CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT
Corporate-Governance-Bericht Die Corporate Governance der NIBE Industrier AB (publ) („NIBE“) erfolgt durch die Hauptversammlung, den Aufsichtsrat und den CEO entsprechend dem Aktiengesetz (2005:551), den Satzungen, dem Jahresabschlussgesetz (1995:1554), den Bestimmungen der Nasdaq Stockholm für Emittenten und der anerkannten Praxis auf dem Aktienmarkt. Für schwedische Gesellschaften, deren Aktien auf einem regulierten Markt gehandelt werden, ist es anerkannte Praxis auf dem Aktienmarkt den schwedischen Kodex für Corporate Governance („Kodex“) anzuwenden. NIBE folgt dem Kodex, und dieser Corporate-Governance-Bericht wurde entsprechend dem Kodex erstellt. Der geltende Kodex kann auf der Homepage des Kollegiet för svensk bolagsstyrning (www.bolagsstyrning.se) eingesehen werden. Weiterhin stellt NIBE auf der Homepage der Gesellschaft Informationen gemäß Marktmissbrauchsverordnung und sonstigen Anforderungen zur Verfügung. Der Corporate-Governance-Bericht ist nicht Bestandteil der formellen Jahresabschlussdokumente. Der Wirtschaftsprüfer nimmt den Corporate-Governance-Bericht zur Kenntnis und äußert sich dazu, ob ein Corporate Governance-Bericht erstellt wurde und seine gesetzlich vorgeschriebenen Informationen mit den anderen Teilen des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses vereinbar sind.
Hans Linnarson Aufsichtsratsvorsitzender
Eigentümerverhältnisse
Kommunikation mit dem Aktienmarkt
NIBE mit Sitz in Markaryd ist seit 1997 an der NASDAQ Stockholm notiert.
Die Unternehmensinformationen für den Aktienmarkt sollen einen hohen Standard haben. Sie müssen korrekt und transparent sein, um ein langfristiges Vertrauen in das Unternehmen zu sichern.
Seit August 2011 ist die NIBE-B-Aktie an der SIX Swiss Exchange in der Schweiz zweitnotiert. Zum 31. Dezember 2021 betrug die Zahl der Aktionäre 89.827 ausschließlich der früheren Aktionäre der Schulthess Group AG, die heute NIBE-Aktionäre sind. Da die Aktionäre in der Schweiz nicht individuell an NIBE gemeldet werden, gibt es keine Angaben zur Gesamtzahl. Die Gruppe der zehn größten Aktionäre besteht einerseits aus der Aktionärskonstellation „Heutige und frühere Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsleitung“ mit 20 % des Kapitals und 46 % der Stimmen und andererseits aus der Familie Schörling mit 7 % des Kapitals und 19 % der Stimmen sowie acht verschiedenen institutionellen Investoren mit insgesamt 31 % des Kapitals und 15 % der Stimmen. Die zehn größten Aktionärskonstellationen besitzen somit gemeinsam 58 % des Kapitals und 80 % der Stimmen. Kein einzelner Aktionär verfügt über direkten oder indirekten Aktienbesitz, der mindestens 10 % der Stimmen sämtlicher NIBE-Aktien repräsentiert.
Die Hauptversammlung Die Hauptversammlung ist NIBEs oberstes Beschlussorgan. Sie wählt den Aufsichtsrat und die Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft, stellt die Abschlüsse fest, entscheidet über Dividenden, andere Ergebnisverfügungen sowie über die Entlastung von Aufsichtsrat und CEO.
Am 11. Mai 2021 fand die Hauptversammlung von NIBE statt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Stimmabgabe nur per Briefwahl durchgeführt. 63 % der Aktienanzahl und 82 % der gesamten Stimmrechte in der Gesellschaft waren per Briefwahl vertreten. Das Protokoll der Hauptversammlung sowie die aktuellen Satzungen können auf der Homepage der Gesellschaft eingesehen werden. Die Satzungen sehen weder Einschränkungen in Bezug auf die Anzahl der Stimmen vor, die jeder Aktionär auf einer Hauptversammlung abgeben kann, noch auf die Ernennung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern oder die Änderung der Satzungen. Auf der Hauptversammlung 2021 wurde der Aufsichtsrat laut Beschluss ermächtigt, im Einzelfall oder mehrfach sowie mit oder ohne Abweichung vom Bezugsrecht der Aktionäre neue B-Aktien zu emittieren und zur Finanzierung von Übernahmen von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen zu verwenden. Die Ermächtigung mit Gültigkeit bis zur Hauptversammlung 2022 ist auf 10 % der Anzahl der zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ausgegebenen Aktien beschränkt. Auf der Hauptversammlung 2021 wurden ebenfalls beschlossen, die Satzung der Gesellschaft hinsichtlich der Begrenzung der Aktienanzahl zu ändern sowie die Aktien der Gesellschaft, ungeachtet der Serie, durch Aktiensplit zu teilen, wobei eine vorhandene Aktie in vier Aktien geteilt wird.
NIBE INDUSTRIER AB GESCHÄFTSBERICHT 2021
Ertrags- und Vermögenslage werden viermal im Jahr dargelegt und genau wie der Jahresbericht sämtlichen Aktionären zugestellt, auf Wunsch auch in Schriftform. Alle kursrelevanten Informationen sowie Informationen zu allen durchgeführten Übernahmen werden in Pressemitteilungen veröffentlicht. Alle Finanzinformationen sind außerdem auf der Homepage www.nibe.com verfügbar. Dort werden Pressemitteilungen und Berichte zeitgleich mit der Veröffentlichung eingestellt. Direkt nach Veröffentlichung der Zwischenberichte werden Presse- und Analystenkonferenzen abgehalten. Der Dialog mit sowohl schwedischen als auch ausländischen Investoren und Analysten sowie Medien und den schwedischen Aktiespararna erfolgt kontinuierlich. Im Jahresverlauf erfolgte dies digital.
Arbeitsweise des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat der NIBE Industrier besteht aus sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder und der Aufsichtsratsvorsitzende werden jährlich von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur nächsten Hauptversammlung gewählt. Angestellte der Gesellschaft nehmen bei Bedarf an Sitzungen des Aufsichtsrates als Vortragende oder Sachverständige in Einzelangelegenheiten teil.
Der Aufsichtsrat setzte sich 2021 aus Hans Linnarson (Vorsitzender), Georg Brunstam, Anders Pålsson, Jenny Sjödahl, Jenny Larsson und Gerteric Lindquist zusammen, der gleichzeitig Konzernchef ist. Mit Ausnahme des Konzernchefs ist keines der Aufsichtsratsmitglieder von der Gesellschaft angestellt bzw. operativ in der Gesellschaft tätig. Laut Einschätzung des NIBE-Aufsichtsrats sind mit Ausnahme des Konzernchefs alle Mitglieder gegenüber der Gesellschaft unabhängig. Die Mitglieder werden auf Seite 183 im Geschäftsbericht vorgestellt. Der Aufsichtsrat arbeitet nach einer jährlich festgelegten Ordnung zur Regelung der Beschlussordnung innerhalb der Gesellschaft, der Prokura, der Sitzungsordnung des Aufsichtsrates und der Arbeitsaufgaben des Vorsitzenden. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat keine Verantwortungsbereiche zugewiesen. Bestimmte Mitglieder sind jedoch aufgrund ihrer speziellen Kompetenz und Erfahrung stärker in bestimmten Fragen eingebunden. Der Aufsichtsrat kontrolliert die Tätigkeit des CEO und ist für den zweckdienlichen Aufbau der Organisation, der Geschäftsleitung und der Richtlinien für die Mittelverwaltung der Gesellschaft verantwortlich. Auch Entwicklung und Überwachung der Strategien des Unternehmens durch Pläne und Ziele, Entscheidungen über Übernahmen, größere Investitionen, Besetzung der Geschäftsleitung sowie die laufende Prüfung während des Geschäftsjahres fallen in den Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat legt zudem den Haushalt fest und ist für den Jahresabschluss verantwortlich.
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