Pauschalen 2017 Unbeschwertes Reisen für Aktive und Genießer Weinerlebnis, Wandern und Radfahren DEUTSCHLANDS GRÖSSTE ROTWEINLANDSCHAFT
Mit Spezial-Pauschalen zum
www.neckar-zaber-tourismus.de
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HEILBRONN
Eppingen E.-Kleingartach
BRACKENHEIM B.-Hausen a.d.Z.
ZABERFELD
GÜGLINGEN
PFAFFENHOFEN
G.-Frauenzimmern
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LAUFFEN A.N.
B.-Botenheim B.-Meimsheim
ZABER
Weiler a.d.Z. Badesee Ehmentsklinge CLEEBRONN Sternenfels Badesee Katzenbach Zaberquelle G.-Eibensbach MICHAELSBERG
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NECKARWESTHEIM Bönnigheim
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STUTTGART
Richtung Frankfurt/Heidelberg AD HOCKENHEIM Richtung Mannheim AK WALLDORF
Richtung AS Wiesloch/ Heidelberg Richtung Rauhenberg Mosbach AS Sinsheim AS SinsheimSteinsfurt AS Bad Rappenau A6
A5 Eppingen
AS Bruchsal Bruchsal AS KarlsruheDurchlach KARLSRUHE
Berghausen
AD KARLSRUHE
Schwaigern Gemmingen
Richtung Bad Wimpfen AS Richtung HeilbronnWürzburg Neckarsulm AK WEINSBERG
HEILBRONN
Nordheim
Richtung Nürnberg
Güglingen Brackenheim Lauffen a.N. AS Ilsfeld Pfaffenhofen Bönnigheim Neckarwestheim Cleebronn Zaberfeld AS Mundelsheim Bretten Erlebnispark Kirchheim a.N. Tripsdrill Maulbronn A81
A8 Richtung Basel
AS Pforzheim-West PFORZHEIM
Bietigheim
Illingen
Vaihingen AS PforzheimOst AS Heimsheim
AS LudwigsburgNord LUDWIGSBURG AS StuttgartZuffenhausen STUTTGART
AD LEONBERG AK STUTTGART
Neckar-Zaber-Tourismus e.V. Im Rondell Heilbronner Str. 36 74336 Brackenheim 2
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Z.-Leonbronn
Z.-Michelbach
B.-Dürrenzimmern
B.-Haberschlacht B.-Stockheim
Z.-Ochsenburg
ca. 1 km
N.-Nordhausen
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NORDHEIM
B.-Neipperg
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Stetten a.H.
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Stand: Januar 2017 • Fotos: Neckar-Zaber-Tourismus e.V., Chris Knickerbocker, anzock photographY, Thomas Rathay, Claudia Fy, www.delicioustravel.de, u.a. • Auflage 2.000 Stück
Schwaigern
Richtung München / Singen
Tel. 07135 933525 Fax: 07135 933526 info@neckar-zaber-tourismus.de www.neckar-zaber-tourismus.de
Herzlich Willkommen! Sich um nichts kümmern müssen, das ist Urlaub. Unsere Pauschalangebote sind dafür perfekt geeignet. Von der Übernachtung bis zum passenden Rahmenprogramm haben wir alles für Sie vorbereitet. Ob genussvolles Weinwochenende oder aktive Wanderwoche – gerne gehen wir auch auf Ihre individuellen Wünsche ein. Kommen Sie auf Entdeckungstour in „Deutschlands größte Rotweinlandschaft“.
Wir freuen uns auf Sie!
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Wein-Wochenende im Zabergäu Weinerlebnis mit Spiel, Spaß und Genuss
Weinschmecker willkommen! Wahre Gaumenfreuden und exquisite Weine erwarten Sie bei Ihrer kulinarischen Reise durch „Deutschlands größte Rotweinlandschaft“. Rund um den Wein geht es auch beim Wengertergolf, ein sportlich-spaßiges Golf-Event der besonderen Art. Knacken Sie den Platzrekord? Nach 18 Loch verwöhnt Sie Sabine Sick mit hausgemachtem Kuchen in ihrem Hof-Café.
Leistungen: • 2 Übernachtungen mit Frühstück im Gasthaus Hotel Adler in Brackenheim-Botenheim oder Hotel Restaurant Herzogskelter in Güglingen • 4-Gang Genießer-Menü mit korrespondierenden Weinen • 18 Loch Spielspaß und Weinwissen beim Wengertergolf • Einkehr im Hof-Café mit Begrüßungssecco, Kaffee und einem Stück Kuchen • Eintritt ins Theodor Heuss Museum Brackenheim oder Römermuseum Güglingen • Informationsmaterial und Wandervorschläge für die Region
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Preise pro Person: Im DZ 175,00 € Im EZ 205,00 € Buchbar zur Golfsaison von April-Oktober Anreisetag: Freitag Verfügbarkeit auf Anfrage
In vertrauter Runde
Kunterbunte Weinauszeit für Kleingruppen Wir laden Sie ein zu einer genussvollen Auszeit mit Freunden oder Familie. Auf dem Programm stehen jede Menge Gaumenkitzler. Dem Thema Wein begegnen Sie auf Ihrer kleinen Genussreise auf ganz unterschiedliche Art. Erkunden Sie seine Herkunft bei den Führungen durch Keller und Weinberge und genießen Sie das Endprodukt in vollendeter Form als Württemberger im Glas. Nahrung für den Geist liefern Stadtführung und Museumsbesuch.
Preise pro Person: Kat. A Hotel
Im DZ 205,00 € Im EZ 235,00 €
Kat. B Im DZ 184,00 € Gästehaus Im EZ 214,00 €
Buchbar ganzjährig ab 6 Personen Anreisetag: Freitag Verfügbarkeit auf Anfrage
Leistungen: • 2 Übernachtungen mit Frühstück im Hotel oder im Gästehaus • 4-Gang Genießer-Menü mit korrespondierenden Weinen • Kellerführung und Weinprobe im Weingut • Weinerlebnisführung mit 3er Weinprobe und Snack • Stadtführung • „Prickelndes Kaffeekränzchen“ mit Secco, Kaffee und Kuchen • Eintritt ins Theodor Heuss Museum Brackenheim oder ins Römermuseum Güglingen
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Wandern, wo der Wein wächst Wandern ohne Gepäck (4 Wandertage)
Naturnahe Laubwälder auf den Nordhängen und sonnenverwöhnte Weinlagen auf den Südhängen prägen „Deutschlands größte Rotweinlandschaft“. In harmonischem Zusammenspiel von Natur und Kultur entstand so eine abwechslungsreiche Szenerie – nicht spektakulär und grandios, eher besinnlich und beschaulich. Vier Tage lang Weinlandschaft zum Wohlfühlen. Weinschmecker willkommen!
Leistungen: • 4 Übernachtungen mit Frühstück • Gepäcktransport von Unterkunft zu Unterkunft • Begrüßungssecco • Kartenmaterial und Reiseunterlagen • GPS-Leihgerät Tourablauf: Anreise nach Lauffen a.N., Lauffen-Bönnigheim-Botenheim (ca. 16 km), Botenheim-Cleebronn-Güglingen (ca. 16 km), Güglingen-Stockheim-Haberschlacht Neipperg-Dürrenzimmern (ca. 14 km), Dürrenzimmern-Nordhausen-Nordheim Lauffen (ca. 13 km). 6
Preise pro Person: Im DZ 199,00 € Im EZ 259,00 € Optional: Zusatznacht in Lauffen 37,00 €
Buchbar ganzjährig ab 2 Personen Verfügbarkeit auf Anfrage
Landschaft mit Leichtigkeit
Mit dem E-Bike über Strom- und Heuchelberg Laubwälder, Weinberge, Flusstäler und Obstwiesen bilden die Kulisse für diese Radtour. Eine Reise durch „Deutschlands größte Rotweinlandschaft“, durch sanft geformtes Kulturland mit einer reichen Geschichte, herrlichen Weinen und südlichem Flair. Die Leichtigkeit ist Ihr Begleiter: Ihr Gepäck wird transportiert und das E-Bike unterstützt Sie, die vielseitige, anmutige und zuweilen spektakuläre Landschaft des Naturparks Stromberg-Heuchelberg bequem zu erkunden.
Preise pro Person: Im DZ 255,00 € Im EZ 315,00 € mit eigenem Rad Leih-E-Bike auf Anfrage
Buchbar ab 2 Personen von April-Oktober Verfügbarkeit auf Anfrage
Leistungen: • 4 Übernachtungen mit Frühstück in ausgezeichneten und fahrradfreundlichen Betrieben • Gepäcktransport von Unterkunft zu Unterkunft • Begrüßungssekt • Eintritt UNESCO Weltkulturerbe Kloster Maulbronn • 3er Weinprobe • GPS-Leihgerät • Kartenmaterial und Reiseunterlagen • kostenloser Parkplatz während der Tour Tourverlauf: Güglingen-Nordheim-Eppingen-MaulbronnGüglingen. Mit eigenem Rad ist der Startpunkt frei wählbar. Zusatznacht möglich. 7
Poetisch-Spritziges Weinwochenende
Rund um Friedrich Hölderlin und den Lauffener Wein
„Seliges Land! Kein Hügel in dir wächst ohne den Weinstock“ (Friedrich Hölderlin) Der Geburtsort des Dichters Friedrich Hölderlin, malerisch im sonnenverwöhnten Neckartal gelegen, ist bekannt für seine ausgezeichneten Weine. Natur und Wein gehen in Lauffen eine besonders fruchtbare Verbindung ein - geistige Genüsse gepaart mit den besten Lauffener Tropfen bescheren allen Literatur- und Weinliebhabern ein Wochenende für alle Sinne. Leistungen: • 2 Übernachtungen im Gästehaus Kraft inklusive reichhaltigem Frühstücksbüffet mit vielen regionalen Produkten • 6er Weinprobe mit Hölderlin-Vesperteller in der Lauffener Weingärtnergenossenschaft • Führung zum Kunstwerk „Hölderlin im Kreisverkehr“ von Peter Lenk und durchs Hölderlinzimmer mit kleinem Einblick in die Stadtgeschichte • Geführter lyrisch-spritziger Weinspaziergang unter dem Motto „Zeilenweise von Hölderlin bis Gernhardt“ inklusive 5er Weinprobe (1x Sekt, 4x Wein) • Material zur individuellen Besichtigung des Römischen Gutshofs
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Preise pro Person: Im DZ 139,00 € Im EZ 169,00 € Buchbar Mai bis Oktober ab 6 Personen. Anreise täglich Verfügbarkeit auf Anfrage
Abenteuer und Action mitten im Grünen
Spannende Tage u. Nächte zwischen Wäldern u. Wiesen
Tage und Nächte voller Spannung und Abenteuer erwarten Sie zwischen Wäldern und Wiesen. Schlafen im Schäferwagen und frühstücken in der Wildsau-Schenke - hier wird alles zum Erlebnis. Stürzen Sie sich im Erlebnispark Tripsdrill mit „Karacho“ in die Katapult-Achterbahn - eine der über 100 originellen Attraktionen. Erholung verspricht ein Spaziergang im Wildparadies mit seinen rund 40 verschiedenen Tierarten. Verpassen Sie auf keinen Fall die Flugvorführung der majestätischen Greifvögel. Am nächsten Tag tauchen Sie ein in die Alltags- und Götterwelt der Römerzeit, gehen im Naturparkzentrum Zaberfeld auf Entdeckungstour und erforschen die Zaberfelder Wasserwelt.
Preise: Erw. und Jugendliche ab 12 Jahre pro Person ab 119,50 € Kinder (4-11 Jahre) pro Person ab 59,50 € Bei Belegung 2 Erw. und 2 Kinder Buchbar ab 2 Personen während der ÖZ des Erlebnisparks Tripsdrill: 8. April bis 5. November 2017, Verfügbarkeit auf Anfrage.
Leistungen: • 2 ÜN im Schäferwagen mit Frühstücksbuffet • Eintritt ins Wildparadies an allen Aufenthaltstagen • 1 x Eintritt in den Erlebnispark Tripsdrill • 1 x Eintritt ins Römermuseum Güglingen • 1 x Eintritt ins Naturparkzentrum Zaberfeld • 1 x Wassererlebnisbox pro Familie
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Den WeinSüden Württemberg entdecken Zwischen Stuttgart und Heidelberg liegt Deutschlands Rotweinregion Nr. 1. Wer die reizvolle Gegend im Frühling 2017 besucht, kann sich mit dem Württemberger Wein-Kultur-Festival auf ein besonderes Schmankerl freuen.
Vom 30. April bis 31. Mai 2017 dreht sich in Württemberg bei den mehr als 100 Veranstaltungen bereits zum dritten Mal alles um den süffigen Rebensaft, um kulinarische und kulturelle Leckerbissen.
Kurzurlaub im Frühjahr 2017 planen Auch in der Neckar-Zaber-Region wird dem weinaffinen Urlauber in diesem Zeitraum ein prall gefülltes Veranstaltungsprogramm geboten. Die Highlights haben wir zu attraktiven Komplettangeboten für Ihren Kurzurlaub zusammengefasst. Wählen Sie auf den folgenden Seiten Ihr Lieblingsangebot oder stellen Sie sich Ihren Aufenthalt individuell aus der Veranstaltungsübersicht zusammen.
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Alle Veranstaltungen, Reiseangebote und Gastgeber unter www.Wein-Kultur-Festival.de Der Neckar-Zaber-Tourismus e.V. tritt im Rahmen des Württemberger Wein-Kultur-Festivals nur für die in dieser Broschüre aufgeführten Pauschalen als Reiseveranstalter auf.
Ihre Gastgeber für das Württemberger Wein-Kultur-Festival 2017 Landpension Kohler Brackenheim-Dürrenzimmern 07135 95050 info@landpension-kohler.de www.landpension-kohler.de Gästehaus Kraft Lauffen a. N. 07133 98250 info@gaestehaus-kraft.de www.gaestehaus-kraft.de
4 EZ 6 DZ 5 FeWo
6 EZ 22 DZ
Bahn.Bus.Taxi So kommen Sie trotz Weingenuss unbeschwert von A nach B. Ihre Fahrplanauskunft für Bus und Bahn: www.efa-bw.de Bahnhof Lauffen a.N. Bahnhof Nordheim Taxi Gabriel Brackenheim-Güglingen Tel. 07135 97575 info@taxi-gabriel.de www.taxi-gabriel.de
Leintal Taxi Leingarten Tel. 07131 904040 Tel. 07138 8088 leintal-taxi@arcor.de www.leintal-taxi.de Taxi Carrara Lauffen a.N. Tel. 07133 5655 Tel. 0175 222 6061
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Tatort Weinkeller: mit ChrisTine Urspruch dem Genuss-Geheimnis auf der Spur Donnerstag, 27. April bis Sonntag, 30. April 2017 Diese Reise verbindet Kultur und Genuss, Vergangenheit und Gegenwart, Ankunft und Aufbruch. Sie lernen die Hölderlinstadt Lauffen kennen, erkunden die Geburtsstadt von Theodor Heuss und verwöhnen Ihren Gaumen mit regionalen Leckerbissen und Württemberger Weinen. Ob in der Weinstube, direkt am Neckar oder beim Besuch historischer Keller - wir in Württemberg halten für nette Gäste immer ein Gläschen bereit. Leistungen: 3 Übernachtungen mit Frühstück Donnerstag, 27. April • Musikalische Lesung von ChrisTine Urspruch u. Christian Segmehl „Menschen auf Reisen – Geschichten von unterwegs“ Freitag, 28. April • Städtle und Burgführung in Lauffen am Neckar • Kostüm- u. Weinführung „Stadtbüttel Hillers Loui und Mariele vom Dorf“: Geschichten und Anekdoten bei Wein und Imbiss • 4-Gang Genießer-Menü mit korrespondierenden Weinen Samstag, 29. April • Weinkulturspaziergang „Kellerkinder“ in Brackenheim mit Weinprobe in Kellern aus verschiedenen Jahrhunderten • Besuch Theodor Heuss Museum • „Prickelndes Kaffeekränzchen“ mit Secco, Kaffee und Kuchen Tipp: Samstag, 29. und Sonntag, 30. April 360° Württemberg - Tag der offenen Weingüter 12
Preise pro Person: Im DZ 239,00 € Im EZ 285,00 € Buchung bis 2 Wochen vor Reisetermin möglich. Ihr Gastgeber ist das Gästehaus Kraft, mitten in den Weinbergen in Lauffen am Neckar.
Brackenheimer Leckerbissen Freitag, 5. Mai bis Sonntag, 7. Mai 2017 Dieses Wochenende führt Sie in die Brackenheimer Lagen, zu regionalen Weinen und kulinarischen Schmankerln. Lernen Sie den berühmtesten Sohn der Stadt kennen. Der 1. Bundespräsident Theodor Heuss wurde 1884 in der Lemberger-Metropole Brackenheim geboren und ließ seinen Lieblingswein gerne auch zu offiziellen Anlässen servieren. Die Liebe zum Wein teilen auch Ihre Gastgeber, die sowohl Pension als auch Weinbau mit viel Herzblut betreiben.
Preis pro Person: Im DZ 119,00 € Buchung bis 2 Wochen vor Reisetermin möglich. Ihr Gastgeber ist die Landpension Kohler in Brackenheim-Dürrenzimmern - die ideale Unterkunft zum Entspannen.
Leistungen: 2 Übernachtungen mit Frühstück Freitag, 5. Mai • Weinerlebnisführung nach Wahl: „Wein - Sensorik - Kulinarik“ oder „Theodor Heuss und der Wein - von bodenständig bis exzellent“ Samstag, 6. Mai • Besuch Theodor Heuss Museum • „Prickelndes Kaffeekränzchen“ mit Secco, Kaffee und Kuchen • Wertgutschein zum (W)Einkauf beim Weinkonvent Dürrenzimmern, direkt neben Ihrer Unterkunft Tipp: • An allen Tagen geöffnet: Spargelbesen in Grötzingers Bauernschänke in Brackenheim-Dürrenzimmern • Sonntag, 7. Mai: Abschuss beim Spargelfest der Weingärtner Cleebronn-Gügllingen
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Veranstaltungsübersicht für die Neckar-Zaber-Region Datum
Uhrzeit
Veranstaltung
Do 27.04.
20:00
ChristTine Urspruch & Christian Segmehl „Menschen auf Reisen - Geschichten von unterwegs“
Fr 28.04.
10:30-13:00
Rundgang im Weinberg mit Verkostung
Fr 28.04.
13:00-15:30
Hillers Loui und Mariele vom Dorf
Sa 29.04.
10:30-12:30
Kellerkinder
So 30.04.
17:00
Kelterparty Brackenheim
So 30.04.
19:00
Kult-Weinprobe mit Picknick
Mo 01.05.
11:00-18:00
Weinfrühling Stromberg & Zabergäu
Do 04.05.
17:30-21:30
La vie en Rosé
Fr 05.05.
10:30-13:00
Rundgang im Weinberg mit Verkostung
Fr 05.05.
17:30
Wein - Sensorik - Kulinarik
Fr 05.05.
19:00
Theodor Heuss und der Wein - von bodenständig bis exzellent
So 07.05.
14:30-17:30
Planwagenfahrt mit dem "Rothen Theo"
So 07.05.
11:00
Spargelfest
Mi 10.05.
19:00-22:30
Sunset - Moonrise
Fr 12.05.
18:30
Fisch + Wein
Fr 12.05.
19:00
Burgenland meets Württemberg
Sa 13.05.
10:30-13:00
Rundgang im Weinberg mit Verkostung
So 14.05.
14:00
„Wein-Wagen-Geschichte(n) erleben und er-Fahren“-Tour
So 14.05.
15:00-17:30
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Prickelnde Kräuterwanderung
Details
Veranstalter
Ort
Muskalische Lesung mit dem Tatort-Star
Stadt Lauffen a.N., „bühne frei“
Lauffen a.N.
Sektempfang, Infos und Vesper im Weinberg
Müllers Weingut im Auerberg
Nordheim
Historischer Spaziergang und Wein
Andrea Täschner, Beate Schiefer
Lauffen a.N.
Weinkulturspaziergang
Regine Sommerfeld
Brackenheim
Live-Musik, Weine, Sekt und Snacks
WG Stromberg-Zabergäu
Brackenheim
Weinprobe mit selbst mitgebrachtem Vesper
WG Stromberg-Zabergäu
Bönnigheim
Weinfest m. Kellerführungen u. Verköstigung
WG Stromberg-Zabergäu
Brackenheim & Bönnigheim
Themenprobe und Fingerfood
Weinkonvent Dürrenzimmern
Brackenheim
Sektempfang, Infos u. Vesper im Weinberg
Müllers Weingut im Auerberg
Nordheim
Weinwanderung mit Ein- und Ausblicken und Weinprobe
Wolfgang Keimp
Brackenheim
Literarischer Weinspaziergang
Regine Sommerfeld
Brackenheim
Unterwegs 5er Weinprobe und Vesper
WG Stromberg-Zabergäu
Brackenheim
Feine Spargelgerichte und Spitzenweine
WG Cleebronn-Güglingen eG
Cleebronn
Planwagenfahrt in den Sonnenuntergang, dazu Weine und Fingerfood
Regine Sommerfeld
Brackenheim
Großes Fischbuffet und leckere Weine
Müllers Weingut im Auerberg
Nordheim
Moderierte Vergleichsweinprobe
Schlosshotel Liebenstein, Weingut Kistenmacher-Hengerer
Heilbronn
Sektempfang, Infos und Vesper im Weinberg
Müllers Weingut im Auerberg
Nordheim
Planwagenfahrt mit 5 Kostbarkeiten
Katzenbeisser Carrus
Lauffen a.N.
Mit Sekt, Secco und kräutigen Snacks
WG Stromberg-Zabegäu
Brackenheim
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Veranstaltungsübersicht für die Neckar-Zaber-Region Datum
Uhrzeit
Veranstaltung
So 14.05.
18:00-20:00
Vorlese trifft Spätlese
Do 18.05.
20:00
Märchen im Burgturm: „Vom Wein“
Fr 19.05.
10:30-13:00
Rundgang im Weinberg mit Verkostung
Fr 19.05.
20:00
Wem kommt nicht Liebe Spanisch vor?
Fr 19.05. Sa 20.05.
18:00 16:00
Käsbergfest
Fr 19.05.
19:00
DüZi in Weiß
Fr 20.05.
18:00-22:00
Grill & Chill - Grillkochkurs
So 21.05.
16:00
Hillers Loui und Mariele vom Dorf
Do 25.05. bis So 28.05.
Lauffener Literaturtage 2017
Do 25.05.
10:00
Böcklerfest
Do 25.05., Sa 27.05.
10:30-13:00
Rundgang im Weinberg mit Verkostung
Sa 27.05.
18:00-21:00
Ein Abend mit Sankt Michael und Herzog Christoph Weinen
Mi 31.05.
14:00-17:00
Mönchsbergtour
16
Details
Veranstalter
Ort
Weinerlebnisführung mit Weingeschichten und Proben
Heidi Brose-Schilling
Brackenheim
„Märchen vom Wein“ für Erwachsene
Stadt Lauffen a.N.
Lauffen a.N.
Sektempfang, Infos und Vesper im Weinberg
Müllers Weingut im Auerberg
Nordheim
Spanischer Obernabend
Stadt Lauffen a. N., „bühne frei...“
Lauffen a.N.
Weinfest mit der längsten Tafel des Neckartals
Lauffener Weingärtner
Mundelsheim
Weiße Kleider - weiße Weine
Weinkonvent Dürrenzimmern
Brackenheim
Grillen mit Holzkohle, Gas, Smoker in Bio-Qualität
WG Stromberg-Zabergäu
Bönnigheim
Historischer Spaziergang und Wein
Andrea Täschner, Beate Schiefer
Lauffen a. N.
Literaturveranstaltungen zum Thema "Reisen und fremde Kulturen"
Stadt Lauffen a. N.
Lauffen a. N.
Hoggetse auf dem Böckler
Lauffener Weingärtner
Mundelsheim
Sektempfang, Infos und Vesper im Weinberg
Müllers Weinstube im Auerberg
Nordheim
Fahrt mit dem St. Michaels Express
Rosemarie Seyb
Cleebronn
Weinerlebnisführung m. Weinprobe u. Handvesper Susanne Müller
Brackenheim
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Reisebedingungen für Pauschalangebote des Neckar-Zaber-Tourismus e.V. Sehr geehrter Gast, wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie – nachstehend „Reisender“ genannt - mit dem Neckar-Zaber-Tourismus e.V. - nachstehend „NZT“ - abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der NZT. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots des NZT und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Der NZT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 1.2. Die Buchung des Kunden kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen. Mit der Buchung bietet der Kunde dem NZT den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller darin enthaltenen Informationen sowie der vorliegenden Reisebedingungen verbindlich an. 1.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestä-tigung des NZT beim Kunden zu Stande, die keiner bestimmten Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der NZT dem Kunden eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Die Übermittlung einer schriftlichen Buchungsbestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Buchung kürzer als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 2. Leistungen Die vom NZT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. 3. Anzahlung/Restzahlung 3.1. Sämtliche Zahlungen des Kunden sind erst nach Übergabe eines Sicherungsscheins gemäß § 651k Abs. 1 zahlungsfällig. Ein Sicherungsschein ist nicht zu übergeben, a) wenn die Reiseleistungen keine Übernachtung einschließen, die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert und der Reisepreis pro Person € 75,- nicht übersteigt, b) wenn die Reiseleistungen keine Beförderung vom Wohnsitz des Kunden zum Reiseort beinhalten und in der Buchungsbestätigung bzw. der Rechnung angegeben ist, dass die Gesamtzahlung des Reisepreises nach Erbringung aller Reiseleistungen zum Reiseende zahlungsfällig ist. 3.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Annahmeerklärung des Kunden) beim NZT ist eine Anzahlung zu leisten, die 18
auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 10% des Reisepreises. 3.3. Die Restzahlung, oder - soweit in der Buchungsbestäti-gung/Rechnung angegeben ist, dass keine Anzahlung gefordert wird - der Gesamtreisepreis sind, soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziff. 7 genannten Gründen abgesagt werden kann, 2 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem NZT unter der in der Buchungsbestätigung angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim NZT. 4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der NZT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der NZT, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 4.3. Der NZT hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berück-sichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60% e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises 4.4. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 4.5. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, dem NZT nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. 4.6. Der NZT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der NZT nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der NZT einen solchen Anspruch geltend, so ist der NZT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweiti-
gen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom NZT zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Der NZT wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den NZT zurückerstattet worden sind. 6. Obliegenheiten des Kunden / Reisenden, (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist) 6.1. Der Kunde / Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich dem NZT anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend. 6.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde / Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem NZT erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der NZT, bzw. seine Beauftragten eine Ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom NZT oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 6.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem NZT unter der in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebenen Anschrift geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die fristwahrende Geltendmachung durch den Reisenden unverschuldet unterbleibt. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. 7. Rücktritt wegen Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl 7.1. Der NZT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den NZT muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein b) Der NZT hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben
oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen c) Der NZT ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt des NZT später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. 7.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der NZT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch den NZT diesem gegenüber geltend zu machen. 7.3. Im Falle des Rücktritts erhält der Reisende Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich vollständig zurück. 8. Haftungsbeschränkung 8.1. Die vertragliche Haftung des NZT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der NZT für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 8.2. Der NZT haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots des NZT sind und für den Reisenden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder b) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.). Die Haftung des NZT aus dem Vermittlungsverhältnis bei Vermittlungen nach a) und b) bleibt hiervon unberührt. 9. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung 9.1. Für Kunden / Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem NZT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können den NZT ausschließlich an seinem Sitz verklagen. 9.2. Für Klagen des NZT gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des NZT vereinbart. -----------------------------------------------------------------------------------Reiseveranstalter ist: Neckar-Zaber-Tourismus e.V. Vertreten durch den Vorsitzenden Volker Schiek und die Geschäftsführerin Sabine Hübl Heilbronner Straße 36, 74336 Brackenheim, Tel. 07135 933525, Fax 07135 933526 info@neckar-zaber-tourismus.de Brackenheim, im Januar 2017 ------------------------------------------------------------------------------------
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Unsere Pauschalen: • Wein-Wochenende im Zabergäu • In vertrauter Runde • Wandern, wo der Wein wächst • Landschaft mit Leichtigkeit • Poetisch-Spritziges Wochenende • Abenteuer und Action im Grünen Spezial-Pauschalen zum Württemberger Wein-Kultur-Festival: • Tatort Weinkeller: mit ChrisTine Urspruch dem Genuss-Geheimnis auf der Spur • Brackenheimer Leckerbissen
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Info und Buchung: Neckar-Zaber-Tourismus e.V. Heilbronner Str. 36 74336 Brackenheim Tel. 07135 933525, Fax 07135 933526 info@neckar-zaber-tourismus.de www.neckar-zaber-tourismus.de www.facebook.com/NeckarZaberTourismus 20
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