3414 l Juni 2014 www.oegb.at
PENSIONSKONTO
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ÜBERBLICK UND DURCHBLICK
KEINE PANIK. Kaum gingen sollen aber auch nur private
Besitzstandswahrer Zum ersten Mal seit Langem wieder das Wort„Besitzstandswahrer“ gehört. Von AUAAufsichtsrat Harry Hohmeister – über die BetriebsrätInnen, die vor Gericht um ihren Kollektivvertrag kämpfen. Hohmeister sagt: „Vielleicht sitzen die falschen Leute da auf der Arbeitnehmerseite. Das kann ein Problem sein.“ Wenn also ArbeitnehmerInnen um ihre Rechte kämpfen und ihren Kollektivvertrag bewahren wollen, dann sagt der Boss abwertend „Besitzstandswahrer“ zu ihnen. Szenenwechsel auf Österreichs innenpolitische Bühne. Der Finanzminister gibt den obersten Interessenvertreter der Millionäre. Nicht ihre vertraglich geregelten Rechte will er schützen, sondern ihre angehäuften Reichtümer: Keine Vermögenssteuer darf deren Besitzstand auch nur ein kleines bisschen anknabbern, meint Spindelegger. Ob der AUA-Boss auch den Finanzminister deshalb einen Besitzstandswahrer nennt, ist nicht überliefert.
❮ Florian Kräftner
die ersten Briefe der Pensionsversicherung mit der ersten Kontogutschrift auf den Postweg, malten manche Medien gleich Horrorszenarien an die Wand: Nun sieht man schwarz auf weiß, dass man in Zukunft eine mickrige Pension haben wird, konnte man zum Beispiel lesen; „Pensionsschock“ lautete eine weitere, fette Schlagzeile. Von seriösen Zeitungen sollte man eigentlich seriöse Informationen erwarten können – Panikmache ist jedoch der Fall. Vielleicht
Versicherungen „motiviert“ werden, ihre Pensionsvorsorgeprodukte zu inserieren.
WAS IST DAS?
Was es mit dem Pensionskonto wirklich auf sich hat, zum Beispiel wie sich die Kontoerstgutschrift berechnet oder dass sie nur eine Momentaufnahme ist – vor allem bei jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und vieles mehr, beantwortet ÖGB aktuell im vierseitigen EXTRA ab Seite 7. ❮
GEWERKSCHAFT: Urlaubsgeld; Steuerentlastung; Interview: Zu viel Lärm macht krank. EXTRA: Das Pensionskonto ist gestartet. SERVICE: Aktuell, praktisch, einfach – nützliche Informationen für die Arbeit im Betrieb.
Auf das 13. und 14. Gehalt gibt es keinen gesetzlichen Anspruch.
Drei Fragen an ... GOTTFRIED WINKLER,
Was erwartet die vida nun von der AUA-Geschäftsführung? Dass erkannt wird, dass der eingeschlagene Weg, über die Belegschaft einfach drüberzufahren, weder rechtens noch zielführend war und dass wieder innerhalb der Sozialpartnerschaft verhandelt wird. Was sind die nächsten Schritte? Die Rückkehr an den Verhandlungstisch, um rasch eine Lösung für Belegschaft, Unternehmen und Standort zu finden – noch bevor der EuGH und in weiterer Folge der OGH ein Urteil fällen. Wir wollen die Zeit bis dahin nicht ungenutzt verstreichen lassen, sondern einen Kollektivvertrag ausverhandeln, der die Rechte der AUAMitarbeiterInnen absichert. 2
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NICHT VOM HIMMEL Urlaubsgeld gibt es nur mit starken Gewerkschaften. ANFANG JUNI startete die bestätigt: 47 Prozent, also et- fung von Weihnachtsgeschen-
GPA-djp eine Aktionswoche zum Thema Urlaubsgeld. „Immer noch glaubt fast die Hälfte der Angestellten, dass auf Sonderzahlungen ein gesetzlicher Anspruch besteht“, sagte GPA-djp-Vorsitzender Wolfgang Katzian. „Deshalb sehen wir es als unseren Auftrag an, auf die Wichtigkeit mitgliedsstarker Gewerkschaften zur Absicherung des Urlaubs- und Weihnachtsgelds hinzuweisen.“
BESSER INFORMIERT
Das Meinungsforschungsinstitut IFES hat im Vorfeld der Aktionswoche eine Befragung durchgeführt, die die Aufklärungsarbeit der Gewerkschaften zum Thema Urlaubs-, aber auch Weihnachtsgeld,
was weniger als die Hälfte der Befragten, glauben, dass das 13. und 14. Gehalt aufgrund eines Gesetzes ausbezahlt wird. Immerhin 46 Prozent sehen darin eine Zahlung aufgrund eines Kollektivvertrags zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Jüngere Angestellte wissen besser über die rechtlichen Grundlagen Bescheid als ältere. Gegenüber dem Jahr 2008, als IFES ebenfalls eine derartige Befragung machte, ist das Wissen um die rechtlichen Grundlagen des 13. und 14. Gehalts gestiegen.
FÜR DEN URLAUB
Die Verwendung der Sonderzahlungen für Urlaubsreisen bleibt konstant an erster Stelle, gefolgt von der Anschaf-
GEFRAGT. Die GPA-djp startete ei-
ne Online-Umfrage zum Thema Berufseinstieg. Ziel ist es, Bedürfnisse und Schwierigkeiten speziell junger ArbeitnehmerInnen im Laufe ihres Berufseinstiegs und während ihrer ers ten Arbeitserfahrungen umfassend zu erheben. So können dann auch in Zukunft die Interessen aller ArbeitnehmerInnen bestmöglich vertreten werden. www.gpa-djp.at ❮
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Am EuGH ist eine Vorent scheidung zum gekün digten AUA-Kollektivvertrag gefallen, was besagt die? Laut dem Generalanwalt des EuGH wirkt der vom AUA-Vorstand einseitig gekündigte Kollektivvertrag für das Bordpersonal nach. Damit teilt der Generalanwalt die Rechtsauffassung der Gewerkschaft, dass der Kollektivvertrag so lange nachwirkt, bis ein neuer Kollektivvertrag abgeschlossen wird. Es handelt sich vorerst nur um eine Empfehlung an den EuGH, in vier von fünf Fällen folgt dieser jedoch den Generalanwälten.
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VORSITZENDER DER VIDA
ken. Stark angestiegen ist gegenüber 2008 die Verwendung der Sonderzahlungen für Altersversorgung oder spätere Anschaffungen, was wahrscheinlich mit den Folgen der Wirtschaftskrise zu tun hat.
NOCH NICHT FÜR ALLE
Es gibt nach wie vor Beschäftigte, die nicht in den kollektivvertraglichen Genuss des 13. und 14. Gehalts kommen. Die GPA-djp fordert Sonderzahlungen auch für freie DienstnehmerInnen, und die gesamte Gewerkschaftsbewegung wird sich auch in Zukunft für die lückenlose Abdeckung mit Kollektivverträgen und somit für eine rechtliche Basis für die Auszahlung der Sonderzahlungen stark machen. ❮
ABSAGE. IV-Präsident Georg Kapsch ist für die Streichung der Steuerbegünstigung für das 13. und 14. Monatsgehalt. Der ÖGB lehnt das strikt ab. „Die ArbeitnehmerInnen werden sich die Entlastung ganz sicher nicht selbst finanzieren, denn dann ist es ja keine", sagte ÖGB-Präsident Erich Foglar.❮
GEHT NICHT GIBT'S NICHT! Der ÖGB erklärt Steuerentlastung für die ArbeitnehmerInnen zum Jahresschwerpunkt 2014/15.
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Eine Steuerentlastung muss so rasch wie möglich kommen.
DER ÖGB erhöht den Druck in Sachen Steuerreform. Im Vorstand wurde einstimmig beschlossen, bis zum September gemeinsam mit der Arbeiterkammer ein Entlastungskonzept zu erstellen. Dieses soll dann mit „gewerkschaftlichen Aktivitäten“ durchgesetzt werden, erklärt ÖGB-Präsident Erich Foglar. Von der Regierung erwartet er den Beschluss einer steuerlichen Entlastung im kommenden Jahr: „Geht nicht gibt's nicht.“ FÜR GERINGVERDIENENDE
„Auch von der EU-Kommission kommt Unterstützung für die Linie des ÖGB: Die Steuern auf Arbeit müssen runter“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. Die Kommission kritisiert die hohe Steuer- und Abgabenlast auf den Faktor Arbeit in Österreich. Wörtlich: „Die Steuerbelastung auf Ar-
beit war mit 24,7 Prozent des BIP eine der höchsten der EU. Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer machen beinahe 50 Prozent der Bruttogehälter aus.“ Wie der ÖGB ist auch die Kommission der Meinung, dass die Steuerentlastung rasch kommen muss: Insbesondere für „GeringverdienerInnen“ sollen die Lohnsteuern bereits im Zeitraum 2014–2015 gesenkt werden.
FÜR ARBEITSPLÄTZE
Argumente für eine rasche Steuerreform liefert auch die Wissenschaft. Karl Aiginger, Chef des Wirtschaftsforschungsinstituts WIFO, sagte im Interview mit dem Kurier: „Wir brauchen eine Steuerreform, damit die Wirtschaft stabiler wird und mehr Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Konsum leidet an den stagnierenden Reallöhnen, Unternehmen zahlen
hohe Lohnnebenkosten. Eine Steuerentlastung muss so früh wie möglich kommen.“
FÜR GERECHTIGKEIT
Die Steuereinnahmen aus den Arbeitseinkommen steigen immer weiter an (siehe Grafik auf Seite 16), die kalte Progression lässt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz real gleichbleibender Einkommen in höhere Steuerstufen rutschen. „Deshalb darf sich Finanzminister Michael Spindelegger nicht länger
querstellen, wenn es um eine gerechte Entlastung der ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen geht“, sagt Achitz. „Sie brauchen dringend eine Entlastung. Wenn dafür im Budget kein Spielraum vorhanden ist, dann muss man ihn eben schaffen. Und eine Millionärssteuer ist dafür nicht nur bestens geeignet, sondern auch gerecht. Wer das nicht einsieht, dem sind ein paar Hundert Millionäre offenbar wichtiger als Millionen arbeitende Menschen.“ ❮
Kurz gesagt: › Steuerreform muss rasch kommen. › Mehr Netto vom Brutto für die ArbeitnehmerInnen. › Auch EU-Kommission und WIFO für Lohnsteuersenkung. › Gegenfinanzierung durch Millionärssteuern. 3414 l Juni 2014
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Mobiltelefone sind heutzutage Standard – auch für BetriebsrätInnen. Der Arbeitgeber darf ihnen daher nicht verbieten, während der Arbeitszeit damit zu telefonieren. Freigestellte Betriebsratsmitglieder sowieso, aber auch die nicht freigestellten BelegschaftsvertreterInnen haben das Recht, zur Ausübung ihrer Vertretungstätigkeit am Handy erreichbar zu sein. Die Beschäftigten sollen sich nämlich aussuchen dürfen, an welches Betriebsratsmitglied sie sich wenden möchten, egal ob freigestellt oder nicht. Ein Handyverbot würde die Betriebsratsarbeit zu sehr beschränken. Auch der Verweis des Arbeitgebers, man könnte ja ebenso am Festnetz-Firmentelefon anrufen, geht ins Leere: Denn dann könnte der Chef ja überprüfen, wer wann wie lang beim Betriebsrat angerufen hat – und eine solche Überprüfung ist nicht zulässig. Beim Telefonieren bzw. Zurückrufen haben Betriebsratsmitglieder jedoch pflichtgemäß darauf Rücksicht zu nehmen, ob und wann der Arbeitsplatz und gegebenenfalls auch ein Gefahrenbereich (z. B. Heißeinsatzbereich) im Hinblick auf den aktuellen Arbeitsablauf verlassen werden können. ❮
BESCHÄFTIGTE SCHÜTZEN
Völliges Rauchverbot in Lokalen gefordert.
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Kein Handy-Verbot für BetriebsrätInnen
DIE GESUNDHEIT der Beschäftigten wird in der Diskussion um Rauchen oder Nichtrauchen in Lokalen viel zu wenig berücksichtigt, kritisierte vida-Vorsitzender Gottfried Winkler anlässlich des Weltnichtrauchertags Ende Mai. „Wenn wir länger gesund im Job bleiben wollen, muss das oberste Gebot lauten, auch für gesunde Arbeitsplätze zu sorgen.“ An einem generellen Rauchverbot führe daher kein Weg vorbei. Das sieht auch Gesundheitsminis ter Alois Stöger so, er möchte das Rauchverbot in der Gastronomie noch in dieser Regierungsperiode durchset-
VIDA-GEWERKSCHAFTSTAG IM NETZ.
Vom 4. bis 6. November findet im Austria Center Vienna der 3. vida-Gewerkschaftstag statt. Hunderte Delegierte aus allen Bundesländern beraten, diskutieren und wählen die Zukunft der Gewerkschaft. Als Gastredner konnte die vida einen der bekanntesten Globalisierungskritiker gewinnen. Mehr wird aber (noch) nicht verraten. Alle News gibt’s ab Juli im Netz unter: http://gewerkschaftstag.vida.at ❮ 4
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zen. Österreich ist mittlerweile unrühmliches Schlusslicht beim Nichtraucherschutz.
KLARE REGELUNGEN
Sämtliche Überprüfungen zeigen, dass die Arbeitgeber die bestehende Kompromisslösung nicht ordnungsgemäß umsetzen können oder wollen und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten viel zu kurz kommt. „Bei allem Verständnis für wirtschaftliche Aspekte und Investitionen, die die heimischen Gastronomen getätigt haben, es gibt unzählige Beispiele in ganz Europa, dass ein generelles Rauchverbot funktioniert“,
sagte Winkler. Ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie scheiterte zuletzt stets am Widerstand der Wirtschaftskammer. „Bisher war eine parlamentarische Mehrheit für eine rauchfreie Gastronomie nicht absehbar. Wir werden aber immer mehr“, sagte der Gesundheitsminister am Weltnichtrauchertag. Im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe sind mehr als 200.000 Menschen beschäftigt. „Das Hotel- und Gastgewerbe ist ohnehin eine Branche mit übermäßig hohen Belastungen. Mehr Gesundheitsförderung ist daher unerlässlich“, so Winkler. ❮
ABGELEHNT. Die Schweizer haben sich mit
großer Mehrheit gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von umgerechnet rund 18,50 Euro pro Stunde ausgesprochen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hatte die Mindestlohn-Initiative gestartet, um faire Löhne in der teuren Schweiz zu erreichen. Der SGB erklärte, dass ein monatliches Mindesteinkommen von 3.300 Euro notwendig sei, um in der teuren Schweiz über die Runden zu kommen. ❮
IM GESPRÄCH Ingrid Reifinger, ÖGB-Gesundheitsexpertin
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“ Wie stark darf der Lärm bei der Arbeit sein? Ingrid Reifinger: 50 Dezibel dürfen bei überwiegend geistiger Tätigkeit nicht überschritten werden, und 65 Dezibel sind der Grenzwert bei normaler Büroarbeit oder vergleichbarer Tätigkeit wie z. B. im Handel. Wenn Beschäftigte längere Zeit einem Lärmpegel von 85 Dezibel ausgesetzt sind, dann droht eine Schädigung des Gehörs. Deshalb ist verpflichtend Gehörschutz zu tragen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Einhaltung der Grenzwerte zu sorgen. Wie wirkt sich störender Lärm auf die Gesundheit aus? Lärm muss nicht immer das Gehör schädigen. Besonders als unangenehm und lästig empfundener Lärm kann aber Ursache für psychische Belastung sein und Stress auslösen. Schon Gespräche in normaler Lautstärke oder permanente Hintergrundgeräusche in einem Groß-
raumbüro erschweren die Konzentration und können krank machen. Wie viele Beschäftigte sind in Österreich von Lärm betroffen? Etwa eine halbe Million Menschen arbeiten an „Lärm ar beitsplätzen“. Pro Jahr erkranken 700 ArbeitnehmerInnen an Lärmschwer hörigkeit. Diese Krankheit zählt zu den häufigsten Berufskrankheiten in Österreich. Sie tritt nicht von einem Tag auf den anderen auf, sondern schleichend über die Jahre. Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar, auch Hörgeräte helfen in diesem Fall wenig. Allein das zeigt, dass die Prävention von Lärm ein ganz wichtiges Thema ist. Welche präventiven Maßnah men müssen gesetzt werden? Zuerst lärmende Maschinen abkapseln, Dämmung und Dämpfung anbringen, Lärmbereich abgrenzen usw., bevor ArbeitnehmerInnen den nicht immer angenehmen
Lärm ist nicht nur lästig. Er macht auch krank.
Gehörschutz tragen müssen. Ein wachsendes Problem ist der absichtlich erzeugte Lärm in Form von lauter und andauernder Musikbeschallung. Immer mehr Angestellte in Geschäften und Lokalen müssen das ertragen. Hier sind Arbeitgeber aufgefordert, die Musik leiser zu drehen! Wenn der Arbeitgeber nichts tut, kann der Betriebsrat auch das Arbeitsinspektorat einschalten. Wie kann man Lärm messen? Dafür gibt es spezielle Messgeräte. Für eine aussagekräftige Bewertung ist es aber notwendig, den Lärm über einen längeren Zeitraum zu messen, also zumindest über acht Stunden, in manchen Fällen auch über eine ganze Arbeitswoche. Es gibt aber auch eine einfache Faustregel: Wenn man sich mit jemandem, der einen Meter weit entfernt steht, nicht mehr in normaler Lautstärke unterhalten kann, dann liegt der Pegel über 85 Dezibel.
Wie würden Sie dem Lärm den Kampf ansagen? Mit viel Informationsarbeit, denn vielen Beschäftigten zum Beispiel im Handel ist gar nicht bewusst, dass die Hintergrundmusik in manchem Shop mit mehr als 90 Dezibel brüllt. Information allein ist aber zu wenig, das wissen wir aus der Praxis. Viele Unternehmen machen erst etwas gegen den Lärm, wenn sie dazu gezwungen werden, und dafür sind mehr Kontrollen der Arbeitsinspektion nötig. Was können BetriebsrätInnen machen? Kontaktieren Sie Ihre Sicherheitsfachkraft und Ihren/Ihre ArbeitsmedizinerIn. Eventuell ist die Arbeitsplatzevaluierung zu wiederholen und die Lärmschutzmaßnahmen sind anzupassen. Die AUVA berät Firmen bei technischen Maßnahmen zur Lärmreduzierung und führt Lärmmessungen mit modernster Technologie durch. www. gesundearbeit.at/laerm ❮ 3414 l Juni 2014
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RECHTSINDEX Der IGB hat einen neuen Bericht über die weltweite Gewerkschaftsrechtslage veröffentlicht. Dieser globale Rechtsindex bewertet 139 Länder anhand von 97 international anerkannten Indikatoren, um festzustellen, wo die ArbeitnehmerInnenrechte sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Praxis am besten geschützt werden. Einige Schlüsselergebnisse: 2013 haben die Regierungen von mindestens 35 Ländern Beschäftigte verhaftet oder inhaftiert, um sich ihren Forderungen nach demokratischen Rechten, menschenwürdigen Löhnen, einem besseren Arbeitsschutz und sicheren Arbeitsplätzen zu widersetzen. In mindestens neun Ländern war die Ermordung und Verschleppung von Beschäftigten eine übliche Taktik, um die ArbeitnehmerInnenschaft einzuschüchtern. In mindestens 53 Ländern wurden Beschäftigte entweder entlassen oder von der Arbeit suspendiert, weil sie über bessere Arbeitsbedingungen verhandeln wollten. www.ituc-csi.org
STARKE GEWERKSCHAFTEN Internationaler Gewerkschaftskongress tagte in Berlin. RUND 1.500 TeilnehmerIn- und Arbeitnehmerrechte. Das können nicht in Stadien spie-
nen aus allen Teilen der Welt trafen Mitte Mai zum 3. Weltkongress des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) in Berlin zusammen. „Building worker’s power“ – die Rechte der ArbeitnehmerInnen stärken, das war das Motto der Beratungen. Auch der ÖGB war vor Ort. Im Zentrum der Debatten standen die Stärkung der ArbeitnehmerInnenrechte, die Schaffung von Arbeitsplätzen, sichere Einkommen und sozialer Schutz, ein weiterer Schwerpunkt war die Stärkung der Gewerkschaften. „Die Krise hat die Ungleichheit auf der Welt massiv verschärft, als Lösung ist den Regierungen nur Sparpolitik eingefallen“, sagte der scheidende IGB-Präsident Michael Sommer in seiner Rede. „Das ist eine Umschreibung für Angriffe auf die Tarifsysteme
ist die falsche Medizin aufgrund falscher Diagnosen. Die Welt braucht die richtigen Diagnosen und die richtige Medizin.“
BLUTSTADIEN IN KATAR
Ein großes Thema war die Fußball-WM 2022 in Katar: Der französisch-marokkanische Fußballer Abdes Ouaddou hat für Katar gespielt. Das sei die schrecklichste Erfahrung seines Lebens gewesen, berichtete er. Er konnte Katar verlassen, aber viele Arbeiter sind weiterhin im Land und im Kafala-System gefangen. „Für mich als Fußballer sind Teamwork und Solidarität wichtige Werte“, erklärte Ouaddou, warum er die Katar-Kampagne des IGB unterstützt. An seine Fußballerkollegen weltweit appellierte er: „Öffnen wir die Augen gegenüber dieser menschlichen Katastrophe. Wir
len, in denen Blut geflossen ist.“
KEINE MISSHANDLUNGEN
Im Rahmen des Kongresses konnten die Delegierten und alle Interessierten den schlechtesten Boss der Welt wählen. Die fragwürdige Auszeichnung, bei der mehr als 20.000 Stimmen abgegeben wurden, ging an AmazonCEO Jeff Bezos. „Ein weltweit tätiges, reiches Unternehmen tritt die Menschenwürde und die Rechte erwerbstätiger Menschen mit Füßen“, sagte IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow. „Jeff Bezos verkörpert die Unmenschlichkeit von Arbeitgebern, die auf das US-amerikanische Unternehmensmodell setzen. Unsere Botschaft lautet, dass das aufhören muss, keine Misshandlung von Beschäftigten mehr.“ ❮
IGB-GRÜNDUNG IN WIEN
Von 1. bis 3. November 2006 findet der Gründungskongress des neuen überparteilichen Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) in Wien statt. In ihm sind nun der 1920 gegründete christlich orientierte Weltverband der Arbeitnehmer (WVA) und der 1949 gegründete sozialdemokratische
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Internationale Bund Freier Gewerkschaften (IBFG) sowie acht weitere, bis dahin nur national agierende Gewerkschaftsorganisationen vereint. Die Australierin Sharan Burrow wird am Kongress zur ersten Präsidentin und der Brite Guy Ryder zum ersten Generalsekretär gewählt. ❮
© ÖGB/Thomas Reimer
1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1198 1999 2000 2004 2005 2006 2007 2008 2009
ZEITGESCHICHTE
EXTRA
PENSIONEN
KOMMENTAR
Mehr Transparenz
Es ist nicht leicht, die Menschen davon zu überzeugen, dass eine Pensionsreform etwas Gutes sein kann. Unter Schwarz-Blau war „Reform“ gleichbedeutend mit Kürzung. Beim Pensionskonto ist das anders: Dadurch wird es PolitikerInnen schwerer gemacht, Pensionsansprüche zu kürzen. Weil nämlich alle klar ersichtlich ist, wieviel Beiträge bereits eingezahlt wurden. Auch wie die Guthaben auf dem Pensionskonto zustande kommen, ist viel leichter nachzurechnen als bei bisherigen Pensionssystemen. Und noch ein Vorteil: Man kann künftig recht einfach erkennen, um wieviel die Pension niedriger ausfällt, wenn man vorzeitig in Pension geschickt wird. Das erhöht den Druck auf Arbeitgeber, die keine Älteren beschäftigen wollen. Die ÖGB-Forderung, dass solche Arbeitgeber einen Malus zahlen müssen, bleibt natürlich trotzdem aufrecht.
❮ Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB
SEIT JUNI ist es konkret mit dem Pensionskonto. ArbeiterInnen und Angestellte, die ab 1955 geboren sind, bekommen Post von der Pensionsversicherung – Inhalt: die Höhe der bisher erworbenen Pensionsansprüche. Damit kann dann die später zu erwartende Pension berechnet werden. Zuerst bekommen die pensionsnahen Jahrgänge Post, dann nach und nach diejenigen, bei denen es noch länger bis zum Pensionsantritt dauert. Durch das Pensionskonto wird die künftige Pen-
sionshöhe verständlich und nachvollziehbar. Wer in den nächsten Wochen keine Post bekommt, hat keinen Grund zur Beunruhigung. Viele Fälle, bei denen die Versicherungszeiten noch nicht lückenlos vorliegen, werden noch bearbeitet. Ab Erhalt der Kontomitteilung kann man jederzeit den aktuellen Stand des Pensionskontos abfragen. Trotzdem treten erst einmal viele Fragen auf – wie bei allem, was neu ist. ÖGB aktuell EXTRA versucht, die wichtigsten davon zu beantworten. ❮ 3414 l Juni 2014
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KONTOERSTGUTSCHRIFT FÜR ALLE, die ab 1955 geboren sind und die bis zum 31. Dezember 2004 zumindest einen Versicherungsmonat nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, BauernSozialversicherungsgesetz, Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz oder nach dem Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbstständig Erwerbstätigen erworben haben, wird eine Kontoerstgutschrift gebildet. Die Kontoerstgutschrift gibt Auskunft darüber, wie hoch der bis zum 31. Dezember 2013 erworbene Pensions-
anspruch ist, wenn man zum Regelpensionsalter in Pension geht. Achtung: Erwirbt man ab dem Jahr 2014 weitere Pensionszeiten, erhöht sich der Pensionsanspruch zum Regelpensionsalter im Vergleich zur Kontoerstgutschrift, da diese nur die Zeiten bis Ende 2013 berücksichtigt. Ab Juni 2014 werden alle Betroffenen durch einen Brief über die Höhe ihrer Kontoerstgutschrift informiert. Der ausgewiesene Betrag ist ein Bruttowert, von dem die Krankenversicherungsbeiträge und die Steuer noch nicht abgezogen sind.
NICHT ALLE BEKOMMEN ERSTGUTSCHRIFT
Für jene, die bis zum 31. Dezember 1954 geboren sind, gilt das Pensionskontorecht nicht, sie erhalten keine Kontoerstgutschrift. Ihre Pension wird weiter nach den bisherigen Regeln berechnet. Für Personen, die erst ab 2005 Pensionsversicherungszeiten erworben haben, wird die Pension ausschließlich nach dem Pensionskontorecht berechnet. Sie erhalten bis Ende 2014 eine Information über ihren Pensionskontostand. ❮
BERECHNUNG DER KONTOERSTGUTSCHRIFT UM DIE KONTOERSTGUTSCHRIFT zu tigen, werden alte Zeiten mit erhöhten GEWINN- UND VERLUSTDECKEL
ermitteln, werden zum 1. Jänner 2014 zwei Pensionen berechnet: eine nach dem sogenannten Ausgangsbetrag und eine nach der Parallelrechnung (Vergleichsberechnung). Bei beiden Berechnungen wird angenommen, dass man zum Regelpensionsalter in Pension geht, daher werden auch keine Abschläge abgezogen. Der Ausgangsbetrag wird gebildet aus dem Durchschnitt der besten 28 Jahre. Davon gebühren dann pro Versicherungsjahr 1,78 % des Betrags, der sich aus der Durchrechnung der besten 28 Jahre ergeben hat. Um die Lohnentwicklung der Vergangenheit zu berücksich-
Faktoren aufgewertet. Danach wird die Pension nach der bisherigen Parallelrechnung berechnet. Um zu verhindern, dass die Kontoerstgutschrift zu stark von der bisherigen Pensionsberechnung, der Parallelrechnung, abweicht, gibt es einen jahrgangsabhängigen Gewinn- und Verlustdeckel. Für den Geburtsjahrgang 1955 beträgt dieser Deckel plus/minus 1,5 % und besagt, dass die Kontoerstgutschrift zumindest 98,5 % und höchstens 101,5 % des Ergebnisses der Parallelrechnung sein muss. Pro Geburtsjahrgang vergrößert sich der Gewinn- und Verlustdeckel um 0,2 % bis zum Jahrgang 1965 und für später Geborene auf 96,5 % und 103,5 %.
Liegt der Ausgangsbetrag innerhalb der Bandbreite des Gewinn- und Verlustdeckels, erhält man als Kontoerstgutschrift den Ausgangsbetrag mal 14. Liegt der Ausgangsbetrag jedoch unterhalb des Ergebnisses der Parallelrechnung minus dem jahrgangsabhängigen Verlustdeckel, erhält man als Kontoerstgutschrift das Ergebnis der Parallelrechnung minus Verlustdeckel mal 14. Liegt der Ausgangsbetrag oberhalb des Ergebnisses der Parallelrechnung plus jahrgangsabhängigen Gewinndeckel, erhält man als Kontoerstgutschrift das Ergebnis der Parallelrechnung plus Gewinndeckel mal 14. ❮
Gewinn- und Verlustdeckel Beispiel Ausgangsbetrag gemäß den besten 28 Jahren: 1.000 Euro Vergleichsberechnung gemäß der Parallelrechnung: 1.100 Euro Geburtsjahrgang: Untergrenze: Obergrenze:
1955 98,5 % von 1.100: 1.083,5 Euro 101,5 % von 1.100: 1.116,5 Euro
Die Kontoerstgutschrift beträgt in diesem Fall: 1.083,5 x 14 = 15.169 Euro
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Jahrgang
Untergrenze
Obergrenze
1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 ab 1965
98,5 % 98,3 % 98,1 % 97,9 % 97,7 % 97,5 % 97,3 % 97,1 % 96,9 % 96,7 % 96,5 %
101,5 % 101,7 % 101,9 % 102,1 % 102,3 % 102,5 % 102,7 % 102,9 % 103,1 % 103,3 % 103,5 %
Wenn die Versicherungszeiten und/ oder die Beitragsgrundlagen noch nicht oder nur vorläufig bekannt sind, erhält man eine vorläufige Kontoerstgutschrift. Sobald die Daten festgestellt sind, erhält man vom Pensionsversicherungsträger die endgültige Kontoerstgutschrift. Eine Aufstellung über die berücksichtigten Versicherungszeiten liegt dem Schreiben des Pensionsversicherungsträgers bei. Es ist ratsam zu überprüfen, ob diese Aufstellung vollständig ist. Fehlen tatsächlich österreichische Pensionsversicherungszeiten, sollte man sich an den Pensionsversicherungsträger wenden. Die persönlichen Beitragsgrundlagen und die Berechnungsergebnisse kann man unter www.pension.gv.at mittels Handysignatur oder Bürgerkarte einsehen. Wenn man keine Handysignatur hat, kann diese vom Pensionsversicherungsträger eingerichtet werden. Auch über FinanzOnline kann man die Daten einsehen. Wenn man diese Angebote im Internet nicht nutzen will, kann man seine Berechnungsergebnisse auch per Brief an den Pensionsversicherungsträger anfordern.
NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNG
Werden weitere Versicherungszeiten festgestellt und/oder die Beitragsgrundlagen für Zeiten bis zum 31. Dezember 2013 bis Ende 2016 korrigiert, erfolgt eine Neuberechnung der Kontoerstgutschrift. Werden weitere Versicherungszeiten festgestellt und/oder Beitragsgrundlagen für Zeiten bis zum 31. Dezember 2013 aber erst nach 2016 korrigiert, erfolgt zwar auch eine Neuberechnung der Kontoerstgutschrift, jedoch ohne Gewinn- und Verlustdeckel im Vergleich zur Parallelrechnung.
RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN ZUR ÜBERPRÜFUNG
Will man rechtlich gegen die Kontoerstgutschrift vorgehen, kann man bis Ende 2016 mit einem schriftlichen Antrag die Ausstellung eines Bescheids beim Pensionsversicherungsträger verlangen. Gegen diesen Bescheid kann dann innerhalb von drei Monaten Widerspruch beim
zuständigen Pensionsversicherungsträger erhoben werden. Über diesen Widerspruch entscheidet in weiterer Folge der Pensionsversicherungsträger mit einem Widerspruchsbescheid. Gegen diesen kann man dann innerhalb von drei Monaten Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen.
WIE HOCH IST DIE PENSION?
Für Personen, die eine Kontoerstgutschrift erhalten, ist diese der erste Eintrag im neuen Pensionskonto. Ab 2014 werden dann für jedes weitere Versicherungsjahr in der Pensionsversicherung 1,78 % der Jahresbeitragsgrundlage als Teilgutschrift zur Kontoerstgutschrift hinzugerechnet. Die Gesamtgutschrift ist die Summe aller jährlichen Teilgutschriften und der Kontoerstgutschrift. Damit es zu keinem Wertverlust kommt, wird die Gesamtgutschrift jährlich mit der Entwicklung der Löhne und Gehälter aufgewertet. Die monatliche Pensionshöhe zum Regelpensionsalter ist dann die im Pensionskonto aufscheinende Gesamtgutschrift geteilt durch 14. Hat jemand ausschließlich ab 2005 Versicherungszeiten erworben, wird die Pension auch hinsichtlich der Zeiten vor 2014 nur nach dem Pensionskontorecht berechnet (siehe obige Ausführungen zum Pensionskontorecht ab 2014 für Personen, die eine Kontoerstgutschrift erhalten).
BEITRAGSGRUNDLAGEN
Ist man erwerbstätig, ist die Beitragsgrundlage im Pensionskonto das sozialversicherungspflichtige Bruttoerwerbseinkommen (ab der Geringfügigkeitsgrenze bis zur Höchstbeitragsgrundlage).
BEISPIEL: Herr Huber verdient pro Monat 2.000 Euro brutto. Dies ist auch sein sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Pro Monat werden ihm 35,6 Euro auf seinem Pensionskonto gutgeschrieben (2.000 x 1, 78 % = 35,6). Da er dieses Einkommen 14-mal im Jahr erhält, beträgt die Jahresteilgutschrift 498,4 Euro (28.000 x 1, 78 % = 498,4). Die Kontoerstgutschrift wird mit der Entwicklung der Löhne und Gehälter aufgewertet und dann die Jahresteilgutschrift hinzuaddiert. Die Beitragsgrundlagen im Pensionskonto für Zeiten der Kindererziehung, des Bundesheers und des Zivildienstes betragen im Jahr 2014 pro Monat 1.649,84 Euro.
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KONTOERSTGUTSCHRIFT
BEISPIEL: Frau Maier erwirbt im Jahr 2014 Kindererziehungszeiten. Pro Monat werden ihr auf ihr Pensionskonto 29,37 Euro gutgeschrieben. Ihre Teil gutschrift für das Jahr 2014 beträgt 352,44 Euro (29,37 x 12 = 352,44). Die Kontoerstgutschrift wird mit der Entwicklung der Löhne und Gehälter aufgewertet und dann die Jahresteilgutschrift hinzuaddiert. Für Zeiten der Arbeitslosigkeit ist die Beitragsgrundlage im Pensionskonto 70 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens, das zur Berechnung des Arbeitslosengelds herangezogen wird. Bezieht man Notstandshilfe oder erhält man keine mehr aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens, ist die Beitragsgrundlage im Pensionskonto 92 % von 70 % des Bruttoeinkommens, das der Berechnung des Arbeitslosengelds zugrunde gelegt wurde. Die Beitragsgrundlage für das Krankengeld ist das frühere sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen, das wiederum zur Berechnung des K rankengelds herangezogen wurde. ❮ 3414 l Juni 2014
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REGELPENSIONSALTER DAS REGELPENSIONSALTER
ist für Männer 65 und für Frauen, die bis zum 1. Dezember 1963 geboren sind, 60 Jahre.
Regelpensionsalter
bis 01.12.1963 von 02.12.1963 bis 01.06.1964 von 02.06.1964 bis 01.12.1964 von 02.12.1964 bis 01.06.1965 von 02.06.1965 bis 01.12.1965 von 02.12.1965 bis 01.06.1966 von 02.06.1966 bis 01.12.1966 von 02.12.1966 bis 01.06.1967 von 02.06.1967 bis 01.12.1967 von 02.12.1967 bis 01.06.1968 ab 02.06.1968
60 Jahre 60 Jahre und 6 Monate 61 Jahre 61 Jahre und 6 Monate 62 Jahre 62 Jahre und 6 Monate 63 Jahre 63 Jahre und 6 Monate 64 Jahre 64 Jahre und 6 Monate 65 Jahre
Um eine Pension in Anspruch nehmen zu können, muss man zumindest eine gewisse Zeit pensionsversichert gewesen sein. Für die normale Alters pension benötigt man 15 Jahre (grundsätzlich ab 2005), davon 7 Jahre einer Erwerbstätigkeit oder 15 Beitragsjahre der Pflichtversicherung oder 25 Versicherungsjahre oder 15 Versicherungsjahre in den letzten 30 Jahren vor dem Stichtag. ❮
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Für Frauen, die ab 2. Dezember 1963 geboren sind, wird das Regelpensionsalter gemäß der rechts angeführten Tabelle schrittweise an jenes der Männer angeglichen.
Frauen geboren
PENSIONSANTRITT VOR DEM REGELPENSIONSALTER IM PENSIONSKONTO GEHT MAN vor dem Regel- Schwerarbeitspension oder Jahr und pro Monat 0,35 % Jahr und pro Monat 0,14 %,
pensionsalter in Pension, werden Abschläge von der Gesamtgutschrift abgezogen. Wie hoch diese Abschläge sind, hängt von der Pensionsart ab, aufgrund derer man in Pension geht. Wird die Korridorpension in Anspruch genommen, beträgt der Abschlag 5,1 % pro Jahr und 0,426 % pro Monat zum Regelpensionsalter. Geht man aufgrund der
der Langzeitversichertenregelung mit Schwerarbeit in Pension, beträgt der Abschlag zum Regelpensionsalter 1,8 % pro Jahr und pro Monat 0,15 % zum Regelpensionsalter. Wird die Langzeitversichertenregelung in Anspruch genommen und hat man die Voraussetzungen für diese Pensionsart erst ab 2014 erfüllt, beträgt der Abschlag 4,2 % pro
zum Regelpensionsalter. Hat man als Frau der Geburtsjahrgänge 1955 bis 1958 die Anspruchsvoraussetzun gen für die Langzeitversichertenregelung bereits bis Ende 2013 erfüllt, geht man aber erst ab 2014 in Pension, beträgt der Abschlag für Frauen des Jahrganges 1955 pro Jahr 1,2 % und pro Monat 0,1 %, für Frauen des Jahrganges 1956 1,68 % pro
für Frauen des Jahrganges 1957 2,04 % pro Jahr und pro Monat 0,17 % und für Frauen des Jahrganges 1958 2,4 % pro Jahr und pro Monat 0,2 % zum Regelpensionsalter. Geht man aufgrund der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer in Pension, beträgt der Abschlag 4,2 % pro Jahr und pro Monat 0,35 % zum Regelpensionsalter. ❮
WO BEKOMMT MAN WEITERE INFOS ZUM PENSIONSKONTO? Weitere Infos zum Pensionskonto gibt es unter: www.neuespensionskonto.at
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© Barbara Kasper
In Spanien werden die ArbeitnehmerInnenrechte immer weiter ausgehöhlt.
ZURÜCK IN DIE VERGANGENHEIT
Aufgeweichter Kündigungsschutz, eingefrorener Mindestlohn, Geldstrafen und Gefängnis für Proteste.
DIE STREICHUNG von sozi- erhöht, genau wie 2014, er be- bot ihnen, den Gekündigten und Gefängnisstrafen rechnen
alen Errungenschaften und Rechten ist in Spanien quasi an der Tagesordnung. „Die Situation in Spanien ist fatal!“, meint Alicia Fernández García, Sekretärin für Ausbildung der spanischen Gewerkschaft UGT Málaga. Jede/r zweite Jugendliche in Andalusien ist arbeitslos. Finden Junge einen Job, bekommen sie „Müllverträge“ – prekär, Teilzeit oder befristet. Durch die Arbeitsmarktreform 2012 und die restriktive Sparpolitik der rechtskonservativen Regierung sind Kündigungen jetzt leichter möglich, MitarbeiterInnen können an kilometerweit entfernte Standorte versetzt werden und Firmen müssen sich nicht zwingend an „Kollektivverträge“ halten. „Das heißt, erwirtschaftet ein Unternehmen weniger Gewinn, können die Gehälter ganz einfach gekürzt werden“, so die Gewerkschafterin. 2012 wurde der Mindestlohn nicht
trägt 645,30 Euro.
STELLT UNS WIEDER EIN
„Seit Anfang Mai kampieren wir hier Tag und Nacht vor dem Büro von Gamesa und fordern unsere Wiedereinstellung. Wir wurden zu Unrecht gekündigt“, empören sich Ernesto, Victoria und weitere zwölf ElektromechanikerInnen, die bei dem Hersteller von Windkraftanlagen in Torremolinos in Südspanien angestellt waren. Mitte März 2014 wurde ihnen wegen Überbesetzung gekündigt, kurz darauf wurden 19 neue MitarbeiterInnen eingestellt. Wahrscheinlich ist, dass sie wegen aktiver Teilnahme am Streik vor zwei Jahren, bei dem sie ihre Rechte verteidigten, gehen mussten. Von Freunden und Familie werden sie mental unterstützt und mit Lebensmitteln versorgt. „Die Nachbarn sind auch auf ihrer Seite. Aber die Gemeinde ver-
Wasser zu geben, sie die Toilette oder Dusche benutzen zu lassen“, erzählt Saray Pineda Carmona (27), Jugendsekretärin der zuständigen Gewerkschaft CCOO Málaga.
STRAFEN FÜR STREIKS
Manche würden sagen, die Ex-MitarbeiterInnen von Gamesa hatten mit ihrer Kündigung noch Glück. Denn mittlerweile sei es gang und gäbe, dass Menschen, die sich an einer Demo oder einem Streik beteiligen, mit enormen Geld-
müssen. So beispielsweise acht Gewerkschafter von Airbus in Madrid, denen nach dem Generalstreik 2010 jeweils acht Jahre und drei Monate Gefängnisstrafe sowie eine Geldstrafe von über 31.000 Euro drohen. „Offiziell lauten die Anzeigen dann ‚Sachbeschädigung’, ‚Angriff auf einen Polizisten’ oder Ähnliches“, verrät Saray, die damit schon Erfahrung hat. ❮ Diesen Beitrag hat Barbara Kasper im Rahmen von eurotours 2014 verfasst, einem Projekt der Europapartnerschaft.
Info-Offensive zur EU 45.000 Kontakte in rund 200 Schulen, 89 Stationen mit dem Tourbus u. a. in Berufsschulen, Lehrwerkstätten und Betrieben – das ist die Bilanz der Informationsoffensive der Sozialpartner mit der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik. ÖGB-Präsident Erich Foglar zum Abschluss: „Wir haben den Jugendlichen nicht einfach die EU erklärt, sondern mit ihnen diskutiert, ihnen zugehört und ihre Ideen aufgegriffen.” Über die EU müsse aber auch weiterhin informiert werden. www.wasistjetzt.eu❮ 3414 l Juni 2014
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Das Bildungsangebot für ArbeitnehmervertreterInnen von
und
Hier geht´s zu unserem gesamten Angebot an Lehrgängen, Seminaren und Veranstaltungen: www.voegb.at Regelmäßige Informationen über aktuelle Bildungsangebote und Veranstaltungen des VÖGB: www.voegb.at/newsletter 12
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KARTENSTELLE
Auf alle Veranstaltu
MÖRBISCHER SOMMERR
Sternstunden live erleben am Neusiedler See Giganten der Blasmusik
Andy Lee Lang Shake, rattle and roll forever! 29. Juli – 20 Uhr
Ernst Hutter & Die Egerländer Musikanten, Da Blechhauf’n XXL und Die Innsbrucker Böhmische 28. Juli – 19.30 Uhr
Al Bano Carrisi
Rock 'n' Roll Forever – Teil II
Voices of Musical II
Peter Kraus, Pat Boone – die Rock'n'RollLegende aus den USA,
Una Notte Italiana 30. Juli – 20 Uhr Mit den Originalstars aus Wien! Die beliebtesten Hits aus:
Jekyll & Hyde, Elisabeth, Rudolf, Les Miserables, The Lion King, Hair, We Will Rock You, Dirty Dancing u. v. m. 5. August – 20 Uhr
Best of Austria
Rainhard Fendrich, Die Seer, Stefanie Werger 6. August – 20 Uhr
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Bereits über zwei Millionen Besucher – das Original vom Londoner West End! Mit großem Klangfeuerwerk 7. August – 20 Uhr
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Mehr kulturelle Angebote unter: http://kartenstelle.oegb.at Tel.: 01/534 44-39675, 39677, 39679, 39681 – Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi: 9 bis 16 Uhr; Do: 9 bis 18 Uhr; Fr: 9 bis 13 Uhr. Adresse: Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, E-Mail: ticketservice@oegb.at Bei der Kartenbestellung bitte Ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft nachweisen.
BELEGSCHAFTSVERTRETER
AM WORT
JOHANNA GRÜNDLER,
Betriebsrätin Wiener Linien
“
Bei uns arbeiten derzeit 8.734 MitarbeiterInnen, davon sind 1.094 Frauen. Seit der Ausgliederung aus den Wiener
Die Arbeit ist trotz der Schichtdienste attraktiv.
JOHANNA GRÜNDLER
Stadtwerken im Jahr 1999 gibt es unterschiedliche Arbeitsverhältnisse – zugewiesene Gemeindebedienstete und bereits fast 4.000 KV-MitarbeiterInnen, die einem eigenen Betriebskollektivvertrag unterliegen. Wir sind sehr bemüht, dass es für Frauen und Jungfamilien attraktiv ist, trotz Schichtdiensten bei uns zu arbeiten. Hervorzuheben ist dabei die Kinderzulage auch für KVMitarbeiterInnen. Elternkarenzzeiten werden für KV-MitarbeiterInnen in vollem Ausmaß angerechnet. Es gibt einen Rechtsanspruch für alle Bediensteten auf Väterfrühkarenz
WWW.BETRIEBSRAETE.AT
und keine Urlaubsaliquotierung bei Väterfrühkarenz. ❮
ZUM NACHLESEN
China ist für viele europäische Länder der wichtigste Wirtschaftspartner in Asien. Die kommende Arbeit&Wirtschaft-Ausgabe hat die Volksrepublik als Schwerpunktthema. Beiträge zur Infrastruktur, zum Städtewachstum, zu ArbeitnehmerInnenrechten, aber auch über Chinas vielfältiges Essen und Erfindungen, die dort ihren Ursprung haben, können Sie ab Ende Juni auch online nachlesen. www.arbeitwirtschaft.at ❮ 3414 l Juni 2014
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IHR GUTES RECHT GLEICHE RECHTE Ausländerbeschäftigungsgesetz
Neue Anlaufstelle soll ausbeuterische Arbeit eindämmen.
Reihe: Gesetze und Kommentare Nr. 125 Hermann Deutsch, Ingrid Nowotny, Reinhard Seitz Inkl. e-Book inside! Preis: 69,00 Euro ISBN: 978-3-99046-022-1
Kollektive Lohngestaltung in Österreich Reihe: Schriften zum Arbeits- und Sozialrecht Reinhard Resch (Hrsg.) ÖGB-Verlag 2014, 100 Seiten Preis: 24,90 Euro ISBN: 978-3-99046-058-0
Sozialleistungen im Überblick. Ausgabe 2014 Lexikon der Ansprüche und Leistungen Kammer für Arbeiter und Angestellte (Hrsg.) Inkl. e-Book inside! 486 Seiten, 16. aktualisierte Auflage 2014 Reihe: Ratgeber ÖGB-Verlag, ISBN: 978-3-99046-024-5
Bestellmöglichkeit Versandkostenfrei bestellen: http://www.arbeit-recht-soziales.at Internet: www.oegbverlag.at Telefon: 01/405 49 98-132, Fax: 01/405 49 98-136
MITLAUFEN. ÖGB und Arbeiterkammer
Wien suchen gemeinsam den schnellsten Betriebsrat und die schnellste Betriebsrätin Wiens beim Business Run am 4. September 2014. Die Teilnahme ist einfach: Wer für den Marathon bereits angemeldet und Betriebsrat in seinem bzw. Betriebsrätin in ihrem Unternehmen ist, muss sich nur auf www.businessrun.at unter „Registrierung Betriebsrat“ mit Namen und Startnummer registrieren. Also raus aus der Arbeitswelt und rein in die Laufschuhe!❮ 14
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ARBEITENDE MigrantInnen ohne gesicherten Aufenthalt in Österreich oder ohne Arbeitspapiere sind ausbeutbar und erpressbar: Arbeitgeber zahlen ihnen immer weniger Lohn und unterlaufen soziale Mindeststandards. Damit werden auch die von den Gewerkschaften hart erkämpften Arbeitsbedingungen für alle ArbeitnehmerInnen in Österreich nach und nach wieder verschlechtert. Um das zu verhindern, ist es wichtig, dass alle ArbeitnehmerInnen ihre Rechte einfordern. Diese stehen allen zu, egal ob mit oder ohne Papiere. Selbst der Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich vorliegen, er kann auch mündlich
oder stillschweigend zustande gekommen sein.
RECHTE DURCHSETZEN
Um ausbeuterische Praktiken einzudämmen und Betroffenen helfen zu können, wurde nun die Anlaufstelle „UNDOK“ gegründet – unter anderem von Gewerkschaften und der Arbeiterkammer Wien. Betroffene ArbeitnehmerInnen werden hier über ihre Rechte informiert und in mehreren Sprachen beraten. Die Anlaufstelle unterstützt auch dabei, arbeits- und sozialrechtliche Ansprüche gegenüber Arbeitgebern einzufordern und wenn nötig vor Gericht durchzusetzen. www.undok.at ❮
BERATUNGEN.
Burn-out, Mobbing, Gewalt – was oft tabuisiert wird, macht vielen Beschäftigten zu schaffen. Wo BetriebsrätInnen den KollegInnen kompetente Hilfe zukommen lassen können, findet sich, nach Bundesländern und Regionen gegliedert, auf www.mitglie derservice.at, „Beratungen“. ❮
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SOMMERZEIT IST URLAUBSZEIT Zweimal im Jahr gibt es mehr Geld am Konto, das Urlaubsund das Weihnachtsgeld. Darauf gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, das wurde von den Gewerkschaften erkämpft und in den Kollektivverträgen verankert. ÖGB aktuell beantwortet einige wichtige Fragen zu den Sonderzahlungen. Bekommt jeder Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Nein, ein 13. und 14. Gehalt gibt es nur dort, wo es die Kollektivverträge vorsehen. Freie DienstnehmerInnen oder WerkvertragsnehmerInnen haben keinen Anspruch auf
Urlaubs- und Weihnachtsgeld und auch keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wann muss das Urlaubsgeld ausgezahlt werden? Wann das Urlaubs- und Weihnachtsgeld fällig ist, d. h. auszuzahlen ist, regelt der jeweilige Kollektivvertrag. Häufig wird das Urlaubsgeld mit dem Juni-Gehalt Ende Juni und das Weihnachtsgeld mit dem November-Gehalt Ende November ausbezahlt. Kann ich mir meinen Urlaub auch auszahlen lassen, statt ihn zu konsumieren?
Nein, das ist nicht möglich. Sinn und Zweck des Urlaubs ist die Erholung. Daher ist es nicht möglich, den Urlaubsanspruch in Geld ablösen zu lassen. Nur wenn ein Arbeitsverhältnis endet, müssen offene Urlaubstage in Geld abgegolten werden, wenn sie nicht konsumiert werden können. Ich arbeite im Sommer als FerialpraktikantIn. Be komme ich da auch Urlaubsund Weihnachtsgeld? Ja, wenn Sie für die Zeit des Praktikums angestellt sind, steht Ihnen für diese Zeit ein
aliquoter Anteil an Urlaubsund Weihnachtsgeld zu. Verfällt mein Urlaub, wenn ich ihn nicht konsumiere? Nicht so schnell. Da der Urlaub der Erholung dient, sollten Sie Ihren Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres nehmen, in dem er entstanden ist. Wenn das nicht möglich ist, wird das Urlaubsguthaben in das nächste Jahr übertragen. Zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem der Urlaub entstanden ist, verjährt ein Urlaubsanspruch allerdings. Mehr Fragen und Antworten auf: www.gpa-djp.at ❮
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AUF GUTSCHEINE VON LEINER/KIKA * Gültig bis 30.5.2015. Keine Buchung auf Lyoness Cashback Card möglich. Gültig in allen kika Leiner Einrichtungshäusern in Österreich. Nähere Informationen unter www.mitgliederservice.at/leiner bzw. in Ihrem kika Leiner Einrichtungshaus.
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INFOGRAFIK HOCHSTEUERLAND – FÜR WEN? HOCHSTEUERLAND – FÜR WEN?
Einnahmen aus
Grunderwerbssteuer
939,5
754,0
2010
in Millionen Euro 23.920,0
23.390,0
21.780,0
21.600,0
726,6
Lohnsteuer
2011
789,4 2012
Auftraggeber, Quelle: ÖGB
2013 APA-AUFTRAGSGRAFIK
Österreich ist ein Hochsteuerland, das wird gerne gesagt, wenn über das Steuersystem diskutiert wird. Und nur ja keine neuen Steuern einführen, hört man da, das wäre schädlich für den Standort. Es stimmt, wir zahlen hohe Steuern. Aber erstens muss man genau betrachten, wer den Großteil der Steuerlast trägt – es sind die Arbeit-
nehmerInnen. Und zweitens sind Steuern an sich nichts Schlechtes, immerhin wird damit vieles finanziert, was allen Menschen Tag für Tag in allen Lebensbereichen zugute kommt, von Schulen und Spitälern über Straßen bis zur Wasserversorgung und vieles mehr. Daher fordert der ÖGB: Die Steuerlast gerecht verteilen. Davon haben alle etwas. ❮
NACHRICHTENDIENST ZVR-Nummer: 576439352
Herausgeber: ÖGB, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Leitung: Nani Kauer, Christoph Höllriegl Redaktion: Amela Muratović, Florian Kräftner, Katja Dämmrich, Franz Fischill, Friederike Scherr, Barbara Kasper Alle: 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 ÖGB01/534 Nachrichten Dienst Tel.: 44-39263, Fax: 01/53402Z031767 44-39916, E-Mail: presse@oegb.at Medieninhaber und Hersteller: Verlag des ÖGB GmbH 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
APA-AUFTRAGSGRAFIK 0129-1405
Bildredaktion und Layout: Isabelle Carhoun, Stephanie Guberner Fotos: Jahres-Abo: € 21,80 (Einzelnummer € 1,05 + Versand) Zu bestellen unter Tel. 01/534 44-39738 (Fr. Stieber) Verlags- und Herstellungsort: Wien Adressänderungen: Tel.: 01/534 44-39100, E-Mail: service@oegb.at, Mo bis Do: 8.00–16.30, Fr: 8.00–12.00 Uhr Offenlegung gemäß Mediengesetz, § 25: www.oegb.at/offenlegung
ÖGB Nachrichten Dienst 02Z031767 Ein Ersuchen Laimgrubengasse 10 des Verlages an den/die BriefträgerIn: hrichten Dienst 02Z031767 Falls Sie diese Zeitschrift nicht zustellen können, teilen Sie 1060 Wien
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wax Straße/Gasse / 30.5.2013 Postleitzahl Haus-Nr./Stiege/Stock/Tür
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Besten Dank P.b.b. 02Z031767M ÖGB-Verlag, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1