ÖGB aktuell - März 2014

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3411 l März 2014 www.oegb.at

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FAIRNESS BEIM PENDELN

ÄRGERLICH. Es ist schon Doppelt ärgerlich wird es,

Speisewagenprobleme Wenn ich in einem österreichischen Zug im Speisewagen, den eine österreichische Firma betreibt, ein Bier bestelle, und dafür einen österreichischen Preis bezahle, dann möchte ich auch davon ausgehen dürfen, dass die dort Beschäftigten Löhne nach österreichischen Kollektivverträgen bekommen. Das sieht prinzipiell auch die EU so, die sagt, dass in jedem Land ortsübliche Löhne bezahlt werden müssen, auch wenn die dort Arbeitenden in einem anderen Land angestellt sind. Das sieht Attila Dogudan, der die ÖBB-Railjet-Bistros führt, nicht so, und zahlt ihnen nur ein Drittel. Das kann man so hinnehmen – oder aber man verpflichtet die ÖBB und alle anderen staatsnahen Betriebe, dass sie ihre Aufträge von vornherein so ausschreiben, dass nicht der Billigstbieter den Job bekommt, sondern der Bestbieter. Und das kann nur jemand sein, der seinen Beschäftigten österreichische Löhne bezahlt.

❮ Florian Kräftner

unangenehm genug, lange Wege zur Arbeit und von der Arbeit in Kauf nehmen zu müssen. Zeit, die man gut anders verbringen könnte, geht dabei verloren, und es gibt Netteres, als im Stau zu stehen oder in Zügen zu sitzen. Viele Pendlerinnen und Pendler – vor allem Eltern – müssen auch großes organisatorisches Talent an den Tag legen, wenn auf diesen Wegen auch Kinder in die Schule oder Kindergärten gebracht und dort wieder abgeholt werden sollen.

wenn für das Pendeln nicht die korrekte Pendlerpauschale berechnet wird.

MOBIL

Der Pendlerrechner des Finanzamtes bringt die Betroffenen um bis zu mehrere hundert Euro im Jahr. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind mobil, das darf nicht durch ein Programm bestraft werden, das falsche Routen berechnet und davon ausgeht, dass alle Menschen Autos haben. ❮ Seite 6

GEWERKSCHAFT: Fehlzeiten 2013, Pensionssplitting, Sabine Oberhauser im Interview. EXTRA: Bildungsangebot des VÖGB. SERVICE: Aktuell, praktisch, einfach – nützliche Informationen für die Arbeit im Betrieb.


Was ist die „Lehre mit Matura“? Das ist ein Modell, das Lehrlingen ermöglicht, auch die Matura zu machen. Egal in welchem Beruf die Lehre gemacht wird. Lehrlinge müssen dafür auch nichts bezahlen. Der Abschluss berechtigt wie jede andere Matura zum Studium an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen. Kann jeder Lehrling mitmachen? Ja, es gibt kein Auswahlverfahren. Aus Gesprächen wissen wir aber, dass die Teilnahme an dem Modell oft schwierig ist. Im Handel oder in der Gastronomie müssen sich Lehrlinge oft zwischen Arbeitsplatz und Ausbildung entscheiden, weil die dort üblichen Arbeitszeiten und Dienstpläne nicht beides zulassen. Im Metallbereich entsteht das Problem meist nach dem Lehrabschluss. Die Jugendlichen nehmen nach der Lehre einen Arbeitsplatz im Schichtbetrieb an und schaffen es daher nicht, zum Maturakurs zu gehen. All das muss sich ändern. Wie will die ÖGJ das erreichen? Wir setzen uns für einen Rechtsanspruch auf „Lehre mit Matura“ in der Arbeitszeit ein. Die Arbeitgeber müssten die Arbeitszeit dann so gestalten, dass Jugendliche zu den Vorbereitungskursen gehen können. Damit stünde das Modell allen Lehrlingen offen und die Betriebe profitieren durch höher qualifizierte MitarbeiterInnen. ❮ 2

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Neue Bestimmungen zu Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz ARBEITNEHMERiNNEN, regelmäßigen arbeitsmedi- dingungen am Arbeitsplatz

die mit bestimmten Arbeitsstoffen arbeiten oder regelmäßig extremer Hitze oder Lautstärke ausgesetzt sind, müssen sich vor der Aufnahme ihrer Arbeit und auch danach in regelmäßigen Abständen untersuchen lassen. Geregelt ist das in der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz. Diese Bestimmungen wurden nun überarbeitet, die Änderungen sind mit 1. März 2014 in Kraft getreten. „Dadurch ist es gelungen, die Belastungen für ArbeitnehmerInnen zu reduzieren und zugleich den Gesundheitsschutz zu verbessern“, sagt ÖGB-Expertin Ingrid Reifinger.

zinischen Untersuchungen stärker betont. „Nur wenn die Arbeitsstoffe und die Be-

ermittelt werden, kann auch beurteilt werden, ob eine Untersuchungspflicht besteht oder nicht“, sagt Reifinger. Die Novelle folgt dem Grundsatz: Nicht Menschen sollen als „Messinstrumente“ für notwendige Maßnahmen zur Reduzierung von Belastungen dienen, sondern die Messung von Schadstoffen am Arbeitsplatz soll verstärkt werden. Weiters wurden die Zeitabstände zwischen den Folgeuntersuchungen für bestimmte Stoffe vergrößert.

EIN ZEITRAUM

Nur für vereinzelte Fälle gelten auch weiterhin kürzere Intervalle. Und damit die Untersuchungen möglichst zur gleichen Zeit durchgeführt werden, gibt es keinen Zeitpunkt mehr, zu dem die Untersuchungen gemacht werden müssen, sondern einen Zeitraum. Die geänderte Verordnung gibt es unter http://tinyurl. com/p7w6fsb.❮

PFLICHT ZUR KONTROLLE

In der Novelle wurde der Zusammenhang zwischen der Arbeitsplatzevaluierung und den

440.843 Personen ohne Job. Die

Zahl der Arbeitslosen und der SchulungsteilnehmerInnen ist in Österreich im Februar 2014 um 36.837 auf 440.843 gestiegen. Das sind um 9,1 Prozent mehr als genau vor einem Jahr. Nach wie vor fiel es besonders älteren Personen (über 50) schwer, wieder zurück in den Arbeitsmarkt zu finden. ❮

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MICHAEL TRINKO, BUNDESJUGENDSEKRETÄR DES ÖGB

EXTREME BEDINGUNGEN

63.400 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind im Jahr 2013 den Gewerkschaften beigetreten. „Die Mitgliederentwicklung ist stabil“, sagt ÖGB-Präsident Erich Foglar. Ende 2013 wurde ein leichtes Minus von 0,40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr T GE RE CH verzeichnet. Insgesamt nun S TA R K SO ZI A Lsind ITSWELT. DER ARBE IN ER RTN DEIN PA in den Ge1,198.649 Personen SO werkschaften registriert. ❮ Innen, triebsrät für Be en TZU NG sperson TER STÜ rtrauen und UN rheitsve d Siche TIO NE N un MA n OR INF rInne lvertrete na rso Pe

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© ÖGB

3 Fragen an ...

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© Bildagentur Waldhäusl / Weinhäupl Wolfgang

WENIGER FEHLZEITEN

Gesundsheitsförderung unverzichtbar, um am Arbeitsplatz gesund zu bleiben.

DER FEHLZEITENREPORT gang der durchschnittlichen standstag auf Atemwegser-

2013 ist erschienen, und zeigt, dass das Krankenstandsniveau vergleichsweise niedrig ist: Durchschnittlich 12,8 Tage waren unselbstständig Beschäftigte in Österreich im Verlauf des Jahres 2012 im Krankenstand (2000: 15,2 Tage, 2011: 13,2 Tage). Das entspricht einer leichten Senkung der krankheitsbedingten Fehlzeiten.Der Rück-

Dauer ist auch die Folge einer Verschiebung bei Krankenstandsursachen, schreibt der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

URSACHEN ÄNDERN SICH

Der Anteil der Atemwegserkrankungen hat in den letzten Jahren zugenommen. 2012 war jeder fünfte Kranken-

Burn-out-Prävention im Betrieb

WW W.O

T EG B.A

Psychische Krankheiten unter Beschäftigten nehmen deutlich zu: Bereits jeder 16. Krankenstandstag in Österreich ist darauf zurückzuführen. Das ist fast dreimal so viel wie vor 20 Jahren. Der ÖGB hat daher eine Broschüre zum Thema Burn-out herausgebracht. „Burn-out an der Wurzel packen“ soll helfen, Symptome frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern, um ein Burn-out gar nicht erst entEN CK stehen zu lassen. PA EL ER W U RZ BE TR IE B U T AN D B U RN -O -P RÄVE NT IO N IM Download unter UT BU RN -O www.mitgliederservice.at (Anmeldung erforderlich). ❮

krankungen zurückzuführen, die jedoch typischerweise einen kurzen Verlauf haben. Auch der Anteil der Verletzungen an den Krankenständen nimmt deutlich ab. 2012 lag die Unfallquote bei 351 je 10.000 Versicherte. 2011 waren es noch 365.

GESUNDES ARBEITEN

Auf den ersten Blick ist das Ergebnis des aktuellen Fehlzeitenreports sehr erfreulich. Wirft man jedoch einen Blick auf die Verteilung der Krankenstandsgruppen, so zeigt sich, dass im Bereich der psychischen Erkrankungen besonders viele Krankenstandstage anfallen: etwa 39,1 Tage pro Krankheitsfall. Und mit dieser Dauer werden die anderen Krankheitsgruppen deutlich übertroffen. Der Österreichische Gewerkschaftsbund sieht dringenden Handlungsbedarf, denn auch der Anteil der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension wegen psychischer Erkran-

Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung notwendig. BERNHARD ACHITZ, Leitender Sekretär des ÖGB

kungen beträgt mittlerweile 32 Prozent. Im Vergleich: 1995 waren es nur 11 Prozent. „Die Betriebe müssten sich mehr Gedanken über betriebliche Gesundheitsförderung und alternsgerechte Arbeitsplätze machen. Hier gibt es schon sehr viele gute Beispiele, die man nur umsetzen müsste. Jeder in diesen Bereich investierte Euro kommt vielfach zurück. Gesunde Arbeitsbedingungen, ein gutes Betriebsklima, gut geplante Arbeitsabläufe, all das kann dazu beitragen, Krankenstände zu verringern und langfristig zu verhindern, dass Menschen in Invaliditätspension gehen müssen“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. ❮ 3411 l März 2014

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FREIWILLIGES SPLITTING

Nur etwas mehr als 100 Paare wollen ihre Pensionsansprüche während der Kindererziehung gerecht aufteilen. kann seit 2005 freiwillig beantragen, dass die Hälfte seiner Pensionsgutschrift dem anderen Elternteil gutgeschrieben wird, dass also die während der ersten vier Jahre des Kindes erworbenen Pensionsansprüche fair zwischen beiden Eltern aufgeteilt werden.

WER KINDER HAT, soll dafür dadurch meist eine höhere

nicht mit einer mickrigen Pension bestraft werden. Deswegen werden pro Kind bis zu vier Jahre als Kindererziehungszeit für die Pension angerechnet. Und zwar für jenen Elternteil, der sich hauptsächlich um das Kind kümmert. In der Praxis ist das in den meisten Fällen die Mutter. Der Vater geht währenddessen weiter arbeiten, verdient Geld und bekommt

Gutschrift auf das Pensionskonto. Das heißt: Die Männer kümmern sich weniger um die Betreuung ihres Nachwuchses und werden dafür später auch noch belohnt, und zwar in Form höherer Pensionen. Um diese Welt ein bisschen gerechter zu machen, hat der Staat das Modell des „Pensionssplittings“ erfunden: Der erwerbstätige Elternteil

© Bildagentur Waldhäusl / Kust Theo

WER KRANK ist, ist krank, heißt es im Arbeitsleben. Doch wenn der Vorgesetzte wichtige Auskünfte braucht, dann müssen ArbeitnehmerInnen in ganz bestimmten Fällen auch im Krankenstand Auskunft geben. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Die Genesung darf nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden. Lesen Sie mehr Informationen zu diesem Thema in der kommenden Ausgabe der Solidarität (Seite 14). ❮ 4

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©Bildagentur Waldhäusl / Aichinger Thomas

INFOKAMPAGNE

Seit dem Jahr 2005 kann die Pensionsgutschrift zwischen den Eltern fair aufgeteilt werden.

In der Praxis hat sich wenig verändert: Gerade mal etwas mehr als 100 Paare haben sich für das freiwillige Pensionssplitting entschieden. Die neue Bundesregierung hat sich vorgenommen, das zu ändern – durch eine Info-Kampagne, die mehr Menschen vom Splitting überzeugt. Außerdem sollen Modelle überprüft werden, wie man ein automatisches, sprich: verpflichtendes Splitting einführen könnte. ❮

INFOS ZUM PENSIONSSPLITTING: http://tinyurl.com/ofn5wds

HYPO. ÖGB-Präsident Erich Foglar erwartet, dass die Politik den ÖsterreicherInnen möglichst rasch ein klares Konzept vorlegt, wie das Problem „Hypo Alpe Adria“ gelöst werden soll. Und er fordert, dass dies „möglichst schonend ohne weitere Belastung der SteuerzahlerInnen“ geschieht. Für den Schaden sollen nicht wieder die SteuerzahlerInnen aufkommen, sondern die Profiteure herangezogen werden. ❮


IM GESPRÄCH Sabine Oberhauser Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende des ÖGB

© Ruth Manninger

Frauen bestmöglich informieren

95 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts gibt es in vielen Bereichen noch Ungleichheiten – warum geht es so zäh? Sabine Oberhauser: Das Wahlrecht für Frauen ist ein wesentlicher Meilenstein in der Frauenpolitik, seither konnten viele Verbesserungen und Veränderungen im Sinne der Frauen erkämpft werden. Jubiläen wie diese müssen uns gleichzeitig aber auch Mahnung sein: Der Kampf um die tatsächliche Gleichstellung muss weitergehen, damit diese endlich gelebte Realität wird. Ich denke da vor allem an die Arbeitswelt, wo uns das Schließen der Einkommensschere noch immer nicht gelungen ist. Die Wirtschaft sagt, Frauen arbeiten gerne und freiwillig Teilzeit und man soll Teilzeit nicht verteufeln. Was hat der ÖGB also dagegen? Sabine Oberhauser: Der ÖGB

und die ÖGB-Frauen verteufeln Teilzeitarbeit nicht. Unser Anliegen muss es aber sein, Frauen bestmöglich über die Vor- und Nachteile von Teilzeitarbeit zu informieren. Wir wissen, dass viele Frauen Teilzeitarbeit wegen Betreuungspflichten gegenüber Kindern oder älteren Angehörigen annehmen. Unsere Aufgabe ist es daher, bessere Rahmenbedingungen für jene zu fordern, die Vollzeit arbeiten bzw. von Teilzeit auf Vollzeit umsteigen möchten. Dazu braucht es unter anderem ein qualitätsgesichertes, ganztätiges, flächendeckendes und leistbares Bildungsangebot für jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Aber auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gefordert. So ist es durchaus zumutbar, dass diese im Rahmen einer Stellenausschreibung Vollzeitstellen zuerst ihren Teilzeitbeschäftigten im Betrieb anbieten müssen.

Frauen sind in der Bildung voraus, bei den Einkommen hinten nach – warum? Sabine Oberhauser: Die Ungleichbezahlung von Frauen und Männern beginnt bereits beim Berufseinstieg, wenn nicht schon bei der Berufswahl. Dazu kommt, dass sich Anrechnung von Vordienstzeiten, Einstufungen und Zulagensysteme oft als zusätzliche Einkommensfallen erweisen. Daneben sind Frauen oft unter ihrer Qualifikation beschäftigt und dies schlägt sich nicht nur im geringeren Einkommen während der Erwerbsarbeit nieder, sondern auch in der Pension, und erhöht das Risiko von Altersarmut. Wir fordern daher Kriterien für eine objektive Ermittlung von Anforderungen und Belastungen der unterschiedlichen Arbeitsplätze bzw. Tätigkeiten. Gleichzeitig brauchen wir höhere Gehälter für die Beschäftigten in frauendominierten Branchen.

Die ÖGB-Frauen fordern 1.500 Euro Mindesteinkommen. Wie soll das erreicht werden? Sabine Oberhauser: Über den Kollektivvertrag. Dieser ist für uns das wesentliche Gestaltungsinstrument zur Gleichstellung. Darum haben der ÖGB und die Gewerkschaften auch einen Leitfaden für KollektivvertragsverhandlerInnen entwickelt. Im Mai sind EU-Wahlen – was muss die EU speziell für Frauen tun? Sabine Oberhauser: Die EU braucht einen Kurswechsel hin zu den Menschen. Mit dem aktuellen Spardiktat wurde Arbeitslosigkeit produziert, und davon sind überall vor allem die Frauen und die Jugend betroffen. Auch die Kürzungen im Sozialbereich treffen vor allem die Frauen. Die EU muss daher von einer Wirtschaftsunion zu einer Sozialunion weiterentwickelt werden. ❮ 3411 l März 2014

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ÄRGER MIT DEM PENDLERRECHNER © Bildagentur Waldhäusl / Gredler-Oxenbauer Willfried

Die kürzeste und nicht die beste Route wird berechnet.

2,1 MILLIONEN Menschen in herangezogen, und es wird Österreich sind PendlerInnen, rund 1,1 Millionen von ihnen beziehen die Pendlerpauschale. Seit 1.1.2014 sind BezieherInnen der Pendlerpauschale verpflichtet, die Berechnung des Anspruches über den Pendlerrechner des Finanzministeriums vorzunehmen. Für viele Anspruchsberechtigte ist das Ergebnis ernüchternd, da ihnen dann eine geringere Pendlerpauschale zusteht, als ihnen nach einer Berechnung mit gängigen Routenplanern zustehen würde.

GERINGERER ANSPRUCH

Grundsätzlich wird die kürzeste und nicht die beste Verbindung zur Berechnung

davon ausgegangen, dass den Beschäftigten ein Auto zur Verfügung steht. Also werden sie, selbst wenn sie in Gehweite von einem Bahnhof wohnen, zu weit entfernten „Park and Ride“-Anlagen geschickt. Das bedeutet für die PendlerInnen sehr oft einen geringeren oder gar keinen Anspruch auf die Pauschale. Da das Ergebnis des Rechners grundsätzlich rechtsverbindlich ist, empfehlen ÖGB und Arbeiterkammer im Falle eines unrichtigen Ergebnisses des Pendlerrechners, die tatsächlich zustehende Pendlerpauschale im Wege der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend zu machen. ❮

NACHTEILE FÜR PENDLERiNNEN BEISPIEL 1: Einer Arbeitnehmerin unterschlägt der Pendlerrechner 7,3 Kilometer, sodass sie nur noch die Pendlerpauschale von 2.568 Euro bekommen würde. Laut gängigen Routenplanern würden ihr 3.672 Euro zustehen. Mit dem geringeren Freibetrag verliert sie dadurch jährlich 420 Euro. BEISPIEL 2: Ein Arbeitnehmer, der nur rund 1,5 Kilometer vom Bahnhof entfernt wohnt, wird vom Pendlerrechner gezwungen, zur„Park and Ride“-Anlage zu fahren und von dort aus mit der U-Bahn zum Arbeitsplatz zu fahren. Die Folge: Der Arbeitnehmer verliert seinen Anspruch auf die Pendlerpauschale (696 Euro jährlich) und auf den Pendlereuro (42 Euro jährlich). Ohne diesen Freibetrag ergibt sich ein Verlust von 343 Euro. ❮ https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/

1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1943 1944 1945 1946 1947 1948 1949

ZEITGESCHICHTE

werkschafter und politische Visionär Alfred Dallinger im 63. Lebensjahr bei einem Flugzeugabsturz tödlich. Als Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten und von 1980 bis zu seinem Tod Bundesminister für Arbeit und Soziales hat er mit seinem Weitblick und seinem Mut zu neuen Ideen den

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Sozialstaat Österreich entscheidend geprägt. Er hat sich als einer der Ersten mit einer langfristigen Finanzierung des Sozialsystems auseinandergesetzt. Die Arbeitszeitverkürzung auf eine 35-Stunden-Woche und die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe waren seine wichtigsten Forderungen. ❮

© ÖGB

1989: Vor 25 Jahren verunglückte der Ge-


EXTRA

fotos: VÖGB/ Markus Zahradnik

BILDUNG

KOMMENTAR

Lernziel: Solidarität

Betriebsratsarbeit wird immer umfassender, die Aufgaben immer vielfältiger. Die Herausforderung für die gewerkschaftliche Bildungsarbeit ist es daher, ganzheitliche Weiterbildungen anzubieten. Nur Wissen zu vermitteln, ist zu wenig – Betriebsrätinnen und Betriebsräte müssen auch Handlungskompetenz entwickeln. Das erfordert neben aktuellen politischen und rechtlichen Seminaren auch Angebote zur Entwicklung von sozialer Kompetenz und zur Persönlichkeitsentwicklung. Das wichtigste Lernziel heißt aber: Solidarität. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen über Branchen, Herkunft, Geschlecht oder Alter und sogar über Landesgrenzen hinweg solidarisch miteinander für die Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen kämpfen. Denn nur so – gut ausgebildet und gut vernetzt – können wir Erfolg haben.

❮ Sabine Letz, Geschäftsfüherin des VÖGB

MASSGESCHNEIDERT. Der ÖGB fördert mit seinen Bildungsangeboten die Kompetenzen und persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten von BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen, JugendvertrauensrätInnen und Mitgliedern. In Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und der Arbeiterkammer entwickelt, koordiniert und organisiert der ÖGB Schulungen, Seminare und Lehrgänge für ArbeitnehmervertreterInnen und Gewerkschaftsmitglieder. Auf den folgenden Seiten

bieten wir einen Überblick über die breite Palette an Bildungsangeboten von ÖGB, Gewerkschaften und auch Arbeiterkammern. Maßgeschneiderte Angebote für alle Bedürfnisse, das ist das Grundprinzip: ÖGB und Gewerkschaften sind mit ihren Angeboten direkt vor Ort – zum Beispiel mit den Gewerkschaftsschulen in den Bundesländern. Der ÖGB ermuntert BetriebsrätInnen, sich permanent weiterzubilden, aber auch Mitgliedern unsere Angebote zu empfehlen. ❮ 3411 l März 2014

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VOR ORT Ansprechpersonen für die Gewerkschaftsschulen in den Bundesländern: Burgenland: Dorottya Kickinger Lehargasse 5, 7400 Oberwart Telefon: 02682/770-101 Mail: dorottya.kickinger@oegb.at Kärnten: Martin Gressl Bahnhofstraße 44, 9020 Klagenfurt Telefon: 0463/5870-341 Mail: martin.gressl@oegb.at Niederösterreich: Norbert Staudinger Windmühlgasse 28, 1060 Wien Telefon: 01/586 21 54-1572 Mail: norbert.staudinger@oegb.at Oberösterreich: Sepp Wall-Strasser Weingartshofstraße 2, 4020 Linz Telefon: 0732/66 53 91-6013 Mail: sepp.wall-strasser@oegb.at Salzburg: Claudia Schürz Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg Telefon: 0662/88 16 46-245 Mail: claudia.schuerz@oegb.at Steiermark: Klaus Breuss Karl-Morre-Straße 32, 8020 Graz Telefon 0316/70 71-217 Mail: klaus.breuss@oegb.at Tirol: Roland Müller Südtiroler Platz 14–16, 6010 Innsbruck Telefon: 0512/597 77 602 Mail: roland.mueller@oegb.at Vorarlberg: Christian Pellini Steingasse 2, 6800 Feldkirch Telefon: 05522/35 53-24 Mail: christian.pellini@oegb.at Wien: Nina Dirnweber Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien Telefon: 01/534 44-39240 Mail: wgs@oegb.at Genaue Infos, Termine etc. über die Gewerkschaftsschulen in den Bundesländern gibt es unter www.voegb.at – Lehrgänge, Gewerkschaftsschule. ❮

GEWERKSCHAFTSSSCHULEN Flächendeckend gut geschult.

NUR WISSEN allein ist in der bildung für interessierte Ge- BetriebsrätIn, Personalvertre-

heutigen Welt für GewerkschafterInnen zu wenig, es geht auch um die Frage, wie, wo und wann dieses Wissen zur Durchsetzung der Interessen der ArbeitnehmerInnen angewendet wird. Diese und weitere Fragen werden in den Gewerkschaftsschulen des VÖGB beantwortet. Der VÖGB bietet in allen Bundesländern Zertifikatslehrgänge für praktische Gewerkschaftsarbeit – kurz: „Gewerkschaftsschulen“ – an. Das Wichtigste darüber in Kürze: Gewerkschaftspolitische Basisausbildung, Abendaus-

werkschaftsmitglieder und ArbeitnehmervertreterInnen, Abschlusszertifikat. Die Ausbildungskosten übernehmen VÖGB/AK, ein Ausbildungsplatz ist über 5.000 Euro pro TeilnehmerIn wert.

PRAKTISCH

„Für uns stehen die Bedürfnisse jener Menschen im Mittelpunkt, die eine Funktion oder Ersatzfunktion innerhalb der ArbeitnehmerInnenvertretung ausüben oder in Zukunft ausüben wollen“, sagt Sabine Letz, Geschäftsführerin des VÖGB. Wer also

terIn, JugendvertrauensrätIn, Behindertenvertretung oder Sicherheitsvertrauensperson ist oder werden möchte, ist hier gut aufgehoben. Die Gewerkschaftsschule hat das Ziel, gewerkschaftspolitische und praktische Betriebsarbeit zu unterstützen, und damit die KollegInnen in ihrer Handlungskompetenz zu stärken. Sie ist ein zweijähriger AbendLehrgang, beginnt jeweils im Herbst und endet mit Beginn der Sommer-Schulferien des jeweiligen Bundeslandes. Infos über die Gewerkschaftsschulen siehe Kasten links. ❮


FACHWISSEN VON FACHLEUTEN Vielfältiges Bildungsangebot der Gewerkschaften.

ZUSÄTZLICH ZUM umfas- Gewerkschaften den Betriebs- Details zu den Bildungsan-

senden Bildungsangebot von ÖGB, VÖGB und AK bieten die Gewerkschaften und die Gewerkschaftsjugend spezifische Bildungsveranstaltungen für ihre Zielgruppen an. Einerseits gibt es bei den Gewerkschaften die Grundschulungen für erstmals gewählte BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen und JugendvertrauensrätInnen. Das Angebot ist darüber hinaus dann auch auf die Bedürfnisse und Anforderungen der BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen bzw. der JugendvertrauensrätInnen der verschiedenen Branchen zugeschnitten. Zusätzlich zu den inhaltlichen Schwerpunkten bieten die Seminare der

rätInnen auch die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, sich über Entwicklungen in ihren Branchen auszutauschen und neue Netzwerke zu bilden.

BASISBILDUNG

Die umfassendste Ausbildung im Bildungsangebot von Gewerkschaften, VÖGB und Arbeiterkammern bietet die Sozialakademie. In einem zehnmonatigen Lehrgang werden die TeilnehmerInnen, aufbauend auf Erfahrungen in der Interessenvertretung und gewerkschaftlicher Vorbildung, auf ihre Tätigkeit in den Betrieben und Dienststellen vorbereitet. Infos über die „SOZAK“ auf www.voegb.at, Lehrgänge, Sozak.

geboten der Gewerkschaften gibt es auf deren Websites, zu finden auf www.oegb.at/ gewerkschaften. Auf www. voegb.at sind die Ansprechpersonen der Bildungsreferate der Gewerkschaften angeführt. Die meisten Gewerkschaften bieten auch Formulare für den Antrag auf Bildungsfreistellung zum Download an, ansonsten helfen die Bildungsreferate selbstverständlich weiter. ❮

Information, Austausch, Vernetzung sind neben Wissensvermittlung Ziele der Bildungsarbeit.

Lehrgänge

Lehrgänge bieten die Möglichkeit, sich zu bestimmten Themen ein individuelles, umfangreiches Bildungsangebot zusammenzustellen. Die Lehrgänge schließen mit einem Zertifikat ab, Themen sind: ❮ Politik, Recht und Wirtschaft ❮ Soziale Kompetenz ❮ KonfliktlotsInnen ❮ Behindertenvertrauenspersonen ❮ IFAM – Lehrgang für Aufsichtsratsmitglieder ❮ Der frauenpolitische Lehrgang ❮ Lehrgang Global denken, global handeln! ❮ ReferentInnenakademie ❮ Lehrgang für ArbeitnehmervertreterInnen im AMS Infos: www.voegb.at – Lehrgänge

Skripten

Maßgeschneiderte Bildungsangebote gibt es bei den Bildungsabteilungen der Gewerkschaften.

Sich auf einen Lehrgang vorbereiten, die eigene soziale Kompetenz erhöhen oder das Wissen über ein bestimmtes Thema weiter vertiefen – mit den Skripten von VÖGB und AK kein Problem. Die Skripten werden von ExpertInnen verfasst, didaktisch aufbereitet und laufend aktualisiert. Als Alternative und Ergänzung zum VÖGB/AK-Bildungsangebot stehen sie Gewerkschaftsmitgliedern und ArbeitnehmervertreterInnen kostenlos zur Verfügung. Sie sind geeignet für Seminare, ReferentInnen, alle, die an gewerkschaftlichen Themen interessiert sind. Infos: www.voegb.at – Service, Skripten ❮ 3411 l März 2014

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RECHT AUF BILDUNG

ÖGB will Verbesserungen bei der Bildungsfreistellung.

„WISSEN IST MACHT“ – der Spruch ist alt, aber immer noch richtig. BetriebsrätInnen, die umfassendes Wissen in arbeitsrechtlichen und weiteren Fragen haben, sind gegenüber Arbeitgebern in mächtigeren Positionen als jene, denen dieses Wissen fehlt. Die Gewerkschaftsbewegung hat dafür gekämpft, dass BetriebsrätInnen die nötige Zeit für die Weiterbildung bekommen. Hier ein paar Fakten dazu. Während einer Funktionsperiode haben alle Betriebsratsmitglieder Anspruch auf

drei Wochen Bildungsfreistellung. Ausnahme: Bei Vorliegen eines besonderen Interesses für eine bestimmte Ausbildung kann die Bildungsfreistellung auf maximal fünf Wochen erweitert werden (z. B. Ausbildung in Arbeitstechnik und Unfallschutz).

DREI WOCHEN

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten besteht für diese drei Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ausnahme: Bei dauernd weniger als 20 Beschäftigten im Betrieb

ÖGB-FORDERUNGEN ❮ Längere Bildungsfreistellung; Anspruch auch für Ersatz-BelegschaftsvertreterInnen.

❮ Ausdehnung des Benachteiligungsverbotes und Kündigungsschutzes auf ErsatzbelegschaftsvertreterInnen und alle, die sich aktiv an Betriebsrats- und Personalvertretungswahlen beteiligen. ❮ Mehr freigestellte BetriebsrätInnen. ❮ Mehr Mitbestimmungsrechte für BetriebsrätInnen, z. B. auch bei der Beschäftigung von Leiharbeitskräften. 10

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besteht trotzdem Anspruch auf Bildungsfreistellung für den Betriebsrat/die Betriebsrätin – jedoch ohne Entgeltfortzahlung. In der Regel übernimmt in diesem Fall der Veranstalter den Entgeltausfall. Der Antrag auf Bildungsfreistellung kann nur für Veranstaltungen gestellt werden, die von kollektivvertragsfähigen Körperschaften der ArbeitnehmerInnen (Gewerkschaften und Arbeiterkammern) oder ArbeitgeberInnen (Wirtschaftskammer) veranstaltet werden oder von diesen als geeignet anerkannt werden. Die Bildungsveranstaltungen müssen außerdem Kenntnisse vermitteln, die der Ausübung der Funktion als Betriebsrat/ Betriebsrätin dienen.

BESCHLUSS

Über die Bildungsfreistellung muss zunächst der Betriebsrat einen Beschluss fassen. Spätestens vier Wochen vor Beginn der

Freistellung muss der/die BetriebsinhaberIn informiert werden. Der Zeitpunkt der Freistellung muss in Übereinstimmung zwischen Betriebsrat/Betriebsrätin und BetriebsinhaberIn festgelegt werden. Dabei sind sowohl die Interessen des Betriebes als auch die von BetriebsrätInnen zu berücksichtigen.

ERWEITERT

ErsatzbetriebsrätInnen haben dann nur Anspruch auf Bildungsfreistellung, wenn sie nach Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds auf ein Mandat nachrücken. Sie können allerdings nur noch den Restanspruch des ausgeschiedenen Betriebsrats beanspruchen. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten besteht Anspruch auf erweiterte Bildungsfreistellung. Auf Antrag des Betriebsrats kann ein Mitglied des Betriebsrats bis zu einem Jahr ohne Entgeltfortzahlung freigestellt werden. ❮


© ÖGB/Thomas Reimer

Über die Grenze „entsendete“ ArbeiterInnen müssen nach den Regeln desjenigen Landes, in dem sie arbeiten, bezahlt werden.

LOHNDUMPING IN ÖBB-ZÜGEN

Ungarische Löhne in österreichischen Speisewägen – Verbesserungen für Saisonniers. IN ÖSTERREICH arbeiten, nach österreichischen Kollek- Abgeordnete Evelyn Regner.

aber nach ungarischem Kollektivvertrag entlohnt werden – was die EU-Entsenderichtlinie eigentlich verhindern sollte, ist in den Speisewägen der ÖBBRailjet-Züge leider üblich. Für das dortige Catering ist die Do&Co-Tochter „Henry am Zug“ zuständig, und dort arbeiten rund 90 Menschen, die nur ein Drittel von dem Geld verdienen, das sie bekommen würden, wenn sie ordentlich in Österreich angestellt wären. „Der Lohnbetrug an den ungarischen KollegInnen muss sofort gestoppt werden“, fordert Helmut Gruber von der Gewerkschaft vida. Das Arbeitgeberargument, wonach die betroffenen Züge ja in Budapest enden würden, lässt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, nicht gelten, denn der Großteil der Strecke befinde sich in Österreich: „Wer hier arbeitet, muss auch

tivverträgen bezahlt werden, auch wenn der Arbeitsplatz ein Zug ist, der hin und wieder aus Österreich hinausrollt.“

KONTROLLE NEU GEREGELT

Die Entsenderichtlinie wurde notwendig, weil es Firmen aus jedem EU-Land erlaubt ist, mit ihren Beschäftigten in jedem anderen EULand Aufträge auszuführen. Damit das nicht zu unfairem Wettbewerb und Lohndumping führt, müssen die über die Grenze „entsendeten“ ArbeiterInnen und Angestellten nach den Regeln desjenigen Landes bezahlt werden, in dem sie gerade arbeiten. Im Dezember haben sich die EU-SozialministerInnen auf neue Regeln für die Kontrolle geeinigt. „Ein wichtiger Schritt, um die Lage der entsandten ArbeitnehmerInnen zu verbessern“, sagte Europa-

Die EU-Kommission wollte zuvor die Kontrollbefugnisse der einzelnen Mitgliedsländer beschränken. Nun ist aber sichergestellt, dass die österreichischen Standards nicht gesenkt werden. Das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping bleibt voll in Kraft.

SAISONARBEITERiNNEN

Das EU-Parlament hat im Februar einen weiteren Beschluss gegen Sozialdumping gefasst; in diesem Fall geht es um die SaisonarbeiterInnen. Unmenschliche Arbeitsbedingungen, zum Beispiel bei Erntehelferinnen aus NichtEU-Ländern, sollen damit bekämpft werden. Das betrifft u. a. Arbeitszeiten, Einkommen, Unterkunft und Kündigungsbestimmungen. Die einzelnen Staaten müssen die neuen Regelungen innerhalb von zwei Jahren in nationale

Wer in Österreich arbeitet, muss auch nach österreichischen Kollektivverträgen bezahlt werden. BERNHARD ACHITZ, Leitender Sekretär des ÖGB

Gesetze umsetzen. Wie viele SaisonarbeiterInnen ein Land zulässt, wird weiterhin nationalstaatlich geregelt. Was leider nicht geregelt wurde: dass die Sozialpartner bei der Definition von Saisonarbeit eingebunden werden müssen. Dabei wäre es wichtig, vor allem die Gewerkschaften einzubeziehen, denn sonst besteht die Gefahr, dass im Extremfall zum Beispiel die gesamte Bauwirtschaft einfach zur Saisonarbeit erklärt werden könnte. ❮ 3411 l März 2014

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ERMÄSSIGTE KARTEN ZUM PREIS VON 25,80 BIS 76,50 EURO KINDERERMÄSSIGUNG BIS 16 JAHRE!

Das Kultmusical schlechthin gastiert in Wien vom 19. November bis 14. Dezember: die Rocky Horror Show in der international gefeierten und unter dem Augenmerk des Schöpfers Richard O‘ Brien geschaffenen Inszenierung. So weit wie keine andere Produktion zuvor dringt sie zu den Wurzeln des ultimativen Werks über Sex, Trash und Rock’ n’ Roll vor. RICHARD O’BRIENS ROCKY HORROR SHOW prägte mit „The Time Warp“, „Sweet Trans-

vestite“ und vielen anderen Hits eine ganze Epoche. In dieser international bejubelten Inszenierung ist sie das schillerndste der Rocktheater – ein überwältigendes Vergnügen für die Sinne, eine göttliche Party und ein höllischer Spaß im sittsamen Garten Eden. LET’ S DO THE TIME WARP AGAIN! Ermäßigte Karten zum Preis von 25,80 bis 76,50 Euro Kinderermäßigung bis 16 Jahre!

Mehr kulturelle Angebote unter: http://kartenstelle.oegb.at Tel.: 01/534 44-39675, 39677, 39679, 39681 Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi: 9 bis 16 Uhr; Do: 9 bis 18 Uhr; Fr: 9 bis 13 Uhr. Adresse: Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, E-Mail: ticketservice@oegb.at Bei der Kartenbestellung bitte Ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft nachweisen.

BELEGSCHAFTSVERTRETER

AM WORT

CHRISTIAN REISENEDER,

IN DEN VERGANGENEN Jahren konnten wir viele un-

serer Forderungen umsetzen, wie etwa mehrwöchige

Bei abgeschlossener Berufsmatura erhalten Lehrlinge eine Bonuszahlung von 1.000 Euro.

CHRISTIAN REISENEDER

theoretische und praktische Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung (LAP). Auch wurde die sechsmonatige Behaltefrist nach der Lehrausbildung im Kollektivvertrag verankert. Lehrlingen bei A1 werden das Lehrlingsheim und die Verpflegung zu 100 Prozent bezahlt. Für einen guten Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung erhalten Lehrlinge 100, für eine Auszeichnung sogar 200 Euro. Als Anreiz, die Berufsmatura zu absolvieren, erhalten sie nach Ablegung dieser eine Bonuszahlung von 1.000 Euro. Wir veranstalten diverse Sportveranstaltungen,

WWW.BETRIEBSRAETE.AT

und eine Outdoorwoche für alle Lehrlinge des ersten Lehrjahres wurde eingeführt. ❮

© Biildagentur Waldhäusl

Vorsitzender der Jugendvertretung A1 Telekom Austria

IN DEN LETZTEN Jahren gab es viele Änderungen im Pensionsrecht. Viele haben längst den Überblick verloren und machen sich Sorgen, dass sie später keine ausreichende Pension bekommen. Jeden zweiten Montag im Monat findet in der ÖGB-Zentrale in Wien eine Beratung für ASVGVersicherte statt. Anmeldungen erforderlich unter: 01/534 44-39100. ❮ 3411 l März 2014

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IHR GUTES RECHT

lm Oktober 2014 findet die nächste Preisverleihung statt.

Der Zukunft verpflichtet

Im Gedenken an den Visionär Alfred Dallinger Fadler Astrid ÖGB-Verlag 2014, 156 Seiten, 29,90 Euro ISBN: 978-3-7035-1634-4

Gestaltungsfaktor für ein demokratisches und soziales Gemeinwesen Gstöttner-Hofer Gerhard, Füreder Heinz, Lorenz Gerald, Hotz Manuela, Wall-Strasser Sepp (Hg.) ÖGB-Verlag 2014, 320 Seiten, 29,90 Euro ISBN: 978-3-7035-1596-5

© ÖGB Medienarchiv

Selbstverwaltung

DER BENYA-FONDS

Auszeichnung von Persönlichkeiten und Projekten. DER ANTON-BENYA-Stiftungsfonds wurde 1972 anlässlich des

60. Geburtstages von Anton Benya gegründet und hat es sich zum Ziel gesetzt, alle zwei Jahre Persönlichkeiten und Projekte auszuzeichnen, die sich im besonderen Ausmaß um die Facharbeit verdient gemacht haben. Zweck und Absicht ist es, den Wert und die Bedeutung der Facharbeit – insbesondere der manuellen Arbeit – der Öffentlichkeit bewusst zu machen und ihr gesellschaftliches Ansehen zu fördern.

Ruhe- und Erholungszeiten Ein Übermaß an Arbeit kann die Gesundheit gefährden Resch Reinhard (Hg.) ÖGB-Verlag 2014, 92 Seiten, 19,90 Euro ISBN: 978-3-99046-013-9

TERMIN VORMERKEN

Bestellmöglichkeit Internet: www.oegbverlag.at E-Mail: fachbuchhandlung@oegbverlag.at Telefon: 01/405 49 98-132, Fax: 01/405 49 98-136

EIN NEUES Internetportal von ÖGB und AK führt alle wichtigen Informationen zum Thema Gesundheit und Sicherheit in der Arbeitswelt zusammen. Die Bandbreite erstreckt sich von aktuellen News, Rechtsvorschriften, Musterbetriebsvereinbarungen, Studien und 14

3411 l März 2014

Die nächste Preisverleihung aus dem Anton-Benya-Stiftungsfonds zur Förderung der Facharbeit findet am 20. Oktober 2014 im Festsaal des Wiener Rathauses statt. Einsendeschluss für Nominierungen bei der zuständigen Gewerkschaft ist der 8. Mai 2014. Weitere Informationen und Auskünfte bekommen Sie bei claudia.leeb@oegb.at, 01/534 44-39176 oder bei der zuständigen Gewerkschaft (www.oegb.at/gewerkschaften). ❮

ALS MITGLIED des ÖGB haben

Broschüren bis hin zum regelmäßig erscheinenden elektronischen Newsletter. All das gibt es unter www.gesundearbeit.at. ❮

Sie Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz und Beratung. Unsere ExpertInnen und JuristInnen stehen Ihnen in arbeits-, dienst- und sozialrechtlichen Fragen aktiv bei und vertreten Sie vor Gericht und außergerichtlich. Mehr Infos finden Sie unter Rechtsschutz auf www.mitgliederservice.at. ❮

DER ÖGB hat die wichtigsten

rechtlichen Bestimmungen rund um das Thema Arbeit zusammengefasst. Arbeitsrechtsinformationen zu folgenden Themen „Für alle, die zu arbeiten beginnen“, „Während des Arbeitsverhältnisses“, „Beendigung des Dienstverhältnisses“, „Eltern und Kind“ finden Sie unter www.mitgliederservice.at. ❮


SOFORTHILFE

Sozial- und Weiterbildungsfonds für LeiharbeiterInnen. LEIHARBEITERiNNEN ste- der FacharbeiterInnenaus-

hen mit dem Ende einer Überlassung vor Problemen: Wenn kein neuer Einsatz zustande kommt, droht ihnen schnell die Arbeitslosigkeit. Um diese ArbeitnehmerInnen zu unterstützen, hat die Gewerkschaft PRO-GE letztes Jahr die Einrichtung eines Sozial- und Weiterbildungsfonds für LeiharbeiterInnen (SWF) erreicht. Mit dem SWF werden überlassene Arbeitskräfte bei der Verbesserung ihrer Chancen am Arbeitsmarkt unterstützt – aber auch Arbeitskräfteüberlasser, die Beschäftigte in Stehzeiten behalten. LeiharbeiterInnen, die trotzdem arbeitslos werden, erhalten weiters eine einmalige Unterstützung zur Minderung des Einkommensverlustes.

AUSBILDUNG NACHHOLEN

Ein besonders gutes Angebot des SWF ist die Förderung

bildung. Angelernte ArbeiterInnen und jene, die eine Lehre abgebrochen haben, können ihren Lehrabschluss nachholen, ohne sich über Einkommensverluste Sorgen zu machen. Der Fonds unterstützt zusätzlich zum Fachkräftestipendium während der Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung in finanzieller Hinsicht.

DIE PRO-GE HILFT

LeiharbeiterInnen erhalten bei Auflösung des Arbeitsvertrages vom SWF eine einmalige Unterstützung von 200 Euro, wenn nicht innerhalb einer Woche ein neuer Arbeitsplatz gefunden wird. Voraussetzung ist eine vorhergehende ununterbrochene Beschäftigung von mindestens vier Monaten als LeiharbeiterIn. PRO-GE-Mitglieder

Die PRO-GE unterstützt LeiharbeiterInnen, wenn sie keinen neuen Arbeitsplatz finden.

erhalten diesen Beitrag als gewerkschaftliche Soforthilfe sofort vorgestreckt. Bei dieser Gelegenheit wird auch überprüft, ob aus dem beendeten

Arbeitsverhältnis noch offene Ansprüche bestehen. Mehr Informationen sowie Ansprechpersonen finden Sie unter www.proge.at. ❮

SCHWERPUNKT FUSSBALL

Buchpräsentation – Diskussion – Champions League

DIE GEWERKSCHAFT der Ge-

meindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (GdG-KMSfB) und die Vereinigung der Fußballer (VdF) laden am 18. März zur Buchpräsentation „Der gekaufte Fußball. Manipulierte Spiele und betrogene Fans“ (Autor Benjamin Best) mit anschließender Podiumsdiskussion zum Thema„Der österreichische Wettskandal und seine Folgen“ (mit Ex-UEFA-Chefermittler Rudolf Stinner, Autor Benjamin Best, Andreas Schicker vom SV Ried

und Rudolf Novotny VdF) und Live-Übertragung des Champions League-Spiels FC Real Madrid vs. FC Schalke ein.

ORT: ÖGB-Zentrale, JohannBöhm-Platz 1, 1020 Wien UHRZEIT: 18 Uhr ANMELDUNGEN bis 14. März

an info@gdg-kmsfb.at möglich. 3411 l März 2014

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INFOGRAFIK

© Bildagentur Waldhäusl / Waldhäusl Franz

34 % ... in der Freizeit, abends zu Hause , am Wochenende.

17 %

14 %

... im Urlaub.

... im Krankenstand.

Quelle: Arbeitsklima Index 2014 - Februar

BESCHÄFTIGTE ARBEITEN AUCH ...

SMARTPHONE und Laptop machen es möglich: Rund rer Arbeit nicht fertig werden. Gerade ArbeiterInnen

ein Drittel der Beschäftigten arbeitet in der Freizeit. Selbst im Urlaub und im Krankenstand werden E-Mails gelesen und beantwortet, ergab eine Umfrage der Arbeiterkammer. Das passiert aber oft nicht freiwillig. Viele arbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit, weil es die/der Vorgesetzte erwartet oder weil sie mit ih-

sind auch aus Jobangst immer für die Firma erreichbar. „Dauerhafter Stress hinterlässt seine Spuren. Daher ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine ArbeitnehmerInnen vor Belastungen zu schützen“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. ❮ GRAFIK

NACHRICHTENDIENST ZVR-Nummer: 576439352 Herausgeber: ÖGB, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Leitung: Nani Kauer, Christoph Höllriegl Redaktion: Amela Muratović, Florian Kräftner, Katja Dämmrich, Franz Fischill, Johanna Wagner. Alle: 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Tel.: 01/534 44-39263, Fax: 01/534 44-39916, E-Mail: redaktion@oegb.at Medieninhaber und Hersteller: Verlag des ÖGB GmbH, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Bildredaktion und Layout: Stephanie Guberner Fotos: ÖGB-Archiv/Thomas Reimer, Bildagentur Waldhäusl Jahres-Abo: € 21,80 (Einzelnummer € 1,05 + Versand) Zu bestellen unter Tel. 01/534 44-39738 (Fr. Stieber) Verlags- und Herstellungsort: Wien Adressänderungen: Tel.: 01/534 44-39100, E-Mail: service@oegb.at, Mo bis Do: 8.00–16.30, Fr: 8.00–12.00 Uhr Offenlegung gemäß Mediengesetz, § 25: www.oegb.at/offenlegung

Die Europa-Informationen in „ÖGB aktuell“ werden gefördert vom:

02Z031767M P.b.b. Erscheinungsort Wien Verlagspostamt 1230 Wien 23


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