Studienleitfaden USW SoWi Geo WS1617

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STUDIENLEITFADEN 2016/17

UNIVERSITÄT STUDIUM BILDUNG LERNEN

UMWELTSYSTEMWISSENSCHAFTEN KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

EIGENVERANTWORTLICHKEIT INTERDISZIPLINARITÄT SYSTEM-UND FORMALWISSENSCHAFTEN

FACHSCHWERPUNKTE BETRIEBSWIRTSCHAFT VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE GEOGRAPHIE

WWW.UMWELTSYSTEMWISSENSCHAFTEN.AT



Inhaltsverzeichnis Einleitung Vorwort der Studienvertretung Studienvertretung/Interessensgemeinschaft USW

Das Studium Umweltsystemwissenschaften Studieren im Ausland

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Seite 7 Seite 10

Infos zu Studienbeginn Inskriptionsphase Nächste Schritte Anmeldung zu Lehrveranstaltungen Wie finde ich meinen Hörsaal? Tutorien Bibliothek Anerkennung und Zeugnisnachträge Abkürzungen/Begriffserklärungen

Seite 11 Seite 11 Seite 11 Seite 12 Seite 12 Seite 12 Seite 13 Seite 13

Einteilung des Studienjahres 2015/16

Seite 15

Informationsmöglichkeiten

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Musterstudienplan USW-BW Musterstudienplan USW-VWL Musterstudienplan USW-Geographie Curriculum für das Bachelorstudium USW-Betriebswirtschaft Curriculum für das Bachelorstudium USW-Volkswirtschaftslehre Curriculum für das Bachelorstudium USW-Geographie

Seite 19 Seite 21 Seite 23 Seite 25 Seite 43 Seite 58

AbsolventInnenverein Umweltsystemwissenschaften

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Das USW-Logo

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Campusplan

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Umweltsystemwissenschaften Vorwort der Studienvertretung Liebe(r) Studierende(r), liebe(r) Studieninteressierte Wir - deine Studienvertretung Umweltsystemwissenschaften - möchten dich herzlich an der KarlFranzens-Universität Graz willkommen heißen. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass Du speziell zu Beginn deines Studiums mit sehr vielen neuen Informationen konfrontiert sein wirst und es Zeit benötigt, bis Du dich im System Universität gut zurecht findest. Übliche Fragen sind beispielsweise: •

Was ist eigentlich Umweltsystemwissenschaften und was hat es mit den einzelnen Fachschwerpunkten auf sich?

Wie kann ich mich für das Studium Umweltsystemwissenschaften anmelden?

Wo finde ich meinen Stundenplan bzw. wie melde ich mich zu Lehrveranstaltungen an?

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Um dir den Einstieg ins Studium zu erleichtern haben wir vorliegenden Studienleitfaden verfasst. Neben den Curricula der verschiedenen Fachschwerpunkte, die das Herzstück dieses Leitfadens darstellen, enthält er allgemeine Informationen zum Studienbeginn und gibt einen Einblick über die Struktur und Institutionen rund um das Studium Umweltsystemwissenschaften. Wir empfehlen dir diesen Leitfaden zu Beginn deines Studiums durchzulesen, damit mögliche Unklarheiten beseitigt und Probleme im Vorhinein vermieden werden können. Solltest Du dennoch Fragen haben, die nicht ausreichend im Leitfaden beantwortet werden können, kannst Du gerne in eine unserer Sprechstunden kommen oder dich an uns per E-Mail (umweltsystemwissenschaften@oehunigraz.at) wenden. Weitere Informationen zu den Kontaktmöglichkeiten findest du ab Seite 16. Einen guten Start in diesen neuen und spannenden Lebensabschnitt sowie einen erfolgreichen Start in das Studium wünscht dir deine Studienvertretung Umweltsystemwissenschaften

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Studienvertretung/Interessensgemeinschaft USW Im Studium Umweltsystemwissenschaften repräsentiert die Studienvertretung (StV) und Interessensgemeinschaft (IG) USW eine Gemeinschaft von engagierten Studierenden, die sich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Studiums einsetzen. Am Papier gibt es zwar eine formale Trennung, da die StV die gesetzliche Vertretung ist, in der Praxis ziehen wir aber an einem Strang und Entscheidungen werden im Verbund StV und IG getroffen. Nachfolgend ein genauerer Überblick über die einzelnen Aufgaben.

Studienvertretung USW Für jede Studienrichtung gibt es eine Studierendenvertretung, die sich aus engagierten Studierenden zusammensetzt. Die Mitglieder der StV werden alle zwei Jahre im Rahmen der ÖH-Wahl in einer direkter Personenwahl gewählt; die letzte Wahl fand im Sommersemester 2015 statt. Die StV USW ist somit deine gesetzliche Interessensvertretung und besteht aus fünf Mitgliedern an der Karl Franzens Universität Graz (Moritz Steinbacher, Bianca Steiner, Marco König, Anita Zehetner und Jana Vass) und drei Mitgliedern an der Technischen Universität Graz (Paul Krassnitzer, Christoph Breitenberger, Martin Seiler). Daneben gibt es noch zahlreiche andere Studierende, die sich im Rahmen der IG USW für das Studium USW engagieren.

Moritz Steinbacher

Bianca Steiner

Marco König

Anita Zehetner

Jana Vass

Paul Krassnitzer

Christoph Breitenberger

Martin Seiler

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Die StV ist deine erste Anlaufstelle, wenn Du Fragen oder Probleme im Studium hast. Da wir alle schon länger studieren, haben wir die meisten Situation x-Mal erlebt und können dir schnell eine Antwort auf deine Fragen geben bzw. einen Lösungsweg bei komplizierteren Problemen vorschlagen. Für knifflige Sachverhalte sind wir zudem in der ÖH bzw. an der Universität in einem Netzwerk integriert, um dir rasch weiterhelfen zu können. Die StV nominiert Studierende in verschiedene universitäre Gremien bzw. Kommissionen, wodurch wir unser Studium mitgestalten können. Zu den Aufgaben der StV zählen weiters MaturantInnen- und Studierendenberatung, die Organisation von Erstsemestrigentutorien, die wöchentliche Abhaltung der Sprechstunden und Mitentscheidung über Studienpläne und das Lehrveranstaltungsangebot. Ebenso ist natürlich viel Platz für soziale Aktivitäten, die vor allem im Verbund mit der IG veranstaltet werden. Du kannst uns am besten per E-Mail oder in den Sprechstunden erreichen oder Du sprichst uns einfach am Campus an.

Interessensgemeinschaft USW Unser Studium entstand aus dem Engagement einiger weniger Studierender und auch Lehrender. Dieses Engagement führt die StV gemeinsam mit der Interessengemeint (IG) fort. Die IG ist eine Gruppe von Studierenden aller Fachschwerpunkte, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Entwicklung des Studiums USW von Studierendenseite voranzutreiben und die Identifikation der Studierenden mit dem Studium zu fördern. Bei unseren Projekten wird kein Unterschied gemacht, ob man Mitglied in der StV oder in der IG ist. Die IG veranstaltet vor allem viele soziale Aktivitäten. So gab es in der Vergangenheit zahlreiche Ausflüge und Veranstaltungen, wie etwa das jährliche USW-Fest (übrigens eines der größten und schönsten Studienrichtungsfeste an der Uni), eine Weihnachtsfeier, Fahrradausflüge oder studiumspezifische Veranstaltungen. Wenn Du Lust und Laune hast dich auch außerhalb des normalen Studienalltags noch für dieses tolle Studium einzusetzen oder einfach mal informieren willst, dann komm am besten zu einem unserer USW-Stammtische, die in der Regel alle zwei Wochen während des Semesters stattfinden. Bei diesen Treffen wird über alle USW-relevanten wie auch andere Themen gesprochen.

Die USW-Community Die USW-Community (umweltsystemwissenschaften.at) ist der virtuelle Treffpunkt aller USWStudierenden. Online findest Du ein Diskussionsforum, unsere regelmäßigen StV-Berichte, einen Veranstaltungskalender sowie viele nützliche Downloads wie alte Prüfungen, Mitschriften oder Skripten. Weiters werden die Studienleitfäden und die aktuellen Sprechstundentermine dort veröffentlicht. Wir empfehlen, dass Du dich auch in den USW-Verteiler einträgst, welcher dich laufend mit Informationen rund ums Studium versorgt. Ebenso sind wir auf Facebook unter facebook.com/umweltsystemwissenschaften aktiv. Via E-Mail sind wir unter umweltsystemwissenschaften@oehunigraz.at erreichbar. Seite 6


Das Studium Umweltsystemwissenschaften Grundidee des Studiums

Struktur des Studiums

Um Auswirkungen von Handlungsweisen des Menschen auf seine Umwelt zu erfassen, wird in jeder Berufssparte zunehmend die kommunikative Einbindung des eigenen Fachbereiches in andere verlangt. Erst dadurch wird der Zugang zu Umweltsystemen so erweitert, dass ursachengerechte Problemlösungs­s trategien entwickelt werden können.

Zentrale Vorgabe für dieses Studium ist die Teamfähigkeit und die interdiszipli­n äre Ausbildung der Absolventinnen und Absolventen. Daher umfasst die Grundstruktur:

Da das Problemfeld Mensch und Umwelt untrennbar mit dem Handeln des Menschen individuell, wie auch im sozialen und wirtschaftlichen Kontext, ver­b unden ist, reicht eine umfassende naturwissenschaftliche und/oder technische Analyse allein nicht aus. Vielmehr ist eine interdisziplinäre Betrachtungsweise notwendig, die auch wirtschaftliche, soziale, juridische und philosophische As­p ekte berücksichtigt und dem systemhaften Charakter der Umwelt entspricht. Die Grundidee des Studiums „Umweltsystemwissenschaften“ ist es, neben einer fundierten fachspezifischen Ausbildung, die Grundlagen und das Denken einiger weiterer Disziplinen zu vermitteln, um dadurch Beziehungen zwischen diesen herzustellen. Es geht dabei nicht nur um die Analyse der einzelnen Systemelemente, son­d ern auch um das Studium der Systemdynamik und der Vernetzung dieser Elemente untereinander. Daher sind auch systemanalytische und mathemati­ sche Methoden wesentlicher Bestandteil des Studiums. Ziel dieses Studiums ist, den Absolventinnen und Absolventen zu ermöglichen, in einem interdis­z iplinären Team einerseits fachliche Kompetenz und andererseits die Fähigkeit zur Vernetzung verschiedener Wissensgebiete einzubringen.

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■ ■Das Fachstudium des gewählten Schwerpunktes ■ ■Die Ausweitung auf andere Fachbereiche durch Gebundene Wahlfächer ■ ■Die Vernetzung der Disziplinen in fächerübergreifenden und problem­o rientierten Praktika ■ ■Grundlagen aus dem Bereich Systemwissenschaften, Mathematik und Statistik ■ ■Freie Wahlfächer

Fachstudium im Schwerpunkt Die zu belegenden Fächer des Schwerpunktes decken sich zu einem Großteil mit jenen des jeweils zugrunde liegenden Fachstudiums und bilden den stun­ d enmäßig weitaus größten Anteil, sowohl in den Bachelor- als auch in den Masterstudien. Dadurch wird gewährleistet, dass Absolventinnen und Absolventen selbstverständlich auch in ihrer Disziplin anerkannte Fachleute sind. Derzeit können die Fachschwerpunkte Betriebswirtschaft (BW), Geographie (Geo), Naturwissenschaften-Technologie (NAWI-Tech) und Volkswirtschaftslehre (VWL) gewählt wer­d en.

Eine Ausweitung auf andere Fachbereiche durch Gebundene Wahlfächer In den Bachelor- bzw. Masterstudien müssen Gebundene Wahlfächer in Form eines umweltorientierten Wahlfachs gewählt werden. Sie dienen der Vermitt­lung von Kenntnissen aus


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

anderen umweltrelevanten Disziplinen. In der Regel bestehen die einzelnen Fächer­ b ündel aus Veranstaltungen, die Basiswissen vermitteln, und aus weiterfüh­r enden bzw. vertiefenden Lehrveranstaltungen. Im Bachelorstudium soll­ t en, da keine Vorkenntnisse vorliegen, Basislehrveranstaltungen gewählt wer­d en. Im aufbauenden Masterstudium kann hingegen optional entschieden werden, ob man Gebundene Wahlfächer herausgreift, die im Bachelorstudium nicht gewählt wurden (dadurch wird eine sehr breite umwelt­w issenschaftliche Ausbildung erreicht), oder ob man das bereits erworbene Wissen vertieft. Die Gebunden Wahlfächer ermöglichen in einem erheblichen Ausmaß eine individuelle Gestaltung des Studiums. Die Definition des umweltorientierten Wahlfachs findest Du im Studienplan. Um Verwirrungen vorzubeugen: Was ist „ein Fach aus umweltrelevanten Gebieten aus gemäß § 54 UG 2002 eingerichteten Studien“ ? Der § 54 des Universitätsgesetzes 2002 umfasst alle Studien, die nach dem UG 2002 in Österreich eingerichtet werden können. Du kannst also nahezu alles als umweltorientiertes Wahlfach verwenden, das Grundlagen bzw. umweltrelevante Gebiete umfasst. Vergiss nicht, die konkrete Ausgestaltung deiner umweltorientierten Wahlfachs obliegt ganz allein dir! Das notwendige Formular findest Du dazu auf der Homepage des Koordinationsbüros (umweltsystemwissenschaften.uni-graz.at).

Interdisziplinäre Praktika Das Interdisziplinäre Praktikum (IP), das eine verpflichtende Lehrveranstaltung ist, zeichnet sich dadurch aus, dass umweltbezogene Problemstellungen interdisziplinär behandelt werden und somit eine Interaktion zwischen den verschiedenen Fachschwerpunkten stattfindet. Somit sind USW-Studierende einerseits mit Aufgaben konfrontiert, mit denen sie innerhalb ihres Fachschwerpunkts kaum in Berührung kommen, andererseits entwickeln sich dadurch zahlreiche neue Perspektiven. Eine Besonderheit des IP ist, dass es von USW-Studierenden –

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sprich dir - organisiert werden kann und somit die Möglichkeit bietet, ein Thema eigener Wahl innerhalb einer LV zu bearbeiten. Bedenke, dass die Organisation eine gewisse Vorlaufzeit benötigt und grundsätzlich ein Jahr vor der eigentlichen Abhaltung des IP startet. Wir veranstalten zu Beginn des Wintersemesters eine allgemeine Infoveranstaltung (in der Regel Anfang November), um dich noch einmal genauer über diesen einzigartigen Lehrveranstaltungstyp zu informieren. In der Folge unterstützen wir dich bei Bedarf gerne bei der Organisation im Rahmen so genannter IP-Treffen, die ebenfalls im Wintersemester stattfinden. Weitere allgemeine Infos zur Organisation sind im IP-Leitfaden unter umweltsystemwissenschaften.uni-graz.at erhältlich.

Grundlagen aus Systemwissenschaften, Mathematik und Statistik Die Systemwissenschaften stellen die wissenschaftstheoretischen Vorausset­z ungen und methodischen Grundlagen für Analysen komplexer Entscheidun­ g en zur Verfügung. Sie untersucht die Zusammenhänge und Wechselwirkun­g en in Systemen, um zu einem besseren Verständnis von deren Verhalten zu gelangen. Das beinhaltet die Entwicklung verschiedenartiger Modelle mit As­ p ekten der Wirklichkeit. Um mit Modellen arbeiten zu können, müssen formal­ w issenschaftliche Grundlagen bekannt sein. Daher sind Mathematik, Statistik und Systemwissenschaften verpflichtend vorgeschrieben.

Freie Wahlfächer Freie Wahlfächer ermöglichen eine Vertiefung der Materie des Fachschwer­p unktes, der Gebundenen Wahlfächer oder der Systemwissenschaften, kön­n en aber auch völlig neue Wissenschaftsgebiete eröffnen. Sie sind uneinge­ schränkt wählbar.


Bachelorarbeit Im Bachelorstudium der Umweltsystemwissenschaften ist von den Stu­d ierenden eine Bachelorarbeit zu verfassen, die begleitend zu speziellen Lehrveranstaltungen erarbeitet wird. Genaue Infos sind im Curriculum zu finden.

Masterstudium Da sich dieser Leitfaden an Studienanfänger richtet, wird aus Platzgründen auf den Abdruck der Mastercurricula verzichtet. Diese können unter umweltsystemwissenschaften.uni-graz.at eingesehen werden. Solltest Du dennoch Fragen speziell zu einem USW-Masterstudium haben, so helfen wir dir gerne weiter.

Berufsbild Heute werden komplexe Umweltprobleme von disziplinorientierten Fachleuten mit einer mehr oder weniger guten Zusatzausbildung bearbeitet. Die Zukunft erfordert neben den Fachspezialistinnen bzw. Fachspezialisten interdisziplinär gebildete Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschafter, die in der Lage sind, Probleme aus verschiedenen Fachbereichen zu integrieren. Diese Aufgaben können nur durch die Vernetzung von Fachdisziplinen im Team gelöst werden. AbsolventInnen der Studienrichtung Umweltsystemwissenschaften sollen in der Lage sein, das Wissen aus mehreren Disziplinen unter Einschluss ihres eige­ n en Fachschwerpunktes einer globalen Gesamtbeurteilung zu unterziehen. Sie können – gemeinsam mit anderen – Strategien zur Lösung und Vermeidung von Umweltproblemen entwickeln. Wir erwarten Betätigungsfelder in allen Gebieten, in denen die Absolventinnen und Absolventen der gewählten Schwerpunkte (das heißt als Betriebswirtinnen bzw. Betriebswirte, Geographinnen bzw. Geographen,...) eingesetzt werden, wo­ b ei diese zusätzlich in der Lage sind, in folgenden Bereichen entscheidend mitzuarbeiten:

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■ ■Forschung und Lehre in umweltbezogenen Bereichen der Wissenschaft. ■ ■Beratung und Betreuung von Umweltschutzeinrichtungen bei Gemeinden, Bezirken, Ländern und Bund. ■ ■Leitung und Mitarbeit bei Forschungsvorhaben und Umweltverträglichkeits­p rüfungen. ■ ■Mitwirkung bei Entwurf, Aufbau, Betrieb, Auswertung und Interpretation von Umweltbeobachtungssystemen. ■ ■Mitwirkung bei der Planung und Entwicklung umweltschonender Produkte und Produktionsformen. ■ ■Medienarbeit und Lehre an Schulen und Weiterbildungseinrichtungen. ■ ■Mitarbeit in allen anderen Bereichen, in denen Fachwissen gepaart mit ökologischem Verständnis gefragt sind. ■ ■Darüber hinaus beinhaltet das Berufsbild auch Aufgaben des Projektmana­ g ements außerhalb des Umweltbereiches.

Studienkennzahlen Bachelor 033

548 549 550 588

Fachschwerpunkt BWL VWL NAWI-Tech Geographie

Master 638 640 948 066 949 650 880

Geographie Industrial Ecology Nachhaltigkeitsorientiertes Management VWL NAWI-Tech Sustainable Development


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Studieren im Ausland

dauern. Zusätzlich müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, um ein ERASMUSMobilitätsstipendium zu bekommen:

Interdisziplinär bedeutet auch interkulturell! Auslandsstudien bieten nicht nur die Möglichkeit neue Kontakte zu knüpfen, sondern auch das Studium sinnvoll zu ergänzen. Für viele Studierende ist der Schritt in die große weite Welt reizvoll, wodurch sich vollkommen neue Perspektiven bezüglich Eigenständigkeit, Gespür für fremde Kulturen und Sprachenvielfalt ergeben. Durch die zunehmende Globalisierung wird Auslandserfahrung auch in der Berufswelt zu einem immer wichtigeren Charakteristikum. Besonders zu empfehlen ist, neben den weltweiten Programmen wie ISEP und Joint Studies, das europäische ERASMUSProgramm. Der Zeitpunkt des Auslandssemester kann beliebig gewählt werden. Jedoch ist aufgrund der administrativen Abläufe ein Auslandssemester frühestens ab dem 3. Semester realistisch. Unser Institut für Systemwissenschaften, Innovation & Nachhaltigkeitsforschung (kurz ISIS) hat im Rahmen dieses Programmes gute Kontakte mit Universitäten aus Großbritannien, Schweden, Deutschland und Frankreich aufgebaut. Diese sollen den Studierenden die Möglichkeit bieten vertiefend im Bereich der Umweltsystemwissenschaften Lehrveranstaltungen zu besuchen. Außerdem gibt es natürlich die Möglichkeit über den jeweils gewählten Schwerpunkt einen Erasmusplatz zu bekommen. Dies ist besonders für den Schwerpunkt USW Geographie zu empfehlen, um die spätere Anrechnung der Lehrveranstaltungen zu erleichtern. Der Vollständigkeit halber sollte noch erwähnt werden, dass Du dir auch eigenständig einen Platz an einer beliebigen anderen Universität suchen kannst. Natürlich solltest Du dabei einiges an Geduld mitbringen, denn die Planung eines Auslandsstudiums sollte erfahrungsgemäß etwas über einem Jahr

Zum Zeitpunkt des Antritts musst Du mindestens ein Jahr ein USW Studium studiert haben.

Bisher noch keinen ERASMUS-Studienaufenthalt absolviert haben.

Als Mindeststudienleistung für das Mobilitätsstipendium müssen 3 ECTS-Punkte pro Monat des Studienaufenthaltes anerkannt werden. Das heißt deine Lehrveranstaltungen, die Du im Ausland belegst, müssen in deinem jetzigen Stundenplan anerkannt werden. Am einfachsten ist es, wenn Du deine gebundenen oder freien Wahlfächer während deines Auslandsstudiums belegst.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird das ERASMUS-Mobilitätsstipendium die höheren Lebensunterhaltungskosten versuchen auszugleichen und Du bekommst zwischen 282 und 333 Euro pro Monat überwiesen. Falls Du eine Studienbeihilfe bekommst, hast Du auch die Möglichkeit darüber ein Stipendium zu beantragen. Das Büro für internationale Beziehungen (kurz: BiB) koordiniert die Aufenthalte und steht jedem Studierenden mit fachkundiger Hilfe zur Seite. Jedes Jahr werden, beginnend mit dem Wintersemester, Informationsveranstaltungen organisiert, um den Studierenden bei der Suche und Organisation zu helfen. Wenn Du also an einem Auslandsstudium interessiert bist, solltest Du mindestens ein Jahr vorher im BiB vorbeischauen um dich zu erkundigen und rechtzeitig zu bewerben. Auf der Homepage des BiB (international.uni-graz.at) findest Du alle weiteren Unterlagen inklusive einem Leitfaden mit den wichtigsten Informationen. Erlebe eine unvergessliche Zeit, treffe Gleichgesinnte aus anderen Ländern und erfahre was es heißt in einem interkulturellen Umfeld studiert zu haben!

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Infos zu Studienbeginn

gilt eine Bezahlung des ÖH-Beitrags als Fortsetzung des Studiums.

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

Auf den folgenden Seiten möchten wir dir einen Überblick über die wichtigsten Schritte zu Studienbeginn geben, der mit der Inskriptionsphase beginnt und mit dem Besuch der Lehrveranstaltungen sein erstes Ziel erreicht.

Inskriptionsphase Um ein Studium beginnen zu können, musst Du dich auf der Uni Graz für ein Studium inskribieren. Alle Informationen dazu bekommst Du unter: studienabteilung.uni-graz.at/de/datenerfassung-zur-inskription/anfaengerinnen/. Wichtig ist, dass Du die Zulassungsfrist beachtest (siehe Termine und Fristen auf Seite 15).

Nächste Schritte Nach deiner Inskription erhältst Du deine Matrikelnummer, einen PIN-Code und einen Zahlschein für den ÖH-Beitrag. Nach Bezahlung des ÖH-Beitrags kannst Du dir deine UniGrazCard in der Studien- und Prüfungsabteilung abholen. Diesen Ausweis benötigst Du zum Beispiel für die Ausleihe in den Bibliotheken. Wichtiger aber ist, dass nach Einzahlung deines ÖH-Beitrags dein Zugang für das UniGrazOnline-System freigeschaltet wird und Du dich für die einzelnen Lehrveranstaltungen anmelden kannst. Ebenso wird dein E-MailAccount an der Uni freigeschaltet über den sämtlicher Informationsfluss läuft. Es ist also wichtig, dass Du nach der Inskription deinen ÖH-Beitrag gleich bezahltst, damit Du dich überhaupt zu Lehrveranstaltungen anmelden kannst. In den nächsten Semestern

Es gibt an der Universität keinen fixen Studienplan, deshalb musst Du die Planung deines Semesters selbst übernehmen. Als Orientierungshilfe gibt es den Musterstudienplan, den wir dir für die Planung am Anfang empfehlen. Diesen findest Du hier im Studienleitfaden (Seite 19-24) bzw. unter Anhang 2 in deinem Curriculum. Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (LV) selbst erfolgt über UniGrazOnline (UGO). Nach dem Login klickst Du zuerst links auf „Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät“, danach „Studienangebot“, als nächstes öffnest Du den Reiter „Bachelorstudien“ und wählst dein entsprechendes Studium aus. Danach klickst Du auf „Semesterplanansicht“ und auf „1. Semester“. Dort findest Du kompakt alle Lehrveranstaltungen, die für das erste Semester empfohlen werden. Nach Klick auf die jeweilige Lehrveranstaltung kannst Du dich rechts oben unter LV-Anmeldung anmelden. Wenn es Probleme mit der Anmeldung gibt, empfehlen wir, die Podcasts von 4students (Kontakt s. Seite 18) anzusehen. Beachte bei der Planung deines Semesters zu welchen Lehrveranstaltungen bzw. Gruppen Du dich anmeldest, damit es zu keinen Überschneidungen kommt. Wichtig dabei ist, dass Du die jeweiligen Anmeldephasen beachtest, da je nach Lehrveranstaltung ein anderer Anmeldezeitraum gilt. Dieser scheint bei der jeweiligen LV-Anmeldung auf.

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Wie finde ich meinen Hörsaal?

Fachtutorien

Bei jedem LV-Termin ist der Hörsaal bzw. Lehrraum mit einem Kürzel wie „HS 11.01“ oder „SR 15.32“ angeführt. Dies ist wie folgt zu lesen:

Bei Fachtutorien handelt es sich um Tutorien, die zusätzlich zu Lehrveranstaltungen angeboten werden. Diese Tutorien können freiwillig besucht werden, sprich es ist keine Anmeldung erforderlich und man bekommt auch keine Note bzw. ECTS. Die Tutorien selbst werden bei den Terminen der jeweiligen Lehrveranstaltungen im UGO angekündigt. Der Besuch der Tutorien macht somit nur Sinn, wenn gleichzeitig die Lehrveranstaltung absolviert wird.

HS ... die ersten beiden Buchstaben bezeichnen den Lehrsaaltyp (z.B. HS für Hörsaal, SR für Seminarraum etc.). 11 ... diese beiden Ziffern bezeichnen das Gebäude in dem sich der Hörsaal befindet. Einen schnellen Überblick über die Gebäudenummern erhältst du auf dem Campusplan (Seite 76). 0 ... die vorletzte Ziffer steht für die Etage, in der sich der Lehrsaal befindet. 1 ... die letzte Ziffer legt fest um welchen Hörsaal es sich handelt, da sich fast immer mehrere auf einer Etage befinden.

Erstsemestrigentutorium Zu Beginn deines Studiums empfehlen wir dir einen Besuch des Erstsemestrigentutoriums. In gemütlicher Atmosphäre beantworten Höhersemestrigere deine Fragen und geben dir allgemeine Tipps für den Studienbeginn. Ebenso lernst Du andere Studierende im ersten Semester sowie Graz und seine Besonderheiten kennen. Im Wintersemester werden die Tutorien in der Regel 2x wöchentlich angeboten, im Sommersemester 1x wöchentlich. Das erste Tutorium startet in der Regel im Anschluss an die letzte Einheit der Orientierungslehrveranstaltung, die weiteren Termine werden über unsere Kanäle (Homepage, Facebook, USW-Verteiler) ein paar Tage vorher angekündigt.

Die Tutorien gliedern sich in begleitende Tutorien, wie etwa in Integral- und Differentialrechnung für USW, die während des ganzen Semesters angeboten werden sowie prüfungsvorbereitende, die hauptsächlich vor Vorlesungsprüfungen angeboten werden. Wir können leider nicht garantieren, dass die Tutorien jedes Studienjahr angeboten werden. Wenn ihr merkt, dass ein Bedarf in einer Lehrveranstaltung besteht, gebt uns Bescheid und wir versuchen eine Lösung zu finden.

Bibliotheken Dein Studierendenausweis (UniGrazCard) ist gleichzeitig dein Bibliotheksausweis. Die Karte muss einmalig registriert werden. Dies erfolgt über deine Visitenkarte in UGO. Unter dem Menüpunkt „Dienste“ klicke auf „Bibliothek“ und akzeptiere noch die Bibliotheksordnung. Ca. 15 Minuten später kannst Du alle Dienste der Bibliothek nutzen, sofern die Karte mindestens einen Tag aktiv ist. An der Uni Graz gibt es verschiedenste Bibliotheken, die sich sowohl in Auswahl als auch Größe unterscheiden. Die wichtigste ist die Hauptbibliothek sowie je nach Fachschwerpunkt die jeweiligen Fakultäts- und Instituts-

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bibliotheken. Es werden Bücher in der Lehrbuchsammlung bzw. Semesterhandapparat, sowie im Magazin angeboten. Erstere sind in der Regel Lehrbücher, die Du in deinen Lehrveranstaltungen benötigst und können direkt vor Ort entliehen werden. Alle anderen Bücher müssen zuerst online unter unikat.uni-graz.at reserviert werden. Wir empfehlen, dass Du an einer Bibliotheksführung teilnimmst, damit Du dich während deines Studiums schnell zurecht findest.

Anerkennungen und Z eugnisnachträge

möchten wir dich an die Homepage des URBIDekanats und die dort auffindbaren Leitfäden zur Anerkennung verweisen. Weiters gibt es von 4students ein Video für die Anerkennung von Lehrveranstaltungen, das dir die Eingabe erleichtern sollte.

Abkürzungen/Begriffserklärungen In diesem Kapitel wollen wir dir weit verbreitete Begriffe bzw. Abkürzungen näher bringen, die dir immer wieder im Studienalltag begegnen werden. Für eine Übersicht der Lehrveranstaltungstyspen bzw. deren Abkürzungen siehe § 2 Abs (6) deines Curriculums (s. Seite 31).

Für den Ablauf der Anerkennungen und Zeugnisnachträge von Lehrveranstaltungen

BiB

Bibliothek - in der Regel ist die Hauptbibliothek gemeint. Wenn du dich mit dem Thema Auslandssemester beschäftigst, dann wird damit auch das Büro für internationale Beziehungen abgekürzt.

Curriculum

Das Curriculum – auch als Studienplan bezeichnet – ist die gesetzliche Grundlage deines Studiums und gleichzeitig der Plan, nach dem Du studieren musst.

CuKo

Die Curriculakommission beschließt und verändert die jeweiligen Curricula und ist verantwortlich für die Lehrplanung. Sie besteht aus je drei Vertretern der ProfessorInnen, drei des sogenannten Mittelbaus sowie drei Studierenden.

CuKo-Vorsitzender

Der/die CuKo-Vorsitzende ist in deinem Studium vor allem für mögliche Anrechnungen zuständig.

Dekanat

Das Dekanat ist für die Administration einer jeden Fakultät zuständig. So werden am Dekanat etwa Anrechnungen von Lehrveranstaltungen bearbeitet.

ECTS

Das „European Credit Transfer System” ist das europäisches System für die Anrechnung von Studienleistungen. In deinem Bachelorstudium hast Du 180 ECTS zu absolvieren. 1 ECTS entspricht einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich 25 Arbeitsstunden (Anm.: Der Aufwand kann je nach Lehrveranstaltungstyp stark variieren).

Fakultät

Die Fakultät ist eine Organisationseinheit der Universität, unter welcher mehrere fachverwandte Institute und Studienrichtungen zusammengefasst sind.

HTU

HochschülerInnenschaft an der Technischen Universität Graz Seite 13


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

IG USW

Interessensgemeinschaft USW

ISIS

Institut für Systemwissenschaften-, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung

KFU(G)

Karl-Franzens-Universität (Graz)

KoBü

Das Koordinationsbüro für USW ist dein erster Ansprechpartner seitens der Universität für mögliche Fragen und Probleme (Kontaktdaten sind auf Seite 16 zu finden).

LV

Lehrveranstaltung

Matrikelnummer

Deine persönliche Kennnummer an der Universität, mit Hilfe derer du dich überall anmelden kannst. Du bekommst in deinem Leben nur eine Matrikelnummer.

ÖH

Österreichische HoschülerInneschaft; die gesetzliche Interessenvertretung der Studierenden. Du bist automatisch Mitglied, da Du jedes Jahr den ÖH-Beitrag zahlen musst.

Satzung

Die Satzung einer Universität definiert Rechte und Pflichten und vervollständigt die Bestimmungen des Universitätsgesetzes. Für detailiertere Fragen wende dich bitte direkt an uns.

StuKo

Die StuKo ist an der TU das Pendant zur CuKo und besteht im Fall von USW aus je zwei Vertretern der ProfessorInnen, des Mittelbaus sowie zwei Studierenden.

SS/SoSe

Sommersemester

STEOP

Die Studieneingangs- und Orientierungsphase enthält einführende und orientierende Lehrveranstaltungen des jeweiligen Studiums. Sie muss positiv absolviert werden, um mehr wie 60 ECTS (BW, Geo, VWL) bzw. 40 ECTS (NAWI-Tech) Pflichtfächer absolvieren zu können. Die genaue Regelung ist in den jeweiligen Curricula einsehbar.

StPA

Studien- und Prüfungsabteilung

StV

Studienvertretung (s. Seite 5)

TU(G)

Technische Universität (Graz)

WS

Wintersemester

UG

Das Universitätsgesetz 2002 betrifft alle österreichischen Universitäten und beinhaltet viele Bestimmungen, die für dich relevant sein können. Wir bitten darum, dass Du dich bei etwaigen Fragen an uns wendest, da eine Auflistung den Rahmen dieses Leitfadens sprengen würde.

UGO

Das UniGrazOnline ist das zentrale Online-Tool, das Du für die Organisation deines Studiums benötigst.

USW

Umweltsystemwissenschaften Seite 14


Einteilung des Studienjahres 2016/17 Wintersemester 2016/17 Datenerfassung zur Inskription

ab 15. Juni 2016

Beginn des Wintersemesters

1. Oktober 2016

Beginn der Lehrveranstaltungen

3. Oktober 2016

Ende der Lehrveranstaltungen

4. Februar 2017

Ende des Wintersemesters

4. März 2017

Allgemeine Zulassungsfrist

11. Juli - 5. September 2016

Nachfrist

6. September 2016 - 30. November 2016

Einreichfrist Stipendium*

bis 15. Dezember 2016

Sommersemester 2017 Datenerfassung zur Inskription

ab 6. Dezember 2016

Beginn des Sommersemesters

6. März 2017

Beginn der Lehrveranstaltungen

6. März 2017

Ende der Lehrveranstaltungen

1. Juli 2017

Ende des Sommersemesters

30. September 2017

Allgemeine Zulassungsfrist

9. Jänner - 5. Februar 2017

Nachfrist

6. Februar - 30. April 2017

Einreichfrist Stipendium*

bis 15. Mai 2017

Lehrveranstaltungsfreie Zeit Allerseelen

2. November 2016

Weihnachtsferien

19. Dezember 2016 - 7. Jänner 2017

Semesterferien

6. Februar - 4. März 2017

Osterferien

10. April 2017 - 22. April 2017

Tag der Rektorin/des Rektors

16. Juni 2017

Dienstag nach Pfingsten

16. Juni 2017

Sommerferien

3. Juli 2017 - 30. September 2017

* Alle Informationen zum öffentlichen Stipendium erhältst du beim Sozialreferat der ÖH (Seite 18) bzw. unter stipendium.at. Seite 15


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Allgemeine Informationsmöglichkeiten Studienvertretung und Interessensgemeinschaft USW

HochschülerInnenschaft an der Universität Graz Studienvertretung Umweltsystemwissenschaften Schubertstraße 6a A-8010 Graz Tel.: 0316 / 380 - 2035 nur während der Sprechstundenzeiten telefonisch erreichbar

Website und USW-Community

umweltsystemwissenschaften.at

E-Mail

umweltsystemwissenschaften@oehunigraz.at

USW-Verteiler

list.uni-graz.at/mailman/listinfo/usw-info Beachte bitte die Nutzungsbedingungen

Sprechstunden

werden wöchentlich angeboten. Ort und Zeit sind unter umweltsystemwissenschaften.at einsehbar

Stammtisch

alle 2 Wochen (Termine siehe Website)

Koordinationsbüro USW

Merangasse 18, Erdgeschoß A-8010 Graz Tel.: 0316 / 380 - 1037 Fax.: 0316 / 380 - 9585

Website

umweltsystemwissenschaften.uni-graz.at

E-Mail

usw.koordination@uni-graz.at

Öffnungszeiten*

Mo. bis Do. von 9:00 bis 12:00 Uhr und Di. & Do 13:00 bis 15:00 Uhr

Studien- und Prüfungsabteilung

Universitätsplatz 3, 1. Stock A-8010 Graz Tel.: 0316 / 380 - 1163 Fax.: 0316 / 380 - 9105

Website

studienabteilung.uni-graz.at

E-Mail

studienabteilung@uni-graz.at

Öffnungszeiten*

Mo., Di., Do., Fr. von 9:00 - 12:00 Uhr und Mi. 14:00 bis 16:00 Uhr

* in den Ferien und an LV-freien Tagen nachmittags geschlossen!

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URBI-Dekanat

Merangasse 18, Erdgeschoß A-8010 Graz Tel.: 0316 / 380 - 8015 Fax.: 0316 / 380 - 9709

Homepage

urbi.uni-graz.at/de/studieren/studiendekanat

E-Mail

urbi.anerkennung@uni-graz.at

Öffnungszeiten*

Mo. bis Fr. von 8:30 bis 12:30 Uhr und Mi. von 14:00 bis 16:30 Uhr

* in den Ferien und an LV-freien Tagen nachmittags geschlossen!

Fachspezifische Informationsmöglichkeiten BWL

Geographie

NAWI-Tech

VWL

Rupert Baumgartner Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.mont.

Alfred Posch Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.soc.oec.

Institut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung rupert.baumgartner@uni-graz.at Tel.: 0316 / 380 - 3237

Institut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung alfred.posch@uni-graz.at Tel.: 0316 / 380 - 3234

Wolfgang Fischer Mag.phil. Dr.rer.nat

Wolfgang Sulzer Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.nat.

Institut für Geographie und Raumforschung wolfgang.fischer@uni-graz.at Tel.: 0316 / 380 - 5147

Institut für Geographie und Raumforschung wolfgang.sulzer@uni-graz.at Tel.: 0316 / 380 - 5149

Anton Huber (KFU) Ao.Univ.-Prof. Dr.phil.

Klaus Reichmann (TU) Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn.

Institut für Chemie anton.huber@uni-graz.at Tel.: 0316 / 380 - 5419

Institut für Chemische Technologie von Materialien k.reichmann@tugraz.at Tel.: 0316 / 873 - 32321

Karl Steininger Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. rer.soc.oec.

Birgit Bednar-Friedl Assoz.-Prof. Mag. Dr.rer.soc.oec.

Institut für Volkswirtschaftslehre karl.steininger@uni-graz.at Tel.: 0316 / 380 - 3451, - 8441

Institut für Volkswirtschaftslehre birgit.friedl@uni-graz.at Tel.: 0316 / 380 - 7107, - 8446

Seite 17


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Weitere Informationsmöglichkeiten Referat für Bildung und Politik (BiPol)

Das BiPol der ÖH Uni Graz ist vor allem für die allgemeine Studienberatung zuständig und klärt dich über deine Rechten und Pflichten als Studierender auf.

Homepage

bipol.oehunigraz.at

E-Mail

Kontakt: bipol@oehunigraz.at Beratung: beratung@oehunigraz.at

Sprechstunden

Ort und Zeit sind unter bipol.oehunigraz.at einsehbar

Sozialreferat

Das Sozialreferat beratet dich in Angelegenheiten bezüglich Studienbeihilfe und Stipendien (Sozial-, Leistungs-, Förderungs-, Privatstipendien), Familienbeihilfe, Sozialversicherung, Sozialfonds der ÖH, Studierendenversicherung, usw.

Homepage

soziales.oehunigraz.at

E-Mail

soziales@oehunigraz.at

Sprechstunden

Ort und Zeit sind unter soziales.oehunigraz.at einsehbar

4students - Studien Info Service

Das 4students-Studien Info Service an der Karl-FranzensUniversität Graz beantwortet Fragen zum und rund um das Studium und bietet individuelle Beratung via Telefon, Skype, E-Mail und Website an. Weiter werden verschiedene Video-Tutorials zu Themen wie „Wie melde ich mich zu einer LV an?“ bereit gestellt.

Homepage

uni-graz.at/de/studieren/studieninteressierte/4students-studien-info-service/

E-Mail

4students@uni-graz.at

Öffnungszeiten

Mo.-Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr und Di & Do: 13:00 bis 15:00 Uhr

Seite 18


Musterstudienplan BW ECTS 1. Semester A.1

Orientierungslehrveranstaltung USW (OL)

1

A.2

Mensch und Umwelt: Geosphäre (VO)

3

B.1

Systemwissenschaften 1 (VO)

2

C.1

Integral- und Differentialrechnung für USW (VU)

6

D.1

Orientierungslehrveranstaltung für BWL (OL)

1

D.2

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (VO)

3

E.5

Grundlagen des Managements (VO)

6

D.3

Rechnungswesen (VO)

3

D.4

Rechnungswesen (UE)

3

L

Freie Wahlfächer

1

A.3

Mensch und Umwelt: Biosphäre und Ökosysteme (VO)

3

B.2

Systemwissenschaften 2 (VO)

3

B.3

Übung zu Systemwissenschaften (UE)

3

C.2

Vektorrechnung für USW (VU)

4

E.1

Grundlagen des Accounting (VO)

6

E.2

Grundlagen des Finance (VO)

6

E.3

Grundlagen des Marketing (VO)

6

A.4

Mensch und Umwelt: Anthroposphäre (VO)

3

A.5

Interdisziplinäre Arbeitsmethoden (VO)

3

B.4

Systemwissenschaften 3 (VU)

3

C.3

Statistik für USW (VO)

3

C.4

Proseminar zu Statistik für USW (PS)

2

E.3

Grundlagen der Produktion und Logistik (VO)

6

H.2

Mikroökonomik (VU)

8

H3.

Makroökonomik (VU)

4

2. Semester

3. Semester

Seite 19


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz ECTS 4. Semester Bei Wahl des Moduls F: F.4 F.5 F.6 F.7 F.8

8

Aus den folgenden Lehrveranstaltungen sind zwei zu wählen: Accounting (VU) Finance (VU) Management (VU) Marketing (VU) Produktion und Logistik (VU) Bei Wahl des Moduls G:

(4) (4) (4) (4) (4) 8

Aus den folgenden Lehrveranstaltung ist eine zu wählen: Accounting (VU) Finance (VU) Management (VU) Marketing (VU) Produktion und Logistik (VU)

(4) (4) (4) (4) (4)

G.2/G.4/G.6/ G.8/G.10

Wahlfach: Spezielle Betriebswirtschaftslehre (VU/KS)

(4)

H.1

Einführung in die Umweltpolitik (VO)

4

I.1

Umweltrecht (VO)

3

J.1

Management nachhaltiger Entwicklung (VO)

4

K

Umweltorientiertes Wahlfach

4

L

Freie Wahlfächer

5

G.1 G.3 G.5 G.7 G.9

5. Semester B.5

Angewandte Systemwissenschaften (PS)

3

Bei Wahl des Moduls F:

12

F.1 F.2 F.3

Angewandte Betriebswirtschaftslehre (VU) Businessplan und Entrepreneurship (VU) Praktische Unternehmensplanung (PS)

(3) (3) (2)

F.4 - F.15

Wahlfach aus Betriebswirtschaftliche Ergänzung (VU/KS)

(4)

Bei Wahl des Moduls G:

12

G.2/G.4/G.6/ G.8/G.10

Wahlfach: Spezielle Betriebswirtschaftslehre (VU/KS)

(12)

H.4/H.5/H.6

Wahlfach aus Modul: Grundlagen der Volkswirtschaftslehre (VU/PS)

4

I.2/I.3

Wahlfach aus Modul: Rechtliche Rahmenbedingungen (VU/SE/UE)

3

J.2

Umweltorientiertes Innovations- und Technologiemanagement (VO)

4

K

Umweltorientiertes Wahlfach

6

A.6

Interdisziplinäres Praktikum (AG)

6

J.3/J.4/J.5/ J.6/J.7/J.8

Wahlfach aus Modul: Nachhaltigkeits- und Innovationsmanagement (PS)

4

K

Umweltorientiertes Wahlfach

6

L

Freie Wahlfächer

6

M

Bachelorarbeit

6. Semester

Seite 20

6


Musterstudienplan VWL ECTS 1. Semester A.1

Orientierungslehrveranstaltung USW (OL)

1

A.2

Mensch und Umwelt: Geosphäre (VO)

3

B.1

Systemwissenschaften 1 (VO)

2

C.1

Integral- und Differentialrechnung für USW (VU)

6

D.1

Orientierungslehrveranstaltung Volkswirtschaftslehre (OL)

1

D.2

Einführung in die Volkswirtschaftslehre (VO)

3

E.1

Mikroökonomik (VU)

8

E.3

Makroökonomik (VU)

4

O.1

Rechnungswesen I (VU)

2

A.3

Mensch und Umwelt: Biosphäre und Ökosysteme (VO)

3

B.2

Systemwissenschaften 2 (VO)

3

B.3

Übung zu Systemwissenschaften (UE)

3

C.2

Vektorrechnung für USW (VU)

4

D.3

Einführung in die Soziologie (VO)

3

D.4

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (VO)

3

L.2

Rechnungswesen II (VU)

2

I.1

Einführung in die Umweltpolitik (VO)

4

R

Freie Wahlfächer

5

A.4

Mensch und Umwelt: Anthroposphäre (VO)

3

A.5

Interdisziplinäre Arbeitsmethoden (VO)

3

C.3

Statistik für USW (VO)

3

C.4

Proseminar zu Statistik für USW (PS)

2

E.2

Angewandte Mikroökonomik (VU)

4

F.2

Finanzwissenschaft (VU)

4

G.1

Mathematik für Mikroökonomik (VU)

4

H.1

Mikrofundierung und Marktgleichgewicht (VU)

4

I.2

Umweltökonomik (KS)

4

2. Semester

3. Semester

Seite 21


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

4. Semester B.4

Systemwissenschaften 3 (VU)

3

F.1

Internationale Ökonomik (VU)

4

G.3

Unvollkommene Konkurrenz und Wohlfahrt (VU)

4

H.2

Inflation und Konjunktur (VU)

4

I.4

Empirische Umweltökonomik (KS)

4

Q

Umweltorientiertes Wahlfach

6

R

Freie Wahlfächer

4

B.5

Angewandte Systemwissenschaften (PS)

3

G.2

Produktion und Konsum (VU)

4

H.3

Geldpolitik und Europäische Währungsunion (KS)

4

J-N

Wahlfach aus Intermediärer Volkswirtschaftslehre (KS)

4

I.3

Ressourcen- und Energieökonomik (KS)

4

O.3

Management nachhaltiger Entwicklung (VO)

4

P.1

Umweltrecht (VO)

3

Q

Umweltorientiertes Wahlfach

4

A.6

Interdisziplinäres Praktikum (AG)

6

J-N

Wahlfach aus Intermediärer Volkswirtschaftslehre (KS)

4

S.1

Ökonomik der Umwelt (PS)

2

S.2

Bachelorarbeit

6

P.2 oder P.3

Umweltrecht (SE/UE) oder Bürgerliches Recht für Umweltsystemwissenschaften (VU)

3

Q

Umweltorientiertes Wahlfach

6

R

Freie Wahlfächer

3

5. Semester

6. Semester

Seite 22


Musterstudienplan Geographie

ECTS

1. Semester A.1

Orientierungslehrveranstaltung USW (OL)

1

A.2

Mensch und Umwelt: Geosphäre (VO)

3

B.1

Systemwissenschaften 1 (VO)

2

C.1

Integral-und Differentialrechnung für USW (VU)

6

D.1

Orientierungslehrveranstaltung Geographie (OL)

1

D.2

Einführung in die Physische Geographie 1 (VO)

3

D.3

Einführung in die Physische Geographie 2 (VO)

3

D.4

Einführung in die Humangeographie 1 (VO)

3

D.5

Einführung in die Humangeographie 2 (VO)

3

D.6

Wissenschaftliches Arbeiten in der Geographie (VU)

3

E.1

Einführung in die Geotechnologien (VO)

3

A.3

Mensch und Umwelt: Biosphäre und Ökosysteme (VO)

3

B.2

Systemwissenschaften 2 (VO)

3

B.3

Übung zu Systemwissenschaften (UE)

3

C.2

Vektorrechnung für USW (VU)

4

E.4

Zwei eintägige Exkursionen (EX)

1

F.1

Proseminar Physische Geographie (PS)

3

G.1

Proseminar Humangeographie (PS)

3

H.1

Grundlagen der Geographischen Fernerkundung (VO)

3

H.2

Grundlagen Geographischer Informationssysteme (VO)

3

H.3

Grundlagen der Kartographie (VO)

3

A.4

Mensch und Umwelt: Anthroposphäre (VO)

3

A.5

Interdisziplinäre Arbeitsmethoden (VO)

3

B.4

Systemwissenschaften 3 (VU)

3

C.3

Statistik für USW (VO)

3

C.4

Proseminar zu Statistik für USW (PS)

2

F.2

Praktikum Physische Geographie (PK)

3

G.2

Praktikum Humangeographie (PK)

3

H.4

Geographische Fernerkundung (VU)

3

H.5

Geographische Informationssysteme (VU)

3

H.6

Digitale Kartographie (VU)

3

N

Freie Wahlfächer

2. Semester

3. Semester

Seite 23

3


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

ECTS 4. Semester B.5

Angewandte Systemwissenschaften (PS)

3

E.2

Räumlich-statistische Analyse und Visualisierungen 2 (VU)

3

F.3

Vorlesung zur Physischen Geographie (VO)

3

G3

Vorlesung zur Humangeographie (VO)

3

K.1 oder K.2 oder K.3

Geographische Fernerkundung (VO, VU, PK, SE) oder Geographische Informationssysteme (VO, VU, PK, SE) oder Digitale Kartographie (VO, VU, PK, SE)

3

M

Umweltorientiertes Wahlfach

6

N

Freie Wahlfächer

7

E.3

Räumlich-statistische Analyse und Visualisierungen 3 (VU)

3

I.1 oder J.1

Vorlesungen aus Hydrologie, Klimatologie, Geomorphologie (VO) oder Vorlesungen aus Raumforschung, Regionalentwicklung, Tourismus, Internationale Wirtschafts- und Kulturräume (VO)

6

I.2 oder J.2

Seminar Physiche Geographie (SE) oder Seminar Humangeographie (SE)

4

K.1 oder K.2 oder K.3

Geographische Fernerkundung (VO, VU, PK, SE) oder Geographische Informationssysteme (VO, VU, PK, SE) oder Digitale Kartographie (VO, VU, PK, SE)

3

L.2

Exkursionen (EX)

3

L.4 oder L.5

Mensch-Umwelt-Beziehungen (VO) oder Globaler Wandel (VO)

3

M

Umweltorientiertes Wahlfach

6

N

Freie Wahlfächer

2

A.6

Interdisziplinäres Praktikum (AG)

6

I.1 oder J.1

Vorlesungen aus Hydrologie, Klimatologie, Geomorphologie (VO) oder Vorlesungen aus Raumforschung, Regionalentwicklung, Tourismus, Internationale Wirtschafts- und Kulturräume (VO)

3

L.1

Seminar zur Integrativen Geographie (SE)

4

L.3

Fachenglisch (VO, VU)

3

M

Umweltorientiertes Wahlfach

4

O

Bachelorarbeit

10

5. Semester

3. Semester

Seite 24


Betriebswirtschaft

Curriculum für das sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt

Betriebswirtschaft an der Karl-Franzens-Universität Graz

Die Rechtsgrundlagen des Bachelorstudiums bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz. Der Senat hat am 25.05.2011 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für das sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Betriebswirtschaft erlassen.

Gekürzte Fassung Nachfolgendes Curriculum beinhaltet die unserer Meinung nach wichtigsten Kapitel

Das vollständige Curriculum ist abrufbar unter: https://online.uni-graz.at/kfu_online/ wbMitteilungsblaetter.display?pNr=269305

Seite 25


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

§ 1 Allgemeines

Lehrveranstaltungen die Komplexität dieser Systeme kennen.

(1) Gegenstand des Studiums

(b) System- und Formalwissenschaften

Die Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften (USW) verstehen sich als Einheit mit einem gemeinsamen interdisziplinären und systemwissenschaftlichen Überbau sowie entweder naturwissenschaftlicher oder sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung. In Hinblick auf das Ausbildungsziel, die Gestaltung des Studiums und seine Entstehung durch einen Wachstumsprozess, der weitgehend von Studierenden und engagierten Lehrenden getragen wurde, nehmen die Studien der Umweltsystemwissenschaften an der KarlFranzens-Universität Graz (KFUG) im deutschen Sprachraum eine Sonderstellung ein. Die umweltsystemwissenschaftlichen Studien an der KFUG sind in mehreren Fachschwerpunkten eingerichtet und aufeinander abgestimmt. Jeder Fachschwerpunkt trägt als solides Fundament eine Grundausbildung in den jeweiligen Fachbereichen. Die Studierenden legen sich auf eines der umweltsystemwissenschaftlichen Studien fest und werden mit dieser Wahl zu Fachexpertinnen und Fachexperten im jeweiligen Fachschwerpunkt ausgebildet. Diese Kenntnisse werden in weiterer Folge insbesondere in interdisziplinären Teams praktisch genutzt. Den Überbau zum jeweiligen Fachschwerpunkt bilden:

(a) Interdisziplinarität und MenschUmwelt-Systeme Die Studierenden erwerben im umweltorientierten Wahlfach neben den Kenntnissen im Fachschwerpunkt Kenntnisse in einer weiteren Disziplin. In fächerübergreifenden, problemorientierten Interdisziplinären Praktika arbeiten sie mit Kolleginnen und Kollegen anderer umweltsystemwissenschaftlicher Studien (und damit Fachschwerpunkte) zusammen, lernen die Vielschichtigkeit von Problemstellungen kennen, analysieren und erarbeiten adäquate Lösungsvorschläge. Von Beginn an lernen Studierende durch spezielle Mensch-Umwelt-

Die Studierenden werden mit den formalwissenschaftlichen Ansätzen zur Behandlung komplexer Systeme vertraut. Ansätze dazu werden aus verschiedenen Bereichen der Systemwissenschaften und der Mathematik angeboten. Die Studierenden gewinnen dabei Verständnis für Organisation und Verhalten komplexer Systeme.

(c) Eigenverantwortlichkeit Durch die modulare Gestaltung des Studiums sind die Studierenden gefordert, das Studium gemäß ihren Interessen und Fähigkeiten zusammenzustellen. Sie treffen von Anfang an eigenverantwortlich Entscheidungen über den Verlauf ihres Studiums und lernen ihre persönlichen Fähigkeiten und Interessen einzuschätzen und auszubauen.

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

(a) Die Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften Umweltveränderungen von lokaler bis globaler Natur sind zunehmend mit dem Handeln des Menschen verbunden. Die daraus entstehenden Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Verringerung von Gefährdungen und der Verbesserung von Lebensbedingungen verlangen interdisziplinäre Ansätze. Naturwissenschaftliche, technische, wirtschaftliche, gesellschaftliche, rechtswissenschaftliche sowie philosophische und allgemein geisteswissenschaftliche Aspekte müssen koordiniert zum Einsatz gebracht werden, um damit nichtlinearen und stark vernetzten Zusammenhängen in Umweltsystemen näher zu kommen. Die Grundidee der Studien Umweltsystemwissenschaften in Graz ist es, aufbauend auf einer fundierten fachspezifischen Ausbildung die Grundlagen und Methoden weiterer Disziplinen zu erlernen und Verbindungen zwischen diesen herzustellen. Es geht dabei nicht nur um die Analyse der

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Betriebswirtschaft

einzelnen Elemente eines Systems, sondern insbesondere um die Vernetzung dieser Elemente untereinander und um Verständnis für die Dynamik und Komplexität von Umwelt, und Gesellschaft. Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften zeichnen sich dazu durch folgende Qualifikationsmerkmale aus: ■ ■Kenntnis und eigenständiger Einsatz des fundierten Problemlösungsrepertoires ihres Fachschwerpunktes, ■ ■Tiefgreifendes Verständnis von MenschUmwelt-Systemen. ■ ■Problem- und lösungsorientierte Denkweise mit der Fähigkeit zur Vernetzung unterschiedlicher Sichtweisen und Lösungsansätze, ■ ■Anwendung von systemwissenschaftlichen Arbeitsmethoden, ■ ■Beschreibung, Analyse und Lösen komplexer Problem- und Fragestellungen, ■ ■Fähigkeit zur Kommunikation in interdisziplinären Teams, ■ ■Fähigkeit zur raschen Einarbeitung in vielschichtige Problembereiche auch außerhalb des eigenen Fachbereichs, ■ ■Selbstverantwortung und Kreativität.

(b) Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Betriebswirtschaft Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit diesem Fachschwerpunkt erlangen einschlägiges Fachwissen in der Betriebswirtschaft und erwerben darüber hinaus die Fähigkeiten, mit Spezialistinnen und Spezialisten anderer Fachrichtungen erfolgreich zusammenzuarbeiten sowie interdisziplinäre Teams zu koordinieren beziehungsweise verschiedene Wissensgebiete zu vernetzen. Nicht zuletzt wird in diesem Studium Sozialkompetenz durch kommunikationsfördernde Lehreinheiten trainiert, in denen Studierende unterschiedlicher Studien gemeinsam an Fragestellungen arbeiten. Ergänzend zu den unter (a) genannten Kompetenzen, zeichnen sich die Absolventinnen und

Absolventen des sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Betriebswirtschaft durch folgende Qualifikationen und Kompetenzen aus: ■ ■Grundverständnis der Rahmenbedingungen einzelwirtschaftlichen Handelns, das sie in die Lage versetzt, kompetent mit Spezialistinnen und Spezialisten dieser Felder zu kooperieren und bei ihren eigenen Entscheidungen den Maßstab des „common good“ zu berücksichtigen, ■ ■Die Fähigkeit, das Handwerkszeug der Betriebswirtschaft in unterschiedlichen Aufgabestellungen anzuwenden, ■ ■Sozialkompetenz: Lösungen im Organisationskontext und im Beziehungskontext von Märkten sind immer nur umsetzbar, wenn sie von Menschen akzeptiert und getragen werden. Führungskräften und qualifizierten Spezialistinnen und Spezialisten kommt vor allem die Aufgabe zu, Interessen unterschiedlicher „Stakeholder“ zu koordinieren, ■ ■Lernfähigkeit auf Basis einer soliden Beherrschung der Grundlagen der Betriebswirtschaft: Bei der raschen Abfolge von am Markt nachgefragten Sachkompetenzen kommt es darauf an, die Grundannahmen, Methoden und Argumentationsmuster der Disziplin zu vermitteln und die Bereitschaft zu stimulieren, lebenslang neue Erkenntnisse zu erwerben, ■ ■die Fähigkeit, ethische Positionen zu erkennen, zu beziehen und zu argumentieren.

(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt

(a) Die Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften finden ein breites Feld beruflicher Möglichkeiten vor bzw. schaffen sich selbst neue Bereiche. Der Einsatzbereich wird dabei deutlich vom gewählten Fachschwerpunkt bestimmt. Darüber hinaus sind Absolventinnen und Absol-

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

venten mit Grundkenntnissen in weiteren Disziplinen neben ihrem Fachschwerpunkt und mit ihrem system- und formalwissenschaftlichen Methodenrepertoire besonders für die Arbeit in interdisziplinären Teams an der Nahtstelle zwischen verschiedensten Fachbereichen qualifiziert. Auf dem Arbeitsmarkt wird dieser ausgeprägte „Überbau“ geschätzt und stark als Zusatzkompetenz zur Fachschwerpunktausbildung nachgefragt. Speziell die Fähigkeiten des schnellen Einarbeitens in neue Problemstellungen sowie systemisches Verständnis für die Komplexität großer Projekte und Arbeitsgruppen bereiten die Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften bestens für ihre zukünftige berufliche Tätigkeit vor. Folgende Betätigungsfelder sind die typischen Arbeitsbereiche der Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften, da sie optimal auf folgende Aufgaben vorbereitet sind: ■ ■Mitarbeit in umweltbezogener Forschung, ■ ■Beratung und Betreuung von Umweltschutzeinrichtungen, ■ ■Projektmanagement, ■ ■Entwicklung umweltschonender Produkte und Dienstleistungen, ■ ■Tätigkeit in umweltrelevanten Bereichen des öffentlichen Sektors, ■ ■Beratung und Führung im Umweltmanagement von Unternehmen, die besonderer Sorgfaltspflicht in ökologischer Hinsicht unterliegen.

(b) Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Betriebswirtschaft Spezielle Beschäftigungsfelder des sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Betriebswirtschaft orientieren sich zunächst an jenen der Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Betriebswirtschaft. Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Betriebswirtschaft sind durch

ihre interdisziplinäre und systemwissenschaftliche Ausbildung zusätzlich in der Lage, in folgenden Bereichen im öffentlichen Dienst, in Industrie und in der Privatwirtschaft tätig zu werden: ■ ■Umweltbezogene Forschung und Lehre, ■ ■Betreuung und Beratung von Umweltschutzeinrichtungen, ■ ■Projektmanagement, ■ ■Umweltverträglichkeitsprüfungen, ■ ■Energiewirtschaft, ■ ■Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement, ■ ■Planung und Entwicklung umweltschonender Produkte und Verfahren, ■ ■Implementierung integrierter Managementsysteme, ■ ■Unternehmensberatung.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen (1) Zuteilung von ECTSAnrechnungspunkten Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt werden (§ 51 Abs. 2 Z 26 UG, § 12 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen), wodurch ein ECTS-Anrechnungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten.

(2) Dauer und Gliederung des Studiums Das Bachelorstudium mit einem Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst sechs Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf:

Seite 28


Betriebswirtschaft

PF/GWF/ FWF

ECTS

Modul A: Interdisziplinäres Modul

PF

19

Modul B: Systemwissenschaften

PF

14

Modul C: Mathematik und Statistik

PF

15

Modul D: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre

PF

10

Modul E: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre

PF

30

Modul F: Methoden und Kompetenzen in der Betriebswirtschaft (Wahlmodul)

GWF

(20)

Modul G: Spezielle Betriebswirtschaftslehre (Wahlmodul)

GWF

(20)

Modul H: Grundlagen der Volkswirtschaftslehre

PF

20

Modul I: Rechtliche Rahmenbedingungen

PF

6

Modul J: Nachhaltigkeits- und Innovationsmanagement

PF

12

Modul K: Umweltorientiertes Wahlfach

GWF

16

Modul L: Freie Wahlfächer

FWF

12

Es ist wahlweise Modul F oder Modul G zu absolvieren

Modul M: Bachelorarbeit

6

PF = Pflichtfach GWF = Gebundenes Wahlfach FWF = Freies Wahlfach

(3) Studieneingangs- und Orientierungsphase a. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase des Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Betriebswirtschaft enthält gemäß § 66 UG einführende und orientierende Lehrveranstaltungen des ersten Semesters im Umfang von 18 ECTS-Anrechnungspunkten. Sie beinhaltet einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums sowie dessen weiteren Verlauf und soll als Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl dienen. Folgende Lehrveranstaltungen sind der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet: Lehrveranstaltungstitel

Typ

ECTS

KStd.

Sem.

Orientierungslehrveranstaltung USW

OL

1

1

1

Systemwissenschaften 1

VO

2

2

1

Integral-und Differentialrechnung für USW

VU

6

4

1

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre

VO

3

2

1

Rechnungswesen

VO

3

2

1

Rechnungswesen

UE

3

3

1

18

14

Summe

b. Neben den Lehrveranstaltungen, die der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugerechnet werden, können weitere Lehrveranstaltungen in einem Umfang von 42 ECTS-AnrechnungsSeite 29


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

punkten gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen absolviert werden, insgesamt (inkl. STEOP) nicht mehr als 60 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon unberührt sind die freien Wahlfächer. c. Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen der STEOP gemäß lit. a berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen. Davon unberührt sind Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus lit. b und die freien Wahlfächer.

Gliederung

Lehrveranstaltungstitel

C.3

Statistik für USW

C.4 D.1

(4) Basismodul Das Basismodul umfasst insgesamt 33 ECTSAnrechnungspunkte und besteht aus den obligatorisch zu absolvierenden Anteilen und einem fakultativen Anteil im Rahmen der freien Wahlfächer (6 ECTSAnrechnungspunkte). Bei Absolvierung aller Teile des Basismoduls kann ein Zertifikat erlangt werden. Das Basismodul besteht aus folgenden Teilen: a. Fachspezifisches Basismodul Betriebswirtschaft des sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Betriebswirtschaft (21 ECTS Anrechnungspunkte): LV-Typ

ECTS

VO

3

Proseminar zu Statistik für USW

PS

2

Orientierungslehrveranstaltung für BWL

OL

1

D.2

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre

VO

3

D.3

Rechnungswesen

VO

3

D.4

Rechnungswesen

UE

3

E.5

Grundlagen des Managements

VO

6

LV-Typ

ECTS

b. Basismodul der Umweltsystemwissenschaften (6 ECTS-Anrechnungspunkte): Gliederung

Lehrveranstaltungstitel

A.1

Orientierungslehrveranstaltung USW

OL

1

A.2

Mensch und Umwelt: Geosphäre

VO

3

B.1

Systemwissenschaften 1

VO

2

c. Universitätsweites Basismodul (FWF) (6 ECTS-Anrechnungspunkte): Es wird empfohlen, das universitätsweite Basismodul zu Beginn des Studiums im Rahmen der freien Wahlfächer zu absolvieren. Das universitätsweite Basismodul ist als Einstiegs- und Orientierungshilfe für das Studium gedacht. Die Studierenden sollen nach Absolvierung des universitätsweiten Basismoduls in der Lage sein: den interdisziplinären Charakter von Universitätsstudien zu verstehen, über das eigene

Studium hinauszublicken, unterschiedliche Standpunkte und Perspektiven zu erkennen sowie sich aktuelles, gesellschaftsrelevantes Wissen anzueignen und kritisch zu reflektieren. Weitere Informationen zum Basismodul finden sich auf www.uni-graz.at/basismodul.

(5) Akademischer Grad An die Absolventinnen und Absolventen des sozialund wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissen-

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Betriebswirtschaft

schaften mit Fachschwerpunkt Betriebswirtschaft wird der akademische Grad „Bachelor of Science“, abgekürzt „BSc“, verliehen.

(6) Lehrveranstaltungstypen Im Curriculum werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten: a. Vorlesungen (VO): Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. b. Orientierungslehrveranstaltungen (OL): Lehrveranstaltungen zur Einführung in das Studium. Sie dienen als Informationsmöglichkeit und sollen einen Überblick über das Studium vermitteln.

Studienrechtliche Bestimmungen, den praktisch-beruflichen Zielen der Bachelorstudien entsprechend, konkrete Aufgaben und ihre Lösung zu behandeln. Alle unter c. bis h. genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

(7) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen a. Aus pädagogisch-didaktischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen wird die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen der Module A, B, C und K wie folgt beschränkt:

c. Kurse (KS): Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden die Lehrinhalte gemeinsam mit den Lehrenden erfahrungs- und anwendungsorientiert bearbeiten. d. Proseminare (PS): Vorstufen zu Seminaren. Sie haben Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln, in die Fachliteratur einzuführen und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate, Diskussionen und Fallerörterungen zu behandeln. e. Übungen (UE): Übungen haben den praktisch-beruflichen Zielen der Studien zu entsprechen und konkrete Aufgaben zu lösen. f. Seminare (SE): Seminare dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen. g. Arbeitsgemeinschaften (AG): Arbeitsgemeinschaften dienen der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen, Methoden und Techniken der Forschung sowie der Einführung in die wissenschaftliche Zusammenarbeit in kleinen Gruppen. h. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU): Bei diesen sind im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Lehrtätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 3 lit a Satzungsteil

Vorlesung (VO)

keine Beschränkung

Orientierungslehrveranstaltung (OL)

keine Beschränkung

Proseminar (PS)

30

Übung (UE)

40

Arbeitsgemeinschaft (AG)

20

Vorlesung mit Übung (VU)

60

Wenn ein ausreichendes Angebot an ParallelLehrveranstaltungen aus logistischen Gründen nicht möglich ist, und die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach folgenden Kriterien: 1. Die Lehrveranstaltung ist für die/den Studierende/n verpflichtend im Curriculum vorgeschrieben. Dabei gilt Pflichtfach vor gebundenem Wahlfach vor freiem Wahlfach. 2. Die Summe der im betreffenden Studium positiv absolvierten Lehrveranstaltungen (Gesamt ECTS-Anrechnungspunkte) 3. Das Datum (Priorität früheres Datum) der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung. 4. Studierende, welche bereits einmal zurückgestellt wurden oder die Lehrveranstaltung wiederholen müssen, sind bei der nächsten Abhaltung der Lehrveranstaltung bevorzugt

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

aufzunehmen. 5. Die Note der Prüfung- bzw. der Notendurchschnitt der Prüfungen (gewichtet nach ECTSAnrechnungspunkten) – über die Lehrveranstaltung(en) der Teilnahmevoraussetzung 6. Studierende, für die solche Lehrveranstaltungen zur Erfüllung des Curriculums nicht notwendig sind, werden lediglich nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt; die Aufnahme in eine eigene Ersatzliste ist möglich. Es gelten sinngemäß die obigen Bestimmungen. b. Für alle anderen, nicht unter lit. a. geregelten Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmendenzahl gelten jene Regelungen, die in den entsprechenden fachspezifischen Curricula vorgesehen sind. c. Für Studierende in internationalen Austausch-Programmen und für Studierende anderer Curricula der Karl-Franzens-Universität Graz sowie für Studierende in besonderen Notlagen sind Plätze im Ausmaß von zehn Prozent der verfügbaren Plätze bis zum Beginn der Lehrveranstaltung freizuhalten.

§ 3 Lehr- und Lernformen Zuzüglich zu den regulären Lehr- und Lernformen können Blocklehrveranstaltungen – z.B. Sommer- oder Winterschulen, Intensivprogramme – nach Genehmigung durch das studienrechtliche Organ für die Absolvierung

des Studiums herangezogen werden. (gem. § 5 Abs. 1 Z 15 und Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen sind berechtigt, ihre Lehrveranstaltungen in einer Fremdsprache abzuhalten und deren Inhalt zu prüfen, wenn die Studiendekanin/der Studiendekan zustimmt. Die Studierenden sind überdies berechtigt, Arbeiten, wie beispielsweise die Bachelorarbeit, in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die Betreuerin/der Betreuer zustimmt.

§ 4 Aufbau und Gliederung des Studiums (1) Module und Lehrveranstaltungen Das sechssemestrige Bachelorstudium umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von insgesamt 180 ECTS-Anrechnungspunkten. Das Studium ist modular strukturiert. Die Lehrveranstaltungen sind im Folgenden mit Titel, Typ, ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (Sem.) genannt. In den Spalten Pflichtfach (PF) bzw. gebundenes Wahlfach (GWF) ist gekennzeichnet, ob es sich um ein Pflicht- oder ein gebundenes Wahlfach handelt. Aus den gebundenen Wahlfächern ist entsprechend der Vorgaben auszuwählen.

LVTyp

PF/ GWF/ FWF

ECTS

KStd.

Empf. Sem.

Modul A

Interdisziplinäres Modul

19

13

A.1

Orientierungslehrveranstaltung USW

OL

PF

1

1

1

A.2

Mensch und Umwelt: Geosphäre

VO

PF

3

2

1

A.3

Mensch und Umwelt: Biosphäre und Ökosysteme

VO

PF

3

2

2

A.4

Mensch und Umwelt: Anthroposphäre

VO

PF

3

2

3

A.5

Interdisziplinäre Arbeitsmethoden

VO

PF

3

2

3

A.6

Interdisziplinäres Praktikum (Bachelor)

AG

PF

6

4

6

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Betriebswirtschaft

LVTyp

PF/ GWF/ FWF

ECTS

KStd.

Empf. Sem.

Modul B

Systemwissenschaften

14

10

B.1

Systemwissenschaften 1

VO

PF

2

2

1

B.2

Systemwissenschaften 2

VO

PF

3

2

2

B.3

Übung zu Systemwissenschaften

UE

PF

3

2

2

B.4

Systemwissenschaften 3

VU

PF

3

2

3

B.5

Angewandte Systemwissenschaften

PS

PF

3

2

5

Modul C

Mathematik und Statistik

15

10

C.1

Integral-und Differentialrechnung für USW

VU

PF

6

4

1

C.2

Vektorrechnung für USW

VU

PF

4

3

2

C.3

Statistik für USW

VO

PF

3

2

3

C.4

Proseminar zu Statistik für USW

PS

PF

2

1

3

10

8

Modul D Einführung in die Betriebswirtschaftslehre D.1

Orientierungslehrveranstaltung für BWL

OL

PF

1

1

1

D.2

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre

VO

PF

3

2

1

D.3

Rechnungswesen

VO

PF

3

2

1

D.4

Rechnungswesen

UE

PF

1

Modul E

Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre

E.1

Grundlagen des Accounting

VO

E.2

Grundlagen des Finance

E.3

Grundlagen des Marketing

E.4 E.5

3

3

30

15

PF

6

3

2

VO

PF

6

3

2

VO

PF

6

3

2

Grundlagen der Produktion und Logistik

VO

PF

6

3

3

Grundlagen des Managements

VO

PF

6

3

1

(20)

(12)

Es ist wahlweise Modul F oder Modul G zu absolvieren Modul F

Methoden und Kompetenzen in der Betriebswirtschaft

F.a

Betriebswirtschaftslehre – Praxisdialog

F.1

Angewandte Betriebswirtschaftslehre

VU

PF

(3)

(2)

5

F.2

Business Plan und Entrepreneurship

VU

PF

(3)

(2)

5

F.3

Praktische Unternehmensplanung

KS

PF

(2)

(2)

5

Seite 33


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

LVTyp F.b

PF/ GWF/ FWF

Betriebswirtschaftliche Vertiefung

ECTS

KStd.

(8)

(4)

Empf. Sem.

Aus den folgenden Lehrveranstaltungen (F.4, F.5, F.6, F.7, F.8) sind zwei zu wählen: F.4

Accounting

VU

GWF

(4)

(2)

4

F.5

Finance

VU

GWF

(4)

(2)

4

F.6

Management

VU

GWF

(4)

(2)

4

F.7

Marketing

VU

GWF

(4)

(2)

4

F.8

Produktion und Logistik

VU

GWF

(4)

(2)

4

F.c

Betriebswirtschaftliche Ergänzung

(4)

(2)

Aus den folgenden Lehrveranstaltungen (F.4, F.5, F.6, F.7, F.8, F.9, F.10, F.11, F.12, F.13, F.14, F.15) ist eine zu wählen, welche noch nicht unter F.b gewählt wurde: F.4

Accounting

VU

GWF

(4)

(2)

5

F.5

Finance

VU

GWF

(4)

(2)

5

F.6

Management

VU

GWF

(4)

(2)

5

F.7

Marketing

VU

GWF

(4)

(2)

5

F.8

Produktion und Logistik

VU

GWF

(4)

(2)

5

F.9

Wirtschaftssprache 1

VU

GWF

(4)

(2)

5

F.10

Informationswissenschaft

VU

GWF

(4)

(2)

5

F.11

Methoden und Techniken der individuellen Informationsverarbeitung

KS

GWF

(4)

(2)

5

F.12

Aktuelle Themen des Managements

VU/ KS

GWF

(4)

(2)

5

F.13

Teamtraining und Konfliktmanagement

KS

GWF

(4)

(2)

5

F.14

Softwaregestützte Statistikauswertung

KS

GWF

(4)

(2)

5

F.15

Empirische Wirtschafts-und Sozialforschung

KS

GWF

(4)

(2)

5

(20)

(10)

Modul G

Spezielle Betriebswirtschaftslehre

Aus den folgenden Vertiefungen (G.a, G.b, G.c, G.d, G.e) ist eine zu wählen: G.a

Vertiefung Accounting

G.1

Accounting

VU

GWF

(4)

(2)

4

G.2

Spezielle Betriebswirtschaftslehre laut Curriculum für das Bachelorstudium Betriebswirtschaft (Fassung 2011) §10 Abs. 2.: ■ ■ „Interne Unternehmensrechnung“ oder ■ ■ „Externe Unternehmensrechnung und Steuerlehre“

VU/ KS

GWF

(16)

(8)

4-5

Seite 34


Betriebswirtschaft

LVTyp

PF/ GWF/ FWF

ECTS

KStd.

Empf. Sem.

G.b

Vertiefung Finance

G.3

Finance

VU

GWF

(4)

(2)

4

G.4

Spezielle Betriebswirtschaftslehre laut Curriculum für das Bachelorstudium Betriebswirtschaft (Fassung 2011) §10 Abs. 2.: · „Banken und Finanzen“ oder · „Finanzwirtschaft“

VU/ KS

GWF

(16)

(8)

4-5

G.c

Vertiefung Management

G.5

Management

VU

GWF

(4)

(2)

4

G.6

Spezielle Betriebswirtschaftslehre laut Curriculum für das Bachelorstudium Betriebswirtschaft (Fassung 2011) §10 Abs. 2.: ■ ■„Informationswissenschaft“ oder ■ ■„Internationales Management“ oder · „Organisation“ oder ■ ■„Personal“ oder ■ ■„Unternehmensführung und Entrepreneurship“ oder ■ ■„Wirtschaftsinformatik“

VU/ KS

GWF

(16)

(8)

4-5

G.d

Vertiefung Marketing

G.7

Marketing

VU

GWF

(4)

(2)

4

G.8

Spezielle Betriebswirtschaftslehre laut Curriculum für das Bachelorstudium Betriebswirtschaft (Fassung 2011) §10 Abs. 2.: ■ ■„Marketing“

VU/ KS

GWF

(16)

(8)

4-5

G.e

Vertiefung Management Science

G.9

Produktion und Logistik

VU

GWF

(4)

(2)

4

G.10

Spezielle Betriebswirtschaftslehre laut Curriculum für das Bachelorstudium Betriebswirtschaft (Fassung 2011) §10 Abs. 2.: ■ ■„Management Science“

VU

GWF

(16)

(8)

4-5

20

10

Modul H

Grundlagen der Volkswirtschaftslehre

H.1

Einführung in die Umweltpolitik

VO

PF

4

2

4

H.2

Mikroökonomik

VU

PF

8

4

3

H.3

Makroökonomik

VU

PF

4

2

3

Seite 35


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

LVTyp

PF/ GWF/ FWF

ECTS

KStd.

Empf. Sem.

Aus den folgenden Lehrveranstaltungen (H.4, H.5, H.6) ist eine zu wählen: H.4

Anreizstrukturen und Ressourcennutzung

PS

GWF

(4)

(2)

5

H.5

Angewandte Mikroökonomik

VU

GWF

(4)

(2)

5

H.6

Finanzwissenschaft

VU

GWF

(4)

(2)

5

6

4

3

2

4

Modul I I.1

Rechtliche Rahmenbedingungen Umweltrecht

VO

PF

Aus den folgenden Lehrveranstaltungen (I.2, I.3) ist eine zu wählen: I.2

Umweltrecht

I.3

Bürgerliches Recht für Umweltsystemwissenschaften

Modul J

SE/UE

GWF

(3)

(2)

5

VU

GWF

(3)

(2)

5

12

6

Nachhaltigkeits-und Innovationsmanagement

J.1

Management nachhaltiger Entwicklung

VO

PF

4

2

4

J.2

Umweltorientiertes Innovations-und Technologiemanagement

VO

PF

4

2

5

Aus den folgenden Lehrveranstaltungen (J.3, J.4, J.5, J.6, J.7, J.8) ist eine zu wählen: J.3

CSR / Stakeholdermanagement

PS

GWF

(4)

(2)

6

J.4

Nachhaltigkeitsberichterstattung

PS

GWF

(4)

(2)

6

J.5

Projektmanagement

PS

GWF

(4)

(2)

6

J.6

Kreativität in Innovationsprozessen

PS

GWF

(4)

(2)

6

J.7

Umwelt-und Nachhaltigkeitsmanagementsysteme

PS

GWF

(4)

(2)

6

J.8

Ausgewählte Themen des Nachhaltigkeits-und Innovationsmanagements

PS

GWF

(4)

(2)

6

K

Umweltorientiertes Wahlfach alle

GWF

alle

FWF

16

Ein umweltorientiertes Wahlfach gem. § 4 (3) L

Freie Wahlfächer

12

Freie Wahlfächer M

16

12

Bachelorarbeit

6

Bachelorarbeit

6

Seite 36

6


Betriebswirtschaft

(2) Voraussetzungen für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen Voraussetzung für den Besuch des Moduls/ der Lehrveranstaltung

Modul/Lehrveranstaltungstitel F.1: Angewandte Betriebswirtschaftslehre (VU) F.2: Business Plan und Entrepreneurship (VU) F.3: Praktische Unternehmensplanung (KS)

Jeweils A.1: Orientierungslehrveranstaltung USW (OL) und B.1: Systemwissenschaften 1 (VO) und Modul C: Mathematik und Statistik und Modul D: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und Modul E: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre

F.4/G.1: Accounting (VU)

C.1: Integral- und Differentialrechnung für USW (VU) und C.2: Vektorrechnung für USW (VU) und Modul D: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und E.1: Grundlagen des Accounting (VO)

F.5/G.3: Finance (VU)

Modul C: Mathematik und Statistik und Modul D: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und E.2: Grundlagen des Finance (VO)

F.6/G.5: Management (VU)

C.1: Integral- und Differentialrechnung für USW (VU) und C.2: Vektorrechnung für USW (VU) und Modul D: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und E.5: Grundlagen des Managements (VO)

F.7/G.7: Marketing (VU)

Modul C: Mathematik und Statistik und Modul D: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und E.3: Grundlagen des Marketing (VO)

F.8/G.9: Produktion und Logistik (VU)

C.1: Integral- und Differentialrechnung für USW (VU) und C.2: Vektorrechnung für USW (VU) und Modul D: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und E.4: Grundlagen der Produktion und Logistik (VO)

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Modul G: Spezielle Betriebswirtschaftslehre (Eine spezielle Betriebswirtschaftslehre laut Curriculum für das Bachelorstudium Betriebswirtschaft (Fassung 2011) §10 Abs. 2)

A.1: Orientierungslehrveranstaltung USW (OL) und B.1: Systemwissenschaften 1 (VO) und Modul C: Mathematik und Statistik und Modul D: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und Modul E: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre sowie

G.2: Spezielle Betriebswirtschaftslehre: ■ ■„Interne Unternehmensrechnung“ ■ ■„Externe Unternehmensrechnung und Steuerlehre“

G.1/F.4: Accounting (VU)

G.4: Spezielle Betriebswirtschaftslehre: ■ ■„Banken und Finanzen“ ■ ■„Finanzwirtschaft“

G.3/F.5: Finance (VU)

G.6: Spezielle Betriebswirtschaftslehre: ■ ■„Informationswissenschaft“ ■ ■„Internationales Management“ ■ ■„Organisation“ ■ ■„Personal“ ■ ■„Unternehmensführung und Entrepreneurship“ ■ ■„Wirtschaftsinformatik“

G.5/F.6: Management (VU)

G.8: Spezielle Betriebswirtschaftslehre: ■ ■„Marketing“

G.7/F.7: Marketing (VU)

G.10: Spezielle Betriebswirtschaftslehre: ■ ■„Management Science“

G.9/F.8: Produktion und Logistik (VU)

H.4: Anreizstrukturen und Ressourcennutzung (PS)

H.1: Einführung in die Umweltpolitik (VO) und H.2: Mikroökonomik (VU)

H.5: Angewandte Mikroökonomik (VU)

H.2: Mikroökonomik (VU)

H.6: Finanzwissenschaft (VU)

H.2: Mikroökonomik (VU)

J.1: Management nachhaltiger Entwicklung (VO)

Modul D: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre

J.2: Umweltorientiertes Innovations- und Technologiemanagement (VO) J.3: CSR / Stakeholdermanagement (PS) J.4: Nachhaltigkeitsberichterstattung (PS) J.5: Projektmanagement (PS) J.6: Kreativität in Innovationsprozessen (PS) J.7: Umwelt-und Nachhaltigkeitsmanagement Nachhaltigkeitsmanagementsysteme (PS) J.8: Ausgewählte Themen des Nachhaltigkeitsund Innovationsmanagements (PS)

Jeweils Modul D: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und Modul E: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre

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Betriebswirtschaft

(3) Umweltorientiertes Wahlfach Von den Studierenden ist ein gebundenes umweltorientiertes Wahlfach nach den folgenden Kriterien zusammenzustellen: ■ ■Das gebundene Wahlfach umfasst ein einheitliches, umweltrelevantes Fach. ■ ■Es wird durch eine oder mehrere Lehrveranstaltungen vermittelt, die den Gegenstand dieses Faches vertieft beleuchten. ■ ■Diese Lehrveranstaltungen können – dem Fach entsprechend – an jeder anerkannten in- und ausländischen Universität absolviert werden. ■ ■Dem umweltorientierten Wahlfach ist ein eindeutiger Titel zuzuweisen, welcher auch im Bachelorzeugnis anzuführen ist. ■ ■Über die Zulässigkeit (Titel und Lehrveranstaltungen) des umweltorientierten Wahlfaches entscheidet der/die Vorsitzende der Curricula-Kommission Umweltsystemwissenschaften auf Antrag der/des Studierenden. Es sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 16 ECTS-Anrechnungspunkten aus einem der im Folgenden genannten Fächer zu absolvieren. ■ ■Ein USW-Fachschwerpunkt (es ist auch eine weitere Vertiefung im eigenen Fachschwerpunkt möglich)

dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Weiters besteht die Möglichkeit, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12 ECTS Anrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen. (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) Es wird empfohlen, die freien Wahlfächer aus folgenden Bereichen zu wählen: Fremdsprachen, Kommunikationstechnik, Wissenschaftstheorie, Technikfolgenabschätzung und Frauen- und Geschlechterforschung. Auf das Kursangebot des Zentrums für Soziale Kompetenz, der Sprachenzentren der Universität Graz sowie des Interuniversitären Forschungszentrums für Technik, Arbeit und Kultur (IFZ) wird hingewiesen.

(5) Bachelorarbeit a. Im Bachelorstudium ist im Rahmen von Lehrveranstaltungen eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit zu verfassen (§ 51 Abs. 2 Z 7 und § 80 Abs. 1 UG). Für die Erstellung der Bachelorarbeit wird das sechste Semester des Bachelorstudiums empfohlen. b. Die Bachelorarbeit wird mit 6 ECTSAnrechnungspunkten bewertet.

■ ■Mathematik und Statistik vertiefend ■ ■Systemwissenschaften ■ ■Ein Fach aus umweltrelevanten Gebieten aus gemäß § 54 UG eingerichteten Studien.

(4) Freie Wahlfächer Während der gesamten Dauer des Bachelorstudiums sind frei zu wählende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Diese können frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie aller inländischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen (freie Wahlfächer, § 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) gewählt werden. Sie dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus

c. Die Bachelorarbeit ist im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen und kann im Rahmen der folgenden Lehrveranstaltungen bzw. Lehrveranstaltungstypen dieser Module abgefasst werden: ■ ■Modul B: B.4 Systemwissenschaften 3 (VU) B.5 Angewandte Systemwissenschaften(PS) ■ ■Modul G: G.2, G.4, G.6, G.8 G.10: Spezielle Betriebs wirtschaftslehre (VU, KS) ■ ■Modul H: H.4 Anreizstrukturen und Ressourcennut zung (PS) ■ ■Modul I: I.2 Umweltrecht (SE, UE)

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

I.3 Bürgerliches Recht für Umweltsystem wissenschaften (VU) ■ ■Modul J: Nachhaltigkeits- und Innovationsmanage ment (VU, PS)

insbesondere problemlösungsorientiert sind.

In begründeten Fällen kann auf Antrag an den/ die Vorsitzende/n der Curricula-Kommission Umweltsystemwissenschaften die Bachelorarbeit auch in einem anderen als dem oben angeführten Modul bzw. in einer anderen als der oben angeführten Lehrveranstaltung verfasst werden. d. Die Bachelorarbeit ist zu Beginn der Lehrveranstaltung bei der Leiterin bzw. dem Leiter der Lehrveranstaltung anzumelden, dabei sind Thema, Umfang, Inhalt und Form festzulegen. Sie orientiert sich in ihrem formalen Aufbau an einer wissenschaftlichen Publikation. Ihr Thema und Umfang ist so zu wählen, dass die Bearbeitung in Rahmen der Lehrveranstaltung möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist möglich, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. e. Bachelorarbeiten werden von der Leiterin/ dem Leiter der Lehrveranstaltung binnen vier Wochen nach Abgabe beurteilt; es ist ein eigenes Zeugnis auszustellen.

■ ■Kennenlernen der politisch-rechtlichen, wirtschaftlichen, organisatorischen und psychischen Rahmenbedingungen des Berufsalltags. ■ ■Förderung der beruflichen Fähigkeiten auch außerhalb der unmittelbaren Fachkompetenz, d.h. insbesondere in den Bereichen Kommunikation, Planung und Information. ■ ■Kennenlernen der Möglichkeiten und Grenzen der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten. ■ ■Erleichterung des Einstiegs in das Berufsleben. Empfohlene Auslandsstudien Studierenden wird empfohlen im Bachelorstudium ein Auslandsemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere das 4. bis 6. Semester des Studiums in Frage. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstaltungen werden bei Gleichwertigkeit von der/ dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflicht- bzw. gebundenes Wahlfach anerkannt. Zur Anerkennung von Prüfungen bei Auslandsstudien wird auf § 78 Abs. 5 UG verwiesen (Vorausbescheid).

§ 5 Prüfungsordnung

Ziele der Praxis sind:

1. Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen und Orientierungslehrveranstaltungen besitzen immanenten Prüfungscharakter (entsprechend § 1 Abs. 3 Z 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem. § 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehrveranstaltungsleiter bekannt zu geben sind, abgeschlossen.

■ ■Problemorientiertes Arbeiten im angewandten Bereich, Bearbeitung von angewandten Aufgaben aus der realen Berufspraxis, die nicht nur grundlagen-, sondern

2. Der positive Erfolg von Prüfungen und der Bachelorarbeit wird mit „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3) oder „genügend“ (4), der negative Erfolg wird mit

(6) Praxis und Auslandsstudien Empfohlene Praxis Studierenden wird empfohlen, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht maximal 12 ECTSAnrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen. (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)

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Betriebswirtschaft

„nicht genügend“ (5) beurteilt. Orientierungslehrveranstaltungen werden mit „mit Erfolg teilgenommen“/„ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt.

abgelegt wurden, sind für das Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Betriebswirtschaft durch das zuständige Organ gemäß § 78 UG und entsprechend der Äquivalenzliste anzuerkennen.

3. Wiederholung von Prüfungen Die Wiederholung von Prüfungen ist in § 35 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt. 4. Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ gemäß § 78 Abs. 1 UG und gemäß den Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS).

§ 6 In-Kraft-Treten des Curriculums 1. Dieses Curriculum ist mit 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. 2. Die Änderungen des Curriculums treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.

§ 7 Übergangsbestimmungen 1. Studierende, die vor dem In-Kraft-Treten der ursprünglichen Fassung dieses Curriculums (vom 1. Oktober 2003) mit sozial- und wirtschaftswissenschaftlichem Fachschwerpunkt (Betriebswirtschaft) ihr Studium als Studium Irregulare oder Individuelles Diplomstudium Umweltsystemwissenschaften begonnen haben, sind jederzeit während der Zulassungsfristen berechtigt, sich diesem Curriculum zu unterstellen. 2. Studierende, die vor dem 1. Oktober 2011 das Studium Umweltsystemwissenschaften mit sozial und wirtschaftswissenschaftlichem Fachschwerpunkt (Betriebswirtschaft) begonnen haben, sind ebenso jederzeit während der Zulassungsfristen berechtigt, sich diesem Curriculum zu unterstellen. 3. Prüfungen, die im auslaufenden Curriculum

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Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre

Curriculum für das sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt

Volkswirtschaftslehre an der Karl-Franzens-Universität Graz

Die Rechtsgrundlagen des Bachelorstudiums bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz. Der Senat hat am 25.05.2011 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für das sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Volkswirtschaftslehre erlassen.

Gekürzte Fassung Nachfolgendes Curriculum beinhaltet die unserer Meinung nach wichtigsten Kapitel

Das vollständige Curriculum ist abrufbar unter: https://online.uni-graz.at/kfu_online/ wbMitteilungsblaetter.display?pNr=270681

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

§ 1 Allgemeines

Lehrveranstaltungen die Komplexität dieser Systeme kennen.

(1) Gegenstand des Studiums

(b) System- und Formalwissenschaften

Die Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften (USW) verstehen sich als Einheit mit einem gemeinsamen interdisziplinären und systemwissenschaftlichen Überbau sowie entweder naturwissenschaftlicher oder sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung. In Hinblick auf das Ausbildungsziel, die Gestaltung des Studiums und seine Entstehung durch einen Wachstumsprozess, der weitgehend von Studierenden und engagierten Lehrenden getragen wurde, nehmen die Studien der Umweltsystemwissenschaften an der KarlFranzens-Universität Graz (KFUG) im deutschen Sprachraum eine Sonderstellung ein. Die umweltsystemwissenschaftlichen Studien an der KFUG sind in mehreren Fachschwerpunkten eingerichtet und aufeinander abgestimmt. Jeder Fachschwerpunkt trägt als solides Fundament eine Grundausbildung in den jeweiligen Fachbereichen. Die Studierenden legen sich auf eines der umweltsystemwissenschaftlichen Studien fest und werden mit dieser Wahl zu Fachexpertinnen und Fachexperten im jeweiligen Fachschwerpunkt ausgebildet. Diese Kenntnisse werden in weiterer Folge insbesondere in interdisziplinären Teams praktisch genutzt. Den Überbau zum jeweiligen Fachschwerpunkt bilden:

(a) Interdisziplinarität und MenschUmwelt-Systeme Die Studierenden erwerben im umweltorientierten Wahlfach neben den Kenntnissen im Fachschwerpunkt Kenntnisse in einer weiteren Disziplin. In fächerübergreifenden, problemorientierten Interdisziplinären Praktika arbeiten sie mit Kolleginnen und Kollegen anderer umweltsystemwissenschaftlicher Studien (und damit Fachschwerpunkte) zusammen, lernen die Vielschichtigkeit von Problemstellungen kennen, analysieren und erarbeiten adäquate Lösungsvorschläge. Von Beginn an lernen Studierende durch spezielle Mensch-Umwelt-

Die Studierenden werden mit den formalwissenschaftlichen Ansätzen zur Behandlung komplexer Systeme vertraut. Ansätze dazu werden aus verschiedenen Bereichen der Systemwissenschaften und der Mathematik angeboten. Die Studierenden gewinnen dabei Verständnis für Organisation und Verhalten komplexer Systeme.

(c) Eigenverantwortlichkeit Durch die modulare Gestaltung des Studiums sind die Studierenden gefordert, das Studium gemäß ihren Interessen und Fähigkeiten zusammenzustellen. Sie treffen von Anfang an eigenverantwortlich Entscheidungen über den Verlauf ihres Studiums und lernen ihre persönlichen Fähigkeiten und Interessen einzuschätzen und auszubauen.

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen (a) Die Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften Umweltveränderungen von lokaler bis globaler Natur sind zunehmend mit dem Handeln des Menschen verbunden. Die daraus entstehenden Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Verringerung von Gefährdungen und der Verbesserung von Lebensbedingungen verlangen interdisziplinäre Ansätze. Naturwissenschaftliche, technische, wirtschaftliche, gesellschaftliche, rechtswissenschaftliche sowie philosophische und allgemein geisteswissenschaftliche Aspekte müssen koordiniert zum Einsatz gebracht werden, um damit nichtlinearen und stark vernetzten Zusammenhängen in Umweltsystemen näher zu kommen. Die Grundidee der Studien Umweltsystemwissenschaften in Graz ist es, aufbauend auf einer fundierten fachspezifischen Ausbildung die Grundlagen und Methoden weiterer Disziplinen zu erlernen und Verbindungen zwischen diesen herzustellen. Es geht dabei nicht nur um die Analyse der einzelnen Elemente eines Systems, sondern insbesondere um die Vernet-

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Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre zung dieser Elemente untereinander und um Verständnis für die Dynamik und Komplexität von Umwelt, und Gesellschaft. Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften zeichnen sich dazu durch folgende Qualifikationsmerkmale aus: ■ ■Kenntnis und eigenständiger Einsatz des fundierten Problemlösungsrepertoires ihres Fachschwerpunktes, ■ ■Tiefgreifendes Verständnis von MenschUmwelt-Systemen. ■ ■Problem- und lösungsorientierte Denkweise mit der Fähigkeit zur Vernetzung unterschiedlicher Sichtweisen und Lösungsansätze,· Anwendung von systemwissenschaftlichen Arbeitsmethoden, ■ ■Beschreibung, Analyse und Lösen komplexer Problem- und Fragestellungen, · Fähigkeit zur Kommunikation in interdisziplinären Teams, ■ ■Fähigkeit zur raschen Einarbeitung in vielschichtige Problembereiche auch außerhalb des eigenen Fachbereichs, ■ ■Selbstverantwortung und Kreativität.

(b) Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Volkswirtschaftslehre Das Studium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Volkswirtschaftslehre vermittelt insbesondere die Kompetenz des analytischen Zugangs zur Lösung umwelt- und ressourcenökonomischer Fragen und das Denken in gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen. Die allgemeinen Lern- und Ausbildungsziele der USW-Studien wie unter (a) genannt, werden innerhalb dieses Studiums erweitert um die Vermittlung von: ■ ■volkswirtschaftlichem Überblickswissen über breit definierte, generalistische Lernziele; ■ ■methodischen Kompetenzen, d.h. von analytischen Fähigkeiten (z.B. der Abstraktion und Deduktion) und synthetischen Fähigkeiten (z.B. der Denk- und Urteilsfähigkeit), wie sie für das Studium der Grundsätze öko-

nomischen Denkens unverzichtbar sind, die aber auch bei Problemlösungen in anderen Bereichen sich als höchst vorteilhaft erweisen können; ■ ■sozialen Kompetenzen, d.h. von Fähigkeiten zur Kommunikation, Konfliktlösung und Kooperation in Teamarbeit. Die „spezifischen ökonomischen“ Kompetenzen fördern dabei die Fähigkeiten: ■ ■sich Zugang zu wissenschaftlich relevanten ökonomischen Informationen zu verschaffen (z.B. Zugang zu publizierten Forschungsergebnissen und zu ökonomischen Daten), ■ ■vertraut mit ökonomischen Theorien zu agieren (z.B. Strukturierung einer aktuellen wirtschaftspolitischen Debatte), ■ ■ökonomischer Begriffe, Prinzipien und Theorien (wie sie z.B. der Qualitätspresse zugrunde liegen) zu identifizieren und kritisch zu hinterfragen, ■ ■erworbene Kenntnisse zur Analyse eines ökonomischen Problems heranzuziehen. Ein besonderer Fokus liegt dabei in der nachhaltigen Entwicklung und ihren Analyse- und Politikbereichen, wie der Umwelt-, Ressourcen-, Energie-, Verkehrs- und Klimaökonomik und -politik. Die angesprochenen Problemfelder beinhalten den ökonomischen Umgang mit physisch knappen Ressourcen, die Internalisierung externer Kosten, den Klimaschutz sowie den Umgang mit für die Umwelt kritischen Sektoren (in der Produktion, im Dienstleistungsbereich und im Konsum).

(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt (a) Die Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften finden ein breites Feld beruflicher Möglichkeiten vor bzw. schaffen sich selbst neue Bereiche. Der Einsatzbereich wird dabei deutlich vom gewählten Fachschwerpunkt bestimmt. Darüber hinaus sind Absolventinnen und Absol-

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

venten mit Grundkenntnissen in weiteren Disziplinen neben ihrem Fachschwerpunkt und mit ihrem system- und formalwissenschaftlichen Methodenrepertoire besonders für die Arbeit in interdisziplinären Teams an der Nahtstelle zwischen verschiedensten Fachbereichen qualifiziert. Auf dem Arbeitsmarkt wird dieser ausgeprägte „Überbau“ geschätzt und stark als Zusatzkompetenz zur Fachschwerpunktausbildung nachgefragt. Speziell die Fähigkeiten des schnellen Einarbeitens in neue Problemstellungen sowie systemisches Verständnis für die Komplexität großer Projekte und Arbeitsgruppen bereiten die Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften bestens für ihre zukünftige berufliche Tätigkeit vor. Folgende Betätigungsfelder sind die typischen Arbeitsbereiche der Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften, da sie optimal auf folgende Aufgaben vorbereitet sind: ■ ■Mitarbeit in umweltbezogener Forschung, ■ ■Beratung und Betreuung von Umweltschutzeinrichtungen, ■ ■Projektmanagement,

werden kann. Insofern es immer weniger möglich erscheint, „angestammte“ oder gar Volkswirtinnen und Volkswirten exklusiv vorbehaltene Tätigkeitsfelder anzuführen, ist nicht mehr davon auszugehen, dass Absolventinnen und Absolventen in erster Linie qua Volkswirtinnen oder Volkswirte eingestellt werden. Vielmehr werden deren Leistungen nachgefragt wegen ihrer besonderen Fähigkeiten und Kompetenzen, die sie im Laufe ihres Studiums mitbekommen. Dazu zählen vor allem: der analytische Zugang zur Lösung von Problemen; die Befähigung zum „Denken in Modellen“; der vertraute Umgang mit quantitativen Methoden; das Verständnis gesamtwirtschaftlicher und internationaler Zusammenhänge; der Sinn für die politische, soziale und ethische Dimension ökonomischer Probleme. Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Volkswirtschaftslehre sind durch ihre interdisziplinäre und systemwissenschaftliche Ausbildung zusätzlich in der Lage, in folgenden Bereichen im öffentlichen Dienst, in Industrie und in der Privatwirtschaft tätig zu werden: ■ ■umweltbezogene Lehre und Forschung,

■ ■Entwicklung umweltschonender Produkte und Dienstleistungen, ■ ■Tätigkeit in umweltrelevanten Bereichen des öffentlichen Sektors, ■ ■Beratung und Führung im Umweltmanagement von Unternehmen, die besonderer Sorgfaltspflicht in ökologischer Hinsicht unterliegen.

■ ■volkswirtschaftliche Politikberatung mit Umweltrelevanz, ■ ■Betreuung und Beratung von Umweltschutzeinrichtungen, ■ ■Projektmanagement bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und anderen interdisziplinären Projekten

(b) Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Volkswirtschaftslehre Spezielle Beschäftigungsfelder des sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Volkswirtschaftslehre orientieren sich zunächst an jenen der Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Volkswirtschaft. Die ausgeübten beruflichen Tätigkeiten sind dabei jedoch bereits derart vielfältig, dass von einem einheitlichen Berufsbild für Volkswirtinnen und Volkswirte nicht gesprochen

■ ■Systembezogene Analysen und ■ ■äquivalent gelagerte Aufgabenbereiche.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen (1) Zuteilung von ECTSAnrechnungspunkten Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen

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Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt werden (§ 51 Abs. 2 Z 26 UG, § 12 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen), wodurch ein ECTS-Anrechnungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde

entspricht 45 Minuten.

(2) Dauer und Gliederung des Studiums Das Bachelorstudium mit einem Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst sechs Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf:

PF/ GWF/ FWF

ECTS

Modul A: Interdisziplinäres Modul

PF

19

Modul B: Systemwissenschaften

PF

14

Modul C: Mathematik und Statistik

PF

15

Modul D: Einführung in die Sozial-und Wirtschaftswissenschaften

PF

10

Modul E: Einführende Mikro-und Makroökonomik

PF

16

Modul F: Einführende Internationale und öffentliche Ökonomik

PF

8

Modul G: Intermediäre Mikroökonomik

PF

12

Modul H: Intermediäre Makroökonomik

PF

12

Modul I: Ökonomik der Umwelt

PF

16

Modul J: Intermediäre Internationale Ökonomik (Wahlmodul)

GWF

(8)

Modul K: Intermediäre Ökonomik des Öffentlichen Sektors (Wahlmodul)

GWF

(8)

Modul L: Ökonometrie und empirische Wirtschaftsforschung (Wahlmodul)

GWF

(8)

Modul M: Wirtschaftspolitik (Wahlmodul)

GWF

(8)

Modul N: Wachstumsökonomik und Geschichte des Ökonomischen Denkens (Wahlmodul)

GWF

(8)

Modul O: Betriebswirtschaftslehre

PF

8

Modul P: Grundzüge der Rechtswissenschaften

PF

6

Modul Q: Umweltorientiertes Wahlfach

GWF

16

Modul R: Freie Wahlfächer

FWF

12

PF

8

Es ist wahlweise Modul J, K, L, M oder N zu absolvieren

Modul S: Wissenschaftliches Arbeiten PF = Pflichtfach GWF = Gebundenes Wahlfach FWF = Freies Wahlfach

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

(3) Studieneingangs- und Orientierungsphase a. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase des Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Volkswirtschaftslehre enthält gemäß § 66 UG einführende und orientierende Lehrveranstaltungen des ersten Semesters im Umfang von

18 ECTS-Anrechnungspunkten. Sie beinhaltet einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums sowie dessen weiteren Verlauf und soll als Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl dienen. Folgende Lehrveranstaltungen sind der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet:

Lehrveranstaltungstitel

Typ

ECTS

KStd.

Sem.

Orientierungslehrveranstaltung USW

OL

1

1

1

Systemwissenschaften 1

VO

2

2

1

Einführung in die Volkswirtschaftslehre

VO

3

2

1

Mikroökonomik

VU

8

4

1

Makroökonomik

VU

4

2

1

18

11

Summe b. Neben den Lehrveranstaltungen, die der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugerechnet werden, können weitere Lehrveranstaltungen in einem Umfang von 42 ECTSAnrechnungspunkten gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen absolviert werden, insgesamt (inkl. STEOP) nicht mehr als 60 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon unberührt sind die freien Wahlfächer. c. Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen der STEOP gemäß lit. a berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen. Davon unberührt sind Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus lit. b und die freien Wahlfächer.

(4) Basismodul Das Basismodul umfasst insgesamt 32 ECTSAnrechnungspunkte und besteht aus den obligatorisch zu absolvierenden Anteilen und einem fakultativen Anteil im Rahmen der freien Wahlfächer (6 ECTSAnrechnungspunkte). Bei Absolvierung aller Teile des Basismoduls kann ein Zertifikat erlangt werden. Das Basismodul besteht aus folgenden Teilen: a. Fachspezifisches Basismodul Volkswirtschaftslehre des sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Volkswirtschaftslehre (20 ECTS-Anrechnungspunkte):

Gliederung

Lehrveranstaltungstitel

D.1

Orientierungslehrveranstaltung Volkswirtschaftslehre

LV-Typ

ECTS

OL

1

D.2 E.1

Einführung in die Volkswirtschaftslehre

VO

3

Mikroökonomik

VU

8

E.3

Makroökonomik

VU

4

J.1

Einführung in die Umweltpolitik

VO

4

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Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre b. Basismodul der Umweltsystemwissenschaften (6 ECTS-Anrechnungspunkte): Gliederung

Lehrveranstaltungstitel

LV-Typ

ECTS

A.1

Orientierungslehrveranstaltung USW

OL

1

A.2

Mensch und Umwelt: Geosphäre

VO

3

B.1

Systemwissenschaften 1

VO

2

c. Universitätsweites Basismodul (FWF) (6 ECTS-Anrechnungspunkte): Es wird empfohlen, das universitätsweite Basismodul zu Beginn des Studiums im Rahmen der freien Wahlfächer zu absolvieren. Das universitätsweite Basismodul ist als Einstiegs- und Orientierungshilfe für das Studium gedacht. Die Studierenden sollen nach Absolvierung des universitätsweiten Basismoduls in der Lage sein: den interdisziplinären Charakter von Universitätsstudien zu verstehen, über das eigene Studium hinauszublicken, unterschiedliche Standpunkte und Perspektiven zu erkennen sowie sich aktuelles, gesellschaftsrelevantes Wissen anzueignen und kritisch zu reflektieren. Weitere Informationen zum Basismodul finden sich auf www.uni-graz.at/basismodul.

(5) Akademischer Grad An die Absolventinnen und Absolventen des sozialund wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Volkswirtschaftslehre wird der akademische Grad „Bachelor of Science“, abgekürzt „BSc“, verliehen.

(6) Lehrveranstaltungstypen Im Curriculum werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten: a. Vorlesungen (VO): Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. b. Orientierungslehrveranstaltungen (OL): Lehrveranstaltungen zur Einführung in das

Studium. Sie dienen als Informationsmöglichkeit und sollen einen Überblick über das Studium vermitteln. c. Kurse (KS): Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden die Lehrinhalte gemeinsam mit den Lehrenden erfahrungs- und anwendungsorientiert bearbeiten. d. Proseminare (PS): Vorstufen zu Seminaren. Sie haben Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln, in die Fachliteratur einzuführen und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate, Diskussionen und Fallerörterungen zu behandeln. e. Übungen (UE): Übungen haben den praktisch-beruflichen Zielen der Studien zu entsprechen und konkrete Aufgaben zu lösen. f. Seminare (SE): Seminare dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen. g. Arbeitsgemeinschaften (AG): Arbeitsgemeinschaften dienen der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen, Methoden und Techniken der Forschung sowie der Einführung in die wissenschaftliche Zusammenarbeit in kleinen Gruppen. h. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU): Bei diesen sind im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Lehrtätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 3 lit a Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen, den praktisch-beruflichen Zielen der Bachelorstudien entsprechend, konkrete Aufgaben und ihre Lösung zu behandeln. Alle unter c. bis h. genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

(7) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen a. Aus pädagogisch-didaktischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen wird die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen der Module A, B, C und K wie folgt beschränkt: Vorlesung (VO)

keine Beschränkung

Orientierungslehrveranstaltung (OL)

keine Beschränkung

Proseminar (PS)

30

Übung (UE)

40

Arbeitsgemeinschaft (AG)

20

Vorlesung mit Übung (VU)

60

b. Für alle anderen, nicht unter lit. a. geregelten Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmendenzahl gelten jene Regelungen, die in den entsprechenden fachspezifischen Curricula vorgesehen sind. c. Für Studierende in internationalen Austausch-Programmen und für Studierende anderer Curricula der Karl-Franzens-Universität Graz sowie für Studierende in besonderen Notlagen sind Plätze im Ausmaß von zehn Prozent der verfügbaren Plätze bis zum Beginn der Lehrveranstaltung freizuhalten.

§ 3 Lehr- und Lernformen

Wenn ein ausreichendes Angebot an ParallelLehrveranstaltungen aus logistischen Gründen nicht möglich ist, und die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach folgenden Kriterien: 1. Die Lehrveranstaltung ist für die/den Studierende/n verpflichtend im Curriculum vorgeschrieben. Dabei gilt Pflichtfach vor gebundenem Wahlfach vor freiem Wahlfach. 2. Die Summe der im betreffenden Studium positiv absolvierten Lehrveranstaltungen (Gesamt ECTS-Anrechnungspunkte) 3. Das Datum (Priorität früheres Datum) der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung. 4. Studierende, welche bereits einmal zurückgestellt wurden oder die Lehrveranstaltung wiederholen müssen, sind bei der nächsten Abhaltung der Lehrveranstaltung bevorzugt aufzunehmen. 5. Die Note der Prüfung- bzw. der Notendurchschnitt der Prüfungen (gewichtet nach ECTSAnrechnungspunkten) – über die Lehrveranstaltung(en) der Teilnahmevoraussetzung 6. Studierende, für die solche Lehrveranstaltungen zur Erfüllung des Curriculums

nicht notwendig sind, werden lediglich nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt; die Aufnahme in eine eigene Ersatzliste ist möglich. Es gelten sinngemäß die obigen Bestimmungen.

Zuzüglich zu den regulären Lehr- und Lernformen können Blocklehrveranstaltungen – z.B. Sommeroder Winterschulen, Intensivprogramme – nach Genehmigung durch das studienrechtliche Organ für die Absolvierung des Studiums herangezogen werden. (gem. § 5 Abs. 1 Z 15 und Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen sind berechtigt, ihre Lehrveranstaltungen in einer Fremdsprache abzuhalten und deren Inhalt zu prüfen, wenn die Studiendekanin/der Studiendekan zustimmt. Die Studierenden sind überdies berechtigt, Arbeiten, wie beispielsweise die Bachelorarbeit, in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die Betreuerin/der Betreuer zustimmt.

§ 4 Aufbau und Gliederung des Studiums (1) Module und Lehrveranstaltungen Das sechssemestrige Bachelorstudium umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von insgesamt 180 ECTS-Anrechnungspunkten. Das Studium ist modular strukturiert. Die Lehrver-

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Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre anstaltungen sind im Folgenden mit Titel, Typ, ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (Sem.) genannt. In den Spalten Pflichtfach (PF) bzw. gebundenes Wahlfach (GWF) ist gekennzeichnet, ob es sich um ein

Pflicht- oder ein gebundenes Wahlfach handelt. Aus den gebundenen Wahlfächern ist entsprechend der Vorgaben auszuwählen.

LV-Typ

PF/ GWF/ FWF

ECTS

KStd.

empf. Sem.

Modul A

Interdisziplinäres Modul

19

13

A.1

Orientierungslehrveranstaltung USW

OL

PF

1

1

1

A.2

Mensch und Umwelt: Geosphäre

VO

PF

3

2

1

A.3

Mensch und Umwelt: Biosphäre und Ökosysteme

VO

PF

3

2

2

A.4

Mensch und Umwelt: Anthroposphäre

VO

PF

3

2

3

A.5

Interdisziplinäre Arbeitsmethoden

VO

PF

3

2

3

A.6

Interdisziplinäres Praktikum (Bachelor)

AG

PF

6

4

6

Modul B

Systemwissenschaften

14

10

B.1

Systemwissenschaften 1

VO

PF

2

2

1

B.2

Systemwissenschaften 2

VO

PF

3

2

2

B.3

Übung zu Systemwissenschaften

UE

PF

3

2

2

B.4

Systemwissenschaften 3

VU

PF

3

2

4

B.5

Angewandte Systemwissenschaften

PS

PF

3

2

5

Modul C

Mathematik und Statistik

15

10

C.1

Integral-und Differentialrechnung für USW

VU

PF

6

4

1

C.2

Vektorrechnung für USW

VU

PF

4

3

2

C.3

Statistik für USW

VO

PF

3

2

3

C.4

Proseminar zu Statistik für USW

PS

PF

2

1

3

Modul D

Einführung in die Sozial-und Wirtschaftswissenschaften

10

7

D.1

Orientierungslehrveranstaltung Volkswirtschaftslehre

OL

PF

1

1

1

D.2

Einführung in die Volkswirtschaftslehre

VO

PF

3

2

1

D.3

Einführung in die Soziologie

VO

PF

3

2

2

D.4

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre

VO

PF

3

2

2

Seite 51


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Modul E

Einführende Mikro-und Makroökonomik

16

8

E.1

Mikroökonomik

VU

PF

8

4

1

E.2

Angewandte Mikroökonomik

E.3

Makroökonomik

VU

PF

4

2

3

VU

PF

4

2

1

Modul F

Einführende Internationale und Öffentliche Ökonomik

8

4

F.1

Internationale Ökonomik

VU

F.2

Finanzwissenschaft

VU

PF

4

2

4

PF

4

2

3

Modul G

Intermediäre Mikroökonomik

G.1

Mathematik für Mikroökonomik

VU

PF

12

6

4

2

3

G.2

Produktion und Konsum

VU

G.3

Unvollkommene Konkurrenz und Wohlfahrt

VU

PF

4

2

5

PF

4

2

4

Modul H

Intermediäre Makroökonomik

H.1

Mikrofundierung und Marktgleichgewicht

VU

PF

12

6

4

2

3

H.2

Inflation und Konjunktur

VU

PF

4

2

4

H.3

Geldpolitik und Europäische Währungsunion

KS

PF

4

2

5

Modul I

Ökonomik der Umwelt

I.1

16

8

Einführung in die Umweltpolitik

VO

PF

4

2

2

I.2

Umweltökonomik

KS

PF

4

2

3

I.3

Ressourcen-und Energieökonomik

KS

PF

4

2

5

I.4

Empirische Umweltökonomik

KS

PF

4

2

4

Es ist wahlweise Modul J, Modul K, Modul L, Modul M oder Modul N zu absolvieren. Modul J

Intermediäre Internationale Ökonomik

J.1

Internationale Makroökonomik

KS

J.2

Internationale Mikroökonomik

KS

Modul K

Intermediäre Ökonomik des Öffentlichen Sektors

K.1

Steuertheorie und -politik

KS

GWF

K.2

Institutionenökonomik

KS

GWF

Modul L

Ökonometrie und empirische Wirtschaftsforschung

L.1

Ökonometrie I

KS

L.2

Ökonometrie II

KS

Seite 52

(8)

(6)

GWF

(4)

(3)

6

GWF

(4)

(3)

5

(8)

(5)

(4)

(2)

5 6

(4)

(3)

(8)

(4)

GWF

(4)

(2)

5

GWF

(4)

(2)

6


Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre Modul M

Wirtschaftspolitik

(8)

(4)

M.1

Grundlagen der Wirtschaftspolitik

KS

GWF

(4)

(2)

6

M.2

Anwendungsgebiete der Wirtschaftspolitik

KS

GWF

(4)

(2)

5

Modul N

Wachstumsökonomik und Geschichte des Ökonomischen Denkens

(8)

(5)

N.1

Wachstum und Verteilung

KS

GWF

(4)

(2)

5

N.2

Theoriegeschichte

KS

GWF

(4)

(3)

6

Modul O

Betriebswirtschaftslehre

8

6

O.1

Rechnungswesen I

VU

PF

2

2

1

O.2

Rechnungswesen II

VU

PF

2

2

2

O.3

Management nachhaltiger Entwicklung

VO

PF

4

2

5

Modul P

Grundzüge der Rechtswissenschaften

6

4

P.1

Umweltrecht

3

2

5

VO

PF

Aus den folgenden Lehrveranstaltungen (P.2, P.3) ist eine zu wählen: P.2

Umweltrecht

P.3

Bürgerliches Recht für Umweltsystemwissenschaften

Q

Umweltorientiertes Wahlfach

GWF

(3)

(2)

6

VU

GWF

(3)

(2)

6

16

Ein umweltorientiertes Wahlfach gem. § 4 (3) R

SE/UE

alle

GWF

alle

FWF

PS

PF

Freie Wahlfächer

12

Freie Wahlfächer Modul S

Wissenschaftliches Arbeiten

S.1

Ökonomik der Umwelt

S.2

Bachelorarbeit

16

12 8

2

2

2

6

6 6

(2) Voraussetzungen für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen Modul/Lehrveranstaltungstitel

Voraussetzung für den Besuch des Moduls/ der Lehrveranstaltung

F.1: Internationale Ökonomik (VU)

E.3: Makroökonomik (VU)

F.2: Finanzwissenschaft (VU)

E.1: Mikroökonomik (VU)

Modul G: Intermediäre Mikroökonomik

E.1: Mikroökonomik (VU)

Modul H: Intermediäre Makroökonomik

E.3: Makroökonomik (VU) Seite 53


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

I.2: Umweltökonomik (KS) I.3: Ressourcen-und Energieökonomik (KS) I.4: Empirische Umweltökonomik (KS)

Jeweils D.2: Einführung in die Volkswirtschaftslehre (VO) und E.2: Mikroökonomik (VU) und E.3: Makroökonomik (VU)

J.1: Internationale Makroökonomik (KS) J.2: Internationale Mikroökonomik (KS)

Jeweils F.1: Internationale Ökonomik (VU)

K.1: Steuertheorie und -politik (KS) K.2: Institutionenökonomik (KS)

Jeweils F.2: Finanzwissenschaft (VU)

L.1: Ökonometrie I (KS) L.2: Ökonometrie II (KS)

Jeweils C.1: Integral-und Differentialrechnung für USW (VU) und C.2: Vektorrechnung für USW (VU) und C.3: Statistik für USW (VO) und C.4: Proseminar zu Statistik für USW (PS)

M.1: Grundlagen der Wirtschaftspolitik (KS) M.2: Anwendungsgebiete der Wirtschaftspolitik (KS) N.1: Wachstum und Verteilung (KS) N.2: Theoriegeschichte (KS)

Jeweils D.2: Einführung in die Volkswirtschaftslehre (VO) und E.1: Mikroökonomik (VU) und E.3: Makroökonomik (VU)

O.3: Management nachhaltiger Entwicklung (VO)

D.4: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (VO)

S.1 Ökonomik der Umwelt (PS)

I.2: Umweltökonomik oder I.3: Ressourcenökonomik oder I.4: Empirische Umweltökonomik

Anreizstrukturen und Ressourcennutzung (PS)* * Zu absolvieren, wenn die Bachelorarbeit aus Modul B verfasst wird (siehe § 4 Abs. 5)

E.1: Mikroökonomik (VU) und I.1: Einführung in die Umweltpolitik (VO)

(3) Umweltorientiertes Wahlfach Von den Studierenden ist ein gebundenes umweltorientiertes Wahlfach nach den folgenden Kriterien zusammenzustellen: ■ ■Das gebundene Wahlfach umfasst ein einheitliches, umweltrelevantes Fach. ■ ■Es wird durch eine oder mehrere Lehrveranstaltungen vermittelt, die den Gegenstand dieses Faches vertieft beleuchten. ■ ■Diese Lehrveranstaltungen können – dem Fach entsprechend – an jeder anerkannten in- und ausländischen Universität absolviert werden. ■ ■Dem umweltorientierten Wahlfach ist ein eindeutiger Titel zuzuweisen, welcher auch im Bachelorzeugnis anzuführen ist.

■ ■Über die Zulässigkeit (Titel und Lehrveranstaltungen) des umweltorientierten Wahlfaches entscheidet der/die Vorsitzende der Curricula-Kommission Umweltsystemwissenschaften auf Antrag der/des Studierenden. Es sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 16 ECTS-Anrechnungspunkten aus einem der im Folgenden genannten Fächer zu absolvieren. ■ ■Ein USW-Fachschwerpunkt (es ist auch eine weitere Vertiefung im eigenen Fachschwerpunkt möglich) ■ ■Mathematik und Statistik vertiefend ■ ■Systemwissenschaften ■ ■Ein Fach aus umweltrelevanten Gebieten aus gemäß § 54 UG eingerichteten Studien.

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Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre

(4) Freie Wahlfächer Während der gesamten Dauer des Bachelorstudiums sind frei zu wählende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Diese können frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie aller inländischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen (freie Wahlfächer, § 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) gewählt werden. Sie dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Weiters besteht die Möglichkeit, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12 ECTSAnrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen. (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) Es wird empfohlen, die freien Wahlfächer aus folgenden Bereichen zu wählen: Fremdsprachen, Kommunikationstechnik, Wissenschaftstheorie, Technikfolgenabschätzung und Frauen- und Geschlechterforschung. Auf das Kursangebot des Zentrums für Soziale Kompetenz, der Sprachenzentren der Universität Graz sowie des Interuniversitären Forschungszentrums für Technik, Arbeit und Kultur (IFZ) wird hingewiesen.

(5) Bachelorarbeit a. Im Bachelorstudium ist im Rahmen von Lehrveranstaltungen eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit zu verfassen (§ 51 Abs. 2 Z 7 und § 80 Abs. 1 UG). Für die Erstellung der Bachelorarbeit wird das sechste Semester des Bachelorstudiums empfohlen.

Rahmen der folgenden Lehrveranstaltungen abgefasst werden: ■ ■Modul B: B.4 Systemwissenschaften 3 (VU)* B.5 Angewandte Systemwissenschaften (PS)* ■ ■Modul S: S.1 Ökonomik der Umwelt (PS) *) Wenn die Bachelorarbeit aus Modul B verfasst wird, ist anstelle S.1 „Ökonomik der Umwelt“ (PS) die Lehrveranstaltung „Anreizstrukturen und Ressourcennutzung“ (PS) zu absolvieren (Siehe Curriculum des Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Betriebswirtschaft, Voraussetzung gelten gem. § 4 Abs. 2) In begründeten Fällen kann auf Antrag an den/ die Vorsitzende/n der Curricula-Kommission Umweltsystemwissenschaften die Bachelorarbeit auch in einem anderen als dem oben angeführten Modul bzw. in einer anderen als der oben angeführten Lehrveranstaltung verfasst werden. d. Die Bachelorarbeit ist zu Beginn der Lehrveranstaltung bei der Leiterin bzw. dem Leiter der Lehrveranstaltung anzumelden, dabei sind Thema, Umfang, Inhalt und Form festzulegen. Sie orientiert sich in ihrem formalen Aufbau an einer wissenschaftlichen Publikation. Ihr Thema und Umfang ist so zu wählen, dass die Bearbeitung in Rahmen der Lehrveranstaltung möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist möglich, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. e. Bachelorarbeiten werden von der Leiterin/ dem Leiter der Lehrveranstaltung binnen vier Wochen nach Abgabe beurteilt; es ist ein eigenes Zeugnis auszustellen.

(6) Praxis und Auslandsstudien

b. Die Bachelorarbeit wird mit 6 ECTSAnrechnungspunkten bewertet.

a. Empfohlene Praxis

c. Die Bachelorarbeit ist im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen und kann im

Studierenden wird empfohlen, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht maximal 12 ECTSAnrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen. (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)

(entsprechend § 1 Abs. 3 Z 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem. § 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehrveranstaltungsleiter bekannt zu geben sind, abgeschlossen.

Ziele der Praxis sind: ■ ■Problemorientiertes Arbeiten im angewandten Bereich, Bearbeitung von angewandten Aufgaben aus der realen Berufspraxis, die nicht nur grundlagen-, sondern insbesondere problemlösungsorientiert sind. ■ ■Kennenlernen der politisch-rechtlichen, wirtschaftlichen, organisatorischen und psychischen Rahmenbedingungen des Berufsalltags. ■ ■Förderung der beruflichen Fähigkeiten auch außerhalb der unmittelbaren Fachkompetenz, d.h. insbesondere in den Bereichen Kommunikation, Planung und Information. ■ ■Kennenlernen der Möglichkeiten und Grenzen der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten. ■ ■Erleichterung des Einstiegs in das Berufsleben.

b. Empfohlene Auslandsstudien Studierenden wird empfohlen im Bachelorstudium ein Auslandsemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere das 4. bis 6. Semester des Studiums in Frage. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstaltungen werden bei Gleichwertigkeit von der/ dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflicht- bzw. gebundenes Wahlfach anerkannt. Zur Anerkennung von Prüfungen bei Auslandsstudien wird auf § 78 Abs. 5 UG verwiesen (Vorausbescheid).

2. Der positive Erfolg von Prüfungen und der Bachelorarbeit wird mit „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3) oder „genügend“ (4), der negative Erfolg wird mit „nicht genügend“ (5) beurteilt. Orientierungslehrveranstaltungen werden mit „mit Erfolg teilgenommen“/„ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt. 3. Wiederholung von Prüfungen Die Wiederholung von Prüfungen ist in § 35 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt. 4. Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ gemäß § 78 Abs. 1 UG und gemäß den Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS).

§ 6 In-Kraft-Treten des Curriculums 1. Dieses Curriculum ist mit 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. 2. Die Änderungen des Curriculums treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.

§ 5 Prüfungsordnung

§ 7 Übergangsbestimmungen

1. Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen und Orientierungslehrveranstaltungen besitzen immanenten Prüfungscharakter

1. Studierende, die vor dem In-Kraft-Treten der ursprünglichen Fassung dieses Curriculums (vom 1. Oktober 2003) mit sozial- und wirtschaftswissenschaftlichem Fachschwerpunkt (Volkswirtschaftslehre) ihr Studium als Studium Irregulare oder Individuelles Diplomstudium Umweltsystemwissenschaften begonnen haben, sind jederzeit

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Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre während der Zulassungsfristen berechtigt, sich diesem Curriculum zu unterstellen. 2. Studierende, die vor dem 1. Oktober 2011 das Studium Umweltsystemwissenschaften mit sozial und wirtschaftswissenschaftlichem Fachschwerpunkt (Volkswirtschaftslehre) begonnen haben, sind ebenso jederzeit während der Zulassungsfristen berechtigt, sich diesem Curriculum zu unterstellen. 3. Prüfungen, die im auslaufenden Curriculum abgelegt wurden, sind für das Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Volkswirtschaftslehre durch das zuständige Organ gemäß § 78 UG und entsprechend der Äquivalenzliste anzuerkennen.

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Curriculum für das naturwissenschaftliche Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt

Geographie

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Die Rechtsgrundlagen des Bachelorstudiums bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz. Der Senat hat am 25.05.2011 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für das naturwissenschaftliche Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geographie erlassen.

Gekürzte Fassung Nachfolgendes Curriculum beinhaltet die unserer Meinung nach wichtigsten Kapitel

Das vollständige Curriculum ist abrufbar unter: https://online.uni-graz.at/kfu_online/ wbMitteilungsblaetter.display?pNr=270645

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Geographie

§ 1 Allgemeines

Lehrveranstaltungen die Komplexität dieser Systeme kennen.

(1) Gegenstand des Studiums

(b) System- und Formalwissenschaften

Die Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften (USW) verstehen sich als Einheit mit einem gemeinsamen interdisziplinären und systemwissenschaftlichen Überbau sowie entweder naturwissenschaftlicher oder sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung. In Hinblick auf das Ausbildungsziel, die Gestaltung des Studiums und seine Entstehung durch einen Wachstumsprozess, der weitgehend von Studierenden und engagierten Lehrenden getragen wurde, nehmen die Studien der Umweltsystemwissenschaften an der KarlFranzens-Universität Graz (KFUG) im deutschen Sprachraum eine Sonderstellung ein. Die umweltsystemwissenschaftlichen Studien an der KFUG sind in mehreren Fachschwerpunkten eingerichtet und aufeinander abgestimmt. Jeder Fachschwerpunkt trägt als solides Fundament eine Grundausbildung in den jeweiligen Fachbereichen. Die Studierenden legen sich auf eines der umweltsystemwissenschaftlichen Studien fest und werden mit dieser Wahl zu Fachexpertinnen und Fachexperten im jeweiligen Fachschwerpunkt ausgebildet. Diese Kenntnisse werden in weiterer Folge insbesondere in interdisziplinären Teams praktisch genutzt. Den Überbau zum jeweiligen Fachschwerpunkt bilden:

(a) Interdisziplinarität und MenschUmwelt-Systeme Die Studierenden erwerben im umweltorientierten Wahlfach neben den Kenntnissen im Fachschwerpunkt Kenntnisse in einer weiteren Disziplin. In fächerübergreifenden, problemorientierten Interdisziplinären Praktika arbeiten sie mit Kolleginnen und Kollegen anderer umweltsystemwissenschaftlicher Studien (und damit Fachschwerpunkte) zusammen, lernen die Vielschichtigkeit von Problemstellungen kennen, analysieren und erarbeiten adäquate Lösungsvorschläge. Von Beginn an lernen Studierende durch spezielle Mensch-Umwelt-

Die Studierenden werden mit den formalwissenschaftlichen Ansätzen zur Behandlung komplexer Systeme vertraut. Ansätze dazu werden aus verschiedenen Bereichen der Systemwissenschaften und der Mathematik angeboten. Die Studierenden gewinnen dabei Verständnis für Organisation und Verhalten komplexer Systeme.

(c) Eigenverantwortlichkeit Durch die modulare Gestaltung des Studiums sind die Studierenden gefordert, das Studium gemäß ihren Interessen und Fähigkeiten zusammenzustellen. Sie treffen von Anfang an eigenverantwortlich Entscheidungen über den Verlauf ihres Studiums und lernen ihre persönlichen Fähigkeiten und Interessen einzuschätzen und auszubauen.

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen (a) Die Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften Umweltveränderungen von lokaler bis globaler Natur sind zunehmend mit dem Handeln des Menschen verbunden. Die daraus entstehenden Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Verringerung von Gefährdungen und der Verbesserung von Lebensbedingungen verlangen interdisziplinäre Ansätze. Naturwissenschaftliche, technische, wirtschaftliche, gesellschaftliche, rechtswissenschaftliche sowie philosophische und allgemein geisteswissenschaftliche Aspekte müssen koordiniert zum Einsatz gebracht werden, um damit nichtlinearen und stark vernetzten Zusammenhängen in Umweltsystemen näher zu kommen. Die Grundidee der Studien Umweltsystemwissenschaften in Graz ist es, aufbauend auf einer fundierten fachspezifischen Ausbildung die Grundlagen und Methoden weiterer Disziplinen zu erlernen und Verbindungen zwischen diesen herzustellen. Es geht dabei nicht nur um die Analyse der einzelnen Elemente eines

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Systems, sondern insbesondere um die Vernetzung dieser Elemente untereinander und um Verständnis für die Dynamik und Komplexität von Umwelt, und Gesellschaft.

■ ■der räumlichen Differenzierung der Erdoberfläche und der sich daraus ergebenden Gliederung in räumliche Einheiten,

Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften zeichnen sich dazu durch folgende Qualifikationsmerkmale aus:

■ ■der menschlichen Nutzungen und Aktivitäten im genannten System,

■ ■Kenntnis und eigenständiger Einsatz des fundierten Problemlösungsrepertoires ihres Fachschwerpunktes, ■ ■Tiefgreifendes Verständnis von MenschUmwelt-Systemen, ■ ■Problem- und lösungsorientierte Denkweise mit der Fähigkeit zur Vernetzung unterschiedlicher Sichtweisen und Lösungsansätze, ■ ■Anwendung von systemwissenschaftlichen Arbeitsmethoden, ■ ■Beschreibung, Analyse und Lösen komplexer Problem- und Fragestellungen, ■ ■Fähigkeit zur Kommunikation in interdisziplinären Teams, ■ ■Fähigkeit zur raschen Einarbeitung in vielschichtige Problembereiche auch außerhalb des eigenen Fachbereichs, ■ ■Selbstverantwortung und Kreativität.

(b) Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geographie Das Erfahrungsobjekt der Geographie ist die Geosphäre als Berührungs- und Interaktionsraum von Lithosphäre, Hydrosphäre, Atmosphäre und als Lebensraum, insbesondere des Menschen im Hinblick auf Wirtschaft, Gesellschaft und Ökologie. Das Erkenntnisobjekt ist das dynamische System der Mensch-UmweltBeziehungen, das sich aus der komplexen wechselseitigen Abhängigkeit und Wirkung der genannten Komponenten ergibt. Die Aufgaben und Ziele der Geographie als Wissenschaft sind demnach die Strukturen und Zusammenhänge dieses komplexen Systems zu beschreiben, zu erklären und zu gestalten, speziell im Sinne

■ ■des Naturhaushaltes im genannten System,

■ ■und insbesondere im Sinne der Wechselwirkungen menschlicher Aktivitäten mit dem Naturraum. Das Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geographie vermittelt die Qualifikation zur Erfassung, Analyse, Erklärung, Bewertung und Gestaltung räumlich wirksamer Phänomene hinsichtlich ihrer Ursachen, Prozesse, Strukturen und zukünftigen Entwicklungen. Absolventinnen und Absolventen sind zur verantwortungsbewussten, zielgerichteten und kalkulierten Beeinflussung und Steuerung der genannten Phänomene in einem anwendungsorientierttransdisziplinären Umfeld befähigt. Die Qualifikation dazu ergibt sich aus der interdisziplinär und fachlich breit angelegten Ausbildung mit integrativer Fachkompetenz einschließlich der Geographischen Technologien bei gleichzeitiger Schwerpunktsetzung entweder in Physischer oder Humangeographie sowie der Förderung persönlicher und sozialer Kompetenzen. Ergänzend zu den unter (a) genannten Kompetenzen, zeichnen sich die Absolventinnen und Absolventen des naturwissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geographie durch folgende Qualifikationen und Kompetenzen aus: ■ ■Natürliche Umwelt: Studierende besitzen nach Absolvierung des Studiums Kenntnisse und Fertigkeiten in den Teilbereichen der Physischen Geographie (wie Klimatologie, Hydrologie, Glaziologie, Geomorphologie, Pedologie, Geoökologie, Vegetationsgeographie) und sind in der Lage diese integrativ vernetzend anzuwenden. ■ ■Vom Menschen gestaltete Umwelt: Studierende besitzen nach Absolvierung des Studiums Kenntnisse und Fertigkeiten in den

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Geographie

Teilbereichen der Humangeographie (Raumforschung und Regionalentwicklung mit spezieller Orientierung auf nationale und internationale Wirtschaftsräume, Agrar-, Industrie-, Tourismus- und Verkehrsgeographie) und sind in der Lage Lösungsmöglichkeiten von Entwicklungsproblemen ländlicher und städtischer Regionen zu formulieren. ■ ■Mensch-Umwelt-Beziehungen: Studierende verstehen nach Absolvierung des Studiums die Wechselwirkung zwischen den Prozessen und der Ausstattung des Naturraums auf der einen und der menschlichen Lebens- und Wirtschaftsweise auf der anderen Seite. Sie sind in der Lage, den Globalen Wandel (insbesondere die Bereiche Umweltschutz und Ressourcenmanagement, Nutzungskonflikte, Naturgefahrenprävention und Klimafolgen) als geographische Herausforderung zu identifizieren und interdisziplinäre Fragestellungen integrativ zu bearbeiten. ■ ■Spezielle Methoden und Techniken: Studierende besitzen nach Absolvierung des Studiums Kenntnisse in den Bereichen Geographische Informationssysteme, Geographische Fernerkundung, Kartographie und kartenverwandte Darstellungen, Geostatistik und die Fertigkeiten zu deren Anwendung in einem integrativen Kontext. ■ ■Sonstige Schlüsselqualifikationen: Studierende besitzen nach Absolvierung des Studiums Grundwissen über raumrelevante Rechtsstrukturen sowie Fertigkeiten zur Anwendung natur bzw. sozialwissenschaftlicher Methoden, Kommunikations-, Moderations- und Präsentationstechniken, projektorientierte Mediation, Organisation, Konfliktmanagement und Medienkompetenz.

(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt (a) Die Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften finden ein breites Feld beruflicher Möglichkeiten vor bzw. schaffen sich selbst neue Bereiche.

Der Einsatzbereich wird dabei deutlich vom gewählten Fachschwerpunkt bestimmt. Darüber hinaus sind Absolventinnen und Absolventen mit Grundkenntnissen in weiteren Disziplinen neben ihrem Fachschwerpunkt und mit ihrem system- und formalwissenschaftlichen Methodenrepertoire besonders für die Arbeit in interdisziplinären Teams an der Nahtstelle zwischen verschiedensten Fachbereichen qualifiziert. Auf dem Arbeitsmarkt wird dieser ausgeprägte „Überbau“ geschätzt und stark als Zusatzkompetenz zur Fachschwerpunktausbildung nachgefragt. Speziell die Fähigkeiten des schnellen Einarbeitens in neue Problemstellungen sowie systemisches Verständnis für die Komplexität großer Projekte und Arbeitsgruppen bereiten die Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften bestens für ihre zukünftige berufliche Tätigkeit vor. Folgende Betätigungsfelder sind die typischen Arbeitsbereiche der Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien der Umweltsystemwissenschaften, da sie optimal auf folgende Aufgaben vorbereitet sind: ■ ■Mitarbeit in umweltbezogener Forschung, ■ ■Beratung und Betreuung von Umweltschutzeinrichtungen, ■ ■Projektmanagement, ■ ■Entwicklung umweltschonender Produkte und Dienstleistungen, ■ ■Tätigkeit in umweltrelevanten Bereichen des öffentlichen Sektors, ■ ■Beratung und Führung im Umweltmanagement von Unternehmen, die besonderer Sorgfaltspflicht in ökologischer Hinsicht unterliegen.

(b) Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geographie Spezielle Beschäftigungsfelder des naturwissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geographie orientieren sich zunächst an jenen der Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Geographie.

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geographie sind durch ihre interdisziplinäre und systemwissenschaftliche Ausbildung zusätzlich in der Lage, in folgenden Bereichen im öffentlichen Dienst, in Industrie und in der Privatwirtschaft tätig zu werden: ■ ■Spezifische Tätigkeitsfelder: Umwelt, Naturschutz, Schutzgebiete; Risikovorhersage und -management, Prävention, Prospektion, Prognose; Software- und Datenbankentwicklung; Ver- und Entsorgungswirtschaft, Stadt- und Kommunalmarketing; Regionalentwicklung; Tourismus (Forschung, Planung, Management); Entwicklungsländer (Forschung, Kooperation, Verwaltung, Management, Entwicklungshilfe) ■ ■Planerische Tätigkeiten Regionalplanung; Stadt-, Orts-, Kommunalplanung; Standortplanung; Vertriebsplanung; Verkehrsplanung ■ ■Technologiebezogene Tätigkeiten Kartographische Informationssysteme; Geographische Informatik; Geographische Fernerkundung ■ ■Verwaltungs-, Management- und Entscheidungstätigkeiten Fachbibliotheken; Öffentliche Verwaltung; Ämter mit raumwirksamen Entscheidungskompetenzen

regionale Kooperationen, Gemeindezusammenschlüsse); Öffentliche und private Einrichtungen für Information und Dokumentation (Medien, Museen, Bibliotheken, Reiseveranstalter, PR-Institutionen); Institutionen der Erwachsenenbildung und des tertiären Bildungsweges.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen (1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt werden (§ 51 Abs. 2 Z 26 UG, § 12 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen), wodurch ein ECTS-Anrechnungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten.

■ ■Sonstige Tätigkeitsfelder (Auswahl) Erwachsenenbildung; Umweltbildung; Fachberatung in Medien; Fachjournalismus; Fachberatung in Bereichen wie Tourismus, Arbeitsmarkt und Politik, EU-Fragen, Demographie, Demoskopie; Marktforschung; Wissenschaftliche Reiseplanung und -leitung; Freiberufliche selbständige Tätigkeit; Private Planungs- und Ziviltechnikbüros, Büro- und Arbeitsgemeinschaften; Öffentliche und private Einrichtungen für Umwelt- und Landschaftsplanung, Natur- und Kulturlandschaftsgestaltung; Öffentliche und private Einrichtungen mit Fachplanungscharakter (Standortplanung, Raumbewertung, Verkehr, Tourismus, Landwirtschaft, Stadtentwicklung, Raum- und Umweltverträglichkeit); Städte und Kommunen (Planung, Marketing, Seite 62


Geographie

(2) Dauer und Gliederung des Studiums Das Bachelorstudium mit einem Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst sechs Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf: PF/GWF/FWF

ECTS

Modul A: Interdisziplinäres Modul

PF

19

Modul B: Systemwissenschaften

PF

14

Modul C: Mathematik und Statistik

PF

15

Modul D: Geographische Studieneingangsphase

PF

16

Modul E: Basiskompetenzen in der Geographie

PF

10

Modul F: Vertiefungsmodul Physische Geographie

PF

9

Modul G: Vertiefungsmodul Humangeographie

PF

9

Modul H: Vertiefungsmodul Geotechnologien

PF

18

Modul I:Schwerpunktmodul Physische Geographie (Wahlmodul)

GWF

(13)

Modul J: Schwerpunktmodul Humangeographie (Wahlmodul)

GWF

(13)

PF

6

Es ist wahlweise Modul I oder Modul J zu absolvieren

Modul K: Schwerpunktmodul Geotechnologien

PF

13

M Umweltorientiertes Wahlfach

GWF

16

N Freie Wahlfächer

FWF

12

Modul L: Integrative Geographie: Mensch-Umwelt-Beziehungen

10

O Bachelorarbeit PF = Pflichtfach, GWF = Gebundenes Wahlfach, FWF = Freies Wahlfach

(3) Studieneingangs- und Orientierungsphase a. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase des Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geographie enthält gemäß § 66 UG einführende und orientierende Lehrveranstaltungen des ersten Semesters im Umfang von 9 ECTS-Anrech-

nungspunkten. Sie beinhaltet einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums sowie dessen weiteren Verlauf und soll als Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl dienen. Folgende Lehrveranstaltungen sind der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet:

Lehrveranstaltungstitel

Typ

ECTS

KStd.

Sem.

Orientierungslehrveranstaltung USW

OL

1

1

1

Systemwissenschaften 1

VO

2

2

1

Einführung in die Physische Geographie 1

VO

3

2

1

Einführung in die Humangeographie 1

VO

3

2

1

9

7

Summe

Seite 63


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

b. Neben den Lehrveranstaltungen, die der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugerechnet werden, können weitere Lehrveranstaltungen in einem Umfang von 51 ECTSAnrechnungspunkten gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen absolviert werden, insgesamt (inkl. STEOP) nicht mehr als 60 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon unberührt sind die freien Wahlfächer. c. Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen der STEOP gemäß lit. a berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen. Davon unberührt sind Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus lit. b und die freien Wahlfächer.

(4) Basismodul Das Basismodul umfasst insgesamt 32 ECTSAnrechnungspunkte und besteht aus den obligatorisch zu absolvierenden Anteilen und einem fakultativen Anteil im Rahmen der freien Wahlfächer (6 ECTS Anrechnungspunkte). Bei Absolvierung aller Teile des Basismoduls kann ein Zertifikat erlangt werden. Das Basismodul besteht aus folgenden Teilen:

a. Fachspezifisches Basismodul Geographie des naturwissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geographie (20 ECTS-Anrechnungspunkte):

Gliederung

Lehrveranstaltungstitel

LV-Typ

ECTS

D.1

Orientierungslehrveranstaltung Geographie

OL

1

D.2

Einführung in die Physische Geographie 1

VO

3

D.3

Einführung in die Physische Geographie 2

VO

3

D.4

Einführung in die Humangeographie 1

VO

3

D.5

Einführung in die Humangeographie 2

VO

3

D.6

Wissenschaftliches Arbeiten in der Geographie

VU

3

E.1

Einführung in die Geotechnologien

VO

3

E.4

Zwei eintägige Exkursionen

EX

1

b. Basismodul der Umweltsystemwissenschaften (6 ECTS-Anrechnungspunkte): Gliederung

Lehrveranstaltungstitel

LV-Typ

ECTS

A.1 A.2

Orientierungslehrveranstaltung USW

OL

1

Mensch und Umwelt: Geosphäre

VO

3

B.1

Systemwissenschaften 1

VO

2

c. Universitätsweites Basismodul (FWF) (6 ECTS-Anrechnungspunkte): Es wird empfohlen, das universitätsweite Basismodul zu Beginn des Studiums im Rahmen der freien Wahlfächer zu absolvieren. Das universitätsweite Basismodul ist als Einstiegs- und Orientierungshilfe für das Studium gedacht.

Die Studierenden sollen nach Absolvierung des universitätsweiten Basismoduls in der Lage sein: den interdisziplinären Charakter von Universitätsstudien zu verstehen, über das eigene Studium hinauszublicken, unterschiedliche Standpunkte und Perspektiven zu erkennen sowie sich aktuelles, gesellschaftsrelevantes Wissen anzueignen und kritisch zu reflektie-

Seite 64


Geographie

ren. Weitere Informationen zum Basismodul finden sich auf www.uni-graz.at/basismodul.

(5) Akademischer Grad An die Absolventinnen und Absolventen des naturwissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geographie wird der akademische Grad „Bachelor of Science“, abgekürzt „BSc“, verliehen.

(6) Lehrveranstaltungstypen Im Curriculum werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten: a. Vorlesungen (VO): Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. b. Orientierungslehrveranstaltungen (OL): Lehrveranstaltungen zur Einführung in das Studium. Sie dienen als Informationsmöglichkeit und sollen einen Überblick über das Studium vermitteln. c. Proseminare (PS): Vorstufen zu Seminaren. Sie haben Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln, in die Fachliteratur einzuführen und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate, Diskussionen und Fallerörterungen zu behandeln. d. Übungen (UE): Übungen haben den praktisch-beruflichen Zielen der Studien zu entsprechen und konkrete Aufgaben zu lösen.

Forschung sowie der Einführung in die wissenschaftliche Zusammenarbeit in kleinen Gruppen. g. Praktika (PK): Praktika haben die Berufsvorbildung oder wissenschaftliche Ausbildung sinnvoll zu ergänzen. Besteht an der Universität keine Möglichkeit Praktika durchzuführen, so haben die Studierenden ihr Praktikum bei Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, in Instituten, Anstalten oder Betrieben, deren Einrichtungen hierfür geeignet sind, abzuleisten. h. Exkursionen (EX): Exkursionen tragen zur Veranschaulichung und Vertiefung des Unterrichts bei. i. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU): Bei diesen sind im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Lehrtätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 3 lit a Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen, den praktischberuflichen Zielen der Bachelorstudien entsprechend, konkrete Aufgaben und ihre Lösung zu behandeln. Alle unter c. bis i. genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

(7) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen a. Aus pädagogisch-didaktischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen wird die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen der Module A, B, C und K wie folgt beschränkt:

e. Seminare (SE): Seminare dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen. f. Arbeitsgemeinschaften (AG): Arbeitsgemeinschaften dienen der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen, Methoden und Techniken der Seite 65

Vorlesung (VO)

keine Beschränkung

Orientierungslehrveranstaltung (OL)

keine Beschränkung

Proseminar (PS)

30

Übung (UE)

40

Arbeitsgemeinschaft (AG)

20

Vorlesung mit Übung (VU)

60


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Wenn ein ausreichendes Angebot an ParallelLehrveranstaltungen aus logistischen Gründen nicht möglich ist, und die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach folgenden Kriterien: 1. Die Lehrveranstaltung ist für die/den Studierende/n verpflichtend im Curriculum vorgeschrieben. Dabei gilt Pflichtfach vor gebundenem Wahlfach vor freiem Wahlfach. 2. Die Summe der im betreffenden Studium positiv absolvierten Lehrveranstaltungen (Gesamt ECTS-Anrechnungspunkte) 3. Das Datum (Priorität früheres Datum) der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung. 4. Studierende, welche bereits einmal zurückgestellt wurden oder die Lehrveranstaltung wiederholen müssen, sind bei der nächsten Abhaltung der Lehrveranstaltung bevorzugt aufzunehmen. 5. Die Note der Prüfung- bzw. der Notendurchschnitt der Prüfungen (gewichtet nach ECTSAnrechnungspunkten) – über die Lehrveranstaltung(en) der Teilnahmevoraussetzung 6. Studierende, für die solche Lehrveranstaltungen zur Erfüllung des Curriculums nicht notwendig sind, werden lediglich nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt; die Aufnahme in eine eigene Ersatzliste ist möglich. Es gelten sinngemäß die obigen Bestimmungen.

Notlagen sind Plätze im Ausmaß von zehn Prozent der verfügbaren Plätze bis zum Beginn der Lehrveranstaltung freizuhalten.

§ 3 Lehr- und Lernformen Zuzüglich zu den regulären Lehr- und Lernformen können Blocklehrveranstaltungen – z.B. Sommer oder Winterschulen, Intensivprogramme – nach Genehmigung durch das studienrechtliche Organ für die Absolvierung des Studiums herangezogen werden. (gem. § 5 Abs. 1 Z 15 und Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen sind berechtigt, ihre Lehrveranstaltungen in einer Fremdsprache abzuhalten und deren Inhalt zu prüfen, wenn die Studiendekanin/der Studiendekan zustimmt. Die Studierenden sind überdies berechtigt, Arbeiten, wie beispielsweise die Bachelorarbeit, in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die Betreuerin/der Betreuer zustimmt.

§ 4 Aufbau und Gliederung des Studiums (1) Module und Lehrveranstaltungen

b. Für alle anderen, nicht unter lit. a. geregelten Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmendenzahl gelten jene Regelungen, die in den entsprechenden fachspezifischen Curricula vorgesehen sind. c. Für Studierende in internationalen Austausch-Programmen und für Studierende anderer Curricula der Karl-Franzens-Universität Graz sowie für Studierende in besonderen

Das sechssemestrige Bachelorstudium umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von insgesamt 180 ECTS-Anrechnungspunkten. Das Studium ist modular strukturiert. Die Lehrveranstaltungen sind im Folgenden mit Titel, Typ, ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (Sem.) genannt. In den Spalten Pflichtfach (PF) bzw. gebundenes Wahlfach (GWF) ist gekennzeichnet, ob es sich um ein Pflicht- oder ein gebundenes Wahlfach handelt. Aus den gebundenen Wahlfächern ist entsprechend der Vorgaben auszuwählen.

Seite 66


Geographie

LVTyp

PF/ GWF/ FWF

ECTS

KStd.

empf. Sem.

Modul A

Interdisziplinäres Modul

19

13

A.1

Orientierungslehrveranstaltung USW

OL

PF

1

1

1

A.2

Mensch und Umwelt: Geosphäre

VO

PF

3

2

1

A.3

Mensch und Umwelt: Biosphäre und Ökosysteme

VO

PF

3

2

2

A.4

Mensch und Umwelt: Anthroposphäre

VO

PF

3

2

3

A.5

Interdisziplinäre Arbeitsmethoden

VO

PF

3

2

3

A.6

Interdisziplinäres Praktikum (Bachelor)

AG

PF

6

4

6

Modul B

Systemwissenschaften

14

10

B.1

Systemwissenschaften 1

VO

PF

2

2

1

B.2

Systemwissenschaften 2

VO

PF

3

2

2

B.3

Übung zu Systemwissenschaften

UE

PF

3

2

2

B.4

Systemwissenschaften 3

VU

PF

3

2

3

B.5

Angewandte Systemwissenschaften

PS

PF

3

2

4

Modul C

Mathematik und Statistik

15

10

C.1

Integral-und Differentialrechnung für USW

VU

PF

6

4

1

C.2

Vektorrechnung für USW

VU

PF

4

3

2

C.3

Statistik für USW

VO

PF

3

2

3

C.4

Proseminar zu Statistik für USW

PS

PF

2

1

3

Modul D Geographische Studieneingangsphase

16

11

D.1

Orientierungslehrveranstaltung Geographie

OL

PF

1

1

1

D.2

Einführung in die Physische Geographie 1

VO

PF

3

2

1

D.3

Einführung in die Physische Geographie 2

VO

PF

3

2

1

D.4

Einführung in die Humangeographie 1

VO

PF

3

2

1

D.5

Einführung in die Humangeographie 2

VO

PF

3

2

1

D.6

Wissenschaftliches Arbeiten in der

VU

PF

1

Modul E

Basiskompetenzen in der Geographie

E.1

Einführung in die Geotechnologien

VO

E.2

Räumlich-statistische Analyse und Visualisierung 2

VU

Seite 67

3

2

10

7

PF

3

2

1

PF

3

2

4


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

E.3

Räumlich-statistische Analyse und Visualisierung 3

VU

PF

3

2

5

E.4

Zwei eintägige Exkursionen (je 0,5 ECTS-Anrechnungspunkte)

EX

PF

1

1

2

Modul F

Vertiefungsmodul Physische Geographie

9

6

F.1

Proseminar Physische Geographie

PF

3

2

2

F.2

Praktikum Physische Geographie

PK

PF

3

2

3

F.3

Vorlesung zur Physischen Geographie

VO

GWF

3

2

4

Modul G

Vertiefungsmodul Humangeographie

9

6

G.1

Proseminar Humangeographie

PS

PF

3

2

2

G.2

Praktikum Humangeographie

PK

PF

3

2

3

G.3

Vorlesung zur Humangeographie

VO

GWF

3

2

4

Modul H

Vertiefungsmodul Geotechnologien

18

12

H.1

Grundlagen der Geographischen Fernerkundung

VO

PF

3

2

2

H.2

Grundlagen Geographischer Informationssysteme

VO

PF

3

2

2

H.3

Grundlagen der Kartographie

VO

PF

3

2

2

H.4

Geographische Fernerkundung

VU

PF

3

2

3

H.5

Geographische Informationssysteme

VU

PF

3

2

3

H.6

Digitale Kartographie

VU

PF

3

2

3

13

8

PS

Es ist wahlweise Modul I oder Modul J zu absolvieren Modul I

Schwerpunktmodul Physische Geographie (Hydrologie, Klimatologie, Geomorphologie)

I.1

Drei Vorlesungen aus Hydrologie, Klimatologie, Geomorphologie (je 3 ECTS-Anrechnungspunkte)

VO

GWF

9

6

5, 6

I.2

Seminar Physische Geographie

SE

GWF

4

2

5

Modul J

Schwerpunktmodul Humangeographie (Raumforschung, Regionalentwicklung, Tourismus, Internationale Wirtschafts-und Kulturräume)

13

8

J.1

Drei Vorlesungen aus Raumforschung, Regionalentwicklung, Tourismus, Internationale Wirtschafts-und Kulturräume (je 3 ECTS-Anrechnungspunkte)

VO

GWF

9

6

5, 6

J.2

Seminar Humangeographie

SE

GWF

4

2

5

Seite 68


Geographie

Modul K

Schwerpunktmodul Geotechnologien

6

4

Aus den folgenden drei Schwerpunkten (K.1, K.2, K.3) ist einer zu wählen: K.1

Geographische Fernerkundung (Lehrveranstaltungen jeweils mit 1,5 oder 3 ECTS-Anrechnungspunkten)

VO/ VU/ PK/ SE

GWF

6

4

4, 5

K.2

Geographische Informationssysteme (Lehrveranstaltungen jeweils mit 1,5 oder 3 ECTS-Anrechnungspunkten)

VO/ VU/ PK/ SE

GWF

6

4

4, 5

K.3

Digitale Kartographie (Lehrveranstaltungen jeweils mit 1,5 oder 3 ECTSAnrechnungspunkten)

VO/ VU/ PK/ SE

GWF

6

4

4, 5

Modul L

Integrative Geographie: MenschUmwelt-Beziehungen

13

8

L.1

Seminar zur Integrativen Geographie

L.2 L.3

SE

PF

4

2

6

Exkursionen

EX

PF

3

2

5

Fachenglisch

VU

PF

3

2

6

3

2

5

3

2

5

Aus den folgenden Lehrveranstaltungen (L.4, L.5) ist eine zu wählen: L.4

Mensch-Umwelt-Beziehungen

VO

GWF

L.5

Globaler Wandel

VO

GWF

M

Umweltorientiertes Wahlfach

16

Ein umweltorientiertes Wahlfach gem. § 4 (3) N

GWF

Freie Wahlfächer

16 12

Freie Wahlfächer O

alle

alle

FWF

12

Bachelorarbeit

10

Bachelorarbeit

10

6

(2) Voraussetzungen für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen Modul/Lehrveranstaltungstitel

Voraussetzung für den Besuch des Moduls/ der Lehrveranstaltung

F.1: Proseminar Physische Geographie (PS)

D.2: Einführung in die Physische Geographie 1 (VO) und D.3: Einführung in die Physische Geographie 2 (VO)

F.2: Praktikum Physische Geographie (PK)

D.2: Einführung in die Physische Geographie 1 (VO) und D.3: Einführung in die Physische Geographie 2 (VO)

Seite 69


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

G.1: Proseminar Humangeographie (PS)

D.4: Einführung in die Humangeographie 1 (VO) und D.5: Einführung in die Humangeographie 2 (VO)

G.2: Praktikum Humangeographie (PK)

D.4: Einführung in die Humangeographie 1 (VO) und D.5: Einführung in die Humangeographie 2 (VO)

H.4: Geographische Fernerkundung (VU)

E.1: Einführung in die Geotechnologien (VO) und H.1: Grundlagen der Geographischen Fernerkundung (VO)

H.5: Geographische Informationssysteme (VU)

E.1: Einführung in die Geotechnologien (VO) und H.2: Grundlagen Geographischer Informationssysteme (VO)

H.6: Digitale Kartographie (VU)

E.1: Einführung in die Geotechnologien (VO) und H.3: Grundlagen der Kartographie (VO)

I.2: Seminar Physische Geographie (SE)

Modul D: Geographische Studieneingangsphase und F.1: Proseminar Physische Geographie (PS)

J.2: Seminar Humangeographie (SE)

Modul D. Geographische Studieneingangsphase und G.1: Proseminar Humangeographie (PS)

K.1: Geographische Fernerkundung (VO/VU/ PK/SE)

E.1: Einführung in die Geotechnologien (VO) und H.1: Grundlagen der Geographischen Fernerkundung (VO) und H.4: Geographische Fernerkundung (VU)

K.2: Geographische Informationssysteme (VO/VU/PK/SE)

E.1: Einführung in die Geotechnologien (VO) und H.2: Grundlagen Geographischer Informationssysteme (VO) und H.5: Geographische Informationssysteme (VU)

K.3: Digitale Kartographie (VO/VU/PK/SE)

E.1: Einführung in die Geotechnologien (VO) und H.3: Grundlagen der Kartographie (VO) und H.6: Digitale Kartographie (VU)

L.1: Seminar zur Integrativen Geographie (SE)

Modul D: Geographische Studieneingangsphase und F.1: Proseminar Physische Geographie (PS) und G.1: Proseminar Humangeographie (PS)

(3) Umweltorientiertes Wahlfach Von den Studierenden ist ein gebundenes umweltorientiertes Wahlfach nach den folgenden Kriterien zusammenzustellen: ■ ■Das gebundene Wahlfach umfasst ein einheitliches, umweltrelevantes Fach. ■ ■Es wird durch eine oder mehrere Lehrver-

anstaltungen vermittelt, die den Gegenstand dieses Faches vertieft beleuchten. ■ ■Diese Lehrveranstaltungen können – dem Fach entsprechend – an jeder anerkannten in- und ausländischen Universität absolviert werden. ■ ■Dem umweltorientierten Wahlfach ist ein

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Geographie

eindeutiger Titel zuzuweisen, welcher auch im Bachelorzeugnis anzuführen ist.

Frauen- und Geschlechterforschung. Auf das Kursangebot des Zentrums für Soziale Kompetenz, der Sprachenzentren der Universität Graz sowie des Interuniversitären Forschungszentrums für Technik, Arbeit und Kultur (IFZ) wird hingewiesen.

■ ■Über die Zulässigkeit (Titel und Lehrveranstaltungen) des umweltorientierten Wahlfaches entscheidet der/die Vorsitzende der Curricula-Kommission Umweltsystemwissenschaften auf Antrag der/des Studierenden.

(5) Bachelorarbeit

Es sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 16 ECTS-Anrechnungspunkten aus einem der im Folgenden genannten Fächer zu absolvieren. ■ ■Ein USW-Fachschwerpunkt (es ist auch eine weitere Vertiefung im eigenen Fachschwerpunkt möglich) ■ ■Mathematik und Statistik vertiefend ■ ■Systemwissenschaften ■ ■Ein Fach aus umweltrelevanten Gebieten aus gemäß § 54 UG eingerichteten Studien.

(4) Freie Wahlfächer Während der gesamten Dauer des Bachelorstudiums sind frei zu wählende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Diese können frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie aller inländischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen (freie Wahlfächer, § 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) gewählt werden. Sie dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Weiters besteht die Möglichkeit, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12 ECTSAnrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen. (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) Es wird empfohlen, die freien Wahlfächer aus folgenden Bereichen zu wählen: Fremdsprachen, Kommunikationstechnik, Wissenschaftstheorie, Technikfolgenabschätzung und

a. Im Bachelorstudium ist im Rahmen von Lehrveranstaltungen eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit zu verfassen (§ 51 Abs. 2 Z 7 und § 80 Abs. 1 UG). Für die Erstellung der Bachelorarbeit wird das sechste Semester des Bachelorstudiums empfohlen. b. Die Bachelorarbeit wird mit 10 ECTSAnrechnungspunkten bewertet. c. Die Bachelorarbeit ist im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen und kann im Rahmen der folgenden Lehrveranstaltungen bzw. Modulen abgefasst werden: ■ ■Modul B: B.4 Systemwissenschaften 3 (VU) B.5 Angewandte Systemwissenschaften (PS) ■ ■Modul I: Schwerpunktmodul Physische Geographie ■ ■Modul J: Schwerpunktmodul Humangeographie ■ ■Modul K: Schwerpunktmodul Geotechnologien ■ ■Modul L: Integrative Geographie: Mensch-Umwelt Beziehungen In begründeten Fällen kann auf Antrag an den/ die Vorsitzende/n der Curricula-Kommission Umweltsystemwissenschaften die Bachelorarbeit auch in einem anderen als dem oben angeführten Modul bzw. in einer anderen als der oben angeführten Lehrveranstaltung verfasst werden. d. Die Bachelorarbeit ist zu Beginn der Lehrveranstaltung bei der Leiterin bzw. dem Leiter der Lehrveranstaltung anzumelden, dabei sind Thema, Umfang, Inhalt und Form festzulegen. Sie orientiert sich in ihrem formalen Aufbau an einer wissenschaftlichen Publikation. Ihr Thema und

Seite 71


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Umfang ist so zu wählen, dass die Bearbeitung in Rahmen der Lehrveranstaltung möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist möglich, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. e. Bachelorarbeiten werden von der Leiterin/ dem Leiter der Lehrveranstaltung binnen vier Wochen nach Abgabe beurteilt; es ist ein eigenes Zeugnis auszustellen.

Semester des Studiums in Frage. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstaltungen werden bei Gleichwertigkeit von der/ dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflicht- bzw. gebundenes Wahlfach anerkannt. Zur Anerkennung von Prüfungen bei Auslandsstudien wird auf § 78 Abs. 5 UG verwiesen (Vorausbescheid).

§ 5 Prüfungsordnung

(6) Praxis und Auslandsstudien a. Empfohlene Praxis Studierenden wird empfohlen, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht maximal 12 ECTSAnrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen. (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) Ziele der Praxis sind: ■ ■Problemorientiertes Arbeiten im angewandten Bereich, Bearbeitung von angewandten Aufgaben aus der realen Berufspraxis, die nicht nur grundlagen-, sondern insbesondere problemlösungsorientiert sind. ■ ■Kennenlernen der politisch-rechtlichen, wirtschaftlichen, organisatorischen und psychischen Rahmenbedingungen des Berufsalltags. ■ ■Förderung der beruflichen Fähigkeiten auch außerhalb der unmittelbaren Fachkompetenz, d.h. insbesondere in den Bereichen Kommunikation, Planung und Information. ■ ■Kennenlernen der Möglichkeiten und Grenzen der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten. ■ ■Erleichterung des Einstiegs in das Berufsleben.

b. Empfohlene Auslandsstudien Studierenden wird empfohlen im Bachelorstudium ein Auslandsemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere das 4. bis 5.

1. Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen und Orientierungslehrveranstaltungen besitzen immanenten Prüfungscharakter (entsprechend § 1 Abs. 3 Z 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem. § 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehrveranstaltungsleiter bekannt zu geben sind, abgeschlossen. 2. Der positive Erfolg von Prüfungen und der Bachelorarbeit wird mit „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3) oder „genügend“ (4), der negative Erfolg wird mit „nicht genügend“ (5) beurteilt. Orientierungslehrveranstaltungen werden mit „mit Erfolg teilgenommen“/„ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt. 3. Wiederholung von Prüfungen Die Wiederholung von Prüfungen ist in § 35 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt. 4. Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ gemäß § 78 Abs. 1 UG und gemäß den Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS).

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Geographie

§ 6 In-Kraft-Treten des Curriculums (1) Dieses Curriculum ist mit 1. März 2009 in Kraft getreten. (2) Die Änderungen des Curriculums treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.

§ 7 Übergangsbestimmungen 1. Studierende, die vor dem In-Kraft-Treten der ursprünglichen Fassung dieses Curriculums (vom 1. Oktober 2003) mit naturwissenschaftlichem Fachschwerpunkt (Geographie) ihr Studium als Studium Irregulare oder Individuelles Diplomstudium Umweltsystemwissenschaften begonnen haben, sind jederzeit während der Zulassungsfristen berechtigt, sich diesem Curriculum zu unterstellen. 2. Studierende, die vor dem 1. Oktober 2011 das Studium Umweltsystemwissenschaften mit naturwissenschaftlichem Fachschwerpunkt (Geographie) begonnen haben, sind ebenso jederzeit während der Zulassungsfristen berechtigt, sich diesem Curriculum zu unterstellen. 3. Prüfungen, die im auslaufenden Curriculum abgelegt wurden, sind für das Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geographie durch das zuständige Organ gemäß § 78 UG und entsprechend der Äquivalenzliste anzuerkennen.

Seite 73


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

AbsolventInnenverein Umweltsystemwissenschaften Merangasse 18, 8010 Graz Tel.: 0316/380-1037 Fax.: 0316/380-9585 E-Mail: usw-abso-office@uni-graz.at Homepage: www.umweltsystemwissenschaften.at/abso-verein

Nach jahrelangem Studium der Umweltsystemwissenschaften, den unzähligen Prüfungen und USW-Festen, ist ausgerechnet der Tag, an dem ein/e USW Studierende/r das Studium abschließt, von zwiespältigen Gefühlen begleitet. Einerseits überwiegt die Freude endlich „fertig” zu sein, andererseits beginnt nun ein neuer Lebensabschnitt mit neuen Herausforde­ rungen. Die Kontakte zur fröhlichen USWGemeinschaft reduzieren sich wegen des Zeitmangels, der fast jeden arbeitsamen Menschen „überfällt”. Daher haben wir 2004 den USW AbsolventInnenverein gegründet, über den diese Kontakte aufrecht erhalten und weiter ausbaut werden. Seitdem findet der Verein regen Mitgliederzulauf und erfreulicherweise haben sich auch viele Studierende entschlossen dem AbsolventInnenverein beizutreten. Für den Beitrag von 20 Euro pro Kalenderjahr (10 Euro für JungabsolventInnen und Studierende) bleibst Du der USW-Community treu und hast die Möglichkeit unsere Angebote zu nutzen.

Wir organisieren Podiumsdiskussionen und Vorträge zu umwelt- und gesellschaftsrelevanten Materien, machen gemeinsame Studienfahrten, diskutieren in der Denkfabrik und fördern durch die Newsletter und die regelmäßig stattfindenden USW-Abso-Treffs den informellen Austausch. Der Absoverein mit vielen weiteren Infos ist im Internet zu finden. Es würde uns freuen, wenn ihr einmal vorbeischaut!

Seite 74


Das USW-Logo Die Abbildung zeigt einen Menschen links neben einem Baum. Der Mensch berührt mit einer Hand seiner gestreckten Arme den Baum, während er mit gegrätschten Beinen fest am Boden steht. Da die Abbildung kreisförmig ist, fließen an der anderen Hand des Menschen das Blätterdach des Baumes und der Boden auf dem beide stehen zusammen. Die Szene ist aus einer durchge­h enden Fläche geformt, so dass es dem Betrachter nicht möglich ist, die dar­g estellten Objekte klar voneinander abzugrenzen. Es entsteht der Eindruck, als ob der Baum nahtlos in den Menschen und dieser in den Boden und in das Blätterdach des Baumes und von dort wiederum in den Baum zurück über­g inge. Alles ist mit allem verbunden. Einzige Ausnahme stellt der Kopf des Menschen dar. Er wird durch eine kleine Kreisscheibe losgelöst vom Übrigen dargestellt. Es bleibt dem Betrachter überlassen, diesen Umstand zu interpre­t ieren.

beeinflusst es genauso, wie es ihn beeinflusst. Jede Handlung des Menschen wirkt sich im globalen System aus, und die Auswirkungen be­s chränken seine Handlungsfähigkeit – will er überleben. Sind dem Menschen diese Zusammenhänge bewusst, so kann er sich der Verantwortung für seine Handlungen nicht mehr entziehen. Er spielt die zentrale Rolle, ihm ist es mög­lich, bewusst zu handeln, er trägt die Verantwortung. Daher ist er auch zum Handeln aufgerufen. Wie wird er sich verhalten, angesichts der hohen Komple­x ität und der gegenseitigen Vernetzungen? Wie wird er versuchen, das System zu verstehen, es zu erforschen, um die Auswirkungen seiner Handlungen ab­s chätzen zu können? Was ist richtig, was ist falsch? Wie wird er sich entschei­d en? Es ist der Mensch, der sich diese Fragen stellt, und nur er kann sie auch beantworten.

Der Mensch ist Teil eines globalen Systems. Er ist von diesem abhängig, er lebt von ihm. Er

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Heimo Truhetz


Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Campusplan

1 2 3 4 5 6 9 10 11 12 15 35 UB ÖH

Hauptgebäude, Evidenzstelle und USI-Sekretariat, Universitätsplatz 3 Psychologie, Biologie und Erdwissenschaften, Universitätsplatz 2 Pharmazie und Chemie, Universitätsplatz 1 Hygiene-Institut, Universitätsplatz 4 Physik, Universitätsplatz 5, Halbärthgasse 1 Vorklinik (HS A, B und C), Universitätsplatz 6, Harrachgasse 21 Erdwissenschaften, Geschichte und Philosophie, Heinrichstraße 26 Chemie, Heinrichstraße 28 Anglistik, Mathematik und Geographie, Heinrichstraße 36 Heizhaus (HS G, HS H), Universitätsstraße 2-4 Resowi-Zentrum (BW, VWL), Universitätsstraße 15 USW-Koordinationsbüro und ISIS, Merangasse 18 Universitätsbibliothek, Universitätsplatz 3 Österreichische HochschülerInnenschaft, Schubertstraße 6a

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Impressum Medieninhaberin, Herausgeberin und für den Inhalt verantwortlich: Studienvertretung Umweltsystemwissenschaften an der HochschülerInnenschaft der Karl-Franzens-Universität Graz Schubertstraße 6a, 8010 Graz Tel.: 0316 / 380 - 2035 www.umweltsystemwissenschaften.at umweltsystemwissenschaften@oehunigraz.at Redaktion: Moritz Steinbacher und weitere Mitglieder der StV/IG USW Layout: Gregor Fallmann Graz 2016 Änderungen und Druckfehler vorbehalten.

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