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Was ist Maßregelvollzug Nahlah Saimeh

Definition und Auftrag Die Begriffe „Maßregelvollzug“ und „Forensische Psychiatrie“ werden zumeist als Synonyme verwendet. Zu den gesetzlichen Grundlagen der Maßregeln gehören die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern gem. §§ 63, 64 StGB in psychiatrische Kliniken oder Suchtkliniken und die Unterbringung von (per Definition psychisch gesunden) Hangtätern in der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 StGB. Während Strafe stets eine Reaktion auf ein vorwerfbares, zu missbilligendes Verhalten darstellt und daran Ideen von Sühne und Korrektur des Straftäters gebunden sind, stellen Maßregeln der Besserung und Sicherung auf den Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern ab, vor psychisch kranken und vor psychisch gesunden. Sie ermöglichen aber auch erst die Trennung zwischen Strafe für Tatschuld und Therapie für schuldunfähige Täter. Die Forensische Psychiatrie befasst sich mit denjenigen Tätern, die aufgrund einer gravierenden psychischen Erkrankung Straftaten begangen haben und deswegen bei der Tatbegehung erheblich vermindert schuldfähig oder gänzlich schuldunfähig waren. Mit der Anwendung der §§ 63, 64 StGB werden aus Straftätern Patienten. Während die Zulässigkeit der Unterbringung gem. § 63 StGB von der Interventionsnotwendigkeit abhängt, nicht jedoch von der tatsächlichen Aussicht auf Therapierbarkeit, ist die Unterbringung gem. § 64 StGB abhängig von der Interventionsmöglichkeit. Während die Unterbringung gem. §§ 63, 64 StGB direkt im Urteil angeordnet werden muss, kann die Sicherungsverwahrung (§ 66

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