Einführung und historischer Hintergrund Einführende Übersicht
Ö
sterreich ist eine föderale Republik in Zentraleuropa (Abb. 1.). Seit 1995 ist Österreich Mitglied der Europäischen Union (EU) und wurde in der Folge ein Mitglied der Europäischen Währungsunion (Eurozone). Seit 2001 wird in Österreich der Euro als Zahlungsmittel eingesetzt, seit 1. Jänner 2002 auch im Sichtverkehr. Österreich ist eine demokratische Republik und ein Bundesstaat, der sich zusammensetzt aus den selbstständigen Ländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien. Jedes Bundesland (außer Wien) ist in politische Bezirke (Verwaltungseinheiten) eingeteilt, die wiederum aus Gemeinden bestehen. Bundeshauptstadt und Sitz der obersten Organe des Bundes ist Wien. Im Bereich der Länder wird die Vollziehung des Bundes, soweit nicht eigene Bundesbehörden bestehen (unmittelbare Bundesverwaltung), von der/vom Landeshauptfrau/mann ausgeübt (mittelbare Bundesverwaltung). In den Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung ist die/der Landeshauptfrau/mann an die Weisungen der Bundesregierung sowie der einzelnen Bundesminister/innen gebunden. Politischer Hintergrund Die Gesetzgebung des Bundes wird vom Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat ausgeübt. Der Sitz des Nationalrates ist die Bundeshauptstadt Wien. Der Nationalrat hat 183 Mitglieder und wird für vier Jahre gewählt. Der Bundesrat ist die Länderkammer der Bundesgesetzgebung. Seine Mitglieder werden von den Landtagen der einzelnen Bundesländer für die Dauer der jeweiligen Landtagsgesetzgebungsperiode gewählt, wobei die Anzahl der pro Bundesland entsandten Mitglieder dem Verhältnis seiner Einwohnerzahl zu jener des bevölkerungsstärksten Bundeslandes entspricht. Jedem Bundesland
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