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1 Allgemeine Organisation

1 Allgemeine Organisation 

Die fachliche Qualität der Wundversorgung wird in jeder Einrichtung durch einen leitenden Arzt (in der Regel aus dem chirurgischen Bereich) garantiert.

Die in der Einrichtung arbeitenden oder dort beratenden Fachkräfte und Spezialisten sollten benannt und bekannt sein.

Die Wundversorgung und Wundberatung sollte einrichtungsbezogen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten z. B. in Form von Wundkonsiliarien, Wundambulanzen oder wundspezialisierten Abteilungen organisiert werden.

Wundbehandlung erfolgt unter hygienisch einwandfreien Kautelen. Erregernachweise (MRSA oder andere Problemkeime) und im Sinne geltender RKI-Empfehlungen aus den Ergebnissen ggf. zu ziehende Konsequenzen, wie Isolation, sind obligat.

Die Wundversorgung wird aussagekräftig dokumentiert (Fotodokumentation, Wunddokumentations-Bogen, Digitales Dokumentationsprogramm). Jede Einrichtung stellt die Voraussetzungen für eine technisch und juristisch einwandfreie Dokumentation sicher.

In jeder Einrichtung sollte ein Kernsortiment an Wundtherapeutika und Wundauflagen geführt und jederzeit verfügbar sein. Die Einsetzung spezieller Entscheidungsgremien wie interdisziplinärer Wundgruppen oder Wundkommissionen wird ausdrücklich empfohlen.

Bei Patientenüberleitung sind aussagekräftige Informationen über die bisherige Versorgung zu übermitteln. Es ist darauf zu achten, dass ausreichend Verbandmaterialien bis zum nächst möglichen Arztbesuch mitgegeben werden.

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