldelegierter für unser Spital in Affoltern am Albis mit. Verraten Sie uns: Wie ist das nun mit der Vorstellung vom Gemeinderat und der Realität im Amt? Man kann tatsächlich etwas bewegen, aber eben: Dazu benötigt es gute Mitstreiter. Wir können alle positiv «fighten». Lokal ist wirklich vieles möglich. Kantonal und für grössere Veränderungen wird es schon etwas schwieriger. Es sind dann viel mehr Leute und damit auch Perspektiven zu beachten. Nun aber zu Ihrer Aufgabe im KV Zürich... Ich leitete 10 Jahre lang die Gruppe der öffentlich-rechtlichen Angestellten. Vor rechnungswesen & controlling
dem Zusammenkommen mit dem KV Zürich waren das vielleicht 200 Mitglieder. Heute hat unsere Gruppe «Wir vom Service Public» gegen 1000 Mitglieder. Seit 2007 war ich auch im Vorstand vom KV Zürich. Und seit Frühling 2011 sind Sie der Präsident. Über die Jahre lernte ich viele Leute kennen, gerade im Vorstand. Ich habe immer wieder nachgefragt und hinterfragt. Offenbar im rechten Ton und nicht grundlos. Auf jeden Fall wurde ich zum neuen Präsidenten vorgeschlagen und dann tatsächlich gewählt. Wie fühlt es sich an, und gleich weiter gefragt: Was betrachten Sie als die grössten aktuellen Herausforderungen? Zu Frage eins: Ich habe Spass daran! Zu Frage Zwei: Die Rolle des KV Zürich, die Weiterbildung am KV und das Kaufleuten. Das Kaufleuten? Ja, das ist unser Verbandshaus mit eingemietetem Restaurationsbetrieb, der mit dem Kaufmännischen Verband als solches gar nichts zu tun hat. Das kann heikel werden – wie nach der kürzlich vorgefallenen Schlägerei mit Todesfolge, wenn das Image vom Kaufleuten dann gelegentlich aufs KV Zürich abfärbt. Das bereitet mir schon Kopfzerbrechen. Andererseits hat die Lokation natürlich auch eine positive Ausstrahlung auf den KV Zürich. Sie nannten die Rolle des KV Zürich. Da besteht Handlungsbedarf. Gefragt werden muss: «Was IST das KV Zürich?» Wir arbeiten stark an der Profilierung unseres Verbandes und zwar im Sinne einer Eigentümer-Strategie. Wir fragen uns: «Wo setzen wir Akzente?»
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Geben Sie uns bitte ein Beispiel. Ich denke da zum Beispiel an unsere neuen Angebote mit zweisprachigem Unterricht mit der Komponente Englisch. Das soll uns abheben und besser machen. Und was beschäftigt Sie als Präsident aktuell am meisten? Momentan? Der Kaufleutenumbau. Das ist ein massiver Eingriff. Wir lassen 5000 m2 renovieren – mit dem Ziel, sie dann gewinnbringend zu vermieten. Das zweite Hauptthema: Wie akquirieren wir mehr Mitglieder?
Ja, wie? Indem wir vermehrt kommunizieren, dass wir Mitgliedern viel zu bieten haben. So ist zum Beispiel unsere juristische Abteilung nicht nur Nothelferin bei Streitigkeiten, sondern auch eine gute Partnerin für Abklärungen aller Art. Laufbahnberatungen gehören auch zu unserem Service. Ich stelle fest: Das Segment der 25–35 Jährigen haben wir noch nicht abgeholt. Das ist aber auch in anderen KVs so. Die Jungen setzen heute viel weniger auf den Solidaritätseffekt. Aber Vernetzung ist ihnen wichtig und die Chance auf schnelle, exklusive Informationen. Wir überlegen uns zum Beispiel die Entwicklung spezifischer Smartphone-Apps für unsere Mitglieder. Immer ein Thema: Unser duales Bildungssystem. Was heisst das fürs KV? Auch das beschäftigt mich sehr. Wir müssen das duale Bildungssystem besser verkaufen und auch auf internationaler Ebene wirken, um unsere Schweizer Abschlüsse besser zu positionieren. Es gilt einmal mehr, Nägel mit Köpfen zu machen. «Nägel mit Köpfen machen». Da denke ich mir: Sie sind seit Juni 2012 im Zentralvorstand des KV Schweiz. Das hilft doch sicher. Es braucht einen einheitlichen Auftritt. Das KV soll bezüglich der Erwachsenen-
Weiterbildung die Schweizer Nummer 1 sein. Grössere Bewegung ist gefragt. Daniel Jositsch als neuer und sehr aktiver Präsident des KV Schweiz trifft jetzt die nötigen Abklärungen mit den Sektionen, sprich: Er vermittelt ihnen nicht nur anstehende Veränderungen, sondern auch deren Vorteile.
Persönlich
Und die Weiterbildung? Das ist immer ein grosses Thema. Der Kaufmännische Verband ist Träger der Schule. Wir sind ihr finanzieller Rückhalt und Ansprechpartner gegenüber den Mittelschulen, dem Amt für Berufsbildung und so weiter. Als Trägerschaft sind wir an allen Verhandlungen dabei. Im Klartext: Die Weiterbildung, aber auch die Grundbildung muss rentieren. Wir brauchen eine zeitgemässe Infrastruktur und moderne Unterrichtsformen. Auch Klassengrössen in der Grundbildung sind ein Thema. Wir müssen die Marktanforderungen erfüllen und fragen uns ganz konkret: Welche Segmente bedienen wir – vor allem in der Weiterbildung? Wir wollen die erreichte Qualität halten und womöglich noch steigern.
Zurück nach Zürich und die zweitletzte Frage. veb.ch und das KV Zürich tragen ja zusammen die Controller Akademie. Ihre Perspektive? Der Ruf der Controller Akademie ist tiptop, die Referenten haben gute Namen und das Feedback ist sehr positiv. So, nun noch dies: Eine Fee kommt nachts zu Ihnen uns sagt: «Du hast fürs KV Zürich drei Wünsche frei. Was darf es denn sein?» (RR überlegt) Erstens wünsche ich mir, dass unsere Liegenschaft Kaufleuten ab Ende 2012 voll vermietet ist! Zweitens wünsche ich mir, dass wir unser KV Zürich ganz klar als DAS Weiterbildungs- und Schulungsangebot prägen. Und drittens wünsche ich mir eine Zahl: Deutlich über 50‘000. Das ist die magische Mitgliederzahl, die der KV Schweiz mit allen Sektion halten muss! Rico Roth, herzlichen Dank, dass Sie sich heute Zeit für uns genommen ha ben!
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XBRL, un concept novateur
Créé en 1998 par l’association des comptables américains avec un but de transparence au niveau des échanges de données financières, XBRL est aujourd’hui devenu une nouvelle référence dans la mise en place des comptes de bilans, dans les comptes de charges et produits et le calcul des ratios. XBRL est l’abréviation anglo-saxonne de « Extensible business reporting language » signifiant « Langage de travail extensible pour le reporting » en français. En effet, XBRL dispense les analystes financiers par exemple, de la lourde de tâche d’extraire puis de reporter des données. Ce procédé peut entraîner des erreurs, contenues dans les documents comptables au format papier (PDF, HTML). De plus, l’utilisation du standard de données IFRS par les entreprises, permet une utilisation de ces données au niveau internationale. XBRL est un langage informatique utilisant des bases XML. Pour l’utiliser, il faut tout d’abord mettre en place une taxonomie, se définissant comme un dictionnaire structuré, permettant d’identifier de façon unique chaque information ou variables répertoriées (par exemple : Liquidités, dettes à court et long terme) et de les lier à des données (ratios par exemple).
Nouvellement, aux Etats-Unis, 7800 grandes entreprises fournissent aujourd’hui leurs données au SEC1 via XBRL. Le résultat est très positif avec des historiques de données de 3 à 5 ans. L’Europe n’est pas en reste, avec l’Allemagne où les entreprises remplissent depuis peu leur déclaration d’impôt via XBRL, ainsi que l’Espagne et le Portugal où le gouvernement, les livreurs de software, les banques centrales et les instituts statistiques nationaux s’impliquent
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actuellement dans la mise en place d’XBRL et dans son utilisation de plus en plus courante au niveau national. Comme dit auparavant, l’implémentation d’XBRL est en cours en Europe mais également en Suisse. XBRL.ch, organisation à but non lucratif, s’occupant de l’implémentation d’XBRL en Suisse, est très active et entretient des contacts avec plusieurs entités privées et publics. Elle est récemment entrée en contact avec des organisations telles que la FINMA2, le SIX3 et l’Office fédéral de statistique (OFS). A l’instar de l’Allemagne, la Steuerkonferenz a récemment décidé d’investiguer la possibilité d’implémenter un canal de transfert de données utilisant XBRL entre les entreprises et les impôts suite à un meeting entre eCH, association faisant partie de la stratégie de cyberadministration mise en place par le gouvernement, et le groupe XBRL suisse. Les entreprises de logiciels de gestion d’entreprises s’intéressent également à XBRL. Par exemple la société anonyme ABACUS, domiciliée à Saint-Gall a contribué au développement d’XBRL au niveau de la taxonomie. Celle-ci a également développé une nouvelle interface XBRL pour la transmission des données de bilans ou de comptes de résultats aux banques. De plus, ABACUS n’est pas la seule entreprise de logiciels de comptabilités à s’intéresser et/ou adapter des modules pour respecter les nouveaux règlements liés à XBRL comme SAP par exemple ou Oracle avec le développement de rapports conformes aux données des utilisateurs et la possibilité d’exporter ces documents sous forme d’instances XBRL. XBRL est également une source intarissable d’informations pour les actionnaires désireux d’investir dans des entreprises en bonne santé. Les personnes intéressées peuvent donc télécharger gratuitement des applications (sur iPhone, iPad, iMac) telles que Brix qui leurs permettent de consulter en temps réel la comptabilité des entreprises sélectionnées. Les avantages se feraient également ressentir rechnungswesen & controlling
Arnaud Keller, Diplômé de l’Ecole Supérieure de Commerce de Bienne, détenteur d’une Maturité Professionnelle Commerciale, a effectué son stage à l’Office Fédéral de la Statistique. Le travail de maturité a porté sur le standard de transfert de données financières XBRL.
aux niveaux des entreprises. En effet, ces dernières auraient une meilleure vision de leur état de santé et pourraient mieux se comparer au niveau national et international. De plus, elles pourraient, d’un seul clic de souris, n’envoyer qu’un seul fichier de leur comptabilité sous format XBRL, utilisable à tous les destinataires, les Banques, l’administration fiscale et/ou les caisses AVS par exemple. Ainsi, s’en suivrait pour les entreprises, une baisse de la charge de travail et une baisse des dépenses. Etant assurément un concept novateur, XBRL prendra néanmoins du temps à s’intégrer parfaitement dans nos contrées. La faute à des éléments juridiques, culturels et financiers qui lui mettent des bâtons dans les roues. Mais une chose est sûr, XBRL fait partie de ces projets qui, un jour règleront les problèmes de l’harmonisation comptable d’une part au niveau suisse mais également au niveau européen voir international. XBRL est une vision futuriste de la finance et sans aucun doute, une bonne idée. Sa mise en place se fera petit à petit, ce qui n’est en soi, pas une mauvaise chose.
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Security and exchange commission Autorité fédérale de surveillance des marchés boursiers Bourse suisse
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veb.ch freut sich immer über Reaktionen und Feedback zu den InhaIten unseres Verbandsmagazins «rechnungswesen&controlling». Gerne bringen wir Ihnen heute Frédéric Jordans Gedanken zu Herbert Mattles Editorial «Entschleunigung».
gehen und sind dadurch nicht gestresst, weder privat noch beruflich? Die anderen springen nach kurzer Zeit fast über die Planke. Hat es denn früher keine Innovationen gegeben? Verarbeiten wir tatsächlich mehr Informationen als früher oder wird die Technik falsch genutzt?
Sie schätzen klare Worte und verachten beschönigende Worte? Dann sind Sie hier genau richtig! Betrachten wir also Herbert Mattles Editorial zur Entschleunigung (veb.ch/fileadmin/ RuC/2012/ruc_1_12.pdf), und bedenken Sie dabei vielleicht: Meine eigene Ansicht – unterschiedliche Meinungen sind bei diesem breitgefächerten Thema ja unvermeidbar - ist teilweise absichtlich provokativ gehalten. Provokation veranlasst einen, sich mit dem Thema zu beschäftigen, die Meinungen zu hinterfragen und zu prüfen. Der letzte Punkt liegt fest verankert in unserem Berufsfeld. Nicht?
Gegenwartsverlust: Ich möchte Frau Professor Merkel nicht ihre Reputation absprechen. Jedoch sei ein wichtiger Punkt zu berücksichtigen. In Deutschland ist die Medienphobie seit langem eine weitverbreitete Art der Angstlust. Die von ihr aufgezählten Problemzonen sind dennoch real und nicht zu unterschätzen.
Von Gestern zu Heute
Existenzangst: Es gibt leider viel zu viele Menschen, die darunter leiden. Entschleunigung kann einzelnen Menschen die nötige Kraft geben, um das Tief zu überwinden. Die Ursachen verschwinden aber trotzdem nicht.
Seit über 40 Jahren gibt es den Begriff «Entschleunigung». Hat man es seither geschafft, die Ursache Stress in den Griff zu kriegen? Nein. Zahllose Studien beweisen, dass Stress dem Menschen schadet. Braucht es für diese Erkenntnis wirklich eine Studie? Kaum. Stress ist in jeder Generation vorhanden, jedoch ändern sich die Ursachen ständig, was gerne vergessen wird. Wir werden älter; die alten Ursachen werden von neuen abgelöst. Die Vermischung von Alt und Neu innerhalb der Generationen sowie der heutige Wahn nach Hochgeschwindigkeit lassen Problemzonen wie Pilze aus dem Boden schiessen. Manch einer glaubt, dass eine Umkehr nicht mehr möglich ist. Spontane Gedanken Stress: Wurde bereits angesprochen. Hauptursachen bleiben bestehen.
Keine Zeit: Frage ich pensionierte Menschen, ob sie es toll fänden, soviel Freizeit zu haben, ernte ich nicht selten Gelächter. Welche Generation hat denn eigentlich überhaupt Zeit? Früher war es doch so ruhig… oder eben doch nicht?
Zwischenhalt Machen Sie an dieser Stelle einen kurzen Halt und ordnen Sie Ihre eigenen Gedanken zu meinen Aussagen. Ist den sechs Punkten mit Entschleunigung wirklich entgegenzukommen? Ihre Meinung? Besonders wichtig finde ich die Stelle im Editorial, an der einem ans Herz gelegt wird, die Freizeit bewusst zu nutzen und zu geniessen. Wir arbeiten nicht nur, wir leben daneben auch. Sobald wir das Geschäft verlassen, kann Entschleunigung sehr stark auf uns einwirken. Sie gibt Ruhe und Kraft für den nächsten Tag im Geschäft. Unscheinbar, aber brandgefährlich
Tempo: Eigentlich müsste die Entschleunigung hier einen Nagel ins Brett schlagen. Was, das Tempo wird zu oft fremdbestimmt? Schade. Neue Medien: Warum können die einen problemlos mit den neuen Medien um-
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Meiner Erfahrung nach gibt es drei wesentliche Hauptursachen. Gleichgültig, ob es sich um Arbeitsbelastung, Termindruck, Kommunikation, Prozesse oder Führung handelt. Drei Punkte, welche rechnungswesen & controlling
Aus dem veb.ch
Entschleunigung – Königsweg oder Irrweg?
Frédéric Jordan, eidg. Fachausweis im Finanz- und Rechnungswesen, DAS FH in Accounting, Organisationsberater
das Arbeitsleben tiefgehend beeinflussen und sogar nachhaltig schädigen. 1. Chaos 2. Mangelhafte Kenntnisse ausserhalb des Fachbereichs 3. Scheingenauigkeit Hätten Sie diese Auflistung erwartet? Nein? Ich einst ebensowenig. Damals war ich der Meinung, es müssten extrem komplexe Verflechtungen sein, die den Menschen das Leben schwer machen. Wird der Einfluss der drei Punkte auf unseren Arbeitsalltag reduziert, verschwinden viele der täglichen Belastungen automatisch. Wir alle müssen lernen, Vereinfachungen zu erkennen und diese zu unseren Gunsten zu nutzen. Ein Grossteil des Stress in Unternehmen ist hausgemacht und absolut unnötig. Chaos Obschon Wikipedia aus wissenschaftlicher Sicht nicht repräsentativ ist, entnehme ich der Plattform einige Textpassagen, welche ich als treffend erachte. «Das Chaos ist ein Zustand vollständiger Unordnung oder Verwirrung und damit der Gegenbegriff zu Kosmos, dem griechischen Begriff für die (Welt-)Ordnung oder das Universum.» Auf die Managementlehre bezogen: «Geringfügige Einflüsse können ein labiles Gleichgewicht in massives Ungleichgewicht stossen.» Es wird auf den sogenannten Schmetterlingseffekt verwiesen (vergl. Edward N. Lorenz) – eine weitverbreitete Metapher. Kernaussage – kleine Abweichungen
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können langfristig ein ganzes System vollständig und unvorhersagbar verändern. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Kleinigkeiten u.U. die erwünschte Ordnung massiv beeinträchtigen. Je vielschichtiger die Unternehmung ist und je mehr Faktoren ins Chaos driften können, desto stärker wird dieses im Endeffekt sein. Meine Erfahrung zeigt, dass nicht einmal ein Zehntel der Personen ihre Umgebung als chaotisch wahrnehmen. Selbstbetrug ist ein häufig benutzter und wichtiger Schutz-Mechanismus des Menschen. Allerdings darf die Unschärfe der eigenen Wahrnehmung nicht zu stark eingesetzt werden. Die Realität ändert damit nicht! Wie sieht die Realität eigentlich aus? Anstatt Abläufe sauber und korrekt aufzusetzen, wurde und wird bei einem Grossteil der Unternehmungen improvisiert. Insellösungen und permanenter Wechsel sind vielerorts an der Tagesordnung. «Wir wissen, wie wir es machen» – ein Prozess auf Papier ist unnötig, wird zumindest gedacht. In den letzten 20 Jahren war es schick, organisatorischen Tätigkeiten dem jeweiligen Fachbereich zu übertragen und die Spezialisten für solche Fragen zu entfernen. Teilweise verständlich, genau diese Leute sind aber heute gefragte Berater. Warum? Weil dem Fachbereich schlicht das tiefgehende Know-how fehlt. Z.B. ist ein Controller Spezialist im Controlling und weder Projektspezialist noch Prozessspezialist, was sich auf die Resultate auswirkt. Ein Mix beider Seiten wäre der Idealfall, aber entsprechend teuer. Das «Gewurstel» hat üble Auswirkungen auf die Mitarbeitenden. Schleichend verschlechtert sich der allgemeine Zustand der Unternehmung. Unnötige Einkäufe werden getätigt, wilde Lager nehmen zu, Vernachlässigung des Arbeitsplatzes und seines Umfelds wird bald zum Normalzustand. Zeit zum Suchen hat jeder, zum Aufräumen jedoch nicht. Dazu ist man viel zu stark mit den täglichen Richtungswechseln, den Schwierigkeiten mit der Tagesarbeit und Projekten beschäftigt. Um die Chaosentwicklung nachhaltig zu stoppen, muss man den umgekehrten Weg einschlagen. Zuerst die Firma entrümpeln, anschliessend Hilfe zu organisatorischen Themen ins Haus holen. In kurzer Zeit kann sich die Unternehmung frisch gestärkt und mit neuem Wissen auf
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die eigentlichen Ziele konzentrieren. Bei besserer Qualität und mit entspannten Mitarbeitenden. Mangelhafte Kenntnisse ausserhalb des Fachbereichs Menschen zeigen gerne ihr Können. Etwas nicht zu wissen bzw. zu können wird als Schwäche betrachtet und deshalb möglichst nicht offen gezeigt. Schon Konfuzius sagte überdeutlich: «Wissen, was man weiss, und wissen, was man nicht weiss, das ist wahres Wissen.» Im Alltag stosse ich ständig auf dieses Phänomen. Zwei Beispiele: Ein Buchhalter erstellt in zwei Stunden ein gestapeltes Diagramm im Excel. Sein Assistent erledigt die gleiche Arbeit in weniger als 10 Minuten. Ein Controller lässt sich seine Berichte grundsätzlich ausdrucken. Begründung: «Ich habe keine Ahnung, wie das System zu bedienen ist.» Witzig, nicht? Leider keine Satire, sondern die harte Realität. Gerade in den Finanzen ist das Niveau teilweise erschreckend tief. Knapp die Basis zu kennen ist ungenügend. Ein solcher Zustand im Fachwissen würde zur sofortigen Entlassung führen. Was kann dagegen unternommen werden? Lücken nicht akzeptieren, sondern ausmerzen. Wie? Durch Wissensaustausch! Unabhängig von Alter, Hierarchiestufe oder Fachbereich. Fragen stellen zeigt wahre Grösse. Fragen kostet zudem nichts. Scheingenauigkeit Vor Jahren wurde mir gesagt: «Der Buchhalter zählt die Rappen, der Controller die Millionen.» Wer aber zu oft den Rappen zählt, kann locker Tausende in den Sand setzen. Die Scheingenauigkeit in den Finanzabteilungen ist ein Übel erster Klasse. Selbstverständlich ist es wichtig, genau zu sein. Jedoch sollten Aufwand und Ertrag sich dabei die Stange halten. Das ist die Theorie. Wie sieht denn die Praxis aus? Ein Beispiel: Ein Buchhalter erhält eine Kundenzahlung. Der Betrag weicht um 5 CHF ab. Er schreibt zuerst per Mail eine Beanstandung. Null Rückmeldung. Er greift zum Telefon und ruft ins Ausland an und beschwert sich mündlich. «Sind wohl Bankspesen». Trotzdem wird ein Schreiben aufgesetzt mit rechnungswesen & controlling
der Androhung einer Mahnung. Null Reaktion. Eine Mahnung über 5 CHF wird erstellt, zusätzlich 10 CHF Mahnspesen. Null Reaktion. Differenz wird ausgebucht - nach vielen Tagen. «Wir haben es zumindest versucht». Scheingenauigkeit in Reinkultur. Auf Biegen und Brechen das «korrekte» Ergebnis erreichen, ohne sich Gedanken darüber zu machen, was die Aktion kostet. Wo liegt das Potential und wo finden wir die Bremser? Bei Ihnen und Ihrem Umfeld! Jeder von uns sollte ständig über Verbesserungsmöglichkeiten nachdenken und diese, sofern sinnvoll, schnellstmöglich umsetzen. Dieser Ansatz nennt sich «kontinuierliche Verbesserung». Einfach, effizient und kostengünstig. Einfache Lösungen erleichtern uns das Leben. Trotzdem weigern sich unglaublich viele Unternehmen, diesen Weg zu gehen. Zitat des CFO einer sehr bekannten Unternehmung: «Meine Leute, die machen das schon.» Das Interesse an einer Verbesserung zugunsten der Fachabteilung ist oft nahe Null. Warum bei einigen Abteilungen auf Effizienz pochen und in anderen nicht? Solche Haltungen vermindern den Stress nicht, sie fördern ihn regelrecht. Titelfrage Königsweg oder Irrweg? Weder noch. Die Entschleunigung kann in gewissen Situationen sinnvoll eingesetzt werden. In vielen Fällen ist es jedoch falsch anzunehmen, dadurch würde sich grundlegend etwas ändern. Chaos, mangelhafte Kenntnisse ausserhalb des Fachbereichs und die Scheingenauigkeit haben einen wesentlichen Einfluss auf unser Berufsleben. Erst durch ihre Reduktion entstehen die benötigten Freiräume, um die eigene Arbeit zielgerichtet und angenehm zu erledigen. Entschleunigung bedeutet jedoch auch bewusster leben. (Essen, Gehen, im Jetzt leben, Auszeiten, Ruhe, Zuhören, nichts tun). Dies ist mit kleinen Abstrichen auch in der Arbeitswelt möglich. Schaffen Sie die erwähnten Hindernisse beiseite und leben Sie bewusst «entschleunigt». Familie, Kollegen und Firma werden es Ihnen danken!
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Ob wir es wollen, oder nicht – die elektronische Welt bestimmt schon längst den kaufmännischen Geschäftsalltag. Rechnungen werden nicht mehr in Papierform ausgetauscht, Verträge einfach noch als Word- oder als PDFDokument hin und her gesendet und wichtige geschäftliche Abmachungen per E-Mail bestätigt. Ein Spiel mit grossen Risiken. Es sei denn, Sie sichern sich professionell ab. E-Mail, Word, PDF: Alles prima, aber wie sieht die rechtliche Seite aus, wenn es einmal hart auf hart kommt und ein Rechtsstreit die Parteien vor die Schranken eines Gerichtes führt? Was ist, wenn die MWST- oder AHV-Revision nach elektronischen Belegen und Abläufen fragt? Oder der Geschäftspartner auf einmal nichts mehr von einem bestimmten EMail wissen will – oder noch gravierender: ein fast identisches E-Mail mit verändertem Inhalt präsentiert? Dann ist es meistens zu spät, sich über sichere und gesetzeskonforme Anwendungen und Lösungen im elektronischen Geschäftsumfeld Gedanken zu machen. Setzen Sie sich mit Ihrem Team zusammen und überprüfen Sie die möglichen kritischen Abläufe Ihres Geschäftes. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen dabei eine Hilfe sein. Technologien und Gesetze bilden die Lösungsgrundlage Elektronische Signaturen sind im elektronischen Geschäftsumfeld kaum mehr wegzudenken. Erst mit dem Einsatz der elektronischen Signatur werden elektronische Geschäftsprozesse bindend, vertrauenswürdig, nachvollziehbar und damit auch beweisfähig. Digitale Zertifikate, mit deren Hilfe eine elektronische Signatur entsteht, sorgen im kaufmännischen Alltag für die notwendige Gesetzeskonformität und Sicherheit. Ein elektronisch signiertes Dokument weist die Identität des Informationserzeugers klar und nachvollziehbar aus, sichert die Integrität des Dokumentinhaltes (Dokument kann ohne Brechen der Signatur nachträglich nicht verändert werden) und die elektronische
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Digitale Zertifikate und elektronische Signaturen – die nützlichen Helfer im geschäftlichen Alltag Signatur kann erst noch zur vertraulichen Übermittlung (Verschlüsselung) benützt werden. Zudem - und nicht ganz unwichtig - hat ein elektronisch unterzeichnetes Dokument die gleiche Beweiskraft wie ein auf Papier unterzeichnetes Dokument (Art. 957 ff OR). Fähigkeiten des digitalen Zertifikates und der elektronischen Signatur Authentizität: kann verlässlich die Identität einer Person oder Organisation nachweisen Autorisierung: kann Rechte, Privilegien und Befugnisse eines Zertifikatsinhaber sicherstellen Integrität: kann die Unveränderbarkeit und Unverfälschbarkeit von elektronischen Dokumenten und Informationen sichern Vertraulichkeit: prüft, kontrolliert, verschlüsselt und leitet den Informationsfluss Nicht-Anfechtbarkeit/Unleugbarkeit: unterstützt die Nichtabstreitbarkeit und damit die Beweisbarkeit Der Gesetzgeber hat sich schon vor Jahren mit der elektronischen Signatur beschäftigt und diese weltweit anerkannte Technologie in die Gesetze und Verordnungen einfliessen lassen. Im Jahr 2003 wurde die Basis dazu gelegt, indem im Obligationenrecht die elektronische Unterschrift der Handunterschrift gleich gestellt wurde. Das Schweizerische Signaturengesetz (ZertES) und dessen Verordnungen regeln die Ausgabe der digitalen Zertifikate und legen die strengen Auflagen und Verantwortlichkeiten für die Zertifikatsherausgeber fest. KPMG überprüft im Namen der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS im jährlichen Zyklus die Einhaltung dieser Richtlinien bei
Carl Rosenast, CEO QuoVadis Trustlink Schweiz AG. Carl Rosenast ist Geschäftsführer und einer der Gründer von QuoVadis.
den vier anerkannten Zertifikatsanbietern (Swisscom, QuoVadis, SwissSign und Bundesamt für Informationen BIT). Wichtige gesetzliche Grundlagen ZertES: Bundesgesetz über die elektronische Signatur, Dezember 2003 GeBüV: Geschäftsbücherverordnung, Verordnung über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher, April 2002 MWSTG/MWSTGV: Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, inkl. dazugehörige Verordnungen ElDI-V: Verordnung des EFD über elektronisch übermittelte Daten und Informationen (eRechnung), Januar 2002 Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlagen, der seit Jahren vorhandenen Technologie und dem bestehenden Lösungsangebot, nützen Unternehmen die Fähigkeiten der digitalen Zertifikate und der elektronischen Signatur. Dabei stehen die nachfolgenden Anwendungen im Vordergrund.
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Aus dem veb.ch
Rechtsgültiges Unterschreiben von elektronischen Dokumenten – genau so verbindlich wie von Hand Unterschriften dienen dazu, Dokumente einer ganz bestimmten Person zuzuordnen und diese damit gleichzeitig rechtsgültig zu unterzeichnen. Dies ist bei der elektronischen Signatur nicht anders. Schliesst eine natürliche Person Geschäfte elektronisch verbindlich ab, muss sich der andere Vertragspartner darauf verlassen können, dass die richtige Person unterzeichnet hat (Authentizität) und dass die Daten nach der Unterzeichnung nicht mehr verändert worden sind (Integrität). Dies stellt das auf eine Person ausgestellte digitale Zertifikat sicher. Mit einer SuisseID können Dokumente von einer oder mehreren Personen rechtsgültig unterschrieben werden. Zeiteinsparungen, Wegfall des Postweges, Übermittlung unabhängig von Ort und Zeit und natürlich die Vereinfachung der Prozesse sind die nützlichen Folgen dieser Anwendung für Unternehmen oder auch Privatpersonen. SuisseID – der elektronische Identitätsnachweis Sichere und verlässliche elektronische Identitäten sind wichtige Voraussetzungen für den rechtsgültigen elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, Behörden, Kunden, Mitarbeitern und Bürgern. Der Schlüssel dazu heisst SuisseID. Unter der Federführung des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO, entstand mit der SuisseID das erste standardisierte Produkt für einen sicheren Identitätsnachweis in der Schweiz. Geschäfte können zwischen Privatpersonen oder Mitarbeitenden und Firmen, zwischen Firmen untereinander sowie zwischen Bürgern und Verwaltung einfach und zeitunabhängig direkt über das Netz abgeschlossen werden.
Mit Hilfe der SuisseID kann sich der Benutzer eindeutig und sicher bei einem Web-Dienst oder Online-Service authentisieren, E-Mails vertrauenswürdig und beweisfähig signieren und elektronische Dokument rechtsgültig unterschreiben. Die Einsatzmöglichkeiten für den SuisseID-Inhaber wachsen laufend. Die aktuelle Liste der Einsatzmöglichkeiten und Anwendungen wird laufend publiziert unter: www.suisseid.ch. Vertrauenswürdige und beweisfähige E-Mail Kommunikation Bekanntlich ist die Kommunikation über E-Mail einfach, schnell und sehr effizient, doch leider nicht die sicherste und verlässlichste Art des Informationsaustausches. In kürzester Zeit und ohne grossen Aufwand können Inhalte, Anhänge oder auch Absender verändert werden, ohne dass der ahnungslose Empfänger dies sofort bemerkt. Die Beweisfähigkeit in einem Streitfall anhand eines nicht signierten E-Mails ist unmöglich. Mit der elektronischen Signierung eines E-Mails mit Hilfe eines digitalen Zertifikates – z.B. der SuisseID – wird die Datenintegrität, und damit die Unanfechtbarkeit, des E-Mails sicher gestellt. Das E-Mail, inkl. seiner Anhänge (Word, PDF, Excel usw.), wird sicher und beweisfähig. Gleichzeitig mit der Signierung kann der Benutzer auf Knopfdruck (ist alles bereits in den gängigen E-Mail-Programmen implementiert) das E-Mail auch verschlüsselt versenden. Je nach Kundenanforderung und Sicherheitsanspruch, kann das Signieren und Verschlüsseln vom einzelnen Arbeitsplatz aus erfolgen oder zentral von einem Gateway übernommen werden. Viele Mailsysteme beinhalten bereits die notwendigen Funktionen für das Signieren und Verschlüsseln. Für erweiterte Anforderungen stehen spezifische Lösungen zur Verfügung. So ist es auch möglich, ein „eingeschriebenes E-Mail“ über eine sogenannte sichere Zustellplattform zu versenden (www.privasphere.ch). Aufbewahrung von elektronischen Dokumenten Geschäftsdokumente, und die darin enthaltenen Informationen, stellen für Unternehmen einen bedeutenden Wert
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dar. Sie dienen der Sicherstellung der ordentlichen und nachweisbaren Geschäftsführung, dem Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, der Stärkung der eigenen Position im Falle eines Rechtsstreites sowie der Bewahrung des firmenspezifischen Gedächtnisses. Je mehr das Unternehmen seinen geschäftlichen Tätigkeiten in elektronischer Form nachgeht, umso mehr wachsen die Anforderungen, dass diese elektronischen Dokumente und Informationen auch langfristig, unveränderbar und zugriffsgeschützt erhalten bleiben. Dies vor allem auch unter dem Aspekt, dass elektronische Dokumente ihre Beweiskraft nur in elektronischer Form behalten. Für die Ablage und Archivierung von elektronischen Dokumenten ist die elektronische Signatur von grosser Bedeutung. Die elektronische Signatur stellt die Datenintegrität (Unverfälschbarkeit), Authentizität (Urheberschaft) und die Unanfechtbarkeit des Dokumentes sicher. Mit dem Signieren der Dokumente werden die Vorgaben der Geschäftsbücherverordnung erfüllt, ohne dass spezielle Speichersysteme eingesetzt werden müssen. Die elektronische Signatur verhindert, dass Dokumente nachträglich und unentdeckt manipuliert oder verändert werden können. Eine nachträgliche Veränderung führt automatisch zur Ungültigkeit der elektronischen Signatur. Viele Archiv-, Dokument-Managementund Workflow-Systeme unterstützen mit integrierten und automatisierten Massensignierungskomponenten und Zeitstempel-Anbindungen den Einsatz von digitalen Zertifikaten und elektronischen Signaturen. Rechnungen einfach elektronisch versenden Die elektronische Rechnung (eRechnung) und der damit verbundene elektronische Versand der Rechnungen erlangt vermehrt an Bedeutung. Unternehmensübergreifende Geschäftsprozesse können damit markant effizienter und rascher abgewickelt werden. Getrieben von den grossen Rechnungsempfängern (Migros, Coop etc.), haben viele Lieferanten ihre Prozesse angepasst und versenden getreu den Vorgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ElDI-V) ihre eRechnungen gesetzeskonform elektronisch signiert.
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Somit gelten für alle elektronisch übermittelten Rechnungen die Vorgaben des ElDI-V.
Sicherheit zum Mitglieder-Vorzugspreis: QuoVadis SuisseID nur CHF 50.00 statt CHF 125.00
Doch keine Sorge: Für die Erfüllung dieser Anforderungen gibt es heute verschiedenste Lösungen, die in Ihren bestehenden Rechnungsprozess eingebunden werden können. Auch stehen externe Serviceleister zur Verfügung, welche in der Lage sind, diese Aufgaben zu übernehmen.
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Eine gute Informationsquelle rund um das Thema eRechnung ist die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) mit dem swissDIGIN-Forum (www.swissdigin.ch). QuoVadis Trustlink Schweiz AG QuoVadis ist ein international akkreditierter Zertifizierungsdienstanbieter (CSP Certification Service Provider) mit weltweiter Anerkennung (WebTrust). Angeboten werden elektronische Zertifikate nach Schweizerischer Gesetzgebung (ZertES) und europäischem Standard (ETSI). QuoVadis ist offizieller Anbieter der SuisseID.
Zertifikate mit 3 Jahren Laufzeit QuoVadis SuisseID Chipkarte qualifiziertes elektronisches Zertifikat fortgeschrittenes AuthentisierungsZertifikat Secure E-Mail Zertifikat für Verschlüsselung (optional, auf Anfrage) Kartenlesegerät Klasse 1 oder USB Token Signierungsanwendung Sign! Eintrag des Funktionsnachweises in den Identity Provider Server Installations- und Bedienungsanleitungen Helpline zum Ortstarif
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Der Gesetzgeber (in diesem Fall ESTV), schreibt dem Rechnungssteller zwingend vor, dass Rechnungen elektronisch signiert werden müssen, die versendeten Rechnungen in elektronischer Form zehn Jahre aufbewahrt und die damit verbundenen Prozesse dokumentiert werden müssen. Der Rechnungsempfänger hat die Aufgabe, die Signatur der einkommenden Rechnungen auf ihre Gültigkeit zu prüfen, die Prüfung zu protokollieren,
das Prüfjournal und die eRechnung zehn Jahre zu speichern und auch den damit verbundenen Prozess zu dokumentieren.
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Viele Unternehmen kommen nun auf die Idee, ihre Rechnungen einfach und schnell als PDF unsigniert per E-Mail an den Rechnungsempfänger zu senden. Ist dieses Vorgehen korrekt? Oder handelt es sich bei dieser Transaktion um eine elektronische Rechnung, die es nach Vorgabe von ESTV zwingend zu Signieren gilt? Klares Ja: wenn eine Rechnung nicht auf Papier zum Rechnungsempfänger gelangt, handelt es sich um eine elektronische Rechnung, egal in welcher elektronisches Form dies erfolgt (PDF, Word, Excel, XML usw.).
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Mobiles Internet – App oder mobile Webseite?
Unternehmen und Organisationen stehen vor neuen Herausforderungen in der Kommunikation. Immer mehr Menschen nutzen das Internet auf kleinen mobilen Geräten unterwegs. Das stellt neue Anforderungen an die Darstellung der Inhalte. Mit Apps und mobilen Webseiten gibt es zwei Möglichkeiten dafür. Die mobile Internetnutzung nimmt einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Die neusten Zahlen vom Juli 2012 von Net-Metrix zeigen es deutlich: Fast die Hälfte der Internet-Nutzer surfen auch regelmässig mobil. Vor einem Jahr waren es noch 36 Prozent. Im Jahr 2013 soll es gemäss einer Studie von «Gartner Research» mehr mobile internet-fähige Geräte geben als fixe Computer am Arbeitsplatz oder zu Hause. Die steigende mobile Nutzung stellt neue Herausforderungen an Webseiten, die zum grössten Teil für die Nutzung mit einem Computer ausgelegt sind.
Goldrausch bei App-Entwicklern Eine Möglichkeit, Online-Dienste für die mobile Nutzung darzustellen, sind Apps. Im Moment ist bei mobilen Apps eine ähnliche Entwicklung zu beobachten wie in den 1990er Jahren mit gewöhnlichen Webseiten. Jede noch so kleine Firma wollte damals ihre eigene Webseite. Mittlerweile gibt es kaum noch ein Unternehmen, das nicht im Internet vertreten ist. Ähnlich verhält es sich heute mit Apps für Smartphones. Der App-Store von Apple für iPhone und iPad oder der Play Store von Google für mobile Geräte mit dem Android-Betriebssystem verfügen mittlerweile beide jeweils über 500’000 Apps. Allerdings sind Apps nicht die einzige Möglichkeit, um ein Internet-Angebot optimal auf mobilen Geräten darzustellen. Dank aktuellen Standards wie HTML-5 und CSS3 etabliert sich immer mehr das sogenannte «Responsive Webdesign», das plattformunabhängig Webseiten auf verschiedenen Geräten mit verschiedenen Bildschirmauflösungen anzeigen kann.
Tobias Kilchör, Geschäftsführer mezzo | media GmbH, Mürren
Mobile Webseiten sind plattformübergreifend «Responsive Design» heisst, dass sich die Inhalte einer Webseite automatisch dem Gerät und dessen BildschirmAuflösung anpassen. Dabei passt sich nicht nur die Grösse, sondern auch die Positionierung von Design-Elementen an. Statt grosse Elemente nebeneinander auf einem Desktop-Bildschirm werden die Elemente auf einem Smartphone kleiner
Desktop: In grosser Auflösung wird die vebmedia-Seite mit allen Elementen breit angezeigt.
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und untereinander dargestellt. Gewisse Inhalte kĂśnnen auf einem mobilen Gerät auch ganz weggelassen werden. Der Vorteil von ÂŤResponsive DesignÂť liegt also vor allem darin, dass der ganze Inhalt der Webseite mobil dargestellt oder bewusst Teile auch weggelassen werden kĂśnnen. Die Inhalte der Webseite mĂźssen nur einmal zentral erstellt und gepďŹ&#x201A;egt werden. Sie erscheinen dann automatisch in der geeigneten GrĂśsse und AuďŹ&#x201A;Ăśsung sowohl auf Desktop-Computern als auch auf kleinen Smartphone-Bildschirmen. Hohe Preise fĂźr App-Entwicklungen Mobile Webseiten etablieren sich im Moment als Alternative zu den Apps. Der Markt der App-Entwicklung erlebt heute einen ähnlichen Boom wie damals in den 1990er Jahren normale Webseiten. Vielen Unternehmen ist es heute ein An-
JUSLETTER
TOPAKTUELLES JURISTISCHES WISSEN
NZZ und veb.ch setzen auf ÂŤResponsive DesignÂť Ob App oder mobile Webseite mit ÂŤResponsive DesignÂť: Beide LĂśsungen haben Vor- und Nachteile. Unternehmen und Organisationen, die mobile Inhalte anbieten wollen, mĂźssen vor allem die Art der Inhalte und die Ziele, welche sie mit einem mobilen Angebot erreichen wollen, deďŹ nieren. Wenn es um eine Anwendung wie ein Spiel geht, dann ist eine App die klar bessere LĂśsung. Geht es um die regelmässige Publikation von neuen Inhalten, dann ist eine mobile Webseite häuďŹ g die bessere Wahl. Ein gutes Beispiel ist das neue Online-Angebot der NZZ. Das sogenannte ÂŤNZZ WebpaperÂť wird als tagesaktuelle Zeitung nicht in einer App publiziert, sondern als Web-Applikation angeboten. Die Seite passt sich automatisch an das Endgerät an. Die Inhalte werden jeweils in der Nacht aufbereitet
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iPad: Auf dem iPad verschwindet eine Spalte. Die Inhalte werden untereinander dargestellt.
liegen, ihr Logo im App-Store von Apple oder im Play Store von Google zu sehen. Allerdings sind die Entwickler von Apps zur Zeit voll ausgelastet. Und die Preise fĂźr die Entwicklung auch von einfachen Apps bewegen sich sehr schnell im fĂźnfstelligen Bereich. Noch teurer wird es, wenn eine App fĂźr die verschiedenen Geräte entwickelt werden muss. Eine iPhone-App zum Beispiel kann nicht einfach auf Knopfdruck in eine Android-App umgewandelt werden. Dennoch bieten Apps gegenĂźber mobilen Webseiten Vorteile. Die Inhalte kĂśnnen unabhängig von einer Internetverbindung nach dem Download angezeigt werden, und sind also auch ofďŹ&#x201A;ine verfĂźgbar. Zudem kĂśnnen Apps auf Sensoren wie GPS, Gyroskop und Kompass zurĂźckgreifen.
iPhone: Auf einem Smartphone werden Titelbilder ausgeblendet und die inhaltlichen Elemente nur noch in einer Spalte angezeigt.
und sind dann morgens plattformĂźbergreifend fĂźr jeden Leser, egal auf welchem Gerät, verfĂźgbar. Auch veb.ch hat bereits eine mobile Seite. Auf vebmedia.ch sind alle Medieninhalte wie Videos, Podcasts und Artikel von veb.ch verfĂźgbar. Die Seite passt sich automatisch dem jeweiligen Gerät an. Inhalte von vebmedia kĂśnnen also auf einem grossen Bildschirm im BĂźro, auf einem iPad oder auf einem Android-Smartphone unterwegs angeschaut werden. Im Moment laufen auch Abklärungen, die Hauptseite www.veb.ch den modernen Standards anzupassen, damit diese Seite optimal auf mobilen Geräten genutzt werden kann. Â&#x201E;Â&#x201E;Â&#x201E;
IMMER AM MONTAG
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Regionalgruppen
Regionalgruppen
Die veb.ch Regionalgruppen bilden, neben ihren gesellschaftlichen Aufgaben, fĂźr die Mitglieder einen wichtigen fachlichen Treffpunkt in der Region. Dieses Netzwerk ist fĂźr die Kontakt- und BeziehungspďŹ&#x201A;ege sowie fĂźr den gesellschaftlichen und fachlichern Erfahrungsaus-
tausch auf hohem Niveau von hohem Nutzen. Ein exklusives Angebot sind die Veranstaltungen unter dem Titel netzwerk veb.ch, welche das Networking aktiv unterstßtzen gemäss dem Leitsatz: Wer alleine arbeitet addiert, wer gemeinsam arbeitet multipliziert.
Jedes Mitglied von veb.ch ist automatisch einer Regionalgruppe angeschlossen. Die Regionalgruppe kann mit dem persÜnlichen Login auf www.veb.ch, Menßpunkt Daten aktualisieren, geändert werden. Ohne Angabe erfolgt die Zuteilung aufgrund des Wohnortes.
Bern Espace Mittelland
Aktuelle Veranstaltungen Â&#x201E; Jetzt ist Laufbahnplanung gefragt 16. Oktober 2012 Â&#x201E; Budgetierung: Praxistipps 25. Oktober 2012
Zentralschweiz
Andrea Wyss, Präsidentin Landoltstrasse 95 3007 Bern Telefon P 031 387 72 10 bern@veb.ch
Ostschweiz-FĂźrstentum Liechtenstein
Aktuelle Veranstaltungen Â&#x201E; Budgetierung: Praxistipps 1. November 2012 Â&#x201E; Präsentationstechnik 23. November 2012
Franz J. Rupf, Präsident Quaderstrasse 5, 7000 Chur Telefon 081 252 07 22 Fax 081 253 33 73 ostschweiz@veb.ch
Nordwestschweiz
Aktuelle Veranstaltungen Â&#x201E; Budgetierung: Praxistipps 8. November 2012, Chur 29. November 2012, St.Gallen
Silvan Krummenacher, Präsident Florastrasse 1A 2540 Grenchen Telefon G 061 266 31 91 nordwestschweiz@veb.ch
Karl Gasser, Präsident TĂźrlacherstr. 18, 6060 Sarnen Telefon 041 660 63 85 zentralschweiz@veb.ch Aktuelle Veranstaltungen Â&#x201E; Budgetierung: Praxistipps 22. November 2012 ZĂźrich Peter Herger, Präsident Adetswilerstrasse 8a, 8344 Bäretswil Telefon G 081 710 56 00 zuerich@veb.ch Aktuelle Veranstaltungen Â&#x201E; Budgetierung: Praxistipps 31. Oktober 2012
Wer passt zusammen? Diese Frage ist bei der Besetzung von offenen oder neuen Stellen und bei der Jobsuche zentral. vebjob ist die Stellenvermittlung von veb.ch und fĂźhrt Kandidaten und Unternehmen erfolgreich zusammen. Unternehmen ďŹ nden auf vebjob.ch erfahrene und qualiďŹ zierte Spezialisten sowie FĂźhrungskräfte im Finanz- und Rechnungswesen. Mitglieder von veb.ch ďŹ nden interessante Jobs mit
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Immer mehr Mitglieder heisst auch: immer wieder die selben Fragen. Kein Problem! Unsere Vorteile für Sie kommunizieren wir gerne. Heute geht es um handfestes Sparen! getAbstract Alle Mitglieder haben kostenlosen Zugriff auf die weltweit grösste Plattform von Businessbuch-Zusammenfassungen. Die Zutrittsberechtigung erfolgt über unsere Website www.veb.ch, getAbstract. 2446 Personen unseres Mitgliederkreises nutzen bereits diese Dienstleistung. Und hier die Rangliste der zehn meistgelesenen Abstracts: 1 Die Kunst des klaren Denkens 2 Machtspiele 3 Psychologisches Konfliktmanagement 4 Geht nicht gibt‘s nicht! 5 Die Macht der Disziplin 6 Networking für Networking-Hasser 7 Inflation oder Deflation? 8 Die Kunst, gute Mitarbeiter zu halten 9 Die Königs-Strategie 10 IAS/IFRS und US-GAAP 2004 Noch nie auf getAbstract geschnuppert? Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit. Mit Ihrem persönlichen Login (E-Mailadresse und persönliches Passwort) sind Sie in wenigen Sekunden in der WissensDatenbank von getAbstract mit Zusammenfassungen von über 6000 BusinessBüchern. Preisvorteil ist unabhängig von der Rechnungsadresse Aktiv- und Passivmitglieder profitieren von diversen Preisvergünstigungen beim Bezug von Publikationen und beim Besuch von Weiterbildungen. Nun erhalten wir oft Anfragen, ob die Preisreduktion auch gewährt wird, wenn der Arbeitgeber die Rechnung bezahlt. Die Antwort lautet selbstverständlich: ja, auf jeden Fall. Ausschlaggebend für die Rabattgewährung ist der Status des Leistungsempfängers und nicht des Rechnungsempfängers. Bei jeder Bestellung oder Anmeldung können Sie erneut entscheiden, wie die Rechnungsadresse lauten soll.
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Aus dem veb.ch
Aus der veb.ch-Geschäftsstelle
Wer kann Mitglied von veb.ch werden? Diese Frage wird uns oft gestellt. In den Statuten steht unter anderem: «Aktivmitglieder sind diplomierte Experten in Rechnungslegung und Controlling, Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen mit Fachausweis sowie alle gemäss gültigem Reglement der eidgenössischen Diplomprüfung für Experten in Rechnungslegung und Controlling zur Prüfung zugelassenen Personen.»
Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin und Mitglied des veb.ch-Vorstandes.
Aber wer ist gemäss gültigem Reglement nun zur Prüfung zugelassen? Bitte einmal tief Luft holen, die Liste ist lang. Zugelassen sind also: Personen mit einem Fachausweis einer Berufsprüfung und einer 5-jährigen Fachpraxis oder einem Diplom einer höheren Fachprüfung oder einer Höheren Fachschule HF mit einer 2-jährigen Fachpraxis oder einem Abschluss (Bachelor) einer Hochschule oder einer Fachhochschule FH mit einer 2-jährigen Fachpraxis. Wir freuen uns, bereits heute viele Treuhänder mit Fachausweis, dipl. Treuhandexperten und dipl. Wirtschaftsprüfer zu unseren Mitgliedern zählen zu dürfen. Genauso willkommen und ebenfalls zahlreich vertreten: Hochschul- und Fachhochschulabsolventen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie beim veb.ch beitreten können, dann rufen Sie uns unbedingt an: 043 336 50 30. Die aktuellen Gehälter 2012: Zahlt sich Weiterbildung wirklich aus? Salopp gesagt: Lebenslanges Lernen bringts! Zwischen Berufsleuten mit KV, mit eidg. Fachausweis und mit eidg. Diplom liegen in der Regel jeweils beträchtliche finanzielle Unterschiede. Das zeigt auch die Gehaltserhebung von veb.ch: Unsere Berufsleute mit eidg. Fachausweisen und Diplomen werden von Wirtschaft und Verwaltung ausserordentlich gut – ihrer Verantwortung und Professionalität angemessen – entlöhnt. Dabei sind nebst Funktion/ hierarchischer Einordnung auch weitere Faktoren wie Branche, Unternehmensrechnungswesen & controlling
grösse, Region, Sprachkenntnisse oder Zusatzausbildung massgebend. Fragen Sie sich nun: Wo stehe ich? Der veb.ch hat bei der Auswertung einen neuen Weg eingeschlagen. Sie können die Saläre als detaillierte, schriftliche Auswertung zu einzelnen Funktionen bestellen (nur Druckversion, und natürlich haben Sie als Verbandsmitglied auch hier einen deutlichen Preisvorteil!). So erfahren Sie schnell, übersichtlich und basierend auf allerneuesten Zahlen, wie und wo Sie gehaltsmässig stehen. Weitere Informationen finden Sie auf www.veb.ch, Publikationen, Verbandspublikationen.
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Veranstaltungen und Adressen
veb.ch
Controller Akademie AG Zürich
Lagerstrasse 1, Postfach 1262 8021 Zürich Telefon 043 336 50 30 Fax 043 336 50 33 www.veb.ch, info@veb.ch
21.10.2012, Beginn Studiengang für eidg. dipl. Expertinnen/Experten in Rechnungslegung und Controlling (in 5 oder 3 Semestern), Zürich 23.10.2012, Beginn Praxisstudium Chef/in Finanz- und Rechnungswesen in 7 Modulen (Dauer 1 Semester), Zürich 23. + 30.10.2012, Excel für Controller, Zürich 24.10.2012, Beginn ControllingPraxisstudium in sechs Modulen (Dauer 1 Semester), Zürich 24.+25.10.2012, IFRS Update, Zürich 24. + 31.10.2012, Excel für Treuhänder und Buchhalter, Zürich 25.10. + 1.11.2012, Effizientes Controlling mit Access, OLAP und Excel, Zürich 2.11.2012 Refresher-Seminar Controlling für Ehemalige, Zürich 6.11.2012 Beginn Studiengang Wirtschaftskriminalität, Zürich 6.11.2012, Excel für Einsteiger im Rechnungswesen, Zürich 6.11.2012, Kurzstudiengang Projektmanagement für Controller, Zürich 7.11.2012, Excel zur Darstellung von Zahlen und Reporting, Zürich 21.11.2012, Seminar und Workshop Geschäftsberichte, Zürich
acf.ch Ass. dei contabili-controller diplomati federali – Gruppo della svizzera italiana Lorenzo Fontana, Presidente 6963 Lugano-Cureggia Telefono/Fax 091 966 03 35 www.acf.ch, iguarisco@acf.ch swisco.ch Chambre des experts en finance et en controlling Rue de Neuchâtel 1 1400 Yverdon-les-Bains Tél. 024 425 21 72, Fax 024 425 21 71 www.swisco.ch, info@swisco.ch Politischer Beirat Nationalrat Daniel Jositsch (SP) Nationalrat Hans Kaufmann (SVP) Nationalrat Pirmin Schwander (SVP) Ständerat Fabio Abate (FDP) Ständerat Konrad Graber (CVP) Ständerat Paul Niederberger (CVP)
veb.ch demnächst Tagesseminare Ausländische Mitarbeitende im KMU 7. November 2012 Eingeschränkte Revision: Knacknüsse 11. Dezember 2012 Lehrgänge / Kurse Personaladministration: Start am 4. März 2013 CH-Mehrwertsteuer: Start am 6. März 2013 Transfer Pricing: Start am 7. März 2013 Experte Swiss GAAP FER: Start am 12. März 2013 IFRS: Start am 19. März 2013 Immobilien: Start am 20. März 2013 Das Veranstaltungsangebot wird laufend ergänzt. Besuchen Sie uns auf www.veb.ch.
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Impressum «rechnungswesen & controlling», Fachinformationen des Schweizerischen Verbandes der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen veb.ch Erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 12‘000 Exemplaren Redaktion: Herbert Mattle, Präsident, Obfelden; Dieter Pfaff, Vizepräsident, Wettswil; Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin Inserate und Auskünfte: Geschäftsstelle veb.ch, Lagerstrasse 1, 8004 Zürich, Telefon 043 336 50 30, Fax 043 336 50 33, info@veb.ch, www.veb.ch Layout, Druck und Versand: Druckzentrum AG, Zürich Süd, Rainstrasse 3, 8143 Stallikon Bezug: «rechnungswesen & controlling» kann kostenlos bezogen werden bei veb.ch oder steht zum Download zur Verfügung (www.veb.ch/Publikationen/r&c) Rechtlicher Hinweis: Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion gestattet. Adressänderungen: Bitte melden Sie Mutationen der Geschäftsstelle.
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