RATGEBER FÜR MEIN HAUS I NR. 10 DEZEMBER 2011 I ERSCHEINT 10
JÄHRLICH I CHF 5.50
ERBSCHAFTSSTEUER-INITIATIVE 19
PANIK !
«ZÜGIGES» HAUS 53 Wohnen in einem alten Bahnhof
7
NEUE KÜCHE Umbau bei Ex-Miss Jennifer Ann Gerber 12
SCHNEE, EIS & KÄLTE So meistern Sie den Winter problemlos 34
Titelbild: Halfdark/fstop/Corbis
HAUS CLUB MAGAZIN 5. Jahrgang Herausgeberin neueideen.ch AG Rötelstrasse 84 8057 Zürich im Auftrag von Haus Club Schweiz Rötelstrasse 84 8057 Zürich www.haus-club.ch Redaktion Tel. 043 500 40 40 und Verlag Fax 043 500 40 59 Gesamtleitung Verlag/Redaktion Filippo Leutenegger Redaktion Michael Greilinger, Stv. Chefredaktor Layout Stefan Dellenbach Verlagsassistenz Corinne Ruf Marketing & Vertrieb Peter Hert Anzeigenverkauf Bruno Fernandez E-Mail-Adressen vorname.name @haus-club.ch Redaktionelle Brigitte Buser, Mitarbeit Gartenfreunde GmbH; Mario Ducret; Lukas Kramer; Simone Matthieu; Robert Wildi Druck Swissprinters AG, Lithografie tnt-graphics AG
Wiedergabe von Artikeln und Bildern, auch auszugsweise oder in Ausschnitten, nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Für unverlangte Zusendungen wird jede Haftung abgelehnt. In der Zeitschrift publizierte Inserate dürfen weder ganz noch teilweise kopiert, bearbeitet oder sonstwie verwendet werden. Ausgeschlossen ist insbesondere eine Einspeisung auf Online-Dienste.
Das HAUS CLUB MAGAZIN wird unregelmässig kostenlos an Hausbesitzer verteilt; nur Mitglieder erhalten alle 10 Ausgaben pro Jahr. Werden auch Sie Mitglied im HAUS CLUB SCHWEIZ. Weitere Informationen auf Seite 33.
LIEBE LESERINNEN UND LESER «Die Jagd auf Hausbesitzer» – unter diesem Titel berichteten wir in der letzten Ausgabe des HAUS CLUB MAGAZIN über die Initiative für eine nationale Erbschaftssteuer: Wer über 2 Millionen Franken Vermögen hat, soll diese Steuer bezahlen. Obschon die Abstimmung frühestens 2015 ist, wäre die Steuer rückwirkend auf Anfang 2012 fällig. Diese rechtlich stossende Rückwirkung löste nicht nur grosse Verunsicherung bei Hausbesitzern aus, sondern auch enorm viele Reaktionen aus unserer Leserschaft – und zwar zugunsten und gegen die Initiative. Das hat uns bewogen, das Thema weiter zu verfolgen. Das Volksbegehren hat einen bedeutenden Boom von Schenkungen und Überschreibungen ausgelöst, die bis Ende Jahr unter Dach sein müssten, um nicht unter die drohende Erbschaftssteuer zu fallen. Unsere Recherchen zeigen: Die Arbeitslast bei Notariaten, Grundbuchämtern und Steuerberatern hat sich noch deutlich verschärft, was vor allem von Seiten Ämtern aussergewöhnliche Massnahmen erfordert. Und zudem zeigt sich auch: Genauso betroffen wie Privatpersonen sind Unternehmen, vom kleinen Familienbetrieb bis zur grossen Familienholding. Alles zur aktuellen Situation lesen Sie in unserer Titelgeschichte ab Seite 19, wo Sie auch unsere Beratungsangebote zum Thema
Tipps, um den Winter problemlos zu meistern (Seite 34), und sie können einen exklusiven Blick in die neue Küche von Ex-Miss Schweiz Jennifer Ann Gerber (Seite 12) werfen. Haben sie weitere Fragen und Anliegen rund um Ihr Haus? Der Haus Club Schweiz ist für Sie da. Besuchen Sie uns auch online: www.haus-club.ch Ich wünsche Ihnen jetzt schon frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!
MICHAEL GREILINGER, Stv. Chefredaktor
Inhalt
TIPPS FÜR DEN WINTER So meistern Sie die kalte Jahreszeit 35 problemlos
12
NEUE KÜCHE FÜR EX-MISS SCHWEIZ Jennifer Ann Gerbers Küchenumbau: 12 die Reportage
HISTORISCHER UMBAU Wie ein denkmalgeschütztes Haus 40 gedämmt wurde
DO IT YOURSELF: LAMINAT VERLEGEN Laminatböden zum Einklinken lassen sich einfach einbauen 16
DACHSTOCK SANIEREN Mehr Wohnraum und tieferer Energieverbrauch
35
LESERBRIEFE Ihre Meinung zur Erbschaftssteuer
RATGEBER Aktuelle Fragen – kompetente Antworten
WOHER ENERGIE IN ZUKUNFT? Der «EnergieSchweiz»Chef zu aktuellen 46 Energiefragen
40
27
STAFFELUNG VON HYPOTHEKEN So verhindern Sie, dass die Bank 29 zu viel kassiert
30
HAUS CLUB SCHWEIZ So profitieren Sie von einer 33 Mitgliedschaft
52
FEUERWERK IM GARTEN Der Feuerdorn sorgt im Winter für knallige Farbtupfer 49
DRAUSSEN
GARTENKALENDER Den Teich putzen und Obst einlagern 50 im Dezember MOBILITÄT: EU-REIFENLABEL Ab Ende 2012 gibts auch für Reifen eine 52 Energieetikette
LESERANGEBOTE 54 RÄTSEL
4 HAUS CLUB MAGAZIN DEZEMBER 2011
42
BODENHEIZUNG ÜBERPRÜFEN Wärmeverlust und Wasserschäden 44 vermeiden
PANIK WEGEN ERBSCHAFTSSTEUER Die Initiative sorgt weiter für Aufruhr bei 19 Hausbesitzern VERERBEN & VERKAUFEN So planen Sie den richtigen Zeitpunkt 24
RUNDUM
56
Bilder: PD, zVg
DRINNEN
EIN BAHNHOF ALS TRAUMHAUS Besuch bei einem Paar, das in einem alten Bahnhof lebt 7
NEUE KÜCHE FÜR EX-MISS SCHWEIZ
FAST WIE ECHTER HOLZBODEN
So baute Jennifer Ann Gerber ihre Küche um 12
Laminat lässt sich einfach selber verlegen 16
DRINNEN
Wohnen im Bahnhof Elvira Horvath und Erich Frei wohnen im ehemaligen Bahnhof in Sulz AG. Ein Gebäude mit Geschichte und Charme – und eigenem Toilettenhäuschen.
D TEXT Simone Matthieu FOTOS Janick Zebrowski
ass Elvira Horvath und Erich Frei nur eineinviertel Jahre, nachdem sie sich 2003 kennen und lieben gelernt hatten, bereits ein gemeinsames Haus besitzen würden, hätte keiner von beiden gedacht. Es war reiner Zufall, dass
Horvath, die ihr Pensionskassen-Geld gerne gut angelegt hätte, auf die Investitionsmöglichkeit Immobilie kam: «Wir waren einmal beim Einkaufen und sahen ein ehemaliges Bahnhofshäuschen, das in ein Wohnhaus umfunktioniert worden war.»
DRINNEN HOMESTORY
Leitungsmasten erinnern noch an die ehemalige Funktion des Gebäudes.
Genau so etwas, dachten sich die beiden, hätten sie eigentlich auch gern. Noch am selben Tag schaute Horvath im Internet nach und fand tatsächlich einen zu verkaufenden Bahnhof im aargauischen Rheinsulz. Frei wohnte und arbeitete damals in Basel, Horvath in der Nähe von Mellingen. Nach längerem Hin und Her bekam das Paar schliesslich den Zuschlag für den 1994 stillgelegten Bahnhof. «‹Verkauf Station Rheinsulz inkl. WC-Gebäude; Menge 1 Stück› stand damals auf der Rech-
«DIESES HAUS HAT VIEL ERLEBT, DAS MERKT MAN.»
8 HAUS CLUB MAGAZIN DEZEMBER 2011
Zum Ensemble gehört auch ein WC-Häuschen.
nung, als wir das Gebäude direkt von den SBB erstanden hatten», erinnert sich Frei. Nach der Stilllegung des Bahnhofs wurde der untere Teil des Hauses als Postbüro und Postauto-Station genutzt. Im Jahr 2000 wurde aber das Postbüro ins Dorf hinauf verlegt und die Postauto-Station an die Hauptstrasse. So wurde das dreistöckige Bahnhofshäuschen bald frei und stand zum Verkauf.
DER PASSENDE ORT Ein Bahnhof um jeden Preis musste es dann aber doch nicht sein. «Wir hatten schon ein paar Bedingungen, die erfüllt sein mussten. Wir wollten gleich drin wohnen können, ohne zuerst alles umbauen zu müssen. Und auf dem Gelände musste es Platz haben für eine Garage für meine alten Lastwagen» sagt Frei. Als sie den alten Bahnhof in Sulz
Der Bahnhof im aargauischen Sulz wurde 1994 stillgelegt – seither passieren nur noch Güterzüge die Strecke.
Elvira Horvath und Erich Frei lieben es, in ihrem Bahnhof zu leben.
sahen, wussten beide sofort, dass dies der passende Ort für sie ist. Das Haus, dessen oberer Teil schon immer als Wohnung gedient hatte, wurde 1982 renoviert und die Küche neu gemacht. Auch eine gediegene, grosse Terrasse gehört dazu. Nach und nach haben die beiden allerdings in Eigenarbeit oder mit der Hilfe von Bekannten und Handwerkern Stück für Stück des Hauses sanft reno-
viert. «Wir haben innen fast alles neu gestrichen, die Wand zwischen Wohnund Esszimmer durchgebrochen und die Zimmer verbunden, neue Küchengeräte angeschafft – und dann haben wir uns noch ein schönes neues Badezimmer gegönnt», freut sich Horvath. In dem gemütlichen grossen WohnEsszimmer steht nun ein heimeliger wie Frei erzählt: «Wir halten die
DRINNEN HOMESTORY
So sah der Bahnhof Sulz 1965 aus.
sie beide am Arbeiten seien, müsse dieses Projekt warten. Denn dafür müsste ständig jemand anwesend sein. «Vielleicht realisieren wir das, wenn wir dann mal pensioniert sind.»
FROH UM WC-HÄUSCHEN
Im Wohnzimmer sorgt ein Schwedenofen für wohlige Temperaturen.
Vielleicht entsteht aus diesen Stücken einst ein kleines Museum.
Heizung auf niedrigen Temperaturen, da wir ja unter Tags sowieso beide am Arbeiten sind. Wenn wir abends den Schwedenofen anheizen, ist es innert einer Viertelstunde schön warm.»
Ein anderer Traum des Paars ist, ein kleines Bed-and-Breakfast einzurichten. «Da unser Haus an einer bekannten VeloStrecke steht, hätten wir sicher genug Interessenten», meint Frei. Doch solange
ATELIER UND MUSEUM Zur Restaurierung der unteren Räume – des ehemaligen Wartesaals und des Post-Büros – sind die beiden noch nicht gekommen. Immer noch stehen im Wartesaal Bänke für die einstigen Fahrgäste und eine leere Telefonkabine. Im einen Raum soll ein Malatelier für Horvath entstehen. Für den anderen Raum erträumt sich Frei ein kleines Bahnhofsmuseum. Schon lange sammelt er alles, was er bekommen kann: Eine frühere Mieterin überliess ihm die blauen Bahnhofschilder des ehemaligen Bahnhofs, in den alten Amtsräumen fand er ein paar Ordner und Frachtbriefe, ein Beamter aus Bern schickte ihm sogar Archivbilder aus den Anfangszeiten des Bahnhofs, der 1899 eingeweiht worden war, und vieles ersteht Frei über Internet-Auktionsplattformen. Und nun hat er sich sogar noch eine alte Bahnschranke angeschafft. Diese soll jedoch nicht ins Museum, sondern anstelle eines Gartenzauns das Grundstück gegen die Strasse hin abschirmen. Das ist zum Glück nur an wenigen Stellen nötig, denn an einer Längsseite ist die Bahnlinie als bestehende Grenze vorhanden. Und der Garten, der zum Grundstück gehört, ist von Hecken umsäumt. 10 HAUS CLUB MAGAZIN DEZEMBER 2011
Zwischen Garten und Haus steht das alte WC-Häuschen des Bahnhofs. «Wir hatten lange keinen Schlüssel dazu und mussten schliesslich den Schlüsseldienst kommen lassen», erzählt Frei. «Als wir das WC endlich öffnen konnten, waren wir erstaunt wie gut instand und sauber alles war.» Das WC-Häuschen bleibt bestehen. Schon oft waren die Hausbesitzer froh darum. Etwa, wenn sie in ihrem Garten Gäste bewirten. Mehrmals hat auch schon der örtliche Kirchenverein für ein Fest um die Benutzung der Bedürfnisanstalt gebeten.
info
LASTWAGENHALLE AM ALTEN BAHNHOF Das Hobby von Erich Frei ist die Restauration von alten Lastwagen. Dafür hat er neben dem Bahnhofshaus extra eine neue, 150 Quadratmeter grosse Unterstell- und Werkhalle bauen lassen. Darin steht ein ehemaliger Militärbus, ein Berna mit Jahrgang 1950, ein Saurer Kipper mit Jahrgang 1973 und ein grosser Toyota-Personenwagen aus dem Jahr 1971. Den Berna hat der Mechaniker vor über 30 Jahren zu einem Camper ausgebaut. Das geräumige Vehikel ist breiter als herkömmliche Camper, vorne mit zwei gemütlichen grossen Sitzen ausgestattet und «hat ein grösseres Bett als wir es zu Hause haben». Dafür fährt er nur 68 Kilometer pro Stunde, aber das stört das Paar nicht im Geringsten.
Noch oft kommen vor allem ältere Leute vorbei, die fragen, ob hier noch Züge fahren würden. Passagierzüge verkehren auf der Strecke aber keine mehr. Am Sonntag passieren ab und zu Nostalgiezüge die Bahnlinie. Von den Güterzügen, die keine fünf Meter an ihrem Haus vorbei fahren, fühlen sich der Mechaniker und die Tiefbauzeichnerin nicht gestört. Sie haben sich daran gewöhnt. «Einmal hatten wir Gäste, die den Wohnwagen am Zaun nahe den Geleisen parkiert hatten. Sie standen morgens um 5 in ihren Betten, als der erste Zug vorbei fuhr», erinnert sich Horvath. Störender ist die Hauptstrasse, die gleich hinter und parallel zu den Gleisen verläuft. «Gegen den Strassenlärm haben wir Schallschutzfenster einbauen lassen», so Horvath. Nach zehn Uhr abends ist es jedoch auch auf der Strasse still, und man hört nur noch die Tiere vom Rheinufer, das vom alten Bahnhofshäuschen nur durch die Gleise und die Strasse getrennt ist.
FREUNDLICHE GEISTER Wieder hergeben würden Horvath und Frei ihren Bahnhof um keinen Preis. «Solange wir das steile Trepund sonst bauen wir halt einen Treppenlift ein.» Im Dorf sind die Bahnhofs-Bewohner mittlerweile bekannt wie bunte Hunde; «das sind die vom Bahnhof», heisse es jeweils. Kein Problem für Horvath und Frei, mit den Menschen ins Gespräch zu kommen: Jeder hat eine Erinnerung an den Bahnhof, ob das nun Schulreisen oder Arbeitswege sind. Und auch der Bahnhof hat seine Erinnerungen. «Dieses Haus hat viel erlebt, das merkt man», sagt Horvath. Sie hat manchmal das Gefühl, es wohnen Geister unter ihrem Dach. Keine unfreundlichen, aber zum Beispiel der erste Vorstand des Bahnhofs, der mit seiner Lampe kommt, um zu schauen, ob alles in Ordnung ist.
DRINNEN KÜCHE
Eine neue Küche für Jenny Jennifer Ann Gerber ist Moderatorin, Model und ehemalige Miss Schweiz. Und sie steht gerne am Herd. Mit ein Grund, warum sie sich für ihr Haus eine neue Küche gewünscht hat. Das Haus Club Magazin war beim Einbau hautnah dabei.
TEXT Michael Greilinger FOTOS Marco Aste
D
er alte Glaskeramikherd ist schon ausgebaut, ein Küchenbauer löst mit Hammer und Spachtel die Verklebung einer Steinabdeckung: In der Küche der ehemaligen Miss Schweiz Jennifer Ann Gerber bleibt kein Stein auf dem andern. Bei unserem Besuch an einem nebligen Montagmorgen vergehen grad einmal gute zwei Stunden – und von der alten Küche ist nichts mehr zu sehen ausser ein paar Plättli an den Wänden und den Anschlüssen für Strom und Wasser.
SCHNELL ABGEBAUT Sanitär und Elektriker haben die Geräte und die Wasserleitungen schon abgehängt. Geschirrspüler, Kühlschrank, Backofen werden ausgebaut, ein Schrank nach dem andern entfernen die Küchenbauer, zurück bleibt nur noch eine leere Ecke in der Wohnküche. 12 HAUS CLUB MAGAZIN DEZEMBER 2011
ENDLICH WUNSCHKÜCHE Seit rund einem Jahr lebt Jennifer Ann Gerber im 1997 errichteten Doppeleinfamilienhaus im Grossraum Zürich. Der Einbau einer neuen Küche ist ein Teil der Pläne, das Haus nach ihren Wünschen umzugestalten und einzurichten. «Das Schlafzimmer und das Badezimmer habe ich schon nach meinen Plänen umgebaut und renoviert, nun fehlt noch die Küche, und dann ist das Haus wirklich so, wie ich es mir vorstelle», sagt Gerber.
Wie gehen wir vor? Jennifer Ann Gerber bespricht den Küchenumbau mit den Handwerkern.
KÜCHE DRINNEN
Diese Räume seien für sie auch die intimsten Räume, darum sei es ihr bei Bad, Küche und Schlafzimmer ganz besonders wichtig, dass diese nach ihren persönlichen Vorstellungen daherkämen. Dabei war sich Jennifer Ann Gerber erst gar nicht sicher, ob sie gleich die ganze Küche komplett erneuern soll. Nachdem der Geschirrspüler nicht
«ICH DENKE, ICH BIN EINE GUTE KÖCHIN» mehr richtig funktionierte und sich einige andere Mängel bemerkbar machten, holte sie sich erst eine Offerte für eine Softrenovation inklusive neuer Geräte ein. «Schliesslich merkte ich aber, dass es gar so nicht viel mehr kostet, wenn ich die Küche gleich ganz erneuern lasse», so Gerber. Hätte sie nur die Geräte ausgetauscht, wäre es dann ein, zwei Jahre später trotzdem zum Umbau gekommen, zudem habe ihr das eher kühle Blau der bestehenden Küchenfronten eh nie richtig gefallen. Aus all diesen Gründen entschied sich Gerber, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen und damit also für einen kompletten Umbau.
VIER MONATE GEPLANT Denn dass sie sich in der Küche wohl fühlt, ist für Jennifer Ann Gerber enorm wichtig. Zwar esse sie auch gerne auswärts, ebenso gerne – wenn nicht lieber – koche sie aber selber, sofern es ihr Zeitplan zulässt: «Und ich denke auch, ich bin eine gute Köchin», sagt Zu ihren bevorzugten Rezepten gehört Mediterranes wie Spaghetti Seafood, aber es kann auch mal ganz herzhaft und schlicht sein wie etwa ein Hamburger oder ein Steak. Nach rund vier Monaten Planung und einigen Tagen Umbau ist es nun soweit, dass Jennifer Ann Gerber ihren Kochkünsten in ihrer neuen Traumküche nachgehen kann, wenige Tage nach dem Abbau der alten Küche stehen schon die neuen Möbel, die Fronten in einem dezenten Trüffelbraun, DEZEMBER 2011 HAUS CLUB MAGAZIN 13
DRINNEN KÜCHE
«Nun werde ich sicher noch mehr kochen»: Jennifer Ann Gerber ist mächtig stolz auf das Resultat des Umbaus. der Küchenbereich durch eine barartige Konsole gegenüber dem Wohnzimmer abgetrennt.
EIN AUSHÄNGESCHILD Nicht nur die Farben und die Küchenmöbel sind neu, sondern auch die Geräte. Neben Kühlschrank, Backofen, einem Induktionsherd und Geschirrspüler hält auch ein Steamer in Gerbers Küche Einzug: «Erst war ich ja etwas skeptisch, aber nachdem ich gesehen habe, was mit einem Steamer alles möglich ist, kann ich nun sicher noch mehr verschiedene Gerichte kochen», freut sich Gerber. Bei der Auswahl der Geräte kam Jennifer ches Engagement zugute: Seit Mai dieses Jahres ist sie Botschafterin des Küchengeräteherstellers Bauknecht, Gerber vertritt das Unternehmen unter anderem auf der Social Media-Plattform Facebook im Internet. 14 HAUS CLUB MAGAZIN DEZEMBER 2011
Die Zusammenarbeit sei jedoch eher zufällig zustande gekommen: Während sich Gerber vor rund vier Jahren zur eidgenössisch diplomierten PR-Fachfrau ausbilden liess, traf sie in den Kursen eine Angestellte von Bauknecht – so kam das eine zum andern. Neben diesem Engagement fungiert Gerber auch als Schweizer Aushänge-
Aus alt mach neu: Jennifer Ann Gerber freut sich auf ihre neue Küche.
schild für weitere Unternehmen, modelt gelegentlich noch, nimmt immer mehr Aufträge für Moderationen an – viel Zeit, um in der Küche zu wirken, bleibt also nicht. Umso mehr will sie die Momente geniessen, wenn sie in ihrer neuen Küche kochen kann: «Ich freue mich riesig!»
DRINNEN DO IT YOURSELF
do it yourself
Klick um Klick zum Wunschboden Böden aus Laminat sind pflegeleicht, im Vergleich zu Parkett preisgünstig, und Produkte der neusten Generation lassen sich problemlos selber verlegen.
TEXT Michael Greilinger
N
atürlich, wer einen Boden aus echtem Holz will, kommt nicht um Parkett herum. Den Charakter von echtem Holz erreicht kein Imitat dieser Welt – was aber seinen Preis hat. Wer mit dem Gedanken spielt, einen neuen Bodenbelag zu verlegen, sollte sich auch überlegen, welches Material für welche Zwecke besser geeignet ist. Denn ein Parkettboden ist relativ anfällig für Kratzer oder Dellen durch herunterfallende Gegenstände – auch wenn sich diese Schadstellen oft relativ problemlos abschleifen und neu versiegeln lassen. Laminat ist dagegen durch seine lich widerstandsfähiger, was in Kinder-
Laminatböden lassen sich einfach selber verlegen – und das ohne Leim. oder Schneekiefer. Schliesslich lassen sich sogar mit gutem Gewissen «Tropenhölzer» wie Zebrano, Lapacho oder Afzelia verlegen, ohne dass der Regenwald leidet – bestehen doch die Ober-
Laminatprodukte meist auch strukturiert, was die Holzimpression noch verstärkt. Wer es im Übrigen nicht holzig mag, kann auch auf Beläge mit Fliesenmuster zurückgreifen.
frei entfernt werden. Unter keinen Umständen sollte man auf die Idee kommen, den alten Teppich als Dämmunterlage zu verwenden, da dieser von Pilzen oder Bakterien befallen werden könnte, was nicht nur geruchs-, sondern auch kostenintensive Folgen nach sich ziehen kann. Ist der Unterboden sauber freigelegt, bringt man auf diesem als erstes eine Dampfsperre aus, die man entlang der Wände mindestens 2 Zentimeter wan-
Plus ist.
Wer sich für einen Laminatboden entHolzimitationen: Das können NachLaubhölzer sein wie Buche, Eiche, Nussbaum oder Ahorn – und zwar in unterschiedlichen Farb- und Strukturvarianten – oder auch etwas speziellere wie Kirsche und Birnbaum. Dazu kommen Imitate von Nadelhölzern wie Pinie 16 HAUS CLUB MAGAZIN DEZEMBER 2011
EINFACH EINKLINKEN Das Verlegen des Laminats gestaltet sich mittlerweile recht einfach. Vorbei sind die Zeiten, als Nut und Feder der einzelnen Dielen verleimt werden mussten, bei den heutigen Systemen lassen sich die Dielen mit ausgeklügelten Verbindungen einfach einklinken. Bevor es allerdings ans Verlegen des Laminatbodens geht, gilt es den Untergrund vorzubereiten. Der bisherige Bodenbelag muss in jedem Fall rückstands-
Erst wird eine Dampfsperre ausgelegt.
Bilder: zVg
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Heutige Laminatböden imitieren Holz nahezu perfekt. Verlegen in Richtung des Lichteinfalls. nenartig hochzieht. Als Dampfsperre eignen sich in der Regel PE-Folien von mindesten 0,2 Millimeter Dicke. Die einzelnen Bahnen werden mit einem speziellen Klebeband verklebt und damit gleichzeitig auch abgedichtet. Auf die Dampfsperre folgt eine Schicht als Trittschalldämpfung und Dämmung, geeignet sind spezielle, meist dünne Dämmunterlagen ab Rolle oder auch Holzfaserplatten.
Ist der Untergrund soweit vorbereitet, gehts ans Verlegen der Dielen. Dabei gilt es gegenüber der Wand und der ersten Diele eine Dehnungsfuge von 10 Millimetern freizulassen – dies mit Abstandhaltern. Zudem sollten die erste und die letzte Reihe der Dielen mindestens 10 Zentimeter breit sein und der Versatz der Dielen von Reihe zu Reihe sollte mindestens 40 Zentimeter betragen, somit sollten auch Dielenabschnitte
zur weiteren Verwendung mindestens 40 Zentimeter lang sein. Empfehlenswert ist es, in Richtung des Lichteinfalls zu verlegen. Bei den Dielen mit Klickverbindung gilt zudem unbedingt zu beachten, dass sie ohne Hammer und Schlagholz verlegt werden, ansonsten drohen unnötige Schäden an den Dielen. Etwas Geschick ist vonnöten, wenn das Laminat etwa um Heizungsrohre oder in nicht rechtwinkligen Räumen verlegt wird. Sind die Dielen schliesslich verlegt, braucht es noch einen sauberen Abschluss, sprich Sockelleisten sind anzubringen, bei Türen und Übergängen zu anderen Bodenbelägen ist ebenfalls eine Dehnungsfuge freizulassen und mit einer Übergangsschiene abzudecken.
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Darauf folgt eine Trittschalldämmung.
Mindestens 40 cm Versatz pro Reihe. DEZEMBER 2011 HAUS CLUB MAGAZIN 17
RATGEBER
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Erbschaftssteuer-Initiative:
Ausnahmezustand bei Hausbesitzer und Unternehmen
Bild: Duncan Smith/Corbis
Die Volksinitiative für eine nationale Erbschaftssteuer sorgt bei wohlhabenden Hausbesitzern regelrecht für Panik, wartet mit unabsehbaren Folgen für die Wirtschaft auf und schafft eine in der Schweiz nie da gewesene Rechtsunsicherheit.
«E
in Jahrhundertereignis» nennt es René Biber, der Notariatsinspektor des Kantons Zürich. Und ein Amtsnotariat eines Zürcher Bezirks machte mit einem Hilferuf auf seiner Website auf die angespannte
TEXT Michael Greilinger
Situation aufmerksam: «Aufgrund der aktuell immensen Geschäftslast muss mit grossen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Geschäften gerechnet werden. Wir können nicht garantieren, dass Erbvorbezüge und/oder Schenkungen von
Grundstücken noch in diesem Jahr verarbeitet werden können», war da zeitweise in roten Buchstaben auf der Einstiegsseite zu lesen.
DER ANSTURM NIMMT NOCH ZU Grund für den immensen Arbeitsanfall bei Notaren und Grundbuchämtern: Die Volksinitiative, die eine nationale Erbschaftssteuer einführen will für Vermögen über 2 Millionen Franken, rückwirkend auf 1. Januar 2012 (vgl. Haus Club Magazin Nr. 9/2011). Kaum machte diese umstrittene Rückwirkungsklausel vor einigen Wochen in den Medien die Runde, ging der Run auf Steuerberater, Treuhänder, Notare und Grundbuchämter los. Obwohl die Sammelfrist für die Initiative noch bis Februar 2013 läuft und obwohl eine Volksabstimmung frühestens 2015 stattfindet – wer ganz sicher gehen will, dass er seinen Nachlass ohne Steuerabzug vererben kann, muss jetzt noch handeln. Und das tun viele Leute. Der Ansturm habe sogar noch zugenommen, hiess es bei verschiedenen Notariaten im Grossraum Zürich/Schwyz auf Anfrage. Und der Notariatsinspektor René Biber schätzt die Zahl der zusätzlichen Geschäfte, auf über 2’000, wovon die meisten noch hängig sind. Und die Zeit, um diese zu erledigen, drängt mittlerweile dermassen, dass beim verantwortlichen Zürcher Obergericht beantragt wird, dass die Notariate auch zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet haben dürfen – eine absolute Ausnahmesituation, doch Biber ist zuversichtlich, dass das Gesuch bewilligt wird. Denn dass seine Notare sagen, sie können nicht garantieren, alle pendenten Geschäfte bis Ende
Jahr zu erledigen, hört Biber nicht gerne, weshalb er auch personelle Massnahmen getroffen hat: «Wir setzen alles daran, alle Fälle bis Ende Jahr zu erledigen, obwohl letztlich eine Garantie nicht möglich ist, wenn die Kundenanträge weiterhin noch zunehmen.»
GELDSEGEN FÜR NOTARIATE Von den 44 Notariaten seien 5 besonders stark betroffen, allerdings nehme die Zahl der Anfragen auch in ländlicheren Gebieten, die nicht für besonders hohe Immobilienpreise bekannt sind, zu. Trotz allem Arbeitsanfall: Einen positiven Nebeneffekt hat der Ansturm auf die Ämter, all die zusätzlichen Beurkundungen führen allein im Kanton Zürich mehrere Millionen an Gebühreneinnahmen in die Kasse ab. Ob also ein Hausbesitzer das Risiko auf sich nehmen will, bei einer Vererbung dem Staat Geld in die Kasse zu spülen, lässt sich nicht verallgemeinern, wie das Beispiel von Frau B. zeigt.
info
Die Eidgenössische Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» will die Einnahmen durch eine nationale Erbschaftssteuer zu zwei Dritteln der AHV zukommen lassen, ein Drittel soll an die Kantone gehen. Da die Besteuerung von Erbschaften derzeit kantonal geregelt ist, wollen die Initianten so die den Kantonen entstehenden Steuerausfälle kompensieren. Die Initianten rechnen mit Einnahmen durch die nationale Erbschaftssteuer von jährlich rund drei Milliarden
Franken, eine Milliarde würde also an die Kantone gehen. Trotzdem machen die Kantone keine Freudensprünge ob der Initiative: Sie wird als Eingriff in die Kompetenz der Kantone angesehen. Die Initiative stösst besonders bei denjenigen Kantonen auf Kritik, die ihre Erbschaftssteuern in den vergangenen Jahren gesenkt oder für direkte Nachkommen ganz abgeschafft hatten – kantonale Volksentscheide würden auf diese Weise rückgängig gemacht. len Auswirkungen die An-
nahme der Initiative auf den Finanzhaushalt der Kantone hätte, lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht abschätzen, hiess es bei der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz auf Anfrage. Die Auswirkungen der Initiative müssen noch detailliert untersucht werden. Es sei aber davon auszugehen, dass diejenigen Kantone mit einer hohen Erbschaftssteuer Einnahmen verlieren, diejenigen mit einer tiefen Steuer dagegen Mehreinnahmen machen würden.
Bild: Daniel Smith/Corbis
UNKLARE FOLGEN FÜR DIE KANTONE
21
2011 DEZEMBER dafür, das Haus zu behalten. Denn da es nur noch tief belehnt ist, erachtete Frau B. das Risiko, eine allfällige Erbschaftssteuer bezahlen zu müssen, als tragbar. Anders als viele andere Hausbesitzer entschied sich Frau B. also gegen eine vorzeitige Überschreibung. Einig sind sich die meisten Steuerexperten auf jeden Fall in einem Punkt: Wer eine Schenkung seines Hauses an die Nachkommen schon länger in Betracht gezogen habe, ist sicher gut beraten, diese bis Ende Jahr unter Dach und Fach zu bringen, so der generelle Tenor. Geteilter Meinung sind die Experten dagegen hinsichtlich Schenkungen, die ausschliesslich wegen der drohenden Erbschaftssteuer gemacht werden. Denn wie von mehreren Notaren und Steuerexperten zu erfahren ist, beinhalten diese Schenkungsverträge teilweise «abenteuerliche Konstruktionen», in denen der Schenker eine Nutzniessung erhält und zudem Klauseln für eine Rückübertragung an den Schenker enthalten, sollte die Initiative nicht angenommen werden. Je nach Kanton kann das unter Umständen teuer werden, denn wenn der Gegenwert der Nutzniessung höher ist als derjenige des Geschenks, könnten bei einer Rückübertragung Grundstücksgewinnsteuern anfallen. Solche Konstruktionen können auch als Umgehung der Steuer angesehen werden – eine rechtliche Beurteilung ist allerdings nicht möglich, da es das entsprechende Gesetz noch gar nicht gibt. Umso mehr zeigen derartige Situationen, welche Rechtsunsicherheit die Initianten mit der Rückwirkungsklausel geschaffen haben.
Sie lebt in einer Gemeinde am linken Zürichseeufer, ist verwitwet, ihr einziger Sohn ist Alleinerbe. Frau B. besitzt ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen von gehobenem Standard. Als ein Bekannter Frau B. empfahl, das Haus umgehend ihrem Sohn zu überschreiben, prüfte sie das An liegen, da Frau B. die vorgesehene Freigrenze von 2 Millionen Franken überschreiten würde. Die Liegenschaft ist rund 6 Millionen Franken wert und noch mit rund 1,5 Millionen Franken belastet. Dazu verfügt Frau B. über Anlagen und Geldwerte von rund einer Million Franken, also würde sie rund 5,5 Millionen Franken vererben.
VIELE OFFENE FRAGEN FÜR KMU Und genau diese Unsicherheiten machen sich auch im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen KMU, die oft in Familienbesitz sind, breit. Zwar ist im Bereich der KMU kein derartiger Aktivismus ausgebrochen wie im Bereich Wohneigentum/
HYPOTHEKENBAROMETER
Trend
VON FALL ZU FALL Frau B. entschied sich schliesslich aber gegen eine vorzeitige Überschreibung an ihren Sohn. Dieser hat ein Einkommen von rund 80’000 Franken, um jedoch bei Annahme der Initiative das Haus halten zu können, müsste er rund 700’000 Franken aufnehmen. Bei einer Verzinsung von 4% müsste Frau B.’s Sohn also 28’000 Franken im Jahr bezahlen und liefert damit eine indirekte «Rente» an den Staat ab, um die Steuer zu bezahlen – oder aber er würde das Haus verkaufen. Auch wenn Frau B. ein Wohnrecht hätte festschreiben lassen können, entschied sie sich
Bei den Angaben handelt es sich um Empfehlungen von Raiffeisen Schweiz. Die Zinssatz- und Konditionengestaltung der einzelnen Raiffeisenbanken kann von diesen Empfehlungen abweichen.
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2011 DEZEMBER
Schenkungen, dennoch stellen sich fĂźr Unternehmen viele offene Fragen. Zwar sehen die Initianten Erleichterungen vor. Deren konkrete Ausgestaltung läge aber im Fall einer An nahme der Initiative beim Gesetzgeber. Als Beispiel nennen die Initianten fĂźr Unternehmen eine Freigrenze von 8 Millionen Franken und einen reduzierten Steuersatz von 10%. Dazu stellen sich auch grundsätzliche Fragen, zum Beispiel, wie der Begriff ÂŤUnternehmenÂť Ăźberhaupt definiert wird und wie dessen Gesamtwert bestimmt wird. FĂźr diese schwammige Ausgangslage und insbesondere fĂźr die RĂźckwirkung hat man beispielsweise beim Treuhänderverband TREUHAND SUISSE gar kein Verständnis: ÂŤDie Schweiz zeichnete sich immer durch Zuverlässigkeit aus, aber diese Initiative verhindert einen sauberen demokratischen ProzessÂť, sagt Treuhand Suisse-Präsident Raoul Egeli. Da aber die Ăœbertragung eines Unternehmens ungleich komplexer sei als diejenige von Wohneigentum, kĂśnne der Verband kaum konkrete Empfehlungen abgeben: ÂŤWir kĂśnnen nur sagen, dass eine latente Gefahr existiert, von der Steuer betroffen zu sein, sollte die Initiative angenommen werden. Zudem sind weit mehr Personen und Unternehmen davon betroffen, als die Initianten uns glauben machenÂť, so Egeli weiter.
mßssten bei einer Unternehmensnachfolge je nach Situation zusätzliche Kredite aufgenommen, Eigenkapital abgebaut oder verschiedene Einsparungen (allenfalls inklusive Abbau von Arbeitsplätzen) getätigt werden, schreibt economiesuisse dazu in einem Positionspapier. Der Zßrcher Unternehmer und Bankier Thomas Matter wiederum weist gegenßber dem Haus Club Magazin darauf hin, dass auch grosse Familienunternehmen massive Konsequenzen vergegenwärtigen mßssten. Matter fßhrt Beispiele wie den Basler Pharma-Riesen Roche oder den Thurgauer Schienenfahrzeug-Hersteller Stadler Rail ins Feld. Wßrde die Erbschaftssteuer in Kraft treten, mßssten die Erben wohl ihre Inhaberanteile verkaufen, um die Steuerlast tragen zu kÜnnen. Wenn aber die Familie die Kontrolle verliert, stehen sofort ausländische Investoren auf der Matte, um das Unternehmen zu ßbernehmen, so Matter. Die Folge: Tausende von Arbeitsplätzen in der Schweiz drohen zu verschwinden. Matter spricht von einer eigentlichen Enteignungssteuer. Er gehe nicht davon aus, dass die Erben 20% des Unternehmenswerts in Cash zur Verfßgung haben, also mßssten die Erben Teile davon verkaufen oder sie mßssten sich verschulden.
AUCH GROSSE UNTERNEHMEN BETROFFEN
Ob Privatpersonen, die in Windeseile ihr Wohneigentum den Nachkommen schenken, oder juristische Personen, die vor etlichen offenen Fragen stehen – oder wohlhabende Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen: Eine vergleichbare Situation hat die Schweiz wohl noch nie erlebt, ausgelÜst durch die ominÜse Rßckwirkungsklausel. Zwar sprechen mittlerweile selbst die Initianten nicht mehr von einer Rßckwirkung,
ÂŤDIESE INITIATIVE VERHINDERT EINEN SAUBEREN DEMOKRATISCHEN PROZESS.Âť
Auch Wirtschaftsverbände wie economiesuisse halten unter diesen Umständen fest, dass die Steuerreform eine Weiterfßhrung von vererbten Unternehmen, insbesondere Familienunternehmen, erschweren wßrde. Weil das VermÜgen in einem Betrieb meistens gebunden und nicht frei verfßgbar ist,
UNSICHERHEIT BLEIBT NOCH JAHRE
info PRO UND CONTRA – FĂœNF ARGUMENTE PRO
CONTRA
sä $IEäINäDERä)NITIATIVEäGEFORDERTEä3TEUERäSEIä moderat und gerecht
sä $IEä3CHWEIZäBESTEUEREä6ERMšGENäIMäINTER nationalen Vergleich heute schon sehr stark
sä $IEä3TEUERäTRAGEäZURä3TĂ˜RKUNGäDER AHV bei
sä $IEä3TEUERäLšSEäDIEä0ROBLEMEäDERä!(6äNICHT ä sondern zÜgere sie nur heraus
sä $ANKä&REIGRENZEäVONä ä-IO ä&R äWERDEäDERä Mittelstand geschont
sä $IEä &REIGRENZEä SEIä WILLKÓRLICHä UNDä TREFFE nicht die Reichen, sondern den Mittelstand
sä $IEä3TEUERäSCHONEä5NTERNEHMENäDANKä Sonderregelungen
sä $IEä 3TEUERä SCHWĂ˜CHEä 5NTERNEHMENä UNDä den Standortwettbewerb
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sä $IEä 3TEUERä SEIä EINä %INGRIFFä INä DIEä &INANZ autonomie der Kantone
VERGLEICH SCHWEIZ – AUSLAND
wissen
In der Schweiz kennen derzeit noch drei Kantone eine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen (AI, 1%; NE, 3%; VD, 2,26–3,5%), der Kanton Schwyz hat gar keine Erbschaftssteuer mehr und am meisten zur Kasse gebeten werden erbende Lebenspartner und andere Personen (z.B. BL bis 44%, ZH bis 36%, FR 30 bis 50%). Die nationale Erbschaftssteuer sähe einen Einheitssatz von 20% für sämtliche Vermögen über 2 Mio. Fr. vor, ausgenommen sind Ehepartner, bzw. registrierte Partner. Anders sieht es im umliegenden Ausland aus, in Frankreich sind Ehegatten steuerfrei, Nachkommen bezahlen einen Steuersatz zwischen 5 und 40%. In Deutschland gilt für Nachkommen und Ehepartner ein Satz von 7–30%, tiefe Steuersätze mit je 4% für Nachkommen oder Ehepartner haben Italien und Liechtenstein mit je 1–5,5%, während Österreich seit August 2008 keine Erbschaftssteuer mehr kennt. Einen happigen Steuersatz weist zudem Grossbritannien auf, (40% für Nachkommen, Ehepartner befreit).
sondern einer Vorwirkung. Doch rechtlich bewegt sich dieser Passus in höchst diffusen Gefilden. Gemäss verschiedenen Quellen ist eine Rückwirkung auf Gesetzesebene in der Schweiz verboten. Die Initiative hat aber eine Verfassungsänderung zur Folge – und in der Verfassung fehlt wiederum ein klares Verbot von Rückwirkungen. Allerdings weist beispielsweise eine Stellungnahme von Treuhand Suisse auch auf eine Auslegung hin, die besagt, dass ein Rückwirkungsverbot bisher als ungeschriebener Rechtsgrundsatz galt und somit in der Verfassung eben doch ein Verbot statuiert sei – wenn auch ein ungeschriebenes. Möglich also, dass die Initative noch die Gerichte beschäftigen wird. Alleine bis das Volk darüber entscheidet, vergehen noch mehrere Jahre, was aber bis dahin bleibt, ist die Rechtsunsicherheit.
www
Was ist Ihre Meinung zur Erbschaftssteuer? Schreiben Sie eine Mail an leserbriefe@haus-club.ch
RATGEBER B U L C S U HA
Vererben und Verkaufen:
Richtiger Zeitpunkt entscheidend Wer beim Verkaufen oder beim Vererben des Hauses das Zeitfenster geschickt wählt, spart viel Geld und Ärger. TEXT Beratungszentrum
E
chte Notsituationen ausgenommen, besteht beim Übertragen der eigenen Liegenschaft auf die Nachkommen oder beim Verkauf an Dritte immer ein zeitlicher Spielraum. Diesen sollte man erkennen und gegebenenfalls optimal nutzen. Je vorausschauender man plant, desto eher gelingt dies auch. Passives Zuwarten hingegen kann sich rächen – frei nach dem Motto «wer zu spät kommt, den bestraft das Leben».
DIE EINFLUSSGRÖSSEN
info
ZEITLICHE PLANUNG BEIM VERKAUFEN UND VERERBEN: DAS SIND DIE WICHTIGSTEN PUNKTE Persönliche und familiäre Situation, Wohnobjekt angemessen (Grösse, Treppen, ÖV, Arbeitsweg, Liegenschaftaufwand usw.) Beim Vererben: Wünsche betreffend Erbgang, Absicherung des Partners, Art der Verteilung auf nächste Generation Beim Verkaufen: Marktumfeld, vermutete Preisentwicklung bis zum effektiven Verkaufszeitpunkt, evtl. Preis-Situation bei Ersatzkauf Steuerfolgen des Vorhabens, besonders Spezialsteuern wie Grundstückgewinnsteuer (evtl. auch bei gemischter Schenkung anfallend) sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer Koordination mit neuer/geplanter Wohnsituation, besonders bei Ersatzkauf
ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUERN Diese Thematik hat zunächst einen aktuellen Bezug: Vermögen ab 2 Mio. Fr. drohen durch die Volksinitiative «Erbschaftssteuer» rückwirkend (nach einer eventuellen Annahme in einer Volksabstimmung in einigen Jahren) ab 1. Januar 2012 besteuert zu werden. Der Haus Club Schweiz informierte ausführlich in der November-Ausgabe des Haus Club Magazins (Seiten 37–40 und 51–53). Hier liegt also für potenziell Betroffene ein spezielles Zeitfenster vor, das eventuell Handlungsbedarf noch im laufenden Jahr bedeutet, jedenfalls was Immobilien betrifft. Ungeachtet der erwähnten Volksinitiative müssen aber die Erbschafts- und Schenkungssteuern immer dann in die Planung einfliessen, wenn im entsprechenden Kanton keine Steuerbefreiung besteht. Diese Gefahr besteht vor allem dann, wenn es sich beim Erben bzw. Beschenkten nicht um den Ehegatten oder Nachkommen handelt. Das heisst, speziell bei Konkubinatspaaren und «Patchwork-Familien» ist hier eine saubere Vorabklärung unverzichtbar. Zu erwähnen ist, dass bei sogenannten gemischten Schenkungen unter Umständen auch eine Grundstückgewinnsteuer anfallen kann (kein Aufschub!). Typische Fälle sind solche, wo z. B. neben dem geschenkten Haus auch eine Nutzniessung zugunsten des Schenkers errichtet wird. Auch die Übernahme einer Hypothek durch den Beschenkten hat den gleichen Effekt. Entscheidend ist, je nach kantonaler Praxis in unterschiedlichem Masse, das Verhältnis zwischen dem gesamten Übertragungswert und dem Schenkungsanteil.
Bild: Imagemore Co., Ltd./Corbis
Nicht nur persönliche, sondern auch äussere Faktoren sollte man berücksichtigen. Solche äusseren Faktoren sind namentlich die konkreten Marktverhältnisse und die Steuerfolgen (besonders bezüglich Grundstückgewinnsteuer und/oder Erbschaftsund Schenkungssteuer). Anders als bei den persönlichen Einflussgrössen wie Angemessenheit der Wohnsituation (Einfamilienhaus wird z. B. zu gross, wenn die Kinder ausgezogen sind), familiäre Verhältnisse (z. B. frühzeitige Nachlassregelung, aber auch Todesfall/Scheidung/Trennung), wird den äusseren Faktoren oftmals zu spät Rechnung getragen.
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2011 DEZEMBER GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER Abgesehen vom soeben erwähnten Spezialfall gewisser gemischter Schenkungen, ist die Grundstückgewinnsteuer primär ein Thema für verkaufende Haus- und Wohnungseigentümer. Während die groben Leitlinien auf Bundesebene geregelt sind (Art. 12 Steuerharmonisierungsgesetz), sind die Bemessungssysteme kantonal sehr unterschiedlich. Nun leuchtet es leicht ein, dass die Grundstückgewinnsteuer umso höher ausfällt, je höher der erzielte Preis ist, denn es wird ja mehr «Gewinn» gemacht. Hinzu kommen aber noch, je nach Kanton recht unterschiedlich, weitere entscheidende Faktoren, so z. B. ein «Besitzesdauerrabatt» für lange selbstbewohnte Liegenschaften. Ganz gewichtigen Einfluss hat ausserdem die Art und Weise der kantonalen Gewinn-Ermittlung, das heisst, von welchem Ausgangswert gerechnet wird. Manche Kantone gehen von früheren Vermögenssteuerwerten aus, andere vom effektiven Kaufpreis vor beliebiger Zeit. Bei einer Verkaufsplanung speziell beachtenswert sind Systeme mit einer gewissen dynamischen Vergleichsgrundlage wie z. B. im Kanton Zürich. Hier wird bei einer Besitzesdauer über 20 Jahren auf den mutmasslichen (zu schätzenden) Verkehrswert vor 20 Jahren abgestellt (§ 220 Steuergesetz ZH). Je nach Zeitpunkt des erfolgenden Verkaufes kann der «Gewinn» daher höher oder tiefer ausfallen, auch wenn zum gleichen Preis verkauft wird: In den Jahren 1990 bis 1992 herrschte ein hohes Preisniveau. Wer
also im 2010 bis 2012 (20 Jahre später) verkauft, macht weniger «Gewinn» und wird entsprechend schwächer besteuert. Wird das gleiche Objekt zum gleichen Preis ab dem Jahr 2013 verkauft, erhöht sich die Steuer hingegen merklich. Gerade im Kanton Zürich ist eine geschickte Planung des Verkaufes daher sehr zu empfehlen. Der richtige Zeitpunkt kann hier zu erheblichen Einsparungen führen (vgl. Grafik).
2010 1990 2000
1985 Die historische Preisentwicklung ist bei der Grundstückgewinnsteuer in manchen Kantonen (z. B. ZH) besonders bedeutsam – somit auch der Verkaufszeitpunkt. Beispiel: Bodenpreise für unüberbautes Wohnbauland gemäss Zürcher Handänderungsstatistik für die Stadt Winterthur 1985 –2010
RATGEBER B U L C S U HA MARKTVERHÄLTNISSE Erblasser/Schenker
Bei einem Verkauf, mitunter aber auch bei Nachlassplanungen, sind die Marktverhältnisse natürlich ein weiterer wichtiger Faktor. Auch hier gibt es günstige und weniger günstige Zeitfenster, auch wenn Prognosen immer schwierig sind. Gegenwärtig mehren sich ungünstige Signale konjunktureller Art (Frankenstärke, Folgen für den Arbeitsmarkt usw.). Früher oder später dürfte sich dies auch dämpfend auf die Nachfrage auswirken. Wer z. B. einen Stellenverlust nicht ausschliessen kann, wird, aus mehreren Gründen zögern, sich ein Eigenheim anzuschaffen. Die Geschichte zeigt ausserdem, dass auch die Immobilienpreise nicht wie in den letzten Jahren ständig ansteigen, sondern auch einmal wieder etwas zurückkommen dürften. Dies wird in nächster Zeit zunehmend wahrscheinlich. Mit einem Verkauf zuzuwarten, um auf weitere Anstiege zu spekulieren, wird zunehmend riskant. Hier wird in vielen Fällen heute ein optimaler Zeitpunkt vorliegen.
«Anwendung» auf eine oder mehrere Immobilie(n) vor allem mittels Übertragung des Eigentums, Aufteilung des Eigentums, Nutzniessung, Teilnutzniessung oder Wohnrecht (häufigste Fälle)
ÜBERTRAGEN AUF KINDER
Auch beim Vererben / Schenken müssen die gewählten Massnahmen zum richtigen Zeitpunkt erfolgen.
Hier zählen natürlich vor allem die persönlichen und familiären Verhältnisse. Übertragungen auf Nachkommen müssen ja nicht nur für den Erblasser bzw. Schenker Sinn machen, sondern auch für die Empfänger. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, nur als Anlage weiter in der Familie gehalten zu werden. Gerade bei Eigenheimen (EFH) ist z. B. eine Vermietung, wenn die Kinder selbst kein Interesse am Bewohnen haben, eher zweite Wahl. Aufwand und Ertrag stehen meist in einem ungünstigen Verhältnis (anders als bei einem Mehrfamilienhaus oder einer zur Vermietung geeigneten Eigentumswohnung).
MITTEL UND WEGE Bei der familieninternen Planung stehen zunächst die Instrumente im Vordergrund, welche das Ehe- und Erbrecht zur Verfügung stellt. Im Wesentlichen sind dies Testament und Erbvertrag sowie unter Ehegatten der Ehevertrag (Konkubinatspaare sollten stattdessen einen passenden Konkubinatsvertrag abschliessen, vor allem wenn Immobilien im Spiel sind). Eine grobe Übersicht bietet die entsprechende Checkliste auf www.haus-club.ch Bei der Umsetzung entsprechender Anliegen gibt es für Immobilien eine begrenzte Zahl von Möglichkeiten. Stichworte sind hier Nutzniessung, Teilnutzniessung, Wohnrecht und allenfalls
KOSTENLOSE HOTLINE
«Instrumente» wie Ehe- oder Konkubinatsvertrag, Erbvertrag, Testament, Stiftung, lebzeitige Dispositionen/Schenkungen
gemeinschaftliches Eigentum bzw. Abänderung desselben. Was im Einzelfall richtig ist, muss anhand einer fachmännischen Beratung geklärt werden und lässt sich nicht verallgemeinern.
HEIKLE KOORDINATION Wer nicht nur den «richtigen Zeitpunkt» für sein eigenes Vorhaben finden muss, sondern, weil beispielweise parallel zu einem Verkauf etwas Neues erworben wird, auch von einem Dritten abhängig ist, hat die oben skizzierten Probleme in gewisser Weise doppelt. Die geschickte und sichere Koordination mehrerer Vorhaben ist also unter Umständen ein weiteres Problem. Ohne entsprechende Erfahrung und Fachkenntnis sind solche Konstellationen nicht ungefährlich. Kauft man z. B. vorschnell ein neues Haus oder eine neue Wohnung und wird die bisherige Immobilie nicht zeitgerecht oder zum gewünschten Preis los, droht Ungemach. Eventuell tappt man in solchen Fällen zusätzlich in eine Steuerfalle, weil man unversehens unter Zugzwang gerät. Ein Kapitel für sich ist auch die Finanzierung (Hypotheken) bei einem Ersatzkauf. Meist ist nur das neue Objekt alleine (gerade noch) tragbar. Wehe, wenn es dann bei der Veräusserung der «alten» Immobilie ungeahnte Schwierigkeiten oder Verzögerungen gibt.
043 500 40 50
Beschäftigen Sie Fragen rund um die zeitliche, inhaltliche und steuerliche Planung beim Verkaufen oder Vererben von Immobilien? Für Mitglieder des Haus Club Schweiz steht unsere Rechts- und Immobilienauskunft unter Tel. 043 500 40 50 zu den üblichen Bürozeiten zur Verfügung. E-Mail-Anfragen unter Angabe der Mitgliedernummer oder Postadresse möglich an: rechtsdienst@haus-club.ch und beratung@haus-club.ch (Persönliche Beratungen und weiterführende Dienstleistungen nach Absprache.) Für Nichtmitglieder gibt es am Dienstag, 29. November, und Donnerstag , 1. Dezember 2011, jeweils von 14’00 h – 16’00 h die Möglichkeit, kostenlos eine telefonische Frage zum Thema zu stellen.
HAUS CLUB
FORUM
DEZEMBER
LESERBRIEFE ZUR ERBSCHAFTSSTEUER-INITIATIVE «Initiative wird kläglich scheitern» Heinrich Zwyssig, Hünenberg:
«D
ie Initiative wird scheitern, ich hoffe kläglich scheitern. Keine Panik, die Katastrophe für die Schweiz wäre zu gross. Arbeitsplätze gingen verloren. Vermögende Personen wandern ab. Hoffentlich erfolgt von Bundesrat auch kein Gegenvorschlag. Die Schweizer Bevölkerung ist vernünftiger, als man vielleicht denkt und das unfaire Ansinnen (Rückwirkung) der Initianten wird abgelehnt.»
«Es geht um soziale Gerechtigkeit» Hermann Rüede, per E-Mail:
«I
hr Magazin geht doch sehr in Richtung Hauseigentümerverband mit FDP/SVP-Gedankengut. Um es vorwegzunehmen, wir haben auch ein Haus, nicht voll abbezahlt, sind nicht reich, werden also kaum auf die 2 Mio. Vermögen kommen, die wir dereinst vererben können. Aber für die Initiative habe ich volles Verständnis, denn es war ein Fehler, vor Jahren die Erbschaftssteuer abzuschaffen. Das ist jetzt wirklich die Steuer, die am wenigsten weh tut. Mit ihrer fiktiven Familie Goldfinger, resp. deren Nachkommen habe ich direkt Erbarmen, dass sie bei einem Erbe von 2,5 Mio., für das sie keinen Finger krumm gemacht hatten, das einfach so kommt, noch 100’000 Franken Erbschaftssteuer zahlen müssen. Absolut lächerlich. Und die Sprüche mit dem Neid, nochmals lächerlich, es geht hier irgendwie um ein klein wenig soziale Gerechtigkeit. Sehen Sie denn nicht, was derzeit auf der Welt und vor allem in Europa, Griechenland, Italien, etc. geschieht? Die Politiker versprechen
keine Steuererhöhungen, der Staat funktioniert nicht, die Leute zahlen keine Steuern, es wird schwarz gearbeitet, die Reichen habe ihr Geld schon lange in der Schweiz oder sonst einem Steuerparadies und wenn der Staat die Schulden tilgen muss, wird es wieder den Lohnempfängern abgezogen, von den wenigen paar hundert Euro, die sie noch bekommen. Und da stört es Sie, wenn jemand von geschenkten 2,5. Mio. Franken 100’000 abgeben müsste... Wenn Sie wirklich etwas gegen ungerechte Steuern tun wollen, dann setzen Sie sich ein für die Abschaffung des Eigenmietwertes, das ist die grösste Ungerechtigkeit, etwas versteuern zu müssen, das man gar nicht hat. Allerdings müsste man dann auch die Abzüge für Hypotheken abschaffen, denn der Staat kann doch kein Interesse daran haben, dass die Leute möglichst hohe Schulden machen. Aber das wollen Ihre Kreise auch wieder nicht. Aber warum nur? Es kann nur unersättliche Gier sein nach immer mehr, aber das geht nicht in einer Gesellschaft, in der alle anständig leben wollen.»
Félix Dony, per E-Mail
«D
a frage ich mich: Glaubt wirklich jemand, dass ein äusserst erfolgreicher Unternehmer wie z.B. Bertarelli, der mit dem Verkauf seiner Firma Serono 10 Mia. Fr. verdient hat, 2 Mia. Fr. unnötig abgibt? Oder ziehen er und seine englische Frau rechtzeitig (wie Prager, Jacobs, Tettamanti und viele andere) nach England, wo sie als «non dom» marginal besteuert werden? Weshalb sollte Dr. Vekselberg, wenn es ihm nicht so gut geht, in Zug bleiben, wenn es in Russland (und manchen anderen Ländern) überhaupt keine Erbschaftssteuer gibt? Was meinen Sie, werden die grossen Unternehmer(-Familien) in der Schweiz machen? Sie ziehen einfach weg und – einmal im Ausland – schalten sie z.B. eine niederländische Holdinggesellschaft zwischen sich und ihrer Schweizer Holding. Müller Milch ist in die Schweiz gezogen, weil in Deutschland eine Erbschaftssteuer angefallen wäre, die nur bezahlt werden könnte, wenn man Teile des Müller-Imperiums verkaufen würde (industrieller Schwachsinn). Wissen die Linken nicht, wie viele KMU-Unternehmer ihr gesamtes Vermögen in ihre Firma haben? Woher sollen diese die Erbschaftssteuer zahlen? Meint wirklich jemand, dass die Einführung dieser Steuer das Investitionsklima bzw. die Standortattraktivität der Schweiz verbessert? Da werden zweifelsohne sehr viele Arbeitsplätze vernichtet. Die Steuer trifft insbesondere die Unternehmerschaft und wird in jedem Fall der Wirtschaft entnommen. Wer generiert den Wohlstand und die Arbeitsplätze in der Schweiz? Die Wirtschaft oder die AHV?
Wie viele Doppelbesteuerungsabkommen sind zu ändern, wenn die Schweiz einseitig eine derartig hohe Steuer einführt? Wie viele grosse Villen von vermögenden Ausländern (nicht nur von Arabern, Russen und Kasachen) werden wohl auf dem Markt kommen mit dem Risiko einer Immobilienimplosion? Hat die letzte Schweizer Immobilienkrise die Schweizer Banken nicht etwa 40 Mia. Franken gekostet? Die Wertvernichtung einer Immobilienkrise kann gigantische Ausmasse annehmen und trifft die Immobilienportfolios der Pensionskassen (inkl AHV!). Hat jemand jetzt schon vergessen, dass die USA-Immobilienkrise eine starke Rezession und stark gestiegene Arbeitslosigkeit zur Folge hatte? Zudem gebe ich zu bedenken: A) Ein Einheitssatz steht sowohl national wie international völlig quer in der Landschaft, weil man Erbschaften und Schenkungen an unmittelbare Nachkommen milder besteuert als jene an weiter entfernte Familienmitglieder oder an Dritte. Dies entspricht dem Gerechtigkeitsgedanken, dass man für unmittelbare Nachkommen die höchste Verantwortung trägt.
sä%INä 7ITWERä ÓBERLØSSTä SEINENä ä +INDERN einen Nachlass von brutto Fr. 8 Mio, ergo wiederum 2 Mio. Fr. pro Kind. Jedes Kind erhält in diesem Fall aber nur 1,7 Mio. Fr. netto. (8 Mio. Fr. minus Freibetrag 2 Mio. Fr. ergibt 6 Mio. Fr. Nachlass. Dieser wird zu 20 % besteuert, was 1,2 Mio. Fr. Erbschaftssteuer ergibt, bei 4 Kindern also 300’000 Franken pro Kind.) Ergo: Wenn man als Einzelkind brutto 2 Mio. Fr. erbt, ist das steuerfrei, aber wenn man mit Geschwistern brutto 2 Mio. Fr. pro Kind erhält, bezahlt man die Steuer. C) Manche Länder haben die Erbschaftssteuer abgeschafft, und die Linken meinen, mit der Einführung dieser Steuer gute Steuerzahler anzuziehen?
D) Müssen Ehepartner mit einem Vermögen zwischen 2 und 4 Mio. Fr. sich im hohem Alter scheiden lassen und ihr Vermoegen teilen, um einer ungerechten Steuer zu entgehen? (Wer sich kurz vor seinem Tod scheidet, spart unter Umständen 400’000 Fr.). Ein Beispiel: Herr A möchte 6 Mio. Fr. an seinen Sohn schenken. Er schenkt 2 Mio. Fr. an seinen Sohn (Freibetrag, ergo steuerfrei) und 4 Mio. Fr. an seine Frau (Ehepartner imB) Das vorgeschlagene System führt zu mer steuerfrei). Seine Frau schenkt davon einer erheblichen Rechtsungleichheit und 2 Mio. Fr. an den Sohn. (Freibetrag, ergo Willkür, indem die Besteuerung z.B. stark von steuerfrei). Die Frau lässt sich von ihrem der Anzahl Nachkommen/Erben abhängig ist. Mann scheiden und heiratet einen anderen Herrn. Sie schenkt 2 Mio. Fr. an ihren zweiten Zur Illustration: sä%INä7ITWERäÓBERLØSSTäSEINEMäEINZIGENä+INDä Mann, dieser wiederum schenkt 2 Mio. Fr. einen Nachlass von brutto Fr. 2 Mio. Das an den Sohn der Frau. Wollen wir das wirkKind erhält 2 Mio. Fr. netto und steuerfrei. lich?»
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HAUS CLUB
FORUM
«Polemik auf hohem Niveau» Peter Rüttimann-Gerrits, Hitzkirch:
«Stehle dort, wo gespart wurde» Joseph Koch, Richterswil:
«I
«I
m Bericht wird nicht erwähnt, dass die Freigrenze von 2 Millionen Franken natürlich abzüglich der Schulden zu verstehen ist. Wenn jemand ein Haus mit einem Verkehrswert von 3 Millionen Franken erbt, welches vollständig abbezahlt ist, dann ist man nach 200’000 Franken Steuerabzug immer noch ziemlich reich. Die Erbschaften sind mit ein Grund, warum die Vermögensschere immer mehr auseinander klafft. In der Schweiz besitzt 1% der Bevölkerung gleich viel wie die übrigen 99 %. Langfristig kann der soziale Frieden ohne einen gewissen Ausgleich nicht aufrechterhalten werden. Hier wird Polemik auf hohem Niveau betrieben!»
«Illegal und höchst kriminell» Belinda Gujer, Birrwil:
«M
ein Kommentar zur Erbschaftsinitiative ist kurz und deutlich: Ein Teil der Erbschaftssteuer geht in die AHV und der Rest an die Kantone. Doch Bundesrätin Calmy-Rey verspricht 63 Mio. Fr. an Tunesien und ich glaube auch an Libyen! Also nehmen von den Schweizern und geben ins Ausland. Und wir zahlen und zahlen. Ein weiterer wichtiger Punkt: Diese Initiative ist ille-
gal und kriminell im höchsten Masse. Hatten wir schon je eine Abstimmung mit 3 Jahren Rückwirkung? So eine Initiative gehört nicht in eine Debatte, sondern vom Bundesrat gleich in den Abfallkübel. Wenn schon, dann wie gehabt, im Fall einer Annahme auf ein festgelegtes Datum, aber sicher nicht rückwirkend, so etwas gibt es doch nicht, dieses Vorgehen hat eine mafiaähnliche Struktur.»
hr Artikel im Haus Club Magazin, Ausgabe November 2011, schildert die Problematik der ‹Initiative für eine Erbschaftssteuer› aufs Beste. Dass die EVP mit ihren vielgepriesenen christlichen Werten zu den Promotoren dieser Initiative gehört, ist bedenklich. Motto: ‹Stehle dort, wo gespart wurde.› Einige Gedanken dazu:
sä7ERäM CHTEäSEINENä+INDERNä nicht das ganze angesparte Vermögen hinterlassen? sä%SäMACHTäDOCHäEINENä5NTERschied, ob ein, vier oder fünf Kinder zu den Erben gehören. Und schliesslich frage ich mich noch: Ist die 2-Mio-Freigrenze einem Kostenindex unterworfen? Teuerung, Baukostenindex? Oder soll die 2-Mio-Grenze auch in 20 Jahren noch gelten?»
«Eine Dummheit» Julia Thorn, Zug:
«E
s ist eine Dummheit! Die wissen nicht mehr, wo sie noch für die AHV einkassieren könnten!»
«Enttäuschende Berichterstattung» Richard Weber, Hettlingen:
«B
isher hat sich der HausClub wohltuend abgehoben vom Hauseigentümerverband, der immer wieder mit rechtsbürgerlicher Steueroptimierungspolitik für Reiche auffällt. Leider hat sich mit der Art, wie im letzten Haus Club Magazin das Thema der Erbschaftssteuer-Initiative dargestellt wurde, der Haus Club in die gleiche Richtung bewegt. Ich meine sogar, es grenzt an Desinformation, wie über diese Initiative berichtet wird. Lassen Sie mich Beispiele aufführen. Sie schreiben einen grossen Titel: ‹Drohende Steuerkeule für Hausbesitzer›. Das ist einfach falsch: es werden nicht die Hausbesitzer besteuert, sondern allenfalls deren Erben. Das ist ein wesentlicher Unterschied, weil so eben gerade nicht das selber verdiente Vermögen besteuert wird, sondern die Erben, die genau dieses Vermögen ja nicht aufgebaut haben, sondern es ohne eigenes Zutun erhalten. Diese Falschinformation setzt sich im Haus Club Ratgeber-Abschnitt mit dem Titel ‹Alarmstufe Rot für solide Sparer› fort: Auch hier wird ausgeblendet, dass dem soliden Sparer überhaupt nichts weggenommen wird, sondern allenfalls deren Erben. Überhaupt entbehrt dieses Beispiel von Familie ‹Goldfinger› jeglicher Realität. Sie rechnen vor, wie
viel Steuern diese Familie bereits bezahlt habe (ganz abgesehen davon, dass auch Familie Goldfinger von den staatlichen Leistungen profitiert), und nun komme auf dem Vermögen von 2.5 Mio nochmals ein hoher Steuerbetrag hinzu. Dabei habe die Familie im Durchschnitt 130’000 Franken verdient und eben gespart. Tut mir leid, aber mit 130’000 Franken durchschnittlich kann man in der Schweiz nicht jährlich 55’000 Franken auf die Seite legen für Hausbesitz, denn soviel müsste es sein, wenn die Familie während ihrer 45 Erwerbsjahren die 2.5 Mio. Fr. selber ersparen will. Zudem ist hoffentlich zu erwarten, dass sich Familie Goldfinger in den restlichen Lebensjahren noch etwas gönnt und so ihr Vermögen noch abnimmt. Familie Goldfinger ist meines Erachtens eben gerade nicht eine Mittelstandsfamilie, weil 130’000 Franken Jahreseinkommen niemals reichen für ein solches Vermögen, und sowieso 130’000 Franken ein hohes durchschnittliches Einkommen ist (niemand startet normalerweise mit einem solchen Lohn ins Erwerbsleben). Mich enttäuscht Ihre Berichterstattung über die Erbschaftssteuer-Initiative. Ich hätte vom Haus-Club eine differenziertere Betrachtungsweise erwartet.»
RATGEBER B U L C S U HA
2011 DEZEMBER
Vorsicht bei einer Staffelung von Hypotheken!
Als Staffelung einer Hypothek muss nicht eine möglichst breite und somit nicht nachvollziehbare Aufteilung um der Aufteilung willen gewählt werden. Eine Staffelung soll besser als in zeitlich engen Bahnen geführte Hypothekenaufteilung betrachtet werden. So sind Laufzeiten von beispielsweise 2 bis 5 Jahren, 4 bis 7 Jahren oder 7 bis 10 Jahren näher zu betrachten. So wird eine Hypothek nicht «verzettelt», und es kann bei den Erneuerungsverhandlungen die notwendige Flexibilität und der genügende Verhandlungsspielraum gewahrt bleiben.
HÖHERE KUNDENMARGEN
Auch wenn vorerst nicht mit einem Anstieg der Zinsen zu rechnen ist, ist beim Abschluss von gestaffelten Festhypotheken Vorsicht geboten. Unter Umständen profitiert nämlich die Bank auf Kosten des Kunden. TEXT Werner Egli
it dem Argument, «nicht alle Eier in den gleichen Korb zu legen», empfehlen die Banken eine zeitliche Staffelung bei den Festzinshypotheken. Dabei ist erkennbar, dass diese Empfehlung meistens auf eine lange Zeitperiode tendiert. Also eine willkürliche Auswahl von verschiedenen Laufzeiten mit dabei sicher einer besonders langen Teiltranche. Die Aufteilung einer Hypothek in verschiedene Laufzeiten vermag eventuell Zinsänderungsrisiken zu be gegnen. Dabei sind jedoch vor Abschluss einige wichtige Punkte näher zu beachten.
den letzten Jahren so richtig populär und haben zu einem Umdenken bei der Produktewahl geführt. Vielfach wurden früher Laufzeiten von drei oder fünf Jahren gewählt. Längere Laufzeiten waren aufgrund des allgemein höheren Zinsniveaus nicht besonders beliebt. Die Zeiten haben sich geändert, und die Zinsveränderungsrisiken (oder -chancen) sind viel grösser geworden. Was heute gilt, kann morgen anders sein. Die Zinsen sind mitgesteuert durch verschiedene wirtschaftliche Faktoren und erfahren auch viel mehr Einfluss von Ereignissen im Ausland. Die globale Vernetzung hat auch bei den Wohneigentümern in der Schweiz nicht halt gemacht.
KEINE ZYKLEN MEHR
WIE GROSSE TRANCHEN?
In früheren Zeiten waren eigentliche Zinszyklen erkennbar. So kann rückblickend festgestellt werden, dass öfters fünf- oder siebenjährige Perioden stabiler Zinsen galten. Somit musste bei der Wahl einer Laufzeit zumindest mit einem Auge auf diese Periodizität geachtet werden. Nebst variablen Hypotheken waren früher einzig Festzinshypotheken oder spezielle Arten von Einsteigermodellen erhältlich. Geldmarkthypotheken (Libor) wurden erst in
Eine Aufteilung einer Hypothek in verschiedene Laufzeiten ist unter einer Summe von 400’000 Franken nicht sinnvoll, und es sollte keine einzelne Tranche unter einem Mindestbetrag von 200’000 Franken abgeschlossen werden. Insbesondere sollten summenmässig nicht zu kleine Tranchen zu lange angebunden werden. Wenn schon eine zeitlich breite Staffelung gewählt wird, dann sind die grösseren Tranchen längerfristig als kleinere Beträge anzubinden.
Bild: Illustration Works/Corbis
M
Bei zu breit auseinander liegenden Zeitperioden kann bei Ablauf der zeitlich kürzesten Tranchen nämlich kein (oder nur wenig) Verhandlungsdruck auf die Bank ausgeübt werden. Deren Angebote sind oft bindend und können oft nicht gut verhandelt werden. Die Bank weiss nämlich genau, dass die Hypothek erst bei Ablauf der zeitlich längsten Tranche erfolgen kann. Diese Situation ist heute gut bemerkbar. Bei Erneuerungen offerieren die Banken in den letzten Wochen oft mit höheren Kundenmargen als sie dies vor einigen Monaten oder getan haben. Somit muss eine Kunde damit rechnen, dass seine bisher geführte Marge bei einer Erneuerung nach oben angepasst wird. Der Kunde muss dies dann akzeptieren, wenn noch weitere Tranchen unter der gleichen Hypothek laufen.
ALTERNATIVE LIBOR Als Alternative kann heute auch ein flexibles Libormodell gewählt werden. Ein Modell jedoch, das einen Wechsel aus der Geldmarkthypothek in ein Festzinsmodell jederzeit zulässt. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage ist in den nächsten 15 Monaten nicht mit einem Zinsanstieg zu rechnen. Bei einem Wechsel von Libor auf eine Festhypothek ist zu beachten, dass dann die längere Laufzeit den Takt angibt und die Bindung an die Bank somit automatisch zunimmt. Vor einer Aufteilung einer Hypothek ist der Rat unabhängiger Fachstellen einzuholen. Viele Beispiele von Hypothekenstaffelungen zeigen nämlich auf, dass vor allem die Bank profitiert und aufgrund des Konkurrenzkampfes tief angebotene Zinskonditionen bei der ersten Erneue rung korrigiert. Deshalb «prüfe, wer sich bindet!»
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RATGEBER B U L C S U HA BAUGESUCH
Baubewilligung für Geräteschuppen? Hans G. aus dem Bezirk Dielsdorf (ZH): «Mein Nachbar behauptet, ich müsse ein Baugesuch einreichen für ein Schöpfli, das ich im Hobbymarkt bestellt habe. Der spinnt doch total, oder?»
A
uch Kleinbauten unterliegen unter gewissen Voraussetlic.iur. zungen einer BaubeThomas Kasahara, willigungspflicht. Der eidg. dipl. Kauf beim HobbyImmobilienmarkt bzw. beim Treuhänder und Grossverteiler bieMediator FH/SDM tet leider überhaupt keine Gewähr dafür, dass z. B. ein «Schöpfli» überall beliebig aufgestellt werden darf. Den
Anbietern geht es nur um den Verkauf ihres Produktes, was übrigens auch bei Zäunen, Palisaden usw. immer wieder festzustellen ist. – Ob die Gesetze dann eingehalten sind, ist eine ganz andere Frage, welche die Verkäufer wenig interessiert. Im Kanton Zürich gelten Kleinbauten wie Ihr «Schöpfli» jedenfalls dann als bewilligungspflichtig, wenn sie mehr als 2 m2 Bodenfläche überstellen oder höher als 1.5 m sind.
Aber auch die Unterschreitung dieser Dimensionen bietet noch keine absolute Gewähr dafür, dass solche Kleinbauten immer bewilligungsfrei erstellt werden dürfen. Am besten vergewissern Sie sich, ob die genannten Masse bei Ihrem «Schöpfli» überschritten sind. Falls ja, nehmen Sie mit dem Bausekretär Ihrer Gemeinde Verbindung auf und klären das weitere Vorgehen. Ihr Nachbar wird, so wie Sie den Fall schildern, die Baubehörde ohnehin früher oder später einschalten.
KAUFVERTRAG
WOHNUNG UND TRENNUNG
Ehepaar Z. aus Hinwil: «Wir kaufen ein älteres EFH für knapp eine Million. Der Käufer will 300’000 Fr. Anzahlung. Ist das normal bzw. in Ordnung?»
Herr A. aus Chur: «Vor 7 Jahren habe ich eine Wohnung geerbt. Ich möchte mich nun von meiner Frau trennen, nicht aber von meiner Wohnung. Meine Frau hat aber beim Eheschutzrichter beantragt, dass sie während der Trennungsphase die Wohnung bekommt. Das ist doch nicht möglich?»
Wie hoch darf die Anzahlung sein?
N
ein, diese Anzahlung ist höher als üblich. Aus der Höhe ist aber zu schliessen, dass es sich um eine Anzahlung bei Beurkundung und nicht um eine blosse Voraus-Reservationszahlung handelt. Letztere sind zwar beliebt, aber mangels gültigem Rechtsgeschäft (d. h. mangels öffentlicher, d. h. notarieller lic.iur. Lukas Kramer, Leiter Beurkundung) jeweils ohne Grundlage Beratungszentrum und daher jederzeit rückforderbar. Daher sind solche Zahlungen eigentlich ein Unsinn für beide Seiten und allerhöchstens im Betrag von maximal ca. 20’000 Franken vertretbar. Einer Anzahlung bei Beurkundung steht aber grundsätzlich nichts im Wege, denn der Käufer erhält hier etwas für sein Geld – nämlich einen rechtsgültigen Vertrag, der klagbare Ansprüche vermittelt. Üblich sind aber bei bestehenden, älteren Gebäuden in diesen Fällen Beträge im Bereich von 5 – 10 % des beurkundeten Kaufpreises. In Ihrem Fall läge also die obere Grenze des Üblichen bei etwas weniger als 100’000 Franken. Es liegt aber im Belieben des Verkäufers, in den Verhandlungen eine höhere Anzahlung zu verlangen – und bei fehlender Einigung z. B. an jemand anderes zu verkaufen. Übermässig hohe Anzahlungen bergen für den Käufer aber erhöhte Risiken. Ausserdem macht sich ein Verkäufer, der offenbar viel Geld möchte, ohne «die Ware» bereits aus der Hand zu geben, etwas verdächtig. Unter normalen Umständen würden wir Ihnen deshalb insgesamt davon abraten, mehr als 10 % anzuzahlen.
Wer darf bei Ehetrennung in der Wohnung bleiben?
D
er Eheschutzrichter kann bei Uneinigkeit der Ehegatten in einer für die eheliche Gemeinschaft wichtigen Angelegenheit oder bei Vernachlässigung der ehelichen Pflichten zur Vermittlung angerufen werden. Auf Wunsch der Gatten kann er auch bestimmen, wem von beiden die eheliche lic.iur. LL.M. Wohnung resp. Familienwohnung während Katja Schatt, der Trennungsphase zugeteilt wird. Rechtsdienst Gemäss Lehre und Rechtsprechung ist die «Wohnung der Familie» (geregelt in Art. 169 ZGB) derjenige Ort, welcher als Wohnung und Mittelpunkt des Familienlebens dient. Unter dem Begriff «Familie» versteht man in diesem Kontext ein Ehepaar – egal ob mit oder ohne Kinder. Die Familienwohnung wird im Rahmen des sog. Eheschutzverfahrens in der Regel demjenigen Partner zugeteilt, welcher für die Kinder sorgt, resp. mehr darauf angewiesen ist. Bei kinderlosen Ehen muss normalerweise derjenige Partner ausziehen, dem der Umzug am ehesten zuzumuten ist. Dies grundsätzlich einmal ungeachtet der Eigentumsverhältnisse an der Immobilie. Anders ist es, wenn der Partner, der kein Eigentum an der Immobilie hat, die (dem Eigengut des anderen zuzurechnende) eheliche Wohnung endgültig oder auf unbestimmte Dauer verlässt oder wenn die Familienwohnung im gegenseitigen Einverständnis der Ehegatten aufgehoben wurde. Dies wird aber auf Ihren Fall nicht zutreffen, weshalb der Antrag Ihrer Frau durchaus Risiken für Sie birgt und ernst zu nehmen ist.
2011 DEZEMBER HYPOTHEK
Indirekte Amortisation periodisch überprüfen! Maja K. aus Neftenbach: «Unsere Hypothek wird indirekt via das Sparen Säule 3a amortisiert. Nun hat der Saldo dieser gebundenen und der Bank verpfändeten Sparform eine Summe von über 80‘000 Franken erreicht. Wie lange muss grundsätzlich bei einer Hypothek amortisiert werden? Kann bei der Bank eine Sistierung oder eine Einstellung der Rückzahlung beantragt werden?»
D
ie Rückzahlung mittels Einzahlung in die Säule 3a macht viel Sinn und lässt Steuern sparen. Der Sparprozess soll deshalb vor alGiampiero Brundia lem aus steuerlicher Stv. Leiter Sicht positiv betrachHypothekentet werden. Eine Bank beratung verlangt in der Regel eine Rückzahlung bis auf ein Belehnungsniveau von 50 bis 60% zum Zeitpunkt der Pensionierung. Nur kann heute nicht abgeschätzt werden, wie diese Prozentzahlen in der fernen Zukunft zu interpretieren sind. Hat das mit der Hypothek belastete Objekt in 10, 20 oder
mehr Jahren deutlich an Wert zugenommen, so ist eine tiefe Belehnung oft schon aus rein rechnerischer Sicht erreicht. Sollte sich der Immobilienmarkt jedoch auf die negative Seite hinbewegen, kann es bedeuten, dass mehr und länger amortisiert werden muss, um die Vorgaben der Bank erreichen zu können. Es macht nun Sinn, dass sich Personen im Alter um 55 – 60 Jahre bei der Bank um die Frage der Weiterführung der Amortisationen erkundigen und sich dazu schriftlich Bescheid geben lassen. Sollte die Belehnung durch die Rückzahlungen und die Wertsteigerung bereits ein tiefes Niveau erreicht haben, so kann auf eine Aufhebung der Amortisationspflicht hingewirkt werden. Es kann dann bei einer
TELEFONBERATUNG
anderen Bank ein zusätzliches, neues Säule 3a-Konto errichtet werden, wo die steuerlich abzugsfähigen Einzahlungen weiterhin geleistet werden können.
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RATGEBER B U L C S U HA SANIERUNG
Probleme mit Dreifachverglasung Herr Z. aus Balm: «Ich habe neue Fenster mit Dreifachverglasung und entsprechend niedrigem U-Wert montieren lassen. Mein Haus steht an südexponierter Aussichtslage und die gestern montierten, neuen Südfenster im Salon und im Hallenbad weisen nun aussen einen störenden Kondensationsniederschlag auf! Dadurch ist der Durchblick bzw. die Aussicht in die Berge sehr störend beeinträchtigt. Es geht doch wirklich nicht an, dass ich eine bessere Wärmedämmung mit ekligen Kondensationsniederschlägen bzw. einer Verschlechterung der Aussicht und des Lichteinfalls erkaufen muss!» lic. oec. Filippo Leutenegger, Präsident HAUS CLUB SCHWEIZ
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Lieber Herr Z., eine Dreifachverglasung bringt zwar bedeutend bessere Energiewerte und ein angenehmeres Raumklima. Aber es gibt auch Nachteile. Einer dieser Nachteile kann sich nach einer kalten Nacht zeigen, wenn die Aussentemperatur schnell steigt, die Fenster mit Dreifachverglasung noch im Schatten stehen und ihre Oberfläche wegen der guten Isolationswirkung noch deutlich kälter ist als die Umgebung. Dann können nämlich auf der Aussenseite Kondensationsablagen entstehen. Das ist zwar störend, aber der Spuk ist auch bald wieder vorbei, sobald sich die Fenster der wärmeren Umgebungstemperatur angepasst haben. Unschön ist hingegen die Tatsache, dass Sie vom Lieferant nicht auf diesen Nachteil aufmerksam gemacht wurden. Der Lieferant hätte beim Angebot zumindest auf die Möglichkeit einer Sichtbeeinträchtigung, bzw. auf einen reduzierten Lichteinfall aufmerksam machen sollen.
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2011 DEZEMBER
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DEN DACHSTOCK AUSBAUEN
BODENHEIZUNG INSTAND HALTEN
DIE ZUKUNFT DER ENERGIE
Energie sparen und Wohnraum gewinnen 42
Wärmeverlust und weitere Probleme vermeiden 44
Interview mit dem Leiter von «Energie Schweiz» 46
RUNDUM
Einfamilienhaus: TEXT Robert Wildi
Tipps für den Winter
Bild: Lars Thulin/Johnér Images/Corbis
Die kalte Jahreszeit hat für Hausbesitzer so ihre Tücken. Wer sich frühzeitig damit auseinandersetzt und entsprechend vorbereitet, bleibt zwischen November und April sorgenfrei und spart erst noch beachtlich Geld. Das «Haus Club Magazin» hat für Sie die hilfreichsten Winter-Tipps zusammengetragen.
W
er hat es nicht schon erlebt? Eiskalte Winternacht – früher Morgen – Pantoffeln – Gang zum Briefkasten – Eisscholle – Sturz. Statt mit «News» aus der Zeitung beginnt der Tag mit Schmerzen. Selbst gravierende Verletzungen sind immer wieder die Folge von solchen Rutschpartien. Manchmal erwischt es auch den Postboten, den Versicherungsmakler oder die Grosstante. Auf dem eigenen Grundstück kann das teuer TEXT Robert Wildi
werden. Hausbesitzer haften für die sichere Passierbarkeit ihrer Privatwege.
W
er standfest bleibt, kann im Winter andere Überraschungen erleben. Eingefrorene Schlösser und Scheibenwischer oder ein lahmender Motor beim Auto, erkältete Haustiere, Salzschäden auf dem Parkett, geborstene Wasserleitungen, undichte Fenster, zu tiefe Raumtemperaturen, zu hohe Heizkosten
etc. Die Winterzeit ist für Hausbesitzer nicht ohne Risiken. Aufregung ist jedoch fehl am Platz. Wer sich frühzeitig vorbereitet und wirksame Präventivmassnahmen ergreift, vermeidet mögEinbussen der Lebensqualität. Nachfolgend ein paar Informationen, Tipps und Ratschläge, wie die Wochen und Monate mit Schnee, Eis und Kälte ohne unliebsame Überraschungen problemlos bewältigt werden können.
RUNDUM WINTERFEST
sich eine fachmännische Dachinspektion. Denn Frühlingsstürme können Dachziegel verschieben oder andere Schäden anrichten, die im Sommer unentdeckt bleiben. Als Folge kann Wasser ins Gebäude eindringen und dort im Winter Frostschäden verursachen. Wichtig ist vor dem ersten Schnee auch eine gründliche Reinigung der Dachrinnen. Wenn diese mit Laub verstopft sind und infolge dessen das Wasser nicht Wege und verursacht bei Frost ebenfalls Schäden an der Fassade oder am Dach. Mit speziellen Gittern kann an neuralgischen Stellen verhindert werden, dass Laub in die Rinne gelangt. WASSERLEITUNGEN Vor dem ersten Frost sollten alle Aussenzuleitungen abgestellt und vollständig von Wasser befreit werden. Sonst kann das Wasser in den Leitungen gefrieren und diese sprengen.
WEGE/ZUFAHRTEN Hauseigentümer sind für die Schneeräumung vor dem Hauseingang, auf privaten Fusswegen und Zufahrten sowie auf dem Dach zuständig. Vor allem gefährliche Stellen wie Treppen oder steile Fussgängerpfade sollten regelmässig von Schnee und Eis befreit werden, da sonst das Unfallrisiko erheblich steigt. SCHAUFEL Schneeschaufeln aus Sperrholz verkaufen sich am besten, weil sie in der Regel am preisgünstigsten sind. Exemplare aus Kunststoff sind leichter, trotzdem bruchfest, und werden oft von Frauen oft bevorzugt. Aluminium-Schneeschaufeln sind etwas teurer und werden vor allem im professionellen Bereich (Hauswartungen und öffentliche Verwaltungen) eingesetzt. Schneewannen werden zum Räumen von ganzen Plätzen gebraucht. Durch ihr grosses Fassungsvermögen sind sie allerdings recht schwierig in der Handhabung. STREUMATERIAL Am weitesten verbreitet ist nach wie vor Streusalz. Einen 5-Kilogramm-Sack erhält man für rund 3 bis 5 Franken. Günstiger und umweltfreundlicher ist streufähiger Splitt – für rund 4 Franken kann man davon 25 Kilogramm kaufen 36 HAUS CLUB MAGAZIN DEZEMBER 2011
sige Auftaumittel, die bei Temperaturen von bis minus 30 Grad Celsius ein Wiedergefrieren verhindern. Sie sind ebenfalls umweltfreundlich, da sie weniger Rückstände hinterlassen als Streusalz. DACH Schräge Hausdächer sollten von grossen Schneemassen befreit werden, da diese unkontrolliert auf Fussgänger stürzen können. Zu entfernen sind auch grosse Eiszapfen an Dachrinnen, die beim Herunterfallen ein Verletzungsrisiko dar-
Hauseigentümer haftet nämlich nach Artikel 58 im Obligationenrecht für den Schaden, der infolge fehlerhafter Anlage oder mangelhaften Unterhalts seines Gebäudes oder eines anderen Werks (Bsp. Hauszugang) verursacht wird. Man spricht von der sogenannten Werkeigentümerhaftung. Das heisst: Häuser und Hauszugänge müssen auch im Winter so unterhalten werden, dass keine Drittpersonen zu Schaden kommen. Der dazu erforderliche Aufwand hat sich im Rahmen des Zumutbaren zu bewegen. Das Kriterium «Zumutbarkeit» beinhaltet drei wesentliche Elemente: Es wird vom Eigentümer nicht mehr gefordert, als technisch möglich ist. Die Schneeräumung muss nicht rund um die Uhr erfolgen, sondern nur in der Zeit des üblichen Fussgängerverkehrs. Die Kosten für den Winterdienst sollen in einem vertretbaren Verhältnis zum Schutzinteresse der Benützer stehen. VERSICHERUNG Nicht nur aber auch wegen der Unfallrisiken im Winter (Rutschgefahr) ist es wichtig, dass jeder Hauseigentümer abschliesst. Experten empfehlen, dass mit einer entsprechenden Police Schadensfälle in der Höhe von rund 5 Millionen Franken abgedeckt sind.
Bilder: Valery Rizzo/Beateworks/Mike Kemp/Tetra Images/VEM/Westend61/Corbis
Rund ums Haus
HAFTUNG Massnahmen zur Vorbeugung von Gefahren, die durch grosse Schneemassen und Glatteis entstehen, sind nicht nur
WINTERFEST RUNDUM
MÖBEL Wenn Möbel oder Vorhänge Heizkörper verstellen und verdecken, staut sich dahinter die Wärme. Schliesslich entweicht sie durch Brüstung und Fenster, was einer Energieverschwendung gleichkommt. Deshalb immer darauf achten, dass Heizkörper frei zugänglich sind.
Im Haus HEIZUNG Schon im Sommer und Herbst sollten Hauseigentümer nach Möglichkeit siden Winter. Ob Öl, Gas, Wärmepumpe oder Holzschnitzel – empfohlen werden für sämtliche Energieträger fachmännische Heizungs-Checks und -wartun-
gen. Wer mit Öl heizt, sollte frühzeitig einen Blick auf den Heizölvorrat werfen. Experten empfehlen, dass die Raumtemperatur im Winter 20 Grad Celsius nicht überschreitet. Für jedes zusätzliche Grad Celsius werden sechs Prozent mehr Energie verbraucht. Das geht ins Portemonnaie und schadet der Umwelt.
LÜFTEN Dauerndes Lüften im Winter ist gleichbedeutend mit einer hohen Energieverschwendung. Das gilt auch für dauerhaft geöffnete Kippfenster. Steht ein Kippfenster ständig offen, verpuffen während eines Winters rund 200 Liter Heizöl. Es ist daher viel besser, täglich zwei- bis dreimal kurz und kräftig durch zu lüften und die Fenster danach wieder zu schliessen. TÜREN/FENSTER Es bietet sich an, bereits vor dem Winteranbruch sämtliche Fenster-/ und Türdichtungen zu überprüfen und bei Bedarf einzufetten. So werden sie aufgrund der trockenen Winterluft nicht porös und schliessen weiterhin wasserund winddicht.
RUNDUM WINTERFEST
eiser gehört deshalb in die Manteltasche und nicht ins Handschuhfach. BATTERIE
SICHT Die Frontscheibe muss vor dem Losfahren gründlich von Eis und Schnee befreit werden. Ein kleines Guckloch genügt nicht. Tipp: Bei Frost nicht mit Heisswasser die Scheibe reinigen. Dies kann eine Spannung erzeugen und zum Scheibenbruch führen. Beim Scheibenwasser sollte frühzeitig auf eine wintertaugliche Flüssigkeit umgestellt werden. Solche sind bei allen Tankstellen erhältlich. Auch das Dach und alle Lichter wie Blinker müssen schnee- und eisfrei sein. Ansonsten macht man sich bei einem Unfall rascher mitschuldig.
Auto REIFEN Fahren im Winter mit Sommerreifen ist verboten und gefährlich. Fachleute empfehlen die Regel «O bis O». Das heisst: Von Oktober bis Ostern gehören Winterreifen ans Auto. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig einen Termin in der Garage zu vereinbaren. Die Winterreifen sollten
tiefe haben und nicht älter als sechs Jahre sein. Ein frühzeitiger Wintercheck für das ganze Fahrzeug ist lohnenswert. SCHLOSS Bei Winterfrost kann das Türschloss beim Auto vereisen. Der Türschloss-Ent-
nachgefragt ROBERT NYFFENEGGER Berater Haus, Freizeit, Produkte bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)
GLATTEIS Ab 4 Grad Celsius und kälter kann die Fahrbahn rutschig werden. Um dies zu erkennen, lohnt sich kurz nach dem Losfahren – auf sicherem Gelände – ein kurzer Bremsversuch. Je nach Ergebnis sollte das Fahrverhalten (mehr Abstand, geringeres Tempo) angepasst werden.
NIMMT DIE BERATUNGSTÄTIGKEIT BEI DER BFU IN DER WINTERZEIT MARKANT ZU? Wir führen keine Statistik betreffend Anfragen. Für Interessierte haben wir jedoch ein FAQ zum Thema Winterdienst erstellt, welches auf unsere Webseite www.bfu.ch
«Stürze sind der Winterunfall schlechthin» WELCHE UNSICHERHEITEN UND SORGEN VON HAUSBESITZERN RUND UM DAS THEMA WINTER REGISTRIEREN SIE BEI DER BFU AM HÄUFIGSTEN? 38 HAUS CLUB MAGAZIN DEZEMBER 2011
Die meisten Anfragen drehen sich um Themen wie Schneeräumung vor dem Haus und vor Hauszugängen sowie Dachlawinen.
nachzuschlagen ist. Weitere praktische Tipps für Hausdienstverantwortliche enthält die Suva-Broschüre «Ohne Sturzunfälle durch den Winter».
Bilder: Mike Kemp/Tetra Images/Pauline St. Denis/Lars Thulin/Johnér Images/Corbis
lich. Bei Frost stehen nur 25 Prozent der Leistung zur Verfügung. Beim morgendlichen Start sollten Autofahrer nicht gleich alle Stromverbraucher einschalten. Erst wenn der Motor richtig läuft, sollten Licht, Gebläse und Heckscheibenheizung zugeschaltet werden.
WINTERFEST RUNDUM
HUND Damit Hunde auch im Winter ihre Körpertemperatur halten können, ist ein zügiges Tempo beim «Gassigehen» angezeigt. Wenn Hunde zittern, dann frieren sie. Fachleute raten jedoch davon ab, Hunden Wintermäntelchen anzuziehen. Hunde sollten keinen Schnee fressen, da sich darin oft den. Dies kann zu Magenproblemen führen. Sind die Pfoten mit Streusalz es sich, sie nach dem Spaziergang mit lauwarmem Wasser abzuwaschen. Die Trockenheit kann zu spröden Pfoten und schmerzhaften Rissen führen. Als Prävention dagegen lohnt es sich, die Fussballen von Hunden regelmässig mit Vaseline einzureiben.
Haustiere GIBT ES BESONDERS VIELE STURZUNFÄLLE IM WINTER? Die Statistik der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) verrät, dass der sogenannte Sturz auf gleicher Ebene der Winterunfall schlechthin ist. In den Monaten Dezember, Januar und Februar sind 40 Prozent der registrierten Unfälle darauf zurück zu führen. Ein grosser Teil davon ereignet sich aber auf Strassen und Trottoirs. Im häuslichen Bereich machen Stürze auf gleicher Ebene immerhin 27 Prozent aller Winterunfälle aus. Wir nehmen an, dass sich in der kalten Jahreszeit insbesondere Sturzunfälle im Eingangsbereich von Gebäuden häufen. Häufig ist Schnee an den Schuhsohlen der Grund dafür.
WEN TRIFFT ES AM HÄUFIGSTEN?
KATZE Katzen frieren im Winter seltener als Hunde, weil sie sich auch draussen besser an ein warmes Plätzchen verkriechen können. Gefahren lauern, speziell in der Adventszeit, dafür drinnen. Katzen sollten sich nie unbeaufsichtigt in einem Raum mit brennenden Kerzen oder dem Weihnachtsbaum aufhalten. Ihr Fell fängt sehr schnell Feuer. Und auch weihnächtliche Dekorationen wie Weihnachtskugeln, Girlanden oder Bänder sind für Katzen eine Gefahr. Sie können sie verschlucken oder sich damit selbst strangulieren.
Studien zeigen, dass vor allem Erwachsene und Senioren im Winter ein erhöhtes Sturzrisiko haben, insbesondere bei Dunkelheit oder schlechter Beleuchtung. Gerade in Kombination mit ungünstigem Schuhwerk stellen rutschige und vereiste Oberflächen einen relevanten Sicherheitsfaktor dar.
WELCHE DIENSTLEISTUNGEN DÜRFEN HAUSBESITZER VON DER BFU ERWARTEN, WENN SICH EIN SOLCHER UNFALL EREIGNET HAT? Wir geben primär vorbeugende Ratschläge um Unfälle zu verhindern – dies dafür umso nachhaltiger. Schnee vor Hauszugängen sollte rechtzeitig geräumt werden, auch das Streuen von «Anti-Rutsch-Materialien» wie Sand und Kies ist empfehlenswert. DEZEMBER 2011 HAUS CLUB MAGAZIN 39
RUNDUM UMBAU
Der historische Bahnhof von Walenstadt wurde zu einer Werkstätte umfunktioniert.
Historisches Gebäude sanft umgebaut
TEXT Robert Wildi
V
erschlafen geht es in der Regel zu und her am Bahnhof Walenstadt. Rollmaterial verirrt sich bloss einmal pro Stunde hierher. Dann machen die Regionalzüge nach Sargans-Chur und Ziegelbrücke einen kurzen Halt. Ein reges Zu- und Aussteigen ist indes nur im Rahmen des Arbeitsverkehrs in den früheren Morgen- sowie Feierabendstunden zu beobachten. 40 HAUS CLUB MAGAZIN DEZEMBER 2011
Trotzdem herrschte am Bahnhof Walenstadt in den vergangenen Monaten eine rege Betriebsamkeit. Das altehrwürdige Bahnhofsgebäude, das in den letzten Jahren leer stand, wird seit März dieses Jahres renoviert und umfunktioniert. Und dies zu einem vorbildlichen Zweck. Die Stiftung OVWB, das führende Ostschweizer Kompetenzzentrum für Menschen mit einer Körperbehinderung, betreibt im Gebäude neu eine Werkstätte mit zwölf Arbeitsplätzen für Menschen mit einer Hirnverletzung. Mit der Eigentümerin
Besondere Aufmerksamkeit galt der Dämmung des Dachstocks.
SBB konnte man sich dafür auf einen langfristigen Mietvertrag für die im Jahr 1897 erbaute Immobilie einigen. Der Abschluss der Arbeiten ist für Dezember vorgesehen.
SPEZIELLE ARBEITSPLÄTZE Walenstadt etabliert sich mit diesem Projekt als eine Art Hirnzentrum für die OVWB. Neben dem Bahnhofsgebäude bietet die Organisation in der kleinen St. Galler Gemeinde auch im
Fotos: zVg
Das historische Bahnhofsgebäude in Walenstadt ist zu einer Werkstätte für Menschen mit Hirnverletzung umgebaut worden. Der Charakter der unter Denkmalschutz stehenden SBB-Immobilie durfte dabei nur minimal verändert werden, was hohe Anforderungen an die Dämmung stellte. Das Ergebnis überzeugt.
experte «Haus Selun» Arbeitsplätze für Menschen mit Hirnverletzungen an. Dazu werden in der Stadt St. Gallen zwei ähnlich gelagerte Institutionen mit Wohn- und Arbeitsplätzen für Menschen mit körperlichen Behinderungen geführt.
DACHGESCHOSS AUSGEBAUT UND GEDÄMMT Werkstätten für behinderte Menschen haben bezüglich ihrer baulichen Eigenals reine Wohnhäuser. Beim Projekt am Bahnhof Walenstadt mussten neben diesen nutzungsorientierten Aspekten auch gebäudehistorisch bedingte Sachzwänge von Beginn weg in die Planung mit einbezogen werden. Das bestätigt Theres Aschwanden vom Zürcher Architekturbüro Aschwanden Schürer, welches den Umbau konzipiert und durchgeführt hat. «Aufgrund von technischen und Bahnhofsgebäude nur minimal gemäss den gesetzlichen Vorschriften verändert werden.» Die grundsätzliche Struktur von Erd- und Obergeschoss wurde deshalb trotz eines neuen Raumnutzungskonzepts kaum angetastet. «Der Charme des über 100-jährigen Bahnhofgebäudes sollte unbedingt erhalten bleiben», sagt Theres Aschwanden. Diese Vorgabe entspricht nicht nur der lokalen Gesetzgebung, sondern auch ihrer professionellen Überzeugung.
IN ABSPRACHE MIT DER DENKMALPFLEGE Um trotz der engen Leitplanken ein Raumprogramm entfalten zu können, welches den Bedürfnissen der neuen «Bewohner»
optimal entspricht, entschied sich das Architektenteam zur Nutzung des zuvor nicht ausgebauten Dachgeschosses. Dieses wurde von einem lokalen Unternehmen vollständig gedämmt. Das verwendete Dämmmaterial ist Steinwolle der Firma Flumroc. Mit Hilfe eines zentralen Oberlichts wurde das Dachgeschoss zur Wohn- und Arbeitszone umfunktioniert. Zusätzliche Lukarnen entlang der Gebäudelängsseiten sollen neben einer Zusatzbelichtung des Raums vor allem den Ausblick ins Freie ermöglichen. Künftig werden unter dem Dach das Bürocenter sowie der Ruheraumbereich der «Werkstätte Walenstadt» betrieben. Ansonsten wurden die Dämmungsarbeiten im Gebäude auf ein Minimum reduziert. «Lediglich die Eckenräume im ersten Obergeschoss wurden innengedämmt», erklärt Theres Aschwanden. Auch die Erneuerungen und Sanierung der Fenster erfolgten in enger Absprache
MEHR BETRIEB NEBEN UND AUF DEN SCHIENEN Mit dem vorliegenden Resultat sind nun und Architekten über die künftigen Betreiber OVWB bis zur Eigentümerin SBB. Glücklich schätzen darf sich auch die Gemeinde Walenstadt. Ihr Bahnhof wurde mit dem Projekt sowohl aus architektonischer wie auch gesellschaftspolitischer Sicht deutlich aufgewertet. Und schon bald dürfte die neue Geschäftigkeit neben durch eine erhöhte Betriebsamkeit auf den Schienen passend ergänzt werden. Im Rahmen des Projekts «S-Bahn St. Gallen» ist bis 2013 nämlich geplant, neben Flums auch Walenstadt an einen Halbstundentakt-Fahrplan anzubinden.
Bei der Planung des Umbaus mussten viele Ansprüche unter einen Hut gebracht werden.
MATHIAS GÄTZI
Hochbautechniker TS, Flumroc AG WORAUF MUSS BEI EINER DACHDÄMMUNG BEI UMBAUTEN GANZ BESONDERS WERT GELEGT WERDEN? Die Dämmplatten müssen sauber zwischen dem Tragsystem eingepasst werden. Auch der bauphysikalische Aufbau muss richtig gelöst werden. Das bedeutet, dass der Dampfwiderstand der einzelnen Schichten nach aussen kleiner werden sollte. Die Montage der Dampfbremse-Luftdichtung muss sehr sorgfältig ausgeführt werden. Speziell beachtet werden muss die Dichtheit der Folie bei An- und Abschlüssen an andere Bauteile. WELCHES WAREN BEIM PROJEKT AM BAHNHOF WALENSTADT DIE WESENTLICHSTEN UNTERSCHIEDE GEGENÜBER EINER DACHDÄMMUNG BEI EINEM EINFAMILIENHAUS? Im Gegensatz zu den meisten Einfamilienhäusern wird das Dachgeschoss im Bahnhofsgebäude Walenstadt als Arbeitsraum genutzt. Das heisst, der Raum benötigt im Sommer einen besonders wirksamen Wärmeschutz. Ausserdem steht das Gebäude unmittelbar neben der Bahnlinie Zürich – Chur, auf der bald der Halbstundentakt eingeführt werden soll. Dies erfordert einen erhöhten Schalldämmwert. Dank einem optimal gewählten Dachaufbau konnten wir bei diesem Projekt beide Ziele erreichen. IST DAS DÄMMMATERIAL STEINWOLLE GENERELL FÜR GANZ UNTERSCHIEDLICHE ANFORDERUNGEN UND ANSPRÜCHE GEEIGNET? Ja, denn Steinwolle ist leicht zu verarbeiten und vielseitig einsetzbar. Sie ist wasserdampfdurchlässig, nicht brennbar und besitzt einen hohen Schmelzpunkt, der über 1000 Grad Celsius liegt. Dank diesen Eigenschaften kann ein sehr hoher vorbeugender Brandschutz erreicht werden. Dazu ist Steinwolle formstabil, resistent gegen Schimmel, Fäulnis und Ungeziefer. Diese Eigenschaften sind sowohl für Büro- wie Wohnhäuser ideal.
RUNDUM DACHSANIERUNG
TEXT Mario Ducret*
E
in Haus mit kompakter Form, prägenden Kanten und leuchtender Farbe: So modern präsentiert
Familie Mäder, das nur wenige Kilometer ausserhalb der Stadt Freiburg liegt. Erstellt wurde das Einfamilienhaus in Marly zwar vor über vierzig Jahren. Doch vor kurzem ist das dreistöckige Wohnhaus einem spürbaren Wandel unterzogen worden: Nicht nur die rote Farbe an der Fassade, auch das Dach und die darunter liegende Konstruktion haben ein zeitgemässes Kleid erhalten. Erkennbar ist, dass die dunklen Faserzementplatten auf dem asymmetrischen Dach hellen Aluplatten gewichen sind. Darauf ist eine über 5 Quadratmeter grosse Solaranlage zur Aufbereitung des Warmwassers installiert worden. Die Form selber blieb unangetastet: Nach vorne öffnet sich aus dem leicht geneigten Dach eine breite Lukarne. Die hintere Seite ist steil nach unten gezogen. Aber darunter wurde der grosszügige Platz erstmals komfortabel nutz-
Nach dem Ausbau bietet der Dachstock neu zusätzlichen komfortablen Wohnraum.
Mehr Wohnraum, weniger Energieverbrauch Warm eingepackte Häuser sparen Energie und Heizkosten. Was für Aussenwände gilt, stimmt auch für das sanierte Dach. Ein Beispiel aus dem Kanton Freiburg. bar gemacht. Bislang war der inwendig ausgebaute Dachstock nämlich nur unzureichend gedämmt.
NACH SANIERUNG: 65% ENERGIE SPAREN
vorgängigen Energieanalyse: Das Einfamilienhaus Mäder konsumierte fast zehnmal mehr Energie als für einen Neubau erforderlich. Sich über eine Sanierung Gedanken zu machen, schien dem Bauherrn angebracht. Seinerseits 42 HAUS CLUB MAGAZIN DEZEMBER 2011
Von Energieverschwendung zu schonendem Ressourcenverbrauch: Ein Einfamilienhaus im fribourgischen Marly vor (links) und nach der Renovation.
Bilder: zVg
«Ungenügend» oder ein dunkelrotes «G» auf der Skala der Gebäudeenergie-
experte
DACHSANIERUNG RUNDUM
hatte er aber vor allem an den Ersatz der Ölheizung sowie an neue Fenster gedacht. Demgegenüber wies der beigezogene Energieberater auf die Vorteile hin, das Wohnhaus mit Baujahr 1969 umfassend energetisch zu erneuern. Anstelle des sofortigen Heizungsersatzes wurde schliesslich deutlich mehr realisiert: Neben dem Einbau von neuen Fenstern wurden Fassade und Dach zusätzlich gedämmt. Dank diesen Massnahmen ist der bisherige Heizölverbrauch um mindestens zwei Drittel vermindert worden. Doch das blieb nicht der einzige vom Energieberater im Voraus berechnete materielle Gewinn: Für die gewählte Erneuerungsvariante lag sogar Geld bei Bund und Kanton zum Abholen bereit: Als Förderbeitrag wurde ein fünfstelliger Betrag zugesprochen. Mit den rund 20’000 Franken waren mehr als zehn Prozent der gesamten Sanierungskosten bezahlt. Und dank den eingesparten Energiekosten werden nun auch die Zinsen für die Zusatzinvestitionen – abhängig vom Ölpreis – um fast die Hälfte reduziert.
16 CM DICKE DÄMMSCHICHT Was wurde dafür getan? Das bestehende Dach – von der Untersicht aus Holztäfer bis zum Unterdach aus Schindeln – wurde weitgehend rückgebaut. Einzig die Sparrenlage blieb erhalten; Darauf wurde eine 16 Zentimeter dicke Dämmschicht verlegt und ein vollständig neuer Dachaufbau bestehend aus Dampfsperre, Wärmedämmung und Unterdach angebracht. Den Abschluss bilden aufgehellte Aluplatten, die einen markanten farblichen Akzent setzen. Neben hohem Wärmeschutz ist dadurch eine Luftdichtigkeit von 100 Prozent garantiert. Wie beim Wohnhaus Mäder vorbildlich demonstriert, muss das energetisch optimierte Dach durchgehend und überall gleich stark gedämmt sein. Können dagegen die bestehende Dacheindeckung und das Unterdach weiter benutzt werden, lassen sich die Dämmplatten von innen zwischen den Sparren anbringen. Ausserdem werden die Balken selber inwendig mit einer zusätzlichen Dämmschicht abgedeckt. Auch Flachdächer können nachträglich problemlos erneuert werden. Das Dämmen wirkt sich nur wenig auf die bestehende Architektur aus: Neuartige Dämmplatten mit integriertem Gefälle
info
ENERGIEKONZEPT
Energiebezugsfläche Erneuerbare Energien
192 m2 Warmwasseraufbereitung Heizung Ölheizung Verbrauch vor Sanierung 3100 Liter/Jahr nach Sanierung 1200 Liter/Jahr Warmwasser 68% Solar Total Energieeinsparung 65%
sorgen sogar dafür, dass das geforderte Gefälle der Abdichtung erreicht werden kann. Zurück nach Marly und zu Bauherr Mäder. Das energetische Gesamtsanierungskonzept hat – trotz anfänglich anderer Pläne – überzeugt. Ihn freut,
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TECHNISCHE DATEN
Fassade 262 m2 (U-Wert 0.16 W/m2K) Dach 147 m2 (U-Wert 0.15 W/m2K) Fenster (neu) 27 m2 (U-Wert 0.07W/m2K) Energiekennzahl vor Sanierung 687 MJ/m2 a nach Sanierung 275 MJ/m2 a Förderbeitrag Klimarappen CHF 18700 Solaranlage CHF 1200
dass der Energieverbrauch «sehr massiv» kleiner geworden ist. Und falls er die Heizung doch noch austauscht, spart er zusätzliches Geld. Denn das nächste Aggregat wird eines mit deutlich geringerer Heizleistung sein. *Der Autor ist Energieberater Gebäude
wissen SANIERUNG EINES STEILDACHS
Durchgehendes Dämmen Die optimale Wärmedämmung eines Steildachs ist durchgehend und überall gleich stark. Sie weist ein Minimum an Wärmebrücken auf. Das einfach belüftete Dach wird zwischen Eindeckung und Unterdach durchlüftet. Das Unterdach ist dampfdurchlässig. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Dämmschichten zwischen, über oder unter den Sparren beträgt im Minimum 0,25 W/m2K. Erneuerungsvarianten Müssen die Dacheindeckung und das Unterdach nicht erneuert werden, können die Dämmplatten von innen zwischen den Sparren angebracht werden. Die Sparren selbst sind allenfalls raumseitig mit einer zusätzlichen Dämmschicht abzudecken, um eine optimale Wärmedämmung zu erreichen (Erneuerungsvarianten 1 und 3). Ist die Dacheindeckung in einem schlechten Zustand, empfiehlt sich eine Erneuerung, bei der die Wärmedämmung über den Sparren angebracht wird. Mit dieser Variante wird eine durchgehende Dämmung erreicht (Erneuerungsvariante 2). Bleibt der Estrich kalt, ist eine Dämmung des Estrichbodens wärmetechnisch meist ausreichend. Ein begehbarer Bodenbelag und trittfeste Dämmplatten lassen den Estrich als Abstellraum nutzen (Erneuerungsvariante 4).
Erneuerungsvariante 1: Dämmung (gelb) zwischen Sparren und Dämmunterdach
Erneuerungsvariante 2: Dämmung (gelb) über den Sparren
Erneuerungsvariante 3: Dämmung (gelb) zwischen und über den Sparren
Erneuerungsvariante 4: Begehbarer Estrich; Estrichbodendämmung (gelb) auf Holz
Quelle: Gebäudehülle Schweiz.
DEZEMBER 2011 HAUS CLUB MAGAZIN 43
RUNDUM HEIZUNG
Eine Bodenheizung lässt sich auch sanieren, ohne den Fussboden aufzureissen.
Die Bodenheizung sorgt in aller Regel unauffällig und zuverlässig für Wärme in der kalten Jahreszeit. Damit es für Hausbesitzer aber nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt, empfiehlt es sich, den Zustand der Heizung regelmässig zu überprüfen. TEXT Michael Greilinger
S
chön versorgt im Unterlagsboden versehen die Heizkreise der Bodenheizung ihren Dienst und wärmen die Räume. Doch manchmal geschehen im Untergrund Dinge, die wir gar nicht bemerken oder erst, wenn es schon zu spät ist. Manchmal merkt der Hausbesitzer anfänglich gar nichts davon, dass die Heizung nicht mehr richtig funktioniert. Manchmal ist es ein einfach ein Raum im Haus, der nicht richtig warm wird. Oder im Fall von Stockwerkeigentum haben die Bewohner der unteren Wohnungen behaglich warm, während die Temperaturen in der Dachwohnung nicht mehr auf Touren kommen. 44 HAUS CLUB MAGAZIN DEZEMBER 2011
Die Ursache dieser Symptome ist meist dieselbe: In den Heizungsrohren haben sich über die Jahre hinweg Ablagerungen gebildet. Grund dafür sind oft die Kunststoffrohre, die in der Mehr-
zahl der Bauten in der Schweiz seit den 70er-Jahren zum Einsatz kamen. Und obwohl die Heizung ein geschlossenes System ist, diffundiert Sauerstoff durch die Rohrwände ins Innere und nagt nach und nach an Metallteilen. Durch diesen Korrosionsprozess bilden sich zähe Rückstände in Form von Schlamm, der sich im Heizkreislauf ansammelt. Ein weiterer Faktor, der den Kunststoffrohren zusetzt, ist die Temperatur, die im Lauf der Jahre die Rohre spröde werden lässt.
Rohrsanierung via Verteiler.
Analyse des Heizungswassers.
Fotos: zVg
Bodenheizung – Probleme rechtzeitig vermeiden
experte Allerdings bemerkt der Hauseigentümer oft sehr lange nichts von diesen schleichenden Entwicklungen, bis es zu den eingangs geschilderten, nachlassenden Heizleistungen kommt. In der Folge wird die Leistung erhöht, was wiederum die schädlichen Prozesse beschleunigt. Im schlimmsten Fall kann es zu Verstopfungen oder gar zu Lecks kommen, zudem wird der Heizbetrieb energetisch immer von einer eigentlichen «Todesspirale».
SPÜLEN: ZWEIFELHAFT Als Massnahme wird oft empfohlen, die Heizung durchzuspülen. Das mag im ersten Moment die Situation verbessern, kann aber auch kontraproduktiv sein, da die Zufuhr von frischem Wasser und die oft auch beim Spülen verwendete Druckluft den Sauerstoffgehalt noch mehr erhöht, was wiederum das Entstehen weiterer Ablagerungen fördert. Da die Spülung zudem regelmässig durchgeführt werden muss, hat der Hausbesitzer wiederkehrende Investitionen, aber keine nachhaltige Verbesserung der Situation. Theoretisch wären auch radikalere Massnahmen möglich, wie der Ersatz der gesamten Bodenheizung oder der Einbau von Heizkörpern. Das dürfte aber wohl
alleine aus Kostengründen in den seltensten Fällen eine Option sein, ausser, es steht ein Totalumbau an.
INNENSANIERUNG Eine nachhaltige Möglichkeit ist eine Innensanierung der Rohre mittels einer Rohr-im-Rohr-Methode. Dabei wird die Heizung komplett entleert, die Rohre werden ausgetrocknet und die Ablagerungen werden durch Sandstrahlen entfernt. Schliesslich werden die Rohre mit einer speziellen Kunstharzmischung neu beschichtet – und schon nach wenigen Tagen ohne grosse Unannehmlichkeiten durch Bauarbeiten kann die Heizung wieder in Betrieb genommen werden.
Eine Analyse weist auf Probleme hin.
info GEGEN WASSERSCHADEN VERSICHERT?
Wenn es bei einer defekten Bodenheizung zum Schlimmsten kommt und ein Leck – erst unbemerkt – einen Wasserschaden anrichtet, ist das ein Fall für die Versicherung. Hauseigentümer sind aber gut beraten, abzuklären, welche Versicherung für welchen Wasserschaden aufkommt. Wasserbedingte Elementarschäden (Hochwasser, Überschwemmungen, Schneedruck und Schneerutsch) sind in aller Regel durch die Gebäudeversicherung gedeckt, die in den meisten Kantonen obligatorisch ist. Anders sieht es allerdings bei Wasserschäden aus, die beispielsweise durch lecke Leitungen oder Heizungsrohre verursacht werden. Zur Deckung derartiger Schäden ist der Abschluss einer Gebäudewasser-Versicherung, der freiwillig ist, nötig. Versicherer stellen immer wieder fest, dass Hauseigentümer in diesem Bereich unterversichert sind. Leistung und Prämien unterscheiden sich natürlich von Gesellschaft zu Gesellschaft, in der Regel sind die Kosten für Leckortung begrenzt gedeckt, und oft ist zudem ein Grundbetrag von 5000 Franken für Freilegen, Reparatur und Zumauern versichert. Allerdings empfiehlt es sich, diesen Grundbetrag zu erhöhen, denn ja nach Konstellation im Schadenfall kann es sogar passieren, dass der Betroffene den Versicherungsschutz verliert.
ROMEO GEISSBERGER
Abteilungsleiter HAT System WORAN MERKE ICH, DASS MEINE BODENHEIZUNG NICHT MEHR RICHTIG FUNKTIONIERT? Die häufigsten Anzeichen einer nicht mehr einwandfreien Funktion einer Fussbodenheizung sind folgende: Nachlassende oder ganz ausbleibende Wärmeabgabe und Wärmeentwicklung in einzelnen Bereichen oder Etagen von Liegenschaften. Diese Veränderungen werden durch wachsende Rostbildung und Verschlammung in den Systemen hervorgerufen. Ein nicht weniger heimtückisches Anzeichen ist ein wachsender Druckverlust im Heizungssystem. Dieser kann durch beginnende Haarrissbildung in den Kunststoffrohren verursacht werden. Mit zunehmender Alterung der Rohre nimmt dieses Risikopotenzial stetig zu. ICH HABE GEHÖRT, DASS ICH DIE ROHRE EINFACH DURCHSPÜLEN LASSEN KANN. FUNKTIONIERT DIE HEIZUNG DANN WIEDER? Herkömmliche Spülungen können eine kurzfristige Veränderung der Problematik bewirken. Mit einer Spülung werden aber die Grundproblematik, Versprödung und Verschlammung der Anlage, in keiner Art und Weise gelöst. Die Problematik kann unter Umständen mit sogenannten Druckimpulsspülungen sogar noch verschärft werden. Wir raten Kunden grundsätzlich immer von solchen Spülungen ab. WELCHE MÖGLICHKEITEN HABE ICH FÜR EINE NACHHALTIGE SANIERUNG? Wenn Sie nach einer nachhaltigen Lösung suchen, so empfiehlt sich aus heutiger Sicht nur der Einsatz des HAT Systems. Mit dem HAT System wird ein Langzeitschutz gegen die weitere Versprödung der Kunststoffrohre eingesetzt, und durch das entstehende Rohr im Rohr wird die für die Verschlammung verantwortliche Diffusion (Aufnahme von Sauerstoff in das Heizungswasser) dramatisch reduziert. Durch den Einsatz von HAT System erreicht eine Fussbodenheizung wieder ihre volle Leistungsfähigkeit, und die Funktionalität wird nachweislich um 20 bis 25 Jahre verlängert. www.hat-system.com
RUNDUM ENERGIE
interview DANIEL BÜCHEL Vizedirektor Bundesamt für Energie (BFE), Leiter Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien
INTERVIEW Robert Wildi
DAS PROGRAMM ENERGIESCHWEIZ IST MITTLERWEILE ZEHNJÄHRIG. WIE BEWERTEN SIE ALS NEUER LEITER DIE LEISTUNGEN IHRER VORGÄNGER? EnergieSchweiz konnte sich gut etablieren. Eine Mehrheit der Bevölkerung kennt das Programm. Dies, obwohl es sich in einem schwierigen Umfeld bewegt. Das Budget musste im Laufe der ersten zehn
schweizerischen CO2 -Emissionen. Wichtiger ist mir aber, dass unsere Partner in der Gesellschaft gut verankert sind und zum Teil selbständig funktionieren. Dazu gehören etwa das Minergie-Label, MobilityCar-Sharing, über 250 Energiestädte etc. Darauf können wir aufbauen.
STICHWORT GEBÄUDEPROGRAMM: KÖNNEN DIE FAST 30 000 GESUCHE AUS DEM VORJAHR HEUER NOCHMALS ÜBERTROFFEN WERDEN?
«Der Atomausstieg ist möglich» Jahre beinahe halbiert werden. Meine Vorgänger hinterliessen trotzdem eine solide Basis, auf der wir nun mit viel Schwung das zweite Jahrzehnt in Angriff nehmen können.
WAS HAT ENERGIESCHWEIZ GANZ KON KRET ERREICHT? Wir schätzen, dass das Programm bis 2010 den CO2 -Ausstoss um rund drei Millionen Tonnen reduziert hat. Dies entspricht immerhin rund sechs Prozent der gesamt46 HAUS MAGAZIN DEZEMBER 2011
Das Gebäudeprogramm, welches in Zusammenarbeit mit den Kantonen realisiert wurde, ist sehr erfolgreich. Sein Entwicklungspotenzial wird im Rahmen der neuen Energiepolitik zurzeit untersucht. Wir werden sehen, wie Bundesrat und Parlament dieses Instrument weiter voranbringen. Ich gehe davon aus, dass der bisherige Erfolg erst ein Anfang war.
WELCHE INITIATIVEN UND AKTIVITÄTEN HABEN SIE IN IHRER NOCH JUNGEN AMTSZEIT BEREITS ANGESTOSSEN?
Seit Februar dieses Jahres bin ich im Bundesamt für Energie BFE für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien verantwortlich. Die Ereignisse in Fukushima haben in der Energiepolitik viel ausgelöst. Wir versuchen, diese Dynamik positiv zu nutzen und arbeiten mit Hochdruck an der Ausgestaltung einer neuen Energiepolitik. Dazu konnten wir in den letzten Monaten diverse Aktualisierungen bestehender Gesetzestexte und -verordnungen wie KEVVorschriften (Anm. Red.: Kostendeckende Einspeisevergütung) oder neue Gerätevorschriften durchbringen. Stolz bin ich momentan aber vor allem auf die Lancierung
Bild: Roman Märzinger/Westend61/Corbis
Daniel Büchel hat heuer die Leitung von EnergieSchweiz übernommen und sieht diese Aufgabe als Berufung. Ihm schwebt eine Gesellschaft vor, die ausschliesslich mit erneuerbaren Energien funktioniert.
experte
ENERGIE RUNDUM
gen führen, sind möglich. Aber sie brauchen Zeit. Das BFE hat bereits 1990 erste Effizienzprogramme zur Reduktion des Energieverbrauchs lanciert. Damals wurden hervorragende Unterlagen erarbeitet, die nach wie vor topaktuell sind. Mittel- und langfristig sind wir gezwungen, unser Verhältnis zur Energie auf sämtlichen Ebenen zu überdenken. Und dies wird uns auch gelingen. Ich glaube nicht, dass Fukushima einfach so rasch vergessen wird.
EIN WIRKLICHES UMDENKEN FINDET ABER BEI DEN LEUTEN BISHER KAUM STATT. KANN DIE BEVÖLKERUNG NUR ÜBER DAS PORTEMONNAIE ZUM ENERGIE SPAREN BEWEGT WERDEN? Das Portemonnaie ist ein schneller und sehr wirksamer Weg, den wir etwa mit den Anreizen über die KEV gerne nutzen. Ich bin mir bewusst, dass dieser Weg nicht bei allen populär ist. Allerdings ist er populärer als neue Gesetze. Wichtig scheint mir, dass wir die Bevölkerung mit einem Mix aus freiwilligen Massnahmen, Anreizen, Geboten und – falls nötig – auch Verboten auf den Weg in die nachhaltige Energiezukunft bringen. Dieser Weg führt über die Herzen der Bürgerinnen und Bürger, der neuen Plattform energieschweiz.ch, die sich an die interessierte Öffentlichkeit wendet.
WAS VERSPRECHEN SIE SICH VON DIESER BERATUNGSPLATTFORM? Energieschweiz.ch soll die zentrale Plattform für sämtliche Fragen und Tipps im Energiebereich werden. Sie soll die Kommunikation zwischen der interessierten Bevölkerung und den Fachleuten erleichtern und beschleunigen.
SIE HABEN FUKUSHIMA ANGESPROCHEN. TROTZ EINEM MEDIALEN STURM SIND WEITE KREISE DER BEVÖLKERUNG ZUR TAGESORDNUNG ZURÜCKGEKEHRT UND VERBRAUCHEN ENERGIE WIE EH UND JE. STIMMT SIE DAS NICHT NACHDENKLICH? Fukushima war in der Tat ein mediales Grossereignis, das in der Schweizer Gesellschaft meines Erachtens bleibende Spuren hinterlassen hat. Verhaltensänderungen, die zu höheren Energieeinsparun-
und wir müssen aufzeigen, dass Sparen nicht automatisch auch Verzicht bedeutet.
SIND SIE DAVON ÜBERZEUGT, DASS EIN KOMPLETTER ATOMAUSSTIEG IN DER SCHWEIZ MÖGLICH IST? Ja, der vollständige Atomausstieg ist möglich. Die langfristige und verantwortungsvolle Vision muss lauten, dass irgendwann die gesamte genutzte Energie erneuerbar sein wird und damit die Lasten für künftige Generationen minimiert werden können.
AN WELCHEN PERSÖNLICHEN ZIELVORGABEN WIRD MAN SIE IN EIN PAAR JAHREN MESSEN KÖNNEN? Ich möchte Energieeffizienz und erneuerbare Energien als Selbstverständlichkeiten in der Energiepolitik etablieren. Werden alle Ziele von Energie Schweiz erreicht, das heisst sobald unsere Produktion aus erneuerbaren Energien und unser Verbrauch im Einklang sind, wird es das Programm nicht mehr brauchen. Dann werde ich mir eine neue Herausforderung suchen.
info NEUES WEBPORTAL ENERGIESCHWEIZ.CH
Per Ende Oktober hat Energie Schweiz ihr neues Webportal lanciert. Auf energieschweiz.ch wird über praktisch alle Fragen rund um die Themen Energie sparen, Energieeffizienz sowie erneuerbare Energien informiert und aufgeklärt. Ausserdem zeigt die Online-Plattform den Besuchern anhand der folgenden interaktiven Werkzeuge auf, wie sich Energieverbrauch und -kosten im Haus und rund herum markant senken lassen. sä Mit dem Gebäuderechner sehen die Besucher auf einen Blick, ob ihr Gebäude viel oder wenig Energie «verheizt». Dazu müssen nur ein paar Daten zum Haus eingeben werden. Je schlechter dieses in der Bewertung abschneidet, desto höher ist das Erneuerungspotenzial. sä 7ERäBEIäDERä&UNKTIONä& RDERGELDER 3UCHEäSEINEä0OSTLEITZAHLäEINGIBT äERHØLTä sofort Auskunft, wo für eine Solaranlage, Fassadenreinigung oder effiziente Haushaltgeräte in der näheren Umgebung Förderbeiträge abgeholt werden können. sä Über die Infoline können Besucher des Portals telefonisch oder online ihre Fragen stellen. Sie erhalten Antwort vom kantonalen oder regionalen Energieberater oder von einem Experten von Energie Schweiz. Und zwar kostenfrei. www.energieschweiz.ch www.suisseenergie.ch www.svizzeraenergia.ch DEZEMBER 2011 HAUS MAGAZIN 47
GARTENKALENDER
REIFENLABEL
Teich schützen und Obst einlagern 50
Auch Reifen tragen künftig eine Energieetikette 52
DRAUSSEN
Feuerdorn:
Feuerwerk im winterlichen Garten Der Feuerdorn ist anspruchslos, zäh und praktisch immergrün. Kein Wunder, ist das Gehölz, das mit seinen farbigen Früchten Akzente setzt, ein häufiger Gast in heimischen Gärten.
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uch im Winter möchten viele Gartenbesitzer nicht auf einen ansprechenden Farbtupfer in ihrem Garten verzichten. Ein wahres Feuerwerk der Farben zünden kann hier der Mittelmeerfeuerdorn
TEXT & FOTOS Brigitte Buser
(Pyracantha coccinea), der auch Europäischer Feuerdorn genannt wird. Dieser zeichnet sich durch seine je nach Sorte orangen, gelben oder roten, apfelähnlichen Früchten aus, und diese bilden sich erst noch in reichlicher Menge.
DRAUSSEN GARTENPLANUNG
Beheimatet ist das zu den Rosengewächsen gehörende Gehölz in Südeuropa, Kleinasien und im Kaukasus. Bereits im 17. Jahrhundert gelangte der Feuerdorn zu uns, wobei in den heutigen Gärten Der Mittelmeerfeuerdorn ist übrigens eng mit der Cotoneaster verwandt, im Gegensatz zu ihr sind die Zweige jedoch bedornt. Im Frühling oder Frühsommer erscheinen an ihnen schirmförmige Doldenrispen mit kleinen, weissen, duftenden, fünfblättrigen Blüten, die viele Bienen anziehen.
FRÜCHTE UNGENIESSBAR Bis zum Herbst bilden sich erbsengrosse Apfelfrüchte, die relativ lange am Strauch haften bleiben. Diese Früchte sind für den Menschen übrigens ungeniessbar. Sie gelten als schwach giftig, und ihr Verzehr kann insbesondere bei Kleinkindern zu Magen-Darm-Beschwerden führen. Obwohl der Feuerdorn in der Schweiz nicht heimisch ist, machen ihn seine Eigenschaften zum idealen Vogelschutzgehölz, sind doch die im Feuerdorn gebauten Vogelnester vor Katzen, Mardern und anderen kleinen Beutegreifern gut geschützt und die zahlreich wachsenden Beeren erweisen sich als ideales Winterfutter für vielerlei Vogelarten, insbesondere Amseln. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Gehölz nahezu immergrün ist. Dies und seine Beerenpracht machen es als
In der Blütezeit im Frühling ist beim Feuerdorn Weiss vorherrschende Farbe...
Solitär im Garten und Kübel oder als Heckengehölz besonders beliebt. Ebenfalls ein Pluspunkt ist seine Höhe von maximal drei Metern, wodurch es sich ausgezeichnet für kleine Gärten eignet.
Gartenkalender im Dezember TEXT & FOTOS Brigitte Buser
DEN TEICH WINTERFEST MACHEN
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und um den Teich sollte man die Halme von Seggen, Simsen und Rohrkolben belassen, denn diese bieten vielen Tieren eine Rückzugsmöglichkeit. Der Rückschnitt sowie eine eventuell grössere «Teichputzete» erfolgt erst im zeitigen Frühjahr, bevor Frösche oder Kröten mit dem Laichen beginnen. Falllaub wird entfernt, da
50 HAUS CLUB MAGAZIN DEZEMBER 2011
Wird es trotzdem mal zu eng, kommt einfach die Heckenschere zum Einsatz, wodurch der Feuerdorn auch als Spalier- oder Formschnittgehölz kultiviert werden kann.
durch den Verrottungsprozess Faulgase entstehen, die das Wasser belasten. Damit der Teich bei starken Frösten nicht vollständig zufriert, was vor allem für Fische lebensbedrohend werden kann, legt man einfach ein Stück Holz ins Wasser. Friert der Teich zu, wird durch regelmässiges Bewegen des Holzstückes ein was den Sauerstoffaustausch garantiert.
AUSSAAT IM GEWÄCHSHAUS Wer über ein Gewächshaus verfügt, kann jetzt Radieschen, Kopf- und Schnittsalat, Kresse, Kohlrabi und Rettich aussähen. Ebenfalls angebaut werden können Zuckerhut, Winterportulak und Kerbel.
info
FEUERDORNSORTEN IM ÜBERBLICK
Für unsere Gärten empfehlenswerte Sorten: säi'OLDENä#HARMERw äGELBEä&RÓCHTE säi3OLEILäD /Rw äORANGEä&RÓCHTE säi2EDä#OLUMNw äROTEä&RÓCHTE säi$ART Sä2EDw äDUNKELROTEä&RÓCHTE säi+ORALLEw äROTEä&RÓCHTE säi"ADä:WISCHENAHRw äROTEä&RÓCHTE
nen Wintern kann das an und für sich immergrüne, kleine, ovale Blattwerk gelegentlich leiden. Abhilfe können hier, wie bei anderen immergrünen Gehölzen auch, mässige Wassergaben an frostfreien Tagen schaffen.
...und wenn im Herbst die Früchte reif sind, sorgt er für einen orangen Farbakzent.
ANSPRUCHSLOSES GEHÖLZ Was den Standort anbelangt, so kommt das anspruchslose Gehölz auch mit trockenen und schwere Böden zurecht,
vorausgesetzt, es herrschen gute Lichtverhältnisse. Deswegen und dank der guten Winterhärte wird es auch gerne in öffentlichen Grünanlagen einge setzt. Allenfalls in sehr kalten, trocke-
CHRISTUND LENZROSEN Christ- und Lenzrosen werden besonders befallen. Damit sich die Krankheit nicht ausbreitet, sollte man befallene Blätter unbedingt entfernen und mit dem Hauskehricht entsorgen. Durch diese Massnahme kommen übrigens auch die zarten Blüten besser zur Geltung. Drohen starke Fröste, werden sie mit Laub und Reisig geschützt.
HERBSTHIMBEEREN
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Infos zu weiteren Gehölzen mit attraktivem Fruchtschmuck sowie ein Video über das Pflanzen von Sträuchern finden Sie auf
www.gartenfreunde.ch
schnitt erfolgt erst, wenn die Ruten alle Blätter verloren haben. Dann werden sie dicht über dem Boden abgeschnitten und anschliessend mit reifem Kompost versorgt.
LAGERUNG VON GEMÜSE UND OBST Im Gemüse- und Obstlager ist unbedingt auf Hygiene zu achten. Daher sollte dieses regelmässig kontrolliert und faules oder verschimmeltes Obst entfernt werden. Ebenfalls ist auf eine gute Durchlüftung des Raums zu achten.
Herbsthimbeeren tragen an den einjährigen Ruten von Mitte August bis zum Frosteintritt Früchte. Der RückDEZEMBER 2011 HAUS CLUB MAGAZIN 51
DRAUSSEN MOBILITÄT
Energieetikette auch für Reifen
TEXT Michael Greilinger
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er selber Auto fährt, müsste eigentlich wissen, wie wichtig es ist, auf den richtigen Pneus zu rollen. Schliesslich sind es wenige Quadratzentimeter Gummi pro Pneu, welche die einzige Verbindung zwischen Auto und Unterlage bilden. Und gerade in der kalten Jahreszeit ist das noch wichtiger, kann uns doch jederzeit Schnee oder Eis auf der Fahrbahn überraschen.
FEHLENDES BEWUSSTSEIN
ein Drittel davon sagte wiederum, sie könnten sich nicht erinnern, wann sie das zum letzten Mal getan hätten.
«SCHWEIZER HÄNDLER SOLLEN REIFEN AUCH KENNZEICHNEN»
Allerdings scheint das Bewusstsein des autofahrenden Volks für optimale Reifen und deren Handhabung doch nicht immer so ausgeprägt: Eine Studie unter Verkehrsteilnehmenden in verschiedenen EU-Staaten zum Thema Reifen52 HAUS CLUB MAGAZIN DEZEMBER 2011
dass 64 Prozent aller Fahrzeuge mit zu tiefem Reifendruck unterwegs sind. Und während 73 Prozent der Befragten angaben, den korrekten Reifendruck zu kennen, wussten fast 50 Prozent nicht, wann der Reifendruck zu prüfen ist – wenn die Reifen kalt sind. Und 52 Prozent gaben an,
SICHERHEIT & ÖKOLOGIE
Solche und ähnliche Untersuchungen brachten die grossen Reifenhersteller schliesslich dazu, in Zusammenarbeit mit der EU ein Label einzuführen: Das EU-Reifenlabel. Es sieht aus wie die bekannten Energieetiketten und informiert über drei wichtige Kriterien eines Reifens: Über den Rollwiderstand, der sich direkt auf den Benzinverbrauch auswirkt und über den gegen aussen abgegebene Lärm – beides ökologische Kriterien, sowie über die Haftung des Reifens auf einer nassen Fahrbahn, ein sicherheitsrelevantes Kriterium.
Fotos: PD
Wie sicher und ökologisch ein Pneu ist, kann der Käufer in Zukunft an einer Etikette ablesen. Das Pneulabel soll in der EU Ende 2012 obligatorisch werden, in der Schweiz aber nicht. Das kann zu Verunsicherungen bei den Konsumenten führen.
Das EU-Reifenlabel soll den Kauf von Reifen erleichtern – in der Schweiz ist die Deklaration aber nicht obligatorisch.
MOBILITÄT DRAUSSEN
WAS MACHT DIE SCHWEIZ?
info
In den EU-Staaten soll die Reifenetikette voraussichtlich ab 1. November 2012 die Konsumenten über die Qualität der Reifen informieren, zudem sind die entsprechend zu beraten. Obwohl in der Schweiz Autos oder elektronische Geräte schon länger mit der Energieetikette gekennzeichnet sind, soll das Reifenlabel nicht zwingend eingeführt werden – eine entsprechende Motion lehnte der Nationalrat im Frühjahr ab. Allerdings plant das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK), die «EULösung so weit als möglich zu übernehmen und sie zeitgleich mit der EU im November 2012 in Kraft zu setzen».
WAS DASREIFENLABEL AUSSAGT Das EU-Reifenlabel bezieht sich auf drei von über 50 Testkriterien für neue Reifen: Den Rollwiderstand, die Haftung auf nasser Fahrbahn und das Aussengeräusch beim Abrollen. Gemäss Angaben des Reifenherstellers Goodyear Dunlop trägt der Rollwiderstand zu bis zu 20 Prozent des Benzinverbrauchs bei, durch Reifen mit optimalem Rollwiderstand lassen sich pro Wagen bis zu 360 Franken jährlich an Benzinkosten einsparen und somit auch der Benzinverbrauch und der CO2-Ausstoss
Energie dem Schweizer Reifenhandel: «Um die Reifenetikette bei den Reifenkäufer/innen möglichst rasch bekannt zu machen, will der Bund die Reifenlieferanten und -händler ermutigen, ihre Produkte ebenfalls mit dem neuen Label zu kennzeichnen.» Ob das Label in der Schweiz also gesetzlich verankert wird, ist noch offen. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Etikette auch in der Schweiz Einzug halten wird, da Reifen aus der EU in der Schweiz einen Marktanteil von 85 Prozent aufweisen und somit die grossen Reifenhersteller auch die Ware für die Schweiz etikettiert ausliefern werden. In der EU ist die Beratung der Käufer obligatorisch, ob den
senken. Die Haftung auf nasser Fahrbahn ist ein sicherheitsrelevanter Aspekt, damit lässt sich der Bremsweg deutlich verkürzen, Tests zeigen eine Reduktion von bis zu 18 Metern bei Geschwindigkeiten von 100 km/h. Das dritte Kriterium schliesslich, das Aussengeräusch, ist wiederum ökologischer Natur, die besten Reifen rollen bis zu vier Mal leiser ab als die am schlechtesten bewerteten. Weitere Informationen unter www.reifenetikette.ch
Reifenkäufern in der Schweiz das neue Label auch den versprochenen Informationsgewinn bringt, wird sich noch zeigen müssen.
DEZEMBER 2011 HAUS CLUB MAGAZIN 53
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WARM UP® Taut Eis und Schnee – biologisch abbaubar!
Es braucht den Vergleich mit Salz nicht zu scheuen, denn seine Schmelzkraft ist sogar noch bis zu 10 mal grösser! 1 kg «WARM UP®» schmilzt zwischen 7 und 10 m2 Eis (1 kg Salz schmilzt 1 m2). Auch bei niedrigen Temperaturen bis zu 50° C wirksam. Das durch das Schmelzen des Eises/Schnees entstehende Wasser gefriert während mehrerer Tage nicht wieder. «WARM UP®» ist nicht aggressiv, anders als Salz, da es nur wenig ätzend ist. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Fahrzeugkarosserien, Fussgängerwege aus Beton, die Vegetation, die Pfoten von Tieren usw. «WARM UP®» wird direkt mit den Händen oder einer Schaufel auf das Eis oder den Schnee gestreut. «WARM UP®» ist nicht umweltbelastend und schont das Grundwasser! Versandkosten Fr. 15.– pro Eimer. 1 Eimer mit 14 kg Fr. 98.– Mitglieder Fr. 78.– 2 – 4 Eimer mit 14 kg je Fr. 89.– Mitglieder je Fr. 71.–
UNIVERSAL SPORTBRILLEN Ideal für alle Sportler! Die perfekt sitzende, ergonomische Sportbrille für Biker, Surfer, Boarder, Skifahrer, Golfer, Segler, etc. bietet umfassenden Schutz vor UV-A und UV-B Strahlen, Wind, Regen, Staub, Insekten, usw. Die Brille verbindet sportliche Funktionalität mit modischem Schick für Mann und Frau. Die hochfunktionelle Sportbrille hat dank dem Polar-Glas mehr Kontrast und Tiefenschärfe und bietet verzerrungsfreie Sicht. Sie ist ideal bei extremen Licht- und Wetterverhältnissen (wie z.B. Gletscher, Schnee, Nebel, Dämmerung, Zugluft, etc.) Beim Autofahren ermüden die Augen dank der regulierten Lichtreflektion nicht so schnell. Sie erhalten- 3 formschöne, ergonomische, perfekt sitzende Brillengestelle in den Farben Silber, Blau und Orange metallic. 7 hochfunktionelle Wechselgläser inkl. 1 polarisierendes Glas. Das ergibt 21 frei wählbare Kombinationsmöglichkeiten. Der Wechsel der Gläser ist schnell und einfach. Der Brillenrahmen ist leicht und flexibel. Das Gummibrillenband ist abnehmbar und verstellbar und bietet Halt in extremen Situationen (Snowboard, Skifahren, Mountainbike, etc.). Zusätzliche gibt es ein abnehmbares Stirn- und Schweisspolster (Zugluft- und Prellungsschutz), sowie ein abnehmbares Luftschutzpolster (idealer Zugluftschutz) und einen austauschbaren Gumminasenschutz (schützt vor Prellungen). 12 Monate Garantie.
LIEFERUMFANG 3 Brillengestelle in den Farben: Silber, Blau und Orange metallic 7 verschiedenfarbige Gläser inkl. 1 polarisierendes Glas 1 Einsatz für optische Gläser 2 beliebig einsetzbare Gummipolster 1 Gummiband 1 Gumminasenschutz 1 massive Schutzbox für Gestelle und Gläser 1 praktisches Brillenetui (für 1 Brille) 1 hochwertiges Reinigungstuch
33 Raba% tt
Fr. 124.– statt Fr. 149.– Mitglieder Fr. 99.– Versandkosten Fr. 9.50
BESTELLSCHEIN FÜR SPEZIALANGEBOTE Bestellschein abtrennen und einschicken an: Haus Club Magazin, Rötelstrasse 84, 8057 Zürich Bestellung per Telefon: 043 500 40 40. Im Internet unter www.haus-club.ch/ spezialangebote
Artikel / Bezeichnung / Farbe
Soundbar mit Subwoofer MAX – the safety candle Hanging Chair «Calimero» WARM UP® Universal Sportbrillen
Anzahl
Ex. 13 cm
Ex. 18 cm
Ex. 23 cm
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KREUZWORTRÄTSEL
GEWINNEN SIE EINE WÄSCHEBOX VON BRABANTIA IM WERT VON 224 FRANKEN Keine Fingerabdrücke mehr dank «FingerprintProofBeschichtung».
Die Wäschebox von Brabantia ist nicht nur schön, sie bietet mit 50 Litern Fassungsvermögen vor allem viel Platz. «Fingerprint-Proof», eine spezielle Beschichtung, verhindert Fingerabdrücke, und der Schutzring auf der Unterseite vermeidet das Verkratzen des Badezimmerbodens. Dank Belüftungsöffnungen hat die Wäsche Luft zum Atmen. Über eine Zweifachöffnung verfügt der praktische Deckel: Somit verschwinden kleine Wäschestücke flink in der Box, ohne sie zu öffnen. Die Philosophie von Brabantia: Alltagsgegenstände sollen funktional, formschön und langlebig sein, was die 10-Jahre-Garantie untermauert. Wir verlosen 5 Wäscheboxen Matt Steel im Wert von je 224 Franken.
SO KÖNNEN SIE GEWINNEN: Wählen Sie die Telefonnummer 0901 000 274 (Fr. 1.–/pro Anruf ab Festnetz) und sprechen Sie nach dem Signalton das Lösungswort, Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer (inkl. Vorwahl) auf das Band. Schicken Sie ein SMS mit dem folgenden Text: NIK (Abstand) und das Lösungswort an 919 (Fr. 0.90/SMS). Beispiel: NIK HAUSTUERE.
56 HAUS CLUB MAGAZIN DEZEMBER 2011
Schicken Sie uns eine Postkarte mit dem Lösungswort, Ihrem Namen, Ihrer Adresse und Telefonnummer an: HAUS MAGAZIN, Kreuzworträtsel, Rötelstrasse 84, 8057 Zürich Einsendeschluss ist der 16. Januar 2012. Die Gewinner und die Lösungen werden in der Ausgabe November veröffentlicht. (Anrufe und SMS werden an diesem Tag bis 24 Uhr entgegengenommen). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
SUDOKU
GEWINNEN SIE 1 FR. 100.–
GEWINNEN SIE 1 FR. 150.–
SUDOKU LEICHT
SUDOKU SCHWER
0901 000 272 (Fr. 1.– pro Anruf ab Festnetz) oder SMS: NILEICHT (Abstand) und Lösungszahl an 919 (90 Rp./SMS)
0901 000 273 (Fr. 1.– pro Anruf ab Festnetz) oder SMS: NISCHWER (Abstand) und Lösungszahl an 919 (90 Rp./SMS)
Lösungsweg: Jedes Sudoku besteht aus 9 Quadraten mit jeweils 9 Feldern. Das Sudoku muss so vervollständigt werden, dass in jedem Quadrat, in jeder Zeile und in jeder Spalte jede Ziffer von 1 bis 9 jeweils nur ein einziges Mal vorkommt. Die Lösungszahl ist die dreistellige Zahl im rot umrahmten Feld (von links nach rechts).
KreuzworträtselAuflösung November
1 von 20 «Monopoly Revolution» haben gewonnen: Bernet Margrit, Grindelwald von Moos Bernhard, Meggen Kneubühl Rolf, Mönchaltorf Jann-Kopp Jda, Ried-M’thal Casanova Johann, Schwyz Lüthi Simon, Madiswil Wächter Roland, Fislisbach Soltermann Cornelia, Strengelbach Leuenberger Walter, Gerolfingen Vonplon-Stocker Margrith, Thusis Egger-Schawalder Rebecca, Goldach Schenker Rolf, Olten Weibel Germaine, Jeuss Heinimann Heinz, Bern Gilly Bernath A., Kilchberg Brunner Raijna, Steinebrunn Bänziger Margrit, Ebikon Sieber-Portmann Therese, Oberdorf Utiger Tristan, Ebertswil Hartmann Irene, Beinwil am See
SO KÖNNEN SIE GEWINNEN: Wählen Sie die Telefonnummer über dem gelösten Sudoku (Fr. 1.– pro Anruf ab Festnetz) und sprechen Sie nach dem Signalton die Lösungszahl, Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer (inkl. Vorwahl) auf das Band. Schicken Sie ein SMS mit dem Keyword (NILEICHT oder NISCHWER) und der Lösungszahl (Beispiel: NILEICHT 367) an 919 (90 Rp./SMS).
Sudoku-Auflösung November Sudoku leicht
Sudoku schwer
Gewinner Sudoku leicht: Thomaser Lucie, Gränichen Gewinner Sudoku schwer: Meister Max, Hinwil
Schicken Sie uns eine Postkarte mit dem Keyword (LEICHT oder SCHWER) und der Lösungszahl (Beispiel: LEICHT 367), Ihrem Namen, Ihrer Adresse und Telefonnummer an: HAUS MAGAZIN, Sudoku, Rötelstrasse 84, 8057 Zürich. Einsendeschluss ist der 16. Januar 2012. Die Gewinner und die Lösungen werden in der Ausgabe November veröffentlicht. (Anrufe und SMS werden an diesem Tag bis 24 Uhr entgegengenommen). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
DEZEMBER 2011 HAUS CLUB MAGAZIN 57
HAUS CLUB
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