Ja, ich möchte ÖGB-Mitglied werden!
Was kann ich tun …
Kontakte:
… wenn ich selbst nicht richtig entlohnt werde? Gerade Menschen aus anderen Ländern tun sich oft schwer, ihre Rechte einzufordern – einfach weil sie sie nicht kennen. Aber keine Angst – es gibt in Österreich Gesetze und Verträge, an die sich alle halten müssen. Wer nicht den kollektivvertraglichen Mindestlohn bekommt, sollte sich so schnell als möglich an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat wenden.
Österreichischer Gewerkschaftsbund ÖGB-Servicecenter 1020 Wien, Johan-Böhm-Platz 1 Telefon: (01) 534 44-39 100 servicecenter@oegb.at www.oegb.at
… wenn ich jemanden kenne, der zu niedrig entlohnt wird? Zusammenhalten ist das beste Rezept gegen Ausbeutung! Wer zu wenig bezahlt bekommt, soll sich so rasch als möglich von Gewerkschaft oder Betriebsrat beraten lassen. Machen Sie den Betroffenen Mut, zu verlangen, was ihnen zusteht. … wenn ich den Verdacht habe, dass eine Firma zu niedrig entlohnt? Auch wenn es nur ein Verdacht ist – lieber einmal zu oft, als einmal zu wenig kontrolliert. Sammeln Sie so viele Informationen wie möglich, und wenden Sie sich an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat. Sie werden sich den Fall genau ansehen und weitere Schritte einleiten.
Hier wird Ihnen geholfen: Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) ist der einzige Gewerkschaftsverband in Österreich, sieben Branchengewerkschaften sind in ihm zusammengefasst.
Bitte abtrennen, in ein unfrankiertes Kuvert geben und adressieren ...
An den Österreichischen Gewerkschaftsbund
Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
Die Betriebsräte in den Firmen geben Ihnen zu allen Fragen um Arbeitsplatz und Entlohnung gerne Auskunft, Sie können sich auch direkt an die Gewerkschaften oder an den ÖGB wenden:
Impressum: Österreichischer Gewerkschaftsbund, April 2011 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1. Telefon (01) 534 44-39, E-Mail: oegb@oegb.at ZVR-Nummer: 576439352. Hersteller: Verlag des ÖGB GmbH, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Inhalt: Nani Kauer, Florian Kräftner (ÖGB Referat für Öffentlichkeitsarbeit), Barbara Trautendorfer (PRO-GE) Grafik: ÖGB-Verlag, Natalia Nowakowska, Foto: beatuerk (fotolia)
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 Telefon: 05 03 01-301, Fax: 05 03 01-300 service@gpa-djp.at www.gpa-djp.at Gewerkschaft Öffentlicher Dienst 1010 Wien, Teinfaltstraße 7 Telefon (01) 534 54, Fax (01) 534 54-207 goed@goed.at
www.goed.at
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe 1090 Wien, Maria-Theresien-Straße 11 Telefon (01) 313 16-8300 , Fax (01) 313 16-838 81 info@gdg-kmfsb.at www.gemeinsamstaerker.at Gewerkschaft Bau-Holz 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Telefon (01) 534 44-59 bau-holz@gbh.at
www.bau-holz.at
Gewerkschaft vida 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Telefon (01) 534 44-79 info@vida.at
www.vida.at
Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Telefon (01) 534 44-49 gpf@gpf.at Produktionsgewerkschaft PRO-GE 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Telefon (01) 534 44-69 office@proge.at
www.gpf.at
www.proge.at
Gutes Geld für unsere Arbeit! Holen Sie sich, was Ihnen zusteht.
Unterschrift Beitrittsdatum
ACHTUNG: Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen zulasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschrift einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht. Insbesondere dann, wenn mein Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Ich habe das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung zu veranlassen. * 1% des Brutto-Monatbezugs
Kontonummer Bankleitzahl Bank und evtl. Ort
Angestellte(r) Lehrling ArbeiterIn Beamter(in) Vertragsbedienstete(r)
Derzeitiger Beruf/BRANCHE
*Ich bin damit einverstanden, dass ich Infomaterial vom ÖGB erhalte.
e-Mail*
Arbeitssuchende(r) Sonstiges
PLZ
Adresse
Telefon/Handy*
Einziehungsauftrag (optional)
Ort
Betrieb – Name, StraSSe, PLZ und Ort
Betrag*
Staatsbürgerschaft SVNr./Geburtsdatum
männlich weiblich Vorname
Wo bekomme ich Auskunft? Wer sich nicht sicher ist, kann die BetriebsrätInnen in den Betrieben oder auch die ArbeitskollegInnen fragen. Die Gewerkschaften helfen auch gerne weiter (Kontakte auf der Rückseite), der ÖGB und die Gewerkschaften bieten auch Beratungen in Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Kroatisch/Serbisch/Bosnisch und Türkisch an.
Familienname
Ein gutes Instrument gegen Lohndumping Seit 1. Mai 2011 ist der österreichische Arbeitsmarkt auch für Menschen aus den neuen EU-Staaten (mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien) offen. Der Österreichische Gewerkschaftsbund und seine Gewerkschaften haben sich für das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping stark gemacht, damit auch wirklich alle das bekommen, was ihnen zusteht. Firmen, die zu wenig zahlen, machen sich strafbar und müssen mit harten Strafen rechnen.
Welcher Lohn steht mir zu? Die Mindestlöhne sind in Österreich in den Kollektivverträgen (KV) geregelt, diese Verträge werden nur von den Gewerkschaften mit den Arbeitgebern vereinbart. Welcher Kollektivvertrag gilt, hängt von der Branche ab, in der man beschäftigt ist. Ist jemand zum Beispiel ElektrikerIn in einem Handelsunternehmen, dann gilt der Kollektivvertrag für HandelsarbeiterInnen, ElektrikerInnen in einer Metallgewerbefirma bekommen den Mindestlohn, der im metallverarbeitenden Gewerbe gilt. Die Mindestlohnhöhe für dieselbe Tätigkeit können also bei verschiedenen Firmen unterschiedlich sein.
Wer sagt mir, was mir zusteht? Die Firmen sind verpflichtet, den Beschäftigten zu Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Dienstzettel auszustellen. Dort muss auch stehen, welcher Kollektivvertrag gilt und in welche Lohngruppe man eingestuft wird. Die im Betrieb geltenden Kollektivverträge müssen in der Firma zur Einsicht aufliegen. Die Einstufung – also wie viel Geld man tatsächlich bekommt – hängt von der Tätigkeit ab.
ÖGB und Gewerkschaften sorgen für klare Regeln In Österreich gelten Mindestlöhne, die die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern vereinbaren. Alle Beschäftigten haben ein Recht auf die Bezahlung der Mindesteinkommen – egal ob sie Österreicherinnen und Österreicher sind oder aus anderen Ländern stammen. Betriebsrätinnen und Betriebsräte achten in den Firmen darauf, dass alle Gesetze und Kollektivverträge eingehalten werden. Gewerkschaften beraten und vertreten ihre Mitglieder (egal wo sie geboren sind) kostenlos vor Gericht. Seit 1. Mai 2011 schützt auch ein Gesetz davor, dass man zu wenig Lohn oder Gehalt bekommt.
Was regelt das Gesetz gegen Lohnund Sozialdumping? Schon bisher müssen alle, die in Österreich arbeiten, nach österreichischen Kollektivverträgen bezahlt werden. Wer zu wenig bekam, musste selbst vor Gericht gehen, die Firmen mussten dann das nicht bezahlte Geld nachzahlen. Die Gewerkschaften haben ihre Mitglieder dabei schon bisher kostenlos unterstützt. Das neue Gesetz sorgt nun dafür, dass zu niedrige Bezahlung strafbar ist – genau so wie zu schnelles Fahren auf der Autobahn zum Beispiel. Firmen können nun von den Behörden angezeigt werden, sie müssen nicht nur zustehenden Lohn, sondern auch empfindliche Strafen bezahlen.
Wer kann kontrolliert werden? Kontrolliert werden sowohl Unternehmen mit Sitz in Österreich als auch ausländische Firmen, die ArbeitnehmerInnen in Österreich beschäftigen. Das Gesetz gilt zum Beispiel auch für eine polnische Firma, die Arbeitskräfte nach Österreich schickt, um in Österreich einen Auftrag auszuführen.
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