3440 l März 2017 www.oegb.at
DAS MÜSSEN WIR UNS LEISTEN! Seite 2
FREIHANDEL. Trotz Wider- ÖGB. In einem offenen Brief
Bremser
Zuletzt war von Umfragen die Rede, die ergeben haben sollen, dass Gewerkschaften von vielen als Bremsklötze gesehen würden. Das mag in eiligen Zeiten geringschätzend und verächtlich klingen. Aber Bremsen geben Sicherheit. Wer würde schon freiwillig ein Auto besteigen, das über keine Bremsen verfügt? Denn richtig betätigt, dienen sie nicht nur dazu, zum Stillstand zu kommen. Auch das Passieren gefährlicher Streckenabschnitte ist nur mit Einsatz des Bremspedals zu empfehlen, will man nicht aus der Kurve fliegen. Der Historiker und Schriftsteller Philipp Blom sagte unlängst im Interview mit der „Kleinen Zeitung“: „Es gibt einen klugen Ökonomen namens Karl Polanyi, der in der Zwischenkriegszeit gelebt hat. Er schreibt, dass es eine Aufgabe der Politik ist, Veränderungen so weit zu verlangsamen, bis sie sozial verdaubar werden. Das ist, meine ich, ein wichtiger ❮ Florian Kräftner und kluger Satz.“
stand hat das Europäische Parlament mit klarer Mehrheit für die vorläufige Anwendung von CETA (Handelsabkommen zwischen EU und Kanada) gestimmt. Der ÖGB bleibt bei seiner Kritik am Freihandelsabkommen. „Der ÖGB unterstützt grundsätzlich den Ausbau von Handelsbeziehungen unter der Voraussetzung, dass sie unter fairen Rahmenbedingungen erfolgen. Diese sind bei CETA nicht gegeben“, betont Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des
zeigte auch der EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund) nach der Abstimmung noch einmal die problematischen Aspekte des Abkommens, das als „weder fortschrittlich noch fair“ beschrieben wird, auf. Die Gewerkschaften kritisieren auch die geplante „Dienstleistungskarte“. Befürchtet wird, dass heimische Betriebe und ihre Beschäftigten durch unfairen Wettbewerb erheblichen Schaden erleiden könnten. Mehr auf Seite 9 ❮
GEWERKSCHAFT: vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit im Gespräch; Arbeitsinspektorat. FRAUEN-EXTRA: Internationaler Frauentag 2017: Erfolge und Forderungen. SERVICE: Aktuell, praktisch, einfach – nützliche Informationen für die Arbeit im Betrieb.
Seiten 3 und 4 Seiten 5 bis 8 Seiten 10 bis 11
1.500 EURO MINDESTLOHN SIND NICHT ZU VIEL VERLANGT
Lohnarmut ist nicht zumutbar: Vollzeitbeschäftigte müssen vom Einkommen gut leben können. DIE DISKUSSION über eine Anhebung von Mindestlöhnen ruft jedes Jahr zu den Kollektivvertragsverhandlungen auch Unternehmer-Lobbyisten wie die Agenda Austria oder industrienahe Institute wie EcoAustria auf den Plan. Diesmal, wo es um eine breite Absicherung dieser Mindestniveaus geht, sind sie sogar noch etwas lauter als sonst. VON WEGEN ZU TEUER
Während die Agenda Austria behauptet, dass ein Mindestlohn von 1.500 Euro bis zu 20.000 Arbeitsplätze kosten würde, warnt EcoAustria vor den Mehrkosten, die 900 Millionen betragen sollen. Die Mehrkosten von 900 Millionen Euro sind etwas hoch gegriffen, die WKÖ rechnet nur mit 200 bis 300 Millionen. Realistisch betrachtet, sollte man aber auch dazusagen, dass es sich um lediglich 0,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes handelt, die von Unternehmensgewinnen zu den Löhnen umverteilt werden. Das entspricht einer Erhöhung der Arbeitskosten
einschließlich Abgaben um gerade einmal ein halbes Prozent. Höhere Mindestlöhne würden zudem direkt den Konsum ankurbeln, denn gerade in diesen Gehaltsgruppen wird Mehreinkommen sofort wieder ausgegeben und damit auch Investitionen befördert.
ARM TROTZ ARBEIT?
Ein Mindestlohn sollte über der Armutsgefährdungsschwelle liegen. Die Armutsgefährdungsschwelle bei einem Ein-Personen-Haushalt lag 2015 bei 1.163 Euro zwölfmal im Jahr. Ein Mindestlohn von 1.500 Euro brutto bedeutet für eine/n alleinstehende/n ArbeitnehmerIn ohne Kinder einen Netto-Lohn von 1.198,80 Euro. Mit einem Bruttolohn von 1.500 Euro netto kommen Beschäftigte also knapp über die Armutsgefährdungsschwelle. Erst mit dem kollektivvertraglich gesicherten 13. und 14. Monatsbezug kommen sie dann weiter, nämlich um 2.400 Euro im Jahr oder 200 Euro pro Monat über die Armutsschwelle.
So viel also zu den „ExpertInnen“ der Wirtschaft, die meinen, ein Mindestlohn von 1.500 Euro für einen Vollzeitjob wäre den Unternehmern nicht zumutbar.
ZIEL SIND 1.700 EURO
Die Gewerkschaft ist der Meinung, dass Lohnarmut nicht zumutbar ist. Alle, die Vollzeit arbeiten, müssen von ihrem Gehalt auch leben können. Vollzeitbeschäftigte sollten nicht gezwungen sein, weitere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, um über die Runden zu kommen. Zusätzlich soll über Mindestlöhne eine „Lohnspirale“ nach unten verhindert werden. Für den ÖGB sind 1.500 Euro brutto, die bereits 2013 beim Kongress als Ziel definiert wurden und für viele Branchen kollektivvertraglich durchgesetzt sind, nur ein Zwischenschritt. Das neue Mindestlohnziel liegt bei 1.700 Euro brutto – das wird der ÖGB natürlich weiterhin fordern und auch durchsetzen. ❮ Webtipp: bruttonetto. arbeiterkammer.at
ArbeitnehmerInnen verdienen einen gerechten Anteil an den steigenden Gewinnen! Damit das Wirklichkeit wird, hat die europäische Gewerkschaftsbewegung die Kampagne „Europa braucht höhere Löhne – Jetzt ist Zeit für den Aufschwung“ gestartet. ❮ Unterstütze uns auf der Kampagnen-Website unter www.payrise.eu oder auf Facebook unter www.facebook. com/OurPayRise. 2
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© mauritius images / Barry Mason / Alamy
EUROPA BRAUCHT HÖHERE LÖHNE
IM
GESPRÄCH
“
Gerechtigkeit muss immer an erster Stelle stehen.
© vida / Lisa Lux
Roman Hebenstreit wurde am 22. Juli 1971 in Feldbach geboren. Er absolvierte bei den ÖBB eine Lehre als Maschinenschlosser und die Ausbildung zum Lokführer. Ende 2011 wurde er Vorsitzender des ÖBB-Konzernbetriebsrats, Ende 2016 Vorsitzender der vida.
Was beschäftigt den neuen Vorsitzenden der Verkehrsund Dienstleistungsgewerkschaft in den ersten Wochen am meisten? Roman Hebenstreit: Ich freue mich, dass ich an der Spitze der vida stehen darf. Brennendstes Thema ist derzeit sicher unser Kampf um höhere Mindestlöhne. Viele Branchen, die wir vertreten, sind im Niedriglohnbereich angesiedelt, vom Taxilenker bis zur Friseurin. Es muss möglich sein, dass auch sie ein Einkommen haben, von dem man leben kann, nicht nur irgendwie überleben. Deshalb fordern wir in einem ersten Schritt, dass der Mindestlohn in allen Kollektivverträgen, die wir verhandeln, auf 1.500 Euro angehoben wird, das Ziel bleiben aber natürlich 1.700 Euro.
„Können wir uns nicht leis ten“ heißt es von den Arbeitgebern oft. Hebenstreit: „Wollen wir uns nicht leisten“ wäre wohl ehrlicher. Und „Das müssen wir uns leisten!“ wäre die einzig richtige Antwort. Leistung muss sich lohnen – was ist aus diesem von der Wirtschaft so gerne strapazierten Satz geworden? Und denken wir das Ganze bitte zu Ende: Niedriglöhne führen auf direktem Weg in die Altersarmut. Aufgrund der Pensionsreformen samt den längeren Durchrechnungszeiten für die Pensionshöhe sind höhere Mindestlöhne umso wichtiger. Was es mit uns übrigens sicher nicht geben wird, ist ein Abtausch Mindestlohn gegen Arbeitszeitflexibilisierung. Auch hier ist die Wirtschaft nicht ehr-
lich: Gemeint ist nicht Flexibilisierung, die Beschäftigten sind bereits flexibel genug. Gemeint ist, dass Überstunden gratis werden sollen. Das wird’s nicht spielen. Vor welchen Herausforderungen steht die Gewerkschaft noch? Hebenstreit: Mit der „Lohnsteuer runter!“-Kampagne haben wir bewiesen, was eine starke Gewerkschaftsbewegung erreichen kann. Wir arbeiten aber auch über Grenzen hinweg mit anderen Gewerkschaften zusammen, um dort aktiv mitzugestalten, wo Entscheidungen über Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen fallen. Gemeinsam kämpfen wir gegen Lohn- und Sozialdumping. Staaten dürfen sich keine Wettbewerbsvorteile auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen verschaffen. Die Arbeitswelt darf sich nicht von den sozialen Errungenschaften verabschieden.
Deshalb sorgen wir als Gewerkschaft dafür, dass die Interessen der ArbeitnehmerInnen stark vertreten und gehört werden. Was wünscht du dir für die Zukunft der vida? Hebenstreit: Mir geht es um Gerechtigkeit. Sie muss immer an erster Stelle stehen – ob politische Grundsätze, Sozialpartnerverhandlungen, Löhne oder die Zukunft der Arbeitswelt. Hier bedarf es unserer Solidarität und dabei kann es für uns kaum Kompromisse geben. Die Gewerkschaft vida mischt sich ein und redet mit. Egal, um welche Branche es gerade geht, Gerechtigkeit wird immer die erste Säule meiner Arbeit bleiben. Wenn ArbeitnehmerInnen zu ihren Rechten und zu guten Löhnen kommen müssen, gehen wir keiner Auseinandersetzung aus dem Weg. Unsere Mitglieder haben ein Recht darauf, dass wir für sie kämpfen! ❮ 3440 l März 2017
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GESUND IM BETRIEB
Die Arbeitsinspektion steht dem Betriebsrat bei dessen Arbeit zur Seite. ständnis des Arbeitgebers, der in dem Gremium den Vorsitz führt“, erklärt Reifinger. Beratung und Prävention zahlen sich aus: Nur gesunde ArbeitnehmerInnen können bis zum Regelpensionsalter arbeiten.
© mauritius images / United Archives
INSPEKTION VOR ORT
„DIE Arbeitsinspektion ist der Partner für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb“, sagt Ingrid Reifinger, Expertin für ArbeitnehmerInnenschutz im ÖGB. Durch Beratung und Kontrollen vor Ort sorgt die Arbeitsinspektion dafür, dass die Vorschriften des ArbeitnehmerInnenschutzes eingehalten werden. Immer mit dem Ziel, dass ArbeitnehmerInnen so gesund, wie sie morgens in die Arbeit gehen, auch abends wieder nach
Hause kommen. Dabei arbeitet die Arbeitsinspektion eng mit dem Arbeitgeber und den BelegschaftsvertreterInnen zusammen.
BERATEN VOR STRAFEN
Das ist schon lange gesetzlich verankert. ArbeitsinspektorInnen beraten zum Beispiel bei Fragen zu gefährlichen Arbeitsstoffen oder bei Umoder Neubauten. Darüber hinaus gibt es ArbeitsinspektorInnen für Fachfragen in
den Bereichen Mutterschutz, Jugendlichenschutz und Hygiene. „Bei Fragen oder Problemen kann der Betriebsrat die Arbeitsinspektion um Unterstützung bitten. Das ist zum einen in einem beratenden Gespräch möglich, zum anderen, indem man den oder die ArbeitsinspektorIn zu einer Betriebsversammlung einlädt. Er/Sie kann auch zum Arbeitsschutzausschuss beigezogen werden. Dafür braucht es aber das Einver-
Kontrollen können angemeldet oder unangemeldet stattfinden. In jedem Fall muss aber der Betriebsrat dazu beigezogen werden. Bei Mängeln erfolgen eine Beratung sowie eine schriftliche Aufforderung, diese innerhalb einer vereinbarten Frist zu beheben. Der Betriebsrat erhält davon eine Kopie. Wird dem Arbeitsinspektorat die Mängelbehebung rückgemeldet, ist die Angelegenheit erledigt. Dass Anzeigen nur das letzte Mittel sind, zeigen die Zahlen: 2016 kamen auf circa 68.000 Kontrollen nur etwa 1.500 Strafanzeigen.
KONTAKT UND INFO
Das zuständige Arbeitsinspektorat findet man über den Menüpunkt „Kontakt, Service“ unter www.arbeits inspektion.gv.at. ❮
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2000 2011 2012 2013 2014 1960 1991 1992 1993 1994 1995 1996
ZEITGESCHICHTE
SOZIALSTAAT ÖSTERREICH
Im April 2002 erreichte das Volksbegehren „Sozialstaat Österreich“ mit 717.102 UnterstützerInnen den siebenten Platz von insgesamt 39 Volksbegehren. Es wurde von einem Personenkomitee initiiert und von zahlreichen Organisationen wie auch dem ÖGB unterstützt und hatte das Ziel, den So-
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zialstaat in der Verfassung zu verankern und die systematische Aushöhlung des Sozialstaats unter dem Vorwand wirtschaftlicher Zwänge aufzuhalten. Das Volksbegehren wurde zwar ins Parlament eingebracht, aber aufgrund vorzeitiger Neuwahlen nicht mehr weiter behandelt. ❮
FRAUEN EXTRA
T G I T H C E R E B H GLEIC ! N E B E L
INTERNATI O NALER
FRAUENTAG 2017 KOMMENTAR
Auch nach 100 Jahren zeitgemäß Weil sie Gleichberechtigung forderten, etablierten Frauen vor über 100 Jahren den Frauentag. Seitdem gehen sie weltweit für ihre Rechte auf die Straße. Heute ist das genauso wichtig wie damals, auch wenn einige meinen, das sei nicht mehr zeitgemäß und Frauen hätten heutzutage ohnehin Zugang zu allen Bereichen der Gesellschaft. Die Wahrheit ist, dass wir von einer echten Gleichstellung noch weit entfernt sind – zum Beispiel in vielen Unternehmen. Da ist die Arbeit von Frauen nach wie vor weniger wert als die ihrer männlichen Kollegen. Es sind auch fast nur Frauen, die ihre Karriere unterbrechen oder in Teilzeit arbeiten, weil sie sich um Kinder oder zu pflegende Angehörige kümmern. Auch deswegen sind besonders Frauen von Altersarmut betroffen. Auch wenn ein Tag im Jahr an all dem nichts ändern kann, werden die ÖGB-Frauen weiterhin auf die Ungerechtigkeiten aufmerksam machen und sich unermüdlich für die Anliegen der Frauen einsetzen. RENATE ANDERL, ÖGB-Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende
FRAUEN EXTRA
IM JAHR 1911 wurde erstmals der Frauentag begangen – in Österreich, Deutschland, Dänemark, der Schweiz und in den USA. Die Initiatorinnen waren sozialistische Arbeiterinnen aus den USA. Wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen in den Textilfabriken hatten sie 1908 einen Frauenkampftag ausgerufen. Zwei Jahre später wurde diese Idee auf einer Frauenkonferenz in Kopenhagen aufgegriffen und mehr als 100 Frauen aus 17 Nationen beschlossen, jährlich einen Internationalen Frauentag (auch Weltfrauentag genannt) abzuhalten. „Vom ersten Tag an wurden ihre Forderungen von den Gewerkschaften unterstützt und daran hat sich bis heute nichts geändert“, erklärt Isabella Guzi, ÖGB-Bundesfrauensekretärin. Auch wenn viele Ziele der ersten Stunde, wie etwa das Frauenwahlrecht, bereits erreicht wurden, sind andere, wie etwa „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“, noch immer aktuell und viele neue Forderungen sind hinzugekommen. „Das zeigt: Der Internationale Frauentag ist heute genauso wichtig wie früher“, sagt Guzi. ❮ 3440 l März 2017
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Ein 12-Stunden-Tag könnte die Situation vieler Eltern weiter verschärfen und noch mehr Frauen in Teilzeit drängen. BESONDERS zumWeltfrauentag ist es wichtig, bestehende Geschlechterunterschiede und Probleme am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft aufzuzeigen. Aus einem einfachen Grund: Die positive Entwicklung aus der Vergangenheit muss weitergehen und die Ungleichheit beseitigt werden. ÖFFNUNGSZEITEN
Das Angebot an Kinderbetreuung in Österreich ist zum Beispiel ein Thema, das die ÖGB-Frauen seit vielen Jahren beschäftigt. Denn viele Eltern haben große Probleme, Familienleben und Beruf unter einen Hut zu bringen. „Wenn wir
Wien ausnehmen, haben österreichweit weniger als zwei Prozent der Einrichtungen zwölf oder mehr Stunden geöffnet. Mit Wien hebt sich der österreichweite Durchschnitt auf 18 Prozent“, erklärt Isabella Guzi, ÖGB-Bundesfrauensekretärin. Besonders schwer haben es Mütter und Väter in Tirol und Vorarlberg, weil dort viele Kindergärten sogar vor 15 Uhr schließen.
WUNSCHDENKEN
Eine Einführung des 12-Stunden-Arbeitstages würde deren Situation nur noch verschärfen, befürchten die ÖGB-Frauen. Anders sieht das
ANZAHL DER KINDERBILDUNGSEINRICHTUNGEN, DIE ZWÖLF ODER MEHR STUNDEN GEÖFFNET HABEN (Wien ausgenommen) BURGENLAND: Keine KÄRNTEN: 14 Einrichtungen (= 2,8 Prozent aller Einrichtungen in K.) NÖ: 16 Einrichtungen (= 1,1 Prozent) OÖ: 06 Einrichtungen (= 0,5 Prozent) SALZBURG: 49 Einrichtungen (= 9,0 Prozent) STEIERMARK: 20 Einrichtungen (= 2,0 Prozent) TIROL: 12 Einrichtungen (= 2,0 Prozent) VORARLBERG: 04 Einrichtungen (= 0,8 Prozent)
Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP), nämlich als Chance für Eltern. So könnte laut Karmasin eine teilzeitbeschäftigte Mutter an zwei Tagen arbeiten und den Rest der Woche für die Familie zur Verfügung stehen. In den zwei Tagen würde der Partner die Kinderbetreuung übernehmen und umgekehrt.
„SIE LEBT IN EINER BLASE“
„Wenn die Familienministerin glaubt, dass es heute in der Praxis überall die sogenannte ‚heile Familie‘ gibt, dann lebt sie in einer Blase. Die Realität zeigt nämlich eine andereWelt, die aus den verschiedensten Familienmodellen besteht“, erklärt Renate Anderl, ÖGBVizepräsidentin und Frauenvorsitzende. Außerdem gäbe es jetzt schon die Möglichkeit, zwölf Stunden zu arbeiten, und es könne nicht darum gehen, dass teilzeitbeschäftigte Frauen an zwei Tagen arbeiten und „die restlichen Tage hinter dem Herd verbringen“. Sie bezweifelt auch, dass sich Eltern einfach so aussuchen können,
an welchen Tagen sie arbeiten und an welchen nicht.
VERDRÄNGUNG IN TEILZEIT
Angesichts der fehlenden Betreuungsmöglichkeiten warnen die ÖGB-Frauen auch davor, dass durch einen 12-Stunden-Arbeitstag voll erwerbstätige Frauen noch mehr in die Teilzeit gedrängt werden könnten. AlleinerzieherInnen und Eltern, die eine längere Strecke zum Arbeitsplatz pendeln müssen, müssten auf das private Netzwerk, wie etwa Großeltern – sofern es diese Möglichkeit überhaupt gibt – zurückgreifen. „Bevor wir über eine grenzenlose Arbeitszeitflexibilisierung reden, müssen die Rahmenbedingungen passen: qualitativ hochwertige Kinderbildungseinrichtungen – in der Stadt sowie am Land – mit Öffnungszeiten, die der Arbeitsrealität entsprechen, Vollzeitarbeitsplätze für Frauen, die das wollen, und ein Einkommen, das ein gutes Leben ermöglicht“, so Anderl. ❮
ZEITGESCHICHTE MUTTERSCHUTZGESETZ
Am 13. März 1957 wurde das neue österreichische Mutterschutzgesetz im Nationalrat beschlossen, es trat mit 1. Mai 1957 in Kraft. Es ersetzte das bis dahin geltende „reichsdeutsche“ Mutterschutzgesetz aus dem Jahr 1942. Im neuen Gesetz wurden auch Hausgehilfinnen, Heimarbeiterinnen und Nichtösterreicherinnen einbezogen und das bisher geltende Recht ausgebaut. Wesentliche Neuerungen waren das Beschäftigungsverbot von schwangeren
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Frauen sechs Wochen vor der Geburt, eine Wochenarbeitszeitbeschränkung sowie Verbesserungen beim Kündigungs- und Entlassungsschutz. Völlig neu war der Anspruch auf einen unbezahlten Karenzurlaub nach Ende des Mutterschutzes von höchstens sechs Monaten. In dieser Zeit blieb der Arbeitsplatz gesichert, und der Kündigungs- und Entlassungsschutz erstreckte sich bis vier Wochen nach Ende des Karenzurlaubs. ❮ FRAUEN EXTRA
©mauritius images / Cultura / Annie Engel
Kinderbetreuungsgeld NEU: Seit 1. März flexibler, planbarer und fairer. SEIT ANFANG MÄRZ ist das Kinderbetreuungsgeld flexibler und bringt für Geburten ab 1. März einige Neuerungen. Die bisherigen vier Pauschalvarianten wurden durch ein flexibles Kinderbetreuungsgeldkonto ersetzt. Der Vorteil: Die finanziellen Unterschiede der früheren Modelle werden behoben und es ist jetzt besser planbar, weil die starren Modelle weggefallen sind. Die einkommensabhängige Variante bleibt weiterhin bestehen, eine sogenannte Familienzeit (= Papa-/Babymonat) für alle, die die ÖGBFrauen jahrelang gefordert haben, wurde beschlossen. ONLINE-RECHNER HILFT
„Wir haben von Anfang an auf eine verlässliche Lösung gedrängt. Eine Kranken- und Pensionsversicherung neben der Geldleistung während des Papa- bzw. Babymonats ist nicht nur sinnvoll und fair, sondern entspricht den Wünschen der Eltern“, erklärt Isabella Guzi, BundesfrauFRAUEN EXTRA
ensekretärin des ÖGB. Der Papamonat ist ein wichtiges Instrument für mehr Gleichstellung und führt dazu, dass sich die Partner verstärkt der Kinderbetreuung widmen.
Auch die Forderung der ÖGBFrauen nach einem OnlineRechner wurde erfüllt, um den Eltern die Entscheidung, welches Modell am besten zu ihnen passt, zu erleichtern.
KERNPUNKTE DES„KINDERBETREUUNGSGELDKONTOS NEU“
•• Den Eltern steht nun eine einheitliche Gesamtsumme zur Verfügung (für ein Elternteil: 12.337 Euro, für beide Elternteile: 15.449 Euro). Wenn die Betreuung im Verhältnis 50:50 bis maximal 60:40 aufgeteilt wird, gibt es einen „Partnerschaftsbonus“ von 1.000 Euro. Dieser gilt auch für die einkommensabhängige Variante. •• Die Bezugsdauer kann zwischen zwölf und 28 Monaten für eine Person oder zwischen 15 und 35 Monaten für beide Eltern gewählt werden. Diese kann einmal verändert werden – bis rund drei Monate vor Ablauf der ursprünglich beantragten Anspruchsdauer. In ganz besonderen Härtefällen kann die Bezugsdauer für AlleinerzieherInnen um drei Monate (bisher: zwei) verlängert werden. •• Papa-/Babymonat = Familienzeit Wer die ersten Wochen mit Kind und Frau verbringen möchte, kann mit dem Arbeitgeber einen „Papamonat“ vereinbaren. Die Dauer kann flexibel zwischen 28 und 31 Tagen in einem Zeitraum von 91 Tagen nach der Geburt gewählt werden. Neben der Geldleistung von 700 Euro (bei 31 Tagen oder 22,60 Euro pro Tag) bleibt auch die Kranken- und Pensionsversicherung bestehen.
Weiter aufrecht bleibt die Forderung der ÖGB-Frauen auf einen Rechtsanspruch auf den Papa- bzw. Babymonat, damit unabhängig vom Wohlwollen der Unternehmen die Familienzeit in Anspruch genommen werden kann. ❮ Mehr zum Online-Rechner: www.bmfj.gv.at In der Rechtsinfo „BabyPackage“ sind alle wichtigen Informationen zum Thema Schwangerschaft, Karenz und Kinderbetreuungsgeld zusammengefasst. Bestellung: frauen@oegb.at
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Väter sind in der Zeit des Papamonats nicht schutzlos, ein Motivkündigungsschutz wird über das Gleichbehandlungsgesetz gewährleistet! 3440 l März 2017
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Die ÖGB-Frauen unterstützen die Forderung nach einem Lohntransparenzgesetz. AUCH WENN immer wieder vom Gegenteil gesprochen wird, zeigen Statistiken, dass bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in Österreich noch so einiges im Argen liegt. Die Situation verschlechtert sich im Vergleich zu anderen Ländern jährlich. Laut dem Gender Gap Report
rutscht Österreich beim Thema Frauen-Gleichstellung von Platz 37 auf Platz 52. Bei der Lohngerechtigkeit belegt es lediglich Platz 100 von 144.
MASSNAHMEN SETZEN
„Wir können uns das Schneckentempo, in dem Lohndiskriminierung angegangen wird, nicht länger leisten. Die Einkommen müssen höher, gerechter und transparenter
werden, damit die Einkommensschere endlich zugeht“, fordert Renate Anderl, ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende. Neben einem kollektivvertraglichen Mindestlohn von 1.500 Euro brutto als ersten Schritt braucht es auch einen raschen Ausbau der Kinderbildungseinrichtungen mit Öffnungszeiten, die Eltern eine Vollzeitbeschäftigung in der Stadt sowie am Land ermöglichen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern und zu einer tatsächlichen Wahlfreiheit führen. „Es braucht umfassende Maßnahmen am Arbeitsmarkt und auf Unternehmensseite, aber auch gesellschaftliche Veränderung – vom Aufbrechen veralteter Rollenbilder bis
zur Arbeitsbewertung“, betont Anderl.
ZEIT FÜR FAIRE EINKOMMEN
Da die Geschlechterungerechtigkeit bereits bei der Einstufung anfängt und Frauen oft gar nicht wissen, dass sie für gleichwertige Arbeit viel weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, unterstützen die ÖGB-Frauen daher den Vorschlag von Bundeskanzler Christian Kern nach einem Lohntransparenzgesetz. „Wer Veränderungen durchsetzen und gerechte Einkommensverteilung in den Betrieben durchsetzen will, muss zusätzlich zu den bestehenden Regelungen für Transparenz sorgen. Daher sind wir für innerbetriebliche Offenlegung aller Gehälter“, sagt Anderl. ❮
Einkommensberichte gibt es bereits in Unternehmen ab 150 Beschäftigten – immer mehr Unternehmen ziehen Konsequenzen daraus. Wünschenswert wären Einkommensberichte in Betrieben ab 100 MitarbeiterInnen und bei allen Arbeitgebern, also auch Ländern, Gemeinden und ausgegliederten Bereichen. 8
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©mauritius images / dieKleinert / Ruth Botzenhardt
Seit 1. Jänner 2016 müssen Unternehmen, die planen, eine Stelle mit höherem Arbeitsausmaß auszuschreiben, ihre Teilzeitbeschäftigten darüber informieren. So bekommen sie die Möglichkeit, innerhalb des Unternehmens auf ein höheres Stundenausmaß aufzustocken.
NATIONALE PARLAMENTE
AM BALL
CETA: EU-Parlament stimmte für EU-KanadaFreihandelsabkommen, ÖGB bleibt bei seiner Kritik.
©Erwin Scheriau / EXPA / picturedesk.com
DAS Europäische Parlament gierten Sonderklagerechten
hat CETA, dem umstrittenen Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, seine Zustimmung erteilt. Voraussichtlich wird es nun am 1. April 2017 in Kraft treten. Allerdings nur teilweise, denn als sogenanntes „gemischtes Abkommen“, das auch nationale Kompetenzen betrifft, muss es auch von allen nationalen Parlamenten der EUMitgliedstaaten beschlossen werden.
NACHBESSERUNGSBEDARF
„Einem Abkommen in dieser Form würden wir keine Träne nachweinen. Handelsabkommen dürfen nicht in die demokratische Souveränität eingreifen. Mit den privile-
für Konzerne wäre das aber der Fall“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. Positiv sieht Achitz, dass die Mehrheit der österreichischen EU-Abgeordneten gegen CETA gestimmt hat, darunter diejenigen von SPÖ, FPÖ und den Grünen. „Am Ball sind nun die nationalen und regionalen Parlamente“, sagt Achitz. In der bisherigen Diskussion rund um CETA sei einiges bewegt worden, aber es gebe noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. So würden die vielfach problematisierten Inhalte des Vertrags hinsichtlich Investitionsschutz/Investor-StaatStreitbeilegungsverfahren (ISDS/ICS), öffentliche Dienst-
leistungen, Regulierungskooperation und Arbeits- und Umweltstandards unverändert bestehen bleiben.
FAIR MUSS ES SEIN
„Der ÖGB unterstützt grundsätzlich den Ausbau von Handelsbeziehungen unter der Voraussetzung, dass sie unter fairen Rahmenbedingungen erfolgen. Diese sind bei CETA
nicht gegeben“, warnt Achitz: „Wir setzen uns für fairen Handel ein, der nicht nur die Interessen der Großkonzerne und Liberalisierungsbestrebungen der EU-Kommission bedient, sondern auch ArbeitnehmerInnen nützt.“ ❮ Mehr auf der Website des ÖGB-Europabüros: https://goo.gl/l8aTMh
FREIBRIEF FÜR DUMPINGFIRMEN
EU-Dienstleistungskarte belastet Österreichs Wirtschaft. DIE EU-Kommission will bürokratische Hürden für UnternehmerInnen und FreiberuflerInnen abbauen. Was dabei herauskommt, ist aber ein legaler Freibrief für Dumpingfirmen. Die geplante „Dienstleistungskarte“ würde es unredlichen Unternehmen und Scheinselbstständigen erleichtern,
grenzüberschreitend tätig zu werden. Heimische Betriebe und ihre Beschäftigten könnten durch unfairen Wettbewerb erheblichen Schaden erleiden. Selbst in Fällen von Missbräuchen können die heimischen Behörden dem Dienstleister die Dienstleistungsberechtigung nicht entziehen, sondern nur im Wege eines langwierigen Ver-
fahrens im Herkunftsland. Die europäischen Gewerkschaften warnen: Damit würden die verschärften Anti-Sozialbetrugsbestimmungen, die in den vergangenen Jahren geschaffen wurden, zahnlos. Josef Muchitsch, Vorsitzender Gewerkschaft Bau-Holz: „Sollte die EU-Dienstleistungskarte für Selbstständige so kommen,
werden es ausländische ,schwarze Schafe‘ in Zukunft noch leichter haben, österreichische Unternehmen vom Markt zu verdrängen.“ Betroffen wären zum Beispiel der gesamte Bausektor, die Arbeitsvermittlung, Sicherheitsdienste und der Reinigungssektor. ❮ https://goo.gl/94AY1R 3440 l März 2017
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URLAUBSBOX – FREU DICH DRAUF! ATTRAKTIVE KURZURLAUBE FÜR 2 PERSONEN
Lust auf eine Reise? Die „Kurztrip Deluxe“-Urlaubsbox bietet unvergessliche Urlaubsmomente – und ÖGB-Mitglieder profitieren von einem stattlichen 20-Euro-Rabatt. Einfach telefonisch, per E-Mail oder persönlich bei der ÖGBKartenstelle bestellen. Kurztrip Deluxe • 4 Nächte für zwei • inkl. tollem Hotelerlebnis • über 250 Hotels
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PS: Bitte beachten, dass bei diesem Spitzenangebot Abendessen und Frühstück pro Person und Nacht verpflichtend zu bezahlen sind. 49,90 statt 69,90 Euro Mehr kulturelle Angebote unter: http://kartenstelle.oegb.at Tel.: 01/534 44-39675, 39677, 39679, 39681 – Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi: 9 bis 16 Uhr; Do: 9 bis 18 Uhr; Fr: 9 bis 13 Uhr. Adresse: Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, E-Mail: ticketservice@oegb.at. Bei der Kartenbestellung bitte Ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft nachweisen.
BELEGSCHAFTSVERTRETERIN
AM WORT
UMFRAGE ARBEITSSITUATION
KERSTIN KOSKARTI Personalvertreterin, A 1 Telekom Ich bin Mitglied des Personalausschusses der Region Ost
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(Wien, Niederösterreich, Burgenland) und unser Organ ist für
Es wird gemeinsam nach Lösungen gesucht. KERSTIN KOSKARTI
rund 7.000 Beschäftigte zuständig. Die Personalvertretung in unserer Region organisiert sich in den Bereichen Technik, Vertrieb und Marketing, Interne Dienste sowie Costumer Service. Als Personalausschuss unterstützen wir unsere MandatarInnen vor Ort bei allen bereichsübergreifenden Themen wie beispielsweise der Organisation von Betriebsversammlungen. Bei den monatlichen Treffen mit den Vorsitzenden der Vertrauenspersonenausschüsse werden nicht nur Aktionen, die das soziale Miteinander der Beschäftigten fördern, besprochen (dazu gehören unter anderem der jährliche Skitag sowie
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diverse Verteilaktionen), sondern auch betriebliche Probleme diskutiert und es wird gemeinsam nach Lösungen gesucht. ❮
Schätzungen zufolge sind mehr als 200.000 Beschäftigte in Österreich lesbisch, schwul, bi-, trans- oder intersexuell (LSBTI). Wie es den Menschen im Job geht, soll eine aktuelle Befragung erheben. Die Umfrage wird im Auftrag der AK Wien und von SORA durchgeführt. Personen, die sich einem oder mehreren der LSBTI-Merkmalen zugehörig fühlen, werden ersucht, an der Befragung teilzunehmen. Online: www.sora.at/lsbti-umfrage Gedruckte Formulare können kostenlos unter ds@sora.at bzw. +43/1/585 33 44-38 angefordert werden.
GUT INFORMIERT MIT DEM ÖGB
Der ÖGB bietet zahlreiche Broschüren, die laufend aktualisiert werden, zu verschiedensten Themen an. Sie enthalten Tipps, die für die Arbeit nützlich sind.
WAS SIE UNBEDINGT WISSEN SOLLTEN
Niemand kann alles wissen, erst recht nicht, wenn sich so oft etwas ändert. Deshalb bringt der ÖGB jährlich die Broschüre„Was Sie unbedingt wissen sollten“ heraus. Kurz und bündig gibt es darin die wichtigsten Bestimmungen für Eltern und Kinder, zum Arbeitsund Steuerrecht, zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, zur ArbeitnehmerInnenvertretung, zur Arbeitslosenversicherung sowie zur Beendigung des Dienstverhältnisses und zum Thema Gebühren. Reinschauen lohnt sich! Die Broschüre kann online gelesen und heruntergeladen werden auf (Log-in erforderlich): www.mitgliederservice.at, unter Broschüren. Bestellung möglich unter: service@oegb.at
GLEICHGESTELLT
ÖGB und AK treten dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen sowohl in der Arbeitswelt als auch in ihrem täglichen Lebensumfeld gleiche Chancen und Rechte haben. Gesetze allein schützen aber nicht vor Diskriminierung. Es ist wichtig, dass Menschen mit Behinderung ihre Rechte kennen und wissen, welche Möglichkeiten ihnen offenstehen, Diskriminierungen zu beenden. In der neuen Broschüre „Gleichgestellt“ wird daher über das Behindertengleichstellungspaket und über die rechtlichen Möglichkeiten informiert, gegen eine Diskriminierung vorzugehen.
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Die Broschüre kann online gelesen und heruntergeladen werden auf (Log-in erforderlich): www.betriebsraete.at, unter Broschüren. Bestellung möglich unter: service@oegb.at B-Frauen
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Was kann ich tun? Einkommensberichte und Stelleninserate Tipps für Betroffene und Betriebsrätin/Betriebsrat Hilfe bei sexueller Belästigung
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GLEICHBEHANDLUNG IN DER ARBEITSWELT
Rechtsinfo der ÖGB-Frauen
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Nr. 2 / 201
Gletell elltges ichtgestell Gle estich t Gleichg
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31.01.17
Rechtliche Informationen gibt es auch zum Thema „Gleichbehandlung in der Arbeitswelt“. Die Broschüre enthält viele Tipps und nützliche Adressen für Betroffene, die wegen Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung diskriminiert werden. Die Rechtsinfo der ÖGB-Frauen informiert auch über die Einkommensberichte in Betrieben sowie über die verpflichtenden Gehaltsangaben in Stelleninseraten. Die Broschüre kann online gelesen und heruntergeladen werden auf (Log-in erforderlich): www.mitgliederservice.at, unter Broschüren. Bestellung möglich unter: frauen@oegb.at
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3440 l März 2017
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INFOGRAFIK Wertschöpfungsbarometer Überschuss pro Beschäftigtem 2005 bis 2015 in Euro
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
schäftigten (Produktivität) nominell um 2,3 Prozent auf durchschnittlich 96.627 Euro steigern, und das trotz des steigenden Anteils von Teilzeitarbeit. Der durchschnittliche Personalaufwand pro Beschäftigtem hat sich in den untersuchten Betrieben im letzten Jahr aber nur um 1,9 Prozent erhöht. ❮
NACHRICHTENDIENST Herausgeber: ÖGB, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Leitung: Alexa Jirez, Christoph Höllriegl Redaktion: Amela Muratović, Florian Kräftner, Katja Dämmrich, Franz Fischill, Friederike Scherr Alle: 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Tel.: 01/534 44-39263, Fax: 01/534 44-39916, E-Mail: presse@oegb.at Medieninhaber und Hersteller: Verlag des ÖGB GmbH 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Bildredaktion und Layout: ÖGB-Verlag Jahres-Abo: € 21,80 (Einzelnummer € 1,05 + Versand) Zu bestellen unter Tel. 01/534 44-39738 Verlags- und Herstellungsort: Wien Adressänderungen: Tel.: 01/534 44-39100, E-Mail: service@oegb.at, Mo bis Do: 8.00–16.30, Fr: 8.00–12.00 Uhr Offenlegung gemäß Mediengesetz, § 25: www.oegb.at/offenlegung
Österreichische Post AG MZ 02Z031767 M ÖGB-Verlag, 1020 Wien, Johann Böhm Platz 1
Quelle: AK Bilanzdatenbank, AK-Wien in Kooperation mit der AKOÖ
2006
Im Zehnjahresvergleich (also von 2005 bis 2015) hat sich das Verhältnis zwischen Produktivität und Personalaufwand kaum verändert. 2015 konnten die untersuchten Mittel- und Großbetriebe aber trotz einer eher mäßigen Entwicklung der Gesamtwirtschaft ihre (Brutto-)Wertschöpfung je Be-
ZVR-Nummer: 576439352
33.839 62.788
96.627
32.793 61.643
94.436
32.254 60.152
92.766
36.882 60.023
96.905
39.538 57.801
97.339
39.943 55.943
95.799
36.943 55.063
36.961 57.321
94.282
37.133
92.258
31.418
85.252
28.296
2005
55.125
0
53.834
50
52.168
80.464
100
92.006
Durchschnittliche Wertschöpfung pro Beschäftigtem Durchschnittlicher Personalaufwand pro Beschäftigtem Überschuss pro Beschäftigtem