Dezember 2017

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3 Prozent PLUS für die Metallindustrie

Nach sechs sehr harten KV-Verhandlungsrunden konnten Anfang November die Sozialpartner der Metalltechnischen Industrie eine Einigung erzielen. Die KV- und Ist-Löhne werden um drei Prozent erhöht, das Gleiche gilt auch für die Lehrlingsentschädigung. Hinzu kommen Verbesserungen bei den Auslandsdienstreisen und bei der Karenzanrechnung. Bei Letzterem werden für die Vorrückungen künftig bis zu 22 Monate pro Kind angerechnet. Bisher waren es 16 Monate. Der Mindestlohn liegt nun bei 1.838,58 Euro brutto. „Es waren insgesamt sehr harte Verhandlungen. Der enorme Druck aus den Betrieben machte den Weg frei für einen erfolgreichen Abschluss“, sagen die Gewerkschafter Rainer Wimmer (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA-djp). Details zum Abschluss: http://bit.ly/2AyGaDk

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Solidarische Mitgliedschaft

Über die gesetzliche Mitgliedschaft in den Kammern wurde schon viel gesagt: Die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer ist notwendig, um die 98-prozentige Abdeckung durch Kollektivverträge zu erhalten. In den Arbeiterkammern ist sie notwendig, um den Zugang zum Recht für alle ArbeitnehmerInnen zu sichern – auch für jene, die sich keinen Anwalt und keine Anwältin leisten könnten. Zwei Millionen Beratungen pro Jahr – diese Zahl sagt schon alles. Mit freiwilliger Mitgliedschaft könnte dieser Service wanken: Denn wenn alle erst Mitglied werden, sobald sie Hilfe brauchen, würde die solidarische Finanzierung nicht funktionieren. Krankenversicherung funktioniert auch nur, weil man nicht erst bei den ersten Krankheitssymptomen einzahlt, sondern schon bei vollster Gesundheit. Und Arbeitslosenversicherung geht sich nur aus, wenn alle solidarisch einzahlen – und nicht nur diejenigen, die schon den blauen Brief auf dem Tisch liegen sehen.

❮ Florian Kräftner

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ERFOLGE: Angleichung ArbeiterInnen/Angestellte, Internatskosten, Notstandshilfe

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SCHLUSS MIT

„Meilensteine für die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts wurden gesetzt“,

LOHN- UND SOZIALDUMPING

sagt Erich Foglar, ÖGB-Präsident.

+++ Gleichstellung

ArbeiterInnen und Angestellte auf Schiene

+++

AM 12. OKTOBER war es endlich soweit: Im gen. Bis auf die Fragen des Lohnsystems (Mo-

Nationalrat wurde die Angleichung der Rechte der ArbeiterInnen und Angestellten beschlossen. „Ein Meilenstein für die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts“, kommentiert ÖGB-Präsident Erich Foglar. Denn es ist durch nichts zu rechtfertigen, dass ArbeiterInnen zum Beispiel weniger lang ihren Lohn weiterbezahlt bekommen, wenn sie krank sind.

INDUSTRIE-KV 1998

Die Angleichung der Rechte der ArbeiterInnen an die Angestellten ist eine Sache, um die sich ÖGB und Gewerkschaften vielen Jahren bemühen. So hat die Metallergewerkschaft bereits im Jahr 1992 mit den Arbeitgebern vereinbart, die volle Angleichung bis zum Jahr 2000 zu erledi-

natslohn, Biennalsprung) wurden 1998 bei den KV-Verhandlungen im Bereich Metallindustrie alle Unterschiede beseitigt.

ENTLASTUNG DER BETRIEB

sagt ÖGB-Vizepräsidentin Renate Anderl.

+++ Ab Juli 20 18

Die längst überfällige Gesetzesreform bedeutet mehr Fairness und Gerechtigkeit für die arbeitenden Menschen. Es wurden aber auch Regelungen getroffen, die Betrieben viel Zeit einräumen, um sich auf die neue Situation einzustellen, etwa bei den Kündigungsfristen. Außerdem wurde die 2012 eingeführte Auflösungsabgabe, immerhin 72 Millionen, abgeschafft. „Das ist eine Entlastung für die Wirtschaft und erleichtert den Übergang“, so Foglar.

GLEICHE KÜNDIGUNGSBESTIMMUNGEN

GLEICHE RECHTE IM KRANKENSTAND AB JULI 2018

›› Das bessere System der ArbeiterInnen gilt nun auch für Angestellte. ›› NEU: Schon ab dem 2. Arbeitsjahr acht Wochen Entgeltfortzahlung. ›› NEU: Entgeltfortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, auch bei einer einvernehmlichen Lösung.

GLEICHE RECHTE BEI ARBEITSVERHINDERUNG AB JULI 2018

›› Benachteiligungen von ArbeiterInnen sind nicht mehr zulässig. ›› Aus „wichtigem persönlichem Grund“ versäumte Arbeitszeit muss bezahlt werden. Dazu zählen etwa Arztbesuche, Naturereignisse wie Schneefall und Hochwasser 2

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Notstandshilfe partnerunabhängig +++ AB 1. JULI 2018 fällt die Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei der Notstandshilfe weg. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt nur mehr das eigene Einkommen für die Berechnung der Notstandshilfe herangezogen wird. Was der/die PartnerIn verdient, spielt dann keine Rolle. „Wenn eine Frau beispielsweise aufgrund des Alters keinen Arbeitsplatz findet, stehen ihr die Leistungen aus der Notstandshilfe zu, für die sie jahrelang einbezahlt hat – mit dem Einkommen des Partners hat das absolut nichts zu tun“, zeigt sich ÖGB-Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende Renate Anderl

DIE REFORM IM ÜBERBLICK: ›› In etlichen Kollektivverträgen schon jetzt – ab 2021 für alle! ›› Arbeitgeberkündigung: Kündigungsfrist von sechs Wochen bis zu fünf Monate. Die Kündigung muss in der Regel zum Quartalsende erfolgen. ›› Kündigung durch ArbeitnehmerIn: Ein Monat Kündigungsfrist und zum Monatsletzten – oder günstigere Regelung durch KV. ›› In Saisonbranchen können durch den KV abweichende Fristen vereinbart werden.

„Mit dem Einkommen des Partners hat das absolut nichts zu tun",

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ÖGJ macht Druck:

erfreut, dass eine langjährige Forderung der ÖGB-Frauen erfüllt und somit auch ein wichtiger Schritt zur Armutsbekämpfung gesetzt wurde.

ÄNDERUNGEN AB JULI 2018: ›› Alimente, die die arbeitslose Person für sich selbst erhält, sind ab dem 1. Juli 2018 nur mehr mit dem Betrag auf die Notstandshilfe anzurechnen, der die monatliche Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. ›› Für alle wird ab 1. Juli 2018 – sofern sie zu diesem Zeitpunkt beim AMS gemeldet sind – die gebührende Notstandshilfe vom AMS automatisch neu berechnet und überwiesen.

Gratis-Internat kommt +++

DIE INTERNATSKOSTEN liegen je nach Dauer des Aufenthalts zwischen 800 und 1.200 Euro pro Jahr. Der Großteil der Lehrlinge musste bisher dafür selbst aufkommen. Damit ist nun Schluss. Die Übernahme der Berufsschul-Internatskosten wurde im Nationalrat beschlossen. Möglich geworden ist der Beschluss auch auf Druck der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ), die mit der Kampagne „Internatskos­ten weg!“ mehr als 20.000 Unterstützungserklärungen für das Gratis-Internat sammeln konnte.

ÄNDERUNGEN IM DETAIL: ›› Der Insolvenzentgeltfonds übernimmt die Internatskosten für die Lehrlinge. ›› Die Übernahme der Internatskosten tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Ob auch schon die Internatskosten des zweiten Berufsschullehrgangs 2017/18, der sich von Mitte November bis zu den Semesterferien im Februar zieht, übernommen bzw. aliquotiert übernommen werden, bleibt noch abzuklären.

DIE EUROPÄISCHEN Gewerkschaften fordern rechtlich verbindende Maßnahmen, um das Leben der arbeitenden Menschen zu verbessern. Denn: „Unverbindliche Prinzipien und Grundsätze haben wir bereits genug in der EU“, sagte ÖGB-Präsident Erich Foglar im Vorfeld des EU-Sozialgipfels in Göteborg Mitte November. Weil andere EU-Ländern unser Lohnund Sozialdumpinggesetze nicht vollziehen oder vollziehen wollen, begrüßt Foglar den nunmehrigen Vorschlag der EU-Kommission zur „sozialen Säule“. Er kritisiert aber zugleich, dass das Fundament für sie nur eine völlige Gleichstellung der sozialen Grundrechte mit den vier Wirtschaftsfreiheiten durch das soziale Fortschrittsprotokoll sein kann. Die Gewerkschaften fordern eine EU, ›› in der gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort bezahlt und auch in jedem Land kontrolliert sowie exekutiert wird; ›› in der soziale Rechte und der Kampf gegen Lohn-, Sozial und Steuerdumping den gleichen Stellenwert wie Arbeitnehmer-Freizügigkeit und die Freiheit des Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehrs haben; ›› in der Arbeitslosigskeit und hier vor allem die Jugendarbeitslosigkeit entschiedener bekämpft wird; ›› in der die Menschen wissen, dass ihr Wohlergehen wichtiger ist, als jenes von Banken und transnationalen Konzernen; ›› in der Konzerne in jenen Ländern voll und ganz ihre Steuern bezahlen, wo sie Umsatz und Gewinne auch tatsächlich erwirtschafteten. 3444 l November 2017

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