3422 l März 2015 www.oegb.at
ALLES GUTE ZUM 70. GEBURTSTAG! Seiten 2 – 3
ES WIRD GEFEIERT. Der anlässlich „70 Jahre ÖGB“
Krawattenpflicht Eine „halbseidene, an einen Autohändler erinnernde Boheme-Erscheinung“, dem auf der Show- und Modebühne mehr gelingt als in der Politik. So nennt ein Journalist auf 3-sat den griechischen Finanzminister Varoufakis. Wagt es jemand, nackthalsig in die exklusiven Bereiche der Krawattenträger einzudringen, sehen Konservative (unabhängig von Nationalität und Weltanschauung) das Abendland noch ein Stück tiefer untergehen. Man könnte den Abschied von einem völlig sinn- und zweckfreien Kleidungsstück auch einfach ignorieren – und lieber darüber sprechen, dass es bei den Menschen in Griechenland um das letzte Hemd geht. Kein Geld mehr für Gewand ist noch ihr geringstes Problem. Sie können sich Medikamente und Lebensmittel nicht mehr leisten. Die Kaputtsparpolitik sperrt ihnen das Blut ab, schlimmer als es eine Krawatte je könnte.
❮ Florian Kräftner
ÖGB wird 70 Jahre alt und öffnet österreichweit seine Türen. Von gewerkschaftlichen Beratungs- und Informationsmöglichkeiten über Wanderausstellungen bis hin zur Gesundheitsstraße reicht die Angebotspalette am 16. April in fast allen Landesorganisationen des ÖGB – Kärnten feiert das Jubiläum bereits am 9. April, Salzburg am 17. April. Srachbegabte und Reimverliebte haben auch noch bis zum 22. März die Möglichkeit, beim Sprüchewettbewerb
mitzumachen. Mehr auf den Seiten 2–3
ES WIRD GESCHUMMELT.
„Die Jungen werden später einmal keine Pension mehr bekommen“ oder „Private Versicherer wirtschaften besser als der Staat“: Mythen und Märchen, die man schon so oft gehört hat, dass man fast daran glaubt. „ÖGB aktuell“ erklärt in seiner Serie, welche Wahrheiten hinter all den Pensionsmärchen stecken. ❮ Mehr auf Seite 4
GEWERKSCHAFTEN: EuGH-Urteil: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. PENSIONISTINNEN-EXTRA: Informationen und Berichte für und von PensionistInnen. SERVICE: Angebote und Ermäßigungen für Mitglieder; Betriebsvereinbarung.
Seite 11 Seiten 7–10 Seiten 12–15