Rechnungswesen & Controlling 02/11

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rechnungswesen &controlling 2·11 Erfolgreiche Verbandsführung – im Allgemeinen und im Besonderen Ein Verband ist erfolgreich, wenn er weiss, was er warum tut. Wenn er seine ureigenen strategischen, langfristigen Ziele erreicht oder auf gutem Wege dazu ist. Damit sind wir bereits bei einer der wichtigsten Voraussetzung zum Erfolg: Langfristige verbandspolitische Ziele müssen schriftlich definiert und allen Beteiligten klar sein und von ihnen entsprechend (vor)gelebt werden. Für mich sind deshalb die in den Verbandsstatuten unter «Zweck» festgelegten Ziele gleichzeitig der Auftrag, die Leitplanken an die Verbandsführung. An diesen Zweck beziehungsweise Auftrag muss sie sich unbedingt halten. Ist sie damit – oder mit Teilen davon – nicht mehr einverstanden, muss eine entsprechende Statutenänderung durch das oberste Gremium eingeleitet werden. Wenn ein Verband nicht weiss, wohin er will oder «welches die richtigen Dinge sind – doing the right things», wird er scheitern, auch wenn er «die Dinge richtig tut – doing the things right». Dabei genügen im strategischen Bereich Zielsetzungen im Sinne einer Fortschreibung des Bestehenden nicht. Die drei strategischen Grundfragen «Was», «Wie» und «Womit» oder einprägsamer

«Ziel-Weg-Mittel» müssen immer wieder neu gestellt und beantwortet werden. Der Leitsatz «Die Struktur folgt der Strategie» gilt auch für einen Verband. Hier liegt eine Schwäche von Verbänden, denn die Strukturen und die Organisation sind oftmals historisch gewachsen, passen vielleicht heute nicht mehr zur Strategie, lassen sich oftmals aber aus unterschiedlichsten Gründen bzw. Befindlichkeiten nur schwer anpassen. Je nach Organisationsform (natürliche oder juristische Mitglieder, Generalversammlung mit Direktmitgliedern oder Delegierten usw.) muss oftmals von der Verbandsführung Überzeugungsarbeit mit viel Energie nach «innen» geleistet werden. Kraft, welche dann vielleicht nach «aussen» zur Erfüllung der Verbandsziele fehlt. Rezepte gibt es aber keine, denn jeder Verband ist einzigartig, besitzt seine eigene Geschichte und Kultur, hat seine Ziele beinahe schon erreicht oder ist noch weit weg davon, ist hungrig oder gesättigt. Die Struktur hängt auch davon ab, wie viele finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, beispielsweise für eine professionelle operative Führung, eigene Räumlichkeiten und Administration.

Der Vorstand trägt eine hohe Verantwortung gegenüber dem Verband und den Mitgliedern, zunehmend aber auch gegenüber Stakeholdern wie Gesetzgeber, Staat, Sozialversicherungswerke oder Umwelt. Er muss deshalb über alle erforderlichen Kompetenzen und Knowhow der Verbandsführung und ihrer Teilbereiche verfügen. Vorstand zu sein, bedeutet aber nicht nur Verantwortung zu übernehmen, sondern andererseits auch Fortsetzung auf Seite 3

Buch-News

Jubiläum

Steueraufschub

280 Seiten für Praktiker: Alles über die Mindestanforderungen an Rechnungswesen, Rechnungslegung und Controlling in der Schweiz.

75. Generalversammlung von veb.ch: Viele Teilnehmer, bekannte Gastredner, Top-Unterhaltung. Unser Bericht und Bilder ab

Unternehmenssteuerreform II: Neue steuerliche Möglichkeiten bei der Überführung von Liegenschaften ins Privatvermögen.

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Das offizielle Organ des veb.ch, des grössten Schweizer Verbandes für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen

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Und wieder 176 Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht täuschen Wir heissen 176 Kolleginnen und Kollegen willkommen. Sie sind dem veb.ch beigetreten. Achermann Nicole · Aeberhard Andrea · Amrein Meinrad · Arni Christoph · Artuso Fabio · Attinger Jürg · Bachmann Jürgen · Baerlocher Cornel · Baksa Martin · Balabbio Mara · Baumer Urs · Baumgartner André · Betschart Urs · Bietenharder Daniel · Birkmann Lars · Birrer Sandra · Bleiker Bruno · Bleuer Hans Martin · Bloch Judith · Blum Jan · Boller Thomas · Boppart Jürg · Borissova Anelia · Bossard Josef · Brand Daniel · Brönnimann Daniela · Bruderer Denise · Brunner Daniel · Büchler Patrick · Bühler Josef · Bühler Nathalie · Buser Andrea · Cadruvi Sabrina · Cancian Brigitte · Carballo Delfin · Censullo Raffaele · Conte Francesco · Dell‘Unto Stefano · Derungs Corsin · Dettling Patricia · Dukov Dejan · Dürst Rudolf · Eigenmann Markus · Elmer Euphemia · Engimann Roland · Ettlin Evelyne · Fankhauser Ruth · Fasel Reinhard · Fischer Astrid · Fischer Fritz · Forster Reto · Frei Marc · Fricker Remo · Fritschi Anita · Gabathuler Roger · Gaggetti Federica · Gasser Gabriela · Gauderon Sybille · Gazzotti Roman · Geiser Othmar · Geiser Fabian · Gossweiler Michael · Gretener Manuela · Grin Pascal · Gurtner Jürg · Heer Felix · Hefti Gaby · Henry Patrick · Hensel Urs · Hirsbrunner Irene · Hoffelner Roswitha · Höhener Simon · Höhener Monika · Hufschmid Carolle · Indumi-Iseli Doris · Jaun Rolf · Jöhl Rainer · Joss Terence · Josten Sonja · Jung Katja · Jungo Hayoz Deborah · Kamalanathan Sujitha · Kasper Stephan · Kauer Daniel · Keller Christoph · Kempf Nadja · Klingler Manuela · Körkel-Bader Silke Vera · Krötz Fabian · Kucher Andrea · Kupferschmid Swen · Lang Silvia · Lanzersdorfer Rebecca · Lehmann Hans-Ulrich · Lehmann Monika · Lehmann Janine · Leo Alessandro · Leu Max · Lienberger-Nath Shila · Loertscher Ferry · Löpfe Sandra · Loser Stefan · Lotz Marcus · Lovecchio Monica · Maggiorini Philipp · Marchesi Daniela · Markwalder Mirco · Mathys Nathalie · Mayer Andreas · Meile Bettina · Messer Nadine · Ming-Zumstein Daniela · Moretti Silvano · Mortati Salvatore · Müller Charles Henry · Müller Marco · Munari Ramon · Nagel Gabriela · Niederhauser Daniel · Nötzli Roger · Oeri Christoph · Padula Pietro · Passardi Marco · Pernollet-Maissen Denise · Pezzotta Davide · Probst Doris · Räber Christoph · Räss Daniel · Rebecchi Stephan · Regna Gisela · Roduit Vivien · Roth Franz · Ruepp Hans-Peter · Rüthmüller Natalia · Salera Alexandra · Schellenberg Claudia · Schenker Monika · Schneider Monika · Schneider Eva Maria · Schneider Norbert Oliver · Schnieper Philipp · Schuler Ralf · Siber Timur · Sonderegger Susanne · Sperisen Juerg · Sprecher Raeto · Stadler Cornelia · Stähli Verena · Stampfli Peter · Stanziani Claudia · Steffen Andreas · Steiger Sybille · Steiner Martin · Stevanin Désirée · Streichenberg Urs · Stucki Nadine · Studer Andrea · Suter Marcel · Suter Martin · Tovena Giacomo · Trachsel Franziska · Treier Franz · Tschopp Patricia · Uhr Maria · Vescovo Carola · Weber Vanessa · Weibel Isabelle · Werlen Klaus · Widmer Karin · Wiedemeier Felix · Wolf Franca · Wolfisberg Reto · Wyss Simone · Zambonin Andreas · Zaugg Tobias · Zwahlen Silvana ·

7000 Mitglieder können sich nicht täuschen: Es macht sich jeden Tag bezahlt, beim veb.ch dabei zu sein! der veb.ch ist der grösste Schweizer Fachverband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen. Der veb.ch ist erfolgreicher Seminaranbieter. Der veb.ch fördert Bekanntheit, Anerkennung und Entwicklung von Fachausweis und Diplom und der dualen Ausbildung in Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik; er ist vom Bund beauftragter Mitträger der eidgenössisch anerkannten Fachausweis- und Diplomprüfung. Der veb.ch bringt seine Mitglieder an den Puls der Wirtschaft und näher zum Erfolg. www.veb.ch veb.ch · Lagerstrasse 1 · Postfach · 8021 Zürich · 043 336 50 30

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Die Erfüllung der Verbandsziele erfordert aber nicht nur personelle, sondern vor allem auch finanzielle Ressourcen. In der Regel werden diese über die Mitgliederbeiträge, eventuell Subventionen, beschafft. Diese Ressourcen können oder sollten aber auch um Einnahmen aus zusätzlichen und passenden (Dienst)Leistungen auf dem Markt ergänzt werden. Finanzielle Mittel sind zudem notwendig, um professionelle Dienstleistungen (wie Marketing) einzukaufen, spannende Projekte wie Fachbücher und Studien sowie notwendige Investitionen in Medien und Technik zu finanzieren, politisches Lobbying zu betreiben. Es versteht sich von selbst, dass dem jährlichen Budget eine hohe Bedeutung zukommt. Es sollte, ja muss aber mit einem Massnahmenpaket zur Erreichung der (Jahres)ziele unterlegt sein. Die Grundsätze der finanziellen Unternehmensführung gelten selbstverständlich auch für den Verband, so sollten beispielsweise Controlling oder Risikomanagement keine Fremdworte bleiben.

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Und was macht nun veb.ch so erfolgreich – seit 75 Jahren? Einerseits sind die verbandspolitischen Ziele klar, denn als OdA Organisation der Arbeit, als Standesorganisation ist eine unserer wichtigsten Aufgaben, für die Anerkennung und den langfristigen Fortbestand unserer Ausbildungen in Wirtschaft und Verwaltung zu sorgen, unsere Mitglieder mit einem vielfältigen Weiterbildungsangebot ständig fachlich à-jour zu halten, in den Bereichen Rechnungswesen, Controlling und Rechnungslegung in der Schweiz führend zu sein.

Inhaltsverzeichnis Ausgabe 2.11 / Juni 2011 Editorial Erfolgreiche Verbandsführung – im Allgemeinen und im Besonderen

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Controlling Verantwortungsgerechte Vertriebssteuerung

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Fachbücher

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Rechnungslegung Von OR zur Kern-FER

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Purchase Price Allocation in der Praxis 11 Eine der wesentlichen Grundlagen des Erfolges der letzten Jahre gründet darin, dass wir veb.ch nach traditionellen kaufmännischen Prinzipien als Unternehmen führen und uns dem Markt stellen – dies insbesondere mit unserem Weiterbildungsangebot. Wir können unsere innovativen Projekte, unsere Investitionen in neue Medien zur Kommunikation nur finanzieren, wenn wir uns das Geld dazu selbst beschaffen. Und zwar nicht über Mitgliederbeitragserhöhungen, sondern eben durch den Verkauf von Dienstleistungen auf einem umkämpften Markt. Das heisst: veb.ch schafft Tagungen, Lehrgänge und Seminaren, die einem wirklichen Bedürfnis entsprechen und von höchster Qualität sind. Hier haben wir einen grossen Vorteil gegenüber den meisten Mitbewerbern: Wir stehen als Vorstandsmitglieder in der täglichen Praxis, erleben die Veränderungen der Branche und der relevanten Umweltbedingungen hautnah, wissen deshalb, was unser Berufsstand braucht und passen unser Angebot den ständigen Veränderungen praxisgerecht an. Zur hohen Professionalität in allem unserem Tun und dem Willen zur steten Veränderung kommt aber etwas ganz wesentliches hinzu: Herzblut und Spass!

IFRS aktuell

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Persönlich Interview mit Nationalrätin Chantal Galladé

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selbst in der Verantwortung zu stehen. Deshalb sollte die Zusage zur Übernahme eines Mandates immer gut überlegt sein, vor allem muss auch die notwendige Zeit dafür aufgewendet werden können. Dabei geht es In der Regel nicht nur um die Sitzungsteilnahme und ihre Vor- und Nachbereitung, sondern es soll auch Raum da sein, um ab und zu Projekte übernehmen zu können. Vergessen wir nicht: Alles geschieht im Milizsystem. Im Rahmen einer langfristigen Personalpolitik verdienen die Auswahl der einzelnen Mitglieder und ihre Persönlichkeit / Integrität ganz besondere Aufmerksamkeit. Es wird immer schwieriger, die «guten» Leute zu finden, denn diese sind in der Regel die gleichen, welche zunehmend in ihrer eigentlichen hauptberuflichen Aufgabe gefordert und absorbiert werden. Mit Geld – welches in Verbänden auch nur beschränkt zur Verfügung steht – sind sie nicht zu ködern, eher noch mit der Aussicht, «etwas» bewirken zu können und mit der Perspektive, Spass an der Aufgabe und der Zusammenarbeit im Vorstand und Verband zu haben. Bezüglich des Bedeutung des Präsidenten halte ich mich an die markigen Worte von Manfred Willi, Bauleiter Furka Dampfbahn: «Die Erfahrung lehrte mich: Wenns vornä verreckt, verreckts bis zhinderscht.»

Steuern Neue steuerliche Möglichkeiten

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Ausbildung Aus dem Prüfungssekretariat

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Diplomfeier

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Suisse romande

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Svizzera italiana

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Aus der Controller-Akademie

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Zertifikatslehrgang Immobilien

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Personalwesen Optimieren beim Rekrutieren

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Verschiedenes Buchrezension

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Politischer Beirat

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Wichtiges für den Berufsalltag

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veBlog

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Regionalgruppen

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Aus der veb.ch-Geschäftsstelle

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Veranstaltungen und Adressen

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1936 – 2011: 75 Jahre veb.ch. Vieles haben wir richtig gemacht, einiges können wir noch besser!

Herbert Mattle, Präsident veb.ch

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Controlling

Verantwortungsgerechte Vertriebssteuerung durch ein ganzheitliches Vertriebskennzahlensystem Zur Sicherstellung des Unternehmenserfolgs spielt die Vertriebssteuerung eine herausragende Rolle. Das Verhalten der Vertriebsmitarbeiter ist auf die Erzielung bestmĂśglicher Preise am Markt und den Verkauf von Artikeln mit hoher Marge auszurichten. Traditionelle Steuerungsinstrumente des Vertriebs fĂźhren in vielen Unternehmen jedoch häuďŹ g zu falschen Steuerungsimpulsen. Durch die Fokussierung auf den Umsatz als zentrale SteuerungsgrĂśsse steht die kurzfristige Umsatzoptimierung einzelner Vertriebseinheiten, nicht aber die langfristige Entwicklung der Kundenbeziehung und der langfristige Unternehmenserfolg im Vordergrund. Nur ein ausgewogenes Set an ďŹ nanziellen und nicht-ďŹ nanziellen Zielvorgaben fĂźhrt zur Steuerung der Vertriebsmitarbeiter im Hinblick auf die Erreichung der Ziele des Gesamtunternehmens. 1. Schwachpunkte der umsatzbasierten Vertriebssteuerung In der Praxis zeigt sich, dass eine einseitige Verwendung des „Umsatzes“ als Vertriebskennzahl vielfältige Schwächen aufweist (vgl. StegmĂźller/Anzengruber 2010): „ Die reine Umsatzmaximierung steht der Erzielung bestmĂśglicher Preise am Markt entgegen. Durch die Gewährung von Preisnachlässen durch den Vertrieb erfolgt keine optimale Preisdurchsetzung am Markt „ Der Verkauf konzentriert sich zur Erreichung der Umsatzziele auf absatzstarke Artikel. So besteht die Gefahr, dass der Vertrieb z.B. aufgrund des hĂśheren Vertriebsaufwands nicht ausreichend die EinfĂźhrung neuer Produkte unterstĂźtzt, die fĂźr die langfristige Wettbewerbsposition entscheidend sind „ Der Vertrieb wird mit undurchsichtigen Gemeinkostenzuschlägen belastet, die von ihm häuďŹ g nicht beeinusst werden kĂśnnen. Vor allem in international tätigen Unternehmen kommt es zu Verzerrungen, wenn Vertriebseinheiten fĂźr gleichartige Artikeln unterschiedliche Transferpreise bezahlen mĂźssen, je nachdem von welcher Produktionsstätte der Artikel geliefert

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wird. So haben diejenigen einen Vorteil, welche die Produkte von Werken aus Niedriglohnländern beziehen. Dies sollte jedoch nicht in die Beurteilung der Vertriebsleistung einiessen, da diese Produktionskosten nicht durch den Vertrieb gesteuert werden „ Eine PreiserhĂśhung kann eine Ergebnisverbesserung zum Ziel haben, jedoch gleichzeitig zu einem RĂźckgang des Umsatzes fĂźhren. Daraus dĂźrfen keine falschen SchlĂźsse auf die Performance des Vertriebs gezogen werden „ Die durch den Verkauf direkt verantworteten Kosten werden nicht transparent dargestellt

Werner StegmĂźller ist Partner bei der Managementberatung HorvĂĄth & Partners und verantwortlich fĂźr das Thema ReDesign von Finanz- und Rechnungswesensystemen. Dr. Steffen Gross ist Senior Project Manager im Competence Center Controlling und Finanzen von HorvĂĄth & Partners in ZĂźrich.

2. Ansatz einer verantwortungsbasierten Vertriebssteuerung Um das Management mit entscheidungsrelevanten Vertriebsinformationen zu unterstßtzen, ist ein ganzheitliches Vertriebskennzahlensystem aufzubauen. Im vorliegenden Beitrag wird dargelegt, wie eine marktorientierte Vertriebssteuerung durch geeignete Kennzahlen unterstßtzt wird. Der Ansatz basiert auf Projekten zur Optimierung der Vertriebssteuerung und des Vertriebscontrolling, die in mehreren Unternehmen erfolgreich durchgefßhrt wurden. Ein grundlegendes Element ist, dass der Vertrieb ausschliesslich an Indikatoren gemessen wird, die er direkt und unmittelbar beeinussen kann. Die jeweiligen SteuerungsgrÜssen sollten zudem auf wenige Einussfaktoren zurßckfßhrbar sein, um die Wirkung von Massnahmen transparent zu messen.

Das Modell umfasst neben dem ÂŤUmsatzÂť die ďŹ nanziellen Kennzahlen ÂŤPreisdurchsetzungÂť, ÂŤStandardmargeÂť, ÂŤVertriebskostenÂť sowie die WorkingCapital-Komponenten ÂŤForderungen und BeständeÂť. Neben diesen fĂźnf ďŹ nanziellen SteuerungsgrĂśssen sollten nichtďŹ nanzielle SteuerungsgrĂśssen betrachtet werden. In der Praxis hat es sich bewährt, die ÂŤAnzahl der KundenbesucheÂť, die ÂŤAnzahl AngeboteÂť und die ÂŤKundenzufriedenheitÂť zu berĂźcksichtigen. Die ďŹ nanziellen Kennzahlen und ihre Wirkung fĂźr eine verantwortungsgerechte Vertriebssteuerung werden im Folgenden näher beleuchtet (vgl. StegmĂźller/Anzengruber 2010).

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Finanzielles Kennzahlensystem fĂźr eine verantwortungsgerechte Vertriebssteuerung rechnungswesen &controlling

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2.2. Preisdurchsetzung Mit der Kennzahl «Preisdurchsetzung» wird gemessen, wie erfolgreich der Vertrieb im Hinblick auf die Realisierung eines möglichst hohen Verkaufspreises ist, d.h. inwiefern der Bruttolistenpreis oder Richtpreis am Markt durchsetzbar ist. Die Preisdurchsetzung ist eine Steuerungsgrösse zur Optimierung des Kundenmixes. Der Vertrieb kann über eine Optimierung des Kundenmixes die Preisdurchsetzung positiv beeinflussen, da z.B. Grosskunden in der Regel eine geringere Preisdurchsetzung aufweisen als kleinere Kunden. Mit dem Indikator lässt sich zudem überprüfen, ob eine vorgenommene Preiserhöhung am Markt umgesetzt wurde, da andere Effekte wie eine Erhöhung des Umsatzes oder eine Veränderung der Herstellkosten nicht in die Kennzahl einfliessen. 2.3. Standardmarge Während die Preisdurchsetzung zur Steuerung des Kundenmixes dient, steht bei der Kennzahl «Standardmarge» die Optimierung des Artikelmixes im Fokus. Die Performance des Vertriebs im Hinblick auf den Verkauf margenstarker Artikel wird damit transparent. Hierzu werden die Verkaufsmengen mit einer einmal pro Jahr festgelegten Standardmarge bewertet. Diese ist unabhängig vom tatsächlichen realisierten Wareneinstandswert. Die Kennzahl ist interessant, da

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der tatsächlich gebuchte Wareneinstand aufgrund steuerlich optimierter Transferpreissysteme häufig keine hohe Aussagekraft über den Vertriebserfolg besitzt. Durch Verwendung regional oder global vereinheitlichter Standardmargen werden zudem langwierige Diskussionen zwischen Vertrieb und Produktion über die jeweiligen Lieferwerke für einzelne Artikel vermieden. 2.4. Vertriebskosten Die Kennzahl «Vertriebskosten» umfasst die direkt vom Vertrieb verursachten Primärkosten wie z.B. Personal-, Reise- und Werbekosten. Umlagen, die vom Vertrieb nicht beeinflussbar sind, werden nicht berücksichtigt. Somit wird das Einsparpotenzial der direkten Vertriebskosten ersichtlich. 2.5. Forderungen und Bestände Durch die Working Capital Kennzahlen «Forderungen und Bestände» wird der Vertrieb nicht nur am Ergebnis, sondern auch an liquiditätsorientierten Grössen gemessen. Sie zeigen einerseits Optimierungspotenziale der Lagerbestände im Vertrieb, andererseits Reduktionsmöglichkeiten des Forderungsbestands z.B. durch die Vereinbarung von entsprechenden Zahlungszielen durch den Vertrieb.

Unterschiede können in der Gewichtung einzelner Kennzahlen berücksichtigt werden (z.B. höhere Gewichtung des Umsatzes in einem neu aufzubauenden Markt, höhere Gewichtung der Preisdurchsetzung und Standardmarge in einem gesättigten Markt). Neben einer verursachungsgerechten Vertriebssteuerung ist für den nachhaltigen Vertriebserfolg auch ein über die Standorte hinweg systematisiertes Pricing von grosser Bedeutung, so dass beide Themen integriert betrachtet werden müssen. Darüber hinaus spielt in der Einführungsphase eines neuen Vertriebssteuerungssystems die Schulung der Vertriebsmitarbeiter eine grosse Rolle, so dass die Kennzahlen richtig interpretiert und die Ableitung geeigneter Massnahmen zur Erreichung der Unternehmensziele sichergestellt werden kann.

Controlling

2.1. Umsatz Zu unterscheiden sind der Brutto- und Nettoumsatz. Der Bruttoumsatz ist ein Richtpreis und stellt die Basis für die Ermittlung der Preisdurchsetzung dar. Neben dem Bruttoumsatz wird auch der Nettoumsatz abgebildet, welcher den tatsächlich erzielten Umsatz widerspiegelt und sich durch Abzug aller umsatzabhängigen Einflussgrössen (Rabatte, Erlösschmälerungen, Sondereinzelkosten des Vertriebs etc.) ergibt. Zwar bleibt der Umsatz eine wesentliche Steuerungsgrösse im Kennzahlensystem. Wie oben aufgezeigt, sind jedoch weitere Kennzahlen zu ergänzen, denn über eine reine Umsatzvorgabe kann nicht gesteuert werden, dass die vorgegebenen Verkaufspreise eingehalten werden oder bevorzugt Artikel mit hohen Margen verkauft werden. Aus diesem Grund wurden die im Folgenden erläuterten Kennzahlen Preisdurchsetzung und Standardmarge entwickelt.

Literatur Stegmüller, W./Anzengruber, M.: Verantwortungsgerechte Steuerung im Vertrieb, in: Controlling, Heft 8/9, September 2010, Seiten 456-462.

3. Nutzen und Erfolgsfaktoren einer verantwortungsgerechten Vertriebssteuerung Der Nutzen des vorgeschlagenen Vertriebssteuerungssystems liegt darin, dass die Effekte aus den einzelnen Geschäftsvorfällen (Rohstoffpreissteigerungen, Lagerbestandsänderungen etc.) verantwortungsgerecht zugeordnet werden und damit zielgerichtet steuerbar sind. Mit der Preisdurchsetzung und der Standardmarge besitzt der Vertrieb die wesentlichen Steuerungsgrössen zur Optimierung des Kunden- und Artikelmixes. Sie tragen auch zu einer Vereinfachung der Werteflüsse im Unternehmen bei, da auf aufwändige Kostenverrechnungen in die Vertriebseinheiten verzichtet werden kann. Für eine erfolgreiche Umsetzung sollte das Kennzahlensystem auf wenige steuerungsrelevante quantitative und qualitative Grössen fokussiert und mit den strategischen Unternehmenszielen integriert werden. Für international tätige Unternehmen sind die Grundsätze der Vertriebssteuerung global zu harmonisieren. Regionale rechnungswesen &controlling

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Fachbücher

Neu erschienen: Alles über die Mindestanforderungen an Rechnungswesen, Rechnungslegung und Controlling in der Schweiz Laufend erscheinen neue Fachwerke rund um das weite Gebiet von Rechnungswesen, Rechnungslegung und Controlling. Dabei gehen die Autoren oft und gern und immer mehr ins Detail. Ein neues Praxisbuch zeigt den gegenteiligen Weg und bringt Wichtiges konzis auf den Punkt.

Anstelle der üblichen Festschrift zum 75 Jahre-Jubiläum präsentieren wir ein neues, praxisbezogenes Standardwerk: «Rechnungswesen, Rechnungslegung und Controlling in der Schweiz. Mindestanforderungen aus betriebswirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Sicht.» Namhafte Autoren bringen den Leser mit ihren Beiträgen gezielt auf den aktuellen Wissens-Stand. Ein Vorwort des bekannten Publizisten Beat Kappeler rundet das 280 seitige Fachbuch ab. Die Übersicht der Beiträge macht Appetit aufs Lesen und dürfte so manchem Betrachter ein Anstoss sein, den eigenen Wissenstand wieder einmal einer vorbehaltlosen Prüfung zu unterziehen. Angenehm: Jede Fachperson kann aus ihrer Warte ins Buch einsteigen und sich jederzeit auch in anderen Fachgebieten umsehen. Die einzelnen Kapitel:

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Mindestanforderungen aus Stakeholdersicht: s Herbert Mattle: Mindestanforderungen des Verwaltungsrats an Rechnungswesen, Rechnungslegung und Controlling s Dieter Pfaff und Gerd Peters: Mindestanforderungen des Managements an das operative Controlling s Hans Baumgartner, Daniel Muff, Thomas Hafner: Mindestanforderungen an Rechnungswesen und Controlling aus Sicht der Fremdkapitalgeber - Eine Erörterung aus Sicht der Credit Suisse s Branko Balaban: Mindestanforderungen der Steuerbehörden an das Rechnungswesen s Thomas Stenz: Mindestanforderungen der Revision an das Rechnungswesen Mindestanforderungen an Teilbereiche der Rechnungslegung und verwandte Gebiete: s Max Boemle: Mindestanforderungen an die Umsetzung des True-and-FairView-Grundsatzes in der Finanzberichterstattung s Conrad Meyer und Sibylle Mattmann: Mindestanforderungen an den Konzernabschluss s T. Flemming Ruud, Shqiponja Isufi, Michèle F. Rüdisser: Mindestanforderungen an die Interne Steuerung und Kontrolle s Peter Leibfried: Mindestanforderungen an die Corporate Governance s Reto Eberle: Mindestanforderungen an Revision und Rechnungslegung während der (Unternehmens-)Krise Mindestanforderungen in der historischen Entwicklung und neue Herausforderungen: s Franz J. Kessler: Mindestanforderungen an die Rechnungslegung im Schweizerischen Obligationenrecht s Andrew Mountfield und Mario Schoeb: Von Risiko und IT – Finanzabteilung und CFO vor neuen Herausforderungen (mit aktueller Umfrage!)

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Mit der neuen Publikation nimmt veb.ch seine Rolle als Anbieter erstklassiger und immer aktueller Informationen einmal mehr gezielt wahr. Und das nun seit 75 Jahren. Wie die Herausgeber Herbert Mattle und Dieter Pfaff im Buch einleitend schreiben: «Ein solides Rechnungswesen- und Finanzverständnis bei allen Stakeholdern eines Unternehmens zu fordern und zu fördern, ist die ureigene Aufgabe unseres Verbands veb.ch. Dieser Auftrag war bereits Bestandteil der Gründungsstatuten von 1936. .... Bewusst haben wir uns zum 75-Jahre-Jubiläum jedoch entschieden, nicht eine Schrift herauszugeben, welche zurückblickt. Weil wir erstens überzeugt sind, dass eine solche – bei aller Würdigung und in Dankbarkeit der grossen Verdienste unserer Gründerväter – eigentlich niemanden interessiert, und weil wir es zweitens mit Lao-tse halten wollen: Wer sich am Ziel glaubt, geht zurück. Deshalb hatten wir uns entschieden, zum Jubiläum ein Fachbuch herauszugeben, welches ein Thema aufnimmt, das unseres Wissens so noch nie kompakt behandelt wurde.» Bestellen kann man «Rechnungswesen, Rechnungslegung und Controlling in der Schweiz. Mindestanforderungen aus betriebswirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Sicht.» per Post an untenstehende Adresse, per Fax (043 336 50 33) oder auf www.veb.ch, Publikationen. Der Preis: CHF 78.–. Alle veb.ch-Mitglieder erhalten 20% Rabatt.

veb.ch, Lagerstrasse 1, Postfach 1262, 8021 Zürich, Telefon 043 336 50 30, info@veb.ch

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Die Jahresrechnung nach den Vorschriften des Obligationenrechts (für Einzelunternehmen gelten die Bestimmungen der Kaufmännische Buchführung von OR Art. 957–963; für Aktiengesellschaften prioritär die spezifischen Bestimmungen des Aktienrechts) ist für das schweizerische Unternehmen der handelsrechtliche Abschluss. Dieser ist massgeblich für die Steuererhebung. Im Klartext: Die Steuerbehörden können den handelsrechtlichen Abschluss im besten Fall telquel akzeptieren. Normalerweise werden aber stille Reserven aufgerechnet, das heisst vorhandene stille Reserven werden für die Steuerberechnung nur teilweise anerkannt. Das ist denn auch der Grund, weshalb die meisten Schweizer Unternehmen nicht über eine «den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende» Jahresrechnung verfügen. Unternehmensleitungen sind der Meinung, dass eine true & fair view der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage die Forderungen des Fiskus anheben würde. Die folgenden Ausführungen zeigen, dass eine true & fair Jahresrechnung steuerneutral erstellt werden kann und skizzieren auch den Weg zur steuerneutralen Kern-FER Jahresrechnung. 1. Weshalb eine Jahresrechnung auf dem Level true & fair? Unternehmen peilen die Schätzung der erfassten stillen Reserven oft über den Daumen. Das ist gefährlich und kann zu Falschannahmen führen. Um ein Unternehmen optimal zu leiten, ist es notwendig, über eine Jahresrechnung zu verfügen, die verlässliche Zahlen und Informationen liefert. Blindflüge sind noch immer riskant. Steht ein erfolgversprechendes Projekt an, dann möchte auch ein Unternehmen, das fast ausschliesslich mit Eigenkapital finanziert war, plötzlich eine Fremdfinanzierung aus dem Hut zaubern. Das wird problemlos sein, wenn das Unternehmen über eine testierte Kern-FER-Jahresrechnung verfügt, zeitraubend dagegen, wenn die stillen Reserven und ihre Höhe unerwartet dokumentiert und «verteidigt» werden müssen.

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Rechnungslegung

Von OR zur Kern-FER: Kein Kunststück, aber lohnend 2. Zeitaufwand für die erstmalige Anwendung der Kern-FER und Kosten Die FER hängen die Messlatte für die erstmalige Anwendung tief: Es genügt, wenn die Vorjahresbilanz ebenfalls auf FER beruht, also ein Restatement der auf OR basierenden Vorjahresbilanz vorliegt. Für die Umstellungsarbeiten kann man bei kleinen Unternehmen von 3 bis 4 Monaten ausgehen. Das bedeutet, dass, wer 2012 einen FER-Abschluss wünscht, damit Ende August 2011 beginnen sollte. Nun zu den Kosten: Wer über gute Rechnungslegungsfachleute verfügt, kann die Überleitung in-house herbeiführen, wer für das erste Mal Unterstützung wünscht, aber bereit ist, engagiert mit der externen Fachperson zusammen arbeiten, muss mit CHF 8‘000 bis 12‘000 rechnen. Im Folgejahr wäre das Unternehmen dann selbst «fer-mündig». Bei diesem Aufwand gehen wir vom DualAbschluss aus, der kostspieliger ist, weil der Kern-FER-Abschluss dann zusätzlich und jährlich ausserhalb der Doppik des handelsrechtlichen OR-Abschlusses mit Hilfe von Excel erstellt bzw. übergeleitet wird. Das bedingt, dass jährlich die alten und die neuen stillen Reserven wieder aus dem handelsrechtlichen Abschluss raus zu rechnen sind (vgl. dazu Abschnitt 4). Dies ist nur möglich, wenn das Unternehmen die Unterschiede zwischen dem handelsrechtlichen und dem KernFER-Abschluss lückenlos dokumentiert hat. Würde ausschliesslich eine Kern-FER Jahresrechnung erstellt, dann entfiele diese Doppelspurigkeit, aber die Steuerbehörden gingen dann von diesem Kern-FER-Abschluss als massgeblicher Jahresrechnung aus. Zudem gibt der Verwaltungsrat mit der Singular-KernFER-Jahresrechnung auch das Heft aus der Hand: Dieser wird dann der Generalversammlung zur Abnahme vorgelegt. Beim Dual-Abschluss dagegen bestimmt der Verwaltungsrat, wer Einsicht in den true & fair Abschluss erhält. Überdies ist noch nicht entschieden, ob in der künftigen Gesetzgebung zur Rechnungslegung der Singular-Regelwerkabschluss zulässig sein wird.

Evelyn Teitler-Feinberg, Dr. oec. publ., Teitler Consulting, Accounting + Communication, Fachgruppenleiterin von Swiss GAAP FER 1, 18, 20 und dem Rahmenkonzept, Mitautorin des Lehrbuchs zu Swiss GAAP FER, Hrsg. Conrad Meyer

3. Fachempfehlungen der Kern-FER Die Kern-FER dürfen nur Unternehmen anwenden, die (auf konsolidierter Basis) die Grössenkriterien, welche für die eingeschränkte Revision gelten, nicht überschreiten. Fundamental ist das Rahmenkonzept, welches Grundsätze wie wirtschaftliche Betrachtungsweise, sachliche und zeitliche Abgrenzung, Vorsichtsund Bruttoprinzip definiert. Es legt auch fest, dass für die Kern-FER sowohl ein Ei-

Kern FER Rahmenkonzept FER 1 Grundlagen FER 2 Bewertung FER 3 Darstellung & Gliederung FER 4 Geldflussrechnung FER 5 Ausserbilanzgeschäfte FER 6 Anhang 33 Seiten! FER

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Konzernrechnung, falls Konzern (9S Seiten)

Abb. 1: Kern-FER Fachempfehlungen rechnungswesen &controlling

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Rechnungslegung

1200 Vorräte Handelswaren Latente Steuern

20.00 %

Für den handelsrechtlichen Abschluss: Abzug des Warendrittels

1200 Vorräte Handelswaren 2350 latente Steuerschulden 2915 Gewinnreserven

Vorräte im Jahr 20x1, Handelsrecht

Vorräte im Jahr 20x1, Kern-FER

Jahr 20x1 Anfangsbestand 1.1.20x1 Zunahme Endbestand 31.12.20x1

Jahr 20x1 FER: 1. Januar 20x1 Zunahme FER FER 31.12.20x1

800.00 300.00 1'100.00

1'200.00 450.00 1'650.00

Vorräte im Jahr 20x0, Handelsrecht

Vorräte im Jahr 20x0, Kern-FER

Jahr 20x0 Anfangsbestand 1.1. 20x0 Abnahme Endbestand 31.12.20x0

Jahr 20x0 FER: 1. Januar 20x0 Abnahme FER FER: 31.12.20x0

1'200.00 -400.00 800.00

1'800.00 -600.00 1'200.00

4200 Handelswareneinkauf 8910 latenter Steueraufwand Überleitung von OR zu FER Differenzen 20x1 Anfangsbestand 20x0 stille Reserve Zunahme st.Res. Endbestand 31.12.20x1

Überleitung von OR zu FER Differenzen 20x0 Anfangsbestand 20x0 stille Reserve Abnahme st.Res. Endbestand 31.12.20x1

Buchungen Korrektur-Buchungen ER 20x1 400.00 150.00 550.00

mehr WaVo 1.1.x1 zu viel War.Aufw. 31.12.x1 stille Res latenten Steuern am 1.1.20x1 Zunahme lat.St.

Soll 1200 1200

Haben 2915 4200

CHF 400.00 150.00 550.00

2915 8910

2350 2350

80.00 30.00 110.00

Soll 1200 4200

Haben 2915 1200

CHF 600.00 -200.00 400.00

2915 2350

2350 8910

120.00 -40.00 80.00

Buchungen Korrektur-Buchungen ER 20x0 600.00 -200.00 400.00

mehr WaVo 1.1.x0 mehr War.Aufw. 31.12.x0 stille Res Latente Steuern am 1.1.20x0 Abnahme am 31.12.20x0

Abb. 2: Überleitung der Vorräte zu den Kern-FER Werten

genkapitalnachweis als auch eine gehaltvolle Geldflussrechnung offen zu legen sind. Die Berücksichtigung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag und die Stetigkeit sowie Abweichungen davon, werden vom Rahmenkonzept ebenfalls klar definiert und das Vorgehen dargelegt. Bedeutsam sind auch die Guidelines für Lage und Ausblick, zu welchen sich der Jahresbericht äussern muss. Da dürfen auch wesentliche Kennzahlen nicht fehlen. Von den zur Kern-FER gehörenden Fachempfehlungen (Vgl. Abb. 1) soll noch kurz auf FER 2 Bewertung eingetreten werden. Das ist eine bestechend nützliche Fachempfehlung: Zusammen mit dem Rahmenkonzept bildet FER 2 ein vollständiges Bewertungssystem: Hier ist die FER-konforme Bewertung von Wertschriften, Forderungen, Vorräten, Sach-

1520 Informatik Hardware

Latente Steuern 20%

AnschaffungsJahr 20x0

anlagen, Renditeimmobilien, Finanz- und immaterielle Anlagen sowie Verbindlichkeiten im allg. und Rückstellungen im Besonderen in acht Ziffern festgelegt. Auch die Erfassung von Wertbeeinträchtigungen sowie von Latenten Ertragssteuern wird zwingend vorgeschrieben und einfach definiert. Es ist eindrücklich, wie mit der Kern-FER den KMUs ein wirksames und überzeugend einfaches Instrument in die Hände gegeben wird, das die Rechnungslegung zum Führungsinstrument gestaltet. 4. Vorgehen bei Dualabschluss Der Dualabschluss ist zu dokumentieren und zu organisieren. In der Abb. 2 wird dargestellt, wie die Dokumentation für die Vorräte aussehen kann, damit die

2915 Gewinnreserven 2350 latente Steuerschulden Anschaffungskosten 48000

Anlagekarte für die Kern-FER, 20x1

4 Jahre Nutzungsdauer (kein Restwert) 25% Abschreibung, degressiv

8 Jahre Nutzungsdauer 12.5% Abschreibung p.a.

Jahr 20x1 Buchwert 1.1.20x1 Degressive Abschreib. Endbestand 31.12.20x1

Jahr 20x1 Buchwert 1.1.20x1 lineare Abschr. Endbestand 31.12.20x1

36'000.00 -9'000.00 27'000.00

Anlagekarte für Handelsrecht, 20x0

Anlagekarte für die Kern-FER, 20x0 8 Jahre Nutzungsdauer 12.5% Abschreibung p.a.

Jahr 20x0 Kaufwert 1.1.20x0 Degressive Abschreib. Endbestand 31.12.20x0

Jahr 20x0 Kaufwert 1.1.20x0 lineare Abschr. 12.5% Endbestand 31.12.20x0

48'000.00 -12'000.00 36'000.00

Bezüglich der Technik, wie die einzelnen Positionen vom handelsrechtlichen zum Kern-FER Abschluss übergeleitet werden,

Nutzungs-Jahre FER, linear, kein Restwert OR, degressiv, kein Restwert

Jährliche Abschreibungen 6'000.00

Überleitung von OR zu FER Differenzen 20x1

42'000.00 -6'000.00 36'000.00

4 Jahre Nutzungsdauer (kein Restwert) 25% Abschreibung, degressiv

Bei Sachanlagegütern ist es unumgänglich, über die ganze Nutzungsdauer hinweg für jedes Sachanlagegut eine Anlagekarte zu führen, die auch die Unterschiede von handelsrechtlichem Vorgehen und dem Vorgehen nach Kern-FER ausweist. Ein entsprechendes Beispiel, indem auch die Korrektur-Buchungen, die zur Kern-FER führen, aufgeführt sind, findet sich in der Abb. 3.

6900 Abschreibungen 8910 latenter Steueraufwand

8 4

Anlagekarte für Handelsrecht, 20x1

Korrekturbuchungen vom handelsrechtlichen zum Kern-FER-Abschluss sauber nachvollzogen werden können. Dabei ist zu beachten, dass auch die Kern-FER die Berücksichtigung von latenten Ertragssteuern verlangt (FER 2/17).

Anfangsbestand 20x0 stille Reserve Zunahme st.Res. Endbestand 31.12.20x1

Buchungen Korrektur-Buchungen ER 20x1 Soll Ausgangslage 1500 Korr. Abschr. 1500 6'000.00 3'000.00 9'000.00

Überleitung von OR zu FER Differenzen 20x0

48'000.00 -6'000.00 42'000.00

Kumulierte Abschreibungen Abschr.200x0 OR Abschr.20x0 FER Minderabschr. FER

Endjahr Nutzung 20x7

Haben 2915 6900

CHF 6'000.00 3'000.00 9'000.00

2915 8910

2350 2350

1'200.00 600.00 1'800.00

Korrektur-Buchungen ER 20x0 weniger Soll Abschreibung 1520 lat. St. Aufw. 8910

Haben 6900 2350

CHF 6'000.00 1'200.00

Anfangsbestand der latenten Steuern Zunahme lat.St.

Buchungen

12'000.00 -6'000.00 6'000.00

Abb. 3: Überleitung einer Sachanlage zu den Kern-FER Werten

8 07_10_Rechnungslegung_Teitler.indd 8

rechnungswesen &controlling

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5. Steuerneutralität der Umstellung auf die Kern-FER Während ein Singular-Kern FER Abschluss als Basis für die Steuerbemessung gelten würde, trifft das für die ausserhalb des handelsrechtlichen Abschlusses erstellte Kern-FER Jahresrechnung nicht zu. Auf diesen ausserhalb der Doppik erstellten Jahresabschluss haben die Steuerbehörden keinen Zugriff. Der Verwaltungsrat bestimmt allein, wem er in den Kern-FERAbschluss Einsicht gewähren möchte. Somit darf mit Fug und Recht festgestellt werden, dass eine Kern-FER Jahresrechnung mit einem statistisch erstellten Kern-FER-Abschluss keinen Einfluss auf den geschuldeten Steuerbetrag hat.

Auszug aus Überleitungstabelle, betreffend die Korrekturen zu Vorräten und zu Hardware Korrekturspalte bezüglich des Summenabschlusses muss ausgleichen 20x1 20x1 20x0 Korrekturbuchung Kto_Nr Kontenbezeichnung HB 1 Soll Haben FER Vorjahr FER Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 1200 Vorräte 1520 Hardware

1' 100. 00

550.00

1' 650. 00

1'200.00

27' 000. 00

9'000.00

36' 000. 00

42'000.00

2350 Latente Steuerschuld aus Überleitung der Vorräte

-

110.00

110.00

80.00

aus Hardware-Überleitung

-

1'800.00

1'800.00

1'200.00

aus Überleitung der Vorräte

-

400.00

400. 00

aus Hardware-Überleitung

-

6'000.00

6' 000. 00

aus Latenter Steuerschuld ( 80 Vorräte u. 1200 Hardware)

-

2915 Gewinnreserven

1'280.00

Hardware

1'200.00

Rechnungslegung

bieten sich zwei Varianten an: Tabelle mit einer Überleitungsspalte oder Eröffnung eines Hauptbuches mit den OR-Werten und Verbuchung der Überleitungskorrekturen, die dann zu den Kern-FER-Werten führen. Veranschaulicht ist dies in den Abb. 4 und 5.

-

4200 Einkauf Handelswaren

?

150. 00

?

freiwillig

6900 Abschreibungen

?

3' 000. 00

?

freiwillig

110. 00

80.00

1' 800. 00

1'200.00

8910 Latenter Steueraufwand aus Überleitung der Vorräte

-

30.00

aus Hardware-Überleitung

-

600.00 11'460.00

6. Fazit

11'460.00

Abb. 4: Überleitungstabelle, basierend auf den Zahlen der Abb. 2 und 3 Wie oben erläutert, ist das Erstellen einer Jahresrechnung in Übereinstimmung mit der Kern-FER kein Hochseilakt. Mit dem Dualabschluss werden durch die true & fair view auch keine zusätzlichen Steuern ausgelöst und die Mehrkosten wiegen den Nutzen der erhaltenen Information bei weitem auf. In Erwägung aller Aspekte kann auch dem kleinsten Unternehmen eine Jahresrechnung in Übereinstimmung mit der Kern-FER nur empfohlen werden. Unerlässlich ist dabei, dass die Swiss GAAP FER Fachempfehlungen 2010/11 zur Verfügung stehen (Verlag SKV) und zusätzlich eine gute Unterstützung bietet das Lehrbuch Swiss GAAP FER (Hrsg. Conrad Meyer, Verlag SKV 2009).

Auszug aus Überleitungs-Hauptbuch, betreffend Korrekturen Vorräten u. Hardware, 20x1 1200 Vorräte 1100 HB 400 150 SB FER

1520 Hardware 27000 HB 6000 3000 SB FER

1650

2350 Latente Steuerschuld AB Edv 1200 AB Vorräte 80 Vorrat 30 Edv 600

4200 Handelswareneinkauf St.Res. Abnahme

150

36000

2915 Gewinnreserven 1200 Lat. St. Edv 80 Lat. St. Vor. Edv 6000 Vorräte 400

6900 Abschreibungen Zuna. St. Res

3000

8910 Latenter Steueraufwand 30 Vorräte 600 Edv

Abb. 5: Überleitung zur Kern-FER ad hoc Hauptbuch

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Drei Ziele und ein Zweck Die vorliegende Untersuchung basiert auf einer Auswertung durch PwC von rund 60 Purchase Price Allocations (PPA; Kaufpreisallokationen) zwischen 2004 und 2010 mit dem Ziel, einen schweizspezifischen Einblick bezüglich der Anwendung des IFRS 3 «Business Combination» zu bekommen. Die Erkenntnisse sollen es den Entscheidungsträgern in Unternehmen einerseits ermöglichen, im Rahmen einer der Transaktion vorgelagerten Pre-Deal PPA die Bedeutung der immateriellen Vermögenswerte zu evaluieren. Andererseits dienen sie dazu, neben der Höhe der immateriellen Vermögenswerte und des Goodwills die Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung in den Folgejahren aufgrund von Abschreibungen auf den immateriellen Vermögenswerten indikativ abschätzen zu können. Schliesslich sollen die Erkenntnisse aber auch dazu dienen, finale PPA-Ergebnisse im Quervergleich zu anderen Transaktionen in derselben Branche zu plausibilisieren und einzuordnen. Spannungsfeld: Gewinnhöhe – Profitabilitätskennzahlen – Impairments Unter Berücksichtigung der Unsicherheiten und Problemstellungen, die sich bei der Ausgestaltung einer PPA, respektive bei der Identifikation und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und (Eventual-)verbindlichkeiten zum Fair Value, ergeben, entsteht für das Unternehmen ein Spannungsfeld. Dies besteht in einem Zielkonflikt hinsichtlich der absoluten Höhe der künftigen Gewinne, der relativen Profitabilitätskennzahlen sowie der Gefahr eines künftigen Impairments: Goodwill und Vermögenswerte mit unendlicher Lebensdauer erscheinen attraktiv, da keine jährlichen, konstanten Wertminderungen vorgenommen werden müssen und somit das jährliche Geschäftsergebnis nicht belastet wird. Andererseits steigt dadurch mittel- bis langfristig die Gefahr von Impairments. Somit kann die Volatilität der Gewinne und der damit in Verbindung stehenden Profitabilitätskennzahlen steigen.

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Ein Impairment insbesondere des Goodwills oder eines immateriellen Vermögenswertes mit unendlicher Lebensdauer impliziert, dass im Rahmen der Akquisition zu viel bezahlt wurde. Ferner vermindert sich dadurch das Eigenkapital, wovon ein wesentlicher Einfluss auf die künftige Fremdkapitalaufnahme wie auch die Einhaltung von vertraglichen Zusicherungen bezüglich Eigenkapitalquote gegenüber vorhandenen Fremdkapitalgebern ausgehen kann. Die Reduzierung des Abschreibungssubstrates unter einer IFRS Optik durch die Zuweisung eines grossen Teils des Kaufpreisüberschusses auf den Goodwill und immaterielle Vermögensgegenstände mit unendlicher Lebensdauer hat zwar keinen Einfluss auf absolute Kennzahlen wie Earnings Before Interest and Tax (EBIT) oder Net Income, jedoch verschlechtern sich aufgrund einer konstant bleibenden Asset-Basis die relativen Profitabilitäts- und Umschlagskennzahlen (z.B. Return on Assets) langfristig. Die dargestellten Zielkonflikte zeigen, dass von der Kaufpreisallokation ein erheblicher Einfluss sowohl auf zukünftige Finanzkennzahlen in der Bilanz als auch auf künftige Ergebnisgrössen unter einer IFRS Optik ausgeht. Dies, obwohl die wirtschaftliche Situation des Unternehmens aus operativer Sicht dieselbe ist. Es ist daher unerlässlich, dass sich die Entscheidungsträger einer Unternehmung bewusst sind, dass eine PPA den finanziellen Handlungsrahmen in den Folgejahren

Rechnungslegung

Purchase Price Allocation in der Praxis: Bedeutung von Goodwill und immateriellen Vermögenswerten

Dr. Jörg Altmann; Martin Schilling, Valuation Services, PricewaterhouseCoopers Zürich / Corporate Finance Advisory

beeinflusst. Vor diesem Hintergrund ist es lohnenswert, den PPA-Überlegungen bereits vor einer Transaktion die notwendige Beachtung hinsichtlich der mittel- bis langfristigen Auswirkungen zukommen zu lassen. Dies gewährleistet, dass unangenehme Überraschungen vermieden werden können. Goodwill im Verhältnis zum Kaufpreis Der prozentuale Anteil des Goodwills erklärt sich einerseits aus den branchenspezifischen Besonderheiten, lässt andererseits aber auch Rückschlüsse auf die teils ambitionierten Synergieerwartungen zu. Wie die branchenindividuellen Auswertungen durch PwC von rund 60 PPA‘s zwischen 2004 und 2010 zeigen, kommt dem prozentualen Anteil des Goodwills im Bereich Energie & Versorgung mit 21% der geringste und im Bereich Life Science & Gesundheitswesen mit 56% der höchste Anteil am Kaufpreis zu.

Goodwill in % vom Kaufpreis

43.2%

Detailhandel & Konsumgüter

Energie & Versorgung

Finanzdienstleister

20.6%

41.1%

Life Science & Gesundheitswesen

55.5%

Technologie, Telekom. & Medien

53.7%

Verarbeitende Industrie

rechnungswesen &controlling

36.2%

11 16.06.11 12:03


Rechnungslegung

Bei der Interpretation des Goodwills sind die verschiedenen Elemente, aus denen sich dieser zusammensetzt, kritisch zu würdigen. So setzt sich der totale Goodwill aus einem Restrukturierungs- bzw. Synergie-Anteil und einer gewissen Überzahlung («Winner’s curse») zusammen. Beide Komponenten divergieren zwischen aber auch innerhalb der einzelnen Branchen, wobei insbesondere der Teil der Überzahlung den Marktzyklus für M&A-Transaktionen widerspiegelt. Zu optimistische Zukunftserwartungen aus der Transaktion bzw. nicht realisierte Synergieerwartungen führen zu einem erheblichen zukünftigen Werthaltigkeitsrisiko des erworbenen Goodwills. Im Bereich Life Science & Gesundheitswesen kommt dem Goodwill mit 56% ein bedeutender Anteil am gesamten Kaufpreis zu, wobei wir jedoch innerhalb der Subbranchen (Pharmazie/Generika, Biotechnologie sowie medizinische Geräte) teils deutliche Schwankungen beobachtet haben. Der hohe Goodwill-Anteil reflektiert hier insbesondere das erwartete überdurchschnittlich hohe Wachstumspotenzial der Branche, welches zu entsprechend hohen Kaufpreisen für die akquirierten Unternehmen führt. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch im Bereich Technologie, wo dem Goodwill mit durchschnittlich 54% am Kaufpreis ebenfalls eine signifikante Bedeutung zukommt. Bei den untersuchten Akquisitionen von Schweizer Finanzdienstleistern entfallen durchschnittlich 41% des Kaufpreises auf den Goodwill, wobei auch hier erhebliche Unterschiede zwischen den Transaktionen bestehen. Im Bereich Alternatives Asset Management bspw. liegt der Goodwill-Anteil mit über 60% höher als im traditionellen Retail und Private Banking. Zwei Gründe sind dafür verantwortlich: Erstens verfügen alternative Vermögensverwalter selten über substanzielle materielle Vermögenswerte und weisen zudem eine relativ tiefe Eigenkapitalbasis auf. Zweitens erfolgten die meisten dieser Transaktionen in den Jahren 2006/07, als das Wachstumspotenzial deutlich optimistischer eingeschätzt wurde. Bei Transaktionen in der jüngeren Vergangenheit (2009/10) hingegen haben wir bei Finanzdienstleistern einen deutlich geringeren Anteil des Goodwills am Kaufpreis beobachtet (vgl. PwC-Studie «Heading for new horizons. Private banking in Switzerland»). Im Quervergleich mit anderen Branchen fällt der Anteil des Goodwills in

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der verarbeitenden Industrie mit 36% des Kaufpreises eher niedrig aus. Dies ist damit zu begründen, dass bei Transaktionen in traditionellen Industrien das zukünftige Wachstumspotenzial als eher begrenzt eingeschätzt wird. Zudem ist der Wert der identifizierten immateriellen Vermögensgegenstände im Vergleich zu anderen Industrien höher, da es sich zumeist um etablierte Unternehmen mit langfristigem Kundenstamm handelt.

je nach Industrie 30% bis 50% des gesamten Kaufpreises. Erwartungsgemäss zeigt sich bei den immateriellen Vermögensgegenständen ein etwas anderes Bild als im vorherigen Abschnitt, in dem der Goodwill im Verhältnis zum Kaufpreis analysiert wurde. In Industrien mit hohem Goodwill-Anteil wie z.B. Life Science & Gesundheitswesen und Technologie entfällt nur ein entsprechend kleiner Teil des Kaufpreises auf identifizierbare immaterielle Vermögensgegenstände.

Immaterielle Vermögensgegenstände in % vom Kaufpreis

Detailhandel & Konsumgüter

50.3%

Energie & Versorgung

34.9%

Finanzdienstleister

38.0%

Life Science & Gesundheitswesen

Technologie, Telekom. & Medien

Verarbeitende Industrie

Immaterielle Vermögensgegenstände im Verhältnis zum Kaufpreis Neben dem Goodwill kommt aber auch den immateriellen Vermögensgegenständen (exklusive Goodwill) ein signifikanter Wertbeitrag am Kaufpreis zu. Die gängigsten immateriellen Vermögenswerte sind: Kundenbezogen Kundenlisten, Auftrags- und Produktionsbestand, Kundenverträge und Kundenbeziehungen sowie nicht vertragliche Kundenbeziehungen Marketingbezogen Markenrechte, -namen und -zeichen, Servicemarken und Schutzrechte, Zertifizierungen, Design und Marktauftritt, Internet-Adressen, Wettbewerbsunterlassungsvereinbarungen Technologiebezogen Software, Prozesse, Reparaturen, patentierte und nicht patentierte Technologien, Datenbanken Eine diesbezügliche Auswertung von PwC zeigt, dass die Bedeutung der einzelnen immateriellen Vermögensgegenstände teils deutlich zwischen den einzelnen Branchen divergiert. Identifizierte und separat vom Goodwill angesetzte immaterielle Vermögenswerte betragen somit rechnungswesen &controlling

33.0%

28.7%

49.8%

Obige Abbildung illustriert, dass in der verarbeitenden Industrie rund die Hälfte des Kaufpreises auf identifizierbare, immaterielle Vermögenswerte alloziert werden kann. Ein Industrievergleich zeigt, dass nur im Bereich Detailhandel & Konsumgüter ein ähnlich hoher Anteil des Kaufpreises auf identifizierte immaterielle Vermögensgegenstände verteilt wird. Unsere Transaktions- und Bewertungserfahrung zeigt ferner, dass innerhalb der identifizierten immateriellen Vermögensgegenstände insbesondere den Kundenbeziehungen eine zentrale Bedeutung zukommt. Mit einem Anteil von 77% ist sie bei den Finanzdienstleistern am grössten, gefolgt von Technologieunternehmen (71%) und der verarbeitenden Industrie (54%). Im Bereich Detailhandel & Konsumgüter ist die Bedeutung der Kundenbeziehungen mit 44% gleich hoch wie die der Marke. Die im Vergleich zu anderen Branchen überdurchschnittlich hohe Bedeutung von Marken (Unternehmens- und Produktmarken) in dieser Branche zeigt sich auch in der unterstellten Restlebensdauer, welche mehrheitlich als unendlich angenommen wird. Zwar findet sich auch in den anderen untersuchten Branchen vereinzelt eine unendliche Restlebensdauer für die Marke, der Median liegt jedoch zwischen 6 Jahren

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Schlussbetrachtung und Ausblick In Zeiten der Fair Value Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3) hat die bilanzielle Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände zugenommen. Oftmals sind diese selbst erstellt und vor der Transaktion noch nicht in der

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Bilanz abgebildet, so dass es im Anschluss an die Transaktion zum erstmaligen Bilanzansatz kommt. Wie unsere Untersuchung gezeigt hat, haben immaterielle Vermögensgegenstände (exklusive Goodwill) in Unternehmenstransaktionen heutzutage einen wesentlichen Anteil am Kaufpreis. In nicht wenigen Transaktionen kommt diesen ein Anteil am Kaufpreis zwischen 30% und 50% zu. Die im Goodwill zum Ausdruck kommenden hohen Erwartungen hinsichtlich Synergien und zukünftigem Wachstumspotenzial können zu grossen Risiken hin-

rechnungswesen &controlling

sichtlich der Werthaltigkeit führen. Daher wird in der kommenden Ausgabe die Praxis des Goodwill Impairment Testing von 151 SPI kotierten und nach IFRS bilanzierenden Unternehmen in der Schweiz näher betrachtet. Literaturhinweis: «Wie viel ist ihr Goodwill Wert? Purchase Price Allocation und Goodwill Impairment in der Schweizer Praxis», Studie von PwC Corporate Finance, Juni 2011. «Heading for new horizons. Private banking in Switzerland», Studie von PwC Corporate Finance, Oktober 2010.

Rechnungslegung

(Life Science & Gesundheitswesen und Technologie) und 12 Jahren (verarbeitende Industrie). Eine etwas längere Restnutzungsdauer beobachten wir bei den Kundenbeziehungen, wo der Median je nach Branche zwischen 10 und 15 Jahren liegt.

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Rechnungslegung

IFRS aktuell: Neues aus dem Programm des IASB im 2. Quartal 2011 Die vorliegende Rubrik gibt einen Überblick über wichtige und aktuelle Informationen zur internationalen Rechnungslegung. Dazu gehören unter anderem die Arbeit und das Arbeitsprogramm des International Accounting Standards Board (IASB) sowie des IFRS Interpretations Committee, die Überarbeitung bestehender und die Entwicklung neuer Standards sowie sonstige Verlautbarungen und aktuelle Informationen in diesem Bereich. Aktuelle Projekte des IASB Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen: Im Rahmen der Überarbeitung von Finanzinstrumenten hat das IASB in seiner Sondersitzung am 27. April 2011 die Sicherungsbilanzierung aufgegriffen. Darin werden unter anderem die Bilanzierung von Fair Value Hedges sowie die Designation von Nominalbeträgen behandelt. Es wurde festgelegt, dass – wie bisher im IAS 39 – die Änderungen im Fair Value des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts in der Erfolgsrechnung erfasst werden. Die geplante Änderung des Standardentwurfs, den Anpassungsbetrag im Sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen, wurde abgelehnt. Es müssen zusätzliche Angaben im Anhang zum Risikomanagement sowie zu der durch die Sicherung erzielten Entschädigung gemacht werden. Bei der Designation von Nominalbeträgen gilt, dass das Grundgeschäft geteilt behandelt werden kann und nicht zwingend als Ganzes betrachtet werden muss. Dazu enthält der Entwurf bestimmte Voraussetzungen. Versicherungsverträge: Im April und Mai 2011 kamen das FASB und das IASB zu einer Sondersitzung zusammen. Der bisherige Standard IFRS 4 soll durch einen neuen Versicherungsstandard ersetzt werden. Unter anderem wurde festgelegt, dass der Top-Down-Zinssatz kein vermögensspezifischer Zinssatz ist, sondern so bestimmt werden soll, dass er die Eigenschaften der Verbindlichkeit aus dem Versicherungsvertrag enthält. Des Weiteren ist eine angemessene Ertragskurve auf Basis von aktuellen Marktinfor-

14 14_16_Rechnungslegung_Ising.indd 14

mationen festzulegen. Sind keine Marktwerte für diese Festlegung vorhanden, so ist eine Schätzung durch den Versicherer vorgesehen, der sich an den Leitlinien zur Bewertung von beizulegenden Zeitwerten orientiert. In der Sitzung wurde auch die Entbündelung besprochen, bei der es darum geht, wie Nichtversicherungsbestandteile eines Versicherungsvertrags bewertet werden, wenn die Vorschriften eines anderen Standards bessere Informationen beinhalten als der geforderte Ansatz. Ein Nichtversicherungsbestandteil wird als unabhängig vom Eintreten des Versicherungsfalls beschrieben. Finanzinstrumente: Wertminderung und Risikovorsorge: Die Kommentierungsfrist für die Ergänzung zum Standardentwurf endete am 1. April 2011. In der gemeinsamen Sitzung von FASB und IASB haben die Boards die Eindrücke von Anwendern diskutiert. Es sind wenige Stellungnahmen von Abschlussadressaten eingegangen. Die Adressaten bestehen aus Analysten der Käufer- und Verkäuferseite, Aufsichtsorganisationen sowie Anleger- und Analystenvereinigungen. Die einheitliche Meinung ist, dass die Boards ein gemeinsames Wertminderungsmodell festlegen. Die Facetten dieses Modells sowie weitere Teile des Standards stehen weiterhin zur Diskussion und wurden von divergierenden Meinungen der Anwender begleitet. Nach der Auswertung der Kommentierungen wird im 3. Quartal ein Standard erwartet. Neue Diskussionspapiere, Entwürfe, Standards und Interpretationen IFRS 10 – Konzernabschlüsse. Konsolidierung, einschliesslich Zweckgesellschaften: Im Rahmen dieses Konvergenzprojektes mit dem FASB wurde der Nachfolgestandard (nur bzgl. Konsolidierungsvorgaben) von IAS 27 – Konzern- und separate Abschlüsse (Separate Financial Statements), SIC-12 – Konsolidierung – Zweckgesellschaften (Consolidation – Special Purpose Entities) sowie ein eigener Standard zu Angabepflichten, den nur das IASB verfolgt, Mitte Mai veröffentlicht. Dieser tritt ab 1.1.2013 in Kraft. Der neu geschaffene IFRS 10 – rechnungswesen &controlling

Dipl.-Kfm. Peter Ising, IFRS-Accountant, Doktorand und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und Controlling, Institut für Betriebswirtschaftslehre, Universität Zürich

Konzernabschlüsse (Consolidated Financial Statements) enthält die Konsolidierungsleitlinien, die auf die Beherrschung abstellen, unabhängig von der Art des Investitionsempfängers. Dies bedeutet, dass sowohl Stimmrechte von Investoren als auch andere vertragliche Vereinbarungen – wie bei Zweckgesellschaften üblicherweise geschehen – die Beherrschung auslösen. Der neue Standard enthält die Beherrschungsanforderungen, die sich danach festlegen, ob ein Investor Bestimmungsmacht über den Investitionsempfänger hat, Chancen und Risiken aus variablen Erträgen durch die Beteiligung bei diesem Unternehmen hat sowie die Bestimmungsmacht über den Investitionsempfänger ausüben kann, um den Betrag der Erträge festzulegen. IFRS 11 – Gemeinsame Vereinbarungen: Der neu geschaffene IFRS 11 (Joint Arrangements) enthält Bilanzierungsvorschriften für gemeinsame Vereinbarungen und löst damit IAS 31 – Anteile an Joint Ventures (Interests in Joint Ventures) sowie SIC-13 Gemeinschaftlich geführte Einheiten – Nicht-monetäre Einlagen

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IFRS 12 – Angaben über das Engagement bei anderen Unternehmen: Als dritter neuer Standard wurde innerhalb der Überarbeitung der Konsolidierungsthematik IFRS 12 – Angaben über das Engagement bei anderen Unternehmen (Disclosure of Interests in Other Entities) veröffentlicht. Er enthält die Vorschrift zu weitergehenden Angaben in konsolidierten als auch in nicht konsolidierten Unternehmen. Der Standard soll die Adressaten von Jahresabschlüssen in die Lage versetzen, die Grundlage der Beherrschung, sämtliche Ansprüche auf die konsolidierten Vermögenswerte und Schulden, Risiken aus dem Engagement bei nicht konsolidierten Zweckgesellschaften und das Engagement von Minderheitenanteilseignern an konsolidierten Unternehmen abzuschätzen. Der Mitte Mai veröffentlichte Standard tritt – wie IFRS 10 und IFRS 11 – ab 1.1.2013 in Kraft und kann bereits früher angewendet werden. Als Konsequenz aus diesen drei neuen Standards hat das IASB die Standards IAS 27 - Separate Abschlüsse

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(Separate Financial Statements) sowie IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Investments in Associates and Joint Ventures) angepasst und umbenannt. Erwartete Veröffentlichungen von Standards im 3. und 4. Quartal 2011 Im 3. Quartal werden unter anderem folgende Standards erwartet: Aufrechnung in der Bilanz / Standard zur Gesamtergebnisrechnung / Finanzinstrumente: Aufrechnung von Derivaten in der Bilanz (im zweiten Halbjahr 2011) / Finanzinstrumente: Wertminderungen und Risikovorsorge / Finanzinstrumente: Sicherungsbilanzierung von Portfolien. Im 4. Quartal werden voraussichtlich folgende angepasste Standards veröffentlicht: IAS 17 - Leasingverhältnisse / IAS 18 - Erlöse / IFRS 4 – Versicherungsverträge (soll durch einen neuen Standard ersetzt werden). Sonstiges Öffentlicher Konsultationsprozess: Im 3. Quartal 2011 wird der neuerdings alle drei Jahre stattfindende öffentliche Konsultationsprozess beginnen. Dann sind interessierte Personen aufgerufen, ihre Meinung zur zukünftigen technischen Ausrichtung des IASB abzugeben. Dieser Prozess wurde nach der Satzungsrevision der IASC Foundation im Januar 2010 eingeführt und wird nun zum ersten Mal abgehalten. Die IASC Foundation überprüft ihre Satzung im 5-Jahres Turnus. Links

Versicherungsverträge: Weitere Informationen zum Projekt sowie der Arbeitsentwurf können unter folgendem Link bezogen werden: http:// w w w. i f r s . o r g / C u r r e n t + P r o j e c t s / IASB+Projects/Insurance+Contracts/ Insurance+Contracts.htm IFRS 10 – Konzernabschlüsse. Konsolidierung, einschliesslich Zweckgesellschaften: Weitere Informationen zum Projekt können unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.ifrs.org/ Current+Projects/IASB+Projects/Consolidation/Consol+disclosure/Consol+dis. htm

Rechnungslegung

durch Partnerunternehmen (Jointly Controlled Entities – Non-monetary Contributions by Venturers) ab. Die bisherige Alternative, die Konsolidierung anteilig für die Bilanzierung von gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen durchzuführen, ist gestrichen worden. Des Weiteren schafft der IFRS 11 gemeinschaftlich beherrschte Vermögenswerte ab, wodurch nur die gemeinsame Geschäftstätigkeit sowie Joint Ventures bestehen bleiben. Die gemeinsame Geschäftstätigkeit beschreibt ein Übereinkommen, innerhalb dessen die Partner die gemeinsame Beherrschung ausüben sowie jeweils Rechte und Pflichten aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten besitzen. Das Joint Venture beinhaltet eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien Anrecht auf das Nettovermögen inne haben. Der Mitte Mai veröffentlichte Standard tritt ab 1.1.2013 in Kraft.

IFRS 11 – Gemeinsame Vereinbarungen: Der Projektablauf ist einsehbar unter: http://www.ifrs.org/Current+Projects/ I A S B + P r o j e c t s / J o i n t + Ve n t u r e s / Joint+Ventures.htm IFRS 12 – Angaben über das Engagement bei anderen Unternehmen: Informationen zum Projektablauf können unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.ifrs.org/Current+Projects/ IASB+Projects/Consolidation/Consolidation.htm Die Standards IFRS 10 bis IFRS 12 sind abrufbar unter: http://eifrs.ifrs.org/eifrs/ WhatsNew Öffentlicher Konsultationsprozess: Weitere Informationen zum Konsultationsprozess sind abrufbar unter: http:// www.ifrs.org/NR/rdonlyres/5D13B3A134AE-4F8B-A261-D0119F38FB1E/0/ AC06104.pdf

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen: Die Projektseite kann abgerufen werden unter: http://www.ifrs.org/ Current+Projects/IASB+Projects/Financ ial+Instruments+A+Replacement+of+ IAS+39+Financial+Instruments+Recog nitio/Phase+III+-+Hedge+accounting/ Phase+III+-+Hedge+accounting.htm

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In unserer Reihe «Persönlich» stellen wir Ihnen heute Chantal Galladé vor. Sie ist Erziehungswissenschafterin und SP-Nationalrätin seit Ende 2003. Das Interview führte Herbert Mattle, Präsident veb.ch. Frau Galladé, Sie haben zuerst eine Berufslehre gemacht, in welcher Branche? Bei der Stadtverwaltung Winterthur. Ich bin heute sehr froh um diese Erfahrung, auch wenn ich meine Lehre nicht immer sehr geliebt habe, da es sich oft auch um eine trockene Materie handelte und man viel sitzen musste. Ich konnte nicht alles ausleben, was ich machen wollte, aber es war erstens eine sehr gute Lebensschule und zweitens bin ich heute sehr froh um diesen Weg, weil die Mehrheit im Parlament eben keine Berufslehre als Hintergrund hat, sondern den akademischen Weg zurückgelegt hat. Dies fliesst wiederum in die ganze Bildungspolitik und deren Gewichtung ein. Ich sehe es daher auch als meine Aufgabe, mich für den Berufsbildungsweg stark zu machen – auf diesen in der Schweiz mehrheitlich gewählten und sehr bewährten Weg. Haben Sie lange nach einer Lehrstelle gesucht? Ich hatte Glück. Ich war damals gerade noch vor den geburtenstarken Jahrgängen mit der Lehrstellensuche beschäftigt. Ich hatte nur zwei Bewerbungen verschickt und habe meine Lehrstelle dann gleich bekommen. Hätten Sie als Frau «Galladic» diese Stelle auch so schnell bekommen? Ich glaube nicht. Ich habe vier Jahre an einer Berufsfachschule unterrichtet und werde diesen Sommer wieder einsteigen. Ich sehe, dass meine Schülerinnen und Schüler mit fremdklingenden Namen viel mehr Bewerbungen geschrieben haben als ihre Kolleginnen und Kollegen mit Schweizer Namen - und dies unabhängig von den Qualifikationen, die sie mitbringen. Eine traurige Tatsache. Es findet eine Diskriminierung über den Namen statt, ohne Begutachtung der Leistung.

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Was halten Sie von der Idee, Bewerbungen anonym einzureichen? Ich finde den Ansatz der Idee gut und finde, man sollte dies testen. Man kann jemanden aber auch nicht blind einstellen, dieses Konzept geht von beiden Seiten her nicht auf. Es muss ein faireres Prinzip geben, so dass man nicht schon alleine auf Grund eines «ic» im Namen auf dem falschen Stapel landet. Es wäre optimal, wenn dies über Bewusstsein und Sensibilisierung laufen würde. Wann stellt man einen Lehrling ein? Gibt es da nicht eine Vereinbarung? Ich bedaure sehr, dass sich viele Firmen nicht an dieses sogenannte FairplayAbkommen mit Stichtag 1. November halten. Es ist doch ein sehr junges Alter, wenn man sich mit vierzehn, fünfzehn Jahren auf Lehrstellensuche befindet. Die Jugendlichen sollten sich genügend Zeit nehmen können, um Schnupperlehren zu absolvieren und sich genügend beraten zu lassen. Wir haben dann als Folge auch weniger Lehrvertragsauflösungen. Diese sind für beide Seiten nicht gut – für die Jugendlichen und die ausbildenden Betriebe nicht. Deshalb ist es wichtig, dass die Jugendlichen Zeit haben, das Richtige zu wählen. Nochmals zurück zu Ihrer Lehre. Sie waren drei Jahre bei der Stadtverwaltung und hatten «zu wenig Bewegung»? Genau. Ich habe zwischendurch wirklich gedacht, dass ich das nicht aushalte. Ich bin kein Zahlenmensch, ich bin sehr kommunikativ. Das KV habe ich gemacht, weil einem danach viele Wege offen stehen und man schulisch viel lernen kann, vor allem Sprachen. Ich wusste aber von Anfang an, dass ich nach der Lehre nicht im Büro bleiben werde. Ich habe früh beschlossen eine GymnastiklehrerinnenAusbildung zu machen und die Matura nachzuholen. Dass ich die Erwachsenenmatur machen würde, wusste ich bereits, bevor ich den Lehrvertrag unterzeichnet hatte. Viele sagten mir, das würden alle sagen und dann doch nicht machen. Aber ich bin ziemlich hartnäckig, wenn ich mir etwas in den Kopf setze. Zuerst überlegte ich, direkt ins Gymnasium zu rechnungswesen &controlling

Persönlich

«Ich würde jungen Menschen raten, dass man manchmal kämpfen muss und nicht aufgeben darf.»

Nationalrätin Chantal Galladé SP, ZH

gehen. Meine Mutter war alleinerziehend. Sie meinte, das Gymnasium sei etwas für reiche Leute und nicht für uns. Schliesslich verdient man lange nichts und an der Uni muss man Studiengeld bezahlen. Deshalb machte ich eine Lehre. Ich bereue es nicht, weil ich vieles fürs Leben und die Praxis sonst nicht gelernt hätte. Es ist etwas eigenes, 42 Stunden zu arbeiten, 5 Wochen Ferien zu haben und zugleich für die Abschlussprüfungen lernen zu müssen. Ich bin sehr gerne in die Berufsfachschule gegangen und habe immer das Maximum an erlaubten Freifächern besucht. Sie waren auch als Berufsfachschullehrerin tätig? Ich steige im Sommer auch wieder ein und will dazu die Ausbildung zur Berufsfachschullehrerin machen. Ich liebe es, zu unterrichten, und ich mag den Umgang mit den Jugendlichen. Ganz bewusst habe ich die Berufsfachschule gewählt, weil ich diesen Weg unterstützen möchte und weil ich es interessant finde, was die Jugendlichen in der Praxis alles erleben. Sie bringen Erfahrungen mit aus ihrem Alltag. Welche Fächer unterrichten Sie? Allgemeinbildung. Wie begann eigentlich Ihre politische Karriere? Wann sind Sie der SP beigetreten? Eigentlich wollte ich gar nie einer Partei beitreten. Im Nachhinein gesehen war das aber richtig. Am Anfang war mir dies nicht geheuer, weil ich mich nicht einem

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Persönlich

Parteiprogramm unterordnen wollte. Ich war ein ziemlich unabhängiger Geist und bin es geblieben. Viel lieber wollte ich einfach nur Sachpolitik machen und ganz konkrete Projekte realisieren. Schon als Kind hatte ich zusammen mit meinem Bruder Quartierzeitschriften gemacht und das Geld aus den Verkäufen Kindern in der dritten Welt gespendet. Ich wollte mich dann für ein Waffenexportverbot in Krisengebieten engagieren. Darauf haben mein Bruder und ich gesehen, dass die SP dies auch macht und sind beigetreten. Es war zugleich auch die Zeit der EWR-Abstimmung. Wie alt waren Sie da? Achtzehn oder sogar ein bisschen vorher… … dann haben Sie relativ schnell Karriere gemacht. Hatten Sie irgendeinen Mentor oder Coach? Nein. Mein Bruder ist ja heute Stadtrat in Winterthur, und ich bin mit 24 jüngste Kantonsrätin geworden, später dann Nationalrätin. Aber ursprünglich hatten wir nicht vor, einen institutionalisierten Weg zu gehen. Das hat sich so ergeben. Wir hatten eine Jugendlobby gegründet und auch einmal das Parlament besetzt, aber auf ganz nette Art. Ganz integrativ. Der Stadtrat hatte nicht geantwortet, als wir ihm einen Brief geschrieben hatten, in dem wir erklärten, warum es Räume oder ein Jugendzentrum ohne Konsumzwang braucht. Da machten wir anderweitig auf uns aufmerksam und schenkten während unserer Reden noch jedem Parlamentarier einen schönen Kaktus. Wir gründeten dann das Kulturzentrum Gaswerk, welches es heute noch gibt und ein Jugendparlament, das es leider nicht mehr gibt. Wir haben immer fachbezogen gearbeitet. Man suchte auch Leute für den Gemeinderat und wir sagten ja und haben einen Jungenwahlkampf gemacht. Eine JUSO wollten wir nicht gründen, obwohl es damals in Winterthur keine mehr gab. Wir wollten lieber alle zusammenarbeiten. Für mich ist das Miteinander der Generationen und der Geschlechter wichtig. Ich wollte mich nie in einer separaten Gruppe engagieren, welche andere ausschliesst. Hätten Sie in einer anderen Partei auch diese Karriere gemacht? Ich denke nicht in jeder. Bei der FDP zum Beispiel bezahlt man den Listenplatz. Das hätte ich nie gekonnt, da man in der

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Ausbildung ja kein Geld hat. Ich habe in allen Parteien, auch in der FDP, gute Leute kennengelernt, die dann einfach nicht 100‘000 CHF für einen Listenplatz hatten oder ausgeben wollten. Mit dem Konzept der SP kann ich mich identifizieren – man bezahlt nach Einkommen eine Parteiabgabe. Ist dieses Konzept öffentlich? Ja, dieses Konzept ist öffentlich und es gibt eine Tabelle. Wir bezahlen die Parteibeiträge nach Einkommen, genau wie die Politik, die wir propagieren. Damit haben alle die gleichen Chancen auf ein Amt. Nicht das Geld zählt, sondern die Leistung und das Engagement. Man muss nicht Tausende von Franken in einen eigenen Wahlkampf investieren, sondern man engagiert sich für den Gesamtwahlkampf der Partei. Welches sind ihre politischen Hauptanliegen? Bessere Bildungschancen für Jugendliche: Ich glaube fest an unser Bildungssystem und an die Bildung allgemein. Dies ist für mich der zentrale Schlüssel überhaupt. So wie die Kinder von heute aufwachsen, so sieht die Schweiz von morgen aus. Eine gute Schule und Durchlässigkeit des Bildungssystems, die Vielzahl an späteren Möglichkeiten sind zentrale Elemente. Die Chancengleichheit müssen wir aber noch verbessern. Noch immer ist es in unserem Bildungssystem ein entscheidender Faktor, ob man aus einem bildungsnahen und vermögenden Elternhaus kommt. Das will ich verändern. Wie? Man muss an sich glauben. Jeder Mensch hat Fähigkeiten und Stärken. Diese Stärken muss man dann auch wirklich einbringen, denn die Gesellschaft braucht sie, und es ist befriedigend, sich einbringen zu können. Unser Bildungssystem könnte noch besser werden, Kinder in ihren Fähigkeiten zu stärken, statt sie zu verunsichern und gleich zu machen. Ich würde jungen Menschen aber auch raten, dass man manchmal durchhalten und kämpfen muss und nicht aufgeben darf. Ist nicht schon die Lehrstellensuche ein Problem? Geben die Jugendlichen zu schnell auf? Auf einen Teil der Jugendlichen trifft dies sicherlich zu, aber es ist nur ein Teil. Es gibt Jugendliche, die haben zu wenig rechnungswesen &controlling

realistische Vorstellungen von dem, was vor allem im Moment möglich ist. Es ist Auftrag der Lehrpersonen, Berufsberatung und der Eltern, den Jugendlichen eine realistische Berufseinschätzung zu vermitteln. Oft kennen Jugendliche nur einen Teil der Berufspalette und es gibt für jeden Berufswunsch eines Jugendlichen etwa zehn weitere Berufe, die für diesen Jugendlichen auch interessant wären. Dies ist ein Punkt, an dem man arbeiten muss. Eine seriöse Berufsberatung ist deshalb wichtig. Gibt es nicht auch ein strukturelles Problem? Ja, das ist das Problem des Arbeitsmarktes. Wir haben genügend Lehrstellen in den ersten beiden Wirtschaftssektoren, also im landwirtschaftlichen und gewerblich-industriellen Bereich. Die Lehrstellen fehlen im tertiären Sektor, also im Bereich Kommunikation und Dienstleistung. Zwei Drittel der Lehrstellen sind in den ersten beiden Sektoren und ein Drittel im tertiären Sektor. Der Arbeitsmarkt gestaltet sich aber exakt umgekehrt. Zwei Drittel der Arbeitsplätze befinden sich im tertiären und ein Drittel in den ersten beiden Sektoren. Bei vielen Branchen kommen auch die Fremdsprachenkenntnisse zu kurz. Heute lernt man in der zweiten Klasse Englisch und in der fünften Klasse Französisch. Fremdsprachen werden immer wichtiger. Da ist es ein Nachteil, wenn in einer Berufsausbildung plötzlich keine Fremdsprachen mehr angeboten werden, weil die Betriebe die Lernenden nicht zu oft in der Schule, sondern im Geschäft haben wollen. Der Beruf verliert an Attraktivität und wird von Jugendlichen, welche eine andere Ausbildung machen können, nicht mehr gewählt. Wie bringen Sie Ihr berufliches und privates Leben unter einen Hut? (lacht) Das ist die Frage aller berufstätigen Mütter. Ich habe meinen Studienabschluss auf dem zweiten Bildungsweg 1998 nach dem Ständeratswahlkampf und mit einem kleinen Kind gemacht. Danach habe ich erst einmal keine zusätzliche Arbeit angenommen. Der Nationalrat ist schnell ein 60 Prozent-Job, eher sogar mehr, wenn man das zusätzliche Engagement in Verbänden, Partei und für Abstimmungen noch dazu rechnet. Diesen Sommer kommt meine Tochter in die Schule und ich werde wieder an der Berufsfachschule tätig sein und gleichzeitig die Ausbildung machen. Es wird sich

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Was geben Sie Personen für einen Tipp, die sich politisch engagieren wollen? Man braucht viel Zeit, Geduld und muss sicherlich auch die Menschen gern haben. Alleine erreicht man nicht viel, so kommt keine Mehrheit zustande. Es ist einfacher, wenn man sich für sein Gegenüber und dessen Anliegen und Überlegungen interessiert. Wenn man merkt, dass man für ein Anliegen keine Mehrheit zusammenbringt, dann gibt es immer verschiedene Möglichkeiten, auf andere Art zu seinem Ziel zu kommen. Man muss auch akzeptieren, dass man nicht immer die optimale Version seines Anliegens durchbringt. Es gilt zuzuhören, was die Person gegenüber sagt und einen Kompromiss zu finden. Da sind auch Verhandlungsgeschick und Einfühlungsvermögen gefragt. Blicken wir noch auf Ihre Kommissionstätigkeit. Waren Sie immer schon an der Eidg. Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) interessiert? Auf jeden Fall! Die WBK war immer meine Wunschkommission. Ich war schon im Kantonsrat in der Bildungskommission. Im Nationalrat muss man als neues Mitglied zunächst einmal hinten anstehen.

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Persönlich

zeigen, wie das alles geht. Ich habe zum Glück eine sehr starke Unterstützung durch meine Mutter und bin selber ziemlich belastbar und kann gut organisieren. Irgendwie läuft es einfach gut. In der Politik gibt es viele Verpflichtungen, aber es gibt auch viele Gestaltungsmöglichkeiten für den eigenen Zeitplan. Ich mache jetzt zum Beispiel mit Ihnen dieses Interview, während meine Tochter gerade am Ferien-Zirkustag unseres Elternvereins ist. Meine Lizenziatsarbeit habe ich nachts geschrieben, als meine Tochter klein war und noch nicht durchschlief und somit wurde ich gar nicht erst aus dem Schlaf gerissen. Als Nationalrätin kann ich vieles selber gestalten. So kann ich zum Beispiel Dossiers lesen und E-Mails beantworten, wenn mein Kind im Bett ist. Allerdings ist der Nationalrat insgesamt nicht so gut mit Familie vereinbar, da man oft auch über Nacht wegbleiben muss und sehr unregelmässig arbeitet und zu Zeiten, in denen es schwierig ist, eine Kinderbetreuung zu finden. Es ist nicht einfach, Beruf, politisches Engagement und Kind zu vereinbaren. Es braucht oft Improvisation. In unserer Gesellschaft liesse sich da noch vieles verbessern.

Man hat in der ersten Legislatur in meiner Fraktion nur eine Kommission und kann sich diese nicht selber aussuchen. Ich kam zuerst in die Geschäftsprüfungskommission (GPK). Das war interessant, aber man kann dort keine Gesetze machen. Ich habe mich gleich um die beiden Departemente gekümmert, in denen die Bildung ist und konnte somit auch dort schon etwas Bildungspolitik machen. Ausserdem war ich stets in engem Kontakt mit (Nationalratskollege) Ruedi Strahm, weil uns die Berufsbildung von Anfang an verbunden hat. Wir haben gleich zusammengearbeitet und als er ein Jahr später Preisüberwacher wurde, war ich seine Nachfolgerin in der Bildungskommission. Aktuell stellt sich in der Bildungsdebatte die Frage nach der Finanzierung. Private Bildungseinrichtungen werden gegen öffentliche ausgespielt. Wie geht das Ganze weiter? Dies ist eine Entwicklung, die sich insbesondere zeigt, wenn nicht genügend Finanzen vorhanden sind. Der Verteilkampf wird dadurch härter. Man darf diese zwei Seiten auf keinen Fall gegeneinander ausspielen. Die akademische Lobby ist im Parlament stärker, weil mehr Parlamentarier diesen Weg kennen. Es braucht genügend Ressourcen für alle, und wir dürfen die verschiedenen Wege nicht gegeneinander ausspielen. Der Vorteil der Schweiz gegenüber der globalen Wirtschaft ist, dass wir durch die Lehre vor allem bei den gewerblich-industriellen Berufe hervorragend abschneiden und auch weniger Jugendarbeitslosigkeit haben. Sieht dies auch die WBK so? rechnungswesen &controlling

Ja, ich glaube, man sieht es, aber man versteht es nicht überall gleich gut. Wir haben auch einen «Röstigraben». Eine Lehre in der Romandie ist oft fast vollschulisch und der Weg über allgemeinbildende Schulen ist dort historisch gesehen viel stärker gewachsen und wird häufiger gewählt als bei uns. Die Welschen haben auch eine höhere Maturitätsquote, dafür ist bei ihnen die BMS nicht so verankert. Wir haben starke Kulturunterschiede. Ich meine das nicht wertend, ich komme ja auch ursprünglich aus der Westschweiz. Oft müssen wir aber kämpfen, dass die Berufsbildung nicht einfach vergessen wird, weil der andere Weg zu dominant ist. Es stimmt, dass die Jugendarbeitslosigkeit mit dem Berufsbildungsweg korreliert. Wir können stolz sein auf das System, das wir haben. Es ist ein Exportschlager und wird inzwischen auch in andere Länder exportiert. Eine letzte Frage: Sie dürfen bei einer Fee drei Wünsche äussern. Wie sieht die Schweiz morgen aus? Als Kind habe ich immer gesagt, dass ich mir wünsche, dass ich immer wünschen kann (lacht). Ich wünsche mir, dass jedes Kind geborgen und geliebt aufwachsen darf und genügend Nahrung und Bildung erhält. Die Verbesserung der Situation der Kinder ist mein zentralster Wunsch. Dann, dass sich die ganze ökologische Situation verbessert, dass das Klima geschützt und Gefahren – zum Beispiel durch Atomkraftwerke – eliminiert werden. Risiken sollten allen bewusst werden, so dass unsere Kinder sie zukünftig nicht ausbaden müssen.

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Aus dem veb.ch

Aus dem veb.ch

75. Generalversammlung von veb.ch vom 27. Mai 2011: Abwechlsungsreicher Jubiläums-Abend im Marriott Zürich Vom «Century»-Saal und der dortigen GV ging es in den «Millenium»-Saal zum Dinner und dann wieder zurück zum Unterhaltungsteil. So präsentiert sich in etwa die KürzestChoreografie der 75. Generalversammlung von veb.ch im eleganten Hotel Marriott in Zürich am 27. Mai 2011. Zum runden Jubiläum ist das ganz passend: veb.ch gründete sich 1936, also tief im letzten Jahrhundert. Dann der Sprung ins neue Jahrtausend und jetzt sind wir alle schon ganz gewöhnt an unser Leben im 21. Jahrhundert und an die fortlaufenden Erfolge von veb.ch. Aber lassen wir den Abend der Reihe nach Revue passieren: GV in Rekordzeit Über 200 Anwesende, davon viel junges Publikum, verfolgten mit einem gerüttelt Mass an Sympathie für unbürokratisches Vorgehen, wie der routinierte Verbandspräsident Herbert Mattle den eigentlichen GV-Teil – von der Wahl der Stimmenzähler über die Bestätigung des Budgets bis hin zu «Diverses» – innert rekordverdächtigen 15 Minuten über die Bühne gehen liess. Kein Wunder, bei einstimmigen Abstimmungen. Der radikale Sprint erntete denn auch einen freundlichen Applaus und schaffte Raum für die anschliessenden Referate. Damals, heute, morgen Herbert Mattle selbst eröffnete den kleinen, aber feinen Reigen der Festredner mit einem

Rück- und Ausblick. Seine Recherchen in alten Protokollen zeigten vor allem eins: Vieles, was schon vor Jahrzehnten die Gemüter bewegte, ist heute – wenn auch in neuen Kleidern – so aktuell wie eh und je. Danach führte Mattle seine Zuhörer in die Gegenwart, bedauerte die immer noch untergeordnete Rolle der Frauen, beleuchtete die aktuellen BranchenGehälter und manches mehr. Schliesslich stellte er den neuen Rat der Weisen von veb. ch vor: Sechs National- und StänderätInnen aus vier Parteien, die mit unserem Verband in Zukunft in regelmässigem Wissens-Austausch stehen werden. Und ein, wenn auch noch bewusst vager Ausblick in die nähere Zukunft zeigte zum Schluss: Beim veb.ch ist einiges am Köcheln. Mehr dazu in Kürze!

Wie reich ist Zürich wirklich?

Dinner im Millenium-Saal

Maja Menn, seit 2007 Finanzdirektorin der Stadt Zürich, bestritt ihr Grusswort in der ihr eigenen dynamischen Art. Ihre Ausführungen über das Rechnungswesen der öffentlichen Hand im fünftgrössten Haushalt der Schweiz zeigten auf, dass sich SWISS GAAP FER oder IFRS für eine Stadt wie Zürich nicht einfach so anwenden lassen. Und mit einer gewissen Berechtigung hielt sie jenen Stimmen, die mehr finanzielle Transparenz fordern entgegen, ob denn der jetzige, bereits 500 Seiten starke Finanzbericht noch nicht genügend Transparenz zu bieten habe. Zumal Werte wie Tramgeleise ja nicht einfach zu versilbern seien.

Kurz nach 18 Uhr dann der Break: Es ging zum Dinner. Und zur angenehmen Überraschung des Plenums hatte sich der angekündigte Stehlunch in ein veritables Dinner am Tisch verwandelt, samt feinen Weinen aus der Staatskellerei Zürich.

Lieber Lobbying als Abstimmungskampf

Ein Professor mit Fangemeinde

Hans Kaufmann, seines Zeichens Nationalrat der SVP Zürich, gab den Anwesenden einen ungewöhnlichen Einblick in den Politikeralltag. Kernpunkte seiner Ausführungen: Nur wenige Politiker in jeder Partei haben tatsächlich die Zeit und das Wissen, um eine Vorlage wie die Revision des Aktien- und Rechnungslegungsgesetzes wirklich zu verstehen. Er sieht zudem in den geplanten Schwellenwerten viel Konfliktpotential, da sie mit anderen Bestimmungen kollidieren. In diesem Zusammenhang betonte Kaufmann danach den Wert gezielten Lobbyings: «Wer Einfluss geltend machen will, muss die Meinungsmacher erreichen.» Es sei zudem allemal günstiger, seine Interessen frühzeitig zu vertreten, als dann ein Referendum auf die Beine zu stellen und einen Abstimmungskampf zu führen. Kaufmanns Schlusswort: «Ich fordere Sie auf, den Politikern auf die Finger zu schauen.»

Eine eigene Fan Facebook-Page, betrieben von seinen Studenten, darf Prof. Dr. Conrad Meyer für sich vermelden. Und wie Herbert Mattle nach Meyers Gastreferat zu Recht feststellte, wissen die veb.chMitglieder nun auch, warum. Der Herr Professor vermag nicht nur seine Studenten zu faszinieren, denn die GV-Gäste genossen seine Ausführungen sichtlich. Kernpunkt seines Gastreferats «Hat die Rechnungslegung noch eine Chance?»: Wo dank Lücken geschönt werden kann – Beispiel ENRON und WorldCom, wird auch geschönt. Das ist menschlich. In diesem Sinne empfahl Meyer SWISS GAAP FER als einfacher und viel verständlicher als den immer mächtigeren und komplexen IFRS. Meyer: «Es muss eine Kultur im Unternehmen sein, dass man anständig berichten will.» Die veb.ch-Mitglieder belohnten seine Ausführungen mit grossem Applaus.

Scharfe Beobachtungen 19.15 Uhr: Zeit für den einstündigen Auftritt der scharfzüngigen SR DRS «Zytlupe»-Autorin Gisela Widmer und ihres Bühnen-Kompagnons, dem Schwyzerörgeli-Virtuosen Albin Brun. Die Zürichsee-Zeitung schrieb einmal über Frau Widmer: «Eine oft querdenkende Philosophin und hervorragende Beobachterin.» (Zürichsee-Zeitung). Und die Luzernerin fand im veb.ch-Publikum ein aufmerksames und wohlgesonnenes Publikum. Abgerundet wurde der Abend nach so viel geistiger Nahrung durch feine Desserts und guten Kaffee – diesmal tatsächlich im Stehen, doch den animierten Diskussionen rund um diese abwechlungsreiche und spannende Jubiläums-GV tat dies keinen Abbruch. Ein gutes Omen für die nächsten 75 Jahre!

Schon gesehen? veb.ch bringt seinen Mitgliedern zum Jubiläum anstelle der klassischen Festschrift ein topaktuelles Praxisbuch. Mehr dazu auf Seite 6 in diesem r&c!

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Befindet sich eine Liegenschaft im Geschäftsvermögen einer Person, führt die Überführung in das Privatvermögen zur Abrechnungspflicht bei der Einkommenssteuer und der AHV-Abgabe. Mit der Unternehmenssteuerreform II kann die Besteuerung (und auch die AHV-Abrechnung) aufgeschoben werden. Die neuen Regelungen sind am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Befand sich eine Liegenschaft im Geschäftsvermögen, verursachte die Erwerbsaufgabe nach der bisherigen Gesetzgebung massive Steuerfolgen. Dies war insbesondere der Fall, wenn die Geschäftstätigkeit infolge einer Liquidation oder Aufgabe der operativen Tätigkeit aufgrund der steuerlichen Beurteilung zu einer Geschäftsaufgabe führte. Wurde eine Personengesellschaft in eine juristische Person (z.B. in eine Aktiengesellschaft) umgewandelt und dabei die Geschäftsliegenschaft nicht übernommen, handelte es sich ebenfalls um die Überführung der Liegenschaft in das Privatvermögen. Selbst die unfreiwillige Auflösung eines Geschäftsbetriebes durch den Tod des Inhabers der Personengesellschaft ergab die selben Abgabepflichten Bis 50% Abgaben Die Differenz vom Buchwert zum aktuellen Verkehrswert der Liegenschaft unterlag vollumfänglich der Einkommenssteuer und der AHV. Dies konnte je nach Kanton und Gemeinde zu Abgabefolgen von beinahe 50% führen. Nur durch

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Steuern

Neue steuerliche Möglichkeiten: Überführung von Liegenschaften ins Privatvermögen steuerplanerische Massnahmen, wie z. B. die Übernahme der Liegenschaft in die neue Gesellschaft (bei einer Umwandlung), konnten die Abgaben umgangen werden. Oft war die Steuerbelastung jedoch unvermeidbar, wie im Todesfall des Inhabers einer Einzelunternehmung. Neue Besteuerung bringt Entlastung Mit der Unternehmenssteuerreform II kann seit dem 1. Januar 2011 die Besteuerung zumindest teilweise aufgeschoben werden. Der Einkommensteuer und AHV unterliegen zum Zeitpunkt der Überführung die Differenz zwischen den Anlagekosten und dem Buchwert (also die wiedereingebrachten Abschreibungen). Die Differenz zwischen den Anlagekosten und dem Verkehrswert (übrige stille Reserven) kann demgegenüber aufgeschoben werden. Wichtig: der Aufschub wird nur auf Antrag gewährt!

Armin Suppiger ist dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, MWSTExperte FH und Inhaber des MWST-Beratungsunternehmens VATAR AG in Luzern.

Fazit Zu beachten ist, dass ein allfälliger Aufschub nur bis zu einer Veräusserung einer Liegenschaft erlangt werden kann. Bei einem definitiven Verkauf oder nach einer Erbteilung muss die Differenz zwischen dem Anlagewert und dem Verkaufspreis mit der Einkommenssteuer und AHV abgerechnet werden. Wurde ein Aufschub beantragt, kann auf diesen nicht zwischenzeitlich, d. h. vor einem Liegenschaftsverkauf oder einer Erbteilung, abgerechnet werden. Im Kreisschreiben Nr. 26 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 16. Dezember 2009 hat die ESTV die Praxis zu den einzelnen Tatbeständen festgehalten.

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Durch die neue Regelung sind für die Steuerpflichtigen weitere steuerplanerische Möglichkeiten entstanden. Dabei ist zu beachten, dass ein Steueraufschub nur auf Antrag hin gewährt wird. Ob dieser Aufschub sich lohnt, ist jedoch genau zu prüfen. In zahlreichen Fällen wird die Abrechnung zum Zeitpunkt der Überführung ins Privatvermögen eine geringere Abgabenbelastung bringen als bei einem späteren Verkauf. Mit dem Aufschub besteht das Risiko, dass der zukünftige Verkehrswert aufgrund der Wertsteigerungen höher liegt als jener bei der Überführung.

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Ausbildung · Weiterbildung

Und schon sind sie Vergangenheit: die ersten Prüfungen nach dem neuen Reglement! Im März, April und Mai wurden an verschiedenen Schweizer Standorten Prüfungen durchgeführt. Insgesamt nahmen 947 Kandidatinnen und Kandidaten an der Berufsprüfung und 172 Kandidatinnen und Kandidaten an der Höheren Fachprüfung teil.

Ein herzliches Dankeschön an Nicole Graber und Marielène Löhrer!

Blitzlicht aus den Prüfungslokalitäten

Eine eidgenössische Prüfung für 947 (Berufsprüfung) und 172 (Höhere Fachprüfung) Kandidatinnen und Kandidaten zu organisieren, braucht – neben viel Organisationstalent und Termintreue – beträchtlichen Durchhaltewillen und eine gehörige Portion Humor.

Kirchgemeindehaus Wipkingen, Zürich (Diplomprüfung) Bereits um 8.00 Uhr warteten die ersten Kandidatinnen und Kandidaten vor dem Gebäude. Punkt 9.00 Uhr wurden die Ausführungen zum Prüfungsablauf kommuniziert und 15 Minuten später starteten die Prüfungen 2011. Die Atmosphäre war ruhig und konzentriert.

Sowohl Nicole Graber (Berufsprüfung) wie auch Marielène Löhrer (Höhere Fachprüfung) haben ihr Talent für die Organisation von umfangreichen Prüfungen bewiesen. Den passenden Rahmen dazu schafften die Fachkommissionen sowie die Prüfungskommission mit ihren motivierten Experten. Besten Dank allen Verantwortlichen für ihr grosses Engagement.

Eulachhallen Winterthur (Berufsprüfung) Punkt 9.00 Uhr warteten (fast) alle Kandidatinnen und Kandidaten auf die Einführungen unseres Aufsichtsverantwortlichen, Herrn Dave Bär. Parallel zu seinen Ausführungen wurden die Prüfungsaufgaben des ersten Faches verteilt. Das Anschreiben und Stempeln der Prüfungsblätter war unüberhörbar und bedeutete den Start der Berufsprüfungen.

Danke, lieber Dave Bär, langjähriger Mitarbeiter und Aufsichtsverantwortlicher!

BWZ, Rapperswil (Diplomprüfung) Die mündlichen Prüfungen begannen mit einer Einführung für alle Experten durch den verantwortlichen Fachexperten. Als Vertreterin des BBT war Frau Martina Stühlinger anwesend. Sie erhielt einen Einblick in den Ablauf der mündlichen Prüfungen, die – wie nicht anders zu erwarten – ruhig und geordnet verliefen. KV Zürich Business School (Berufsprüfung) Auch bei den mündlichen Prüfungen in Zürich erhielten die Experten vor Beginn letzte Instruktionen. Die Prüfungen gingen danach reibungslos über die Bühne. Mitglieder der Prüfungskommission Wie es sich gehört: An allen Prüfungsorten waren zeitweise Verantwortliche der Prüfungskommission anwesend.

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Jörg Ochsenbein, Teamleiter Prüfungsorganisation Verein für Höhere Prüfungen im Finanz- und Rechnungswesen

Mit den Prüfungen 2011 endet «altersbedingt» eine langjährige und durch gute Prüfungsvorbereitung geprägte Zusammenarbeit zwischen Dave Bär und den verschiedenen Ansprechpersonen unserer Prüfungsorganisationen. Dave Bär lässt sich frühpensionieren und steht uns ab 2012 nur noch teilweise zur Verfügung. Auch ihm haben wir es zu verdanken, dass unsere verschiedenen Prüfungen vor Ort ordnungsgemäss, pünktlich und gut organisiert durchgeführt wurden. Wir wünschen ihm für die neue Lebensphase alles Gute und viel Freude bei all seinen Aktivitäten. Weitere Infos zu den Prüfungen 2011 und dem Terminplan 2012 Auf unserer Website www.examen.ch finden Sie viele Informationen zu den Prüfungen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon 044 283 45 46 (Berufsprüfung) 044 283 45 90 (Höhere Fachprüfung) oder per E-Mail rechnungswesen_controlling@kvschweiz.ch zur Verfügung. rechnungswesen &controlling

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Wer schon immer wichtig war und ab sofort unverzichtbar ist: Ab sofort sind 343 Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis und 104 eidg. dipl. Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling unverzichtbar. Sie haben nach einer anspruchsvollen Ausbildung ihre Prüfungen bestanden. Dazu gratulieren wir herzlich! Abelha Rijo Daniela · Aeberhard Andrea Julia · Akeret Corina · Ambühl Manuela · Angéloz Chantal · Annen Sandra · Arafi Filomena · Aregger Edgar · Bächinger Daniel · Baksa Martin · Balmer Georg · Balsiger Sandra · Balz Dominik · Bärtschi Marc · Battaglia Sarina Aurelia · Baumann Esther · Baumann Esther · Baumann Ursina · Baumgartner Michèle · Berger Susanne · Berger Ramon · Berner Alexander · Betschart Urs · Betschart Daniela · Bischof Nina · Bleiker Eveline · Borissova Anelia Georgieva · Borraccia Alessandra · Bösch Melanie · Bossert Franziska · Brand Anna Seline · Breider Julia · Bucher Marc · Bucher Martin · Buff Regula · Bühler Nathalie · Burkhardt Daniel · Bürki Ramona · Busenhart Markus · Buser Andrea · Busslinger Sandra · Cakir Ceylan · Catena Trudi · Chassot Nicolas · Christen Olivier · Christen Ronny · Conti Nadia · D‘Agostini Loris · Dähler Stefanie · Deng Yan · Dermont Marco · Derungs Corsin · Dietrich Bojan · Divo Juliet · Donat Sascha · Donno Antonella · Dukov Dejan · Dürrenberger Doris · Eberle Thomas · Eggenberger Katrin · Egger Eliane · Egli Tobias · Eglin Karin · Eisenring Matthias · Elmer Euphemia · Ersöz Linda · Finger Andrea · Firat Sevtap · Fitzi Susanne · Flepp Petra · Frank Julia · Franzé Antonella · Frei Marc · Fuchs Gaël · Gaggetti Federica · Gantenbein Silvia · Gasser Fabian · Gauch Anja · Geiser Fabian · Genelin Rita · Geu Liliana · Gilomen Yvonne · Gisin Simon · Glättli Esther · Good Janine · Gottier Sabrina · Grädel Beat · Greter Thomas · Grob Sonja · Grogg Marcelle · Gruber Jeannette · Gruica Marie-Luise · Grünenwald Gabriela · Gubler Stefanie · Gugler Marc · Gugliotta Maria · Guler Marc · Gut Bojan · Hartmann Jan · Hartmann Luzia · Hassler Marc · Hatz Sabrina · Häusler Marcel · Haussener Monika · Heiber Torsten · Henseler Angela · Herren Sandro · Hess Marlies · Hilotin Beaver · Hobi Tamara · Hochuli Silvia · Hodel Barbara · Höhener Monika · Holzer Denise · Holzscheiter Ines · Hösli Sandra · Hottinger Andreas · Hoxhaj Eqerem · Hufschmid Carolle · Huk Nataliya · Imhof Bettina · Inglin Claudia · Iten Andrea · Jakob Claudia · Jelic Linda · Joss Lorenz · Jud Erika · Käser Claudia · Kaufmann Martin · Kaufmann Dario · Keller Tina · Kenel Sandra · Keusch Nicole · Kidangathuparambil Lipin · Kley Annakäthi · Klingler Manuela · Knoepfel Marcel · Knöpfel Rosa · Knüsel Martin · Kobel Bruno · Kocher Marco · Kohler Nicola · Kohler Katja · Köng Mario · König Angela · Körkel Silke Vera · Krucker Bernadette · Kuhn Daniel · Kündig Sandro · Kunz Pia · Kuratle Erika · Kym Marco · Langensand Manuela · Laubscher Daniela · Leanza Lulu · Lehmann Elisa · Lehmann Regine · Lendi Sarah · Liechti Cindy · Locher Céline · Loeffler Philippe · Longhi Prisca · Luginbühl Chang · Lukic Daniela · Lüthy Andrea · Lüthy Dania · Madani Ali · Mafli Denise · Manetsch Nathalie · Mani Jon · Marchesi Daniela Mattea · Margreth Gian Reto · Marjanovic Zana · Märki Dominik · Markwalder Mirco · Martin Martina · Marx Romaine · Marxer Bert · Marxer Esther · 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Ausbildung · Weiterbildung

Feierliche Stimmung, voller Saal: Diplom-Übergabe in Bern Alle Jahre wieder ein sympathischer Höhepunkt! Hunderte von Diplomandinnen und Diplomanden aus dem Gebiet «Rechnungswesen, Rechnungslegung und Controlling» trafen sich am 3. Juni 2011 zum Finale ihrer erfolgreichen Ausbildung: der Schlussfeier im Berner Kultur-Casino. Herbert Mattle, Präsident veb.ch, brachte es gleich zu Anfang auf den Punkt: «Sie haben Grossartiges geleistet und gehören nun zur Elite, zu den Besten, im weiten Feld von Rechnungswesen, Controlling und Rechnungslegung.» Das hörten die Gäste im vollen Saal natürlich gern, und Mattles weitere Ausführungen dürften ebenfalls viel Anklang gefunden haben: Erfolgreiche Absolventen der Fachprüfung können mit einem soliden Gehalt rechnen, welches sich für die Expertinnen und Experten leicht noch einmal um 40‘000 bis 50‘000 Franken pro Jahr erhöht. Bedauerlicherweise spielen die Frauen auf der Karriereleiter jedoch nach wie vor die zweite Geige. Herbert Mattle bedauert dieses Ungleichgewicht und forderte in seinem Grusswort namentlich die anwesenden Damen auf, sich als Expertinnen weiterzubilden. Anspruchsvolle und bestens anerkannte Prüfungen Auch Sascha Burkhalter, Finanzdelegierter des KV Schweiz und zweiter Redner des Tages, sieht Bildung als Türöffner für die Karriere. Zudem betonte er den überdurchschnittlichen Einsatz der erfolgreichen Studentinnen und Studenten. Und damit zu den Resultaten:

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Die Leistung der weit über 1‘000 zur Prüfung angetretenen Fachleute ist tatsächlich beachtlich, denn die eidgenössischen Prüfungen unserer Branche - 2011 übrigens erstmals durchgeführt nach dem neuen und aktualisierten Reglement sind schweizweit hoch anerkannt, aber bekanntlich kein Zuckerschlecken. Das zeigt sich jeweils auch in der Erfolgsstatistik: 947 Prüflinge traten zur Berufsprüfung an. 511 (54%) von ihnen reüssierten. Bei der Höheren Fachprüfung erschienen 172 Studentinnen und Studenten zur Prüfung. 104 (60,5%) bestanden diesen schweren Test. Experte/in in Rechnungslegung und Controlling: Die Romandie schwingt obenaus Ehre, wem Ehre gebührt: Blaise Lambelet erzielte mit 5,6 in der Höheren Fachprüfung für Experten in Rechnungslegung und Controlling das beste Resultat. Ihm

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dicht auf den Fersen waren Martin Niederberger und Daniel Kauer aus der Deutschschweiz mit der Note 5,5 sowie Lea von Felten Oppliger mit 5,3. Der Durchschnitt aller Expertinnen und Experten: 4,1. Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen: fünf Siegerinnen und Sieger auf einen Streich Bettina Imhof, Claudia Inglin, Roxanne Rusch, Dominik Märki und Fabien Ducret: Gleich fünf Kandidatinnen und Kandidaten liessen in der Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen das gesamte Feld hinter sich und erreichten das herausragende Gesamtresultat 5,6. Eine Glanzleistung, wenn man bedenkt, dass der Notendurchschnitt auch dieses Jahr bei gerade einmal 4,0 liegt. Fröhlich ins Wochenende Musikalisch seit Jahren dabei und immer wieder gern gehört: «Sabor Latino» sorgten im Kultur-Casino auch 2011 für südliche Klänge. Und wie jedes Jahr endete die Diplomfeier mit einem bestens besuchten Apéro. Trotz der eher kühlen Aussen-Temperatur liessen es sich viele Gäste dabei nicht nehmen, mit ihren Freunden auf der Casino-Terrasse gut gelaunt das wohlverdiente Diplom zu feiern.

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Rubrik · Titel ggg Suisse romande

Ambiance de fête, salle comble lors de la remise des diplômes à Berne Comme chaque année, nous avons assisté à un point fort : le couronnement d’années d’études dans le domaine de la comptabilité, des finances et du controlling. Plus de cent diplômées et diplômés se sont retrouvés, ce 3 juin 2011, au «Berner Kultur-Casino» à Berne. Herbert Mattle, président de veb.ch, a d’emblée été très clair : «Vous avez réalisé de grandes choses, vous méritez maintenant d’appartenir à l’élite, aux meilleurs, dans le vaste domaine de la comptabilité, de la finance et du controlling.» Dans une salle bondée, ces mots furent bien entendu très bien accueillis par les invités. Il en fut de même lorsqu’il poursuivit en précisant que les nouveaux titulaires pourront compter avec une solide augmentation de salaire qui pourra, pour les nouveaux experts, se situer sans autre dans une fourchette de frs. 40‘000 à frs. 50‘000 par an. Malheureusement, les femmes jouent toujours les seconds rôles dans l’échelles des carrières. Herbert Mattle regrette ce déséquilibre en priant instamment les dames présentes de poursuivre leur formation d’Experte en finance et en controlling. Examens exigeants et très bien reconnus Le second orateur de la journée, Sascha Burkhalter, responsable des finances de SEC-Suisse, voit la formation continue comme une porte ouverte à la carrière professionnelle. Il a également souligné

l’engagement exceptionnel des étudiants ayant réussi leurs examens et, par voie de conséquence, les résultats : La prestation réalisée par plus de 1‘000 candidats est remarquable. Les examens fédéraux de la branche sont hautement reconnus dans toute la Suisse, mais ne sont pas une sinécure. 2011 a vu en outre les premiers examens basés sur le nouveau règlement. Les statistiques le démontrent clairement : 947 candidats se sont présentés aux examens du brevet. 511 (soit 54%) les ont réussis. Pour l’examen supérieur, 104 candidats sur 172 (soit 60,5%) ont obtenu le diplôme. Expert/e en finance et en controlling: La Romandie au dessus du panier A tout seigneur tout honneur : Blaise Lambelet a obtenu la meilleure moyenne de 5,6 aux examens du diplôme d’Expert

en finance et en controlling. Dans la foulée, suivent Martin Niederberger et Daniel Kauer avec un résultat de 5,5 ainsi que Lea von Felten Oppliger avec 5,3 (tous trois proviennent de Suisse allemande). La moyenne générale de tous les experts est de 4,1. Spécialiste en finance et comptabilité : cinq gagnants sur la plus haute marche du podium Bettina Imhof, Claudia Inglin, Roxanne Rusch, Dominik Märki et Fabien Ducret : ces cinq candidats ont atteint la moyenne générale de 5.6 à leurs examens de spécialiste en finance et comptabilité. Une brillante performance en considération de la moyenne générale de tous les candidats qui s’est élevée à 4,0 seulement. Week end euphorique Depuis des années, la musique accompagne cette cérémonie de remise des diplômes. Nous avons notamment eu le plaisir de réentendre les sons du Sud avec des airs de «Sabor Latino». Et comme chaque année, la fête s’est terminée par un apéritif. La température plutôt fraîche de ce début juin n’a pas freiné l’enthousiasme des invités pour fêter, entre amis, l’obtention de leur diplôme. Dans la bonne humeur, beaucoup de participants sont en effet restés par la suite sur la terrasse du Casino.

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Svizzera italiana

Atmosfera gioiosa, sala gremita: Festa dei diplomi a Berna Ogni anno una simpatica ricorrenza! Centinaia di diplomate e diplomati nel settore contabile e del controlling aziendale si sono ritrovati il 3 giugno 2011 per terminare positivamente la loro esperienza formativa: la «Festa dei diplomi» al Casinò di Berna. Herbert Mattle, presidente del veb.ch, ha voluto puntualizzare sin dall’inizio: «Avete raggiunto un traguardo importante e appartenete da oggi all’élite nel settore contabile e del controlling». Queste parole sono state gradite dai presenti e le successive considerazioni ancora di più: «I detentori dell’attestato possono contare su una solida remunerazione, che potrà essere ulteriormente incrementata di 40’000 / 50’0000 franchi annui con il conseguimento del diploma di Esperto in finanza e controlling». Malauguratamente la rappresentanza femminile va scemando aumentando il grado di formazione. Nel suo discorso Herbert Mattle incita le donne presenti a continuare la loro formazione intraprendendo l’ultimo gradino, quello dell‘esperta. Esami impegnativi e riconosciuti Sascha Burkhalter, delegato finanziario della SIC Svizzera e secondo oratore della giornata, conferma la bontà di una buona formazione quale trampolino di lancio per la carriera. Rimarca inoltre l’impegno delle candidate e dei candidati per la riuscita dell’esame.

Esperti in finanza e controlling: La Svizzera francese svetta col migliore Onori a chi li merita: Blaise Lambelet ha conseguito la media del 5,6 nell’esame di Esperto in finanza e controlling, realizzando la miglior media Svizzera. Vicinissimi i candidati Martin Niederberger e Daniel Kauer, provenienti dalla Svizzera tedesca, con la nota 5,5 e Lea von Felten Oppliger con la media del 5,3. La media generale di tutti gli Esperti in finanza e controlling: 4,1. Attestati di Specialista in finanza e contabilità: Cinque vincitori a pari merito Bettina Imhof, Claudia Inglin, Roxanne Rusch, Dominik Märki e Fabien Ducret:

sono i cinque vincitori assoluti della sessione d’esame di Specialista in finanza e contabilità con la ragguardevole media del 5,6. Una prestazione considerevole se si considera che la media generale di tutti i candidati si attesta anche quest’anno a un misero 4,0. Contenti e soddisfatti Accompagnati da anni dai „Sabor Latino“, si sono potute udire al Casinò note musicali che hanno rievocato un’atmosfera del sud e, come ogni anno, la festa si è spenta con brindisi e manicaretti del ricco aperitivo offerto. Nonostante il clima non troppo mite i numerosi ospiti intervenuti non si sono lasciati scappare l’occasione di festeggiare degnamente con i loro amici il meritato diploma.

Passando ai risultati: Le prestazioni degli oltre 1‘000 candidati presentatisi alla sessione d’esame, eseguita per la prima volta in base al regolamento 2011, sono effettivamente notevoli. Gli esami della nostra categoria sono notoriamente molto difficili, ma viene per contro loro riconosciuto un alto standard a livello svizzero. Questo dato è evidenziato dalla statistica: 947 candidati per l’attestato. 511 (54%) hanno conseguito l’ambito titolo. Per quanto concerne l’esame di esperto, dei 172 candidati esaminati 104 (60,5%) hanno superato il test.

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Ausbildung · Weiterbildung

Aus der Controller-Akademie

Erfolgreiche Abschlüsse: Expertin/ Experte in Rechnungslegung und Controlling Die Controller Akademie hat aus den eidgenössischen Prüfungen, die im März und April stattfanden, wiederum gute Erfolge vorzuweisen. Die Bestehensquote in der deutschen Schweiz lag eher tief bei 64% (ohne Repetenten). Von den Studentinnen und Studenten der Controller Akademie haben 35 bestanden (23 davon mit internem Diplom). Erfolgsquote: prächtige 85%! Was zeigt, dass unser Unterrichtsniveau und unsere Anforderungen der Prüfungsrealität sehr gut entsprechen. An einer internen Diplomfeier im Kaufleuten trafen sich die Diplomanden und Diplomandinnen zu einem Apéro riche mit anregenden Gesprächen. Auch an unseren Kooperationsschulen in Bern und Basel hatten wir sehr gute Resultate. Alle Absolventen mit internem Diplom bestanden auch die eidgenössische Prüfung. Am 23. Oktober 2011 beginnt der nächste Studiengang mit einem Kickoff-Seminar in Brunnen. Vorgesehen ist neben der normalen 5semestrigen Ausbildung auch wieder eine Intensivklasse in 3 Semestern. Neu ab August 2011: CIMA Für die Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling, die einen internationalen Abschluss suchen, bieten wir ab August 2011 den CIMA an. CIMA heisst Chartered Institute of Management Accountants. Es hat seinen Sitz in London und weltweite Präsenz in 165 Ländern. Angerechnet werden die beiden unteren Levels, absolviert werden müssen nur noch das Strategic Level und die TOPCIMA-Fallstudie. Die Controller Akademie ist akkreditiert und hat ihre Dozenten bestens vorbereitet. Die Unterrichtssprache ist Englisch. Akademisch anerkannt: EMBA in Controlling und Consulting Zum dritten Mal können diplomierte Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling in kurzer Zeit einen

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«Executive Master in Business Administration (EMBA)» in Controlling und Consulting absolvieren. Beginn: November 2011. Die Fachhochschule Bern bietet diese Weiterbildung in Kooperation mit veb.ch und der Controller Akademie an. Sie ist geeignet für alle, die einen international bekannten Abschluss und einen akademischen Titel wünschen. Den EMBA gibt es schon in bewährter Form. Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling müssen nur noch ein Semester zu 25 Tagen Unterricht absolvieren und anschliessend eine Masterarbeit verfassen.

Hansueli von Gunten, lic. und mag. rer. pol. Geschäftsleiter der Controller Akademie AG in Zürich.

Modul-Studiengang Controlling Für alle, die mit dem Fachausweis im Finanz- und Rechnungswesen oder mit ähnlichen Ausbildungen die eidgenössisch diplomierte Expertenausbildung nicht oder noch nicht absolvieren wollen, bietet die Controller Akademie ab 26. Oktober 2011 zum dritten Mal einen Modul-Studiengang Controlling an. Das Praxisstudium beinhaltet sechs Module zu je 7 Lektionen. Jedes Modul kann freiwillig mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Inhaltlich sind die Module klar voneinander abgegrenzt, beinhalten ausschliesslich Controlling-Themen und können auch einzeln besucht werden. Der Studiengang dauert ein Semester. Die Rückmeldungen der bisherigen Teilnehmenden sind alle sehr positiv.

Akademie zusammen mit Ernst+Young anbietet, ist nach drei Modulen zu Ende. Behandelt wurden zahlreiche interessante Themen aus der IFRS-Welt, präsentiert von bestens qualifizierten Referentinnen und Referenten. Als Abschluss folgt Mitte Juni die Diplomprüfung. Der 17. Studiengang beginnt am 7. September 2011.

Studiengang Projekt-Controlling in 10 Halbtagen

Einige Aktivitäten für Ehemalige der Controller Akademie

Für Leute, die viel in Projekten arbeiten, bieten wir zusammen mit der SPOL AG ab November 2011 einen Studiengang in Projekt-Controlling an. Dafür konnten wir praxis-erfahrene Referenten verpflichten. Die Ausbildung beinhaltet 10 Halbtage inklusive Zertifikatsprüfung zu je 7 Lektionen. Der Preis ist mit CHF 3‘450.– sehr attraktiv.

Für unsere Absolventinnen und Absolventen sind dieses Jahr noch einige Aktivitäten geplant: Am 25. August 2011um 17 Uhr ein Netzwerk-Anlass zum Thema Nachfolgeregelung. Am 22. November 2011 um 14 Uhr ein Halbtagesseminar zum neuen Rechnungslegungsrecht. Am 29. November 2011 ein Tagesseminar zum Thema «Geschäftsberichte verfassen und erstellen». Wenn Sie mehr erfahren wollen, besuchen Sie unsere Homepage unter www. controller-akademie.ch.

Abschluss und Neubeginn: Diploma as IFRS/IAS Accountant Der 16. Studiengang zum «Diploma as IFRS-Accountant», den die Controller rechnungswesen &controlling

IFRS Update Gut zu wissen: Jedes Jahr findet ein IFRS Update statt. Es werden Veränderungen im Bereich IFRS besprochen. Am 26. und 27. Oktober 2011 referieren zahlreiche Referenten über alle Neuerungen. Auch Workshops kommen nicht zu kurz.

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Für alle, die sich in Immobilien-Praxisfragen rundum zuhause fühlen wollen: Unser neuer veb.ch ZertifikatsLehrgang zu diesem Thema beginnt am 29. August 2011 an der Hochschule für Wirtschaft HWZ in Zürich. Das Kursprogramm für ganz Eilige: Verwaltung und buchhalterische Erfassung. Bewertungsmethoden. Optionen bei der MWST. Finanzierungsarten. Direkte Bundessteuer, Kantonale Steuer und Grundsteuern. Wer profitiert optimal? Der neue Lehrgang richtet sich an Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen und jene Treuhänder, die Immobilien verwalten, ein Baukonsortium führen oder für KMU Liegenschaften pflegen sowie an alle Personen, die in der Pensionskasse Immobilien verwalten. Lernen Sie alles Wichtige über Immobilien

Termine, zeitlicher Ablauf und Detailinformationen Das Programm verteilt sich auf sieben Tage von Ende August bis November 2011. Die einzelnen Blöcke dauern jeweils von 13.00 bis 17.00 Uhr. Die Platzzahl ist beschränkt. Weitere Infos zu den Referenten und detaillierte Angaben zu den Inhalten aller Module finden Sie ab sofort unter www.veb.ch Freiwillige Zertifikatsprüfung Alle Teilnehmer, die mind. 80% am Lehrgang anwesend sind, erhalten eine Lehrgangsbestätigung. Zusätzlich können sie an der freiwilligen Zertifikatsprüfung vom 5.Dezember 2011 (in der Gebühr inbegriffen) teilnehmen.

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Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Immobilien kaufen oder verkaufen und wie diese Transaktionen in der Buchhaltung zu erfassen sind. Ausserdem erklären wir Ihnen die verschiedenen Bewertungsmethoden von Immobilien.

Wir klären Sie über die steuerlichen Folgen auf, welche mit den Immobilien anfallen. Wir unterscheiden dabei die Grundstückgewinnsteuer, die Handänderungssteuer sowie die kantonalen Grundstückgewinnsteuersysteme monistisch und dualistisch. Sie erfahren aus Sicht der Mehrwertsteuer, wann es sinnvoll ist, zu optieren und wann eine Einlageentsteuerung, Nutzungsänderung und ein Eigenverbrauch anfallen. Sie erhalten Einblick in die marktüblichen Modelle rund um Finanzierungsarten und die Belehnungshöhe von Immobilien. Wir ergänzen den Lehrgang mit der buchhalterischen Behandlung von Immobilien und zwar sowohl nach nationalen als auch internationalen Richtlinien. Erklärt wird auch, wann eine Immobilie aufgewertet werden kann oder abzuschreiben ist. Sie lernen, wie Sie ein Controlling einführen, um die Bewirtschaftung der Immobilien zu verbessern. Schliesslich gehen wir gemeinsam auf die Verwaltung von Immobilien ein. Dabei wird dargelegt, wie man beispielsweise eine Nebenkostenabrechnung erstellt, oder was vorzukehren ist, wenn ein Mieter nicht bezahlt.

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Wissen aus- und aufbauen: der neue Zertifikatslehrgang «Immobilien»

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Personalwesen

Optimieren beim Rekrutieren: mehr Zuverlässigkeit mit Competency-Based Interviews Das persönliche, unstrukturierte Gespräch ist die am häufigsten genutzte Methode zur Auswahl von neuen Mitarbeitenden. Aber ist es wirklich die beste Lösung, um Personalentscheidungen zu treffen? Wahrnehmung ist nicht objektiv Die Einstellung eines neuen Mitarbeiters ist eine erhebliche Investition für den Arbeitgeber. Umso wichtiger ist es, im Rekrutierungsprozess den Focus auf die für die zu besetzende Stelle erfolgsrelevanten Kompetenzen zu setzen. Bei einem Standardinterview (auch unstrukturiert genannt) findet grundsätzlich ein Gespräch statt. Die Fragestellung ist darauf ausgerichtet, sich einen Gesamteindruck des Kandidaten zu verschaffen. Offene Fragen wie «Was können Sie unserer Firma bieten?» geben nur generelle Informationen, zeigen aber keine besondere Kompetenzen oder Fähigkeiten auf. In einem unstrukturierten Interview wird der Kandidat über den Gesamteindruck evaluiert – dieser Prozess tendiert zu subjektiven Bewertungen. Hingegen bietet das Competency-Based Interview eine gute Möglichkeit, die Bewertung strukturierter und objektiver zu gestalten. Was ist ein Competency-Based Interview (CBI)? Ein Competency-Based Interview ist eine strukturierte Abfolge von Fragen, welche darauf abzielen, Verhaltensinformationen zu stellenbezogenen Kriterien zu erhal-

Kompetenz

Belastbarkeit Teamwork Organisation Kommunikation Flexibilität Führung

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ten. Diese Interview-Technik ist darauf ausgerichtet, Verhalten und Erfahrung in Einklang zu bringen, um möglichst genau auf das künftige Verhalten am Arbeitsplatz schliessen zu können. Sind die wichtigsten Fähigkeiten für die Bewältigung der täglichen Herausforderungen gegeben? Mit einem strukturierten Leitfaden kann der Interviewer die Bewerber fragen, wie sie bestimmte Situationen in der Vergangenheit gemeistert haben. Die Idee: Früheres Verhalten sagt voraus, welche Leistungen zukünftig in vergleichbaren, erfolgsrelevanten Situationen erwartet werden dürfen. Die meistgetesteten Kompetenzen (abgesehen von den fachspezifischen Kompetenzen) sehen Sie in untenstehender Tabelle. Validität der Bewerbereinschätzung erhöhen Das strukturierte Gespräch ist gekonnt gelenkt und vermeidet weitgehend gängige Verzerrungseffekte wie Erwartungen aufgrund des Lebenslaufs sowie erstem und letztem Eindruck. Die leistungskritischen Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für den Erfolg in einer spezifischen Funktion entscheidend sind, werden identifiziert und im Interview gezielt hinterfragt. Der Bewerber wird nicht aufgrund des Gesamteindrucks, sondern anhand von vordefinierten Kompetenzen, die aus

Mögliche Fragestellung: Bitte geben Sie mir ein Beispiel einer Situation in der… und wie Sie reagiert haben bzw. wie das Ergebnis war, wenn... Sie unter Zeitdruck waren. Sie in enger Zusammenarbeit mit anderen arbeiten mussten, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Sie mehrere Projekte gleichzeitig begleitet haben und Sie Prioritäten setzen mussten. es Team-Konflikte gab. Sie in Kontakt mit Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten) waren. unerwartete Veränderungen aufgetreten sind. Sie einen Entscheid getroffen und dann die Meinung geändert haben. Sie einen Konflikt lösen mussten. Sie mit Juniors/Seniors umzugehen hatten. rechnungswesen &controlling

Patricia Aebi ist Marketing & Communication Manager bei der Careerplus Group AG. Dazu gehören Contaplus, William Elliot, Conciliat, Umeo, Xeetix, Interimplus, CareerWorld, Serendi und Scan

dem detaillierten Anforderungsprofil abgeleitet wurden, bewertet. Die Schlüsselkompetenzen wurden getestet, dokumentiert und optimal ausgewertet. Voraussetzungen für ein gutes Interview Competency-Based Interviews müssen professionell durchgeführt werden, denn eine möglichst fehlerfreie Analyse der Persönlichkeitsstruktur des Bewerbers sollte im Anschluss an ein Bewerbungsgespräch gewährleistet sein. Eine umfassende Vorbereitung und eine vertiefte Kenntnis der angewandten Methodik sind ausschlaggebend. Nur ein kompetent geführtes CBI ist ein guter Indikator für die Zukunft. Eine professionelle Personalberatung kann Sie im Rekrutierungsprozess unterstützen und die Competency-Based Interviews beispielsweise im Rahmen eines Assessments für Sie durchführen. Durch diese innovative Bewerberauswahl werden Sie zukünftig die Qualität Ihrer Personalentscheidungen in Zeiten knapper Ressourcen erheblich verbessern und zugleich das Risiko von Fehleinstellungen und damit von Fehlinvestitionen minimieren.

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Auch auf Kandidaten-Seite ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Die Fragen, die in sogenannten CBI vorkommen, zwingen Sie dazu, Beispiele aus Ihrer Erfahrung zu schildern, während denen Sie speziďŹ sche Herausforderungen gemeistert haben oder speziďŹ sche Fähigkeiten einsetzen konnten. „ Schreiben Sie sich einige positive aber auch negative Situationsbeispiele auf. (siehe Tabelle)

„ Wählen Sie nicht zu komplexe Situationen – wichtig ist, dass Sie Ihre Rolle betonen. „ Konzentrieren Sie sich auf die Berufserfahrung und die PersĂśnlichkeitsmerkmale, die fĂźr die Vakanz relevant sind. „ Lernen Sie Ihre Erfahrung strukturiert wiederzugeben: 1. Situation kurz beschreiben 2. Erklären, wie Sie gehandelt haben 3. Ăœber das Ergebnis berichten

„ Achtung: Ihre Antworten mĂźssen spontan sein – nicht auswendig lernen. „ Nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit zum Nachdenken, bevor Sie antworten. Entscheidend ist, dass Sie einen nachhaltigen und professionellen Eindruck hinterlassen: Ihr ProďŹ l, Ihre Berufserfahrung, Ihr Interesse am Unternehmen und Ihre Zukunftsperspektiven mĂźssen Ihrem Gesprächspartner klar sein. „„„

Personalwesen

Tipps fĂźr den Bewerber

Wie verändert sich die Nachfrage nach Mitarbeitern? Der Contaplus-Stellenindex misst zuverlässig und regelmässig die Stellenangebote in Rechnungslegung, Controlling, Finanzund Rechnungswesen, die in Schweizer Printmedien und im Internet annonciert werden. Contaplus ist veb.ch-Partnerin und bedeutendste schweizerische Spezialistin fĂźr fest angestelltes und temporäres Personal im Finanz- und Rechnungswesen. Seit seinem ersten Erscheinen Anfang 2005 hat sich der Index bei Fachleuten, bei Arbeitgebern und Stellensuchenden als zuverlässiger Spiegel des Arbeitsmarktes etabliert. Er wertet zum einen die Angebote fĂźr verschiedene Berufsgruppen aus, zum anderen beobachtet er alle Wirtschafts- und Sprachregionen der Schweiz. ÂŤ100er-BasisÂť ist der Durchschnitt der Monate September bis Dezember 2004. Publiziert wird der Index in ÂŤrechnungswesen & controllingÂť und in der ÂŤFinanz und WirtschaftÂť. „„„

JUSLETTER

TOPAKTUELLES JURISTISCHES WISSEN

Stellenindex Finanz- und Rechnungswesen der Contaplus Stand Mai 2011 1. Alle Berufe, ganze CH

Nov. 10 Dez. 10 76.9 87.4

Jan. 11 Feb. 11 März 11 April 11 53.7 68.0 36.4 50.6

Mai 11 36.8

2. Einzelne Berufsgruppen, ganze Schweiz Sachbearbeiter 52.3 Buchhalter 75.0 Controller 43.0 Fßhrungskräfte 58.7 Andere 135.6 Alle 76.9

64.1 63.6 40.3 57.8 113.7 87.4

77.5 66.8 34.9 85.9 39.9 53.7

109.3 74.3 66.1 65.1 32.5 68.0

48.5 37.6 34.1 39.1 25.9 36.4

74.6 64.6 39.1 57.0 25.1 50.6

82.1 28.7 40.5 22.5 12.1 36.8

3. Alle Berufsgruppen, Sprachregionen Deutschschweiz 80.4 Suisse Romande (inkl. Tessin) 63.4 Ganze Schweiz 76.9

95.2 57.3 87.4

58.2 36.3 53.7

73.7 46.2 68.0

40.3 21.4 36.4

54.2 36.7 50.6

42.0 16.7 36.8

4. Alle Berufsgruppen, Wirtschaftsregionen ZĂźrich 75.8 93.7 Basel 91.0 89.5 Bern 110.7 121.5 Aargau / Solothurn 110.1 108.4 Ost-Schweiz 40.9 96.7 Zentralschweiz 73.7 94.9 FR / NE / JU / BE 33.0 27.6 Waadt / Genf 72.8 69.0

45.8 71.2 81.6 64.2 55.8 80.8 41.7 41.9

60.9 52.6 99.4 95.0 85.2 99.2 18.1 60.9

38.3 48.5 51.9 70.3 49.5 14.6 9.6 26.1

44.1 36.1 80.0 74.8 51.2 72.3 29.0 45.0

42.9 29.7 65.4 77.3 17.2 23.2 9.8 18.5

IMMER AM MONTAG

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rechnungswesen &controlling

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getAbstract

Buchrezension: Managerismus

Ein Gespenst geht um in Europa, das Gespenst des Managerismus. Selbstverliebte, profitorientierte, vom Shareholder-Value und ihren Boni getriebene Manager haben die Macht ergriffen und hinterlassen einen gigantischen Scherbenhaufen, wo immer sie wirken – sagt Autor Manfred Hoefle. Zum Glück kennt er auch noch das Gegenbild, den verantwortlich und nachhaltig handelnden Unternehmer. Wie man diese bedrohte Spezies retten kann, erläutert Hoefle in seinem Buch. Finanzmarktkrisen, Verfall der Werte im Geschäftsleben, Vertrauensverlust in der sozialen Marktwirtschaft – das Bild, das Manfred Hoefle zeichnet, ist düster. Verantwortlich dafür macht er die selbstsüchtigen «Manageristen». Der Begriff klingt gewollt abwertend. Manageristen sind nur auf den eigenen Vorteil bedacht und treten meist mit einem Gefolge von Beratern und Bankern auf. Seine Wurzeln hat der Managerismus im Taylorismus, der die arbeitenden Menschen als austauschbare Ressourcen betrachtet. Hinzu kam in den 1980er Jahren die Entwicklung des Shareholder-Value-Konzepts, das die Wertsteigerung für die Eigentümer des Unternehmens über das Wohl

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der anderen Stakeholder, wie Kunden oder Mitarbeiter, stellt. Mit der Globalisierung schwappte diese amerikanische Sichtweise auf Europa über. Die Ablösung des ehrbaren Kaufmanns durch den Kapitalisten – heute oftmals in Gestalt des Private-Equity- oder Hedgefonds-Managers – zeugt vom Werteverfall: Spekulation verdrängt die Sparsamkeit, Vorteilsnahme die Ehrlichkeit, und die Unternehmen werden zu Spielbällen der Manageristen. Was ist dagegen zu tun? Der Politik empfiehlt Hoefle, eine Maximalgröße für Unternehmen vorzuschreiben, die Quartalsberichterstattung abzuschaffen, die persönliche Haftung durchzusetzen und die unabhängige Unternehmensaufsicht zu stärken. Ausgaben von Unternehmen für Lobbying und Berater sowie die Vorstandsgehälter sollen veröffentlicht werden. Vergütungen sollten einen nicht monetären Anteil beinhalten und nicht an den Aktienkurs gekoppelt sein. «Gute» Unternehmer im Sinne Hoefles und Politiker finden in diesem Buch pointierte Argumente gegen exzessive Vergütungen und gegen das ShareholderValue-Denken. getAbstract empfiehlt das Buch allen Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern, Aufsichtsräten und politischen Entscheidern.

rechnungswesen &controlling

«Managerismus» von Manfred Hoefle, Wiley-VCH 2010, 247 Seiten, Rating: 8 (max. 10 Punkte). Eine fünfseitige Zusammenfassung des Buches und tausende weitere Titel finden Sie auf www.getAbstract.ch.

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Politik

Politischer Beirat

Zum 75-Jahr Jubiläum gab Präsident Herbert Mattle unter anderem die Schaffung eines politischen Beirates bekannt, der sich aus den Parlamentariern Chantal GalladĂŠ (SP), Fabio Abate (FDP), Hans Kaufmann (SVP), Pirmin Schwander (SVP), Konrad Graber (CVP) und Paul Niederberger (CVP) zusammensetzt. Dialog mit Bundeshaus verstärken Chantal GalladĂŠ, NR Fabio Abate, NR Einerseits will der veb.ch mit seinem grossen Expertenwissen und seiner vielseitigen Praxiserfahrung dem eidgenĂśssischen Parlament und seinen Kommissionen wie auch der Bundesverwaltung vermehrt als Informations- und Ansprechpartner zur VerfĂźgung stehen. Andererseits soll der Kontakt mit ausgewählten National- und Ständeräten durch den politischen Beirat institutionalisiert und der gegenseitige Gedanken- und Informationsaustausch regelmässig gepegt werden. „„„

Konrad Graber, SR

Hans Kaufmann, NR

Pirmin Schwander, NR

Paul Niederberger, SR

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Aus dem veb.ch

Wichtiges für Ihren Berufsalltag

Steuern Verlustscheine in der Steuererklärung BGer – Verlustscheine dürfen vom Schuldner in der Steuererklärung als Passiven deklariert werden, wenn ein ernsthaftes Risiko besteht, dass die Gläubiger ihre Forderungen noch geltend machen. Das Bundesgericht hat einem Freiburger Ehepaar Recht gegeben. (Urteil 2C_555/2010) Beschlagnahmung rechtmässig BGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) darf bei Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung Bankkonten provisorisch beschlagnahmen lassen. Das Bundesgericht hat dem Bundesstrafgericht widersprochen. (BGE 1B_417/2010) Einkaufen beim Ankommen Der Bundesrat hat am 20. April 2011 beschlossen, das Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen auf den 1. Juni 2011 in Kraft zu setzen. Somit stehen Duty-free-Shops in den Schweizer Flughäfen künftig auch ankommenden Passagieren offen. Aufgrund der zu erwartenden Verlagerung der Einkäufe vom Ausland in die Schweiz kann mit zusätzlichen Arbeitsstellen und Mehrerträgen in den Zollfreiläden gerechnet werden. Einfachere Mehrwertsteuerbefreiung Die Mehrwertsteuerbefreiung von Lieferungen im Reiseverkehr wird künftig einfacher und transparenter. Ausfuhrnachweise können unter bestimmten Voraussetzungen neu auch durch Reiseveranstalter oder andere Stellen im Ausland erteilt werden. Das Eidgenössische

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Finanzdepartement (EFD) hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Sie tritt am 1. Mai 2011 in Kraft. Rechtsschrift erforderlich Gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG haben Rechtsschriften die Begehren und deren Begründung zu enthalten, wobei in der Begründung in gedrängter Form darzulegen ist, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletze. Wird ein letztinstanzlicher kantonaler Entscheid betreffend direkte Bundessteuer angefochten, ist eine den minimalen Begründungsanforderungen genügende Rechtsschrift beim Bundesgericht innert der hier massgeblichen Beschwerdefrist von 30 Tagen (Art. 100 Abs. 1 BGG) einzureichen; eine blosse Beschwerdeanmeldung genügt zur Fristwahrung nicht. (BGE 2C_130/2011) Kein Pardon für falsche Quittung BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Naturheilpraktikers aus Solothurn wegen Urkundenfälschung bestätigt. Er hatte seine Assistentin angewiesen, eine falsche Quittung auszustellen, um einer Patientin die Abrechung über die Krankenkasse zu ermöglichen. (Urteil 6B_831/2010)

müssen, um Taggelder zu erhalten. (BGE 8C_564/2010) Lügen lohnt nicht BGer – Ein Bankier ist zu Recht fristlos entlassen worden, nachdem er beim Vorstellungsgespräch über seine bisherige Arbeitslosigkeit gelogen hat. Laut Bundesgericht hat er damit das in ihn gesetzte Vertrauen als Direktionsmitglied grundlegend zerstört. (Urteil 4A_569/2010) Sozialversicherungen AHV muss zahlen BGer – Ein geschiedener Rentner erhält weiter Ergänzungsleistungen der AHV, obwohl er im Tessin wieder mit seiner ExGattin zusammenlebt. Laut Bundesgericht hat er überzeugend dargelegt, wie es zu der ungewöhnlichen Zweckgemeinschaft gekommen ist. (BGE 9C_282/2010) Kostenbeteiligung: SVP-Motion angenommen Wer vor Gericht einen Entscheid zu Sozialversicherungsleistungen anficht, soll künftig dafür zahlen. Der Nationalrat hat am 12. April 2011 eine entsprechende Motion der SVP angenommen. Demnach sollen die Streitparteien einen Kostenbeitrag zwischen 200 und 1‘000 Franken leisten.

Arbeitsrecht Konkubinat: Keine Ausnahme bei Taggeldern BGer – Konkubinatspartner können gegenüber der Arbeitslosenversicherung im Falle einer Trennung auch künftig nicht von der Sonderregelung für Ehegatten profitieren. Laut Bundesgericht bleibt es dabei, dass sie die Beitragszeit erfüllen

rechnungswesen &controlling

Keine Rente BGer – Unverheiratete Partner haben im Falle des Todes ihres Lebensgefährten nicht immer einen Anspruch auf eine Rente nach der 2. Säule. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines unverheirateten Paares aus dem Kanton Waadt, das einen 13-jährigen Sohn hat, abgewiesen. (BGE 9C_298/2010)

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In der letzten Ausgabe von «Rechnungslegung und Controlling» wurde aufgezeigt, was der Unterschied zwischen der klassischen Medienarbeit und der Kommunikation über Social-Media-Kanäle wie Facebook oder Twitter ist. Dabei hat sich gezeigt, dass Social-Media-Kommunikation in Unternehmen vor allem Dialog bedeutet – einen Austausch zwischen dem Unternehmen und bestehenden oder zukünftigen Kunden und anderen Partnern.

dert Facebook-User gewonnen. Gerade auf Facebook entscheidet nicht unbedingt die Anzahl der Besucher über den Erfolg, sondern viel wichtiger sind qualitative Feedbacks wie Kommentare und Weiterempfehlungen. Schliesslich bietet eine Facebook-Seite auch Möglichkeiten zur Auswertung und liefert beispielsweise Besucherzahlen und demografische Daten über die User.

Geringe Kosten

Voraussetzung für den Erfolg einer Facebook-Seite ist es, das Interesse der Fans zu befriedigen. Die Informationen, welche auf einer Facebook-Seite publiziert werden, müssen einen Mehrwehrt bieten. Deshalb ist es wichtig, von Anfang an zu definieren, welches Zielpublikum angesprochen werden soll und welche Informationen für dieses Segment wichtig sind. Eine Studie von eMarketer zeigt auf, was Fans eigentlich auf Facebook suchen. Ganz oben auf dieser Liste steht das Bedürfnis nach Neuigkeiten über das Unternehmen oder die Marke. Auch wichtig sind Aktionen, Spezialangebote sowie Wettbewerbspreise oder «Give Aways».

Gerade die Möglichkeit, Kontakt mit künftigen Kunden aufzunehmen, bietet kleineren und mittleren Unternehmen ganz neue Perspektiven. Digitales Marketing über Facebook kann mit geringeren Kosten betrieben werden als mit einer klassischen Werbekampagne, die sich kleinere Betriebe unter Umständen gar nicht leisten können. Gerade für KMU ist Facebook eine günstige Art, mit digitalem Marketing neue Kunden zu gewinnen. So schreibt Thomas Mauch auf blogwerk.com über Twitter, Blogs oder Facebook als neue verlockende Marketingkanäle für KMU. Der Blogger gibt auch gleich ein paar praktische Beispiele, wie eine Facebook-Seite aussehen könnte. So skizziert er ein mögliches Szenario, wie ein Küchenschreiner mit einer Facebook-Seite von den Empfehlungen zufriedener Kunden profitieren kann. So könnte der Küchenschreiner neu gebaute Küchen fotografieren und auf seiner eigenen Facebook-Seite publizieren. Teilt der Kunde nun dieses Foto mit seinen Freunden, hat der Küchenschreiner eine persönliche Empfehlung an ein paar hun-

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Mehrwert anbieten

Geduld und Fantasie Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei den Usern um bestehende Kunden, zukünftige Kunden, Partner oder Journalisten handelt. Mit einer Facebook-Seite ist digitales Marketing auch für kleinere Unternehmen mit beschränkten Budgets möglich. Je besser dabei der Einsatz von verschiedenen Medientypen ist, desto grösser die Wirkung. Es gibt kaum etwas Einfacheres als mit Fotos, Links oder ei-

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veBlog

Facebook und KMU: Neue Perspektiven im Marketing

Tobias Kilchör, Projektleiter, www.swisscaster.ch

nem einfachen Video grosse Aufmerksamkeit zu erzielen und den Fans Mehrwert zu bieten. Besonders wichtig ist es, dass auf Facebook nicht einfach lieblos Medienmitteilungen zweitverwertet, sondern interessante Neuigkeiten ansprechend aufbereitet werden. Social-MediaKommunikation muss nicht unbedingt Geld kosten, allerdings sind Geduld und Fantasie gefragt.

Social Media in Unternehmen In den vier R&C-Ausgaben 2011 schreibt Tobias Kilchör über die Online-Aktivitäten von Unternehmen. Kurz beleuchtet werden dabei gute und schlechte Beispiele aus der Praxis. Schliesslich sollen aktuelle Zahlen und Resultate aus Studien zeigen, wie Unternehmen in der Schweiz das Internet und speziell Social-Media-Angebote wie YouTube, Twitter oder Facebook nutzen. Tobias Kilchör ist Journalist, Produzent von multimedialen Web-Inhalten und Kommunikationsberater.

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Regionalgruppen

Regionalgruppen

Die veb.ch Regionalgruppen bilden, neben ihren gesellschaftlichen Aufgaben, fßr die Mitglieder einen wichtigen fachlichen Treffpunkt in der Region. Dieses Netzwerk ist fßr die Kontakt- und Beziehungspege sowie fßr den gesellschaftlichen und fachlichern Erfahrungsaus-

tausch auf hohem Niveau von hohem Nutzen. Ein exklusives Angebot sind die Veranstaltungen unter dem Titel netzwerk veb.ch, welche das Networking aktiv unterstßtzen gemäss dem Leitsatz: Wer alleine arbeitet addiert, wer gemeinsam arbeitet multipliziert.

Jedes Mitglied von veb.ch ist automatisch einer Regionalgruppe angeschlossen. Die Regionalgruppe kann mit dem persĂśnlichen Login auf www.veb.ch, Mitglieder, meine Daten, ProďŹ l anpassen, geändert werden. Ohne Angabe erfolgt die Zuteilung aufgrund des Wohnortes.

Bern Espace Mittelland

Ostschweiz-FĂźrstentum Liechtenstein

Zentralschweiz

Andrea Hostettler, Präsidentin Landoltstrasse 95 3007 Bern Telefon 031 387 72 10 bern@veb.ch

Franz J. Rupf, Präsident Quaderstrasse 5, 7000 Chur Telefon 081 252 07 22 Fax 081 253 33 73 ostschweiz@veb.ch

Karl Gasser, Präsident Tßrlacherstr. 18, 6060 Sarnen Telefon 041 660 63 85 zentralschweiz@veb.ch

Aktuelle Veranstaltungen „ Neues von der Mehrwertsteuer am 12. September 2011

Aktuelle Veranstaltungen „ Gemeinsamer Anlass mit der Regionalgruppe Nordwestschweiz am 1. Oktober 2011

Aktuelle Veranstaltungen „ Jubiläumsanlass 60 Jahre veb.ch Zentralschweiz am 20. August 2011 ZĂźrich

Nordwestschweiz Peter Herger, Präsident Adetswilerstrasse 8a, 8344 Bäretswil Telefon G 081 710 56 00 zuerich@veb.ch

Roland Vannoni, Präsident BrĂźhlgasse 11 4153 Reinach Telefon 061 267 92 68 nordwestschweiz@veb.ch Aktuelle Veranstaltungen „ Besuch bei der Regionalgruppe Ostschweiz-FL am 1. Oktober 2011

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Verzicht auf Mitgliederpost Der veb.ch optimiert seine Versände an die Mitglieder, wo immer das möglich ist. Jedes Mitglied erhält vier Mal jährlich unsere Fachzeitschrift «rechnungswesen & controlling». Weitere Post beinhaltet Informationen zu Bildungsangeboten und Fachbüchern. Nun erhalten wir immer wieder Anfragen, ob wir nur die Fachzeitschrift und keine weiteren Postsendungen mehr zustellen könnten. Wir bitten alle betroffenen Personen um Verständnis, dass wir diesem Wunsch nicht entsprechen können. Es ist für uns als Verband sehr wichtig, dass wir unsere Angebote und Dienstleistungen bekannt machen dürfen. Entsprechend ist die Streuung an alle Mitglieder und anderen Interessenten für uns ein bedeutendes Marketinginstrument. Controlling Standard Im Dezember 2010 haben wir Sie über das Projekt «Controlling Standard» informiert und den Standard Nr. 1 zum Thema «Investitionsrechnung» in die Vernehmlassung gegeben. In der Zwischenzeit wurden Ihre umfangreichen Stellungnahmen in der Arbeitsgruppe diskutiert und mehrheitlich eingearbeitet. Ein herzliches Dankeschön an alle Personen, die sich die Zeit genommen haben, um das 30-seitige Dokument kritisch zu lesen. Die fertige Broschüre wird ab September 2011 kostenlos erhältlich sein. Selbstverständlich werden unsere Mitglieder automatisch ein Exemplar erhalten.

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Aus dem veb.ch

Aus der veb.ch-Geschäftsstelle

Englische Zertifikate nach neuem Reglement «Diploma Supplement» Die eidgenössischen Prüfungen wurden wiederum an die Anforderungen der Wirtschaft angepasst und für die diesjährigen Prüfungen wurden die neuen Prüfungsreglemente angewendet. Alle Informationen zu den neuen Reglementen und Weisungen finden Sie auf www.examen.ch, Rechnungswesen und Controlling. Seit 2006 bietet der veb.ch – exklusiv für Mitglieder – eine wertvolle Ergänzung zum offiziellen, eidgenössisch anerkannten Fachausweis und Diplom an: das Zertifikat. Es erfüllt insbesondere die Anforderungen des internationalen Arbeitsmarktes. Das Zertifikat ist gültig im Zusammenhang mit Diplom oder Fachausweis. in englischer oder deutscher Sprache erhältlich. enthält alle Studien- und Prüfungsfächer und Erläuterungen des Prüfungsstoffes nach den neusten Reglementen. weist auf die ECTS-Punkte hin. wird in Übereinstimmung mit dem BBT ausgestellt. Das Bestellformular kann im geschützten Mitgliederbereich, Dokumente, heruntergeladen werden. Mutation der persönlichen Daten Jedes Mitglied hat ein Login, welches aus der erfassten E-Mailadresse und einem Passwort besteht. Dadurch haben Sie Zugriff auf die persönlichen Stammdaten,

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Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin und Mitglied des veb.ch-Vorstandes.

Pia Bürgi, Assistentin; Andrea Fehr, Sachbearbeiterin Kurswesen welche in unserer Datenbank gespeichert sind. Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit Ihrem Login eine andere Person für eine Weiterbildung anmelden und Ihre Daten mit den neuen Informationen überschreiben, dann gibt es Ihre Daten nicht mehr. Selbstverständlich sind wir bestrebt, auch technisch eine Lösung zu finden, damit dieses Risiko auf ein Minimum gesenkt werden kann. Aber wir sind Ihnen trotzdem sehr dankbar, wenn Sie dem onlineAnmeldeprozess die entsprechende Aufmerksamkeit zukommen lassen.

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Aus dem veb.ch

Veranstaltungen und Adressen

veb.ch

Controller Akademie AG Zürich

Lagerstrasse 1, Postfach 1262 8021 Zürich Telefon 043 336 50 30 Fax 043 336 50 33 www.veb.ch, info@veb.ch

17.08.2011: Beginn Vorbereitung CIMA: Strategy Level Papers und TOPCIMA, Zürich 25.08.2011: Netzwerkanlass für Ehemalige: Nachfolgeregelung im Unternehmen, Zürich 07.09.2011: Beginn 17. Durchführung Studiengang «Diploma as IFRSAccountant, Certified by Controller Akademie and Ernst&Young», Zürich 08.09. und 22.09.2011: Seminar «Englisch diskutieren und präsentieren» speziell für Finanz-Führungskräfte, Zürich 23.10.2011: Beginn Studiengang für Expertinnen/Experten in Rechnungslegung und Controlling (in 5 oder 3 Semestern), Zürich 26.10.2011: Beginn Controlling-Praxisstudium in sechs Modulen (Dauer 1 Semester), Zürich 26.+27.10.2011: IFRS Update, Zürich ab 03.11.2011: Beginn Studiengang Projekt-Controlling. Projekterfolg durch richtiges und wirksames Controlling (Dauer 10 Halbtage), Zürich 22.11.2011: Seminar für Ehemalige «Neues Rechnungslegungsrecht», Zürich 29.11. oder 08.12.2011: Seminar Geschäftsberichte effizient erstellen, Zürich

acf.ch Ass. dei contabili-controller diplomati federali – Gruppo della svizzera italiana Ines Guarisco, Presidente 6963 Lugano-Cureggia Telefono/Fax 091 966 03 35 www.acf.ch, iguarisco@acf.ch swisco.ch Chambre des experts en finance et en controlling Rue de Neuchâtel 1 1400 Yverdon-les-Bains Tél. 024 425 21 72, Fax 024 425 21 71 www.swisco.ch, info@swisco.ch

veb.ch demnächst Tagesseminare IKS und Risikobeurteilung: 14. September 2011 Strukturänderungen im KMU: 29. September 2011 Steuern und Recht: 8. November 2011 Personal und Sozialversicherungen: 23. November 2011 Lehrgänge CH-Mehrwertsteuer: Start am 22. August 2011 Konzernrechnung: Start am 24. August 2011 Nachfolgeregelung, Unternehmensbewertung: Start am 24. August 2011 Immobilien: Start am 29. August 2011 Experte Swiss GAAP FER: Start am 31. August 2011 Personaladministration: Start am 14. September 2011 IKS und Risikobeurteilung: Start am 15. September 2011 Das Veranstaltungsangebot wird laufend ergänzt. Besuchen Sie uns auf www.veb.ch.

Impressum «rechnungswesen & controlling», Fachinformationen des Schweizerischen Verbandes der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen veb.ch

Unsere Partner

Erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 11‘000 Exemplaren Redaktion: Herbert Mattle, Präsident, Obfelden; Dieter Pfaff, Vizepräsident, Wettswil; Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin Inserate und Auskünfte: Geschäftsstelle veb.ch, Lagerstrasse 1, 8004 Zürich, Telefon 043 336 50 30, Fax 043 336 50 33, info@veb.ch, www.veb.ch Layout, Druck und Versand: Druckzentrum AG, Zürich Süd, Rainstrasse 3, 8143 Stallikon Bezug: «rechnungswesen & controlling» kann kostenlos bezogen werden bei veb.ch oder steht zum Download zur Verfügung (www.veb.ch/Publikationen/r&c) Rechtlicher Hinweis: Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion gestattet. Adressänderungen: Bitte melden Sie Mutationen der Geschäftsstelle.

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rechnungswesen &controlling

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