3434 l Juni 2016 www.oegb.at
Regierungen gegen faire Löhne Immer noch ist „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ in der EU nicht Realität. Dass daran die Entsenderichtlinie schuld ist, ist aber nur die halbe Wahrheit. Sie war eine Forderung der Gewerkschaften, um gleiche Bedingungen für ArbeitnehmerInnen zu schaffen, die in ein anderes EU-Land entsandt werden. Würde man sie abschaffen, dann wäre es EU-BürgerInnen immer noch erlaubt, in Österreich zu arbeiten. Aber sie würden nur mehr z. B. rumänische Löhne bekommen. Die Entsenderichtlinie muss also verschärft werden, nicht abgeschafft. Das fordert nicht nur der ÖGB, sondern auch die Gewerkschaften in der gesamten EU. Auch in den elf osteuropäischen Ländern, die die Verbesserung der Richtlinie bekämpfen. Deren Regierungen ist es offenbar kein Anliegen, dass ihre BürgerInnen, die im Ausland arbeiten müssen, gerechte Löhne bekommen. ❮ Florian Kräftner
GEWERKSCHAFT: ARBEITSZEITVERKÜRZUNG, REGISTRIERKASSE, MITGLIEDERWERBEAKTION Seite 2–5 SERVICE: KULTURANGEBOTE, TERMINE FÜR JUNG UND ALT, INFOMATERIAL
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ZEIT IST NICHT NUR GELD – ARGUMENTE
FÜR ARBEITSZEITVERKÜRZUNG
Viele Vollzeitarbeitskräfte wollen kürzer arbeiten, bei Teilzeitarbeitskräften besteht der Wunsch nach mehr Arbeit – so lautet das Fazit einer aktuellen Studie der Arbeiterkammer. DIE ARBEITSZEIT in Öster-
reich ist sehr unterschiedlich verteilt, das entspricht aber oft nicht den Wünschen der Beschäftigten. Bei einer Betrachtung aller ArbeitnehmerInnen ergibt sich bei den ÖsterreicherInnen eine Durchschnittsarbeitszeit von 35 Stunden und 48 Minuten. Österreich wäre damit unter den zehn EU-Ländern mit der niedrigsten Arbeitszeit. Fasst man nur die geleistete Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten zusammen, kommt man aber auf 41,5 Stunden pro Woche. Damit liegt Österreich EU-weit auf dem dritten Platz. Laut Studie wollen 610.000 Menschen aller unselbstständig Erwerbstätigen ihre Arbeitszeit verringern. 304.000 Menschen wollen sie erhöhen. Saldiert man die Arbeitszeitwünsche, ergibt sich ein Wunsch nach einer Arbeitszeitverkürzung im Ausmaß von 50.000 Vollzeitarbeitsplätzen.
NEUE WEGE NOTWENDIG
Arbeitszeitverkürzung ist eine der wichtigsten Maßnahmen, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Sozialminister Alois Stöger meinte dazu: „Wir haben Verteilungsungerechtigkeit in der Arbeitswelt: Zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit und beim Arbeitsvolumen. Wir haben Menschen, die vor lauter Arbeiten kaum Luft zum Atmen haben, und 400.000 Arbeitslose. Die Industrie 4.0 wird neue Verschiebungen und 2
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Wünsche nach kürzeren oder längeren Arbeitszeiten in Wochenstunden BIS 25 JAHRE 3,7
26 BIS 40 JAHRE
3,4
41 BIS 55 JAHRE AB 56 JAHRE
2,2 1,2
GESAMT VOLLZEIT
0,2
TEILZEIT
-0,4
-0,8
-0,8 -1,3
-1,9 -2 -2,5
Herausforderungen bringen. Deshalb brauchen wir neue Wege, Arbeit gerechter zu verteilen, und neue Modelle der Arbeitszeitverkürzung. Diese Debatte kann nicht vom Sozial- und Arbeitsminister alleine geführt werden. Sie muss auch von BetriebsrätInnen geführt werden, in den Gewerkschaften, von Kammerrätinnen und Kammerräten.“
ZIEMLICH „RETRO“
Die Gewerkschaft setzt sich schon lange für Arbeitszeitverkürzung ein. ÖGBPräsident Erich Foglar: „Die Stagnation in Sachen Arbeitszeitverkürzung muss überwunden werden. Die derzeitige gesetzliche Regelung ist immerhin schon 40 Jahre
alt. Auch die letzten Schritte in Kollektivverträgen wurden vor nunmehr 25 Jahren gesetzt“, so Foglar. Derzeit arbeiten Männer Vollzeit und mit vielen Überstunden und Frauen in extrem hohem Ausmaß in Teilzeit. Das entspricht keinem modernen Gesellschaftsmodell, sondern einem von vorgestern. Die Lücke zwischen immer längeren Arbeitszeiten bei Männern und kurzer Arbeitszeit bei Frauen muss geschlossen werden.
LÄNGER GESUND ARBEITEN
Wenn Menschen in Zukunft länger berufstätig und dabei gesund, leistungsfähig, motiviert und kreativ bleiben sollen, dann müssen die Erwerbsbiografien in Zukunft
“
Die Stagnation in Sachen Arbeitszeitverkürzung muss überwunden werden. Die derzeitige gesetzliche Regelung ist schon 40 Jahre alt. ERICH FOGLAR,
ÖGB-Präsident
auch anders aussehen. Das bedeutet auch neue Arbeitszeitmodelle, die den ArbeitnehmerInnen mehr Zeit zum Leben lassen, Zeit für Familienleben, Regeneration, Sport oder Weiterbildung sowie für die Teilhabe am politischen und kulturellen Leben. ❮
© ÖGB/Thomas Reimer
BETRIEBSRAT
REGISTRIERKASSE FÜR BETRIEBSRAT? Betriebsratsfonds sind von der Registrierkassenpflicht nur in Ausnahmefällen betroffen. auch nicht registrierkassenoder belegpflichtig.
PFLICHT BESTEHT BEI …
Anders ist die Lage aber, wenn der Betriebsrat sozusagen als Unternehmer tätig wird. Überschreitet er damit einen Jahresumsatz von 15.000 Euro (davon mehr als 7.500 Euro Barumsatz), dann gilt die Registrierkassenpflicht. Achtung: Als Barumsatz gelten auch Zahlungen mit Bankomatoder Kreditkarte. Einen Beleg muss der Betriebsrat allerdings auch ausstellen, wenn der Jah-
resumsatz unter den Grenzwerten bleibt. Zum Beispiel, wenn er ein Buffet betreibt und Wurstsemmeln verkauft. Verkauft er aber Getränke oder Snacks mit Automaten, muss bei Einzelumsätzen von bis zu 20 Euro kein Beleg ausgestellt werden – und mehr kostet eine Dose Cola nicht.
DIE AUSNAHMEN
Wird der Automat von einer Fremdfirma betrieben und der Betriebsrat erhält dafür eine Provision, dann sollte damit ebenfalls keine Registrier-
kassenpflicht entstehen, denn die Provision wird überwiesen und stellt daher keinen Barumsatz dar. Kauft der Betriebsrat zum Beispiel Gutscheine von Supermarktketten als Geschenk für die Kolleginnen und Kollegen, gilt ebenfalls keine Registrierkassenpflicht, weil der Barumsatz nicht beim Gutscheinkauf entsteht, sondern erst beim Einlösen an der Supermarktkasse – und dort bekommt man schon seit Jahren automatisch eine Rechnung. ❮
1950 1951 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977
MIT DER Steuerreform wurde auch die Registrierkassenpflicht eingeführt. Sie stellt sicher, dass Unternehmen die Mehrwertsteuer, die sie von den KundInnen einheben, auch ans Finanzamt abliefern. Betriebsräte/Betriebsratsfonds sind in den meisten Fällen nicht betroffen. Denn das Geld kommt im Wesentlichen in Form der Betriebsratsumlage herein, und in diesem Punkt heißt es: Der BR-Fonds ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und nur beschränkt steuerpflichtig – und daher
SECHS-TAGE-STREIK DER HANDELSARBEITERiNNEN
© ÖGB
Am 26. Juni 1961 erreichten die HandelsarbeiterInnen mit Warnstreiks und einem Sechs-Tage-Streik eine Lohn erhöhung um elf Prozent sowie eine Angleichung der damals geltenden unterschiedlichen Lohngebiete. Der Streik begann in den größeren Handelsbetrieben der Landeshauptstädte, weitete sich aber bereits am zweiten Tag auf kleinere Betriebe in Österreich aus. Zur Einigung kam es erst, nachdem die Folgen des Streiks schon allgemein spürbar waren und ÖGB-Präsident Olah und Bundeskanzler Gorbach vermittelnd eingegriffen hatten. ❮ 3434 l Juni 2016
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MEHR MUT ZUM WERBEN Zwei Drittel der Noch-nicht-Mitglieder sagen: Gewerkschaften sind wichtig.
„WÜRDE JEDES ÖGB-MITGLIED nur ein einziges neues Mit-
glied werben, könnte der ÖGB in kürzester Zeit auf das Doppelte wachsen“ – theoretisch gesehen ist das ganz einfach. In der Praxis ist es aber nicht immer so einfach, Menschen darauf anzusprechen, dass sie doch ÖGB-Mitglied werden könnten. Da muss man sich manchmal selbst einen Ruck geben.
DRUCK IST EIN NO-GO
Die Chancen, erfolgreich ein neues ÖGB-Mitglied zu werben, stehen zurzeit aber gut. 70 Prozent der Noch-nicht-Mitglieder halten Gewerkschaften für wichtig. „Das sind gute Voraussetzungen, um sie vom ÖGB zu überzeugen“, sagt ÖGB-Kampagnenleiter Willi Mernyi. Er empfiehlt: nicht jemandem mit rhetorischem Druck die Mitgliedschaft aufs Auge drücken, sondern überzeugen. Warum, ist auch klar: „Wir brauchen nicht nur Mitglieder, sondern MitstreiterInnen.“
PERSÖNLICHE ERFAHRUNG
Am besten geht das Überzeugen mit dem Erzählen einer persönlichen, selbst erlebten Geschichte: Wie hast du persönlich von der Gewerkschaft profitiert? Hast du zum Beispiel deine Überstunden erst dann ausbezahlt bekommen, als deine Gewerkschaft beim Chef interveniert hat? Persönliche Erfahrungen wirken viel besser als nüchterne Daten und Fakten. Das persönliche Gespräch steht auch in der Aktionswoche von 30. Mai bis 3. Juni im Mittelpunkt. Geplant ist, in und vor Betrieben mit Beschäftigten in Kontakt zu treten und sie von einer Mitgliedschaft zu überzeugen. ❮
FÜR M ARTINA
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100 €
WER WIRBT, GEWINNT!
GUT SCH
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Im Rahmen der Mitgliederwerbeaktion gibt es einen Urlaubsgutschein im Wert von 100 Euro* – für WerberInnen und neue Mitglieder. So einfach geht’s: 1. ÜBERZEUGE jemanden aus deiner 2. DIE MITGLIEDSANMELDUNG aus- 3. DIE NEU GEWORBENEN Mitglie-
Familie, deinem Freundes- oder Bekanntenkreis, ÖGB-Mitglied zu werden, damit auch sie/er von den vielen Vorteilen einer Mitgliedschaft profitieren kann. Gute Gründe gibt es genug (siehe Seite 4, mehr Informationen: „Solidarität“ Nr. 966).
füllen und an ÖGB, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien schicken. Das Porto übernimmt der ÖGB. Auch möglich: Anmeldung per E-Mail an mitgliedwerden@ oegb.at senden oder online unter www. soli.at/mitgliedwerden anmelden. (TIPP: Deinen Namen und Mitgliedsnummer – siehe Mitgliedskarte – eintragen.
JA, ICH MÖCHTE ÖGB-MITGLIED WERDEN!
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DERZEITIGER BERUF/BRANCHE
ArbeiterIn Vertragsbedienstete(r) SchülerIn/StudentIn
Beamter/Beamtin Lehrling Atypisch Beschäftigte(r)
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SV-NR./GEBURTSDATUM
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der und die Werbenden erhalten einen 100-Euro-Reisegutschein*. Außerdem nehmen alle an einer Verlosung teil und haben die Chance, einen von vielen HOTELGUTSCHEINEN FÜR EINEN KURZ URLAUB zu gewinnen. ❮
ORT
BETRIEB – NAME, STRASSE, PLZ UND ORT
Angestellte(r) Arbeitssuchende(r) Sonstiges
Betriebsabzug/an die Personalabteilung: Ich erkläre mich einverstanden, dass mein Gewerkschaftsbeitrag durch den/die ArbeitgeberIn (DienstgeberIn) von meinem Gehalt abgezogen wird. Ich ermächtige den/die ArbeitgeberIn (DienstgeberIn), alle im Zusammenhang mit der Beitragseinhebung erforderlichen personenbezogenen Daten im Sinne des DSG § 6 (1) bzw. § 7 an den ÖGB bzw. an die im ÖGB vereinten Gewerkschaften zu übermitteln. SEPA-Lastschrift-Mandat Zahlungsempfänger: Österreichischer Gewerkschafsbund (ÖGB), Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, Creditor-ID: AT48ZZZ00000006541. Ich ermächtige den ÖGB/die im ÖGB vereinten Gewerkschaften, wiederkehrend Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. EINZIEHUNGS- IBAN AUFTRAG (OPTIONAL) BEITRITTSDATUM
BIC
UNTERSCHRIFT
MONATL. BRUTTOEINKOMMEN
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 1 Prozent des Bruttogehaltes und ist steuerlich absetzbar. * Ich bin damit einverstanden, dass ich Infomaterial vom ÖGB erhalte.
Diese Unterschrift gilt gleichzeitig als Berechtigung für das SEPA-Lastschriftverfahren.
GEWORBEN DURCH (NAME)
MITGLIEDSNUMMER
ANMELDUNG AUCH ONLINE MÖGLICH – WWW.SOLI.AT/MITGLIEDWERDEN 3431 l Jänner 2016
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CIRCUS RONCALLI
mit großer Jubiläumsshow in Österreich: 40 Jahre Reise zum Regenbogen
Mit einer fulminanten Tournee quer durch Österreich feiert der Circus Roncalli sein 40-jähriges Jubiläum. Für seine „Reise zum Regenbogen“ hat Zirkus-Gründer Bernhard Paul die besten ArtistInnen, Clowns und AkrobatInnen aus aller Welt zu einem poetischen und berührenden Programm zusammengeführt – ein Dankeschön an das und eine Verneigung vor dem Publikum. 13. August bis 4. September: 16. September bis 16. Oktober: 22. Oktober bis 13. November: 20. November bis 11. Dezember:
Linz, Urfahranermarkt Wien, Rathausplatz Graz, Messe Freigelände Innsbruck, Freigelände Olympiaworld
10 PROZENT ERMÄSSIGUNG Mehr kulturelle Angebote unter: http://kartenstelle.oegb.at Tel.: 01/534 44-39675, 39677, 39679, 39681 – Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi: 9 bis 16 Uhr; Do: 9 bis 18 Uhr; Fr: 9 bis 13 Uhr. Adresse: Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, E-Mail: ticketservice@oegb.at. Bei der Kartenbestellung bitte Ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft nachweisen.
BEGEISTERUNG, DIE ANSTECKEND IST Betriebsrat Julius Mayer hat seit dem Start der Mitgliederwerbekampagne 220 neue Mitglieder geworben.
DIE LAUFENDE Mitgliederwerbekampagne des ÖGB war für
viele KollegInnen eine zusätzliche Motivation, möglichst viele neue Mitglieder für den ÖGB zu werben. Kollege Julius Mayer, Arbeiterbetriebsratsvorsitzender der Firma Mars Austria OG, hat sich das besonders zu Herzen genommen und seit Jahresanfang 220 neue Mitglieder im und außerhalb des Betriebes geworben.
BEITRAG FÜR GERECHTIGKEIT
„20 Jahre Berufserfah-
rung haben mir 20-mal Urlaubsgeld, 20-mal Weihnachtsgeld und über 20-mal Lohnerhöhungen gebracht. Diese und viele andere Tatsachen haben mich 6
3434 l Juni 2016
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20-mal Urlaubsgeld, 20-mal Weihnachtsgeld und über 20mal Lohnerhöhungen. JULIUS MAYER,
ArbeiterInnenbetriebsratsvorsitzender, Mars Austria OG
zu einem glühenden Anhänger der Gewerkschaftsbewegung gemacht. Wenn ich mit den Kolleginnen und Kollegen spreche und sie über die Errungenschaften der Gewerkschaft informiere, merken sie meine Begeisterung. Gott sei Dank ist diese Begeisterung ansteckend, und deswegen funktioniert die Werbung bei mir so gut. Ich denke, dass ich mit einer erfolgreichen Mitgliederwerbung meinen Beitrag zu einer gerechteren und faireren Arbeitswelt leisten kann. Und wenn die Welt so ein kleines Stück besser wird, tut mir das auch gut“, sagt Mayer. ❮
TERMINE FÜR JUNG UND ALT
Seminare, Diskussionen und Ausstellungen zu unterschiedlichsten Themen werden von ÖGB und Gewerkschaften regelmäßig für alle Interessierten veranstaltet. „ÖGB aktuell“ bietet einen Überblick. Burgenland:
Oberösterreich/Wien:
ÖGJ-LANDESKONFERENZ
Im Zweijahresrhythmus wählt die Gewerkschaftsjugend im Burgenland ein neues Gremium. Die nächste Landeskonferenz der ÖGJ Burgenland findet am 7. Juni 2016 um 14 Uhr im ÖGB-AK-Festsaal in Eisenstadt statt. Wien:
AUSSTELLUNG „ANDERSWO UND IN DER ARBEIT“
Realistische Acrylbilder und Tuschzeichnungen von Hans Heis – bei der Ausstellung geht es um das Thema Arbeit und Freizeit und wie das Ganze in Verbindung stehen kann. Termin: Die Ausstellung kann von 1. Juni bis 30. August 2016 (7 bis 19 Uhr) kostenlos im Foyer des ÖGB (Johann-BöhmPlatz 1, 1020 Wien) besichtigt werden. Mehr Informationen: www.voegb.at
KRITISCHE LITERATURTAGE 2016
Alternative Buchmesse mit Kinderbuchausstellung und (Vor-)Leseecke, Eintritt frei Termine: 10. Juni 2016, 14 bis 20 Uhr 11. Juni 2016, 12 bis 20 Uhr 12. Juni 2016, 12 bis 17 Uhr Ort: Brunnenpassage, Programm: www.krilit.at
ÖGB-INFOABEND ZUM PENSIONSRECHT
Die Veranstaltung gibt aktuelle Informationen zum Thema Pensionsrecht im Bereich des ASVG. Termin: 28. Juni 2016 um 18 Uhr in der ÖGB-Zentrale, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien Anmeldung erforderlich: service@oegb.at oder 01/534 44-39100
EPA „EIN HANDELSSYSTEM, WIE KRIEG GEGEN DIE ARMEN“
Vortrag und Diskussion mit Dr. Boniface Mabanza zum European-Partnership-Agreement (EPA) – dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und 48 afrikanischen Staaten (eine Kooperation mit der Solidarwerkstatt) 1. Termin: 7. Juni 2016, 19 Uhr, Cardijn-Haus, Kapuziner straße 49, 4020 Linz 2. Termin: 8. Juni 2016, 19 Uhr, Gudrunstraße 133, 1100 Wien Mehr Informationen: www.oegb.at/ooe Oberösterreich:
SOMMERAKADEMIE 2016 – WEITERBILDUNG FÜR POLITISCH INTERESSIERTE
Thema: Globalisierung und Konzernmacht – Zur Moral des Profits im 21. Jahrhundert (eine Kooperationsveranstaltung mit ICAE – Johannes Kepler Universität Linz) Termin: 3. und 4. Juni 2016, im Wissensturm Linz, Kärntnerstraße 26 Kosten: 30 Euro Anmeldung erforderlich: icae@jku.at Programm: www.oegb.at/ooe
RADIKAL – THEATER FÜR JUNGES PUBLIKUM
Das Schauspiel FREISPIEL (Theater mit Jugendlichen und Erwachsenen) findet am 25. Juni 2016 um 20 Uhr im Musiktheater Linz (Black Box) statt. Im Anschluss an die Vorführung gibt es die Möglichkeit der Begegnung und des Gesprächs mit SchauspielerInnen und Regie. Für alle bis 27 Jahre ist der Eintritt frei. Anmeldung erforderlich: renate.auerboeck@oegb.at oder 0732/66 53 91-6014
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Herausgeber: ÖGB, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Leitung: Alexa Jirez, Christoph Höllriegl Redaktion: Amela Muratović, Florian Kräftner, Katja Dämmrich, Franz Fischill, Friederike Scherr Alle: 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Tel.: 01/534 44-39263, Fax: 01/534 44-39916, E-Mail: presse@oegb.at Medieninhaber und Hersteller: Verlag des ÖGB GmbH 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
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