Pauschalen 2016 Unbeschwertes Reisen für Aktive und Genießer Weinerlebnis, Wandern und Radfahren DEUTSCHLANDS GRÖSSTE ROTWEINLANDSCHAFT
Mit Spezial-Pauschalen zum
www.neckar-zaber-tourismus.de
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HEILBRONN
Schwaigern Stetten a.H.
NORDHEIM
B.-Neipperg
E.-Kleingartach
BRACKENHEIM B.-Hausen a.d.Z.
ZABERFELD
GÜGLINGEN
PFAFFENHOFEN
G.-Frauenzimmern
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LAUFFEN A.N.
B.-Botenheim B.-Meimsheim
ZABER
Weiler a.d.Z. Badesee Ehmentsklinge CLEEBRONN Sternenfels Badesee Katzenbach Zaberquelle G.-Eibensbach MICHAELSBERG
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Z.-Leonbronn
Z.-Michelbach
B.-Dürrenzimmern
B.-Haberschlacht B.-Stockheim
Z.-Ochsenburg
ca. 1 km
N.-Nordhausen
Eppingen
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NECKARWESTHEIM Bönnigheim
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STUTTGART
Richtung Frankfurt/Heidelberg AD HOCKENHEIM Richtung Mannheim AK WALLDORF
Richtung AS Wiesloch/ Heidelberg Richtung Rauhenberg Mosbach AS Sinsheim AS SinsheimSteinsfurt AS Bad Rappenau A6
A5 Eppingen
AS Bruchsal Bruchsal AS KarlsruheDurchlach KARLSRUHE
Berghausen
AD KARLSRUHE
Schwaigern Gemmingen
Richtung Bad Wimpfen AS Richtung HeilbronnWürzburg Neckarsulm AK WEINSBERG
HEILBRONN
Nordheim
Richtung Nürnberg
Güglingen Brackenheim Lauffen a.N. AS Ilsfeld Pfaffenhofen Bönnigheim Neckarwestheim Cleebronn Zaberfeld AS Mundelsheim Bretten Erlebnispark Kirchheim a.N. Tripsdrill Maulbronn A81
A8 Richtung Basel
AS Pforzheim-West PFORZHEIM
Bietigheim
Illingen
Vaihingen AS PforzheimOst AS Heimsheim
AS LudwigsburgNord LUDWIGSBURG AS StuttgartZuffenhausen STUTTGART
AD LEONBERG AK STUTTGART
Neckar-Zaber-Tourismus e.V. Im Rondell Heilbronner Str. 36 74336 Brackenheim 2
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Stand: Dezember 2015 • Fotos: Neckar-Zaber-Tourismus e.V., Chris Knickerbocker, anzock photographY, Thomas Rathay, Claudia Fy, www.delicioustravel.de, u.a. • Auflage 2.000 Stück
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Richtung München / Singen
Tel. 07135/ 933 525 Fax: 07135/ 933 526 info@neckar-zaber-tourismus.de www.neckar-zaber-tourismus.de
Herzlich Willkommen! Sich um nichts kümmern müssen, das ist Urlaub. Unsere Pauschalangebote sind dafür perfekt geeignet. Von der Übernachtung bis zum passenden Rahmenprogramm haben wir alles für Sie vorbereitet. Ob genussvolles Weinwochenende oder aktive Wanderwoche – gerne gehen wir auch auf Ihre individuellen Wünsche ein. Kommen Sie auf Entdeckungstour in „Deutschlands größte Rotweinlandschaft“.
Wir freuen uns auf Sie!
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Wein-Wochenende im Zabergäu Weinerlebnis mit Spiel, Spaß und Genuss
Weinschmecker willkommen! Wahre Gaumenfreuden und exquisite Weine erwarten Sie bei Ihrer kulinarischen Reise durch „Deutschlands größte Rotweinlandschaft“. Rund um den Wein geht es auch beim Wengertergolf, ein sportlich-spaßiges Golf-Event der besonderen Art. Knacken Sie den Platzrekord? Nach 18 Loch verwöhnt Sie Sabine Sick mit hausgemachtem Kuchen in ihrem Hof-Café.
Leistungen: • 2 Übernachtungen im DZ mit Frühstück im Gasthaus Hotel Adler in Botenheim oder Hotel Herzogskelter in Güglingen • 4-Gang Genießer-Menü mit korrespondierenden Weinen • 18 Loch Spielspaß und Weinwissen beim Wengertergolf • Einkehr im Hof-Café mit Begrüßungssecco, Kaffee und einem Stück Kuchen • Eintritt ins Theodor Heuss Museum Brackenheim oder Römermuseum Güglingen • Informationsmaterial und Wandervorschläge für die Region
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Preise pro Person: Im DZ 175,00 € Im EZ 205,00 € Buchbar zur Golfsaison von April-Oktober Anreisetag: Freitag
(Buchung spätestens 2 Wochen vor Reisetermin)
„Auf Ihr Wohl“ im zauberhaften Zabergäu
Rund um den Wein geht es an diesem Wochenende Unsere Weinerlebnisführerinnen führen Sie hinab in den Keller und hinein in die Weinberge. Ob Familie- oder Freundeskreis, privat oder geschäftlich, gemeinsam erleben Sie ausgewählte Entdeckungstouren und probieren unsere Weine dort, wo sie wachsen und reifen. Herzhaftes und Süßes aus der Region begleiten Sie dabei.
Preise pro Person: Im DZ 190,00 € Im EZ 220,00 € Buchbar ganzjährig ab 6 Personen. Anreisetag: Freitag
(Buchung spätestens 2 Wochen vor Reisetermin)
Leistungen: • 2 Übernachtungen mit Frühstück • 4-Gang Genießer-Menü mit korrespondierenden Weinen • Exklusive Stadt- und Weinführung „Kellerkinder“ durch Brackenheim mit 2 Proben • Kellerführung mit einer Probe • Weinerlebnistour mit 3 Proben und Fingerfood • Einkehr im Hof-Café mit Kaffee und einem Stück Kuchen
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Wandern wo der Wein wächst Wandern ohne Gepäck (4 Wandertage)
Naturnahe Laubwälder auf den Nordhängen und sonnenverwöhnte Weinlagen auf den Südhängen prägen „Deutschlands größte Rotweinlandschaft“. In harmonischem Zusammenspiel von Natur und Kultur entstand so eine abwechslungsreiche Szenerie – nicht spektakulär und grandios, eher besinnlich und beschaulich. Vier Tage lang Weinlandschaft zum Wohlfühlen. Weinschmecker willkommen!
Leistungen: • 4 Übernachtungen mit Frühstück • Gepäcktransport von Unterkunft zu Unterkunft • Begrüßungssecco • Kartenmaterial und Reiseunterlagen • Weinsouvenir Tourablauf: Anreise nach Lauffen a.N., Lauffen-Bönnigheim-Botenheim (ca. 18 km), Botenheim-Cleebronn-Güglingen (ca. 17 km), Güglingen-Stockheim-Haberschlacht Neipperg-Dürrenzimmern (ca. 16 km), Dürrenzimmern-Nordhausen-Nordheim Lauffen (ca. 14 km). 6
Preise pro Person: Im DZ 199,00 € Im EZ 259,00 € Optional: Zusatznacht in Lauffen 34,50 €
Buchbar ganzjährig ab 2 Personen.
(Buchung spätestens 2 Wochen vor Reisetermin)
Landschaft mit Leichtigkeit
Mit dem E-Bike über Strom- und Heuchelberg Laubwälder, Weinberge, Flusstäler und Obstwiesen bilden die Kulisse für diese Radtour. Eine Reise durch „Deutschlands größte Rotweinlandschaft“, durch sanft geformtes Kulturland mit einer reichen Geschichte, herrlichen Weinen und südlichem Flair. Die Leichtigkeit ist Ihr Begleiter: Ihr Gepäck wird transportiert und das E-Bike unterstützt Sie, die vielseitige, anmutige und zuweilen spektakuläre Landschaft des Naturparks Stromberg-Heuchelberg bequem zu erkunden.
Preise pro Person: Im DZ 349,00 € Im EZ 389,00 € mit eigenem Rad im DZ 249,00 €
Buchbar ab 2 Personen von April-Oktober (Buchung spätestens 2 Wochen vor Reisetermin)
Leistungen: • 4 Übernachtungen mit Frühstück in ausgezeichneten und fahrradfreundlichen Betrieben • E-Bike inkl. Einweisung und täglich kostenfreie Akkuladung für 4 Tage • Gepäcktransport von Unterkunft zu Unterkunft • Begrüßungssekt • Eintritt UNESCO Weltkulturerbe Kloster Maulbronn • 3er Weinprobe • Kartenmaterial und Reiseunterlagen • kostenloser Parkplatz während der Tour Tourverlauf: Güglingen-Nordheim-Eppingen-MaulbronnGüglingen. Mit eigenem Rad ist der Startpunkt frei wählbar. Zusatznacht möglich. 7
Abenteuer und Action mitten im Grünen
Spannende Tage u. Nächte zwischen Wäldern u. Wiesen
Tage und Nächte voller Spannung und Abenteuer erwarten Sie zwischen Wäldern und Wiesen. Schlafen im Schäferwagen und frühstücken in der Wildsau-Schenke - hier wird alles zum Erlebnis. Stürzen Sie sich im Erlebnispark Tripsdrill mit „Karacho“ in die neue Katapult-Achterbahn - eine der über 100 originellen Attraktionen. Erholung verspricht ein Spaziergang im Wildparadies mit seinen rund 40 verschiedenen Tierarten. Verpassen Sie auf keinen Fall die Flugvorführung der majestätischen Greifvögel. Am nächsten Tag tauchen Sie ein in die Alltags- und Götterwelt der Römerzeit, gehen im Naturparkzentrum Zaberfeld auf Entdeckungstour und erforschen die Zaberfelder Wasserwelt. Leistungen: • 2 ÜN im Schäferwagen mit Frühstücksbuffet • Eintritt ins Wildparadies an allen Aufenthaltstagen • 1 x Eintritt in den Erlebnispark Tripsdrill • 1 x Eintritt ins Römermuseum Güglingen • 1 x Eintritt ins Naturparkzentrum Zaberfeld • 1 x Wassererlebnisbox pro Familie
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Preise: Erw. und Jugendliche ab 12 Jahre pro Person ab 119,50 € Kinder (4-11 Jahre) pro Person ab 59,50 € Bei Belegung 2 Erw. und 2 Kinder Buchbar ab 2 Personen während der ÖZ des Erlebnisparks Tripsdrill: Ende März bis Anfang Nov. Anreise: Freitag (Buchung spätestens 2 Wochen vor Reisetermin)
Den WeinSüden Württemberg entdecken Zwischen Stuttgart und Heidelberg liegt Deutschlands Rotweinregion Nr. 1. Wer die reizvolle Gegend im Frühling 2016 besucht, kann sich mit dem Württemberger Wein-Kultur-Festival auf ein besonderes Schmankerl freuen.
Vom 30. April bis zum 31. Mai 2016 dreht sich in Württemberg bei den mehr als 100 Festival-Veranstaltungen alles um den süffigen Rebensaft, um kulinarische und kulturelle Leckerbissen.
Kurzurlaub im Frühjahr 2016 planen Auch in der Neckar-Zaber-Region wird dem weinaffinen Urlauber in diesem Zeitraum ein prall gefülltes Veranstaltungsprogramm geboten. Die Highlights haben wir zu attraktiven Komplettangeboten für Ihren Kurzurlaub zusammengefasst. Wählen Sie auf den folgenden Seiten Ihr Lieblingsangebot oder stellen Sie sich Ihren Aufenthalt individuell aus der Veranstaltungsübersicht zusammen.
Alle Veranstaltungen, Reiseangebote und Gastgeber unter www.Wein-Kultur-Festival.de Der Neckar-Zaber-Tourismus e.V. tritt im Rahmen des Württemberger Wein-Kultur-Festivals nur für die in dieser Broschüre aufgeführten Pauschalen als Reiseveranstalter auf. 9
Rhythmen & Reben
Samstag 30.4.-Sonntag 1.5.2016 Dieser Kurzurlaub hält eine Komposition aus schönen Klängen, regionalen Köstlichkeiten, schwäbischer Geselligkeit und eine Auswahl von mehr als 100 Württemberger Weinen bereit. Stimmen Sie sich bei einem prickelnden Kaffeekränzchen auf das Wochenende ein, lassen Sie sich von der Bläserphilharmonie Thum in die Welt der Rhythmen und Reben entführen und finden Sie beim Frühlingsweinfest Ihren liebsten Württemberger. Leistungen: 1 Übernachtung mit Frühstück Samstag, 30.04.2016, Nachmittag „Prickelndes Kaffeekränzchen“ In einem Hof- oder Winzercafé der Region werden Sie zur Einstimmung mit einem Glas Secco begrüßt und können in gemütlicher Atmosphäre bei 2 Tassen Kaffee und einem Stück Kuchen oder Torte diese süße Auszeit genießen. Samstag, 30.04.2016, 18 Uhr Bläserphilharmonie Thum: Rhythmen & Reben Symphonisches Weinerlebnis-Konzert in Lauffen a.N. mit 3-Gänge Menü und korrespondierenden Weinen der Lauffener Weingärtner Sonntag, 1.5.2016, 11-18 Uhr Besuch des großen Frühlingsweinfestes der Weingärtner Stromberg-Zabergäu mit Musik, Wein und einem Shuttleservice zwischen dem Weinkeller Brackenheim und dem Strombergkeller. Zugang zur Verkostungszone mit Verkostung des großen Sortiments bestehend aus mehr als 100 Weinen und Ihre Lieblingsflasche der „Mann im Fass“-Serie zum nach Hause mitnehmen. 10
Preise: 153,00 € p.P. im DZ 168,00 € p.P. im EZ (Buchung bis 2 Wochen vor Reisetermin möglich) Zusatznacht buchbar: für Fr. 29.4 oder So. 1.5. Aufpreis von 37 € im DZ bzw. 52 € im EZ
WeinKultur PUR
Freitag 20.5.-Sonntag 22.5.2016 Er begleitet Ihren Theaterabend oder den Spaziergang bei Vollmond, kann auf Rädern probiert werden, fließt wie im Schlaraffenland aus einem Brunnen und lässt Geschichten aus längst vergangener Zeit wieder lebendig werden – so haben Sie württembergischen Wein noch nie erlebt! Ein Wochenende WeinKultur PUR in „Deutschlands größter Rotweinlandschaft“ erwartet Sie!
Preise: 136,00 € p.P. im DZ 166,00 € p.P. im EZ (Buchung bis 2 Wochen vor Reisetermin möglich) Zusatznacht bucbar: ab Do. 19.5. mit Stadtführung in Güglingen und Weinbrunnen für 179 € p.P. im DZ oder 209 € p.P. im EZ
Leistungen: 2 Übernachtungen mit Frühstück Freitag, 20.5.2016, 20 Uhr Theaterabend im großen Festzelt des Weinkonvents Dürrenzimmern als Auftakt des Weinfestes Samstag, 21.5.2016, 14-18 Uhr „Wein-Wagen-Geschichte(n) erleben und er-Fahren“-Tour Erleben Sie bequem und komfortabel eine Tour auf dem Planwagen „Katzenbeißer-Carrus“ in Lauffen mit 5 ausgewählten Kostbarkeiten ODER Samstag, 21.5.2016, 20-23 Uhr Mondschein und Wein - Weinerlebnisführung in Cleebronn Erleben Sie bei Vollmond einen romantischen Spaziergang am Cleebronner Michaelsberg. Begleitet vom Kerzenschein, Lampions, Weinen und Köstlichkeiten der Region. Sonntag, 22.5.2016, 16 Uhr Wein u. historischer Spaziergang in Lauffen a.N. Historische Wein- und Kostümführung mit Stadtbüttel Hillers Loui und Mariele vom Dorf in Lauffen a.N. mit guten Tropfen und kleinen Leckereien. 11
Württemberger Hüftgold Freitag 27.5.-Montag 30.5.2015
Kann Genuss Sünde sein? Selbst wenn, diese Pauschale dürfen sich Weinliebhaber und Freunde der guten Küche nicht entgehen lassen. Gaumenfreuden in vier Gängen, ein Augenschmaus in Form eines atemberaubenden Ausblicks und kulturelle Leckerbissen gelesen vom Sternekoch sind die Zutaten für das wertvolle Württemberger Hüftgold. Leistungen: 3 Übernachtungen mit Frühstück Freitag, 27.05.2016, 19 Uhr 4-Gang Genießer Menü mit korrespondierenden Weinen Regional hochwertige Küche abgestimmt mit regionalen Tropfen Samstag, 28.05.2016, ab 14 Uhr „Prickelndes Kaffeekränzchen“ Sie werden zur Einstimmung mit einem Glas Secco begrüßt und können in gemütlicher Atmosphäre bei 2 Tassen Kaffee und einem Stück Kuchen oder Torte diese süße Auszeit genießen. Samstag, 28.05.2016, ab 16 Uhr Käsbergfest der Lauffener Weingärtner in Mundelsheim TIPP: Besuch des Weinfestes mit grandiosem Ausblick Sonntag, 29.05.2016, 14 Uhr Kellerkinder in Brackenheim - Weinerlebnisführung Weinkulturspaziergang mit Weinprobe in historischen Kellern und hinter geschichtsträchtigen Mauern Sonntag, 29.05.2016, 19:30 Uhr Vincent Klink & Patrick Bebelaar: „Ein Bauch spaziert durch Paris“ Musikalische Lesung des Stuttgarter Sternekochs in Lauffen a.N.. Mit Jazz und Text, da gibt es kräftig was auf die Ohren. 12
Preise: 205,00 € p.P. im DZ 250,00 € p.P. im EZ (Buchung bis 2 Wochen vor Reisetermin möglich)
Ihre Gastgeber für das Württemberger Wein-Kultur-Festival 2016 Landpension Kohler Brackenheim-Dürrenzimmern +49 7135 95050 info@landpension-kohler.de www.landpension-kohler.de Gästehaus Kraft Lauffen a. N. +49 7133 98250 info@gaestehaus-kraft.de www.gaestehaus-kraft.de
4 EZ 6 DZ 5 FeWo
6 EZ 22 DZ
Bahn.Bus.Taxi So kommen Sie trotz Weingenuss unbeschwert von A nach B. Ihre Fahrplanauskunft für Bus und Bahn: www.efa-bw.de Bahnhof Lauffen a.N. Bahnhof Nordheim Taxi Gabriel Brackenheim-Güglingen Tel. +49 7135 97575 info@taxi-gabriel.de www.taxi-gabriel.de
Leintal Taxi Leingarten Tel. +49 7131 904040 Tel. +49 7138 8088 leintal-taxi@arcor.de www.leintal-taxi.de Taxi Carrara Lauffen a.N. Tel. +49 7133 5655 Tel. +49 175 222 6061
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Veranstaltungsübersicht für die Neckar-Zaber-Region Wann?
Was?
Sa 30.04.
18:00
Bläserphilharmonie Thum: Rhythmen & Reben
Sa 30.04.
19:00
Kelterparty Brackenheim
Sa 30.04.
19:00
Kult-Weinprobe mit Picknick
So 01.05.
11:00-18:00
Weinfrühling Stromberg-Zabergäu
Do 05.05.
10:00
Wein-Rad-Runde
Do 05.05.
17:00
Literatur und Musik am Weinbrunnen
Fr 06.05.
19:00
Reife Weine - Ein Buch mit sieben Siegeln
Fr 06.05.
19:00
Klassik auf Schloß Liebenstein - Trilogie der DREI
So 08.05.
11:00
Kirchheimer Weinterrasse - Weinverkostung in den Steillagen
So 08.05
14:30
Rother Theo: Genussmobil mit Stil
Fr 13.05.
19:00
Rock & Pop-Poeten
So 15.05.
11:00
Kirchheimer Weinterrasse - Weinverkostung in den Steillagen
Do 19.05.
16:00
Stadtführung mit Wein der aus dem Brunnen fließt
Fr 20.05.
20:00
Theaterabend im großen Festzelt
Sa. 21.05
14:00
„Wein-Wagen-Geschichte(n) erleben und er-Fahren“-Tour
Sa. 21.05
16:00
Weinfest des Weinkonvent Dürrenzimmern
Sa 21.05.
20:00-23:00
Mondschein und Wein
So 22.05.
11:00
Kirchheimer Weinterrasse - Weinverkostung in den Steillagen
So 22.05
11:00
Weinfest des Weinkonvent Dürrenzimmern
So 22.05.
11:00-18:00
Spargelfest der Weingärtner Cleebronn-Güglingen
So 22.05.
14:00
Wein und historischer Spaziergang
Mi 25.05.
14:00
Mönchsbergtour
Mi 25.05.
19:00
Stromberg & Zabergäu meets Tirol
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Wer?
Wo?
Weinerlebniskonzert
Stadt Lauffen a.N.
Lauffen a.N.
Weinfest
WG Stromberg-Zabergäu
Brackenheim
Weinprobe mit selbst mitgebrachtem Vesper
WG Stromberg-Zabergäu
Bönnigheim
Weinfest
WG Stromberg-Zabergäu
Brackenh./Bönnigh.
Geführte Radtour
Bike-Guide Wolfgang Keimp
Brackenheim
Lesung mit Wein
Stadt Güglingen und VHS
Güglingen
Kulinarische Weinprobe
Schloss Liebenstein
Neckarwestheim
Konzert
Schloss Liebenstein
Neckarwestheim
Weinausschank
WG Stromberg-Zabergäu
Kirchheim
Planwagenfahrt
WG Stromberg-Zabergäu
Brackenheim
Weinerlebniskonzert mit Weinprobe
Stadt Lauffen
Lauffen a.N.
Weinausschank
WG Stromberg-Zabergäu
Kirchheim
Weinselige Stadtführung
Stadt Güglingen
Güglingen
Theater mit Bewirtung
Weinkonvent Dürrenzimmern
Brackenheim
Planwagenfahrt
Lauffener Weingärtner/ Katzenbeißer Carrus
Lauffen a.N.
Weinfest
Weinkonvent Dürrenzimmern
Brackenheim
WeinErlebnisFührung
Rosemarie Seyb
Cleebronn
Weinausschank
WG Stromberg-Zabergäu
Kirchheim
Weinfest
Weinkonvent Dürrenzimmern
Brackenheim
Weinfest
Weingärtner Cleebronn-Güglingen
Cleebronn
WeinErlebnisFührung
Andrea Täschner u. Beate Schiefer
Lauffen a.N.
WeinErlebnisFührung
Weinkonvent-Dürrenzimmern
Brackenheim
Weinprobe mit selbst mitgebrachtem Vesper
WG Stromberg-Zabergäu
Brackenheim
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Veranstaltungsübersicht für die Neckar-Zaber-Region Wann?
Was?
Do 26.05.
10:00
Heuchelberg auf Rad und Pfad
Fr 27.05.
18:00
Käsbergfest
Sa 28.05.
16:00
Käsbergfest
So 29.05.
11:00
Steillagentag
So 29.05.
11:00
Kirchheimer Weinterrasse - Weinverkostung in den Steillagen
So 29.05.
14:00
Kellerkinder
So 29.05.
14:30
Weintour zum Schloß Liebenstein
So 29.05.
19:30
„Ein Bauch spaziert durch Paris“ mit Vincent Klink
16
Wer?
Wo?
Geführte Radtour
Bike-Guide Wolfgang Keimp
Brackenheim
Weinfest
Lauffener Weingärtner
Mundelsheim
Weinfest
Lauffener Weingärtner
Mundelsheim
Infos zu Steillagen mit Weinprobe
Lauffener Weingärtner
Mundelsheim
Weinausschank
WG Stromberg-Zabergäu
Kirchheim
Weinerlebnisführung
Regine Sommerfeld
Brackenheim
Weinerlebnisführung
Evi Böhringer-Kerner
Neckarwestheim
Musikalische Lesung
Stadt Lauffen a. N.
Lauffen a.N.
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Reisebedingungen für Pauschalangebote des Neckar-Zaber-Tourismus e.V. Sehr geehrter Gast, wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie – nachstehend „Reisender“ genannt - mit dem Neckar-Zaber-Tourismus e.V. - nachstehend „NZT“ - abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der NZT. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots des NZT und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Der NZT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 1.2. Die Buchung des Kunden kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen. Mit der Buchung bietet der Kunde dem NZT den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller darin enthaltenen Informationen sowie der vorliegenden Reisebedingungen verbindlich an. 1.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestä-tigung des NZT beim Kunden zu Stande, die keiner bestimmten Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der NZT dem Kunden eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Die Übermittlung einer schriftlichen Buchungsbestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Buchung kürzer als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 2. Leistungen Die vom NZT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem In¬halt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hin¬weise und Erläuterungen. 3. Anzahlung/Restzahlung 3.1. Sämtliche Zahlungen des Kunden sind erst nach Übergabe eines Sicherungsscheins gemäß § 651k Abs. 1 zahlungsfällig. Ein Sicherungsschein ist nicht zu übergeben, : a) wenn die Reiseleistungen keine Übernachtung einschließen, die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert und der Reisepreis pro Person € 75,- nicht übersteigt, b) wenn die Reiseleistungen keine Beförderung vom Wohnsitz des Kunden zum Reiseort beinhalten und in der Buchungsbestätigung bzw. der Rechnung angegeben ist, dass die Gesamtzahlung des Reisepreises nach Erbringung aller Reiseleistungen zum Reiseende zahlungsfällig ist. 3.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Annahmeerklärung des Kunden) beim NZT ist eine Anzahlung zu leisten, die 18
auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 10% des Reisepreises. 3.3. Die Restzahlung, oder - soweit in der Buchungsbestäti-gung/Rechnung angegeben ist, dass keine Anzahlung gefordert wird - der Gesamtreisepreis sind, soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziff. 7 genannten Gründen abgesagt werden kann, 2 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zah-lungsfällig. 4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem NZT unter der in der Buchungsbestätigung angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim NZT. 4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der NZT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der NZT, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 4.3. Der NZT hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berück-sichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60% e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises 4.4. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 4.5. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, dem NZT nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. 4.6. Der NZT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der NZT nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der NZT einen solchen Anspruch geltend, so ist der NZT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweiti-
gen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom NZT zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Der NZT wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den NZT zurückerstattet worden sind. 6. Obliegenheiten des Kunden / Reisenden, (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist) 6.1. Der Kunde / Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich dem NZT anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend. 6.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beein-trächtigt, so kann der Kunde / Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem NZT erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der NZT, bzw. seine Beauftragten eine Ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom NZT oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 6.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vor¬gesehenen Rückreisedatum gegenüber dem NZT unter der in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebenen Anschrift geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die fristwahrende Geltendmachung durch den Reisenden unverschuldet unterbleibt. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. 7. Rücktritt wegen Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl 7.1. Der NZT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den NZT muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein b) Der NZT hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben
oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen c) Der NZT ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt des NZT später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. 7.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der NZT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch den NZT diesem gegenüber geltend zu machen. 7.3. Im Falle des Rücktritts erhält der Reisende Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich vollständig zurück. 8. Haftungsbeschränkung 8.1. Die vertragliche Haftung des NZT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der NZT für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 8.2. Der NZT haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots des NZT sind und für den Reisenden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder b) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltun¬gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.). Die Haftung des NZT aus dem Vermittlungsverhältnis bei Vermittlungen nach a) und b) bleibt hiervon unberührt. 9. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung 9.1. Für Kunden / Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem NZT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können den NZT ausschließlich an seinem Sitz verklagen. 9.2. Für Klagen des NZT gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des NZT vereinbart. -----------------------------------------------------------------------------------Reiseveranstalter ist: Neckar-Zaber-Tourismus e.V. Vertreten durch den Vorsitzenden Volker Schiek und die Geschäftsführerin Ute Frank und Sabine Hübl Heilbronner Straße 36, 74336 Brackenheim, Tel. 07135/ 933525, Fax 07135/ 933526 info@neckar-zaber-tourismus.de Brackenheim, im Januar 2016 ------------------------------------------------------------------------------------
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Unsere Pauschalen: • Wandern wo der Wein wächst • Landschaft mit Leichtigkeit • Wein - Wochenende im Zabergäu • „Auf Ihr Wohl“ im zauberhaften Zabergäu • Wein, Wald und Reben erleben Spezial-Pauschalen zum Württemberger Wein-Kultur-Festival: • Rhythmen & Reben • WeinKultur PUR • Württemberger Hüftgold rn Feste feie eßen Wein geni ngen
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Info und Buchung: Neckar-Zaber-Tourismus e.V. Heilbronner Str. 36 74336 Brackenheim Tel. 07135/93 35 25, Fax 07135/93 35 26 info@neckar-zaber-tourismus.de www.neckar-zaber-tourismus.de www.facebook.com/NeckarZaberTourismus 20
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