3445 l März 2018
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Wir tragen Verantwortung und die Kleidung, die wir wollen! Mutig, stark, selbstbewusst – dennoch in vielen Lebensbereichen benachteiligt.
INTERNATIONALER FRAUENTAG 2018
18. ÖGB-Frauenkongress Wie kann der Wandel im Sinne von „guter Arbeit“ gestaltet werden und wie können Beschäftigte von Digitalisierungsgewinnen profitieren? Mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigt sich der 18. ÖGB-Frauenkongress, der vom 9. bis 10. April 2018 stattfindet.
Frauen und Digitalisierung: Chance oder Risiko? Intensive Aus- und Weiterbildung ist das Um und Auf, um mit dem digitalen Umbruch Schritt zu halten. Vom Handel über die Gesundheit bis hin zur Bildung: Die Digitalisierung hat längst alle Branchen erreicht. Je nach Geschlecht, Arbeitsumfang, Beruf und Branche sind damit sowohl Chancen als auch Risiken verbunden. Einige Arbeitsplätze werden künftig gänzlich wegfallen, viele Aufgaben werden sich inhaltlich verändern. Gerade in frauendominierten Branchen wie dem Handel oder auch Bankwesen sind diese Veränderungen unübersehbar, Stichwort: automatisierte Kassen, Online-Banking.
MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) geben. Allerdings sind Frauen hier noch immer deutlich unterrepräsentiert. Ein Grund dafür ist, dass es vom Kindergarten bis zur Schule viel zu wenig gelingt, Talente und Interessen unabhängig vom Geschlecht zu fördern.
Bündel an Maßnahmen
Damit Frauen, ebenso wie Männer, vom zunehmenden Einsatz digitaler Technologien in der Arbeitswelt profitieren können, Neue Berufsfelder ist ein Bündel an Maßnahmen notwendig. Ein Schlüssel, um Es entstehen zwar auch neue Jobs durch den Online-Handel, den digitalen Umbruch gut zu meistern, ist die intensive Ausmehr Beschäftigungschancen wird es auch in den sogenannten und Weiterbildung. Nicht nur, um aufzusteigen oder im Beruf zu bleiben, sondern auch um mit strukturellen Veränderungen besser mitzukommen und gegebenenfalls in neu entstehende Berufsfelder umsteigen zu können. Außerdem muss der Ausbau von flächendeckender und leistbarer Kinderbetreuung fortgesetzt, die Einkommenstransparenz auf betrieblicher Ebene weiterentwickelt und die geschlechtergerechte Aufteilung 8. März Internationaler Frauentag von bezahlter und unbezahlGleichberechtigung für Frauen? Ja, unbedingt! Das kann aber ter Arbeit gefördert werden. nicht bedeuten, ihnen vorzuschreiben, was sie anziehen sollen oder müssen.
KOMMENTAR
Gleichberechtigt sind Frauen erst dann, wenn es keine Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern gibt, Quoten überflüssig sind, eine Bürgermeisterin etwas ganz Selbstverständliches ist, eine Mutter, die vollzeitbeschäftigt ist, nicht als Rabenmutter bezeichnet wird, und das Geschlecht, ob in der Arbeitswelt oder zu Hause, keine Rolle mehr spielt. Trotz zahlreicher Errungenschaften sind wir auch heute von einer echten Gleichstellung weit entfernt. Nicht nur am Internationalen Frauentag werden die ÖGB-Frauen auf diese Ungerechtigkeiten hinweisen und die hart erkämpften Frauenrechte weiter verteidigen – sei es am Arbeitsplatz, bei der Bezahlung, aber auch wenn es um ihre körperliche Selbstbestimmung geht.
❮ Renate Anderl, ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende
Namita, Sales- und Marketing Assistentin INTERNATIONALER FRAUEN
Seda, Organisationsassistentin
Elisabeth, Angestellte bei A1
#Frauentag: Drei Frauen, ein Bild
TAG 2018
Frauen sind heute oft einer Mehrfachbelastung ausgesetzt.
Der erste Frauentag fand in Österreich 1911statt. Seither haben die Frauen viele Verbesserungen erreicht – von einer echten Gleichberechtigung sind sie aber noch weit entfernt. „Es ist vollkommen egal, welcher Herkunft oder Nationalität, Frauen haben in den meisten Lebensbereichen mit den gleichen Problemen zu kämpfen“, sagt Isabella Guzi, ÖGB-Bundesfrauensekretärin.
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www.oegb.at/offenlegung Mediengesetz, §25:
Karriere, Kinder, Küche Anlässlich des diesjährigen Weltfrauentages am 8. März holen die ÖGB-Frauen daher drei Frauen vor den Vorhang, die vollkommen unterschiedlich sind. Sie sprechen anders, sie denken anders und sie kleiden sich anders. Aber sie haben auch so einiges gemeinsam: Sie sind mutig, selbstbewusst
und wissen, was sie wollen. Ob im Dirndl, Anzug oder mit Tätowierung – Namita, Seda und Elisabeth sind gut ausgebildet und erbringen ihre Leistung am Arbeitsplatz. Privat sind sie verantwortungsvolle Mütter, Töchter, Schwestern, Enkelinnen und Nichten. So wie viele andere Frauen sind sie oft einer Mehrfachbelastung ausgesetzt – neben dem Beruf liegen die Kindererziehung, Pflegebetreuung von Angehörigen und die Haushaltsführung in ihrer Verantwortung. „Diese drei Frauen sind zwar nur Einzelbeispiele, zeigen aber, dass sich Frauen mit ihrer Leistung nicht verstecken brauchen und viel mehr können, als ihnen oft zugetraut wird“, betont Guzi. „In diesem Sinne sind alle, Frauen und Männer, eingeladen, mit uns weiter für die Rechte der ArbeitnehmerInnen, für Gleichstellung und Gleichberechtigung zu kämpfen.“
100 Jahre Frauenwahlrecht
Das Frauenwahlrecht war ein großer Schritt für mehr Gleichberechtigung, eine tatsächliche Gleichstellung ist jedoch noch nicht erreicht. Nach jahrzehntelangem Kampf, vielen Demos und Streiks wurde im Herbst 1918 in Österreich das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht für alle StaatsbürgerInnen ohne Unterschied des Geschlechts eingeführt. Bei der Wahl zur österreichischen Nationalversammlung im Februar 1919 waren Frauen damit erstmals aktiv und passiv wahlberechtigt. Und die ersten acht weiblichen Abgeordneten, darunter die Gewerkschafterin Anna Boschek, zogen in den Nationalrat ein.
Die Erfolge der 1970er-Jahre In den 1970er-Jahren konnte die österreichische Frauenbewegung bedeutende Erfolge erzielen, etwa die Gleichstellung von unehelichen mit ehelichen Kindern und die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs bis zum dritten Monat. Frauen erkämpften aber auch die Rechte, ohne Zustimmung des Mannes arbeiten, über Wohnsitz und Kindererziehung mitentscheiden und den Familiennamen wählen zu dürfen. 1978 wurde schließlich auch die Scheidung erleichtert.
Einige der heute selbstverständlichen Frauenrechte wurden vor gar nicht allzu langer Zeit erkämpft. Erste Parlamentarierinnen in der konstituierenden NationalSo ist die Verge- versammlung 1919 (Quelle: VGA) waltigung in der Ehe oder Lebensgemeinschaft erst seit 1989 strafbar, Diskriminierung sowie sexuelle und allgemeine Belästigung am Arbeitsplatz seit 1993. Diskriminierung und Ungleichbehandlung gibt es aber auch heute noch: Im Schnitt verdienen Frauen in Österreich 21,7 Prozent weniger als Männer, erhalten 40 Prozent weniger Pension, sind stärker von Armut betroffen, verrichten einen Großteil der nicht bezahlten Arbeit und stoßen auf dem Weg zu Führungspositionen an die "berühmte" gläserne Decke. Deshalb fordern die ÖGB-Frauen zu Recht: „Aus Respekt vor den Taten unserer Vorkämpferinnen müssen wir laut sein, wenn es darum geht, Frauen zu ihren Rechten zu verhelfen.“
Wir gestalten mit! ..
OGB-Frauen fordern:
›› Gleicher Stundenlohn für Voll-
zeit- und Teilzeitarbeitskräfte (z. B. Zuschläge, Zulagen, Sozialleistungen, Prämien und Sachleistungen).
›› Lohntransparenzgesetz für die
innerbetriebliche Offenlegung der Gehälter und Löhne, um das Individualrecht zu stärken.
›› Ausbau der flächendeckenden,
ganztägigen und leistbaren Kinderbildungseinrichtungen, die Eltern eine Vollzeiterwerbstätigkeit ermöglichen.
›› Volle gesetzliche Anrechnung
der Eltern-, Pflege- und Familienhospizkarenzzeiten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche.
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