FRAUSCHER Ausgabe 03 - Juli 2009
NEWS
Grenzen des sensiblen Erfassungsbereiches der Radsensoren f체r metallische Gegenst채nde
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Vorwort Sehr geehrte Kunden und Anwender unserer Komponenten, eine wichtige Zielstellung unserer Produktstrategie ist die kontinuierliche Verbesserung unserer Systeme. Dabei steht die weitere Optimierung der ohnehin sehr hohen Verfügbarkeit unserer Achszählsysteme im Mittelpunkt. Zentrales Element des Verbesserungsprozesses ist aus unserer Sicht die offene Diskussion mit den Kunden auf Basis transparenter Informationen. In diesem Zusammenhang kündigten wir bereits in der letzten FRAUSCHERNEWS an, als erster Hersteller die Beeinflussungsgrenzen unserer Radsensoren für Kunden offen zu legen. Dabei meinen wir sowohl > die Grenzen des freien Bereiches für störende Metallteile, die nicht erfasst bzw. gezählt werden sollten, als auch > die Grenzwerte für magnetische Störfelder über einen definierten Frequenzbereich.
In dieser Ausgabe wollen wir uns mit der Definition der Grenzen des sensiblen Erfassungsbereiches der Radsensoren für metallische Gegenstände befassen. Auf Grund unserer Erfahrung erachten wir es als sinnvoll, mit Hilfe zweier Messmethoden sowohl allgemeine Grenzwerte als auch das Verhalten bei auspendelnden und tiefliegenden Magnetschienenbremsen darzustellen. Beispielhaft finden Sie nachstehend charakteristische Ansprechgrenzen mit Messdefinition für den Radsensor RSR123. Weitergehende Information, auch für andere Radsensortypen, stellen wir Ihnen in unserem Login-Bereich für Kunden unter www.frauscher.com zur Verfügung. Was die Grenzwerte für magnetische Störfelder betrifft ist bekannt, dass europäische Gremien an einer generellen Harmonisierung der elektromagnetischen Verträglichkeit zwischen Traktion und Gleissensorik arbeiten. Die WGA4-2 der CENELEC SC9XA veröffentlichte dazu einen Entwurf des Teil 3 (Kompatibilität mit Achszähler) der EN 50238, der eine Reihe von zugelassenen Radsensoren berücksichtigt und aus den jeweiligen Betriebsfrequenzgrenzwerten im Frequenzbereich von 10 kHz bis 2 MHz eine Hüllkurve bildet. Wir freuen uns über diese Entwicklung und hoffen, dass bald eine endgültige Version zur Verfügung steht, damit sowohl den Herstellern von Radsensoren als auch den Fahrzeuglieferanten verbindliche EMV-Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen.
Für die Betreiber von Bahnen ist darüber hinaus die Kenntnis der konkreten Grenzwerte einzelner Radsensoren sinnvoll. Dem Anwender stehen damit Möglichkeiten offen, die vorhandenen Fahrzeuge auf Kompatibilität mit der gleisseitigen Einrichtung zu prüfen und ein Papier für Vorgaben bei Fahrzeugbeschaffungen in Händen zu haben. Mit der Offenlegung unserer Beeinflussungsgrenzen ist es uns insbesondere ein Anliegen, den zu betrachtenden Frequenzbereich bis hinab zu Gleichmagnetfelder zu erweitern und Messmethoden dafür vorzuschlagen. In der nächsten FRAUSCHER-NEWS wollen wir darauf näher eingehen. Wir hoffen, dass wir mit diesen Maßnahmen dazu beitragen können, die Verfügbarkeit der Signalanlagen und vor allem auch die Vertragssicherheit mit unseren Kunden zu erhöhen und freuen uns auf die weitere angenehme Zusammenarbeit. Ihr Josef Frauscher
Verstärkung der Geschäftsführung Herr Michael Thiel verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der Bahntechnik, insbesondere der Signalund Stellwerkstechnik sowie dem Management und der Steuerung von Unternehmen.
DI Michael Thiel
Mit Wirkung vom 01. Juni 2009 wurde Herr Michael Thiel in die Geschäftsführung der Frauscher GmbH berufen.
Zu seinen beruflichen Stationen gehörte neben verschiedenen Aktivitäten bei der vormaligen Deutschen Reichsbahn, der DE-Consult und des Adtranz Konzerns, die Geschäftsführung der IVV GmbH, die Leitung Operations Central Europe bei Bombardier Transportation Signal, die Leitung Marketing und Sales sowie Großprojekte und Signaltechnik bei
Balfour Beatty Rail und die Geschäftsführung bei Balfour Beatty Rail Signal in Deutschland. Zuletzt war Hr. Thiel Geschäftsführer der INOSIG GmbH, ein Joint Venture der Bombardier Transportation und Balfour Beatty für das Geschäft mit elektronischen Stellwerken in Deutschland, an dessen Gründung und Aufbau er erheblich mitwirkte. Mit dieser Verstärkung der Geschäftsführung ist die Frauscher Gruppe für die weitere erfolgreiche Geschäftsentwicklung sehr gut gerüstet.
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Grenzen des sensiblen Erfassungsbereiches der Radsensoren für metallische Gegenstände
Allgemeine Grenzen des sensiblen Erfassungsbereiches des Radsensors RSR123 Folgende Angaben sind Grundlage der Grenzwertermittlung: Radsensor Type RSR123 002, Gerätestand 01 Messbedingungen Montage an Schiene UIC60, Befestigung mittels Schienenklaue SK150, 42,5 mm unter SOK, Umgebungstemperatur: 20 °C Messblech Aus S235JR (bzw. St 37-2 lt. DIN 17100), 1,5 mm dick, Länge 600 mm, Breite 400 mm; ein größeres bzw. dickeres Blech würde keine Änderung der Grenzwerte bewirken; repräsentiert die in der Praxis vorkommenden metallischen Bedämpfungen
Abbildung 1: Messaufbau zur Ermittlung der allgemeinen Grenzen des sensiblen Erfassungsbereiches des Radsensors RSR123
z
Annäherung Blechlängsachse immer parallel zur Schienenlängsachse, Blech um die Längsachse schwenkbar
C B A
Hüllkurve (h1) D E F
y G
Messung Das Blech wird um seine Längsachse in verschiedenen Winkeln an die Radsensoroberfläche angenähert. Beim Schaltpunkt der Radsensorsysteme (entspricht 75% des Ruhestromes) wird die Position des Bleches gespeichert. Nach mehreren Messungen bei unterschiedlichen Winkeln wird eine Hüllkurve (h1) aus der dem Radsensor zugewandten Blechfläche gebildet (siehe Abbildung 2 und Tabelle 1). y
z
A
4 mm
-4 mm
B
7 mm
8 mm
C
31 mm
17 mm
D
50 mm
12 mm
E
62 mm
4 mm
F
74 mm
-10 mm
G
79 mm
-24 mm
Tabelle 1: Messergebnisse Hüllkurve (h1)
z
+
-
y
+
-
Abbildung 2: Grafische Darstellung Hüllkurve (h1)
Bewertung > Die Hüllkurve (h1) kann als jene Grenze bewertet werden, außerhalb derer keine störenden Einflüsse durch leitende Metallteile, die in der Praxis vorkommen können, verursacht werden. > Die Hüllkurve (h1) ist als typisch zu bewerten. Eine Veränderung der Ansprechcharakteristik des Radsensors im zulässigen Bereich
kann zu einer geringfügigen Ausweitung der Hüllkurve (h1) führen. > Die Hüllkurve (h1) darf nicht als Grenzbereich für die Erfassung von Eisenbahnrädern bewertet werden. Weiterführende Definitionen finden Sie im Login-Bereich für Kunden auf unserer Homepage.
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Spezielle Grenzen des sensiblen Erfassungsbereiches am Beispiel der Simulation einer nicht erregten Magnetschienenbremse beim Radsensor RSR123 Folgende Angaben sind Grundlage der Grenzwertermittlung: Radsensor Type RSR123 002, Gerätestand 01 Messbedingungen Montage an Schiene UIC60, Befestigung mittels Schienenklaue SK150, 42,5 mm unter SOK, Umgebungstemperatur: 20 °C Messblech Aus S235JR (bzw. St 37-2 lt. DIN 17100), 1,5 mm dick, Länge 500 mm, Breite 120 mm, Höhe 100 mm; ein größeres bzw. dickeres Blech würde keine Änderung der Grenzwerte bewirken;
Abbildung 3: Messaufbau zur Ermittlung der Grenzen bei Einwirken einer nicht erregten Magnetschienenbremse beim Radsensor RSR123
Annäherung Blechlängsachse parallel zur Schienenlängsachse, Blechbreitenachse horizontal, Blechhöhenachse vertikal Messung Das Blech wird zunächst auf Schienenoberkante positioniert und waagrecht in Richtung Erfassungsbereich (y-Achse) des Radsensors geschoben. Beim Schaltpunkt der Radsensorsysteme (entspricht 75% des Ruhestromes) wird die Position des Bleches (Messpunkt A) gespeichert. Dann werden weitere Messpunkte nach schrittweiser vertikaler Anhebung (zAchse) des Bleches ermittelt und eine Hüllkurve (h2) gebildet (siehe Abbildung 4 und Tabelle 2). y
z
A
34 mm
0 mm
B
44 mm
3 mm
C
52 mm
5 mm
D
64 mm
7 mm
E
87 mm
8 mm
Tabelle 2: Messergebnisse Hüllkurve (h2)
Hüllkurve (h2)
z C D A B
E
y
z
+
-
y
+
-
Abbildung 4: Grafische Darstellung Hüllkurve (h2)
Bewertung > Die Hüllkurve (h2) kann als jene Grenze bewertet werden, außerhalb derer keine störenden Einflüsse durch eine waagrecht auspendelnde Magnetschienenbremse verursacht werden. > Die Hüllkurve (h2) ist als typisch zu bewerten. Eine Veränderung der Ansprechcharakteristik des Radsensors im zulässigen Bereich kann zu einer geringfügigen
Ausweitung der Hüllkurve (h2) führen. > Die Hüllkurve (h2) darf nicht als Grenzbereich für die Erfassung von Eisenbahnrädern bewertet werden. Weiterführende Definitionen finden Sie im Login-Bereich für Kunden auf unserer Homepage.
Weiterführende Angaben finden Sie im Login-Bereich für Kunden auf unserer Hompage. Kontaktdaten Wenn Sie Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge oder sonstige Hinweise zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Herrn DI (FH) Gerhard Grundnig, Phone +43 (0) 7711 / 2920 - 9217, email gerhard.grundnig@frauscher.com.
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